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zu machen. Sie, Herr v. Graefe, in das Finanzministerium gekommen sind und irgendeinen Wunsch gehabt haben, sind Sie niemals mit einer Be⸗ merkung beehrt worden, wie Sie sie sich jetzt gestatten. Ich verstehe nicht, wie Sie einen solchen Zwischenruf machen konnten. Die Herren sollten ihre Zwischenrufe erst erwägen, ehe sie das Unglück angerichtet haben. (Abg. Dr. v. Graefe: Das überlassen Sie mirh
Es ist vorhin bemängelt worden, daß die Ausführungs⸗ bestimmungen, die hinausgegangen sind, nämlich die Grundlagen für die Wertermittlung für das Reichsnotopfer, ungeeignet sind, in Geltung zu bleiben und umgearbeitet werden müssen, ehe dieser 5 1 verabschiedet werden kann. Das war wohl der Sinn der Ausführungen des Herrn Dr. Helfferich. Er bestätigt mir das durch Zunicken. Ich darf noch feststellen, daß diese Ausführungsbestimmungen unterzeichnet sind vom besten Kenner der Materie im Reichsfinanzministerium, namlich vom Herrn Skaatssekretär Moesle. Ich will aber ein weiteres sagen: mir ist es nicht unerwünscht gewesen, daß die Herren in eine Besprechung dieser Bestimmungen eingetreten sind und noch Lintreten werden. Ich habe das geradezu provoziert, Herr Dr. Helfferich, aber nicht durch den Anlaß, den Sie hervorgehoben haben, sondern durch einen ganz anderen Anlaß. Ich weiß nicht, wenn Sie sich einmal die Taktik überlegen, die Sie jetzt amvenden, diese Angelegenheit auch hier im Plenum zu erörtern, ob Sie damit den bäuerlichen Interessen dienen. Ich behaupte das Gegenteil. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) Der Vorwurf, der
gegen die Grundlagen der Leitsätze erhoben worden ist, kam nämlich
im Ausschuß nicht von rechts, sondern von links. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) Wenn ich mich recht erinnere, war es der Herr Abgeerdnete Simon, der recht temperamentvolle Aus⸗ führungen des Inhalts machte, als ob die Bauernschaft Deutschlands bei diesem Notopfer nicht genügend herangezogen werde. Das war der Sinn seiner Ausführungen, die sehr scharf vorgetragen waren. Darauf habe ich erklärt, daß ich, nachdem von der linken Seite des Hauses in der Kommission dieser Vorwurf erhoben war, und nachdem andrerseits außerhalb des Hauses insbesondere der Herr Abgeordnete Dr. Heim in seinem bekannten Artikel im ‚Fränkischen Bauer“ die Politik der Wertermittlung, der Wertbemessung, die Frage des (Eer⸗ tragswertes als eine Mördewolitik bezeichnet hat, als Finanzminister den dringenden Wunsch habe, eine Nachprüfung dieser Grundsätze ein⸗ treten zu lassen. Aber nicht in dem Sinne, wie der Herr Vorredner es ausgeführt hat, daß nun alle Vorbesprechungen zunichte gemacht seien. Davon ist gar nicht die Rede, Herr Dr. Helfferich. Ich gebe zu, es waren bäuerliche Vertreter aus den Kreisen der Deutsch— nationalen, der Deutschen Volkspartei, des Zentrums, der Demo- kraten und auch der Bayerischen Volkspartei bei mir, und wir haben in Besprechungen im Finanzministerium mit den Herren erwogen, wie wir in eine Neuordnung dieser Grundsätze eintreten wollen. Ich habe nichts aufgehoben, nur das habe ich betont, und das wiederhole ich hier, daß keinerlei Bindungen aus jenen Besprechungen heraus von mir anerkannt werden können, wenn sie erfolgt sein sollten, ehe nicht diese Materien in Gegenwart aller Parteien im Ausschuß erörtert werden seien. Dieser Standpunkt ist ein ganz loyaler. Der hebt nichts auf, was erfolgt ist, er legt vielmehr die Möglichkeit fest, die Erörterungen über diese Wertbemessung im Ausschuß unter Mit— wirkung des Herrn Abgeordneten Dr. Helfferich einer sachgemäßen Nachprüfung zu unterziehen. Ich weiß nur nicht, ob die Herren nicht kesser getan hätten, davon zum schweigen und nicht hier auch noch zum Gegenstand von Besprechungen im Plenum zu machen. Es ist ganz selbstverständlich, daß diese Nachprüfung eine sorgfältige sein muß. Ich habe bereits von bäuerlichen Vertretern gehört, daß sie dringend ge— wünscht hätten, die Angelegenheit hätte im Plenum nicht erörtert werden sollen. (Hört! Hört! — Zurufe bei den Deutschnationalen) Ich weiß gar nicht, warum die Herren so unruhig sind; es soll ge— schehen, genau wie ich Ihnen zugesagt habe. Das hat aber mit der Verabschiedung des § 1 zunächst nichts zu tun.
Es ist nun von dem Herrn Abgeordneten Dr. Helfferich ge⸗ wünscht worden, daß ich zu seinen Anträgen im einzelnen Stellung nehme. Ich will zum letzten Punkt Stellung nehmen, zum Punkt 4 will vorher mich aber noch dem Antrag Dr. Becker, Dr. Rießer und Genossen zuwenden, die den Antrag gestellt haben, in § 1 Absatz 3 hinter dem Wort „Fortführung“ einzufügen: „oder die notwendige Weiterentwicklung; und zweitens am Schluß hinzuzufügen: „Der Steuerpflichtige kam diese Vergünstigung auch schon im Veran— lagungsverfahren in Anspruch nehmen.“ Der zweite Punkt gehört nach der Auffassung unseres Amtes nicht in das Gesetz. Dem kann n weiteres entsprochen werden, aber nicht im Rahmen des Ge— etzes.
