g. Geyer ⸗ Sachsen (Temm, ): Es handelt sich doch um
k die im wesenllichen durchaus den Haushalt angehen.
Cine exartige Behandlung könnte zu Differenzen zwischen den beiden Ausschüssen führen .
ident Löbe: Es liegt
ĩ gewi in un serem In lere sse, solche Yffferenzen zu vermeiden. Diesmal aber geht die
nregun 35 insetzung eines besonderen Ausschusses von dem on,. 8 6 altsausschusses Sl aus. K g. Schu ltz⸗Bromberg (D. Nat): Man sollte doch
Kenigstens den Versuch machen, ob nicht der Saushaltzausschuß
doch mit den Vorlagen zu befassen wäre. Findet er keine Ge⸗ legenheit, sie rasch zu erledigen, könnte ja nochmals eine Ent- scheidung des Plenums herbeigeführt werden.
Abg. Ir. Kachn icke: Ter auch noch sämtliche Etats für 1921 überwiesen, die auch noch in aller Eile von uns beraten werden sollen. Es wäre also phhzsisch , eine sachgemäße Behandlung der Vorlagen zu er⸗ reichen. G,
Reichspostminister Gtesberts: Jeder Monat, der uns verloren geht, kostet uns 50 Millionen. Möglichft jchnelle Arbeit ist also geboten. Ist der Haushaltsausschuß überlostet, so wäre
gegen eine besondere Kommission nichts einzuwenden.
Abg. Bruhn D. Nat): Wir haben keine Ve ranlassung, uns
vor die Vorlagen der Regierung zu spannen, die so schwerwiege nde
Erhöhungen der Gebühren rorschlagen. Die Gefahr voön Lolli
stonen besteht jedenfalls.
Abg. Schultz⸗Bromberg: Vorlagen von solcher weittragen⸗ ̃
den Bedeutung bedürfen doch gründlichfter Beratung. Schon Jetzt arbeiten 26 2 nebeneinander, an denen 3 alle Mil⸗ glieder des Reichstags beteiligt sind. Es dürfte sehr schwer halten, noch einen neuen ug n gt bilden. . K Abg. Morath (D. 35 Wir haben das größte Interesse daran, die Vorlage möglichst schnell und gründlich zu, bergten. — 1 9. Vorlage sind auch weitere Kreise betenligt und Mit 6. des Hauses, die nicht im Hauptausschu aher 9 Beratung in einem befonderen Anusschuß. . Abg. Adolf Hoffmann (Komm.): Es geht nicht an, daß derartig wichtige Vorlagen im letzten Augenbtick ein gebracht erden. Der Reichstag ist doch kein Zirkus. Heiterkeit) Die se orlage ist nicht nur tief einschneidend für das Publikum, so dern auch für die Postverwaltung selbst an kann sehr wohl der Meinung sein, daß durch diese Vorlage der gan 4e. auf den Hund gebracht wird. Eine Schnelligkeif nicht vereinbaren. im Hauptaus schu p. Reichs postminister Giesberts: ag mn muß ich zurückweisen. Die Reichs postve waltung war müht die Vorlage nach Möglichkeit zu beschleunigen. Auf eine möglichst schnelle Verabschtedung lege ich größten Wert. da jeder verlorene Monat der Reichsposterwaltung einen sehr erheblichen
ö, ,. k j Abg. Marx (Hentr.): Die Ausführungen des Abg. Hoff⸗ mann , gerade 9 en sein Verlangen. Diese Vorlage ist von so einschneidender Bedeutung, da i nswert i möglichst weite Kreise, vor allem auch der Wirtschaft, fich damit beschäftigen. Es liegt nur im Sinne der Regierung, daß an der Beratung der Vorlage auch . Mitglieder des Haufes ieil⸗ nehmen, die nicht im Hauptausschuß sitzen. Aus diesem Grunde ermpfiehlt sich Beratung in einem besonderen Ausschuß. 1 Abg. Dr. Pachnicke (Dem ): Der Haupigusschuß, muß und will dahin streben, den Etat für 1921 so tg g fertig⸗ zustellen, daß er noch vor Beginn der Ferien hier zur Abstimmung Jelangen kann. Soll das aber möglich sein, dann erscheint es aus-
ir wünschen daher Beratung
, Saushaltzaus schuß noch mit besonderen Vorlagen Schu ltz⸗ Bromberg (D. Nat) zieht hierauf namens
1 3 seiner raftion den Einspruch gegen die Wahl eines Sonder⸗ ausschusses zurück, dessen Einsetzung in Stärke von 21 Mit⸗ gliedern beschlossen wird. U
Es folgt die zweite Seratung de s Gesetzent⸗
wurfs zür Entlastung der Gerichte. Es liegen hierzu Abänderung san räge der Unabhängigen, der drei so zialistischen Parteien und der bürger⸗ lichen Parteien vor. . * Die sozialistischen Anträge begründet der . Abg. Dr. Rosenfeld (. Soz): Unser Antrag verlangte
Tie Ertẽeiterung der Zuständigkeit der Schöffengericht. Die Er⸗
offnung des Hauptverfahrens vor dem Sch ofsengericht sosl nur dann beantragt werden, wenn keine schwerere Strafe als Gefäng⸗ nis oder Festungshaft von einem Jahre oder Geldstrafe alein oder und en. höhere Butze als Io ꝗ00 Mark zu erwarten ist. Für öffentliche Klagen seitens der Verwaltungsbehörden wegen Zu⸗
widerhandlungen gegen die , . über e n,, , t Verw
