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dieser Viecͤvrdnung bei dem Bau der 100 000 Voltleitung von Berlin⸗ Friedrichsfelde Bahnhof Magerviehhof) nach dem städtischen Kraftwerke Moabit in Berlin, Südufer 79, An⸗ wendung findet, nachdem der Stadt Berlin das Fenn, recht durch den Erlaß vom 2. November 1920 verli worden ist. Berlin, den 12. November 1920. Der Minister für Handel und Gewerbe. A.: von Meyeren. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Abicht. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Kro hne. Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.
Erlaß der Minister für Handel und Gewerbe, für Land⸗ wirtschaft, Do mänen und Forsten, der öffentlichen Arbeiten und des Innern, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Herstellung von Starkstromfernleitungen durch das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk in Essen
a. d. Ruhr.
Vom 12. November 1920.
Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzlamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) und des Gesetzes vom 2. September 1920 (Gesetzsamml. S. 437) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Herstellung von Starkstromfern⸗ leitungs anlagen ö 09 ⸗Voltleitungen) einschließlich zugehörender Stationen mit Anschlußgleisen abzweigend von den bestehenden 100 000 Voltleitungen des dhe r . en her Eektrizitãts⸗ werkes in Essen a. d. Ruhr nach seiner Station Küppersteg und nach je einer im Stadtkreise Solingen und bei Ronsdorf zu errichtenden 190 009⸗Voltstatiom Anwendung findet, nachdem dem Rheinisch⸗Westfälischen Elektrizitätswerke das Enteignungsrecht burch den Erlaß vom 8. September 1920 verliehen worden ist.
Berlin, den 12. November 1920.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Meyeren. Der Minister für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Y Ae rien. J Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J A. ech Der Minister des Innern. J. An: Abegg.
C rel der Minister für Handel und Gewerbe, für Land⸗ wirtschaft, Do mänen und Forsten, der öffentlichen Arbeiten und des Innern, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau einer Hochspannungsleitung vom Kraftwerk Lauta in der Lausitz nach dem Kraftwerk Trattendorf bei Spremberg.
Vom 12. November 1920.
Auf Grund des 5 1 der Verordming, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) und des Gesetzes vom 2. September 1929 (Gesetzsamml. S. 187) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsyverfahren nach den Vorschriften dieser Verordmmg bei dem Bau einer Hochspannungsleitung vom Kraftwerk Lauta in der Lausitz nach dem Kraftwerk Trattendorf bei Spremberg Anwendung findet, nachdem der Gesellschaft für 5, G. m. b. H. in Berlin, das Enteignungsrecht durch den Erlaß der Reichsregierung vom 24. August 1929 verliehen worden ist.
Berlin, den 12. November 1920. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Meyeren. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Eggert. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Krohne. Der Minister des Innern.
des Ministers für Handel und Gewerbe und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens zugunsten des Braunkohlen⸗ bergwerks Marie bei Atzendorf.
Vom 20. November 1920.
Auf Grund der 88 1, 9a der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 1560) in der Fassung der Verordnungen vom N. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 10. April 1918 (Gesetzsamml. S. 41) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) sowie des Gesetzes vom 21. September 1920 (Gesetz⸗ samml. S. 437) wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung auf das Enteignungsverfahren Anwendung zu
en haben, das die Attiengesellschaft Consolidiertes raunköhlenbergwerk Marie bei Atzendorf im Kreise Wanzleben gegen die Eigentümer der Parzellen Gemarkung Unseburg im enannten Kreise Kartenblatt 4 Nr. 53/5, 54 5, 2515, 250 5, 27/5, 246 / 5, 41/5 und 240 5 zum Zweck der Weiterführung der Kohlengewinnung im Felde des n . Braunkohlen⸗ bergwerks gemäß 88 135 ff. des Allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1855 (Gesetzfamml. S. 705) beantragt hat. j Berlin, den 20. November 1920. Der Minister f . und Gewerbe. J. A.: Althans. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Articus.
— —
Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe und des Ministers für . t, Do mãnen und Forsten, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Anlage eines neuen Braunkohlentagebaues bei — durch die A. Riebeckschen Montanwerke, Aktiengesellschaft in Ha lle a. S. Vom 20. November 1920.
