dürfen, Faß die Arbeitgeber ihnen die gleichen Löhne zu zihlen haben. f e h. bermieben werden muß, um sie in Arbeitskonflikte hereinzuziehen. Die Kriegsgefangenen dürfen auf keinen . als Strei Lens daz würde die schwersten Konflikte Henning; Dann brauchen sie doch nicht in die
Anders liegt die Sache der internierten
ind. Ihre Zahl betzug Ende
schen Internierten 219. Unter den
efand sich auch der General Geier.
nd befindet, so bedauere ich, daß der
n Stellen nicht mitgeteilt hat Die
wierigkeiten gemacht.
Inte e Un ] ommen. Was
die nicht ein- * si Sobald 8
geklagter) D
d etwas einzuwen Roten Armee handelte.
ört, hört! u K
Negieovyung (Ruf rechts: Nein) und h die Sache besprochen. Derr Henning bat vom Oberst Bauer einen Blankoautzeis für ihn gewünscht. (Stürmischer Widerspruch rechts; lang— andauernde. Unruhe) Die Internierten genießen den Schutz des Dentschen Reiches, und wir behandeln sie ebenso gut wie wir wünschen, daß unsere. Gefangenen von anderen Nationen behandelt werben. Sehr, richtig! links. Die deutsche Regierung ann selbstverstandlich nicht dulden, daß ein Teil der. Kriegs. gefangenen durch einen anderen vergewaltigt wird. In allen? solchen Fällen ist eingeschritten. Am 25. November find Ausführungsbestimmungen für die Interniertenlager er⸗ gangen; es heißt darin, daß die Internierten den Weisungen ker dentschen Lagerbehörde Folge zu leisten haben und daß iede politische Agitation in den Lagern verboten ist. Kein Kriegsgefangener ird gegen feinen. Wunsch abtrangportiert; solange er auf deutschem Boden weill, wird. ihm jede Hilfe zuteil. Daf vorübergehend in Pameln die J der Löhnung verweigert wurde, war eine Tigenmächtigkeit des russischen Lagerältesten. Herr Vigdor Kopp hat sofort Anwelsung gegeben, daß alle Internierten ohne Rücksicht auf pelitische Gesinnung Löhnung unz RVebsgaben erhalten sollen, Trotz aller Bemühungen haben wir kein Photographien von Sschossenen Angehörigen von Internierten vorgelegt bekommen können. Wir haben noch gar keine Unterlagen für diese Behauptung. (Ruf links:; Weil Fe Schwindel ist 5 Was die Deutsche Bitung. veröffentlicht, hat, kann nicht alg Propagandamalgrial im Sinne der deutscken Kom= munisten angesehen werden, Wir können der russischen Regierung nicht vdersagen, zu ihren Sbaatsangehörigen so zu sprechen, wie sie es für erfõrdlich, hält. Eingreifen könnten, wir, röenn in den gussischen Zeitungen, die russischen Gefangenen aufgefordert würden, die deutschen. Kommunisten zum Sturze der deutschen Regierung zu unterstützen, Unser Abkommen mit Rußland, das von, der Nalionasbersammlung einstimmig beschlossen wunde, setzt natürlich Gegenseitigkeit voraus. Der deutsche Vertreter in Rußland, Hilger, hat die größtmögliche Bewegungsfreiheit im . der eutschen Kriegsgefangenen. Die Heeres verbände der Roten Armee . in den Lagern nicht zusammengeblieben, sondern zerrissen worden. Rur der Qrdnung wegen hat man sich der kleineren Verbände bedient, aber das ist Fein Eineverzieren der Roten Armee. Herr Vigdor Kopp ist als amtlicher Ver tc er von der deutschen RWegierung . ebenso wie unser Vertreter Hilger in Moskau. Herr Vigdor Kopp und. seine Vertreter haben ihre Befugnisse in keiner Weise über⸗ schritlen. Von Herrn Kopp ist allen Kriegsgefangenen, und besonders den Inlermerten, der strikte Befehl der Moskauer Regierung zuge· gangen, sich unter keinen Umständen in deutsche Angelegenheiten ein, . . Redner geht auf weitere , , , . ein und betont, daß von ben deutschen Kommunisten keine Mittel und. Wage unversucht gefassen würden, um mit den internierten Russen in Verbindung zu Frelen. Hört, hört! rechts) Daß gz aber nicht gelungen ist, beweist e tatsächliche Ablehnung der Cidespflicht der Gefangenen und Internierten, sich für kommunistische Zwecke in Gefahr zu begeben, woraus auch herborgeht, daß der von uns eingeschlageng Weg der Behandlung der Russen richtig und dem deutschen i . am dien⸗ fich sten war. Jedes einzelne deutsche Leben, das noch in russischer Ge— b ist, muß erhalten und dem Vaterlände wiedergegeben werden. eifall links) Die Regierung wird eine stärkere Jnanspruchnahme der Reichswehr erwägen. Auch soll für gewisse Lager did verschärfte Sperre (ingefsihrt werden. Die Sowjekregierung hat den Vertrag opal erfüllt, sobiel Schwierigkeiten ihr auch gemacht wurden; Sie sind überwunden, und gerade Herr Kopp hat sich für die Heimschaffung aller Gefangenen ernergisch und erfolgreich eingesetzt. Repressalien sind nach den Erfahrungen des Krieges ein sehr ungeeignetes Mittel, mm ein Volk wie das russische gefüglg zu machen. Unser Ziel ist und bleibt die Heimschaffung der deutschen Brüder. (Beifall links.)
