1920 / 267 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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bis dahin reiche völlig aus, um sich über die in les ter Stunde geste Ulten

. Abänderungsanträge schlüssig zu werden. Einer Klar⸗

lung hinsichtli Mitgli z i 6 kee hi ö ö ö Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts be Nach kurzer Erörteru ießt das 8 ge die Stimmen der 22 4 ö 814 nn die Beratung heute abzusetzen und auf morgen zu ver⸗ schieben.

Hierauf fährt das Haus in der zweiten Lesung des Staatshaushaltsplans jür 120 fort und nimmt die vor 8 Tagen abgebrochene Erörterung über die Ju stizoer waltung wieder auf.

Justizminister Dr. am Zehnhoff: Meine Herren! Der Derr Abgeordnete Heilmann hat in seiner Rede behauptet, das Jahr 1920 bedeute den Zusammenbruch der Rechtspflege im Deutschen Reich, und beim Volk sei jetzt der letzte Rest von Vertrauen zur Rechtspflege geschwunden. Dieser Behauptung muß ich mit aller Entschiedenheit entgegentreten. (Vebhafter Beifall im Zentrum.)

Die von Herrn Abgeordneten Heilmann vorgebrachten Tatsachen sind keineswegs geeignet, diese Worte zu stützen. Ich behaupte, daß das Vertrauen zur Rechtspflege im letzten Jahre nicht vermindert worden ist, daß vielmehr weite Kreise der Bevölkerung bei dem steten Wechsel der Verhältnisse gerade in der Justiz den einzigen festen Halt erblicken. (Bravol im Zentrum. Widerspruch links.)

Herr Abgeordneter Heilmann hat den Staatsanwälten den Vor⸗ wurf der Parteilichkeit gemacht. Dieser Vorwurf ist völlig un⸗ begründet. Daß er auf dem Gebiete des Zivilrechts nicht zutrisst, gibt Herr Abgeordneter Heilmann selbst zu; aber er erhebt ihn mit um so größerem Nachdruck auf dem Gebiete des Strafrechts. Demgegenüber sage ich: die Gerechtigkeit ist eine Stimmung der Seele, die niemand nur für ein Gebiet der Rechtspflege besitzen kann. Irren ist menschlich, das gilt leider auch in der Rechtspflege. Es kommen gewiß Strafurteile vor, die als verfehlt bezeichnet werden müssen; es geht aber nicht an, ein verfehltes Strafurteil ohne weiteres auf Parteilichkeit der Richter zurückzuführen. (Sehr richtig! im Zentrum) Ein solches Urteil beruht vielmehr, wofern kein Rechtsirrtum vorliegt, in der Regel darauf, daß den Richtern die für die Beurteilung der Tat in Betracht kommenden Umstände nicht in richtiger Beleuchtung zum Bewußtsein gekommen sind. Die Er⸗ kenntnis, daß auch in der Rechtspflege Irrtümer vorkommen können, ist nicht neu und auch nicht erst im letzten Jahre gewonnen worden. Hat sie doch zur Einführung der Berufungsinstanz geführt, die jetzt ja, abgesehen von den Schwurgerichts⸗ und Reichsgerichtssachen, für alle Strafsachen geschaffen werden sollen.

In diesem Zusammenhang möchte ich bemerken, daß auch meines Erachtens für die richtige Rechtsfindung die Zuziehung von SchöfKen sehr wichtig ist. Je weiter der Kreis gezogen wird, aus dem die Schöffen genommen werden, um so größere Gewähr ist geboten, daß bei der Rechtsfindung die Auffassung aller Volks⸗ kreise ihre Beachtung findet. Es entspricht auch meinem Wunsch, daß am richtigen Platz die Frauen als Schöffen Verwendung finden. Dagegen ist nach meiner Auffassung die Annahme des Herrn Ab⸗ geordneten Heilmann völlig abwegig, daß der Richterstand besser würde, wenn die Wahl der Richter durch das Volk er⸗ folgte. Ich will diesem Problem heute nicht nachgehen, zumal es ja eine Reichssache ist, und mich nur auf einige Andeutungen beschränken. Wie ist die Wahl gedacht? Soll es eine Verhältniswahl sein? Wie sollen die Wähler wissen, wo die geeigneten Kandidaten zu finden sind, woher sollen sie ein Urteil über die Fähigkeit der Kandidaten haben? (Zuruf rechts.)

Ob die Wahl der Richter durch das Volk in kleinen Staaten an gängig ist, will ich dahingestellt sein lassen, obwohl die Erfahrungen, die man in solchen Staaten gemacht hat, nicht gerade ermutigen.

Jedenfalls ist die Sache in einem Staate wie Preußen unmöglich.

Mit aller Entschiedenheit bestreite ich dem Herrn Abgeordneten Heilmann gegenüber sodann, daß das Richterkorps eine Einheit bilde, die auß treuen Hohenzollerndienern besteht. (Zustimmung bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Das bestreite ich ja eben! Unter den Richtern befinden sich, wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein dürfte, Anhänger aller Parteien, insbesondere auch der ihm nahe⸗ stehenden und seiner eigenen. Ich glaube aber auch, daß die An—⸗ hänger der rechtsstehenden Parteien es zum großen Teil ablehnen, als Hohenzollerndiener bezeichnet zu werden. Es wird unter ihnen manche geben, die allerdings früher tteue Diener ihres Königs und Kaisers gewesen sind, aber aus dem Gang der Geschehnisse wenn auch wehen Herzens die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die

Herrschaft der Hohenzollern zu Ende ist. Ich halte es aber auch

bei einem überzeugten Monarchisten für ausgeschlossen, daß er die Tat eines Angeklagten nur deshalb, weil er Republikaner ist, nicht objektiv beurteilt. Gegenüber der Behauptung des Herrn Abgeord⸗ neten Heilmann behaupte ich, daß der preußische' Richterstand eine Einheit von vaterlandsliebenden und pflichttreuen Beamten ist, die trotz der Not der Zeit unter häufig schwierigen Verhältnissen auf ihrem Posten ausharren und dafür den Dank des Vaterlandes ver⸗ dienen. (Zuruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten: Das Volk denkt anders! Rufe rechts: Welches Volk?)

