1920 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

4. Lederhersteller, die creuponieren, dürfen höchste do v der abzuliefernden Gesamtmenge in Hälsen und Bäuchen liefern, a die restlichen 50 vH in Kernstücken zur Ablieferung su bringen sind. 5. Die Ermäßigung wird in der Weise gewährt, daß die laut . der Reichslederstelle als Sachabgabe abzuliefernde Bodenledermenge um 12 v́H ermäßigt wird. Berlin, den 29. November 1920. ; Reichslederstelle. Blasse.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

225 und 226 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten Nummer 225 unter:

Nr. 7854 die Ausführungsbestimmungen zum Reichs⸗ versorgungsgesetze vom 12. Mai 1920 (RGBl. S 989), vom 16. November 1920 12

Nummer 226 unter: . k

Nr. 7855 das Gesetz, betreffend Oberschlesien, vom 7. November 1920: z 14

Nr. 7856 eine Bekanntmachung über die Auflösung der Reichsverteilungsstelle für Nährmittel und Eier, vom B. No⸗ vember 1920. . . ;

Nr. 7857 eine Verordnung zur Abänderung der Kaffee⸗ ersatz mittel verordnung, vom 25. November 1920, ö.

Nr. 7858 eine Bekanntmachung der neuen Fassung der Kaffeeersatzmittelverordnung, vom 25. November 1920, ;

Rr. 7859 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Süßstoff, vom 25. November 1920, und

Nr. 73860 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung des Abschnitts 2B der Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 28. Juni 19511 (RGBl. S. 256), vom 25. November 1920.

Berlin, den 30. November 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Hierdurch wird angeordnet, daß dem Restkreise Tondern der Name „Kreis Süd⸗Tondern“ beigelegt wird. Berlin, den 19. November 1920. Die Preußische Staatsregierung. . Braun. Fischbeck. Haenisch. Dr. am Zehnhoff. Oeser. Severing. Lüdemann.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bergmeister Spinn ist von dem Steinkohlenbergwerk König O. S. an das Bergrevier Dillenburg versetzt worden.

Aus führungsbestimmung zur Reichsverordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und -sillegungen, vom 8. No vember 1920 (RGBl. S. 1901).

Als Zuständige Demobilmachungsbehörde wird von mir in allen Fällen der Reichs verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und ⸗stillegungen, vom 8. No⸗ vember 1920 (RGBl. S. 1901) hiermit der Demobil— machungsko mmissar bestimmt.

Berlin, den 29. November 1920. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Meyeren.

Ministerium des Innern.

Der bisherige Vorstand des Statistischen Amts der Stadt Stnttgart Dr. Erich Simon ist vom 1. Dezember 1920 ab zum Mitgliede des Preußischen Statistischen Landesamts in Berlin mit der Amtsbezeichnung „Regiernngs⸗ und Volkswirt⸗ schaftsrat“ ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Kreistierarzt Müller in Pr. Eylau ist in die Kreis— tierarztstelle des Landkreises Königsberg versetzt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der bisherige Generalsekretär des Verbandes deutscher Elektrotechniker Dr. Ing, e. h. Det tmar ist zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Hannover ernannt worden.

Preußische Generallotteriedirektion.

Der bisherige erpedierende Sekretär und Kalkulator bei dem früheren Obermarstallamt Seiler und der Bürodiätar bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden Ziebarth sind als Lotterieobersekretäre angestellt worden.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, be— treffend Maßregeln gegen die Rinderpest (RGBl. S. 105) und der zu diesem Gesetz ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 (RGBl. S. 147) in Verbindung mit dem Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. Dezember 1916 Nr. 1A 36e 8833 (Ministerialblatt für Landwirtschaft 1917 S. 24) wird zur Verhütung der Ein⸗ schleppung und Verbreitung der Rinderpest, die in einigen Ge⸗ bieten Polens herrscht, für den Umfang des Regierungsbezirks Marienwerder folgendes verordnet: .

5 1. Die Ein. und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen und 3 sowie von allen von diesen Tiergattungen stammenden tierischen

eilen und tierischen Erzeugnissen, mit Ausnahme von Butter, Milch,

. und Fäse, aus Polen, Litauen und dem Memelland ist verboten.

3 2. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften diefer An⸗ ordnung unterliegen der Strafvorschrift des 8 328 des Reichsstraf⸗ gesetzbuchs und den Strafvorschriften des Reichsgesetzes, betreffend ZJuwmiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote, vom 21. Mai 1878 (RGBl. S. 955.

§ 3. Vorstehende landespolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. .

Marienwerder, den 2. November 1920 Der Regierungspräsident,

gandes polizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom J. April 1859, be⸗ treffend Maßregeln gegen die Rinderpest (RGBl. S. 105) und der dazu ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 RGBl. S. 147) in Verbindung mit dem Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 1. Dezember 1916 Nr. IA p33 (Ministerialblatt für Land⸗ wirtschaft 1917 S. 24) wird zur Verhütung der Einschleppung und Verbreitung der in Polen herrschenden Rinderpest für den Umfang des Regierungsbezirks Marienwerder folgendes ver⸗ ordnet: .

