1921 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 7943 eine Bekanntmachung, betreffend das Abkommen über die Erhaltung oder Wiederherstellung der durch den Welt⸗ krieg betroffenen gewerblichen Eigentumsrechte, vom 14. Januar

1921, unter Nr. 7944 eine Verordnung, betreffend Aenderung der

Eisenbahnverkehrsordnung vom 23. Dezember 1908 (RSBl. 1909 S. 93 ff., vom 14. Januar 1921, unter

Nr. 7945 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Aus⸗ führungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (RGBl. S. 546) / 12. Mai und 28. Juli 1929 (RGBl. S. N4 und 1479), vom 13. Januar 1921, unter

Nr. 7946 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des provisorischen Abkommens zwischen der Deutschen und der Königlich Ungarischen Regierung zur Regelung ihrer beider— seitigen wirtschaftlichen Beziehungen, vom 11. Januar 1921, unter Nr. 7947 eine Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Frühfahrs—⸗ messe in Frankfurt a. Main, vom 15. Januar 1921, unter

Nr. 7948 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Bewirtschaftung von Milch und den Ver— kehr mit Milch, vom 18. Januar 1921, und unter

Nr. 7949 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Eisenbahnverkehrsordnung vom 23. Dezember 19608 Geichs⸗ Gesetzbl. 1909 S. 93 ff.), vom 18. Januar 1921.

Berlin W., den 22. Januar 1921.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Preußen.

Gesetz zur enger nn des Staatsschulden⸗ verwaltungsgesetzes. Vom 11. Dezember 1920. Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel l. § 17 Abf. 1 des Gesetzes, betreffend die Verwaltung des Staats⸗

schuldenwesens und Bildung einer Staatsschuldenkommission, vom 24. Februar 1850 (Gesetzsaniml. S. H7) erhält folgenden Zusatz:

Es ist auch die Vernichtung durch ein den Mißbrauch der Ueber⸗ reste unmöglich machendes Zerfaserungsverfahren zulässig.

Artikel 2. . Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Berlin, den 11. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. Haenisch, am Zehnhoff. Oeser. Steger wald. e ,. Lüdemann.

e fe . Abänberung des betreffend den Forst⸗

Vom 14. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landes versammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.

Das Gesetz, betreffend den Forstdiebstahl, wird dahin geändert:

L. An Stelle des 8 2 tritt folgende Vorschrift:

Der Forstdiebstahl wird mit einer Geldstrafe vom einfachen bis zum fünffachen Werte des Entwendeten, jedoch niemals unter einer Mark bestraft. Sind mildernde Umstände vor— handen, so kann die Strafe bis auf eine Mark ermäßigt werden, wenn der Wert des Entwendeten höher ist.

IH. 1. Der Eingang deg 3 3 erhält folgende Fassung; Der Forstdiebstahl wird mit einer Geldstrafe vom

2. Der § 3 erhält folgenden Abs. 2: Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die

Strafe bis auf jwei Mark ermäßigt werden, wenn der

zweifache Wert des Entwendeten höher ist.

HI. An die Stelle des 5 5 Abs. J tritt folgende Vorschrift:

Wer sich in Beziehung auf einen Forstdiebstahl der Be⸗ änstigung oder der Hehlerei schuldig macht, wird mit einer Hier n vem einfachen bis zum fünffgchen Werte des Ent⸗ wendeten, jedoch niemals unter einer Mark bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann die Strafe bis auf 79 7 ermäßigt werden, wenn der Wert des Entwendeten öher ist.

IJ. Die Strafdrohung des 5 7 erhält folgende Fassung:

.... . und wird mit einer Geldstrafe vom zweifachen bis zum zehnfachen Wert des Entwendeten, jedoch niemals unter zwei Mark bestraft. Sind mildernde Umstände vor⸗ handen, so kann die Strafe bis auf zwei Mark ermäßigt werden, wenn der zweifache Wert des Entwendeten höher ist.

V. An die Stelle des 3 9 Abs. 3 tritt folgende Vorschrift:

Der Wert des Entwendeten wird sowohl hinsichtlich der Geldstrafe als ner des Ersatzes nach der von der Bezirks⸗ regierung aufgestellten Forsttare abgeschttzt. .

VI. An die Stelle des 5 1] tritt folgende Vorschrift:

(1) An die Stelsse einer Geldstrafe, die wegen Unver⸗ mögens des Verurteilten und des für haftbar Erklärten nicht beigetrieben werden ann, tritt Haftstrafe oder, wenn neben der Geldstrafe gemäß den S5 6 oder 8 auf Gefängnis erkannt worden ist, Gefängnisstrafe. Freiheitsstrafe kann vollstreckt werden, ohne daß der Versuch einer Beitreibung der Geldstrafe gegen den für haftbar Erklärten gemacht ist, sofern dessen Zablungsunfähigkeit gerichtskundig ist.

(2) Der Betrag von einer bis fünfzehn Mark ist einer eintägigen Freiheltsstrafe gleichzuachten,

3 Der Mindesthetrag, der an die Stelle der Geldstrafe tretenden Freiheitsstrafe ist ein Tag, ihr Höchstbetrag bei Haft sechs Wochen, bei Gefängnis sechs Mongte. Kann nur ein Teil der Geldstrafe beigetrieben werden, so tritt für den Rest derselben nach dem in dem Urteile festgesetzten Verhältnisse die Freiheitsstrafe ein.

