1921 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Mar 1921 18:00:01 GMT) scan diff

für die weiteren angefangenen oder vollen 200 000 M des steuerbaren Einkommens 55 v. H. und für die weiteren Be⸗ träge 60 v. H.

ur Annahme gelaugt ein Antrag Trim born und Genossen, wonach die Einkommensteuer für den Steuer⸗ pflichtigen und jede zu seiner Haushaltung zählende Person, die nicht selbständig zu veranlagen ist, sich um 120 A bei einem steuerbaren Einkommen von nicht mehr als 60 000 M und um 60 S6 bei einem steuerbaren Einkommen bis zu 100 00090 A ermäßigt. Bei der Veranlagung für das Rechnungsjahr 1921 und die folgenden Rechnungsjahre ist die Einkommensteuer für jedes minderjährige Kind des Steuer⸗ pflichtigen, das nicht selbständig zur Einkommensteuer ver— anlagt wird, um je 180 4 zu ermäßigen, wenn das steuer⸗ bare Einkommen den Betrag von 24000 nicht übersteigt.

Reichsfinanzminister Dr. Wirth: Ich darf in der vom Herrn Abgeordneten Keil angeregten Frage folgende Erklärung abgeben: Eins der wesentlichsten Erfordernisse einer nach den Grundsätzen der Klarheit und Einfachheit ausgestalteten Lohnsteuer ist es, daß die sogenannten Werbungskosten durch ein für allemal feststehende Abzüge abgegolten werden. Die Werbungskosten sind natürlich je nach der Beschäftigungsart und nach dem Ort sehr verschieden. In einer dem 11. Ausschuß vorgelegten Denkschrift des Reichs⸗ finanzministeriums war zunächst ein Jahresbetrag von 600 M. für Werbungskosten angesetzt worden. Inzwischen haben im Reichs⸗ finanzministerium eingehende Beratungen mit den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stattgefunden. Dabei wurde auch von seiten der Arbeitnehmerverbände ausgeführt, daß die Wer⸗ bungskosten zwischen 250 und 4000 A jährlich schwanken. Sta⸗ tistische Erhebungen über die Höhe dieser Kosten, insbesondere für Versicherungen aller Art, Fahrkosten zur Arbeitsstätte, zum Teil auch für Berufskleidung, haben ergeben, daß eine Erhöhung des Vorschlages der Denkschrift um das Dreifache, also auf einen Be⸗ trag von 1800 M, einem Jahresabschlag von der Lohnsteuer in Höhe von 180 K angemessen erscheint. Ein weiteres Entgegen⸗ kommen verträgt sich nicht mit unseren bekannten schweren finanz⸗ politischen Verhältnissen. Dieser Vorschlag hält auch die gerechte Mitte zwischen allen gestellten Forderungen. Daß in vielen Fällen die Werbungskosten noch höher sein werden, soll nicht bestritten werden, dafür werden sie aber auch in vielen anderen Fällen geringer sein. Solche Unebenheiten müssen eben, wenn überhaupt an dem allseitig als gesund anerkannten Gedanken einer einfachen Lohnsteuer festgehalten werden soll, in Kauf genommen werden. Schließlich dürften auch keine Bedenken gegen die Annahme einer Vorschrift bestehen, wonach in den Fällen, wo die Werbungskosten den hier vorgesehenen Abschlag um einen gewissen Prozentsatz übersteigen, auf Antrag durch nachträgliche Veranlagung ein Aus— gleich geschaffen wird.

Abg. Keil (Soz.) spricht die , aus, daß diese vom Minister vorgetragenen Grundsätze auch befolgt werden.

Ein Antrag Keil u. Gen,, der den vom Ausschuß be⸗ schlossenen Lohnabzu ö das Doppelte erhöhen will, wird abgelehnt. Die A h, assung sieht vor, daß bei den ständig beschäftigten Arbeitnehmern, deren Irn be ihrn durch das Dienstverhältnis vollständig oder hauptsächlich in Anspruch genommen wird, für den Steuerpflichtigen und jede zu seiner Haushaltung zählende Person im Sinne des 5 26 4 M täg⸗ lich resp. 24 wöchentlich resp. 1900 M monatlich vom Lohn⸗ abzug freibleiben.

