Deutscher Neich anzeiger
Preußischer Staatsanzeiger.
g—
Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 86 Me k h Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer 6. 8 3 Me. einer 3 den Postanstalten unb Seitungsvertt eben füt Selbstabholer 7 Rr auch die Geschaftsstelle Sw a8. Wiltzeimstraze Rr. 32.
Einzelne Nummern kosten 1 Mt
sh . Anzeigenpteis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits ˖
ö. 5 4 auf uschlag von d H erhoben — Anzeigen nimmt an; d . ö 39 66
erlin Sw 48, Wiltzelmstratze Nr. 32.
espaltenen Einheitszeile 8.50 Mie en Anzeigenpreis ein Teuerungs ˖
eichs · und Staats anzeigers
4 w
Nr. 270. oꝛeichsbantglrotoneo. Verlin, Sonnabend, den 27. November, Abends. Pomncectonter Dertm us. 1929
Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahtung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
— 6
——
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen e.
Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Endtermins
ür die Besetzung deutschen Reichsgebiets. .
i de 1. die Geltungsdauer der Verordnungen über die Außenarbeit von Gefangenen.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung, betreffend Maß⸗ nahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗siillegungen, vom 8. November 1920.
Bekanntmachung, betreffend Zusammenlegung der Versorgungs⸗
ämter JI und II Trier.
Druckfehlerberichtigung zur Bekanntmachung vom 3. d. M., betreffend Abänderung der Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung über Erhebung eines Branntweinmonopol⸗ ausgleichs. .
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 2X4 des Reichs⸗
blatts. 6 Pren ßen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung, betreffend die Aenderungen van Vornamen. Erlasse, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗
ahrens. . des Wortlauts des Gesetzes, betreffend die Er⸗
. einer Jentralanstalt zur Förderung des genossen⸗
schaftlichen Personalkredits. . ! 4 betreffend die Gebührenordnung des Staat⸗ lichen Materialprüfungsamts. Landes polizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest. Handels verbote. ; Bekanntmachung der nach Vorschrift des . vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern verö entlichten Erlasse,
Urkunden usw. Anze ge, betreffend die Ausgabe der Nummer 48 der Preußischen
zesetzsammlung. Erste Beilage.
Bekanntmachung der in der Woche vom 14 bis 20. November zu e e hereter genehmigten öffentlichen Sammlungen.
a ·ᷣ·ᷣ¶—¶uQiVJ—eͤeiy ex : / Amtliches.
TDeutsches Reich. Der Herr Neichspräsident hat den Regie ungrat Hermann Weym 16 zum Mitglied der Reichsaustalt für Maß und Gewicht ernannt.
Der preußische Generaloberarzt a. D. Dr. med. Wilhelm Niehues ist zum Direktor des Hauplversorgungsamts der Provinz Brandenburg ernannt worden.
—
——
In der Reichs finanz verwaltung ( Geschãftsberelch der Besitz und Verkehrssteuern) sind ernannt. ö
u Oberregierungsräten: die Regierungs räte Dr. Förster und hir ehr in Hamburg, am Ende, z. Zt. in Danzig:
zu Negierungträten: die Regierungsassessoren Dr. Stern in Breslau, Ahlhorn in Delmenhorst und Tilem ann in Siegen, der rer nnn. , . ö. ö,
ichker Schroeder in Kiel, der Notar Gro
9. . ö. Wichert in Heinrichswalde,
in Berlin, die Rechtsanwälte Meusel in Cottbus, Pfeffer und Dr. Selckmann in Berlin, der Marine⸗Intendantur⸗Assessor Tr. Schuch ardt in Ratibor, die Gerichtsassessoren a. D. eithecker in Ottern⸗ dorf, Schneller in Breslau, Hasselbach in Fritzlar, Diberß in Bonn, Trehst in Beuthen, Schul te in Mörs, Borchers in Berlin, Frey in Potsdam, ührer in Kattowitz, Krause in Pr. elt in Dr. toltz in Winsen a. S. Bruns in Herne un rederich
in Marienwerber, die HGerichtsgffessoren von Brincken in e in Elberfeld, . von Schleinitz in Stock in Berlin⸗Wilmersdorf, Bierwirth in 1 93. ke in Beuthen, Baehcker in Lichten⸗ berg und Brasse in Wi tten;
; zu Regierungsgassesso ren: die Gerichtsassessoren a. D. Lem⸗ , , Kobyletzki in Königshütte, Rebenschu rankfurt a. M. h a . 36 in Neukölln sowie der Ge⸗ richts assessor en huth in en; . ö K. der Dberzollsekretär Steffen in
————
Kiel, Schu Münster,
et rus
214
Dr. von
Auf Vorschlag des Reichsrats hat der Reichspräsident unterm 20. November 1929 ernannt:
zum Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Trier den Landgerichtsdirektor Dr. Braun in Trier,
zum Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. M. den Geheimen Regierungsrat Drescher in Franksurt a. M., fuͤr die Dauer des von ihnen zurzeit bekleideten Staats⸗
bezw. Reichsamts.
Bei der Reichsbank sind ernannt: die bisherigen Reichs⸗ bankpraktikanten Wilhelm Korth, Alfred Kaiser in Berlin, Bruno Röseler in Breslau, Heinrich Bartels in Potsdam zu Reichsbankinspektoren. .
Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Endtermins für die Besetzung deutschen Reichs gebiets. Vom 13. November 1920.