Auf Grund der 55 1, Ja der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungs verfahren vom 11. 1914 Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 10. 1918 Gesctzl amm. S. N) und vom 15. August 1918 (Hesetz amm. S. 144) sowie des Gesetzes vom 21. Seytember 1920 (Gesetz⸗ samml. S. 437) wird bestimmt, daß die Vorschriften dieser Verordnung auf das Enteignungsverfahren Anwendung zu finden haben, das die e, , . A. Riebecksche Montan⸗ werke in Halle a. S. gegen Eigentũůmer der im Mansfelder Seekreise gelegenen 9 Gemarkung Etzdorf Plan Amsdorfer Breite Nr. und 49, Gemarkung Stedten Plan 5 Nr. 6 und Plan 6 Rr. 7, Gemarkung Asendorf Plan 88 Nr. 11, Plan 85 Nr. 12 und Plan Nr. 13, Gemarkung Steuden Plan 46 Nr. 14242, Plan 45a Nr. 141 und Plan 45 Nr. 140 sowie Gemarkung Amsdorf Plan 135a Nr. 262/121 zum Zwecke des Aufschlusses eines neuen Hraunkohlentagebaues bei dorf und der Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen diesem Tagebau und der der Aktiengesellschaft gehörigen Grube Rießer gemäß S5 135 ff. des Allgemeinen Ber . für die Preußischen Staaten vom 24. 1865 (Gesetzsamml. S. 7065) beantragt hat. Berlin, den 20. November 19290. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Althans. Der Minister für en , g, Domänen und Forsten. J. A.: Articus.
Plan 4 Nr. 4.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige . Professor Dr,. Frankl in München ist zum ordentlichen Professor in der Philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg und
der Kanonikus, Professor Dr. Buchwald in Breslau zum Honorarprofessor in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Uͤniversität Breslau ernannt worden.
Bekanntmachung.
Gemãß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) wird hiermit. . öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im laufenden Steuerjahre ein zu den k einschätzbarer Reinertrag aus dem Betriebs⸗ jahr 1919 25 bei der Nauendorf⸗Gerlebogker Eisen⸗
ahn bezüglich ihrer preußischen Strecke nicht erzielt worden ist.
Magdeburg, den 29. November 1920.
Der Eisenbahnkommissar. 3 Sommer.
Bekanntmachung. . Die diesseits geschlessenen Gromnitza ichen Milch⸗ e schäfte, Steinstraße?7 und , , 17, werden frei⸗ egeben und dem Gromnitz die Ausübung des andelsbetriebes wieder gestattet. Kön igshütte, O. S., den 11. November 120. Die Polizeiverwaltung. Werner.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Seple mer 1915 ö S. 663) habe ich 1. dem Inhaber Hans Tannenläufer, Berlin, Birkenstraße 3, 2. dem Kaufmann Herfried Ratz ka, Charlottenburg; Spandauer 2. *. dem Graveur Ernst Stahl, Berlin, Behrenstraße 27, durch Verfügung vom heutigen Tage den . mit ef n. stän den des täglichen Bedarfs wegen Unmmwerlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin 0. 27, den 20. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
—
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger r, . vom Handel vom 23. September 1915 5. S. 335 habe ich 1. der Korsettarbeiterin Martha Lepper, geb. Dammenhain, in Charlottenburg, Dardenbergstraße 24, 2. dem Kaufmann William Fürst in Berlin⸗Schöne⸗ he rg, Passauer Straße 17, 35, dem Koch Alfred Bu rmeister, Charlottenburg, Kleiststraße 37, durch Verfügung vom heu⸗ tigen Tage den Oaudel mit Gegenständen des täg lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb un tersagt. Berlin 0. 27 den 25. November 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Hevl.