Was aber den ersten Punkt anbetrifft, auf den Herr Dr. Becker großen Wert zu legen scheint, daß nämlich eingefügt werden soll: „die notwendige Weiterentwicklung des Betriebes soll garantiert werden“, so muß ich sagen: Herr Abg. Dr. Becker, wenn das in das Gesetz lommt und dem Rechtsmittelverfahren ausgesetzt ist, so bin ich über⸗ zeugt, daß die betreffenden Betriebe daraus zunächst keinen Gewinn haben werden. Diese Frage ist nicht eine Rechtsfrage, sondern ist shließlich eine Ermessensfrage, bei der aus wirtschaftlichen Grund⸗ sätzen heraus eine Beurteilung erfolgen soll. Wenn Sie das in das Gesetz hineinbringen, müssen Sie selbstverständlich zunächst bei den Veranlagungsbehõörden doch vorher wieder Richtlinien ausgeben, wie wir diese „Weiterentwicklung“ uns begrifflich und sachlich vorstellen. Ich glaube, der Begriff „Entwicklung“ ist viel zu dehnungsfähig, als daß er in das Gesetz hineinkommen könnte. Ich warne Sie dringend und bitte Sie herzlich, diese Schwierigkeit in das Gesetz nicht hinein zulegen und den Antrag Dr. Becker, Dr. Rießer und Genossen ab— zulehnen, sachlich sind wir, glaube ich, in diesen Dingen einig. Das kann auch auf dem anderen Wege geschehen, nicht auf dem Wege des Gesetzes, sondern auf dem Wege der Anweisung an die Finanz. ämter. Wir wollen hier nicht generalisieren, wir wollen indi⸗ bidualisieren. Wir wollen für jeden Betrieb die Möglichkeit schaffen. bei der Veranlagungebehõrde durch Mitwirkung des Landesfinanz— amts grundsahzlich auf jedes wirtschaftliche Individuum entsprechende Rücksicht zu nehmen. (Sehr richtigh
Der Herr Abgeordnete Dr. Helfferich hat dann insbesondere ge— wünscht, daß zu seinem Antrage Stellung genommen wird. Ich ver⸗ kenne die Lage der Kleinrentner in Deutschland nicht. Aber der Abs. 4 des Antrages umfaßt ja zweifellos nicht die Kleinrentner allein. Gurufe rechts) — Die Kleinrentner können hier sub— summiert werden, sie sind subsummiert. (Erneute Zurufe rechts) — Ja, ich weiß nicht, was Sie meinen. Sie beziehen sich doch auf den
Abg. v. Graefe: Das üũberlassen Sie mir9 — Wenn j
Die beschleunigte Einzahlung (Abs. I) darf nicht verlangt werden von Abgabepflichtigen., deren abgabepflichtiges Vermögen nicht über 200 000 ez und deren Jahreseinkommen nicht über 10 000 1 beträgt.
Ich stelle fest, daß darunter nicht nur die Kleinrentner fallen, daß Sie unter dem Begriff der Kleinrentner hier eben allgemein eine Zusage verlangen, die heute in diesem Umfange nicht gegeben werden kann. Ich will gern meine Hand dazu bieten — das kann ic hier erklären — daß wir die von Ihnen besonders gewünschte Dchonung der Kapitalkleinrentner berüũcksichtigen. Ich habe bereits an anderer Stelle — ich glaube, die Herren, die die Beratungen der letzten Wochen mitgemacht haben, werden mir das nicht abstreiten können — wiederholt auf die Fürsorge für diese wahren Opfer des Krieges als eine notwendige Staatsaktion hingewiesen, die wir vielleicht nicht mehr lange hinausschieben können. Die Frage ist nur: wo ist der Weg zu finden? Der Weg ist gewiß zunächst auf steuerlichem Gebiete zu finden, um den Kleinrentnern Erleichterungen zi verschaffen. Wir sind bereit, im weiteren Verfolg des Gesetzes diesem Gedanken des Schutzes der Kleinrentner nachzugehen. (Bravo In diesem Sinne glaube ich, können wir den 1 in der Regierungs⸗ vorlage verabschieden, ohne damit der Ziff. 4 in dem Antrag des Herrn Dr. Helfferich entsprechen zu müssen. So wie die Sache hier vorliegt, ist nicht nur an die Kleinrentner gedacht, sondern es ist weit darüber hinaus ein Kreis geschaffen, über den wir uns zuerst in der Kommission unterhalten müssen. Ich glaube, die Verab⸗ schiedung des 51 schafft nicht eine Beunruhigung im deutschen Volke, sondern sie wird im Gegenteil eine Tat sein (sehr richtig), bei der die Reichsregierung und die Parteien Ernst damit machen, nun den Besitz tatsächlich bei der Not des Reiches heranzuziehen. (Sehr wahr Meine Damen und Herren! Daß dieser Weg betreten wird, halten wir für eine politische Notwendigkeit allerersten Ranges. (Lebhafter Beifall bei den Deutschdemokraten und im Zentrum.)