Angenommen wird ein Antrag Keil u. Gen., wonach bei den über 60 Jahre alten oder erwerhsunfähigen Steuer⸗ pflichtigen, deren Einkommen hauptsächlich aus Kapitalein⸗ kommen besteht (sogen. Kleinrentner), die Kapitalertragssteuer auf Antrag auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Die Anrechnung erfolgt bei einem steuerbaren Einkommen bis 5000 M mit 100 vH., bis 6000 M mit 90 vH., bis 7000 M mit 89 vH., bis 8000 M mit 790 vH., bis 9000 „M mit 60 vH., bis 19 000 M mit 50 vH, bis 11 000 M mit 40 vH., bis 12 000 M mit 30 vH., bis 13 000 M mit 20 vH., bis 14 000 M mit 10 vH. ö

Den 8 59 des bestehenden Gesetzes . der Ausschu dahin geändert, daß vom steuerbaren Einkommen die ö wendungen für die Neubeschaffung von Kleinwohnungen ab— gezogen werden können, weun die Verwendung der Bauten zu Kleinwohnungszwecken für mindestens 15 Jahre gesichert ist, und war in dem Betrage, um den sie den gemeinen Wert der Bauten übersteigen. Dasselbe gilt für Zuwendungen an Vereinigungen und Gesellschaften zur Förde⸗ rung des Kleinwohnungsbaues.

Abg. Auf häu ser (ss. Soz.) beantragt die Streichung dieser Bestimmung, weil damit nur den gewerbsmäßigen Wohnungs⸗ vermietern , . gemacht würden. Das Kapital würde zum Teil in Wohnungen nur angelegt werden, um Steuerfreiheit zu genießen. Durch Werkswohnungen würden die Arbeiter und An⸗ estellten an die Betriebe gefesselt und in ihrer Freizügigkeit be⸗ chränkt werden.

Abg. Sollmann (Soz.) befürwortet den Zusatzantrag, daß der Abzeg nur zulässig ist, wenn für die Gebäude ein Vor-, Ankaufs—

oder Wiederkaufsrecht zugunsten einer , . if 2 Mieten ördlich nach

meinnützigen Stelle gesichert wird und die

nordnung der obersten Landesbehörde festgesetzt werden.

Abg. Behrens (D. Nat.) empfiehlt den Ausschußbeschluß weil nur auf diesem Wege eine Belebung des Baumarktes möglich sei.

29 Pohlmann (Dem) meint gleichfalls, daß durch eine solche Bestimmung das Privatkapital zur Bautätigkeit herangezogen werden müsse.

Abg. Dr. Becker Hessen (D. Vp) widerspricht dem Abg. Aufhäuser. Wenn die Unternehmer Zuwendungen für Wohnungsbau machen, könne man ihnen doch wirklich nicht vorwerfen, daß sie sich ihre Taschen füllen, denn die Steuerfreiheit hebe doch wirkkich diese Zuwendungen nicht auf.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsvorschlag.

Der Ausschuß beantragt einen neuen 8 59ga zu⸗ gunsten der Steuerfreiheit für Rücklagen zur Srsatzbeschaffung in land- oder forst⸗ wirtschaftlichen, gewerblichen oder berg⸗ baulichen Betrieben.

Abg. Dr. Helfferich (D. Nat) will diese Bestimmung an anderer Stelle des Gesetzes unter die Bestimmungen über die ch schaften eintreiben, um den Gesellschaften in dieser Beziehung dieselbe steuerliche Vergünstigung zuteil werden zu lassen wie den . Personen.