—
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur . Personen vom Handel vom 23. September 1815 habe ich dem Qändler LSudwig Umbach in Cassel, Holländisch Straße 83 15, den Handel mit Gegen ständen des tag⸗ lichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligumg an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Cassel, den 25. Nervember 1920. Der Polizeiprãsident. Haack.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Persenen vom Handel vom B. 6 1915 * . S. 603) habe ich dem Kaufmann Paul Schneider in Gräfen⸗ hainichen durch Verfügung vom heutigen Tage, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere mit , . Zigaretten und allen übrigen Tabaktfabrikaten wegen uverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. Bitterfeld, den 27. November 1920 Der kommissarische Landrat. S tam me r.
Genußmitteln
teillgung an einem solch
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Sekannt machung.
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des Retzgers Ghristoph Es küche,
reg , r, , sachthofftrae 43, den Han del
gen ständen dez täziichen Bedarfg, insbesondere
it Flersch- und Wuxr st waren und sonstigen Nahrungs- und sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗
chen Handel wegen Unzuverlässigkeit
untersagt. Cassel, den 6. November 1920 Der Polizeiprãsident. H a a ck.
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.
S. 357 si k acht: . —t , ; sischen Staatzregierung vem 13. Oltober e
20, betreffend die J der von der . Generalver⸗ ö der Mitglieder der , , ,, Landschaft 2 21. Juni 1920 beschlossenen Aenderungen , n . - durch das Amtẽblatt 3 g in Schleswig Nr. 49 S. ausgegeben am 5. November 1980; ;
2. der Grlaß der Preußischen Staatsregierung vom 18. Orl⸗ tober 19820, betreffend die Verleihung des Er ngsrechts an die Gemeinden Groß Reken und Hülsten im Kreise Borken für die Er⸗ weiterung des Gemeindefriedbofs in Groß Reken, durch das Amtsblatt der Reglerunge in Münster Nr. 45 S. 426, ausgegeben am 6. No⸗
ber 1920, . ** * b geg der Preußischen Staatsregierung vom 4. No n , me, , n m, ,,, ,, ? ; ür die Erweiterun ; 23 8 2 9 , und der Stadt Berlin Nr. 45
S. 576, ausgegeben am 20. Nodember 1920.
Die von . 1 ee, enn, , P der Freußischen Gesetz sammlung enthält unt
Nr. 6 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung vom 4. Oktober 1855 (Gesetzsamml. S. 533), be⸗ treffend . e , Zentralgenossens kasse, vom 8. November unter ( f Nr. 11 . J.. . der 2 e n,. Gewerbe, fü wi Domänen und Fo = lichen 2 und des Innern, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens bei dem Bau einer 1600 000 Voltleitung von Berlin Friedrichsfelde nach dem stãd⸗ tischen Kraftwerke Moabit, vom 12. November 1929, unter Nr. 11 98 einen Erlaß der Minister für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der öffent⸗ lichen Arbeiten und des Innern, betreffe Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens bei der Herstellung von Starkstromfernfeitungen durch, das Rheinisch⸗Westfãälische Elektrizitäts werk in Essen a. d. Ruhr, vom 12. November 192, unter ö Nr. I 288 einen Erlaß der Minister für Handel und Ge⸗ werbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der õffent⸗ lichen Arbeiten und des Innern, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens bei dem Bau einer Hoch⸗ spannungs leitung vom Kraftwerk Lauta in der Lausitz nach bem Kraftwer? Trattendorf bei Spremberg, vom 12. No⸗ vember 1920, unter ö Nr. 11 8689 einen Erlaß des Ministers für Handel . Gewerbe und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen un Forsten, betreffend Anwendung des vereinfächten Enteignungs verfahrens zugunsten des Braunkohlenbergwerks Marie bei Atzendorf, vom 20. November 1920, und unter
Nr. 11990 einen Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ verfahrens bei der Anlage eines neuen Braunkohlentagebaues bei Etzdorf durch die A. Riebeckschen Montanwerke, Aktien⸗ gesellschaft in Halle a. S., vom 2B. November 1920.
Berlin, den 1. Dezember 1920.
Gesetzsammlungs amt. Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichs rat versammelte sich heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und fur Rechtspflege, die verelnigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt ind Rechnungswesen und für Volkswirtschaft sowie der Ausschuß für Volkswirtschaft Sitzungen.