Der Herr Abgeordnete Heilmann hat als Beweis für die angeb⸗ liche parteipolitische Einseitigkeit des Richter st andes angeführt, daß in Bochum der Vorsitzende und der Staats⸗ anwalt des außerordentlichen Kriegsgerichts Mitglieder des Schutz⸗ und Trutzbundes seien. Meine Ermittlungen haben aber ergeben, daß diese Behauptung unzutreffend ist. (Hört! Hört! im Zentrum und rechts) Beide Herren sind weder Mitglieder des Schutz⸗ und Trutzbundes oder des Alldeutschen Verbandes, noch sind sie es je gewesen.

Mit Emphase sagt der Herr Abgeordnete Heilmann: Kein Wasser wäscht von der preußischen Justiz die Schmach ab, daß kein einziger Kapp Verbrecher bestraft worden ist. Demgegenüber weise ich darauf hin, daß die Bestrafung der Kapp⸗Verbrecher nicht Sache der preußischen Justiz, sondern des Reichsgerichts ist. Wir haben alle Fälle, bei denen irgendwie eine Beteiligung an dem Kapp ⸗Unter⸗ nehmen in Frage kommen konnte, zur Verfolgung an das Reichs⸗ justizministerium als die zuständige Stelle abgegeben. Der vom Herrn Abgeordneten Heilmann erhobene Vorwurf ist also durchaus un⸗ begründet.

Der Herr Abgeordnete erhebt sodann die Klage gegen die preußische Justiz, daß die Kriegsverbrecher von preußischen Richtern geschont, geschützt und verteidigt würden. Auch hier ist der Vorwurf, wofern er überhaupt begründet ist, an die falsche Adresse gerichtet. Wie dem Herrn Abgeordneten Yeilmema bekannt ist, waren

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die Kriegsverbrecher durchweg Soldaten. Als solchen aber kam ihnen die vom Rate der Volksbeauftragten erlassene militärische Amnestie vom 7. Dezember 1918 zugute, wodurch sie jeglicher Stra verfolgung entzogen wurden. (Hört, hört! und Heiterkeit rechts.) Der Herr Abgeordnete Heilmann hat sodann ganz allgemein be⸗ hauptet, daß überall da, wo das Ermessen der Justizbehörden ent⸗ scheidend sei, wie bei der Frage, ob eine Beleidigung im öffentlichen Interesse von Amts wegen zu ver⸗ folgen sei, bei der Amnestie usw. die Justizbehörden zum Nachteil der sozialdemokratischen Partei verführen. In ersterer Beziehung hat er hingewiesen auf die öffentlichen Klagen wegen Beleidigung eines Pastons durch die Behauptung, daß er sich auf seine Predigten nicht vorbereite, wegen Beleidigung des Majors Gieren und wegen

Beleidigung des Freikorps Aulock. In allen drei Fällen ist das

Vorhandensein eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nicht zu bestreiten. (Zuruf links) Zum Fall Gieren ist folgendes zu bemerken: Der in der Niederschlesischen Volksstimme“ vom 10. Dezember 1919 erschienene Artikel ist meines Erachtens vom Staatsanwalt mit Recht als eine schwere Beleidigung des Offiziers korps aufgefaßt worden. Es heißt darin, daß schließlich fast das ganze Offizierkorps einschließlich der Etappe eine bestechliche Kameraderie von Schurken gewesen sei, daß es sich als moralisch duychaus minder⸗ wertig, feige und verlogen (Hört, hört) erwiesen, daß ihm vor allem der Mut zur sittlichen Wahrheit gefehlt habe und dergleichen mehr. In der Hauptverhandlung hat auch der Angeklagte selbst erklärt, daß er den Inhalt des Artikels nicht in jeder Beziehung bewilligen könne. In dem Urteil sind als strafverschärfend nicht nur die vor 1913 liegenden Vorstrafen wegen Beleidigung, sondern auch noch andere Umstãnde berũcksichtigt worden. Ob der Major Gieren die von dem Herrn Abgeordneten ihm zuügeschriebene Aeußernng, der jetzigen Judenregierung brauche man keine Treue zu halten, geten hat, weiß ich nicht. Jedenfalls wäre sie für den fraglichen Beleidigungsprozeß belanglos gewesen.

Die Aeußerung des Herrn Abgeordneten über den Fall der Bres lauer Volkẽwacht“ bezüglich der Beleidigung der Offiziere des Frei⸗ korps Aulock ist wie folgt richtig zu stellen. In der „Breslauer Volkswacht“ stand ein Artikel, in dem drei Truppenteile, nicht nur das Freikorps Aulock beleidigt wurden. Dieser veranlaßte den Chef des Generalstabes der III. Kavalleriedivision am 3. April wegen Be⸗ leidigung der drei in dem Artikel genannten Korps Strafantrag zu stellen, worauf die Staatsanwaltschaft pflichtgemäß Klage erhoben hat. Das Gericht ist nicht in die Lage gekommen, sich über die Klage cuszusprechen, weil inzwischen die Amnestie eingetreten war. Ein Vorwurf gegen die Breslauer Staatsanwaltschaft kann demnach nicht ethoben werden. ;

Unrichtig ist auch die Behauptung, daß die Amnestie ungleich⸗ mäßig angewendet worden sei. Ich weise nur darauf hin, daß im Landgerichtsbezirk Duisburg 1535 Personen, wohl alles Arbeiter, unter die Amnestie gefallen sind; im Landgerichtsbezirk Hagen 163, im Landgerichtsbezirk Münster 300. In den Landgerichtsbezirken Essen, Dortmund und Bochum ist die Zahl der Amnestierten so hoch, daß sie wegen der damit verbundenen großen Arbeit bis jetzt noch nicht ermittelt werden konnte. (Hört, hört! rechts. Heiterkeit.)