Ziegen sowie von allen von diesen Tiergattungen stammenden tierischen Teilen und tierischen Erzengnissen in frischem Zustande, mit Ausnahme von Butter, Milch, Sahne und Käse, aus dem Freistaate Danzig ist verboten. unterliegen der Strafvorschrift des 8 328 des Reichs strafgesetzbuches und den Strafrorschriften des Reschsgesetzes, betreffend Zumider⸗ handlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieh⸗ einfuhrberbote, vom 21. Mai 1878 (RGB. S. 95). ö 533. Vorstehende landespolizeiliche Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Marienwerder, den 8. November 1920.

Der Regierungspräsident.

Viehseuchen polizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom . April 1859. be— treffend Maßregeln gegen die Rinderpest (RGBl. S. 105) und der dazu ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 RGB. S. 147) wird zur Perhütung der Einschleppung und Verbreitung der Rinderpest folgendes bestimmt:

5 1. Die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern aus Polen, Litauen, Memel land und dem Freistaat Danziüg ist verboten.

8 2. Das Ein. und Durchfuhrperbot erstteckt sich auch auf alle von Wiederkäuern stammenden tierischen Teile in frischem Zustande, mit Ausnahme von Butter, Milch, Käse. Unberührt von dem Verbot

leibt ferner der Verkehr mit vollkommen trockenen oder gesalzenen

Häuten und Därmen, mit Wolle. Haaren und Borsten, mit ge— schmoljenem Talg in Fässern und Wannen sowie auch mit vollkommen , ,. von tierischen Weichteilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen.

§z3. Die Einfuhr und Durchfuhr von Wiederkäuern aus nicht verseüchten Gegenden der genannten Länder im Wege einer Aus nahmegenehmigung unterliegt der Entscheidung des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Sie wird davon abhängig gemacht, daß . J . .

a) durch amtliches Zeugnis nachgewiesen ist, daß die betreffenden Tiere unmittelbar vor ihrem Abgang mindestens 30 Tage an einem seuchefreien Orte gestanden haben, und daß 20 kin um den Ort die Rindervest nicht herrscht;

b) der Transport durch seuchefreie Gegenden erfolgt ist;

e) die betreffenden Tiere beim Uebergange über die Grenze von einem beamteten Tierarzt untersu cht und gesund befunden worden sind. .

3 4. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Weitergebende, z. 3. noch in Geltung befindliche Einfuhrbeschränkungen werden dabon nicht berührt. .

F. 5. Zuwiderhan dlungen unterliegen den Strafvorschriften des 8 325 des MWeichsstrafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (RGB. S. g55, betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Ab⸗ wehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote. .

Liegnitz, den 11. November 1920. Der Regierungspräsident.

Landespolizeiliche Anordnung über Maßregeln gegen die Rinderpest. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, be⸗ treffend die Maßregeln gegen die Rinderpest (RGBl. S. 105) und der dazu ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni

1873 RGGBl. S. 147) wird zur Verhütung der Einschleppung

und Verhreitung der Rinderpest, die zurzeit in den Wojwod⸗ schaften Byalystok in Wolhynien und Warschau in Polen im umfangreichen Maße herrscht, für den Regierungsbezirk Stade folgendes angeordnet:

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§ 1. Verboten ist:

a) die Einfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen und anderen Wiederkäuern aus den eingangs genannten Gegenden sowie aus Litauen und Memelland. .

b) die Einfuhr aller von Wiederkäuern stammenden tierischen Teile in frischem Zustande (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse).

Nicht beschränkt ist: der Vertehr mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, mit Wolle, Haaren und Borsten, mit geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen sowie

teilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen.

§ 3. Was von der Einfuhr gesagt ist, gilt auch von der Durchfuhr.

Fz 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser landes⸗ polizeilichen Anordnung unterliegen der Strafvorschrift des 8 328 des Reichsstrafgesetzbuches und den Strafvorschriften des Reichsgesetzbuches vom 21. Mai 1578 (RGB. S. 95), betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vleheinfuhrverbote.

§ 5. Vorstehende landespolizeiliche Anordnung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Stade, den 2. November 1920.

Der Regierungspräsident.

Der z 1 meiner Landespolizeil ichen Anordnung über Maßregeln gegen die Rinderpest vom 2. November d. J. (Amtsblatt Stück 45 für 1920) erhält unter a folgende Fassung:

Verboten ist:

a) die Einfuhr von Rindvieh. Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern aus Wojwodschaften Byalystok in Wolhynien und Warschau sowie aus Litauen, dem Memelland und dem Freistaat Danzig.

Stade, den 9. November 1920. .

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung. Dem Milchhändler Franz Lange in Torna bei Bornitz ist der Milchhandel wegen Unzuverlässigkeit unter- a gt worden. Lange hat die Kosten der Veröffentlichung zu tragen. Zeitz, den 24. November 1920.

Die Polizeiverwallung. J. A.: Dr. Dreykluft.