(4) Gegen die gemäß SF 11 und 12 für haftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe nicht ein.

VI. Im Abs. 1 des F 14 wird das Wort „Gefängnisstrafe“ durch das Wort „Freiheitsstrafe“ ersetzt. VIII. Im Abs. ! des 5 15 werden die Worte „sind einzuziehen“ durch die Worte „können eingezogen werden“ ersetzt. HL. Im Abs. ? des 5 27 wird das Wort „Gefängnisstrafe“ durch das Wort „Haftstrafe“ ersetzt. Berlin, den 14. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung. ; Fisch beck. am Zehnhoff. Oeser.

Braun. n . Severing. Lüdemann.

Stegerwald.

Braun.

Gesetz

über die Irre g ne n nn von Mitteln fur Auf⸗

besserung des Diensteinkommens der Geistlichen der evangelischen Landeskirchen.

Vom 17. Dezember 192.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, 8 hiermit verkündet wird:

Artikel 1.

Um die evangelischen Landeskirchen in die Lage zu setzen, die , n R el. und Hinterbliebenenbezüͤge ihrer preußischen zeistlichen den veränderten Verhältnissen entsprechend zu erhöhen, wird vom 1. April 1920 ab seitens des Staates der Landeskirche der älteren Provinzen eine Rente von sährlich 2 700 0909 , den zandes, kirchen der neuen Provinzen eine Rente von jährlich 27 500 009 4

überwiesen. ; Arti kel 2.

Soweit die eigene Leistungsfähigkeit der Landeskirchen und Kirchengemeinden nicht ausreicht. die Besoldungs, Rubegehalts⸗ und fe, liebenenbezüge ihrer preußischen Geistlichen (einschließlich Kinderbeihilsen) den Dienst⸗ und Versorgungsbezügen derienigen un= mittelbaren Staatsbeamten anzupassen, die ihre erste planmäßige Anstellung in einer Stelle der Besoldungsgruppe 19 der stagtlichen Besoldungsordnung finden, werden vom 1. April 1920 ah bis zum 31. März 1923 seitens des Staates diejenigen Mittel vorschußweise zur Verfügung gestellt, die über die im Artikel 1 bezeichneten Renten hinaus allsährfich erforderlich werden, um die Bezüge der Geistlichen auf die erwähnte Höhe zu bringen.

Artikel 3.

Diese Vorschüsse werden zinsles gewährt und sind spätestens vom

1. April 1828 ab mit 5 vom Hundert jährlich zu tilgen.

Artikel 4.

Bis zum 1. Oktober 1922 ist endquältig festzustellen, wieweit die eigene Leistungsfähigkeit der Landeskirchen und Kirchengemeinden zur Deckung des für die Ausführung des im Artitel 2 bezeichneten Bedarfs ausreicht.

Artikel B.

Nach endgültiger Feststellung der Leistungsfählgkelt der Landes- kirchen und Kirchengemeinden ist über eine einem twaigen Mehr— bedarf entsprechende Erhöhung der Renten und die Verrechnung oder Erstattung der vorschusnveise gezahlten Beträge vor Ablauf, des Jahres 1922 eine gesetzliche Bestimmung zu treffen. Eine Erhöhung der Rente hat rückwirkende Krajt vom 1. April 1920 ab.

Artikel 6.

Die Entscheidung über die Leistungsfähigkeit der Landeskirchen und Küirchengemeinden steht der Staatsregierung nach Benehmen mit den zuständigen Kirchenbehörden zu.

Artikel 7.

Die Unterverteilung der den Landeskirchen der neuen Provinzen Überwiesenen Staatsrente auf die einzelnen Landeskirchen erfolgt durch den Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und den

inanzminister. . artike! z.

(1) Die für die Aufbesserung des Diensteinkommeng der Geist⸗ lichen der eyangellschen Landeskirchen und der Bezüge ihrer Nuhe— standsgeistlichen und der Pfartwitwen und waisen zu erhebenden allgemeinen kirchlichen Umlagen kommen auf den staatsgesetzlich für die allgemeinen Umlagen in den Landeskirchen festgesetzten Höchst⸗ betrag nicht zur e nn, ;

2). Die Umlagen bedürfen der Bestätigung des Staats⸗

ministeriums. . Arti kel s.

Der Min ster far Wissenschast Kunst und gostsbisdung und der Finanzminister werden mit der Ausführung des Gesetzes be⸗

auftragt. Artikel 10.

Das Gesetz, betreffend die Bereitsteslung ton Mitteln zur Auf— besserung des Diensteinkommens der Geistlichen der evangelischen Landeskirchen, vom 7. Mai 1920 (Gesetzsamml. S. 272) wird auf—

gehoben. . Artikel l. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft. Berlin, den 1I7. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung. Fischbeck. Hgenisch. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.

Gesetz über die Bereitstellung von Mitteln zur . rung det Diensteinkommens der ech if en l arrer.

Vom 17. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1.