. Reichs inanzminister Dr. Wirth: Meine Herren! Ich muß Sie dringend bitten, den Antrag Dr. Helfferich, Oberfohren, Thomsen abzulehnen. Es ist nicht so, wie eben ausgeführt worden ist, als ob eine Berechtigung ähnlich auch für die Gesellschaften konstruiert werden soll. (Sehr richtig! bei den Soz) Sie sind steuerlich schon sehr begünstigt (sehr richtig! bei den Soz ), mit 10 Prozent! Wir sehen ja bereits deutlich, wohin diese Art der

Besteuerung führt. Sehr richtig! links) Sie wird dahin führen,

daß wir raschestens das Körperschaftssteuergesetz nach der Richtung hin ändern müssen. (Sehr richtig! bei den Soz) Jetzt aber noch diese Vergünstigung trotz dieses niedrigen Steuersatzes von 10 Pro⸗ zent den Gesellschaften zuwenden zu wollen! Diese Erwägungen

haben dazu geführt, daß der 5 5a in der jetzigen Fassung und

auch an dieser Stelle eingefügt worden ist.

Abg. Dr. Becker⸗Hessen (D. Vp.) spricht sich zugunsten der teu rns htigus der Ge e er * ht d emen

Abg. Keil beantragt die Streichung des F 59a, weil es sich darin um die Vorwegnahme von Abschreibungen auf künftig erst zu vollziehende Ersatzbeschaffungen handle.

Unter Ablehnung aller Anträge wird der Ausschußvor⸗ schlag angenommen.

Artikel 14 der Vorlage (Entrichtung der endgültigen Steuerschuld des Rechnungsjahres 1920) wird mit einigen Zusätzen angenommen, die von den Abgeordneten ten Hompel entr.),, Dr. Becker ⸗Hessen (D. V.) und Pohlmann (Dem) gemeinschaftlich beantragt waren. Angenommen wird die ,, des Ausschusses, worin die Regierung ersucht wird, den Gemeinden für die durch die Streichung des 3 30 des Landessteuergesetzes entstehenden Ausfälle Ersatz zu schaffen. Damit ist die zweite Lesung der Einkommensteuernovelle beendet.

Es folgt die . Lesung des ö wurfes über die Berechnung des Jahres⸗ arbeit sverdienstes i Unfallver⸗ sicherung.

Die ursprüngliche Regierungsvorlage hatte lediglich die Erhöhung der sogenannten Drittelungsgrenze von 1800 auf 4500 M vorgeschlagen. Der Ausschuß hat die Vorlage gänz⸗ lich umgearbeitet. Von einer Gehaltsgrenze für die Unfall⸗ versicherung ist überhaupt Abstand genommen worden. Die alten Renten sollen verdoppelt werden. Die Drittelungs⸗

renze ist bis auf 12 000 M erhöht. Ein Antrag Bur⸗ . (Zentr.) Stresemann (D. V.) Schiffer (Dem.) und Lang Bayer. Vp.) will für die Versicherungspflicht eine Grenze von 40 000 M bestimmen. .

Abg. Karsten (U. ö. befürwortet einen Antrag seiner Partei, der weit über die Beschlüsse der Kommission hinausgeht und insbesondere die Unfallrenten erheblich erhöhen will. Redner führt aus, die Sozialpolitik dürfe nicht schlechter werden, sondern müsse besser werden. Die nil, der Rentner litten bei den geringen Bezügen aus der Unfallversicherung bitterste Not.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Die Beschlüsse des Ausschusses gehen über den Rahmen der Regierungsvorlage beträchtlich hinaus. Die Regierung hat sich mit Vorbedacht auf eine neue, dem gesunkenen Geldwert besser angepaßte Regelung, der sogenannten Drittelungsgrenze, in ihrer Vorlage beschränkt. Die Regierung verkennt keineswegs, daß die Unfallversicherung auch in anderen Punkten reformbedürftig ist. Es liegt bekanntlich bereits beim Reichsrat ein Gesetz, das weitere Reformen bringen soll. Es schwebten ferner seit langem die Ver⸗ handlungen mit dem 6. Ausschuß wegen Erhöhung der Zulagen zu den alten Unfallrenten. Alle diese Dinge waren aber im Re⸗ gierungsentwurf über die Drittelungsgrenze ausgeschieden worden. Sie waren ausgeschieden worden, weil uns die Regelung der Drittelungsgrenze am dringlichsten erschien und weil wir gehofft hatten, auf dem Verordnungswge diese Angelegenheit beschleunigt erledigen zu können. Leider hat sich nun gerade diese Hoffnung nicht erfüllt, weil der Erlaß des Gesetzes über die beschleunigte Form der Gesetzgebung auf sich warten ließ.

