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Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen
und Forsten. *
Der Kreistierarzt, Veterinärrat Schöneck in Marlenburg, Westpr., ist in die Schlacht⸗ und Viehhof in Berlin versetzt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 3. Nachtrag
zu den Bau- und Betriebsvorschriften für Straßen⸗
bahnen mit Maschinen betrieb vom 26. September 1906. Im S 64 Nr. 1 sind die Worte:
„Schaffner und Wagenführer außerdem an ber vorderen
. .
3*
Seite der Kopfbedeckung eine Nummer“ zu streichen. Die Aenderung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 24. Dezember 1920. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Oeser.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.
Ich bestimme, daß 1. die durch den Peichsratsbeschluß vom 21. Dezember d. J. festaesetzte Deutsche Arzneitare 1921 mit dem 1. Januar 1921 für das vreußische Staatsgebiet in Kraft tritt.
2. die Apotheker berechtigt sind, statt des nach der Be⸗
kanntmachung vom 20. Oktober 1919 X. 6 öl — Ministerial⸗ blatt für Medizinalangelegenheiten S. 229 — festgesetzten
Teuerungszuschlaas von 40 auf jede auf ärztliche Ver⸗
ordnung abgegebene Arznei einen Teuerungszuschlag von 80 8 zu erheben, wobei jedoch von dem Teuerungszuschlag aus⸗
genommen sind: . ; a) Arzneimittel oder Arzneien, die in abgabefertiger Packung aus dem Handel bezogen und in dieser abgegeben werden und nach
Ziffer 21 Absatz 1 der besonderen Bestimmungen der Deutschen
Arznejtgre berechnet werden.
b) die nach den geltenden Bestimmungen auch außerhalb der Avotheken verkäuflichen Arzneimittel, soweit sie unvermischt und ungeteilt abgegeben werden.
Die amtliche Ausaabe der Arzneitare erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer⸗ straße 94: sie ist im Buchhandel zum Preise von 8 1 für das Stück zu beziehen.
Nebherschreitungen der Tare unterliegen der Bestrafung nach 5 148 Absatz 1 Ziffer 8 der Reichsgewerbeordnung.
Berlin, den 27. Dezember 1920.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. ᷣ Der bisherige Ohbservator am Geodätischen Institut in NVotsdam, Professor Dr. Urzybnllok ist zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu
Königsberg ernannt worden. V Die Maler Karl Höfer und Paul Plontke sind als
Lehrer an der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste
in Charlottenburg verpflichtet worden. .
Bekanntmachung.
Dem früheren Schankwirt Adolf Eckert in Berlin ⸗Cöpenick habe ich die Wiederaufnahme des durch
Verfügung vom J. Oftober 1919 (R.⸗A. Nr. 234) u ntersagten
Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des S 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗
tember 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage
gestat tet. Berlin, den 11. Dezember 1920. ö Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Claudins Sinn in Hamburg,
Lindenplatz 1, ist durch Urteil des Wuchergerichts bei dem Land⸗ gericht II in Berlin vom 12. November 1920 (II. W. J. 627 20) auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) in der Fassung des Art. II der Verordnung vom 27. November 1919 RGBl. S. 1909) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Berlin, den 20. Dezember 1920. Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht I. J. A.: Gerechter
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die Reichsregierung hat an die Botschafter⸗ konferenz laut Meldung des Wolffschen Telegraphen⸗ bureaus folgende Note richten lassen:
Die Botschafterkonferenz hat durch ihre Note vom 17. November der Deutschen Regierung mitgeteilt, daß nach ihrer Auffassung die Entscheidung der Interalliierten militärischen Kontrollkemmission in der Frage der Ausstattung der deut schen Festungen mit Artillerie dem Buchstaben wie dem Geiste der Artikel 167 und 180 des Vertrages von Versailles entspreche und daß sie diese Entscheidigung nur bestätigen könne.
Die Deutsche Regierung vermag nicht anzuerkennen, daß diese Entschließung mit den Bestimmungen des Friedensvertrages in Ein⸗ klang steht. Nach dem Vertrage soll Deutschland das System der
befestigten Werke an seiner Süd. und Ostgrenze in dem Zustand bom 19. Januar 1920 und mit den Geschützen, die an diesem Tage
zie Bestückung bildeten, behalten dürfen. Nach der Entscheidung der Kontroll kommission sollen aber von den 1 Festungen an der Süd⸗ und. Ostgrenze Deutschlands 11 ihrer Geschütze beraubt und damit tatsächlich auß der Reihe der Festungen gestrichen werden. Von den übrigen drei festen Plätzen wird nur für Swinemünde die beantragte Zahl von Geschützen zugelgssen. Für Pillau werden statt 75 nur 33 Kanonen bewilligt und Königsberg soll nur etwa 20 schwere Ge⸗ schütze behalten. Königsberg ist die größte und wichtigste von
allen Festungen. Es liegt auf der Hand, daß fie mit einer so geringen
Geschützausrüstung wehrlos sein wurde. Zu diesem befremdlichen Ergebnis gelangt die Kommission auf
BHrund einet Auslegung des Vertrages, die im Wider spruch mit den
seit langen Jahren allgemein anerkannten Regeln der, Befestigungs⸗
lehre nur ständige Werke als Teile eines 3
gelten läßt und eine Bestückung nur für ständig ausgebaute Geschütz⸗ stellungen in solchen Werken gestattet. Tatsächlich war man im.
