1921 / 34 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Feb 1921 18:00:01 GMT) scan diff

die Apotheker bej den Klinischen Anstalten in Breslau und dem Charitékrankenhaus in Berlin, die wissenschaftlichen Mitglieder und Assistenten beim Institut für exherimentelle Therapie in Frankfurt a4. M

der Assistent an der Biologischen Anftalt auf Helgoland;

im Bereiche der . des Ministeriums ; für olkswohlfahrt die Assistenten beim Institut für fektionskran kheiten Robert Koch

in Berlin und bej den Hygienischen Instituten in Beuthen, Saar.

ssücken und dem Ersatzinstitut fär Posen und den Medizinalunter⸗ suchinggämtern, die wissenschaftlichen Hilfsarbeiter bei der Landesanstalt für Wasser⸗

hygiene in Berlin⸗Dahlem. 5. Anwärterinnen auf Stellen, die in der Besoldungsordnung mit einem f bezeichnet sind, erhalten die Grundvergütung um 10 v. H. Xfkürzt. Auf die Berechnung des Srtszuschlags ist die Kürzung der Grundvergütung ohne Einfluß ö . 8. Beim Nehertritt eines Stellenanwärters qus einer Gruppe in eine andere ist 5 3 Abs. 5 des Gesetzes sinngemäß anzuwenden.

Schl ußbemerkungen.

1. Die am 1. Ayril 1920 im Dienst befindlichen Landjäger amwärter und Hilfspolizeiwachtmeister bei der Schutzmannschaft er= halten, soweit es ihnen in den bisherigen An stellungsbedingungen ausdrücklich zugesagt ist, die Bezüge der planmäßigen ten. 2. Die, Sätze für Militäranwärter gelten auch für die Amwärter in der Landiägerei und für die Hilfspolizeiwachtmeister in der Schutz. . soweit sie mindestens vier Jahre beim Misitär gedient

en.

3. Die nichtplen mäßigen Gerichtsvollzieher erhalten einen Anteil an den Gerichtspollziehergebühren nach Maßgabe der Gerichtspoll. zieherordnung und des Haushaltsplans

4. Die nichtplanmaßigen Amtsgerichtskalkulatoren erhalten einen Antzil an den ven ihnen aufgebrachten und eingezogenen Ftechnungs—= gebühren nach Maßegabe des Haushaltsplans, für das Rechnungsjahr 150; 15. . G.

5. Die Konstruktions⸗, Betriehs⸗ Jechnischen Dochschulen beziehen neben ihrer Grundvergütung einen Anteil bis zur Höhe von jährlich 4500 A an den Unterrichtsgebühren des Profesters. dem sie zugewiesen sind, infoweit der Gefamtbetrag dieser Gehühren zur Deckung der Ausgaße außer dem Gebührenanteil des Prosessors ausreicht. .

s. Den gußerpsanmäßigen auferordentlichen Professoren und den Tagen planmäßige Vergütung angestellten Lekkoren für Sprache und KLünste bei den Universitäten verbleiben die zu C 7b Abs. 1 der J zur Besoldungsordnung genannten Bezüge un— erkürꝛt.

und Oberingenieure bei den

Gesetz sorgungsbezügeder zum 1. Ap̃ril 1220 oder zu einem früheren Zeitpunkt 'in 'den Ruhestand versetzten unmittelbaren Staats beamten, ihrer Hinterbliebenen und der Hinterbliebenen der vor dem 1. April 1920 verstorbenen Beamten Geamten⸗Altruhe⸗

gehaltsgesetz). Vom 17. Dezember 1920. Die verfassunggebende Preußische Landesversammlun hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet 6

über die Ber

51. Ruhegehalt und Wartegeld.

Das Ruhegehalt und das Wartegeld der zum 1. April 1920 oder zu einem früheren Zeitpunkt in den Ruhestand versetzten un⸗ mittelbaren Staatsbeamten ist für die Zeit vom i. April 1920 ab auf den Betrag festzusetzen, der sich ergeben hätte, wenn der Beamte bei seinem Ausstheiden aus der zuletzt von ihm bekleideten Stelle nach a,, , ,,. i 2 von diesem 8 ang ln Kraft tretenden Vorschriften besoldet gewesen in den Ruhestand versetzt worden wäre. ö, 4

§ 2. Witwen- und Waisengeld.

Das Vitwen⸗ und Waisengeld der Hinterbliebenen der im 5 1 dieses Gesetzes genannten und der vor dem 1. April 1920 im Amte verstorbenen Beamten ist für die Zeit vom 1. April 1920 an auf den Betrag festzusetzen, der sich ergeben hätte, wenn der Beamte bei seinem Ausscheiden aus der zuletzt von ihm bekleideten Stelle nach den am 1. April 1920 geltenden oder mit Wirkung von die sem Zeitpunkt an in Kraft tretenden BVorschriften besolder ge⸗ wesen und in den Ruhestand versetzt worden wäre.

5 8. Ver sorgungszuschlag.

