6 — 2 ; 8 * H
Pr e n 4 e nm. Bestimmu hin r. * ? ; ⸗ ! 2 . . X =. 5 ( l (.
aus kõnnen die Minister in besonders ] gleichgestellten ö Vaterschaft festgestellt ift, oder wenn g 21 ? ; . .
gearteten ne, . mefallen zur Jerme id =. estellten Hilfskräfte der wissenschaftlichen von der Beamtin als Mutter gewährt rn, . 6 1e a, . ele , - . köes der Dee ee rds, , , w,, , ner , ,, n,, . , baten Stadt Heg unt? * n ee n. . e ö ö m =, n 2 , Richters oder Labegh 6. eee. S 1 Abs. 2B findet auf nah auch der 33 6. 6 An g . Beihilfe . r, . ,, ö . e e engt ihne ie gn ken i e , , g. ö ö 2 = 2 : eht bie Dienftzeit., die im Richter ) J bs. 2 findet auf weiblich len ist, bestimmt das Vormundschaftsgericht. 5 21 M , Mai esetzsamml. 2 . 7 . einkommensgesetz. — sere, . bei einem für preußische e r. 93 ö an, , . an m,, ie en z r m ell Kind darf die Beihilfe nur . . 2 . S. 9ö) wird wie folgt geändert: der Hr g. = . arne g,, , , , d, 9
Vom 1I. Dezember 1920 ete anderer Länder gebildeten gemeinschaftlichen Gericht oder ordnung v ; 9 chf n mehrerg in der Be , derben. Verheirateten weiblichen Beamten wird die 5 4 xrhalt 9 ende Fassung: . n . 4 221 ; bei der Staatsanwaltschaft eines solchen zurüggelegt ist, ei ug vorgesehene Stellen bekleiden, wird die Grund hn Leder erleinseme Timer nur gewährt, Kenn der „Dices Gefetz findet auch auf die Beamten der Land- Vinderbeihilfe in demse Verh gekürzt wie der Orts ( hat 1. , Preußische Landes versamntlung der entsprechenden Stellung bei einer preußischen ginn bh! e ng e ng . und zwar für diejenige Stelle, * n die för ehe mung seiner, sonftizen. Verpffichmnmngen jägerel Anwendung · zuschlag. ö . ö folgendes Cese d beschiossen. dab Hern verenden, wrü geln e ei, gh . rundvergütung vorgesehen ist. 6 ohne ö des standes mäßigen lintechalts 2. 36 Abf. I wird Wie folgt geändert; v. u ebergangsvorschrifte n. . / T Stenk etre men. e , , n , . , , ieren , gelle, 1 k eee m n S2. 4 *. . , e. a . eichs, der . ; ; ; . 3 . . Blaunuästige Beate. did , g e e. r altungsbehörden äber die 6). Die wen, w ,,,. . , J ,,,, (
31. Festsetzung des Besoldungsdienstalters ist für die Beurteilung der steigt 6 Vollen , hilfe 23 2. J. . , , ? k äaßig *
ö oe, . ** vor den Gerichten geltendgemachten vermögensrechtlichen 2 . zur Vollendung des fünften, bei Militaranwir M Shen im 8 26 genannten Beamten wird die Beamten folgende Vorschriften: ) Die am 1 April 1929 im Dienste befindlichen planmäßigen . lä) Die planmäßig a. ö ̃ einkommensansprũüche maßgebend. ĩ enst⸗ ** , m, dee n rr, , . tjahrs rr, 9. . n demselben Verhaltnis gelürzt wie der Drts⸗ 4 (1 Der r,, des (e , dee. wird das . Beamten mit e , Gehältenn werden in die Besoldungs⸗ 4 ,, ,, , ö elbe , n rr ee, , , . Derorgung der Hofbeamten und ihrer er n g e, ö ö Orts zuschlag J monatz an ge in den der Eintritt in . ben den sie . 4 . 