(S8) Im übrigen sind 1 Verwaltung und Ulgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Konsolidation Preußischer Staatsanleihen, von 19. Dezember 15683 (Gesetzsamml. S. 157) und des Gejetzes, betreffend die Tilgung von Staats. schulden, vom 8. März 1857 (Gesetzsamml. S. 43) anzuwenden.
6 Dieses Gesetz tritt am 4? seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Januar 1921. Das Preußische Staats ministerium.
Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Steger wald. Severing. 1
Braun.
1
Geset detrer gz die Bereitstellung von Staats mitteln zur Aßsrdung der Bauksstenüberteuerung.
Vom 14. Januar 1921. Di 5 ⸗ 1d j Lande ammlung ⸗ ohe 85 i,. — 3 wird: n
. . Zwecks Geroãh rung von Dednlen zur Abbardung der 5 — wen. Fei der Schaffung neuer Wohnungen dürfen 400 Millionen verwerdet werden.
(1) Der Finanzmiaister wird ermächtigt, zur Berejtstellung ber nach g bewilligten Mirtel e're Anleihe durch Veräußerung eines ent sprechenden Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen. Die Ante he ist Ihe mit 3 vom Him lichen Kapitals
dert des arsprung r u tigen Unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, g 5 vom
undert gerechnet. An Stelle der Schulbverschreibungen können vorübergehend Scha gzarnveis ungen oder Wechsel ausgegeben werben In den Schatz⸗ aawessungen iff der Fäilligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels nterschrift ĩ . ausgestellt. 63 , etwa dazugehörige
Zinsscheine und Wechsel n fämtlich oder teilweise auf aus⸗ lern poder auch nach einem bestimmten Wertwerhältnisse gleich-
t wese
(h Gchatßz meien ge wiederholt ausgegeben werden.
53 Die Mir gn von S nwelsungen und Wechf dur Hage 28 ke,. n .
yder von uhbberschreibungen in dem erforderllchen Nennbetrage
ie, , feet Zqhatzanwersungen und Wechlel., die 1 reibungen, ( Un und A .
* . — — 84 6 oder Wechsel be⸗
m
ung wer! hanwe
Fat , . der Staatsschulden auf An⸗ min lien. D , ig oder Umlaufzeit der neuen
gronung 14 Tage vor der Fälllgkeit zur Ver⸗ fügung zu Schuld⸗ pahiere nicht vor dem Zeitpunkt beginnen. mit dem die .
. ö der einzulssenden Schatzanweisungen oder gl rt. *
aul . ö welche Gtelle und in welchen Beträgen, zu ins⸗ . e, zu welchen Bedingungen der Kun. orer mit welcher ufszeit sowie zu welchen Kursen die , . en, Schetzanwelsungen und Wechsel ausgegeben wehen sollen. b t der IJnangzminister. Ebenso bleibt ihm im . des Ats. 3 die Festießnng des Wertverbältnisfes sowie der
3.
6595) welchemn di
Bedi en für ungen im Ausland überlafsen. Im sind 833 Berwaltung und Tllgung der An⸗ leihe die Vers miften des tzes vom 19. Dezemher 1369 83 ami. S. 1H. des Gefetzes vam 8. März 13097 (Geseßsamml. S Y) und des Gesetzes vom 3. Mai 1303 (Gesetzsamml. S. 156)
Minister. Berlin, den 14. Jamiar 1921. Das Preußische Staatsministerium.
Braun. Fisch beck. Haenisch. am Zehnhoff. r Ls6bem ann. Erlaß
der Minister für Handel und Gewerbe, der öffent⸗
lichen Arbeiten und des Innern, betreffend An⸗
wendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens
zugunsten der Gewerkschaft Conesrdia in Moys im Kreise Görlitz.
Vom 16. Februar 1921.
Auf Grund des 3 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes E e, wen,. vom II. September 1914 — ö S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom T7. März 18915 (Hesetzsamml. S. H) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) sowie bes Gesetzes vom 21. Sep⸗ tember 1925 (Gesetzsamml. S. 4537) wird bestimmt, daß das 1 Enteignung averfahren nach den Vorschriften dieser Verorbmmg bei der Ausübung des Gnteigmmgsrechts An⸗ wendung zu finben hat, das der Gewerkschaft Concordia in Moys, Kreis Görlitz, zum Zwecke des Kohlenabbaues im un⸗ miltelbaren Anschluß an die gegenwärtigen Grubenbaue des ihr gehörigen Braunkohlenbergmwerks Friedrich⸗Anna bei Moys durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom heutigen Tage verliehen ist.
Berlin, den 16. Februar 1921.
Der Minister Der Minister sür Handel und Gewerbe. der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Voelkel. J. A.: Krohne.
Der Minister des Innern. J. A.: Meister.
Erlaß, der Minister für Handel und Gewerbe, der öffent— lichen Arbeiten und des Innern, betreffend An— wendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zugunsten der Aktiengesellschaft Lauchhammer in Lauchhammer im Kreise Liebenwerda.
