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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
den Postanstagten und Zeitungs vertrieben für Selb auch die Geschäftsstelle Sw as. Win ern meer. Einzelne Nummern kosten 1 Me:
Der Bezugspreis beträgt dierteljãhrlich 86 Me Ale Poftanstalten nehmen Vestellung an: fũr Berlin außer
stabholer Nr. 32.
4 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits zeile Z Mr, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 8,50 Me. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs- ulchtzg von 80 v. H. erhoben. — Anzeigen nimmt an: ie * des Reichs
und Staatsanzeigers. erlin SW 48, Wilhelmftraße Mr. 32.
Nr. 262. erstattete Verlin. Dumerstag, den l8. Noember, Abends. Sotnaocctere Derüm eisn 1920
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen c.
Exequaturerteilung. 1
Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhandelskontrolle vom . 1919. — Abänderung des Ausfuhrabgaben⸗ arifs.
Bekanntmachungen, betreffend Genehmigungen zur Herstellung von Mischfutterarten. .
. ö nzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 2 des Reichs⸗ Gesetzblatts. ! . ö
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalverãnderungen.
Viehseuchenpolizeili e Anordnungen des Regierungspräsidenten . P über den Grenzverkehr mit Vieh und Seflügel.
Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbote.
B —r—
Amtliches.
ö Deutsches Reich. j
Der Ministerialrat beim Reichspostministerium, Geheimer Oberpostrat, ar Dr. Strecker ist zum Präsidenten . Telegraphentechnischen Reichsamts in Berlin ernannt worden.
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Den Konsuln der Republik Columbien in Bremen Adolf Held und in Bremerhaven Heinrich Lindemeyer sowie dem Königlich spanischen Vizekonful in Bremen Hermann Conrad Schütte ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung,
betreffend weitere Ausführungsbestimmungen zu
der Verordnung über die Rö
vom 20. Dezember 1919. — Abänderung des Aus—⸗ fuhrabgabentarifs.
Auf Grund der 589 und 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (RGBl. S. 500) zu der , über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 191 (RGBl. S. 2128) wird bestimmt:
Artikel l.
Die nachstebend aufgeführten Nummern des Ausfuhrabgabentarifs werden wie folgt geändert: 606 Waren, ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nach⸗ ahmungen davon, soweit sie nicht besonders aus—⸗ gen ommen sind oder durch die Verbindung mit an⸗ deren Stoffen unter andere Nummern fallen: Knöpfe und andere Waren.... . . .
(Fächer s. Rr. 532, Oypern⸗ Ferngläser s. Nr. 7J57b, Perlmutter in ganzen Schalen, geschliffen oder poliert, auch mit Perlen, 605.) .
Photographische Linsen, geschliffen und gefaßt, auch ge⸗ färbt; photographische Objektive, auch ungesaßte photographiscke Linsen sowie diese Waren aller Art. 3
Photographische Apparate (Kamera usw.) ... 0
Sprechmaschinen (Phonographen, Grammoyhone usw.) einschließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden elektrischen Maschinen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern
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757d
S9 lb
906b 9290
, —— Uhrgehäuse zu Taschenuhren aus Silber oder gus un— edlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber belegt (plattiertʒ . Uhrgehäuse aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versilbert oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern. Bügeln oder Knöpfen versehen; aus anderen Stoffen.. 931 MUhrwerke ju Taschenuhren, fertige, und Rohwerke . 0 857 Triebe und Ünruhen (Balancen) gus Stahl für Taschenuhren; Teile von Taschenuhren (Uhrfurni⸗ turen) aug unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet, versilbert oder in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unler andere Nummern fallen.... 0
ꝰ3o0b
Teile von Taschenuhren (Uhrfurnituren) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, mit
Gold oder Silber belegt (plattiert) ......
36 Turmuhren, auch 5 und Teile von solchen, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler
Metalle, mit Ausnahme der nicht zugehörigen Ge—
. wichte und Ketten in diesen . X. 838 Klaviere aller Art: mit einer Fabrikationsnummer vom 1 rn ,,,
ene, DJ Als solche erkennbare Teile von Klavieren aller Art, mit Ausnahme der unter M0 genannten... .. 24la Geigen, auch als solche erkennbare Teile davon 941b Celli, Kontrabässe und andere Streichtonwerkzeuge, auch
als solche erkennbare Teile davon 41e Zithern, auch als solche erkennbare Teile davon ... 9418 Gitarren, Harfen, Mandolinen und andere Zupfton⸗ werkzeuge, auch als solche erkennbare Teil davon .. 42a 1 Fagotten, Flöten (außer den unter Nr. 42a 2 ge⸗ nannten), Klarinetten, Oboen, englische Hörner und andere in der Regel aus Holz bergestellte Blaston⸗ werkzeuge (außer Okarinas), auch solche erkennbare Teile davon (außer den unter 9422 3 genannten) . 92a 2 Flöten aus Hoh mit nicht mehr als einer Klappe (Querpfeifen) auch solche erkennbare Teile davon 42a 3 Blätter für Klarinetten und Saxophone, Röhren für Fagotten, Oboen, Sarrysophone . Ma2ꝛb 1 Trompeten und andere Blastonwerkzeuge aus Metall (außer Flöten aus Metall, Okarinas), auch als solche erkennbare Teile davon (außer den unter Nrn. 42a 3 und b 8, 9 , mit Ventilen, aber ohne Zungen.... 9426 2 ö. . Klappen, z. B. Saxophone, Oficleiden, Sarry⸗ . J M426 3 —: mit Zungen (auch mit Ventilen)... .....