Auf Antrag des Abg. Schultz? Bromberg (D. Nat.) findet eine Besprechung der Interpellation statt. Bingnzminister Dr. Wirth; Mir ist mitgeteilt, daß der Re gierungskommissar gegen Angehörige der Regierüngsparteien, insbe, ondere der Deutschen Volkspartei, polemische Ausführungen gemacht t behalte mir vor, darauf zurückzukommen. t o ß er ö. gn i. n . Erle ar gn von Rechten so irmische Zurufe erfolgen, daß nich i Vize⸗ vräsident Dr. Bell bittet e, ,, 2 . 35
. . Verfahren verstoße gegen Ordnung und Würde des
Abg. Stücklen (Soz) greift di e an, wei sie nicht schon in Weimar Gr nr 266 das ö kommen mit der Sowietregirung über die , arhrhen habe. Von einer Liste bolschewistenfeindlicher Russen fe ihm als Kommissar für die Gefangenentransporte nie etwas be⸗
und tn, Herr Gitow dis Lager n 26
kannt geworden. Auch ses seines Wissens niemals än. Russe geen sei nen 33. über 2 rn, geschafft worden. Daß die * en
r gutes
t. der Angriff der Rechten das Se 5 in . wird, glaubten sie wohl selbst nicht. Der Abg. Henning hat sich sein sogenanntes Material erst verschafft, nachdem die Interpellation ei acht war.
Die Beratung wird abgebrochen. ;
Für die Tagesordnung für Donnerstag, 1 Uhr, schlãgt der Präsident vor die Interpellation der Unabhängigen wegen Absendung der jüngsten Note der Entente ohne Befragen des Reichstages, die Beratung der Besoldungs vorlage und die Fortsetzung der heutigen Besprechung. Die Linke wünscht die
ortfetzung der heutigen Besprechung an die erste Stelle
zu setzen.
Abg. Schnlz Bromberg (D. Nat.) hält aber die Verabschiedung
der K. für wichtiger. (Zuruf: Wahlmanöver )
re eb o nr (ü. Soz. r. entgegnet, eine namentlich für die Begehungen zum Ausland so wichtige Interpellation müsse in einem Zuge erledigt werden. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Rießer (D. V und Müller⸗Franten (Soz.) wird der Vorschlag des Präsidenten angenommen.
Schluß 634 Uhr.
Preußijche Landes versammlung. 1965. Sitzung vom 14. Dezember 1920, Nachmittags 1 Uhr. Nachtrag.
Die in der gestrigen Nummer dieses Blattes auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen, die bei der dritten Beratung des Gefetzent wurf s, betreffend Ein führung einer Altersgrenze, der Finanzminister Lüdemann ge⸗ macht hat, hatten folgenden Wortlaut: U
Meine Damen und Herren, über die Frage der rechtlichen Zu⸗ lässigkeit der Einführung einer Altersgrenze für die richterlichen Beamten habe ich mich bereits mehrfach im Ausschuß und hier im Hause geäußert. Ich kann mich deshalb darauf beschränken, kurz wiederholend festzustellen, daß keinerlei rechtliche Bedenken bestehen, auch die richterlichen Beamten in ein Gesetz über die Einführung einer Altersgrenze einzubeziehen. Die Bedenken, die in dieser Richtung fruher hätten bestehen und geltend gemacht werden können, sind ganz
eifelsfrei dadurch aus der Welt geräumt, daß in der neuen Reichs⸗ verfassung ausdrücklich eine Bestimmung sich darüber ausläßt, daß die Einführung einer Altersgrenze auch für die richterlichen Beamten zu⸗ lässig ist. Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) Daß die Ein⸗ führung einer solchen Altersgrenze durch Landesgesetz erfolgt, ist ganz natürlich, weil bisher alle Regelungen übe: Landesbeamte durch Landesgesetz erfolgt ist. Auch in dieser Hinsicht können nicht die geringsten Zweifel bestehen. Ich glaube, mich im übrigen auf die in dieser Hinsicht durchaus zutreffenden Ausführungen des Herrn Abg. Freymuth berufen und auf weitere eigene Ar sführungen verzichten zu können.
Von dem Herrn Abg. Meyer (Herford) ist geäußert worden, daß nach seiner Meinung die Durchfuhrung des Gesetzes für die Beamten eine Härte bedeuten würde. Meine Herren, die Meinungen jn der Beamtenschaft hierüber sind gewiß nicht einhellig, aber eine, dem Herrn Abg. Meyer sehr nahestehende Zeitung, die „Post“ hat darauf hingewiesen, daß die große Ueberzahl der Beamten dieses Gesetz dringend wünscht, und sie sagt ausdrücklich gegenüber ge⸗ äußerten Bedenken, es bestehe kein Zweifel, daß die Nichtannahme des Gesetzes eine noch größere Härte für die jüngeren Beamten bedeuten würde. (Zuruf des Abg. Meyer Herford) — So, Sie verleugnen die Post“ (Heiterkeit); daran will ich Sie nicht hindern. Gurufe rechts) — Die „Post“ steht doch zweifellos Ihrer Gesinnung noch rmmer sehr nahe. — Es kommt hinzu, daß es sich hier um eine Zuschrift aus Beamtenkreisen handelt, der die Redaktioa nicht wider sprochen hat, eine Zuschrift, die meines Erachtens der Foꝛm und auch dem Inhalte nach ausgezeichnet ist. Durch sie werden auch die Aeuße⸗ rungen des Herrn Abg. Meyer entkräftet, daß dieses Gesetz ein poli⸗ tisches Gesetz sei, und daß es hierzu besonders durch meine Aeuße⸗ rungen gestempelt worden sei. Meine Herren, diese Anschauung ist durchaus irrig. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, daß eine Verjüngung der Beamtenschaft wünschenswert und notwendig ist, um die Leistungsfähigkeit des Verwaltungsapparates zu erhöhen. Ich habe mich in dieser Hinsicht schon einmal auf den ausgezeichneten Aufsatz in der „Post“ bezogen uad ich möchte nicht versäumen, das auch hier moch einmal zu tun. Es wird darin sehr treffend aus⸗ geführt: .