3 1. Die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen und

82. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anordnung

auch mit vollkommen lufttrockenen, von tierischen Weich⸗

Nichtamlliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwaltung . Steuer⸗ und Zollwesen hielten heute eine Sitzung.

verschiedenen Zeitungen sind Nachrichten verbreitet, daß im Reichs ministerium für Ernährung und Landwirtschaft Be⸗ . en mit Vertretern der Gewerkschaften, der Landmirtschaft, er . des Handels usw. stattgefunden hätten, wobei man uu der Erkenntnis gekommen sei, daß wir zur Sicherung ö Brotverforgung nicht zwei, sondern drei Millionen

Tonnen Getreide aus dem Auslande benötigten, daß ferner nach einem Vorschlage des Reichsernährungsministers der

Ankauf des gesamten Auslandsgetreides zu monopolisieren, 3 aber das Inlandsgetreide . sei. Diese Angaben sind laut Meldung des „Wolffschen elegraphenbüros“ völlig

unzutreffend. Vor allem ist es unrichtig, daß die Verhand⸗

lungen bie Notwendigkeit einer Einfuhr von 3 Millionen Tonnen ergeben hätten, und daß der Minister den Vorschlag gemacht

hätte, die zurzeit bestehende Zentralisierung der Getreideeinfuhr

aus dem Auslande in ein Monopol umzuwandeln, das Inlands⸗ getreide aber freizugeben. Der Minister hat im Gegenteil

wiederholt erklärt, daß zurzeit an eine Aufhebung der Zwangs⸗

bemwirtschaftung des Getreides nicht zu denken sei.

Banern. .

Blättermeldungen zufolge ist gestern der neukommunistische Reichstagsabgeordnete Hermann Re mele, Bruder des badischen Ministerpräsidenten, der Montagabend in der ersten öffentlichen Verfammlung der Neukommunisten in München sprach, wegen Aufreizung zum Klassenhaß verhaftet worden.

Oesterreich.

In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses brachte der Präfident zwei Zuschriften der Repara tionskom⸗ mission zur Kenntnis. Sie betreffen verschiedene Maßnahmen zur Hebung der Bodenprodukte und zur Wiederaufrichtung der Viehbestände sowie Bildung einer Kommission für Ersparnisse in den Haushalten des Staates, der Länder und d t Gemeinden.

Ungarn.

In der National versamm lung erwiderte der Minister⸗ räsident Te leky auf eine Interpellation des Abgeordneten gie e über die Verfassungsreform und die endgültige Lösung der Königsfrage, daß in dieser Angelegenheit das ganze Land befragt werden müsse. Der . verwahrte sich, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ j olge, energisch gegen die Ai ff abe Interpellanten, daß die Thronfrage eine außenpolitische Thronfrage sei eine durchaus innere Angelegenheit der

ungarischen Nation und werde durch Ungarn ganz nach eigenem Ermessen erledigt werden. Selbst der Friedensvertrag erkenne

ar das Selhstbestimmungsrecht Ungarns an, Die Antwort des Ministerpräsidenten wurde mit großem Beifall

in dieser Bezie

zur Kenntnis genommen.

Frankreich. .

Der neuernaunte englische Botschafter Lord Hardinge hat gestern dem Präsidenten der Republik sein Beglaubigungs⸗ ge . überreicht. In seiner Ansprache erklärte Lord Hardinge, das Ideal der Gerechtigkeit und der 1

n er

wurzele tief in den eren der französischen u englischen Nation. Solange die beiden Regierungen sich von diesen Idealen leiten ließen, um ihre Politik zu be—⸗ stimmen, würden Frankreich und England Hand in Hand

voranschreiten. Der Präsident Millergnd sagte in seiner Antwort, England und Frankreich könnten geteilter Meinung über die beste Lösung einer Frage sein, aber hierbei könne es sich nur um Meimmgsverschledenheiten handeln, die vor einer loyalen Prü nicht standhielten, wenn sie in dem aufrichtigen Wunsche, daß ein Uebereinkommen zwischen den beiden Regierungen zustande komme, ausgetragen würden.

In der gestrigen Kamm ersitzung wurde die Beratung über das Gesetz, betreffend die Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen zum Vatikan, fortgesetzt.

Der Berichterstatter, Abgeordneter Coltat, trat, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, für die Annahme der Vorlage ein und wies darauf hin, daß der Vatikan während des Krieges Frankreich gegen⸗ über neutral geblieben sei. Der Führer der Radikalen, Herriot, rief dazwischen: Bleiben wir jetzt ihm gegenüber neutral.“ Colrat erwiderte, „Wir verweigern einem Neutralen einen Botschafter, aber wir entsenden einen Botschafter nach Berlin.“ Herriot entgegnete: Man entsendet einen Botschafter nur in ein Land, mit dem man einen Vertrag ab⸗ geschlossen hat, der beobachtet werden soll. Golrat erklärte, auch die von der Kirche getrennten Mächte hätten einen Vertreter beim Vatikan. Er beurteile den Katholizismus nicht nach dem Papst, sondern nach der katholischen Kultur. Er sei der Ansicht, daß Frankreich nichts vernachlässigen dürfe, um Frieden zu gewinnen. Namens der Elsässer und Lothringer gab alsdann der Abgeordnete Oberkirch eine Erklärmg ab, um die Annahme der Vorlage zu empfehlen. Frankreich . überall da vertreten sein, wo die Interessen der Welt diskutiert würden. Das Welt⸗ umspannende des französischen Genies gebiete Frankreich, in Rom gegenwärtig zu sein. Hierauf ergriff der Fee fte r , Leyvgues das Wort und sagte, zwischen dem Abbruch der Beziehungen zum Vatikan und der Vorlage des Gesetzentwurfs, der jetzt be⸗ raten werde, sei ein Krieg ausgekämpft worden, der die Karte Europas umgestaltet habe. Nach dem Siege misse man ernstlich bemüht bleiben, alle Fragen mit Würde zu l6sen. Frankreich und Rom blieben getrennte Mächte. Die rupublikanischen Gesetze und Institu⸗ tionen bildeten nicht den Gegenstand irgend einer Verhandlung. Die französssche Verfassung und die Tradition der Kirche ständen nicht zur Debatte. Der Krieg habe bewiesen, daß die moralische Kraft bei den Völkern eine große Rolle spiele. Die Schweiz habe sich nach dem Kriege in Rom vertreten lassen. Deutsch⸗ land habe viele Jahre hindurch seine ganze Politik auf das Zentrum ele das 25 Millionen Katholiken vertrete. Der Minister⸗ n ent zegründete des weiteren die Notwendigkeit, 24 das fran⸗ e che Ministerium für auswärtige Angelegenheiten in Fühlung mit zem Vatikan trete, und erklärte ferner, daß für das Protektorat im Orient die Anknüpfung der Beziehungen zum Vatikan von Wert sei.

