1920 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Dec 1920 18:00:01 GMT) scan diff

oder die gemãß d 6 Abs. 2 von ibm erforderte Auskunft nicht erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige 3 en geen des 87 bewtder Berfgzwiegenbelt wer orschri w nicht beobachtet oder * eite n ig oder —— 2 8 . d, e, , , . 4 wer den im 8 8 vorgeschriebenen bang unterläãßt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. § 11. Diese Verordnung tritt mit dem 15. De 1920 in Kraft. Süßigkeiten, die sich bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im Handel befinden, dürfen bis zum 2. Januar 1921 zu den bis herigen Höchstpreisen abgesetzt werden. Die Verordnung ü Verkehr mit Süßigkeiten vom 9 4 . (RGBl. S. 512) tritt mit dem 15. Dezember 1920 außer Kraft.

Berlin, den 13. Dezember 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Dr. Hub er. ttscha

Bekanntmachung,

betreffend einen Zuschlag zu den Gebühren für ern n, r t

Vom 10. Dezember 1920.

Auf Grund des s 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich und des 5 4 der Seemannsord nung vom 2. Juni 1902 RGBl. S. 175) sowie des Artikels 176 Abs. 2 der Reichs⸗ verfassung wird mit Zustimmung des Reichsrata folgendes bestimmt:

Zu den Gebühren für die Ablegung der Prüfungen zum Seed er und Seesteuermann (8 46 der k vom 16. Januar 1904, RGBl. S. 3), zum Führer von Fahr⸗ zeugen in der Hochseefischerei (6 13 der Bekanntmachung vom 6. Mai 1904, RGI. S. 163) und zum Schiffsingenieur und Seemaschinisten (3 16 der Bekanntmachung vom 7. Januar 1909, RGGBl. S. 219) wird mit Wirkung vom 1. Januar 1921 ab ein Zuschlag in Höhe von 100 vom Hundert der festgesetzten Gebühren erhoben. ö

Berlin, den 10. Dezember 1920.

Der Reichswirtschaftsminisier. J. A.: von Jonquisres.

Verordnung über die Verfütterung von Hafer. Vom 11. Dezember 1920.

Auf Grund des 5 8 Abs. 1 Nr. 3 der Reichs getreide= ordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 [RGBl. S. 10238) wird in Abänderung des 5 1 Abs. 1 Nr. 1 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 26. August 1920 (RGBl. S. 1620) mit Zu⸗ stimmung des Reichsrats bestimmt:

51. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen ihren selbst⸗ gebauten Hafer aus der Ernte 1929 an das im Betriebe gehaltene Vieh verfüttern, soweit sie ihn nicht nach den Bestimmungen der

Reichsgetreidestelle über die Mindestablieferungsschuldigkeit von Hafer abzuliefern haben.

8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes. ; Verordnung über die Einfuhr von Buchweizen, Hirse, Lupinen und Wicken.

Vom 10. Dezember 1920.

Auf Grund des 4 Abs. 3 der Verordnung üher die Regelung der Einfuhr vom 18. Januar n (RGBl. S. 41) / 22. März 1920 (RGBl. S. IZ34) wird bestimmt:

§ 1. Ohne die nach 5 1 der Verordnung über die N der Ein⸗

fuhr vom 16. Januar 1917 (NRGBl. S. 41) / 22. März 1920 (RGBl. S. 334) vorgeschriebene Bewilligung wird die Einfuhr ge⸗ stattet für: Einfuhrnummer des Siatistischen . Warenverzeichnisses Buchweizen (Heidekorn) roh, ungeschält, nicht bearbeitet 8 irse, roh, ungeschält, nicht bearbeitet...... aus 6 upinen .. Wicken ... 120

. S 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 10. Dezember 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landmirtschaft. Dr. Hermes.

* 2 2 2 2 1 1 1 1

Die am 1. Juli 1921 zur Rückzahlung gelangenden Gruppen der auslosbaren 4! r. Schatz⸗ anweisungen des Deutschen Reich? von 1917 und 1918. (6. bis 9. Kriegsanleihe) ö eine Serie der özinsigen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1515 (2. Kriegsanleihe) werden am Donnergtag, den 6. Januar 1931. Vorm. 10 Uhr, in unserem Diensi— ebäude, Oranienstraße 92 / 94, 1 Treppe, öffentlich durch das os bestimmt. Berlin, den 15. Dezember 1920.

Reichsschuldenverwaltung.

Dres den.

Die Versorgungsämter JI und U Dresden werden mit dem 1. Januar 1971 unter der Bezeichnung „Versorgungs⸗ amt Dresden“ vereinigt.