Es ist nur zu verständlich, daß die Mehrzahl dieser alten) Beamten eben heute nicht mehr so leistungsfähig ist, wie man es im Interesse des Vaterlandes verlangen müßte. Dann aber ist es entschuldbar, daß vieler der älteren Beamten sich auf die neue Zeit nicht mehr umzustellen vermögen. Wer seine vierzig bis fünfzig Jahre den Vienst ia einer bestimmten Form versehen
t, wird sich nur schwer zu allen Reformen verstehen können,
und da die Zeit solche Reformen — nicht allerdings im Sinne der häufig wechselnden Parteiminister — dringend erfordert, können die älteren Beamten leicht die erforderliche Weiterentwicklung hemmen. Selbstverständlich gibt es auch genügend Ausnahmen, die ihre Erfahrungen und Kenntaisse mit geistiger Frische und An- passungsfähigkeit, ohne deshalb gleich die Gesinnung zu wechseln, in den Dienst des Vaterlandes stellen können.
Im Anschluß an diese Ausführungen wird noch einmal wiederholt,
daß eine Verjüngung des Beamtenkörpers im Interesse der Allgemein
heit erforderlich sei.
Das sind Ausführungen, denen ich mich in jeder Beziehung an⸗ schließen kann. Ich kann nur meiner Verwunderung darüber Aus— druck geben, daß die Vertreter der Reichsparteien an diesen Gedanken ⸗ gängen Anstoß nehmen; denn man sollte doch annehmen, daß das Hinaufrücken jüngerer Beamter allen geistigen Richtungen unseres Volkes mehr oder minder gleichmäßig zugute kommen wird. Mir scheint, es liegt für die Rechtsparteien des Hauses kein genügender Grund zu der Besorgnis vor, daß ausgerechnet alle Beamten, die Ihnen vielleicht gesinnungsmäßig nahestehen, überaltert sind, und daß unter dem jüngeren Nachwuchs nicht auch Vertreter ihrer An= schauungen vorhanden sind. (Unruhe und Zurufe rechts) Aus solchen Besorgnissen heraus aber ein Gesetz, das durchaus objektiv gedacht und im Interesse des allgemeinen Staatsinteresses gemacht ist, zu einem politischen Gesetz stempeln zu wollen, ist meines Erachtens doch durchaus deplaciert. Jedenfalls muß dieser Gesichtspunkt von mir im Namen der Staatsregierung abgelehnt und zurückgewiesen werden, da sie mit diesem Gesetz nichts anderes bezweckt, als den
tatsächlich vorliegenden Bedürfnissen des Verwaltungsapparats und den Wünschen der jüngeren Beamten Rechnung zu tragen. Gu. stimmung bei den Sozialdemokraten.)
Gestatten Sie, daß ich dann kurz zu den hier vorliegenden An. trägen Stellung nehme.
Was zunächst den Antrag Lüdicke und Genossen auf Drucksache Nr. 34662 anlangt, so wünscht er, daß auch die Direktoren der Ober. versichkrungs ämter im 8 5 Abs. 2 genannt werden. Die Direktoren der Oberversicherungsämter brauchen nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst nicht zu besitzen, unterscheiden sich daher in keiner Weise von den übrigen planmäßig angestellten Be⸗ amten. Es fehlen ihnen vollkommen die besonderen Merkmale der richterlichen Unabhängigkeit, und es liegt daher kein Anlaß vor, die Direktoren der Oberversicherungsämter in 8 5 mit aufzunehmen. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen. .
. Der Antrag Nr. 3591 bedeutet einen neuen Versuch, in dieses Gesetz für die Beurteilung der Verwendbarkeit eines Beamten persönliche Momente mit aufzunehmen. Ich möchte Sie bitten, auch diesen Antrag abzulehnen. Denn es scheint mir gerade der große Vorzug dieses Gesetzes zu sein, daß hierdurch der Regierung und den Behörden die Möglichkeit geschaffen werden soll, die alten Be. amten nach objektiven, für alle Beamten gleichmäßigen Merkmale aus dem Dienste ausscheiden zu lassen, lediglich mit der einzige Ausnahme, daß im Interesse des Dienstes einzelne Beamte über die Altersgrenze hinaus noch einige Jahre länger erhalten werden können.
