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7 5.
Deutscher Reichsanzeiger BPreußischer Staatsanzeiger.
— ; . , 4 1 Der Bezugspreis betragt dierteliahrlich 86 Mer sa, g, . Anzeigenpreis für den Naum einer 5 If
, , . ö paltenen Einheits. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin a . erde. zelle Me. einer 3 gespaltenen Dic n e. 3 den Postanstalten unb Settungs vertrieben für Selbstabholer 31 . Auherbem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs. auch die Geichoftsstene Sw a8. Wuheimstraße er 82. J lag. von S0 v. 2 erhoben. — Anzetgen nimmt an; = Y 8
ie Geschäftsstelle Reichs ⸗ und Staatsanzeigers. i eige Einzelne Nummern tosten 1 Me. e, Sw as, ö Nr. 32 )
r. 20.
, . Berlin, Dienstag, den 25. Januar, Abends.
—
Poftschecttonto: Berlin 1821. 1 921
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— W F/ ————— ; — . — Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
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Inhalt des amtlichen Teiles:
. Dentsches Reich.
n eilung über den Empfang des neuernannten japanischen SBotschafters.
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zwilstandgakten.
Btlanntmachung, betreffend Vertretung des Reichs in Reichs⸗ pvasserschutzangelegenheiten durch das Reichsministerium des
Innern. Belanntmachung, betreffend Darlehns kassenscheine⸗
nns über die Preise für Sommerungssaatgut von Getreide.
Helanntmachung, betreffend Erledigung von beim Reichstag eingegangenen Petitionen.
Inzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 9 des Reichts⸗ Gesetzblatts.
9 ö. .
Preusen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Aushebungen von Handelsverboten. — Handelsverbot.
Anltliches.
Den tsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat am 2. d. M. den neu⸗
mannten kaiserlich japanischen außerordentlichen und bevoll⸗ nächtigten Botschafter Eki Hioki zur Entgegennahme seines Heglaubigungsschreibens empfangen. Der Reichsminister des
uzwärtigen Dr. Sim ons war bei dem Empfange zugegen.
.
Ff Dem deutschen Geschäftsträger So mmer in Teheran ist nf Erund des 3 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1876 in Ver⸗ ndunz mit 5 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das etiet von Persien und für die Dauer seiner Geschäftsführung ie Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Che— Hießungen von Reichsangehörigen und S utz genossen ein⸗ hließlich der unter, deutschem Schutze befindlichen Schweizer prjunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von chen zu beurkunden.
Bekanntmachung. ! . Das Deutsche Reich wird in allen Angelegenheiten, für ren Erledigung der Reichswasserschutz zuständig ist, durch nas Reichsministerium des Innern, Abteilung. Reichs- ̃ e Gut in Berlin NW. 40, Am Königsplatz 6, gerichtlich xertreten. . SBerlin, den 17. Januar 1921.
Der Reichs minister des Innern. J. V.: Lew ald.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 3 18 Abs. 4 des Darlehnsfassengesetzes m 4. August 1914 (RGBl. Seite 340) wird hiermit zur all⸗ meinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Dezember 1920 Darlehnskassenscheine im Betrage von 35 526 000 0900 A n m. waren. Hiervon befanden sich 11 975 30 000 4 m freien Verkehr.
Berlin, den 19. Januar 1921.
. Der Reichs minister der Finanzen.
ö, J. A.: Brückner.
j Ver ordnung über die Preise für Sommerungssaatgut von . Getreide.
⸗ Vom 20. Januar 1921.
uf Grund des 8 4 der Verorbnung über die Preise fü * 1 aus der gun 1920 vom 14 Juli 1920 (RGBl. Ack6) sowie auf Grund der Verordnung über Kriegs, ahnahmen zur Sicherung der , ,, vom X. Mai 6 iGBi. S. 6j) / 18. Auguft Ii RGBl. S. Sas) wird eUummt:
‚—
. 51. t J ; , Die im 8 8 der Ausführungebestimmungen über die Höchstvreise . e e Juli i (RGBl. S. 1473 k d, 1 ten . , , . soweit es sich um Sommergetreide
de wie folgt geändert: . ;
. e en. Sommerungssgatgut hetragen die Höchstpreise
bei Weizen, Spel ö Fesen), Emer und inen , . für die erste b aat 1 1 0 1 41 1 2 9 2 1 2 3
* 1 weite 21 12 dritte e , ,
einschließlich des Portos abgegeben.