Daß auch bei der Begnadigung parteiisch verfahren werde, hat der Derr Abg. Heilmann nicht behauptet. Eine solche Behaup⸗ tung hätte aber auch den Tatsachen allzu sehr widersprochen.

Die Strafaussetzung wird grundsätzlich möglichst weit- herzig gehandhabt. Daß trotz der großen Sorgfalt, mit der die Sache vom Ministerium und allen in Betracht kommenden Behörden be⸗ handelt wird, einmal in einem einzelnen Falle, in dem eine Aussetzung am Platze gewesen wäre, eine solche nicht erfolgt sei, ist möglich, mit Rücksicht auf die Unmenge der Aussetzungsgesuche sie zählen nach vielen Tausenden aber wohl begreiflich und auch entschuldbar.

Nach der Behauptung des Herrn Abgeordneten gibt die Dauer der Untersuchungshaft zu vielen Klagen Anlaß. Richtig ist, daß infolge der gewaltigen Zunahme der Kriminalität die Unter⸗ suchungen nicht überall so rasch abgeschlossen werden können wie früher. Aber hierfür ist die Justiz nicht verantwortlich zu machen. Eine bedeutende Vermehrung der Beamten der Staatsanwaltschaft wäre aus sachlichen Gründen zu wünschen, wird sich aber mit Rücksicht auf die traurige Finanzlage des Staates nur in beschränktem Umfange erreichen lassen.

Ich greife nun aus der Reihe der von dem Herrn Abgeordneten zur Unterstützung seiner Klagen vorgebrachten Einzelfälle noch einige heraus.

Der Herr Abgeordnete hat angeführt, daß ein Widerspruch be⸗ stände in der Behandlung einerseits der von Ebert und Noske wegen des Badebildes und andererseits der von dem früheren Kaiser wegen des Bonn⸗Films angestrengten Klagen. Der behauptete Widerspruch besteht aber in der Tat nicht. (Zuruf links: Si tacuisses) Allerdings sind Ebert und Noske mit ihrer Klage im subjektiven Verfahren ab⸗ gefallen. Es ist dann aber auf ihren Antrag im objektiven Ver⸗ fahren eine das Badebild wiedergebende Postkarte in Gemäßheit der 46, 47 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst von 1901 eingezogen worden. Der vormalige Kaiser hat eine Klage im subjektiven Verfahren überhaupt nicht erhoben? im objektiven Verfahren hat er wegen des Bonn⸗Films denselben Erfolg gehabt wie Ebert und Noske wegen der Postkarte.

Nun zu den Fällen Marloh, von Kessel, Marburger Studenten.

Die Verurteilung von Marloh zu 1 Jahren ist vom mili⸗ tärischen Kriegsgericht erfolgt, das der preußischen Justiz nicht unterstand.

Gegen von Kessel war das Verfahren wegen Eidesverletzung ursprünglich von der Zivilbehörde eingeleitet. Dann hat das Militär gericht die Sache bekommen, weil angenommen wurde, daß von Kessel der Militärgerichtsbarkeit noch unterstehe. Mit der Aufhebung der Militärgerichte ist die Sache wieder vom Zivilgericht übernommen worden. Bei diesem war die Durchführung nicht möglich, weil Kessel nach dem Gutachten der medizinischen Sachverständigen nicht ver- nehmungsfähig ist. Das Gericht ist also für die Verzögerung auf keinen Fall verantwortlich.

Der Fall der Marburger Studenten ist ebenfalls wie der Fall Marloh vor dem außerordentlichen Kriegsgericht verhandelt worden. Dieses hat angenommen, daß die von den Studenten er⸗ schossenen Spartakisten auf der Flucht befindlich gewesen seien. Die Sache kommt jetzt von neuem vor dem Schwurgericht zur Ver⸗ handlung.

Was sodann die Verurteilung des Arbeiters Haase wegen der Beleidigung des Grafen Keller anbelangt, so hat das Justiz⸗ ministerium, sobald es von der Sache Kenntnis erhalten hatte, sofort

die Vollstreckung der Strafe aufgeboben. Nach den Akten ist übrigens anzunehmen, daß es sich um Sachen von geringem Werte gehandelt hat, und daß das Gericht auf Grund des eidlichen Zeugnisses des Grafen Keller die Ueberzeugung gewonnen hat, daß von ihm eine An⸗ eignung der fraglichen Gegenstände nicht beabsichtigt gewesen ist. Graf Keller ist auch zu der Klage keineswegs gezwungen worden, sondern er hat sie erhoben, sobald er von der Aeußerung des Haase

Kenntnis erhalten hatte.

