. ⸗ ꝛ 5 - ; zesem sorgfältig aufzubewahren. Die Zusammenstellung der ; z5riakeit mi z j ; 9 9 Für B k unte hl kemmissar zulässig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim eitig ist er zum Aufsichtsbeamten im Sinne des s 1326, der e er,. e gen auf. der In enseite des Vordruds 2 Nichtamtliches. ,, , nicht erwerben lẽnnen, . 21 28 achsen und achsen · Altenburg sewie f z Vorliegen eines esonders wichtigen Grundes erteilt. ( ewerbeordnung für den Bezirk dieser Regierung bestellt spastige Angaben sind sorgfältigst auszusüllen. ge Fris e, mn mn. wie Personen, ie si . ausdrü ich ⸗ X 6e 6 n m,, . 6 derne: ö. Denn 64 e e. 26 worden. § 10. Deutsches Neich. g Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit aus⸗ . ö : ö atzgebie er einischen ko en andels⸗ un * ee dere, eL. 2 fri 5 2 3 2 . e. 1 36. Binnatrlaß 1. . e ü e enten, en eln fn. e n, nr e e, . ,,, 6 , , 1 * n 3 Fi ied ena heleg gtign hat laut Meldung „Für rhginische Branntoßle g ĩ gemsß Ab az orderlichen nw ung, oder Genehmigung ur Ver ordmwun „rin“ fär jede Gintragungsstelle gesondert eine Abschrift der es „Wolffschen Telegraphenhüros, der Botsichafter⸗ reußen. cf 6 siz 3 besetzte westliche Gebiet, n . nn , . Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der betreffend Aus legung neuer 9. nden listen. re unter Benutzung der von dem Kohlenamt Berlin hierfür 9 niefer⸗ in Paris folgende, die Abstimmunng in ne ne n oer e. ;
öln, Unter Sachsenhausen ohlgnautgltich Mannheim . ; ebenen Vordrucke postgeldfrei einzusenden Oberschlesien betreffende Note übermittelt, die gleichzeiti Ueber die Feier des Reise sCgründungstages trifft 7a. Für Braunkohle f) aus dem Dil lgebiet, dem Aus s ge. if. 1. n. s 18 wird bingeniessn, Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars füy herug e mit den Abschriften der Kundensiste hat der Kohlen- der Französischen, Englischen und Italienischen Regierung i. nachstehender Erlaß des Ministers für Wissenschaft, Kunst
Westerwald und dem Freistaat Hessen: . 3. Aushilfslieferun gen zwischen zwei Verbrauchern sowie ¶Aus⸗ die Kohlenverteilun vom 30 Mãärz 1918 ( Deutscher Reichtz⸗ 3 se Grundkarten für jede Eintragungsstell je 100 Stü b e ö und Volksbildung Besti ö 8 2 : ; . ? . ndier die Grunzkar j ntragungsstelle, zu je Stück geben worden ist: Volksbildung Bestimmung: ; hilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm ö. 9 . hã Am 8. Januar sind sanffig Zahre vergangen, seit die deutschen
Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27129. ; ; . nieiger“ Nr. 78) wirde für d bi St 1 Reihenfolge der Knndenlisteneintragungen gebündelt, dem j Reni sich. s ;
= — ; greifbar ind. aun einen? Verbraucher sind nur zuläfsig, wenn neben gäöesger, n, 78) wirde für bas Gebiet ber Stadtgemeinde in der we n ; Die deutsche Regierung beehrt sich. im Anschluß an ihre an die . z 4 2. 66
s. Für Stein- und Braunkohle) aus dem 5 ndni ; ; ja r gin ĩ ü . enamte einzureichen. j zum,, 3 ꝛ Stämme sich zum Deutschen Reich zusammengeschlossen haben. ⸗ dem Einverständnis der Parteien die , , Berlin folgendes bestimmt: Kobl Botschafterkenferen; gerichlete vorläufige Note vom 31. Dezember Sieser Tag foll' in alen Schulen würdig und indruge doll durch
rechtstheintschen Bavern und für öhm ische na 8 ; 8 §5 11. ; er n g se h. inn , 84 Behörden kunden liste⸗ , sich mit den alliierten Regierungen k J