—
Für die Meldung der Genfer „Suisse“ der Völkerbund habe den erneute Ansuchen der deutschen e ern n die Volksabstimmung in Eupen und Malmedy für ungültig zu erklären, abgewiefen, liegt nach einer Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ an zuständiger Stelle eine Bestätigung nicht vor. Wie das genannte Büro hört, stehen neue Schritte der Reichsregierung bevor.
Die „Polnische Telegraphen⸗Agentur“ hat kürzlich eine
ung über eine Regelung der Optionsfrage in Pommerellen . die dort als amtliche Verfügung be⸗ trachtet wird, obwohl keine amtliche Quelle angegeben ist. Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge heißt es darin inhaltlich u. a. . ; Personen die zur Vermeidung der Einberufung zum Heeresdienst seinerzeit die Erklärung abgegeben haben, sie würden für Deutschland oytieren, haben bis jum 26. Januar 1921 eine formelle Options erklärung abzugeben. Erfolgt eine solche Erklärung bis zu diesem Termin nicht, so werden sie zum Militärdienst herangezogen.
Das gleiche gilt für Personen, bei denen im Sinne des Befehls vom 1. 9 1920 die Entscheidung über die Einziehung vertagt worden i ;
Nach dem 20. Januar 1821 sind vom Militãrdienst nur die Der gnen befreit, die das Dptionsrecht ausgeübt haben und eine ent⸗ sprechende Legitimation besitzen.
Es ist klar, daß eine solche Verfügung, vorausgesetzt, daß f von einer amtlichen Stelle 3 ist, im schroffen Wider⸗ pruche zu den Bestimmungen des vertroges stehen würde, der lautet: ö.
ö Jahre lang nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags sind die über
achtjehn Jahre alten deutschen
in einem der als Bestandteil Polens anerkannten Gebiete ihren
—
— — — ————
rt. 91 Abs. 3 des Friedens⸗
eichsangehörigen, die
Wehnsiß haben, berechtigt, für die deutsche Reichsangehörigkeit zu in eutstr. s) ader bei . .
— — — — —
Der Versailler Vertrag ist am 19. Januar 1920 in Kra getreten; es steht hahe a en geg, 4 ö wordenen Gebieten bis zum 19. Januar 1922 das unge schmãlerte Options recht * Da auch die Warschauer gierung und das Posener Teilministerium den bei ihnen be- glaubigten deuts Ver gen unzweidentige Erklärungen in diesem Sinne noch kürzlich gegeben haben, ist die D Ge⸗
sandtschaft in Warschau um schleunige Aufklärung obiger Ver⸗
öffentlichung ersucht worden.
Der Wert, den die Kenntnis von dem jeweiligen S ; den die atnis von jeweiligen Stande der Reichsfinanzen für die Oeffentlichkeit besitzt, * die Reichs⸗ ñinanzverwaltung bewogen, von zehn zu zehn Tagen sum marische , , , über die wien gern bekanntzugeben. Außer den Einnahmen und Ausgaben werden die Uebersichten namentlich die Veränderungen im Stande der schwebenden Schuld enthalten, an deren Kenntnis weiten Kreisen besonders gelegen sein wird; sie umfassen nicht nur den jedes g ö auch . n. vom 1. April ab. igen ersten Uebersicht dieser Art wi
folgendes bemerkt: 2 .