tungsbehörde berechtigt sein, in eicher eise die Zuständigkeit des Schöffengericht zu gründen wie die Staatsanwaltschaft. Das rg. sol ermächtigt sein, für den Fall, daß es nach der PVer⸗ ö ung eine andere oder höhere Strafe für verwirkt erachtet, le Sache durch Beschluß an die Strafkammer zu verweisen. Ferner verlangen wir Streichung der Bestimmungen des Gesetz⸗
licher Aba ben sõll die
entwurfs, wonach Strafsachen an besondere Gerichte verwiesen
werden können. Es könnte leicht vorkommen, daß Anklagen gegen Angehörige bestimmter Parteien an als besonders arr. be⸗ lannte Richter überwiesen werden. ; r satze festhalten, daß die Aburteilung vor dem Gericht des Wohn⸗ ortes * eriolgen hat. Ein weiterer Antrag, der erfreuliche rweise guch die , der kommuniftischen Paxteien und der Sozlalbemokraten gefunden hat, bezweckt die Abschaffung der Ord⸗ nungsstrafen n Rechtsanwälte. Kommt man gegen Richter und Staatsanwälte ohne derartige Strafen aus, so sollte dies auch insichtlich der Anwälte möglich sein, denen man eine größere reiheit als bisher zugestehen muß, zumal der Angeklagte sich in
der Verteidigung beeinflußt fühlen kann, wenn er anzunehinem Leränks fung hat, daß feim Verteidiger nicht mit voller wffenheit
sprechen darf. Zentrum, Demokratie und Deutsche Volkspartei , sich entsinnen, daß die Abgeordneten Junk, Ablaß und ö , einen dahingehenden Antrag bereits vor Jahren gestellt en. w k Präsident Löbe Es ist ein weiterer Antra Sea mann und Geno 63 (Komm.) eingegangen, den 5 Ji des Gerichts⸗ verfafsungsgesetzes dahin zu ändern: „Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. . Die bürgerlichen Parteien beantragen noch einige Aenderungen, insbesondere dem § 266 der Strafprozeß ordnung anzufügen: . Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten innerhalb dreier Tage nach Verkündung des Urteils auf Rechtsmittel, so genügt die Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, in welchen die in Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden und ? des zur hee e,, gebrachten Strafgesetzes; hierbei kann auf den Eröffnungsbeschluß Bezug genommen werden.“ Abg. Leuthe ußer (D. B): Die Richtlinien des Entwurfs e, e, mn, und Verbilligung des Gerichtswesenz. Die zotwe des ,,. begrüßen wir. Das Gesetz soll nur vor⸗ lauf ige . aben idersprechen müssen wir, daß nun zoch versucht wird, hoch no en f r Aenderungen in den Entwurf hineinzubringen, wie es durch die Anträge der Linken . Wir wollen eine Entlastung der Gerichte herbeiführen Und alles das fördern, was damit zusammenhängi. eitergehen⸗ des müssen wir aber ablehnen. Es darf nicht so weitergehen, wie es bei den pon der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetzen vielfach geschehen ist, daß weit über das Ziel hinausgehende Neue⸗= rungen und Aenderungen in die Vorlagen hineingebracht werden. diales Geietz nicht zum ür alle mõalichen
aushaltsausschuß bekonimt ja
sitze n. Wir sind
ündliche Arbeit läßt sich mit.
Den Vorwurf. des hg.
es wünschenswert ist, daß
st oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafer,
Schöffen ⸗
Wir wollen an dem Grund⸗
Dasselbe kann nur von Männern und Frauen
arteiwitasche werden. Zu diesen gehört ouch das Verlangen . der ,,, , 3 Anwälte, so sehr wir . gleichem Standpunkt mit den Antragstellern materiell stehen und meinen, daß auf die Dauer sich dir alten Bestimmungen nicht werden aufrechterhalten lassen. Im Ausschuß hat Dr. Kahl diesen Standpunkt klar 2 Ausdruck gebracht. Sicherlich ist auch Ver⸗ ängung einer Srdnungsstrafe praktischer als eine stundenlange
. , ,, , zwischen Richter und Rechtsanwalt, ob eine Un⸗ ebühr vorliegt oder uicht. Die Klage, daß die Lehrer durch den usschluß vom Schöffeng mit minderen Rechles wären, it nicht be⸗ 34 auch nh en Beanitenkategorien geht es ebenso. Die in der 25 orgesehene Berufungsgrenze muß aufrechterhalten bleiben. Alles, iras über die Zwecke der Entlastung der Gerichte hinausgeht, lehnen wir bei die ser Gelegenheit ab, hoffentlich kommt aber bald die in Aussicht gestellte Justizreform. Den Entschlie⸗
esetzentwurf bedeutet nur insofern, als
366
.
sten verzögert. Die n,, . Anstand beim Richterkum und der
einerseits und bei der
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werden
ö
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.