Bavern einge kü brte Kehl se; rungen Eisenbahnwagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außer ; ; Amtlicke Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts- 66 2 n standiae n . Vom 1. April 1921 an dürfen Braunkohlenbriketts für j ⸗ 2 ins i 8 ö x' ĩ eine frei = ; ⸗ theinischen Bayern, München, Ludwigstraße . ie e sb rnehqmigunn der zustandißzen. Amtlichen Verteiluigsstelr Küchen und Ofenbrand, Die 6 . i 6 dr? , . . 1 . 2 . ginn. ,,,, , . 16 Ueber alles Trennende der Meinungen hinaug ist im deutschen 8. Für Steinkehle) des Heisters und feiner . Gin Hauptlieferer G 10, 23 d f ausnahmsweise beim Vor Gen tk betriebe fue genf g e b e be darf die Eintragung . 6 zu sehen. Wenn sie vor , Stellungnahme ö. Eürlestet Volt das Bewußtfein seiner Ginheit lebendig, Die Gedenkfeier dee 1 ö 5. (Dbernkirchen, Barfinghausen, Ibben— nige ein g v rns anslatt 5 . 563 6 solche e, ng k won shnen enfnenmmnen zie Bebördenkundenliste nur gegen Verlegung des Ofenbrandbezugs⸗ 1 . Note 2. 39 , . vorigen e eing münd. . . fan we . e e, gf, 9 nren sw.): 8 373 * 1 lch ? ü . 1 4 4 84 20 / . j . sche ies i lbsi ; 1 berein⸗ Den, 1 . C 1 4 1 . 1 r, ,,. Wen die K— e,, . werden, die in ö 4 36. 6 2 il . 4 . s Kraft treten de ler rr Tf lahr 1820 /e vornehmen. . 3. ir nr Ceela . ieren en. ö . 6 en, n, , 33 . eisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstra ñxjndet in diesem Falle die Bestim mung daß ihm die ordnunggmãßige enbrandkunden e, 1. laufende Nummer der Eintragung, samen Ende zu finden. 3w insbesond . DHerberrli⸗ ? ih . 10. F 11 6 VI. ö. d . G ewerbekundenliste, h I/ . ; z ; ; 5 Ee Sie Mb ist daher unbedingt zu unterlassen. . ü 3 ö. . J 3. . . e . — 3 ö, Neldelarte vorgelegen haben muß sz 1, Ziff. J und M keine Anwendung. Beh ordenkundentste 2. Name . e . ein rg genden Verhrauchers 1 , . ö. . r . i het ' Angesuhtz unserer innern and außeren Lage spreche ich die be⸗ ti r e. ͤ Eö genügt die einfchlägige Mitteilung des Hauptlieferers. za ann 3. bie nach dem Dfenbrandhezugsschein auf den einzelnen Ver⸗ Hab, den . ö nwendung zu bringen, und, um stimmte Erwartung aus, daß in diesem Sinne von allen beteiligten 1. Fit andere als böbmmische Auglandobrennstoffe siehe 8 s . 3. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 3 und 6 statt⸗ a, , . — braucher entfallende Brikettmenge in Zentnern. ber der Abflimmung die Srdnung auftechtziez falten beichlosen Rabe, Stellen per ahren , 39 ; J rohr , , , n,. lung . ) Bit wum . April 1821 pFürfen Braunkoblen— Die erfolgte Eintragung in die Behördenkundenliste hat der in. die Apstim mung e der nicht im Ab stzi m mung sg,ebzjgt ; , ,, i T . ö 44 Bunkerkoh 4 ö findenden Lieferungen ist in S 3a geregelt. briketts! für Füchen« und Ofenbrand auf Koßien“ page i dle bändier nr e enn gen, inden wer, nf ie Nine obere dn sa fsl gen ic ti mm ber(ch tig ten. spzier ais die gh Der Ünterricht fällt an diesem Tage nicht aus. n efer⸗ 3 ohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge. § 13. Anfragen und Anträge. un? Sonderkarten nur auf Grund der zurzeit be⸗ cke der Vorderseite des Bezugsscheins für das Heizjahr 1920 sz1 stimmung der ein heimischen Stimmberechtigten startfinden, zu lassen. . . . j ; 1. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind stehe nden Kundenlisten abgegeben und entnommen solgen den Fermerk einsetzt, datiert und unterzeichnet: Die deutsche Regierung sieht sich gejwungen, gegen diese Entscheidung .
k Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reich kommissar für die werden. Eingetragen in die Behördenkundenljste 1921/22 mit . . Ztr. Einsvruch zu r f da hierdurch ihrer Auffassung nach keins dieser Braunschweig.