Berlin, den 16. Dezember 192.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.! Dr. 2

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Ten Lech⸗Elektrizitätswerken in Augsburg war mit Entschl. vom W. Februar 1920 Nr. 6085 und vom

1 September 19515 (RGBl. S. 603) der Handel mit mitteln wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden.

des Reichs-Gesetzblatts enthält unter Reichs⸗Gesetzblatts, vom 11. Dezember 1920, unter keiten, vom 13. Dezember 1920, unter

zu den Gebühren für seemännische Prüfungen, vom 10. De—⸗ zember 1920, und unter

Griechenlands zur revidierten Berner internationalen Urheher⸗ rechtsübereinkunft vom 13. November 1908, vom 11. De⸗ zember 1920.

auf den Inhaber lautende, in Stucke zu 2000, 1000 und 500 A eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen, nämlich 30 Millionen Mark und 10 Millionen Mark Kisg /o ige hypothekarisch gesicherte, binnen 40 Jahren zu 103 960 tilgbare, vom 1. Juli 1925 an mit dreimonatlicher Frist künd⸗ bare Inhaberschuldverschreibungen. In teilweiser Aenderung der vorbezeichneten Entschließungen wird genehmigt, daß die beiden Anleihen zu insgesamt 40 Millionen Mark zu einem Zinsfuße von 55/0 und zu 102 rückzahlbar ausgegeben werden.

München, den 15. Dezember 1920.

Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Schenk.

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschließung vom N. September 1920 Nr. 35114 13 wurde genehmigt, daß die Kreisgemeinde Pfalz mit vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamthetrage von 30 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 20 000, 10 0090, 5000, 2000 und 1000 4K in den Verkehr bringe.

München, 15. Dezember 1920. B. Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskantlers vom 23. September 1915, betr, Fernhaltung unzuverlässiger Personen tom Handel, wird dem Händler Erwin Senf zu miede⸗ haufen der Handel mit Nahrungs- und Futter⸗ mitteln aller Art untersagt. Die Untersagung hat den Verlust des erteilten Wandergewerbescheines ohne weiteres zur Folge. Camburg, den 16. Dezember 1920. Die Verwaltung der Kreisabteilung: Kraft Auftrags: Jobannes, Kreisassessor.

Bekanntmachung.

Dem Gemüsebändler August Zimmermann, Gotha, Querstraße 28, ist auf Grund der Bundesratsverordnung

Gemüse, Kartoffeln und anderen Lebens⸗

Gotha, den 14. Dezember 1920. Der Stadtrat. Dr. Scheffler.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 Nr. 7877 eine Bekanntmachung, betreffend den Bezug des Nr. 75878 eine Verordnung über den Verkehr mit Süßig⸗ Nr. 7879 eine Bekanntmachung, betreffend einen Zuschlag

Nr. 738890 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt

Berlin, den 18. Dezember 1920.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Verfassung gebende Preußische Landes versammlung.

dem Preußischen Landtage ernannt worden.

hannisburg, Regierungsbezirk Allenstein, ist zu besetzen.

126 X

Mooshake, Bachm ann und Dr. Badt sowie der Landrat Dr. Moll zu Ministerialräten,

Prütz

gierungsräten ernannt worden.

ernannt worden: der Polizeiobersekretär Engelhardt von der staatlichen Polizeiverwaltung in Magdeburg, der Regierungs⸗ obersekretär Siemo kat vom Oberpräsidium in Königsberg i. Pr., der Polizeiobersekretär Nöse von der stgatlichen Polizei⸗ verwaltung in Stettin, der Polizeiobersekretär Peters von der staatlichen Polizeiverwaltung in Hannover, der ehemalige elsaß⸗ lothringische Kreissekretär Klein aus Colmar i. Els., der Polizeiobersekretär Paschke vom hiesigen Polizeipräsidium, der Ansiedlungskommisstonsobersekretär Woscidlo von der hiesigen ,. der Ansiedlungskommission für Westpreußen und osen, der hiesigen Geschäftsstelle der Ansiedlungskommission für West—⸗ preußen und Posen, der Regierungsobersekretär Fornagçon von der Ministerialmili är und Baukommission in Landjägerobersekretär Lesch in von der neunten Landjägerbrigade Zusammenlegung der Versorgungsämter Lund N in ö Teltow N, der Polizeidistriktskommissar a. W. von Bodungen aus Schwersenz bei Posen, der Kreisobersekretär Kreuter aus Effen, der Ministerialkanzleisekretär Peter vom Ministerium des Innern, der Polizeiobersekretär Radlow vom hiesigen Polizei⸗ präsidium, der Oberintendantursekretär Bayer von der Reichs⸗ abwicklungsstelle, der Polizeiohersekretär Rößler vom hiesigen Polizeipraͤsidiun und der Zahlmeister Geyersbach vom Heeresabwicklungsamt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

ist zum außerordentlichen Mitgliede des Landesveterinäramts ernannt worden.

Pren ßen.

