TLugauer Werke. — r — —
Gottes segen Vertrauen 4 4
326, 40 328,20 328.20 327. — 323,40 321,90 318. — Schlamm 118, 80
328, 20 323.40 325,50 325,50 324. — 320,40 318,60 316, —
310, 50
Dresdener Werke. i mr
Gasvechstůcke Nu n st cke Waschwürfel 1 Waschwürfel I Waschknörpel 1 Waschknörpel NL Waschnuß 1 Waschklare 1
Waschflare H
desewurfel . Wa chwůrfel Waschwůrfel 11 Waschknörpel 1 Waschknörpel IL. Waschnuß Waschklare 1 Waschklare N 165, 30 115 90 Die in der Bekanntmachung vom 258. April 1220 (, Reichs⸗ anzelger“ Nr. ) und vom 2. September 1920 („Reichs⸗ anzeiger“ Nr. M2) enthaltenen allgemeinen und Sonder⸗ bestimmungen gelten auch für die vorstehend veröffentlichten Brennstoffverkaufspreise. Berlin, den 5. Januar 1921. Aküengesellschaft Reichs kohlenverband. .. Löffler.
Preuß en.
Ministerium des Innern. .
Der Pokizeiobersekretär Marschall vom hiesigen Polizei= wräsldium ist zum Ministerialsekretär im Ministerium des Innern ernannt worden.
Bekanntmachung über die Ernennung des Landeswahlleiters.
Auf Grund des 8 8 des Gesetzes über die Wahlen zum Preußischen Landtag (Landes wahlgesetz vom 3. Dezember 1920 Gesetzamml. S. 559) habe ich den Präsidenten des Preußischen Statistischen Landesamts, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Saenger zum Landeswahlleiter und das Mitglied des Statistischen Landesamts, Regierungs⸗ und Volkswirtschaftsrat Dr. Ho epker zum Stellvertreter des Landes wahlleiters ernannt.
Berlin, den 381. Dezember 1820.
Der Minister des Innern. GSevering.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Ministerialsekretär, Geheime Rechnungsrat Schröder lst zan Ministerialbürovorsteher im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kun : n Kenn tene. t
Der zweite Restaurator und Inspektor bei der Gemälde⸗ galerie der Staatlichen Museen in Berlin Hauser ist zum Ersten Restaurator bei den Kunstmuseen daselbst ernannt worden.
Der Rektor Arens aus Genthin ist zum Kreisschulrat in Genthin, der Rektor Guthardt aus Schwiebus, Regierungs⸗ bezirk Frankfurt a. O., zum Kreisschulrat in Osterburg, der Reltor Sommer aus Burg zum Kreisschulrat in Burg und der Rektor Vorpahl aus Magdeburg zum Kreisschulrat in Weferlingen ernannt worden.
Bekanntmachung,
Zwischen dem Preußischen Ministerium für Wissen⸗ chaft, Kunst und Volksbildung einerseits und der enatskommission für die Reichs⸗ und Auswärtigen Angelegenheiten in Hamburg andererseits ist vereinbart worden, daß die von dem Ham burgischen Wissenscha ft⸗ lichen Prüfungsamt nach der Ordnung der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in Hamburg vom 2. De— zember 1919 (ergänzt durch die Verordnung, betreffend die Zulafsung von Lehrern und Lehrerinnen zu 7 Prüfung, vom 4. August 1920) ausgestellten Prüfungszeugnisse in Preußen in gleicher Weise anerkannt werden, wie die nach der preußischen Prüfungsordnung vom W. Juli 1917 von den Preußischen Wissenschaftlichen Prüfungsämtern ausgestellten Prüfun gszeugnisse. Diese Anerkennung erstreckt sich 5 auf die in den beider⸗ seitigen Staaten ausgestellten Zeugnisse über die päda⸗ gogische Prüfung und über die Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit für das Lehramt an . Schulen. Berlin, den Y. Dezember 1920. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Jahnke.
Landes polizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest.
Auf Grund des de,, ,. vom 7. April 1869, be⸗ treffend Maßregeln gegen die Rinderpest (RGBl. S. 105), und der zu diesem Gesetz ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 (GBI. S. 147) in Verbindung mit dem Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und orsten vom 4. Dezember 1916 Nr. 1 A 306 Ss833 (Ministerialblatt für Landwirtschaft 1917 S. 24) wird unter Abänderung des z 3 meiner landespolizeilichen Anordnung vom & Dezember 1920 (Sonderblatt zu Nr. 49 des Amtsblatts Ziff. 567] für den Umfang des Regierungsbezirks Marien=
Rodzonne, Freystadt⸗Babnhof und Deut sch⸗Ey lau Ba 3. hof übeischreiten und haben sich dort einer Desinfektion zu unterwerfen.
vom 6. Dezember 1920 bleiben weiterhin in Kraft.
Köln⸗Eh ] von der Handelserlaubnisstelle ergangene H
ständen des fäglichen Bedarfs untersagt worden ist, ist durch Bescheid
§1.
Perlonen, deren Beschäftigung elne Bershrung mit allen nutz. baren Haustieren mit sich bringt, d. h. Fleischer, Viehbändler und deren Perfonal, sowie Landwiste und landwirtschaftliche Arbeiter dürfen die im Süden des , Marien⸗ werder gelegene pvoln! che Grenze nur an den Grenzübergängen in Russenau, Garnsee⸗-Dorf, . Nie derzebren, Bischdorf, Fonradswalde, Bischofswerder, Neukrug . Deutsch⸗
§ 2. J Zuwiderbandlungen gegen die Vorschriften dieser Angrdnung
unterliegen den Strafvorschriften des 5 3235 des Neichg tra fgesetzhuchs⸗ und den Strafvorschriften des Neichsgese ges, betreffend
handlungen gegen die ᷓ ,. vom 21. Mai 1878 (RGBl. S. 95).