42b 4 —: ohne Zungen, ohne Klappen und Ventile .. 0
9426 5 . aus Metall, auch als solche erkennbare Teile avon 426 6 Okarinas aus Stoffen aller Art, auch als solche er⸗ kennbare Teile den 426 7 Blastonwerkzeuge, ankerweit nicht besonders genannt,
auch als solche erkennbare Teile davon...... 0
9426 8 Ventile, einfache und zusammengesetzte (Teile von Ton⸗ werkzeugen der Nrn. 9426 1, 942 3) 42b 9 Schalltrichter (Teile von Tonwerkzeugen der Nrn. 426 1
43a
e ,,,, 0
Spielwerke (Spieldosenwerke) ohne Gehäuse bei einem Reingewichte des Stückes von 500 g oder darunter und als solche erkennbare Teile davon
Andere mechanische Spielwerke, nicht unter 9430 fallend, fertige Spieldosen sowie Vorrichtungen zur mechani⸗ schen Wiedergabe von Tonstücken ( Phonola, Pianola usw):
mit einer Fabrikationsnummer vom 1. April 1920 ab
4b
a der 1
Als solche erkennbare Teile von vorstehend genannten usw.; Musiknoten für mechanische
scheiben
430 Aristons, Drehorgeln, Orchestrions und andere ähnliche mechanische Spielwerke und als solche erkennbare Teile davon Mundharmonikas, soweit sie nicht Kinderspielzeug sind, auch als solche erkennbare Teile davon Ziehharmonikas, soweit sie nicht Kinderspielzeug sind, auch als solche erkennbare Teile davon 94440 Musikbecken, Tamtams, Gongs, auch als solche erkenn⸗ bare Teile davon Trommeln, Pauken und Tonwerkzeuge, nicht besonders
genannt, auch als solche erkennbare Teile davon.. 0
945 Saiten, abgeraßt . .
Drahtsaiten, nicht ühersponnen, auch poliert, lackiert
oder mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler
Metalle überßnene 54
946 Kinderspielzeug aller Art und Teile davon; auch Christ⸗
unn Artikei 2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 20. Nobember
1920 ab in Kraft.
Berlin, den 16. November 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: von Le Suire.
Der Reichsminister der Finanzen. A.: Fischer.
Bekanntmachung.
Auf Erund deg 8 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1920 (RCBl. Se 491) ist. am
16. Oktober 1920 — J.⸗Nr. V. M. 305 — die Herstellung
folgender Mischfutterart genehmigt worden:
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M. Brockmanns gewürzter kohlensaurer Futterkalk M. Brockmanns Zwergmarke“. Nährstoffgehalt: O, 58 0υG Tuchtigkeit, 5, 99 9 ο Organische Stoffe, . 94,33 ,υ 0 Anorganische Stoffe. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Kohlensaurer Futterkalk, Fenchelpulver. Name des Herstellers: Mi. Brockmann, Chemische Fabrik m. b. H. deipzig⸗Eutritzsch. Berlin, den 4. November 1920.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas.
Bezeichnung:
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 190 (RGBl. S. 491) ist am 16. Oktober 1920 — J.⸗Nr. V4. M. 290 — die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:
Bezeichnung: Mischfutter. Nährstoffgehalt: 17.61 0½ Wasser. 15,17 00 Protein, 1,65 0so Fett, 49.38 050 Kohlehydrate, 13,07 oo Robfaser, 3,12 0,0 Mineralstoffe. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: HSaferabfãälle, Ackerbohnen bezw. Erbsen Getrocknete Rübenschnitzel. Name des Herstellers: Firma Friedrich Jaacks in Kiel.
Berlin, den 11. November 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas. Bekannt machung.
Auf Grund des 52 Abs. 2 der Verordnung über Misch⸗ futter vom 8. April 1990 (RGBl. S. 491) ist am 16. Oktober 19429 — J.⸗Nr. V4. M. 354 — die H erstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:
Bezeichnung: , . kohlensaurer Futterkalk Spezial marke S?. Nährstoffgehalt: reiner gemahlener kohlensaurer Kalk 96, 69 oo, ; Drogenpulver (Fenchel) 3, 64 0sͥ. Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile: Staubfein gemahlener reiner kohlensaurer Kalk, Fenchel.
Name des Herstellers: A. Sichtig, Chemische Fabrik und Seifen⸗ werk in Plaue i. Thür.
Berlin, den 13. November 1920.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
9 Niklas. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 33. Sep— tember 1915 ist der Händlerin Frau Helene
Kreissig, Dr esden⸗A., Tittmannstraße 41, der un mittel bare und mittelbare Handel mit Brennstoffen mit Wirkung für das Reichsgebiet untersagt worden. Dresden, am 12. November 1920. Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. Reichardt.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7848 eine Bekanntmachung, betreffend die Prozeß- ordnung des nach Artikel 304 des Friedensvertrags von Versgilles errichteten Deutsch⸗Englischen Gemischten Schieds- gerichtshofs, vom 13. November 1920.
Berlin, den 15. November 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
KBreuften. Finanzministerinm
Die Katasterämter Zossen besetzen.
und Schr liz nd mu
Ministerium des Innern.
Die Preußische Staatsregien ng dat arg Ganmd den S B des Landesverwaltungsgesetzes vom WM. Dall 8d Gan mn nm.
S. 196) den Regierungsrat De Graeß kn Onnen him anl.
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