1920 / 287 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

—̃ k ö ö . . 3 14 —ᷣ 1 ̃ᷣ . 2 1 . . .

infolge Ablebens aus dem Vorstand aus— Haft. ihre Namens unterscheit .

eschieden. . Karlsruhe, den 6. Dezember 1920.

Badisches Amtsgericht. B? .

Köln. ö . In das Green t gers ft des un⸗ ter eichneten Amtsgerichts . am 3. De⸗ zember 1920 eingetragen worden: Rr. 30. Bei der Deutz. Kalker⸗ Volksbank, eingetragene Genossen. schaft mit beschränkter Saftpflicht in Köln⸗Deutz. Die Vertretungsbefugnis der Ciguida oren. Rechtsanwalt, Mepnen und Prokurist Schönherr in Köln ist in⸗ folge Amtsniederlegung erloschen. Amtsgericht Köln. Abteilung 224.

Labliau. 93503 Gr e nister Spar⸗ und Darlehns⸗

kassenverein, e. G. m. n. S. in

Sussemilten. Befitzer Friedrich Kentrat mn , . ist an Stelle des Besitzers Meyhsfer als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Eingetragen Gen. ⸗Reg. 14. Labiau, den 6. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Lanen burg, Herm rm. 23506

Im Genossenschaftsregister Nr. 89 ist be der e r fel er ennie eng ig, schaft Chottfchow, e. G. m. b. n. . Lor, am 3. Dezember 1920 eingetragen: Die Genof enschaft ist durch Generalpersammlungẽbes lüsse vom 6. und 6. November 1926 aufgelöst. Liquidatoren sind Hermann Senfft, von Pilsach und Gerhard Fließbach. Amtsgericht Lauen⸗

burg (Bomm. ).

Liehen mer da- . 65607]

In das Genossenschaftsregister ist bei Ne 22, Rohstoff⸗Einkaufsgenossen. schaft der Schuhmacher, Sattler und Tapezierer ves Kreises Tiebenwerda und Üümgegend, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter HSaft⸗ pflicht, Liebenwerda, eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 2. Nobember 120 aufgelöst. Zur Liqui⸗ Fation find bestellt der Sattlermeister Karl Böhmichen in Falkenberg und der Tapezierermeister Karl Müller in Lieben— werda. Die Willenserklärung und Zeich— nung für die Genossenschaft erfolgt durch die beiden Liquidatoren.

Ziebenwerda, den 3. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Lindlar. 95504

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist zu Nr. 14 Schmitzhöher Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. S. in Schmitzhöhe am 28. August 20. No—⸗ vember 1920 eingetragen worden: Der Landwirt Johann Hohnrath zu Schmitz⸗ höhe ist aus dem Vorstand ausgeschieden. IAUn seine Stelle ist der Landwirt Josef Baumhof in Müllemich getreten. Das Vorstandsmitglied Baron von Landsberg zu Georghausen ist zum Vereinsvorsteher ernannt.

Lindlar, den 3. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

ir Rel st adi. 93511

In unser Genossenschaftsregister wurde veute bei dem Vorschus⸗ und Credit⸗ me ein, eingetragene Genossenschaft ect nnbeschräntter Ha stpflicht, ein⸗ Btragen. Die Genossenschaft wurde durch 2. eschluß der Generalversammlung vom h Mai 1920 in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jetzt: Vorschus- und Creditverein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Vielbrunn i. O. Die Haftsumme be⸗ trägt für jedes Mitglied 1000 M6. Jedes Mitglied kann bis zu fünf Geschäftsanteilen erwerben, der Geschäftsanteil des einzelnen Genossen ist auf 500 n festgesetzt.

Michelstadt, den 2. Dezember 1920.

Hessisches Amtsgericht.

München. 93512

1. Baugenossenschaft Obermenzing eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz Ober⸗

1

Die Firma lautet nun: „Orag ber⸗ bayerische NRohstoff und Arbeits⸗ genossenschaft für das Schneider⸗ gewerbe eingetragene Genossenscha ft

osõol] Hin beschränkter Saftpflicht. Bal=

thasar Wehdanner aus dem Vorstand aus geschieden. Neubestellte Vorstandsmit⸗ lieber: Ulrich Rindle. Schneidermeister ee. stellvertretendes Vorstands mitglied), Jullus Hecht, Kaufmann, und Huge Rud⸗ Fard, Schneidermeister, alle in ünchen. München, den J. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Vaugard. 33599]

Bei Nr. 55 unseres Genossenschsfts⸗ registers Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. b. S. Gr. Benz ist heute eingetragen worden, daß Land⸗ wirt Karl Hartwig aus dem Vorstande eschieden und Landwirt Hermann Hie. in Gr. Benz in den Vorstand ge⸗ wählt ist.

RNaugard, den 4. November 1920.

Das Amtsgericht.

Neunstettin. IVz35l 0] In unser Genossenschaftsregister ist heute be Rr. 37 Spar und Darlehnskassen⸗ Verein eingetr. Gen. m. u. H. Dallenthin eingetragen: Das Statut ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. November 1920 geändert. Der Beschluß der Generalversammlung vom IS. Nobember 1920 befindet sich Blatt 91 der Registerakten. Neustettin, den 7. De⸗ zember 1920. Das Amtsgericht.