Der 6. Ausschuß hat nun eine Reihe von Vorschriften in die Vorlage hineingearbeitet, durch die neben der Drittelungsgrenze auch andere Gebiete der Unfallversicherung abgeändert werden. In vorliegendem Falle muß die Reichsregierung dagegen ernstliche Bedenken geltend machen. Es handelt sich dabei teilweise um Maßnahmen von weittragender und grundlegender wirtschaft⸗ licher Bedeutung. Es erscheint uns daher fraglich, ob über diese neu vorgeschlagenen Bestimmungen, ehe sie im Reichstag verab⸗ schiedet werden, nicht erst der Reichswirtschaftsrat und der Reichs⸗ rat hätten gehört werden müssen. Es handelt sich fernerhin um Materien, die der gesetzestechnischen Regelung außer⸗ gewöhnlich große Schwierigkeiten bereiten. Trotz eifriger Mit⸗ arbeit unseres Ministeriums an den Arbeiten der Kommission sind wir nicht in der Lage, die absolute Garantie dafür zu über—⸗ nehmen, daß keine Unstimmigkeiten schließlich bei der jetzt vom Ausschuß ausgearbeiteten Vorlage sich ergeben werden.

Damit, meine Damen und Herren, soll nicht gesagt sein, daß die Regierung alle diese weitergehenden Beschlüsse des Aus⸗ schusses schließlich ablehnen müßte. Wir müssen lediglich eine vor⸗ sichtigere Durchberatung und Nachprüfung wünschen, als sie in dieser kurzen Zeit möglich gewesen ist.

Dann noch eins! Abgesehen von diesen mehr grundsätz⸗ lichen Bedenken kann die Regierung gewissen Beschlüssen des Ausschusses aber auch aus praktischen Erwägungen nicht beitreten. Ich meine da zuerst die Drittelungsgrenze in der Höhe von 12000 Mark. Die Regierung wäre bereit gewesen, den Be⸗ trag ihrer Vorlage ungefähr zu verdoppeln auf etwa 9000 Mark:; sie wäre weiter bereit gewesen, die bisherige Zulage zu den alten Renten ebenfalls zu verdoppeln. Der Ausschuß ist aber auch hier weiter gegangen und schlägt die Verdoppelung aller alten Renten, auch derjenigen, die unter der Hälfte der Vollrente liegen, vor; er erfaßt damit also alle Unfallrentner, auch diejenigen, die noch in verhältnismäßig weitem Maßstab arbeitsfähig sind.

Meine Damen und Herren! Lediglich vom Standpunkt der Unfallrentner gesehen, soll die Berechtigung solcher Forderungen im wesentlichen keineswegs bestritten werden; das möchte ich ins⸗ besondere dem Herrn Vorredner gesagt haben. Die Regierung kann aber unmöglich emnseitig sich bloß auf diesen Standpunkt der Unfallrentner stellen, sie muß die Dinge im Zusammenhang auch mit den übrigen Reformen der Reichsversicherungsordnung sehen, muß sie sehen in ihrer Einwirkung auf alle Zweige unseres Wirt schaftslebens, muß sie endlich auch schen in ihrer Einwirkung auf unsere Reichsfinanzen. In diesen Zusammenhängen gesehen, muß die Regierung befürchten, daß die vorgeschlagenen Abänderungen über das Maß dessen hinausgehen, was die Berufsgenossen schaften, wenigstens ein großer Teil der Berufsgenossenschaften, wirklich tragen können. Sind die Berufsgenossenschaften aber nicht mehr leistungsfähig, so muß bekanntlich das Reich für sie eintreten. Die Regierung muß ferner befürchten, daß die Rückwirkungen auf die übrigen Gebiete unserer Sozialversicherung so groß werden,

in der

daß das ganze Gebäude unserer Sozialversicherung infolge einer

für die Gegenwart allzu schweren Belastung unseres Wirtschafte.