Auch die britische Regierung habe im allgemeinen Interesse den Entschluß gefaßt, sich in Rom vertreten zu lassen. Der Sozialist

Vaxenn es rief dazwischen: Ist das ein Punkt, in dem wir mit England übereinstimmen?“ Der Ministerpräsident Leygues fort⸗ fahrend: Ich protestiere gegen dieses Wort, da es sich um einen unserer Verbündeten handelt. Wir sind einig und ich hoffe, 9 wir noch über viele andere = uns verständigen werden. Italien kann nichts dagegen haben, wenn wir die Beziehungen mit dem Vatikan wieder aufnehmen. Nach juristischen Auseinandersetzungen

ngelegenheit sei. Die Entscheidung der

über die Kultusvereinigungen erklärte er, diese Frage stehe nicht zur

Debatte. Der Abgeordnete Briand verlangt Auskunft über

diese Frage, um Mißverständnisse zu vermeiden. Die fran⸗ zösische iplomatie müsse überall vertreten sein, wo die

ö. internationalen Probleme verhandelt würden, also auch in

Der Ministerpräsident Le wgguęgs antwortete, die Laiengesetze der Nepublik seien unantastbar, Frankreich müsse jedoch eine amt⸗ liche diplomatische Vertretung beim Vatikan haben. Es handle sich um Frankreichs Sicherheit und Würde. Der Radikale Gheusy sprach gegen die Vorlage und de Eassagnae für das Gesetz.

Ein Antrag auf Aufschiebung der Abstimmung über das Gesetz, den der Ministerpraͤsident ablehnte, wurde mit 357 gegen 195 Stimmen abgelehnt.

Die Unter suchung gegen die Kommunisten, die einer Verschwörung gegen die innere Sicherheit des Staates beschuldigt worden sind, ist nach sechsmonatlicher Dauer abge⸗ schlossen worden. Nach der „Agence Havas“ hat der Unter—

suchungsrichter beschlossen, zehn Angeklagte, darunter die beiden

Mitglieder des Bürs der Dritten Internationale, Bonatte Loriot und Suvorin, dem Seineschwurgericht zu überweisen. Zwölf weitere Angeklagte wurden auf freien Fuß gesetzt.

Belgien.

Im Senat erklärte der Minister des Aeußern Jaspar

nach einer „Havas⸗Reutermeldung“ in Beantwortung einer An⸗ frage, daß die belgischen Delegierten angewiesen worden seien,

gegen die Frage der Zulgssung der mit Belgien im Krieg

gewesenen Länder zum Völkerbunde Stellung zu nehmen. Diese Länder sollten erst zugelassen werden, wenn sie die . und die ihnen auferlegten Verpflichtungen erfüllt ätten.

Niederlande.

Einer Meldnng des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu— folge verbrachte die vormalige deutsche Kaise rin eine un— ruhige Nacht. Das Befinden ist nach wie vor sehr ernst.

Gestern vormittag ist Oberhofprediger D. von Dryander aus

Berlin eingetroffen. Die Ankunft des vormaligen Kronprinzen aus Wieringen wird erwartet.

Spanien.

Nach einer amtlichen Mitteilung ist das Parlament zum 4. Januar einberufen worden.

Schweiz.

Nach achttägiger Unterbrechung hat die Völkerbunds— versammlung gestern vormittag wiederum eine Vollsitzung abgehalten, zu deren Beginn der Präsident Hym ans das Be⸗ dauern der Versammlung ausdrückte, daß Tittoni aus Gesund⸗

heits rücksichten nach Mäalien hat zurückkehren müssen. Da die

polnisch⸗russische Frage infolge der Behinderung Barnes' auf Freitag verschoben worden ist, begann die Versammlung mit der Beratung des Geschäftsreglements.

