1920 / 263 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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In der gestrigen Sitzung beriet der Landtag die Ab⸗ änderung der Landtagswahlordnung vom 14. April 1919, die infolge der Abtrennung Südtirols notwendig ge⸗ worden ist, und nahm das Gesetz ohne längere Debatte in iweiter und dritter Lesung an. Der Berichterstatter Dr. Schu⸗ macher erklärte bei dieser Gelegenheit u. a.:

Was wir denken, was wir hoffen, was wir fordern und immer ferdern werden, wenn uns auch jetzt die ganze Welt zu Herlassen scheint, das mögen die Trauerschleifen dort oben fagen, die bleiben werden, bis unserer Hoff nung Erfüllung und dem Lande sein Recht wird. (Beifall. Namens der Südtiroler Abgeordneten dankte der Landes hauptmannstellvertreter Schmidt und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Zeit bald kommen werde, in der Slclnch wieder mit Nordtirol vereinigt sein werde.

Amtlich wird mitgeteilt, daß die Interalltierte Heeres— kontrollkommission kürzlich dem Bundes ministerium für Acußeres mitteilte, daß die technische Form des am 20. November in Innsbruck beginnenden Scheibenschießens in gewissem Widerspruche zu Artikel 133 des Friedensvertrags von St. Germain stehe. Das Ministerium des Aeußern hat daraufhin die zuständigen Stellen ersucht, das Schützenfest womöglich seines offiziellen Charakters zu entkleiden. In diesem Sinne erging auch eine Antwort an die Kontrollkommission. Die Inter⸗ alliierte Kommission hat darauf geantwortet, daß nach der Sachlage kein Grund vorliege, die Aufgabe der Feierlichkeit zu fordern, daß sie aber hoffe, die Zentralregierung werde die Landesregierungen von Tirol und Vyxarlberg auf die Be—⸗ stimmungen des Friedensvertrags . machen.

. Wie verlautet, beabsichtigt die sozialdemokratische Arbeiterschaft als Einspruch gegen die Augrüstung der Tiroler Heimatwehren und um die Abhaltung des Landesschießens der Heimatwehren zu verhindern, vom 18. d. M. 12 Uhr Nachts an den Verkehr auf allen Bahnstrecken stillzulegen.

Die,. Abstimm ungskommission in Klagenfurt hat an die Bevölkerung des Abstimmungsgebiets eine Proklamation erlassen, in der die Tätigkeit der Mission als beendet erklärt wird, da nunmehr die Verwaltung der beiden Zonen des Abstimmungsgebiets in vollem Umfange auf die rechtmäßigen Gewalten der Republik Oesterreich übergehe.

Großbritannien und Irland.

Das Kabinett hat Blättermeldungen zufolge beschlossen, die Verhandlungen mit dem russischen Handelsdelegierten Krassin fortzusetzen, der gefragt werden wird, welche Bürg—⸗ schaften die Sowsetregierung für die Einstellung der bolsche— wistischen Propaganda geben kann. Man erwartet, daß die Sowjetregierung hierüber befriedigende Zusicherungen geben wird. Der diplomgtische Berichterstatter des Evening Standard hat erfahren, daß die englische Regierung durch Krafsin ein Anerbieten der Sowjetregierung erhalten habe, nach dem diese bereit sei, die Schulden, uf deren Bezahlung die englische Re⸗ gierung dringt, auf eine Reihe von Jahren verteilt zu bezahlen.

Im Unterhause standen in der gestrigen Sitzun verschiedene Anfragen auf der Tagesordnung. n Laut Bericht des „‚Wolffschen Telegraphenbüros“ erklärte der Premierminister Lloyd George auf eine Anfrage, daß die gegen⸗ arg im Schwarzen Meer befindlichen britischen Schiffe sich schon seit langem dort befänden. Gegenwärtig hätten sie Vie Auf— gabe, zu verhindern, daß Waffentransporte nach den türkifcken Häfen Lleinasiens gebracht würden. Ein Deputierter berührte das Gerücht, daß Deu tschland zögere, seine Zulassung zum Völkerb unde nachzusuchen, weil es befürchte, einen abschlänigen Bescheid zu erhalten. Uloyd George erwiderte, daß dies nicht die vom Reichstag formulierte Begründung sei, und fügte hinzu, daß ihm nicht bekannt sei, daß die französische Regierung ihrem Vertreter in Genf bezüglich der Zulassung Deutschlands besondere Instruktionen erteist habe. Ueber die Wiederaufnahme der Handels beziehungen mit Rußland erklärte Lloyd George, daß der Abkommensentwurf der russischen Regierung in einigen Tagen unterbreitet werden könne. Das Abkommen werde äber erst in Kraft treten, wenn alle gegen die englischen Kriegs⸗ gefangenen eingegangenen Venpflichtnngen erfüllt seien. Auf verschledene Irland betreffende Fragen antwortete Aloyd orge, ie Lage heute bedeutend besser sei. Diese Antwort hatte Protestrufe der irischen Deputierten zufolge. . Unterstaatssekretär für Irland Greenwood verlas ein okument, in dem von Vergiftungsversuchen gegen Soldaten die Rede ist. Die irischen Deputierten protestierten und bezweifesten die Echtheit dieses Schriftstückes. Ueber die Haltung oßbritanniens und der Alliierten zur neuen Lage in Griechen“ and sagte Lloyd George, es sei nicht erwünscht, Fragen bezüglich er Wirkung der griechischen Wahlen auf die auswärtige Politik der lierten zu beantworten, bis die Lage sich weiter entwickelt habe. Der Minister für Indien Montague erklärte, dem „Algemeen Handelsblad“ zufolge, im Unterhause, daß die Lage in Indien „äußerst gefährlich“ sei.

Der Exekutivausschuß der englischen Nationalen Arbeiterpartei hat einen Beschluß angenommen, der verlangt, daß das Gesuch Oesterreichs und Bulgariens um Auf⸗ nahme in den Völkerbund gut aufgenommen werde und Maßnahmen getroffen würden, um auch Deutschland, Ruß⸗ land und der Türkei den Beitritt zum Völkerbund zu ermög⸗ lichen. Wie „Reuter“ ferner meldet, hat die Arbeiterpartei ein Manifest veröffentlicht, in dem sie energisch für ihre Vorschläge zur Lösung der jrischen Frage eintritt. Die Arbeiter⸗ partei ist bereit, Irland jede von ihm gewünschte Verfassung zu gewähren.