Gegen den Lehrer Stemmer ist allerdings ein Verfahren eingeleitet gewesen, weil er als Unterführer der Roten Armee von der Gemeinde Hordel eine Summe Geldes erpreßt hatte. (Hört. hört! rechts) Auf Grund des Amnestiegesetzes ist er am 14. August entlassen worden. Die Einleitung des Verfahrens war einwandfrei und an sich berechtigt. Nachdem am 2I. Juli eine Eingabe des sozialistischen Lehrervereins von Hagen vom 24. desselben Monats beim Justizministerium eingetroffen war, ist sofort Bericht ein⸗ gefordert worden. Von einer Verschleppung der Sache kann keine Rede sein.

Das von dem Herrn Abgeordneten erwãhnte Verfahren gegen den Kommunisten Wild schwebt zurzeit noch beim Reichsgericht, das bisher allerdings die Anwendbarkeit der Amnestie verneint hat. Beim Feuerarbeiter Gerunzig ist die Anwendbarkeit der Amnestie nicht wie der Herr Abgeordnete annimmt deshalb verneint worden, weil er seinen Dienstanzug behalten hatte, sondern weil er, allerdings mit einem Ausweis des Zentralrats versehen, einen Dient · anzug mit Anwendung von Waffen erpreßt hatte. (Hört, hört! rechts.) Da die Begnadigung in diesem Falle Sache des Reichs ist, sind die Akten von uns an das Reichsjustizminsterium zur weiteren Veran⸗ lassung abgegeben worden. Gutuf links: Also, die Akten sind in

Ordnung! Ach, Sie verstehen ja von der Sache nichts.

Die Behauptung des Herrn Abg. Heilmann, daß unbequeme Beamte immer noch einfach entfernt würden, kann ich nicht unwidersprochen lassen. Der von ihm zur Unterstützung dieser Behauptung angeführte Fall Lerche verhält sich nach meiner Er⸗ mittlung wesentlich anders, als ihm mitgeteilt worden ist. Lerche hat die Strafe von einem Monat Gefängnis nicht wegen Diebstahls eines Bogens Papier, sondern wegen Unterdrückung des Pensio⸗ nierungsgesuchs eines gewissen Stolle erhalten, was etwas ganz anderes ist.

Zu dem vom Herrn Abg. Heilmann vorgebrachten Vorfall in Osnabrück ist diesseits folgendes ermittelt worden:

Die Soldaten des Freikorps Lichtschlag wollten die Versammlung der Friedensgesellschaft in Osnabrück, die öffentlich war, besuchen. Als die ersten Soldaten den Saal betreten wollten, wurden sie von den Ordnern aufgefordert, in der Garderobe die Waffen, d. h. die Seitengewehre, abzulegen. Sie weigerten sich, dem nachzukommen, und drängten in den Saal. Da die Ordner sie an dem Betreten des Saales gewaltsam zu verhindern suchten, kam es zu einem Gedränge, in dem die Soldaten von Zivilisten mit Gummi⸗= knüppeln und anderen Werkzeugen geschlagen sein wollen. Der Ula Esser zog einen Revolver hervor und lud ihn, angeblich, weil er sich von Zivilsten bedroht fühlte, und zur Abwehr einen Schreckscht⸗ abgeben wollte. Er behauptet, als er habe abdrücken wollen, sei er

am Arm gestoßen worden, und deshalb habe der Schuß, der in die Luft habe gehen sollen, den Sohn des Vorsitzenden der Friedens

gesellschaft Knüppe getroffen. Guruf links: Im Saal schießt man doch nicht in die Luft h

Das Verfahren ist zunächst vor der Militärbehörde geführt worden. Es ist von ihr am 27. Juni 1920 eingestellt worden, weil der Täter nicht zu ermitteln sei, auch mit Rücksicht auf die Auflösung des in Frage kommenden Truppenteils keine Aussicht bestehe, ihn zu ermitteln. Dem die Untersuchung führenden Kriegsgerichtsrat war dabei nicht bekannt, daß die Person des Täters inzwischen am 20. Mai 1920 in dem zivilgerichtlichen Verfahren festgestellt war. Alsbald, nachdem dies dem untersuchungsführenden Kriegsgerichtsrat bekannt geworden war, ist er erneut in Untersuchungen eingetreten.

In dem zivilgerichtlichen Verfahren ist der Täter am 22. Mai 1920 dem Amtsrichter vorgeführt und von diesem, ohne daß ein Haft⸗ befehl erging, wieder entlassen worden. Für den Amtsrichter war hierbei entscheidend, daß der inzwischen vom Militär entlassene Be⸗ schuldigte zu seinen Eltern zurückgekehrt war, daher nicht flucht⸗ verdächtig erschien. Tatsächlich hat sich der Beschuldigte auch niemals der Strafverfolgung entzogen, so daß die Annahme des Amtsrichters, es bestehe kein Fluchtverdacht, sich als zutreffend erwiesen hat. Dafür, daß der Amtsrichter den Sachberhalt nicht objektiv gewürdigt, sondern sich von parteiischen Gesichtspunkten irgendwelcher Art hat leiten lassen, ist nicht der geringste Anhalt gegeben. Gegen den Täter ist nunmehr von der Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage wegen fahr⸗ lässiger Körperverletzung erhoben und von der Strafkammer das Hauptwerfahren eröffnet worden. Termin zur Hauptverhandlung stand am 29. Oktober an; in diesem Termin mußte aber Vertagung eintreten, weil einzelne Zeugen nicht erschienen waren. Zu irgend⸗ welchen Maßnahmen liegt demnach für die Justizverwaltung kein Anlaß vor. (Hört, hört! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.)