icht im Wege; es werden sich daraus leinerlei Ungelegen eiten ergeben. ö . Abg. Gräf (D. Nat :. Eine n , n, Entlastung der Gerichte im Sinne des Abg. Dr. Radbruch hätte auch * gẽ⸗ wüänscht; ein Güte⸗ und Sühneverfahren wäre bedeutend wirkungs⸗ voller als diese Summe von halben Maßnahmen. Auch Dr. Rad⸗ bruch sollte wissen, daß gerade die Rechte schon 1915 dem Sühne⸗ verfahren das Wort hier geredet hat. Aber guch das Sühne und Güte verfahren muß vor die ordentlichen Richter kommen, sonst würde aus der Krone des Richters der kosbarste Edelstein aus⸗ 6 werden, denn xichten und schlichten gehört zusammen. Mit dem Abbau der Kallegialgerichte geschieht in der Vorlage der ersie Schritt. Nach unserer Auffassung gehört die Zukunft bei der grotzen Justizrefornt dem Einzelrichter. Bei dieser Vorlage muß alles abgelehnt werden, was nicht direkt der Entlastung der Ge⸗ richte dient So ist der Antrag auf e, , der Ungebühr⸗ . heute wirklich nicht zeitgemäß. Die Krimina He esse nament⸗ ich der letzten drei Jahre in der Neichshauptstadt Berlin haben gezeigt, daß eine unglaubliche Verwilde rung der Sitten eingefreten ist, es geht in manchen er n Berlins nicht anders zu wie im Rei ,,, (Großer Lärm links; Rufe: Helfferich) Dr. Rr. d hat ja einen gar nicht üblen Witz gemacht, wenn er auch die Beseitigung des 5 18 für eine , , der Gexichte erklärte. Mit demselben Rechte könnte er die Abschaffung der Strafen überhaupt verlangen; denn das wäre die wirksamste Ent⸗ lastung. Fällt diese letzte nun, so würden die Zustände noch viel schlimmer werden; sie muß als Vorbeugungsmittel erhalten bleiben. Aus demselben Grund widersetzen wir uns dem Antrag dSoffmann. Wir lassen mit uns durchaus darüber reden, ob Frauen auch Schöffen oder Geschworene sein dürfen; aber die Frage muß gründlich äberlegt und darf nicht so en , hier erledigt werden. Dagegen sind wir damit einverstanden, daß man Vglks⸗ schullehrer als Schöffen und Jeschworg re zulcßt. Die neuen Anf gaben der Schöffengerichte auf dem Gebiet der Verbrechen erfordern eine große Anzahl Personen, die diesen Aufgaben , . müssen, und da sehen wir in der Tehrerschaf . rs geeignete Kräfte. Auch die Anträge der Unabhängigen lehnen wir ab; es eht vor allen Dingen nicht an, daß ein Staat? walt nach so ubiektiven Erwägungen, wie er sie anstellen müßte, wenn 8 im Sinne des Antrags 6 wird, entscheiden soͤll. ; Abg. Brodauf (Dem): Wir stimmen der Entschließung des Ausschusses zu, sind aher hinsichtlich der Wirkungen des Sübneverjahrens nicht optimistisch. Grund sätzlich sind wir natür- . . . — * . 3 . 1 . 54 53 ** . ö
sich für die Zulasfung der Frauen zum Schöffenamt. Aber die Frage ist für dieses Jahr ja bersits geregelt. Wir erwarte das die kommende Strafprozeßordnungs reform, die hoffentlig im Herbst uns vorgelegt wird, diesem Wunsche, der der Ve fassung entspricht, Rechnung trägt. Dem unabhängigen Antvrg können wir nicht zuftimmen. Er bedeutet in seinem ersten Te eine Verschlechterung gegenüber der Reglerungs vorlage. Wem auch die in der Vorlage gezogene Grenze für die Schöffengerich gewisse Härten mit sich bringt, so muß doch nun einmal eine stimmte Grenze bestehen. Bie Beseitlgung der Ordnungsstrafe für die Anwälte wih seit langem von den Anwälten geforden Der überwiegende Teil der Rechtsanwälte empfindet die spreche nde Gesetzesbestimmung als eine Durchbrech de rundsatzes, nach welchem in der er renn die Anwäln den Richtern und Staatsanwälten gleichberechtigt sein solle Eine Verioilderung der Sitten befürchten wir von der Aufhebun der Ordnungsstra fen nicht. Die Nichtzulassung zum Schöffen und Geschwoorenenamt empfinden die Volksschullehrer als ein Zurũckse zung. Wir freuen uns daher, daß die Regie rungsborlag mit dieser Zurücksetzung ein Ende macht. Wir werden für d Vorlage in der Ausschußfaffung und gegen alle Abänderunge anträge stimmen. . Abg. Dr. Serzfeld (Komm.): Die Novelle ber Regi rungsparteien will die Ueberarbeit der Gerichte n . 6 sollen aber nach der Vorlage nur die Strafgerichte entlast. werden, obwohl in der Begründung der Novelle zugegeben wi deß auch die Zivilgerichte mit Arbeit überlastet sind, bei denen die Zahl der anhängigen Prozeßsachen wieder den Stand vo 1913 erreicht hat. Man benutzt aber das Entlastungsgesetz al Mittel dazu, um die Grundlage des Schutzes der Angellagt gegenüber dem jetzigen Zustande einzuschränkẽn; während bishe das einzige Schnurn ted darin bestand, daß der Angallagte de Umfang der Beweisaufnahme bestimmen konnte, sollen in Zu zunft die Schöffengericht Ausdehnung der Beweisaufnahme un den Umfang der Berücksichtigung der angebotenen Beweismitte bestimmen. Von größter Bedeutung ist, daß die Bestimmung de Varlage, wonach innerhalb eines Bezirks ein bestimmtes Gerig füt die Erledigung einer Strafsache ausersehen wird, fällt. D Ordnungsstrafe für die Anwälte muß fallen. Es sind gerad die untůchtigsten Richter, die die meisten Ordnungsstrafen be hängen. Ss muß ausdrücklich bestimmt werden, daß in Zukun