84 if g ittung und Srtszuschiag) zugrunde gelegt. Dabei wird der * pricht, die sie am 1. August 66 bekleiden. Dabei wird für ö. 16. März 1919 Geseßzsamms S. do), wesche sich am 1. April , ch) in Grundgehalt tritt als ). iterer Ve , neue Dein ehe ee, len gn f nen einn er . rtsztischlag mit dem a ahl gell Beem bens Bienft⸗ die engen. Heamten, die bi'her ein Ein elgehalt bezogen haben . . 6 dem Haushaltsplane der bisherigen Kronkaffe vor- ier bin mmens ein DOrtgzuschlag 4 ve en * 39 C) Das Aufrücken in der Grundvergütung hrung nal ge rer r high fälls weg mit dem Ablauf des Ka—⸗ ,,, . vermerkten — auch, bei den ver⸗ und für die durch dieses Gesetz Ya. tersstufen eingeführt ö. 64 en. m Stelle befanden, erhalten ein G ehalt Anlgge 2. 9 . 1 rden, wenn gegen das dienstliche oder au ßerdien ti den 6) ihn, in dem die sonstigen Voraus egzungen fůr ihre eirateten Beamtinnen, den nicht planmäßigen Begmten werden, das Besoldungsdienstalter auf den Tag des Einrückens in ö. e der diesem Gesetz als Anlage 1 beigefügten Be⸗ CG) Eine verheiratete Beamtin erhält halten des Stellenanwärters eine erhebliche Ausstell ih 0 Grrierteliahre , mnsbesondere das , bmi ben im 85 14 zibs. S genannten Begmmten nicht ge, ihre Stelle festgesetzs. Für Beamte, die zum 1. April 1820 in eine ö
. nung. zur Hälfte, wenn sie mit ihrem . . — nur EG) Vor der , . ist dem Beamten un dong rann, k oder a,. . ärzten — Durchschnitts atz kö Dieser Satz gilt Stelle besördert werden, die in elner 63 esoldungsgrupye J. die 2. Die weiblichen Beamten erhalten bei gleichen Pflichten Huus alt führt. Sie erhält jedoch den v n. fa. emeinsamen gehen, 365 über die Gründe der beabsichtigten ee ihn ict, Kinn or oder eine Ehe eingeht, ode 3j dem d ; als ruheg i, Dutchschnitts atz auch für diejenigen als die bisher von dem. Beamten bekleidete Stelle vorgesehen ist, * . Hie nn. e. die männlichen Ger en. der . der Familie . ut . ö 12. 26 5 . 1 so sind dem r : ba n, e, vierzehnten ö . e l, 4 . 9 . . ö ö . Oe 1 9 ,,,, ĩ ‚ ; , eitig m in j h ⸗ ] . ü ̃ 3 De amen = j z ; z i ö. enannten Beamten wird der — . t j ö ö ö z /,, , ,, eee. :, e ,,, ,, i, , , , ,,, . J ar für diejenige ) run b n g ir, n . e behõ n. . ; j * Srtszuschlag. nrechnungsbeträge au rund der nigen Beamten, e mit Wirkung v * 920 i 4 Grundgehalt vorge sehen ist. ö fir die das hoher . . . 23 schwerde an diese zu ngsbehörde erlasen i. F Kusgleichszuschlag ö. ö * 19 u 16 8 beseichneien Hese es werden dem tatsäch - Stellen eingereihi . 63 r n, e. * ö ö w pP Betrags gewahrt. 69 gu der ö, ist der vorlal II. Ausgleich szu schtag. ich , . 65 net esolbungz kw n 2 r e, ,. bezeichnet sind. 4 8 u fen. K . ö — ähren zwar dert ; 9 ; uhe Itsfähi der Besol . . en planmäßigen Beamten, auch wenn lie ch nicht 4 ( Das Grundgehglt der planmäßigen Beamten, soweit es Ortstlass le ĩ des e n , f ab, wi die Deli r e. 2 8 16. ordnung oder im H ale l hafsrlen ausdrücklich als mehr in ihrer ersten eng, Stelle befinden, 2 22 . . nicht ein Einzelgehall ift, steigt nach Dienstaltersstufen mit zwei⸗ ) Die 6 8 er zeichnis. 