Nach Angabe des Herrn Abgeordneten Heilmann sollen in Sens burg in Ostpreußen die Richter, die den Gegenstreit gegen den von Arbeitern veranstalteten Streik geleitet hatten, den Arbeitern Strafbefehle über 4 Wochen Haft geschickt haben. Nach meiner Er⸗ mittelung muß hier ein tatsächlicher Irrtum vorliegen, indem weder der Richter Seesemann noch der Richter Schulz nur diese können in Frage kommen gerichtliche Handlungen vorgenommen haben, die mit dem Streik oder Gegenstreik in Zusammenhang stehen.

Was den Fall der Verurteilung des Steiner in Schweidnih wegen Diebstahls eines Fasses Speisefett anlangt, so hebt der Hert Abgeordnete hervor, daß die Anzeige erfolgt sei am Tage, nach dem Steiner eine Ortsgruppe der U. S. P. in Schweidnitz gegründet hatte. Ich verstehe nicht, inwiefern daraus ein Vorwurf gegen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht hergeleitet werden könnte. Ohne Rüclsicht auf die Gründung der Ortsgruppe ist die Staatsanwalt schaft eingeschritten, nachdem sie Kenntnis von der Anzeige erhalten hatte. Aus welchen Beweggründen die Anzeige erstattet worden ist, geht weder Staatsanwaltschaft noch Gericht etwas an.

Auf den Fall Sklarz will ich heute nicht eingehen, weil er, wie bereits Herr Abgeordneter Heilmann selbst bemerkt hat, Gegen⸗ stand einer besonderen Anfrage ist.

Die vom Herrn Abgeordneten Heilmann erwähnte Sache Schwidden schwebt zurzeit in der Berufungsinstanz. Für die Annahme, daß der erste Richter sich bei der Urteilsfällung durch die

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lassen, fehlt jegsicher Anhalt. Wer die preußischen Richter kennt wird dies für gänzlich ausgeschlossen halten. (Unruhe bei den Unab- hãngigen Sozialdemokraten.)

In der Sache Gutehoffnungshütte ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Nach den Akten scheint festzustehen, daß die bei Klose beschlagnahmten Papiere der Gutehoffnungshütte und die auf Papier der Gutehoffnungshütte geschriebenen Abschriften mit Zu⸗ stimmung des Klose beschlagnahmt und der Gutehoffnungshütte, der sie gehörten, herausgegeben worden sind. (Hört, hört! rechts) In der Sache Siem sen trifft das Justizministerium keinerlei Schuld. Am 153. Juli ist das Urteil gesprochen und der Haftbefehl erlassen worden. Sobald man im Justijministerium hiervon Kennt⸗ nis erhalten hatte, ist, und zwar bereits am 14, beim Oberstaats⸗ anwalt angefragt worden, ob Haftentlassung möglich sei. Am 16. ist diese angeordnet worden. Am 4. August trat die Amnestie ein. Das Justizministerium ist also sofort und erfolgreich im Interesse des Herrn Siemsen in Tätigkeit getreten.

Die Ernennung des Amtsgerichtsrats Parey in Eisleben zum

Aufsichtsrichter daselbst hat sich ordnungsmäßig vollzogen. Sie ist

erfolgt auf den Vorschlag des Oberlandesgerichtspräsidenten in Naum⸗ burg und des Landgerichtspräsidenten in Halle, welch letzterer berichtet, daß aus dem Kreise der Beamtenschaft keine Tatsache mitgeteilt sei, die begründete Bedenken gegen Pareys Eignung erwecken könnte. Er hat sich dabei an meine Rundverfügung vom 14. Mai dieses Jahres gehalten, in der die Befragung des Beamtenausschusses nicht vorgeschrieben ist. (Abg. Christange: Der Richter, der den Eid auf die Verfassung verweigert hat, ist zum aufsichts führenden Richter ernannt worden! Hört, hört! bei den Ü. Soz) Damit ist wohl Herr Marquardt gemeint? Der ist auf seinen Wunsch nach Char⸗ lottenburg versetzt worden. Auf Anfrage, ob Parey die ihm von dem Herrn Abgeordneten in den Mund gelegte Aeußerung getan habe, ist die telegraphische Antwort gekommen: „Behauptung in der

Fassung unrichtig, Akten folgen. Nach Eintreffen der Akten werde

ich dem Herrn Abgeordneten weiteren Aufschluß geben.

Der Herr Abgeordnete Heilmann hat meine die Einsicht⸗ nahme in die Per sonalakten betreffende Verfügung vom 3. November d. J. getadelt. Ihr erster Absatz lautet:

Die Preußische Staatsregierung hat unter Aufhebung des in der Allgemeinen Verfügung vom 18. November 1919 Justiz⸗ ministerialblatt Seite 574) mitgeteilten Beschlusses beschlossen, daß die Personalakten, auch soweit sie vor dem 1. Oktober 1919 angelegt sind, den Beamten auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen sind, und daß es dem Vorstande der Behörde, bei der die Personalakten geführt werden, überlassen bleiben soll, vor Gewährung der Einsicht

diejenigen Stücke aus den Akten zu entfernen und zu vernichten, die sich zur Vorlegung an die Beamten nicht eignen, insbesondere deshalb, weil dritten Personen aus der Vorlegung Nachteile ent- stehen könnten. Der Wortlaut ergibt, daß es sich nicht um eine besondere Verfügung des Justizministers handelt, daß dieser vielmehr lediglich für sein Ressort einen Staatsministerialbeschluß zur Ausführung gebracht hat. Dieser Beschluß ist aber meines Erachtens auch richtig und dient den Interessen der Beamten. Würden die sãmtlichen Personalakten, wie der Herr Abgeordnete angeregt hat, eingestampft, so gingen viele

für die Beamten wichtige und nützliche Notizen verloren. Die meisten

Beamten haben kein Interesse an der Sache. Diejenigen von ihnen aber, denen daran liegt, ihnen unbequeme Stücke, die sie nicht sehen sollen, aus den Akten zu beseitigen., kõnnen das jederzeit durch das Verlangen der Akteneinsicht erreichen. (Abg. Christange: Die Einsicht wird ihnen aber nicht gestattet) Sie brauchen weiter nichts zu tun, als die Akteneinsicht zu fordern, dann muß ihnen dieser Wunsch erfüllt werden.