Der Delegierte Ferrari berichtete dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge über die Arbeiten der Kommission und betonte, daß die Bestimmungen des Reglements auf dem Grund atze beruhen, daß die Mitglieder des Völkerbundes die Grundlage der ganzen Völkerbundsorganisation bilden, und daß die Versammlung die souveräne Macht des Völkerbundes darstellt, die dennoch zeitweise unterbrochen wird, und endlich, daß der Völkerbundsrat die ständige

Macht darstellt, deren ausführende ständige Organisation das General⸗=

sekretariat bildet. Wenn die Versammlung zusammentritt, geht die volle souperäne Macht an sie über. Sie versammelt sich jedes Jahr einmal am ersten Montag des September. Während der Zeit, in welcher die Versammlung nicht tagt, übt der Völkerbundsrat ihre Funktionen aus und hat ins⸗ besondere die Ausführung ihrer Beschlüsse anzuordnen. Der Rat behält sich das Recht vor, durch eines seiner Mitglieder ebenfalls in die Debatte der Versammlung einzugreifen und Aufklärungen abzu⸗ geben. Das Generalsekretariat hat als Exekutivorgan die Meinung der Mitglieder des Völkerbundes über die Einberufung einer außer⸗ ordentlichen Versammlung einzuholen. Bezüglich der Einführung der spanischen Sprache als dritter offizieller Versammlungssprache teilte der Berichterstatter mit, daß die spanisch sprechenden Delegierten für die gegenwärtige Tagung verzichtet hätten, die Anwendung ihrer Sprache zu verlangen, und daß die Kommission der Ansicht gewesen sei, jeder könne in seiner Sprache sprechen, wenn er die Kosten für die Uebersetzung trage. Balfour bemerlfte als Präsident der Ge⸗ schäftsordnungskommission, daß die Kommission aus praktischen Gründen die Beschränkung auf die französische und englische Sprache als wünschenswert ansieht. Ishij⸗Japan betonte, daß Japan

dem Völkerbund die größte Bedeutung beimesse, weil es von ihm die

Beseitigung jeder aggressiv kriegerischen Politik erwarte. Er bedauerte, daß der Völkerbundsrat die Proklamierung der Gleichheit aller Rassen abgelehnt habe, auf eine Erörterung dieser Frage verzichte er nur, um die Einbeit der Versammlung nicht zu stören. Er hoffe aber, daß der . später die Gleichberechtigung der Rassen proklamieren werde.

Die Versammlung nahm dann die einzelnen Bestimmungen des Reglements einstimmig an.

Nachdem, wie bereits früher gemeldet, Südslawien seinen ursprünglichen Widerspruch gegen die Aufnahme Oesterreichs fallen gelassen hatte, ist obiger Quelle zufolge in der gestrigen Kommissionssitzung auch die Zustimmung der Tschechs Slowafei ausgesprochen worden. Da außer den Oesterreich benachbarten Staaten auch sämtliche vormaligen Fei Desterreichs ihre Zustimmung zur Aufnahme Desterreichs belundet haben, erscheint seine Zulassung als

Die zweite Kom mission beschäftigte sich gestern mit der Prüfung des Artikels 19 (Wirtschafts- und Finanz⸗ organisationen) und nahm eine Entschließung an, in der die dringende Notwendigkeit einer ständigen Wirtschafts— und Finanzorganisation anerkannt wird. Diese Organisation tritt an die Stelle der provisorischen technischen, ökonomischen und finanziellen Kommission, die vom Völkerbund anerkannt worden war. Der Völkerbundsrat wird im Laufe des Jahres 1921 eine erste Wirtschafts- und Finanzkonferenz einberufen, auf deren Tagesordnung in erster Linie die Schaffung einer ständigen Kommission für Wirtschafts⸗ und Finanzangelegen—⸗ heiten steht.

Der Unterausschuß für Blockadefragen, der unter dem Vorsitz von Lord Robert Cecil eine Sitzung abhielt, hat die Bestimmungen, die dem Rat gemäß dem Völkerbunds⸗ vertrage die Pflicht auferlegen, den einzelnen Staaten von einer Verletzung des Vertrages Kenntnis zu geben, geprüft und folgende Entschließung über die sofortige Durchführung e iner eventuellen Blockade angenommen:

Wenn der Völkerbundsrat die Mitgliedstaaten von einer Ver— k ung des Vertrags in Kenntnis setzt, so liegen diesen folgende Pflichten ob: J. Die diplomatischen Beziehungen mit dem schuldigen Staate abzubrechen. 2. So rasch wie moglich Maßnahmen zu treffen, die erforderlich und mit der Verfassung vereinbar sind, um den Landesbewohnern alle Beziehungen mit den Bewohnern des Staates zu verbieten, gegen den sich die Blockade richtet.

Nach einer kurzen Darlegung des Standpunktes. der skandinavischen Länder durch Adelsvärd (Schweden) beschloß

die Kommission, dem Völkerbundsrat ihren 8 zu ũber⸗ mitteln, es möchten die Lebensinteressen der die Blockade durch⸗ führenden Länder gewahrt werden. Die amtliche Mitteilung betont, daß diese Beschlüsse von großer Bedeutung sind, da sie die Möglichkeit einer Anwendung und Durchführung des Wirt⸗ schaftskrieges zugunsten des Weltfriedens vorbereiten.