3. geht. Nur aus besonderen Gründen 9 dir Genn un Au s gle ichs zuschlag. ruhe gehaltsfahig bezeichneten Beträge und Nebenbezüge so. soldungsdienstalter soweit vorgerückt, wie es vorge rückt wäre, wenn ö. Hin Aufrückungsfrift bis zur Erreichung des Höchstgehalts. bestimmt sich tellung der Qrte in den verschiedenen Ortsklassen , früheren . zulässig. Eine ag gere hn ch Anpassung an die Veränderungen in der allge⸗ wie bie mit Nebenämtern oder Nebengeschäften verbundenen 15 Abf. 2 Satz 1 schon 7. * ihrer ersten planmäißgen An⸗ . ö , e ern mer,, , d, gem, . . i w ennie wird. zum Grund gehcite, zr Grun, w ,,, eantfen aus dei Kiasse der che. . . . ö. gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienst⸗ an die we ng er, n. . K 63 3 Nigg des ur nde 9 ping an än , , fr . ih *. . an. , r ne, , , . öᷣ k e, , hn . f * ,, gift * 0 j ö j a 1 t ir n.; i usgleichszuschla ewähr e . ir, ; ĩ . wi esold ienst⸗ 4 (3) Auf das Aufrücken im Grundgehalt haben die planmäßigen in . . ein außerhalb Deutschlands gelegener, allein nicht die Wirkung, daß dadurch der . 3 fee un , , ö. n S alt aushaltsplan 2 Kinderheihilfen und der Ausg tichsznschlag z 18 des Be- giler soͤweit vorgerüct, wie 1 arge iet ware, Denn 6 I
e m, ei t, ruch. Der Anspruch ruht, solange *in preußische K . . 2 e. ö . e , nn, m,, . hing . 1 Der Aus . schieg nnn nig ie r dergeithn k ,, , . ul . , , öh. lh , , r, ⸗
inarverfa ö . h sitz en, zuzuwei 2 . K . K i f j ähig. J 5 ; ihrer Ueberfũ in ei 6 ts ãtte. 4 . 3 2 K 6 , d Minister in Gemeinschaf n . 3 18. . i e n 3 , K n . . ö. . een . . 8 ö R. 66 ö. . 53 . ⸗ ; . rt das Verfahren zum Verluste des Amtes, so finder kö Anwärterd ien stalt vom Hundert festgesetzt. , oder dus dienstlichen Rücfichten versetzte Beamte ergeben, daß 4 eine Nachzahlung des zurückbehaltenen M . . 56. — z me e. n . grmaltgelung einer besonderen Festse fung nach dem Durch⸗ am 1. April 1920 nach den neuen Grundgehaltssätzen ihr Grund- 4 n es J ö ö 23 1 we, . = ö . u sch lag satz be aich ,,,, Benn II. Warte t ö 9 Ruh 1 alt, Hinter⸗ 66 . drei Rechnung lahre vor der Zurruhe⸗ 1 1. ö. 6 9. , ee. e. ö . ;
b n ichen Hochschulen rücken im Grundgehalt ür die des Ortszuschlags ist der dienstliche Wo für das Amt endgukti J n,. . esih i — eben enbezüge. etzun ae erhalten haben? würden, wenn sie in einer früher von ihnen nicht mehr auf. : 9 sitz maß ebend r dienst hn ⸗· Et. pine g g in den Staatsdienst übernommen . cHieideten Stelle verblieben und erst zum 1. April 1920 befördert ⸗ a. ⸗ 2 ; e der den Ausführungsbesti ih § 19. r . ö : , . orde 4 3 3. ; E ) Bei der Versetzun . etz. hrungsbestimmungen ; rsorge⸗ worden wären, oder daß sie in der früheren Stelle bei dem 4 vesoldungsßien statter. her ge n e, , ,. , . aendern ge err er gng nns nenbernns des siegt rtebenenti sorge - ehe, beigen Tach m i Up i ich er e, n gde eitpunkte, zu bem der Bezug des Grundgehalts der bisherigen Dienstaltersstufen zu rechnen. n n, 3 8 . e, ö Bersetzun der ks Mb. Z des Gesetes; betreffend die Fürsorge für die Witwen Den mn n m, r n lg rl , . . 98 und Kaifen der unmttelbaren Staats keamten vom R. Mai Fienͤeeen, dis wenn sie Tit Kn Lan des 1. in n gg in .