Um die bischöflichen Behörden in die Lage zu setzen, die Be⸗ soldungs⸗ und Ruhegehaltshezüge ihrer , , . den ver. Inderten Perhältnissen entsprechend zu erhöhen, wird vom 1. April Ig20 ab seitens des Stagts den bischöflichen Behörden ein Betrag von jährlich 41 h00 000 4 überwiesen.

Artikel 2. Soweit die eigene Leistungafähigkeit der Diözesen und Kirchen— emeinden nicht ausreicht, die Besgldungs⸗ und Ruhegehaltsbezüge

Ihrer preußischen Pfarrer den Dienst⸗ und Versorgungsbezlgen der⸗ jenigen unmittelbaren Staäatsbegmten anzuhassen, die ihre erste plan— mäßige Anstellung in einer Stelle der Besoldungsgruppe 19 der staatlichen Besoldunggordnung finden, werden vom J. April 1920 ab bis zum 31. März 1923 seitens des Staats diejenigen Mittel vorschuß⸗ weise zur Verfüqung i gt 9 über den im Artikel 1' bezeichneten Betrag hinaus allsährlich erforderlich werden, um die Bezüge der Pfarrer auf die erwähnte Höhe zu bringen.

Artikel 3.

Diese Vorschüsse werden zinslos gewährt und sind spätestens vom 1. April 1928 ab mit 5 vom Hundert jährlich zu tilgen.

Artikel . Pi zum 1. Oktober 1922 ist endgültig festzustellen, wieweit die eigene i. igkeit der Diöjesen und Tirchen gemeinden ur Deckung des für die Ausführung des im Artikel ? bezeichneten g; darfs ausreicht. . Artikel H.

Nach endgültiger Feststellung der Leistungsfähigkelt der Diözesen und Kirchengemeinden ist über eine einem etwaigen Mehrbedarfe ent— sprechende Erhtzlhung der Ftengten und die Verrechnung eder Erstattung der verschußwesse gezablten Beträge vor Ablguf des Jahres 1922 eine gesetzliche Bestimmung zu treffen. Cine Erhöhung der Rente hat rückwirkende Kraft vom 1. April 1920 ab.

Artikel 6.

Die Entscheldung liber die Leistungsfähigkeit der Dißzesen und Kirchengemeinden steht der Staatsregierung nach Benehmen mit den bischöflichen Behörden zu.

Artikel?.

tx .

Auf die Bewilligung der Bezüge finden die Artikel 7, 8, 10 des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der katholischen Pfarrer,

vom 23. Mal 1809 Gesetzsamml. S. 345) entsprechende An,

amm, Artikel s.

(I) Die nur Aufhesserung des Diensteinkommens der kathösischen far zer erforderlichen Diözesgnumlagen kommen auf den nach Ärtiter! es Göesetzes, betreffend die Grhebung von Abgaben für kirchliche Fe dürsnisse der Diözesen der katholischen Kirche in Preußen, vom 21. März 1906 (Gesetzsamml. S. 105) i, Döchstfatz von 5 vom Hundert der von den katholischen Gemeindemitgliedemn u zahlenden Staatseinkommensteuer nicht zur Anrechnung,

Y. Dle Umlagen bedürsen der Bestäͤtigung durch das Staatz.

inisterium. uu Arttten g.

Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Minister fũr Wissenschaft, Kunst und Vollsbildung und der Finanzminister

2 Artikel 10.

Das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zur Auf— besserung des Diensteinkommens der katholischen Pfarrer, vom j. Mai 1930 (Gesetzsamml. S. 273) wird aufgehoben.

Artikel 11. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft Berlin, den 17. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung.

un. Fischbeck. Haenisch, am Zehnhoff. O i En , ,, dl n alf tser

Ministerium des Innern. Das Preußische Staatsministerium hat den Regierunggrat Richter aus Stettin und den Geheimen Regierungsrat Barnewitz in Frankfurt a. O. zu Oberregierungsräten ernannt.

Der Oberregierungsrat Barnewitz ist zum Direktor des der Regierung in Frankfurt a. O. angegliederten Oher— versicherungsamis und zum ständigen Vertreter des Regierungs⸗ präsidenten im Vorsitz dieser Behörde ernannt worden.

Dem Oberregierungsrat Richter ist die Leitung der Finanzabteilung in Angelegenheiten der Domänen⸗ und Forst⸗ derwaltung bei der Regierungsstelle in Schneidemühl übertragen worden. ;

Ju stizministerium.

Der er, , ,,. Dr. Kraft in Bonn ist zum Lanb— gerichts direktor in Düsseldorf ernannt.

Versetzt sind: der Landgerichtsrat von Ols hausen in Nordhausen nach Flensburg; die Amtsgerichtsräte: , in Flensburg als Landgerichtsrat an das n, , 4 ; Dr. Wagner in Köslin als Landgerichtsrat an das Land⸗ gericht daselbst, Dr. Haenisch in Nordenburg nach Anger— münde, Braun aus Saarlouis nach Elberfeld, Mayer in Rennerod ö Dr. Lohrm ann in Eiterfeld nach Wetter, Wilimzig in Stendal nach Eckartahergg, Otto in Seehausen (Altmark) nach Osterburg, Kunze in Psterbur k (Altmark) und Wudicke aus Graudenz n 9 6 m. ;

Der Amtsgerichtsrgt Stanke witz in Mlensteln ist ffolat seiner Ernennung zum Landrat aus dem Justizdienst geschieben.