Zuwider⸗
zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieh-
Die übrigen Bestimmungen meiner landespolizeilichen Anordnung
Marienwerder, den 20. Dezember 1920. Der Regierungspräsident.
Bekanntmachung.
Der gegen den Kaufmann August Miebach . feld, Venloer Straße 455, am 27. Juli 19290 andeläunter⸗
agungsbeschluß, wonach diesem auf Grund der Bundesrats he e,. ö. . 1915, betreffend Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel, der Handel mit sämtlichen Gegen⸗
es Serrn Regierungspräsidenten, Köln, vom 6. Dezember 19220 auf⸗ . 3 e . 1 Die Kosten dieser Veröffentlichung sind von Miebach zu tragen. Köln, den 3. Januar 1921. J
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. B ill stein.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund des 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 und Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Minifters für Handel und Gewerbe vom 27. September 19153 habe ich den Eheleuten, Lebensmittel händler Peter zimmermann in Benrath, Hilrener Straße 25, die Fort setzung des Handels mit Gegenständen des täg- ichn Bedarfs sowie jede mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel mit alsbaldiger Wirkung untersagt.
Düsseldorf, den 31. Dezember 1920.
Der Landrat. J. A.: Dr. Oehler.
Nichtamtliches. Denutsches Reich.
Das Ergebnis der bisherigen Verhandlungen ischen der deutschen 1 und der Reparations⸗ r, über die Rege er lieferungen nach Ablauf des Syaa⸗Abkommens ist dem , , Telegraphenbürs“ zufolge nach Mitteilung von zustãn
der deutschen Kriegslastenkommission als von ihr in Aussicht genommene Regelung folgendes mitgeteilt:
1. Mit Rücksicht auf die Transportschwierigkeiten bestehe die Wahrscheinlichkeit von Rückständen in den deutschen Kohlenlieferungen auf Grund des Spaa⸗Ahlkommens, Sie sei damit einverstanden, daß diese Rückstände in den Monten Februar und März mit je 250000 Tonnen je Monat ausgeglichen würden, die in diesen , , . Anrechnung auf die sonstigen Liefsrungen vorweg zu iefern seien.
2. Für die Monate Februar und März 1921 solle Deutschland außer diesen Rüäckständen 22 Milli nen Tonnen monatlich liefern. Derjenige Teil dieser 22 Millionen Tonnen, der von Deutschland trotz aller Bemühungen aus irgendeinem Grunde nicht abtransyortiert werden könne, solle zur Verfügung der Nepa—⸗ rationskommission gelagert und später nach den Wünschen der Kom⸗ mission beschleunigt abtransportiert werken. Geschehe das, so werde das einer Erfüllung der Lieferungen in den Monaten Februar und März gleichgeachtet werden.
Der Staatssekretär Bergmann hat darauf auf An⸗ weisung der deutschen Regierung der Reparatienskommission mitgeteilt, daß die deutsche Regierung nicht in der Lage sei, sich mit dieser Regelung einverstanden zu er⸗ klären, vielmehr ihren der Neparatienskommission in ein— gehenden Verhandlungen dargelegten Standpunkt, daß die deutsche Leistungsfähigkett nicht einmal an die in Spaa fest— gesetzten Mengen heranreicht, aufrechterhalten müsse. Sie werde bis spätestens Mitte Januar eine zusammenfassende Dar⸗ legung ihres Standpunktes übermitteln. Es handelt sich dabei um eine bereits seit langem in Vorbereitung befindliche Denk⸗ chrift über die Wirkungen des Kohlenabkommens von Spaa. Bekanntlich hatte, die deutsche Regierung in Voraussicht der eit November bestehenden Transportschwierigkeiten, um jede öglichkeit zu versuchen, die in Spaa übernommenen Ver⸗ pflichtungen zu erfüllen, im Oktober das Liefersoll von 2 Millionen Tonnen erheblich überschritten. Der abnorme Tiefstand des Rheins und die dadurch herbeigeführte Ver⸗ schärfung des auch bei normalen Verhältnissen Kalendervierteljahr des Jahres regelmäßig eintretenden Wagen mangels haben . dieser Vorlleferungen die Un⸗ möglichkeit herbeigeführt, die in Spaa notgedrungen und gegen bessere Ueberzeugung übernommenen Verpflichtungen auf Lieferung von 2 Millionen Tonnen ohne Rücksicht auf die ahl der Arbeitstage im Monat zu erfüllen. Die Klagen der . nr e namentlich der Metall- und Textilindustrie, der chemischen Fabriken usp. über unzureichende Versorgung dauern trotz der gestiegenen Förderung und der erfolgreich durch⸗ geführten Umstellungs maßnahmen ö. Rohbraunkohle an. Dabei wird die Aufrechterhaltung dieser erhöhten Förderung durch die andauernd ungünstige , , er Bergarbeiter ernstlich gefaͤhrdet. Statt diese Tatsachen durch eine vernünftige Be grenzung unserer weiteren Lieferungen zu berücksichtigen, wird von uns nicht nur die restlose Nachlieferung alles dessen ver⸗ langt, was wir ohne unser Verschulden nicht Ende Januar werden abgeliefert haben, sondern wir sollen uns sogar damit einverstanden erklären, die Liefermengen nech selbst über die trotz aller Anstrengungen nicht erreichte Liesermenge des Spga⸗ Abkommens zu erhössen. Dazu kommt, daß gleichzeitig Be— strebungen im Gange sind, en gegen der uns von Lloyd George und Delacroix in Spaa in feierlichster Form gegebenen Zu⸗
ung der deutschen Kohlen⸗
iger Stelle durchaus unbefriedigend. Die Repa⸗ rationskommission hat in einer Rote vom MN. Dezember 1920
im letzten
nahme flir Deutschland während des Spar isher kaum stattgefunden hat, noch weiter Ferner besieht auf alliierter Seitt ke er so gut wie keine Neigung, die Ko hlen⸗ bie sgasse, ja selbst die sogenannten Goldm ark⸗ rämien weiter zu e len, deren Bewilligung einer de wesentlichsten Gründe dafür war, daß wir schlie lich dem Ab= schluß des Kohlenabkommens von Spag zugestimmt haben. Die dentsche Regierung wird alles versuchen, um Grund eingehenber sachlicher Darlegungen die Alliierten dawon zu überzeugen, daß die ig von der Reparationskon— mission aufgestellten Forderungen weit über daz Maß des Möglichen und Vernünftigen hinausgehen
erhöhte Inan
Abkommens kürzen.
