1921 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

vorschlãge bei der vom Staatskommissar (Oßberpräsidenten) bezeich- neten Stelle bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

§ 3.

(1) Für jedes Mitglied des Staatsrats wird im gleichen Wahl⸗ gang ein Stellvertreter gewählt. ;

(2) Stellvertreter des an erster zweiter, dritter usw.) Stelle ge⸗ wählten Mitglieds ist der den gewählten Mitgliedern an erster Gweiter, dritter usw. Stelle auf demselben Wahlvorschlage folgende Bewerber. . ;

(35 Bei vorübergehender Behinderung des Mitglieds ist der Stellvertreter zur Teilnahme an den Verhandlungen des Staatsrats auch ohne besondere Einladung berufen. ; ;

(4) Scheidet ein Mitglied dauernd aus, so tritt an seine Stelle sein Stellvertreter und an dessen Stelle dersenige Ersatzmann, der hinter dem an letzter Stelle zum Stellvertreter Gewählten als nächster auf dem Wahlvorschlage steht,

5) Das Ausscheiden eines Mitglieds wird durch Beschluß des Staatsrafs festgestellt. In dem Beschlusse wird gleichzeitig festgestellt, wer als Mitglied und als Stellvertreter nachrückt. Gegen den Be⸗ schluß steht jedem Mitgliede des Stagtsrats sowie demjenigen, dessen Ausscheiden durch den Beschluß festgestellt ist, binnen zweier Wochen die Klage beim Oberverwaltungsgerichte zu. Der Beschluß wird erst mit der Rechtskraft wirksam. ; ;

(6) Bis zum Beginne der Sitzung des Staatsrats, in der über das Ausscheiden eines Mitglieds Beschluß gefaßt werden soll, kann der Vertranenzmann (6 5 an Stelle des nach dem Wahsverschlag an erster Stelle zum Nachrücken bestimmten Ersatzmanns (Abs. 4) einen der anderen auf demselben Wahlvorschlage benannten Bewerber für die freigewordene Stesse als Stellvertreter bezeichnen.

7) Dem endgültigen Ausscheiden eines Mitglieds steht der Fall der Ablehnung der Wahl gleich.

In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber nach Zu⸗ und Vor⸗ namen, Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. ;

S8 O.

(IM) Die Wahlvorschläge müssen von mindestens drei Mitaliedern des Wahlkörpers unterzeichnet sein. Der erste Unterzeichner gilt als Vertrauensmann, wenn nicht ein anderer als solcher bezeichnet ist. Der Vertrauensmann ist zur Aenderung und Rücknahme des WahIl⸗ vorschlags hefugt. .

2) Mit den Wahlvorschlägen ist die Erklärung der Bewerber einzureichen, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahl⸗ vorschlag zustimmen.

. Der Name des ersten Bewerbers auf jedem Wahlvorschlage dient als Bezeichnung des ganzen Wahlvorschlags.

57. Eine Verbindung von Wahlvorschlägen findet nicht statt.

§ 8. .

Die Wahlvorschläge mit den im 5 Abs. 2 genannten Er—⸗ klärungen müssen spätestens vierundzwanzig Stunden vor der fest⸗ gesetzten Wahlzeit bei dem Staatskommissar Oberprãsidenten) oder der von ihm bezeichneten Stelle eingegangen sein. Später eingehende Wahlvorschläge dürfen nicht berücksichtigt werden.

5 9. Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und zwei von ihm als Beisitzer zu benennende Mitglieder des Wahlkörpers. Der Vor— sitzende bestellt einen der Beisitzer zum Schriftführer.

5 10.

(1) Vor Beginn der Wahl prüft, der Wablvorstand die Wahl⸗ porschläge; er veranlaßt e, n,. die Vertrauensmänner zur Be⸗ feitigung von Mängeln, insbesondere zur Ersetzung von Bewerbern, gegen deren Wählbarkeit Bedenken vorliegen.

3 Bewerber sind zu streichen;

1. wenn sie nicht wählbar sind;

2. wenn ihre Perf öonlichkeit nicht einwandfrei feststeht:

J. wenn sie in verschiedenen Wahlvorschlägen benannt sind und sich nicht rechtzeitig für einen bestimmten Wahlvorschlag er— flären, nachdem der Vorsitzende den Vertrauensmann darauf aufmerksam gemacht hat; . .

4. wenn die nach 5 5 Abs. 2 erforderlichen Erklärungen

fehlen. .

(3) Nach Abschluß der Prüfung entscheidet der Wahlvorstand

über die Julassung der Wahhvorschläge. Aenderungen, insbesondere

n fr . von Wahlvorschlägen, sind hiernach nicht mehr zulãssig.

5 11. Die Wahl findet in öffentlicher Sitzung des Wahlkörpers ohne Aussprache statt. . . Der Vorsitzende gibt bei Beginn der Wahl die eingereichten Wahlvorschläge unter Hervorhebung ihrer Bezeichnung (3 6) bekannt und teilt mit, ob sie von dem ee n erf rn se, . nd.

§ 13. (1) Gewählt wird mit verdeckten Stimmzetteln. (2 Die Wähler werden in der Buchstabenfolge aufgerufen. Jeder . Wähler legt den Stimmzettel zusammengefaltet in die ahlurne. ͤ

14. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jedes Wählers nebst dessen Namen in der Liste.

I5. Jeder Wähler kann stimmen, bis der Vorsitzende die Wahl für geschlossen erklärt hat. ä

Ungültig sind Stimmzettel, die

1. mit einem Kennzeichen versehen sind, .