— *
200 2700.
— ——
bei egen für die erste Absaat. 2950 z rette, 2750 w . bei Gerste und Hafer für die erste Absaat .. . 2900 4A zweite . 2700 e, . 2. 2500
5.
Soweit Saatgetreide der im 8 1 bezeichneten Art nach Inkraft⸗ treten dieser Verordnung auf Grund eines vorher abgeschlossenen Ver⸗ trags zu liefe ist, kann der Verkäufer an Stelle des Vertragspreifes den aus g 1 sich ö, Preis verlangen, sofern nicht der Käufer unverzüglich nach Stellung des Verlangens durch den Verkäufer Aklärt, daß er die Zahlung des erhöhten Preises ablehnt. Sehnt der Käufer die Zahlung des erhöhten Preises ab, so ist der Vertrag so anzusehen, als ob der Käufer gemäß einem ihm zustehenden Rechte insoweit vom Vertrage zurückgetreten ist.
§ 3. . Verorbnung tritt mit dem Tage der Verkündung in
Berlin, den 20. Januar 1921. Der Reichs minister für Ernährung und Landwlrtschaft. Dr. Hermes.
Der Reicht tag hat beschlossen, die Petitionen, be— gahsen Erhöhung der Teuerungszulagen, durch die Beschlußfassung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend eine weitere vorläufige Regelung des Reichshaus halts für das Rechmmgs jahr 1929, für er ledigt zu erklären. Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht.
Berlin, den 21. Januar 1921.
. Jungheim, Dirertor beim Reichstag.
für die Tonne.
raf
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter .
Nr. 7950 das Gesetz, ö eine weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1926, vom 22. Januar 1921, und unter
Nr. 7951 eine , , über die Preise für Sommerungtz⸗ saatgut von Getreide, vom 26. Januar 1921.
Berlin W., den 24. Januar 1921.
Gesetzlsammlungsamt. Krüer.
RBreunußen. Finanzm inisterium
Der Ministerialrat im Preußischen Finanzministerium, Ge⸗ heime Finanzrat Hientz sch ist zum Mitglied der Hauptver⸗ waltung der Staatsschulden, . .
der bisherige Finanzrat Fimmen ist zum Ministerialrat im
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Preußischen Finanzministerium, . . , ,. Klemt und der Regierungsober—
sekretär Ließ ke sind zu Ministerialsekretären im Preußischen Finanzministerium ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Ministerialdireltor im Ministerium für andel und Gewerbe Bail ist der stellxertretende Vorsitz in ler ehh gr Deputation für Gewerbe übertragen worden.
,, ; ; irtin Johanna Walkowia e b. En . . 6 . id, habe ich die l 6 aufnahme des durch Verfügung vom 1. Dezember 1920 untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 14. Januar 1921.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim.
———
Bekanntmachung. 6 den Händler W. Witte in Schnever⸗ k . ö vom 28. Juli 1920 — 2. 6157 — wird hierdurch aufgehoben. Soltau, den 15. Januar 1921. Der Landrat. Harder, Kreissekretãr.
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Handschreiben Seiner Majefft des Kaisers von
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un verlãssiger ,. vom Handel vom 23. September 1915 e . S. 63 habe ich 1. dem Kaufmann Pauls Grespitsch in Berlin, Landsherger Straße 35, 2. dem. Schaufenster⸗ dekorateur Grich Witzke in Charlottenburg, Wittenbergplatz 3, 3. dem Kraftwagen führer Rich ard Sc il lin g in Charlottenburg, Courbisrestraße 13, der Frau Frieda Schilling, geb. Schneider, in Charlottenburg, Courbièrestraße 15, durch Verfügung vom . 9 Tage . . a,, det glichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un te fagt. ; kö
Berlin, den 14. Januar 1921.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim.