Der Geheime Rechnungsrat Martzny ist zum Direktor bei

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Kreiskasse in Jo⸗

Ministerium des Innern. Im Ministerium des Innern sind die Regierungsräte

die Ministerialsekretäre, Rechnungsräte Wiegand und sowie der Regierungsassessor Dunkelbeck zu Re⸗

Zu Ministerialsekretären im Ministerium des Innern sind

der Ansiedlungskommissionsobersekretär Scholz von

erlin, der

iel, der Rentmeister Stockmann von der Kreiskasse

und Forsten. Der Veterinärinspekteur Generalveterinär, Dr. Grammlich

Für den Landrat in Saalfeld: J

ä vom Handel vom 23.

e n vom Handel vom 23. September 1915

Bülowstraße 63,

mit Gegenständen des nnwcficf

Charlottenburg, heutigen Tage den lichen Handelsbetrieb untersagt.

Die Oberförst erstelle Breiten heide im Regierun ane irg, lo g ehe. * zum 10. eingehen.

der Ober försterstelle Hartigs⸗ w alde wird zurückgezogen. ;

Die Forstrentmeisterstelle bei der Forstkasse in Cassel ist zum 1. April 1921 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Januar 1921 eingehen. *.

Landegpolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.

Auf Grund des Reichsgeletzes vom 7. April 1889, be— treffend Maßregeln gegen die Rinderpest (RGPBl. S. 105 und der zu diesem Gesez ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 (GBI. S 147) in Verbindung mit dem Erlaß des Ministeriumz für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 4. Dezember igls Nr. 1A 39 8833 (Ministerialblatt für Landwirtschaft 1917 S. 24) wirb zur Verhütung der Ein—

g und Verbreitung der in Polen herrschenden Rinder t für den Umfang des Regierungsbezirks Marienwerder,

d. h. die Kreise Marienwerder, Marienburg, Stuhm, Rosen— e, . Land und Stadtkreis Elbing, folgendes ver ordnet:

S1. Die Ein- und Durchfuhr von allen nutzbaren Haugtierer einschließlich der Hunde, der Katzen und des Geflügels, aber mit Au nahme der Pferde, Esel, Maultiere und Mausesel aus Polen, Litane dem Memelland und dem Freistaat Danzig ist verboten.

§ 2. Die Ein⸗ und Durchfuhr

a) pon allen von Wiederläuern (Rindvieh, Schafen, Ziege stammenden tierischen Teilen und tierischen Erzeugnissen i frischem oder trockenem Zustande mit Ausnahme von Butter Milch. Sahne und Käse,

b) von Dünger, Rauhfutter, Stroh und anderen Streu= materialien, gebrauchten Stallgeräten, Geschirten und Lederzeugen,

c) von unbearbeiteter 393 keiner Fabrikwãsche unterworfener Wolle, Haaren und Borsten, d) Fon gebrauchten. Kleidungsstücken für den Handel und Tumpen aus Polen, Litauen, dem Memelland und dem Freistaat Danzig ist verboten. Heu und Stroh, dag lediglich als Pervackungsmittel verwendet ist, unterliegt dem Einfuhrverbot nicht, ist aber am Bestimmungsort zu verbrennen. S 3. Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit den in 1 genannten Haustieren mit sich hringt. d. b. Fleischer, Vieh. bändler und deren Personal sowie Landwirte und landmwirtschaf liche Arbeiter, dürfen die im Süden des Regigrungsbezirks Marienwerder gelegene polnischs Grenze nur an den Grenzüũbergüngen in Russen au, Garns ee Dorf, Garnsee⸗ Bahnhef, ,. Bisch dorf, Bischofswerder, Schsnerswalde, Deut Ich Rod— onne, ie, n ,, und Deutsch Evlau— a bhnhof überschreiten und haben sich dort einer De zin fe ktion zu unterwerfen. z 4. Das Weiden von Wiederkäuern (Rindvieh, Schafen Ziegen innerhalb einer Entfernung von 5o0 Metern van der im Süden des Regierungsbezirks gelegenen polnischen Grenze ist verboten.

5. Augnabmen von dem im 5 1 angeordneten Ein, md Durchfuhrverbot sind nur mit Genehmigung des Landwirtschast⸗⸗ ministeriums, von den in den F5 2 und getroffenen Verboten nut mit meiner Genehmigung zulässig.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An= ordnung unterliegen den Strafvorschriften deg 3 a5 des Reiche straf. gefetzbuchs und den Strafvorschriften des Reichgesetzeg,; betreffend Zumiderbandlungen gegen die zur Ahwehr der e nde peft eriassenen Vieheinfuhrverbote, vom 21. Mal 1879 (GBl. S. 35)

S 7. Vorstehende landespolizeiliche Anardnung tritt mit dem Tage ibrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme der in 83 vorgeschriebenen Desinfektion von Personen an den Grenzübergängen, die erst nach Schaffung der hierzu erforderlichen Einrichtungen zut Ausführung zu gelangen bat.

BFleichzeitig' werden meine landespolizeilichen Anordnungen, be— treffend Maßregeln gegen die Rinderpest, vom 2, und vom 8. Ne— 6 ö J. neff ef S. 319 Ziff. 521 und S. 322 Ziff. 533) aufgehoben.

