Nr. 68 des Zentralpblatts für Las Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 28. Dezember 1929. hat folgenden Inhalt: Marine und Schiffahrt: Bekannt— machung, betreffend die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch den Panamakanal. — Bekanntmachung, betreffend die Aenderung der Vorschriften über die Vermessung der Schiffe für die Fahrt Uu den Suezkanal.
Theater und Musik.
. Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, zum ersten Male Franz Schrekers Oper in drei Aufzügen „Die Gezeichneten. unter der musikalischen Leitung des Kapellmeisters Dr. Stiedry und szenischer Leitung von Dr. Hörth aufgeführt. Die gesamte Ausstattung liegt in den Dänden des Direkt ors der Stuttgarter Kunstgewerbeschule, Professors Pankok. Die Besetzung lautet: Carlotta: Barbarg Kemp, Alviano: Josef Mann, Tamare: Heinrich Schlusnus, Adorno und Gapitaneo: Karl Armster, Podesta: Otto Delgers, genuesische Edle: Marcel Nos, Kurt. Sommer, Fritz Düttbernd, Eduard Habich, Desider Zador, Hein; Wwe, Senatoren: Robert Philipp, Louis van de Sande, Herbert Stock, Pigtro: Waldemar Henke, Jüngling: Paul Kittel, riesiger Bürger: Rudolf Krasg, Martuccia: Ida von Scheele⸗Müller, Ginevra: Mary Meisenberg, Mädchen: Genis Guszalewicz, Dienerin: Mar— garete Jäger⸗Weigert. Anfang 54 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen König Richard II.“ mit Nudolf Ferster in der Titelrolle wiederholt. Anfang 7 Uhr. — Bei der am Freitag, den 7. d. M. stattfindenden Erstaufführung don Hans Müllers Drama in vier Akten „Die Sterne“ spielt Annemarie Seidel die Marina, Albert Bassermann den Galilei und Arthur Kraußneck den Papft. Spielleiter ist Dr. Rein⸗ hard Bruck.
. Die Große Oper in Paris kündigt, wie W. T. B. mitteilt, für morgen, Mittwoch, die erste Wagner⸗Oper an. Es wird Die Waltüre“ gespielt.
3 Madrid erzielte, wie W. T. B.“ erfährt, kürzlich die erste Aufführung von Lohengrin“ gelegentlich des deutschen Operngastspiels einen glänzenden Erfolg.
— —
Konzerte.
Das J. Philharmonische Konzert unter Arthur Nikischs Leltung stand, wie nicht anders zu erwarten war, im Zeichen Beethrvens. Stunden der Weihe bereitete der Dirigent seinem ihm getreuen Zuhörerkreise. Er eröffnete den Abend mit der selten gespielten Leonoren⸗Ouvertüre Nr. 1. Es folgte das Vielinkonzert, dorgetragen von einer unserer besten Geigerinnen, Alma Moodie. Sie hat sich durch genigle Erfassung des Stils, intensives Erleben des Werkes und unübertreffliche geistige Interpretation, beruhend auf voll kommener d des Jnuhalts, einen Lorheerkranz er— rungen, den ihr selbst ein Versey nicht streitig machen könnte. Die zweite Programmhälfte bildete die „Eroica“. Die Ausdeutung der Symphonie ließ erkeynen, wie sehr Nikisch und Beethoven miteinander verwachsen sind. Es war ein Musizieren, das den Zuhörern unvergeßlich bleiben wird. — Wie alljährlich beging die Singakgdem ie unter strahlendem Baume durch die Auf⸗ führung, von Joh. Seb. Bachs: Weihnachtsoratorium!“ das Weihnachtsfest. Wie stets erquickte man sich an dieser Ewigkeits nusit, die die schlichte, ergreifende Erzählung von der Geburt Christi zum textlichen Vorwurf hat. Sie verbreitete jene fromme, andachts— belle Stimmung, die die Ungunst der Zeit auf Stunden vergessen ließ. Georg Schumann förderte als Meister des Taktstockes mit seinem Chor alle Schönheiten des Werkes restles zutage. G. A. Walter war in Ton und Vortrag ein unvergleichlicher Epangelist. Eine warmherzige Wiedergabe erfuhren die Altarien durch Paula Werner⸗Jen Len, während Minna Ebel⸗Wäilde einst⸗ weilen als Bach⸗Sängerin wie auch Artur van Eweyk nicht befriedigen konnten. Der stark verblichene Baß Eweyks konnte in der llanghellen Arie rn dein Mitleid“ keinen Eindruck machen. Das Philharmonische Qrchester spielte den orchestralen Teil öfter zu wuchtig. Fritz Heitmann, der die Orgel bediente, bot, wie immer, Vollkommene. — Der zuletzt genannte treffliche Organist der Kaiser-Wilhelm⸗Gedächtniskärche veranstaltete dort in Gemeinschaft mit dem Geiger Adolf Bu sch unlängst einen ‚Bach⸗-Reger⸗Abend .