* 23 dem * 0 8 1 Sept 5 * nen d 0 an n n 8 . s 19 . .
6. andere Dienstbezüge sowie ei ö. . ; Stellen inhaber . r. eine Dienstwohnun ** ö ö Diensteinkommen *. en inhaberin) auf seir g. dem einzelnen bei . . gerechnet ; ö Feihr) geßsemter er Berechnung des Staatsbei ö , , e , nen J . e ,,, , e, de . T e,, ö. . ̃ kö Verjorgungszi itwen. und Walsenbezüge (ei ich gezahlten am 15. S ellenzulagen zusamm lelleninhaber aus fch ließ ic 2 Tehrerinỹ i in) gegenüber, einer. . e rjo gun gszu schlags und zaisenbezüge (einschl Sey tem engezahlt slich der in) in Grup Besoldung als L ö ö 8, e e den , . re, ,, , ,, 382 . BRiertel als Staat ebei ilt wird und von d er später vor⸗ zumme entfall dem auf diese dana nen 6 ,, , , , , nm D Srste B bb ö nzulagen (8 weni , , , r rechneten ? ) * . i n 1309 36, . k ö a e, i , , ,. 6 ein, so daß 5. Sie ene. e. 6 ndert zu . zn eutschen E f ö e i I a 9 e wee ren ebe ea re zen 1 lesen Ginkommen von so vi E Derechnung des Stanz eine Schulstelle uschlag als ben d Lehrer (Lehrerinnem ei 5 ĩ ; e ᷣ . re, wenn für o viel Stellen i . aatsbeitrags r jed n der niedrigsten O inen höheren Orts & Yer mehr 5 lLeiterinnen von Schulen . für je 40 . eine S erke sig gt. (fe em, chm das jede Stelle, die nicht en Ortsklasse erhalte ; Nr 3 Ek mehre e r 3. und weniger als sechs g r. drei h wat sich we s ine Gele Men ar r erlich wären, sordl et Geltrg h nen benen unter j gehort en, hahen cOQ Un Een oder geistig 116 Volks schnlen in g e . zahl dermehrt, die Schulstellenzahl und zugleich die S a lars a d, m, de,, gSaschlas er gh erer teren g e. erer, En . — 2 . perlich Stand so ist festzustellen, wier zugleich die Schul Beitra ie andesschultasse zu zahl 8 Ausgleichs⸗ Berli Mi ada cc) von dem gleichen B veranlagte Kinder; Stande vom 15. Septemb n wieriel Shuskinde yulkinder- . at drei Viertel des u ö 39 ie . ittwoch d nu e er r , , etrage (wie unter bb) des Dienstei Schulstellen auf die n. er 1920 mehr vorhanden t . dem uschlage der niedrigsten Ger n er er es zwischen dem u, (Fortsetzung aus Den 5. Ja 2 re g feffen nf Feb rerinne , dig en. ienstein. * inder , . ber , r, . * den Schulverband Sch . End dem rt mu chla ö ö a dann wann, 3 Voll schule . erweitertem Lehrziele), di gehobenen Sculstellen mit ihrem Dieren, is zu dieser Zahl 43 von je betragen. ulgemeinde) maßgebend f. der , . plan der Landessch ; — 1921 sind; en sind, angestellt und' enn mn, einer beitrags zu berückũch ö iensteinkommen bei B ch sind te neuen 6. Der nach Abzu de . iu VIII. Leh r Zahlu i 544 für das Nechn j 6. ᷓ Berech , des Staats und de g der unter 1 bis eran stellun ngen ginen Hetrag von zog. t fi u eh, i,, mer ifi ad) bon dem glei schaftigt nung sinngemäͤß anz n ,,,, 6 Ste atsbeitr zis 5 genannten Vorauslei g. , ite nden hen Ter em gleichen Bete anzuwenden.; Abf. 4 ist Fei d , rages sowie etwai Borausleistungen S8 51. ꝛ ö A für die planmäßige planmäßige Lehrerstell Ruhen der Versorgungsbezü 22 . ,, (wie unter bb) des Di ö re rene Bedarf ist, soweit iger sonstiger. Einnah Anstellung der Lehrer ; jahr Januar bis März 1920 äh ,, , für das Vi elle lich Ausgleich zusch getezüge dasienige Einkommen, das ie chli ö . ; jenst. ukihrungeg cer mi geit er nicht buich' ie men (h Die Lehrer t und Lehrerinnen. bis zum 1. Jeb 3 1820 zu leisten. Soweit die 3e Vierte n der zn zuschlag sich ergehen hätte, wenn 9 ausschlicß⸗ , ö zee gen Oles e ,, K ,, , e , , g. n, , Kö s . e,, en n et erbänden durch Ab⸗ nach der Zahl i on den Schulverband igen Schuistellen unter erkigung der Emennungsurkund r Zahl der Befähigten beiträ agen zu entrichten. Di ie Zinsen sind zugleich mit ensgesetze besoldet gewesen gie. ee r, ü e g ggf, hs. un terschie dẽ el rag e,, ie Berechnung des Staats ,, . nden Schulgemeinden; maest lt. ö ö Slaats 37 ö chen er tach! ,,, 8 . w k In Schulverbänden mi , , m we em lber nfs mn , e hun und der Konrektoren ö esoldung der Leiter e. . d hört. weder der Schulverb : Bei der V um erücksichtigten Schul n unter Fort. Yrit el der Ste erbänden mit mehr als B. Rechtsti oki fir des g. ? ie ge d ͤ e, e. sechs und mehr aufst Konrekttorinnen, von Sch . essen Bezirk eine Abtre erband