Marienwerder, den 6. Dezember 1920. Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung.

Die unterm 23. November d. J. . den Fabrik⸗ arbeiter Anton Drilling von hier ausgesprochene Handelsunterfagung wird bis zur Entscheldung über die ö . ha eil u l ern eingereichte Beschwerde aub⸗ gese

Hörde, den 6. Dezember 1920.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Schmidt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger i n. 1915 66 S. 663)

abe ich dem Drogisten Max Schröder in Berlin

Niederschöneweide, Berliner Straße 109, durch werft en, vom heutigen Tage den Handel mit Gegen stän den es täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 29. November 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltu

Seyl.

ng unzuverlãssiget e r. S. 605 dem ,, , n. Lui Josef in Berlin, urch Verfügung vom beutigen Tage den Handel täglichen Bedarfs wegen gkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 6. Dezember 1920. . J. V.: Froitz heim.

abe ich

Die Polizeipräsident. Abteilung W.

Bekanntm achung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun ar g g ersonen vem Handel dom 23. September 1515 (GhisBl S. 03) abe ich dem Filmfchaufrleler Helmuth Dose in utherstraße 13, durch Verfügung dem ande mit Gegen standen des täß⸗ Bedarf? wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen

Berlin O. 27, den 6. Dejember 1920. Der Polizeipraͤsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur , .

10. Juli 1920 Nr. 17487 die Genehmigung erteilt worden,

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9

*

ersonen vom Handel vom 23. September 1913 z be ich dem Lokalinhaber Walter Rofenhagen in

nit

8

Knesebeckstraße 5gsö5, durch Verfügung vom reutigen 33 den Handel mit Gegenständen dez täg⸗ ichen Bedarfs wegen Unzuverläͤssigkeit in bezug auf diesen delsbetrieb untersagt. Berlin, den 6. Dezember 1920.

Der Polizeiprãsident. Abteilung W. J. V.: Froitzheim.

gharlettenbur

Sekanntmachung.

Auf Grund der r, zur Fernbaltung unzuverlãssiger sonen vom Fr vom 25. September 1915 (RSBl S. 603) be ich dem Schankwirt Oswald Glatz in Berlin,

dlarl g Ke steaff 4 durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel uit Gegenstäãnden, dez täglichen Bedarfs. wegen Unz— yerlãssigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin den 6. Dezember 1920.

Der Polizeipraͤsident. Abteilung W. J. V.: Froitzheim.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltun säsiger Personen vom Handel vem 23. September 1915 habe ich er Ghefrau des Arbeiters Alfons Corthals, fette geß. Sazarug aus Casseęl, den Hande! mit Fegenständen deg f. Bedarfg, insbesondere

unzuver⸗

niö'Fieisch⸗ und Wurst waren sowie jegliche mittelbare prer er Beteiligung an einem folchen Handel unter 29

Cassel, den 13. Dezember 1920. Der Polizeiprãsident. Haack.

Bekanntmachung.

Dem Gemüsebändler Jean Lehr und seiner Sher an, Bertha geb. Mgrtkloff, ersterer geboren am 24 August ä in Körpern, Kreig Obertgunus, letztere geßgren am 30. Mai ö dalelbst, wohnhaft in Frankfurt a. M. Elbestraße 51, geschäftslokal Mofelstraße Nr. 34, wird hierdurch der Handel Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere aller Art, ferner rohen Naturerzeug⸗ mien, Heiz und Leuchtstoffen sowie zegsiche mittelbare oder unmittel= ar Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuver⸗ sässiakeit in bezu 1 diesen Gewerbebetrieb untersagt und das Gefchäftslokal geschlossen.

Frankfurt a. Main, den 13. De zember 1920.

Der Polizeiprãsident. J. A.: Dr. Auer bach.

Nahrungs⸗ und Futtermitteln

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un zuverlãssiger Krsonen vom Handel vom 23. September 1915 (GBl. S. 606) aben wir dem Bäckermeister Karl Flemming, hier,

Breiteweg 10, durch Verfügung vom heutigen Tage die Her⸗

sfellung von Brot und Backwaren Jowie den

ö damit wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen ndelsbetrieb untersagt.

Halberstadt, den 13. Dezember 1920.

Die Poltzeiverwaltung. Weber, Erster Bůũrgermeister.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1916, berreftend Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom Handel, wird ben Emil Kern, Föln, Blumenthalstraße 3, der Sande! ü Fam tüchen' Gegenständen des täglichen Re: Dr fz, insbesondere Le b'en s and Futtermitteln a ler

get üntkersag't. Unter diese Untersagung fällt auch zie Tätigkeit Angestellter in einem den Handel mit Gegenständen des Ilchen Bedarfs betreffenden Geschät te,. Die durch das Ver⸗ en enfstandenen baren Ausla gen, insbesonderg die Kosten für die Iröffentlichung des Handelsuntersagu ngsbeschlusses, sind von Kern ju tragen. .