*. Beider Können trägt den Stempel absoluter Vollendung, und ihre Darbietungen waren auch diesmal wieder von tiefgehenden Wirkungen begleitet. — Florizel von Reuter spielte nach, jahrelanger Abwesenheit im überfüllten Schubertsaal ein sehr seltenes Programm: sämtliche 24 Kapricen von Paganini für eine Solovioline. Sie stellen an den Spieler wie an den Hörer starke Anforderungen. Herrn von Reuter schien es eine Freude und Genugtuung zu sein, dem erstaunten Publikum immer Unzlaublicheres vorzuführen. Der Beifall wuchs von Stück zu Stück un? kannte am Schluß nach stetig steigender Intensität in der Wiedergabe keine Grenzen. Noch größer war das Erstaunen, als der Künstler noch Paganinis Variationen über „Nel cor hin non rai senta“ wie eine Selbstverständlichkeit zugab. Außer Paganint selbst sollen nur Wilhelmy, Sebald und Schmuller dieses selbe Riesenprogramm aufgestellt haben. Es mag aber nie mit mehr, physischer Kraft, geistiger Frische, Sicherheit auf dem Griffbrett wie in der Bogenführung bewältigt worden sein als diesmal., Florizel von Reuter scheint es bei seiner Fertigkeit ganz gleichgültig, ob er Doppelgriffvariationen in. Terzen, Sexten, Oktaven oder Dezimen oder mit der rechten Hand fliegendes und liegendes Stakkato im Ah⸗ trich ausführt. Voller, schöner Ton, reinste Intonation, reife Auf— fassung und ein bewunderns wertes Gedächtnis sind die weiteren glänzenden Eigenschaften des jungen Virtuosen. — Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Beethopensagl an dem Beethovenabend des hoch⸗ geschätzten Klaviermeisters Joseph Pembaur, dessen reiches Künstlertum sich auch diesmal wieder glänzend bei dem Vortrag von Sonaten von Beethoven bewährte. — Else Loewen berg sang im Klindworth-Scharwenkasaal außer zwei Arien von Puccini und Gounod Lieder von Schubert, Wolf und Mahler. Die Sängerin hat im hohen Forte einen gutklingenden, kräftigen ⸗ Sopran, doch muß mit den niederen Lagen noch Ausgleich geschaffen werden. Auch eine sorgfältigere Aussprache ist wünschenswert. Trotzdem ließ sich ihr Liederabend zu den genußreichen zählen. Nicht wenig trug Fritz win dem ann als Begleiter dazu bei. —Im Meisteraal hatte Miete M,öllex ihre Vortragskunst hauptsaäͤchlich auf die Kleinen eingestellt, die auch in reichen Scharen herbeigeeilt waren. Mit ihrem ympathischen Organ und ihrem oft von feinem Humor durch- setzten Vortrag erzählte sie Märchen und erzielte bei den Großen und 8 einen so behaglich heitere Wirkungen, daß oft ein herzliches Lachen durch den Saal tönte. Ihre Tochter, die anmutige Sängerin Ilfe Marja, bereicherte das Programm um die Weihnachtslieder von Cornelius — Im Klin dworth⸗Scharwenka⸗Saal gab es zur Abwechslung einen Tanzabend. Das Schwesternpaar Ell und Gerte Winter⸗Bernd führte hier eigene Tänze uu Die anmutigen und ausdruckspollen Bewegungen ihrer schlanken, ge⸗ schmeidigen Gestalten, das feine rhythmische Sichein fühlen der änzerinnen in die begleitende Mustk waren sehr wirkungsvoll. . ihrer aus 46 ,, geschaffenen, besonders die von natürlichem Humor belebten Darbietungen mußte f stürmi Verlangen ver et werden. ; ,,,
9. s
Mannigfaltiges.
Gestern fand im Reichsfinanzministerium ĩ Vertretern der Reichsregierung und ,, der an Orggnisationen der Beamten und Arbeiterschaft des Reichs, insbesondere der Gisenbahner, in Anwefenheit von Vertretern der Länder eine Aussprache über die bestehende Notlage und deren Abstellung statt. Von beiden Seiten wurden die für die weitere Erledigung der Angelegenheit dien lichen Gesichtspunkte er⸗ örtert, und durch die gegenseitige offene Schilderung der tatsächlichen Ver⸗
hältniffe der Beamten und Arbeiterschaft wie der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Reichs eine allgemeine Orientierung ge⸗ schaffen, die eine weitere Verhandlung ermöglicht. Am Mittwoch, den 5. Januar, werden die Verhandlungen zwischen dem Reichs—⸗ verkehrsministerium und dem Sechzehnerausschuß der Eisenbahner, am Freitag, den 7. Januar, zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem Deutschen Beamtenbund nebst Gutachterausschuß auf⸗ genommen werden. (W. T. B.)
Beuthen OS., 3. Januar. (W. T. B). Amtlich wird ge⸗ melder: Heute vormittag 95 Uhr entgleiste bei Tarnowitz der Güterzug S530 und sperrte beide Nebengleise. Der Personen⸗ verkehr wurde durch Umsteigen aufrechterhalten. Verletzt wurde niemand. Der regelmäßige Verkehr wurde 6 Uhr Abends wieder aufgenommen.
Kattowi ö 2. Januar. (W. T. B.) Die „Ostdeutsche Morgenpost“ meldet: Donnerstag früh sind drei Bergleute in der Kleophasgrube durch Kohlenmassen ver schüttet worden. Die Bergung der Leichen ist wegen der Grubengase sehr
schwierig.