(I) Der im 5 23 des Beamten⸗Diensteinkommensgesetzes vor⸗

gie ers gere uchi. tritt in gleicher Weise zu ben auf rund dieses Gesetzes gewährten Nuhegehãältern, Karte ge dern

und ,,, nt

2) Maßgebend ist für die Berechnung dieses Versorgungs⸗ zuschlag dasjenige VWartegeld, Ruhegehalt oder ke r rr g. Dienstein kommen, soweit es aus Grundgehalt oder Grundvergütung und Yrtszuschlagdurchschnitt besteht, das sich ergeben hätte, wenn der Beamte bei seinem Ausscheiden aus der zuletzt von ihm be kleideten Stelle nach den am 1. Apris 1920 geltenden oder mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an in Kraft tretenden Vorschriften besoldet gewesen und in den Ruhestand versetzt worden wäre.

5 4. Kinderbeihilfen.

() Die im 5 17 des Beamten ⸗Diensteinkommensgesetzes vor⸗ esehene Kinderbeihilfe einschließlich , , wird für ie Zeit vom 1. April 1929 an in der gleichen ise unter den dort ae,. Voraussetzungen auch den im § 1 dieses Gesetzes bezeichneten Beamten sowie für die Kinder der vor dem 1. April 1920 im Amte oder im Ruhestand verstorbhenen Beamten gewährt. (2) 5 24 Abs. 2 und 3 des Beamten⸗Dienstein kommen ogesetzes finden entsprechende Anwendung ö

58 5. Anrechnung der nach Versetzung in den Ruhestand geleisteten Staatsdienstzeit.

Beamten, die nach ihrer Versetzung in den Ruhestand in der Zeit vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1918 als Beamte im unmittelbaren Staatsdienste verwendet worden sind, ist der Zeit⸗ raum ihrer Verwendung * ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit inzuzurechnen. Hat die Verwendung ununterbrochen mindeftens 566 Tage gedauert, so wird die ruhegehaltsfähige Dienstzeit auch dann um ein Jahr erhöht, wenn durch die Zeit der Verwendung em weiteres Dienstjahr nicht vollendet ist. Bas Ruhegehalt dieser Beamten sowie das Witwen⸗ und Waisengeld ihrer Hinterbliebenen ist mit Wirkung für die Zeit vom 1. April 1920 ab neu festzusetzen, mit der Maßgabe, daß eine Steigerung über die bei 40 Jahren rutzegehaltsfähiger Dienstzeit zu gewährenden Bezüge hinaus nicht stattf indet. z

6.

Ergänzung der Vorschriften über das Ruhen der BVersorgungsbezüge. Bei den zum 1. April 1920 oder zu einem früheren Zeitpunkt in den Ruhestand versetzten, danach jedoch im 6 83 5 * 3 7 des Zivilruhegehaltsgesetzeßz vom 27. ing, 1872 (Gesetzsamml. S. 268) in der Fassung des Gesetzes vom 7. Mai 1967 6 somml. S. O3 wiederangestellten oder beschäftigten Beamten gilt ls früheres Diensteinkommmen im Sinne der Vorschriften über bas Fuhen. der Versorgun bezüge dasjenige Einkommen, das aus⸗ hließlich Ausgleichszuschlag sich ergeben hätte, wenn ber Beamte in der zur Zeit seiner früheren Zurruhesetzung bekleideten Stelle

§ 7.

Lehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen und ihre Hinterbliebenen. (I) Die zum 1. April 1920 oder zu einem früheren Zeitpuntkte von ihren amtlichen Verpflichtungen entbundenen oder in den Ruhestand versetzten Lehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen er⸗ halten für die Zeit vom 1. April 1920 an dasjenige Dienste inkom⸗ men, das sich ergeben hätte, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Entbin= dung von ihren amtlichen . oder ihrer Versetzung in den Ruhestand nach den am 1. April 19236 geltenden oder mit? irkung von diesem Zeitpunkt an in Kraft tretenden Vorschriften besoldet . und von ihren amtlichen Verpflichtungen entbunden worden () Auf die Witwen und Waisen der zum 1. April 1920 oder zu einem früheren Zeitpunkte von ihren amtlichen Verpflichtungen entbundenen, in den Ruheftand versetzten oder vor dem 1. April 1929 im Amte verstorbenenen Lehrer an den wissenschaftlichen Hoch⸗ schulen finden die Vorschriften des 5 22a des Hinterbliebenen fürsorgegesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß die Hinter= bliebenenbezüge fin die Zeit vom 1. April 1950 an so zu berech— nen sind, als ob der Hochschullehrer im Zeitpunkte seiner Ent⸗ bindung von den amtlichen Verpflichtungen, seiner Versetzung in den Ruhestand oder seines Todes nach den am 1. April 1920 geltenden oder mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an in Kraft tretenden Vorschriften besoldet gewesen wäre. 8) Die zum 1. April 19820 oder einem früheren Zeit⸗ punkt von ihren amtlichen Verpflichtungen entbundenen ber in den Ruhestand versetzten Lehrer an den wissenschaftlichen Hoch⸗ chulen erhalten denjenigen Ausgleichszuschlag nach 5 18 des Beamten⸗Diensteinkommenggesetzes, der ihnen zustehen würde, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Entbindung von den ant ichen Ver⸗ pflichtungen oder ihrer Versetzung in den Ruhestand nach den am 1. April 1920 geltenden oder mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an in Kraft tretenden Vorschriften besoldet gewesen und von ihren anitlichen Verpflichtungen entbunden worden wären. ) Die Witwen der im Abs. 1 bezeichneten und der vor dem 1. April 1920 verstorbenen Lehrer an den wissenschaftlichen Hoch⸗ schulen erhalten den Versorgungszuschlag, der ihnen zustehen würde, wenn der Hochschullehrer im Zeitpunkte seiner Entbindung von den amtlichen Verpflichtungen, seiner Versetzung in den Ruhestand oder . . 3 ö. ö . 1920 geltenden oder mit Wir esem Zeitpunkt an in Kra te i besoldet gewesen wäre- ; kJ § 8.

