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lizierten Gesetzes vorbehalten, und der Ausschuß für die Beamtenhesoldungsfrage habe sich dieser Prüfu: in andauer angestrengter Tatigkeit unterzogen. Das vom Rei erlassene ö hat den Ländern die Art der Regelung der Besoldungen 2 en und die Selbständigkeit der Lander sehr beschrän kt. Im Rahmen dieser reichsge ö Bindung hat der Aussckuß versucht, dasjenige, was im alten Diensteinkommensgesetz den Wünschen der Beamten nicht entsprach, in ihrem Sinne zu ndern. Man t auf den Gedanken der Ausgleichszulage gekommen die sich den wirtschaftlichen Gesamtverhältnissen anpassen 1 um den Beamten über die Not der Zeit hinwegzuhelfen. Es st notwendig, daß sich Preußen mit dem Reiche schleunigst ins Be= nehmen setzt, um die Ausgleichszulage zu erhöhen. Um so dring- licher muß die Regierung aufgefordert werden, darin Wandel zu schaffen und die schleunigste Auszahlung der Betrãge zu bewirken. Auch das wird immerhin zu einer gewissen Beruhigung der Beamten schaft beitragen. Da man die analogen Reichstagsbeschlüsse abzu⸗ warten hatte, sind im letzten Augenblicke noch eine Reihe von Ab— änderungen und Berichtigungen in der Eingruppierung und in den Sätzen der Besoldungsordnung nötig geworden, die der Ausschuß nachträglich aufzunehmen beantragt.
Abg. Paul , (M. Sez): Die in der neuen Be⸗ soldungsordnung für die unteren und mikkleren Beamten vorgesehenen Gehälter sind völlig ungenügend und entsprechen keineswegs den wirklichen Teuerungsverhältnissen. Wir verlangen für die ünteren und mittleren Beamten und für die Stellenanwärter dieselben Zu⸗ schläge wie für die oberen Beamten.
Abg. Müller-⸗Hannover Soz ): Der Abgeordnete Paul Hoffmann ist im Ausschuß nur bis zur 28. Sitzung zugegen gewesen, nachher hat er nicht mehr teilnehmen dürfen. Ich beantrage, das Gesetz en bloc anzunehmen.
Abg. Paul Hoffmann (. Soz): Die Unabhängigen sind nach der 28. Sitzung aus diesem 3 wie aus allen übrigen Ausschüssen ausgeschlossen worden.
Da niemand dem Antrage auf Blockabstimmung wider spricht, wird das Gesetz in zweiter Lesung ohne Einzel⸗ beratung en bloc und sofort darauf auch in dritter Lesung endgültig einstimmig angenommen. Geifall.)
Es folgt die zweite und dritte Beratung des Ge 1 entwurfs, welcher die für die Leiter und Lehrer an den staatlichen höheren Lehranstalten geltenden Gesetze über das Beamtendienstein⸗ kommen und über das Be amtenaltruhegehalt auch 26 die Leiter und Lehrer der kom mu⸗ nalen höheren Lehranstalten ausdehnt. Die Vorlage wird in der vom Beamtenbesoldungsausschuß vor⸗ geschlagenen Fassung nach dem Referat des Abg. Gelze (D. Nat.) ohne Erörterung in zweiter und dritter Lesung en blog angenommen und außerdem folgende Ent⸗ schließ ung gefaßt:
„Akademisch gebildete Lehrer (Lehrerinnen) dürfen nur an höhere Lehranstalten versetzt werden.“
Die Gesetzentwürfe über die Versor⸗ gungsbezüge der bis zum 1. April 1920 pensio nierten unmittelbaren Staatsbe⸗ amten und der Lehrer werden in zweiter und dritter Beratung einstimmig angenommen. Die Alt- und Neupensionäre werden danach gleichgestellt.
Die k über die Aufbesse⸗ rung des Dien steinkom mens der evange⸗ lischen und katholischen Geistlichen werden gegen die Stimmen der Unabhängigen, Neukommunisten und eines Teiles der Mehrheitssozialisten angenommen.
Das ,,, gesetz wird in zweiter und dritter Beratung gleichfalls angenommen.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs J ./) ⸗) beihilsen und zu den rtszuschlägen der nicht planmäßigen Beamten und Volksschul⸗
lehrpersonen.
Finanzminister Lüdemann: Die Regierung dankt den Mitgliedern der Landesbersammlung für die Verabschiedun der Besoldungsvorlagen, die vielen Beamten wesentliche Auf— besserungen bringen. Wir haben den Verbesserungsanträgen des Parlaments trotz mancher Bedenken zugestimmt. Leider ließ sich die Sache nicht so beschleunigen, daß die Beamten schon zum Weihnachtsfest in den Genuß der erhöhten Bezüge treten konnten. Ich habe darum bestimmt, daß das erste Quartal bzw. Monatsgehalt von 1921 schön vor Weihnachten ausgezahlt wird. Wir hoffen, daß die Beamten damit bis zum nächsten Zahlungstermin aus— kommen werden. Auch die erhöhten Gehälter können natürlich nicht mit der immer steigenden Preisentwicklung Schritt halten. Darum hat die Regierung den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, der für Notzuschläge 155 Millionen auswirft; voraussichtlich wird diefe Summe nech überschritten werden müssen, und wir können vielleicht mit 200 Millionen rechnen. ö
Abg. Rosebrgck (Soz): Wir beantragen Ueberweisung der Vorlage an den Hauptausschuß. Sämtliche Parteien sind mit dem Gesetzentwurf nur deshalb einderstanden, weil das Reichs⸗ sperrgesetz uns hindert, den Beamten mehr zu gewähren.
Die Vorlage geht an den Hauptausschuß.