Vom 16. Februar 1921.
. Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesezsamml. S. 156) in der Fassung der Verordnungen vom XJ. März 1915 (Hesetzsamml. S. 7) unb vom 5. Auguft 1918 (Gesehsamml. S. 144) sowie des Gesetzes vom 21. Sey⸗ tember 193 (Gesetzsamml. S. 487) wird bestimmt, baß das vereinfachte Euteignungsverfahren nach den Vorschriften bieser Verordnung bei der Ausübung des n, ,, . An⸗ wendung zu finden hat, das der Attiengeselhschaft Lauchhammer in Lauchham ner, Kreis Liebenwerda, zum Ziyecke des Kohlen— abbaues im Anschluß an das ihr gehörige Braunkohlenherg⸗ werk Lauchhammer M bei Lauchhammer und Naundorf im
genannten Kreise durch Erlaß des Preußischen Staats ministeriums
des G
§ 3. ; Die Ausfdhrung diefes Gesetzes erfolgt durch die zuständigen
die Bezeichnung en dels g n f
vom heutigen Tage verliehen ist. ;
Berlin, den 18. Februar 1921. 9
Der Minlster Der Minister für * und Gewerbe. der cer Arbeiten. X ü: Boe rel J- .: Krohn e. Der Minister des Innern. J. A. M ier.
l . der 2 der öffentlichen Arbeiten und des . etreffend Anwendung des vereinfachten
nteignungsverfahreng bei der Erweiterung des * 14 9 Nord friedhofs zu Köhn. Vom 17. Februar 1921.
Auf Grund des 1 der Verordnung, betreffend ein ver- , . 9 äarz 1915 (Gesetzsamml. S. H), vom 25h. September 1915 Gesetzsamml. S. 141), vom 10 April 1815 en,. E an) unde won 13. mmm ibis eseziann l S ia em, esetzes vom 21. September 1930 ( Gesetzsamml. S. . wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren na den Vorschriften dieser Verordnung und des Gesetzes bei der Autübung des der Stadt Köln durch die Urkunde pom heutigen
Tage zur Erwetterung des Nordfriedhofs verliehenen Ent ⸗
eignungsrechts Anwendung zu finden hat. Berlin, den 17. Februar 1921. Zugleich für den Minister der öffentlichen Arbeiten. ; Der Minister des Innern. . Severing.
—— 1 — ĩ —
Finan mini steri um.
Der Landrentmeister Sieg in Aachen ist in gleicher Amts⸗ eigenschaft an die Regierung in Breslau versetzt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Ministerialrat im Ministerkm für Hande! und Ge⸗ werbe Geheime Oberbergrat Bennhold ist zum Berghaupt⸗ mann ernannt worden. Ihm ist die Stelle des Berghaupt⸗ manns bei dem Oberbergamt in Halle . S. vom 1. April d. J. ab iz h ge, Herd ebagerihh in Tappschaftaangelegenheit
Bei dem Obe 5ge in Knappschaftsangelegenheiten in Berlin ist der Bergwerksdirektor Oberbergrat Heine in Knurow für den Rest der am 31. Dezember 1917 abgelaufenen, durch die Verordnung vom A. September 1917 (Gesetzsamml. S. FI) bis zum Schluß des auf den Friedensschluß folgenden Jahres verlängerten Amtsdauer zum Beisitzer ernannt worden.
nebertragen worden ist: dem Geheimen Bergrat Knops bei der Bergwerksdirellion (Abwicklimgsstelle) in Bad Kreuz= nach die Stelle des Bergrevierbeamten für das Bergrevier Müsen Amissitz 66 dem Bergrat Wigand, bisher bei dem Bergrevier Süb⸗Hannover, die Stelle des Bergrevier⸗ beamten für das Bergrevier Cassel.
Der Bergrat Bäumer von dem Gemeinschafis⸗HLüttenamt
in Oker ist an das Bergrevier Süd⸗Hannbver zu Hannover versetzt worden. ; ö. V Auf Grund des 3 2 des Gesetzes über die Handels⸗ kammern vom 24. Februar 1879319. August 1897 genehmige ich die aus den Kreifen der beleiligten Berufstände beantragte Errichtung einer Handelskammer für die Grenzmark Posen⸗Westpreußen ohne den Kreis Frau stadt mit dem Sitze in Schneidemühl. Die Handelskammer führt ür die Grenzmark Die Zahl der
tritt alsbald nach der Vollziehung der
Posen-Westpreußen zu Schneide mühl“. Mitglieder beträgt 21. Die Handelskammer Wahlen in Wirksamkeit. Berlin, den 17. Februar 1921. Der Minister für Handel und Gewerbe. ö. Fisch beck.
Ministerium des Innern.
Die Oberpolizeiräte Cortemme und Mecke in Berlin
sowie die Pokizeiobersekretäre Rechnungsrat Metscher und
ech in Berlin find zu Regierungsräien ernannt und mit der Leitung von Polizeiämtern beauftragt worden. .
