1921 / 57 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Mar 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger kreußischer Etaatsanzeiger.

Demi Bezugspreis detragi oꝛerteliahrlich 86 Mie ö A ü nzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheits le Postanstalten nehmen Bestellung an: für Berlin außer . 2 Mr. einer 3 gespaltenen Gh e . 3 den Postanftalten und Seitungs vertrieben für Selbstabholer , w. ßerdem wird auf ben Anzeigenvpreis em Teuerungs - auch die Geichaftsstelle Sw a8. Wisheimstraßge Nr. 32. 66 lch don S0 v. 2 erhoben Anzeigen aimmt an; Einzelne Nummern kosten 1 Mt 35 ** e Selchäftgstegg e che, mn, Saaatgangeigers. - ö. 9 2 1 erlin SW 48, Wilhetmstraße Mr. 32.

ser. 57. Reichs bantgirotonto. Berlin, Mittwoch, den 9. März, Abends. Poftschecktontoꝛ Deriin as 2. 1921

Ginzeinummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Inhalt des amtlichen Teiles: Artikel l. Artikel I. Deut sches Reich. . . r en heren Nummern des Ausfuhrabgaben⸗ Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. ih , . J Berlin, den 1. März 1921. nennmungen 2c. ; ö Holzmehl und wolle, auch für Heilzwecke zubereitet... 2 er, ,,, . ö. ; an mmachungen, betreffend weitere Ausführungs bestimmungen! 40 Ble. Farben, und Keßlznstift (zun Jꝛichnen oder Der Reichsminister jür Ernährung und Landwirtschaft. nnn, Perorbnung über die Außenhandelskontrolle vom Schreiben); Kreide, geschnitten oder geformt 2 . Dr. Hermes.

gie. 2 640h Kämme, Knöpfe und andere Wa der teilweise aus O. Dejember 1919. Abänderung des Ausfuhrabgaben Zell horn, anderweit nicht ,

trifs. P ; die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Verordnung ardnung, üũber das Inkrafttreten e 13 Gesetzes zur Siche⸗ Nummern fallen oder als Nachahmungen höher belegter über die Zuständigkeit für Beschwerden im Arxrest⸗

ag einer einheitlichen Regelung der Beamtenbesoldung vom Waren anzusehen sind verfahren bis zur Errichtung der Finanzgerichte. I. Dezember 1920. J Dergleichen Waren aus ähnlichen Formerstoffen (3. B. ardnuig, betreffend Aenderung der Verordnung über künst⸗ Gaialith) Vom 2X. Februar 1921.

iche Düngemittel. . (Rosenkränze siehe Nr. 885b, Trockenplatten siehe Nr. 49). Auf Grund des 8 444 Abs. 3 der Reichs abgabenordnung kordnung über die Zuständigkeit für Beschwerden im Arrest⸗ (7416) Spiegel, und Tafelglas, anderweit nicht genannt: ; ; ĩ . bis zur ern der Finanzgerichte. sr (C41 / 2) weder geschliffen noch poliert, geschnitten, zee er . Dein nber , nn,, , ,, ,

anntmachung, betreffend Üebergangsbestimmungen für die kerinpt, elch deren, mattiert get, sberfannen Sol d soweit die Fi i ̃ nnt ga efelderk (faretliert) oder belegt ; Solange und soweit die Finanzgerichte noch nicht sieueichung von 96. erãten. ald acht ee lr , . errichtet sind, entscheidet das Landesfinanzamt über

fend Aenderung und Ergänzung der 41e Tafelglas die Beschwerde gegen die Anordnung des Arrestes 742 . oder undurchsichtig; Butzenscheiben emäß den 58 Bl, 352 der Reichsabgabenordnung.

anmmachung, betre cho ronung. ; . ö ö !

m. . betreffend eine öffentliche Sitzung bes Reichs⸗ hahlausschusses.

eigen, betreffend die Ausgabe der N⸗ummern 24 und 2B des

eichs⸗Gesetz blatts.