2. keinen Namen oder keine Angabe enthalten, aus der die Bezeichnung des Wahlvorschlags oder die Person mindestens eines Bewerbers unzweifelhaft zu erkennen ist.

3. eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten,

4. die Bezeichnung verschiedener Wahlvorschläge oder Namen aus verschiedenen Wahlvorschlägen enthalten,

5. ausschließlich auf Personen lauten, die in den zugelassenen Wahlvorschlägen (5 12) nicht aufgeführt sind.

8 17. Neher die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahl⸗ vorstand. Ungültige Stimmzettel werden als nicht abgegeben be⸗ trachtet. .

Zwecks Verteilung der Mitglieder des Stgatsrats und ihrer Stellvertreter auf die Wahlvorschläge wird die Summe der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen nacheinander durch 1, 2. 3, 4 usw. geteilt, bis von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen so viele Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert werden können, wie Mitglieder zu wählen sind. Von . Wahlvorschlag sind so viele Mitglieder und Stellvertreter fen It, wie auf ihn Höchstzahlen entfallen. Wenn die an letzter Stelle stehende Höchstzahl auf mehrere Wahlvorschläge zugleich entfällt, so entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Log.

§ 19.

Der Vorsitzende verkündet das vom Wahlvorstande festgestellte Ergebnis der Wahl unter Angabe der Zahl der auf die einzelnen Wahlyorschläge entfallenen gültigen Stimmen sowie die Namen der Gewählten.

58 20.

Ueber die Wahlhandlung (85 9 bis 19) ist eine Niederschrift auf⸗ zunehmen, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterschrieben werden soll. 32

Der Vorsitzende hat die Gewählten, soweit sie anwesend sind, mündlich, andernfalls schriftlich von der guf sie gefallenen Wahl sofort benachrichtigen und sie aufzufordern, sich im Falle der Anwesenheit

der Nachricht über die Annahme der Wahl zu erklären. Schweigen oder Annahme unter Vorbehalt gilt als Illeh un In diesem Falle wird nach 5 3 Abs. 4 und 6 verfahren. ;

§ 22.

Der Vorsitzende hat die gesamten Verhandlungen über die Wabl und über die Ermittlung des Wahlergebnisses unverzüglich dem Minister des Innern zur Vorlage an den Staatsrat einzureichen.

3 23. .

(1) Auf einstimmigen Beschluß des Wahlkörpers kann an Stelle der Einreichung von Wahlvorschlägen und der Wahl mit verdeckten Stimmzetteln nach folgendem vereinfachtem Verfahren gewählt werden.

(2 Die Richtungen oder Gruppen des Wahlkörpers vereinbaren die Verteilung der auf den Wahlkörper entfallenden Sitze im Staats— rat untereinander. Sie überreichen dem Vorsitzenden die Namen der pon ihnen zu benennenden Mitglieder und Stellvertreter sowie der für den Fall des Ausscheidens oder Nachrückens eines Stellvertreters berufenen Ersatzmänner (5 3 Abs. 4 und 6) unter Angabe von Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung nebst den im 5 5 Abs. 2 vor⸗ geschriebenen Erklärungen. Sie benennen. ferner die zur Abgabe von Erklärungen gemäß § 3 Abf. 6 bevollmächtigten Vertrauensmänner.

fest und veranlaßt erforderlichenfalls ihre Ersetzung. Die Wahl der Vorgeschlagenen erfolgt sodann nach Bekanntgabe der Vorschläge durch den Vorsitzenden durch Zuruf.

§5 24.

9 Das Ergebnis der gadlᷣ ist öffentlich bekanntzumachen.

23 Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jedes Mitglied des Wahlkörpers binnen zweier Wochen nach der Bekanntmachung Ein⸗ spruch beim Vorsitzenden erheben. Ueber den Einspruch beschließt der Staatsrat. Auch im übrigen prüft der Staatsrat die Gültigkeit der Wahlen von Amts wegen. Gegen den Beschluß des Staatsrat steht dem, der den Einspruch erhoben hat, und dem, dessen Wahl für un⸗ gültig erklärt ist, binnen zweier Wochen die Klage beim Oberver—⸗ waltungsgericht ju. Die Klage hat im Falle der Ungültigkeits—⸗ erklärung einer Wahl anfschiebende Wirkung.

(3) Wird die Ungültigkeitserklärung im Verwaltungsstreitver⸗ fahren bestätigt, so gelten, wenn nach den Grundsätzen der Ver— hältniswahl . worden war, folgende Bestimmungen:

1. Ist die ganze Wahl oder ein ganzer Wahlvorschlag für

ungültig erklärt worden, so findet bei der nächsten Tagung des Wahlkörpers eine Nachwahl statt. U 2. Ist die Wahl nur eines oder einzelner Mitglieder des Staatsratg unter Aufrechterhaltung der Wahl der übrigen in demselben Wahlgang Gewählten für ungültig erklärt worden, so gilt 5 3 Abf. 4 und 6. § 25. (. Auf, die Wahl des Vertreters der Hobenzollernschen Lande finden die 55 2 Abs. 4; 3 Abs. 2, 4, 6; 4 bis 8; 10; 12; 13; 16; 18; 19; 23 keine Anwendung.

(2) Gewählt wird . Zuruf, wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt.

3) Wird Widerspruch erhoben, so wird mit verdeckten Stimm⸗ zetteln gewählt.