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Erlaß . . des Ministers für Lanbwirtschaft, Domänen und , betreffend Aenberung des Tarifs für die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen Ange⸗3 legenheiten vom 15. Juni 1905(Gesetzsamm. S. 254)
und 3. März 1513 (Gesetzsamml. S. 27).
Vom 15. Februar 1921.
Auf Grund des 5 3 des Geseßzes, betreffend die Dienst⸗ bezũge der Kreistierärzte, vom 24. Juli 1994 e, d, S' 6h), werden im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Finanzminister die Sätze des Tarifs für die Gebühren der Kreis flerärzte in gerichtlichen Angelegenheiten vom 15. Juni 1905 (Gesetzlamml. S. B64] unh dem dazu ergangenen Nach⸗ trage vom 3. März 1913 (Gesetzsamml. S. 27) mit Wirkung
6 Januar 1821 an durchweg um 300 vom Hundert erhöht. ͤ Der Erlaß vom 21. Mai 1920 (Gesetzsamml. S. 349),
betreffend Aenderung des Tarifs fin die Gebühren der Kreis⸗ tierãrzte in gerichtlichen n, e eiten, wird mit Ablauf des 31. Dezember 1920 aufgehoben. . Berlin, den 15. Jebruar 1921. Der Minister für ee, . Domänen und Forsten. raun.
Bekanntmachung. Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli
Enteignungzsverfahren, vom 11. September 18144 jamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom
pflichtiger Reinertrag von 7923.25 erzielt w Münster (Westf. ), den 28. Februar 1921. Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.
* 2 22
Bekanntmachung.
lotfen burg, Kantstr. 4. hahe ich die
durch Verfügung vom 19. No
Stück F untersggten Handel s
lichen Bedarfs auf Grund des 5 .
pom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch
heutigen Tage gestattet. . ; Berlin, den 21. Februar 1921.
mit Gege
Bekanntmachung.
6. März 1858 in Ansbach, Bayern, furt g. M., Schweizer Straße Nr. 41,
iichen Bedarfs und den Betrieb de gewerbes wieder gestattet⸗ Frankfurt a. M., den 26. Februar 1921. Der Polizeipräsident. Ehrler.
—
Bekanntmachung. Dem
wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden. Led schank von Getränken an Gäste blei statte t. Barmen, den 28. Februar 1921. Die Polizeiverwaltung. ü Bekanntmachung.
Auf Grund der Dun deorg ge ard mn, vom 23. betr. die — unzuverlässiget Personen vom S. 603) ist dem Metzger Julius Schmuck Nr. 30 hier selbst, durch mit Fleisch und
v. d. Döhe, den 1. März 1921.
Bad Homburg . Polizeiverwaltung. Lũb ke.
— — ——
Bekanntmachung.
wegen K jeder Handel mit Gege täglichen Bedarfs untersagt worden.
Barmen, den 22. Februar 1921.
Bekanntmachung.
den Handelt mit Gegenständen des
unter sagt. Berlin, den 21. Februar 184. Der Polizeiprafident. Abteilung W.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer A etzsammlung enthält unter esetz über Anwendung der Vorschriften
der Preußischen Ge 5 66 das
muar 1921,
Mitteln für Kleinbahnen, vom 14. Nr. 12087 das Gesetz,
straßenbauten, vom 14. Januar 1921, unter
Nr. 12088 das Gesetz, ‚. Staatsmitteln zur Abbürdung der Baukostenüb 14. Januar 1921, unter
Domänen und Forsten, betreffend Aenderung die Gebühren der Kreistierärzte in gerichtlichen
(Ge en gh S. N), vom 15. Februar 1921,
Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und des
16. Februar 1921, unter Ir. 12 091 einen
Anwendung
Liebenwerda, vom 16. Nr. 18 092 einen Erla Arbeiten und des Innern,
riedhofs zu Köln, vom 17. Februar 1921. Berlin W. 9, den 2. März 1821. Gesetzlsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Neich. Die vereinigten Ausschüsse des Reichs
nung
x t teuer⸗ und vereinigten Ausschůͤsse
i . innere Verwaltung, und für Haushalt und Rechnun
gswesen hielten
—
1893 , , 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der Bentheim er Kreis⸗
*
Der Polizeiprãsident. Abteilung W. J. R.: F roitz heim.
Wirt Karl. Karbach, Schwarzbach traße 166, wegen Üinzuderlässigkeit die Abgabe don Tabakwaren und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs
J K.:— Sch n it
erfügung von heute der Hand el leis chwaren wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt worden.