ö Dire mehoun en sind zu erstatten: wah fr, , ,, en und Erlsschen einer Firma Kohlenhändler im Sinne ichn Verordnung ist jeder, der im r, ea . — ö gs ach in dan vr? t ö. 5 ö 9 re e ü e e l wget vom 10. Nohember H J. eingehend aus. der ö. ö. . ; 3. k . 3 an den e r lte ener in doppelter Ausfertigung, sind dem Re sro F lenken nissar in dgh nn zen Ver kellungsstellẽ und rechtmäßigen Befitze einer vom Kohlengmt Yzerlin (Kohlenstelle er aus dem Vermerk er sistlichen Zentnerzahl geführt wird, liegt dem Friedensvestfag das Prinzip der Einheitlich. M g n d n ö dun ** . ] . an die Amtliche Verteilungsstzlle, s. 8 5, J, Ziff. 3, der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen Groß Berlin) ausgestellten Händlerstammkarte ist, die zurzeit noch nicht a3. Gru ndlage für Eintragungen in die keit des Wahslaktes somobldem grte wie der Zeit nach 3 ini erium 3. rter die ger. ö ag . . eines n , D n den idle güeilderf Llu gastelle, . Geltung hat. met en Behörden kun d enlisten benztzt werden. zugrunde, ein Prinzip, das auch bei den Abltimmungen in Schleswig, ö des Abg. Dr. Roloff vom Landeswa lverband,
. 8 5. L. Ziff. R, . . z 14. Verwendung von gewerblichen Kohlen für ‚ ; §3 3. ; Rach Aushändigung des Qfenbrandbezuggscheins für das Heiz-= Ost und Westvreußen von den allllerten Regierungen befolgt und wongch bei Einstellung. von Polizeibeamten ein viergliedriger an den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗ andere Zwecke. Kohlenhändler, die am Tage des Inkrafttretens dieser Ver⸗ jahr 1521/22 ist der Verbraucher verpflichtet, diesen neuen Be⸗ ausdrũcklich anerkannt werden ist. Dieser Grundsatz, von dem nur Landtags ausschuß mitwirken und darüber wachen soll, daß die kohlen, Eg ist verboten. Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewenb a n eine Lagerstelle haben, durfen Cine Ofen brag de nnden⸗ zugbschein under, üglich demsenigen Kohlenbändler vorzulegen, in dessen im Finpernehmen mit allen Yet ligten abgewichen, werden darf, wird Beamten nicht einseitig aus einer Partei (U. S. P) genommen 3. an die Bun kerlohlenstelle. sichen Verbrauchers bezogen sind, einschließlich der Bunkerkohlen, ohne ift (, eint Gewerbekunden llt und, eine Ve hä rg en. u BHehördenkandenliste seine Eintragung auf. Grund des alten durch eine zeltiich getrennte Abstsmimung durchbrochen, werden. Der Minister Oerter ertlärte, daß die Regierung 58. Art der Meldung e nhn endes den tonnttsars! in ben Handel zu bringen der kundenliste zur Eintragung der Verbraucher auslegen, jedoch nur Bfenbrandbezugescheing erfolgt ist. Das weiter vom Kohlenhändler Ebensowenig aber wird auf diefem Wege der Zweck erreicht, die in diesem Antrag ein Mißtrauens votum erblicken müsse. ; . ĩ . f bbrandzwecke abzugeben od d an Lagerstellen, an denen sie am vorbezeichneten Tage oder früher beobachtende Verfahren wird durch die am 1. April 1921 in Abstim mung frei, geheim und En beeinflußt zu Sollte der A d 3 * ztigt, b 3 ö. für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden. ꝛ zu . ö ; ; ö ollte der Antrag angenommen werden, so sei sie genötigt, die 1. Die Meldungen, die mit deutlicher vechtgzerbindlicher Nameng⸗ Kohlen abgegeben haben. PVaU tretende Neufassung der Verordnung vom 6. März 1918 machen; denn bei einer zeitlich getrennten Abstimmung werden selbst Fertrauens ne. Ar? Mini r n unterfchrfft Firmen kerschriftz des Meldepflichtigen versehen sein 8 15. Nichtmeldepfrichtige Betriebe. Kohlenhändler, die am Tage des Inkrafttretens dieser Ver f die sorafältigsten Vorkehrungen wie z. B. die Versiege lung der Wahl= ertrauensfrage zu sellen. Auf Antrag der Unabhängigen
sissen/ důrt a n, . f . . ; ne ö f e. ; geregelt. r de Zwösckenzeit, nicht in dern k af Teils Fraktion wurde darauf die Abstimmung über den Antrag au müffen, durfen nur auf amtlichen Februarmeldekarten erstattet werden, Verbeaucher, die' nicht der Melden icht unterliegen, sind zum ordnung keine Lagerstelle haben, dürfen eine Gewerbekunden 5 12. ö ö . . . . wen , 9 auf
die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts. oder Bezirkskehlen- . ͤ e , 63 liste und eine Behsrdenkundenliste auslegen, jedoch nur e Besti e
stesse, beim Fehlen einer selchen bei der. Muständigen Kreis wirtschaftz. ,,,, = . zur Eintragung von en den 64 Hl l gf n, 16. Be⸗ der nn,, , ö , 896 2 Abstimmung beeinfluffen. Ueberdies kann bei den gegenwärtig in Ober⸗ Die Regierung hat dem Landtag eine Vorlage zugehen
stesse, wenn Auch diefe fehst, bei der zuständigen Zivilverwaltung stelle . n. ee. He ‚ om! fn i on 3 . hördenbezugsscheinen für Ofenbrand, sowest an jeden einzelnen dieser acer Verordnung erfäßt, werden mit Gefängnis bis zu einem Jabr fhlestem! Herrschenden Zuständen eine vollkomsiene Sicherung lassen, in der zum Zwecke der Bekämpfung der Wohnungs⸗
nach 3 5, 1, 3 bezeben kann. Die Zibilverwaltungsstellen sind be⸗ 1e missar als meldepflichtiz Verbraucher nach Paßgabe der seweils freigegebenen Mengen in' mf Geldstrafe biz' ju 16 0b M oder mit einer dieser Gttasen amtlicher Wa hlurgen kaum gewährkeistet werden, not, insbesondere zur Gewährung von Darlehen zwecks He= . Unter folchen Umständen aber würde das Ge Keim nis der Wahl; schaffung neuer Wohnungen eine Staatsanleihe bis zu 10 Millio⸗
13a e ĩ schiedlichen B Stimmer J. preisgegeben und einer unterschiedlichen Bewertung der Stimmen, nen angefordert wird.