. Der vormalige Schatzkanzler M Kenna erklärte in einem in London gehaltenen Vortrage über die inter⸗ nationale Währung, die Welt stehe vor der Wahl zwischen Zahlungsunfähigkeit oder sofortiger Abrüstung. Von den Budgets zwölf europäischer Staaten wiesen in diesem Jahre elf einen Fehlbetrag auf. Der Völkerbund mit dem von ihm erhofften Frieden und den in Aussicht gestellten großen Ein— schränkungen der Rüstungsausgaben, biete die einzige Hoffnung für eine stabile Währung, einen blühenden internationalen Handel und völlige Erholung von den Verwüstungen des Krieges. Frankreich.

Die Botschafter konferenz nahm gestern Kenntnis von dem Bericht der internationalen Kommission für die Durch führung der Volksabstimmung in Sberschlesien und beschloß, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß die noch in 6 befindlichen englisch⸗französischen Truppen demnächst die Stadt verlassen sollen. Es wurde eine en,, , britische Kommission fh eg, um gemäß Artikel 107 des Friedensvertrages zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig die Auseinandersetzung in bezug auf die dem Deutschen Reiche oder deutschen Staaten gehörigen Güter vorzunehmen.

Gestern ist der zwischen PE len und der Stadt Danzig abgeschlossene Vertrag im Auftrage der polnischen Regierung von Paderewski unter zeichnet worden.

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Nach einer Meldung der „Agence Havas“ finden zwischen der britischen und , Regierung BVesprechungen über die Haltung statt, die die beiden Re⸗ gierungen e . Griechenland einzunehmen gedenken. Es ist wahrscheinlich, daß die beiden Mächte eine gemeinsame Richtlinie festlegen und unter Umständen eine gemeinfame Erklärung abgeben werden.

Eine Anzahl Deputierter erschien vorgestern bei dem Ministerpräsidenten Lezgues und verlangte die Aufhebung des Belagerungszustands in Tunis. Der Minister— präsident erklärte, die ihm zugegangenen Nachrichten gestatteten ihm nicht, dem Wunsche Folge zu leisten. Falls jedoch die * 4. * . r, e n, 3. günstig

würden, werde er die Maßnahme aufheben im Interesse der Ruhe des Landes getroffen worden sei. ; n

Rußland.

Der Kommissar für auswärtige Angelegenheiten Tschit⸗ scherin hat ein Telegramm an Lord Curzon gerichtet, in dem er sagt, der Sowjetregierung sei aus verschiedenen Quellen die Nachricht zugegangen, daß die Absicht bestehe, englische Schiffe zu benußen, um Wrangels Heer nebst allen Gütern, die Wrangel sich in Südrußland angeeignet habe, aus der Krim wegzu führen. Un— leugbar drücke die Teilnahme der britischen Marine an der Bewegung der Aufständischen, bie gegen Rußland gekämpft hätten, eine feindliche Haltung der britischen Re⸗ gierung gegenüber der russischen Sowjetregierung und einen Bruch der Versicherungen aus, die die britische Regierung verschiedentlich gegeben habe. Dem „Daily Chronicle“ zufolge erklärte Tschitscherin ferner, daß eine Besetzung Batums durch britische Truppen als eine ernste Bedrohung der russischen Räterepublik aufgefaßt werden würde.

Laut Meldung des „Wolffschen . . haben die Roten Truppen, die von zwei Selten in die Krim eingedrungen sind, die Zentralstation der Krim⸗Eisenbahn Dshankoi angegriffen und mit einer gewaltigen Beute in Besitz genommen.

Nach der „Associated Preß“ haben die Ukrainer Kiew und andere Städte geräumt und sich infolge der Offensive der Bolschewisten zurückgezogen. ö

Italien.

In der Kammer wurde vorgestern ein Antrag der Soꝛialisten beraten, der sich gegen die inn ere Politik der Regierung richtet. Der Ministerpräsident Giolitti wandte sich laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in seiner Antwort gegen den Vorwurf, reaktionär zu sein, und erklärte, es gebe kein Land, das freier sei als Italien. Die geltenden Gesetze müßten aber von allen befolgt werden. Die Regierung habe angeordnet, daß Ausschreitungen energisch unterdrückt würden. Der Aufstieg des Proletarlats könne nur in Ueber⸗ einstimmung mit allen Bürgern erfolgen. (Anhaltender Beifall) Giolitti stellte sodann die Vertrauensfrage. Der Antrag der Soziaglisten wurde darauf mit 202 gegen 83 Stimmen bei 233 Enthaltungen abgelehnt.

Belgien.

Das nene Ministerium ift laut Meldung des Walffschen Telegraphenbüros“ wie folgt, zusammengesetzt: Vorfitz und Inneres: Carton de Wiart (Kath.), Justiz: Vandervelde (En Auswärtiges: Jas par (Kath.) Finanzen: Oberst Thennis, Wirtschaftsministerium sowie Ministerium für die verwüsteten Gebiete und die Kriegsschäden: Vandeyyvere (Kath.), Kolonien: Franck (lb.), Eisenbahnen ein noch nicht bekannter Liberaler, Kunst und Wissenschaft: Destree (Soz.) Ackerbau; Baron Ruzette (Kath.). Landes⸗ verteidigung: De veze (lib.),, Industrie, Arbeit und Ver— e fü: Wauters (Soz.), Oeffentliche Arbeiten: An s ee le

6z.

Die Kammer hat sich vorgestern vertagt.

Der Sozialistenkongreß hat sich vorgestern mit einer Mehrheit von etwa 100 000 Stimmen für eine Ueber⸗ gangsperiode ausgesprochen, während der die Militärd ien st⸗ zeit auf zehn Monate festgesetzt werden soll.

Schweiz.

Die Völkerbundsversammlung setzte gestern nach der Wahl des Bundespräsidenten Motta zum Ehren⸗ präsidenten der ersten Völkerbundsversammlung die Aussprache über den Bericht des Generalsekretariats des Völkerbundes fort.