Dem Händler August Baak, Schafbrückenstraße 41. ist
Die Polizeiverwaltung. J. A.:. Dr. Graf.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzt ersonen vom Handel vom 23. September 1915. (RGBl. S. 66s) Habe ich de m Shankwirt Lui Reng tio in Cha zsott an- urg, Kankstraße 1643, durch Verfügung . — 53 Tage , ä gli darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Dandelsbet rieb (
betreffend ein vereinfachtes Enteignungs verfahren, eignung von Grunbstücken in Festungsbezirken,
Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahreng der Gewerkschast Concordia in Moyg im -Kreise Görlitz, vom
ie Aktiengesellschaft Lauchhammer in Lauchhammer Februar 1921 und unter 4 der Minister der öffmtlichen etreffend Anwendung des verein- el, Enteignungsverfahreng bei der Erweiterung deß Nord⸗
bahn aus dem Betriebs jahre 1919,20 ein kommunalsteuer
orden ist.
Dem Schankwirt Nikolaus Rarhofer in Char- Wiederaufnabme des November 1919 (N.-A. Nr. 2653) Amtsblatt nständen des täg⸗ 2 Abs. 2 der Bundesrats verordnung Versügung vom
Dem Bäckermeister Johann Scheller, geberen am wohnhaft in ᷣ Geschäftslokal ebenda, habe ich heute den Handel mit Gegenständen des täg⸗ s8 Bäckerei
Fran k⸗
iglich der Au s⸗
bt Karbach ge⸗ ö.
Seytember 1915, Handel (RG Bl. er, Luisenstraße
nständen des
unzuverlãffiget
en B 2
J. V. Froitz heim.
auf die Ent vom 13. Ja⸗
Nr. 12086 ein Anleihegesetz zur Bereitstellung von
Januar 1921, unter ö betreffend die Bereitstellung weilerer Staatsmittel für die durch bie Gesetze vom 4. April 1905, 8. Mai 1916 und 11. Juli 1917 angeordneten Wasser
betreffend die Bereitstellung von erteuerung, vom
r. 13 089 einen Erlaß des Ministers für Landwirsschaft, des Tarifs für Angelegenheiten vom 15. Juni 15905 (Gesetzsamml. S. WM) und 3. März 1913
unter
hoß cinen Erlaß der Hinisler für Handel und nnern, betreffend ugunsten
Erlaß der Minister für Harbel imp Gewerbe, der öffentlichen Arbeiten und des Innern, betreffend des vereinfachten Enteignungsverfahrens . ;
reise
rats fir Ver⸗
kehrswefen, für Volkswirtfchaft und für Haushalt und Rech- swesen, 53 vereinigten Ausschüsse für , . und aushalt unb Rechnungswesen, die vereinigten Aisschüsse Zollmesen und für Volkswirtschaft s
N
* J. 9 r 2
dent Gil Delgado die Geschäfte
uführen. n . Folffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die Aufstellung von Ent⸗
ist
wie diet i Necltspflege eute Stzungen. 9
Der Französische Botschafter Charles Laurent hat Berlin lassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Botschafts⸗ 26 René de Saint-Quentin die Geschäfte der 'tschast.
Der nische Botschafter Solery Guardiola hat
rlin verlassen. Während seiner 1 m Minister⸗ r Boischaft.
Der Völkerbund hat eine Konferenz nach Barce— a einberufen, um die in der Völkerbundsakte vorgesehene gemeine Verkehrs, und Transitfreiheit ihrer Verwirklichung Das Programm der Konferenz umfaßt, wie
rfen zu einem Weltvertrag über die Freiheit des rchgangsver kehrs sowie zu einer internationalen chisordnung für die schiffkaren Wasserstraß en, die senbahnen und die Häfen. Eine Einladung zur Teilnahme der Konferenz, die am 19. März beginnt, ist auch der deutschen gierung zugegangen und von ihr angenommen worden. e' Angelegenheit ist für Deutschland . von besonderer deutung, als es durch den Vertrag von Versailles verpflichtet rden ist, jedem allgemeinen Uebereinkommen über die inter⸗ femme rn. des , der Schiffahrts⸗ ge, der Cisenbahnen und Häfen beizutreten, das zwischen den ierten Mächten mit Zustimmung des Völkerbundes binnen ar e Inkrafttreten des Versailler Vertrags abge⸗ Dossen wird. ;
Die Interalliierte Kommission in Oppeln gibt laut eldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes unter 1 2. März bekannt:
1. Es wird in Exingerung gebracht, daß die Personen der eaorje A nur nach Vorzeigung der roten Legittmngtionsfarten, Perfonen der Kategorie &ð nur nach Vorzeigung ihrer Wahl . und , grünen Legitimationskarten zur Abstimmung zu⸗
en werden. ö
2. Die Aufmerksamkeit der Interessenten wird auf die Notwendig⸗ sijn lenkt, durch die zuständige Gemeindeperwaltung jede 6 igkest in ihren Legitimationgkarten berichtigen zu lassen, bie auf Angaben über ihren Namen, Vornamen, Alter und Geburts- besiehen, außerdem in den Legitimatignefarten für die Personen Kategorie 9 jede Ungenauigkeit, betreffend das Datum des Ein⸗ ens im Abstimmungsgebiet.