Aus den Reihen des Zentrums, der Demokraten und der Sozialdemokraten sind in der hei vom Mai bis Dezember dieses Jahres acht . ervorgegangen, welche die JZewährung der den Reichsbeamten in den besetzten Gebieten bewilligten Besatzungszulagen auch für die preußischen Staatsbeamten, Lehrer und Geistlichen sowie für die Beamten der Selbst oerwaltungskörper bezwecken, bezw., nach—⸗ dem die Staatsregierung diese Ausdehnung . be⸗ schlossen hatte, die alsbaldige . dieser Besatzungs⸗ zulage fordern. Der Ausschuß für die Beamten⸗ besoldungen hat diese Anträge beraten und dem Plenum folgende Beschlußfassung empfohlen:
die Staatsregierung zu ersuchen,
. 1. den preußischen Beamten, den Geistlichen und Lehrern, den Angestellten und Lohnempfängern der Staatsbetriebe der besetzten Sebiete die Besatzungszulage nach den Grundfãtzen des Reiches mit rü E pirkenzber r fn vom Tage der Besatzung ab, frühestens dem Januar 1820 an unverzüglich auszuzahlen,
2 die Besatzungszulage 8. alle Empfänger von Ruhegehalts ind
interbliebenenbezũgen entsprechend ausz n, . . ruf alle Rommunalverwaltungen einzuwirken, daß bei diesen inngemaß verfabren wird,
. Tärch scfertige Verhandlungen mit dem Reich dahin zu wirken, daß samtliche Besatzungszulagen als durch den Krieg achsene not⸗ wen dige Ausgaben dur n e deckt werden;
B. den im besetzten Teile der Stadt Fi s fekt erf wohnenden und im unbese ter Teile beschäftigten Beamten die Wirt schafts.« beihil . Besatzungszulage) zu zahlen;
Gallen Beamten der ersten und zweiten Abstimmungszone in N rde chlesnw ig eine gleichmäßige Zulage in Höhe des böchsten Betrages, der einer Beamtengruppe dort gezahlt worden ist, zu ge.
whren und diese Zulage wie die Besatzungszulage auch den Empfãngern von halt⸗ und Hinterbli zügen zu ten sowie ent⸗ sprechende Verhandlungen mit den Kommunalverwaltungen und wegen der Deckung mit — zu führen.
Ohne Erörterung gelangt dieser Ausschußantrag ein— stimmig zur Annahme.
Es folgt der Bericht des Rechtsgusschusses über den Ge⸗ setzentwurf über die Vermögensausein⸗ andersetzung zwischen dem preußischen Staate und dem preußischen Königshause sowie über die Anträge der Sozialdemokraten auf r dieses Gesetzentwurfs und der Unab⸗
ängigen Seozialisten und Kom munisten auf
Enteignung des Vermögens der ehemaligen Fürstenhäuser.
Der Ausschuß beantragt die Annahme folgender Entschließung:
„Das Staatsministerium wird ersucht, in eine erneute Prüfung des Vergleichs und seiner Unterlagen einzutreten, bei der, unbeschadet des Grundsatzes des Artikels 159 der Reichs- verfassung, die Ergebnisse der Verhandlungen des Rechtsausschusses berũcksichtigt werden.
Der Antrag der Sozialdemokraten soll als erledigt betrachtet, die Weiterberatung des Gesetzentwurfs und der anderen Anträge bis zur Erledigung der Nachprüfung ausgesetzt werden.
Abg. Oppenhoff Gentr): In der Ausschußberatung haben sich über die Frage des , des . preußischen 2 es so große Meinungsverschiedenheiten und so lebhafte rechtliche Bedenken ergeben, daß die Ausschußmehrheit der Meinung geworden ist, daß bei dieser Sachlage zwar nicht eine Zurüctziehung des Vergleichs in Frage komme, dagegen eine erneute Prüfung des Vergleichs und seiner Unterlagen durch das Staatsministerium nicht nur wünschenswert, sondern auch nötig sei.
Abg. Kilian (Neukomm ); Wir können dem , . nicht zustimmen,. Wir müssen darauf bestehen, daß der Antrag Adolf Hoffmann auf Enteignung angengmmen wird. Die Re⸗ volution hat die früheren Rechtsverhältnisse aufgehoben, sie hat neues Recht geschaffen, die politischen Verhaltnisse nach der Revo⸗ lution müssen nach den neuen, von der Revolution zum Erfolg geführten Grundsätzen durchgeführt werden.
Abg. Dr. Dole zych (D. Nat): Wir haben keine Veranlassung, unsere Auffassung von der Sachlage zu ändern, Haben auch aus den Ausschußverhandlungen keine Notwendigkeit tnehmen können. Wir werden den Ausschußantrag ableknen.
Abg. Hauschild (Soz.): Durch die Ausschußverhandlungen ist die Rechtsgrundlage für den Vergleich eine wesentlich andere ge⸗ worden. Die Fraktion erwartet, daß die Staatsregierung mit allem Ernst alle neu aufgetauchten Rechtsfragen und rechtlichen Bedenken untersucht. ;
Abg. Ludwig (U. Soz): Der Vergleich rührt doch nicht von Dr. Rosenfeld her, er stammt erst vom 23. ebruar 1920, wo Rosen⸗ feld schon seit über einem Jahre aus dem Ministerium ausgeschieden war. Daß die Herren, welche den Vergleich unterzeichnet . nicht mehr Minister sind, ist zweifellos eine Folge auch dieses Vergleichs. (Sehr wahr! links Die Volksbeauftragten haben am 13. Nodember 1918 das Privateigentum beschlagnahmt und das weitere der Zukunft überlassen.