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Kreistierarztstelle auf dem stãbtischen ö ur 2
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an, der deut schen Sstgrenze wesent⸗ Die immer bedrohlicher lautenden Nachrichten von Rüst ungen der . mn der Zu sammenziehung russischer Truppen gegen über der deut schen k dazu, die Gefahr zines Wiederaufflammens des russisch⸗polnischen Krieges und einer Bedrohung der deutschen. Grenzgebiete nicht, alßer acht zu lassen, in diesem Augenblicke die dort liegenden festen Plätze sämtlich aller Verteidigungsmittel beraubt würden, so schwaͤnde die letzte Möglichkeit, einem eindringenden Gegner Widerstand zu leisten. Die Deutsche Regierung bittet daher die alliierten . nicht darauf zu bestehen, daß Königsberg und Küstrin sowig die Feste Boyen, die als vorgeschobener Posten dem ersten Ansturm des Gegners standzuhälten haben würde, sofert entwaffnet wer Sie bittet, iht dafür bis zur Klarung der Verhältnisse im Osten Au fschub zu gewähren. In Königsberg handelt es sich im . 390 Geschütze, darunter 298 schwere, in Küstrin um 168 Geschütze, darunter 108 schwere, in Boyen um etwa 20 Feld⸗ geschütze. Ein Vergleich mit ähnlich wichtigen Festungen anderer Länder wird bestätigen, daß diese Bestückung außerordent⸗ lich gering ist. Sie stellt das Mindestmaß dessen dar, was er⸗ forderlich ist, um an eine Verteidigung überhaupt denken zu können. Es darf darauf hingewiesen werden, daß die deutschen Trupyen seinen zeit in Kowno S567 Geschütze, in Warschau rund 1100 und in Maubeuge 412 Geschütze vorgefunden haben. Die Befehle zur Ablieferung und Zerstörung aller ührigen Ge⸗ schütze, soweit sie von der Kontrollkommission nicht genehmigt sind, sind am 15. und 20. Dezember ergangen.
Abschrift dieser Note wird dem Herrn Vorsitzenden der Interalliierten Militärkontrollkommission mitgeteilt.
Die interalliierte militärische Kontrollkom mission hat unter dem 23. Dezember eine Note an das Auswärtige Amt gerichtet, worin sie sich, dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge, mit der Art, wie die Reorganisation der Polizei ausgeführt worden ist, nicht befriedigt erklärt. Da die Reorganisation nach einem Plan erfolgt ist, der bis ins einzelne im Einvernehmen mit der Kontrollkommission auf⸗ gestellt wurde, muß angenommen werden, daß Mißverständnisse vorliegen. Das Auswärtige Amt ist damit beschäftigt, diese Mißverständnisse aufzuklären.
Zur Frage der Feier des 13 Januar 1921 hat sich die Reichs regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ teilt, dahin schlüssig gemacht, von der Bestimmung dieses Tages
als eines staatlich anerkannten Feiertages im Wege der ,.
gehung abzusehen. Sie erachtet es aber als wünschenswe
daß an diesem Tage in den Schulen der Cinigung der deut⸗ schen Stämme durch die Gründung des Reiches und seines
nunmehr fünfzigjährigen Bestandes in angemessener Weise ge⸗ dacht werde. In einem Rundschreiben an die Landesregierungen spricht der Reichsminister des Innern die Bitte aus, in dieser Richtung alsbald das Weitere veranlassen zu wollen.
Die Reichsfinanzverwaltung hat nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Anordnung getroffen, daß die nächste Gehaltszahlung an die Beamten nicht erst An⸗ fang Februar, sondern bereits vom 29. Ja nuar ab erfolgt, damit nicht mehr als etwa ein Monat seit der vor Weihnachten erfolgten Zahlung des Januargehalts verstrichen ist.
Wegen der von den Organisationen der Reichsbeamten und Reichsarbeiter gestellten neuen Forderungen soll unverzüg⸗ lich nach Neujahr im Reichsfinanzministerium vor Eintritt in Verhandlungen eine Aussprache über die Gesamtlage mit Ver⸗ tretern der beleiligten Kreise stattfinden. Sonst verbreitete Nachrichten über abgebliche Beschlüsse der Staatssekretäre der Reichsministerien entbehren der Begründung.
—
In weiten Kreisen der Oeffentlichkeit ist die Meinung ver⸗ breitet, daß eine Aufhebung der Zwangsbewirtschaf⸗ tung für Butter im kommenden Frühjahr geplant sei. Wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, ist diese Annahme durch⸗ aus irrig. Sie widerspricht einmal den ausdrücklichen Er⸗ klärungen des Reichsernährungsministers Dr. Hermes, wonach in der Lockerung der Zwangswirtschaft jetzt eine Pause ein⸗ getreten sei und u. a. die Milch und Butter weiter unter der n sr n verbleiben müssen. Ferner liegt in dieser Auf⸗ assung eine Verkennung der Tatsache, daß Milch und Milch⸗ fett organisch zusammengehören. Mit der einseitigen Freigabe der Butter und der damit gegebenen freien Preisbildung würde die Milch vorzugsweise der Verbutterung zugeführt werden, da diese dann eine viel gewinnbringendere Verwertung der Milch ermöglichen würde. Die bisherige Frischmilchversorgung der Kinder und Kranken, für die die Milch ein unentbehrliches Nahrungsmittel ist, wäre damit gefährdet. Daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine gleichzeitige Freigabe von Milch und Butter nicht in Frage kommt, bedarf für jeden Cin⸗ sichtigen keiner weiteren Ausführung. *
Preußen.