m 2 ᷣ O O , Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der neuernannle Kaiserlich japanische Boischafter Hioki hat beim Empfange durch den Herrn Neichspräsidenten zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens dem e, n Telegraphenbüro“ zufolge nachstehende Ansprache gehalten:
Herr Reichzpräsident! Ich babe die Ehre, Guerer Exzellenz das ͤ Japan zu über⸗ reichen, das mich als Außerordentlichen und Bevollmächtigten Bot⸗
schafter Seiner Majestät bei der Regierung der Deutschen Reyublit
. Indem ich den mir übertragenen Posten antrete, ge⸗ statte ich mir der Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß die
harmenische Entwicklung der * neuen Beziehungen, die der
Friedensvertrag hergestellt hat, durch eine korrekte und ehrliche
Ausführung seiner Bestimmungen und durch die gerechte und billige We gens aller sich aus ihm ergebenden Fragen gesschert werden kant Ich hege das Vertrauen, daß ich in meinen Bemühungen, die dahin gehen, die neuen Beziehungen zum besten Vorteil beider Länder zu entwickeln, auf die aufrichtige und wirkfanme Mitarbeit Eurer Erzellenz sowie der Regierung der Deutschen Republik rechnen darf.
Gestatten Sie mir, Herr Präsident, diese Gelegenheit zu be⸗ nutzen, um meinen aufrichtigen Wünschen für das perfönliche' Wehl 63 Exzellenz wie für das Gedeihen ber Republik Ausdruck zu geben.
Der Herr Reich spräsident erwiderte:
err Botschafter! Ich habe die Ehre, aus den Händen Gurrer Extellen; das Schreiben Sxeiner Majcssat des Kaisers von Jahan entgegenzunehmen, durch welches Sie als Botschafter bei mir beglaubigt werden. Es ist mir in hohem Grade erfreulich, hierdurch die vollen diylomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Javan wiederher⸗ gestellt zu fehen. Ich heiße in Ihnen einen Vertreter Ihrer Regierung willkemmen, der bereits von früherer amtlicher Tätigkeit her Beutsch⸗ land kennt, und freue mich, sagen zu können, daß Ihre jetzige Aufgabe durch den bisherigen Herrn Geschäftsträger in glöcklickste? Wesse vor— bereitet ist. Ich hege mit Ihnen den lebhaften Wunsch, daß fich die D mn zwischen unseren beiden Ländern harmonisch entwickeln mögen. Das deutsche Volk, das durch den Krieg bies mehr gelitten hat, als das Ausland werß, hat schon zahlreiche Beweise seines ernsten Willens erbracht, die harten Friedensbedingungen, soweit dies im Rwe⸗ reiche der Möglichkeit liegt, ehrlich zu erfüllen? In Ihrem Befstreben, das gegenseitige Verhältnis zum Nutzen beider Länder günstig zu ge⸗ stalten, werden Sie der aufrichtigen Mitwirkung der Deuts zen Regierung jederzeit begegnen. Dabei gebe ich der Ueberzeugung Ausdruck, dat es im wohlverstandenen gemeinsamen Interesse Veutschlands und Jaxans liegt, die früheren geistigen und wirtschaftlichen Bezie hin zwischen beiden Ländern auf dem Boden gegenseitigen Verffändnisses und Vertrauens wiederherzustellen und auszubauen. Ich danke Ihnen, . Botschafter, für die Wünsche, die Sie dem Wohlergehen Deutsch? ands sowie meiner Person gewidmet haben, und erwidere sie auf⸗ richtigst sowohl für das persönliche Wohlergehen Eurer Exzellenz wie für das Gedeihen Ihres Landes.
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Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks— wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hiesten heute eine Sitzung.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ vom Reichministerium für Ernährung und Landwirtschaft erfährt, werden mit Rück⸗ sicht auf die augenblickliche Lage des Fischmarktes Au sfuhr⸗ genehmigungen für frische Seefische und frische
eringe bis auf weiteres nicht mehr erteilt. Aus fuhr⸗
ewilligungen, die bereits erteilt sind, verlieren, soweit Fe nicht mit
nach ihrem Inhalt schon vorher ablaufen, ihre Gültigäelt Wirkung ab 10. Januar 1921. e .
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