Finanzminister S ũ dem ann: Zur . der Bildung von Wahlmärchen bemerke ich; es ist richtig, daß Möbel aus dem könig⸗ lichen Schloß abtransportiert sind. Ich sehe gar nicht ein, was darin gefunden werden kann; es fragt sich doch, wohin sie transportiert worden sind. Es haben Zimmer für andere Zwecke, für Einrichtung des Museums usw. freigemacht werden müffen; irgendein Moment der Beunruhigung wird darin wobl nicht zu finden sein.
Abg. Stendel (D. V): Wir sind nicht davon überzeugt, da die Erledigung der Vorlage auf Grund der vorhandenen . sich nicht hätte erreichen lassen. Wir bedauern aufs tie fste die Nichterledig ung. Wären die Meinungsverschiedenbeiten im Schoße der Regierung zur rechten Zeit ausgetragen worden, so hätte der Vergleich die Billigung des Hauses gefunden. .
Abg. Adolf Hoffmann (Neukomm): Als ich hier den Ab— transport von 40 bis 50 Möbelwagen erwähnte, hatte Dr. Südekum die Stirn, zu behaupten, das wäre Hintertreppenklatsch, das wäre alles erlogen. Ich erkläre heute zum dritten Male, daß ich alles aufrechterhalte, was ich gesagt habe. j
Der Ausschußantrag wird gegen die Deutschnatio⸗ nalen angenommen.
Die Verfügung des Ju stizministers vom 16. Juni 1920 uͤber die Dienstverhältnisse der Justizsekretäre und Registratoren wird ge⸗ nehmigt.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über die Regelung der Hochwasser-,Deich⸗ und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder.
Abg. v. d. Ost en (D. Nat) begründet die Vorlage und be⸗ antragt ihre Ueberweisung an den Hauptausschuß.
Abg Schulte (Zentr): Wir werden im Ausschuß für eine wesentliche Erhöhung der von der Regierung ausgeworfenen Beträge eintreten.
Die Abgg. Held (D. V), Fritsch (Soz) und Dr. Grund Dem ) treten . für die Vorlage ein.
Der Gesetzentwurf wird dem Hauptausschuß überwiesen.
Zur ersten 3 kommt hierauf der Gesetzent⸗ wurf zur Verstärkung des Beamtenstandes des ,,,, , in Berlin.
Abg. Dr. Kaufmann (D. Nat): Die Vorlage ist für uns unannehmhar., Sie erfordert einen jährlichen Kostenaufwand von über 3. Million, aber sie ist ganz mangelhaft begründet. Wie kommt der Kultusminister dazu, kurz vor seinem politischen Tode mit dieser Vorlage eine organisatorische Umgestattung des Provinzial schulkollegiums zu versuchen. Er will noch kurz vor Toresschluß die Hristliche Volksschule treffen und eine Reihe außerordentlich ge⸗ sinnungstüchtiger Personen an, die richtige Stelle bringen. Wir kennen diese er one auch diejenigen innerhalb dieses Hauses. Wir machen das nicht mit.
Abg. Schüner (D. Dem): Der Vorredner macht sich die Ab= lebnung der Vorlage sehr leicht. Wir beantragen Ueberweisung an . . damit wir dort ihre Notwendigkeit prüfen önnen.
Die Vorlage geht an den Hauptausschuß. Abg. Rippel (D. Nat): Wir beantragen jetzt Ver⸗
tagung. . e, (Soz) ; Wir sehen in dem Antrag den Versuch einer Vers ,. der Selbstbewirtschaftung der Domänen.
Abg. v. d. Ost en (D. Nat): Von einer Verschleppung ist keine Rede. Auch unfere Arbeltekraft hat eine Grenze
Abg. Rie bl JZentr. schließt sich dem Vertagungsantrag an.
Der Vertagungsantrag wird abgelehnt.
Es kt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Selbstbewirtschaftung der Do⸗ m äãnen.
Der Aus schuß setzt die Mittel zur Durchführung des Sesetzes von 189 auf 6h hn e herẽ und 2 *. der Selbstbewirtschaftun diejenigen Domänen aus, die sich zur Neu⸗ oder Anliegersledlung eignen, und solche, für die bei * Neuausbietung ein angemessener Pachtzins geboten wird.
Abg. Kaul en Gentr): Wir lehnen die Vorlage ab. Sie i 1
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Landtag überlassen werden kann. Auch der sachliche Inhalt des G. setzentwurfs if so, daß wir uns nicht damit befreunden können. Bi. seken in der Verlage den ersten Versuch, das Etatsrecht des Lanz. tags zu durchbrechen. Dem werden wir uns entschieden widerfetzen (Beifall rechts und im Zentrum)
Abg. Sckreiber ⸗ Halle (Dem): Aus dem Domänenhestz wird leine solche Rente mehr erzielt; der Pachtzins beträgt Pro Morgen im Durchschnitt nur 5.59 Mark ein bei dem heutigen W durch. aus unangebrachter Satz Der Versuch der Regierung, höhere Cr. träge zu erzielen, muß daher unterstützt werden. Der Siedlungs. gedanke muß aber im Vordergrunde bleiben, und es soll die Vr. pachtung auch erfolgen, sobald ein angemessenes Angebot erfolgt.
; Weissermel (D. Nat): Uns erscheint das Gesetz nas jeder a. hin, bedenklich. Es soll hier tatsächlich der erf Schritt zur Sozialisierung des Grund und Bodens getan werden Wir lehnen die Vorlage rundweg ab.