Hofbeamte und ihre Hinterbliebenen.

20 des Beamten ⸗Diensteinkommensgesetzes findet auch

Abs. 1 genannt j r . s. 1 genannten Hofbeamten und Hinterbliebenen §8 9.

, . der zuletzt bekleideten Stelle. Der Finanzminister bestimmt in Gemeinschaft mi = teiligten Fachminister in Zweifelsfällen . . der neuen Hesoldungsordnung die zuletzt von einem Beamten be⸗ kleidete Stelle im Sinne der S5 1,2 und 3 dieses Gesetzes entspricht. § 10. a BSesoldungsdienstalter. ei der nach den 55 1, Z und 3 dieses Gesetzes vorzuneh Errechnung hes Betrags, der sich ergeben 96 e nr n bei seinem Ausscheiden aus der zuletzt von ihm bekleideten Stelle nach dem am 1. April 1920 geltenden oder mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an in Kraft tretenden Vorschriften besoldet gewesen Väre, sind die Vorschriften des 5 25 Abs. 1 und 5 des Beamten⸗ ienstein lommensgesetzes mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden 6 an Stelle des 1. April 1929 der 24g des Ausscheidens aus dem Imte, tritt. Ueber jene Vorschriften hinaus findet in der Regel eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nicht statt. 5 11. n des Gesetzes vom 7 Mai 1920. Das Beamten⸗Altruhegehaltsgesetz vom 7. i . samml. S. 260) wird 3 ö . 9 § 12. Ausführungsbestim mungen.

hen n , e n, wird mit der Ausführung dieses Gesetzes § 13.

. Inkrafttreten. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft.

Berlin, den 17. Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck Haenisch. am Zehnh

. ? * o ff. Oeser. Stegerwald. Severing. 5 8es eg Gewährung von Notzu— ge setzlichen Kin beben ährung des vollen Orts

tplanmäßigen Beamten sonen.

effend gen zu

die

. a den

et ch l ilfen und die Gew u schlags an die nich und Volks schullehrper

Vom 18. Dezember 1920.

Die verfassunggebende Preußi hat folgendes Gesetz ker ee, ,

§ 1. Zu den gesetzlichen Kinderbeihilfen der unmittelba beam ten und Vol ksschullehrperso nen wird bis , =. Regelung durch den Staatshaushalts plan mit Wirkung vom . el. 19290 ab neben dem bisher geltenden Ausgleichszuschlag a eiterer Ausgleichszuschlag ein Notzuschlag gewährt, der

beträgt: in den Orten der Ortsklasse 2. 100 vom Hundert, .

60s,

Landesversammlung iermit verkündet wird:

„Mn pn

26 nm

Hh) . O” 6 . . und . (. ö. Orts kl k 9. der Rinderbeihilfe⸗ assen Dund E. 265

Entsprechende Not ĩ ibi war * i c; 6 f ls e werden zu den Kinderbeihilfen de

, . iuhegehaltsempfänger und Hinterbliebenen

Für die Höhe des Not uschlags ist bei d A . findlichen Stagtsbeamten * . der Hen ice Ger; ki . , ,, . n,, . und

n. ohnsitz de r Kinder⸗ beihilfe Berechtigten ner den b , mer

0”

52. Von demselben 6 ab bis zu einer anderweiten Regelung

durch den Stagtshaushaltsplan erhalten die nichtplanmäß Beamten, die wissenschaftlichen Assistenten mit . .

nach dem Beamten Diensteinlommen ge se he besoldet gewesen ware

gestellten Hilfskräfte der wissenschaftlichen So

und Institute sowie die auftragsweise voll . , angestellten Lehrer und Lehrerinnen bie ln und d Abs. 2 des k, vom 7 . 8 Gesetzsamml. S. 191) und 5 3 des pllaschullehrer· n 6 lommensgesetzes vom 7. Mal 1920 (Gesetz amml. . men S0 vom Hundert des vollen Ortszuschlags beziehen 66. mn Notzuschlag die . 20 vom . des rtzzusg eiteren guch hiergu den allgemeinen Ausgleichszuschlag ko 3 un Hundert als Notzuschlag. en

Berlin, den 13 Dezember 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. am Zehnhoff. Stegerwald. 8er m ,, dl kn adele

————

GSesetz über eine Aenderung

a) des Beam ten- Dig n st ein kom m ens gese bo m I7. Dezember 1829, Y des Ge segeseße⸗ treffend die Gewährung von Not zu den gesetzlichen Kinderbeihil den Ortszuschlägen der nichtpla Beamten und Vo ks schullehrpers 18. De zember 1926.