Landau, 3. Januar. (W. T. B.) Der Fandrat von Landau lehnte das Ansuchen der französichen Militärbehörden um Vornahme einer Reihe von Gr⸗ weiterungen an dem Soldatenheime mit einem Kosten⸗ aufwande von 30 000 4 ab, da die Stadt nach dem Artikel 8 des Rheinlandabkommens nicht verpflichtet ist, für die Einrichtung von
Sol datenheimen aufzukommen.
Paris, 2. Januar. (W. T. B.). „Matin“ stellt eine inter essanle Frage zur Debatte, nämlich die Höhe des Soldes, die die Befatzungstruppen in Oberschlesien erhalten, und die Bezahkung der Mitglieder der Interalliierten Kommission in Oberschlesten. Ein Militärautomobilist oder ein einfacher Sekretär eder eine Ordonnanz in einem Kasino erhalte seine Löhnung in Dollar, und zwar monatlich 122 Dollar, was nach dem heutigen Kurs 70 Francs den Tag ausmache. Ein Hauptmann der Missionen erhalte ungefähr 70 000 Francs im Monat, also ein Gehalt, das höher sei als das, was Marschall Foch beziehe. Wenn irgendein einfacher Soldat zu einem Dienst donn man piert werde, erhalte er in diesem Augenblick 102 Dollar, das mache 1700 Franes aus. Zwanzigmal habe man dem Kriegsminister diese Ungerechtigkeit angekündigt und im Vergleich damit die schlechte Bezahlung der Soldaten. Ein Senator habe an die Interalliierte Kommission in Sppeln geschrieben, habe darauf nur die Antwort erhalten, daß der Präsidenk der Kommission die Sache in Paris mitgeteilt habe. Vom Kriegsminister allein hänge die Entscheidung ab.
Handel und Gewerbe.
— Die Disconto-⸗Gesellschaft Berlin eröffnet laut Meldung des . B. T. B. in Dortmund eine Zweigstelle,
— Chemisch reiner Stickstofs aus der Lu ft. Die bekannten Verfahren zur Gewinnung von Stickstoff aus der Luft, sei es durch Ueberleiten der Luft über glühendes Kupfer oder auf dem Umwege über flüssige Luft, ermöglichen nicht, unmittelbar Stickstoff von solcher Reinheit zu gewinnen, wie er für die Fabrikation elektrischer Glühlampen sowie für andere Zwecke benötigt wird. Für diese Verwendung ist jetzt, wie die ‚„Umschau“ berichtet, ein neues, patentiertes Verfahren ausgearbeitet worden, das ermöglichen soll, Stick⸗ stoff von mehr als 99,5 vH Reinheit unmittelbar aus der Luft zu gewinnen. Zu diesem Zwecke wird der Luftscuerstoff durch eine Wasserstoff⸗ flamme verbrannt, und zwar werden die beiden Gase vor der Ver— mengung auf die Verbrennungstemperatur erhitzt, wodurch eine voll- kommens Vereinigung des Sauerstoffs mit dem Wasser toff erzielt werden soll. Zur Ausführung deg Verfahrens dient eine poröse Scheidewand, die auf 500 big 800 Grad erhitzt wird. Das eine der beiden Gase wird durch die Poren des Diaphragmas hindurchgeleitet, wobei es auf die gewünschte Temperatur erhitzt wird, während das andere Gas durch Vorbeiführen an dem Ofen auf die erforderliche Temperatur gebracht wird. Die bei der Ver⸗ brennung des Wasserstoffs frei werdende Wärme wird in der Regel ausreichen, das Diaphragma auf der erforderlichen Temperatur zu erhalten, so daß eine Erhitzung von außen nur zu Beginn der Reaktion notwendig ist. Das den Ofen verlassende Gasgemisch be⸗ steht fast ausschließlich aus Stickstuff und Wasserdampf. Nach der Kondensation des Wasserdampfes wird das Gas noch durch ein mit Kupferorxyd und metallischem Kupfer gefülltes, hocherhitztes Rohr ge⸗ leitet, auf welche Weise sowohl Spuren von Sauerstoff als auch ein etwaiger Ueberschuß von Wasserstoff entfernt werden. Das beschriebene Verfahren kann auch für andere Zwecke, z. B. zur Abscheidung von Argon aus der Luft oder aus sauerstoffhaltigen Gemischen dienen.
. — Im Geschäftsjahr der Berlinjschen Lebens⸗-Ver⸗ sicherungs-Gesellschaft 1920 betrug der Antragszugang in der Groß Lebengnersicherung 2063 Millionen Mark (1919 — 143.2 Millionen Mark. In der Aufsichtsratssitzung vom 17. De⸗ zember 1920 beschloß die Verwaltung für das Geschäftsjahr 1921 die Ausschüttung der gleich hohen Versichertendividenden, wie sie in 1920 vergütet worden sind.