Litauen. Der Waffenstillstandsvertrag zwischen Litauen und dem General Zeligowski ist laut Meldung des

„Wolffschen Telegraphenbüros“ am 2. November in Kowno

unterzeichnet worden. Somit werden die Feindseligkeiten zwischen der litauischen Armee und der Armee des Generals Zeligowski am 30. November eingestellt. Die beiderseitigen k werden sofort nach Inkrafttreten des Waffen⸗ stillstandes der Kontrollkommission übergeben. Zwischen den beiden Armeen wird eine neutrale Zone 5 tgesetzt. Die polnische Regierung gibt die offizielle Garantie, daß General Zeligowski den Waffenstillstand einhalten wird. Die litauische Regierung hat der Kontrollkommission die schriftliche Erklärung überreicht, daß sie den Waffenstillstand zur Beschleunigung der Befreiung des von der Zeligowski⸗Armee besetzten Gebietes unterzeichnet 65 Sie ersucht die Kontrollkommission, in diesem Sinne eim Völkerbundsrat vorstellig zu werden.

Tschecho⸗Slowakei.

Am 29. November ist in Prag zwischen den Vertretern Polens und der kee; en Regierung der Vertrag über die Staatsbürgerschaft, den Minder⸗ heitsschutz, Schul⸗ und Sprachenfrgagen sowie Am⸗ nestie anläßlich der Teilung Teschens, der Zips und von Arwa unterzeichnet worden. Geichzeitig wurde ein grundsätzliches Uebereinkommen über die Einsetzung einer gemischten administra⸗ tiven Kommission im Teschener Gebiet, für Zips und Arwa zum Zwecke einvernehmlicher Lösung der strittigen Fragen getroffen. ;

Südslawien.

Nach den bis jetzt vorliegenden Wahlergebnissen sind, wie die „Agence Havas“ meldet, in die südslawische Kon⸗ stituan te 36 Radikale, Demokraten, 12 Angehörige der Bauernpartei, 12 Kommunisten und 1 Liberaler gewählt worden. Der der radikalen Partei angehörende ehemalige Minister⸗ präsident Pasitsch ist zum Abgeordneten von Belgrad gewählt worden. Griechenland.

Der griechische Kreuzer, Aweroff“, der sich in Konstanti⸗

nopel befindet, hat der „ÄUgence Havas“ zufolge Befehl er— halten, nach dem Piräus zurückzukehren und sich dort bereit⸗ zuhalten, nach Brindisi zu fahren, um den König Konstantin nach der Volksabstimmung nach Griechenland zurückzubringen. Der „Aweroff“ wird von sämtlichen anderen Schiffen der griechischen Flotte begleitet werden.

Die Athener Polizei hat bei einer Haussuchung zufällig die Archive der revolutionären Regierung Wenizelos“' in Saloniki gefunden.

. Türkei.

Die armenischen Blätter melden die Wiede reinnah me von Kars durch die Armenier; die Kemalisten seien unter schweren Verlusten zurückgeschlagen. Eine Blätter⸗ meldung besagt, daß am 18. November ein neuer Waffen⸗ stillstand unterzeichnet worden ist. Berichte aus Tiflis melden ernste Gegensätze zwischen Kemalisten und Bolschewisten.

Amerika.

Der amerikanische Staatssekretär des Krieges, Baker, berechnet nach einer Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ die Kriegsausgaben Amerikas auf 15 784656000 Dollars.

Asien.

Dem „Temps“ wird aus Beirut gemeldet, daß eine Ab⸗ teilung, die Lebensmittel nach Aintab bringen sollte, am 16. No⸗ vember, 10 Kilometer von der Brücke des Sandjur entfernt, von türkischen Streitkräften angegriffen worden ist, deren Stärke auf 3500 bis 4000 Mann angegeben wird und die etwa 10 Kanonen bei sich gehabt haben sollen. Der Feind wurde nach heftigem Kampf zurückgeworfen.

*

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Der Arbeit geberverband der oberschlesischen Berg⸗ und Hüttenindustrie lehnte, wie dem W. T. B.“

aus Kattowitz gemeldet wird, grundsätzlich die von der Arbeits

gemeinschaft der oberschlesischen Metallarbeiter⸗ organisati omen vorgelegte Forderung einer Wirtschafts⸗ beihilfe von 1000 , ab. Bei Ablehnung der Forderung hatte der geschäftsführende Ausschuß der Betriebsräte Oberschlesiens den Ausstand für heute, Mittwoch, in Aussicht gestellt. Nach der Morgenpost“ gab die Arbeitsgemeinschaft der oberschlesischen Metall⸗ arbeiterorganisationen nur unter dem Druck der radikalen Elemente die Forderung an den Arbeitgeberverband weiter.

Nach einer von ‚W. T. B.“ übermittelten Meldung der „Ber⸗ lingske Tidende' aus Christignia hielten die Sisenbahn⸗ bediensteten und die Führer der Gewerkschaften in der Nacht zum Dienstag eine Sitzung ab, die einen sehr lebhaften Verlauf nahm. Einige Teilnehmer waren für eine Vertagung des Ausstandes. Schließlich wurde jedoch beschlossen, den Ausstand sofort zu erklären. Die Eisenbahnbediensteten sollten gestern abend die Arbeit niederlegen, und von heute früh ab sollte der Eisen— bahnverkehr in ganz Norwegen eingestellt werden.

Wohlfahrtspflege.