Der Herr Abgeordnete Heilmann hat endlich die baldige Auf⸗ tösung der Fideikommisse gefordert. Die diese Auflösung verfügende Verordnung des Staatsministeriums ist inzwischen er schienen. Bei Prüfung der Verordnung wird der Herr Abgeordnete finden, daß die in seinem An trage auf Drucksache Nr. 3305 angegebenen Richtlinien tunlichst innegehalten worden sind. Die Berechtigung des Staatsministeriums zum Erlaß der Verordnung ergibt sich aus den S5 3 und 25 des Adelsgesetzes vom 23. Juni dieses Jah ves und 8s 4 der Ergänzungsverordnung vom 22. September dieses Jahres. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Verordnung den Beifall des hohen Hauses finden wird. (Bravo! vechts und im Zen trum.)

Abg. Dr. Berndt (D. Dem): Es kommt ,. auf den Wortlaut der Gesetze, als auf den Geist der Rechtsp 39 an. Die Rechtspflege muß getragen sein vom st des Staates, der sich aufbaut auf Demokratie und dem sozialen Gedanken. Wir wollen dem Laie ne lement e größeren Platz einräumen in der Richterschaft, auch 5 . gien. * de, ,, müssen y öffen u eschworene herangezogen werden. Wenn in seiner k beleidigt worden ist, so muß in jedem Falle ohne Unterschied der Parteizugehörigkeit öffenk⸗ liche Anklage erhoben werden. Das beste Strafrecht ist dasjenige, das dem * Richter möglichst freien Spielraum läßt. Der Strafvollzug muß so 36 werden, daß der Gefangene zur Arbeit erzogen wird. ie Fürserge für entlassene Strafgefangene muß ausgedehnt werden. Beim Strafvollzug soll nicht der Sta ts ˖ anwalt entscheidend sein. Wir Frauchen ein einheitliches Arheite- recht, das auch die Hausangestellten un Im Zivilprozeßder⸗ fahren 5 Taienelement mehr zur tsprechung herangezogen werden. em sozialdemokratischen r Zulassung von Frauen als Richtet, Staatsanwälte und Rechtömwälte stimmen wir zu. Es wiederholt nur die

riedberg. Diese Forderung zieht nur die enz aus der

u chlechter. der

halten werden. Die Tamfmannggerichten lassen werden. Di chleunigst durchgeführt werden. gegen angemessene Entschädigung. würde bedenksiche Folgen haben. billigem Ermessen die Sntschädigungen zu bestimmen haben. Abfindung sollle teilweise durch Land erfolgen, damit die Latifundien aufgehoben werden, und eine großzügige Siedlungspolitik eine eleitet wird. In Einzelfällen können wir der Kritik des Abg. Seilmanm an der Rechtsprechung justimmen, aber wir müssen uns erallgemcinerungen hüten. Was ist aus dem Distiplingr. verfahren gegen lappistische stizbeanmté?. geworden? Der Redner besprickt sodann Fragen des tsstudiumg und verlangt die materielle Besferstellung der Referendare. Beifall) Gin Regierung svertreter: Nuri der lichen Steig run der Ste wirken j Assessoren, als zulässig in den Strafkammern mit. de be ber onlichen Verhaltnifse der Rechtsanwälte uns nichts bekamrt.

g. Dr. Seelmann D. Natz: Die Behauptung des ilmanan, im alten Preu sei die tiʒ der Büßt Staates auch sind die Richter keineswegs ass In der Straf ˖

ffen maßgebend, alles verantwortlich ,

lu einigermaßen . h ed die igen hängigen Nechtsprechung hineinfinden. W —R 1 e,, außerordentlich belastet ist, aber ihr Apparat ist viel zu schwerfallig Der Dienst der Justizwwe⸗ waltung könnte be⸗ schränkt werden. Es wird jetzt biel zu viel gejchrieben, besser wäre es, wenn die Justizverwaltung diese oder jene d mit den Ober⸗ landesgerichtsh rasidenten oder den Landgerichtepräsidenten in münd⸗ lichen Besprechungen behandelte, Es ist schon mancher alte Zopf ab- geschnitten worden, aber es gibt noch viele Zöpfe, die abgeschnitten zu werden verdienten. Die Justizberwaltung muß dezentralisiert werden. Die Ueberlastung der 8 wird immer schlimmer, namentlich in Berlin erliegt ein Richter nach dem andern der Ueber- last. Ich habe im vergangenen Jahre im tausschuß der Justiz⸗ k unterbreitet, aber es ist nichts geschehen, und heute erl wir eine Massenflucht aus der Justiz, namentlich seitens der besten Krafte. Einige praktische Falle erregen unsere ernste Besorgnis. den Landgerichts prasidenten Kasten in Königsberg, einen Mann von 60 bis 0 Jahren, ist, das Disgiplingrverfahren auf förmliche Dienstentlassung einge⸗ leitet worden. Als das Oberlandesgericht das Verfahren ablehnte, 8 2 ö ting e, a erf eschwer ammergericht stattgegeben. So schnö