können. Selhstverstänblich treten wir auch für die Zulassung de Volksschullehrer als Schöffen und Geschworene ein. Vizepräsident im. Reichsministerium und Reichsjustizmiunist De. Heinze: Ich bin den Herren Vorrednern dankbar dafür, di sie den Charakter der Vorlage als einer solchen, die die Entlastm der Gerichte anstrebt, richtig erkannt und auch in ihren Reden dieser Charakter im wesentlichen Rechnung getragen haben. Es sind allerdings gewisse Anregungen gegeben worden, Materien betreffen, welche noch in den Gesetzentwurf hätten here gezogen werden sollen. Es ist bemängelt worden, daß der Entwu zu wenig bietet. Meine Herren, wenn wir Ihnen nur wenig biete ksnnen, so bedauert das niemand mehr als die Reichs justizverwaltu selbst, die gern viel energischer durchgegriffen hätte. Aber wenn nn schnell die Gerichte entlasten will, so muß man sich eben auf gewij Maßnchmen beschränken, die an der Oberfläche liegen. Der Herr Abg. Graef hat darauf hingewiesen, man hätte Gůteverfahren zu einer Entlastung der Kollegialgerichte und ein stärkeren Hebung des Einzelrichterstandes ausgestalten können. Wen aun diese Fragen in die Novelle hätte hereinnehmen wollen, so wä man mehr oder weniger zu einer neuen Prozeßordnung gekomme Das Güteherfahren, die Frage der Entlastung der Kollegialgerich und der Hebung des Einzelrichterstandes sind Dinge, die in das Syste des gesamten Zivilyrozesses aufs tiefste eingreifen. Ich will nur mit eim Wort auf das Güteverfahren eingehen, weil der Herr Abg. Radbruch st über dieses näher ausgelassen hat. Wenn jemand die große dehtung des Gůteverfahrens anerkennt, so bin ich es. Ich habe n bor kurzer Zeit mit dem Referenten im Neichsjustizministerium en gehend darüber gesprochen; wir sind dabei überein gekommen, daß der künftigen Reform der Zibilprozeßordnung gerade auf die At gestaltung des Güteverfahrens ganz wesentliches Gewicht zu len sein witd. Aber so klar, daß jetzt schon bei der Entlastunggnopth das Güteperfahren hätte eingeführt werden können, liegt die Sen nicht. Die heutige Debatte liefert den Beweis dafür. Die Hern Abgg. Nadbtuch und Graef und ich selbst erwarten außerordentlich bon der Ausgestaltung des Güteverfahrenz. Dem steht die A fassung des Herrn Abgeordneten Brodauf entgegen, der dem Gh verfahren mit einem gewissen Nechte skeptisch gegenübersteht. handelt sich hier um Fragen, die weiter geklärt werden müssen. A die Anhänger des Gütegedankens, die Herren Abgeordneten Nadbm und Graef, sind bezüglich der Ausgestaltung des Verfahrens durchn verschiedener Ansicht. Der eine hat gemeint, man solle das Hauf gewicht auf die privaten Korporationen legen und ihnen das Gif verfahren übertragen. Der Herr Abgeordnete Graef ist dagegen Ansicht gewesen, man solle den Schwerpunkt auf die Gerichte len Wir im Neichsjustizministerium sind überzeugt, daß, wenn das Gih verfahren mit Wirksamkeit ausgestattet werden soll, jedenfalls Anlehnung an die ordentlichen Gerichte in weitem Umfang nicht umgehen ist. Damit wird natürlich die Frage der Organisation? Gerichte und die der Gestaltung des gesamten Prozeßverfahm aufgerollt. ᷓ
Wir erkennen also sehr wohl an, daß die jetzige Novelle ni allzuviel bieiet; aber, wie die Dinge liegen, ist jede weitergehen Reform mit tiefgehenden Eingriffen in die Gerichtsverfassung und daß Prozeßberfahren verbunden. Wir sind dabei, an dieser wa gehenden Neform zu arbeiten, und werden Ihnen neue weitgehen Gesetze in dieser Richtung vorlegen. Im Augenblick handelt es um einen Notbau, und ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen NM bau mit mir zu zimmern sich bemühen.
Ganz so schlecht, wie der Herr Abg. Herzfeld die Novelle h stellt, ist sie nun doch nicht. Einer der Haupteinwürfe des Herrn Abgerh neten ging dabin, daß die Angeklagten bezüglich des Beweises ind Novelle viel schlechter gestellt würden als im jetzigen Verfahrn er wies darauf hin, daß nach 5 244 Abs. 2 der Strafprozeßordm die Schöffengerichte den Umfang des Beweises zu bestimmen häth und daß infolgedessen der Angeklagte in der Führung des Bene beschränkt werde. Das ist bezüglich der Schöffengerichte richtig. Herr Abg. Herzfeld hat aber vergessen hinzufügen, daß bei allen die schöffengerichtlichen Verfahren die Berufungsinstanz darübersth ssehr richtig! bei der Deutschen Volksparteh und daß bei der rufungeinstanz der 5 244 Abs. J der Strasprozeßordnung gilt und ni dessen Absatz 2 (sehr gut! bei der Deutschen Volkspartei), so d letzten Endes die Angeklagten in ihren Beweisen durch die Rort nicht verkürzt werden. ö
Wenn ich mich nun zu den einzelnen Anträgen wende, so n
. 1
'dortsetzuna in der Zweiten Beilage)
duch die Frauen und besonders die Dienstboten Schöffen werde
ich den Antrag Aderhold Ziffer 1 und 2 nicht eingehend behantc
zum Deutschen Reichsan
Nr. 52.