Köln, den 13. Dezember 1920. . Der Oberburgermeister. J. V.: Dr. B il lste in.

Bekanntmachung. ö nd der Bundesratsverordnung vom 23. September 1315 . e,, unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. 1515 S. S3) babe ich dem Konditor Exich Kunert hier⸗ felbst und feinen Familienangehörigen durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage die Herste lLung und den Hand el w 1 4 nage l . 29 . Trinks wegen Unzuverlässi ese ,. . Fe be. 1530 ab bis zum 12. Januar 1921 untersagt. Unna, den 9. Dezember 1920. . Der Polizeiverwalter. Brüller, Erster Bürgermeister.

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Nichtamtlich es.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere ö ö und Zollwesen, die vereinigten

Verwaltung und für Steuer⸗ ; ä , Tür innere Terwaltung und für Volkswirtschaft, der . die vereinigten Ausschisse für

Ausschuß für innere Verwaltung, x

. und Geschäftsordnung und für Haushalt un Nech⸗ nungswesen sowie der Ausschuß für Verfassung und Geschäfts— ordnung hielten heute Sitzungen.

Aus amtlicher Quelle erfährt „Wolffs Telegraphenbüro! daß k. 21 ikation des deutsch⸗niederländischen Kohlen- und Kreditabkom mens nunmehr endgültig bevor⸗ steht. Der Austausch der Bestãtigungsurkunden wird voraus⸗

sichtlich in dieser Woche im Haag stattfinden.

Preußen.

Wie der amtliche preußische Pressedienst mitteilt, bedarf eine in einzelnen . erschienene, als amtlich gekennzeichnete Notiz zu der Erklärung des Oberpräsidenten in Königsberg Pe, mur Frage der behördlichen Selbstschutz or ganilati an in Ostpreußen, einer dich ln gen Reichs⸗ und Staats⸗ regierung haken trotz der ablehnenden Note des Generals Noöllet an der Hoffnung fest, die alliierten Nächte ö der Jlandendigkeil des einsttheilltgen Fortbestehens der behörd ichen Schutzorganisationen in Sstpreußen zu überzeugen. Das Er⸗ gebnis erneuter Verhandlungen wird abzuwarten sein.

Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung find am Freitag die Do⸗ kumente über die Seeschlacht von Jütland Skager⸗ rak) veröffentlicht worden, u. a. eine Depesche vom 18. Januar 1916. in der Admiral Jellicoe hervorhebt, der Kommandant der Schlachtkreuzerflotte hätte das einzig Richtige getroffen, in⸗ dem er den Feind angriff. Der Admiral hebt die große Prä⸗ zision des deutschen Schießens hervor und erklärt das schlechtere Schießen der britichen Einheiten damit, daß die Sichtverhält⸗ nisse nicht gleich gut waren.

Das Unterhaus hat am Freitag in dritter Lesung den Gesetzentwurf, betreffend Einfuhr von Farbstoffen, mit 111 gegen 25 Stimmen angenommen.

Nach amtlichen Angaben über die Verluste des Militärs und der Polizei in Irland sind vom 1. Januar bis 11. Dezember 169 Polizisten und 52 Militärpersonen 6 25 Polizisten und L108 Militärpersonen verwundet worden.

Frankreich.

Der König und die Königin von Dänemark sind gestern nach Dänemark zurückgereist.

Das „Echo de Paris“ stellt fest, daß an dem Wider⸗ stand der italienischen Regierung der Plan gescheitert ist, die Gesandten Frankreichs, Englands und Italiens in dem Augenblick aus Athen abzuberufen, in dem König Konstantin dort seinen Einzug hält.

= In der Deputiertenkam mer interpellierten am Freitag der General de Eastelngu und der royalistische Deputierte Lzon Daudet über die Demission des Kriegsministers Andrs Lefevre.

Laut Bericht des „Wolffchen Telegrephenbüros‘ erklärte der General de Castelngu die vom Friegsminister Lefehre gehegten Befürchtungen für gerechtfertigt, wenn Deutschlanz nicht entwaffnet fei. Er frage deshalb den Ministerpräsidenten, ob Deutschland ent. waffnet oder die Eptwaffnung guf gutem Wege sei. Man müsse auf möglichst lange Zeit die deutsche Militãrmacht beseitigen. Deutschland sei eine schikanierende Macht, die sicher der Ausführung des Frieden? vertrages Widerstand entgegensetze. Die Reyarations frage sei noch nicht geregest. Erst wenn Deutschland entwasfnet ei, könne Frank reich feine militärischen Lasten verringern. Der Ministerprändent Teygues erwiderte, er begreife durchaus die Bewegung im Lande angesichts der Demission des Kriegsministers. Diese Beunruhigung dürfe nicht fortbestehen. Andrs Lefsvre hahe, nachdem er den Gesetz—