(4) Der Stimmzettel muß die Bewerber nach Zu⸗ und Vor⸗ namen, Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung genau bezeichnen und erkennen lassen, wer als Mitglied des Staatsrats und wer als Stellvertreter benannt wird.

(6) Ungültig sind Stimmzettel, die

a) mit einem Kennzeichen versehen sind,

b) keinen Namen oder keine Angabe enthalten, aus der die Person des Mitglieds des Staatsrats und des Stellver⸗ treters unzweifelhaft zu erkennen ist,

. die Namen nicht wählbarer Personen enthalten, d) eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten.

gültigen Stimmen erhalten hat. Ergibt sich beim ersten Wablgang keine solche Stimmenmehrheitz so wird zu einer engeren Wahl

werbern geschritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los.

Ergebnis der Wahl unter Angabe des Namens des gewählten Mit⸗ glieds,s des Staatsrats und seines Stellvertreters sowie im Falle der

. 3 er ng ,

ie vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Nach⸗

wahl, wenn eine Wahl für ungültig erklärt worden ist (8 26. ch § 26.

Scheidet der Vertreter der Hohenzollernschen Lande dauernd aus dem Staatsrat aus, so tritt an seine Stelle sein Stellvertreter. Das Amt des Stellvertreters wird alsdann im Wege der Nachwahl gemäß Sz 26 neu besetzt.

27.

8 Die Kosten der Wahlen fallen den Provinzialverbänden (der Stadt Berlin, dem Landeskommunalverhand Hohenzollern) sowie in der Grenzmark Posen-Westpreußen den beiden beteiligten Provinzial⸗ verbänden nach dem Maßstabe der Einwohnerzahl zur Last.

. 5 26.

Für die erste Wahl der Vertreter der Grenzmark Posen⸗ Westpreußen wird ein Wahlkörper von dreißig Mitgliedern gebildet, der in unmittelbarer, geheimer, gleicher Wahl nach den für die Wahlen zu den , . geltenden Bestimmungen von der Be⸗ völkerung des Regierungsbezirks Schneidemühl gewählt wird.

5 25. Für Berlin und die Hohenzollernschen Lande wird der Zeitpunkt der ersten Wahl durch das Staatsministerium festgesetzt. eth

§ 30. Der Minister des Innern erläßt die zur Ausfü i Gesetzes erforderlichen Vorschriften. ö. ö H

8 31. Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Dezember 1920.

Die Preußische Staatsregi ; Braun. gif ke rer griffen ing off. DOeser.

Stegerwald. Severing. Lüdemann.

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Landwirtschaft s⸗ kammern vom 30. Juni 1894 (Gesetzsam ml. S. 126).

Vom 16. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesver ammlun at folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit i wird: 6h

Einziger Paragraph. -

Die Neuwahlen für die durch Beschluß des Staatsminisleriums vem 26. April 1920 (Gesetzsamml. S. 2853) aufgelösten Landwirt- schaftskammern der Provinzen Westpreußen und Posen können bis nach dem Inkrafttreten des in Vorbereitung befindlichen neuen Land⸗— wirtschaftẽkammerg sehgs ausgesetzt werden. Bis dahin behalten die auf Grund des 5 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1894 (Gesetzsamml. S. 126) getroffenen Anordnungen über die zwischen⸗ eitliche Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der aufgelösten Landwirtschaftskammern ihre Gültigkeit.

Berlin, den 16. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fisch beck. Haenisch. Seser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.

ofort, im Falle der Abwesenheit binnen einer Woche nach Zustellung

(3) Der Wahlvorstand stellt die Wählbarkeit der Vorgeschlagenen

Bergmeistern ernannt worden.

(6) Gewählt ist, wer mehr g1Is die Hälfte der abgegebenen zwischen den beiden als Mitglieber (Stellvertreter) benannten Ber 9 Der Vorsitzende verkündet das vom Wahl vorstand festgestellte

Wahl durch Stimmzettel der Zahl der auf die einzelnen Bewerber

und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für, innere . waltung, für Verkehrswesen, für Steuer- und lg. Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und

hielten heute eine Sitzung. .

Briand den deuischen Botschafter in Paris Mayer , und mit ihm die Frage der Beziehungen Fran kei

Verordnung gulschn ter hat bei dieser Gelegenheit, dem „Wolffschen Tele⸗

; ; ; . büro“ zufolge, ausgeführt, daß Deutschland bisher immer * w f n ö. * ag eng , 3 * inn un g ehe, habe, daß seine Gesamtschuld festgesetzt werden

uhr w 6 3 jule, Wenn man eine Lösung nur für etwa fünf Jahre treffe, ö 17 .. J i 6 ug; 9 sist dies insofernm mißlich, als das, deutsche Volk dann noch * 2, , ,. S. 567. ner kein Ende absehe und fürchten würde, um so mehr zahlen zu Vom 29. Dezember 1920. Der Justizminister kann die Zuständigkeit zur kreein

en je mehr es arbeite. Trotzdem habe die deutsche Re⸗ nissen, g auf Wunsch der Gegenseite unter gewissen Vor— der Befreiung von der Vorschrift, daß eine Che nicht gegangen werden darf zwischen einem wegen Ehebru 367

giermng n schiedenen Ehegatten und demjenigen, mit welchem der eh h *

unezungen, die in Brüssel zur Kenntnis der Alliierten ge— Ehegatte den Ehebruch begangen hat, wenn dieser Chehrn

worden sind, bereit erklärt, über eine Lösung des dem Scheidungsurteile als Grund der Scheidung cle , ;

muh lems zunächst nur auf eine Reihe von Jahren zu ver— (S§ 1312. 1322 des Bürgerlichen Gesetzbuches), den gerichtspräsidenten übertragen.