x
Aus dem Reichsarbeitsminifterium wird geschrieben:
Daß die n,, . seit den 20. Dezemher l rkauft e auf 23 Gesetz über eine außererdentliche Beihilfe für Emplänge von Nenten aus der Invasidendersicherung vom 25. Dezem her vorigen
abres. (Käöh Bl. Nr. 215, Seite 2315. Das Geletz ist aus ten 3 des Reichstages eingebracht worden. Da Neichsmitte trostlosen Finanzlage nicht zur Verfügung standen, aber den in größter ot befindlichen Rentenempfängern schleunigst geholfen werden mußte, blieb kein anderer Wen als eine Art Steuer von den Versicherten und ihren Arbeit gebern durch Verdoppelung der Preise der Versicherungsmarken Mu erheben. Dabei war man auf die Weiterbenutzung der bigherigen Marken angewiesen, weil das Drucken oder Ueberdrucken der Marken mehrere Monate erfordert hätte. Des halb mußte sofert der Verkauf don Marken zum alten Preise gesperrt werden, da sonst sicherlich ein große Menge Marken gähamstert und hierdurch die Aufbringung der WMiltel fuͤr die Beihilfe gefährdet worden wäre. Bei den Neich sagsberatungen wurde nicht veikannt, daß unter Umständen auch sir rückliegende Zeiten zum doppelten Preise gekaufte Beitragsinarken ver wende werden müssen, wobei eine Erstaltung des zuviel Bein hlzen schon mit Rücksicht auf die daven, zu erwartende unerträgliche Geschäftsüberlastung der Landes hersicherungsanstalten ausgeschlosse erscheint. Man war sich bei den Beratungen daüber klar, daß di Uebergangshärten gegenüber der Notwendigkeit einer sofortigen Hilft kr die NRentenempfänger zurücktreten müssen. Im übrigen sei daraif hingewiesen, daß nur für die ab 1. August 1920 ausgegebenen Marlen der Preis verdoppelt worden ist, dagegen werden die frůher Aut gegebenen Parken ohne Preisaufschlag verkauft. Aufflärende Mi. seilungen hat das Reichsarbeitsministerium, sobald feststand, daß de Reichsrat von seinem Einspruchsrecht gegen das Gesetz keinen Ge— brauch machen wollte, wiederholt der . zugehen lassen; leider ha sich ihre Veröffentlichung infolge der Feiertage verzögert.
bei der
Pren ßen.
Der in Königsberg eingetroffene Ministerpräsident Bram nahm gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in Oberpräfidium an verschiedentlichen Besprechungen über wirtschaftliche Angelegenheiten Ost preußens til Von besonderer Bedeutung war die Sitzung über die Frah der unsere Grenze bedrohenden Rinderpe st. Der Minister, präsident gab seiner Meinung über den von ihm voll erkannten Ernst der Lage für Oftpreußen Ausdruck und sicherte guh seinerseits zu, alles zu tun, um den Bestrebungen guf Ver, meidung dieser augenblicklich schwersten Gefahr für Ostpreußen enlscheidenden Nachdruck zu verleihen.
— — * 9
Kgewerkschaftsvertreter aller Richtungen hatten gestem eine Unterredung mit der Interalliierten Fo m mi ion über die Sicherheitsverhältnisse in Oberschleslen Von seiten der Interalliierten Kommission nahmen außer denn General Le Rond der Oberst Percival und der Genernl de Marinis teil. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichten legten die Gewerkschaftsvertreter die augenblicklichen Verhäh⸗ nisse eingehend klar und bedauerten, daß die Unsicherheit in Oberschlesien Formen angenommen habe, die als unerträglich bezeichnet werpen müßten. Seit dem 1. September seien in Oberschlesien 45 Merde vorgekommen, darunter im Kreise Beuthen allein 13. Aher nur in fünf, von allen diesen Fällen wäre es möglich gen. ein eigentliche Verfahren durchzuführen, da man die Mörder nicht habe fasen können. Im Verlaufe der Besprechung wurde vom Genernl Le Rond die Frage aufgeworfen, ob das Banditenwesen in irgendeinen Zusammenhang mit bolschewistischen Tendenzen gebracht werden könne. Seitens. der Gewerlschaftsder, treter aller Richtungen wurde dies bestritten. Die Geweih schaftovertreter forderien, daß die Interalliierte Kom mission energisch durchgreisen solle, und vor allem Truppen zu Nachtpatröuillen in den ländlichen Bezirken Verwendum , sollten. Seitens der polnischen Vertreter wurde aus
rücklich eine Verschärfung der ker n rl nach allen Seiten hin als notwendig anerkannt und gewünscht. Im Namen de Interalliierten Krmmission versprach Le Rond energisch durchzugreifen und Anweisungen zu geben, daß sowohl Ri Justizbehörden, die staatliche Polizei als auch die Kreit— kontrolleure den Verhältnissen mehr als bisher Rechmm tragen und das Bandenwesen mit allen erdenklichen Mittel bekämpfen sollen. Künftighin sollen sowohl an der Grenze we in den ländlichen Bezirken des Nachis militärische Patrouillen ausgeschickt werden. n — .