dargelegt,

entwurf unterzeichnet habe, geglaubt, sein Amt aus Gewissensbedenken niederlegen zu müssen. Die neue Lage wolle er nicht erörtern, aber er frage ob die neuen Militärgesetze die nationale Verteidigung nicht in Gefahr bringen könnten. Deutschland sei nicht völlig ent- waffnet, aber auf dem Wege zur Entwaffnung, Der Ministerpräsident führte die Anjabl der abgelieferten Waffen und Punttten an und erklärte, Deutschland, müsse fein Degr auf so0 06 Mann berabsetzen. Es fue das nicht ohne Widerstand Er fuhr fort: Die Entwaffnung Deutschlands schreitet trotz seines Wider⸗ standes, der nur unsere Festigkeit ermutigen kann vorwãrts. Gegenũber einem Deutschland, das kein Material besitzt, ist Frankreich mit einem unge heuren Material ausgerũstet. Deutschland, das 150 000 Mann Sol⸗

ff ; D stebt ei 020 baten unter den Waffen bat und, wenn es will, Tas Doppelte, sebt einm ] diese Brückenköpfe, die Kanäle, die Eisen⸗ genommen. keine Gefahr. Die Negierung bat ihre Schuldigkeit getan dadurch, daß sie einen Selk entwurf eingebracht hat, der die nationale Verteidigung nicht schwächt,

Wir 21

Frankreich mit Soo 000 Soldaten unter den Waffen gegenüber.

ßasten die Mainlinie und alle Brücken! babnen. Un sere Sicherheit läuft

Der

der aber auf die wirtschaftliche Notwendigleit Rücksicht nimmt. Finanzausschuß der Cammer aufgefordert, die Kosten zu erklärte sich befriedigt. . ,. kam die ur Verhandlung. ; Louis Bart hou erklärte, daß Deutschland sich weigere, den Friedensvertrag auszuführen, ob es sich um Kohle oder um die Ent⸗ waffnung handele, und erinnerte an die Reden, die der deutsche Reichskanzler und der Minister des Aeußern im besetzten Rheinland gebalten hätten. Auf die Note Frankreichs habe Deutschland mit einer Note geantwortet, die eine wahre Herausforderung bedeute. Barthou wünschte zu wissen, oh Deutschland nicht den Friedens⸗ vertrag von Versailles verletzt habe, und 6 man nicht geheime Waffenlager gefunden habe. Dé Ministeryrãsider Er⸗ ffärung, daß das Land keinen Krieg zu befürchten hahe, stimmeé! für den Augenblick. aber werde auch im Frähiahr keine Gefahr besteken? Frankreich allein sorge dafür, daß in uropa ie Vertragsklaufeln ausgeführt würden, und stebe an den Ufern des Rheins fast allein. Die Fristen für die Beletzur könnten nur berechnet werden von dem Tage an, an dem Deutschland den Friedens; vertrag ausgeführt babe. Der sozialistische Abgeordnete Sem Kat führte aus,. die Erklärung des Ministerpräsidenten abet die Ent. waffnung Dentschlands sei durchaus berubigend. Er glaube nicht an die Entwaffnung, die man selbst einem besiegten Volke nicht aul. zwingen könne, wenn man nicht selbst entwaffne. Der Ministervrãsident Leygues antwortete Barthou, indem er die Waffen und die Munition bezeichnete, ö im Gegensatz zum Menat Juli am.. Deꝛember Pen,. Deutschlend ab⸗ geliefert seien. Für die Konferenz in Br ü sel seien den fran osischen Delegierten klare, bestimmte und. lategorische An⸗ wei ungen gegeben. Frankreich wolle nur Vernünftiges perlangen, ob in Goldmark oder in natura, die Schuld, mi se gezahlt werden. Man wolle nicht, daß die Welt Frankreich Mißbrauch seiner Kraft

porwerfe. Leygues sprach dann gegen eine P:rzropaganda in Amerika, die Fran krei

ch als militaristisch und im⸗ verialistisch hinstelle, und

verringern. General Ca stelnau

Interpellation Léon Daudets

8 45297 Besetzungszeit

erklärte, daß das nn abu ei g unk Frankreich niemals fester gewesen sei als e n,, ö müßten gemeinsam für die Sicher⸗ stellung des Friedens einstehen. ö 2 Vorgestern nahm die Kammer mit 7 gegen 158 Stimmen den Gesetzentwurf über das neu Verwaltungssystem für die französischen Eisenbahnen an.

Der Finanzausschuß für auswärtige r,. le genhelten nahm vorgestern mit Beug auf die . 2. Füankreichs in Syrien und Cilicien (ins ag seg, Den nklan, in der zum Ausdruck kommt, daß die Sorge, Frant— eich seirie Handlungsfreiheit für die ver,. seiner Grenzen und für die Ausführung des Frieden,, Verfailles zu erhalten, es notwendig mache in ser, . ff. und in einer möglichst kurzen Frist die e nr 3 ie Polit: in Syrien und Cilicien Frankreich auferlege, herabzusetzen.

Rußland.