Die Beamten der Preußischen Berginspektion Bielschowitz erheben Einspruch gegen das Runbsch reiben Korfantys an die Beamten der staatlichen Gruben und Hütten, in dem er unter Vorspiegelung zweifelhafter Ver⸗ sprechungen versucht, die genannten Beamten in das Lager der Polen hineinzuziehen. Die Beamten erblicken in diesem Versuch zum Bruch des FTreueides eine schwere Beleidigung und lassen sich in ihrer treudeutschen Gesinnung nicht durch die anmaßenden Drohungen beirren.
—
3 Oesterreich.
Der Zentralverband der Staatsangestelltenvereinigungen hat einer korrespondenz zufolge in seiner Sitzung vom N.
Oesterre ichischen
*
. hier raschest
Sowjetrepublik und von der
ten, und insbesondere auf
ung der in der letzten Zeit
zunehmenden Teuerungswelle
eich Sektton der Reparations⸗
sion mit ber bringenden Forderung heranzutreten,
ens helfend einzugreifen. In den. Gründen
wird u. a. auf die schlechte en Lage des Staats hin⸗ gewiesen, wobei betont wird, daß dem Hunger der Staatz⸗
a Ulen tatsächlich leere Kassen gegenüberstehen und daß die Gefahr bestehe, baß die Verwaltung des Stagts ohne Ver⸗ j ö der a demnächst zusammenbricht, was gleich⸗
end mit bem Ende bieses Staatg sein müßte. Die
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efahr nicht nur Oesterreich, sondern bei dessen Zu⸗ ü aan e, übrigen Staaten droht, und hoffen von er Einsicht der Vertreter der Ententemächte raschestens Abhilfe.
ö . Frankreich. . 5
Der Botschafterrat hat, wie gemeldet, die Frage der Einwohnerwehren allierten Regierungen überwiesen. Dies ist dem „Temps deshalb . en, weil die i. der Entwaffnung der verschiedenen Organisationen in Deutsch= land in e n n van Spaa behandelt ist, das von den alllierten Regierungen unmittelbar abgeschlossen worden ist.
— Laut Mitteilung der Reparationskommission sind im November 1701 092 EKg Farbstoffe und 8217 Kg pharma⸗ jeutifche Produkte v on Deutsch land 5 worden. Bis zum 30. Jiovember wurden inggesamt 9 Se9 166 Eg Farb⸗ stoffe und 36 701 kg pharm ,., Produkte abgeliefert. Am 21. Oklober wiftde ein Protokoll unterzeichnet, das die Lieferung von 25 Prozent der pharmazeutischen Produktion in Deutschland regelt, auf das die Reparatiönskommission ein
Optionsrecht hat. Italien.
Ueber die Vorgänge, die Fiume betreffen, wird den „Wolffschen Telegraphenbüro“ von italienischer Seite eine zusammenhängende Darstellung gegeben, die bis zum N. d. Mt. reicht und der folgendes entnommen sei: . .
Daß Vorgehen der regulären Truppen kann in zwei Perioden eteilt werden: die Verkündigung der Blockade und den wirklichen
ormarsch, der noch im Gange ist. Der Vormarsch konnte nicht wejter hingusgeschoben werden, denn es war die Gefahr vorhanden, daß die Fiumaner Legionäre d'Annunzios jugoslawisches Gebiet be⸗
treten könnten. ; K .
In der Nacht vom 246. bekamen die regulären Trupxen Befeßl, von allen Seiten vorzurücken, während Lie Kriegsschiffe des Geschwaders der oberen Adria in, den Gewäsem Fiumes erschienen, sich jedoch auf eine Demonstration beschränkten. Gegen 5 UÜhr Nachmittags des 24. fanden die regulären Truppen den ersten ernsten Widerstand. Nach einem kurzen Gefecht konnten die
rata ten ĩ en durch diesen nicht gewöhn⸗ J
Regularen die Eisenbahn entlang bis zu den ersten Häusern Fumes porrücken. Cine Abteilung der „Alpini“ besetzte den Bahn hof. Die Truppen baben sich die größte Mühe . sowohl die Häuser,
wie das Leben der E . . , sich geschlossen hatten, veranstaltete eine z gie er, eine Straßenkundgehung! zu Ehren Italiens und gegen die Torheit? d Annunzios, und versuchte den Palast der Regentschaft zu erreichen, sie wurden jedoch von den Legionären jerstreut. Um 11 Uhr Abends war der Vermarsch der Negulären zu Ende gekommen; die Trupven hatten ihre Aufgabe unter Wahrung der Disziplin vollendet, obschon die Legionäre alle Widerstandemit angewendet hatten, Am 25. wollte Genera! Caviglia, daß mindesten⸗ der heilige Tag ohne Blutvergießen gor sich gehe; daher stellten die Regulären jedes Unternehmen ein. Am 26. wurden die militärischen Dreratlonen wieder aufgenommen. Die Negulären rückten in die Stadt, wo die Legionäre einen lebhaften Widerstand leisteten. Nh einer Stefanimeldung haben die Truppen bisher etwa 30 Tote mo
160 Verwundete. An Bord dez Torvedojẽgers Espero', der ih
auf seiten d Annunzios befand, brach eine Feuersbrunst aus, die des
Schiff vollständig zerstõrte.