Tie Schulgemeinde) stellen erteilung auf die W n fen stellen zu entrichten Dritlel der Stellen unmittelbar du . B. Schussteln wird ein derbz , ,, , ö. ,,, n, e, ,,, , J is Lehrer Cehreri eigenden Klassen und einer 26. n mit . sich durch die Ein r. stattfand, noch J. de ser von nur mit je neun Zehntel in A en sind die Lehrerinnen. let; für zwe; Drittel stebt dem 8 ie Schufaufsichtsbehörde neu R ãnze a e zu d ie bisherigen Beiträgg der Schul. erfolgt aus der Sandes schulkass iesem Gesetze zn garpährenden Hezü ö , . ,, dessen e Ansatz zu bringen. Gele Gchulstellen sind i cbulberhand das Wahlrech Rr TLehrer. ehrerin ten und z e ,, e, den dend. ö Herr k ; . io galt zn den n g . nd in entsprechend recht zu. Ruhege . in) und zu den z Besoldungen s. ie nach den b zezugsberechtigten, J n ,, Hö eee, ,,. ee ene KJ , , den w e ehe, er. . ron Ken gleichen Bett 58 40 6 Geer, 28 er verkleinerte S z . haltsträger öffentlicher mit Schulverband und an j 1. in Gemeind wird ausgeübt: . Mit 5 8 5⸗2 9. ; ) Bis en. . e beziehen, kommens der Leit rage (wie unter ee] des Dienstei ĩ im 5 43 bevorrech rte Schulverband Schu lgemein Vorjahres die Volks mittlerer Schulen für jedes an jeden Unter. 37 einden, die einen eigenen S ; Mit der Aus führung die ses 3e die . Seist . , , K , ö , ,, ö , ,, , , , eher ö ö kö , Gre , ln, für wie pie. . Mark nach unt durch fünf ohne Re — e⸗ ommission ber und der etwa vorham tation den 17. Dezember 1 auftragt. ie Landesschulk räge vorbehaltlich der Rü Besetze 9 die ᷓRuhegehalte . eigenden Klassen inder ö en war, soweit fie! noch b isher der dessen Höhg alljährli en abgerundeten Betrag (B est teilbaren . eim Vorhandensein mehr orhandenen Schul⸗ Di r 1920. hulkasse aus der Staats kasse der Rückerstattung durch Ruhegeha * . ; er Schult . ; * j . ] 9 erjeni i 8 issi i ö. gien uber z un a n, , ,. . 65 ber Sin e. . ö. eee, n, m, denn inan ich von dem ünterrichtsminift Beschulungsgeld nach . derjenigen, für der erer. Schulkommissionen Brau Die Preußische Staatsregi z gezahlt. . uhr , r, deren Anfange ,,, n,, , , bisherigen Schulberb ö ter festzusetzen ist iter in Gemein schaft zunächst erfolgen sell. d en Schule dig An tell n. Fi schb eck. Haeni gierung. 88. () Für die Zeit, i . W ne ., . der Eingemeindung in j irbande einer Schul ist. Bestehen jedoch in ei aft. meindeborstand ni den ren,. wg , . enisch. Oeser. Sü ! i e Zis rie Zeit in weh ber ain, phenmncn i e n. G JJ , , be g, te , e lo he aer e . ,,,, . . 6. ö mel ber einz Fannie: Stene ni ö. ungsverhältnisse wird das . geteilt, und in bäösem zur Döchf er erforderlich . so wi eniger ulstellen, als fü Schuldeputgtion ¶ Schulborft wird das Wahlrecht d ; n. Bei der nach den 85 er. e ,., , mi m ,, ,, . * . wird des d hesch zun e r für ,,,, . ulvorstand) ausgeübt; ͤht durch die Errechnung des Bet rag⸗ 1, 2 und 3 dieses Gesetzes v Here e , e. wird, zahlt der Stgat, ein nin haber Stellen verteilt. etracht kommenden Schulv arr. , für die überschießende 366 ern für je eine Schu . bis die Bestimm eilcken und Se fanisaeniperhsznde über di Gesetz Lehrerin) beim A rasßs. der sich ergehen hätt, ,,, eh rerinn en ff ö. , Heart bei ehrerstell nen. Betrag nach, dem III. Geht ein gemã hulverbande Hhgende Hetrgg an Rhe ulkinderzahl nicht zur A elle. gezahlt. schulunte ungen der 88 8 Abs. 1 und 50 2 nden, auf welche erdie Versorgun ö . den am 1. . den aus der zuletzt beflei 5 Sehrer gleichszus . ,, , g, h . 8 . . 6 ö n,, Ehn, ö . , , . 6 3 , . durch De be , ü ö. 9 333 ö ö. ö. ine 5 ä, 3 n 9 . ri! n w ö. *. G3) Außer Betracht bleibe e . ö in nnn auf, so geht das Recht ulperband infolge, der 62) . n n n,, m, Ech (h . Schul verbangen du rinnen an and versgtz te ns fhrer u hug ö hebr. giftz h ö . ,, -. 