Präsident des Staatzminffteriums und Minister für andwirt. schaft, Domänen und Forsten Braun: Gerade in der jetzigen Zeit ist die Annahme der Vorlage dringlich. (Heiterkeit) Wenn Aba Weissermel meint, es sei der erste Schritt auf dem Wege zur Soz. lisierung, so übersieht er effenbar, daß es sich bei der Vorl darum handelt, Mittel für die Selbstbewirtschaftung schon sozal! sierten Grund und Bodens, d. h. im Staatseigentum befindlicken Grund und Bodens, zu beschaffen. Dieser Boden braucht nicht soziss. siert zu werden, er befindet sich bereits im Staatseigentum. Ich pr allerdings nicht der Auffassung, daß nur dann Selbstbewirtschaftu⸗ eintreten soll, wenn ein Pächter, dem der Grund und Boden Bewirtschaftung übergeben ist, die Domänen vollständig devaste heruntergewirtschaftet hat. Dann kann, wie Herr Kaulen mein der Staat auch nur zeitlich begrenzt dieses Grundstück durch Selßs bewirtschaftung wieder hoch bringen und viele Hunderttausende den ausgeben und es dann wieder einem Pächter übergeben, der die Früch⸗ der Arbeit des Staates erntet. Das verträgt sich wohl kaum mi einer pflichtgemäßen, gewissenhaften Verwaltung des Staatssa mögens. Daher ist der Staat verpflichtet, diesen seinen wertvollste: Vermögensteil, den Domänenbesitz, im Interesse des Staates um nicht einzelner Personen zu bewirtschaften.
Es kommt aber auch weiter darauf an, daß gerade die heutig Zeit es erheischt, daß der Staat über seinen Grund und Boden fra verfügen kann. Domänenbetriebe haben den Zweck, durch vorbils— liche Betriebsführung volkswirtschaftliche Beispiele zu geben. Daz kann der Staat auf seinen Domänen nur tun, wenn er die frei⸗ Verfügung über sie hat. Darüber ist kein Zweifel. Wir haben ein Reihe tüchtiger Domänenpächter, die Gutes geleistet und ein gutes Beispiel gegeben haben. Wir haben aber leider auch eine Anzahl von Pächtern, die das ihnen zur Bewirtschaftung übergebene Staatz gut in der schlimmsten Weise heruntergewirtschaftet und der 3 ernährung nicht so gedient haben, wie es ihre Pflicht gewesen ist. (Sehr richtig! links) Wollte man jetzt gerade dieses Gesetz nicht machen, das dem Staat die Möglichkeit geben soll, wenn aus der Pacht ihm anfallende Domänen sich nicht zur Siedlung eignen, se selbst zu bewirtschaften, dann würde das in der Tat ein Monopel der jetzigen Domänenpächter schaffen. Denn die hohen Beträge, de jetzt zur Uebemahme eine Domäne erforderlich sind, bringen es rit sich, daß die Zahl der Bewerber sehr gering ist, daß letzten Ewes also der Pächter, der auf der Domäne sitzt, ein erhebliches Verrecbt hat, diese Domäne in den nächsten 18 Jahren gegen eine bei der jetzigen Geldentwertung nicht gerechtfertigte Mchtsumme auszubeuten. Das kann vom Staat nicht länger mit angesehen werden, daß einer kleinen Gruppe von Domänenpächtern — es handelt sich um einige hundert Personen — dieser wertvolle Domänenbesitz zu für den Staat ungünstigen, für die Domänenpächter überaus günstigen Bedingungen überlassen wird. (Sehr richtig! links)
Es ist davon gesprochen worden, daß das politische Moment bei der Auswahl der Domänenpächter früher keine Rolle gespiel. habe. Diese Frage ist früher im Abgeordnetenhaus sehr oft aus führlich erörtert worden. Ich möchte dazu nur das eine bemerke Es kommen wohl in den Domänenakten früherer Zeit Bemerkunge wie folgende vor: Der Bewerber soll an liberalen Versammlunge⸗ teilgenommen haben (lebhaftes hört, hört! links), er ist deshalb Domänenpächter völlig ungeeignet. Cebhaftes Hört, hört! lik Also das politische Moment, Hert Abg. Weissermel, ist bei der 16 wahl von Domänenpächtern nie ganz ausgeschaltet worden. Es pn ia auch die Spatzen von den Dächern, nach welchen Grundsätzen, mic nur rein wirtschaftlichen, sondern einseitig politischen die Ausmwell der Domãnenpãchter in früheren Jahren erfolgt ist. Sie wünscker daß diesem kleinen Kreis die Ausnutzung des wertvollsten Startk⸗ besitzes weiter überlassen wird. (Akg. Weissermel: Ausnutzung?) — Jawohl, diese Herren haben die Domäne zu einer Pacht — Ag. Weissermel: Rechtlich gepachtety — das bestreite ich nicht — aber zu einer Pachtsumme, die heute in weitesten Kreisen Empörung aus— löst. (Sehr richtig! links) Die Durchschnittspachtsätze sind pro Hektar 46 46. Die niedrigsten Pachtsätze z. B. in Ostpreußen be= tragen 2 4 pro Hektar, d. h. „50 4 für einen Morgen. (Hart, hört! links)
Wenn Sie weiter berücksichtigen, daß diese Herren Pächter oft, um das Landbedürfnis der Anlieger, der kleinen Bauern zu be⸗ friedigen, im Wege der Unterpacht abverpachten und für diese Flächen von den kleinen Bauern das acht⸗ und zehnfache fordern, was ste selbst an den Staat zahlen, dann werden sie es verstehen, daß das in den Kreisen dieser kleinen Landwirte Empörung herdorruft. (Keb= hafte Zurufe im Zentrum und rechts: Einverstanden) Meine Herren, diese Empörung richtek sich nicht allein gegen die Domãnen pãchter, sondern dann auch gegen den Staat, der es leidet, daß mit seinen Domänen ein solcher Wucher getrieben wird. (Große Unrue und Zurufe rechts) — Ich habe keine Pachtschutzordnung erlassen, sondern diese ist vom Reich erlassen worden, und wenn die Pacht= schutzordnung so ausgefallen wäre, wie ich sie gewünscht habe, dann hätten Sie keinen Grund, solche Zurufe hier zu machen. Das Reich hat gegen meinen Willen die Pachtschutzordnung so gestaltet. Gurufe rechts) — Da oft die berechtigten Ansprüche der Ansiedler, der kleinen Landwirte auf Land nicht befriedigt werden können, ist es ein dringendes Bedürfnis, daß der Staat das Verfügungsrecht über seire Domãnen wieder erhält, sofern sie aus der Pacht Herausfallen. Js bekomme vielfach Beschwerden von kleinen Landwirten, die in de Nachbarschaft von Domänen liegen und Land verlangen. Der Stat kann es ihnen nicht geben, weil er durch Pachtvertrag gebunden ist
Gorisetzung in der Zweiten Beilage.
