Deutscher Reichsanzeiger
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Preußijcher Staatsanzeiger
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Nr. 286. Rcichatautairotorto. Verlin, Donnerstag, den 16. Dezembet, Abends. Poneschecttonto: Verttn as. 1920
SGSGinzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe
einschließlich des Portos abgegeben.
zahlung ; oder vorherige Einsendung des Betrages
Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.
hekanntmachung, betreffend eine zweite halbjährliche Abschlags⸗ ahlung auf die für das Jahr 1920 festzusetzende Dividende er Reichsbankanteile.
Bekanntmachung, betreffend Schließung der Büros und Kassen
der Reichshauptbank am 24. Dezember d. J.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Pfälzischen Hypo— thekenbank in Ludwigshafen a. Rh.
Erteilung von Flaggenzeugnissen.
Preußzen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über die weitere Befreiung des Landesarmen⸗ verbandes der Provinz Schleswig⸗Holstein zur Verpflichtung zur Unterbringung von Krüppeln.
Handels verbot.
amm Q ᷣ—Qu&Q—&d ,., äQKQK— —aos x x x2 2222,
Amtliches.
Dentsches Rei ch.
Bei der Reichs bank sind ernannt: die bisherigen Relcht⸗ hankoraktikanten Karl Treichel, Kurt Sachs. Georg Burgaß, Heorg Behr, ii Stech, Karl Grus das und Wilhelm Dito in Berlin sowie Richard Fischer in Schwerin zu Reichs— bankinspektoren.
Bekanntmachung. Auf die für das Jahr 1920 festzu setzende Divi⸗ dende der Reichsbankanteile wird vom 15. d. M. ab eine zweite halbjährliche Abschlagszahlung von ein und dreiviertel Prozent oder 532 Mark 50 Pfennig für jeden Anteil zu 30009 Mark und 17 Mark 50 Pfennig für jeden Anteil zu 109 Mark gegen den Dividendenschein Nr. XY bezw. Rr. 2 bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin, bei den Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen sowie bei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit ö erfolgen. Von den auszuzahlenden Beträgen wird die Kapitalertrags⸗ euer gekürzt. Berlin, den 9. Dezember 1920. Der Reichskanzler. Feh renbach.
Bekanntmachung.
Die Büros und Kassen der Reichs hauptbank wer g sft eitag, den 4. d. M., von 12 Uhr Mittags ab geschlossen sein. Berlin, den 10. Dezember 1920.
Reichsbankdirektorium. von Glafenapp. Froelich.
Bekannt. machung,
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
. Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der ere chen und satzungs mäßigen Umlaussgrenze nachstehende, auf den In— aber lautende, in Stücke zu 10 000, 5900, 1090, 0h, 205 und 100 6 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: 10 Millionen Mark 4 5Yoige in längstens 0 Jahren vom) J. Oktober 1929 an im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare Hypotheken- pfandbriefe (Reihe 73). München, den 13. Dezember 1920.
Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. ̃ n n Schenk.
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Das im Jahre 1918 in Slikkerveer aus Stahl erbaute, bisher unter niederlaäͤndischer Flagge gefahrene Dampfschiff Ta lita“ von 329,02 Registertons ettoraumgehalt hat durch zen Uebergang in das ausschließliche Eigentum der Roland⸗ linie Aktien n , in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigen⸗ ümerin Bremen als Heimathafen angegeben hat. ist von dem Konsulat in Rotterdam unter dem 29. November 1920
Das im Jahre 1920 in Papendrecht aus Stahl erbaute Dampfschiff Murla“ von 1112339 Registertons Nettoraum⸗ gehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen⸗ tum der Rolandlinie Aktiengesellschaft in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigentümerin Bremen als Heimatshafen angegeben hat, ist von dem Konsulat in Rotterdam unter dem 2. De⸗ zember 1920 ein Flaggenzengnis erteilt worden.
Preußen.
Ministerium des Innern.
Die Preußische Staatsregierung hat den Gewerkschafts⸗ sekretär Dietrich aus Breslau, den Regierungsrat Dr. Kuhn in Grottkau, den Regierungsassessor Moes in Guben und
den Beigeordneten Rath aus Essen zum Landrat ernannt.