3 . eine bescudcre Tehrkrast 39. n neu errichtete Stellen, bis di IV ʒ mfang auf den vergrößerte auf den Staatshßeitrag Schul Schulkinder, welche aus ei 633 D Putztien, s 3 den Wirte h den Schulvorstand Hinterbli offentlichen Volks nd Lehre⸗ Press i amin der/ Maßgabe sinnge mäß ee, ,, , ,. . ehen werden n, bis diese durch Gehört nur d 1 . en Schulverband üb hule eines anderen Sch einem Schulverband . (ch Die Gewählten bedürfen d chulunterhaltungsgesetzes Hinterbliebenen und sschuklen, ihrer April 1920 der Tag des 2 anzuwenden, daß an Stell ( Für das Re ö; ͤ verband (S er durch die Eingemeind z . gewiesen sind (6 5 ulverbandes für all nde gastweise der aufsichtsbehörde und werd en der Bestätigung durch die 8 det vor dem n. Hän terhbli eb , ü ,, . * schull se⸗ echnungs jahr 1920 zahlt der St ö Schulgemeinde) zu d eindung vergrößerte Sch 966 — G 5 5 des Volksschulunt alle Unterrichtsfächer z nennungzurku be erden von ihr unter A ich die Schul⸗ Lehr 1 oil 1 20 i ebenen soldungsdienst xiften hinaus findet eine Ner mte tritt. ö zlt der Staat an die Land o ist bei einer durch hingen gen ns ä , a, u d geb ern ', , , n ,,,, , für den Schulderband usfertigung der Er er und Lehr eri 20 ver st orhbenen ienstalters nicht statt eufestsetzung des Be⸗ a) ein Viertel des de . dandes⸗· mehrung der Schuls ie Eingemeindung eintr orrechteten, zu dem sie an sich gehöre ), sind dem Schulverbande . Juli f . aus erheblichen Gründen v angestellt. Die Bestätigun Volksschulen (V innen an öffentlich 589 , il . ö. und der u ire, etenden Ver⸗ h Der n. anzurechnen, 5) Versagt die W nn werden. 9 olksschullehrer⸗ Alt ichen Bewertung der zuletzt beklei Lehre iu n ; ; 1 . r Gin e ö ; ; en w . = ß 6. nien leideten Stell zustehenden e, nach dem Stande vom * , , Abs. 5 zu verfahre eitrags nach den ö für die Be, im 8 49 Abf . des Beschulu m n , Dahl auf und besůn die Bestätigung so fordert J . ĩ . J ö — er f Lr en eg J an. Grundgehalt oder 6 ö. pril 1920 ) Ob . n. ngen im §5 43 50 Millionen . esehenen besonderen ga, e, einschließlich des . (6 Das Wahlrecht erlischt, w immt eine Frist dafür. Vom 17. Dezemb n welche Besoldungsgruppe des . * weiselsfällen darüber schlicßlich des . k und Ausglei , § 43 ben und inwieweit bei Ein ; besonderen n Mark und einschließlich d irganzungszuschußfoͤnds vo inn „bder wenn die We l chien, ,,, Die ö e Ill . , r . vero; Abs. 4 unter a ,,,, . , . orrechtete Schulverbande meinungen, an denen gen vorhand Staatsheitrages für di ich des nach 5 13 zu zahl ö. Bestätigung versagt, Die Sch ohe, mn, seiten 5 hat e werfafsunggebende, Preuß: J . werte; , , . in Uebergang des Rech ände (Schulgemeind ten gemäß ndenen Schulstell ö ie am 15. Septembe zahlenden Anftellung für d ulaufsichtsbehörde ni Male die t folgendes Gesetz b eußische Landes versamml e , . 9. Hie Fele ) e tes auf en Stats b en) beteiligt find und fachliche en so zuzuglich d tember 1920 meh en Schulverband v de nimmt dann di 5 eschlossen das hiʒ - ö ammlung 510 in Viertel der auf Grund Lie ses scließ t nien Schul verbãnde (S aatebeilrag gemãß liche en wech hun, dern, er son fta e rb, Fern cr IH. In den. Schu herb ö . iermit verkündet wird: Aufhebung des Gesetzes gehaller. WHihtren und Wai ieses Gesetzes festgesetzten R hließt die Schulaufsich e. (Schulgemeinden) zu c Setz auf zuschüsse vin 190 Milli zur Verfugung zu stellend persönliche fir zwei Drittel d rbänden mit 8 bis 25 Sch §1 . Das Volkssch eä, este wen ä, Mini ige sorgungszuschlags 4 Wai senbezů⸗ ,, 35 uhe⸗ durch einen mit G ssichtsbehör e nach, Anhöru H hat, be! Hälfte des tatsaä lh. ionen Mark in, den ei enden Ergänzung. Volkẽschul ittel der Schulstellen bei dem in d Ulstelen bleißt es . Gesetzsamml Iich rer Allr begeß altzgefet; vom 75. Ma . S und ze. Kindere hissen, lch tes Wer, r, Schulauffichte nün den verschenen. Besche ng des Kaffengnwalts nen Beitr ö en Lehrerdiensteinko einzelnen Jahren die . unterhaltun ge ekes e, mn, . S§ 58 bis 61 des Das Ruhegehllt. S. Zä) wird aufgehoben. om 7. Mai 1920 e sowett sie im k ̃ nn der Gage, . ufsichtsbeh rde steht escheid. Gegen d t rn ag zahlt (5 4), errei mmens, zu dem d 8). Wenn die Anstell stimmten Verfahren Das Ruhegehalt der 9e. ? Baß Vöerlel zu a wi e d, , e, min J, w ,,, K ut die e ne ie f., Fehrer Cehrerinnei en, , de get,. 