Dr. Becker⸗Hessen D. V): Wenn die Besitz⸗ steuern noch nicht . eingezogen sind, so liegt das nicht an Besitzenden, sondern an der Ueberlastung der Finanzämter. Die Veranlagung der Besitzsteuern und des Nokopfers ist bereits erfolgt. Die Einkommensteuer wird nicht nur bei den Arbeitern, sondern auch von allen lngestellten mit festen Bezügen bis zum höchsten Beamten des Reiches und bis zum mächtigsten Generaldirektor durch Abzug erhoben. Die Vermögenssteuern sind nicht nur veranlagt, sondern zum Teil auch schon eingegangen, aber noch nicht vollständig, weil im Gesetz die Stundung vorgesehen ist. Gegen das vorliegende Gesetz haben nicht nur wir, . auch die Demokraten wie Dernburg, und auch Blunck, Bedenken gehabt, und auch das Zentrum hat es nicht als die einzige Möglichkeit zur Ab= hilfe der Finanznot ö Niemand darf also sagen, daß die⸗ jenigen, die aus dem Gesetz etwas Brauchbares machen wollten, sich im Interesse der Besitzenden gemüht haben. Unsere Haltung gegen⸗ über dem Gesetz war don vornherein gegeben. Wir haben seinerzeit mit guten sachlichen Gründen das Notopfergesetz bekämpft, müssen uns heute aber auf den Boden des Gesetzes stellen. Die g. bringt eine Verschärfung des Notopfergesetzes; daß wir ihr zustimmen, wird niemand von uns erwarten. Rücksicht auf die Koalition nehmen wir gern, soweit es mit unseren Grundsätzen verein⸗ bar ist. Wir verlangen bindende Vorschriften, daß der land⸗ wirtschaftliche und. gewerbliche Besitz nur bis zur Hälfte heran⸗ gezogen wird, wir haben jetzt wenigstens erreicht, daß die WKrtschaftliche Eristenz und der Familienunterhalt geschont wird. Die Inanspruchnahme der Vergünstigung schon bei der Veran⸗ u gehört sehr wohl in das Gesetz selbst, ebenso die Bestimmung, daß die notwendige Weiterentwicklung des Betriebes geschont 3 Unsere Betriebe müssen sich ganz anders entwickeln als bisher. Wir haben große Wünsche zurückgestellt aber nicht für alle Zeit. Man wird kaum ohne die, Zwangsanleihe auskommen,. Unsere Bedenken würden dadurch gemindert, daß Sie unseren Anträgen zustimmen. Unsere sachlichen Bedenken gegen den Entwurf sind keineswegs rest⸗= los erledigt. Wenn wir sie aber zurückstellen, so leitet uns die Rück⸗ sicht. auf ie inner⸗ und gußenpolitschen Verhältaisse, um nicht der Regierung die Schwierigkeiten zu machen, die gestern angekündigt sind. (Beifall.)
Abg. Dr. Blunck (Dem): Wir haben seinerzeit alz verant⸗ wortliche Regierungspartei das Reichsnotopfer mit beschlossen. Der Widerstand der Deutschnationalen war zu erwarten, denn sie haben damals gegen das Reichsnotopfer gestimmt. Aber sie haben damals selbst beantragt, den Ertwag zu einem Drittel durch eine einmalige Vermögensabgabe und zu zwei Dritteln durch eine Zwangsgaleihe aufzubringen (hört, hört, sie gingen also damit noch weit über die jetzige Vorlage hinaus. Unser Wirtschaftsleben hätte eine solche Ent⸗ ziehnng des Kapitals nicht ertragen. Wir konnten damals nicht über- sehen, daß die Steuereinziehung sich so lange verzögern und das Reich in solche Bedrängnls kommen würde. Wir verschließen uns daher nicht der Eiasicht, trotz unserer grundsätzlichen Bedenken, daß etwas geschehen muß, üm mehr Geld in die Reichskasse zu bringen. Zur Erhaltung unserer Finanzwirtschaft müssen wir uns auf den Boden der Vorlage stellen. Der Antrag Becker enthält nicht nur einen dehnbaren Begriff, sondern gibt auch der Willkür Raum. Von erheblicher Bedeutung, namentlich auch für kinderreiche Familien, ist die Steuerfreiheit des Betrages von 5000 Mark. Im e n. haben wir durchaus anerkannt, daß entsprechend der Entwertung des Geldes und der um mindestens 100 Prozent gestiegenen Kosten der Lebens haltung auch beim Reichsnotopfer entsprechende Aenderungen gemacht werden, dessen gesetzliche Einführung zu einer früheren Zeit erfolgt ist. Eine der wichtigsten Aenderungen ist, daß wir die Bestimmungen über die zinslose Stundung ändern, indem wir das Doppelte der Sätze hineinschreiben und damit noch über den Antrag Helfferich hinausgehen. Der Ausschuß hat einmütig den Wunsch aus— gesprochen, . vor dem Wiederzusammenkritt des Pleaums zu⸗ sammenzutreten, und ich kann namens meiner Freunde nur die Er— wartung ausspzechen, daß es uns dann gelingen wird eine be— . Vereinbarung über alle notwendigen Aenderungen zu inden. *
Abg. Dr. Braun⸗Franken (Soz.): Wir wundera uns außerordentlich, daß ein so guter Kenner der Finanzverhält⸗ nisse des Reichs, wie Herr Helfferich, diese ganze Frage rein vom Standpunkt des kapitalistischen Interesses ehe ff und darüber ,, die ganzen Zusammenhänge der inneren und äußeren Politik zu erötern. Seine Ausführun müssen den Ein⸗ druch erwecken, daß wir keinea Zahlungswillen haben. Zwangs— anleihe bedeutet eine Bankerottansage, und es handelt sich doch vor allem darum, die Leistungsfähigkeit Deutschlands in Erscheinung treten zu sasfen, damit es nicht unter ftemde Zwangskontrolle kommt. Es wäre gut gewesen, daß vielleicht mal der Minister des Aus- wärtigen uns im Steuerausschuß gesagt hätte, welchen Eindruck im Ausland die Steuertaktik des Herrn Helfferich macht. Auch der Arbeitsminister hätte sich in die Kommission bemühen können und uns die Wirkungen auf die Millionen von Arbeitern darlegen, die die Nichterhebung des Notopfers nicht verstehen würden. Einkommen und Vermögen der Landwirtschaft richtig zu erfassen, ist das schwie⸗ rigste Problem für jeden Steuerpolit ker. Nach meiner Ansicht ge nügte es zu bestimmen in einem Gesetz, daß kein Gut höher verkauft werden darf, als es zur Steuer . ist. Den Antrag Becker lehnen wir ab. Wir werden für die Vorlage der Regierungsparteien (Beifall bei den Sozialdemokraten.
Abg. Henke (U. Soz.): Die Bourgeoisie hat es 8 ver 3. sich ihren Steuerberpflichtuagen zu entziehen. ö Helf⸗
stimmen.
erich kann ich bezeugen, daß er das Muster eines oppositionell Politikers ist. Er hat als e, r, hl . 2. 56 nere traurige Finanzlage verschuldet, und heute stellt sich Herr
Antrag auf Nr. 12327 Ziff. 4, nicht wahr? (Zustimmung rechts) Da heißt es: . j
. —
dieser Vorlage zuzustimmen, aber wir müssen den Kapitalisten den Zähnen und n. ziehen, wag in der , ,. 56 n n. nur herauszuziehen ist. Herr Helfferich will auch jetzt wieder die . darin unterstutzen, sich ihren Verpflichmangen zu ent ziehen.