Vom 14. Januar 1921.

zu

en onen, von

folgendes Gefetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 5 1.

Die Besoldungsordung (Anlage 1 des Beamten Dien , vom 17. Dezember 1920) wird folgendermn ja ergänzt:

Es sind einzufügen:

In Abschnit 11A. In Gruppe s: Finanzministerium: Obersekretäre (bisher Sekretäre) * bei den Rentenbanlen in Gruppe 10: Verwaltung des Innern: Sektoren beim Literarischen Büro; in Gruppe 12: Ministerium . Volkswohlfahrt: Regierungs- und Bauräte Gisher Regierungs- und Dan räte) beim Wohnungs- und Siedlungswesen in Sonder

stellungen. In Abschnitt III. 1. In Grup pe 3 Amtsgehilfen (is her Amts⸗, Kanzlei⸗ Kassen⸗ theksdiener, Bauboten, Geheime Kanzleidiener) *) hofmarschallamt; Gruppe 4:

und Bibsy. beim Oben

in ofjäger, üfer; in Grußpe s: Sꝓofdekorateure, Garderobenintendant;

n , leiserk inisterilkanzleisekretäre Gisher Geheime Kanzleisekrets 3. n m, Car mis ren 6

Ranzleisekretäre (bisher Geheime Kanzleisekretäre * be Sbe rhofmarschallamt, ö in Gruppe 8: Kellermeister. § 2. s 1 tritt gleichzeitig mit dem Beamten⸗Di ii vom 17. Dezember 1936 in Kraft. Dien te ntimmn nnn

86 9 18. Dezember 1920 über die Gewa Bee f in i gr gesetzlichen e , n,. und .

ge n lLanmäßigen Beamte

personen erhält folgende ö ö. an,, ö Von demselben Tage ab, bis zu einer anderweiten Regelumj . den Staatshaushalts lan erhalten die nicht planmaͤhigen zeamten, die wissenschaftli hen Assistenten mit planmãhiger ö. 9 bei den, wisfenschaftlichen Sochfchulen und k ihnen gleichgestellten Hilfskräfte der wissenschafilichen Hochschulen, An, . und Institute sowie die auftragsweise vollbeschäftigten un ie einstw eilen angestellten Lehrer und Lehrerinnen, die nach den Veamten Diensteinkommengsge etz und nach dem Volksschullehren Dien teinkommensgesetz nur sh vom Hundert des vollen Srtz⸗ g ages beziehen, als weiteren Not uschlag die übrigen 20 bon hundert des Ortszuschlags und auch . 3 allgemeinen Auᷣ gleichszuschlag von 50 vom Hundert als Notzuschlag.

Berlin, den 14. Januar 1921.

=. ö Staatsministerium. raun. Fischbeck. am Zehnhoff. Deser, Stegerwald. 8 .

Nichtamtliches.

Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Gesundheitswesen, Tier ranfheiten nnd Absperruugt⸗ ma sregeln.

. Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich in der Zeit vom 15 bis 19 Januar 192 (Nr. 3 der Amtlichen Veterinãrnachrichten.)

8 2 des Gesetzes vom

vest

tis suum)

seuche

Aphthase rysipelas

Maul⸗ und rotlauf .

Klauen .

Rotz ¶Mallous) Rãude GScabies) Schweine Pes

1

D epizooticae)

* 2

der verseucht

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fe (Weiden

Beʒirfe Gemeinden

Bezirte Gemeinden Df e eider

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Höfe (Weiden)

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124 5s obs o s 7 Da s7ñ 5 ist am 19. Januar 1921 frei von Rinderpest

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S 1111

Ins gesamt ... Desterreich

Lungenseuche.

Genf, 10. Februar. gierung hat dem Völke Franken, in Gold zur O ste ur opa übermittelt.

——

Bekämpfung des Typhus i

gütung bei den wissenschaftlichen Hochschulen und die ihnen gleich⸗

Die verfassunggebende Preußische Landes ersammlun ha

(. . S) Die finn ische e rbunde ine ,

m Deut schen Reichsanzeiger und

Nr. 34.

JVeryachtungen. Verdingungen von Wertpapieren

Ischaften auf Aktien u. Aktiengesellichaften.

* ——

per Befriftete Anzeigen milffen Drei

Vierte Beilage

Verlin, Donnerstag, den 10. Februar

! mcd. . Fundsachen, Zustellungen n. dergl.