Sach sen.
Beginn der gestrigen ersten Sitzung bes Landtagen a . Ferien verlangten die Kommunlsten laut Bericht de „Wolffschen Telegraphenbüros“ stürmisch die sofortige Ho ratung ihres Antrags, betreffend Unterstützung der Er— werbslosen, der gegen den Willen des Präsidenten unter roßem Lärm auf, den Tribünen verlesen wurhe. Du Tumult steigerte sich derart, daß der Präsident sich kaum mehr verständlich machen konnte. Der kommunistische geordnete Renner wies auf die getroffenen polizeilichen Maßnahmen hin, was erneut wilde Pfuirufe hervorrief und beantragte, daß der Präsident den Antrag über die Unter ian der Erwerhslosen sofort auf die Tagesordnung * und auch sofort eine Abordnung der Erwerbslosen im Hau empfange. Diese Anträge wurden vom Hause abgebeh Ünler andauerndem ungeheuren Lärm sah sich der Präsiden gezwungen, die Sitzung zu unterbrechen. Nach Wieden aufnahme der ein teilte der Präsident mit, daß je ein Mitglied der verschiedenen Fraktionen bestimmt worden sei um mit der Abordnung der Erwerbslosen zu verhandeln Darauf wurde die Tagesordnung ohne weitere Störunz erledigt.
GBraunschweig.
Der Landtag hat den Antrag der Rechtsparteien un Einsetzung eines Kontrollausschusses für . n
werder folgendes verordnet:
sage, die Kohlenmengen aus Oberschleslen, deren
stellung von Schutzpolizeibeamten, in dem die No
20 zum doppelten Nennwert verkauft werden, bern; hätten, daß mit dem Zusammenbruche der Staatswirt chaft in
schlagen. Viele Millionen der unterdrückten Maffen der Völker des
Republik erhöhen.
gestellt ist.
erung ein Mißtrauensvotum erblickt und weswegen sie ble Vertrauensfrage gestellt hatte, laut Vericht des, ch Telegraphenbüros“, mit 31 gegen Stimmen abgelehnt. In ber Gesamtabstimmung wurde dann die Negierungs vorlage wegen Vermehrung der Schutzpolizei mit 30 gegen W Stimmen ebenfalls abgelehnt.
Oesterreich.
Wie die „Skaatskorrespondenz“ meldet, hat der Bundes⸗ kanzler Mayr in den letzten Tagen in Begleitung der Bundes⸗ minister für ö,. und Volksernährung bei den in Wien beglaubigten Vertretern der Großmächte vorgesprochen, um ihnen die sich immer kritischer gestaltende staats⸗ i,, Lage augeinanderzusetzen, wobei er betonte, daß ie Staatsausgaben sich in der letzten Zeit derart gesteigert
fürzester Zeil gerechnet werden müßte, wenn nicht ohne jeden Verzug durch die von der Reyarationskommission seit einigen Monglen beantragten Auslandskrebite der weiteren Entwertung der österreichischen Krone und damit einer neuen Preizsteige— rung Einhalt geboten werde. Die Vertreter der Großmächte bekundeten für die Notwendigkeit einer raschen Hilfe besonderes Verständnis und sag en zu, ihre Regierungen unverzüglich in Kenntnis setzen zu wollen.
Großbritannien und Irland.
Der gegenwärtig von der englischen Regierung in Er— wägung gezogene Kreditplan für den Handel mit Mittel—⸗ europa bezweckt der „Daily Mall“ zufolge die Errichtung eines Autschusses aller beteiligten Bankiers und Versicherungs⸗ gesellschaften. Die n n, werde 13 Millionen Pfund zur Verfügung stellen. Wenn der Plan erfolgreich sein würde rechne man damit, daß der Betrag des Kapltals sich auf 100 Millionen Pfund erhöhen werde.
— Der „Dailn Erxpreß“ berichtet, die Polizei habe ein Komplott der Sinnfeiner aufgedeckt, das bezweckte, den Tower in die Luft zu sprengen.
Ru s land.
einer amtlichen Kundgebung heißt es laut
Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“: „Die Regierungen des Westens sehen die Befest igun Sowjetmacht. Die englische Regierung berfucht, die
der nter⸗
ie englischen Industriellen nicht, auf eigene Gefahr uns Waren zu chicken. Der Handel mit den neutralen Ländern nimmt immer mehr zu, besonders aber mit Schweden. Wie weit die Bedeutung Sowietrußlands gestiegen ist, ist daraus ersichtlich, daß der sogenannte Völkerbund, der beschlossen hatte. die litauische Stadt Wilna mit fremden Truppen zu besetzen, diesen Beschluß auf den Protest Ruß— lands hin hat fallen lassen. Die bürgerlichen Regierungen des Westens süblen die Stärke. Sowjetrußlandg. Millionen von Arbeitern des Westens werden den revolutionären Weg des Kommunismus ein-
. des Handelsvertrags hinauszuschleben. Das hindert aber
OIstens richten ihre Blicke nach Sowjetrußland, Das geben sogar die hedeutendsten bürgerlichen Zeitungen Frankreichs zu. Wir müsfen die ö Sowjetrußlanzs völlig durchführen. Jedes in Betrieb sesetze Werk, jeder ornstein, jedes Stückchen wieder gepflügten Kandes, jede geringste Erweiterung der Anbaufläche sind glänzende Siege, welche das internationale Gewicht der ersten proletarischen
Zur Unterstützung unserer In du strie ist eine intensive Vor⸗ bereitung zur Aufnahme von Spezialisten aus Deutsch- land in die Wege geleitet. Es wird beabsichtigt, aus Deutschland känftausend Spezia listen anzufordern, davon viertaufend für, die . dreihundert für das Volkskommissariat für Gesund⸗
desen.