Was die Anträge auf Nr. 3539 anlangt, so bedauere ich, Sie
bitten zu müssen, auch diese Anträge abzulehnen. Denn die Ein. beziehung der Lehrer und Lehrerinnen an den Schulen der Gemeinden in den Geltungsbereich dieses Gesetzes würde ohne Zweifel einen Eingriff in die Selbstyerwaltung der Kommunalverbände bedeuten, und den müssen wir unbedingt ablehnen, zumal es gar nicht zu ver⸗ stehen sein würde, wenn dieser Eingriff in die freien Rechte der Selbstverwaltungskõrper nur bezüglich der Lehrer, also nur bezüglich einer einzelnen Beamtengruppe, nicht aber für die Gesamtheit der Kommunalbeamten gemacht würde. Ich bitte Sie aber auch dabei zu bedenken, daß die Annahme einer solchen Einschaltung, einer solchen Ergänzungsbestimmung sehr unangenehme Konsequenzen für die Staatsverwaltung haben kann, weil damit gerechnet werden muß, daß die Kommunalverbände mit dem Anspruch an den Staat hetan treten, daß er für diese durch sein Gesetz zwehgsweise pensionierten Beamten auch die Pensionen zahle — ein Anspruch, der zweifellos cz. gelehnt werden müßte, dem aber durch eine, wie mir scheint, wer= fehlte Beschlußfassung eine Stüßze gegeben werden könnte.
Zu dem Antrag Beyer und Genossen auf Drucksache Nr. 3430) habe ich erhebliche Bedenken nicht geltend zu machen.
Alle übrigen Anträge würde ich Sie aber bitten, abzulehnen und den Gesetzentwurf nach den Beschlüssen, die in der zweiten Lesung gefaßt worden sind, unverändert anzunehmen.
—
197. Sitzung vom 14. Dezember 1920, Nachmittags 4 Uhr.
Nachtrag. ortsetzung der Beratung über den . der For flverswaltung der Präsihent des taatsministeriums und Minister für ndwirtschaft, Do⸗ mänen und Forsten Braun gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:
Meine Herren, in der Debatte haben die Wüůnsche auf Besserstellung der Forstbeamten und Forst arbeiter den breitesten Raum eingenommen. Ich möchte dazu nur das eine erklären, daß es von Beginn meiner Dienstzeit mein ernstestes Bestrebea gewesen ist, die sozialen Verhältnisse der Beamten der Forstverwaltung und die der sonstigen Angestellten und Arbeiter nach Maßgabe der vorhandenen Mittel aufzubessern.
Die Aenderung in den Verhältnissen des Wirtschafts⸗ landes ergab sich aus der Neuregelung der Besoldungd ordnung Danach sollen in Zukunft Nebeneinnahmen der Beamten wegfallen Wenn ihnen aus wirtschaftlichen Gründen Dien stland zugewiesen werden muß, dann soll das entsprechend geregelt werden, so daß aus dem Dienstland sich keine Erhöhung ihres Diensteinkõͤmmens, das durch das Gesetz festgelegt ist, eygibt. Daher mußte eine Neuregelung der Dienstländereien vorgenommen werden. Es ist im Einvernehmen mit dem Finanzministerium versucht worden, eine Grenze fũt: die Höchstbemessung des Dienstlandes zu finden. Sie ist bei den Ober sörstern mit 20 ha, bei den Förstern mit 12 ha gefunden worden. Für den übemwiegenden Teil der Beamten reicht diese Höch st⸗ grenze aus. In ganz Mitteldeutschland und Westdeutschland gibt es kaum einen Förster, der diese Höchstgrenze erreicht. Nur im äußersten Osten sind eine Anzahl Förster, die eine größere Flãche als Dienstland hatten, was sich dort aus den Verhältnissen historisch entwickelt hat. Diese empfinden die Einschränkung am allerunah. genehmsten, weil sie ihren ganzen Wirtschaftsbetrieb auf die bisherige Größe ihres Dienstlandes eingestellt hatten. Die Herren sind der⸗ wegen bei mir vorstellig geworden. Es ist übrigens, nebenbei bemerkt, nicht richtig, daß die Förster vor der Neuregelung nicht gehört worden sind. Wie in allen derartigen Fällen jetzt sind die Vertreter der Förster gehört worden. Der Vorsißende des Förstewereins ist im Ministerium gewesen und über die Sache eingehend gehört worden. Er ist auch bei mir gewesen, und ich babe mit ihm die Sache eingehend besprochen. Erst nach diefen Beratungen ist der Er⸗ laß hinausgegangen. Die Förster sind nun erneut bei mir vorstellig geworden unter dem Hinweis auf die Verhältnisse im äußersten Osten. Ich habe danach Anlaß genommen, mit dem Herrn Finanzminister in Verhandlungen einzutreten, ob mir nicht, um solchen besonderen Ver⸗ hältnissen Rechnung zu tragen, die Möglichkeit gegeben sein poll in Zukunft unter besonderen Verhältnissen ausnahmsweise auch über die in dem allgemeinen Erlaß festgesetzten Höchstgrenzen hinaus zugehen. Ich hoffe, daß ich mit dem Herrn Finanzminister nach der Richtung zu einer Einigung gelangen werde uad es möglich sein wird, den durch besondere Verhaͤltnisse begründelen Ansprüchen im Osten des Staates gerecht zu werden.
Daß die Sätze, die die Fötster für das Dien st land zu zahlen haben, ihnen zu hoch erscheinen — — Guruf rechts — sie find zu hoch im Verhältnis zu den bisherigen Sätzen, freilich, aber das ist auch eine Folge des Diensteinkommengesetzes, das vorschreibt. daß alle Nebenleistungen nach den ortsüblichen Sätzen bezahlt werden malssen. Ich bin an leses Gesetz gebunden, ich muß es entspre: he
Die Rede, die bei
Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
*
Nr. 286. — GFortsetzung aus der Ersten 3
ausführen. Auch hier sind wiederum diese Säße im Benehmen mit dem Finanzministerium festgesetzt. Meine Herren, sie bleiben — das möchte ich Ihnen sagen — doch noch erheblich unter den ortsüblichen Sätzen; die Förster kommen nicht zu schlecht bei der Festsetzung fort. Wenn sich irgendwie hier oder dort in einzelnen Bezirken Härten er⸗ geben haben sollten, werde ich die Sache nachprüfen, und es wird wentuell Abhilfe geschaffen werden.