Dem Landrat Dietrich ist das Landratsamt im Kreise Sprottau, dem Landrat Dr. Kuhn das Landratsamt im Kreise
Grottkau, dem Landrat Moes das Landratsamt im Kreise Guben und dem Landrat Rath das Landratsamt im Kreise Wittlage übertragen worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
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Auf Grund des 8 11 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die öffentliche Krüppel fürsorge, vom 6. Mai 19820 ,, S. 280) wird für die Zeit vom 1. Oktober 1920 is zum Ablauf des 31. März 1921 dem Landarm en⸗ verbande der Provinz Schleswig-Holstein in Erweite⸗ rung meiner Bekanntmachung vom 15. September 1920 — III. E. 701 — auch hinsichtlich der in der Zeit vom 1. Januar 1902 bis zum 31. Dezember 1905 und der nach dem 31. Dezember 1914 geborenen Krüppel Befreiung von der Verpflichtung zur Anstaltsunterbringung gewährt.
Berlin, den 14. Dezember 1920. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Ste gerwald.
. Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Hugo Trautmann, Ulestraße 4 ist auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Sertember 1915. betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, die Aus⸗ übung des Handels mit Lebens- und Futtermitteln sowie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden.
Halle, den 11. Dezember 1920.
Die Polizeiverwaltung. J. Ar Holters.
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Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat an den österreichischen Bundespräsidenten Dr. Hainisch folgendes Telegramm ge⸗ richtet: Dem ersten Bundespräsidenten des deutschen Brudervolkes sende ich die wärmsten Glückwünsche. Mögg es Ihnen beschieden sein, FBesterreich aus seiner heutigen schweren Notlage einer besseren Zukunft
entgegenzuführen. Gbert, Präsident des Deutschen Reichs.
Der Bundespräsident Dr. Hainisch erwiderte mit folgender Dankdepesche: . .
Von ganzem Herzen danke ich Ihnen, Herr Präsident, für die mir Anläßlich! meiner Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Oesterreich ühermittelten Glückwünsche. Was in meinen Kräften sseht, um meiner schwer geprüften Heimat zu helfen., wird stets ge⸗ schehen. Die Anteilnahme unserer Stammesbrüder im großen Deutschen Heiche, mit denen wir für alle Zeiten in innigster Kulturgemeinschaft n,, . h ,, . ., mir in unserer schweren Notlage ein erbebender und tröstender Gedanke.
Ha inisch, Bundespräsident von Deutsch⸗Oesterreich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsr ats für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege hielten heute eine Sitzung.
Der großbritannische Botschafter Lord D' Abernon hat Berlin k Während seiner Abwesenheit führt der Bot⸗
. ein Flaggenz eugnis erteilt worden.
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Der Reichsminister des Aeußern Dr. Simons hat dem Vorsitzenden des Interalliierten Marineüberwachungsausschusses, Admiral Charlton, laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗
graphenbüros“, vorgestern folgende Rote übergeben:
Herr Admiral! Im Namen der Deutschen Regierung spreche ich das lehhöafteste Bedauern über den ernsten Zwischenfall aus, der sich am I9. Rovember in Cuxhaven zugetragen hat, und ich bitte Sie, Herr Admiral, auch den beleidigten Offizieren selbst den Ausdruck meines Bedauerns übermitteln zu wollen. Zur Untersuchung des Vorfalles war eine besondere Kommission, bestehend aus einem Oberkriegsgerichtsrat als Verhandlungsleiter und zwei Stabsoffizieren der Marine als Beisitzer, an Ort und Stelle entfandt worden. Das bisherige Ergebnis der Ermittlungen ist in der anliegenden Denkschrift enthalten. Wie ich daraus zu ersehen bitte, ist der von Ihnen ausgesprochene Verdacht, daß der Festungskommandant, Fregattenkapitän Jeinecke, die Ausschreitungen gegen Mitglieder der Interalliierten Marine⸗ Kontrollkommiffton zugelassen und sogar begünstigt habe, durch die Unterfuchung widerlegt. Kapitän Heinecke hat alles, was ihm in seiner Gigenschaft als Festungskommandant oblag, getan, um den Kontroll⸗ offlizieren die sichere und unbehelligte Ausübung ihres Dienstes zu ermöglichen. Die Aussagen der Mannschaften bestätigen, daß sie bei ihm ebenfowenig wie bei den anderen Offizieren Nachsicht für ihre Ausschreitungen erwarten konnten.