Gestern vormittag sind der Leiter der nationalen Net.
teidigung von Fiume, . und der Bürger meister von Flume in Abbazia mit dem General Ferrario zt sammengetroffen. Da die beiden Delegierten, der Regen schaft die Verhandlungen eröffnen wollten, ohne sich über ihre Stellung zum Vertrage von Rapallo zu erklären, brachte General Ferrario in unzweldeutiger Weise zum Ausdruc daß vollständige und rückhaltlose Anerkennung des Vertrages die unerläßliche Vorbedingung jeglicher Unterhandlung ei Die Delegierten waren anscheinend von der Bedeutung dieser Frage überzeugt und erbaten die Anberaumung eine neuen ,, ens auf Nachmittag, um die Möglichkeit zu Beratungen in Fiume zu haben. Die von den Delegierten erbetene Unterbrechung der Beschießhung wurde bewilligt. Der Ministerrat hat 23 ö. ung der Lage beschlosten, dem General Capiglia volle Freiheit zu lassen, da die NRe⸗ gierung fest entschlossen ist, daß durch Einrücken der e n Truppen in Fiume der Stadt die Möglichkeit gegeben werde, ihren Willen frei auszudrücken und den freien Staat Fiume nach dem Vertrag von Rapallo zu bilden. 4
Der Senat hat die Vorlage über die provisorifchen Bud getzwölftel angenommen und sich darauf vertagt.
. Niederlande. ö Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüta ; wird über das Befinden der ehemaligen Deu tj . Kaiferin aus Haus Doorn mitgeteilt, daß in den letzten . erneut . . hervorgerufene Anfälle von Nenn ! von . nder Stärke auftraten. Wenn auch die 2 infolge ihrer zähen Konstitution diese Anfälle bisher überwin . konnte, so wird doch die Widerstande kraft, zumal bei der u zureichenden Nahrungsaufnahme, sichtlich geringer. ; — Gestern hat im Ministerium für auswärtige An elegen heiten die Ratifitation des zwischen den Niederlan 60 Deutschland abgeschlossenen Abkom mens, betreffend h * währung von Krediten und die Ausfuhr von Ko
stattgefund . . t der Entgegen anderslautenden Meldungen aus Kowno, set . chwelserischen Deyeschenggentur zufolgẽ es hinsichtlich der Organ! in dem strittigen Gebiete von W X. Dezember der
sitauischen und der polnischen Regierung ein ] dem 3 alle Hindernisse für die bal chun . n n, ; anischen, ö. 2. ö. chen
rat von d .
ültige z at. Die materlelle O y 6. ) ber Truppen ist
Ginwoh ner ndglichs, zu schenen. Wihrend in den Häusern ein— erhebliche Zahl der
,. des
de
wicht zuf die bis aufs äußerst
Finnland.
Die finnische Abordnung zum Austausch de i . ratifitkatio nen en, . rn vorgestern nach Moskau abgereist.
Tschecho⸗ Slowakei.
Die franzöͤsische . hat 3 r, , en e er
slowatischen Regierung mitgeteilt, daß sie
französischen Milttärmission in Prag und Chef des General⸗ stabs der tschechtschen bewaffneten Macht, General Pelks, zum franzõsischen Oberkommissar in Konstantlnopel zu ernennen beabsichtige, Infolgedessen wirb General Pells am 1. Januar . verlassen,. Er übergibt das Amt eines Chefs, der , und . des Generalstahs dem isherigen Militärlandeskommandanten in ? Mittelhauser. k
. Türkei. ach einer Meldung des Matin“ aus Konstantinopel tei die natisn alistische türkische , . mit, daß die . r g Mission mit 35 e an der Spitze sich Mustafa Kemal Pascha angeschloffen habe.
Statiĩstik und Volkswirtschaft.
Ueber die deutschen Sparkassen in den Jahren or nr rręis .
veröffentlicht das Statistische Reichsamt in der Zeitschrift Spar— kasse' eine vergleichende Uebersicht, in der die öffentlichen und die nicht öffentlichen Sparkassen lufammmen ge aß sind. Nicht beteiligt ist. wie schon bei den früher in den Stalistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich“ gegebenen gleichartigen Zusammenstellungen, auch diesmal Braunschweig wegen anderer Einrichtung seines Sparkassen« wesens. In den Hahlen für 1918 fehlen ferner Elsaß Lothringen und der ahgetretene Teil der Provinz Posen; ohne diesen Ausfall würden die Gesamtguthaben der Einleger am Schluß des Jahres 1918 um mindestens 600 Millionen Mark höher gewesen sein, As die in der amtlichen Zusammenstellung nachgewjesene Summe (31 7598 g40 900 A) beträgt. Bei Elsaß⸗Lothringen haben auch schon für das Vorjahr 1917 ein Jahr ältere Zahlen eingesetzt werden müssen.