eln. Der Botschafter betonte, daß Deutschland nach seiner nsict nicht imstande sein werde, in den nächsten Jahren m lie lich der Kohlenlieferungen mehr als einen Teil der Berlin, den 29. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fisch beck. Haenisch. am Zehnhoff—

m uns verlangten Summe und anders als in natura, zu Han Der Ministerpräsident Briand gab darauf seiner Oeser. Stegerwald. Sewvering. Lüdemann.

n. Ausdruck, in der Reparationsfrage bald eine Ver⸗ Erlaß

igung zu finden. der Minister für Handel und Gewerbe, für Lan

Rus der deutschen Antwort auf die den deutschen Sach⸗ vrsändigen in Brüssel von der Entente vorgelegten Fragen und weller folgendes bekanntgegeben:

u der Frage 26, in welchem Maße die anormalen Wieder— a fn grö st an zum Defizit der Eisenbahnen Arbeiten und des Junern, betreffend Anmendun kin. . des vereinfgchten Enteignungsverfahrens bei En aun der Frage 27 wurde eine Auf stellung des rollenden eignungen durch das Rheinische. Ele ktrizitatgwer aerial in bezug auf im Braunkohlenrevier, Aktiengesellschaft in zn it den Jahren 1918 und 1013, gewünscht., In der Antwort wird

Vom 5. Januar 1921. nr Fahr eugbe tand angegeben für 1. April 1913 an Lokomotiven auf

; GG, fär 1. April 1918 auf 36 500, für 1. Oktober 1920 auf 30 000. Auf Grund des 5 1 der Verordnung, betreffend ein

zn Personen⸗ und Gepäckwagen werden für die drei Termine einfachtes Enieignungsverfahren, vom JI. September 9 mene ben S5 00) bezw. 81 000 bezw. 60 000, an Güterwagen (Gesetzsamml. S. 5 in der Fassung der Verordnung 9

bh ohl . bon , 23. 2 ö. . der . 1 2 1 n . ess edürfti ahrzeuge für die drei Stichtage wir , , n,, , we Ke , Then ie ere en Sohren . 21. September 1920 (Gesetzsamml. S. 137) wird bestimn hersonen und Gepäckwagen 5000 bezw. 10 800 bezw. 9060, Güter⸗ daß. das vereinfachte Enteignung verfahren nach den Zn en 22 do bezw. 60 500 bezw. 75 000. Die betreffenden Zahlen schriften dieser Verordnung beim Bau eines zweiten Kraftwen bei der Braunkohlengrube Fortuna im Kreise Bergheim a.).

6 die betriebsfähigen Fahrzeuge sind: Lokomotiben 24771 bezw. obo bezw. 18 685, Personen- und Gepäckwagen 50 000 bezw. 70200 Anwendung findet, nachdem dem Rheinischen Elektrizitztzm im Braunkohlenrevier, Aktiengesellschaft in Köln, daz En

Law. bl 600, Güteriragen 638 431 bezw. He9. 100 bezw. 471 800. hietzu wird in der Antwort bemerkt: Alle Zahlen, die sich auf den

eignungsrecht durch den Erlaß vom heutigen Tage verlsch

worden ist.

April 1919 beziehen, enthalten noch diejenigen Fahrzeuge, ze im Verlauf des Jahres 1919 an die Entente oder anderweitig . abgegeben oder durch den Krieg in Verlust geraten sind., Die Zahlen, Berlin, den 5. Januar 1921. ni sich auf den 1. Oktober 1820 beziehen, enthalten nicht die Anzahl Der Minister für Handel Der Minister für Lanbwithihel ir Kähtzeugt. welfbe noch für die abgetretenen Gebiete, außer den und Gewerbe. Donänn uns gun s derrbin abgehen, nt hh s ibm, f, J. A.: von Meyeren. J. A.: Abicht. , nn d gern, e ,, n dh

Der Minister der öffentlichen Der Minister des Imern.

Arbeiten. J. A.: Stölzel. J. A.: Krohne. ;

gihl der ausbesserungsbedürftigen Fahrzeuge und die Wirkungen dez zaingen Bestands betriebsfähiger Fahrzeuge auf den Eisenbahnbetrieb eingehend dargelegt.

losigkeit in Deutch land, wird unter anderem ausgeführt: Die (ire Lz keit in Deutschland war nach Abschluß des Waffen— sisstandes außerordentlich hoch, ging vgm Februar 1919 ah his gnjang Juni 1920 aber ständig zurück. Von da an bis zum Herbst liz hat sie zugenommen, um nach einer etwa drei Monate an— haltenden Senkung neuerdings wieder zu steigen. Die deutsche Erwerbs bsgkeit mit derjenigen anderer Länder zu vergleichen, ist ,, hwierig, weil die Grundlagen der Slatistik in den einzelnen Ländern hurchauß verschieden sind. In Deutschland werden statistisch kdiglich diejenigen Erwerbslosen festgestellt, die auf Grund der Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge ö erhalten. Die Zahl der. unterstützten Crwerbslosen in Deutschland, die sich in den letzten Monaten um die Ziffer von 409 oo bewegt hat, stellt int einen Ausschnitt aus der Zahl der Erwerbslesen überhaupt dar, die nach übereinstimmender Schätzung der Sachverständigen mindestens deppelt so hoch angenommen werden muß. Nehen dieser völligen Uwverbslosigkeit besteht, und zwar in unzweifelhaft noch größerem Umfange, eine teilweise, die sogenannte Kurzarbeit“. Die Zahl der „utzarbeiter⸗ in Deutschland läßt sich statistisch sehr schwer erfassen, ga sie fortwährendem Wechsel unterworfen ist, sie beträgt aber nach ibereinstimmenden Schätzungen zurzeit etwa zwei Millionen. Ohne

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Bergassessoren Heyer bei der Badeverwaltung Oeynhausen und Verssé bei dem Bergrevier Aachen sind

Ministerium des Innern. . JJ des Staatsministeriums, betreffend i r d Wahltags für die Wahlen zu den Proyinziallatz . tagen und zu den Kreistagen.