man einen alten Beamten. 33 behandeln, ge en nur darin . daß auf seinem Gerichtsgebäude die , ,. rote F aufgezogen war. Der Staatskommissar Borowèki in Königsberg hat die an, von , langt, und sein Helfershelfer Lübbring (stürmis rotestrufe links: Helfershelfer?) drohte die Zellen gewaltsam ju öffnen. Es handelte fich um Untersuchungsgefangene, und die. Regierung sollte nicht in hohe Stellen mte berufen, die keine Ahnung bon den Gesetzen haben. Herr Borowski ist inzwischen ausgeschieden. Herr Lübbring waltet noch seines Amtes. Nur seine Eigenschaft als AÄbgeordneter schüßt ihn vor dem Arm der Gerechtigkeit. Wie steht der Justizminlster dazu? Der Polizeipräsident Lübhring hat ferner drei Redakteure einer deutschnationalen rng festsetzen lassen. SIronische Rufe der Unabhängigen: Gemeinheit! unerhört! obne sie nach dem Gesetz binnen 24 Stunden dem ordentlichen Richter zuzu- führen. Unserẽ kleine Anfrage deswegen vom 23. Ayril wurde erst am 28. tember beantwortet. (Ruf bei den Unabhängigen: Ist schnell genug egen Die Regierung erklärte, keinen Anlaß zum Einschreiten zu haben, da der Pollzeipräsident es getan habe, um die Arbeiter zu beruhigen. Um der Arbeiter willen wird also die persön⸗ liche e en angefaßt. Wie stellt sich der Justizminister dazu? Redner befürwortet dann den jum Justijetat von den Deutsch. nationalen gestellten Antrag, den Justizminister zu ersuchen, möglichst bald eine & ltr unter Heranziehung don Strafanstaltsberufs⸗ beamten mit der r, n, ,. eines Gesetzen twurfs zur

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6 sodenn, für die Gleichstellung der

den Venvaltungssekretären und fordert bei

Strafgesetzbuchs auch eine Einschränku des ü der Linken gewendet mit folgenden ichterstand steht viel zu hoch, um von (Lebhafter Beifall rechts.) ch richten Sie Ihre Kritik

6r Justizsekretãre mit der . des Schreibwerks. Er schließt Worten; Unser preußischer Ihren Angriffen erreicht zu werden.

Justitia fundamentum regnorum dana . ein, aber reißen Sie nicht etwas herunter, um das uns die Welt be—⸗

neidet. (Unruhe und Gelächter links) Schon haben Sie die Ver= waltungen in die Hände bekommen, und das Volk sieht, was daraus geworden ist. Große Unruhe links) Wenn Sie auch noch die Fuftiz in die Hände bekommen sstürmische Unterbrechung links, in der die Ga ln ee des Redners verloren gehen).

Hierauf wird um 533 Uhr die Fortsetzung der Beratung auf Mittwoch, 12 Uhr, vertagt, (kleinere Vorlagen, der Gesetzentwurf, betr. die Altersgrenze).

Sandel und Gewerbe. Heute findet kein Börsenverke hr statt.

Von unterrichteter privater Seite wird dem. B. T. B. ge⸗ schrieben? In der vorvergangenen Woche haben in Prag zwischen Vertreten deut scher Banken und den zuständigen t sche o⸗ flowakischen Ministerien Besprechungen über die Aus— legung und Durchführung der Anlage E des Wirtschafts. abkommen vom 29. Juni 1920 stattgefunden, die grundsätzliches Einverständnis über die Beseitigung der bestehenden zahlreichen

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werde bereits geführt habe. in einiger Zeit Verbandlungen über zur Beseitigung der Doppelbesteuerung checko⸗Slowakel stattfinden, für die ein befriedigendes Ergehnis icht lich erwartet wird, wurden die zustãndigen Vertreter des Prager Finanzministeriums gebeten, eine Verlängerung der am 31. Dezember 1920 akgelaufenen Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für Auglãnder cen jetzt zuzugestehen, damit die Strafbestimmungen des ser. nicht xechtze tiger Abgabe bis jum 31. Deynember 1 nicht zur Anwendung u fommen hätten und im Falle eines vorherigen. Vertrags⸗ if zwischen Deutschland und der i, d nn, en, alls unnötige Arbeit vermieden würde. Darauf wurde die lallerdings unverbindliche) Erklärung abgegeben, daß mit einer Fristverlängerung für Ausländer über den 31. Dezember 1920 hinaus gerechnet werden Foönne, so zunächft wohl spweit nicht Grund. und Betriebs. , d der Ver ungen zw and un r o

Siowatel die Abgabe der Steuererklärungen erübrigen wird.

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Telegraphische Auszahlung.

23. November Geld Brief 2047, 95 2052, 05 454,350 155,50 909,05 910,95

916,55 918,45

129620 129880 e 365. 1365, 1 265 75 2360. 30 5 S8 33 68. 07 41755 . Schweiz 1513.35 ö k w Seid 883 365 . rf, ö * ien (Dtsch.⸗Oesterr.), abgestemp. ö ; .