Vizepräsident Dietrich; Der Abg. von Graefe der Rede des Herrn Figaazministers einen Zwischenru . t, . andeutete, daß den Beamten des Reichsfinanzministeriums eine verhältnismäßig geringe Sachkunde zukommt. Die Verkehrs shrmen der Herren Mitglieder des Reichstages mit der Regierung haben in den 33 die ich die Ehre habe dem Hause anzugehören, keine 3 — erfahren. Darüber will ich jetzt nicht reden. und Zwischenrufe links.) Mir ist mitgeteilt worden, daß diese Bemerkung Kreise trifft, die außerhalb der Mitglieder dieses ö. und der dem Hause verantwortlichen Minsster stehen, daß Beamte des Reichsfinanzministeriums es als schwere Kränkung empfinden müssen, wenn ihnen gerin fügige Sach. kunde . ihrem eigensten Gebiet nachgesagt wird. ö. bin über⸗ zeugt, daß der Abg. v. Graefe eine solche Absicht nicht gehabt hat und sich dessen bei seiner Aeußerung nicht bewußt. gewesen. ij. (Stürmische Heiterkeit links) Ich hielt es aber nicht für überflüssig, das hier zu konstatieren.
Abg. Dr. Helfferich, (D. Nat) wird bei seinem Wieder, erscheinen auf der Rednertribüng auf der äußersten Linken mit stir. mischen Zurufen begrüßt. Unter anderem ertönt der Ruß. Der Angeklagte hat das Wort! Abg. Helfferich, führt aus. Herr a . wieder die alten Diage gegen mich rern, mir daß sein Geist etwa; massiver zu sein scheint als der de
errn Dr. Breitscheid. (Großer Lärm auf Der äußersten Linken ine Unwahrheit wird durch häufige Wiederholungen ni richtig. (Großer Särm auf der äußersten Linken und a mische Zurufe. Glocke des pre ffench h) Ich habe keine Re anlaffung, auf alle diese Dinge wieder zurückzukommen, bloß weil errn Henke gefällt, derartige unqualifizierbare Angriffe loszulase. Ich überlasse ez dem Urteil des Hauses und der weitesten Deffentli. keit, ob die Rede Henkes, die zur Unterstützung der Regieruaz vorlage gehalten wurde, sachlich war, oder ob meine Rede gegen de Vorlage sachlicher war. GBeifall rechts.)
Abg. Dr. Roesi cke 5 Nat.); Die Landwirtschaft will mi gerecht behandelt werden, sie hat aber keine besonderen Wünsche außerhalb des Rahmens dieses Gesetzes.
Reichsfinanzminister Dr. Wirth: Ich bin dem Herrn Abge— ordneten Dr. Roesicke dankbar, daß er anerkannt hat, daß heute diese Grundsätze nicht besprochen werden sollten, möchte aber einige Herten auch vor einem verhängnisvollen Irrtum bewahren, daß sie ehwa annehmen, daß die von dem Herrn Abgeordneten Dr. Helfferich be= mängelten Grundsätze der Wertbemessung allgemein verurteilt würden. So ist es nicht. Ich kann den Herren mitteilen, daß an uns aus landwirtschaftlichen Kreisen Zuschriften gekommen sind — ich werde den Herren im Ausschuß später aus den Akten das vorlesen — die dringend bitten, an den Grundsätzen der Bewertung auch fernerhin festzuhalten. Gerade aus Schlesien sind diese Stimmen zu uns gekommen. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Es kann also nicht so unerhört schlecht sein, was in diesen Grundsätzen steht.
Aber, wie gesagt, wir sind bereit, im Ausschuß in Gegenwart aller Parteien diese Grundsätze zu erörtern und sie, soweit möglich, durch Vereinbarung mit allen Parteien festzulegen.
Abg. Dr. Rie ßer (D. V.): Es ist durchaus nicht selbster= ständlich, 65 die betreffende Vergünstigung a n im Vrgu lagungsberfahren in Anspruch genommen werden kann. Wir müssen das im **. deutlich zum Ausdruck bringen. Ich nehme ferner m, daß der Ausschuß bei n, Wiederzusammentreten auch die Se⸗ , über Hinterlegung der Kriegsanleihe im Sinne der Be⸗
s Unterausschusses verbesfem wird. Für die Zwang?
edanken ein, sie organisch mit
anleihe auf das Notopfer anger werde. Ob dann, wenn man
dieses Notopfer mit seinen ungeheuren Sätzen eingeführt hat, noch
eine Zwangsanleihe möglich sein wird, halte ich für sehr zweifelhaft.
Sie können das versuchen, namentlich der Chor der Nichtsachverstän,
digen kann das vorschlagen, aber herauskriegen werden Sie dabe
nicht als die Reste einer darniederliegenden Wirtschaft. (Beifal bei der Deutschen Volkspartei.)
Reichsminister der Finanzen Dr. Wirth: Meine Dame und Herren! Ich bin dem Herrn Abgeordneten Dr. Rießer füt seine Ausführungen außerordentlich dankbar. Ich anerkennt mit ihm gern, daß die Parteien, die der Vorlage Bedenken em= gegengebracht haben, ein großes Opfer bringen, indem sie herte diesem Antrag zustimmen. Für dieses Opfer bin ich namen der Reichsregierung befonders dankbar. .
Dann hat der Herr Abgeordnete Dr. Rießer gewünscht, daß ich noch einmal Stellung nehme zu den zwei Anträgen, die er und fein Fraktionsgenosse Dr. Becker (Hessen) gestellt haben. Ich darf sagen, daß ich dem Antrag unter Ziffer 2 zustimme. Ich darf aber noch einmal wiederholen: wir hätten auch diese Ziffer 2 zur Ausführung gebracht außerhalb des Rahmens des Gesetzes. Wenn aber die Herren Wert darauf legen, daß diese Ziffer 2 in das Gesetz hineinkommt, so darf ich die Parteien bitten, diesem An⸗ trag zuzustimmen.