Braunschweig, 3. Januar. (W. T. B.) Prämien- ziehung der Braunschweiger 20⸗Talerlose: 45 000 4 Ser. 84 Nr. 18. 9600 M Ser. 9457 Nr. 44. 4800 H4½, Ser. 8536 Nr. 18. 3000 KA Ser. 8143 Nr. 48. 300 M Ser. 574 Nr. 34, Ser. 658 Nr. 43, Ser. 2443 Nr. 43, Ser. 5295 Nr. 49, Ser. hH569 Nr. 11, Ser. 6031 Ur. 45, Ser. S249 Nr. 19, Ser. 8520 Nr. 39, Ser. S529 Nr. 47, Ser. 9457 Nr. 12. 150 M Ser. 658 Nr. 17, Ser. 4930 Nr. 49, . Nr. ö . 6097 . 11, Ser. 8249 ö. 23, Ser. 8524 Nr. 8. Jede der ührigen zu den gezogenen Serien gehörenden Nummern wird mit 93 eingelsst. 30. 6h
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Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
Ruhrrevier DOberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
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Wien, 3. Januar. (W. T. B.) Die feste ,, , die vor dem Jahreswechsel an der Börse geherrscht hatte, hielt au heute an. In der Kulisse war der Verkehr ruhiger. Im Schranken lagen umfangreiche private Kaufaufträge vor, deren Durchführung starke Steigerungen brachte. Namentlich waren Industriewerte ge⸗ fucht. Am Anlagemarkte stellten sich Notenrenten 1 niedriger. Wien, 3. Januar. (W. T. B.) Türkische Lose 3791,00, Staats- bahn 5456, 0, Südbahn 2910, o5, Oesterreichische Kredit. 1455,00, Ungarische Kredit 2030,00, Anglobank 1140,00, Unionhant 10140, Bankberein 1M 5,00, Länderbank 181500. Oesterreichisch Ungarische Bank 6000 50, Alpine Montan 6176, o. Prager Eisen z Rima Muranyer 4700,00, Stodawerke 3559,09. Salgokohlen 10050, 06, Brürer Kohlen 111,99, Galizia 30850 00, Waffen 3400,00, Lloyn Artie rere m an dihätie 1855 05, Daimier, 1150 LG, Dester— reichische Goldrente 195, 0, Desterreichische Kronenrente 96, 00, Februar rente 7, 99, Mairente M,00, Ungarische Goldrente — — Ungarische Kronenrente 212,00, Veitscher — Siemens⸗Schuckert 2301, 00. Wien, 3. Januar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Berlin 913.00 G., Amsterdam 20990, 00 G., ürich 10,00 G., Kopenhagen — G., Stockholm 13195 G., Christiania —— G. Marknoten 917,50 G., London 236250 G. Prag, J. Januar. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗˖ zentrale: Berli: [21,25 G., Marknoten 121,B25 G. Wien 13, 05 G. Lon don, 3. Januar. (W. T. B.) 23 Co Englische Konsols 447 s oHß* merle? vsen kz söer, S of Hrasitiger Cen L öh, 4 o Japaner von 1899 48c., 5 o Mexikanische Goldanleihe von 1859 35, 3 0 Portugiesen 19ex., 5 c Vussen von 1906 164, 44 do Ruffen von 19539 43, Baltimore and Ohio 15, Canadian Pacifte 16, Pennfylvania 56, Southern Pacific 139, Union Pacific 170, United States Steel Corporation 118, Rio Tinto 26, De Beers 133, Goldfields 16/1. Nandmines 2. ; London, J. Januar. (W. T. B.). Wechsel auf Paris 60, 55. Wechfel auf Belgien 57.55, Wechsel auf Schweiz 23,214. Wechfel auf Holland Ll,27, Wechsel auf New York 355,26, Wechsel auf Spanien 26, 82, Wechsel auf Italien 1011/8, Wechsel auf Deutsch⸗
land 261,00. — Privatdiskont 63. ö. 5H oso g e g Anleihe
Paris, 3. Januar. (W. T. B.) S629, 4 oso Französische Anleihe 58, 60. 3 6 Französische Rente 558, 25, d o/ Spanische äußere Anleihe 183,00, 3 oo Russen von 1906 —, Z oo Russen von 1896 —— 4 0 Türken unifiz. 66,00, Suezkanal 6175. Rio Tinto 1525. —
Pariß, 3. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutsch⸗ land 3,25, Amerika 1707, 90. Belgien 105,00. England 60, 62, Holland h37 50, Italien 58,50, Schweiz 261,509, Spanien 225.50.
Am serdam, 3. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf London 11,267, Wechsel auf Berlin 430, Wechsel auf Paris 18,59, Wechsel auf Schweiz 148,65, Wechsel auf Wien 70, Wechse! auf Kopenhagen 48,00, . auf Stockholm 63, 73. Wechsel auf Christianig 48.30, Wechsel auf New Vork 318,50, Wechsel auf Brüssel 19525, Wechsel auf Madrid 42,50, Wechsel auf Italien 11,00. — 5 Olo Niederländische Stcatsanleihe von 1515 825 /s, 3 olö Niederländ. Staatsanleihe 524, Königlich Niederländ. Petroleum 629, 00, Holland⸗Awmerika⸗Linie 286, 00, Atchison, Topeka C Santa Fe — — Rock Island —— Southern Pacifie — Southern Railway — — Union Pacifie 153,00, Anaconda 84 Ho, United States Steel Corp. 1037/3. — Stetig.
Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 2. Januar 1921. — Drachenaufstieg von 5 a bis 7 a. Relative
. Wind ö Geschwind. teit 4 n
Meter
Seehöhe Luftdruck Temperatur C0
. oben unten os Joo s 5, z 100 745 7,5 88 726 7.3 100 631 1465 100
Bewölkt. Nässender Nebel.