74zase) geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, gerippt st eine Beschwerde der im Satze 1 bezeichneten Art mit Ausnahme deg gerippten Rohglases), geschuppt, ge= Fereits vor Inkrafttreten der gegenwärtigen Ver⸗ ogen (einschließlich der gebogenen Rohglases, mattiert, ordnung bei einem Landesfinanzamt anhängig ge⸗ . geůtzt, überfangen, jedoch 6. gefeldert (nicht facettiert), worden, so gilt dieses auch für die Vergangenheit als P ren fen. K , de,. ach lich zustundig.

nenm . und 4 n, 2 za Toselglas Berlin, . . . kanntmachung über die für mehrfach gewählte Abgeordnete Hi ga ; . r Reichsminister der Finanzen. w. vom Landeswahlausschuß festgestellten Ersatzm änner. 35 de, en . Art, weniger als 5 mm stark J. V. Zapf.

gesordnung für die nächste Sitzung des Bezirkse isenbahnrats 751 . Frankfurt a. MN. 32 h Bekanntmachung,

n. . *. betreffend Uebergangsbestimmungen für die Neu⸗ eeichung von Meßgeräten.

Vom 2. März 1921.

A li sichtig ; mt ches. bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen Auf Grund des 8 19 der Maß⸗ und Gewichisordnun oder Einbrennen von. Farben gemustert; bemalte, vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) erläßt die .

Dentsches Reich. Hir het: oder verfilberte Glaztnöpfe, auch mit für Maß und Gewicht die nachstehenden Bestimmungen:

Bei j j . j z 2 Geeichte Meßgeräte, die gemäß den Bekanntmachungen, h . . ö. e n , n 9 betreffend Uebergangsbestimmungen für die Neueichung von zu h g ö Artikel 2 ö . Meßgeräten, vom 25. März 1912. vom 2. Juni 1915 und Diese Bekanntmachung tritt mit dem 12. März 1821 in Kraft., vom 22. August 1917 (GBl. 1912 S. 217. 1915 S. ö

Bekanntmachung, Berlin, den 8. März 1921. und 1917 S. 749) bis zum 31. Dezember 1921 zur Wieder

treffend weitere Ausführungsbestimmungen zu Der Reichswirtschaftsminister. holung der Neueich ung zugelassen sind, werden über die en Zeit. r ,, über ös̃ ,, J. 69 i gen i punkt hinaus ua bis zum 31. Dezember 1926 zur Wieder e

m 20. De zember 1819. Abänderung des Aus⸗ s er z holung der Neueichung zugelassen. . ö Der die s n , der Finanzen. Berlin⸗Charlottenburg, den 2. März 1921.

fuhrabgabentarifs. Fischer r t Auf Grund der 8g 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen Reichtanstalt ö und Gewicht. 8. Ayril 1920 RGBl. S. Foo) zu der Verordnung über Plato. Außenhandels kontrolle vom V. Dejember 1919 (GBl. Verordnung . 2A 23) wird bestimmt: über das Inkrafttreten des 5 13 des Gesetzes zur Bekanntmachung, Artikel l. Sicherungseiner einheitlichen Regelung der Beamten⸗ betreffend Aenderung und Ergänzung der Eich⸗

Die nachstehend aufgeführten Nummern des A usfuhrabgaben. be sol dung vom 21. Dezember 1920 (RGBl. S. 2117. ordnung. ( werden, wie folgt. geändert: . Vom 1. März 1921. Vom 2. März 1921. . d,, , , , ,, , , Auf Grund des 8 14 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung Auf Grund detz 8 19 der Maß⸗ und Gewicht ordnung

im all i ꝛ; iweißle ims), : ; z 25 . nal e,. ö. . . . einer einheitlichen Regelung der Beamtenbesoldung vam 21. De ] vom 360. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird die Som gg

zrrucwalen oder dergleichen sowie Druckplatte für zember 1920 (RGBl. S. 2117) wird folgende Verordnung vom 8. November 1911 (Beilage zu Nr. 62 des RGBl. S. 960 hektographen und ahnliche Vervielfältigungsvorrichtungen erlassen: wie folgt abgeändert und ergänzt: lb Draht au anderen Fietassen oder aus Metallegie rungen der § 13 des Gesetzes zur Sicherung einer einheitlichen grtittel I. 1 Nummern Sg esf, Eisendraht, mit diesem Draht um⸗ Regelung der r ene eln vom 21. Dezember 1820 Gichung von Waagen.