Wie „Wolffs Telegraphenbürn“ meldet, erfstattete Nan sen Bexicht über das Werk der Heimbeförderung der Kriegs gefangenen, mit dessen Leitung er im Frühjahr durch den Völkerbund betraut worden war. Es handelte sich um die Heim— schaffung von 250 000 bis 300 0900 Kriegsgefangenen aus den Ge—⸗ bieten des ehemaligen russischen Reiches, von denen sich 40 000 in Ostsibirien, 20 006 im Kaukasus und in Turkestan und die Mehrzahl in Südrußland befänden. Nansen schilderte ein⸗ gehend die großen finanziellen und technischen Hindernisse und teilte mit, daß nicht zuletzt dank der loyalen und energischen Mit—⸗ arbeit der deutschen Behörden, aber auch dank der Hilfe der Sowjet⸗ regierung, es gelungen sei, anstatt der erwarteten 100 0900 bereits 180 000 Gefangene heimzuschaffen. Auf große Schwierigkeiten stoße namentlich die Heimschaffung der in Ostsibirien befindlichen Ge⸗ fangenen, insbesondere auch darum, weil die in Frage stehenden Negierungen, namentlich auch die Mittelmächte, nicht die nötigen. Mittel hätten, um die für die lange Reise notwendigen Schiffe zu liefern. Nansen teilte weiter mit, daß Cee m ger as Internationale Rote Kreuz auf sein Verlangen eine Delegation nach Süädrußland entsende, um dert die beste Methode für die Durch= führung der Heimschaffung auch dieser Unglücklichen zu prüfen. Nansen schloß seine mit starkem Beifall aufgenommenen Darlegungen mit der Erklärung, daß die wirklich große Lehre darin liege, daß der Völkerbund in Zukunft die Wiederkehr solcher Katastrophen ver⸗ hindere, die unvermeidlich für die Menschheit die entsetzlichsten Leiden mit sich bringen.

Der Präsident Hymans teilte sodann die Namen der direkt von der Versammlung gewählten Vizepräsidenten mit. Gewählt wurden Ishii Japan) mit 32, Karnebeek (Holland) mit 31, Pueyrredon (Argentinien) mit B, Benesch (Tscheche - Slowakei) mit 26, Foster (Kanada) mit W und im zweiten Wahlgang Octavia ( ra sliei) mit 22 Stimmen.

Der Völkerbund srgt hat die Vertreter von Litauen telegraphisch ersucht, unverzüglich nach Genf zu kommen, wo der polnisch⸗litauische Konflikt (Wilna) so rasch wie möglich geregelt werden soll. Gestern abend gab der Völkerbundsral folgende Mitteilung über die Danziger Frage aug:

Der Völkerbundsrat hat am 17. November den Bericht des Vicomte Ishii, Vertreters von Japan, genehmigt. Der durch die Verfassunggebende Versammlung von Danzig ausgearbeitete Ver⸗ wurde von dem Vertreter Japans insbesondere

fassungs entwurf e,. geprüft, ob die Verfassung keine zu Unordnungen, zu

mangelhaften Verwaltung, zur Anarchie oder zu achtung gegenüber den interngtionalen Verpflichtungen führende Punkte enthält. Der Vertreter Jayans beantragte die S ng des Wortes hanseatisch in der amtlichen Bezeichnung der Freien Stadt Danzig. In der Sprachenfrage soll im 1 Artikel bestimmt werden, 6 die amtliche Sprache bie deutsche ist, und daß die Gesetz⸗ gebung und ie Verwaltung dem polnisch sprechenden Teile der Bevölkerung die Freiheit seiner nationalen Entwicklung verbürgen und ihm insbesondere den Gebrauch seiner Muttersprache in den Schulen, in der inneren Verwaltung und vor den Gerichten sichern muß. Zu der Ira des Bürgerrechts das der Völkerbund kein Interesse hat, in unangebrachter Weise aug⸗ zudehnen gder zu beschränken, fordert der Rat, daß die Danziger Versammlung innerhalb kurzer Frist die Grundsätze eines Gesetzentwurfs mitteilt. Der Völkerbund, dem der Sch und die Garantie der Freien Stadt anvertraut ist, behält si auch vor, von der Danziger Regierung authentische Mitteilungen über die öffentlichen Angelegenheiten dieser Stadt zu verlangen. In militärischer i egen, darf die Stadt Danzig nicht als Militär- oder Flottenbasis dienen, und zwar weder Befestigungen errichten noch die Herstellung von Munition oder Kriegsmaterial auf eigenem Gebiete gestatten, ohne vorher und in jedem einzelnen Falle die Einwilligung des Völkerbundes erlangt zu haben. Im Falle eines Angriffs, einer Bedrohung oder der Gefahr eines An⸗ griffs gegen Danzig, ohne daß dieser Angriff, diese Be— drohung oder die Gefahr eines Angriffs sich auf das pol⸗ nische Gebiet erstreckt, wird der Völkerbundsrat, so weit es heute vorauszusehen ist, sich an PJrdnte—len wenden, um von ihm eine, bewaffnete Unterstützung für die Ver— teidigung des Gebiets der Freien Stadt Danzig zu verlangen. Es wird von den Umständen abhängen, ob der Völkerbundsrat zu gleicher Zeit die Mü⸗ wirkung anderer Mitglieder des Völkerbunds zu dem gleichen Zweck verlangen wird. Wenn Polen durch irgend einen Staat entgegen dem Völterbundsvertrag, angegriften wird, wird der Völkerbundsrat sich genötigt sehen, die Mittel ins Auge zu fassen, um den Schutz der Freien Stadt gegen jeden Angriff zu sichern, der die Tätigkeit im Hafen der Stadt verhindern könnte, und es ist sehr wahrscheinlich, daß der Vͤlfer⸗ bundsrat Polen ersuchen würde, dieses Schutzrecht zu übernehmen. allein eder unter Mitwirkung anderer Stagten, die Mitglieder des Völkerbundes sind. Der Schutz des Völkerbundes erstreckt sich ebenso auch auf, die Einfuhr von Munition und anderem Kriegsmaterial nach Polen während der Dauer der Feindseligkeiten. Die polnisché Regierung scheint demnach besonders geeignet, um eventuell vom Dsferbse das Mandat zur Sicherung der Ver teidigung der Freien Stadt zu erhalten. Aber dieses Mandat darf niemals ausschließlich ihr übertragen werden, und es wird ihr nur , ,. werden können nach Erwägung der besenderen jeweiligen Umstände durch den Völkerbund selbst, um zu verhindern, daß der Völkerbund, der Beschützer der Frelen Stadt, in einem anderen Falle in einem internationalen Kampf Partei ergreifen müßte, als ihn die Bestimmungen des Völkerbundvertrags vorsehen.

Laut Völkerbundsvertrag wird der Völkerbund in Danzig urch einen Hberkemmissar vertreten. Sir Reginald Tower, provisorlscher Oberkommissar, hat bereits bei seiner Er— nennung die Absicht ausgesprochen, sein Mandat als beendet zu be— trachten, sobald die Freie Stadt konstituiert ist. Der Völkerbundstat wird den Nachfolger Sir Reginald Towers ernennen.

In der vorgestrigen Sitzung des Völkerbundsrates teilte der

argenkinische Vertreter Pueyrre don die zwischen Argentinien

und Deutschland in der ⸗Beootfrage gewechselten Noten mit und erklärte, daß Deutschland sein Versprechen, die inter⸗ nationalen Völkerrechtsregeln zu befolgen, eingehalten habe. Die deutschen U⸗Boote hätten sogar entsprechend der gegebenen Zusage die argentinischen Schiffe in der Sperrzone respektiert.