.

lebens ins Wanken gerät. Ich denke da an die Ei

von der Auflösung ab, so ist

promißantrag Schiffer geeinigt. . 16 ag f 9 9

Kosten, die analog den Vorschlägen, die wir jetzt vor . auf anderen Gebieten der übrigen Versicherungszweige ö Beteiligten, nicht bloß für die Unternehmer, sondern eig Arbeitnehmerkreise entstehen werden. n

Aus allen diesen Erwägungen heraus bittet die Regiern Drittelungsgrenze auf 9000 Mark festzusetzen und die zul den alten Renten auf die 50⸗ und mehr prozentigen . beschränken. ;

Abg. 2 (Komm.): Also die Regierung lungsgrenze allerhöchstens auf 90900 „6 heraufsetzen. Dahon Vollrente 6090 4. Was sind heute 5000 A] Auch die von 12 009 4 bleibt weit hinter dem Notwendigsten zur für die Ernährung eines Reichswehrsoldaten wird ein J betrag von 8000 MS zugrunde gelegt. ;

Abg. Andre (Sentr.): Die Kommunisten halten hie Agitationsrede nach der anderen zum Fenster hinaus. Dann den Arbeitern nicht geholfen. Ich hätte es lieber gesch n der Minister den Kompromißantrag angenommen hält handelt es sich nur um eine provisorische Regelung. 9 wirtschaftsrat haben auch die Arbeitervertreter für Rh stimmt. Jehßt haben wir einen Kompromißantrag auf 19g gestellt, im nur überhaupt etwas zustande zu bringen. Die die jetzt iger werden, lassen sich später sehr schwer h Wir müssen auf alle Zweige der Sozialversicherung ) nehmen, wir können nicht die Unfallrenten allein einsen höhen. Nicht Agitation, sondern positive Arbeit! Abg. Au fhäuser (S. Soz); Mir scheint, germ Arbeiter⸗ und Angestelltenvertreter im Ausschuß haben Arbeit geleistet. Selbst die einzige, wirkliche Errungen ch Ausschußberatung, die Versicherungspflicht für al ke gh beamten ohne Gehaltsgrenze, soll jetzt wieder beseitigt indem man ein Maximum von 40 000 M vorschreiben will. Gehaltsgrenze ist undurchführbar. Man treibt mit n gestellten ein frevelhaftes Spiel. Gerade ein Mitglied der d

will die

hat im Ausschuß die Beseitigung der Gehaltsgrenze ben

jetzt aber kommandiert Herr Stinnes, und der Ausschuhb verschwindet in der Versenkung!

Abg. Thiel (D. Vp.): Auf mich ist kein Druck von gebern ausgeübt worden; ich werde für den Ausschuß stimmen. Der Kompromißantrag stammt nicht von uns? auf Anregungen des Ministers zurückzuführen. Die von lg zur Geltung gebrachten Gegengründe kann ich als durchsch nicht anerkennen. Auch einzelne Berufsgenossenschaften bereits die Versicherung ihrer sämtlichen Betriebsbeamten

tarisch festgelegt. k Bartz. (Komm): Das vorgeschlagene

machen wir in keinem Falle mit.

Nach dem Kompromißvorschlag wird di 3 bei 40 000 festgesetzt. n ö

Für die Drittelungsgrenze bei 12000 6 noch Abg. Bender (Soz.) aus, während * Abgg. kelenz (Dem) und Dr. Moldenhauer (D. dh. den Kompromißantrag auf 10 200 6 eintreten. Letztere in namentlicher Abstimmung mit 139 gegen 35 men abgelehnt; es verbleibt in der zweiten Lesung vom Ausschuß beschlossenen Grenze von 12 000 H..