Die Uebersicht zeigt den aus dem gesamten Neichsbausbalt — ordentlichen und außergrdentlichen = sich ergebenden Vertekr der Reichshauptkasse. Da ihr Zwech Schnelligkeit der Verdfenflichung heischt, können nur die rohen Zahlen der täglichen Kaffenkerichte in sie aufgenommen werden. BDiefe Zahlen geben nur den fasfen= mãßigen gesumschlag an Einnahmen und Ausgaben wieder, was eine Uebereinstimmung mit dem später nach der Gliederung des Reichs ausbaltsplans . ermittelten Netto⸗ Virtichaftzergebnisse ausschlieỹt. egen letzteres weisen die Tagesumschläge weit. höhere Posten auf, da darin Summen enthalten sind, die sich später größtenteils ausgleichen; z. B. Vor⸗ schũsse, die der endgültigen Ausgabeverrechnung durch Ver- einnahmung rerschwinden, ferner die Ausgaben zur Einlöfung fãllig gewordener Schatzanweifungen und die Finnahmen aus dem Erlös neudiskontierter, als Ersatz dienender. Bei Beurteilung der k kommt zudem in Betracht, daß nach Beginn eines Rechnungsjahres — J. April — noch monatelang Einnahmen und Ausgaben sich ergeben, die das abgelaufene Rechnungsjahr be= treffen, die Lebersicht dann alfo den Verkehr zweier Rechnungs—⸗ jahre nachmeist. Um durch solche Posten die nötige Einfachheit Ter Uebersicht nicht zu beeinträchtigen, ist bei der schwebenden Schuld und den Verwaltungsausgaben nur das Ergebnis der Gegenüberstellun von Einnahme und Ausgabe geführt. Denn es fosl Fauptfächli ie ., . e r, ,. und , , . in ihrem
ᷣ lteinander verhalten, und wie dies Verhältnis auf Stand der schwebenden Schuld wirkt. Jö
. nebersicht über die Tinanzge barung des Reichs.
7
Tausend Mark
Einnahmen. n s ,, Steuern, Zölle, Ab 9 . . arunter Reichsnotopfer) . Schwebende Schuld. ; ö
Summe der Einnahmen
Au sga ben. Algemeine Verwaltungsaus⸗ gaben unter Gegenrechnung der Einnahmen. ö Tundierte Schuld. Schuldzinsen firr die schwebende Kd 6 für die fundierte
Se oo 14 oo zo lid 67) 768 og) 211 d' Ss 383 335
3 O4 163 69 375 575
3 101 722 55 390 346 729 108556
—
S huld K ) / 5 223 976 60 722 878
Betriebspverwaltungen. Reichs, Post⸗ und Telegraphben⸗
verwaltung: Ablieferung .. Reichseisenbahnverwaltung: Ab⸗
lieferung
116 92
1914 J Zuschuß leo gts Sieg
3M 165 85 7377
Mithin Ablieferung Summe der Ausgaben
Die schwebende Schuld be— trug an diskontierten Schatz⸗ anweisungen am 10. Nö⸗ J Ss traten hinzu. . 10 587 846 Es gingen ab. 8 176 270 mithin zu 2411570
ergibt
14 ais 160
146 756 730
H Diese Zahl enthält nur die furch Vermittlung von Reichs, bankanstalten der Reichshauptlasse zugeführten Betrãge. z t
—
In letzter Zeit ist durch zahlreiche Aufforderungen von verschledenster Seite zu Offerten für Lieferungen zum Wiederaufbau sowie zu Angaben, über die Leistungsfähig⸗ keit einzelner Werke für diese Lieferungen weitgehende Ve= unruhigung in die interessierten Kreise von Industrie, Ge⸗ werbe und Handwerk hineingetragen worden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, handelt es sich dabei regel⸗ mäßig nur um Privatgeschäfte, da die amtlichen Lieferungen auf Wiedergutmachungskonto durch das Reichskommissariat 6 Wiederaufbauarbeilen im Benehmen mit den Fachverbänden er Industrie sowie den Auftragstellen der Länder Durchführung gelangen. Wie die Erfahrung gezeigt 9. gehen diese Aufforderungen zu Offerten zum großen Teil von wenig zuverlässigen Stellen aus, welche unter Ausnutzung der derzeitigen wirtschaftlichen Stagnation vor allem die Erlangung von Provisionen und Vorschüssen neben der Erforschung von Ges ere sind im
wie
zu beßegnen ist. Man raten B i
chen in den polnisch ge⸗
maligen zehntãgigen
Köln (Friedrich⸗Wilhelm⸗Str. 7 zu verschaffen. Die e⸗ nannten Stellen sind hervorgegangen aus dem — schluß der Organisationen von Industrie, Handel und Ge—⸗ werbe imd zum Ziel, als gemeinnützige Unternehmen die hnung von Geschãftsbeziehungen mit den Inier⸗ essentan der Gegenseite für Lieferungen zum Wiederaufbau in die Wege zu leiten.
Preußen.