Es bestanden im Deutschen Reiche am Schlusfe des Jahres — sämtliche Jahlen beziehen sich auf das, Geschäftsjahr“ das bei vielen Sparkassen erst mit dem 31. März des folgenden Jahres abläuft — 1999 3039, 1917 3151, 1918 (ohne Clsas- Lothringen und den abge— tretenen Teil der Provinz Posen) 2953 Sparkassen und 7186 bezw. 9069, (Ende 1918) 229 Sparkassensiliglen. Dig Zahl der Sparbücher stieg von 20 616 599 am Schlusse des Jahres 1909 auf 30 788 088 zu Ende 1917 und im folgenden Jahre 1918 (trotz des Ausfalls der Zahlen für Elsaß⸗Lothringen und den abgetretenen Teil der Provinz Posen) auf 32769 470. Greß war die Zunahme der Syareinlagen, deren Gesamtbestand sich von 15 672 121 009 16 am Schlusse des Jahres 1909 auf 25 380 341 000 4 zu Ende 1917 erhöhte und im folgenden Jahre
1918 die bedeutende Steigerung auf 31 759 940 000 4. erfuhr. Das
Aktivvermögen der deutschen Sparkassen ohne die Reservefonds vermehrte sich in der gleichen Zeit von 15 738 218 009 A auf 28 404 300 9000 und 34 577 158 009 A; ihre Reservefon ds stiegen von 5566 665 0900 4A auf. 1 183 764 000 und 1237 584 000 . Während die Neueinzahlungen der Sparer im Jahre 199 nur 4 177 792 600 S betragen hatten, beliefen sie sich im Jahre 1917 auf 12 879 048 000 A und erfuhren im Jahre 1918 die ge⸗ waltige Steigerung auf 18 035 345 000 6. Außer durch Neu⸗ einzahlungen nahm das Sparguthaben der Einleger durch Zuschlag von Zinsen im Jahre 1909 um 473 402 000 4.
allerdings erhebliche Rückzahlungen gegenüber, doch sind diefe nicht in demselben Verhältnis wie die ,, . gestiegen: sie betrugen im Jahre 1909 3530 838 0090 „A, erfuhren 1915 die größte Zunahme (bon 5 god 503 000 auf 8 671 442 0990 AÆ), heliefen sich 1917 auf 661 963 000 Æ und 1918 auf 12 131 026 000 44. Im Jahre 1909 konnten die deutschen Sparkassen für kommunale und ande re Zwecke 39 013 000 4, 1917 55 986 000 A und 1918 56 876 0009 4 ü berweisen. Die Berwaletun g ko st en sind von 25 621 0001 im Jahre 1909 auf 56 179 000 M im Jahre 1917 gestiegen und haben im folgenden Jahre 1918 die bedeutende Zunahme auf 77 040 000 A erfahren.
Arbeitsstreitigkeiten. Nach einem Telegramm der Frkf. Ztg. aus Halldeẽ be—
schloffen die Verbände der im Braunkohlenbergbau
Mitteldeutschlands beschäftigten ,,, die unlängst neue Lohnforderungen einreichten auf ihrer Tagung in l. den Werken bis zum 15. Januar ein Ultimatum zu stellen, andernfalls der Altgemeingusstand verkündet würde. Diefer Beschluß wurde den zuftändigen Ministerien telegraphisch über⸗ mittelt.
Der Teilausstand im Schweizer Buchdrucker⸗ gewerbe nimmt, wie dem ‚W. T. B.“ aus Bern gemeldet wird, 1 — ortgang. In St. Gallen und Bern erscheinen gemein⸗ same bürgerliche Nachrichtenblätter. In Genf erscheinen die Zeitungen in stark vermindertem Umfang. Der Arbęeitgeber⸗ derband erklärt den Ausstand als Vertragsbruch. Tarifverträge hätten wenig Wert, wenn die Arbeiter sie beiseite ichöben, sobald es ihnen bequem fei. Die Arbeitgeber erklären ihr Einverständnis mit einer Lohnerhöhung, aber nicht in, dem verlangten Umfange und nur an tüchtige und arbeitswillige Gehilfen.
Kunst und Wissenschaft.
Im Kuvferstichkabinett der Staatlichen Museen ist de Ausstellung der Holzschnitte sowie die Max Klingers und Anders Zorns nach den We te sefe agen geschlossen worden. Zu Beginn des neuen Jahres wird eine Ausstellung eröffnet, die die er n te der 1 . , . ö. eutigen Tag illustriert. Ein gedruckter Führer zu, dieser Ausstellun . 6 von Bruno Cassirer und wird im Kupferstich⸗ kabinett kauflich sein.
Literatur.