rechtigt, für. die Meidekartenblocks und Einzelkarten eine Gebühr zu anerkannt hot ken ft Drigindhmaggens abgegeben werden können. Die Auslegung dieser . 6 ie, e ieten . 46 ö . 1. Zuwiderhandl . 9 . tmachung werden nach a, . f . Seiffen n n 6 6 bir, Kehblesgmt Verlig fann, sreblenhändlrn, KizsaCegen die W'dersprach mit dem Frledenzberträg steht, Tur und T . ! . ö Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden na . ohlenamt Bersin ift ermächtigt, auf Äntrag eine a t - 5 z je im Widerspruch mit dem Friedensvertrag ste Tür und Tor ö. 66. 5 . und h sind dort erhältlich. § 7 der ,,,, g . g nan 1 ö. e 6 ,,, zu ö Der . muß ö . 12. Ja⸗ Verordnung verstoßen, den . des Handels untersagen. 36 . . ; ö. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten ode zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausen ark oder nuar 1921 durch eingeschriehenen Brief zur Post gegeben sein. ; r; . ; j Dazu droht eine weitere Gefahr: Die alliierten Regierungen fi ta e , ,,, ö ö Dese Vererdnung tritt mit, hem Tage lhrer Veröffentlichung in ecken? eng drt Menht olg libre befondere Verpflichtung an, Rkube and
in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden mit einer diefer Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 8 5 Abs. 2 der . denen zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnun Deut cher Reichzan zeiger in Kraft 3 en ite reh f ö Oesterreich Deutschen zeig ö rdnung bei der stimmung aufrechtzuerhalten. in gehö este .
Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen. Verordnung dez Bundegrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis der Handel mit Kohlen in. Gehiete der Stadtgemeinde Berlin durch . the Sin 9 zu dreitausend Mark bestraft. das Kohlenamt Berlin (Kohlenstelle Groß Berlin) untersagt ist, kann Berlin, den 18. Dezember 1920. aber vor allem, daß Abstimmungsberechtigte . 2 ,, Im Ausschuß für auswärtige An gelegen heiten Diesem Gefühl der Verant⸗ f
3. Jeder Meldeyflichtige hat die für ihn in Frage kommende h ö . . j ; ; — ;
M e hc z z ; 2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ die Genehmigung zur Auslegung der Kundenlisten nach Maßgabe 8 istr erli in der Abstimmung behindert werden. ar, , m,, 9 , ; ö.
er ,, r neff drr . n , un , mn . . 6. auf e sich die lg De, , auf ie. . . Kohlenamt . 3 ö ö wortung ist wohl ö. ber e , ., hf mne . 396 6. . — 9 . k . 3. e Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge. werden. Der Antrag muß durch eingeschriebenen Brie mit der Auf⸗ ; Eingefessenen im besetzten Gebiet ent prungen, enn jetzt sta d n , n ;
; . ,,, 6e hei s migie ett, wdeheffsserchcshicsses ben ede s, le, Fag. iiber die ene hüheen Täters Han Bech
werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist j ß ,,. , er fs hören oder nicht. schrift Kohlenamt Berlin tsabtei bi 12. Januar 1921 f nis ĩ Volffsche maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines ö, Rechtsabteilung, bis zum Januar amt die Gefahr von, ÜUnzuhben und einer Terro. land erklärte der Bundesminister laut Bericht des, Wolffschen
Betriebes gehört. Ist ihm vom RNeichskohlenkommissar eing Ver= § 17. Wirkung unterlassener Meldung : ; — ines üros“ hrauchergrurpe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Ein Meldepflicht: 6. ; ; 34 ersonen, die nach dem 15. Januar 1921 zum Koblenhandel zu, Bekanntmachung. rifierung der Wahlberechtigten keineßwegs vennindert, Telegraphenbürgs“: ] ? ö. ger, der seiner Meldeyflicht nicht oder nict gelassen werden, dürfen Kundenlisten nur mit Genehmigung des z Fondern vielmebr gestei gert. Nach Vollziehung der ersten und Ünsere Beziehungen zum Deutschen Reiche sind auf ber under, , ö Gen ß 3 45 des Ken mungle habs ele e r. 14. Juli re ien der leer Abstimmung wird sich ö Bevölkerung in änderlichen and i la ie, Kulturgemeinschaft basiert, Tie
Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen. frist f ondi z gerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, ; : ö ᷣ 5 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung 6 . der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß er von der JJ 4 159 Gele ßsamm ung Seite , wird öffentlich belannt, hochgradiger Erregung befinden. Die enigen, die bereits abgestinimt uns mit unseren Stam mnesbrüdern im Reiche verbindet. Die Belieferung ausgeschlossen wird. . J Der Kohlenhändler darf uch mehr Verbraucher in seine Kunden gegeben, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal⸗ Heß warten altes Taransetzen, daß erhoffte, Ergebnis nicht durch die überliefert? Herzlichkeit und. Innigkeit dieser Beziehungen ; abaaben einschätzbare Reinertrag der Neustadt⸗Gogo liner zureifenden Oberschlesier beeinträchtigen zu sassen. Die letzteren werden unter Beobachtung der beiderseitigen Lebenginteressen ¶ zu