ö — — 6
3. Januar 1921. — Drachenaufstieg von 9 a bis 12 a.
Nelatipe Wind deri. ee eg kö . ichtung Sckund.⸗ 19 12 149 0 8, N SWW 570 6575 20 85 V 1965 5635 — 3,5 85 R 2560 566 — 45 85 W
Bewölkt. — Sicht: 3 km.
Seehõhe Luftdruck Temperatur C0
m mm
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)
E - — ä
Theater.
dpernhaus. (Unter den Linden) Mittwoch: Karten
, atz 8. Zum ersten Male: Die Gezeichneten. Anfang * T.
Donnerstag: Die Gezeichneten. Anfang 55 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 4. Dauer⸗ bezugsvorstellung. König Richard der Dritte. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Die Journalisten. Anfang 7 Uhr.
am 31. Dezember 1920
17490 4315 6 298 738
Gestelltt .
Nicht gestellt..
Beladen zurück⸗ gestellt:
30. Dezember.
31. Dezember.
17997 14 868
am 1. Januar 1920 4 860 676 3 839
am 2. Januar 1920
4811 Md
293
Gestellt. .
Nicht gestellt.
Beladen zurück⸗ geliefert.
ö Nicht gestellt. Beladen zurũck⸗
geliefert.. —
Berichte von auswärtigen Weripapiermärkten.
ö Köl n, 3. Januar. (W. T. B.) Englische Noten 262,50 bis 263,55, Franzhsssche Roten 133 39 434, 5, Belgifche Roten 456,06 bis 456,50, Holländische Noten 2337,39 2340 00, Rumänische Noten 6. ,, ,, ,, Schweizerische Noten —, Italienische Noten — — tockbolmer Noten — —
Noten 1140,00. . ö .
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Gertrud Kirchner mit Hrn. Justizrat Viktor Fuchs Danzig), — Frl. Ilse Freiin von Lepel mit Hrn. ö a. D. von Ziska (Berlin⸗Wilmersdorf).
Gestor ben; Hr. Generalleutnant z. D. Eugen Wentscher (Freien⸗ walde a. O.). — Hr. Obergeneralarzt Dr. Maximilign Kanzow (Berlin). — Hr. Geh. Studienrat Prof. Dr. Karl Müllenhoff (Steglitz. — Hr. Leo Graf von Schlieffen (Sandow). — Hr. Otto Graf v. d. Recke von Volmerstein (Parchau i. Schlef). — . Sr. Geh. Justizrat Dr. Rudolf Leonhard (Breslauzp. —
Friedrich Fürst zu Solms⸗Baruth (litschdorf).
2
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty rol, Charlottenburg.
r ren, den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle echnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanst Berlin, Vf. zun Verl agsanstalt,
Sieben Beilagen leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 1A und B) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
——
2 6 . .
2 , e,
Srste Beitage
zun Deutschen Reichsanzeiger ind Preußzischen Staatsanzeiger
Nr. * r . Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Preußen.
ö Gesetz über die Wahlen zum Preußischen Landtag (Eandeswahlgesetz). .
Vom 3. Dezember 1920.
Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
I. Wahlrecht und Wählbarkeit. S§ 1. . (i Wähler zum Landtage sind alle über zwanzig Jahre alten
reichsdeutschen Männer und Frauen, die in Preußen wohnen. (2) Jeder Wähler hat eine Stimme. h
S 2.
() Die Ausübung des Wahlrechts ruht für die Soldaten wäh⸗ rend der Dauer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht.
) Ausgeschlossen von der Ausübung des Wahlrechts ist:
1. wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft steht; 2. wer die bürgerlichen Ehrenrechte nicht besitzt.
(3) Behindert in der Ausübung ihres Wahlrechts sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer Heil- oder ie , . untergebracht sind, ferner Straf, und Untersuchungs- gefangene sowie Personen, die infolge gerichtlicher, oder . Anordnung in Verwahrung gehalten werden. Ausgenommen sind Personen, die sich aus politischen Gründen in Schutzhaft befinden.
§ 3. Wählen kann nur, wer in eine Wählerliste oder eine Wahlkartei eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. .
S 4.
Wählbar i die Wahlberechtigten, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. ;
(1) Ein. Abgeordneter verliert seinen Sitz: 1. durch Verzicht: durch nachträglichen Verlust des Wahlrechts; 3. durch strafgerichtliche Aberkennung der Rechte aus öffent⸗ lichen Wahlen; durch Ungültigerklärung der Wahl oder sonstiges Ausscheiden beim Wahlprüfungsverfahren; 5. durch nacht mgliche Aenderung des Wahlergebnisses. () Der Verzicht ist dem Landtagspräsidenten schriftlich zu er- klären; er kann nicht widerrufen werden.
II. Wahlvorbereitung . § 6.
Das Staagtsministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem Aelteftenrate der Landesbersammlung den Tag der Hauptwahl (Wahltag). 5
Die Wahlkreiseinteilug und die Bildung von Wahlkreis⸗ verbänden regelt die Anlage. § 8.
Zur Vorprüfung und Feststellung der Wahlergebnisse im ganzen
Lande ernennt der Minister des Innern einen Landeswahlleiter und einen Stellvertreter. ) .