Die Anträge der u. So z., zu den Verletzten⸗ und bliebenenrenten Zulagen in . des drei⸗ bis zwölf Betrages der Rente zu gewähren, wird gegen die Stimm Soz., U. Soz. und Komm. nn, Nach dem Aus . soll für das Jahr 1921 die Verordnung über h währung von ,. zu Unfallrenten mit der Ma gelten, daß die Zulagen verdoppelt werden um diese Zulagen allen Verletzten zu gewähren sind, R Grund der reichs e Unfallversicherung eine Rem Anlaß von Unfällen eziehen, die sich vor dem J. Januar ereignet haben. (Bisher sind nur die Renten für 50 Prozent Erwerbsunfähigkeit mit Zulagen bedacht gen Der Kompromißantrag will in dem porstehenden 9 Worte „und daß diese Zulagen“ usw. bis zum 6 streichen. Ueber diesen Antrag wird namentlich gestimmt; mit 140 gegen 136 Stimmen wird die Stre beschlossen.

Im übrigen gelangt der Rest der Vorlage nach den promißvorschlägen zur Annahme. ;

Kurz vor 9 Uhr Abends beginnt die zweite Le der Vorlage, betreffend die Durchfüh der Art. 177 und 17888 5 Zur =. Lesung sind der Reichskanzler Fehrenhas der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Dr. Sin

erschienen. Der Ausschuß hat die Regierungsvorlage wie solf gearbeitet:

Geht aus der

Schachen

sprich

Satzung oder dem Verhalten einer Verein hervor, daß 6 im Widerspruch zu den Bestimmunge Artikel 177 und 78 des Friedensvertrages steht. so . lösen. Die Auflösung erfolgt durch die Sberste Tandesbehötk Zustimmung der . sieht die Qberste Landesb w flösi ie ,, für die lösung zuständig. Zur Vorbereitung und Durchführung Ents ghet kann die Reichsregierung Ermittlungen an und im Rahmen der Gesetze die notwendig erscheinenden nungen treffen. Sämtliche Zivilbehörden des Reiches, der und der , e, Selbstverwaltungskörper, mit Ausnah Gerichte, haben innerhalb ihrer Zufländigkeit den Anorhn der Reichsregierung zur Durchführung dieses Gesetzes Fo leisten. Die Anordnungen der Reichsregierung sind dur e,. Landesbehörde den zuständigen Landesbehörden zu mitteln. Die Gerichte haben innerhalb ihrer ulm 4 Reichsregierung Rechtshilfe zu leisten. Im Falle der Au einer Vereinigung sind alle Militärwaffen der Vereinigun alle Gegenstände der Vereinigung oder ihrer Mitglieder, den in Artikel 177 und 178 des Friedensvertrages angef eienr, unmittelbar gedient haben, zugunsten des Reiches blagnahmen und einzuziehen. Wer sich an einer ausß Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Geld i 509 000 M oder mit Festung bis drei Monaten oder mit Gest bis zu gleicher Dauer bestraft. Ebenso wird bestraft, ,, Lehrer oder Schüler einer Unterrichtsanstalt oder Unibet einem Verstoße gegen die Bestimmungen der Artikel 1m des Friedensverfrages beteiligt oder wer einer der nach Gesetz erlassenen Anordnungen der Reichsregierung i

handelt. . Dr. Fischer⸗ Köln (Dem) berichtet über di

Abhg scußverhandlungen, Man habe sich schließlich über einen

Abg. Unterteitner (ü. Soz): Das Gesetz wn nicht nötig, wenn die Regierung ö. ihr zu Gebote ö Machtmittel anwendete. Baß sie es nicht tut, daran . bayerische we ma die Hauptschuld. Aus den Aus hate lungen geht hervor, daß die Regierung gar nicht einntamn ist die Einwohnerwehren aufzulösen. Ohne Ent wa sn die Auflösung keinen Sinn, und daß die Regierung gat nn Entwaffnung denkt, hat der Reichsminister ganz , sprochen. Wir verlangen die Auflösung der Einwohnerwe

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage)

Nr. 67.

sdortsetzung aus der Ersten Beilage.)