Die russische Regierung hat der rumänischen nach einer . des „Wolffschen Telegran hen büras . daß sie von ihrem Entschluß, keins a,, . . tralität Rumäniens, im strengsten Sinne . o 6. 6 ftatfen, Kenntnis nehme sedoch genaue Mitteilungen über 6 bewaffneten Kräfte der Gegenrevolutionare erbitte, die von 3 rumänischen Behörden entwaffnet worden sind. Die , = Regierung werde, indem sie in diesen Fragen die er keis ihrer Friedens- und Freundscha ft gefühle 6 e. bringe, ein günstiges Urteil der ven Rußland vargeschlagen ĩ Konferenz erleichtern. Ein Grund. die Zahl der zwischen Rußlan

und Rumänien zu prüfenden Fragen einzuschränken, wie von

Rumänien vorgeschlagen wurde, bestehe nicht, da keine ernsten Schwierigkeiten einer für beide Parteien zufriedenstellen den Lösung entgegenstünden. Obgleich die politische und militãrische Lage der russischen Republik . erheblich . habe, sei ihr Friedenswunsch und ihre feste Entschlossenheit, eundschaft⸗ liche Beziehungen mit den anderen Staaten anzuknüpfen, derart, daß sie bereit sei, in breitem Maßstabe die Wünsche zu er⸗ füllen, welche die rumänische Regierung äußern könnte Es hänge alfo einzig von letzterer ab, die Herstellung von dauer- haften guten Beziehungen zwischen beiden Ländern zu be⸗ schleunigen, und die russische Regierung wiederhole ihre Bitte, bekanntzugeben, ob die rumänische Regierung bereit sei, den Srt und das Datum der Verhandlungen zwischen Rußland und Rumänien festzusetzen.

Der 10. Kongreß der kom munistischen Pariei ist auf Anfang Februar engesetzt. Auf der Ta es ordnung stehen u. a.. Die Gewerkschaftsfrage und ihre Rolle im wirt- schaftlichen Leben, die Sowjetrepublit und ihre Beziehungen zu ben ltapitaliffischen Stacten, die Srganlsation der Industrie, die Arbeiterdemokratie, die Nationalfrage, die Frage des öffent⸗ lichen Unterrichts usw.

Italien.

Im Lauf der Verhandlungen üher den Vertrag. von Rapallo im Senat führte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf Sforza laut Bericht des „Wolffschen

Telegraphenbüros“ aus:

In Rapallo leisteten die Südslawen zäben und lebhaften Wider- stand; wir haben indessen nicht gefeilscht. Wir haben Süd slawien welche Gefahren die Feindschaft Italiens mit sich bringen würde, und Vorteile aug einem aufrichtigen Einvernebmen zwischen Rom und Belgrad sich ergeben wünden. Die Südflawen verstanden das und man kam, iu Eier Ver⸗ ständigung über die gegenseitige politische, und, dixlomatische Unter- stützung gegenüber habsburgischen Wie dereinsetzungabestrebungen. Selbst wenn zes zu einer Krise in Kroatien kommen sollte, und wenn Südslawien vor grausame tellt würde, so wird Italien,

1 welche

Prüfungen ges ann, w 6. 9 8 n gete be ben, daß es das seiner Zukunft gewiß ist, trotzdem gut daran ge an ha 2 . sich gegenüber einem jungen. und gesunden Volke, das ihm benachbart ist edelmütig zeigte. Im Gegensatz zu den Rednern, die den traditionellen Daß der Kroaten und Slowenen gegen Italien bervorhoben, vertraut Sforza auf den Triumph des liberalen Geiste Italiens. Er, fügt hinzu: Wir wollen das Programm der Ausdehnung des italienischen Ein⸗ ee verfolgen, Lie nirgends Unterdrückung freinder Rechte bedeutet.

w alauben an ein besseres Europa; nur darum fühlen wir in uns Die Kraft, die Verwirklichung des Friedens und der menschlichen Ein⸗ tracht berbeizuffihren. Vermöge dieser Kraft haben wir in Rapallo die Einheit des Vaterlands geopfert und den Weg vorgezeichnet, den als erster beschritten zu haben, Italiens Ruhm sein wird.

Vor der Abstimmung erklärte Giolitti, die Ab⸗ stimmung müsse ein klares Ergebnis zum Aus druck bringen, albie Meinungsäußerung des Senats es in Fiume, deutlich machen müsse, daß Italien über allem stehe. Giolitti erklärte sich für folgende Tagesordnung: „In der Ueberzeugung, daß der Vertrag den Beginn aufrichtigen, dauernden Friedens bedeutet, billigt der Senat den Vertrag und geht zur Tages- ordnung über.“ Bei der namentlichen Abstimmung wurde

Tagesordnung mit 262 gegen 2 Stimmen an⸗ Sodann wurde der Gesetzentwurf, betreffend bie Ratifizierung des Vertrags, mit 215 gegen 29 Stimmen angenommen.