1. April Hd oder zu Rinn fri ö unter 0 Hs f an a, wird nicht, gezahlt von en sind. vom Tage d ie dem Kassenanwalte bi igten Schulverhbänden Belrag hinzu, der von 199 Millionen übersteigen. Dem Ech lverbẽ ö aufsichtsbehörde erfolgt, so i rerinnei unmittelbar Wfenh iche B este nd ver ebßttn Xen ö ü sbesti . gegebenen Beträgen; en im Abs. 1 sch. er Zustellüng des Beschei e binnen einem M. eine d der infolge der Ah en Mark tritt fe g Schulverbänden, in denen ei so ist vor der Anstellung i inen olksschulen ist für die Zei rer un Fehretjnne Ausführungebestim 9 me hr , dar er , ,, eee n hwerde an, ben Pröbinz al sesche 3 Tas echtem t 3. ,,,, . , ,,,, k k G , . Ruhegehalt r ö s , en, u ö : pa t, der Schul⸗ Lehrerin) bei usetzen, der sich ergeben hättz, R ril 1929 an auf setzes Unterrichtsminister wird mit der Ausfü . n ,, Hinterblieben enbezũge, deren e, G ber all e e, fin e lin gan, el der Be⸗ D eilbare Zahl nicht zur Verteil , legenheit zu einer gl gen Schulverbänden dem 3 . Tehrerin, Keim Lussche⸗ ergeben hätte, wenn der R if setzes beauftragt mit der Ausführung dieses G April 19530 siegt deren Anfangs⸗ Beschluß des Provinzi en Lande an den Bezirk n Oberpräsidenten e Dem Landtage ist jährlich ei eilung gelangt. o ist ö. . P eußerung zu geben. Besteh ulvorstande Ge⸗ am 1. April 1929 cheiden aus der zuletzt berleideten S*. Lehrer (die ; gt. führung dieses Ge⸗ . ziehungsweise ? inzialrats beziehungsweis Birkscusschuß zu. Der n waen re genre f e,, , Uebersicht über di t Instell ie Schuikommission u Hz ehen Schulkommifsionen, punkt an geltenden oder mit. Wirk te le nach den 8 12. g 84 ð E des Bezirksaus göweise des Sberprafid rzulegen. ie Verteilung nstellung zunächst erfol zu hören, für Deren Schule die an in Kraft tretenden it. Wirkung von diesem Zei (h Bestehen in ehem & 8 42. Y Tritt schusses ist endgülti identen be Jeußerung der örtli gen ,, Soll im Einzel Schule die den Ruhestand vers en Vorschriften besoldet gew m Zeit⸗ . Inkrafttreten. Schuh tellen, als fü einem Schulverband (einer Shulgemei rung ritt in den Fällen der N . (1 8 48 solgen, so ist 36 lichen Schulbehörde abm ö. ö. eine von der etzt worden wäte. gewesen und in Dieses Gesetz tritt mit Wirku ö är * g inder fer derh h w ,, mehr Hir ö. der Zahl der Schulstellẽ r. 9 und III später eine Veränd Verb n Gesamtschulverbãnd J; . ln n n dem Schulverbande ein mi eichende Besetzung er- ; Berlin. d ng vom 1. April 1920 in Kraft . M k 3 Yi enst o; 1b, Eére 5 2. ? ' ) . 2 . de⸗ s 3 6 zuteilen. mit Gründen vers 8 2 ö 9 369 Dezembe 1920 ö e 60 Kinder i gin em Diensteinkammen ) 41 , , sich ie Berechnung des ö oder der Schulkinder ei a tbandes gezahlte Betrag d en ist der für die Schuski (9) 6 ĩ chener Be⸗ i i ö ĩ . , Se n, , d 21 ; . sbeitrages ö: ein, so gilt gehörigen g den einzel ultinder des (9 Erhelgt nd as Wi it nen,, D ̃ i JJ , k kö . ö ,, . geren zie Tf e , fee J , . ret Gef, erbänden * (Schul . n ist für das auf den vergrö und der Zahl der e Findet in d lungen zu überweisen. re an ö nstellung erfolgt jedoch unter und Schulkommissionen ver storbenen enannten und der vor dem 1. Apr en der im 8 1 Seer. Lüdemann. nächsthöhere durch & teilbete Za ellen angenommen, d gangene Sonderrecht für ei ergrößerten Schul eines St den Gutsbezirken ei LL. Schulgufsichtebehord nter Anrechnung auf, di nen Lehrer and Lehrt . ware., Hie Hohe der 8 lber Zahl von Schulkind in, daß aus 8 3 eine Schult für eine Anzahl ulverband atuts gemäß 5 8 d n eine Unterverteilu setzung aus ei e zufallenden Stellenbes ie sonst 19820 an auf den. Be erinnen ist für die Zeit v ee , V ere, ,. e, Slastebel tas berechneß. sch indern vorhanden 1h. Serge ö Hulkinderzahl zugrund von Schulstellen so gelten die Leistungen d es Volksschulunterhalt ng auf Grund ning fi ee. Schulverbanz in esnen J Ver Ber der Lehrer (die Leh trag festzusetzen, der sich 6 1. April bet erordnung . , . in denen mehr Schulstelt ö den Schulver⸗ Schuß . er [Hh in dem verkse⸗ e zu legen, wie sie am Gutsbezirkes, mit d gen der Beitragspflichti ungsgesetzes statt unn . Umzugskosten aus der Land anderen wird eine Ber⸗ Stelle nach e Lehrerin) beim Ausscheiden aus . hätte, wenn reffend Vollzug des Rei ; = J, ,, ae g, vorhanden si 2 erbande ( Schülgemei einerten oder aufgeh ; enen aufzurechnen i gen als deistungen des ) Wo nach den ĩ ndesschulkasse gewährt a, . den am 1. April 1920 . zuletzt bekleidet Kosten