Für die Stimmabgabe wird jeder Wahlkreis in Wahlhezirke geteilt, die möglichst mit den Gemeinden zusammenfallen. Große Gemeinden können in mehrere Wahlbezirke zerlegt, kleine Gemeinden oder Teile von Gemeinden mit benachbarten Gemeinden oder Ge⸗ meindeteilen zu einem Wahlbezirke vereinigt werden.
§ 10.
() Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorsteher und ein Stell vertreter ernannt. .
(Y Der Wahlvorsteher beruft aus den Wählern des Wahlbezirks drei bis fechs Beisiher und einen Schriftführer, der auch den Wählern eines anderen Wahlbezirkes entnommen werden kann.
(3) Wahlvorsteher, Stellvertreter des Wahlvorstehers, Beisitzer und Schriftführer bilden den Wahlvorstand.
§ 11.
((M In jedem Wahlbezirke wird für die dort wohnhaften Wähler eine Wählerliste oder Wahlkartei angelegt.
Wahlberechtigte preußische Stagtsbeamte, Arbeiter in preußi· schen Staatsbetrieben, die ihren Wohnsitz nicht in Preußen, aber nahe
*
der Landesgrenze haben, und wahlberechtigte Angehörige ihres Haus ⸗
standes werden auf Antrag in die Wählerliste oder Wahlkartei einer benachbarten preußischen Gemeinde eingetragen.
(6) Die Wahlordnung bestimmt, unter welchen Voraussezungen Wähler auf ihren Antrgg in der Wählerliste eder Wahlkartei zu streichen und mit einem Wahlscheine zu versehen sind.
§ 12. ) () Die n . und Wahlkarteien werden spätestens vier Wochen vor dem Wahltage mindestens acht Tage lang öffentlich aus. gelegt. Die Gemeindebehörde gibt Ort und Zeit öffentlich bekannt und weist auf die Einspruchsfrist hin. .
(Y) Einsprüche sind bis zum Ablaufe der Auslegunggfrist hei der Gemeindebehürde anzubringen und innerhalb der nächsten vierzehn Tage zu erledigen. Hierauf werden die Listen oder Karteien geschlossen.
. § 13.
„Der Wähler kann nur in dem Wahlbezirke wählen, in dessen Wählerliste oder Wahlkartei er eingetragen ist. Inhaber von Wahl- scheinen können in jedem beliebigen Wahlbezirke wählen.
. . §5 14. () Für jeden Wahlkreis werden ein Kreiswahlleiter und ein Stellvertreter ernannt. . ) Bein Kreigwahlleiter sind spätestens am einundzwanzigften Tage vor dem Wahltage die Kreisvorschläge einzureichen. (63) Die Kreiswahlvorschläge müssen, von mindestens zwanzig Wählern des Wahlfreises un erzeichnez sein. Die Namen der Be—⸗ werber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.
. 6 In den Wahlwvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat.
1921
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Berlin, Dienstag, den 4. Januar
() In dem einzelnen Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal vorgeschlagen werden. 31s 6.
(h Für jeden Wahlkreisverband werden ein Verbandswahlleiter und ein Stellvertreter ernannt.
O Innerhalb eines Wahlkreisverbandes können mehrere Kreis, wahldvorschläge miteinander verhunden werden. Die. Verbindung ist nur dann wirksam, wenn diese Kreiswahlvorschläge nicht verschiedenen Landeswahlvorschlägen angeschlossen sind.
() Die Verbindung muß von den auf den Kreiswahlvorschlägen bezeichneten Vertrauenspersonen oder deren Stellvertretern überein- stimmend, spätestens am vierzehnten Tage vor dem Wahltage, dem Leiter des Wahlkreisberbandes schriftlich erklärt werden.
S 16.
(I. Beim Landeswahlleiter können, und zwar spätestens am sechzehnten Tage vor der Wahl, . eingereicht werden. Sie müssen von mindestens zwanzig Wählern unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.
M In den Wahlvorschlag darf nur aufgengmmen werden, wer seine Justimmung dazu schriftlich erklärt hat. Die Erklärung muß spätestens am fechzehnten Tage vor dem Wahltage beim Landeswahl⸗ leiter eingegangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.
(63) Ein Bewerber darf nur in einem Landeswahlvorschlage be nannt werden. Die Benennung in einem Landeswahlvorschlage schließt die Benennung in einem Kreiswahlvorschlage nicht aus, wenn die Erklarung nach 8 18 sich auf diesen Landeswahlvorschlag bezieht.
kö § 17.
(M In jedem Kreis- und Landeswahlvorschlage muß ein Ver⸗ trauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Kreiswahlleiter und dem Wahlaus⸗ schusse, bei Landeswahlvorschlägen gegenüber dem Landeswahlleiter und dem Landeswahlausschusse bevollmächtigt sind. Fehlt diese Bezeich⸗ nung, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite als sein Stellvertreter.
) Erklärt mehr als die Hälfte der Unterzeichner ines Wahl= vorschlags schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen erfetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald die Erklärung dem Wahl⸗ leiter zugeht. 818
Für die Kreiswahlvorschläge kann erklärt werden, daß hre Rest⸗ stimmen einem Landeswahlvorschlage zuzurechnen sind. Die. Er⸗ klärung muß spätestens am zehnten Tage vor dem Wahltage schriftlich
beim Kreiswahlleiter eingereicht sein. Sonst scheiden die Reststimmen
des Wahlkreises beim Zuteilungsverfahren für das Land aus.