(I) Das Besoldungsdienstalter der planmãßigen Beamte i 5 6 eamten mit nn teils aufhört. ) Die , darf fünf Jahre, bei Ming
in den Ruhestand, vom 26. ru ] j Staatsbeamten in den Ruhestand, vom Fe uar 13827. Mai 1507 (Gesetzsamml. S. 298 und 6. 99) wird wie Stelle Eingerückt wären. .
aufsteigenden Gehältern beginnt mit dem Ta Anstell der jeweiligen planmäßigen Stelle, soweit , e, r wee. Die bei der Versetzung an den Ort einer anwaärtern vier icht ü 2 mittelbaren ; in den Ausführungsb , , u nicht daher i es oer Ortstlasse eintretende , des Ser nf rig 1 bis ur . 26 err se. Rl een ln b Gäietsammi s zn ward mä folst n ‚ ꝛ; ie i i ᷣ jim Tr fun gtr, ; ; ichen 64 rg m ,, gen m . a . ö r nften Anwarterdienstjahrez, fall folgt geändert; ö 4 Veamte, die infolge der Umbildung der Staatsbehörden J , k , e, , ,,, . , , geen k he ro ehelich der in e ,, g,. é, , , , e. ufste gen in die höheren Gehaltsstusen zu rechnen Rigs Vers ng bersefben tagfs ein, anders Gelle tober nul den Ziwilanwärter f o ert Daz Warkegeld dieser Beamten bettägt, sofern nich ‚ 8 nindeftens man, dünstlichen Rach sichten in ellen ee del edu; . ᷣ 2 n. ö R tand, i in den Sidi er vom Beginn des sechsten. der Militaranwäthe * ‚ ö h , F 10 verordneten eschränkung, min esten neunh j G Its verwend werde ö n, ,, , , , , , V n , nun,, , , , ,, ,, k . eschaffene Stellen können, auch wenn die ve⸗ d, g vom 21. Juli 1852 (Gesetzsamml. S. 466) nicht vergütung * Höhe der ae g den . j ß Mh Mark J Kö ; , kö, 66 des . , — . * er. 5 J. bern f r, ,, n en 366 ii 4 . * 2 n. ll ö des neuen 4 Dieses Gesetz . se,, auf die 6) Die am 1. April 1920 im Dienste befindlichen ni tplan⸗ e. Beamte die Geschäfte der neuges k oder einer Dienst wohnungen. . eeinzustellenden Anwärter ist alljährlich von 3 9 : ig Dienstein kommens r der Wohnungsgeldzuschuß oder der Hin leder gölet; nher n mb vader später ver- eh gen Beamten , 36 gleichen r im Dienste befind⸗ d ; J, nl, ,, bb. eee, e eh, ö . e nns, fee ele, ü, , ö. . 6 m ĩ m. nn, n,. übrigen di . ? . nao reiht. d ̃ ö — ö , , g, n, , , ,, . e r g, d mr ,, , 38 . ! n g, wenn Dieser Betrag soll den am Wohnorte des 4 , Während der Dauer di ig * gelder um die im 3 16 Abl. 1. gengnnte öchsigrenze gi ) —
oder in der Marine ; , eamten fir Weh ⸗ ö 5 14. den ollen Berrag ihres ruhegehalts fähigen Dienstein= Verst orb derjenige Betrag, ben Ech ücber vorflehende Beftin mungen hin hrs tannm her, rn; a) neun Jahre oder weni edient haben, die tatsächli, ö h et . za inn, Mietpreisen entsprechen. Die ,,, mens. 3 22. als Ruhegehalt des Verstorbenen derien 9. ständige Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister in 4 e oder we r gedient haben, die tatl ; 8 durch zustãndige s . e. zu schlag. ö m . . ; orbene als Ruhegehalt erdient hätte, wenn er am ; . ell Nꝛllitãr · vi · Mtarinedie ustze it bis mn ö wirkung ber zuständi n dae. k G Bur Grunhvergütung der nichtplan mäßigen dam en Ti Sat 8 wirt aufgechsben, Sn e e hen,, Te e d, en k he et een in, en Ver⸗ ö ö.