Nr. 288.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
BVerlin, Sonnabend, den 18. Dezember
1520
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Fortsetzung aus der Ersten Beilage)
wenn es nicht gelingt, im Wege gütsicher Vereinbarung Land aus det Pacht herauszubekemmen. In den ersten Monaten, ja in dem ersten Jahre nach der Nobemberummälzung ist allerdings die Neigung r Abgabe von Land wie bei den Großgrundbesitzern auch bei den Domãnenpähtern größer gewesen. Aber in dem Maße, wie sich die Verhältnisse beruhigt und stabilisiert haben, hat diese Neigung ab⸗ nommen und sie ist jetzt in manchen Teilen des Landes bis auf en Nullpunkt herabgegangen. Die Kleinbauern derstehen es aber richt, daß der Staat nicht soviel Verfũgungsrecht über seinen Grund Boden hat oder sich verschafft, daß er die berechtigten Land— ürfnisse befriedigen kann. Aus diesem Grunde ist es notwendig, rah der Staat das Verfügungsrecht über seine Demänen so schnell ie mõgsich wieder in seine Hände bekommt. Sehr richtig! links.) Noch eins bezũglich des fin anziellen Ergebnisses Wenn wir z. B. mere Weinbergsdomãnen nicht selbst bewirtschaftet, fondern der ⸗ rätet hätten (3uruf rechts: Das ist ganz etwas anderes), wenn . unsere Weinbergsdomänen auch derartig verpachtet hätten. wie Ibrigen Domänen, so wären die ganzen Millionenergebnisse der öärigen Weinkoniunktur nicht in die Kasse des Staates, sondern e Taschen der einzelnen Pächter geflossen, ohne daß der Staat m Pfennig Anteil daran gehabt hätte. Sie mögen daraus er an, wie volkswirtschaftlich felsch es ist, wenn der Staat sein Eigen⸗ n ohne Not zur privatwirtschaftlichen Ausnutzung an einzelne, an R kleine Gruppe von Peisonen überantwortet. (Sehr richtig! Inks) Soviel nur grundsäblich zu dieser Frage. lun ist in langen Ausführungen die Art kritisiert worden, in der die Selbstbewirtschaftung der Domänen in Zukunft betrieben werden soll. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen ganz offen gestehen, rieser komplizierte Weg ist auch mir nicht lieb. Ich nãre lieber einen sehr viel einfacheren Weg gegangen, wenn ich da mit dem Finanz⸗ in isterium zu einer Verständigung gekommen wäre, und wenn eben di Schwierigkeiten unserer etatsrechtlicken BVerhaltnisse nicht im Wege slanden. Soll aber die staatliche Selbstbewirtschaftung Erfolg heben, so muß sie sich freimachen von der bürokratischen Form die izt dem staatlichen öffentlichen Betriebe innewohnt und seine Miß⸗ erfolge zum Teil verschuldet. Es muß eine wirtschaftliche Bemwealich⸗ kit für unsere Betriebsverwaltungen geschaffen werden, die aus richtiger Erkenntnis von einer großen Anzahl von Kommunalbehõrden Tit Jahren bereits geschaffen worden ist, ohne dadurch die Kommunal⸗ perttetungen irgendwie in ihrem Etatsrecht zu beschran ken. Man kennügt sich in allen großen Städten, bei elektrischen Bahnen, Gatẽ⸗ uaustalten usw. damit, daß der Gemeindevertretung der kauf mãnnische Zetriebsabschluß vorgelegt wird, so daß sie jeder zeit in der Tage ist, ber die Wirtschaft zu beraten und entscheidende Beschlüsse zu fassen. Dorauf es aber ankommt, meine Herren, ist das: es sollen die Er⸗ * ernäse, die sich aus den etatsrechtlichen Bestimmungen fr die Sen erirtschaftung ergeben, vermieden werden. Damit wird det Etataecht des Hauses nicht angetastet. Denn eine Wahrung des Gträechts ist es doch wahrlich nicht, wenn alljährlich auch für die 6sverwaltungen in Ausgaben und Eingaben Zahlen hinein⸗
, die mit der Wirklichtelt zumeist gar nichts zu tun baben Schr richtig! links) Diejenigen Verwalter derartiger Betriebe, ö äcse Zahlen ein bis eineinhalb Jahre vorher angeben müssen. werden n ihrer Gewissenhaftigkeit vollständig demoralisiert. Sie wissen genau, das, was sie angeben, sind fingierte Zablen, die längst nicht acht stimmen, wenn sie in der Wirtschaft zur Geltung kommen. Schen Sie sich doch unsern Forstetat, unsern Bergetat, unsern früberen Eisenbahnetat an, wo es auch so ist, daß Einnahmen J, , die eingesetzt sind, nicht im geringsten mit den Zahlen der Virklichteit ibereinstimmen. Gerade in den letzten Jahren ist das in die Er⸗ sckeinung getreten. Wenn Sie also diese fingierten Zahlen spãter baben und darüber beraten, damit ist doch Ihr Etatsrecht nicht gewahrt. Der Administrator einer Domäne kann sich bei seinen wirtschaftlichen Maßnahmen wirklich nicht danach richten, welche Summen im Etat