Gesetz üßer das Reichsnekopfer vom 31. De⸗ zember g für die Praxis dargestellt mit Einführung, Erläute⸗ rungen, Musterbeispielen, Tarif, Ausführungs⸗ und Pollzugsbor— chriften, den Richtlinien und den ergänzenden Vorschriften der eichszbgaben ordnung von Rechtsanwalt Sr. jur. 6. Koppe und Dr. rer. pol Pgul Varnhagen, S Hmriftleitern der Deutschen Steuerzetung.. Zwejte ber ef ge und emneiterte Auf⸗ lage, 566 Seiten. Berlin, Industrieverlag Spaeth u. Linde. Geb. 2 i plus Teuerungezuschlag. — Als eine der ersten Bearbeitungen . ichsnotoꝝfergesel vor Erl enn r . immun ĩ ie Materialien es n. mmentar dem ersten e
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bestimmun far , mögenswerte n der Erlãuteru auch
Ruß land ist
und im EGnteignungsgesetz geregelten e,.
1917 um 7990366 000 und 1918 um 990 408 000 6 zu. Diesen Summen steben
Leben enknommen sind, Fem Verstänbnis des 26 nahe. Besonders
zu, beachten sind die Kapitel über die . , der
ilanzen, der Abschreibungen, Rücklagen und Ueberschüsse, sowle der Grundstickemer le. Auch das / Inei e,, en von Reichsnotopfer gesetz und k 1 dargel ᷣ Die . ö
x. gãänzenden Vorschri der letzteren ö 57 alls im Wortlaute schri letzler s. gleich
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seß über die steuerliche Behandlung der im Reichsausgleichsgese t I ch 3 das Notopfer 1k ewünsch as kürzlich dom Reichstag verabschiedete ergänzende esetz zur beschleunigten Erhebung des Heine e e,, hat in dem
ommentar natürlich noch nicht berücksichtigt werden können.
Erbschaftssteuergesetz vom 10. September 1919 nebst den Ausführung sbest imm ungen, gemein verständ ˖ lich, erläutert, mit zahlreichen Beispielen un rechnungen von Geheimem Justizrat Fofesf Margus, Amtsgerichtsrat 4. D Zweite, berichtigte und ergänzte Auflage. 414 Seiten. Berlin, Industricberlag aeth u. inte. Geb. I5 6. = Der Kommentar des alterfahtenen Nachlaßrichters * neuen Erbschaftssteuergesetze — 6 das die seit 1906 bestehende Reichserbschaftssteuer ihren weiteren Ausbau erfahren hat, insbesondere das den erbenden , . und Abkömmlingen verblieben. Vorrecht der Erbschaftssteuer freiheit auf- gehoben, zu den heiden Steuern, die das Reichserbschaftssteuergesetz dom 3. Juni 1906 ö der Erbanfall⸗ und der Schenkungs⸗ steuer, noch eine dritte, die Nachlaßfteuer, eingeführt worden ist und die y auf eine früher nicht für . gehaltene Höhe
bracht sind — trug schon in seiner ersten Auflage allen Anforderungen Rechnung, die die zur Anwendung des Gesetzes Berufenen stellen hbonen Nachdem in einer längeren Einführung. ein das Wichtigste herborhebender Ueberblick über die steuerrechtlichen Neuerungen ge . 6 ist, folgt der Gesetzestext mit gründlichen, gemeinverständlichen
Irläuterungen, aus denen auch der Nichtjurist ersieht, in welcher Art das Steuer fyftem das Nachlaßbermögen belastet und welche Ver⸗ pflichtungen in dieser Hinsicht den Erbberechtigten obliegen. Es wird der Zusammenhang der Vorschriften des Erbschaftssteuergesetzes nicht nur miteinander, sondern auch mit den Bestimmungen des bürger⸗ lichen Rechts, nanientlich des Familien- und Erbrechts aufgedeckt und erläutert, die in den Anmerkungen mitabgedruckt sind, so daß der Leser das gesamte Material vereinigt findet, dessen er zum Verständnis der neuen Vorschriften bedarf. Durch viele Beispiele und Berech⸗ nungen, die in der auch zahlreiche sonstige in, ngen aufweisenden neuen Auflage des Kommentars noch vermehrt sind, wird verdeullicht, wie hoch nach den rerschiedenen Wertstufen des Nachlasses und des Erbanfalls die Steuerbeträge sich stellen, wie die einzelnen Steuer —⸗ arten ineinandergreifen und welchen Einfluß verwandtschaftliche Be⸗ ziehungen der Erbberechtigten zu dem Erblasser auf die Höhe der Erbanfallsteuer haben. Mit Nachdruck ist auf die vom Gesetz zu⸗ gelassenen Befreiungen und Ermäßigungen hingewiesen. Anhangs weise sind neben den Ausführungsbestimmungen zum Erbschaftssteuer⸗ gesetze auch noch die dieses ergänzenden Vorschriften der Reichs⸗ abgabenordnung und der zu ihr ergangenen 6 sowie die Verfügung des Reichs sinan min isters dom 12. Februar 192 über das Inkrafttreten der Reichsabgabenordnung für den Bereich der Erbschaftsf teuer wiedergegeben.