Wolffschen Telegraphen⸗ Interalliierte Kom mission Le Rond gerichtet:
auf nachfolgendes zu lenken: N englische Beratungen scheinen sich
—
sien ans sollen. Wir berufen uns auf uizweideutigen Wortlaut des 5 4 der Anlage zum Artikel S8 des ö von Versallles, in dem es unter anderem heißt: Chacun votera dans a corre ou il est domicflis on dans laquelle G est ne, Sil na pas sos domicile sur le territoire. d
bis ins einzelne gehende Friedensvertrag von Versaisses sicherlich eine klare Bestimmung darüber enthalten mäßte. Dies ist nicht der Fall.
die Abstimmung sämtlicher Abstimmungsberechti an einem Tage
* *
Wir gestatten uns die höfliche Bitte, unsere Stellungnahme auch Botschafterrat in Paris übermitteln zu wollen. ö . Dr. Que ster, Verband heimattreuer Oberschlesier, Zentrale für Oberschlesien, Kattowitz
—
Die deutschen Parteien Oberschlesiens haben gestern folgenden Aufruf erlassen:
An alle Oberschlesier!
Landsleute! Durch Verüßung von Gewalttaten und Verbrechen und durch Verbreitung von Schreckensnachrichten versucht die all. polnische Propaganda die Landsleute aus dem Reiche an der Lusübung ihres Stimmrechts Deutschen werden Greueltaten unterstellt, um die Emxpörung über die eigenen Schandtaten in der gesitteten Welt nick aufkommen zu lassen. Korfanty und sein allpolnischer Anhang ver suchen aber auch, den Friedensvertrag ĩ außerhalb Qberschlesiens Wohnenden das Stimmrecht zu nehmen.
arbeitet, tatkrãftig unterstützt.
Unter dem Vorwand, daß das Erscheinen unserer oberschlesischen
Landsleute Unruben in Oberschlesien verursachen würde, verfucht man, sie von Oberschlesien fernzuhalten und will sie an einem anderen Ort abstimmen lassen. Es gibt auch in Polen viele geborene Oberschlesier. Will Korfanty auch 66 Einreise verhindern Fürchtet er, daß sie, durch die Zustände in ihrer Heimat belehrt, Oberschlesien por dem gleichen Schicksal zu bewahren suchen werden? Die Ruhe in Qberschlesien ist nur durch Korf anty und seine Agitatoren ge⸗ fährdet. Ruhe und Ordnung sind in, der Abstimmungszeit gesichert, wenn die Besatzungsmächte ihre Pflicht erfüllen und schonungétos gegen alle Ruhestörer vorgehen. Am das Ergebnis der Abstimmung zu fälschen und sie günstig für Polen zu gestalten, arbeitet Korfanty seit Monaten darauf hin, die Entente zu bewegen, daß die Abstimmung nicht an einem Tage in ganz Oberschlesien, sondern zonenweise stattfindet.
Gegen diese. Machenschaften, die auf eine Verletzung des Friedensbertrags hinzielen, erheben wir feierlich Protest. Zu diesem Protest müssen sich alle Oberschlesier, gleich, wo sie wohnen, einig zusammenschließen. Wir protestie ren gegen eine zonen?“ weise oder getrennte Abstimm ung. Wir wollen nur die restlose Erfüllung des Friedensvertrags, und die Besatzungsmächte tragen die Verantwortung dafür, daß er erfüllt wird. .
* einem Erlaß des Kardinals Bertram, in dem den Geistlichen verboten wird, sich ohne ausdrückliche Erlaubnis des örtlich zuständigen Pfarrers politisch zu betätigen, hat eine in Beuthen abgehaltene Konferenz der polnischen Geist— lichen eine Entschließung angenommen, in der die 91 an— wesenden polnischen Geistlichen dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge erklärten, daß sie sich, dem Erlaß unter— werfen würden, solange er Gültigkeit hahe. Sie sprachen aber zugleich das tiefsie Bedauern aus, daß dieser Erlaß in einer sa gespannten Zeit erfolgt sei. Er stelle eine Ausnahme⸗ verfügung dar, deren Beseitigung die polnische Geistlichkeit mit legalen Mitteln in Angriff nehmen würde. An den Vatikan soll ein Memorandum gerichtet werden.