Um für die Abtellungen der Mirtschaftsräte vorblldliche
u sterkom munen im Bezirk von Moskau zu uiganisieren, sind zweihundert Mann angefordert. Aus Amerika werden außer den bereits angekommenen 150 Emigranten, von denen die Mehrzahl bereits an der Krbeit ist, weitere größere Trangz⸗ parte erwartet, für welche eine Unterkunft für viertausend bereit; Aus den vorher Angekommenen ist eine Gruppe von 0 Bergarbeitern für das Donezbecken zusammengestellt worden. Es ist eine Gruppe von Spezialisten für das Motgrwesen im Bergbau zufgestellt worden, in wesche die Arbeiter der berühmten uur h ien fen Aulomobilfabrik Ford Eingang gefunden haben.“
— Aus einer Rede Trotz kis auf dem 8 Rätekongreß werden nachträglich folgende Ausführungen bekannt:
Wir boffen, bis zur Mitte des nächsten Somnrers die Armee um die Hälfte zu verringern, vorausgesetz;i daß sich keine Kom— plikationen einstellen. vir werden die Heeres stärke herabsetzen, ohne die Armer zu , . Dieses Ergebnis kann nur erzielt werden, wenn wir den Unterricht änd die militärische und politische Erziehung der⸗ hoskommnen. Wir werden also die Zahl und die Qualität der roten Führer, die aus der Arbeiter- und Bauernklasse hervorgehen, erhöhen müssen. Wir müßfen die Führerkurfe vermehren und den revolutio⸗ nären Unterricht und die technische Ausbildung verbesfern. Indem 3. in, vorsichtiger und, systematischer Weise unsere Armeen emohilisieren, können wir fie trotzdem nicht ohne Reserven . Lande lassen. So müssen wir das Milizfystem ein— irg indem wir uns, auf die Erfahrung, die wir in gi. Jahren schwerer Kämpfe und Niederlagen gemacht haben, flützen.
seses Verbältnig zwischen unseren Einheiten im Felde und den neuen He ut on en Einbeiten, welche durch das. Milizsystem im , gebildet werden, wird durch die politischen Umstände, in een wir uns hefinden, bestimmt werden. Wir werden uns auch 19 der Ausdehnung der internationalen Absichten, die gegen uns ge⸗ . let sind, richten müssen. Je stärker die Sowjetrepublik ist, je e brauchen wir sie zu schützen und können infolgedessen ent⸗ ossen zur Demobilisierung schreiten.
Der Rätekongreß hat u. a. auch einen Antrag Rykows ngengmmen, für Erfolge an der Arbeitsfront den Orden er Roten Fah ne zu füften.
Italien.
d Am 5. Januar ist das Dekret über bie Einverleibung 1 sulischeu Venetiens in Kraft getreten. Triest, das . Venetien und Zara gehören nunmehr zum Königreich Die Regierung hat der „Agenzia Stefani“ zufolge Sin owsem, Bucharin und Balabanow, die zur Teilnahme n dem italienischen Soßzialistenkongreß nach Livorno kommen
wollten, das Paßvisum verweigert. jh Ein vorgestern in der Kammer ausgegebener Bericht er den Ankauf eines Palgstes für die deutsche 2 meldet,
—
r den Ankau
XXII und 374 Seiten. Verlag von J
zur Venutzumg übergeben werden würde. Die Standbilder und Dekorationen im ersten Stock werden auf 209 000 Lire ungefähr geschätzt. Sie werden ebenfalls vom italienischen Staate angekauft werden und an ihrem Platze bleiben.
. Spanien.
i der feierlichen Eröffnung der Cortes, die am Dienstag im Senatssaale staltfand, verlas der König eine Thronrede, in der er dem „Wolffschen Telegraphenbüro⸗ zufolge die guten Beziehungen hervorhob, die Spanien mit allen Ländern verbinden und besonders ber innigen Bande ge⸗ dachte, die zwischen den südamerikanischen . und dem Mutterlande bestehen und ihren Ausdruck in den vor kurzem gusgetauschten Sympathiekundgebunden gefunden haben. Zu Fragen der inneren Politik übergehend, kündigte die Thron— rede militã rische Reformen an; insbhesondere soll die zweljährige Dienstzeit eingeführt werden. Den Miß— ständen in sozialer Beziehung soll durch Reformen ab— n . werhen, die allmählich eingeführt werden sollen. Die ECisenbahntarife sollen durchgrei fend verbessert und eine Besserung der Trantzportverhältnisse im allgemeinen herbeigeführt werden' Nach Verlesung der Thronrede brach die Versammlung in be— geisterte Hochrufe auf den König und die Königin aus,
— Ende Februar wird in Barcelona eine inter— natio nale Konferenz zusammentreten, die vom Völker—⸗ bund einberufen wird. Den Vorsitz dieser Konferenz wird der ehemalige französtsche Minister für auswärtige Angelegenheiten Gabriel Hanotgur führen. Die Konferenz wird fich mit dem Personen⸗ Waren- und Durchgangsverkehr be— schäftigen und einen beratenden Verkehrsausschuß ernennen, der zu einem ständigen Organis mus ausgebaut werden soll. An der Konferenz sollen die Mitglieder bes Völkerhunds, Amerika und die Staaten teilnehmen, denen man in Genf gestattet hat, sich an den technischen Beratungen zu beteiligen. Deutschland kommt also für die Konferenz nicht in Frage.