Vordenham. ö 9283479 In das Genossenschaftsregister Nr. 24 Seite 2 ist heute zur Genossenschaft „Ruhwarder Hengsthaltungsge⸗ nossenschaft, e. G. m. u. H. in Süll⸗ warden“, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 165. Oktober 1920 ist ein neues Statut errichtet. Die Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen und der Willenserklä— rungen des Vorstands sowie die Ver—⸗ tretungsbefugnis und das Geschäftsjahr sind nicht geändert.

Amtsgericht Butjadingen. Nordenham, den 9. Dezember 1920.

Regensburx. 93513

In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:

Bei der „Baugenossenschaft Eigenheim, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Regensburg: Dr. Joachim und Dr. Wetzel sind aus dem Vorstande aus⸗ geschieden; an deren Stelle wurden Lud— wig Zettler und Franz aver Moser, beide in Regensburg, als Vorstandsmit⸗ glieder gewählt.

II. Bei der „Oberpfälzischen Liefe⸗ rungsgenossenschaft für das Schuh⸗ machergewerbe, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Liqu.“ in Regensburg: Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet und die Firma der Genossen⸗ schaft erloschen.

Regensburg, den 9. Dezember 1920.

Amtsgericht Regensburg.

Reichenbach, ScTrẜe'Qͥ 93514 In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 9, betreffend den Nieder⸗Lang⸗ seifersdorf'er Spar- und Darlehns⸗ kassennerein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, eingetragen worden: Der Förster Rein⸗ hold Katscher ist aus dem rr stand aus⸗ eschieden und an seiner Stelle der Gast⸗ ausbesitzer Adolf Gottfried in Nieder Langseifersdorf in den Vorstand gewählt worden.

Amtsgericht Reichenbach i. Schl.,

den 2. Dezember 1920.

Reichenbach, Schles. es;

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 45, betreffend den Klein⸗ gartenbauverein Langenbielau, e. G. m. b. S. Langenbielau eingetragen worden: Paul Hilse ist aus dem Vor⸗

menzing. Die Generalversammlung vom 25. Oktober 1929 hat Aenderungen des Statuts nach näherer Maßgabe des ein⸗ gereichten Protokolls beschlossen, besonders folgende: Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung von gesunden und zweck⸗ entsprechenden Eigenhelmen (Einfamilien⸗ häusern und Gärten) und Förderung nach jeder Richtung von Obst,, Gemüsebau und Kleintierzucht. Die Bekanntmachungen erfolgen nur noch im e ü der Würm⸗ talboten“. Haftsumme 3000 A6. Hermann Qberhofer aus dem Vorstand ausgeschieden. Neubestelltes Vorstandsmitglied:; Anton Maier, Maschinenmeister in München.

2. Oberbayerische Ein und Ver⸗ kaufsgenossenschaft für das Schnei⸗ dergewerbe eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz München. Die Generalversamm⸗ lung vom 21. September 1920 hat Aende⸗ rungen des Statuts nach näherer Maß⸗

abe des eingereichten Protokolls beschlossen

esonders inf r üh der . der 6h nossenschaft und folgende: Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinsame Einkauf der zum Betrieb des Schneidergewerbes erforderlichen Rohstoffe, Werkzeuge und Maschinen und die Abgabe an 59 lieder und ,, Ferner die Ueber— nahme von Arbeiten des Schneidergewerbes und Verkauf der von den Mitgliedern an- gefertigten unz eingelieferten e g. stücke. Die Bekanntmachungen erfolgen in der „Rundschau für das gesamte Deutsche ch neiderge werbe Munchen ersatzweise in der Bayerischen Staatz= zeitung !. der Hehl der Geschftsanteile hn Die Zeichnung für die Genossen— chaft geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossen⸗

stande ausgeschieden und an seiner Stelle Fabrikarbeiter Paul Kampanett in Ober— . in den Vorstand gewählt worden. Amtsgericht Reichenbach i. Schl., den 4. Dezember 1920.

Sch wel dnitꝝ. (93519

Im Genossenschaftsregister ist heute bei Vr. 53 (Einkaufsgenossenschaft der Buch⸗ und ,,,, zu Schweidnitz, G. G. m. b. Q.) ein⸗ getragen; Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 11. und 22. September 1920 ist die Genossenschaft aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Hugo Reiße und Erich Tschoerner sind Liqulda toren.

Amtsgericht Schweidnitz, den 9. Dezember 1920.

Schwerin. 93520 In das hiesige Genessersca ft! f ist zur Firma Lieferungsgenossenschaft für das Sattlergewerbe zu Schwerin eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht heute einge— . . Die 5 9. t ,. Die iquidation und die Vertretungsbefugni der Liquidatoren ist beendigt. . Schwerin, 4. Dezember 1920.