Die deutschen Geistlichen hatten sich auf Versamm— lungen in Beuthen und in Oppeln den Weisungen des Kardinals ohne Vorbehalt einmütig unterworfen.
Desterreich. Gestern vormittag ist in Wien die dritte Sitzungsperiode der Internationalen Donaukommission eröffnet worden.
— Die von 700 Mitgliedern besuchte Vollversamm⸗ lung der Vereinigten Verbände heimatstreuer
Oberschlesier in Wien hat laut Meldung des Wolffschen
. Hieraus ist klar ersicht lich, daß eine Abstimmung der Reichsoberschlesier in Köln dem Wert laut des Friedens pertrages von Verfaikfes zu widerlzuft. Eine berschiedeng. Behandlung der Oberschlesser in Oberschleflen abt. — And, der im Reiche ist von so einschneidender Bedeutung, daz der fenst
Genau wie in Ost- und Westyreußen, Schleswig-Holstein und Kärnten
stattgefunden hat, weil eine andere Bestiummung auch hier im Frieden?
Kenntnis
e Engl nd weiter um sich greifen.
63 1 2 — Gewalttaten
Telegraphenbũros“ einstimmig nachstehende Entschließung gefaßt:
Nach Pariser Meldungen erklärte der französische Minister⸗ präsident am 24. November im Ausschuß für auswärtige Angelegen. heiten, daß die Frage, ob den außerhalb Oberfclef ien wehnenden Obegichlesiern das Stimmrecht ver— liehen werden könne, strittig sei und von der interalliierten Rom— mission entschieden werden solle. Der von mächten und von Deutschland unterzeichnete Versailles bestimmt in einem Artikel 885
9, Ab
e r per beanspruchen ertrag ihnen gewäãhr⸗
Ungarn.
In der Nationalversammlung interpellierte der Mark⸗ graf Ballavicini die Regierung über die äußere Politik. Er wandte sich gegen die Anlehnung an Frankreich, die die Beziehungen zu England und Jtalien ungünftig beeinflußt habe; dagegen befürwortete er eine Annäherung an Deutsch⸗— land. Der Minister des Aeußern Graf Csaky erwiderte, die
Erfahrungen hätten erwiesen, daß Ungarn nur auf seine eigene Kraft rechnen könne; möglich sei nur eine äußere Politik, die die innere Erstarkung Ungarns fördere.
Großbritannien und Irland.
ein unter dem Vorsitz des Premierministers Lloyd George ern abgehaltener Ministerrat befaßte sich mit der ir ischen
Blätter melden, erklärte der Premierminister Lloyd George im Unterhaus, daß die britssche Regierung nicht geneigt sei, um eine Unterfuchung der Lage in Irland durch einen Ausschuß des Völkerbundes nachzusuchen. In der griechischen Frage ist nach der Morning Vost ein Abkom men zwischen England, Frankreich und Itasten getroffen worden, von dem der König Konstantin formell in 38 esetzt werden würde, sobald der Ministerpräsident Leygues wieder in London angekommen sei. Amtlich wurde bekanntgegeben, daß die Leichen der sieb⸗ öehn in Kil michael getöteten Hilfspolizisten furchtbar verstümmelt waren, anscheinend durch Beilhiebe. Die außer⸗ ordentliche Polizei in London hat Befehl erhalten, fich bereit⸗ zuhalten für den Fall, daß die Sinnfeinverbrechen in ö x Das Postamt in Liver— pool ist vorsichts halber geschlossen worden, andere wichtige Gebäude, wie Banken, D ral werden
J 8 16 — Von Lerionen.
i Inzahl
Behörden befürchten in den nächsten Tagen r Sinnfeiner in London, da dort vor kurzem inn isten in eigenen kleinen Booten angekommen sein sollen.
Frankreich.