4 ĩ eser Fest zxitt als Fzhetterer Beta ndte i des ge , . . 1 i nr ö . . 7 56 waer, r , , , , nen ü. 66 2 . i , , ung der 35 9. 8 zulassen. MUhril auf 5 18 in den amflichen Verpfli . na aßgabe des Zivil- , be⸗ 27. März
amten bei Berücksichtigung des von ihnen vor jenem Tage be rxuhegehaltsgesetzes vom ars 151527. Mai 1897 gte ich ste lung mit den bisherigen e,, m. sein — i . 268 und S6) in den Ruhestand versetzt 6 Dien stbe zügen. z
; ʒ . 1 worden wäre. . 6 . . War das bisherige Diensteinkommen eines Begmten ein
s. 5 14 wird wie folgt Länder 7. 6) Die den , an Unterrichts onorar und guichh der bisherigen Teuerungszula en am 31. März 1970
Dieses Gesetz findet auch z die Seamten drr. Sand onstigen aus ihrem akademischen Cehramt herrührenden Hohen als seine BVezitge, auf Grund, die ss Hese hes 2. ö ' t der jeweils geltenden. Besoldungs ö Unters bern, ach es sich ein, er n i, 7
Jahre, — Etz ung ist zu berüg sichti ; . . ; gen außer dem w — ö ö b) über neun Jahre gedient haben, außerdem die na hnung auch der Wert, den 6 Wohnung . = zuschlag in Höhe von 80 vom Hundert des Ortszuschlags, den
k. Militär⸗ und Marinedienstzeit und die na hat. Auf den ,. einschlie ölich ern i m hne dürfen
als planmäßige Bea u ͤ en ßige Beamte in der ersten . den nn . Ren Pen
olgende Zivildienstzeit, wenn die Gesamtdienstzeit jedoch, falls das Anfangs Besoldungsgruppe beziehen wü t f 13 Jahre nicht übe chritten hat, mit höchstens 6 Wohnungsinhabers 5 9m I 2 3e Vesoldungzgruppe des Verlauf . iens hn ö. lan l? e e, n verbleibt eß bei ar en, g.
. t ho weit ᷣ nicht ü igt, , ih. ; 4 Jahren, bei längerer Dienstzeit für je 2 Dienstjahre 30 vom Hundert, falls es 7000 4, 3 3 . . n! Ist ein Zivilanwgrter bis zur Vollendung des fünften Annit
mid einem weiteren Jahre bis jur Höchstgrenze von ins- steigt, nicht mehr als 40 vom fiori dienstz ilitã ĩ ö — un jahres, ein Militäranwärte 7 * ; K nn ne fake, mn. i. 8 er , 3 . bo, , ie e e rr , e, , en r, i. , ,, gn, . ,, . An = . . rreichbaren höchsten Ortszuschlags einschließlich Aus “ Jivilanwärter vom Beginn des sechsten, der Militäranwärtz im de en, orb ung? gewährle istete jährliche Mindesteinnahmme rer m ige handelt, als ruhegehaltsfähiger Zuschuß, im übrigen g1 6 . . Anwärterdienstzeit zuschlag angerechnet werden. n,, ni n. des n . Anwäãärterdienstjahres an den Orten ,, ö, de, ,, , n, auf Be ngen u Sinne des Z j5 bes Zivilruhegehalts⸗ igen he ite ahiger Zuschuß über den, Lin she h r nn bis , , är, , e Gib; der Inhaber einer Dienshhahnung unter n- f en, nn,, i ee dmr ö gese tze hin zuchrechnet . eben Zeitpunkt weserhn gewähren nden der zur die S. liegende Militär⸗ und Marinedi ö . n 17. Lebenz jahre , seiner vorgesetzten Dienstbehörde Räume anderweit ab gütungsstuse beziehen würden, in volle. Höhc. ö Di . 33 . 290 win e Versetzun e . ö , e,, . ne ,, 36. , . . ,,,, ,,, . außer Berrgcht, zh. die dei ber lezten Wertfestsebumg berückfichtigt sind, so int 6. ** Für die wissenschaftlichen LAssiste ten mit plamäh . ergehen er iter nn, 1 2 ö gebende Bienstzeit wird vom Wag der. e ilitatien an Erhöhungen des TSitene es ud en seindetbeihilfen insoweit k atschlich geleisteten Kriegsdienjtzeit anzurschnende Wert der Wohnung neu, sestpissetzen. K*. Erlös; Vergütung bei den. iffenschafttichen Hochsthulen und die hu tselben aüf eine andere Stelleg 185 * I ; erechnet, sofern nicht nach den Bestimmungen der Zß8 13ff. gußer Petracht, als sie lediglich infolge der Hinaufsetzung eines kl, Darüber, nach welchen G , . für die abgegebenen Räume fällt ben Staate zu. . J gleichgestellten n. er wi ic en chulen,. h bent J. Mai 1661 (Heseksammi. S. Als) fallen 8 ,, eine für den Berstorbenen Srtes in eine höhere Orts lasse, der Versetzung an einen Ort he g 266 f. , . . , 33 nn, . . . ,. ĩ . , n, om hunden gz 20. f günstigere Berechnung Platz greift. ; . re ö . oder infolge einer Vermehrung der ö. . — . . n sie als planmäßige. Beamte in der ah ; . . ĩ . nderzahl eintreten. — der Schutztruppen, von Inhabern des Beamtenscheins auf Grund Sondervergütungen. Gehalts stufe der ver ol ge uhr h ziehen n n Aenderungen der Vero . 4 68 2X2b. . 2 Der Ausgleichung nach Abs. 1 wird stets er n, seit dem bald die ihnen gewährte Grundvergütung in ihrer Hähe vom 10 März 19183, Die bei den Universitäten bestehenden Professoren⸗- 1. April 1920 in Geltung gewesene Hundertsatz des Ausgleichs Witwen⸗ und Waisenver sorgungsanstalten werden auf⸗ zuschlags zugrunde gelegt.