Die Deut sche Vereinigung für Säuglingsschu tz veranstaltet anläßlich ihres 10 jährigen Bestehens den VI. Deutschen Kongreß für Säuglingsschutz am 3. und 4. Dezember 1920 in Berlin. Die Verhandlungen finden im Sitzungssaal des Volkswohlfahrtsministeriums (ehemaliges Herrenhaus), Leipziger Straße 3, statt. Das Hauptthema des ersten Verhandlungs⸗ tags beißt: Wandlungen und. neue Ziele des

utter⸗ Säuglings- und Kleinkinderschutzes“, Professor Dr. Rott-Berlin. Sechs kleinere Referatée be⸗ leuchten Einzelfragen aus dem Gesamtgebiet der Mutter⸗ und Kinderfürsorge. Am zweiten Tag steht die Stellungnahme

des Säuglingsschutzes zum Reichsjugendwohl⸗

fahrtsgesetz‘ im Mittelpunkt der Verhandlungen. Hauptreferent ist Geheimrat Professor Dr. Schloßmann⸗Düsseldorf. Ausführliche Programme sowie Teilnehmerkarten zum Preise von 3 4 sind durch die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung, Charlottenburg, Moll—⸗

witz⸗Frank-⸗Straße, zu beziehen oder können bor Beginn der Tagung

am Saaleingang in Empfang nommen werden.

Eiteratur.

Von dem bon H. A. Krose, S. J., in Verbindung mei anderen Fachmän nern herausgegebenen Kirchlichen Handbuch für das katholische Deut schland (Verlag von Herder & Ez. in Freiburg i. Br) ist der . Band für 19195129 erschienen. An der berährten Einteilung des Jahrbuches ist nichts geändert, auch die Mitarbeiter , die gleichen geblieben mit Ausnahme desjenigen der 3. Abteilung (Zeitlage und kirchliches Leben), die an Stelle des verstorbenen Domdekans Dr. Selbst nunmehr von dem Pader⸗ borner Dompfarrer und Generalpikar, Professor Rosenberg bearbeitet wird. Sie bietet in dem vorliegenden Jahrgang eine Darlegung der traurigen Folgen des verlorenen Krieges auf religiösem, wirtschaft⸗ lichem und sittlichem Gebiet, kann aber zugleich auch über die rege Betätigung des religiösen Lebens und eine großzügige katholisch Liebestätigkeit berichten. In der 2. Abteilung (Kirchliche Gesetz⸗ . und Rechtsprechung) findet der Leser den Wortlaut der die

eliglon betreffenden oder das religiöse Gebiet berührenden Ver⸗ fassungsartikel, sowie diejenigen der neueren kirchenpolitischen Gesetze und Verordnungen der Bundesstaaten. In der 4. Abteilung werden die Missionsparagraphen des Versgiller Vertrags erörtert. In die g. Abteilung (karitativ⸗foziale Tätigkeit wurden die Vereine für Kirchenpflege neu gufgenommen, die Familienpflege und Auswande⸗ 6 eingehender besprochen und die Ausführungen über die weltliche Krankenpflegeorganisationen und die karitative Tätigkeit der Orden erheblich erweitert. rtv nles Material enthält auch wieder die von dem Herausgeber bearbeitete 8. Abteilung (Konfessionsstatistik, kirchliche Statistik Deutschlands,, in der die Wirkungen des Ver⸗ sailler Friedens in bevölkerungsstatistischer und konfessionsstatistischer Hinsicht geschildert werden. U. a. ist die Bevölkerung der ab⸗ etretenen Gebiete und die der Abstimmungsgebiete nach Zahl, Muttersprache und Religionsbekenntnis genau berechnet und damit die Grundlage für die Feststellung der konfessionellen Zusammen⸗ . der jetzigen Reichsbevölkerung gewonnen. Bei den Orden ind in zwei Tabellen die männlichen und weiblichen Ordenspersonen nach ihrer Ordenszugehörigkeit unterschieden. Der neue Band enthält also wieder eine Fülle wertvollen, sorgfältig durchgearbeiteten Materials.

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Theater und Musik.

Schillertheater Charlottenburg.

Das Schillertheater hat Gerhart Hauptmanns Diebskomödie „Der Biberpelz“ wieder in seinen Spielplan aufgenommen und hat damit gewiß einen glücklichen Griff getan. Die in dem Stück enthaltene Gegenüberstellung belustigenden Spitzbubenhumors einerseits und selbstgefälligen, beschränkten St bertums andererseits erweckte wieder, bei guter, nur im Tempo zu behaglicher Darstellung unter der Spiel⸗ leitung von Franz Bonno, im Zuschauerraum laute Heiterkeit. Die Haupt⸗ rolle des Stücks, die der Waschfrau Wolff, ist im Besitz von Fanny Wolff verblieben, die diese Biederkeit heuchelnde Frau aus dem Volke mit sicheren Strichen zeichnete. Durch einen kleinen Zusatz von Humor und Verschmitztheit würde die Leistung noch gewonnen haben. Für den sich überlegen dünkenden, in Wahrheit leicht zu täuschenden Wehrhahn fand Herr Paeschke die erforderlichen schneidigen Töne. Gutgesehene Gestalten waren der schwerfällige Julian Wolff des Herrn Eberhard, das enkant terrible der Wolffschen Familie, die kleine Adelheid, in der Darstellung von Fräulein Braun, ferner der cholerische Rentier Krüger des Herrn Menzel, der Abenteurer Motes des Herrn Aßmann sowie der schwachköpfige Amtsdiener des Herrn Ullrich. Das Publikum dankte allen Mitwirkenden für den kurz— weiligen Abend durch lebhaften Beifall.