Der Ministerpräsident Leygues hat sich gestern wieder nach London begeben. Heute sollen die Verhandlungen zwischen ihm, Lloyd George und dem Grafen Sforza wieder auf⸗ genommen werden. * — Die Wiederherstellungs kom mission veröffentlicht eine Note, in der sie sagt, Deutschland habe im Monat Oktober 2 186 968 und sieben Zehntel Tonnen Kohlen geliefert. Diese Kohlen seien, wie folgt, verteilt worden: Frankreich habe erhalten J 520 3314 Tonnen. Italien 272 86564 und drei Jehntel Tonnen, Belgien 265770 Tonnen, Luxemburg 128 006 Tonnen.
— Der Senatsaus schuß für auswärtige Angelegen—
zu hindern. Den
Textes des Vertrags zu verlangen und den Ministerprãsidenten
nach seiner Rücklehr aus London sowie den General Gouraud . g rr, darüber zu hören.
zu durchbrecken und, den hinzu: „Die Versammlung hatte anscheinend einstimmig den
In diesem Bestreben wird er von der französischen Presse, die
mit allen Mitteln auf eine Schädigung des deutschen Volkes hin.
heiten nahm den Bericht Bompards über den Vertrag von Svres entgegen. Der Ausschuß beschloß, die Vorlegung des
Die „Agence Havas“ fügt dieser Meldung
WBunsch, daß der Vertrag von Sevres auf Grund der letzten Ereignisse abgeändert werde.“ ö
Rußland.
Moskauer Zeitungen veröffentlichen ein zum Teil bereits bekanntes Dekret des Rats der Volks komm iffare über die Erteilung von Konzessionen an aus ländische Staats⸗ und Kommunalbetriebe, Privatunternehmungen, Aktiengesell⸗ schaften, Konsumgenossenschaften und Arbeiterorganisatio nen
zwecks Ausbeutung und Verarbeitung der russi⸗ schen Bodenschätze— Danach macht die Sowijet⸗ regierung bei der Erteilung von Konzessionen das Zu⸗ geständnis, daß der -Konzessionsinhaber durch einen Teil der. Ausbeute mit Ausfuhrgenehmigung entlohnt wird. Bei Beschaffung von Maschinen usw. sollen Handelsprivilegien ge⸗ währt werden. Die Konzessionsfrist ist ausreichend lang. Es wird garantiert, daß das Eigentum des Konzessionsinhabers weder nationalisiert noch konfisziert noch requiriert werden darf. Sonderverträge mit Arbeitern und Angestellten sind zuge—⸗ lassen. Endlich wird garantiert, daß die Konzessionsbedingungen durch anderweitige Dekrete nicht beeinträchtigt werden. Das Dekret erwähnt übrigens auch, daß seitens ausländischer, be— sonders amerikanischer Kapitalistenkreise bezüglich der Aus⸗ beutung des russischen Waldreichtums und Ackerlandes sowie bezüglich der Organisation einzelner Industrieunternehmungen eine ganze Reihe konkreter Vorschläge vorliegen.
Italien.
Da das Gerücht verbreitet wurde, daß italienische Truppen sich der Grenze von Fiume näherten, richtete d' Annunzio eine Kundgebung an die Bevöllerung von Venetien und Julien, nach der die Legionäre bereit sind, sich zu opfern. Als Ant⸗ wort darauf richtete der General Caviglia an die Truppen einen Tageshefehl, worin es heißt: „Jetzt haben wir eine schmerzliche Aufgabe zu erfüllen, aber ich rechne auf Eure volle Unterstützung.“ Nach Blättermeldungen ließ General Caviglia ferner auf die Linien der Truppen d Annunzios durch flugzeuge eine Proklamation abwerfen, in der er die Legionäre auffordert, in. das Gebiet des Freistaats Fiume zurückzukehren. Jeder Widerstand sei unnütz angesichts der von der Regierung ge⸗ troffenen energischen Maßnahmen, die die Bedingungen des Vertrags von Rapallo ohne Säumen auszuführen gedenke. Die Blãätter versichern, daß die Regierung, wenn es den italienischen Behörden nicht 2 d'Annunzio zur Vernunft zu bringen, in energischer Weise gegen ihn vorgehen würde. Die Beziehungen zwischen den Leg onären d'Annunzios und den regulären Truppen an der Waffenstillstandslinie . sehr
espannt, denn die Truppen wünschten, daß die Vesehle der we respettiert würden. 6 feh