Griechenland.

Das Kabinett setzt sich laut Meldung des e fg,

Telegraphenbüros“ folgendermaßen zusammen: orsiz und Auswärtiges sowie vorübergehend Justiz: Rhallis, Kriegs— ministerium: Gunngris, Finanzen: Kalogerovulos, Marine und vorübergehend Ernährung: Johannes Rhallis, Inneres und vorläufig Verkehrswesen: Tseldaris, Unter⸗ richt und vorläufig Sicherheitswesen: Zaim is, Wirtschaft und vorläufig Ackerbau: Mavromichalis.

Der Ministerpräsident Rhallis hat vorgestern dem Regenten den Eid geleistet und hierauf den Rücktritt des Regenten verlangt. Die anderen Kabinettsmitglieder werden der Königin Ol ga den Eid Leisten. Der bisherige Minister= präsident Venizelos ist an Bord der Jacht „Narcissus“ nach Nizza abgereist.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Wahlen bei den . in Kleinasien haben den Anhängern von

enizelos einige Sitze gebracht. Diese . damit, daß von den 3868 Mandaten in der Kammer 1560 bis 160 von ihnen besetzt werden können. Zu Ehren des Königs Konstantin finden in Athen Kundgebungen in allen Straßen statt, an denen sich auch Soldaten und Polizisten beteiligen.

Türkei.

Einer Havasmeldung“ zufolge sind etwa zwanzig Schiffe, beladen mit Flüchtlingen und Kranken, aus der Krim in Konstantinopel eingetroffen. Nur die Kranken und Ver⸗ wundeten, deren Zahl auf ungefähr 5000 geschätzt wird, dürfen landen. General Wrangel, der auch in Konstantinopel einge⸗ troffen ist, hat die südslawische Regierung um Unterbringung russischer Flüchtlinge und Soldaten ersucht.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag sind der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Oberschlesien, und der Entwurf ein es Ge⸗ setzes zur beschleunigten Erhebung des Reichs— notopfers und der Kriegsabgabe vom Vermögens⸗ zuwachs nebst Begründungen vorgelegt worden.

Zerner i dem Reichstag der , , Gesetzes über den Erlaß von Verordnungen für die Zwecke der Ueb er gan gswirtschaft nebst Begründung zur Beschlußfassung zugegangen. Der Entwurf entspricht inhaltlich im wesentlichen den Reich! gesetzen über die vereinfachte Form der Yk ilefg ng für die 5 ö der Uebergangswirtschaft vom 17, April 1819 und 3. August 1920. Das Gesetz vom 17. April 1919 trat mit der Aut lösung der Nationalversammlung außer Kraft, die Geltung ien des Gesetzes vom J. Augnft 1936 ist am 1. November ak gelaufen. Die bei Erlaß des göesetzes vom 3. August 1929 au? gesprochene Hoffnung, es inöchte his 1. November 1926 möglichst d: gesamte Kriegs und Zwangswirtschaft beendet sein, hat sich, wie n der Begründung bemerkt wird, während der kaum dreimongtigen Gül. keitsdauer dieses Gesetzes nicht verwirklichen lassen. r den den . en des Reiche wirtfchaftsministerinms, ist ein, erheblike er . chaftlichen Maßnahmen noch in Geltung, ein weiterer Teil erst im Abbau, begriffen. Die srrurg, haften Aenderungen der Wirtschafte lage jassen es auch ü den nãächsten Monaten mit Bestimmtheit

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erwarten, daß er 9 mit n n .

en werden muß.

wägungen, die seinerzeit zum Erlasse des Gesetzes vom 3. Au 1920 führten, sprechen auch dafür. die Geltungsdauer des . nunmehr jedenfalls bis zum nächsten Frühjahr zu verlängern. Wenn die Reichsregierung nicht ermächtigt würde, mit Zustimmun des Veichsrgts und eines Ausschusses des Reichstags in beschleunigter Weise Maßnahmen zu treffen, so würde der vom Reichstag gewünschte Abbau der Kriegswirtschaft erschwert, zum mindesten in pielen Fällen verzögert.

Endlich hat der Reichsminister der Finanzen dem Reichstag die Organisationspläne der ar nn .

zie umfangreiche Drucksache (Nr. 862) h i Organisation der Reichsministerien in 15 zibsas en. igen kanzler, Reichsministerium und Reichskanzlei; II. Reichsministerium des Auswärtigen,“ dem als. besondere Abteilung. die Presseabteilung der Reichs⸗ regierung angegliedert ist; ; e ichs ministerium deg Innern mit 4 Abteilungen, von denen die dritte Aufbau und Ausgestaltung des Schulwesens und allgemeine Kulturangelegenheiten bear eitet; IV. Reichswirtfchafts; min iste rium, in 5 Fachabteilungen und eine befondere, sogenannte Verwaltungeabteilung sich gliedernd. mit den folgenden nach geordneten Stellen: 1. Vorläufiger Reichswirtschaftsrat, 2. Reichs—= schiffsvermessungsamt, 3. Statistisches Neichs amt, . MReichsanstalt für Maß und Gewicht, 3. Neichsaufsichtsamt für hrivatversicherung, 6. Reichswirtschaftsgericht, J. Reichskommissar für Aus, und Einfuhr bewilligung. S. Reichs kommissar für die Kohlenverteilung, 9. Gut⸗ achterkommission für Schuhwarenpreise, 10. Reichs kommffar für die Bewirtschaftung eiserner Flaschen, 11. Reichskommiffar für Metall= wirtschaft. 12. Reichsstelle für Zement, 13. Sozialisierungskommission; V. Rei chsarbeitsministerium möit einer Zentralabteilung 6 Fachabteilungen und folgenden nachgeordneten Stellen: 1. Reichs versicherungsamt, 2. Reichsmilitärbersorgungsgericht, 3. Reichs⸗ mt für Arheitsvermittlung, 4. Zentralversorgungskasse, 5. Landes⸗ dienststellen für das Renten? und das ärztliche Versorgungswesen in Bayern, Sachsen und. Württemberg, 9. Hauptversorgungsämter, 7 , 8. Versorgungsämter, 9. Versorgungs⸗ krankenhäuser, 10. Kaiser Wilhelms⸗Akademie für ärztlich⸗soziales Versorgungswesen, 11. Zentraleinkaufsstelle für orthopädische Versorgung, 19. Beschaffungsstellen für künstliche Glieder, 153. Krankenbuchlager, 14. Reichs versicherungsanstalt für Angestellte, 15. Oberschiedsgericht für Angestelltendersicherung und 16. Ständige Ausstellung für Ar— beiterwohlfahrt; VI. Re ichswehrministe rium, das sich in Heeresleitung und ⸗verwaltung und Admiralität gliedert; VII. Reich s⸗ usti zministe rium mit jwei Abteilungen und den