3. Es wird außerdem in Erinnerung gebracht, daß jede Person,
bej der Abstimmung entweder eine andere gegitimationsfarte als
enige, die ihr zusteht, oder eine falsche Legitimationskarte ge— chen würde, den in Artikel 38 der ln n nf fer 6. benen Strafen (Geld oder Gefängnis oder beide Strafen zu⸗ en) unterliegt.
WPie der Deutsche Schutz bund mitteilt, liegen bei der
förderung der Abstimmungs berechtigten nach erschlesien besonders schwierige eisenbahnbetriebliche Ver⸗ nisse vor und zwingen die bei der Organisation her Reise gen Stellen (Deutscher Schutzbund, Generalbetriebsleitung zu bestimmten Maßnahmen, deren reihungslose Durch⸗ ng eine glatte Abwicklung des . Verkehrs gewähr⸗ en. Nichtbeachtung kann zu schwerwiegenden Verkehrs⸗ ngen und nicht umerheblichen lihbeguen icht eilten sür die enden führen. Der Deutsche Schutzbund bittet daher die immungzreisenden, durch vertrauensvolle Anerkennung aller nahmen der beteiligten Stellen zu einem glatten Verlguf Hine nnd Rückreise und damit zur eigenen Bequemlichkeit beizutragen.
Die Beförderung aller Stimmberechtigten an einem
igen Tage, dem Tage vor der Abstimmung, ist, wie jeder jh einsiehl, eine Unmöglichkeit. Es mußte k teilung der Züge für den Hintransport auf einen zehn⸗ gen Zeitraum vorgesehen werden. Dasselbe gilt für den transport. Die in den ersten Tagen abbeförderten Stimm⸗ chtigten haben daher einen Ansyruch auf entsprechend früh⸗ ge Rückbeförderung. Die in den letzten Tagen vor der immung ahreisenden Stimmberechtigten müssen notge⸗ gen die auf den Fahrscheinen vermerkte Zeit, im allge⸗ nen 11 Tage, im Abstimmungsgebiet verbleiben. Füge sich jeder den zwingenden Notwendigkeiten und halte jeder vor Augen, daß nur der wirklich heimattreu ist, der . * seine Person, sondern auch an das Gelingen des en den
Nach einer Meldung des „Wolffschen Tel egrahenbüros“ der Abtransport der englischen Truppen, die für
Erschlesien bestimmt sind, vorgestern begonnen. i n ,
den in 14 Senderzügen über Frankfurt a. M., Erfurt, itz nach Werschlesien befördert. Gestern ist bereits eine . in Stärke von 500 Mann im Abstimmungsgebiet tiroffen.
/ .
Nach einer in Reich sversicherungs amt iel ten Immenstellung find von den bestehenden Tandes⸗ sicherung sanstalten und Sonderanstalten vom anuar 1851 bis einschließlich 31. Dezember 1920 8 2860 Invalidenrenten, 488 737 Krankenrenten, 803 284 grenten, 19 758 Witwen- und Witwerrenten, 7481 Witwen⸗ senrenten, 582 043 Waisenrenten (Rente an Waisen⸗ m), 441 Zusatzrenten bewilligt worden. Davon sind dem letzten Kalendervierteljahre 31 449 Invaliden⸗ n, 5ö30 Krankenrenten, 19 815 Altersrenten, 5904 ben⸗ und Witwerrenten, WB3 Witwenkrankenrenten, 54 enrenten, 238 Zusatzrenten festgesetz; worden. Infolge s oder aus anderen Gründen sind bereits 1939 443 lidenrenten, 405 5865 Krankenrenten, 554 606 Alters⸗ 22 293 Witwen⸗ und Witwerrenten, 3397 Witwen⸗ enrenten, 75 606 Waisenrenten, 131 Zusatzrenten weg⸗ en, so daß am J. Januar 1921 noch 988 837 Invaliden⸗ S8 227 Krankenrenten, AS 678 Altersrenten, 9, 465 hen⸗ und Witwerrenten, 4084 KBitwen kranlenrenten, 37 wf en cenie 5i0 Zusatzrenten liefen. Danach sich im letzten Vierteljahre der Bestand an Inyaliden⸗ um 6557, an Altersrenten um 4358, an Witwen⸗ Witwerrenten um 3524, an Witwenkrankenrenten um 69, zaifenrenten um 4491, an Hufatzrenten um 17 erhöht und befland gn Krankenrenten üm 6385 vermindert. Bis einschließlich 31. Dezember 1980 ist Witwen geld in 87 ö n entfallen 85966 auf das letzte Viertel⸗ und Waisenaussteuer in 28 044 1 * ent⸗ W44 auf das letzte Vierteljahr) bewilligt worden. Auf Kriegstkeilnehmer entfallen bis Ende Dezember ) 55 40. Invaliden renten, 2532 65868 Krankenrenten, 6oöl venrenten, s Wimwenkrankenrenten, 348 682 Waisen⸗ 20 Zufatz renten, 109 407 Witwengelber und 9813 en ausstenern, ins gesamt 792 481 Zälle.
ist über die Ausfolgung
Oe sterreich.