Der Staatsanwalt Reichardt ist zum Landgerichtsgra in Elbing ernannt.

Strafanstaltsdirektor bei der Strafanstalt in Münster . W., ernannt. ö. Der Senats prästbent, Geheime Oberjustizrat Dr. Kroschel in Celle ist gestorben.

Zum Rotar ernannt ist der Gerichtsassessor Winand Froitzheim in Aldenhoven.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechte—= anwälte: Dr. Mangold und Dr. Moses bei dem Kammer⸗

ericht, Greeven bei dem Oberlandesgericht in Köln,

Cr refer bei den Landgerichten , A und 111 in Berlin, Dr. Ettlinger bei dem Landgericht in Frankfurt a. M, Dr. Franken bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen sowie bei dem Landgericht in Elberfeld.

In die Liste der Rechtsanwälte sind elngetragen; der Rechtsanwalt Dr. , . aus Barmen bel dem Amtt gericht und dem Landgericht in Köln, der Rechtsanwalt Liebau aus Roßla bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Nordhausen, der frühere Rechtsanwalt Michaelis bei dem Amtsgerichi in Eberswalde, bie Gerschtsassefsoren: Frözdrich Kramer und Julius Seligsohn bei dem Land gericht J in Berlin, Alfons Sack bei dem Landgericht Il in Berlin, Dr. Kayser bel dem Landgericht in Hannoper, Hugo Marx bei dem Landgericht in Frankfurt a. M, Bücher bei dem Amtsgericht und dem n in Wiesbaden, die früheren Gerichtsassessoren: Leo Franck bei dem Amtz gericht und dem Landgericht in Köln, Dr. Bruno Schneider bei den Amtsgericht unb dem Landgericht in Erfurt und Dr. Rudolf Lorenz bei dem Amtsgericht in Reichen dach i. Schlee;

Die Rechtsanwälte und Notare Justitzrat Brückmann, Justizrat Dr. gen Kaempfer und Justizrat Lohe in Berlin, Dr. Gerhart Koch in Wanbsbek sowie die Rechtz, anwälte Erich Meyer, Sslar Neumann und Selle in . und! Dr. Müller in Spremberg (Lausiz; sund gestorben.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare ern Hoeßner, Br. Max Heymann und Gichholtz im Wczi des Kammergericht, Dr. Narl Lan ger im Bezirk des Ober, landesgerichts zu Breslau, Leitzen im Bezirk des Tberlgshen gerichtz 1 dia eln Dr, Andreas Döring und Or. bit im Bezlrk des Oberlandesgerichts zu Frankfurt 4.4 Haehling pon Lanzenguer, Tr. Heider und Nacken 4 Bezirk des Oberlandesgerichts zu Köln und Hans We styha im Bezirk des Oberlandesgerichis zu Königsberg i. Pr.

Aus dem Justizdienste . , der Heri tg se g Engelbert Hegemann infolge seiner Uebernahme in Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zum Reglerungzr und der Gerichtgaffeffor Meister infolge seiner Uebernahmt. in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung Regierung za ssessor. ;

Den Gerichtsassessoren Bahlmann, Gwachim en, Dr. Knakrick, Lübke und Spielkamp sst die nec Entlassung, dem Gerichtsassessor Lisiewsti die Ent asunz aus dem , in, erteilt. iche

Der Rechtsanwalt Greeven in Köln ist als Gerich assessor in den Justizdienst wieder aufgenommen.

Ministerium für Landwirtschaft, De mänen . und Forsten.

Die Oberförster telle Wetz lar lohne DOlenstwohmmg

im Regierungsbezirk Koblenz ist zum 1. März 1921 zu besehen:

Vewerhungen müssen bis zum 2. Februar eingehen.

Der StaatsanwaltschaftJrat Scheidges in Essen ist zum

Wann die kurzlich auggeschriebene Oberfßrsterstelle Fosenthal besetz; werden fann, steht noch nicht fest. Die Hererhungsfrist wird daher bis zum 1. Aprtl verlängert.

Ministerium für Wissenschaf?, & rd Ker e dne 6.

Der bisherige außerordentliche Prefesso. in der medi⸗ chen Jakultãt der Un l versitãt in Berlin, Geheime Medizinalrat Ir. ir nnn ist zum ordentlichen Prosessor in derselben Makultät, 5 . n,, , . 96 2. Schlenk Wien zum ordentlichen Brofessor in der philosophischen n der Universität in Berlin, 6 die bisherigen außerordentlichen Professoren in der philo— azhischen 6 der Universität in Königsberg Dr. P r Dt. Franse, Dr. Malten und Dr. Hiexonnmi, der Ab⸗ Cllungsvorsteher am cheęmischen Instttitt der Uniwersität in Fzntgsberg, bisherige außerordentliche Vrofessor in der philo⸗ . . Dr, Ejsen lehr und der bisherige Ab— kelungsvorsteher am chemischen Institut der Uniwersität in Fönigsberg Dr, Sonn sind zu ordentlichen Prafessoren in der hhilcsophischen Fakultät derselben Universttat, der bisherige Honorarprofessor in der medizinischen sakultät der Universität in Greifswald, Geheime a n. r eiper und der Abteilungsvorsteher am Anatomischen Institut der Universität Greifswald, bisherige außerordentsiche Frofessor in der mediginischen Falultůt derselben Universität Ir. Dragen dorff sind zu orbentlichen Professoren in der⸗ slben Fakultät, der bisherige ordentliche Honorarprefessor in der phllo— prhischen Fakullät der . in Greifswald. Geheime seglerungstat Dr. Schmekel und die Abtellungsvorsteher am hemischen Institut der Universität in Greifswald, bisherigen niherordentlichen Professoren in der philosonhischen Fakultät serfelben Universitäät Dr. Pas ner, Dr. Sievers und dr, Danckwortt zu ordentlichen Professoren in derselben arustꝗᷓ Jalultt, der bisherige außerordentliche Professor an der Technischen Höchschule in Stuttgart Dr. Schrödinger ist zum ordentlichen