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Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Frankfurt a. M., 23. Neęvember. (W. T. B.) Bei un= regelmäßiger Haltung war das Geschäft an der Abend börse ruhig, in Bergwerksaktien stellte sich Abgabenneigung ein, die Ab⸗ schwaͤchungen von 2 bis 6 vo zur Folge hatten. Es notierten Mannes⸗ mann 523, nachbörslich 525, Phönix 649 —– 642. Harpener 571, Buderus 7io, Caro 305, Oberbedarf 324. Laurahütte 250, Elektro⸗ papiere behaupteten ihren Kursstand. Voigt C Häff ner waren mit 354 fester, Licht und Kraft 210 50, Bergmann 279,75. Höher gingen chemische Papiere. Th. Goldschmidt waren 500, Rütgers; werke 139, Badische Anilin 595, Scheideanstalt waren mit SS. 50 behauptet. Kassa Industrieaktien. unterlagen teil- weife einer Abschwächung. Niedriger stellten sich Adlerwerke mit 339. Vereinigte Berlin⸗Frankfurter Gummifabrik. wurden bei großen Um⸗ sätzen gehandelt und stiegen etwa 30 pH auf 490. Brauerei Sinner mit 169 und Chamotte Annawerk mit 440 waren je 19 höher, Ferner notierten: Daimler 3,50, Hirsch Kupfer 427,50, Spiegel u. Spiegelglas 659,535. Die Auslandspapiere schwächten sich im Ver- laufe 6 da sich auf dem Dexisenmarkte eine schwankende Haltung einstellte. o/ Goldmexikaner notierten 720 - 700, Silbermexikaner 530 = 500, 45/0 Bewässerungsanleihe 5os 500, H o/o Te huantepec 475, Baltimore and Ohio 535 —- 530, Schantung 595. Die Devisen schwachten sich zum TeiUl ab. Es notierten; Brüssel 445. Holland 2öb0, Tondon 256, Paris 0, Schweiz 1060, Italien 265, New Jork 66,75. . .

Köln, 23. November. (W. T. B.) Englische Noten 235,00 bis 238, 06, Französische Noten 420 00 424,90, Belgische Noten 443, 00 bis 446 06, Holländische Noten 2050, 00-2080, 09, Rumänische Noten 102, 0 - 103, 00. Amerifanische Noten 65, 25 56,25, Schweizerische Noten —, Italienische Noten —— Stockbolmer Noten Amerika Kabelauszahlung 65, 50 6.50. ;

Leipzig, 23. November. (W. T. B.) Sächsische Rente 57,50, Bank für Grundbesitz 150,50. Chemnitzer Bankverein 206, Ludwig Hupfeld 476,006, Piano Zimmermann 459090, Stöhr u. Co. 606,00, Sächs. Wollgf. vorm. Tittel u. Krüger 380.90, Chemnitzer Zimmermann 270,00, Peniger Maschinenfabrik 175,99. Leipziger Werkzeug Pittler u. Cs. 41509. Hugo Schneider 3656, o, Fritz Schulz sun. 409, 00, Riebeck u. Co. 250.00.

Sam burg, 23. November. (BV. T. B). Börsenschlußkurse. Deutsch⸗Australische Dampfschiff⸗Gesellschaft 274,00 bis 285,00 bez., Deutsche Dampschiff. Gesellschaft Kosmos 449,90 bis 462,50 bez.; Deutsch⸗Ostafrika⸗Linie 280, 00 bis 362500 bez, Hapag 199, 000 bis 200,795 bez., Hamburg⸗Südamerika 425,00 bis 437.00 bez., Nord⸗ deutscher loyd 189,75 194 25 bez., Vereinigte Elbeschiffahrt 315.900 bis 326,00 bez., Hamburg⸗Bremen Afrikalinie —— G., —— B. Schantungbahn 583,00 694,00 bez., Brasilianische Bank 630 00 G., 670,00 B., Commerz⸗ und Privat⸗Bank 210,50 G., 21250 B., Vereinsbank 212, 00 G., 216, 00 B., Alsen⸗Portland⸗Zement 419,50 bis 20.50 bez. Anglo⸗Continental 392,50 bis 405,00 bez. Asbest Calmon 299, 50 307, 00 bez., Dynamit Nobel 371.00 376,90 bez, Gerbstoff Renner 532, 00 bis 535. 00 bez., Norddeutsche Jutespinnerei 308,59 bis 316,50 bez., Harburg⸗Wiener Gummi 444,00 bis 456, 00 bez, Caoko 240,00 bez, Sloman Salpeter 26525, 00 bez., Neuguinea 689.00 G 7ob, 00 B., Otavi. Minen⸗Aktien 845, 00 G., S5, 00 B., do. Genußsch. 620 00 G., 640 00 B. Tendenz: Schwächer.

Wien, 23. November. (W. T. B.) Türkische Lose 3010,00, Staats⸗ bahn 1536,00, Südbahn 1727,90, Oesterreichische Kredit 1135,90, Ungarische Kredit 1740 00, Anglobank 1089, 90, Unienbank 9öl 0, Bankverein 1183,00, Länderbank 1900, 00, Desterreichisch⸗Ungarische Bank bööo 0,00, Alpine Montan 5050,00, Prager Eisen 1293090, Rima Muranyver 3300,90, Skodawerke 3080,00. Salgokohlen 7610,09, Brürer Kohlen Galizia 26600, 00, Waffen 3300,00, Lloyd⸗Aktien 33000, 90, Poldihütte 4630 00, Daimler 148000, Oester⸗ reichische Goldrente 177, 09, Desterreichische Kronenrente 98, 50, Februar⸗ rente Is, 00, Mairente 98,90, Ungarische Goldrente = Ungarische Kronenrente 118,50. Veitscher —— Siemens⸗Schuckert 181000.

Wien, 23. Nodember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 75l, 0 G., Amsterdam 14550 00 G., Zürich 7525,00 G. KRopenhagen 6450 00 G., Stockholm 9300 00 G., Christiania 6450 00 G., Marknoten 749.00 G, London 1675,00 G. .

Prag, 25. Nobember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 119.25 G., Marknoten 119,25 G., Wien 161/38 G.

ö. h . 563 en 62 26 336

Sue kan

11,45 Ech

auf . 43,50, We Staatsanleihe von 191

sest, Schluß schwächer.