um auch aus innerpolitischen Gründen. Uns genügt die Vor jeder bestraft wird, der sich an

artigen Organisationen t, und daß stets Gefängnisstrafe un * äahern sind Orgesch und Einwohnerwehr eng ver= nden. Es ist ja bekannt, 94 die Einwohnerwehr für die fg Gewehre eingelagert hat. Herr v. Kahr hat auf den Zu⸗ Landgraf, werde hart! öffentlich erwidert: Werde ich auch! benglischen Unterhause ist schon von der Besetzung Münchens mgsede . Frankreich hat ein Interesse daran, Deutsch⸗ zn Erreißen, und begrüßt die Halkung der bayerischen . em Nach dem „Bayerischen Kurier“ glaubt Herr v. Kahr , daß in der Reich , in dieser Frage selbst leine . vorhanden ist. Wir fordern die Entwaffnung der Ein⸗ jhrrwehren und werfen der Reichsregierung vor, daß sie gegen gem nicht energisch genug vorgeht.

Nbg. Tho mas (Komm.); Mit dem Gesetzentwurf begeht n eien offenen Täuschungsversuch. Herr v. Kahr hat gesagt, kise sich nicht entwaffnen. Der Miesbacher Anzeiger“ hat Io des Rufes des Ministerpräsidenten v. Kahr sich in den sacigsten Angriffen und e ,. auf die Saujuden⸗ sirung in Berlin ergangen. Gegen ihn ist kein Staatsanwalt lenacht worden, aber in Berlin hat man die „Rote Fahne! em und heute beschlagnahmt und läßt den Staatsanwalt gegen nschreiten. Herr v. Kahr wird unbeirrt seinen 261 gehen. ich dagegen die e die Ausführung de Ez dent, darüber haben wir im Ausschuß nichts Uhren können. (Redner verliest aus der heutigen Nummer Roten Fahne“ den von ihr gi der gestrigen Beschlagnahme ' entlichten Kommentar, wird aber ich an der Verlesung des ganzen Artikels gehindert) Redner t: Wir lehnen die Vorlage ab, um nicht im Volke den tn Glauben zu erwecken, daß hier wirklich etwas geschaffen a was zur Entwaffnung der Orgesch und der bayerischen nichnerwehren führt. Es gibt nur einen Faktor, der die merrevolution entwaffnen kann, das ist das deusche Proletariat.

g. Müll,ler⸗Frganken (Soz. : Ueber das Verbot der „Roten

Ie und über den „Miesbacher Anzeiger? werden wir uns wohl her noch zu unterhalten haben. Der Staatsanwalt scheint die ian ahng ernster genommen, zu haben als den Miesbacher ger. Der bayerische. Ministerpräsident von Kahr ist einer n Männer mit dem Geist von 1914 unter deren Unverständnis bienlsche Volk schwer zu leiden hat. Wir sind aus innerpolitischen inden gegen die Selbstschutzorganisationen, weil wir sie für ier der Konterrevolution halten. Aber die seß Gefetz ift. aus kaolitischen Gründen gemacht. Die Selbstschutzorgmisationen n unter allen Umständen unter dieses Gesetz. Die Entwaffnung uch ohne dieses Gesetz vorzunehmen. .

Ohne weitere Aussprache wird 8 1 in der A us sch uß⸗ issung gegen die z len, der Sayerischen Volkspartei, der Un⸗ hängigen und Kommunisten angenommen. hr weiteren Paragraphen bleiben ebenfalls unverändert.