Frofessor in der philosophischen al cn der Universität in

Freslau ernannt worden.

Die Wahl des Studienrats Dr. Maß an dem Real⸗ hhmnasium in Hamborn zum Direktor der Realschule nebst kealprogymnasium in Dinglaken ist namens des preußischen Eiaatsministeriums bestätigt worden. .

Bekanntmachung.

Den Hausterer, Jakob Ca stelraz, Wichlinghanser EGtraße 77), ist jegl ich er Handel wegen Unzuverlaͤssigkeit

m tér sag t worden.

Barmen, den 18. Januar 1921. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Bragard.

Bekanntmachun

. g. ämUMuf Grund der Bundesratéverordnung vom 23. September 1315 kiessend die Fernhaltung unzuverlässiger FGGBl. S. 603) habe ich dem H in Günnigfel d, Hauptstraße 56, durch Verfügung vom heutigen

) ersonen vom Handel Händler Eduard Naumann

ge den Handel mit Gegenständen des täglichen

HFedarfs, insbesondere Nahrungs« und Futtermitteln aller Art,

sawie rohen Naturerzeugnissen, Heiz. und Leuchtstoffen, wegen Unzu⸗ derlassigkeit 6 bezug auf den Handelsbetrieb bis 1 weiteres unterlsagt.

Gelsenlirchen, den 22. Januar 1921.

Der Landrat. J. V.: Schröer.

x

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung über die eg grheng, vmu⸗ Kalässiger Personen vom Handel vom 23. September 1913 RGGl. tos. habe ich der Witwe Resalie Michel in sudolphsban den Handel mit allen Gegenständen s täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässtgkeit un tersagt.

le Kosten der Veröffentlichung dieser Anordnung hat die Witwe ichel zu tragen.

Hünfeld, den 19. Januar 191.

. Der Landrat. J. V.: Illgner.

Bekanntmachung.

Auf Grund der geen nt d ng zur Fernhaltung unznberlãssiger hersonen vom Handel vom 23. September 19815 (RGB. S. 603) bin dem Kaufmann Geerg Trauner geboren am 13 Mai ö in Frankfurt 4. M., früher wohnhaft in Trier, Sgarstraße 38, hh unbekannten Aufenthalts, der Handel mit sämtlichen

genständen des tägli ; berllassigkelt in bezug auf bien Gewerbebetrieb unter

Trier, den 17. Januar 1921.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Der Beigeordnete Dr. Beisiegel.

agt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 ln Freußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 12 032 das Gesetz, betreffend die Bereitstellung weiterer Elnatßmsitel für den Schleppbetrieb auf dem Rhein⸗Weser⸗ mal unb dem Lippe⸗K.a nRal, vom 4. Dezember 1920, unter

Nr. 12 033 das Gesetz zur Aenderung des Staatsschulden⸗ ,, vom 11. Dezember 1920, unter n

r. 12 034 das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, be⸗

heffend den e ren ere hn 15. April 1878 (Gesetzsamml. r*), vom 14. Dezember 1920, unter

Ur. 12025 das Geseß über die Bereltstellung von Mitteln t Aufbessernng deg Diensteinkommens der Geistlichen der thangellschen Landeskirchen, vom 17. Dezember 1920, unter „Nr, 12036 das Gesetz über die Berxeitstellung von Mitteln r Aufbesferung des Tienfteinkommens der enn che Pfarrer, m 17. Dezember 1920, und unter

Ar. 12 037 eine Verordnung, betreffend Vollzug des Neicht⸗ e liber die Kosten der i r w g und Kriegs⸗ mrerhliehenenfürsorg: dom 8. Mal 1930 (RGBI. S. 1068) m 22. Dezember 1926. Berlin, den 22. Januar 1921.

Gesetzlammlungsamt. Krüer.

e

leitungen haben zum Teil in dem

chen Bedarfs . Unzu⸗

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Neich gratz für Steuer⸗

und Zollwesn, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Sieuer— Und Jollwesen, sowie die vereinigten Ausschünsse für Steuer- und Zollwesen und für Volkswirtschaft hiellen heute Sitzungen.