ie schwedische Regierung hat dem Sekretariat des Völkerbundes Kenntnis von der . des Proto⸗ kolls, hetreffend die Errichtung eines Internatio— nalen Gerichtshofes, gegehen. Schweden sist der erfte der Signatarstaaten, der das Protokoll ratifiziert hat. Das Statut des Internationalen Gerichtshofes tritt in Kraft, sobald es von der Mehrheit der Völkerbunds mitglieder ratifiziert ist.
Griechenland. n einer Botschaft an die Kammer spricht der Köni zen r ch. wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, von 1 tiefen Dankbarkeit, hie das gesamte Griechentum den Allüerten . ihre Unterstützung schulde. Die Botschaft spricht dann von en für die Entwicklung des Landes notwendigen inneren
Neformen und drückt weiter die Ueberzeugung aus, daß ber
ellenismus mit Begeisterung und großer Sicherheit den ampf in Kleinasien durchführen werde. Der Hellenismus sei fest entschlossen, lonal mit den alliierten Mächten zusam men zu arbeiten, um ihr Vertrauen zu gewinnen und bessere Be— ziehungen zu ihnen herbeizuführen. Weiter behandelt die Bot⸗
die die Herrscherfamilien in Griechenland
die Heiratsprojekte, Rumänien eng miteinander verknüpfen sollen. Die Bot—
und
schaft erfleht schließl ich hen Segen des Himmels zu dem Ge⸗
lingen der Aufgaben, die der König sich gesetzt habe.
Amerika.
Der Präsident von Argentinien Irigoyen hat der Chicage Tribune“ zufolge, erklärt, Argentinien habe den Völkerbund verlassen, weil einige Nationen nicht zugelassen worden seien. Nach seiner Ansicht müsse ein Völkerbund, der
von Dauer sein solle, alle Völker der Welt aufnehmen.
Der spanische Ausschuß für die Feier des hundert⸗ n , Beste ens der argentinischen Republik hat eschlossen, in einem durch Vermittlung des Infanten Fernando an den König Alfons gerichteten Schreiben diesen einzuladen, den Feierlichkeiten beizuwohnen.
Literatur.
Ginkemmensteunergesetz vom 29. März 1920 nebst den vorläufigen Austübrungshestimmungen zum Abrng vom Arbests— lohng und den wichtigsten Vorschriften des Landessteuergesetzes und der Reichsabgabenordnung. erläutert vom Geheimen Regierungsrat Ludwig Mirre, Ministerialrat im Neichsfinanzministerfum. : Bensheimer, Mannheim. Geb. 25 4. — Das Gesetz über die das Kernstück der großen Finanzreform bildende neue Reichzeinkammensteuer ie an die Stelle der bisherigen stgatlichen Ginkommensteuern und gemeindlichen Zuschläge und Umlagen getreten ist, aber im Gegensatz zu diesen nur natürliche Personen trifft, während zas Einkommen der juristischen Personen jetzt von der Körperschafts- steuer erfaßt wird, erfährt in diesem Handkommentar eine gründliche, dabei gemeinherftändliche Erläuterung. Es sind nicht nur, wie in den dem ersten Bedürfnis der Orientierung dienenden Gesetzesausgaben, die amtliche Begründung, die Berichte des mit der Vorberatung be⸗ trauten Reichstagsausschusses und die Reichgtagsverbandlungen ein—⸗ gebend berücksichtigt, sondern auch in selbständigen Grörterungen die sich noch in großer Zahl ergebenden Zweifelsfragen unter Heran⸗ ziebung der für sie bedeutsamen Literatur und echtsprechung be⸗ handelt. Eingeflochtene Beispiele erleichtern noch das Ver⸗ ständnis. Der Darstellung ist zugute gekommen, daß der Ver⸗ fasser seit vielen Jahren in allen Instanzen der Steuerver⸗ waltung Preußens tätig gewesen ist und an den Beratungen über den Entwurf des neuen Einkommensteuergesetzes teilgenommen hat. Auch das unterm 21. Juli 1920 ergangene Gesetz zur ergänzenden Regelung hes Steuerabzigs, vom Arbeilslohn, das dem 8 45 des Einkommenstenergesetzes drei neue Paragraphen (45 a— “) angefügt hat, ist berücksichtigt. An den Kommentar zum Einkommenstenergeseßz schließt sich an eine Wiedergabe der Bestimmungen über die vor⸗ släufige Erhebung der Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohne, der vorläufigen Bestimmungen zur Ausführung deg genannten Gesetzes vom 21. Juli 1920 sowie der ergänzenden Vorschriften des Landeg⸗ stenergesetzes und der Reichsabgabenordnung und eine Tabelle zur Be⸗ rechnung der Cinkymmensteuer bei einem stenerpflichtigen Einkommen bis zu 20 Millionen Mark. Die abgedruckten Bestimmungen des Landesstenergesetzes find mit kurzen Anmerkungen, die der Reichs⸗ abgaben ordnung zumeist mit ausführlicheren Erläuterungen versehen. In einer längeren Einlektung weist der Verfasser auf die wichtiasten Abweichungen des nenen Reichsgesetzes von den bisher in Geltun gewesenen Einkommensteuergesetzen der Einjelstaaten, inabesondere au diejenigen hin, zu denen die Ablebnung der . Quellentbeorie' im neuen Gesetze Anlaß gegeben hat, und unterzieht im Zusammenbang damit den Cinkommenshegriff einer eingehenden Erörterung. Dem der Wissenschaft und der Prarig in gleicher Weise dienenden Kommentar gebührt ein hervorragender Platz in der Literatur des Steuerrechts. Körverschaftssteueragesetz vom 30. März 1920, svstematisch erläutert mit allgemeiner Einleitung und einem Anhang uber