der, Kri di eichs gesetzes üb i n, e n,, . Diensteinkommen aller S nden gsind, Schulstellen entfiel. gemeinde) auf die glei Tü sbenen 8 In Schulgemei echnen if. ⸗ gen des amte ein kirchlich gesetzlichen Bestimmun ̃ 3 33. die sem Jeilpunkt an Titenden oder nit Bi en Hi Kriegsbeschädigten⸗ über die ö en) zusammenge zahlt wird nr Stelleninhaber b) Bei ei . gleiche Jahl von er. Schullei gemeinden wird die A Hechte hi iches Amt noch vereinigt ist, wi gen wil en Schül. und in den n in Kraft tretenden Vorschriften n gen iebenenfürsorge v , a) der besonderen Gielle ird unter Abzug: Bei einer Vermeh Guts Hjulleistungen der Bei Art und Weise d schte hinsichtlich der B igt ist, wird an dem b ̃ Ruhestand versetzt worden wä J rund 3 . lagen; Schulki rmehrung der Schulste (Gutsbezirken) d eitragspflichtige ise der Anrechnun geãndert . Berufung zu dem kirchli estehen den worden wäre. esen A 2 Bl S. 1066). b) eines Betrags von , . ulkinderzahl ist i ulstellen ohne V w durch Vermittl zen quf die den Gemei J . rchlichen Amte ni uf der S8 2, 3 und k 1300 6 von dem Dienstei am 15. S im Falle von Rr. Ii ermehrung der Petsen den gtaatlichen , , g, meinden (11). Des V J 83 der Kriegs beschãd . Leiter Ceiterinnen) von Sch n dem Diensteinkommen d vorham eptemher 1920 in de l und III die gesamte und den Finanzmini eschulungsgelder durch d gane , , nt. weise beschäfti erfohren zei Werren dung ni Ve ; 8 g J ö kräften und wenige . ulen mit drei oder . orhanden gewesene Zahl m aufgehobenen Schulverb falle den S nzminister geregelt. Dies ich. den Unterrichtsmin ist minist eschäftigter Lehrkräfte ordnet ei ge nicht voll; oder auftragz= (6) Der rsorgungazuschlag. — Mai 126 (RGI. S. 1056 mi erbliebenen fürsorge. vom lich der Hemer r als sechs aufsteigenden J Lehr⸗ nicht bis zur Cingemein von Schulstellen, sowei bande seiftete Di chulau sichtsbehörden üb ese Befugnis kann im Ei 1 . eine Annreisung den Untterri ö, 6 . . . folgt ver , , e . schließ⸗˖ Rücksicht Eingemeindung etwa vermind oheit fie sich irre Dienste (Hand ertragen werd inzel chiß.· vorgesehene Versorgunge hullehrer,-Dienste nkem K veranlagte Kinder; en für körperlich oder geistig . icksicht zu ziehen. verminterl' ha lit ü: jnspmeit ge (Hand und Spanndienf en. In Natu x. Schl Grund di gungs u chlag ttt in gh r ,,, . z , ht norm ritt spaä genzurechnen ndienste und ähnlt r ge hin st⸗ und u — Grund dieses Gesetzes gemä glächer Weise zu d Mit Wi ö , ormal ) Tritt später nach der Ei . in treten nk als an ihre S nliche) sind nir e bergang sv hinzu gewährten Ruhegehältern ; ih, en auf t Wirkung vom 1. April 19: des gleichen H rags (wie unter b Schulkinde der Eingemeindung eine . re Stelle Barleist . orschriften minzu. und Witwengeldern und seine Se April 1920 ab tragen das L ö ber cher GWehrerinnen) di r b) von dem Diensteinkomme S lr erzahl ein, welche für di g eine Verminderung de ( Werden ei eistungen ge⸗ Wo in Gese S 52. — 62). Maßgebend 6 für di d ne Selb altungskörper je ei 9 Aas Land Preußen K d , ,, ,, , ,, K m den;, 7 ver. ü , , ,. ie sch die Farnr, währt, se hat ier ö . „tinnen an den öffentsi ,,,, . ö ö 8 —̃ c Cen glei hen . e. und vollbeschãftigt sind; ule ver wäre, wenn für je 460 din ie Stellenzahl, die erforderli Kinder ie Anrechnung der v inden (Gutsbezir Gesetzsamml. öffentlichen Volksschul en der Lehrer Srtszuschlag⸗Durchschni ndgehalt oder Grundvergü Selbstverwa ltungskö ; = des gleiche rags (wie unter b i. nder eine Stelle vorh derlich Jem ie,, ,, e auf den; om Staate für die ei e) n mi. S. S3) verwiesen ist . en vom 265. Mai 1909 Leh . rchschnitt besteht, das sich vergütung und stelle (Krei gskörver sind die Träger einer örtli j w . rhanden wäre. emeinke'n Gu tabezi * en Betrag zu erfolgen, d ie einzelnen immungen dieses Gesetz n ist, treten an ihre Stelle di Ihrer (die Lehrerin) beim Ausschei ergeben hätte, wenn der verhä teise, Gemeinden usw.). Die Probi ier örtlichen Fürsorge— e n ef er, J n, e,, . ,. Zur Aufbri U § 45. bewilligten Crgan zi ke) ohne Rücksicht auf . n, den die einzelnen etzes. ẽ die Be. Stelle nach den am J April 1920 eiden aus der zuletzt bekleideten erbände in der