iden nachgeordneten Stellen; 1. Reichsgericht und 2. Reichs⸗ patentamt; III. Reichsschatzministe rium mit 8 Ab⸗ teilungen; 1X. Reichsverkehrsministerium mit der Eisen ahnabteilung, der Abteilung für Wasserstraßen und der Abteilung für Luft- und Kraftfahrwesen; X. Reichs mäinisterium für Ernährung und Landwirt— schaft mit 6 Abteilungen und folgenden nachgeordneten Stellen: 1L Ueberwachungsstell!e für Ammeniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel, 2. Reichsgetreidestelle, Verwaltungsabteilung, 3. Reichs⸗ kartoffelstelle, Verwaltungsahtellung, 4. Neichsverteilungsstelle für Nährmittel und Eier, 5. Reichsstelle für -Speisefette. Verwaltungs- abteilung, und s. Reichsstelle für die Versorgung mit Vieh und Fleisch (Reichsfleischstelle, Verwaltungsabteilung; Xi. Reichsfinanz⸗ ministerium mit neun Abteilungen und folgenden nachgeordneten Stellen: 1. Reichsabwicklungsamt, 2. Reichsmon opolamt für Branntwein, 3. Landesfinanzämter, 4. Reichsfinanzhof, 5. Reichsfinanzzeugamt, 6. Tech⸗ nische Prüfungsstelle. 7. Deutsche Kriegslastenkommission, 8. Stelle für ausländische. Wertpapiere, 9. Friedensvertragabrechnungsstelle; XII. Reichsministerium für Wiederaufbau mit 160 nachgeordneten Stellen: 1. Reichs kommissar zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zerstörten Gebieten, 2. Reichs- rücklieferungskommission, Kommissar für die Rückführung von Eisenbahnmaterial, 4. Deutsche Kohlenkommission in Essen, 5. Reichsentschädigungskommission, 6. Treuhänder für das feindliche Vermögen, J. Reichskommissar für die Liquidation aus—⸗ sändischer Unternehmungen, 8. Reichsausgleichsamt, 9. Reichsausschuß für den Wiederaufbau der Handelsflotte und 19. Reichskommissar für Auslandsschäden; XIII. Reęichspostministeri um mit 7 Ab⸗ teilungen (nachgeordnete Stellen: das Telegraphentechnische Reichsamt, die Oberpostdirektionen, die Post,, Telegraphen- und Fernsprech—⸗ anstalten) und Reichsdruckerei, die sich in 6 Abteilungen gegliedert.

Im Produ ktionskreditausschuß des Reichs⸗ wirtschaftsrats fand, wie das „‚Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, am 16. d. M, nachdem in der vorausgegangenen Sitzung die Sachverständigen über die Kredit⸗ fragen gehört worden waren, eine interne Aussprache über die Kreditbedürfnisfrage statt. Von einem Vertreter der In⸗ dustriegruppe wurde ein Int des Inhalts gestellt, daß die Banken dem Keditbedürfnis nicht in seinem heutigen Umfange und auf die Dauer genügen könnten, und daß es notwendig sei, schon jetzt vorbereitende Maßnahmen in Anlehnung an die bestehenden Geldinstitute in die Wege zu leiten. Die n über diesen Antrag wurde indessen ausgesetzt, da eine Dentf rift der Reiche hant Tiber Tiefe Fragen dem Reichswirtschaftsrat noch nicht vorliege, Der Ausschuß vertagte sich mit der Entschließung, das Reichswirtschafts⸗ ministerlum zunächst um Vorlegung dieser Denkschrift binnen kürzester Frist zu ersuchen.

Statistik und Volkswirtschaft.

den gegenwärtigen Stand der . , ie Reichs idestelle folgende Angaben; ãmmn ö 9 ö. ; ö id sind bis zum 6. Olotember von ihr erfaßt. d. H. bei den Mühlen der Reichsgetreidestelle abs eazen,: a) an Brotgetreide.. ö an Roggen . 379 86 t, an Weizen .. 241 . t, b) an Gerste 199 g56 t.

K 6664 k . .

Wieviel Getreide die seibsiwijtsckaften en Kommunalverbände erfaßt“

i ichs i ĩ itzt diese haben, isf der Reichs getrreideflelle nicht bekannt. Man schätzt die Menge . 1,9 . Tonnen, da sich der weitaus g . zweifellos bereits staͤrker eingedeckt hat, als es nach den Vorschriften der Reichsgetreidestelle zulässig ö .

—⸗ d Einfuhrprogramm, 2.5 Millionen. To us⸗ la 9 . e r bon Streckungsmais, wurden bisher

doꝛ 000 d gekauft. Davon sind ; . in . . J 9 en, h schwimmend nach festländischen Häfen. 53 365 * Tonnen

abzuladen noch ab Ueberseehäüen. .

Die Einfuhrgesellschaft muß demnach noch etwa 1,5 Million i Aus fen. ; ö 1e ng 9 . der Reichsgetreidestelle bezifferte sich nach der letzten Bestandsaufnahme vom 30. Oktober, in . umgerechnet, auf rund 3653 000 t, darunter rund 25

—ö treidestell vers den Kommunalver

ĩ er Reichsgetreidestelle zu versorgenden ñ er. band? ö. dein 6 zum 15. Nobember, versorgt. Von . Vedarf dieser Kommunalverbände für die Zeit vom l6. November bis 15. Dezember sind außerdem bereits etwa 100 090 t e e, kei cinem Höongtsbedarf Lon jo b t Getreike. Unter Zußrune; legung eines inländifchen Tageseingangs von zund 2000 t, wohei i einer Steigerung der e fen nach Beendigung der Her fi beftellung vom ' 1. Dezember an gerechnet wird, würde 9. 6. gegenwärtige Bestand bis zum 51. Deiember bei 46. . lagen un' 90 000 t vermehren. Dazu treten voraussig ; ö Tageseingänge an Auslandsgetreide von bestenfalls 10 00 t. 6 3 sich am Ee schätzungsweise ein Bestand von rund 9

ergeben würde. Für die reine Brotversorgung bis Ende Dezember werden noch 210 000 t benötigt, so daß nach Abzug einer weiteren Menge ven 209 090 t als Bewegungsbestand am 31. Dezember bor— gussichtlich noch io 000 t verfügbar bleiben würden. Dieser Be—= stand würde die weitere. Durchkastung der reinen Brofverfsigung bis itte März gewährleisten. Der Bedarf für Zwecke der reinen Brotversorgung für die Zeit vom 16 März bis J5. NÄngust beträgt bei Berückfichtigung des Ümstands, daß im setzten Teil' des Ernte— jahres eine größere Zahl von selbstwirtschaften den Rommunalderbänden huhu bedr ig wird, monatlich 2650 009 t, zusammen also für