Dagegen muß zugegeben werden, daß einige Truppenkommandeure und Osfißlere ein Vorwurf trifft. Auch sie hatten jzwar den besten Willen, Zwischenfälle zu vermeiden. Sie haben aber in Ueber⸗ schätzung der Disziplin ihrer Truppen nicht alle Vorsichtsmaßnahmen erschöpfk und infofern fahrlässig gehandelt. Sie werden deswegen gebührend zur Rechenschaft gezogen werden.
Ebenso wird mit der verdienten Strenge gegen die Mannschaften vorgegangen werden, die sich der unverantwortlichen Belästigungen der Kontrolloffiziere schuldig gemacht haben. Ueber die Bestrafung wird eine weitere Mitteilung erfolgen.
Als Ersatz für die Beschädigung der Uniformen dieser Offiziere wird der Interalliierten Marinekontrollkommission der Betrag von 20 577 M durch die Legationskasse des Auswärtigen Amts überwiesen werden. gez. Dr. Simons.
Württem bern.
Bei der Beratung des Etats des Ministeriums des Innern im Finanzausschuß kam gestern der Minister des Innern auf die Frage der Einwehnerwehren zu sprechen und sagte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:
Die Waffen der Einwohnerwehren brauchten bis jetzt nur an⸗ gemeldet, aber nicht abgeliefert zu werden. Die Waffen seien in Depots gesammelt, der Ablieferungstermin noch nicht bestimmt. Ueber die Ablieferung selbst schwebten noch Verhandlungen. Was die Organifation Escherich für Bayern sei, seien die Einwohnerwehren für Württemberg. Sie hätten sich bewährt. Die technische Not⸗ hilfe sei auf sie angewiesen. Ohne Mithilfe der Einwohnerwehren könnten die lebenswichtigen Betriebe nicht aufrecht erhalten werden. Die Regierung habe auch nicht die Garantie, daß bei größeren Putschen immer die Reichswehr im Lande sei. Die radikalen Kreise wollten mit dem Losschlagen nur warten, bis die Ginwohnerwehren aufgelöst seien. Die Sffiziere verdienten Tank und Anerkennung dafür, daß sie sich den Einwohnerwehren zur Ver⸗ fügung gestellt hätten; zusammen mit den Mannschaften schützten sie mit Blut und Leben die verfassungsmäßige Regierung. leber die Verwendung der von Privaten für die Einwohnerwehren gestifteten Mittel wache das Ministerium. Er übernehme die volle politische Verantwortung für die Wehren. Wir dürfen nicht vor allen Forderungen der Entente zurückweichen. Wenn wir der Möglichkeit beraubt werden, den Bolschewismus zu bekämpfen, dann treffe die Verantwortung für alles, was über Europa komme, die Entente.
Bremen.
Laut Meldung aus dem Hagg hat die holländische Regter ung der Kammer einen Gesetzentwurf zum Bau eines Rhein — Maas-Kanals vorgelegt. Der Kanal soll von Bracht (10 Kilometer nördlich Maeseyck) bis Maastricht, der Maas folgend, und von dort in östlicher Richtung zum Rhein führen. Er würde etwa 15 Kilometer nördlich Aachen verlaufen. Der Bau der auf deutschem Gebiet be⸗ segenen Strecke würde durch Deutschland erfolgen. Lüttich soll durch einen Stichkanal nach Maastricht angeschlossen werden. Wie ol Telegraphenbüro“ mitteilt, ist man in maß gebenden Bremer Kreisen der Ansicht., daß Antwerpen dadurch veiteren Verkehr aus dem wesilichen Deutschland an sich ziehen wurde. Diese Gefahr für die deutschen Seehäfen und für die ganze deutsche Volkswirtschaft müsse dadurch beseitigt werben. daß so schnell wie möglich eine deu ssche Kanal⸗ verbindung zwischen dem Rheinland, Westfalen und den deutschen Seehäfen in der Form des bekannten Bramsche⸗-Stade⸗
Kanals geschaffen wird.
schaftsrat Lord Kilmarnock die Geschäfte der Botschaft.
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