Auch die Bestimmungen der geuen Jagdordnung ergeben sich zum gmwissen Grade aus den Bestimmungen der Be⸗ soldungs ordnung. Es soll eben aus der Jagd nicht eine Neben⸗ einnahme, eine Erhöhung des Gehalts der Förster fließen, und daher sollen sie alles, was erlegt wird und heute zu Geld gemacht werden fann, an die Forstverwaltung abliefern, die es selbst verwertet. Sie soll nur für ihre Aufwendungen, insbesoadere bei der Raubzeug perülgung, für ihre Mühewaltung einen entsprechenden Prozentsatz ahallen, der sich cus der Verwertung der Bälge und dergleichen ent. Der Satz ist als zu niedrig bemängelt worden. Es unter⸗ Legt keinem Zweifel, daß die Förster es nicht besonders angenehm enpfinden, daß sie das, was sie bisher völlig zu ihrer Verwendung aten, und wofür sie insbesoadere gegenüber der Friedenszeit jetzt ren so hohen Preis erzielen, abliefern sollen und nur einen be⸗ stimmten Prozentsatz bekommen. Sie vergleichen den früheren mit hem jetzigen Zustand und empfinden iha als ungerecht. Auch die Bestin mungen der Jagdordnung selbst unterliegen einer Nachprüfung, zusammen mit den Förstewertretern. Ich hoffe, daß es möglich sein wird, eine Regelung zu finden, die zwar die Förster vielleicht nicht ganz befriedigen, indes ihren Ansprüchen doch so weit entgegen⸗ fommt, wie es nach den Bestimmungen der Besoldungsordnung möglich ist.
Der Forderung, mehr Revierförsterstellen einzu⸗ richten, ist schoa entsprochen, indem ich für den neuen Etat 100 Nebierförsterstellen mehr angefordert habe; ob sie bewilligt werden, steht noch dahin.
Der Aufstieg ist den Förstern heute durchaus möglich. Der Jorstbetriebsbeamte kann heute — mechanische Schranken bestehen nicht — bis zum Oberlandforstmeister aufsteigen, wenn er sich die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen neben Erfüllung seiner Dienstobliegenheiten verschafft. Ich glaube, es wird immer nur wenigen gelingen, sich so weit zu entwickeln, daß sie aus der Laufbahn der Betriebsbeamten in die der Verwaltungsbeamten kommen.
Herr Abgeordneter Riedel hat sich dagegen gewandt, daß ein Betriebsbeamter in die Verwaltungslaufbahn soll gelangen können. Auf dem Standpunkt stehe ich nicht. Wenn aber hier verlangt ist, dez Förstervertreter ins Ministerium berufen werden sollen, um zu fontrollieren, ob ihre Interessen dort gut aufgehoben sind, so kann
ich dem nicht zustimmen. Die Herren haben bei mir mehrfach diese
Forderung in langen Ausführungen vertreten. Ich habe stets ent— gegengehalten, dies wäre ein Novum für die preußische Verwaltung, imd wenn ich etwas derartiges einführte, würden auch die Beamten anderer Verwaltungen verlangen, einen Vertreter im Ministerium zu hahe, der dort die Kontrolle ausübt. Das geht nicht. Entweder senfe ich einen Mann aus dem Försterstande ins Ministerium als Feamten, dann wird er hier Beamter, bekommt seine Tätigkeit in irgendeiner Abteilung und wird von seinem Kollegen draußen nicht mehr als Standesvertreter angesehen; er ist Ministerialbeamter und hat nach den Weisungen seiner Vorgesetzten zu arbeiten. Aber ein Mann als Vertreter seines Vereins würde nach kurzer Zeit im Ministerium in eine unglückliche Lage geraten, mit Liebe und offenen Armen würde er nicht aufgenommen werden. Die Beamten würden ihn als Aufpasser betrachten, selbst wenn er seine Tätigkeit nicht in diesen Sinne ausübte. Was den Förstern recht ist, wäre den Dberförstern billig, den Beamten der Kulturbehörde und der Domänenverwaltung gleichfalls. Alle würden einen Vertreter im Ministerium haben, der die Aufsicht führt, daß ihre Interessen richtig gewahrt werden. Ich habe einen anderen Ausweg gesucht. Ich habe den Förstern zugestanden, daß bei allgemeiner Regelung gewisser Angelegenheiten, die ihren Stand besonders berühren, ich Vertreter tes Förstervereins und des Oberförstervereins ins Ministerium be rufen werde, die zusammen mit den Herren des Ministeriums diese Materie eingehend durchberaten imd die Gesichtspunkte, die vom Försterverband in den Vordergrund zu rücken find, zur Geltung bringen. Eine solche zeitlich und sachlich begrenzte Mitwirkung der Vertreter läßt sich mit dem Geschäftsgang vereinbaren. Ich hoffe, daß auf diesem Wege die Förster zufriedengestellt werden und sie don dem Mißtrauen geheilt werden, das bei ihnen gegen die Forst⸗ abteilung meines Ministeriums besteht.