In ber gestrigen Sitzung des Nationalrats erklärte der Bun des minister Grimm auf eine Interpellation, betreffend die Auslieferung von 65 Millionen Kronen aus dem in der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank liegenden ö. . atz, laut Bericht des „Telegraphen⸗Korrespondenz— Trotz der von der Regierung unternommenen Schritte habe die i Reparationskommission der österreichijchen Regierung am Februar mitteilen lassen, ch sich die österreichische Regierung und BVankleitung unbedingt jedem Verlangen der Liquidatoren zu Jügen hätten, insbesondere die sofortige Ueherweisung von 65 Millionen Goldkronen und die Uebergabe der Tresorschlüssel vornehmen müßten. Dieses Verlangen sei mit 45 Stunden befristet gewesen. Es stehe nach der Auffassung der Regierung in vollem Widerspruche um Friedensvertrage, da es sich beim Goldschatz der Bank um Figentum des sterreichischen Staats handele. Die sterreichische Regierung habe zunächst durch ihren Gesandten in Paris die Groß= mächte um Hilfe und Einwirkung auf die Reparationskommtission kö Als. dann dem österreichischen Delegierten in Paris, Staats ekretär Reisch, mitgeteilt wurde, die Reparationskommission würde alle Hilfenttionen für Oesterreich sofort abbrechen, wenn Dester⸗ reich den Forderungen nicht entsyreche. habe. die öster⸗ reichische Regierung erwidert, daß sie bereit sei, die an⸗ geforderten Goldkronen in die Sperre der Liquidatoren zu über⸗ geben, wenn zugesichert würde, ö das Gold nicht ausgefolgt und nicht daruͤber verfügt werde, bevor ein zuständiges Landes⸗ r* oder neutrales Schiedsgericht über die Rechtsfrage entschieden be. „Wir haben uns auch“, sagte Bundesminister Grimm weiter, mit einem eingebenden diplomatischen Appell an die Regierungen der Großmächte gewandt und müssen zunächst deren Entscheldung ab⸗ warten. Der nächste Weg ist der Appell an den Völkerbund. Der Minifter erwähnte schließlich, daß die Reyarationskommission die i d n verständigt habe, ug der Oesterreich seitens Hollands ge⸗ währte Kredit, die sogenannte Numschuld, termingemäß aus dem 985 stand der Oesterreichischen Bank bezahlt, werden könne. solgung des Goldes für diesen Zweck im ungefähren Betrage von 7 Millionen Goldfronen sei gestern erfolgt. Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegrayhenbüros“ s e Ar von 65 Millionen Kronen in Paris eine Verständigung bahin erzielt worden, daß die Summe Goldes den Liquidatoren ausgefolgt mird, daß jedoch eine weitere Verfügung über diesen Betrag hinaus, soweit er nicht zur Regelung des sogenannten Numkredits und einer anderen er,. Schuld erforderlich ist, ohne Entscheidung der anderen bei der Repgrationskommission anhängigen Reparations⸗ fragen nicht getroffen werden wird. Zur Austragung dieser Repargtionsfragen wird schon in der ersten Hälfte des März eine Verhandlung vor der Reparationskommission stattfinden.
Großbritannien und Irland.
Nach dem von Reuter verbreiteten amtlichen Konferenz⸗ bericht versammelten sich die Führer der alliierten Dele⸗ gationen gestern mittag, um den Vericht ihrer . und wirtschaftlichen Ratgeber zu hören. Sodann beriet sich die Konferenz mit dem Feldmarschall Foch, Feldmarschall Wilson und anderen militärischen , n der am Nach⸗ mittag fortgesetzten Beratung beschlossen die Alliierten, die . Delegation für heute mittag in den Saint James Palast einzuladen. In der Sitzung wird der Delegation die Antwort der Alliierten auf die deutschen Gegenvorschläge mit⸗ geteilt werden.
Ergänzend veröffentlicht Reuter folgendes Communiqus; Wig bereits angekündigt, traten die juristischen und fingnziellen cer . „der Allüerten gestern morgen um 19 Uhr zufammen, un die Maßnahinen zu erwägen, die angesicht, der Haltung Dentsch= lands in der Reygrgtiensfrage ergriffen werben sollen. In gleicher Zeit fand eine flark beschickte Sitzung im Schatzamte statt unter dem Vorsitz Chamberlains, auf der Finanz. und Wirtschaftsfragen erortert wurden. Hier waren die Finanzsachverständigen Großbritanniens, rankreichs, Japans und Italiens versammelt. Lord d'Abernon, Sir John Bradburg und andere nahmen daran teil. Die französische Delegation war besonders zahlreich vertreten. — Im Unter hause erklärte Bonar Law in Beant⸗ wortung einer Anfrage, die Gesamtzahl der im Rhein⸗ land befindlichen britischen n u. betrage 10 909 Mann. Die Kosten für den Unterhalt beliefen sich auf etwa 219 200 Pfund Sterling im Monat. Bongr Law erklärte außerdem, auf den Kopf der Bevölkerung entfielen in Deutschland an Steuern 6g) M, in Frankreich 30 Franken, in Italien 208 Lire und in England 2 Pfund Sterling.