Auf Grund des bei den Durchsuchungen nach dem Bestehen einer „Roten Armer“ am 19. d. M. in Essen, Düsseldorf, Elberfeld und Lünen bei Dortmund gefundenen Beweis materials und der Geständnisse einzelner r, , , ist, soweit die Ermittelungen bisher ergeben aben, laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ en md folgenber Sachverhalt als feslstehend zu rachten: z

n Berlin besteht eine militärische Leitung der Feten mee welch, von. der politischen R. B. B. ins Leben gerufen ist und die sibergeordnete Stelle für mehrere Fommandobehörden bildet. Ging diefer Rommando— behörden (Zentraloberleitung 3. D. T). befindet sich in Essen nnd ist wiedernm die porgesehte Stelle far pier e geit n,

in Efsen, Nemscheld, Bieleselz, Cassel. Nlese

(B. E),. namli L. sind die Kemmandostellen für die entsptechenden zrtsschen

Bezirke. Bezirk Gssen ist seinerseits in drei Unterbezirke Gssen, Hamborn. Dortmund gegliedert, und die Unterbezirke endlich zerfallen in Kreise 7 Kreisstäßen, die Krelse in ört⸗= liche Organisgtionen mit. Orlsstäbenßß. Neben den der G. O. . Gssen unterstehenden Bezirken Essen, Nemscheid. Bielefeld, Eassel besteht noch ein besenders orggnisierker Bezirk mit einer hon Gen unabhängigen militärischen Oberleitung (HM. O. X.) in Düffel⸗ grf. . An, der Gesamtorganisgtlon ist seit Anfang Dezember 1920 in besonders verstärkter Weise gearbeitet worden. Die Org ani a tien hat durchaus militärisdeg Charakter. Die Rote Armee wird unmittelbar von der K. P. D. organiftert.

Die K. R. D. betrachtet sich gewifsermaßen als einen Staat im sleinen mit essorts, wie Finanzwesen, Arbeitswesen, Zlyilorgani= satianen. Militärwessn usw. Daß WMilitärwesen eilt fich, in die WMilitärprepaganda (MP.) und die Militärabteitung (Na.) Die

A. umfaßt die eigene militärische Organisation, wie sie oben geschildert ist, lind den Nachrichtend enst, der die Be⸗ obachtung. und get hun der Stärke des. Gegnerg zur Aufgabe hat und der besonders durch einen straff durchgeführten Kurierdienst der kommunistischen Jugendorganifationen versehen wird. In der Militärabteilung sind folgende bemerkenswerte Organisations⸗ n an ,, 2 n J t

te: Feldgendarmerie, Verpflegungswesen, Bekleidungswesen, Nachrichtendienst, Verkehrgwesen, e , then Waffen⸗ und Munitionsbeschaff ung mit Listen über Waffenlager der Reaktionäre und gusgefüllten Waffenbestandslisten der Regimenter.

Atte: Pezirkekommando, Rekrutendepot, Werbebüro, Löhnung er Noten Armee Grezialtruppen, Nabfahrschaften, Finannvefen, San i gtodienst. Soldaten ate . ö.

Alte: Gerichts kommission, Kassen bücher, Negistraturen. Befehls, . k . erg . Fentrgle Berlin und eldorf, Korrespondenz zwischen Berlin un Düsseldorf, Organisationsplãne. 4

lußerdem wurden ein Stempel „Militrische Dberleitung Düsseldorf Nett Armee“ mit Sowjetstern, eine Unmenge Soldhächer und Stammrollenautzige beschlagnahmtz, Die Stäbe selbst hatten eine Vezernats⸗Begrbeikung, wie sie früher in der Armee üblich war, so 3. 5. die Zentraloberleitung, ein Qrganisafions büro, ein Operations⸗ büro, ein Nachrich tenbũyro usw. Die Sitzungen der Militätober⸗ züro des kommunistischen Organs MRuhr⸗ che er nr. so daß auch hleraus ein unmittelbarer Zusammen hang zwischen Partei und Kampforganisation zu erkennen ist.

An Beweismaterial ist außerdem eine übergus gręße Anzahl von Mohlmachungsplänen, Stempeln roter Formationen, stenographischen Berichten über militärische Sitzungen, Nachrichten über Stärke des surren Gegnerg, der als Feind bezeichnet ird. Meldungen der Unterführer an die Qberführer über Zahl der Waffen der Orts- und Kreisbebörden, über Waffenlager usw. gefunden. Nach Fiesem Bewels— material sind leichte und chwere Waffen, sowie sonstiges Kriggsgerät in erheblicher Menge porbgnden.

Aus einer Niederschrift ist zu erkennen, daß die bewaffnete Aktion im Anichluß an den Hamborner Streik der Hüttenarbeiter, der zum Generalstreik propagiert werden sollte, geplant war. Nach einer Aeußerung des politischen Leiters der Vereinigten Kom— munisfischen Partei in Essen, Schönebeck, hat jedoch ein Eintreten in die Aftion auf Ginnd einer Anweisung der Berliner Zentralleitung nicht stattfinde! können, weil diese eine Gefanitzktion im ganzen Reich zurzeit ech nicht für möglich hielt. Die Aktien sollte infolge— dessen vorläusg auf 16 Tage verschehen werden. Durch die Auf— deckung der Roten Armee“ ist sie zumächst pereitelt worden.

r

Der n n, der deutschen Binnenschiffahrt für die Abgabe der Binnenschiffahrtsflotte nach 3 357 des Versailler Vertrags hat nach einer Meldung der „Frankfurter gttung« den Schaden, der Hie Rhe inch iffahrt' betrifft, auf 5 Millionen Mark berechnet. In den Ententefor⸗ derungen werden die Schißse doppest und Ddrei⸗ fach perlangt, Eine eigentliche c ln ist bisher Deutschland uicht iüzergeben, Als Grundlage dient vielmehr die des amerlkanischen Schiedsrichters. Die Versammlung wählte für die Pariser Verhandlungen Vertreter aus den einzelnen Stromgebieten. Es soll versucht werden, der Entente Schiffe anzuhieten, die erst gebaut werden sollen, um so den Verlust der für den Verkehr dringend notwendigen Fahrzeuge auszugleichen und dabei Arheits möglichkeiten zu gewinnen.