Die Verordnung über die er rg gg ö. . e
des 5 33 des Reichsverso rgungsgesetzes vom 12. i 1920 (Reichs ⸗ . J i Reich ö. der Besoldungsordnung nicht vorgesehene Vergütungen, Grundgehaltssätzen dieser Besoldungsgruppe . cd sür die im 3 1 dieses Gesetzes genannten ofbeamten wie
FGesetzbl. S. go), von bewaffneten und uniformierten S 8
der d ? rten Beamten insbesondere Vergütungen für über das ⸗ übii . soldungs 8 n
er Verwaltung des Innern unterstehenden Schutzpolizei so⸗ Arbeitzmaß 1 ,, . — 6 n ,. ö 9. . geg . ütu e beziehen wünden.
df Ihre ben tungen werden auf die Staats V. Sch lu s vor schtiften. 27
se übernommen. r Vermögen fällt an den Staat. . . Aenderung des Gesetzes, betzeffend die ab lung
wie von Soldaten 26. Wehrmacht in planmäßige Beamtenst das ; ellen amten aus dem Hauptamte nicht gewährt. A ; . . festzusetzen ist, bestimmt das Staats⸗ . 6 ö. . , , ,, CG) 5§ᷓA Abs. 2 und 838 gellen sinngemäß. 65, 33 Abl. 2 Satz S fallen weg 35 e. ö ö . azu erforderlichen Mitte w V. . z ö j uten: ; i ,,,, ö,, k ö ere e e e er nnd n nner, e. . . . en. Grundgehaltssatz näͤchsthöhe ren 2 5 ö (M Wirph dem nichtnlahmäßigen Benmten cine inn Dien fleinkommeng 123 ba Wohnungsgeldzuschuß oder der J ah e. Amp se ng an ie, r m, un renn en. gi des Geseez Herren en die Zahltzug der Beamtenbesowun u iesen die volle für das Weiteraufsteigen in die fol . Nebenbezüge. . nung zugewiesen, so ist· 8] si 3 Dahn g Srtszuschlag sowie eine etwa gewährte . en stwohnung Wit schaftz lage gahr Ma e r der fiche, b. j Szuschlag ge⸗ und Gnaden vierteljahrs, vom 7. März 1908 (Ge . ö e, wee bn fr er jedoch in der früheren 8 ch Mit einem Amte verbundene desondere Nebenbezüge, wie als Hessldungs ui ppe dez Ai d en e e n, ) fer Meier nt schäb igen ö . liser. i ner kö 3 erh ei , . i . 5 T* ! nö * ö . 3. 2 . ö l ⸗ . ö. R ) 23 2 ) w. . k,, h , , , dd,, e , , , n,, , ,, JJ , er er rr, . i , , n. 891 n ren n , ,,,, 2 e. w . 1. . Dienstein kommen zuerst planmäßig angestellt wird, bei den im 5 14 Ab. 19 16 . der Dauer diesen 7 j . ienstein⸗ suger wird von deren Wartegeld⸗ und Ruhegehaltsbezügen mäßige Stelle bekleiden, erhalten ihre Dienstbe züge, soweit nnn,e/ee,,,,, e ö ö esoldungsordnung ausdrücklich nannten e die BVesolbungsgruppe J6 ᷣ . r Betrag ihres ruhegehaltsfũhig , Lin . Art und in demselben Verhältnis . wie der sie ihnen in w Barbezügen zustehen, aus der Staats⸗ neuen Besoldungsgruppe zu derselben Zeit in ke folgende Stufe (2) Für ein Nebenamt oder Nebe 3 kũ (* Wird, der Ortszuschlgg na 14 Abf. 14 und ? m. 23 nen de ö . Ausgleichs zuschl gleichartiger im Dienste befindlicher Beamten lasse monatlich. bei Ueberweifsung auf ein Konto viertel⸗ a. ,, darf bei einem Uebertritt in die nãchst⸗ amten eine besondere Vergütung aus e r n n. nn n T m hol; 6. 6 . 