Die Finanz⸗ und Schatz kom mission trat vor⸗

j gaeste un gnm vie Ber ] 9 uf ej Bu 9 3 und der des Senats baben die Regierung gestern zusammen, um die Beratung des vorläufigen dgets

fortzusetzen.

Der Minister im letzten Juni ve . D

teilte obiger Quelle zufolge mit, daß das sehüne Defizit von 14 Milliarden um herabgesetzt fei. Der Umlauf an Geldmitteln für Rechnung Sriaates abe etwas zugenommen, der Umlauf für Nechnung d Banken habe sich lediglich im Verhältnis zu den erforderlichen Nah⸗ Tungsmittelkäufen vermehrt. Giolitti sagte, das Defizit könne allmhlich, haupsächlich mit Hilfe des vorgeschlagenen Gesetzes über die Brotversorgung, ausgeglichen werden. Indem der Staat auf diese Weise seinen ausländischen Kredit wiedergewinne, werde die Lage sich bessern. Auf die F ?

Meda orge

Frage Luzattis erwiderte Giolitti, daß die Re⸗ gierung nicht beabsichtige, Erklärungen abzugeben.

Belgien.

In der Sitzung der Brüsseler Konferenz am 17. De⸗ zember führte der Staatssekretär Bergmann in seiner Nede, ber die bereits vorgestern kurz berichtet ist, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:

Deutschland könne seinen guten Willen besser in der Frage der Enffchädigungsleistung durch Sachleistung en He— weisen. Solche Leistungen seien durch den Friedensvertrag im An⸗ bang 3, , 5 und 6 Titel VII vorgeschrieben. Die Frage der Kohlenlieferungen sei für den Augenblick in Spaa geregelt worden und Tie Leistungen fänden auch in der vorgesehenen MWhe statt, abgesehen von augenblicklichen Verkehrsschwierigkeiten. Nach Ab⸗ anf des Spaa⸗Abkommens müssen die Fragen der sväteren Lic serungen geregelt werden. Dabei seien zwei Puntte, zu berücksichtigen: einmal diejenigen, welche von Deutschlands zirtschaftlicher Fähigkeit abhängen, und zweitens die Preise, die in vernünftiger Weise festzulegen seien. Daun käme in Frage die Lieferung von Chemikalien und Farbstoffen, welche gleichfalls durch Vereinbarung geregelt sei und zufriedenstellend vonstatten ginge. Es blieben nur noch die Leistungen nach Anner 4, welche ein ganz befonderes Interesse nicht, nur für Frankreich und Eng⸗ land, sondern auch, für Deutschland bätten. Es handele sich um? die Materiallseferungen füir den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete. Dentschland sei fest entschlossen, soweit es ihm irgend möoͤglich sei., dabei mitzuhelfen. Geld habe Deutschland nicht, aber es habe seine Arbeit und die Erzeugnisse seiner Industrie. Deutschland sei bereit, an jeder vraktischen Lösung mitzuarbeiten, und hoffe, eine Verständigung erreichen zu können, mitz dem Ziel eines schnellen Wie deraufbaues, der nonvendig sei für die wirtschaftliche Mieder⸗ berstellung von Europa. Er sei nicht in der Lage, im Augentlick einen Plan in seinen Einzelheiten dasür zu entwickeln, aber er könne sich rerfönlich vorflellen, daß etwa die Deutsche Regierung einen gewissen Martkredit eröffne, der freilich innerhalb der Zablungs fahigkeit Deutschlands liegen müsse, um einen Fundus zu schafen. auf welchem französische und englische Bestellungen bei deutschen Lieferanten bejablt werden würden. Dies würde mit den Haupischwierigkeiten des Anner 4 aufräumen, Er meine, daß die Einzelheiten in einer besonderen Kommiffion festzustellen sein würden, deren Einsetzung er vorschlage. In Beantwortung einer Frage des jtalienischen Dele⸗

lerten fagtè Bergmann, daß er meine, Deutschland würde auch e sein, die Möalichkeit eines ähnlichen Arrangements, auch mit Rücksicht auf die zerstörten Gebiete von Norditalien zu erwirken.

Staatssekretär Bergmann kam nun auf die Fragt der Be⸗ zahlung in Geld zu sprechen, und erklärte, daß Deutschland natürlich knicht in Papiermark zablen könne,. Audererseits hahe es zurzeit nicht genügend fremdes Geld, um für die Einfuhr von Noh⸗ materialien und Nahrungsmitteln zu sorgen und dieler Zustand stehe im engsten ursächlichen Zusammenhang mit dem Wãhrungsproblem. E Fer notwendig, die deutsche Wäbrung auf einem etwas böberen Märeln als jetzt zu stabilisteren und wiederherzustellen. Aber er zweifle, daß Dentschland imstande sein wür, das aus eigener Kraft zu vollbringen. Er telle sich die Möglichkeit einer Kredit- operation in großem Umfange vor, die allerdings die Wieder⸗ herftellung der finanziellen Ordnung und der Arbeit in Deutschland