5 19.
Eine telegraphische Erklärung gilt als schriftliche Erklärung im Sinne des 8 14 Abs. 2. 4, 8 15. Abs. 3, 5 16 Abf. 1, 2, 8 18, wenn sie durch eine spätestens am vierten Tage, nach Abaluf der Frist eingegangene schriftliche Erklärung bestätigt wird.
J 3 v0. . (1) Zur Prüfung der Kreiswahlvorschläge wird für jeden Wahl⸗ kreis ein Wahlausschuß gebildet, der aus dem Kreiswahlleiter als
Vorsitzendem und vier e fie, besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Wahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.
(E) Die Wahlwxorschläge kön nen nach ihrer Festsetzung nicht mehr geãndert oder zurückgenommen werden. 5§ 21.
(1) Zur Prüfung der Verbindungserklärungen wird im Bedarfs⸗
falle für jeden Wahlkreisverband ein Verbandswahlausschuß gebildet,
ker aus dem Verbandswahlleiter als Vorsitzendem und vier Beisitzern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Verbandswahlaus⸗ schuß beschließt mit Stimmenmehrheit.
() Der Verbandswahlleiter teilt die Verbindungserklärungen so, wie sie zugelassen sind, den Kreiswahlleitern der beteiligten Wahl kreise mit. 32
(1) Zur Prüfung der Landeswahlvorschläge wird gin Landeswahl⸗ ausschuß gebilbet, der aus dem Landeswahlleiter als Vorsitzen dem und
. BVeifitzern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der“
zandeswahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.
(2) Der Landeswahlleiter veröffentlicht die Landeswahlvorschlãge so, wie sie zueelassen sind, in fortlaufender Nummernfolge.
nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
S§ 23.
Der Kreiswahlleiter gibt spätestens am vierten Tage vor der Wahl die Kreiswahlvorschläge samt Verbindungserklärungen sowie die Landeswahlvorschläge, denen sich Wahlvorschläge aus dem Wahl— kreis angeschloffen haben, in der zugelassenen Form öffentlich bekannt.
5§ 24. () Der Stimmzettel darf nur Namen aus einem einzigen Kreis⸗ wahlvorschlag enthalten. Ein Name genügt.
(23. An Stelle der Namen oder neben ihnen darf der Stimmzettel Nummer aus
auch die Bezeichnung des Kreiswahlvorschlags mit der der amtlichen Bekanntgabe oder das Kennwert enthalten. wort gilt auch der Name einer Partei.
(5 Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.
ö 2ö. Verbindung der Landtagswahl mit anderen Wahlen oder Abstimmußksen kann der Minister des Innern anordnen, in welcher Weise zur Unterscheidung von, den Stimmzetteln für die anderen Wahlen oder Abftimmungen die für die Landtagswahl be— stimmten kenntlich zu machen sind.
III. Wahlhaudlung und Ermittlung des Wahlergebnisses. . S§ 26. . Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
/ § A. Gewählt wird mit Stimmzetteln in amtlich feiern g f, Um⸗ schlägen. Abwesende können sich weder vertreten lassen noch sonst an
der Wahl teilnehmen. 5
Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahlvorstand mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt der Wahlvor⸗ steher den Ausschlag. Nachprüfung im Wahlprüfungsverfahren bleibt vorbehalten. 3 2
Zur Ermittlung des Wahlergebnisses stellt der Wahlausschuß fest, wieviel gullige Stimmen abgegeben sind und wiebiel davon auf jeden
Kreiswahlvorschlag entfallen.
Als Kenn⸗
Im Falle d
des Innern qu aussch u stimmung des Landeswahlausschusses dort die Wiederholung der Wahl
Die Ver⸗ öffentlichung soll spätestens am dreizehnten Tage vor dem Wahltag erfolgen. Nach der Veröffentlichung können die Landeswahlvorschläge
Braun.
§ 36.
Jedem Kreiswahlvorschlag werden so viel Abgeordnetensitze zu= gewiesen, daß je einer un 16 060 für ihn abgegebene Stimmen kommt. Stimmen, deren Zahl für die Zuteilung eines oder eines weiteren Abgeordnetensißes an einen Kreiswahlvorschlag nicht ausreicht (est= stinmen), werden, soweit sie auf verbundene Wahlvorschläge gefallen sind, dem Wahlverbandsausschuß und, soweit sie auf Wahl vorschlãge gefallen sind, die nur einem Tandeswahlvorschlag angeschlossen sind, dem Landeswahlausschusse zur Verwertung überwiesen.
5 31.
(1) Der Verbandswahlausschuß zählt die im Wahlkreisverband auf die verhundenen Wahlvorschläge gefallenen Reststimmen zu—⸗ sammen. Auf je 40 900 in dieser 6 gewonnener Reststimmen ent⸗ fällt ein weiterer ,, ,,, iese Sitze werden den Kreis⸗ wahlvorschlägen nach der Zahl ihrer Reststimmen zugeteilt. Bei aleicher Jahl von Reststimmen auf mehreren Kreiswah lvorschlägen entscheidet über die Reihenfolge das Los.
(23) Die bei der Verrechnung der Reststimmen im Wahlkreis⸗ verhande nicht verbrauchten oder nicht berücksichtigten Reststimmen werden ihrem Landeswahlvorschlag überwiesen.
S 32.