Die K nach dem Erbschafts⸗ teuergesetz vom 189. September 1919. Eine ausführ- liche Darstellung von Geheimem Justizrat Chr. Finger, Ober⸗ landesgerichtsrat. Berlin, ö von Franz Vahlen. Preis 4,50 und euerm gs zuschla — Durch das neue Erbschaftssteuergesetz hat auch die Schenkungésteuer an Bedeutung für das Vermögen weiterer Volkskreife erheblich gewonnen. Wie die Erbanfallsteuer ist sie außerordentlich erhöht und 1 Ehegatten und Abkömmlinge aus⸗ gedehnt worden. Sie erfaßt die Schenkungen unter Lebenden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie freigebige Zuwendungen unter Lebenden, sowelt der Bedachte durch sie auf 33 des Zuwendenden mit dessen Willen bereichert wird; wenn durch die Zuwendung nur eine Rechtspflicht erfüllt wird wie bei der Anssteuer, liegt keine Schenkung vor. Im allgemeinen sind auf die Schenkungssteuer die
in erster Linie für die Erbanfallsteuer gegebenen Bestimmungen sinn⸗
ür jene Steuer im Gesetze findet. In der vorllegenden eingebenden ystematischen Darstellung des Schenkungssteuerrechts wird dies näher dargelegt. Der Verfasser, der bereits einen vielbeachteten Kommentar zum neuen Erbschaftssteuergesetz veröffentlicht hat, behandelt in seiner Schrift Wesen und Zweck der Schenkungssteuer, Gegenstand der Be—= steuerung, Vorgussetzungen der Steueryflicht, Höhe der Steuer, Haftung des Schenkers und des Beschenkten für deren Entrichtung, steuerfreie und nicht steuerbare Schenkungen, die Frage, welche Steuer bei Erfüllung einer rechtsungültigen, nichtigen Verfügung von Todes wegen zu zahlen ist, Voraussetzungen einer Rückzahlung der Schen kungssteuer, Veranlagung und Erhebung der Steuer. Einge—= flochtene Beispiel aus der Praxis geben weitere Aufklärung.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den ‚Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“ Nr. 51 vom 22. Dezember 1920.)
Pe st.
Irland. Laut , n. vom 2. November ist in Dublin
1 Pestfall festgestellt worden. af rike ö Vom 11. Oktober bis 13. Nohember 9 Erkrankungen, davon in Beirut 8 und in Smyrna. ;
Griechenland. Vom 25. September bis 7. Oktober 4 Pestfalle, davon in Athen 2, in Saloniki und auf Chios je ; am 22. Oktober 1 Fall im Piräus.
Britisch Ostind ien. In Burma wurden gemeldet: vom 29. August bis 2. Oktober 75 Erkrankungen (und 79 Todesfälle) in Rangun, . 5. hat , 1I) in Bassein, vom 5. bis 25. September 4 (4 in Mulmein. .
Ceylon. Vom 22. August bis 18. September 14 Fälle in Colom ho. .
Honkong. Vom 1. August bis 2. Oktober 14 Erkrankungen und ¶ Todesfãlle. .
Aegypten. Vom 1. Oktober bis 11. November 24 Pestfälle.
. Cholera. Britisch Ostindien. Vom 29. August bis 3. Oktober 10 Erkrankungen fund 9 Todesfälle) in Bom bay, vom 5. Sep⸗ tember bis 3. Oktober 70 (66) in Kalkutta, vom 12. Sep⸗ tember 9 y , . in Burma vom 29. August bis 18. Seytember 2 (2). . nn kr Settlement s. Vom 22. Juli bis 14. August
Frkrank und 15 Todesfälle in Singapore. . 1. , 4. bis 25. Juli 10 Todesfälle in Bangkok.
Fhilippinen. Vom 3. bis 17. August 5 Todesfälle in Manila. . .
Japan. Vom 8. Juni bis 6. August wurden in Kobe 205 Irkrankungen und 64 Todesfalle festgestellt.
Pocken. 2 In * Were vom 28. Nodember bis 4 De⸗ rankungen in Kärnten. .
leb ee nenn fn ber nden io. His 16. Oftober 8 Gr. krankungen und 1 Todesfall in der Slowa kei.
Fleckfieber.
Deutsches Reich. In der Woche vom 12. bis 18. De
zember wurde 1 Erkrankung in Köln mitgeteilt. . ür die Woche vom 5. bis 11. Dezember wurden nachträ 64
noch 1 Erkrankungen gemeldet, und zwar aug Königsberg i. . und uz dem Interniertenlager Parchim (Mecklenburg. Schwerin) 26.“ Tschecho⸗ Slow * i. Vom 19. bis 15. Oktober 15 Er- krankungen, und zwar im tarpat hischen Gebiete 10 und in
der Slowakei s.
wiebergegeben und erläutert Bei eichsnotopfergese tte mon noch eine Klarstellun 3 starken . N12. 3
gemäß anzuwenden, neben denen man nur wenig: Sendervorschriften
. Rüůckfallf ie ber. Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bis 11. De⸗
zember wurden 41 Erkrankungen im Interniertenlager Parchim
Mecklenburg · Schwerin) festgestellt.
Gen ick st ar re.
reußen. In der Woche vem 5. bis 11. Dez 8 E 1. en (und 2 Todesfälle) gemeldet in fo ee, ,, er,, sund Kreisenjs; Berlin rn erg — ( ) Bochum Stadt Caffel 1 Schlüchtern] Düssel⸗ dorf 1 (1 fEssen Stadt Frankfurt 1 4 rer beg, . 1 I1Steinfuri. Potsdam 1 Prenzlau, Stralsund rimmens].