Provinz Hessen· Naff J Bezirks⸗ anlagle Kinder vollbes otperlich oder geistig ni altungen Cinnah ringung des durch den S zungszuschuß zu zahlen en zu ihren Gunsten Y). Aufgehob 85653. diesem Jeilpunft an in K elten den oder mit Wirk Dohenzollernschen Lande gelt „Nassau, Lander komnmngl verband, der 3 und 3, g nicht normal ver. S men nicht geheckt in Staatsbeitrag und die ei haben. unt gehoben werden die Verpfli und in de in Kraft tretenden Vorschri ung von körper, als si e) gelten nur insoweit als Selbstp er ö nd; Schulberbaͤnde (Schul en Bedarfs der Land ud die eigenen Ithaltungskosten erpflichtungen des Fisku in den Ruhestand versetzt Vorschriften besoldet gewes . fie verpflichtet find, ein Zehnte elbstverwaltungs⸗ . 8 er Landes schulkass n J § 49. i tuner ge en Grund besond 8, Schul worden wre. en der Hauptfũrf Dein Zehntel der Verwaltung err ö arbten lter cher sbeteags zrisch algente inden) ve rpflichtez e asse sind die 9 Sind in einem Tseßlicher Vorschrift. Ye erer Rechtstitel oder besonde blieb ztfürsorgestellen der Krie Sbeschãdigt altungekosten ,,. , der Leiter (Leiterinnen) 6 der ta als 60 Schulkinder ö mit eigner S fee wan, Gewohnheitsre er risbestimmung (Ortsverfa rer § 4. 3 ,,. zu tragen. Ein 3a ĩ ö. und Kriegs hinter⸗ ö , , k . . . 346. 3 . gane k chule weniger 1. mit Land auszustalten, ,, , g , e f 7 . Kinderheihilfen. von 1 r mn, allgemeiner Einrichtungen . Kosten, die durch Ueęgßrer; ⸗ . I '. 8 ĩł 7 h S7 2. ö j 2 ö ö ᷓ— 3 h durch di Ge ah eher mn in Grüß en und einer Besoldu der mehr folgt zu verteil ist auf die Schulverband z stellen vorhanden 6g9 teilbar, und sind er Schulkinder pflichtungen zum Bau un usgenomimen dabon sinz . ö Die im 8 3 des Vel leschul i n ,,, . , ö. . ng * * als ech eilen: nde Schulgemeinden . f ) als nötig wär n ihm mehr S Schulʒwẽck ; und zur Unterhal die Ver⸗ esehene Kinderbeihi J hu lehrer ⸗Dienstüink stehen, wird auf die Trä ungen den Hauptfürsorgestell . ; Lehrer k einden) wie rigbleibende Yiest nicht w en, wenn der bei Teilu 1 Schul⸗ s 3 ecke und die Verpflichtu erhaltung von Gebäuden fü j inderbeihilfe einschließlich Ausglei ommensgesetzes vor⸗ von d die Träger der örtlichen Fũ gestellen ent⸗ ges gleschen ; . ö. ⸗ de Felt nic n der bei galt e Kirch erpslichtknnzen, bie zer Fetus in fer n für, Zeit vom J. April 1 ich Ausgleichszuschlag wird für di on der Hauptfürsorgestelle z — ürsorgestellen nach ein der Leiter erer, ö. unter e) von dem Diensteink ten 3. Schulverbänden (Schulgemei schulungsgeld für die Zahl d orhgndens wäre, so wind . . ich Hetziligter fü ü ßkus in feiner Cigen, mi pril ieh, in hach ben Grunfst . . ö. . ̃ ö J 3 handen s 1 ö hu gemeinden) in d . höheren du ch ö er Schulkinder di zwar ein Be⸗ irchen⸗ und Sch J T unmittelbar mitein d 9 mittelbaren Staatsbeamt rundsäͤtzen, die r di 4 abe umgelegt. geistig nichl norm en) von Boltsschulen für kö , . heren ge n, , ,, Schul · rch sö teilbaren Zahl fehlt, nicht ie an 6h oder der nächst⸗ , . ander verbundene bezeichneten en gelten, auch den ; gern Mi . . ae , d , , . ,,, , , , , . , n rie ein k ö fra l de, , m brsterr Dat erf Kran bene . kö ö w ,, unter a bis z genannten 8 4 h dlenstein kon 2, ; und ) errechnete Bet — auf Grund di ; ge es zur Verfügun D einen etrag in hrt. onderer U 6. rerinnen gewährt. Muhestan verstorbenen Lehrer Berlin d 90) er beau ragt. Dien tene mg er Sten Beträge pird das ien nn mens einschließlich . rag des Lehrer⸗ ö dieser Bestimmunge g. Die Gesamtsu 1) Di 5 54 6 den 22. Dezember 1920 dem Verhaältnisse ö. : . eninhaber ( Stelleninhaberi gesamte usgleichszuschlags; ich der Kinderbeihilfen und gänzungszuschüsse darf die ungen zur Verfügun mme der ieses Gesetz hat rü ; 855 ᷣ 20. em Verhältnisse 8. hah h i. Summ ge zu stellenden E X D rückwirkende Kraft ͤ A . Die Preußische i und der darüber hin , für je 60. Schulkir Cberinnen) nch p n, rn eg men . und des überste gen. ,, . ke d Gehallsregulative, Ord vom . April 1920 ah Anrechnung der nach der B B Preußische Staats regicrun . e, , n , Ech. aistll nder erforderlichen Dien fteind on 20 vom Hundert zu d 8 ü, ,. n Mark nicht edarf nach diesem Gef ; nungen und Festsetzunge 3 gi ersetzung in den Ruhestand raun. Fisch beck. Heser. 