. Vom 8. Januar 1921. Auf Grund der 55 1 und 21 Abs. 2 des Gesetes, h

treffend die Wahlen zu den Provinziallandtagen und zu d Kreistagen, vom 3. Dezember 1920 (Gesetzsamml. 1921 S. wird bestimmt, daß die Wahlen zu den Provinziallandtagen,; den Kommunallandtagen der Bezirksverbände Cassel und Wi baden und zu den Kreistagen sowie zu dem Wahlköryer d Grenzmark Posen⸗Westpreußen (5 28 des Gesetzes über d Wahlen zum Staatsrat vom 16. Dezember 1920) am Som tag, den 20. Februar 1921, stattzufinden haben.

Berlin, den 8. Januar 1921.

losen weiter um mindestens eine Million anwachsen.

Auf die Frage nach der vergleichzweisen Zusammensetzung der gesamten deu tschen h während des Jahres 1920, des Jahres 1919 und im Durchschnitt der drei letzten Jahre vor dem Kriege wurde geantwortet: In Höh Tonnen betrug die Einfuhr im Durchschnitt der Jahre 1911513 ö Msg., die Ausfuhr 66 155, im Jahre 1919 die Einfuhr 972t, die

Namens des Staatsministeriums. lusfuhr 12 Ooh, im ersten Halbjghr 19220. die Einfuhr 8408, die Der Minister des Innern. llusfuhr 13 015. Die Werte stellen sich in Millionen Mark Severing. kel, der Einfuhr im Durchschnitt der Jahre 191113 auf

Foldmaryl 10 339, die Ausfuhr auf Goldmark. 9053, im

. . 2 5 r Jahre 19g bei der Einfuhr auf Papiermark 52 551 und Gold⸗

Ministerium für Wissenschaft, Kunst nark 602, bei der Ausfuhr auf Papiermark 9974 und Gold— und Volksbildung. ö 6 im ersten Halbjahr 1920 auf Papiermark 60 0090 und a

4 9. 9. *. 1 =. 7 J ö * Im Namen des Preußischen Staats ministeriums isaehn . erk ö n, e e ng , nn, Wahl des Studienrats Bilken an dem stäbtischen Ghnmiin L is Pap i 2 ich 14.5 Papier⸗

; . n] piermark und im Jahre 1925 1 Goldmark gleich 145 Papi und Realgymnasium in Köln zum Direktor des Ghmnasum ner gerechnet. Für das erste Halbjahr 1920 ergibt sich ein Passip⸗ in Boppard bestätigt worden. , HGldo der deutschen Handelsbilanz von rund 35 Milliarden Papier— Dié Wahl des Sindienrats Haenicke am sühisc Kurk cker, rund gs pierme ; Lyzeum in Haspe zum Direltor dieser Anftalt ist namens d . . ö i mn . . . ö : ; , r e, , , ger R ndere die Angaben über die Einfuhr in der Hauptsache au Preuß schen Slaalamtnsterfum sg bestůtigt 6966 er ngen beruhen, und daß ferner eine weitere Fehlerquelle für die Einfuhrstatistik die fehlenden Anmeldungen bilden. Namentlich trifft dies für das Jahr 1515 zu, da keine der Zollstellen an der Grenze

. hegen Elsaß⸗Lolhringen und bas Saargebiet vorhanden waren.

Bekanntmachung. j Der Witfrau Maria Pilz in Rein erz hiestgen fei

bee el e ö. 2 ö b hn ,, ö . ju Wie bereits der ef ich mitgeteilt ist, hatte das

Handels mit Gegenstände es täglichen Geraet haus gleich samt Anfang Dezember. 1920 die . 4 sbesonder . 16 hr . ö 9 ttermittell bejahlung der deutschen Debetsalden im Aus⸗ aller Art sowie rohen RNaturerzeugnissen, . hie sverfahren mit Rücksicht auf die schweren Gefahren, und Lenchtst of fen, guf Grund des s' Absatz 2 der Mn ie dem deulschen Wirischaftsleben aus der fortgesetzten ratsperordnung vom 25. September 1915 (RGBl. S. böz) du larken Inanspruchnahme des Devisenmarktes für diese Verfügung vom heutigen Tage gestattet. zahlungen drohten, einftweilen . Auf Einladung Glatz, den 27. Dezember 1920. * ggnerischen dir r geen, haben nun im Anschluß an Der Landrat. Dr. Pe ucke r. die Briseler Sachverständigenkonferenz in der Zeit vom 5. bis

8 Januar d. J. in Paris Verhandlungen zwischen den

ae,, lern der Fegngrifchen Aus gleich ämter ind deut;

Nichtamtliches. Deut sches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Neich srats für hatt

——— .

neitige, für Deutschland erträglicher , des Schulden⸗ eli verfahren stattgefunden. De dies; erhandlungen wurde, wie „Wolffs. Telegraphenhüro mitteit, von gegnerischer Seite zunächst davon abhängig än, daß deutscherfeits eine Nachzahlung der rück=

ür Seenesel

Hen Passiyfaldo gegenüber England den Aktipsaldo, der sich

unsten Deutschlandz ergeben hatte, zu verrechnen. Um den i fr eine den deuischen Intereffen förderliche Regelung des wrünftigen Verfahrens ;

Ministerprissge esuchl 5 il

Vorgestern abend hat der französische

Deutschland und die der Repgration esprochen. Tel

trage bezahlt.