Monate 1L250900 t. Demgegenüber stehen an programmäßiger Auslandseinfuhr für die Zeit nach dem 31. Dezember noch 1,5 Mil⸗ lion Tonnen, so daß nach Deckung des Bedarfs für die reine Brotversorgung noch rund 350 009 t Auslandsgetreide verfügbar werden. Dazu kommen die Inlandseingänge für die Zeit nach dem 31. Dezember, die zahlenmäßig augenblicklich um so weniger genau 2 schätzen sind, als das Ablieferungsfoll der einzelnen Kommunalver— ände zahlenmäßig noch nicht genau feststeht. Geht man dabon aug, daß das Gesamtablieferungssoll in diesem Jahre höchstens vielleicht 1590000 t Brotgetreide betragen wird, und nimmt man ferner nach den Erfahrungen der Vorjahre an, daß diefes Soll bestenfalls 6 durchschnittlich S0 9, erfüllt werden wird, so würden an inländi⸗ chen Eingängen für die Zeit nach dem 51. Dezember noch rund t zu erwarten sein. Es wären also in diesem Falle mit den 360 009 t Auslandsgetreide zusammen noch S850 000 t Getreide verfügbar, die für die Bedürfnisse des Heeres, der Nährmittelbetriebe, Abgabe von Kochmehl und zur Lieferung von Streckungsmitteln an die selbstwirtschaftenden Kommunalberbände Verwendung finden müslen. Der volle Bedarf für diese Zwecke beträgt für die noch in Frage kommenden 5 Monate rund 1, Mil— lion Tonnen, so daß noch rund 5öb 660 t fehlen würden. Diese Fehlmenge müßte, soweit sie nicht etwa durch Mehreing ange aus dem Inland gedeckt werden kann, durch vermehrte Einfuhr beschafft werden, oder es müßte, wenn letzteres nicht möglich ist, der Bedarf für die erwähnten Zwecke entsprechend gekürzt, insbesondere also in erster Linie die Abgabe von Kochmehl wieder eingestellt werden.

Für die bisher in diesem Wirtschaftsjahre eingekguften Mengen Auslandsgetreide von 900 00 t sind bei Zuhilfenahme der Spar— vorschüsse die erforderlichen Mittel bis auf einen verhältnismäßig geringen Betrag gedeckt. Für die weiteren Käufe fehlt dagegen bis jetzt noch jede Deckung. Die Erfüllung des Einfuhrprogramms in der vorgesehenen Gesamthöhe von 25 Millionen Tonnen ist aber nur bei rechtzeitiger Bereitstellung der nötigen Devisen möglich.

Der Preis für das bisher eingekaufte Auslandsgetreide schwankte zwischen 4000 und 7000 K für die Tonne. Zurzeit kostet die Tonne Auslandsgetreide durchschnittlich 7500 64. Wenn sich die Valuta nicht bessert, würde sich der erforderliche Gesamtgeldbedarf für die noch zu kaufenden 1L6 Million Tonnen Auslandsgetreide auf 12 Milliarden Mark stellen.

Arbeitsstreitigkeiten.

Dem Ausstand der Berliner Wohn hauspförtner werden sich nunmehr die Geschäftshauspförtner anschließen. In einer am Mittwoch abgehaltenen Versammlung des Deutschen Portierverbands ergab sich bei der Abstimmung gegen wenige Stimmen der Beschluß, am Montag geschlossen in den Aus st and zu treten. An diesem Tage sollen sich sämtliche Geschäfts⸗ und Industriehauspförtner, Fahrstuhlführer, Heizer und Maschinisten aus den Betrieben fernhalten, in denen nicht ihre Forderungen be⸗ willigt sind.

Aus Kattowitz wird dem W. T. B.. gemeldet: Das Bezirkskartell 8er Freien Gewerkschaften Ober— schhlesiens hat sich mit den Forderungen der Eisen—⸗ bahn er beschäftigt und die Relafen sr ih für die Eisenbahner abgelehnt, jedoch in einer Entsch . ung ausgesprochen, daß die Eisenbahner geldlich nicht schlechter stehen sollen, als die Arbeiter— . der Großindustrie. Das Kartell verwirft jeden Teilausstand,

olange nicht der ganze Instanzenweg beschritten ist, und hält es für seine ß an den zuständigen Stellen für die Forderungen der Eisenbahner, soweit sie berechtigt sind, tatkräftig einzutreten.

Die neuen Lohn verhandlungen in der Saar⸗ in dustrie sind als ge sheht ert anzusehen. Der Anbeitgeber⸗ verband lehnte, wie ‚W. T. B.“ aus Saarbrücken erfährt, gestern die Auszahlung des Lohnausgleichs für den Monat November ab und ließ zu Beginn der Verhandlungen mit den Arbeitnehmer— organisationen erklären, daß die Sagrwerke infolge der überraschenden Ver⸗ schiebung der Valuta in den letzten Tagen heute nicht abschließen könnten. Ab die En flehe n. in Franken ausgezahlt werde, sei durchaus unwichtig. Es würden aber unter allen Umständen so rechtzeitig neue Ver— handlungen stattfinden, daß die weiteren Lohnverhältnisse der Arbeiter schaft am 1. Dezember geregelt seien. Nach etwa zweistündiger Aussprache stimmten die Vertreter der Arbeiterorganisationen diesem Vorschlage zu. Die neuen Verhandlungen sind auf den 30. November anberaumt.

Nach einer vom W. T. B.‘ übermittelten Meldung des dänischen Blattes „Politiken“ aus Christianig werden, da die Lohn sorderungen der Arbeiter des Städtischen Kranken F au fes abgelehnt worden sind, die Arbeiter des städtisch en Elektrizitäts- und Gaswerks vom Sonnabend ab in einen Sympathieausstand eintreten.

Wohlfahrtspflege.

Nach einer Meldung von W. T. B.“ aus Stockholm wird an das üebergangskager in Narwa, wohin das schwer difche Kote Kreuz bereits Waren im Werte, von rund 100 056 Kronen gesandt hat, am Sonnabend eine neue Sendung im Werte von etwa 140 000 Kronen abgehen, und in einiger Zeit folgt eine weitere im Werte von etwa 60 900 Krenen. Die Sendungen sollen teils im Uebergangslager an Kriegsgefangene im Baltikum, leils in Verbindung mit der Nansen-Hilfés durch Abgesandte des schwedischen Roten Kreuzes unter den Kriegsgefangenen in Sibirien derteilt werden.