Was nun den Antvag unter Ziffer 1 angeht, nämlich das Verlangen, hinter den Worten „die Fortführung“ einzufügen oder die notwendige Weiterentwickelung“, so habe ich vorhin schon betont, daß es unser Bestreben sein wird, durch Amweisungen füt die Landesfinanzämter, dem wirtschaftlichen Individium durch⸗ aus entgegenzukommen, und daß ich gern bereit bin zu erklãren, daß diefer Begriff für die Fortführung des Betriebes sehr wohl eine notwendige Weiterentwickelung, die die wirtschaftliche Existenz ermöglicht, umfassen soll. In diesem Sinne bin ich bereit, auch nach außen eine schriftliche Erklärung an die Finanzämter zu geben. ̃
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, es uns
nachzufühlen, daß es nicht im Sinne des Gesetzes liegen kann. durch eine solche Novelle einen wirtschaftlichen Betrieb zum Er— liegen zu bringen. Das wäre doch steuerlich gerade das törichtste, was wir machen könnten. Daß grohe Opfer verlangt werden und verlangt werden müssen, und daß die größte wirtschaftliche Energie in allen diesen Betrieben aufgewandt werden muß, um die Opfer zu tragen, die jetzt verlangt werden, ist ganz selbstverstãndlich. Aber der Herr Abgeordnete Dr. Becker (Hessen) selbst hat ia gesagt, in der äußersten Not des Reiches sei auch er bereit. für den Vefitz diese Opfer zu fordern, und er sei mit seiner Fraktion gewillt, dieser großen Notlage durch ein politisches Opfer noch besonders Rechnung zu tragen. Mit einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Roesicke, der sich nochmals gegen die Bewertungẽgrund⸗ faces suürk chrund Und Boben wendet, sch ire ßt die er ste Beratung. , ö
.
anleihe traten wir iel in dem
dem Notopfer zu verbinden, g, . eine Zahlung au me
21
Fortsetzung in der Zweiten Beilage)
it Helfferich als Kommis der Bourgeoisie hin. Es fällt uns nicht leicht,
wollen! So töricht kann man einen Politiker doch nicht einschätzen,
Zweite Beilage
zun Deutschen Neichsanzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Nr. 289.
Verlin, Montag, den 20. De zember
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage)
In der zweiten Beratung bemerkt
Abg. Dr. Ob erfohren (D. Nat): Die Erklärungen des hann mi fte können die kleinen Rentner nicht beruhigen. Der manzminister hätte vielmehr erklären müssen, daß die ganze Steuer⸗ geseßgebung im sozialen Sinne einer Nachprüfung unterzogen werden müsse. Reichsfinanzminister Dr. Wirth: Meine Damen und DVerren! Der Herr Vorredner hat, wie sich jetzt ergibt, vom Reichsfinanz⸗ ninister, von dem armen Sünder, nicht nur eine Erklärung zugunsten der Kleinrentner verlangt; er hat viel mehr verlangt: daß ich mich hinstelle und so gleichsam als eine Weihnachtsgabe für das deutsche Volk eine Art Verdammungsurteil über die gesamte Steuergesetz⸗ gebung ausspreche. Dazu werden Sie mich doch nicht veranlassen
dez er einen derartigen dummen Streich hier machen wird. Ich berufe mich auf Herrn Abgeordneten Dr. Rießer. Er hat nne Worte richtig verstanden, er hat meine Erklärung, daß ich he⸗ zit bin, im Steuerausschuß zugunsten der Kleinrentner zu wirken, achaus begrüßt. Mehr als diese allgemeine Erklärung abzugeben, nar ich auch gar nicht ermächtigt, und gerade was die Frage angeht, rie weit wir nun materiell vorgehen müssen, so hat die Reichs⸗ regierung bis zur Stunde natürlich Beschlüsse noch nicht gefaßt. Wir müssen erst im Ausschuß abwarten, bis die Gesamtzahl der kommenden Vorträge vorliegt. Ich kann den Herren versichern, daß auch von der Partei, die mir nahesteht, Anträge angekündigt worden sind, wenigstens mir persönlich, und Sie können nicht erwarten, daß ich nach einer Seite hin schon jetzt materiell Stellung nehme.
Was ich gesagt habe, war von Wohlwollen für die Kleinrentner diktiert; ich habe ihre Not anerkannt und habe deswegen keinen Vor⸗ wurf verdient, sondern Anerkennung. . 9. . .
. el (9. Soz rechts) spricht sich gegen die Bevor⸗ w . e weil se, eine K Anzahl von Sieuerpflichtigen, namentlich ein großer Teil der Landwirte, voll⸗ kommen von der Abgabe befreit würde.
r. B r- Hessen (D. V)) zieht nach der bestimmten geriet 3 k 6 . wegen Schonung der weiteren Entwicklung des Betriebes“ zurück.
Bei der Abstimmung werden die Anträge der Deutschnation alen gegn die Stimmen dieser Partei und, soweit sie sich auf die Bevorzugung des Grund⸗ und Betriebs vermögens beziehen, auch gegen die Stimmen der Deutschen Vollspartei abgelehnt.
Der Antrag Becker wegen Inanspruchnahme der vor⸗ gesehenen Vergůnstigungen auch schon im Veranlagungs ver⸗ sahren wird angenommen. und mit dieser Veränderung der gesamte Kompromißentwurf. 2
n der sofort sich anschließenden dritten Beratung nu fer Entwurf ohne in, Erörterung ebenfalls a n⸗
genommen. H Abg. Leicht (Baver. V) beantragt darguf, die noch au der 1 en,. Gegenstände, den Antrag der Unab⸗ ngihen auf Aufhebung des Belagerungszustandes in Bayern und die Interpell aion derselben Partei wegen Aufnahme der din lematischen ind wirtschaftlichen Beziehungen zu Rußland, von der Tages⸗ ordnung abzusetzen. 9 ie Abg. Müller ⸗ Franken (Soz. und Lede b our erheben . . Letztere derweist darauf, daß seine Partei wicderbolt mit der Zurückstellung dieser, Gegenstande zugunsten ker Geschesborlagen einderftanden gewesen sei, aber erwartet hätte, daß sie noch vor Weihnachten herankommen würde. Abg. Le icht bemerkt, da dies auch möglich gewesen wäre, wenn bie Linke ihre Redelust gezügelt hätte. Er bezweifelt die Beschluß⸗ fähigkeit des Hauses. rc. links: Wir revanchieren uns! Unerhört! Abg. Ledebour beantragt die namentliche Ab⸗
Bureau sich dem Zweifel an Beschlußfähigkeit anschließt und der
Namenzaufruf zur Feststellung vollzogen wird.