der Meldekarten durch Lieferer. Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer n j § 18. Inkrafttreten. listen aufnehmen, als er auf Grund, seiner Betriebseinrichtungen zu ; ö . Feen . ; ; nien ; . m. nn, Meldekarte bepeit 2. 9 * er ö. ö er ff. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 19721 in Kraft. r imstande ist. . die Eintragungen in, die unden. Eisenbahngesellschaft für das Betriebsjahr 919 / i920 auf ö , j , nn n, . . 3 ö k J . e eh bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Berlin. 6. Januar 19214. ᷣ . . 26 , . J 6 ö . . 180 000 ö . jetzt ih gelungen ist, dem terroristischen Rerbrechertum; das in dne me mnscrer Völksgenossen in Deutschland, die elbst um 9 Zentner vorautsichtlich nicht erreichen wird, o Kilt äh festgesetzt worden ist. ; . Tkelschlesien ncuerdings immer kuͤhner und rüchsichtsloser sein Haupt khre Crifterz schirer zu sorgen haben, bercbten Ausdruck Wir haben
mit Deutschland einen neuen Handelsvertrag geschlossen, der den
ö,. . . Meldekarte nicht an einen Lieferer St abgahe auf Keohlen⸗ und Sonderkarten, CGzewerbekohlenkarten und
e . ter 1 ẽ Gew ) ? ; r z z z , . ö. 5. a n h
ere me,, 3 Wehördenbesugsscheine für Yfenbranz autgesslossen, satern sr. sich Der Eisenbahnkommissar. ö 1 . . ö 98 ö . ede. 3 . ede m , n nn fen
, , , ,, lan durch ift l rn ö Schumacher. 4 39 3 w ing g n ö ( k Oberschlesien als 3 ne ber mnderñ . ; w
.. 1. Die Lieferer dürfen nur durchlochte Mehdekarten. beliefern. diese Bestimmung nicht begünstigt werden. V sübgaefragen gr da Seu che lk und laut, ah, Großbritannien und Irland
Die Durch lochung muß das Zeichen dersenigen Kohlenwirtschaftsstelle — 85. 66 spruch darauf zu haben, daß diese Frage in diesem Sinne zweifels⸗ ! ; . . ,,,
tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist. Bek t Ofenbrand- und Gewerbekundenliste. frei gelöst wird. Sie mußte, daher zwar nach reiflicher Erwägung Nach einer Reutermeldung beabsichtigt die britische Re⸗ ¶ ekanntmachung. Bekanntmachung. aug den angeführten gewichtigen Gründen den von den Allüerten gierung nicht, die offfziellen Beziehungen zu Griechen⸗
2. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in i
Reichskommissar i erlin mit ei i i ĩ i ; 3e Er bie & 43 68 I 3 sar in Berlin mit einm. Hegleitschreiben ein usensn, in Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Kohlenhändler unter Einziehung der Kundenlisten von der Brikett⸗ ⸗ Kattowitz, den 3 Dezember 19209. her iran zu fiebern 4 s . . 51. * . ; . . I
. . Die Auslegung der Ofenbrande und der Gewerbe- 2 . n . ö der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Am 1. Februar 1921 wird an Stelle der jetzt bestehenden ö ö . 1. Februar 1921 und Dem Geschäftsfübrer Albert Meblig in Berlin. Regierungen eingeschlagenen Weg für ungangbar erachten, erz land zu ändern. Sie würden von der Haltung des griechischen Firma und, die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Reichsbanknebenstelle in Gelsenkirch en eine Reichsbank⸗Jendet am 10. Februar 1921. Beide Listen sind getrennt Wifners dorf, Hossteinische Straße 23 habe ich die Wie der flärt sich aber gleichzeitig nochmals ausdrücklich bereit, ande te Volkes abhängen. Wenn die Ratifikation des Vertrages von Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bie sie zu dem stelle daselbst errichtet, von der die Reichshanknebenstellen in auszulegen. aufnahme des durch Verfügung vom 12. Dezember 19198 (RA. ihrer Ansicht nach zweckmäßigere Vorschläge zur Sicherung der Ab. Sevres durch Großbritannien noch nicht stattgefunden habe, Hauptlieferer. gelangt. Hauptlieferer ist Lag liefernde Werk [geche, Gladbeck und Recklinghausen abhängig sind In dieser Zeit hat der Kohlenhändler Anträge auf Eintragungen Rr. 2960 un ke rsagten Handels mit Gegenständen deg täg⸗ siimmung zu. machen und mit den Beteiligten 6 erörtern. Da der so rühre dies zunächst daher, daß die britische Regierung durch Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften an jeder Eintragungtstelle, an der er eine Kundenliste guslegt; an sichen Bedarfs auf Grund des s 2 Abs. 2 der Bundesratẽ verordnung bisherige schriftliche Weg zu einem alle Teile be riedigenden Ergebnis andere Fragen stark in Anfpruch genommen wäre. Nach den Verkanfskartell Lder Qandelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion der Vorstandsbeamten werden du ch Aush in bem Ge⸗ allen Werktagen mindestens in der Zeit von 2—–6 Uhr Nachmittags nem gg tember iol5 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom nicht, geführt hat, fo erlaubt sie sich erneut, eine mündliche end anihsen würde man ner warten, bis die Lage in 1 shang in dem Ge⸗ entgegenzunehinen. Die Auslegung der Kundenlisten ist durch einen heutigen Tage gestattet. Besvrechumg. der so überaus wichtigen Frage anzuregen. damit . . n ,. Ofen * flarer geworden ser.