Frankreich.
Der Botschafterrat hat gestern vormittag unter dem Vorsitz Jules Cambons eine Sitzung abgehalten und fich mit der ales ib uns gewisser milifärischer und maritim er Klausein der Friedensverträge von Versailles, St. Ger⸗ main und Neuilly beschäftigi. ; Namen des Völkerbundsrats hat der brasilianische Boischafter da Cunha gestern auf die amerikanische Nate betreffs Zuteilung , . geantwortet. Die Ant⸗ wort hebl dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge hervor. daß die Lage dadurch verwickelt wird, daß die Verginigten Staaten es nicht für angebracht gehalten haben, den Vertrag von Versailles zu ratisizieren, noch ihren Sitz im Völkerbundsrat einzunehmen. Was die Mandate selbst betrifft, so sagt die Antwort folgendes:
J. Bezüglich der Mandate über ehemalig o ttomanische Be⸗ sitzun gen einschließlich Meserotz mien wird bersichert, daß durch den Völkerbundsrat wird, ohne daß den Vereinigten Staaten Gelegenheit gegeben wird, lhre Ansicht zum Aushruck zu bringen.
2. Was die Mandate über die ehemaligen deutschen Kolonsen in Afrika anlangt, so verschiebt der Rat die weitere Präfung bis zur nächsten Tagung, die voraussicht lich ctwa im Monat Mai stattfinden wird, und lädt die Vereinigten Staaten ein, an den Besprechungen teilzunehmen. ;
3. Hinfichtlich der Mandate über die ehemaligen dent schen n n, m. im Stillen Ozean hat der Rat schen seine Entscheldung getroffen. Die Daupteinwendung in dieser Hinsicht scheint die Ausdehnung des an Japan übertragenen Mandats quf pie Insel Jap zu betreffen. Der Rat erinnert daran, daß für die Zu— seilung der einem Mandat unterstehenden Gebigte der Oherste Mat zussändig ist, nicht aber der Völkerbundsrat. Zu der, Zuftändigkeit des Völterbundsrats gehört nicht die Zuteilung der Gebiete, sondern einzig und allein deren Verwaltung. Es bandelt sich demnach allem I dein nach um ein Mihßrerstaͤndnigs zwischen, den Vereinigten Staaten und den hauptsächtichsten alliierten Mächten, nicht aber wichen den Vereinigten Staaten und dem Böskerbunderat.
Der Rat übermittelte seine Note sofort an die alliierten
ächte. Die Antwort gibi wum Schluß der Hoffmimg Aus⸗ druck, Faß die Erklärungen des Völkerbundgrats die Zustinmung ber vereinigten Staaten finden werden.
Nusiland.
Giner Meldung des „Wohffschen Telegraphenbirog.“ zi folge ist es der Sowjetregierung gelungen, einen kürzlich in
—
Petersburg ausgebrochenen wf sen mit Hilfe von Froni⸗ truppen zu unterdrücken. .
Die Aus⸗
keinerlei Entscheidung getroffen werden Lungenseuche.
. Griechenland. — ;
Die Angora⸗Regierung hat, dem „Neuterschen Büro“ zufolge, ihre Londoner Delegation beauftragt, folgende Ant⸗ wort auf die von den Alliierten auf der Londoner Konferenz gestellten Fragen zu geben:
Die Angora⸗Regiexung nimmt die vorgeschlagene Interal derte Untersuchungskommission für das Gebiet von Thrazien an, kitter jedoch darum, daß, um die Unparteilichkeit der Untersuchung zu gewährleisten, eine alliierte Verwaltung die griechische erm al eng ersetzen solle, bis das Ergebnis der Unterfuchung feststeht. Mit Bezug auf den übrigen Teil des Vertrags von Sapres ist die natlonaliftische Regierung bereit, den Vertrag zu unterzeichnen, bittet jedoch die Alliierten, die Tatsache in Betracht zu ziehen, daß gewisse Bedingungen unvereinbar mit dem Bestande der Turkei als freie unabhängige Nation sind, und bittet um eine Abänderung des Vertrags im Hin— blick auf die augenblicklichen Umstände. Es wird hinzugefügt, daß Konstantinopel durchaus derselben Ansicht fei. ö
Danzig.
Der Senaispräsident Sahm wird sich am J. d. M. nach Paris begeben i Teilnahme an den weiteren Verhandlungen der Finanzabteilung der Reparationsfommisfion zur Festsetzung des Schuldenanteils, den die neubegründeten Staaten, also auch Danzig, nach dem Versailler Friedensvertrag vom Reich und vom Staat zu übernehmen haben.