C.

Offentli

Anzeigenpreis für den Raum dem wird auf den Anzeigenpre

Bankausweise.

age vor dem Sinrüctungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Wu

Preuß ischen Staatsanzeiger

1521

Sz Grwerbs. und Wirtichgstegenofsen schanten. 7 Niederlassung 2c von Rechtsanwälten.

cher Anzeiger.

einer 3 gespaltenen Einheitszeile 8 . Außzer⸗ is ein Teuerungszuschlag von S6 v. S. erhoben.

38 Unfall. und Invaliditäts ö. Versicherung. 16 Verschiedene Bekanntmachungen. 11 Priwwatanzeigen

) Untersuchungs⸗ sachen.

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senthel wird gepiaß 8 3235 Ab. 3

h. H. aufgehoben, da der Aufenthalt

—halz bekannt geworden und damit

Grund der /Beschlagnahme wegge⸗

sen sst.

den, Len 31. Januar 1921. . kanxgericht. 3. Strafkammer.

imd Fundfachen, züstellungen u. dergl.

öl Aufgebot.

Det Magistratsrat Ludwig

nm w. 23, Holsteiner Ufer /,

E Lufgebot des Hypothekenpfendbriefs

. Hessischen Landes hypothefen bank zu

ammsladt, Jabrgang 1908

B Nr. 8 611 über 2009 4 beantragt.

Inhaber der Urkunde Hird aufgefordert,

stessens in dem auf /-Dienstag, den

1. Oltober Vormittags

Uhr, vor dem witer zeichneten Gericht

beraumten Aufgeßststermine seine Rechte

sumelden und ie Urkunde vorzulegen,

drigenfalls dig Kraftloserklärung der Ur⸗

de erfolgen wird.

Darmsta pt, den 30 Januar 1921. isches Amtsgericht. L.

no] gahlungssperre. Auf Antrag der Frau Oh dug n r g er i og Wilhelmstr. 10 1, uldenperwaltung in B geblich abhanden geh hhreibung der 5 WMogentigen Kriegs- leihe des Deutschen Reichs O 16022628 (00 verp6ten, an einen anderen laber alt Ye obengenannte Antrag Eistung ju bewirken, ins—⸗ . Zinsscheine oder einen Er⸗ 2 in auszugeben. 81. F. 42.21. Berlin, den H. Februar 1921. t Berlin-Mitte. Abteilung 81.

Zahlungssperre. uf Antrag der Bayerische. Disconto⸗ Dechselhank . A. G. epositenkasse ustadt a. Aisch, wird eichsschulden waltung in Berlin betreffs der angeblich

. wöo0 Schleswig⸗Holsteinischer Nenten⸗ f F. F. IZi65 ß ich xbieder angefunden. ebruar 1921.

mburg, den 7. olff.

Louis

reihung von über 200 4 ist

ovember 1920. itte. Abteilung 154.

0 , Schuldver⸗ oo. M und Mr , gh e

15. Dezember 1920. Bkrlin⸗Mitte. Abteilung 154.

n über die Schuld⸗

vorm. 4 soigen

rten Staatsanleihe

J Nr. 762 674 und 6 300 4 ist eingestellt. ebruar 1921. Mitte. Abteilung. 154.

uchstabe B Nr. 96 zichstabe C Nr. 1923,

en Reiche be⸗ ]

Aufgebote, Ver⸗

Reichs anleihe be

500 4 und j ,. Buchstabe /G Nr. 6997 über

I1ILU431i GSekanntmachung.

Aus giner Wohnung in Auggburg sind in der Zeit vom April 1920 Anfangs anuar 19821 folgen Stück der

77-81, Nr. 2 B S55 856 und 105 1581— 1585, Nr,“ 353 G0 641 64, Nr. 1 D 83 - 37.

, e, erpeten zu J A. V. 110 / l /

RAugsburgs den 6. Februar 1921. as Polizeiamt.

117432 Abhanden gekommen: 5osg anleihe Lit. C Nr. 4 941 473

117433 Abhanden gekommest: 30/0 Schusdver⸗ schreibungen des Deplschen Reichs von 1398 Nr. 330 325 und 3390 328, 2 Stck. . K 1000, von 1903 Nr. 627 718 und 628 719, 2 Stck. à 4 1000, vgn 1890 Nr. 11 328 und ck. A 4A 1000, von 1903 Nr. 4607 552 ber Æ 50. en 9. Februar 1921. PMzeiprãsident. Abteilung LV. rkennungsdienst. Wp. 78 / l.

Berichtigun

Bei den in Nr. 22 des / Neichsanzeigers vom 27. Januar 1921 Als abhanden ge⸗ meldeten zwei Schlesrschen ien ehe Nr. 4 Lit E Nr. 407 11300 und 4 Lit. D Nr. 2848 116500 myß es heißen: „Schlesi⸗ sche Boden⸗Cresit⸗ Aktienbank Pfand⸗ briefe“. V. B. 3 / 21.