es italienischen
Gesellschaftsformen und Steuerrecht von Professor
haft die Aufrechterhaltung des Bündnisses mit Serbien und
Dr. Karl Geiler, Rechtsanwalt in Mannheim. TREKIN und 286 Seiten. Verlag von J. Bensheimer, Mannheim. Geb. 30 . —— Hat das Reichseinkommensteuergesetz eine einheitliche Bestenerung des Finkommens der natürlichen (pbyffschen Perfonen für das gene Reich eingeführt, so regelt das Körperschaftssteuergesetz die einheitliche Besteuerung der nicht physischen Bezieher wirtschaftlicher Güter und 2 Entwicklung zum Abschluß., die im wesentlichen mit dem preußischen Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1531 begonnen hat und in anderen deutschen Stagten zum Teil noch weiter fort— geschritten war. Es umfaßt alle juristischen Personen des öffent- sichen und des bürgerlichen Rechis mit Ausnahme der Länder, Gemeinden und Czemeindederbande, also die Kirchen, die Kirchen- gemeinden, die Anstalten und Stiftungen, die rechtsfähigen Vereine nach 55 271 und 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, darüber hinaus alle Persenenvereinigungen und Vermögensmassen, also asse Trager und Zusammenfassungen von Gütern, deren Einkommen nicht unmittelbar als Einkommen eines Ein kommensteuerpflichtigen erscheint. In dem Einkommensteuer. und dem Körverschaftsstener⸗ ee die zusammen die rechtliche Grundlage unserer jetzigen Ein— ommenbesteuerung bilden, ist der Einkommensbegriff ein einheit- licher, und auch die Grundsätze für den Ümtang und die Er— mittlung des ee. Einkommens sind die gleichen; dagegen ist die Negelung des Steuertarifs im Körperschaftssteuergesetz wesentlich anders als im Einkommensteuergesetz. Geiler, der zu den sach⸗ kundigsten Praftikern und Theoretikern des deutscken Handels und Gesellschaflgrechts zählt, bietet im vorliegenden Buche einen tief— gebenden Kommentar, in dem die Vorschriften des wenig umfang— reichen Körperschaftssteuergesetzes und die für Begriff, Umfang und Er— mittlung des steuerbaren Ginkommens auch der nicht phyäschen Ein— sommensbezieher maßgebenden Bestimmungen des Ginkommen— steuergesetzes dogmatijch, kritisch, kafuistifsch in erschövfende⸗ Weils durchdrungen, die bisherige RNechtfprechung verwertet, die Beweggrůnde und der Standpunkt des Gesetzgebers, insbefondere auch vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus, bei seder Bestimmung betont werden. Die zum Teil schwierigen Tarikbestimmungen werden an Beispielen erläutert. An die Darstellung des Körperfchaftssteuerrechts schließt fich ein Anhang über - Gesellschaftẽformen und Steuerrecht an, in dem die einzelnen Gefellschaftsformen nach ihrer fteuerrecht⸗ lichen und stempelrechtlichen Seite hin zufammen hängend und ver— gleichend bꝛtrachtet werden. Diese Darlegung dürfte namentlich Ser wirtschaftlichen Praxis willkommen sein; wird ja in diefer bei der Bahl der Gesellschaftsform, bei der Gestaltung der Gründung im einzelnen, bei der Unwandlung und Auflösung von Gesellschaften, bel der Dividendenpolitik die steuerrechtliche Seite immer be⸗ Neutungnoller. In weiteren Anhängen werden die ergänzenden Vorschriften, der Neichsabgabenordnung und des Landes steuer⸗= ,. sowie die Begründungen zu den Entwürfen eines Körper— chaftssteuer und eines Reichseinkommensteuergefetzes wiedergegeben. Auch der Text des letztgenannten Gesetzes Wortlaut . Eine längere Einleitung unterrichtet kurz über die Geschichte der Körverschafts besteuerung und die Gntstehung des Gesetzes, über den Charalter der söörperschaftesteuer und ihre Stellung im jetzigen Steuersystem und gibt dann eine übersichtliche Darstellung der Grundzüge des Gesetzeß. Das gründliche Studium des Buches kann jedem mit der Anfertigung der Körperschafte teuer erklärung betrauten Vorstandsmitglied der Aktiengefellschaften, Kom— manditgesellschaften auf Aktien. Gesellschaften m. b. H. Berggewerk— schaften, eingetragenen Genossenschaften wie der anderer Personal⸗ und Kapital tesellschaften empfohlen werden.