GFortsetzung aus der Ersten Beilage)
Wenn ich den Unterschied zwischen der Novelle und dem Antrag Aderhold eingehend darlegen wollte, würde ich sehr intrikate juristische Ausführungen hier vor dem Hause machen müssen. Die Herren Vor- redner haben mich aber dessen überhoben. Ich stimme den Herren, die gegen die Anträge 11 und 2 gesprochen haben, durchaus zu und beschränke mich darauf, das hohe Haus zu bitten, diese Antrãge abzu⸗ lehnen.
Auch bezüglich des Antrags L Iiffer 3, der eine Bestimmung aus der Novelle streichen will, nach welcher durch Anordnung der Landes- justizverwaltung die Bezirke mehrerer Amtsgerichte in Strafsachen zusammengelegt werden können, kann ich mich im wesentlichen auf die Ausführungen derjenigen Herren beziehen, die für die Ablehnung dieses Antrags gesprochen haben. Der Herr Abg. Herzfeld hat ganz besonders diese in den Entwurf eingefügte Bestimmung be⸗ mängelt. Er meint, dadurch würde der Landesjustizverwaltung Gelegenheit gegeben, nunmehr die Strafsachen bestümmten Richtern zuzuweisen und dadurch einen Einfluß auf die Straffustiz auszuüben. Ich möchte den Herrn Abg. Herzfeld darauf hinweisen, daß weitaus die Mehrzahl der schöffengerichtlichen Strafsachen auf die großen Amtsgerichte entfällt und daß bezüglich dieser Gerichte doch die
Landessustizverwaltung auch schon jetzt den Amtsrichter zu bestimmen
hat, der die Strafsachen aburteilt. Da sonach in weitgehendem Umfang schon jetzt die Person des Strafrichters, und zwar ganz konkret, durch die Landeszustizverwaltung bestimmt wird, scheint mir bie in der Novelle vorgesehene Bestimmung nicht gefährlich zu sein. Ich bitte also auch den Antrag auf Streichung der Ziffer 6 ab⸗ zulehnen. ;
Weiter liegt ein Antrag vor, den 180 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes zu streichen, nach welchem die Richter befugt sind, Ordnungs⸗ strafen gegen Anwälte zu verhängen. Die Frage ist außerordentlich bestritten. Die Reichsjustizverwaltung ist der Ansicht, daß bei dem lommenden Gesetzgebungswerk auf diese Bestimmung verzichtet werden kann. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Aber, meine Herren, zunächst müssen wir uns mit den Landesjustiz⸗ verwaltungen in Verbindung setzen, die sich bisher zu dieser Frage noch nicht geäußert haben. Auch die Anwaltskreise müssen noch ein⸗ gehender gehört werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Augen⸗ blicklich scheint mir die Frage noch nicht spruchreif. Sie gehört auch
nicht in den Rahmen dieses Gesetzes hinein. (Sehr richtig! bei der
Deutschen Volkspartei.) Ich bitte daher, den Antrag abzulehnen. Schließlich liegt noch ein Antrag vor, der dahin geht, durch diese Novelle die Frauen zum Schöffen⸗ und Geschworenendienst zuzulassen. Auch dieser Antrag überschreitet den der Novelle gezogenen Rahmen ganz erheblich. Im übrigen würde sich dadurch, daß diese nage in der Form der hier vorliegenden Anträge im Rahmen ber Nobelle gelöst würde, im einzelnen eine Menge von Schwierigkeiten ergeben. Die Voischriften über die Aus⸗ wahl der Schöffen und Geschworenen sind so verwickelt, daß die Frage nicht einfach durch Einfügung der wenigen Worte gelöst werden kann. Im übrigen kann die Frage doch auch nicht schematisch behandelt werden. Ich weise beispielsweise auf den Entwurf zum Gerichtsverfassungsgesetze hin, den mein Vorgänger im
Neichsjustizministerium, der Herr Abg. Schiffer, dem Reichsrat vor⸗
gelegt hat und in dem die Frage in außerordentlich komplizierter Weise behandelt worden ist, aber in einer Weise, die den Einzelfällen und auch der Stellung der Frauen gerecht wird. Ich glaube also, daß die Stellung der Frau nicht richtig gewürdigt wird, wenn jetzt einfach diese Anträge angenommen werden. Ich bitte Sie daher, auch diese abzulehnen. (Beifall rechts).
Abg. Nosen feld (U. Soz.): Die ersten beiden Teile unseres Antrages (Zuständigkeitserweiterung der Schöffengerichte und Hauptberfahren vor dem Schöffengericht) ziehen wir zurück nicht aber denjenigen, der sich mit der Ueberweisung von Strafsachen an bestimmte Gerichte befaßt. Wenn auch an einzelnen Gerichten mehrere Richter tätig sind, so kommt es in der Praxis doch darauf hinaus, 196 einem bestimmten Richter diese Fälle zugewiesen werden. Gewisse Schwierigkeiten, die natürlich vorhanden sind, sind zu überwinden. Ich würde es begrüßen, wenn endlich die Beschränkung der Schullehrer und Dienstboten, die noch nicht zum
mt eines Schöffen und Geschworenen zugelassen werden, fallen würde. Den Antrag, Frauen zu diesen Aemtern zuzulassen, hitte ich dringend, anzunehmen. Der Antrag Brodauf will uns auf das nächste Jahr vertrösten, weil jetzt die Listen bereits auf⸗ gestellt seien und im nächsten Jahre die große Justizreform komme. Da beneide ich ihn um seinen Glauben an die Schnelligkeit der Justizre form.
Vizepräsident Dr. Bell: Es ist eine Entschließung Brodauf eingegangen, die Regierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf ein⸗ zubringen, durch den es ermöglicht wird, daß für das Jahr 1922 noch , als Schöffen und emen, zugelassen werden.