Die Interalliie rte Verteilungskommission für die Staatsgüter, die auf kurze Zeit ihre Arbeiten unter⸗ brechen mußte, hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge entschieden, daß die Grundstücke des Oberpräsidiums, des Gerichts, der Intendantur und des Wo hngebäudes des ehemaligen Reglerungspräfidenten mit dem darauf hefind⸗ lichen Eigentum, sewejt es sich um Staatsgut handelt, die Stadt Danzig erhält, während die Grundslücke der Kom⸗ mandantur und der Weichselstrombauverwaltung mit dem darauf befindlichen Inventar Polen zufallen. Das Genexral⸗ kommando, das als Dienstwohmmg für den Oberkommissar des Völkerbundes bestimmt ist, ist zur Gesamthand Polen und der Freien Stadt Danzig überwiesen worden. Die Verteilungs⸗ kommission wird die von ihr getroffene Enischeidung, die beiden Parteien bereits bekanntgegeben ist, der Botschafterkonferenz in Paris zur Bestätigung unterbreiten.
Amerika. .
Der neue Präsihent Harding hat, einer Rentermeldung zufolge, endgültig Andrew Mellon zum Schatz sekretär, William Havs zum Postsekretär und Albert Fall zum Sekretär des Innern gewahlt.
Der amerikanische Senat hat einmütig ein Amendement zum Marinetat angenommen, das den Präsidenten ersucht, eine Konferenz Englands, . und der Vereinigten Staaten zur Prüfung der Frage der Abrüstung zur See einzuberufen.
— Das Repräsentantenhaus hat sich für das vom Senat angenommene Gesetz, welches so gut mie alle für die Kriegszeit erlassenen Gesetze aufhebt, ausgesprochen. Der Hesetz wird nunmehr dem Rräsidenten zur Unterzeichnung voFelegt. Das Gesetz, betreffend den Handel mit dem Feind, bleibt noch in Kraft.
— Wie die „Agence Havas“ meldet, hat die argen⸗ tinische Regierung die Ukraine als freien und unab— hängigen Staat anerkannt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Abfperrnugs⸗ nmasßhregel n. .Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich in der Zeit vom 10. bis 16. Februar 1821. (Nr. 7 der Amtlichen Veierinärnachrichten.)
Rotz Malleus) Rollauf der Schweine Suum)
(Er y sipelas
Maul⸗ und Klauenseuche Aphtas epiæooticae) Räude ( Sœabies)
Schweꝛnepest EPestis snum)
2
Länder
eiden) Weiden)
Ve frłe Gemeinden
l
Semeinden e
Ve rte Gemeinden Höfe ( Weiden) 9
Sösel
ᷣSöfe (Weiden) 2
.
1 5 1 Stabt Wien Nieder terreich⸗ ö Oberösterreich. Salzburg... 3 Steiermark .. 3 Kärnten.... i,, Vorarlberg.
Insgesamt ... Oesterreich ist am
29 ö
— 1 2 2
2 23 68 I
126 16. Februar 1921 frei von Rinderpest und
— 3
1 —2
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Altersgliede rung der Bevölkerung de, Freistaats Preußen in den Jahren 1819 und 1919. Einer vergleichenden Darstellung der Alterẽgliederung der preußischen Bevölkerung im Jahre 1919 und der bei der Volks—⸗ jählung von 1910 ermittelten, die das Statiftische Landesamt in der „Stat. Korr.“ veröffentlicht und der das Staatsgebiet, nach seinem Üümfange am 1. Oktober 1820, ausichließlich des Sagargehiels und der Kreise Gupen und Malmedy, in denen die Bolks zahlung vom S. Oktober 1919 nicht ftattgefunden hat, zugrundegelegt ist, entnehmen wir die folgenden Angaben. Die Jaßl der Kinder bis zum 8 Lebensjaßre ein s , . beide Geschlechter zusammengenommen, hat in der Zeit zwischen den beiden w vom 1. Dezember 1910 bis 5. Ottoher 19819 um rund J Sb3 abgenommen — ein Ausfall, der sich zunächst in einem sterken Rückgang des Schulbesucks, später aber in einem Näckgang des Nachwuchses auf allen Gebieten beinerk⸗ bar machen wird. An dem Nückgang waren die Knaben und die , ungefahr , . betelligt. Die Perminderung, die bet den Kindern im Alter his ju o Jabren 1 892 646 betrug, ist m weitaus größeren Teile auf den Gebnrtenräckgang infolge des ieges è ren. Die Abnahme der gahl der Kinder im Mlter von über b big 7 und von über 8 bis 9 Jahren um insgesamt 71 260 ist wohl zum Teil damit zu erklären, daß in den Kriegsiahren die Sterblichkeit der älteren Kinder im Gegensatz zur Säuglings 6 erhebllch zugenommen hat. So starben 3. B. im Jahre gl im preußtschen Staate 23 847 Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren, dagegen in den Jahren 1914 biz 1919 25 730, 33 gal,