9 Höch . ,,, ehen fal serd, gef aher von ihm be⸗ von deren n g al! eh, e , . * . j ö 3 a n gigen Beamten (Etellenauwãrtern . ) 7 ꝛ 2 2 3 7 . — l 18 g ' in⸗ i j min 2 9 9 * . ö 3 ,, k 3 . E/ 4 33 98 wem, nicht in unmittelbarem. gleichszuschlag zugrunde gelegt. 6 , de. Dien te ztemmen mindestens gl 2 * 1 8 , . ͤ . beim Vorliegen besonderer Ver⸗ halten ihre Dienstbezüge monatlich im voraus. Jahre verkürzt werden. Werden bei einer 8 6 in Ansp . ober den Beamten in besonderem. Marc MR 5 5 mn s. ö. ,, 6 91 ver⸗ erer. bis auf die volle Höhe desjenigen Betrags erhöht ne. ö § 28. dungsgruppen übersprungen, k ist das , lalter so § 10. Son dervergütungen, Kebenbe züge nnd gi c ist, oder wenn der Hofbeam te ohne Genehmigung der als Ausgleichs zuschla auf . . . ue. e, . 6. Aenderung des Staatshaushalts ge setzes JJ nn,, , , c len , ,, m nr e. J , , , ̃öe , , . . em en f he n e, ; . . 9 und · 1 h 2 . a des Wartegeldes ruht, wenn desjenigen Betrags, der. a usgleichszu — Abs. lt fol . ; Finanzminister festgesetzt. Ind dergleichen werden dem Beamten mit einem angemesse ber Di der, e. esolhungs ordnung 63 9 *g md echt auf den Hes ug de ö le Sof ⸗ bezogene. ruhe halts i Die nf fein konnen., owe te ee aus rsparnihe, dis bel en iittt n i eld gen n . 4 . . , lanmäßigen Stelle des e, ,,,, Si rt * ö. . 5 . , ,, 3 5 . ,, . . ö . mr , ,n, 3 n r de ,, e , ö . k aatsdienstes freiwillig ausgeschieden ober ist sein frü 3 n örde unter Mitwirkung der H ,, i Si iltuhe⸗ land., entfallen. wnrden ann ĩ li ü ᷣ . e mn t. n. ö affung . 5 i , n r erf e n, In ei en 11 . 36 . 6, ö ae , n i e me,, . . . bis auf die volle Höhe dieses Vetrags . nz gli , — iner Wiederan i ] 3. andige n Geme . ; j ö rden. ; ö . , , ö, , n , , e, ,,, n ,,,. frühere Besoldungsdienftalter und das frühere Dienstein kommen 6 d ge en. welche im Interesse der öffentlichen Sicher 28, nr lt el g T men Ettag e nn end besogenen Dienst, saßeh , , ,,, Möglichkeit der gesetzlichen Aenderung . i ine m 223 le. , e gn Beamte, *. ob rn e agen, e, nn n nn,, bi g, nb * . ten die nd. ier n in e n , de; e g n, ö. ö für i ö ö w . , der Aekle ihre iwillig aufgeben, sind hierauf ausdrü ĩ ⸗ owe is⸗ Weihilfen in der Weise, daͤß fü ü 2 Ab. . 6 in r M ᷣ ienstei 1 . . 2. ee nns ö feinen ger . * . Leschehen ist, honst unter zinrechnung eines angemessenen vollendeten e n, Lebens jahre 1 l . n . e el en ö R ch) 9 ö e eln, , ,, . pe e nne e 313 . rn r,, so entscheidet darüber der zuständige Minister in Gemein J Die Gewä ö. 1. * mon 3 s Recht auf d zug bes Wartegeldes ruht ferner, eichs⸗, Staats. oder ü . —⸗ Viensteinkommensbezüge, sestgesetzten Wartegelder, R q . chaft mit dem Finanzminister. R. welche w (3) Die Gewährung von Untertunftz Verpflegung. Felleidun une g! 3 . ge er, ander Teuerungs⸗ oder Ausgleichs zuschläge der im Dient be— ; K ,, 6 Lu] un he Tien ste⸗ . e. ie n n . e 22 — 6 