? ; st im mung über den Feria gene e r diese entfällt aber, da das Fienen bereit gewesen wären, und denen, die sich fowieso hätten in den
Der Name M gliedern. Das (Haus ist also nicht be schluß fähig;
Präsident Löbe beraumt die nächste Sitzung an auf Mittwoch, den 19. Januar, mittags 2 Uhr, mit der Tagesordnung: Gesetzentwürfe über Kriegsschadenersatz für ö und Kolonialdeutsche, Antrag der Unab⸗ hängigen betreffend Außerkraftsetzung des Ausnahmezustandes in Bayern, Interpellationen, darunter die Interpellation über die Beziehungen mit Rußland und die Interpellation über das Streikrecht der Beamten.
Schluß 434 Uhr.
Preuhijche Landes versammlung. Nachtrag. 198. Sitzung vom 15. Dezember 1920.
ei der Fortsetzung der dritten Beratung des Gesetz ent⸗ j . ear gn fähre g einer n für unmittelbare Sta ats beam te und Volksschullehrer, hat zu dem Antrage des Abg. Me er⸗Herford ( D. Volksp.) auf Einfügung einer Bestimmung des nhalts, daß die auf Grund dieses Gesetzes in den Ruhestand versetzten Beamten und Lehrer in ger bis 1 die Persorgungszuschläglg in der Höhe der Ausgleichszuschläge erhalten, welche sie erhalten haben würden, wenn sie sich noch im Dienste befänden, der Finanzminister Lü dem ann folgende Ausführungen gemacht: ö Meine Herren und Damen, der Antrag Nr. 66d der Abgeord⸗ neten Meyer (Herford) und Genossen entspricht einem alten Ge⸗ danken, der schon früher von den Vertretern der Deutschen Volks⸗ vartei zur Geltung gebracht worden ist, als die ser Gesetzentwurf noch nicht vorlag. Die Deutsche Volkspartei hat bereits im Jahre 1819 Anlräge an die Regierung gestellt, die darauf hinausliefen, es mõchten Maßnahmen getroffen werden, Slellen freizumachen, es mchte, um eine Verjüngung der Beamtenschaft herbeizuführen, ein Anreiz für die alten Beamten geschaffen werden, sich früher peasionieren zu lassen. Ein solcher Antrag war der Antrag Nr. 85l der Deutschen Volkepartei, der im vorigen Jahre hier verhandelt worden ist end
ihre Pensionierung eingekommen wäre, denn in den Lebensjahren von 65, 66, 67 Jahren wächst erfahrungsgemäß in sehr ansteigender
aufruf ergibt die Anwesenheit von 177 Mit- drüfu 1 . . ei ef dr billigste Maßstab und dafür ist bereits durch 8 19 des Beamten
diensteinkommensgesetzes die nötige Bewegungsfreiheit der Regierung
u. a. — es ist mir sehr interessant, das feststellen zu können — Herrn Abgeordneten Dr. von Kries Veranlassung gegeben hat, zu erklären, daß auch seine Freunde ein Gesetz im Interesse der Verjüngung der Beamtenschaft durchaus für notwendig“ halten. (Hört! Hörth Ich möchte das hier in Erinnerung bringen.
Ich möchte aber nun meinen: für die Durchführung des Ge— dankens die Ueberalterung zu beseitigen, gab es zwei Wege: man konnte eniweder den Beamten einen materiellen Anreiz geben, sich früher pensionieren zu lassen, oder man mußte ein Gesetz machen, durch das bestimmte Regeln für die Pensionierung bei eirem be⸗ stimmten Alter geschaffen wurden. Die Regierung hat den letzteren Weg jür den richtigeren gehalten und beschritten. Dieser Srund= gedanke ist auch vom Hause gebilligt worden. Es scheint mir daher, dieser Grundgedanke darf nicht im letzten Augenblick wieder verlassen werden. Das Haus muß sich nun auch bemühen, diesen Gedanken konsequent durchzuführen, und es deshalb ablehnen, nun nebenher denjenigen Beamten, die auf Grund dieses Gesetzes in einem be stimmten Alter in den Ruhestand versetzt werden, noch besondere Vorteile zuzuwenden.