Spinale Kinderlähmung. n 6r . der Woche vom 5. bis 11. Dezember 1 Er⸗ krankung in Berlin. ng n,. Vom 28. November bis 4. Dezember 1 Erkrankung
in Lausanne. Ruhr.
re u . In der Woche vom 5. bis II. Dezember wurden o58 Erkrankungen (und J. Todesfälle) angezeigt in, folgenden Regierungsbezirken sund Kreisens: Berlin 1 (1), Len⸗ st e in 1 alle eln Land!, Arnsberg 43 (Dortmund Stadt 38 Dortmund Tand 5, Hamm Land 1, Hörde Stadt 1 Breslau
Breslau Stadts. Düffeldorf à Essen Land, Rees ie 1, Sannover 2 (1) Sulingen, Köln 1 (2) (Köln Stadt],
Münster 2 Recklinghausen Stadt, Recklinghausen Land je 1,
Osnabrück 1 Wittlager Potsdam 1 1Ostprignitzl, Schles⸗ w ig 1 Altona]; 3 für die Woche bom 14 bis 20. November: Oppeln 21 5) Beuthen Stadt 2 (1). Beuthen Land 5, Kattowiz Stadt 1, Kattowitz Land 1 ih Königshůtte 29 Pleß 5 (17. Rybnik S (2I; vom 28. November bis 4. Dezember: Aachen 1 Aachen Land].
Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 5. bis 11. Dezember 1920.
Pocken: Glasgow 1 Todesfall; Varizellen: Nürnberg 28, Budapest, Kopenhagen je 19, Prag und Vororte 38, Wien 4 Er⸗ krankungen; Biß verletzungendurchtollwutverdächtige Tiere: Reg.⸗Bez. Oppeln (hom 14. bis 20. November) 5; In⸗ fluenza: Berlin (bisher. Stadtgem.) 4 Breslau 38, Birmingham, Hifi je s, Dublin 1, Glasgow 5. Kopenhagen, Liverpoel je 1, London 185, Prag und Vororte 2, Wien 5 Todesfälle. Reg. Bez. Koblenz Vorwoche), Düsseldorf je 6ů Gumbinnen 3, Nürnberg 2, Kopen⸗ hagen 1069, Prag und Vororte 2, Stockholm 3, Wien (vom 14. bis 209. November) 5 Erkrankungen; Genick starre; Stuttgart, Budapest je 1 Todesfall, Stuttgart, Rotterdam je 1 Erkrankung; Ruhr: Budapest, Wien je 4 Todesfälle, Hessen, Bremen je 1, Budapest 41, Pra und Vor⸗ orte 8, Wien 22 Erkrankungen; Sch lafsuchtkrankheit Encephalitis lethargica): Kopenhagen 1 Erkrankung; Malsäaria: Reg. Bez. Aurich 1 Erkrankung; Krätze: Kopenhagen 178 Er⸗ krankungen; Nahrungsmittelvergiftung: Reg.⸗Bezirke Breslau 1, Gumbinnen 2 Erkrankungen. Ferner wurden Er⸗ krankungen ermittelt an Scharlach in Breslau 20, Hamburg 36, Budapest 116, Kopenhagen 126, Prag und Vororte 25, Wien 78; an Masern und Röteln in Nürnberg 195, Hamburg 25. Buda⸗ pest 221; an Diphtherie und Krupp in Berlin 156, Ham— burg 48, Amsterdam, Budapest je 38, Kopenhagen 194, Stock⸗ holm 55, Wien 30; an Typhus in den Reg.⸗Bezirken Breslau 39, Oppeln (vom 14. bis 20. Nopember) 30, Budapest 25.
Dem Reichs⸗Gesundheitsamt ist der Ausbruch der Maul⸗
und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in Chemnitz am 27. Dezember 1920 gemeldet worden.
Nach weisung über den Stand von Vieh seuchen in Oesterreich am 15. Dezember 1920.
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.) e Maul⸗ Schweine ·
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Klauen der [Schinmne der feuche Einhufer leuche, Schweine
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. Zusammen Gemeinden (Höfe): Maul⸗ und Klauenseuche 791 (7139), Räude der Ein 86 (128), Schweinepest Schwernese uche 59 (137), goth bier Schweine 20 (26). Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe und schälseuche der Pferde sund nicht ö e,,
Verkehrs tvesen.
Ungültige Postfrteim arken. Es wird daran erinn daß die n eg. zu 2, 24, 3 und 71 9 mit Ablauf des r Dezember ihre Güstigkeit verlieren, Vom 1. Januar an werden diese Freimarken nur noch auf älteren Postkarten Gu 71, 160 und 18 4 auf älteren , mn ,, (zu 10 und 20 4) . auf älteren Brief! umschlägen mit 6 rucktem Wertzeichen (his zu 20 M zu r Er gänzung der Freimgachung zugelassen. Neuere Vordrucke ünd andere, Postsendungen dürfen vom 1. Januar an mst Freimarken zu 2, 21, 3 und 73 9 nicht mehr freigemacht werden.
Theater und Mustk.
Im Opern hause wird morgen, !. ,,,, 23 ö
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Im Schauspielhause geht morgen Der mit dothor Mñthel in der Titel d Ehuard 2 König in Szene. . elne . Kn ö. R .
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