Breslan, den 5. Februar 1921.

Der Polizei vräsident.

i735]

(116634

Das Amtsgericht Vechelde hat fol Aufgebot erlassen: 1. die Essener anstalt in Hamborn, 2. die R Handel und Industrie, Filiale

in Düsseldorf, 3. die Bank

Wilhelm Engels & Co. in / Düssel dorf, K. der Barmer Bankverein Hinzberg, ischer Co., in Schwerte, 5. Georg beler in Bochum, Arnyfstraße 29, haben das Aufgebot der angeblich gestohlenen 7 Kurscheine Nr. 88h f 815, 578, 544 / 797, 802, 6 905 / A6 und 313/219 der Gewerkschaft Wil ] salzbergwerk, in / Delsburg in Braun schweig beantragt. Der Juhaber der Ur- kunden wird a . spätestens in dem

widrigenfalls ihre Kraftlos⸗ g erfolgen wird. elde, den 1. Februar 1921. erichtsschreiber des Amtsgerichts.

1161 Aufgebot. ͤ Die Firma la fer Falk, Bank⸗ t in Düsseldorf, hat beantragt, den

ux der Gewerkschaft Hüpstedt zu p⸗

stedt Nr. 586 aufzubjeten. Der Inhaber der Urkunde wird ayfgefordert, spätestens im Aufgebotsterminl am 28. September 1921, Vormittags 10 uhr, seine Rechte anzumelpen und die Urkunde vor. zulegen, widrsgenfalls sie für kraftlos erklart wird.

anzumelden

widrigenfall

Urkunden Gum

die Kraftloserklärung olgen wird.

366 den 29. Januar 1921. Das Amtsgericht. Aunfge zsot. ; ndler IAkob Reitz, Wieg⸗ hat das Aufgebot

lige Der Althã baden, Feldstraße 1

tino

ishall &isburg, Kali⸗

Sofie Ritzel, geb. Löffler, Schecks Nr. 802 A vom 3 äber. Izoͤb, zahl

auf den 29. April 1621, Vormittags g. Uhr, vor dem püterzeichneten Gericht, Zimmer 33, anbeydumten Aufgebotstermin seine Rechte anzpimnelden und die Urkunde vorzulegen, wjrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Hrkunde erfolgen wird. Wiesbaden, den 31. Januar 1921. Das Amtsgericht, Abteilung 16.

(l I6633 ; Aufgebot. ! Die Firma Norddeutsche Kühlerfabrik G. m. b. H., vertreten durch ihren Ge⸗ schäftsführer Herbert Lesser, zu Berlin⸗ Tempelhof, Oberlandstraße 65, i fahren vertreten durch die R Justizrat Sluzewskt und Dt. Wittkowski zu Berlin CG. 19, Wallstrcße 8, hat das Aufgebot des von ihr utter dem Datum Tempelhof, den 12. November 1920“ autgestellten. von Gustav Jahnke zu Berlin, Pallasstrafe 33, angenommenen Wechsels uͤber 5 450 4, fällig am 20. November 1990, beantragt. Der In⸗ haber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Oktober 1921, Vorplittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin 8W. II, Kleinbeeren ö. 16—19, Zimmer 33, ufgebotstermin seine Rechte und den Wechsel vorzulegen, widrigen salls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. Berlin, den 11. Januar 1921. Amtsgericht Berlin Tempelhof. Abteilung 1.

Aufgebot.

Der Kaufmann Arthur Brüg

zu Düsseldorf, Oststraße 81.

durch Rechtsanwälte Dr. Cu

Mäckel zu Düsseldorf, hat

des angeblich verloren gegangenen, von ihm ausgestellten, auf 6 Deutsche Last. automobil Aktien⸗Geselljchaft Ratingen bei Düsseldorf oder Ueherbringer gezogenen, bei der Deuts Bank Filiale Düsseldorf zahlbaren Verrechnungschecks Nr. Ol2 103 übey 3214378 4 beantragt. Der Inhaber Her Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. Mai 1 . vor dem unßserzeichneten Gericht, Mühlen⸗ straße, Zipsmer 130, anberaumten Auf⸗

rkunde vorzulegen, widrigenfalls e . der Urkunde er⸗ wird. eldorf, den 31. Jannar 1921. Das Amtsgericht. Abteilung 14.

und die die

gen Bd. XI

Bl. 81 in Abt. 3 unter Nr. 2 für den Schuhmachermeister uard Lücke in Schöningen eingetragene Hypothek zu 3000 beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aushefordert, shätestens in dem auf den 19. November 1921, Vormittags z Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seing/ Rechte anzumelden und die Urkunde voy legen, widrigenfalls die Kraft ⸗˖ loserkläruyg der Urkunde erfolgen wird. ngen, den 19. Januar 1921.

Das Amtsgericht.