8 g. ? Viertel als Staatsbeit n geteilt und von dem 2. S ö zu dem nach a errechneten Lenntni ind in einem Schulverb 3) Das Besold n , . ö (h . . did e mann. J () De ; rag gezahlt. 2. Schulverbänd enntnisss guf Grund t ande Schulen verschi zusetzei. Die ungsdienstalter ist Lehrern Eehrerinnen) di i . e e n , ,, n, ,,,, . e ,, 9 aßen ermittelt: a. 81 rbände s chulgemein de hlen ahlen: haben an die Landeẽsch gen ennin esonders für die S 8 ganzun gszu chu ses m Beamt !. 11 ten in reußen voll wiederb s fti im e ann t ma ch u 3 ö ,, . ulkesse bu isfe. chulen am rn, , n . ö 556. . . unmittelbaren Staatsdienste verw . ftigt oder als Die verfassun — . . e, . chez . ire e nt y ea n e, r. des Rechnungsiahres in ihnen zu () Die nach den S5 4 . ö. i . . . . j er l M 6 e,, . n n. ö , , e, feen. ⸗ rn, n J zu 6, Landes⸗ ste Von zem se errech 5 41 Abf. 2) gewä einen Zuschl . . tra , , 1, 42, 43 t von mehr gls sieben mrechnungsfähigen Dienst⸗ age gedauert, so wi 5 ung ununterbrochen mind etreffend, das Dienstei 4 an bie Landesschulkasf rechneten Betrage hat der gewähren schlag von 20 vom ge sind viertel sährlich „43, 44, 45 und 47 fälli mit derjenigen G hren werden in die Besol enst ] ert, so wird die ruhegehaltsfähi ; nw min estens beamt steinkommen der unmittelb r lie. ö a ,, er Daat (er en rechneten Betrage Hundert zu dem der Schulverband im voraus zu zahl 7 fälligen Be⸗ dieses Behaltsstufe eingereiht, die i soldungsgruppen um ein Jahr erhöht, wenn d altsfähige Dienstzeit auch dann en (Beamtendiensteinkomme ꝛ aren Staats. . huistellen entspricht. n für je 60 Schulkinder 3. S z . nach a er⸗ ei zrbände (Schulgemeinden) bis en. Soweit die Beitr es Geseßges festgeseßt 6 „die ihrem nach den ze 3 weiteres Diensti . urch die Zeit, der d ; Preußische Gei neagesetz; vom 7. Mai 1920 ö der er⸗ 3. Schulverbände (S . eingezahlt sind, sind si inden) bis zum Fälligkei Beitrage richt, die en Besoldungsdienst ̃ 9 9. ö ienstiahr nicht vollendet ist. D , ,, . b zetzsa mm] S. 191 g ; ori , lere gs. ulverband auf Grund gesetz H uhr er fe ge nh 86 Stellen vorhanden . dil ö. ile r . . . H e enn nent . ,,, e, . . e tei n , der 6 ö .. ue e ee ne ff ö , 9 ,, . ᷣ nn, de, Hertzt en Helträgen nuten , uffügten wird das Besold elle der Gruppe 2 oder der G mit der Maßgab ing vom 1. April 1920 ab n ⸗ einkommensgesetz — ulen olfaschulehrerdienst⸗ etrag, von, ,, , , ̃ uffteigenden Klessen, kräften un rinnen) von Zahlung d 2 der Verteilungsplan d zu entrichten. 8 4so sest esoldungsdienstalter unt ere der, Gruppe 3 Maßgabe, daß eine Steigerung übez die bei ien festzusetzen, gesetzß — V. D. G. . , . er Saar e . e vorhanden, so ist der 1 steigenden Klassen, auss 3 äften und weniger als sechs h er Beiträge der einzel m, der Landesschulkasse für di . festgesetzt, als wenn z nter Berücksichtigung des gehaltsfähiger Dienstzeit gerung über die bei 40 Jahren ruh c) auf Neufassung des Ges . Nücksicht auf , . der ver 2 ge ech iti f. zu Irpgrlich oder eistig . h ießlich der Volksschul ., noch me t genehmigt und . nen S zulverbände (Sch e für die neue Slelle eingerückt ie erst im Taufe des 1. til ung) , findet zeit zu gewähren en Bezüge hinaus nicht st er Regelung der Vers e etzes, betreffend die anderweit eren Schularten 233. nen Bekenntnisse oh: Stellen für en ga nicht normal, veranlagte Ki . f r endgültigen Regelu icht veröffentlicht ist, sind 3 dn ö . (2) Mi j ö oder zu ei afra hb ige e, Km g el d e er eff s. ohne ,, deftig . ben, obe, die Veihraͤge ng nach Veröffentlichung! ind vorbehaltlich der Alle dies S 56. . Wei ) Mit Genehmigung des Unterrichtsmini . . zu einem früheren Zeitpunkt in de Ri pril 1920 ; Klassen mit einer Volköschuse verbunde innen) zum Unter. Landesschulk nach den. Sätzen des vorh g des Verteilungsplans das Gefetz sem Gesetze entgegenstehenden Besti Bęise auch die nig Zeit angerechnet werd ministers kann in gleicher jetzten unmittelbaren Staate beamten, d n Tuhestand ver. In Schwert § 43. 