Das Amtsgericht. Stallapönen. 3516 In . Genossenschaftsregister Nr. 11, betr. die Konsum⸗ und Spargenossen⸗ schaft für Stallupönen und Umgegend in Sta llupönen, 1 eingetragen: ; 2 ; ihn . ö. M erhöht, urch Beschluß der Generalversammlun vom 1. September 1920. n ] Amtsgericht Stallupönen, den 2. Dezember 1920.

gerichtet, unter

Steinam. Oder. 2365617 In unser Genossenschaftsregister ö. heute unter Rr. 9a eingetragen die „Gemein nützige Wohnungsbau⸗ Genossen⸗ schaft Steinau a / 8. eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Sa ft⸗ flicht zu Steinau a / Sder . Gegen⸗ tand' des Unternehmens ist die Ueber⸗ nahme oder Erwerb von. Grundstücken und zusammenhängenden Ländereien na boden teformerischen Gesichtspunkten zwecks Schaffung von , und Erwerbs siedelungen, Bebauung der Grundstücke nach einem af n Behauungsplan mit Wohn., Werk. und Wirtschafts⸗ gebäuden, die unter Ausschaltung jeglicher Spekulationsmöglichkeiten an Genossen verkauft oder vermietet werden sollen, Verwaltung der Häuser und Ländereien der Genossenschaft, Bebauung von Grund⸗ stücken zwecks Schaffung von Rentengütern, Beschaffnng von Baumateriglien. Bürg⸗ schaften, Barlehen oder Restkaufsummen für die Genossen. Die Haftsumme be-

trägt 200 46. Die höchste zulässige Zahl

der Geschäftsanteile beträgt eintausend. Die Mitglieder des Vorstandes sind; Arthur Küll mer, Heinrich . Emil Knappe und Herinann Fellgiebel, sämtlich zu Steinau a / Oder. Statut vom 15. April 1920. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma im „Steinauer Kreis⸗ und Stadtblatt“. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März. Die Willens⸗ erklärungen des Vorstandes erfolgen durch zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden der ö ihre Namensunterschrift beifügen. Die Ein— sicht der Liste der Genossen ist während , des Gerichts jedem ge⸗ stattet.

Amtsgericht Steinau (Oder), 3. 12. 20.

Stendal. ̃.

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 34 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Allgemeiner Konsumver⸗ ein in Arneburg und Umgegend, eingetragene Genoffenschaft mit be⸗ schräntter Haftpflicht eingetragen: Der Invalide Johann Hübner ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seiner Stelle der Arbeiter Otto Roßnick in Arneburg zum ordentlichen Vorstands— mitglied bestellt. Stendal, den 8. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

Ste penĩitꝝ. (93518 In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 6 an Stelle des verstorbenen Heinrich Povppendick als Vorstandsmitglied der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Köpitz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftflicht, Otto Klinkhardt in Köpitz eingetragen,

. Stepenitz, den 3. Dezember

Stollberg, Erzgeb. Auf Blatt 13 des hiesigen Genossen⸗ schaftéregisters, den Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugsverein Jahnsdorf, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht betr., ist heute eingetragen worden: ; er Wirtschaftsbesitzer Wg. Eckert in Jahnsdorf ist aus dem Vorstande aus⸗ geschieden. Der Gutsbesitzer Max Becher in Jahnsdorf ist Mitglied des Vorstandes Stollberg i. E., am 8. Dezember 1920 Das sächsische Amtẽgericht. Striegam. . [93522 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 11 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. S. 96 3 Der Gutsbesitzer Alfred Schol; ist aus dem Vorstand ausgetreten und an seine Stelle der Fahrradhändler Paul Sauer in Dit ewãäͤhlt. Striegan, den 18. November 1920. Das Amtsgericht.

Trachenberg, ScMhles. 1 In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 22 eingetragenen Flachs⸗ genossenschaft Trachenberg, einge⸗ tragenen Genossenschaft mitbeschränk⸗ ter Haftpflicht, eingetragen, daß der Hero lig Domãnenpãchter beo * nge, Herrnkaschütz, aus dem Vorstand aug⸗ geschieden und an seine Stelle der Frei⸗ gutsbesitzer Georg Würfel in Borzenzine etreten ist. mtsgericht Trachenberg, 27. 11. 1920.

Uelzen, Rz. Hannover. [193524] In das Genossenschaftsregister ist zu der „Rohstoffgenossenschaft für das holzverarbeitende Gewerbe, e. Gen. m. b. S. heute eingetragen, daß die Firma der Genossenschaft jetzt lautet: Solzgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Saft⸗ pflicht, Uelzen.

Uelzen, den 16. November 1920.

Das Amtsgericht.

Unna. .

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 26 die Genossenschaft in Firma „Baugenossenschaft des Mieterschutz⸗ vereins in Fröndenberg a. d. Nuhr und Umgegend eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitze in Fröndenberg eingetragen worden. Das Statut ist am 17. Oktober 1920 festgestellt. Der Zwed der Genossenschaft ist ausschließlich darauf . Ausschluß jeder Partei⸗ olitik minderbemittelten Familien oder ersonen, soweit diese oder die Familien dorstãnde Mitglied der Gengssenschaft sind, zweckmäßig eingerichtete ohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. Vor⸗ standsmitglieder sind: Fabrikarbeiter Fried⸗

ch eines jeden

93353) s

sãmtlich zu Fron enberg Bekannt⸗ machungen ergehen unter der von min— destens zwei Vorstandsmitgliedern unter⸗ zeichneten Firma der Genossenschaft im „Westfälischen Anzeiger in Hamm. Die KWillenderklärungen deg Vorstands erfolgen nur durch gemeinschaftliche Namensunter⸗ schrift von zwei Vorstandsmitgliedern. Die höchste * der Geschäftsanteile

enossen beträgt fünfzehn. Die Einficht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Unna, den 4. Dezember 1920. Das Amtsgericht.

Wildeshausen. . i

In das Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 12 zur Molkerei⸗Genofsen⸗ schaft Wildeshausen, e. G. m. u. S. in Wildeshausen, eingetragen; Der Landwirt Heinrich Flege in Mahlstedt ist an Stelle des ausgeschiedenen Vollmeiers Herm. Stolle, Thölstedt, in den Vorstand gewählt.