Abg. Marx (Zentr.) wendet sich entschieden gegen diesen Antrag, der nicht einmal im Ausschuß vorberaten sei. Es ent⸗ spreche nicht der Gepflogenheit des Hauses, in zweiter Lesung so weittragende Anträge einzubringen. ;
Abg. Brodauf (Dem.): Ich hahe als erster im Ausschuß einen nach dieser Richtung gehenden Antrag eingebracht. Die Annahme des Äntrages Hoffmann⸗Rosenfeld, auch für dieses Jahr schon die Frauen für das Amt als Schöffen und Geschworene zuzulassen, würde eine weitgehende Umänderung der Strasprozeß⸗ ordnung bedeuten. .
Vizepräsident im Reichsministerkum und Reichsiustizminister Dr. Heinze: Ich möchte Sie im Namen der Neichtjustizverwaltung bitten, die Resolution des Herrn Abg. Brodauf nicht anzunehmen und die Reichsregierung nicht auf bestimmte Termine festzulegen. Abg. Dr. Rosen feld: Sie sind also für meinen Antrag?) — Nein, für Ihren Antrag spreche ich ganz gewiß nicht.
Meine Herren! Es wird in den nächsten Zeiten dem Hause das Jugendgerichtsgesetz zugehen. In diesem wird bereits die Frage, in⸗ wieweit die Frauen Schöffen in Jugendgerichtssachen sein können,
geregelt. Auch in dem dem Reichsrat vorliegenden Entwurf zum SGerichteverfassungsgesetz ist die Angelegenheit geregelt. Wann wir
zu einer dauernden Regelung der Frage kommen können. läßt sich noch nicht absehen. Die Frage wird aber auf das eingehendste erwogen. Darum bitte ich, die Reichsregierung nicht auf bestimmte Termine jestiulegen, die unter Umnmständen mit den großen Justizreformen
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 3. März
kollidieren können. Abg. Hoffmann (Berlin): Bis dahin wird unsere Jugend in die Aitersrentenklasse versetzt sein h
** Frau Zietz (U. Soz.): Ich kann nicht verstehen, wie man sich gegen den Antrag wenden kann, auch Frauen zu Schöffen und Geschworenen zu machen. (Zuruf rechts: Sie sollens ja werden Mit dem alten Unrecht den Frauen gegenüber muß auf⸗ geräumt werden. Es entspricht nicht der Verfassung. Vor wenigen Wochen ist auch beschlossen worden, die Frauen zum Richteramt . Da wäre die Ablehnung dieses Antrages unver-
ändlich.
Abg. Frau Pfũlf (Soz.): Die Rechtsprechung ist nicht mehr Geheimwissenschaft der Nãnner. Sie werden den Siegeslauf 8 Frauenbewegung doch nicht aushalten. Wir werden endlich unser Recht bean spruchen. Finzelherten lönnen noch bis zur drit⸗ ten Lesung geregelt werden.
Abg. Frau Dransfeld (Sentr.): Grundsätzlich stehen wir auf dem Boden, daß die Frauen zum Laienrichtertum zuzulassen sind. Ich möchte mich aber hinter die Erklärung des offiziellen Zentrumsredners stellen, daß wir aus formalen hende diesem Antrag nicht zustimmen können. (Hört, hört! links.) Vor allen Dingen möchten wir auch dafür eintreten, daß dieser Antrag erst im Ausschuß noch nach jeder Richtung durchberaten werde, denn durch ihn würde eine große Umwälzung in unsere Rechtspflege hineingetragen werden. Von der Mitarbeit der Frau im Laien⸗ 3 . verspreche ich mir eine wesentliche Hebung unserer
ustiz. . Abg. Frau Baum (Dem.): Wir Frauen werden für den An⸗ trag stimmen, hoffentlich tun es auch recht viele demokratische Männer. (Heiterkeit rechts.) Ich halte es für richtig, den Antrag anzunehmen.
Die Abgg. Frau Wackwitz (Komm) und Wurm (U. Soz.) treten gleichfalls für die Zulassung der Frauen als Schöffen ein, die letztere bemängelt nur, daß der Antrag Brodauf zu bescheiden ist, da er erst von 1922 ab gelten soll.
Vizepräsident des Reichsministeriums und Reichsjustiz⸗ minister Dr. Hein ze: Derartige Anträge müssen eingehend be⸗ arbeitet werden, es ist ganz unmöglich, in letzter Minute ein solches Gesetz zu machen, wo man die zahlreichen Gegengründe nicht her⸗ vorheben kann. Solche Anträge führen zu einer ganz mechanischen Gleichmachung von Mann und Frau. Im Reichsrat liegt ja ein , . um Gerichtsverfassungsgesetz vor, wo auch diese Frage behanbelt ist, z. B. bei den Jugendgerichlen sollen Frauen hinzugezogen werden. Den Interessen der Frauen wird man aber durch Annahme eines solchen Antrages nicht gerecht.
Mit einigen Ausführungen des Abgeordneien Rosen⸗ eld, die bei dem außerordentlich unruhigen Hause unver⸗ tändlich bleiben, schließt die Aussprache.
Die Anträge der Ungbhängigen zu S8 27 und 29 des Gerichts verfassungsgefetzes sind zu r ück⸗ gezogen.