Das Kavitglertragsteuergesetz vom 28. März 1920 nebst allen einschlägigen Bestimmungen. erlautert von Negierungs⸗ lat Dr. Fr. Herrmann, Leiter des Finanzamtes Koblenz, und Reg ierungdrat EC. We ster, Referenten beim Finanzamt Koblenz. XXIII. und. 215 Seiten. Verlag von J. Bensheimer, Mann⸗ beim. Geb. 13 4. — Die sich guf 19 Sh belaufende Karftal. ertragsteuer ist eine besandere Vorbelastung des Einkommen aus Kapitalvermögen, der Sinsen, Dividenden usw.; sie wird regel⸗= mäßig vom Schuldner einbehalten und abgeführt. sodaß der Ein= lommentherechtigte um die Versteuerung fich nicht zu kümmern braucht (logenannte Erhebung an der Quelle). In dem vorliegenden Kommentar zu dem Gesetz über die Kapitalertragsteuer, zur vor— läufigen Vollzugsanweisung (nebst Mustern), zur Verordnung vom 72. August. 1820 über erleichterte Durchführung der Stener⸗ befreiungen im 8 3 des ,, (nebst Mustern) und zum Srlaß vom 31. Juli 1920 über die steuerliche Be— handlung des Saarbeckengebiets nech dem Kapitalertrag⸗ steuergesetz sind die praktischen Erfahrungen verwertet, dee die Finanzbehörden bei der Anwendung, des Gefetzes gemacht
ben. Besonders eingehend baben die mit allen nötigen Vorkenntnissin auf kaufmännischem, banktechnischem, wirtfchaftlichem und juristischem Gebiet ausgerüsteten Verfasser diejenigen Vorschriften erläutert, deren Auslegung die meisten Schwierigkeiten bereitet, über deren Sinn und Tragweite daher auch vom Publikum die messten Ausklinfte begehrt werden, auch die Bestimmungen, die die Spar— lassen, Banken, Genossenschaften. Gesellschaften m. 2 Aktiengesellschaften usw., Ortskran ken; und Sterbekasfen sowie die sonstigen Träger der reichsgesetzlichen Sozialversicherung betreffen. Daneben sind das gesamte Erstattunggverfahren, das durch die Ver—= ordnung vom 209. Autust 1920 neu geregelt worden ist, und auch die. jenigen Bestimmungen, die das Los der kleinen Rentner r, gestalten sollen, ausführlich erörtert. Dem Kommetar vorauzgefchi sind eine , in der die geschichtliche Entwicklung der Kavitalrenten⸗ bezw. Ertra stenern im In- und Ausland betrachtet wird, und ein kurzgefaßter spstematischer Ueberblick über den Inhalt des Kapitalertragsteuergesetzes. Nicht nur Steuerfachlente, foöndern vor allem auch diejenigen, die von dem Fapitalertragsteuergesetz be⸗ troffen werden, könen aus dem Bnche reiche Belehrung schöpfen.
Das Reichsn otoyferg setz, nnter Berücksichtigung der Reichsabgabenordnung sowie der Ausffihrung bestimm migen und der einschlägigen sonstigen Gesetze erläutert von Dr. Ec stenn, Nechts— anwalt in Berlin⸗Wilmersdorf, und Geheimem Justizrat Hierfe⸗ mean zel, Neichsfinanzgerichtsrat in München. TXEIIE und b'ß Seiten. Verlgg von J. Bensheimer, Mannheim. Geb. 35 4. — Nachdem die Vorbereitung der Erhebung des Reichsnotopfers durch die Steuererklärung der Abgabepflichtigen im wesentlichen abgeschlossen ist, steht die vorsaͤufige erstmnalige Veransag ung bepor, zu der der vorliegende eingehende Kommentar noch rechtzeitig erschienen ist. Das Notopfergesetz wird hier mit allem wissenfchaft⸗= lichen Rüstzeug und doch gemein herständlich behandelt. Gefetzgebung, RNechtsprechung und Literaturergebnisse sind bis in die neueste Zeil hinein mitverarbeitet, auch die bereits erschienenen Kommentare zum Notopfergesetz berücksichtigt. Bei aller wissenschaftlichen Durchdringung und Selbständigkeit in der Behandlung der Probleme haben die Ver⸗ fasser ein vor allem den Bedürfuissen der Praxis Rechnung tragendes Werk geliefert, in dem ein reicher Stoff, auf engstem Raum zufammen⸗ gedrängt, übersichtlich unter Herdorbebung von Schlagwörtern und leichtfaßlich dargestellt ist. Auch diesem Kommentar geht eine dankenswerte längere Einleitung vorgus, die über die Entffehung, die Bedeutung, den Aufbau und den Inhalt des Gesetzes unterrichtet. In Anhängen sind eine Erörterung über die Verjährung des An— spruchs des Reichs auf das Notopfer, ein Ausjug aus den Augz— führungsbestimmungen, die ergänzenden Vorschriften der Reichs- abgaben ordnung, das Ausgleichsbesteuerungsgesetz vom 12. Juni 1939, as guf das Notepfer einen ftarken Ginflutz aussibt, dessen Klarstellung ün Kommentar bei s 22 des Reiche notopfergesetzes erwinscht wäre, die vom, Neichfminister der 6 unterm 4. September 1926 veröffentlichten Grundsätze für die Wertermittlung nach dem Reichs- notopfergesetze und die Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Neichsnotopfer beigefügt. Das auf, jede Zweiselsfrage erschöpfende Ausfunft erteilende Werk wird auch jetzt noch vielen Abgabepflichtigen, die sich vor zu hohen Veranlagungen schützen und ihre Rechte anf nr, Zablungserleichterung usfw. zeltend macken wollen, namentlich aber den mit der Veranlagung des Notopfers befaßlen Behö den und den mit der Vertretung der Abgabepflichtigen im Rechtsmittelverfahren Betrauten eine willkommene Hil e fein.
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ist in vollstäͤndigem