4. Dezember 1920.

Amtsgericht Wildeshausen.

Woldenberg. 6293527 In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 29 eingetragenen Elek⸗ trizitãts - und Maschinengenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Läm⸗ mersdorf, am 27. November 1920 ah eingetragen worden; er Geschäftsanteil ist auf 309 6p. er⸗ höht. Die höchste Zahl der Geschäfts⸗ anteile beträgt 50. Wolvenberg N.⸗M., den 27. No⸗ vember 1920. Das Amtsgericht.

Woldenber. 935258

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 24 eingetragenen Elektri⸗ zitäts⸗ u. Maschinen⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Schwachen⸗ walde, am 1. Dezember 1920 folgendes eingetragen worden:

er Geschäftsanteil beträgt 100 A.

Die höchste Zahl der Geschäftzanteile be⸗ trãgt 100. .

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März.

Woldenberg N. M., den 1. De⸗ zember 1920.

Das Amtsgericht.

II) Konkurse.

Cotthus. (94765

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Herzog in Cottbus, Inhabers der Firma Paul Herzog, Woll⸗ pinnerei und Zwirnerei, in Cottbus ist heute, am 135. Dezember 1920, Nach⸗ mittags 13 Uhr, der Konkurs eröffnet. Ver⸗ walter: Kaufmann Georg Trauschke in Cotthus, Promenade Nr. 7. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. De⸗ zember 1920. Anmeldefrist bis zum 12. Februar 1921. Erste Gläubigerber⸗ sammlung den 11. Januar 1921, Vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prü⸗ fungstermin den 8s. März 1921, Vor⸗ mittags 11 Uhr.

Cottbus, den 13. Dezember 1920.

Das Amtsgericht.

PDresden. 94764 Ueber das Vermögen der Werkzeug—⸗ Vertriebs⸗Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Dres den- l., Moritz⸗ straße 15, wird heute, am 13. Dezember 1926, Nachmittags 42 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Hauffe in Dresden, Mar⸗ schallstraße Nr. 43. Anmeldefrist bis zum 1I. Januar 1921. Wahltermin: 11. Ja⸗ nuar 1921, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin; 25. Januar 1921, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 11. Januar 1921. Amtsgericht Dresden. Abteilung II.

Lũnmnen. (94766 Ueber das Vermögen der Firma Loh⸗ mann u. Comp., Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung zu Lünen ist heute, iI Uhr Vormittags, der Konkurs er— öffnet. Konkursverwalter ist der Rechts anwalt Coers in Lünen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 19. Januar 1921. Anmeldefrist bis zum 31. Januar 1921. Erste Gläubigerversammlung am 19. Jannar 1921, Vormittags 1 uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 23. Prüfungstermin am 11. Fe⸗ bruar 18921, Vormittags 11 uhr, daselbst. Lünen, den 13. Dezember 1920. Bürgel, Gerichtsaktuar.

Venubrandenburg, Meck lIb. 94767] Ueber das Vermögen des Gärtnerei⸗ besitzers Hermann Denstädt in Neu⸗ brandenburg wird heute am 10. De⸗ zember 1929, Nachmittags 124 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. onkursver⸗ walter: Kaufmann Rudolf Mejo, hier. Offener Arrest mit Anzeigepflicht 109. Ja— nuar 1921. Erste Gläubigerversammlung: 29. Dezember 1920, Vormittags 19 uhr. Prüfungstermin: 12. Januar 1921, Vormittags 10 uhr. Anmelde⸗ frist: 31. Dezember 1929. Mecklenburg⸗Strelitzsches Amtsgericht Neubrandenburg.

Hallo, Saale. (94768 In n , 660 6 mögen der Ha en äsche fabr

12 Seyer in Halle a. S. ist zur

rich Müller, Sparkassenbuchhalter Friedrich

Diüings und Kaufmann Hermann Schere,

Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ vasters sowie zur Anhörung der Gläubiger

über zie Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusse der Schlußtermin auf den 12. Januar 1921, Vormittags 10 Uhr, vor den Amtsgerichte hierselbst. Poststraße 1. Zimmer 45, bestimmt. Halle a. S., den 8. Dezember 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Abteilung 7. Halle, Saale. [acs by Das Konkursverfahren über das Ver= mögen des Bauunternehmers Eduard Götter in Halle a. S. wird nach er,

durch aufgehoben. Salle a. S., den 11. Dezember 199 Das Amtsgericht. Abteilung ⁊ᷓ.

Königsberg. Pr. Beschluß. 97 In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Königsberger Scheine mastanstalt wird auf Antrag der in der Gläubigerversammlung vom 6. Dezember 1920 , Gläubiger eine Gläubiger versammlung auf den 5. Januar 1921, Vormittags 19 Uhr, Zimmer 13, neues Gerichtsgebäude, anberaumt. Taych ordnung: Neuwahl eines Konkursverwalien an Stelle des vorhandenen Verwalten Königsberg, den 6. Dezember 191 Das Amtsgericht. Abteilung 29.

Main. 9477 Das Konkursverfahren über den Nach laß des Dentisten Rudolf Theodor August Stahn in Mainz wird nah erfolgter Ahaltung des Schlußtermin hierdurch aufgehoben. Mainz, den 10. Dezember 1920. Hessisches Amtsgericht.