Art. 1 wird in seinen 8 Nummern nach den Ausschußvor⸗ schlãgen angenommen. Als Ziffer 9 liegt der Autrag der Kommunisten und Unabhängigen Sozial⸗ dem okraten auf n rg der Frauen zum
Amte des Schöffen und Geschworenen vor. In namentlicher Abstimmung wird ö. Antrag mit 170 gegen 126 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen ange⸗ nommen. (Lebhafter Beifall der Mehrheit)
Als Ziffer 10 soll nach dem Antrag Radbruch Soz.) die e, gesetzes (Üängebührstafen gegen Rechtsanwälte dem Artikel 1 angefügt werden. Da die Abstimmung zweifelhaft bleibt, fen! Auszählung; diese ergibt die Annahme des Antrages mit 1416 gegen 137 Stimmen. In der so er⸗ gänzten Fassung gelangt Art. 1 zur Annahme.
Die Bekanntmachung zur Entlastung der Amts⸗ gerichte in der Fassung vom 18. Mai 1918 hat für die Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile eine Wert⸗ grenze von 50 1 . Nach Artikel 2 der Vorlage sollte diese Wertgrenze auf 500 4M erhöht werden; der Auss uß hat eine Erhöhung auf 300 M vorgeschlagen.
Von den Unabhängigen Sozialdemokraten ist die völlige Beseitigung der Wertgrenze, also die Wieder⸗ einführung der unbeschränkten Berufung
egen die Amtsgerichtsurteile beantragt. Ein nltrag Brodau f, unterstützt von den Regierungs⸗ arteien und den Deutschnationalen geht dahin ch ein Urteil, gegen welches die Berufung nicht zulässig ist, n ur verkündet werden darf, wenn es
in vollständiger Form abgefaßt ist. . Abg. Dr. Rosenfeld n, gegen die Benachteiligung der Arge chan. und ge minder ,, Bevölkerung, wie sie durch den Ausschußvorschlag eintreten werde. Jö w . 8 nnn, kurz mit Billigkeits⸗
ünden den von ihm beantragten Zusatz. ö . Abg. Dr. Radbruch . sich i mn, ür eine Be⸗ rufungsgrenze aus. Man habe sich auch in seiner Partei über⸗ zeugt, daß es wünschenswert sei, zu verhindern, daß eine un⸗ gehẽure enge von Geld, von Arbeits- und Richterkraft unnütz on ganz geringe Bagatellen verschwendet werde. Zurzeit könnten sie aber 5 die Erhöhung nicht stimmen.
Abg. Marx (Hentr.) tritt dem Abg. Dr. Rosenfeld entgegen. Der Ausschußvorschlag sei völlig unparteiisch gefaht worden ohne Rücksicht darauf, ob die Partei zu den begüterten oder nicht⸗ begüterten gehöre. 8 ö
Vizepräsident des Reichsministeriums und Reichsjustizminister Dr. ,. ze: Ich möchte dringend bitten, den ö anzunehmen. Hier liegt eine der wesentlichen Bestimmungen des Entwurfs vor. Stets wird von uns eine vereinfachte beschleun igte Rechtsprechung gefordert. bringen wir aber praktische Vorschläge, dann treten immer wieder Widerstände auf. Die Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichte arbeiten auch deswegen besser als die ordent⸗ lichen Gerichte, weil sie eine erhebliche Beschränkung der Be. rufung haben. Gegen die Heraufsetzung der Grenze auf 300 M e gar kein Bedenken; 300 AM sind ja heute lange nicht mehr dasfelbe wie noch vor einem Jahre. Geben Sie den Gerichten die Möglichkeit, mit einer Instanz auszukommen, so bewahren Sie die Gerichte und auch die Parteien vor einer Unmenge von Weiterungen.
Abg. Dr. n 6 eld Comm.): Das Verfahren vor den Amtsgerichten bleibt doch dasselbe und wird nicht beschleunigt. wohl aber werden die ,, überlastet werden und die Pro . viel länger dauern als bisher. Den Schaden haben un. ö. aft die Unbemittelten, besonders wenn ihnen auch noch ie in ,, wird. Die Findung des Rechts stehr höher als bie Beguemlichleit der Richter. Die roͤße Mehrzahl der . bleibt unter 300 Æ zurück. Wir lehnen diese Ver=
terung des Entwurfs ab und verlangen die Beseitigung
. überhaupt ⸗
—
zeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1921
Der Antrag der Unabhängigen Sozialdemo⸗ kraten wird abgelehnt, Art. 2 mit dem Zusa; Brodauf angenommen.
Art. 3 enthält die zur Entlastung der Gerichte vorgeschla⸗ genen Aenderungen der Strafprozeßordnung. Er wird nach den Ausschußvorschlägen mit einigen Emendements Brodauf unter Ablehnung der weitergehenden Anträge der Unab= hn gigen Sozialdemokraten angenommen, ebenso Art. IV bis VI und Art. VII, wonach das Gesetz am 1. April 1921 in Kraft treten soll.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzent⸗ wurfs über eine erhöhte Anrechnung der während des Krieges zurückgelegten Dien st— . it. Die Regierungsvorlage wollte den im Heimatsdienst beschäftigten Beamten und Heeresangehörigen die Kriegs— dienstzeit zum anderthalbfachen Betrage anrechnen. — Der Ausschuß für soziale Angelegenheiten hat die Vorlage selbst abgelehnt und schlägt eine Resolution vor, die die Reichs? regierung ersucht, bei der bevorstehenden Neuregelung der Invaliden und Ange⸗ stelltenversicherung eine ähnliche Berück⸗ sichtigung der in Front- und Heimatdien st be rbrachten Kriegszeit der Angestellten und Arbeiter, wie sie für die Beamten gesctzlich festgelegt ist, vorzusehen und zusammen mit dem Entwurf eines derartigen Gesetzes für die Beamten dem Reichstag vorzulegen.