3 D 2 ö N 4. ö . z ;. 3. wirtschaft, Do mänen und Forsten, der ogffentliche b. haben, werden diese auf insgesamt 12,9 Milliarden Mark

Menge und Beschaffenheit im Vergleich

In der Antwort auf die Frage 34, betreffend die Arbeit s⸗

die angeordnete AÄrbeitsstreckung würde also die Zahl der Erwerbs-

Einfuhr und Ausfuhr

illiarden Papiermark im Monatsdurchschnitt.

chen, unter der Führung des Direktors der Deutschen Bank. ben. Stauß stehenden Sachverständigen über eine ander⸗=

Eintritt in diese

indigen Beträge erfolgte, wobei sich der Vertreter Englands vreit erklärte, auf ben für November 1920 entstandenen deut⸗

mterdessen aus ber Dezemberabrechnung mit England zu-

rei zu machen, hat, die deutsche Re⸗ brung unter diesen Umständen die als rückständig geforderten

Im Verlauf der Verhandlungen stellte sich auf beiden Seiten das Bedürfnis heraus, das von den beteiligten Aus⸗ leichsämtern vorgelegte Zahlenmaterial, das als Unterlage für eine Schätzung des Gesamtbetrags der am Ausgleichs⸗ verfahren teilnehmenden deutschen Forderungen und Schulden gegenüber den gegnerischen Ländern dienen soll, einer erneuten Prüfung zu unterziehen, sowie weitere Instruktionen von den beteiligten Regierungen einzuholen. Die Verhandlungen wurden daher zu diesem Zwecke unterbrochen; ihre Wiederaufnahme wird voraussichtlich um den 25. Januar d. J. in Brüssel erfolgen.

Der Reichsregierung sind aus allen Teilen des Reichs von den verschledensten Behörden, Köͤrperschaften, Vereinigungen und Gemeindevertretungen Protesterklärungen gegen die Ablieferung von Milchkühen un tragenden Tieren an die Entente in so großer Zahl zugegangen, daß eine Einzelbeantwortung unmöglich ist. Wie „Wolffs Tele—

graphenbüro“ mitteilt, geben alle Erklärungen übereinstimmend

ihrer ungeheuren Sorge und Befürchtung Ausdruck, die im ganzen deutschen Volk einstimmig gehegt wird, gegenüber den seitens der Entente angemeldeten hohen Forderungen auf Ab— lieferung von Tieren. Ganz besonders werden die großen Gefahren hervorgehoben, die für die Gesundheit des Volkes aus der Ablieferung von Milchkühen und tragenden Tieren entstehen werden. Die Reichsregierung teilt durchaus die in den Erklärungen niedergelegte Auffassung; sie hält ez für ihre höchste Pflicht, alles zu tun, um das deutsche Volk vor den drohenden Gefahren zu bewahren.

In den Verhandlungen, die in Paris vor der Reparations⸗

,, über diese Viehablieferungen stattgefunden haben, hat die

deutsche Regierung durch eine Fachkommission, der namhafte Sachverständige auf bem Gehiete der Land— wirtschaft, Volkswirtschaft und Volksgesundheitspflege an— gehörten, in nachdrücklicher Weise in mehrtägigen Verhand⸗ lungen die deutschen Interessen vertreten. Wenn die deutsche Regierung am Ende der sachlichen Verhanglungen sich hat entschließen müssen, einem vorläufigen, der Oeffentlichkeit mitgeteilten Abkommen zuzustimmen, das bie end gültige Enkscheidung über die Frage zeitlich zurückstellt, so war sie dabei von der Ueberzeugung geleitet, nach Lage der Ver— hältnisse ein günstigeres Ergebnis derzeit wmisgeschlossen sei. Das vorläufige Abkommen verlangt von dem deutschen Volke schwere Opfer. Es liegt im allgemeinen Interesse der Nation, ben ehrlichen Versuch zu machen, das Opfer zu bringen.

=

Zwischen Bevollmächtigten der deutschen und der polnischen Regierung haben in diesen Tagen in Berlin Verhandlungen über einen Ergänzungsvertrag zum deutsch-pol— nischen Amnestievertrag vom 1. Oltober 1919 statt⸗ gefunden. In den Verhandlungen wurde laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Uehereinstimmung in der beiderseitigen Auffassung erzielt, so daß der endgültige Abschluß des Vertrags in allernächster Zeit erfolgen wird.