Neukölln. 6

In dem Konkursverfahren über daz Vermögen der Firma Neumann u. Tt. Pieper in Neukölln, Kotthuser Damm ih, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er. stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder de Gläubigerausschusses der Schlußtermin anf den 8. Januar 1921, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselzt, Berliner Straße 65 / 5, Zimmer 70, be stimmt.

Neukölln, den 11. Dezember 19209. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

NR adeberę. ö (94779 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des früheren Kinobesitzers, jetzigen Eifendrehers Otto Sennewald in Radeberg wird eingestellt, da eine den Roffen des Verfahren entsprechende Kon— kursmasse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Radeberg, den 5. Dezember 1920.

Sangerhausen. 94774

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Meßer⸗ schmidt in Sangerhausen ist zur Prü⸗ fung der nachträglich angemeldeten Forde rungen Termin auf den 21. Januar 19251, Vormittags 10 Uhr, vor (em Amtsgericht in Sangerhausen, Zimmer 15, anberaumt.

Sangerhausen, den 7. Dezember rn Liebmann, Just.⸗Anw., als Gericht, schreiber des Amtsgerichts. Abteilung!

12) Tarif⸗ und Jahrplanbekannt⸗

machungen der e Cijenbahnen.

Tfv. ö. Binnentarif der Bentheimer Kreisbahn. 4 Mit Gültigkeit vom I5. Dezember I werden die besonderen Zuschlage frachten geändert bezw. erhöht; sie betragen für 100 kg in Pfennig gif Cs. Stan, ,,. ntsernung Eilg. Stückg., ladung ö ö ; geübt he) Kohlen) 1 10 km 70 40 10 9 1 —20 km 190 7 10 21-50 km 150 199 13 über 50 km 200 150 2g Dag alsbaldige Inkrafttreten der Cr, höhungen gründet sich auf die por ber gehende Aenderung des 8 6 der G. V.

94761 . 85 Age Sächsischer Tierverkehr. 0

Mit fofortiger Gültigkeit treten ger. schledene Aenderungen im Ahschnitt . sondere Bestimmungen zum Nebenceb ir tarif⸗ und im Abschnitt D.. ber at Bestimmungen in Kraft. Näherft . aus unserem Verkehrsanzeiger zu 6. ö. auch gibt unser Verkehrsbüro hier, Wien Lab 411, Auskunft. h Dres den, am 15. Dezember 12. Eisenba n⸗Generaldirektion als geschäftsf. Verwaltung ·

94763

86 sofort ab führt der ehr gl 2. Rlasse Laudenbach Hiöör B. die erk nung Laudenbach Bergstraße) Und ge⸗ KE ibof ö NMB. 3

seichnung Friedrichsfeid (Baden) Beide Bahnhöfe liegen an der 2 Frankfurt = Heidelberg.

Mainz, den JI. Bezember 1920. Eisenbahndirektion ˖

folgter Abhaltung des Schlußtermins hit;

Deutscher Neichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 88 Mie Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berltn außer den Postanstalten und Seitungsvertrieben für Selbstabholer

3

ußerdem wird auf

4 Anzeigenpreis für den Raum einer 8 gespaltenen Einheits

en Anzeigenpreis ein Teuerungs⸗

auch die Geschäftsstelle Sw a8, Wishelimstraße Nr. 382. 6 ĩ chigen von S0 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an:

Einzelne Nummern kosten 1 Mt.

Nr. 28 7. Reichstantgtrytonto. Berlin, Freitag, den JJ. Dezember, Abends.

ie Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers.

3 eile Z M*. einer . Einheitszeile 8,50 Me. ertin SW 48, Wiltheimstraße Nr. 82.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 920

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezatlung oder vorherige Ginsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Bekanntmachung vom 4. November 1918 über den Ankauf von Menschen⸗ haaren im Umherziehen.

Erste Beilage.

Nebersicht über die Prägungen von Reichsmünzen in den d Münzstätten bis 8a November 1920. . ö

Preusßzen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Ausführungsanweisung zu dem Gesetze über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin vom 26. April 1920.

Verordnung über Schrotmühlen.

Handelsverbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Referenten im Reichsamt för Arbeits vermittlung und hisherigen ständigen Mitarbeiter beim Statistischen Neichsamt, Regierungsrat Dr. Kra use unter Belasung der Amtsbezeichnung Regierungsrat zum Mitgliede des Keichsamts für Arbeitsvermittlung ernannt.

Der rechtskundige Erste Bürgermeister in Würzburg Frieser und der preußische Amtsrichter in Tarnowitz Dr. We stphal sind zu Oberregierungsräten im Versorgungs⸗ wesen ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt; der bisherige Direktor der Reichsbanknebenstelle in Berlin⸗Schöneberg Hasse, die bisherigen Reichsbankräte Stahn und Knaack in Berlin zu Direktoren bei der Reichsbank, unter Uebertragung der Stelle eines Hilfsreferenten des Reichsbankdirektoriums.

Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. November 1918 über den An— kauf von Menschenhaaren im Umherziehen Geichs— Gesetz bl. S. 1299). Vom 8. Dezember 1920.

Die auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 31. Oftober 1918 erlassene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. No⸗ vember 1918, betreffend Ankauf von Menschenhaaren im Um— herziehen (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1299), wird hiermit unter Zu⸗ stimmung des Reichsrats aufgehoben.

Berlin, den 8. Dezember 1920.

Die Reichsregierung. Fehrenbach.

Preußen.