Die Forderung nach höherer Aufwandsentschädi⸗ gung ist im vorigen Jahre beim Etat schon berührt. Wir müssen uns nach den finanziellen Verhältnissen richten; man muß versuchen, rszukommen. Die Forstverwaltung versucht auch da, die berechtigten Forderungen der Oberförster mit der finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Staatswesens in Einklang zu bringen. Ich glaube, das ist bisher gelungen, und wenn die Ansprüche nicht alle befriedigt werden önnen, dann müssen wir uns damit abfinden, daß sie mitunter auch ehwas über das berechtigte Maß hinausgehen.
Soweit die Oberförster in Betracht kommen, will ich auf eine Tatsache hinweisen. Ez passiert mir jetzt häufig, daß Oberförster, wenn ich sie avancieren lassen will, wenn sie zu Regierungs und Forsträten ernannt werden sollen, Himmel und Hölle in Bewegung sezen, um von dieser Beförderung befreit zu werden. (Zuruf rechts.) — Auch wenn sie eine Wohnung bekommen! Sie wollen sich von der Dberförsterstelle draußen auf dem Lande, trokdem sie geringer dotiert sst, nicht trennen und nicht in die Stadt, an den Sitz der Regierung zchen, selbst wenn sie abancieren und eine Gehaltsgruppe höher kommen. Sie ziehen es vor, auf dem Lande zu bleiben, weil sie nateriell dort zweifellos doch noch besser stehen ls in der Stadt mn der eine Gruppe höheren Stellung als Regierungs. und Forstrat. Also ganz unzulänglich kann die Dienstaufwandentschädigung nicht
Sweite Beilage m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Verlin, Donnerstag. den 16. Dezember
sein, sonst würden die Herren nicht so große Anstrengungen machen, um von der Beförderung verschont zu bleiben. (Zuruf rechts) — Herr Abgeordneter, es hat wohl einen gewissen materiellen Unterton und ist nicht nur darauf zurückzuführen, daß sie aus dem Walde müssen: denn als Regierungs- und Forsträte sind sie wohl etwas mehr ans Büro gefesselt, kommen aber doch als Inspektionsbeamte auch in den Wald hinaus. Es ist hauptsächlich die materielle Stellung, die heute jeden lieber auf dem Lande sitzen läßt als in der Stadt, wo er selbst mit größerem Bareinkommen wirtschaftlich schlechter bestellt ist als draußen auf dem Lande.
Beʒũglich der Klagen über Vorkommnisse bei den Wald⸗ arbeitern gilt dasselbe, was ich für die Förster gesagt habe: ich bin bemüht gewesen, allmählich ein gutes Verhältnis zu schaffen.
Venn der Herr Abgeordnete Brückner behauptet hat, daß in vielen Revieren der von meiner Verwaltung abgeschlossene Tarif ver ⸗
trag nicht eingehalten wird, so kann ich nur bitten, mir diese Fälle einzeln mitzuteilen. Ich würde dann in jedem Falle den Sachver halt feststellen lassen und eventuell eingreifen. glauben, daß es in vielen Revieren der Fall ist; denn in dem Tarif⸗ vertrage sind die Einigungsinstanzen vorgesehen, die in Funktion
treten, wenn Streitigkeiten entstehen, wenn ein Revierverwalter den macht die Musik, aber er ist nicht das Entscheidende. Für mich
Tarifvertrag nicht ordnungsmäßig ausführt. Es ist Sache der Organisationen, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, die Schlichtungsausschüsse umd Einigungskommissionen und zuletzt das Zentraleinigungsamt in meinem Ministerium in Anspruch zu nehmen, wenn einzelne Revierverwalter den Tarifvertrag überhaupt nicht beachten oder zuungunsten der Waldarbeiter gegen Sinn und Zweck des Vertrages auslegen. Das gilt auch, wo die Akkordlöhne zu niedrig festgesetzt sind. Nach dem Tarifvertrag sind sie so festzu⸗ setzen, daß ein geübter, tüchtiger Arbeiter etwa 25 bis 30 Prozent mehr als den Lohnsatz verdienen kann. Wenn einzelne Revierverwalter unter diesen Satz gehen, so ist es auch Sache der Organisationen, die Schlichtungsstellen in Anspruch zu nehmen. vertrage läßt sich das sofort in Ordnung bringen.
Herr Abgeordneter Brückner erklärte dann weiter, daß Revierver⸗ walter, Oberförster draußen den Waldarbeitern gedroht hätten, daß sie aus der Arbeit hinausfliegen würden, wenn sie ihrem Verband beitreten würden. Ich kann ihn nur bitten, mir den Revierverwalter zu nennen, der das geäußert hat. Jedenfalls würde ich dann fest— stellen, ob es so ist, wie die Arbeiter mitgeteilt haben; denn es kommt auch oft vor, daß Arbeiter aus anderen berechtigten Gründen entlassen werden und dann die Verbandszugehörigkeit als den Anlaß angeben. Das hat sich bei der Nachprüfung schon oft herausgestellt. Wenn
sich aber in solchem Falle bei der Prüfung ergibt, daß der Revier⸗
verwalter so vorgegangen ist, dann würde ich unter allen Umständen eingreifen.
Ich kann Ihnen hier nur erklären, daß ich jeden Forst⸗ beamtenbestrafen werde, der es wagt, einen Wald⸗ arbeiter oder einen Beamten wegen seiner Orga⸗ nisationszugehörigkeit oder wegen seiner poli⸗ tischen Ueberzeugung von der Arbeit auszu— schließen oder bei der Arbeit zu benachteiligen oder bei Nutzungen, die ihm gewährt werden, in Nachteil zu setzen.