ärztlicher Behandlung an die bewaffneten! und , 60 k ür Kinder vom vierzehnt i . el . r. . ö. e g l lige findlichen ,, Lohnangestell ten, Lohnempfänger, Ruhe⸗ und Hinterbliebenenbezüge können durch Gesetz erfolgen. urschi wo den find, nruß im Falle ihrer ar den Wieberanstellung . der der Verwaltung des Innern unterstehenden Schutz⸗ ind 1 ahr wird die Kinderbeihilse dauses o 89 8 9 ien 9 kde beschäftigt wird. . alts⸗, Wartegeldempfänger oder Witwen a. oder erdient 5 30. e lter. Hnitzein u das k , hre, d, mie, een ge een. e. . , , n,, . hinter Aenderung der Vesoldungs ordnung. ; . . . elt. benen reihe Wirb der Hofbkamte ini Reichs- oder Staatsdien em Versorgungszuscht 6 — . Aenderungen der Besoldungsordnung können insoweit . . * e. nn,, ö ö, . * ,. g. Nichtylanmãstige Beamte und ihnen gleichgestellte Beamte. . gin schlie hlich e g ee. . eine anner n , dien, ö,, 8 28. * . erfolgen, g. n. kee, n 9. vber einc der Länder oder die Zeit mn Hemeinbe⸗, Kirchen ⸗ und . § 11. ö. rr e lh f um de um den das eigen g H Hf . 9. ö. J 3 das Wartegeld für Kinderbeihilfen an. Wartegeldem , . . 2 1 Schuldienst oder die Zeit praltischer Beschäftigung außerhalb des ; Grundvergütung. 9 kommen des Einko ͤ ie ersten sechs e en ertiltgt dagegen vom slebenten R u he geh altsempfänger und Sin ter ö amtenklassen erforderlich werden. ⸗ g ö 1 . , . das ĩ 9 Die im .,, als Stellenanwãrter voll beschäftigten en, . e 8 . 1. abannt fn dem fich aus 6 , . . a. Ai ö ) fin win ern, . ere . e,, 2 e ; . esol en ; on dem ö g derb ährt. Wi es vormali usgle ichszuschla t i ei t ö ö 9 : k siindigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister i nf minen, ,,,, 16 die wissen⸗· ) für eheliche, für ehelich erklärte und . , r, gn r g. 4 oraussetzungen au . zu einem späteren Zeitpunkt Dien stverhältnisse der bisherigen Gerichts!“ ö stimmt. Die hierbei anzurechnende Zeit e . Beschãftigung wissenschaftlichen Hochschulen e ren ö e den Angenommene Kinder; 4 o tritt die Einziehung, Kürzung oder Wiedergewährung als dem 1. April 1920 einstweilen oder dauernd in den Kuhestand. schreibergehilfen. ö außerhalb des Staats bed mtenverhältnisses darf bie Hälfte der Ge⸗ ne . Tierärztlichen Sochschulen SBerg⸗ 2 , fin Ste ftindeß, die i die milie nge mshes e Vartegeldes miß dez: Beginne des engen inen , rr, mn, ,, K * ir e . a d e , , e gd. amtaufrückungszeit der Besoldungsgruhpe nicht überfteigen, in gtademien) und die ihnen in der , n . hin Jost. . genommen sind; . der auf daz eine solche Veränderung nach sih ziehende Er oder später im Rrrte oder im Ruhestande verstorbenen Beamten der an bie Stelle der bisherigen . tretenden der Beanite planmäßig angestellt wird. Ueber vorstehende ! Dien stbeziige der ul dn ü lsen ö 2 ker e l er, en tig nis igt ⸗·- ö ö Justijsetretũre und Negistratoren vorläufig mn regeln.
- *
8