überlassen hat, dieser Dritte. ö . ; i i ö . . schäftslokal der Reichsbankstelle in Gelsenkirchen bekannt ge⸗ von der St 3 In , fut Sung gefunden wird, die die Abstinimung wirklich zu dem von 3. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ Sire zus deutlich schtkareg uebeng leintlig a machen; Berlin, den 38. Tezenz ber 1920. ö e wer gewollten und von allen Beteiligten anzu⸗ Die „Daily News“ meldet zu den englisch⸗ru ssisch en
mihrt t ĩ ͤ macht werden. Für Fie NÄufstelling der Kuündenlisten und für den Äushang find . ; . h ; ͤ , Berlin, den 22. Dezember 1920. von dem . 833 , Ber n . Der Pelbeipräsident. Abteilung W. J. D. Froitz heim. erkennenden Volksentscheid gestaltet. Haniel. Besprechun gen! über die, Aufnahme der Handęl!z—⸗ beziehungen: einer der Streitpunkte sei, daß die englische
— ͤ * 1 ö ö — 1 h 1 1 egebenen V rdrucke zu benu en. Di ti i
kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer wei i ,
. , ., ,, Havenstein. v. Glasenapp. § 6. ⸗ Der Schankwirtin Ida Reschke, g eb. Jen iich, Die Abstimmungslisten für die ob erschlesischen treler und das russische Büro in London durchsuchen zu dürfen.
,, Der Verbraucher bat die Eintragung in die in Bertin, Schöneberger Ufer 44. habe ich die Wie der= Wahlen werben für Groß Berlin am 10. Fannar aß⸗ Die Räteregierung ihrerseits verlange, daß ihren Vertretern
He de e, ee, kö 3 6 in Betracht kommende Kunden iste in d 3 In fe mn ad S*eurch! Verfügung vom 15. Jusi 1929. (Amte, geschlossen, Abstimmungsherechtigt . alle im Ab⸗ und ihren amtlichen Sendungen die diplomatische Im munitãt ntmachung, eit vom L Februar 1921 bis 16. Februar 1921 hatt! Etäck zo un terfagten Handęels mit Gegenständen des stimmungsgebiet gebürtige Personen beiderlei Geschlechts, zugebilligt werde.
a) die auf die Karte entfallende Menge, P) die auf die anderen Karten verteilten Restme betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen vornehmen zu lassen. . fäglichen Bedarfs auf Grund des 3 2 Ah ? der Bundesratsver⸗ 1926 das 2X6. Lebensjahr vollendet haben. ( n, . ae is enn n, plerßtenr inen in ee n mie r. ür nee peer & en e, n RbBl S. Sos) durch Verfügung . th e er g um , 6 ö k kö Frundkarte versehenen neuen Ber⸗ vom heutigen Te tatte . * der ? jn Nerhä heimat⸗ Die —̃ ? 111 2 , sich bei der Zezirks upp der Verein fgten Verhände henmqh präsidenten ist dem „Journal des Döbats“ zufolge von
jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten B ; p ; ; Die neuen. Mcltefarten find mit dem Vermerk, Aufgeteist = Der Bayer. Handelsbank in München wurde die 1iner Koblenkarte. ; ᷣ — 1 . . Berlin, den 28. Dezember 1920. treuer Oberschlesier, Sw. 11, Schöneberger Straße R in Are een Ketten lim hr fr den 43. Zannar n eff hla gen
und dem Namen der aufteilenden Fi a, Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungs⸗ Die Eintragung in die Gewerbekundenliste erfolgt auf Grund e, n. . 3 . I ; ; ö fe iche e te eng fn e n K mäßigen Umlaufs grenze nachfte ende, auf den Inhaber lautende, Fung ben Be, wins die' chene bieher Gus Leingz füt Len Der Poltgeipräsident. Abteilung W. J. B Froitz heim. ber ähe des Anhalter Bahnhofs, Fernruf;: Kurfürst Rid, si Herden. Fas Blatt glaubt, daß bieser Vorichlag franzssischer. aufzubewahren. in Stücke zu 5069, 2h00, 1000, 500, 2990 und 100 A ein⸗ Kehlen hand er beftimmten Grundkarte und einem für den Verbraucher — melden. Die Geschäftsräume der Vezirksgruppe sind bis auf lets 8. genom men mirben wirb, daß ihm jedoch noch die . . 3, . Händler), der von einem im Auslande ,, in ,,, zu bringen; , 96 un n ee marke perfekten Küng snn, Bekanntmachung. z . ,, ltallenische und die belgische Regierung zustimmen müßten. obnenden Lieferer böhmische Kokl seht, ĩ f 2 illionen Mark 4 prozentige verlosbare, seit , . ö ar nen. ohlen⸗ D 2 ö ã n dl opold Nachmittags geöffnet, und. ; Ab] J 9. ö r f Imre n n, , di, , nn, ., . Kitens der Bank karte für die Dfenbranhkundenlhiste fowie der Beschejnigung fir die . . . . ec eh g rin ? * ö 1 Auskunft wird bereitwilligst erteilt. — Der Londoner Korrespondent des Temps, berichtet,