Daß die Betriebsratswahlen von einzelnen Ober— förstern nicht rechtzeitig vorgenommen worden sind, ist darauf zurück⸗ zuführen, daß die Herren gehofft hatten, sie würdem vom Ministerium noch eine Ausführungsbestimmung zu dem Betriebsrätegesetz be— kommen, während beabsichtigt war, da die gesetzlichen Bestimmungen klar sind und die Ausführungsbestimmungen des Reichs ausreichen, keine besonderen Ausführungsanweisungen herauszugeben. Nachdem den Revierverwaltern mitgeteilt ist, daß keine besonderen Anweisungen herauskommen, sind die Betriebsratswahlen überall vorgenommen. Ich glaube, in allen Revieren sind auch bereits Betriebsräte gewählt und in Funktion. Sollte es noch nicht der Fall sein, so bitte ich, mir davon Mitteilung zu machen.
Es ist stets das eifrigste Bemühen meines Ministeriums ge— wesen, für die Waldarbeiter geeignete Wohnungen her⸗ zustellen, denn auch die Forstverwaltung hat das größte Interesse daran, sich durch Herstellung von geeigneten Wohnungen einen ständigen Stamm von Waldarbeitern zu sichern. Aber auch bei uns liegen die Schwierigkeiten vor, die jetzt einem allgemeinen Wohnungs⸗ bau entgegenstehen. Wir können nach Maßgabe der Mittel, die uns zur Verfügung stehen, leider nicht das auf dem Gebiete tun, was vielleicht notwendig wäre. Aber was irgend möglich ist, wird unter Daransetzung aller Mittel durchgeführt. Insbesondere versuchen wir, durch Aufkauf alter Häuser auf dem Lande, soweit sie käuflich sind, diese Frage zu lösen, um geeignete Räume für die Waldarbeiter und auch für unsere Forstbetriebsbeamten, die noch keine Stellen haben, herzurichten.
Die Forderung, jedem Förster ein Dienst zimmer zu schaffen, wird sich schwer erfüllen lassen, denn das würde notwendig machen, daß wir unsere sämtlichen Forsthäuser umbauen. Das wird schwer meglich sein, die Mittel dazu werden wir nicht haben. Die Forst⸗ häuser sind auch so mit Räumen ausgestattet, daß es den Förstern nicht schwer fallen kann, einen dieser Räume als Dienstzimmer einzurichten. (Zuruf) — Wem Beleuchtung und Heizung ihnen dofür fehlen sollte, darüber ließe sich schließlich reden. Ich glaube aber auch, daß das Bedürfnis nach einem Dienstzimmer nicht so übergroß ist, denn der Forstbetriebsbeamte soll seine Tätigkeit draußen im Walde ausüben, weniger im Dienstzimmer. Gewiß, er hat ein großes Zahlenmaterial zu bearbeiten, das ist richtig; dazu braucht man aber kein Dienstzimmer, sondern das kann man auch in seinem Privatzimmer machen. Ein Dienstzimmer richtet man ein, wo ein öffentlicher Verkehr ist, wo das Publikum den Förster dienstlich aufzusuchen hat; da liegt die Notwendigkeit vor. Im übrigen haben die Förster in der Regel Räume genug. Wenn es daran liegt, daß für die Beleuchtung und Heizung etwas geschieht, so ließe sich darüber, wie ich schon gesagt habe, verhandeln. Ob es sich durchführen läßt, kann ich im Augenblick nicht übersehen.
Ich kann nicht ; ö ; m Ton, soweit er überhaupt noch besteht, verkchwinden.
Nach dem Tarif⸗
18g
Dann ist geklagt worden über den militärischen Con, der in der Forst verwaltung noch obwaltet, insbesordere im Verhältnis zwischen den Beamten und Arbeitern oder zwischen den Verwaltungsbeamten und den Betriebsbeamten. Vorschriften. über den guten Ton kann man nicht gut erlassen. Ich glaube, damit wird auch der gewünschte Erfolg nicht erzielt werden. Selh/ t wenn ich jedem Forstbeamten einen Band Knigge, „Ungang mit Menschen“, schickte, würde sich kaum etwas ändern. Der Ton ist Guch etwas, was mit der Individualität des einzelnen Menschen zul ummenhängt und was durch die besten Vorschriften nicht wesentlich getindert werden kann. Alles was an Militärischem noch in der Forstwanrwaltung von früher her da war, weil im wesentlichen die Betriebe tzamten und die anderen Beamten sich aus dem milipärischen Entwichlun gsgang rekru⸗ tierten, ist in der Anweisung, die Pesteht, beseitist worden, und ich glaube, in dem Maße, wie die Forstbeamten i' re Hauptausbildung nicht mehr bei dem Militär im Jägerbata / llon finden, sondern
draußen im Walde, in dem Maße, wie di( ser neu herangebildete
Nachwuchs heranwächst, wird auch der vom Kasernenhof stammende
Im übrigen möchte ich bemerken, man soll in der heutigen Zeit nicht so empfindlich in bezug auf dan Ton sein. Gewiß, der Ton
kommt es darauf an: was sagt den Forstbeamte, nicht, wie sagt er es! Liegt ein Grund zum Eingreifkn vor, dann werde ich es tun. Wie gesagt, da kann ich keine allgemeine Vorschrift erlassen. Ich glaube, daß die Zeit da auch manches heilen wird, und daß der Ton vielleicht auf beiden Seiten allmählich ein solcher wird, daß beide Teile ganz zufrieden sind. Ich habe nämlich auch Beschwerden von Beamten bekommen, daß der Ton auf der anderen Seite nicht mehr so wäre wie früher. Es ist eben so, wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es wieder heraus. Vielleicht kommt man sich da gegenseitig entgegen und findet allmählich einen Verkehrston, der beide Teile befriedigt.