8. it ehndeilerte n Kehrzielh denen gehobenen Klassen asse zu zahlen. thergehenden Jahres * den öff über das Diensteinkommen de estimmungen, namentlich (Lehrerin) im Ruhestand in d et werden während der ein Lehrer und der Hinterbliebenen der v deren Hinterbliebenen tember 1920 meh , . (Schulgemeinden), i schul innens, die an befonderen 3 ober Seilen für Zehner . S. 95 entlichen Volksschulen, vo en der Lehrer CTehrerinnen) zember 1918 vollbeschäfti er Zeit vom J. August 1914 bis 31. De storbenen Beamt er den 1. Abril 1920 Per. 0 me , . . ö. 6 Marr h innen mn. ollbescheftigt: De fern , , , , . ehastẽ . , 3 ⸗ elne r, fd, in denen am 15. Sep- n. für körperlich ober. gift, eranstaltungen der Volks. (G ; und 33 das Gesetz, betreffend Li h ai 1909 CGesetzssmml. a) an den deu tschen Auslan Mai 1920, Drucksache Nr. 36 gehaltsgesetzR, vom , . eg, e, n tiere gh, gbr. 6 ,, ig nicht normal veranlagte ortsetzung in der Ersten Bei e e fn m mn e, e ichen . für Tie Lehrer preufischen öffentliche 1 doschulen oder sonst im, qußer— am II. Dezember 1920 beschlo ö , orderlich sind, wirh das ,, fin te en Gelen lage) e nme , i mnie di lll rn wan , Götke, en e d, , ü,fl. chuidsenft oder im In. oder, Ausland e el . erechnung des St ptember 19260 vorhand a) einen Betr zu zahlen: en an ulunterhaltzngs ie S§ 19, 39, 21 und 25 d b) an ei , Green we, 6 zu a) die einge ßangenen i i ) Waren am 15 als ür er un unde gf, 561 n n ,,,, 1300 Mark mit . und 5I des G sgefetzes, ebenfo die s8 45 Abs. 3 un 2 an einer Anstalt tätig gewesen ist, die vertragsmäß . anderweiter in gaben, soweit fie Perleihun , , ,,, , , , , , n , H , . 3 Slehlen n n. staatsbeitrags nur d ch sind, so wird für di rechneten Betrage om Hundert zu d . Verantwortlich fü er: Direktor Dr. T einko ensJ0 wird daz vorläufige Vost treten außer c) als Erzieher an ei 5ffentli regierung als Material ü sffen, der Staats- ; ,. ; 38 Ginlommdg die J ge. em nach a er⸗ ortlich für den Anzei ; yrol, Charlottenb mmensgesetz Not rläufige Volksschu, lehrer ⸗ Di Wiot an einer öffentlichen Taubstum ; durch di zu überweisen, sie im übri , n. a n. ö w ke, fer pick Schulverband 6 . en Anzeigenteil: Der V urg. aufgehoben otgeset vom 7. Mai 1920 (G ienst⸗ Ri en-, Waisen⸗, Rettungs⸗ an, men, Blinden⸗, urch die Beschlußfassung fü . m übrigen äre. wenn für je 40 Kin langli e (Schulgemeinden), i echnungsrat : Der Vorsteher der Geschä . Gesetzsamml. S. 2643) unden hat, di g6. oder ahnlichen Anstalt sich he. zu b) die zu der V ing für erledigt zu erklären . rn n, Kinder nglich angestesste 95 n), in denen Stellen fü V engering in Berli chäftsstelle a die nach Anerkennung durch die Sch . zu der orlage eingegangenen Ei . 13. S olchen Schulverhänden (S Konrektor eiter (Leiterin ür lebens- erlag der Geschä . lin. Der 57. behörde auschließlich gemeinnütz w, , , ledigt zu betracht n enen, n,, n, mr, 2 , , ,,, ,, ,,,, , , , ,, ö r , , . , , KJ . , , ee gc , ,,, Voll. schulen flt. körperl e n, ern, w, Wm Riege md Re . schuistellen clljahrlich a erbanten tk be oder went ngemisen ist. Aung der Alt. und der 3 , n, ar das Dient anlagte Kinder mi rperlich oder geistig. nich erinnen) von erlin, Wilhelmstr. 3 rlagsanstalt, für die einzi in, anzusammelnden Baubeitrã weniger . 6 erledigt und der Neupensionäre be ieh 35 d icht mor mal ver Fü ö ki. de Mer obe ere, Bös , f d, met Arg, af i , Ergänzung der Horscheitten 2 , e,, ö haben an die Landesschulk eigenden Klaffen vo . ünf Beilagen werd A6 für jede weitere S zweite, 1566 n für die dritte Bei iften über das Ruhen der Verspr i Pensionsgesetze verlan e Aenderung der e , , r⸗ lein c siehlich Ver en. zitere Stelle bes Schulverbandes erhöht ei den zum 1. April 1920 ode , ersorgungsbezũge H ee e gn here gen, der Staatsregierung als ; und E Gwen ießlich Börsenbeilage) . öht in den FRuhestand hersetzten d der zu einem früheren Zeitpunkt Eine wei zu überweisen. 9 rste, Zweite und Dritte . k 1. JZanugr 18! at 2 ö . , ö ö S 15 bf. ] Berlin . ö ben,. erfolgt nicht. Beilage en) in Anrechnung auf die Een ihnen . , . ,, Si, 180? ger,, . . . . . ö. ; rteilungs⸗ als früheres Diensteink i igten Lehrern gder dehrerin nen gil j artz y,; inkommen im Sinne der Vorschriften über ĩ Direktor der Preußischen Landesversammlung.