stehen. Wenn seine Roggenschläge ausgem intert sind. kann er nickt agen: ich kann nicht umpflügen und Sommergetreide aussãen weil der Etat mir dazu nicht die Mitiel bereitgestellt hat. Der Mann
gehört dann eben nicht auf seinen Posten, wenn er so handeln wollte. Im Gegenteil, er muß den Erfordernissen der irtscheft entsprechend dandeln. Das kann er aber nicht machen, wenn man ihn an den Etat bindet. Soll er aber daran nicht gebunden sein, dann ist 8 falsch, derartige Betriebsverwaltungen etatsrechtlich in der alten Form zu . haben nun, um, ohne die etatsrechtlichen Bestimmungen zu berletzen, etwas beweglicher von bürokratischen Demmungen befreit wirtschaften zu können, wie es im Reiche und such in vielen kommu⸗ nalen Köwerschaften bereits geschehen ist, die Form einer Treuhans⸗ gesellschaft gewãhlt, in der der Staat der entscheidende Faktor ist der alle Einnahmen nimmt und alle Ausgaben deckt. Sehr richtig! links) Die Kritik des Herrn Abgeordneten eis sermel an den Ein jelheiten des Entwurfs, worauf ich nicht eingehen will — ich möchte nicht soviel von der kostbaren Zeit weanehmen . ist ganz abwegig. Sie hätte nur Zweck, wenn diese Aktiengesellschaft ein gan; fremdes, finanziell selbständiges Unternehmen wäre, das als dritter dem Staat. d. h. dem landwirtschaftlichen und Finanzressort., gegenüber tritt. Sie haben aber selbst gesagt, die Treuhandgesellschaft ist nichts weiter als die Vertretung des Landwirtschaf tsministeriums. Deswegen ist die weitere Kritik darüber, was diese Aktiengesellschaft in ihrem Verhältnis zum Staat für Rechte und Pflichten hat, vollständig ab= wegig, und es verlohnt sich nicht, darauf im einzelnen einzugehen. Zuruf des Abgeordneten Weissermel) Nein, ; Derr Abgeordneter Weissermel, es ist keine Verwirrung, es ist, offen gesagt, ein Weg gewählt worden, der es ermöglicht, sich in dieser Beziehung den wirt schaftlichen Erfordernissen anzupassen und letzten Endes zum Besten des Staates, der fiskalischen und im weiteren der volkswirtschaftlichen Interessen zu handeln. (Zurufe rechts: Ostpreußen) Das ist nicht xfahrlich, weil es nichts Neues ist, sondern es ist etwas, was an der⸗ schiedenen Stellen der öffentlichen Berwaltung schon mit groß: m
hinweisen, daß, 3. B., wenn es mir recht in Erinnerung ist, seiner⸗ zeit der Ansiedlungskommission für Posen und Westpreußen gleich⸗ falls eine sehr viel größere Freiheit bei der Bewirtschaftung der Güter gegeben wurde, weil man schon damals einsabh, daß, wenn man sich an das formale Etatsrecht bindet, eine ordnungsmäßige Wirtschaft nicht möglich ist. Damals haben Sie zugestimmt, chne sich in Ihren Etatstechten etwas zu vergeben, daß gewisse Rechte auf die Ansiedlungs⸗ kommission übergingen. Außerdem sind die Instruktionen für die Oberrechnungskammer keine gesetzlichen Bestirnimungen. wie ich Herrn Abgeordnetem Weissermel sagen mõchte. Soweit sie aesetzliche Kraft haben, werden sie durch dieses Gesetz geändert. Es handelt sich um einen ganz legalen Weg. Soviel möchte ich nur sagen über die Art, vie die Selbstbewirtschaftung ausgeführt werden soll.
Meine Herren, ich möchte also um Schluß nochmals bervorheben, es handelt sich nicht um eine Einschränkung des Etatsrechtes dieses Hauses. Sie haben beim Domänenetat ohne weiteres das Recht, in die Domänenwirtschaft hineinzuleubten und Ihre Wänsche durch Anträge, durch Interpellationen, durch alle rarlamentarisch vor⸗ gesehenen Mittel laut werden zu lassen, Ihre Auffassung über die Wirtschaft zur Geltung zu bringen. Das Etatsrecht wird nicht im geringsten beschränkt. Es wird nur vermieden, daß durch fingierte Summen, durch derartige nominelle Auffstellungen der Betrieb in seiner Eigenart, in seiner Anpassungsfahigkeit erschwert, bürokratisch schwerfällig gemacht wird, so daß die Staatsverwaltung nicht das Ergebnis erzielt, das wir alle im Interesse des Staates wünschen müssen, und das auch erzielt werden kann wenn die Sache richtig angefaßt wird. (Lebhafter Beifall dei den Sozialdemokraten.)
Auf Antrag Graef (D. Nat.) wird hierauf die Weiter⸗ beratung auf Sonnabend, 12 Uhr, vertagt. Auf der Tagesordnung stehen außerdem kleine Vorlagen.
Schluß 634 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ein- und Ausfuhr von Kriegsgerät, nebst Begründung zur Beschlußfassung zugegangen. .