(117095

Das Amtsgericht Riddagshau Braunschweig hat heute folgende Gffent⸗ liche Vorladung angeordnet:

Das Eisenbahnkommissariat, hier hat namens und in Vollmacht dex Eisenbahn⸗ direktion Hannover . u der Eisen⸗ hahn Celle Braunschwejg folgende, im Grundbuche von Riddogshausen Bd. 1 Bl. Ia nud Bl. 7 a filr den Vereinigten Kloster⸗ und Studienfonds eingetragenen Grundflächen in Anspruch genommen, über deren Entschädigung / eine gůtliche Einigung

erfolgt ist: , . 1. vom Plan Nr. 133 in Größe von

staben v v. P O A1 133 0

mit den! 6, 00 a,

a b

k In i, vom Plan Nr. 1632 in Größe von 6 am die Teilstücke: 165 zu 4,58 a, unschrieben mit den Buchstaben t usr p w rt, 163 zu 2.69 a, um⸗ schsieben mit den Buchstaben C u m ] bisal!l o, 1634 zu 1,72 a, umschrieben

2

anbera/mt auf

1, Vormittags 11 uhr,

gebotsternmine seine Rechte anzumelden Auf

12 ha 83 a g6/ gm die Teilstücke: 1336 B zu 13,80 a, usnschrieben mit den Buch⸗

163e zu 1,16 a, Buchstaben Hh i n o h, 1635 zu n mit den Buchsta

3. vom Plan Nr. 92 in Gr m die Teilstücke: 92 umschrieben mit den Buchstaben 41 ei 41 RI d1i, 92 d4 zu O- 4a, umschrieben mit den Buchsta

4. vom Plan

Das von der,

vereinbarte Entzschädigungskapital beträgt: zu Nr. I 2963 16 Gweitaufendneunhundert⸗ S dreiundsechzig, Mark), zu Nr. 2 448, 80 lvierhundertgchtundvierzig Mark 869 h, zu Nr. 3 28 K (zwanzig Mark), zu Nr. J g2 40 M sweiundneunzig Mark 40 4). Zur Asfszahlung dieser Entschädigüungen wird Termin vor 9 Gericht / Wilhelmstraße 53, Zimmer 8, den 31. März 1921, Vornsittags 190 Uhr. Zu diesem Termin alle unbekannten Realberechtigten Anmeldung ihrer Ansprüche mit inweis darauf geladen, daß Nicht⸗ erschienene mit geschlossen werden. Braunschweig, den J. Februar 1921. Der Gerichtsschreiber.

117117 Oeffentliche Das durch das

in Westfalen, wird bestimmt im Zimmer 652 gerichts. Die z zu melden.

stimmend, / wenn

zuyeichen ist.

Michae (1171181

estfalen.

wird bestimmt

eri ö zu melden. die besonders stimmend, enn geben.

nahmete

öffentlich werden,

zureichen ist * nm,

(116638 Der Chefrau

Ermãchtigung er Vornamens

rung von

boren am 31.

2 und 24 067 je sber D Nr. 2685

über! getr. Genossenscha m. b. O., von Frau

des auf die Vereinsbank Wiesbaden, Ein⸗

mjt den Buchstaben f 8 haprt,

Familiennamen

r. 54 2 31 am die Teilstücke:: 2c zu O45 a, umschrieben mit gl el, gꝛ6 zu

; 1LS6 a, umschrieben mit den Buchstaben g 1

Testament der Eheleute Major Gottfried Dietrich o . kolaus von Zastrow

Karoline Dorothea Friederike uttkammer und die Kodizille v 7191, 6. Mai 1799 und begründete Familien⸗Fideikommiß Gut Sängerhoff bei Dink

Termin zur Aufnahme des Familienschlusses

23. März 1921,

schlusse Berechtigten werden aufgefordert, sich bei der ugterzeichneten Aufsichtsbehörde l ie zuzuziehenden die besondeys geladen sind,

iese kann, außer in dem mine, in einer öffentlichen oder beglaubigten Urkunde abgegeben werden jdie spätesteng am Tage vor dem hmetermine der Aufsichtsbehörde ein⸗

amm, den JT. Februar 1921. . Für den Fideikommißsenat des Oberlandes⸗

Der beauftragte Richter: l, Geh. Justizrat.

Oeffentliche Bekanntmachung. Das durch das Testament des Erbhe Johann Ernst von Krane und seiner ⸗Ehe⸗ frau, Marig Catharina geb. von Ma vom 12. Mai 1683 und die urkunde vom 30. April 1709! begründete Familien fideikommiß M övel bei Welver, K soll an Termin zur Aufnahme des

23. März 1921, V im Zimmer 65 a des nd ts. Die zur Teilnahme am Familien⸗ ö. Berechtigten werden e e sich bei der untez zeichneten 9 .

Die zuzuziehenden laden sind,

Dig se kann, außer in dem Auf⸗ nine, in einer öffentlichen oder eglaubigten Urkunde abgegeben 19: die spãätestens Aufnahinetermine der A

den 7. Februar 1921. Fir den Fideikommißsenat des Ober⸗ landesg Der beauftragte Richter. Michael, Geheimer Ju zrat.