Ke,

Die bereits set einiger Zeit in Aussicht genemmene Be⸗ prechung von Vertretern der sächsischen Regierung, r Etadt Plauen und der Amtshauntmannschaften Plauen

und Auerbach mit dem Reichsgrbeitsminister und dem n mn m i Fer über Fragen der Erwerbt⸗ losenfürsorge und der Arbeitsbeschaffung hat am X. Januar im Reichstagsgebäude stattgefunden. Im . der mehrstündlgen Aussprache, hei der die hsischen Vertreter die , . Notlage des Vogtlandes eingehend schilderten, sagte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge der Reichsarbeitsminister im Ein— vernehmen mit dem Reichssinanzminister zu, sich beim Reichs—⸗ kabinett für eine Erhöhung der jetzt geltenden Unterstützungs— sätze für Grwerbslose auf Grund von § 8 Abs. 6 der Ver— ordnung üher nn,, . einzusetzen. Das Neichtz labineti wird sich nunmehr über die Vewilligung der Mittel

schlüssz zu machen haben.

In der am 21. Januar 1921 unter dem hi. des Herrn KGehelmen Justizrats Kempner abgehaltenen Bollsitzung des Reichskalsyrals wunde beschlossen, im Hinblick uf die gegen— wärtig herrschendben cuerun gs ver häsiniss die Kostenbelträge, die aut Fonds des Reichskalirats im Sinne der Bekannt machung vom 16. Februar 1929 den für die Ausführung von Falisalzanalysen zugelassenen Versuchsstatlonen und Handels⸗ chemilern gewährt werden, von 9 4 auf 18 M mit Wirkung

vom 1. Januar 1921 ah zu erhöhen. Ferner wurde der Entwurf einer Abänderung ber Bekanntmachung des Meichskalirats vom 6. Dezember 1919, betreffend Veröffentlichung des Gesellschaftsvertrags des Deutschen Rall— unditats (3. m. b. H. vom 19. Oltober 1919 und der Anlage Stammeinlage der Gesellschafter hierzu, angenommen. Hiernach erhöht sich das Sigmmkapital der Gesellschaft von 1500 000 4 auf „1532 400 AM. Auch wurde die Ab⸗ änderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1920, be⸗ treffend Anwendung des Ha lim e fi gs ebe auf die bei der Weiterverarbeilung von Chlorkallum und schwesel⸗ saurem Kali gewonnenen Kalisalzfabrikate, wonach in biesen Vorschriften die Worte „nahe n chemisch reine Produkte“ zu n, . find, unter Juhilllgung von Aufschlägen zu den gesetzlichen Inlandshöchstpreisen für die Raffingtlan des Chleorkaltums und schwefelsauren Kalitß genehmigt. Der Ein— aj detz Deutschen Kalisyndikats wegen Stellung eines Antrags bei der Reichsregierung auf alsbaldige Aufhebung der Bekannt machung vom 10. Januar 1913, betreffend Verbringen von e f zu Inlandsgreisen auf jenseits der Grenze belegene Grundstücke zum Zwecke der Düngung, sofern diese Grundstücke von innerhalb der Grenze belegenen Wohn⸗ und Mirtschafts⸗ gebäuben aus bewirtschaftet werden, wurde im inn. auf den . in ungeheuerem Umfange bestehenden Schmuggel mit alisalzen stalt gegeben Es wurde die Ersatzwahl eines zweiten stellverfretenden. Heisitzers der Kalilohnprüfungsstelle erster Instanz im Sinne der Durchführungsvorschriften zum Kali— wirtschaftsgesetz vorgenommen. Sodann wurde der Voll⸗ versammlung Mitteilung von der Genehmigung des Nachtrags— voranschlags für 1920 und Voranschlags für 1921 über die Einnahmen und Ausgaben des Reichskalirats und der Kali— an seitens des Herrn Reichswirtschaftsministers sowie von r Veschlußsassung deg Haus haltsausschusseß wegen per— schiedener Einrichtungen in Rechnungsangelegenheiten Kenntnis egeben. Ueber den Stand der Frage wegen Ueber⸗ ragung der r , zur Ausstellung von Ausfuhr⸗ bewilligungen in alle ho ch hen an die Geschäftsstelle des Reichskalirats und der Angelegenheit wegen Gewährung von besonderen Teuerungszulagen aus den von der Kaliindustrie hereitgestellten 10 Millionenfonds an Invaliden, Witwen und Waisen van Kaliberggrbestern sowie an inpallbisierte An— gestellte, Witwen und Waisen von Angestellten der Kaliindustrie wurde herichtet. Der Kassenverwaltung wurde die Entlastung hinsichtlich der Rechnung für das Teiljahr 1919 erteilt. Zu den von der Reicharegierung angeregten Aenderungen einzelner be— stehender Gesetzesbestimmungen beziehungsweise zu den von der Geschäftssleitung des Reichskalixats für erforderlich gehaltenen Ergänzungen der hestehenden Durchführungtzvorschriften wurde Stellung genommen. Auf den Antrag des Deutschen Kall⸗ syndikats G. m. b. H. vom 15. Januar 1921 wegen Er— höhung der Inlandsyhreise für Kalisalze und Kalisalzfabrikate wurde in Erwägung, daß der Reichstalirat in Aussicht nimmt, eine etwaige Preiserhöhung vom 24. Januar 1931 ah rück— wirkend in Kraft treten zu lassen, beschlossen, die Beschluß— assung über den vorgenannten Antrag des Deutschen Kali⸗ auf den 1. Februar 1921 zu vertagen.