Literatur.

andausgabe der Reichsabgabenordnäung vom 13 86 . mit Erläuterungen von Regierungs⸗ 3 Ludwig Buck und Dr. Ru dolf Lucas . Rechts- anwälten in Düffeldorf. X. und 683 Seiten. SBerlin, Input ti verlag Spaeth u. Linde. Gebunden 32 A6. Die Reichdabgaben⸗ ordnung enthält neben Vorschriften über die Organisation der Steuer- behörden allgemeine Grundsätze, die für die Besteuerung und das Verfabren in Steuerfachen gelten, sowie Bestimmungen über das Sleuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren und stellt die gesamte Tätigkeit der Steuerbehörden auf eine neue Grundlage, ja, schafft eigentlich erst die Grundlage, auf der durch Rechtsprechung, Wissen⸗ 6 und Prarls nun der Bau des neuen Steuerrechts errichtet werden foll. Ihre gengue Kenntnis, insbesondere die der im zweiten und dritten Teil der Reichsabgabenordnung getroffenen einheitlichen Fegelung des Ermittelungs⸗ und Ge rr ene ff Be⸗ wertung der für die Besteuerung in etracht kommenden Besitzteile, namentlich der Grundstücke, der deturg dritter Personen, der Ver⸗ jährung, der Erffattungsanfprüche, der Rechtsmittel (Einspruch, Be⸗ rufung.! Beschwerde. Anfechtung). der Beitreibung der Steusm, der Strafen 9 des Strafverfahrens ist für die Mitglieder der die ver⸗

schiedenen Steuergesetze ausfü

rat a.

je Relcksabgabenordnung, die nicht so einfach abgefaßt werden . 5 e Bestimmungen 46 denen ohne 6 ver · ftändlich wären, die außerstande sind, dieses verwickelte Rechtsgebiet zu überschauen, in allen ihren Teilen eine erste gründlichere Erläute⸗

die die Gesetzesmaterialien erschöpfend verwertet, den . Paragraphen bestehenden Zusammenhang auf⸗ bett und dem kas Buch benutzenden Steuer beamten und Steuer⸗ pflichtigen es erleichtert, sich in dem weitschichtigen Gesetzeswerk zu⸗ techtzufinden. Da der Gesetzgeber in den Hauptteilen der Reichsab⸗

führenden Behörden unerläßlich, aber auch « st —; n e a . 66 Rutzen. In der vorliegenden Handausgabe der Steuergesetze. Es gibt daher keine für alle Steuergeseßz zugleich hin die Stzuerpfllchtigen gon ubm, maßgebende Steuerbilanz.

gabenordnung das, was die bisherigen Steuergesetze an mehr oder minder gemeinsamen Vorschriften enthielten, unter Ausgestaltung der bisher meist sehr kurz gehaltenen Bestimmungen zu einem um⸗ fassenden Steuerrechtsbuch von 463 Paragraphen zusammen- gefaßt hat, haben vielfach Grundsätze, die in zu fruheren Steuergefetzen ergangenen Ausflihrungsanweisungen und oberst; richterlichen Entscheidungen niedergelegt sind, für die Reichs AWbgabenordnung ihre Bedeutung behalten. Sie findet man bei deren Erläuterung mitverwertet. Gbenso haben die Verfasser die bei Anwendung der materiellen Vorschriften der Reichsabgabenordnung zu berücksichti genden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze herangezogen. Anhangsweise sind die Verordnung zur Einführung der Reichsabgabenordnung, die eine authentische Inter⸗ pretation derselben enthaltende allgemeine Verfügung des eichs⸗ ministers der Finanzen über das Inkrafttreten der Reichsabgaben⸗ ordnung für den Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Erbschaftssteuer, für den Bereich der Um⸗ satzsteuer und der Verkehrssteuern (Stempelsteuern, Grunderwerb= steuer, Besteuerung des Personen⸗ und Güterverkehrs), die besondere Verfügung des Reichsfinanzministers über das Inkrafttreten der Reichsabgabenordnung für den Bereich der Erbschaftssteuer und die Verordnung über Erleichterungen der Anzeigepflicht der Banken, Sparkassen und sonstigen Geldinstitute nach § 189 der Reichsab⸗ gabenordnung beigefügt. Da die Bestimmungen dieses Gesetzbuchs als Grundlage für das gesamte materielle und formelle Recht der neuen Steuergesetze bei der Veranlagung und Erhebung jeder Reichs⸗ steuer zu beachten sind, wird der vorliegende Handkommentar, desen Benutzung ein ausführliches Sachregister erleichtert, dem Steuer- beamten wie dem Steuerpflichtigen gleich willkommen sein.