Wie amtlicherseits durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ geteilt wird, sind vorgestern sieben Führer der kom munisti⸗ schen illegalen Kampforganisation in West⸗Deutsch⸗ land festgenommen worden, unter ihnen der wegen seiner kommunistischen aufhetzenden Tätigkeit bekannte Bergmann Schröer. Bel den Durchsuchungen wurde reiches Materigl sber die Bildung einer Roten Armes in West-Deutsch—⸗ Land gefunden. Die Organisation baute sich in Bezirks- Unͤter⸗ bezirks und Ortsstäben unter einer QAberleitung mit dem Sitz in Essen auf. Aus den vorgefundenen Papieren und aus dem Ge⸗ ständnis des Schröer ist festgestellt, daß der Plan auf den gewaltfamen Sturz der Regierung und der Verfassung und die Aufrichtung der Diktatur des Proletariats ab⸗ zielte, sowie daß die V. K. P. D. als politische Partei den Aufbau unmittelbar unterstützt hat. Die sieben Festgenom⸗ menen, die größtenteils geständig sind, sind nach Soest gebracht und dem Staatsanwalt des ÄAußerordentlichen Gerichts vor—⸗ geführt worden.

Mecklenburg⸗Schwerin.

In der gestrigen Vormittagssitzung des Landtags gab der Ministerpräsident Ste (ing die angekündigte programma⸗ tische Regierungserklärung Kb, in, der er sich u. a. scharf für ein Verbot der Selbstschutzorganisationen aüssprach. Hierauf stellte der Abgeordnete Knebüusch (Deutsch⸗Natl) den Antrag auf Auflösung des Landtags, der von den Kommunisten unter⸗ stützt wurde. Der Landtag vertagte sich sodann auf den Nach⸗ mittag.

Oesterreich.

Die Konferenz zur Prüfung von Maßnahmen für den Preis abbau hielt gestern ihre Schlußsitzung ab, in welcher eine Kundgebung angenommen wurde, auf die sich alle Gruppen geeinigt hatten. Die Kundgebung verweist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufglge darauf, daß die Fiepublik. Desterreich, durch den harten Friedensvertrag, desfen Abänderung mit aller Kraft angestrebt werden müsse, zu unhaltbarer Selbständigkeit verurteilt, seit ihrem Be⸗ stande schwersten wirtschaftlichen Erschütterungen preisgegehen ist. Die Regierung müsse in letzter Stunde mit allen verfüg⸗ baren Mitteln und mit unbeugsamem Willen den Weg zu einer Besserung der Lage beschreiten. Die Vertreter, aller Berufo⸗ stände Sesterreichs rufen den Ententemächten die zindringliche Mahnung zu, die seit langem in Aussicht gestellten Kredite unverzüglich und ausgiebig, zu gewähren. Jede Verzögerung würde unabfehbare wirtschaftliche und soziale Folgen für Oesterreich haben. In einer angeschlössenen Entsch l isßung werden Maß— nahmen zur Einschränkung der Noteninflation, zur Hebung der landwirtschaftlichen und industriellen Produktion und zur Bekämpfung des Luxus und des Wuchers, sowie die vor⸗ läufige Beibehaltung der Bewirtschaftung unentbehrlicher Lebeng⸗ mittef verlangt. Der Bundeslanzler. Mayr begrüßte die Entschließung der Konferenz, die für, die Regierung ein wichtiges Programm darstelle. Die Regierung werde mit aller Energie an die Durchführung der ihr. gestellten Aufgaben herantreten. Es gehe nicht länger an, daß ein so verdienst= liches, wenn auch kleines Volk mitten in Europa infolge der e ten Valuta von einer Hungerblockade umgeben sei, die ärter sei, als sie im Kriege gewesen wäre.

Frankreich.

In der Regierungserklärung, die gestern nachmittag vom Ministerpräfihenten Briand in der Kammer und vom Minifter des Innern Marraud im Senat verlesen wurde, heißt es laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros n. a.

Die Regierung erkennt die Größe der wien und erkl sich bereit, ihnen die Stirn zu bieten. Aber sie weißt, daß diese

kann. ir haben die Gewalt. verstehen, uns ihrer zu bedienen, wenn es nötig wäre, ihm den Respekt vor allen unterschriebenen Verpflichtungen aufzuzwingen. Aber das republikanische Frankreich ist seinem Wesen nach friedlich, und in Frieden wollen wir Deutschland zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen bringen. Frankreich verlangt alles. was ihm zusteht. Es ist vernünftig; es verlangt nicht, was unmöglich ist. Aber was jetzt geschehen muß, das ist, daß alle Möglichkeiten der Bezahlung sestens des Schuldners in Geld, in natura und in Beteiligungen aller Art zum Vorteile des Gläubigers durchgeführt werden. Das ist nur Gerechtigkeit.

Es ist unsere Ansicht, dag dieses Ziel nur durch eine enge Ein⸗— tracht zwischen den Verbündeten erreicht werden kann. Diese Eintracht ist die grundlegende Bedingung für die Regelung aller Fragen, die die tatfäͤchliche Wiederherstellung des Friedens auf⸗ halten. Wir werden alles tun, um diese Freundschaft aufrecht— zuerhalten und weiter zu entwickeln, und haben die feste Zuversicht, daß unser af. Freund und Verbündeter, England, uns darin mit allen Kräften unterstützen wird. In der Tat kann nichts mehr die Beziehungen der beiden großen Länder trüben, die gelernt hahen, sich beffer zu verstehen und sich zu schätzen in den schweren Kämpfen, wo sie gemeinsam ihr Blut vergossen haben. Ihre herzliche Verbindung ist es, die den Frieden der Welt sichert, mag es fich handeln um die Ausführung des Versailler Friedensvertrags, um die Regelung der Srientfrage, um die Aufrechterhaltung des durch die Verträge mit Mitteleurgha geschaffenen Friedens oder um die Beziehungen, die mit den Bölkern im Osten Europas zu unterhalten sind. Das enge Bündnis mit England ist die Grundlage unserer auswärtigen Politit.