, n ien . . w JG Bl. S. 2117) tritt mit Wirkung vom 1. April 1920 1. 5 88 erbält am Schlusse folgenden Zusatz: aus seltenen Erden oder Meiallen, als Leucht oder in Kraft. 15. Zusammengesetzte Balkenwaagen sowie Brüũglen⸗

; ; q . . waagen durfen zur Abzählung gleichariiger, auf den Last⸗ deh org är. Hölühlampen: Berlin, den 1. März 192 träger gebrachter Werkstücke oder dergleichen eingerichtet sein.

Molpldandraht . Der Reichs minister der Finanzen

. . 2. pf Rr. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom

, e. 4 Dr. Wirth. a iSz0 (RGB. S. 166) erhlt folgende Fassung ; 1 2) Einteilung. Die Skalen müssen gleichmäßig eingeigilt sein, Die get Artikel 2. n ; 66 u Luft . . e,, 3 . 6 ,, er nach ese Bekanntmachung tritt mit dem 12. März in Kraft. Verordnung, ezimalen Vielfachen oder dezimalen Teilen der n,. 3 . . 4 ö einheit fortschreiten; jedoch ist für die beiden kleinsten berlin den Mãrz 1921. . betreffend Aenderung der Verordnung über künstliche 5 Waagen 1a e nn; 1wei Skalen auch fur die Der ö, n n n Düngemittel. ö . 1 ö. . ö * Finger .A.: Mathies. 5 er sonst zulässigen ilungseinheiten gesta int D 3 . j Vom 1. März 1921. Nebenffale seinerer Einteilung wird dabei nicht mitgezählt, er die ge mil ed ( Auf Grund der Verorbnung über Krie n , ** wenn . ö 6 größere Nebenstale der Bedingung

M.: . q x 11 1G unter a enügt.

Sicherung der Vollsernährung vom 2. Mai (R tz z stung der Belanntwachenm

; ? * 3. Im 5 966 Nr. 2 Abs. 2 in der Fa e, . S 446i sis. August 1917 (RGBl. S. S823) und des 5 10 der a s . .

serordnung über künsiliche Düngemittel vom 3. August 1918 . BSekannimachung, z j ö. die Worte: , ; etr effend weite re Aus führun gs estim mun gen gu (diGBl. S. a9) wird e, . zund je einer dicht neben der Ablesunge marke für jede erordnung über die Außenhandelstontrolle Artikel I. Skale . 6

om 20. Dezember 1919. Abänderung des Die Verordnung über fünstliche Tüngemittel vom 3. August olznn r nn

A ibentarifs 1918 RGB. S. 960) wird wie folgt geändert; Fichung von Milcharäometern. KJ . . 1. Im 5 2 Abf. 1 Nr. 3 ist die Jahl (10 000 seweils durch 1. Im ö 1126 tritt an Stelle von 120 „120 0aq. ä Auf Grund der 8 9 und 12 der Auf sbrunge, n Gr w oö, in eren 4 Sri le Z n en i . . ttimmungen vom 8 . 1950 (RGBl. S. 500) zu der 2 Im d 3 Abf. J. Buchstabe. . in der n der Verordnung Auf. Aräomęeter, bei denen die Thermometerstale äber erordnnng über die Au en handels kontrolle vom 2j De⸗ Dom 5. Fiai 18339 (RGB. S. 853; ist statt 3 vom der Arãometerskale liegt, finden diese Bestimmungen sunn /

.

nber ig (Rchzl. S. Zis) wird bestimmt: H deri sneils d vom Hunden - ju sehen eme Anwendung.

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