Beschluß.

iermann, Berlin, e

Elisabeth Magdalena Berlin, den 4e U Amtsgericht Berljü⸗Mitte. Abteilung 96.

116154 Ermächtigun Auf Grund der Verordynng der Preußi⸗ schen Staatsregierung, be amilienna vember 1919 ermächtige ich den Fab Mayer in Barmen, Hirschstraße 27 a, ge⸗

Stelle des Famjliennamens Mayer den

umschrieben mit, den

zu O, 7 a,

gil Ekht hi, a in Größe von den Buchstaben 9! fi

fl mil

Krelsdirektion hierselbst

dem unterzeichneten

3.

ihren Ansprüchen aus⸗

Bekanntmachung.

und Wilhelmine

April ion Kreis Soest Il soll aufgelöst werden.

Mittwoch, ven A ormittags 10 Uhr, es hiesigen Oberlandes⸗ Teilnahme am Familien⸗

a

nwärter, elten als zu⸗ rklärung ab⸗

sie keine Auf⸗

n

gerichts.

elbach, Vertrags⸗

eng- Brock 1 is Soest in elöst werden. amilienschlusses auf / Mittwoch. den d rmittags 113uhr, hiesigen Dberlandes⸗

ehörde

elten als zu⸗

sie keine Erklärung ab⸗

ö. Tage vor dem fsichtsbeh rde ein⸗

erichts.

ö

Minna

ihres bisherigen ab die Vornamen

4 führen. 1920.

echner.

effend die Aende⸗ / vom 3. No⸗ Gesetzsamml. S. 177 abrikanten Eduard

i 1870 zu Köln, an

aer; ruse zu führen.

iisiss) Auf Grund

26. Amtögericht

116159] schen

Aenderungen von Familie

ermãchtige ich den 1 e Theodor Schwartekopp in Berlin, Exerzier⸗ straße 21 a, geboren Arnsberg, an namens Schwartesbyy den Familiennamen Schwarzkopf gsu führen. Diese Aende⸗ rung des . seine Ehefra

(L.

hier, Gothenstr. 8, geb. zu im 20. vom Preußischen Justizminister die Er⸗ mãchtigung erteilt. . e, n,. Schunk zu führen.

sich auf die und Abkön linge des Chryäszcz, die seinen bisherigen Familienna

Mainauer Ostpreußischen Landschaft in 6 nehmigung zur namens Sertz⸗Ejchenrode erteilt worden.

Der der Verordnung der regierung vom 3. Noyember 1919 Gesetzsamml . S. I77

Ambros zkiemiez ning z sich au

streckt sich auf 9 Ehefydu und diejenigen Abkömmlinge des Mayer, welche sein tragen. Berlin, den D

rikanten Eduard bisherigen Namen

Januar 1921. er Justizminister. i, nn, nr,

ãchti

1 293.

Brunnenplatz, den Januar 1921. ö

erlin⸗Wedding. Abt. 24 a. ie se.

Grmãachtigung. z . Auf Grund der Verordnung der Preußi⸗ Staate regierung, besceffend die

November 1919 Ges ml. S. echn iker Joseyh

I. April 1887 zu elle des Familien⸗

nnamens erftreckt sich auf

en 20. Januar 1921.

Der Justizminister.

Auftrage: Zr. Auz. Veröffentlicht:

erlin N. 20, Brunnenplatz, den

Berlin,

B i 26. Januar 1921. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 24a.

16160 Auf

Ermächtigung. Grund der Verordxüng

S. jchinenarbeiter Her⸗ in Berlin, Sckul⸗ am

1921. Der Justizminkfter. 8.) Im Auftrage: Dr. Auz. . Veröffentlicht: Berlin N. 20, Brunnenplatz, den 26

Ja] uar 1921. J

Amtsgericht Berlin⸗Wedding. (116156

Postfekretãr Josef Chrzasze August 1873 Poln. Müllmen, ist Anterm 20. v. M.

Dem

t des bisherigen den Die enderung des efrau und die Abkömm⸗

(I16 157

De

em

nwãärter, R

den Familiennamen Barti⸗

kom zu führen.

z hg m m r n, den 3. Februar Das Amtsgericht. Abteilung 14.

III61611 Bekanntmachung.

Den Gebrüdern Hertz, J. r, Stu

dienrat in Swinemünde, 2, Georg, Re⸗

mühl. 3. Al⸗ lin⸗Friedenau, ius, Assistent der önigsberg m 23, ist die Ge⸗ rung des Familien⸗

ierungsassessor in Schnej n e , ,. Eh str. 13, 4. J

Kurfürsten

rg. den 26. Januar 1921.

Charlott Amtsgericht.

Justizminister at auf Grund Preussischen Staats⸗

den Eisenbahn⸗ mbroszfiewicz in b8, geboren am Charlottenburg, er⸗ des Familiennamens n Familiennamen Büh— rer, Die Aenderung erstreckt Ihefrau. 32 Xa. 10 20. 26. Januar 1921. Amtsgericht.