Der Vertrag von Versailles (Teil 7 Abschnitt J, Bestimmungen über das Landheer) verbietet im Artikel 170 Ab. 1 die Einfuhr von Waffen, Munition und (anderem Landheer⸗ Kriegsgerät jeder Art nach Deutschland. Abs. 2 desselben Artikels untersagt die An⸗ fertigung und Ausfuhr von Waffen, Munition. und Kriegs— gerät jeder Art für fremde Länder. Im Abschnitt I.. (Be. ftimmungen über die Seemacht) wird. durch Artikel 192 Abf. 4 die Herstellung von Waffen, Munition und (anderem) See⸗ kriegsgerät auf deutschem Boden für fremde Länder oder ihre Aus⸗ fuhr dorthin verbeten. Die in diesen Artikeln enthaltenen Ein ⸗ und Ausfubrverbote sind durch. die Veröffentlichung des Friedens⸗ vertrags im deutschen Neichs⸗Gesetzblatt Bestandteil des inneren deutschen Rechts geworden; die Bestrafung ron Zuwider⸗ kandlungen ist durch 5 131 des Vereinszollgesetzes gesicert. Es fehlt jedoch, um eine gleichmäßige Handhabung der Ver⸗ schriften zu gewährleisten, an einer Bestimmung darüber, welche Gegenstände unter den Begriff Waffen, Munition und Kriegsgerät im Sinne der Artikel 170 und 192 fallen. Diese Bestimmung, die auch von den alliierten Regierungen wiederholt mit Nachdruck ge⸗ fordert worden ist, soll durch die Verlage gesetzlich festgelegt werden.
—
Der Entwurf eines Gesetzes
Besteuerung des Wanderlagerbetriebes,
lung zugegangen. Er lautet, wie folgt: Artikel 1.
s 4 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Bestenerun lagerbetriebes, vom 27. Februar 1880 (Gesetzsamml. S. folgende Fassung:
Die Steuer beträgt für jede Woche der Dauer des Wande betriebes in den Orten .
der ersten Gewerbesteuerabteilundg der zweiten und dritten Gewerbesteuerabteilung. 400 4, der vierten Gewerbesteuerabteilung.. ... 300
Artikel 2. ie Steuersätze des Artikels 1 finden keine Anwendung, wenn er Zei
tabschnitt, fär welchen die Steuer zu entrichten ist, bei In⸗ rafstreten dieses Gesetzes bereits begonnen bat.
In der beigegebenen Begründung wird aus gefũhrt:
Nach den geltenden Bestimmungen ist der Betrieb eines Wander⸗
lagers neben der hier wenig ins Gewicht fallenden Steuer vom SGe⸗
werbebetrieb im Umherziehen mit einer Senderstener belegt; Die
Wanderlagersteuer wird zugunsten der Gemeinden bern. Kreise oder
Amtsverbande, in deren Bezirk der Wanderlagerbetr eb stattfindet, er⸗ hoben und beträgt bisher für jede Woche des Betriebs:
in den Orten der ersten Gewerhesteuerabteilung das sind
nach d 1 Abf. 2 des Gewerbesteuergesetzes die Städte
mit mehr als o 000 Einwohnern c;?
in den Orten der zweiten und dritten Gewerbesteuer.
abteilung (Städte mit 2000 bis 50 000 Einwohnern)
in den Orten der vierten Gewerbesteuerabteilung (alle
übrigen Orte) sowie in den Hohenzollernschen Landen 30 4.
Diese Steuersätze stehen mit den heutigen, infolge der Ent⸗ wertung des Geldes gesfeigerten Erträgen nicht mehr im Einklang. Während die bon den stehenden Gewerben erhobene Steuer, insbe= fondere infolge der Anspannung der Zuschläge durch die Gemeinden, im allgemeinen mit dem Ertrage dieser Gewerbe Schritt hält, werden die Wanderlager noch jetzt nach den vor, dem Kriege in Geltung gewesenen und an sich nur mäßigen Sätzen, die aus praktischen Rücksichten nicht nach Ertrage der Betriebe bemeffen werden können, zur Steuer heran— gejogen. Hierin liegt eine der Hauptursachen ür die starke Ver⸗ mebrung der Wanderlager, die in letzter Zeit besonders in den dicht bevölkerten Teilen des Staategebiets beobachtet worden ist. Die Wanderlager sind ju einer empfindlichen Konkurrenz für das ssehende Gewerbe geworden, dag bei ter herrschenden Stockung kes Warenumfatzes schon an sich mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen Hat und, durch die Demehilmächungsbestimmwngen n der erwünschten Verringerung des Personals verhindert ist., während bei den Wanderlagern die Einstellung von Hilfskräften nur nach dem
50 4A, 40 4A,
Grfolg erprobt ist. (Zurufe: Oberrechnungskammer)) . Ich nö chte Sie, die Sie an die Rechte der Oberrechnungskammer erinnern, darauf
augenblicklichen Bedarf erfolgt.
Mit Räcksicht hierauf schlägt der Entwurf, zablreichen An⸗ regungen folgend, eine namhafte Erhöhung der Steuersätze vor.
In den Hohenzollernschen Landen wurde auf Grund der Er⸗ wägung, daß die Wanderlager dort im Gegensatz zu den übrigen Landesteilen schon der allgemeinen Gewerbesteuer unterlagen, bisher nur eine einheitlich! Steuer von 30 „ erhoben. Nachdem aher durch die Hohenzollernsche Gemeindeordnung vom 2. Juli 1900 und durch das Gesetz, betreffend die Umgestaltung der direkten Staatssteuern in den Hohenzollernschen Landen, vom gleichen Tage (Gesetzsamml. S. 189 und 252) die allgemeine Gewerbesteuer für die Wanderlagerbetriebe beseitigt werden ist, liegt für die Beibehaltung der Bevorzugung kein ausreichender Grund mehr vor. Es ist deshalb geboten, die in dem übrigen Staategebiet geltenden Steuersätze auch in den Hohenzollernschen Landen ein⸗ zufũhren.