Auf Vorschlag des Vizepräsidenten Dr. Bellꝛl wird nun⸗ mehr der Gegenstand dem Hauptausschuß zur nochmaligen Be⸗ ratung überwiesen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr (Gesetzentwurf über vorläufige Zahlungen auf die Körperschaftssteuer; Rechnungs— sachen; zweite Lesung des Gesetzentwurfs über Kontrolle der
Kriegs rechnungen; Berichte des Ausschusses für soziale An⸗ »gelegenheiten über das Wahlrecht der Frauen zu den Kauf— manns⸗ und Gewerbegerichten; Berichte des Ausschusses für Bevölkerungspolitik, u. a. über Trunksucht). Schluß 534 Uhr.
gesetzliche Bekämpfung der
Sandel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom
23. Februgr 1921 betrugen (in Klammern 4 und — im Vergleich mit der Vorwoche)
die Aktiva: 1921 1920
M. 4.
16 Metallbestand ).. 1089 109 000 1114596 000 2268 239 0090 262 00M L. 1999 000 — 1720000 darunter Gold. 1 091 620 000 1090 995 000 2247 372 0990 ö . S 66 ?. 146 G0 «22 1 O.0 2 u. Darlehns⸗ kassenscheine . . 2E 815 132 000 12 325 976 000 5786 252 0990 1484575000) (4245 804 000) (— 25 362 0909) Noten and. Banken ö. 2 37 &, 46 000 1 36 000 31 (4 56 000) 6— 538 000 Wechsel, Schecks u. ) . xiskontierte Reichs⸗ .
schatzanweisungen. 50 999 74 0090 37 912 433 000 24 920 403 09090 (245 O42 900 24 105 000) — 1759202000)
27 90049000 10 812 000 9 225 009 ( 14 326 000) — 3 217 009) (0 2521000) . 184 276 000 251 948 0090 141 372 090 (4 9506 000) (4 56 576 000) (— 6383 0090) 9930 117 0090 3 309 731 000 2448 935 000 C Ill 142 00713 745 000) ( - 361 860 000)
die Passiva: Grundkapital .. 180 000 000 180 000 000 180 000 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) Neservefonds 104 258 000 99 496 000 34 S285 000 ö (unverändert) (h˖nverändert) (unverändert; umlaufende Noten 65 519 877 069 39 520 197 000 23 747 102 000 ; . lg 27 0ο 7 Il 534 O00) ( — 13 594000) sonstige täg!. fällige
Verbindlichkeiten . 13 729 893 000 11 840 001 000 9 393 828 000 . ( lIII26 4700. ( - 115 622 000) ( 21900854900 sonstige Passia. . 3 623 544 000 3 290 052 9000 1 663 484 000 . 379 000 LA 456 000) — 37 020 9000)
) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder auslundischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 4 berechnet.
1919
Lombardforderungen Effekten sonstige Aktiven.
Sur Verkehrslage im Rubrrevier teilt W. T. B.
aus Essen mit: Der Eisenbahnbetrieb hat sich im Ruhrkohlenbezirk
in der vergangenen Woche im allgemeinen gut abgewickelt, so daß die Verhältniß am Schlusse der Woche gls normal, bezeichnet werden konnten. Die hohe Umlaufszeit der Wagen, mit denen die vont Rhein auf die Eisenbahn übergegangenen Frachten befördert werden, hat. aber eine geringe Wagenknappheit erzeugt, sodaß zur gleich⸗ mäßigen Verteilung der vorhandenen offenen Wagen Teil- deckung angeordnet werden mußte. Die durchschnittliche Wagen⸗ gestellung war jedoch 24 um etwa 1000 Wagen täglich besser als in der Vorwoche. Für beschleunigte Heranführung weiterer Wagen ist gesorgt. Für Kohlen, Koks und Briketts wurden in der ber- gangenen Woche im arbeitstäglichen Durchschnitt 26 326 Wagen ge= rechnet zu je 10 Tonnen) angefordert. Gestellt wurden aber durch⸗ schnittlich 22 501 Wagen (Höchstgestellung am 22. Februar 23 823. In dem gleichen Zeitrzum des Vorjahres betrug die durchschnittliche Wagengestellung 17 287. Die Brennstofflagerbestände haben keine welentliche Aenderung erfahren. Sie betrugen am 26. Februar 72 800 Tonuen. Der Wasserstand des Rheins geht anhaltend welter urück. Der Wasserspiegel des Bodensees ist im Februar sogar um 20 Meter gefallen. Wann eine Besserung in diejen Ver⸗ hältnissen eintreten wird, ist noch nicht . Infolgedessen sind weiter erhebliche Cinschränkungen in der Abladung erforderlich. Die Anzahl der Kähne, welche auf der Fahrt nach dem Oberrhein zur Leichterung gezwungen sind, hat erheblich zugenommen, so aß Kahnraum und Schleppfähne täglich knapper werden. Die Rück— wirkung dieser Verhältnisse zeigt sich auch in der Umschlagsleistung in den Duisburg, Ruhrorter Häfen, die von 33 131 Tonnen aun 28573 Tonnen arbeitstäglich zurückging. Die Kohlenknappheit macht sich, neuerdings auch in Kanalverkehr bemerkbar, da ein Teil der Kähne im Rheinperkebr mitverwendet werden mußte. Der Umschlag in den , n der Kanäle bezifferte sich auf 30 558 Tonnen 82 . pst j
— Zur letzten Herbstmesse waren laut Meldung des W. T. B. xund 13 Hh Ausländer als Einkäufer in 4 er⸗ chienen. Nach den Meldungen der ehrenamtlichen Vertreter des Mes⸗
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