Von diesen persönlichen Dingen abgehend, nur noch einzelnes Sachliches. In bezug auf die Holzlieferungen an die Siedlungsgenossenschaften wurde von dem Abgeordneten Neumann gewünscht, daß die Kontrolle möglichst scharf sein solle, damit die billige Hergabe nicht mißbraucht werde. Diese Kontrolle wird im weitgehendsten Maße geübt, soweit sie möglich ist. Wir sollen für alle möglichen Zwecke gemeinnütziger Art billiges Holz abgeben. Das geschieht im weitgehendsten Maße von der Forst⸗ verwaltung; aber die sichere Kontrolle, ob tatsächlich all das Holz, das wir in der Voraussetzung, daß es in gemeinnützigem Sinne verwendet wird, billiger hergegeben haben, auch bis zum letzten Fest⸗ meter bestimmungsgemäß verwendet wird, kann natürlich nicht aus⸗ geübt werden. Was nach der Richtung hin möglich ist, ist geschehen. Wir haben die schärfsten Maßnahmen eingeführt; ob sie letzten Endes zureichend sind, wird sich zeigen. Wir müssen uns damit abfinden, daß wir nicht jedes Festmeter bis zur letzten Verwendungsstelle ver⸗ folgen können, ob es auch so gemeinnützig verwendet wird, wie wir es uns gedacht haben.
Die direkte Abgabe von Grubenholzandie Berg⸗ verwaltung ist erstrebenswert, und die Forstberwallung wird einer solchen Regelung nicht im Wege sein. Die staatliche Berg⸗ verwaltung hat sich bis jetzt des Handels bedient, um die staatlichen Gruben mit Grubenholz zu versehen. Es werden jetzt Verhandlungen darüber gepflogen, wie in Zukunft die staatliche Bergoerwaltung direkt ihr Holz von der staatlichen Forstverwaltung abnehmen soll. Ich hoffe, daß die Verhandlungen zu einem gedeihlichen Abschluß kommen, und daß in Zukunft auf diesem Gebiete der Zwischenhandel ausgeschaltet werden kann.
Die Abgabe von Braunkohlenfeldenn, die sich im Besitz des Forstfiskus befinden, geschieht ja zumeist nur an solche Braunkohlenwerke, die in der Nachbarschaft bereits einen Betrieb haben und ihren Betrieb einschränken oder ganz einstellen müssen, wem sie nicht neue Braunkohlenvorkommen aus den benachbarten staatlichen Braunkohlengebieten erhielten. Die Abgabe erfolgt erst nach Anhörung des Handelsministers und des Reichsverkehrsministers, und sie ist in letzter Zeit mehrfach durchgeführt worden, weil alles darauf ankam, so schnell wie möglich Brennmaterial zu schaffen und die Braunkohlenwerke zur höchsten Leistungsfähigkeit zu bringen. Ich habe jetzt dem Herrn Handelsminister die Anregung gegeben, ob sich die staatliche Bergwerksverwaltung nicht in Zukunft der Gewinnung von Braunkohlen widmen wolle (sehr gut! bei den Sozialdemokraten), so daß die in staatlichem Besitz befindlichen Braunkohlenvorkommen nicht der Privotlindustrie übergeben, sondern von der staatlichen Berg⸗ verwaltung ausgebeutet werden. (Sehr gut! bei den Sozialdemo⸗ kraten.)
Wenn der Abgeordnete Neumann meinte, daß wir bereits von unserm Holzkapital zehren, so, glaube ich, ist diese Befürchtung nicht berechtigt. Wir haben bisher darauf geachtet, daß wir uns möglichst im Rahmen einer ordnungsmäßigen Forstwirtschaft bei Fest⸗ siellung der Hauungspläne halten. Allerdings war im vorigen Jahre vom Reich die Auflage gemacht, den Einschlag um ein Drittel zu erhöhen. In diesem Jahre wird er nicht mehr erhöht werden. Eine derartige Erhöhung um ein Drittel des Einschlages in einem Jahre kann unser Wald durchaus aushalten, um so mehr, als die preußischen Staatsforsten in der Vergangenheit sehr pfleglich und gut behandelt worden sind, so daß die Gefahr einer Devastierung durch solche ge—= ringfügige Erhöhung in ein oder zwei Jahren nicht zu befürchten ist. Jedenfalls müssen wir damit rechnen, daß der steigende Holzbedarf im Inlande, der sonst durch Einfuhr vom Auslande gedeckt wurde und nun auf diesem Wege nicht mehr gedeckt werden kann, in Zukunft im wesentlichen im Inlande gedeckt werden muß. Die Forstverwal⸗ tung wird aber darauf achten, daß sich der Einschlag mit den Grund⸗ sätzen einer ordnungsmäßigen Forstwirtschaft vereinbaren läßt.
Wenn Herr Abgeordneter Neumann darauf hinweist, daß jetzt in den Privat for sten viel zu viel ein geschlagen werde, so stimme ich ihm durchaus zu. Es kommt aber nicht so sehr darauf en, meine Damen und Herren, daß zuviel eingeschlagen, sondern daß stellen⸗ weise nach unwirtschaftlichen Gesichtspunkten eingeschlagen wird; es