Melxekarten nicht zadi ; ; ; , ,
e. er n 6. ö. , , ö 86 . . 4. e n n. . ö n, n, . Gewerbekundenliste an die Verbraucher erfolgt ohne besonderen Antrag. laffene Verbot des Handels mit Lebeng . und Futtermitteln daß die in ber gestern miigeleisten Reuter n Le aus gedrückten
herrühren, an die Amtliche Rertesfungsstelle München (§ 6, s), munalschuldverschreibungen ö. 8 7. aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Ldeuchtstoffen wird . ö di a, Gedanken tatsächlich die Meinung der politischen und auch
andernfalls an den Rohlengusgseick Dresden (6, 6. zu senden. * d h Der Kohlenhändler darf Cintragungen von Verbrauchern in die hiermit zur ü c gen om m en. Wie „Wolffs Telegraphenbüro erfährt, hat die R zichs⸗ dan z rlchlichr af. Glan zaun, Wibhn . tünchen, den 31. Dezember 1920. Kundenlisten nur gegen Vorlegung der im 5 6 Absatz 2 und 3 be= Hraframbß. ben 13 Dezember 1920 regierung bei der belgischen Regierung Einspruch er⸗ . ö
Handelt es sich um andere als böhmische Auslandsbrennstoffe, so sind hoben gegen eine Verordnung bes belgis chen Ober die deutsche Jtegierung zu schwächen, die zwischen der doppelten
Die Karten an die „Einfuhrabteisung, Berlin W. 62, Kielgan‚ Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. zeichneten Unterlagen ausführen. er , , , j straße 2. (55 VIII) zu senden. Die Karten für solche ausländischen J. A.: Dr. Schmidt. *. l ner m nn. Der Bürgermeister: Ba rtlar. kommifsars für die Kreise Eupen und Malmedy, Hefahr eher millterischen und einer bolschewistischen Revolution
. 8.
Lieferungen sind mit der Aufschrift „Auslandskohle“ zu versehen In die Ofenbrand⸗ und in JJ Gewerbekundenliste ist ein j . i ie si A 1912 , ĩ ö zrift. koh zen. . = zutragen: 6 . wonach die Personen, die sich nach dem 1. August 64 * i j j * Bezieher von ausländischer, nicht böhmischer Kehle baben den laufende Nummer der Einttagung,. Bekanntmachung. in n . Kreisen niedergelassen hahen, binnen . ö. n, . , , , . . die Zufuhr und den Bestand dieses Brennstoffs nur auf den Nane und Wohnung des einzutragenden Verbrauchers, uf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuderlässiget eines Mongts' ertlären müssen, ob sie die' belgische , zj ö 86 . nigen de tschen äehblik z J dem Reichskommissar für die Kohlen. Preußen. . sernet k pen Haben Mann, dl. ene; vom Handel vom 23. Fer en fe ,, Staats angehrigkeit g merben, wollen, 6. im . . ö ,. . . Den n der erte
. . l : abe ich dem Kellner Vu dol' eil in Berlin. d Ur lerlassung einer derartigen, Erklärung oder liege, daß D t eigen n, dn, lier
. ; ; . ] fallende Kohlenmenge in Zentnern 21 . a, J. ; er ; ( . ; f liege, daß Deutschland genügend stark bleibe, um sich im 5 11. Unzulässigkeit von Doppel meldungen. Finan zministeri um. und in die e , , . ö . ; Steglitz, Holsteinische Straße 35, durch Verfügung vom heutigen der Ablehnung ihres Antrags die Kreise, binnen Lines en ö. nach außen hin gegen den Bolschewismus zu ver⸗
. - Tage den' Han dere nit Ge gen st nden dez täglichn f f der Protestnote K. . . — ! Meldungen derselben Bedarfzmenge bei mehreren Lieferern sind Der Katasterkontrolleur Krefft, der Regierun q die wach der Grnndkarte auf den einzel nen Verbraucher ent ö , ̃ meld weiteren Mendtg zu, verlassen haben. In der Prgtestnaͤte RKidigen. Die englische Regierung neige einer mittleren Sösung . t J , J ührt die Reichsregierung unter ausdrücklicher Wahrung zu, die darin bestehe, die Verminderung der deutschen Bürger
verboten. ; ] . . fallende monatliche Kobl i t zr
ieper, der Rechnungssrevisor Neun, der Justizobersekretär liche Jablen menge in Zentnern, betrieb unteriagt j Mal i
ö e,. Julti en Be F k Malmedy eingenommenen . ,,,
S 12. Ausnahmebestim mungen ( ushilfsrieferung. loß und der Kaffenobersekretär Engellkandt sind zu ö Berlin den 23. Dezember 1920. e hig fire . 6. ech Kenn nner, wehren zu verlangen, aber nicht ihre Auflösung.