Im Qperuhause wird morgen, Donnerstag, „Violetta“, mit den Damen Kist⸗Spoel als Gast, Jörn und den Herren Schlusnus, Lücke, Philipp, Krasa und Bachmann besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist der Kapellmeister Otto Urack. Anfang? Uhr.

Im Schauspielhause geht morgen „König Richard HI.“ mit Fritz Kortner in der Titelrolle in Szene. Anfang 7 Uhr.

Die nächsten Erstaufführungen an den Bühnen des Deutschen Theaters. Im Großen Schauspielhaus wird Gerhard Hauptmanns „Florian Geyer“ mit Klöpfer, Jannings und Kühne in den Hauptrollen, von Karlheinz Martin in Szene ge⸗ setzt, vorbereitet In den Kammerspielen wird Arthur Schnitz⸗ lers Lustspiel „Die Schwestern“ („Casanova in Spaa“), unter der Spielleitung von Hubert Reusch, im Deutschen Theater Shaws Komödie „Cäsar und Kleopatra“, Spielleiter: Fritz Wend⸗ hausen, aufgeführt werden. Vor „Cäsar und Kleopatra“ wird Schillers Don Carlos“ in einer Neueinstudierung in Szene gehen.

Der Direktor Georg Hartmann vom Deutschen Qpern⸗ haue hat Puceinis drei neue Einakter: „Der Mantel“, „Schwester Angeliea“ und „Giovanni Schiechi“ zur Erstaufführung in Berlin er⸗ worben. Sie werden noch im Laufe dieser Spielzeit in Szene gehen. Puccini wird zu den letzten Proben in Berlin sein und der Erst⸗ aufführung beiwohnen.

Mannigfaltiges.

Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivil gefangene teilt mit: Seit Beginn des Gefangenen aus⸗ tausches vom Mai dieses Jahres sind insgesamt 92 682 Heim kehrende aus Rußland und Sibirien in Deutschland eingetroffen, darunter befinden sich 28 556 Reichsdeutsche, von denen 25 597 über die Ostsee und 29659 über Wladiwostok in der Heimat angelangt sind. Die Zahl der aus Deutschland abtransportierten Russen beträgt rund 108 000. (W. T. B,)

Auf der Tagesordnung der gestrigen außerordentlichen Sitzung der Groß Berliner Stadtverordneten stand zunächst der Bericht des vorberatenden Ausschusses über die Erhöhung der Straßenbahntarife. Die Vorlage will den allgemeinen Tarif wie folgt erhöht wissen: Sammelkarten für acht Fahrten 6 M, Einzelfahrten O80 „M, Monatskarten für eine Linie 70 K, für zwei Linien 88 M, für drei Linien 114 M, für alle Linien 175 A, Schülerkatten 18 M, Arbeiterwochenkarten: für 6 bzw. 12 bezw. 48 Wochentagsfahrten 4 bzw. 8 bzw. 32 A. An⸗ schlußbetriebstarif. über Spandauer Bock oder über Sie⸗ mensstadt O. 890 . Entsprechende Erhöhungen sind für die Straßenbahnen von Spandau, Cöpenick, Heiligen see und Steglitz im Ausschusse beschlossen- worden. Der Ausschuß empfahl ferner, die im Ausschusse gestellten Anträge dem Magistrat (Verkehrs⸗ deputation) als Material zu überwelsen, nämlich: a) einen Unter⸗ suchungsausschuß einzusetzen, um die Straßenbahnverwaltung auf ihre Wirtschaftlichkeit und Rentabilität zu prüfen; b) Arbeiter-, An⸗ estellten, und Beamtenkarten zum Preise von höchstens 50 Plfg. . die Einzelfahrt einzuführen; e) Förperlich geschwächten oder im Gehen schwer behinderten Personen, deren jähr⸗ liches Einkommen 5900 „4 nicht überstelgt, auf Antrag Fahr⸗ preisermäßigung durch Herausgabe von 20-Pfennigfahrscheinen zu gewähren. Hierzu lagen mehrere Anträge aus der Mitte der Versammlung vor. U. a. ging ein Antrag der Deutschen Volkspartei dahin: den bis heute gelösten sogenannten Achterfahrkarten eine Gültigkeit bis 10. Dezember zu verleihen. Ebenfalls von der Deutschen Velo tei war folgender Antrag gestellt: ‚Mit Rücksicht auf die zahlreichen Auseingndersetzungen zwischen Fahrgästen der Straßenbahn und deren Schaffnern, die sich tagtäglich daraus

entwickeln, daß die Schaffner offenbar nicht genügend mit

Wechselgeld versehen sind, wird beantragt: Herstellnug und ausreichende Verausgabung von Wertmarken (vielleicht aus Porzellan) an die Straßenbahnschaffner.“ Inzwischen waren noch zwei weitere Anträge der Stadtverordneten Dr. Weyl u. Gen. (R. Unabh.) eingegangen. Der erste Antrag forderte die Ginsetzung eines Ausschusses von 16 Per— sonen, um die Verwaltung der Großen Berliner Straßenbahn auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Der zweite Antrag verlangte, daß der Generaldirektor Micke sofort vom Amte