Hierzu scheim mir aber auch ein besonderer zwingender Anlaß gar nicht vorzulicgen. Herr Abgeordneter Freymuth hat bereits darauf hin gewiesen, daß im S 19 des Beamtenbesoldungsgesetzes ausdrücklich vorgesehen ist, daß beim Vorliegen besonderer Verhältnisse der Aus⸗ gleichszuschlag üer vie Hälfte seines Betrages hinaus bis zur vollen Höhe bewilligt werden kann. Davon wird ja selbstverständlich auch hier Gebrauch gemacht werden. Meine Herren und Damen ich darf darauf aufmerssem mechen, daß bei den Beratungen im Vesoldungs— ausschuß, die gegenwärtig noch schweben, die Mitglieder dieses Aus⸗ schusses sich äber eine noch günstigere Gestaltung des Aus gleichẽ⸗ zuschlags zugunsten der Pensionäre einig geworden sind, und zwar soll denjenigen Beamten die eine hohe Pension sich erdient haben, ohne weiteres auch ein beberer Ausgleichszuschlag gewährt werdan Nun bandelt es sich bier aber doch durchweg um Beamte, die 3h infolge ihres hohen Lebens und Dienstalters eine hohe Pension erdient haben, und die infolgedessen nach den neuen Beschlüssen des Ausschusses, denen die Regierung ihre Zustimmung zu geben sich bereit erklart hat, ohne weiteres einen erhöhten Ausgleichszuschlag bereits erhalten, und danach sind die Vünsche die Anlaß gegeben haben, diesen Antrog einzureichen, nach meinem Dafürhalten schon im hohen Umfange be⸗ rückfihtigt worden. Darüber jetzt noch hinaus zu gehen, gerade ber diesen ällesten Beamten, meine Damen und Herren, könnte sehr leicht zu einem Unrecht werden, wenn man berücksichtigt, daß auf der anderen Seite doch Fälle vorkommen, wo Beamte aus Gründen der Dienstunfähigkeit, der Invalidität sich bereits im frühen Lebensalter pensionieren lassen müssen, aber infolge ihres kargen Pensions= anspruches, den sie bis dahin erworben haben, nur eine geringe Pensien mit dem Mindestausgleichszuschlag erhalten. In diesen Fällen ist die Not zweifellos viel größer, als in den Fällen, die hier vorliegen, wo es sich um Beamte handelt, die sich dank ihrer lang⸗ jährigen Tätigkeit im Dienste des Staates einen sehr hohen Pensions⸗ anspruch erworben haben. Wir würden also hier, wenn wir dem Antrag Meyer (Herford) und Genossen stattgeben würden, eine Ge⸗ legenheits regelung zugunsten einer Kategorie von Pensionären schaffen, bei denen zweifellos eine besonders große Not nicht vorliegt.
Was die besondere Veranlassung anlangt, so glaube ich, darauf auf ier'sam machen zu müssen, daß von den Beamten, die durch dieses Gesetz getroffen werden, zweifellos ein sehr großer Teil sowieso um
Relation das Bedürfnis der Bamten, sich zur Ruhe zu setzen, und niemand von Ihnen würde in der Lage sein, bei den Beamten, die auf Grund dieses Gesetzes in den Ruhestand versetzt werden, zwischen denen zu unterscheiden, die noch 2, 3 oder 5 Jahre dem Staat zu
Ruhestand versetzen lassen wollen. Ich glaube, hier gibt es nur einen Maßstab: das ist die Prüfung der individuellen Not. Das ist
geschaffen worden.
Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß sich die Konsequenzen einer solchen Beschlußfassung, namentlich die materiellen Auswirkungen, sehr schwer übersehen lassen, weil ich es, ich möchte sagen, für vollkommen selbstverständlich halte, daß, wenn eine solche Beschlußfassung zustandekommt, das wieder dazu führen wird, daß andere Pensionäre mit mehr oder minder großem Recht ähnliche An⸗ sprüche an die Staatsregierung und die Gesetzgebung stellen werden. Ich bitte Sie dringend: lassen Sie es bei der vorliegenden, wie ich Innen geschildert habe, durch die Ausschußbeschlüsse sehr wesentlich günstiger gestalteten allgemeinen Negelung, und haben Sie das Ver⸗ trauen, daß, namentlich bei Inkrafttreten des Gesetzes, von der Er⸗ mächtigung, den Ausgleichszuschlag individuell zu erhöhen, weitgehend ECebrauch gemacht wird.
Ich würde es begrüßen, wenn die vorliegende Entschließung der Herren Abgeordneten Meyer und Freymuth, — wenn ich recht ver⸗ sianden habe, des Herm Freymuth, — Annahme finden würde, be⸗ sonders wenn dabei noch eine kleine Aenderung angebracht werden könnte, wenn nämlich in der Einleitung nicht gesagt wurde, bei den auf Grund des Gesetzes, betreffend Einführung einer Alters grenze, in den Ruhestand versetzten Beamten“, sondern bei In⸗ rrafttreten des Gesetzes“, damit — das lag auch im Sinne des Antrages Meyer (Hersord) — besonders bei den Beamten von dieser Ermächtigung ein erhöhter Gebrauch gemacht wird, die jetzt unmittel⸗ bar nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Grund seiner Bestimmungen in den Ruhestand versetzt werden.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erhebung einer vorläufigen. Steuer vom Grund⸗ besitz, leitete der Finanzminister Lüdemann mit einer Rede ein, die, wie folgt, gelautet hat:
Meine Herren und Damen, der erste große Versuch, in Preußen den Grundbesitz zur Beseitigung der weitreichenden Privilegien der
1920
zur Aufbringung der dem Staate erforderlichen Mittel heranzuziehen, ist erst 1351 nach einer Vorbereitung von mehr als 50 Jahren ge lungen, nachdem zuletzt noch die Revolution von 1845 einen neuen Anstoß dazu gegeben hatte. Seine Durchführung hat ganz besondere Schwierigkeiten bereitet. Jahr für Jahr sind damals von der Re⸗ gierung Vorschläge und Entwürfe eingebracht worden. Im Jahre 1859 wurden allein vier Entwürfe vorgelegt. Erst im Jahre 1861 nahm das Abgeordnetenhaus einen Entwurf an, der nach Vornahme eines Pairsschubes im Herrenhause auch die Zustimmung dieses Hauses fand. Dieses Gesetz von 1861 gilt auch heute noch. Jedoch ist durch Gesetz von 1893 zugunsten der Kommunalverbände die Grundsteuer für den Staat außer Hebung gesetzt worden, nachdem durch die Einführung der allgemeinen Einkommensteuer durch den Staat eine bessere, ertragreichere Steuer gesichert war.