Ausführung sanweisung zu dem Gesetze über die Bildung einer neuen Stadt⸗—⸗ gemelnde Berlin vom 26. April 1920.

J. 1. Durch das Gesetz über die Bildung einer neuen, Stadt= gemeinde Berlin vom 26. April 1930 scheidet eine große Zahl vön Irtschaften aus dem Regierungsbezirk Potsdam und der Provinz Brandenburg aus und trstt in den Verwaltungsbezirk Berlin ein. Damit endigt guch die Zuständigkeit der Schulbehörden des Re⸗ glerungshezirkts Potsdam (Regierungspräsident, Regierung, Abteilung ür Kirchen. und Schu lwefenj, foweit nicht durch das Gesetz selbst oder durch Fefondere Anordnung etwas anderes bestimmt wird. Desgleichen die Zuständigkeit des Volizeipräsidenten in Berlin ir das Fach- und Fortbildungsschulwesen, soweit sie auf 42 Absatz ? des Landesberwaltungsgefetzes vom 31. Juli 1883 (G. 86. 8 195) kerubt. An ihre Stelle tüitt als Schulaufsichtẽ behörde für sämtliche öffentlichen und privaten Schulen der neuen Stadtgemeinde Berlin das Prohinzialschulkollegium zu Berlin, auch für die durch Vererdnung, betreffend die Ausführung der Beflimmungen der Bundesratsbefannt- machung vom 2. Uughust 1317 Gih Bi. S 6s) auf weite nter, richtsfacher vom 5. Mai igig und den dazu gegebenen Runderlaß dom d. Mal 1915 J- Rr. V III B S630 Dip (3.- B. f. d. Uinterrichlsperwastung S 431 ff), dem Polizeipräsidenten zu Berlin übertragenen Zuständigkeiten. .

2. An Stelle der für den Regierungsbezirk Potsdam zuständigen Beschlußbehörden treten hinfort auch für die aus dem Regierungs⸗

bezirk Potsdam ausgeschiedenen Landesteile die für die neue Stadt⸗ gemeinde Berlin n

3. Die für die Führung der Schulaufsicht in der neuen Stadt⸗

gemeinde Berlin notwendigen Akten der Regierung in Potsdam und des Polizeiprãsidenten zu Berlin sind an das Provinzialschulkollegium zu Berlin abzugeben. 4. Die Kreisschulinspektlonsbezirke bleiben zunächst noch unver⸗ ändert. Die bisher für die nach Berlin eingemeindeten Ortschaften zuständigen Kreisschulräte, deren dienstlicher Wohnsitz innerhalb der neuen Stadtgemeinde Berlin liegt, treten vom 1. Oktober 1920 ah unter die Dienstaufsicht des Provinziglschulkollegiums zu Berlin mit Ausschluß der kreisschulaufsichtlichen Tätigkeit, die sie noch für Teile des Regierungsbezirks Potsdam . haben.

6. Alle Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen, die in dem Gebiet der neuen Stadtgemeinde Berlin liegen, treten, soweit sie nicht bereits bisher unter dem Provinzialschulkollegium gestanden haben, unter die Dienstaufsicht des Probinzialschulkollegiums. Die an nichtstaatlichen öffentlichen höheren und mittleren Lehranstalten und an öffentlichen Volksschulen des zur neuen Stadt⸗ gemeinde geschlagenen Gebiets angestellten oder beschäftigten Lehrer und Lehrerinnen gelten, soweit diese Schulen von politischen Ge⸗ meinden oder Schulverbänden unterhalten wurden, als in der neuen Stadtgemeinde Berlin angestellt oder beschäftigt. Ihre Ansprüche auf Zahlung von Diensteinkommen usw. gegen die bisherigen Schul⸗ lastenträger bat in Zukunft die Stadt Berlin zu erfüllen.

6. Die Verpflichtung zur Gewährung von AcGernutzung, Naturalien usw. oder sonstigen baren Dien stbezügen in Anrechnung auf das Dienst⸗ einkommen der Volksschullehrer gemäß SS 29 und 30 des Lehrer⸗ besoldungsgesetzes vom 26. Mai 1509 wird durch die Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin nicht aufgehoben und bleibt bis zu ihrer ordnungsmäßigen Ablösung oder. Aufhebung bestehen.

7. Für die Leistungen der bisherigen Volksschullehreralterszulage⸗, Ruhegehalts⸗ und Witwen⸗ und Waisenkassen des Regierungsbezirks

Potsdam gilt folgendes (5 49 des Gesetzes):

Der neue Schulverband Berlin übernimmt die Zahlung der Alterszulagen an die in ihm angestellten Lehrkräfte, ferner für alle diejenigen ehemaligen Lehrkräfte, die zuletzt in einer nunmehr zum neuen Schulverband Berlin gehörigen Schulstelle endgültig angestellt waren, die Zahlung der Ruhegehälter mit Ausnahme des gesetzlichen Staatsbeitrags zu jedem Ruhegehalt sowie die Zahlung der Hinter⸗ Hliebenenbezüge mit Ausnahme der von der Elementarlehrer⸗Witwen—⸗ und Waisenkasse in Potsdam zu zahlenden Witwen- und Waisen—⸗ gelder.