Gesetz über das Reichs notopfer vom 31. De zem⸗ ber 1919 mit den Ausführungsvorschriften, den Bewertungsgrund⸗ sötzen und dem Ausgleichsbesteuerungsgesetze, erläutert von Dr. Max Lion, Rechtsanwalt beim Kammergericht. TXXII und 519 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 35 46. Das Reichsnot⸗ opfergesetz, das die größte Abgabe fordert, die Deutschland je erfahren hat, erfaßt das gesamte am 31. Dezember 1919 vorhandene Ver— mögen der Einzelpersonen und Gesellschaften, gleichviel, wann und auf welche Weiße es erworben wurde. Die subjektive Steuer⸗ pflicht ist in den S8 2 ff. weit über den Kreis derjenigen Personen hinaus geregelt, die bisher, von der Vermögensbesteuerung be⸗ troffen worden sind. Namentlich sei auf die Ziffern 4— 5 des § 2 hingewiesen, durch die alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechtes, aber auch die nicht rechtsfähigen Personen⸗ vdereinigungen und Vermögensmassen, ferner sämtliche Formen der handelsrechtlichen Erwerbsgesellschaften herangezogen werden. Bei der Regelung der objektiven . at sich das Gesetz im großen und ganzen an die Vorbilder des Wehrbeitrags und der Besitzsteuern angeschlossen unter Aufnahme einiger Bestimmungen aus der Zeit der Kriegssteuergesetze. Insbesondere bestimmt sich der Kreis des steuerbaren Vermögens im wesentlichen nach den bisher gewohnten Grundsätzen. Aber selbst da, wo das Gesetz sich eng an frühere Vorschriften anschließt, erhalten die steuerrechtlichen Probleme bei dem Wesen des Reichsnotopfers als einer großen Vermögens abgabe vielfach eine neue Tragweite und Beleuchtung. Die Schwierig⸗ keiten die die Gesetzesvorschriften bei ihrer Auslegung bieten, der⸗ mehren sich bei den Bestimmungen, die von der Nationalversammlung im letzten Augenblick, meist ohne Erörterung, eingefügt worden sind und guten gesetzgeberischen Gedanken in schwerverständlicher Fassung Ausdruck geben. Der durch zahlreiche Arbeiten auf dem Gebiete des Steuerrechts bekanntgewordene Verfasser des hier angezeigten Kom—⸗ mentars untersucht überall den steuerrechtlichen Kern der Vorschriften und baut darauf die Auslegung auf. Hierbei unterzieht er auch die herkömmlichen Grundbegriffe der Vermögenshesteuerung einer kriti⸗ schen Erörterung unter Anführung der wichtigsten Ergebnisse der Nechtsprechung, gun! bei eingehender Durcharbeitung jener Fragen, die nicht schon dem bisherigen Steuerrecht eigen und von Lsteratur und Rechtsprechung gelöst sind, sondern hier erstmals auftauchen, die systemgtischen steuerrechtlichen Grundlagen zu gewinnen und ge— langt vielfach zu neuen, für die Steuerpflichtigen bedeutsamen Ge⸗ sichlspunkten. Es sei hier insbesondere verwiesen auf die Ausfüh⸗ rungen über die nicht beschränkte und die beschränkte Steuerpflicht (zu 55 2, 3, 16, über die Steuerpflicht der nicht rechtsfähigen Ver⸗ mögensmassen (zu § 2 Ziff. 6, über die Grundeinteilung des steuer ˖ baren Vermögens (zu ' SGH, über den mehrfachen Begriff des Be— triebsbermögens (zu 6, 8, über die Bilanz (zu 8, 17 ff. 22 ff., 55, 56 ff., über die Steuerpflicht der Erwerbsgesellschaften (zu § 12), über die Tilgungsrente (nach S 31) und den Reichsnot⸗ zins (nach 5 333. Einen sehr starken Einfluß auf das Notopfer übt das Gesetz über die steuerliche Behandlung der im Reichsaus— gleichsgesetz und im Enteignungsgesetz geregelten Ansprüche und Ver— bindlichkeiten (Ausgleichsbesteuerungsgesetz aus; seine wichtigen Be⸗ stimmungen findet man in einem Anhang zu 8 22 im Kommentar wiedergegeben und erläutert. Am Schluß des Werkes sind noch an— hangsweise der Wortlaut der Ausführunagsvorschriften nebst Hilfstafel zur Berechnung des Reichsnotopfers, die vom Reichsfinanzminister veröffentlichten, als kurze Belehrung der Steuerbehörden sich dar— stellenden „Grundsätze für die Wertermittlung nach dem Reichsnot— opfergesetz' und eine vergleichende Uebersicht über die Bestimmungen dieses Gesetzes und der Reichsabgabenordnung, die mit Vorschriften anderer Gesetze weitgehend übereinstimmen, beigefügt. Das Werk, dessen Benutzung besonders ein sehr ausführliches Inhaltsverzeichnis erleichtert, wird sich als wertvolles Hilfsmittel erweisen bei der Steuererklärung und im weiteren Verfahren, namentlich auch bei der Einlegung von Rechtsmitteln, bei den vielfachen künftigen Aende⸗ rungen der Veranlagung wie bei der Wahl zwischen den verschiedenen Entrichtungsarten, durch deren Schaffung der Gesetzgeber die Durch führung des Gesetzes für die privaten Wirtschaften und für die Reichs—⸗ wirtschaft zu erleichtern suchte.

Die Steuerbilanz nach dem Einkommensteuergesetz, dem Körperschaftssteuergesetz, dem alten und neuen Besitzsteuergesetz, dem Gesetz über eine außerordentliche Abgabe vom Vermögenszuwachs und dem Gesetz, betr. das Reichsnotopfer. Von Dr. Felix Moos, Rechtsanwalt und Syndikus in Frankfurt⸗Oberursel. XV und 231 Seiten. Industrieverlag Spaeth u. Linde, Berlin. Geb. 18 46. Bei der Veranlagung des gewerblichen Einkommens und Ver⸗— mögens eines größeren Geschäftsbetriebes ist die Steuerverwaltung darauf angewiesen, die Bilanz ihr. zugrunde zu legen. Sie kann aber die kaufmännische Bilanz nicht unverändert gelten lassen, weil der Kaufmann aus der Bilanz etwas anderes ablesen will als die Steuer- behörde. Der Kaufmann will aus der Bilanz in erster Linie die wirtschaftliche Sicherheit und das Gedeihen seines Unternehmens feststellen; deshalb ist für ihn das wichtigste Erfordernis der Bilanz daß sie nach „soliden“ Grundsätzen aufgestellt ist. Streng derponl ist von seinem Standpunkt aus die Ueberbewertung von Vermögens teilen, dagegen erlaubt und ein Zeichen vorsichtiger Geschäftsführung

die Ansammlung stiller Reserven durch Minderbewertung von Waren,

Wertabschreibungen u. dergl. Die Steuerbehörde muß Bilanz- wahrheit nach der anderen Richtung verlangen: Für sie ist die Unter⸗ bewertung und Verkleinerung des Geschäftsgewinns der größte Fehler; richtig ist für sie die Bilanz dann, wenn sich aus ihr Geschäftsgewinn und vermögen unverkürzt ergeben. Um die kaufmännischen Bilanzen mit den steuerrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen, geben einzelne Steuergesetze bestimmte Vorschriften, inwieweit die kauf⸗ männische Bilanz als n,, anzuerkennen, was hinzu⸗ zurechnen ist und was abgezogen werden kann. Die Berechnung des steuerpflichtigen Geschäftsgewinns und vermögens auf Grund der kaufmännischen Bilanz pflegt „Steuerbilanz“ genannt zu werden. Die steuerrechtlichen Abweichungen sind verschieden je nach dent Zweck

Insbesondere entstehen daraus grund— sätzliche Verschiedenheiten, daß für die eine Steuer die Steuerbehörde aus der Bilanz den richtigen Stand des Geschäftspermögens ent- nehmen will, während für andere Steuern die Höhe des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens nur von mittelbarer Bedeutung it und es vornehmlich auf die richtige Erfassung des Ertrags ankammt. Es kann daher notwendig werden, außer der kaufmännischen Bilanz mehrere Steuerbilanzen für die verschiedenen Steuererklärungen aufzustellen. In dem vorliegenden Buche von Rechtsanwalt Moos