Nun haben sich inzwischen die Verhältnisse grundlegend ge⸗ ändert. Durch die neue Reichsverfassung ist im vorigen Jahre von der Nationalversammlung festgelegt worden, daß dem Reiche künftig die Einkommenbesteuerung und die Vermögensbesteuerung ausschließ⸗ lich vorbehalten bleiben, während den Ländern im wesentlichen nur die Besteuerung des Grundbesitzes und des Gewerbes überlassen worden ist. Diese weitgehende Einschränkung der Steuerhoheit der Länder nötigt die Lander nun, ihre Finanzen auf einer ganz neuen Grundlage auszubauen. Sie müssen infolgedessen den Versuch machen, die ihnen überlassen gebliebenen Steuern auf Grundbesitz und Gewerbe so aus⸗ zubauen, daß dadurch der gewachsene Geldbedarf des Staates und der Gemeinden befriedigt werden kann. Zu diesem Zweck das alte Grund⸗ sieuergesetz von 1861 wieder in Kraft zu setzen, würde verfehlt sein, weil dieses Gesetz vollkommen veraltet ist. Dasselbe gilt für das alte Gewerbesteuergesetz von 1891, das ebenfalls in dieser alten Form nicht wieder verwendet werden kann. Die Schaffung neuer Gesetze ist daher notwendig. Diese neuen Gesetze müssen aufgestellt werden unter angemessener Rücksichtnahme auf den ebenfalls gestiegenen Geldbedarf der Gemeinden und Kommunalverbände, in deren Haus halt bisher die Steuern auf Grund und Boden und auf die Gewerbe⸗ betriebe eine ausschlaggebende Rolle gespielt haben. Nach den Ab⸗ sichten der Regierung sollen den Gemeinden ihre bisherige Cinnahmen und Einnahmemöglichkeiten im vollen Umfange erhalten werden, aber es läßt sich nicht vermeiden, daß daneben auch der Staat an den von mir erwähnten Quellen ebenfalls mit schöpfen muß. Das ist auch sachlich gerechtfertigt, denn der hohe Fehlbetrag in unserem preußischen Staatshaushalt ist außer durch die gestiegenen Ausgaben für die Besoldungen in erster Linie hervorgerufen worden durch die Uebernahme verschiedener neuer Lasten, die bisher die Gemeinden zu tragen hatten, in erster Reihe durch die Uebernahme von drei Vierteln der persönlichen Volksschullasten und außerdem durch die Umgestaltung des Polizeiwesens. Es ist deshalb, vollkommen ab— gesehen von den neuen Vorschriften des Landessteuergesetzes, auch sachlich durchaus gerechtfertigt, daß der Staat die Ertragssteuern für sich in Anspruch nimmt.
Ich habe in Aussicht genommen, die Gewerbesteuer zunächst den Gemeinden vollständig zu belassen und nur die Grundsteuer zur Auf⸗ bringung der vom Staat benötigten Miltel heranzuziehen.
Ein Grundsteuergesetz in der gegenwärtigen Zeit durchzubringen, begegnet zweifellos außerordentlichen Schwierigkeiten. Die Landes⸗ versammlung geht ihrem Ende entgegen; es besteht der Wunsch, mög⸗ lichst schnell die Arbeiten der Landesversammlung zum Abschluß zu bringen. Es würde infolgedessen die Einbringung und Beratung eines endgültigen Grundsteuergesetzes sehr erheblichen Schwierigkeiten be⸗ gegnet sein. Ich habe mich daher damit begnügt, dem Hause nur einen Gesetzentwurf über ein vorläufiges Grundsteuergesetz vorzulegen. Der vorläufige Charakter dieses Grundsteuergesetzes besteht darin, daß die große Streitfrage, ob der gemeine Wert oder der Ertragswert der Besteuerung zugrunde zu legen sei, ausgeschaltet wird, und daß zur Einschätzung herangezogen werden die in den Steuerrollen des Landes bereits vorhandenen Ergebnisse zur Veranlagung der alten Er⸗ gänzungssteuer. Diese Werte aus der Ergänzungssteuerveranlagung von 19171 die im Winter 1916,17 durchgeführt worden ist, geben die Möglichteit, in wenigen Wochen diese Steuer bereits zum Fließen zu bringen. Es wird also die Möglichkeit gegeben, und das ist auch im Staatsinteresse außerordentlich erwünscht, bereits vom 1. Januar nächsten Jahres ab dem Staate Einnahmen aus der Grundsteuer zu⸗ zuführen.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, sieht eine Differenzierung zwischen den leistungsfähigen und den minderleistungsfähigen Grund— besitzern vor. Zu den ersteren gehört der landwirtschaftliche Besitz. Denn daß die Belastung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes gegen⸗ über der des städtischen Grundbesitzes weit zurückgeblieben ist, wird wohl von keiner Seite bestritten werden können. (Sehr richtig! links Ich darf nur erwähnen, daß man im Freistaat Hessen bei der Erneuerung der Grundsteuer soweit gegangen ist, den landwirschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Grund und Boden vier Mal so stark zur Steuer heranzuziehen, wie den städtischen Grundbesitz. (Hört, hört! links) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht bei dem städtischen Hausbesitz im allgemeinen nur den halben Steuersatz vor. Außerdem sollen auch die städtischen und ländlichen Kleinsiedlerstellen sowie solche landwirtschaftlichen Grundstücke, deren Eigentümer die Früchte ihres Landes im eigenen Haushalt verbrauchen und von diesen fast nicht verkaufen können, ebenfalls nur mit dem / halben Skeuersakz herangezogen werden. Dem liegt der zweifellos gesunde soziale Ge⸗ danke zugrunde, diejenigen weniger zur Steuer heranzuziehen, die minder leistungsfähig sind, und dafür diejenigen stärker zu belasten, bei denen eine höhere Leistungsfähigkeit unbedingt vorausgesetzt werden kann.
Die Grundsteuer setzt sich aus einem festen Betrage und aus Ju⸗ schlägen zusammen, die neben dem festen Betrage erhoben werden können. Der feste Steuersatz soll 1 Prozent, für die kleinen Siedler⸗ stellen und die Mietwohnungen (mit Ausnahme der Luxuswohnungen aber nur 6 Prozent betragen. Daneben sind nach 8 14 für die Zeit vom 1. Januar 1921 bis 31. März 19822 staatliche Zuschläge von 100 Prozent vorgesehen, so daß also die gesamte Besteuerung 2 Pro—
Standesherrschaften und Rittergüter durch einheitliche Besteuerung
zent bzw. 1 Prozent des Wertes betragen würde.