Diejenigen Witwen und Waisen, denen bei Inkrafttreten des Gesetzes Witwen- und Waisengelder aus der Stagtskasse auf Grund des SI4 Abfatz! des Gesetzes vom 4. Dezember 1599 (G.⸗-S. S. 587) gezahlt werden, erhalten dieselben Bezüge aus der Staatskasse weiter. Zuständig für die Auszahlung dieser Beträge bleibt in dem bisherigen Umfange die Regierung in Potsdam.

Alle diese Beftimmungen über die Auszahlung der Dienstbezüge an die Volksschullehrer und -Iehrerinnen im Dienst oder im Ruhe⸗ stand und der Hinterbliebenen von Volksschullehrern gelten nur mit der Einschränkung, die fich aus der gesetzlichen Neuordnung des Volks⸗ J der Ruhegehälter und der Reliktenbezüge ergibt. Die Zahlungen für die an die Volksschullehreralterszulage. und die Ruhegehaltskasse angeschlossenen öffentlichen mittleren Schulen hat die neue Stadtgemeinde ebenfalls voll zu übernehmen.

Die neue Stadtgemeinde Berlin übernimmt die Zahlung der Ruhcßekälter sowdie der Witwen- und Waisengelder für die Direktoren und Lehrer, die an Fach- und Fortbildungsschulen der Gemeinden im Gebiete der neuen) Stadtgemeinde angeftellt waren, soweit, diese Bezüge nicht infolge Einkaufs und Beitragszahlung in eine Ruhe⸗ gehalls⸗ usm. Kasse von dieser zu tragen ünd. .

8. Hinfichtlich der Clemenkarlehrer-⸗Winven⸗ und Waisenkasse in Potsdam verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen,. zn ihrem Geschäftsbereiche bildet die Regierung in Potsdam auch ferner die Verrechnungs⸗ und Zahlstelle für die an die neue Stadtgemeinde Berlin fallenden Städte und Ortschaften.

II. 1. Die neue Stadtgemeinde Berlin bildet einen eigenen Schulverband im Sinne des Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 25. Juli 1906 (G. S. S. 335). Es gelten deshalb auch für sie alle für Gigenschulverbände bestehenden Vorschriften, insbesondere die Be⸗

stimmungen des. Volksschulunterhaltungsgesetzes, soweit nicht das

Gefetz vom 25. April 1920 etwas anderes bestimmt.

Diese Abweichungen sind folgende: ö

A. 1. An Stelle ciner für das ganze Stadtgebiet zuständigen Stadtfchuideputaston tritt für jeden Bezirk (s 1 Abf. und An— lage II des Gesetzes vom 26. April 19220) je eine Schuldeputation. Für den Bezirk der bisherigen Stadt Berlin einschließlich des Gute bezirkes Berlin-⸗Schloß und der Gemeinde Stralau außer der Abtei wird bis zur anderweitigen Regelung durch Gemeindebeschluß eine kinbeitkiche Bezirks schuldepntation gebildet. C bs Nr. 43 des Ge⸗ fetzes; über ihre Zusammensetzung vergl. besonders S 58 Nr. 13 Ab⸗ satz?2 des Gesetzes) 26. .

3. Die Vezirkschuldepntationen gellen als Schuldeputgtionen im Sinne des Ye d n n fn gdf, In allen schulaufsicht⸗ sschen Angelegenheiten haben sie un m jittelbar mit dem Provinzial⸗ schulkolteglum als der Schulauisichtsbehörde zu verkehren. Das Provinzialschulkollegium hat indessen vor der Entscheidung über An⸗ fräge und Anregungen der Bezirksschuldeputationen in allen Fragen, vie bin ihrer Bedeutung über die JInteressen Lines einzelnen Ver— waltungabezirks binausgehen, den Magistrat zu hören.

3. Auf die Zusammensetzung der Bezirksschuldevutatignen finden die für slädtiscke Schuldeputationen geltenden gesetzlichen Verschriften (gegenwärtig 5 44 des Schulunterhaltungsgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Burgermeisters der Vorsitzende

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des Bezirksamtes, an die Stelle des Gemeindevorstands das Bezirks amt und an die Stelle der Stadtverordnetenversammlung die Bezirks⸗ versammlung tritt.

4. Soll die Zahl der in 441 Nr. 1 4 bezeichneten Mitglieder einer Bezirksschuldeputation anderweit festgesetzt werden, so ist dazu ein von der Schulaufsichtsbehörde zu genehmigender Gemeindebeschluß der neuen Stadtgemeinde Berlin, nicht der Bezirksversammlung, erforderlich, es sei denn, daß eine derartige Beschlußsassung im Rahmen der von den städtischen Körperschaften gemäß § 22 des Gefetzes vom 26. April 1920 aufgestellten Grundsätze der Bezirks= versammlung überlassen ist. Im letzteren Falle bedarf der Beschluß der Bezirksversammlung der schulaufsichtlichen Genehmigung. 5. Als Ortspfarrer im Sinne des § 441 Nr. 4 Absatz 1 des Schulunterhaltungögesetzes gelten für die Bezirksschuldeputation nur die Pfarrer, deren Pfarrsprengel ganz oder teilweise in dem einzelnen Bezirke liegen.

s. Fuͤr den Eintritt eines Rabbiners in eine Bezirksschul= deputation gemäß § 441 Nr. 5 des Schulunterhaltungsgesetzes muß die vom Gesetze verlangte Voraussetzung (Vorhandensein ven mindestens 20 jüdischen Volksschulkindern) in dem einzelnen Bezirke vorliegen.