(I) Der Landeswahlausschuß zählt die in allen Wahlkreisen oder Wahlkreisverbänden auf die Lan deswahlvorschläige gefallenen Rest⸗ stimmen zusammen und teilt jedem Tandeswahlvorschlag auf je 40 000 Reststimmen einen Abgeordnetensitz zu. Ein Rest von mehr als 20 000 Stimmen wird vollen 40 00 gleichgeachtet.
(2) Einem Landeswahlvorschlage kann höchstens die gleiche Zahl der Abgeordnetensitze zugeteilt werden, die auf die ihm angeschlossenen Kreiswahlvorschläge entfallen sind.
S 33.
Die Abgeordnetensitze werden auf die Bewerber nach ihrer Reihenfolge in den Wahlvorschlägen verteilt.
5 34.
(l) Wenn ein Kreiswahlvorschlag weniger Bewerber enthält, als Abgeordnetensitze auf ihn entfallen, so gehen die übrigen Sitze im Falle der Verbindung auf die verbundenen Kreiswahlvorschläge, wenn auch diese erschöpft sind, sowie in den übrigen Fällen, guf den zuge— hörigen Landeswahlvorschlag über. 5 31 Abs. 1 Satz 3 gilt sinn gemäß.
(2) Enthält ein Landeswahlvorschlag weniger Bewerber, als Abgeordnetensitze auf ihn fallen, so bleiben die übrigen Sitze unbesetzt. 5 35.
ch Wenn ein zum Abgeordneten Berufener die Wahl ablehnt oder ein Abgeordneter ausscheidet, so stellt der Landeswahlausschuß fest, wer an seiner Stelle berufen ist.
(2 Auch dabei wird nach 55 33, 34 verfahren.
5 36. (1) Wird im Wahlprüfungsverfahren die Wahl eines Wahl:
kreises für ungültig erklärt, so verteilt der Landeswahlgusschuß auf
Grund des Nachwahlergebnisses von neuem die gesamten Reststimmen.
(2) Ergibt sich dabei, daß auf verbundene Kreiswahlvorschläge oder einen Landeswahlvorschlag mehr Sitze als bisher fallen, so wird die entsprechende Zahl neuer Abgeordnetensitze nach § 33 besetzt. Fallen auf verbundene Kreiswahlvorschläge oder einen Landeswahl⸗ vorschlag weniger Sitze als bisher, so erklärt der Landeswah lgasschuß die entsprechende Zahl von Abgeordnetensitzen für erledigt. Für das
Ausscheiden gelten dieselben Grundsätze wie für das Eintreten von
Ersatzmännern; doch scheiden die zuletzt eingetretenen Abgeordneten zuerst aus. 5§ 37.
(1) Ist in den einzelnen Wahlbezirken die Wahlhandlung nicht ordnungsgemäß vorgenommen worden, so kann das Wahlprüfungs⸗ gericht dort die Wiederholung der Wahl beschließen. Der Minister
des Innern hat den Beschluß alsbald auszuführen.
(27 Ist die Verhinderung der ordnungsgemäßen Wahlhandlung in einzelnen Wahlbezirken zweifelsfrei festgestellt, so kann der Mmister f Antrag des Kreiswahlausschusses und mit Zu⸗
anordnen.
(3) Die Anordnung des Ministers unterliegt im Wahlprüfungs⸗ verfahren der Nachprüfung durch das Wahlprüfungsgericht.
( Die Wiederholungswahl darf nicht später als sechs Monate nach der Hauptwahl stattfinden.
(5) Bei der Wiederholungswahl wird nach 1 Kreiswahl⸗ vorschlägen und auf Grund derselben Wahllisten oder Wahlkarleien wie bei der Hauptwahl gewählt.
(6) Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis für den ganzen Wahlkreis oder Wahlkreisperband neu wie bei der Hauptwahl ermittelt (68 29 bis 32 und 36).
IV. Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen.
8 38.
() Das K kann mit Rücksicht auf die nach dem Friedensvertrage borgefchenen Abstimmungen für einzelne Landesteile einen besonderen Wahltag bestimmen. In diesem Falle ist der Minister des Innern ermächtigt, Aenderungen in der Wahlkreiseinteilung vor⸗ zuneßmen und die näheren Borschriften für die später abzuhalkenden Wahlen zu treffen. Er ist ferner ermächtigt, über die Verwendung . in den betroffenen Wahlkreisen Bestimmungen zu reffen.
(2) Ueber den Aufschub der Wahlen ist dem Landtage Mitteilung zu machen.
(3) Werden Wahlen aufgeschoben, so gelten bis zur Neuwahl die Abgeordneten der verfassunggebenden Preußischen Landespersammlung aus dem bisherigen Wahlkreise 10 (Regierungsbezirk Oppeln, Provinz Oberschlesien) als Mitglieder des Landtags.
F§ 39.
Von den Kosten, die den Gemeinden aus den Landtagswahlen ent⸗ stehen, werden ihnen pier Fünftel vom Lande ersetzt. Alle übrigen Wahlkosten trägt das Land allein.
841.
Der Minister des Innern erläßt die Bestimmungen zur Aus⸗ führung des Gesetzes (Wahlordnung! für den Preußischen Landtag. § 41.
Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
. . Berlin, den 3. Dezember 1920.
Die Preußische Staatsregierung.
Fischbe ck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.