Auf Grund des Artikels 1 Nr. 2B des Gesetzes zur Aende⸗ rung des Gesetzes über die Vergütung von Leistungen für die feindlichen Veere im besetzten Reichsgebiet und über die ver⸗ einfachte Abschätzung von Kriegsleistungen für das deutsche Heer vom 27. Maͤrz 1920 (RGBl. S. 358) wird von der Reichsregierung folgendes bestimmt:
Die im April und Maj des Jahres 1920 von den Truppen
Besetzung des Maingebiets ist mit Ablauf des 17. Mai 1920 als beendet anzusehen. Berlin, den 13. November 1920. Die Reichsregierung.
Fehrenbach.
Verordnung ; über die Geltungsdauer der Verordnungen über die Außenarbeit von Gefangenen.
Vom 19. November 1920.
Auf Grund des 8 A Abs. 2, 3 des Ausführungsgesetzes zum Friedensvertrag vom 31. August 1919 (RGBl. S. 1530)
wird folgendes bestimmt: Im Sinne der Verordnung über die Beschäftigung bon Gefangenen mit Außenarbeit vom 4 März 1910 (RGBl. S. 136) und der Verordnung über die Peschättigung von Strafgefangenen mit Außengibeit vom 16 Mai 1917 (RGGBl. S. 4123) ift der Kriegszustand mit dem Ablauf von drei
Statistik der Betriebsabbrüũche und Stillegungen (Verordnung vom 8. November 1920).
der alliierten und assoziierten Mächte bewirkte vorübergehende
Monaten nach Eintritt des Friedenszustandes mit den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika als beendet anzusehen.
Berlin, den 19. November 1920. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Heinze.
Ausfũhrungsbestimmungen zur Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber
Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen, vom 8. No⸗ vember 1920 (RGBl. S. 1901).
Vom 25. November 1920.
Auf Grund der Nr. 7 der Ausführungsanweisung zur Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsobhrüchen und ⸗stillegungen, vom 8. November 1920 (Deutscher Neichs⸗ anzeiger vom 24. November 1920, Nr. 267) sowie auf Grund des § 3 der Verordnung über die Errichtung eines Neichsamts
für Arbeitsvermittlung vom 5. Mai 19220 (RGBl. S. 876)
wird folgendes bestimmt:
Die gemäß 5 1 der Verordnung vom 8. November 1920 (RGBl. 6 19015 von den Landeszentralbebörden zur Empfang⸗ nabme von Anmeldungen über Betriebsabbrüche und ⸗stillegungen bestimmten Demobilmachungs behörden haben Listen zu führen, in welche die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs und unter fortlaufender Nummer eingetragen werden. Die Listen haben die in nachstehend abgedruckter Meldekarte vorgesebenen Spalten zu enthalten und sind stets auf dem laufenden zu halten.
1
II. Die Demobilmachungsbehörden (Ziff. ) haben am 1. und 15.
jeden Monats, ersimals am 15. Derember 1920 für jede seit dem letzten Meldetage eingegangene Anme dung eine Meldekarte nach dem nachstebend abgedruckten Muster auszufüllen und dem Reichsamt für Arbeitsbermittlung, Berlin XW. H., Luisenstraße 33, zu übersenden. Die Nummern der Meldefarten haben den fortlaufenden Nummern der Listen (Ziff. I) zu entsprechen. Liegen Anmeldungen nicht vor, so ist Fehlanzeige zu erstatten.
Meldekartenvordrucke werden vom Reichsamt für Arbeitsvermitt⸗ lung zur Verfügung gestellt.
III
. Ergãnzungen der Meldekarten, insbesondere der Spalten 14 bis 16 sind von den Demobilmachungsbehörden ebenfalls an den in 6 II bestimmten Meldetagen sowie auf besondere Anfrage des eichsamts für Arbeitsvermittlung diesem zu übersenden. ; IV. Diese Ausführungesbestimmungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 25. November 1920.
Der Präsident des Reichsamts für Arbeitsvermittlung. Dr. Syrup.
Einzusenden an das Neichsamt für Arbeitsvermittlung, Berlin XW. 6, Luisenstraße 33. Meldung Nr. .
) der Temobilmachunge behörde in .. . .....
Zahl 5323
2 Nachträglich erstattete Anzeigen (8 1 bl. 3 j Die fett umrahmten Spalten
Bemerkungen ......
Art der beabsich⸗ Art der betroffenen Firm a ö . r, 8 , im y,, , durch die Maßnabme ö. . ö zweig, dem ru ntziehung etriebsabteilung, in der Regel ur Entlassur lbandelsbliche Be · Betriebzort rer Betrieb von Sachen, soern nicht der beschattigten ö zeichnung) angebort ,,, Kö 9 ö illegun offen wir ĩ nge * Ange 9 Arbeiter ste lien Arbeiter stellten 1 ; 2 3 4 5 6 7 8 9 7 . Tag des Tag des Ablauf der Sperrfrist Wurde die Naß ⸗ .. . Eingangs Von der Maßnahme Ist die Anzeige Maßnahme J Arbei ; ; nahme nach Ablauf mn, Eyxalte h der ist der Arbeitsnachweis ohne Verlngerung mit Verlängerung der Eperrfrist ö derjã 5 ; Anzeige ) 1 ᷣ nach S ¶ Ziffer 19) durchgeführt? d 8 1Abs. 9) 11 am 13 3 12 benachrichtigt 1 16 16
Y Für eden nach 5 1 der V. O. anzeigepflichtigen Betrleb ist eine pe fon de e Mesdekarte auszufuüllen. sind besonders kenntlich zu machend 4, 15 und 16 werden nachträglich im R. A. f. L ausgefüllt.
Ort S . . 182 .. Die Dem obilmachungsbebsrde. (Unterschrist) ..... : 3 —
de, , , mee.
Te.
2 2 2 oe m ,, , , 2 *