Was JtalÆCen betrifft, so werden unsere Interessen, daßin gehen, die Bande, die der Krieg zwischen den beiden lateinischen Völkern fo glücklich begründete, noch fester zu gestalten. Wir haben das Vertrauen, daß wir für die TLösung der Fragen, die uns inter⸗ essteren, in Rom die fel freun dfchastliche Stiminung finden, die Italien für die Regelung der Adriafrage in . gefunden hat.

Die Jahrhunderte alte Freundschast zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten, die unvergänglichen Erinnerungen unferer gemeinfamen Geschichte, die dazu geführt haben, deß unsere Soldaten auf den Schlachtfeldern der Freiheit gemeinsam ihr Blut vVergoffen haben, und die dazu führen werden, daß sie es auch in Zukunft tun werden, wenn es nötig werden sollte, sind eine Büůrg⸗ schaft unferer Einigkeit im Frieden wie im Kriege. Wir sind dessen sicher, daß nfere amerikanischen Freunde uns bei der Reparation unserer Schäden dieselbe unschätzbare Unterstützung werden angedeihen lassen, wie in dem großen Kriege, in dem wir zusammen die Sache der Zivilisation verteidigt haben, die den Sieg entschieden hat. Wir respektieren die . welche die Vereinigten Staaten zu Bedenken geführt haben, gegenüber, der ursprünglichen Form, die dem Völkerbund gegeben werden sollte, deren edelmütige und wohlwollende Grundsätze wir übrigens niemals in Zweisel ge⸗ zogen haben. . .

Die unbestreitbaren Interessen, die uns dazu geführt haben, unz mit den edlen Belgisern zu einer gemeinsamen Verteidigung durch ein Militärabkommen zu verbünden, haben trotz der Verschiedengrtig⸗ keit der beiderfeitigen Volkssysteme den Abschluß einer wirtschaftlichen Rereinbarung vorbereitet. Die Einigleit zwischen Franosen und Belgiern, die durch ihre Opfer fest begründet ist, ist ebenso wünschens= wert für die wirtschaftliche Notwendigkeit der beiden Länder wie für ihre gemeinsame Sicherheit. Unsere Beziehungen zu unseren Freunden und Verbündeten in Mitteleuropa werden weiter beseelt sein von den Gefühlen wahren Vertrauens, wie sie während des Krieges cut⸗ standen sind. ö ö

Wir werden auch nicht die strikte Durchführung der Friedensverträge zwischen allen den Staaten, dis aus dem Zerfall des 5 sterreichischzungaxrischen Reichs entst nden sind, vernachlässigen und die Abmachungen durch- führen, die es jedem dieser Länder ermöglichen, seinen wirtschaftlichen

Wiederaufbau zu beleben. Die Lage im Orient nimmt in immer sseigendem Maße unsere Aufmertsamkeit in Anspruch, und es ist dringend nötig, daß der Friede mit der Türkei. verwirklicht werde.

Die Spfer, die die große rufsische Natz on zu Beginn des Krieges für die Freiheit der Welt gebracht hat, haben wir nicht ver⸗ gessen. Wir werden ihr dafür unwandelbare Dankbarkeit bewahren. iber unfer den gegenwärtigen Umständen werden wir ebenso wenig wie un sere Vorgänger die Sowjetregierung anerkennen, felange in Moskau kein Regime besteht, das in Wirklichkeit das russische Volk darstellt, und das bereit ist, die Ver⸗ pflichtungen zu halten, die die frühere Regierung. dieses Jandes Lbernommen hat. Der Bolschewismus in Rußland muß auf feine Grenzen beschränkt, bleiben. Wir haben nicht das Recht, in Rußland zu intervenieren, aber es ist uns unmöglich, zuzulassen, daß die Sowjetarmee unsere Ver⸗ bündeten angreift. Schließlich liegt der Regierung der Republik die Verpflichtung ob, überall da, wo die großen interngtionalen Interessen in Frage kommen, für die Interessen unsereg Landes Vorsorge zu treffen. Das ist das Programm der auswärtigen Politik, das wir Ihrer Billigung unterbreiten. . .

Um auch gegenüber den Regierungen, mit denen der Frieden noch nicht wiederhergestellt ist, uns stärk zu halten, und um unsere Inter⸗ effen zu verteidigen und sie zum Siege zu führen, ist es nötig, das wir stark sind und stark bleiben. Wir werden uns hüten. unsere militärifche Macht zu schwächen. Aber das ist eine schwere Last für das Land, und sie muß deshalb auf das streng notwendige Maß. beschränkt werden. Wir werden daran gehen, sobald als möglich die der Kammer vorliegenden Gesetzentwürfe zur Äbftimmung zu bringen, durch die eine Herabsetzung der Milirär⸗ dlenstzeit und eine Organisation unserer Armee beabsichtigt ist, die dem modernen Gedanken des nationalen Lebens besser angepaßt ist. Um stark zu sein, muß Frankreich auch gesunde Finanzen haben. Das erfordert von den Bürgern eine beträchtliche Anstrengungz aber wenn die finanziellen Lasten nicht den Gang des Lebens beein⸗ trächtigen sollen, müssen sie auf das notwendigste beschränkt bleiben. Die Regierung ist fest entschlossen, die Finanzen gesund zu erhalten. Sie hat befonders vor, an die rosche Liquidierung der im Zusammenhang mit dem Kriege entstandenen Organisationen zu gehen. Andererseits ist es notwendig, das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und den Ein nahmen des Landes herzustellen. Der vollständige Ertrag dieser