Preußzen.

Der Flnanzminister hat den Regierungshauführern des Hochbaufaches Max Büge und Rudolf Schwarz, dem Regierungsbauführer des Wasser⸗ und Straßen—⸗ baufaches Otto Löhr, dem Regierungsbauführer des Cisenbahn⸗ und Straßenbaufaches Heinz Bern⸗ . und dem Regierungsbauführer des Maschinenbau— aches Kurt Gebauer, die in den Jahren 1914, 1918 und 1919 die Diplomprüfung mit Auszeichnung hezw, gut bestanden haben, Prämien von je 900 Mark zur Ausführung von Stu dienrei sen bewilligt.

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Der deutsche Plebiszitkammissar Dr. Ur hanek hat vor⸗ gestern an die Interalliierte Kommission in Oppeln laut Meldung det „Wolffschen Telegraphenbüras“ folgendes Telegramm gerichtet:

„Hohe Interglliierte Kommission, zu Händen des Herrn Präst⸗ denten Le Nond. Oppeln. Gestern abend zwischen 5 und 5 Uhr hat zer polnische Vorsttzende des paritätischen Ausschusses Laurahütte, 9 Kuezma g eigenhändig im Gemeindemeldeamt sämtiche ru qhen'auf Kusstelrtung von Aufenthaltsbescheini⸗ gungen weggenommen und fortgeschleppt, sie auch bis jetzt nicht wieder zurückgegeben. Es handelt . um über 650 Ersuchen.

Wir erheben gegen die unerhörte Sabotage der Abstimmung die schärfste nn, . Wir ber⸗ langen sofertigt Abberufung und exemplarische Bestrafung des Kuczma. Wiel wie erholen unser telegraphisches Ersuchen vom J. Januar. Wir haben damals lim Anhelfung an sämtliche Polzei= vernpaltungen, Gemeinde- und Gutsyvorstände gebeten, dahingehend, daß diese Behörden zu sofortiger Ausstellung angeforderter Auf⸗= enthaltsbescheinigungen verpflichtet sind. Aus dem Umstande, daß sich im Gemeindemeldeamt Lgurahäütte über 50 Ersuchen um Aufenthalts- bescheinigungen gesgmmelt hatten, entnehmen wir, daß die Gemein de⸗ perwaltung Laurahütte die Bearbeitung dieser Ersuchen unterlassen hat. Durch folche passipe Resistenz wird innerbalb der viel zu furzen Fristen die Verwirklichung der geforderten Formalitäten per⸗ gitelt und die bstimmungsherechtigten der Kategorie C um lhre Stimme gebracht.

Oefsterreich.

Der frühere Minister Klein hielt vorgestern in Wien einen Vo*rtrag über die Notwendigkeit einer Revision des

Friedens von St, Germain. Laut Bericht des, Wolffschen

Telegraphenbüros“ legte er dar, daß Oeßsterreichs Krise weder durch Kredite noch durch andere Mittel behoben werden könne, solange der . von St. Germain bestehe. Deutsch⸗ Desterreich brauche die Revision ebenso wie die Vereinigung mit dem deutschen Volke, die es sich nicht abkaufen lasse.

Ungarn.

In hem Klub der Regierungspartei wies der Minister des Aeußern Dr. Gratz in einer Rede auf die schwierige Lage hin, in der sich Ungarn auch auf dem Geblet der aug—⸗ wärtigen Politik befinde.

Laut Bericht des ‚Wolffschen Telegraphenbüros“ führte er aus, daß die Schwierigkeiten in der außeren Politik nur mit großer Selbst⸗ nun und unendlicher Geduld, nicht aber durch Husaren⸗ stückchen überwunden werden könnten. Zwel Möglichkeiten seien vorhanden Erfüllung des Friedenspvertrages a Möglichkeit und gesellschaftliche und wirtschaftliche Ronsolidation in friez⸗ licher und onservatider Weise oder aber eine die Friedenz⸗ vertraͤge sofort umstürzende repolutiondre Politik. Ungarn könne nur den ersteren Weg gehen. Aus dem rerolutioneschwangeren 4 könnten in Frübjahr für gan Europa Gefahren entsteben;

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