7. Wegen der Bestãtigung von Mitgliedern der Bezirksschul⸗ deputaticnen wird auf 8 411 Absatz 3 des Schulunterhaltungsgesetzes verwiesen.

3. In weiterer Abweichung von den Bestimmungen des Schul⸗ unterhalfungsgesetzes beträgt die Wahlperiode für die gewählten Mit⸗ glieder der Bezirksschuldeputationen ftatt sechs Jahre nur vier Jahre, und die Gewählten sind berechtigt, ihr Amt nach zwei Jahren nieder⸗ zulegen.

9. Nach 8 43 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. April 1920 sind die Bezirksschuldeputationen auch für die öffentlichen mittleren Schulen zuständig. Es wird sich empfehlen, hierauf bei ihrer Zu⸗ sammensetzung und namentlich bei der Auswahl der nach 8 44 1 Nr. 3 des Schukunterhaltungsgesetzes zu Mitgliedern zu wählenden Personen Räücksicht zu nehmen.

B. 1. Die Bestimmungen über die Anstellung der Volksschul⸗ lehrer und (lehrerinnen enthalten zunächst die Abweichung, daß die Wahl durch das betreffende Bezirksamt, nicht durch den Magistrat zu erfolgen hat.

2. Außerdem ist im 5 51 des Gesetzes vom 26. April 1920 die Sonderbestimmung getroffen, daß in allen Fällen, in denen eine Stelle durch den Tod des Inhabers in den Monaten Juli und Robember frei wird, die Besetzung durch Wahl aus drei von der Schulaufsichtsbehörde als befählgt Bezeichneten oder, soweit es sich um eine mit Leitungsbefugnissen verbundene Stelle handelt, durch die Schulaufsichtsbebörde zu erfolgen hat. Das Provinzialschul kollegium wird bei den vnn ihm zur Wahl vorzuschlagenden Personen und für die von ihm frei zu besetzenden Stellen vornehmlich auf Lehrer und Lehrerinnen anderer Schulaufsichtsbezirke Bedacht zu nehmen haben.

3. Infolge der Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin kommen auch einige mit einem Kirchenamte organisch verbundene Schulstellen in den Eigenschulverhand Berlin. Wegen der Besetzung diefer Stellen wird auf 8 62 Absatz 3 des Volksschulunterhaltungs gesetzes und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen verwiesen.

III. 1. Mit dem 1. Oktober 1920 sind alle Rechte und Pflichten der im 8 1 des Gesetzes vom 26. April 1920 genannten Gemeinden und Gutsbezirke im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Stadtgemeinde Berlin übergegangen (82 des Gesetzes. Dies gilt auch für das Schulzwecken gewidmete Gemeindevermögen. Da sich indessen im Gebiete der Volksschulverwaltung Schulverband und Gemeinde vielfach nicht decken, insofern Träger des Vermögens auch Gesamtschulverbände und Gutshezirke als Eigenschulverbände sind, hat das Gesetz im s 47 ausdrücklich bestimmt, daß das Vermögen der innerhalb der neuen Stadtgemeinde Berlin helegenen bisherigen Schul⸗ verbände und Gesamtschulverbände als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf den Eigenschulverband Berlin überzugehen hat.

D. Gesamtschulverbände, die nur mit einem Teil ihres bisherigen Schillbezirks innerhalb des Stadtbezirks der neuen Stadtgemeinde Berlin belegen sind, werden aufgelöst. Darüber, ob die Restbezirte eigene Schulverbände bilden oder mit anderen Schulverbänden zu neuen Gesamtschulverbänden vereinigt werden, sowie über die ver⸗ mögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Schul⸗ verbänden bezw. Gesamtschulverbänden beschließt nach Maßgabe der S5 3 und 4 des Volksschulunterhaltungsgesetzes die Regierung in Potsdam als Schulaufsichtsbehörde auch da, wo der neue Schul⸗ verband beteiligt ist. Diese Auzeinandersetzungsbeschlüsse werden bald zu erlassen sein. .

J. Auch bei dem U&ebergange des Vermögens der Schulverbände und Gesamtschulverbände auf die neue Stadtgemeinde Berlin bleiben die Rechte und Pflichten der Kirchengemeinden und sonstiger Dritter (365 27 32 des Volksschulunterhal tungegesetzes) bestehen.

4. Das für Zwecke des öffentlichen Schulwesens gewidmete Ver mögen der bisherigen Schulverbände und Gesamtschulverbände bleibt seinen bisherigen Zwecken erhalten, sofern nicht die zuständige Be⸗ zirksschuldeputation mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde einer anderweiten Verwendung zustimmt. Die Vorschriften der 58 20 und 26 des Volksschulunterhaltungsgesetzes finden sinngemäß An⸗ wendung. Es ist daher für das gesamte auf den neuen Schulverband Berlin Übergegangene Vermögen ein genaues Verzeichnis (Matrikel) nach Bezirken geordnet bann at aufzustellen und dem Provinzialschul= kollegium vorzulegen.

5. Soweit bisher gemäß § 14 des Volksschulunterhaltungsgeseßzes Beträge für Kosten von Volksschulbauten angesammelt sind, ist der neue Ech me r Berlin mit Zustimmung der zuständigen Bezirks schuldcputation zu ihrer freien Verwendung auch für andere als Bau⸗ zwecke berechtigt. Jedoch soll die Verwendung tunlichst für Zwecke

erfolgen, die denen, für die sie gesammelt find, ähnlich sind. Die