Der Preußischen Landesversammlung sind ferner der Entwurf eines Gesetzes über die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an den . mitt⸗ leren Schulen Mittel schullehrer-Diensteinko mmens⸗ gesetz) und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Dienstein kommen der Gewerbe- und Handelslehrer und -⸗lehrerinnen an den gewerblichen, kauf männi⸗ schen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen, sowie
der Entwurf eines Gesetzes, betreffend staatliche Förderung Königsberger Hafenanlagen, und der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Amtsgerichts in Ham born nebst Begründungen zugegangen.
Verkehrswesen.
Von Hamburg nach Amerika finden im Monat Dezember außer den bereitz verõffentlichten Postabgängen noch solche mit den nachbezeichneten Dampfern statt:
ö. 3. Dampfer . Mystic ', Katrina Luckenbach· und ‚Jowan“ nach
New Nork von Hamburg am 24, 29. und 30. Dezember; Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 23. 28. und 29. Dezember 12 Uhr Mittags für eingeschriebene, 9 Uhr Abends für gewöhnliche Brief⸗ sendungen. . z . dem Dampfer Stockholm! am 31. Desember von Goten⸗ burg nach New Nork (Postschluß beim Postamt 1 in Ddamhurg am 28. Dejember 8 Uhr Vormittags für eingeschriebene, ? Uhr Nach⸗ mittags für gewöhnliche Briefsendungen) werden nur Sendungen mit entsprechendem Leitvermerk abgesandt. . .
2. Dampfer „Argentina“ nach Mentevideo und Buenos Aires von Hamburg am 360. Dezember; Postschluß beim Pestamt 1 in Hamburg am 29. Dezember 12 Ubr Mittags für eingeschriebene, 3 Uhr Abends für gewöhnliche Briefsendungen. Dem Dampfer Argentina“ werden nur solche Briefsendungen nach den La Plata⸗ Staaten und Durchgang zugeführt, die einen entsprechenden Leitvermerk tragen. ö . Nachträgliche Aenderungen der vorstehend angegebenen Abfahrt⸗ zeiten der Dampfer Mystie⸗ . Katrina Luckenbach'! Jowan“ und Argentina“ sind nicht ausgeschlossen. Die Abfahrt des Postdampfers „Garibaldi“ von Genua nach Santos und Buenos Aires, die für den 20. Dezember vorgesehen war, ist auf den 23. Dezember ver⸗ schoben worden (Postschluß beim Postamt 9 in Frankfurt a. Main am 20. Dezember, 12 Uhr Nachts, beim Postamt 1 in Hamburg am 19. Dezember, 12 Uhr Nachts.
Auf Grund einer telegraphischen Mitteilung der österreichischen Postverwaltung hat in Deutschland die Annahme von Post⸗ sendungen jeder Art nach Wien ge sperrt werden müssen.
ist nebst Begründung der preußischen Landes versamm⸗
Ebenso dürfen in Deutschland bis auf weiteres Pakete nach solchen
end d Sändern nicht angenommen werden, die auf ihrer Beförderung Oester⸗ zur Aenderung des Gesetzes vom 27. Februar 1880, betreffend die
reich passieren můͤssen.
Eine Pa ketbeförderung mit norwegischen Dampfern ist nach einer Mitteilung der norwegischen Postper⸗ waltung zwischen Hamburg und Bergen moglich. Postvakete und Postfrachtstũck mit und ohne Wertangabe nach Norwegen werden daher zur Leitung über Hamburg wieder ange⸗ nommen, erleiden jedoch einstweilen noch Verzögerungen. Die übrigen Leitwege nach Norwegen — über Schweden und Dänemark — bleiben noch gesperrt. Alles Nähere ist bei den Postanstalten zu erfahren.
Der Postanweisungsverkehr mit den portu⸗ giesischen Kolonien ist in der Richtung aus Deutschland nach den vportugiesischen Kolonien wieder aufgenommen worden. In der Richtung aus den portugiesischen Kolonien nach Deutschland ruht der Postanweisungsverkehr bis auf weiteres noch.
Technik.
Herrn Auer von Wels bach, an dessen Namen fich der beispiel⸗ lose Aufschwung der künstlichen Beleuchtung knüpft, wurde in einer Fest⸗ sitzung des Vereins deutscher Ingenieure der Siemens⸗Ring als besonders hohe Auszeichnung deutscher Technik und Wissenschaft ver⸗ liehen. Die K,, begründet am 100. Geburtstag von Werner Siemens, will das Andenken an diesen großen deutschen Forscher, Gestalter und Industriebegründer dadurch in Ehren halten, daß sie Männern, die sich durch Förderung der Wiffenschaft und Praxis ausgezeichnet haben, Len künstlerisch kostbaren Ring berleiht. In der oben erwähnten Festsitzung, an der ö. hervorragende Verlreter der Wissenschaft und Technik, darunter der erste Traͤger des Siemens⸗Ringes, Dr. von Linde aus München, ein⸗
efunden hatten, gab der Vorsitzende Warburg, der Präsident der
bysikalisch⸗Technischen Reichsanstalt — übrigens auch einer Gründung von Werner Siemens — eine anziehende Schilderung der Lebens arbeit Auers.
Nr. 63 des Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 10. Dezember 1920. hat folgenden Inhalt: Steuer- und Zollwesen: Verordnung, be⸗ treffend Abänderung der Ausführuu n, , zum .
esetze vom 24. Dezember 1919. erordnung über Befreiungen von *. Umfatzsteuer nach dẽm Umsatzsteuergeseße bom 24. Dezember 1919. Verzeichnis der Annahmestellen für Schuldverschreibungen ufm. gemäß Gesetz üher das Reichsnotopfer.