1. Aushilfslieferungen sind nur an meldepflichtige Verbraucher Ministerialsekretären im Preußischen Finanzministerium ernannt Nach Ei 589 ; Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim. n' wuameisungen non Juslänbern nur aus besonderen worden. ach Eintragung des Verbrauchers in die Kundenliste hat der Helnden un Tn elfall. zulsssig seien, daß aber fein Staat Rußzland.
zulässig. K (. ;
k oblen händler auf der Kohlenkarte und der damit verbundenen Grund⸗ — 6 z ; 1. zeta s ö nagen ,. . . ,,. außerhalb der ordnungs⸗ Mini ; . karte sowie auf Ausweis und Grundkarte blauen, jür die Gewerbe; Bekanntmachung. alle Angehörigen eines anderen Staates lediglich wegen ; Cine ö n n 9 el gern nr . 3 ier . Munde), bezürfen der- Anwessung inisterium für Handel und Gewerbe. kunden siste bestimmten Heschelnigung unter. Ausfüllung der darauf Dem Kobltenbändter Gottfried Bögstieg lin ihrer Siaalgangehörigkeit ausweisen duͤrfe. Ferner wird 11. Dezember beschlossenen teilweisen Sento bn : oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe 35 ; befindlichen Vordrucke folgendes zu vermerken: . m Koblen händler Gorgnnn— g, heb ka ber Vertrag von Verfailles an keiner Rö send Armee, die inzwischen vom achten Rätekongreß be⸗ 8 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfol sost. Gegen die En Bei dem Oberbergamt in Dortmund ist dem Bergmeister ö z . Jöllenbeck babe ich heute für die Zeit bis zum 30. April 1921 hervorgehoben, daß der 2 9. 6 . . . n ,, schelbung der Amtlichen Berteilung n n e ,,, Hrn engt E an e ,,,, den Kohlenbandel untersagt Kielled ben Aufenthalt von Neichsangehärigen in Eupen. tätigt worden ist, und betont dem „ Wolfffschen Flegranhen
idung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichs- . . 6 nd unt m r nn. 6. , die Stelle ö. 3. , , Eint Bielefeld, den 7 . 1920 Malmedy verbietet. Die Reichsregierung schlägt vor, den nach büro“ zufolge, daß der Demobilisatignsplan , — ü ker in r if err r f, gere, J . ; ; ; di ĩ sri eführt werden müsse, da die Feinde Nußlands lauge Auch Rrikettz, Schlammlohle und Koh Der . im Ministerium für Handel und Gewerbe ä, die Nummer der Händiemstamm arte, Der Landrat: Dr. Be haus. . 4. ,,, g. k . so friedliebend Tan wie dnl ud Die französischen . ,. . Lösche und dergleichen Abfallerzeugnisse en, ,, n, 3 e,. worden. e e e n ,,,, . 9 . . kum ö. Jahr. Eine derartige langere Frist ist nicht nur aus Imperiglisten strebten immer noch danach, die Reste der rogrugbrirerrs. . — Ve . rberat Schmitt in Aachen ist zum Regierungs⸗ , , wer J timmten Bescheinigung die Grundkarte . . h, ein Jann . 9 3 e , . Armer bes Barons Wr ihrn der Nähe bes Schwarze ) Auch Briketts, Naßpreßsteine und Grudekoks. und Gewerbergt ernannt worden. Ihm ist vom ö ö äböutrennen und zie sglbe an dent in 8 1 Abs. 1 bestimmten Termin Gortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) hig n, , i hn e ,. gi. . . . eee f 6
ie dur 8 e Nie l z Deere 1 ] ( 18. dell, Riß
**) We evflickt i ; ö ; . dem Kohlenamt Berlin ei ichen. ; d J . ; . egen der m in den besetzten Gebieten vergl. 1921 an die planmäßige Stelle eines Regierungs⸗ und Gemerbe⸗ Die er fer. n,. der Gewerbekundensliste sind nach halten ober sogar gegen ihren Willen die belgische Staals⸗ ! keine Sicherheit, daß seine Feinde im Frühiahr nicht einen
5 5, rats bei der Regierung in Aachen verliehen worden. Gleich⸗J Abtrennung der Grundkarten dem Verbraucher auszuhändigen und x