Ter Annahme der Einleitung und Ueberschrift erklärt

Ka. Leicht (Bayer, Vp): Ich habe namens der Baxerischen wähnt folgende Erklärung abzugeben. (Lachen bei den Kommüu—⸗ n Wenn Sie keine Empfindungen haben für dig Bedeutung äs Gesetzes und r, Augenblickes (großer Lärm; Ruf: Esnindel! Komödie l! bei den Kommunisten, das ist der Deutsche iztagl“ bei den Bürgerlichen, wir haben sie. Weder der wengpertrag von Versailles, noch die Abmachungen von aa bm die Einbringung des vorliegendes Gesetzes. Zuruf von den mnmumnisten: Ünverschämtheit) Wir bedauern deshalb namentlich ücherftürzung. Im Ausschuß war an Stelle der Regierungs. nine den Beratungen ein Antrag Schiffer zugrunde gelegt; dieser gene Fassung, die geeignet war, wenigstens einige unserer Bedenken hicwäcken. An ihm wurden aber Aenderungen gegen unsere sitigien Erwartungen und Vorstellungen vorgenommen, und diese en auch im Plenum aufrechterhalten. Dies zwingt uns, gegen ö Hesetz zu stimmen. Wir bedauern dabei insbesondere, daß bei ö Fchmndiung dieser Frage gegen die baverische Regierung und ke die bayerischen Cümohnerwehren maßlose und unbegründete mürfe erhoben wurden. Ünruhe links) Die Bgyerische Volks, nin erblickt in der Einwohnerwehr lediglich ein Werkzeug (Ruf ä, der Konterrebolution ) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und n 6 von Leben und Eigentum ruhiger Bewohner, die keinerlei litzrische Ziele verfolgen. . . „hräsdent Löbe macht def Vorschlag, daß die Parteien sich ü eingen mögen, heute noch nach kürzerer Pause eine neue Sikanng dderanstalten und in ihr die dritten Lesungen vorzunehmen.

ne fir alle eine Befreiung bedeuten nach den Anstrengungen der en Tage, am Mon tag nicht nochmals erscheinen zu müssen. Lg. Adolf Hoffmann (Komm.): Ich erhebe namens meiner nion Cinspruch gegen die dritte Lesung. Wir haben keine Ursache, nn beizutragen, daß dieses Gesetz durchgepeitscht wird. Cbenso ist nit dem Ginkommensteuergesetz. Es wäre ein großer Betrug . . Seiten hin. . Prasibenten Sötze und

8 entspinnt sich zwischen dem Präsidenten e u

⸗— y , Hoffmann eine Auseinandersetzung, reten Verlauf der Präfident darauf aufmerksam macht, daß der Geschäftsordnung ein wirksamer Widerspruch gegen siderkürzungen nur von 15 Mitgliedern erhoben werden nme.

Für den Widerspruch erheben si zenden em n, es bleibt also säidenten. Dieser beraumt die nächste Uhr mit der Tagesorbnung: Dritte Lesun mmensteuernovelle, des a ef gaga e ger und ä Uunfallversicherung. Schluß 10 Uhr.

1

nicht, wir beantragen, da i heteili

nur die 12 noch an⸗ beim Vorschlag des Sitzung an auf der Ein⸗ er Novelle

Parlamentarische Nachrichten.

sozialpolitischen Ausschuß des Reichswirt. alt ra is . 66 Marz 1926 zwei Eingaben des mnaherbandes der Angestellten und des Gewerkschaftebundeg der Flelten (GS.), betreffend Anpassung der Be⸗ mnnngen des Handelggesetzbuches und der Gewerbeordnung rie Fündig ung sfristen sowie derjenigen des Handels. örckeß ü ber die Wettbewerbsabrede an Ten Stand des Geldwertegs jur Ver⸗ Berichterstatter Aufhäuser führte. dazu

infolge des außerordentlich starken Sinkens der des Giftes die Kündigungsschutzbeslimmungen des 5 67 eietzbucheß und des 3 133 der Reichsgewerbeyordnung, die [ GB. und a 133 RGS. übereinstimmend sich nur auf te mit einem Ginkommen bis zu obo erstreden, im Dänen illusorisch geworden feien, wenn man nicht die Cin,

Ee, wenge ents d dem gegenwärtigen Stand des Geldwerts mee. kak e er. k ö des gesamten

. è Handel 3 3 68

e n, mm . ö nahmen sind auf den

Roheis zu beschränken; vom Vizepräsidenten

Stimmen der Deut schnatio⸗

Zweite Beitage

Arbeitsrechts, bestimmungen ohne

Rũcksicht auf

die

den 21. März

die dig Ausdehnung der sozialpolitischen Schutz= stimm ; die Einkommensgrenze vorfehe, müsse im Interesse einer beschleunigten Durchführung der Ref

orm

eine vorläufige Erhöhung auf dreißigtausend Mark stattfinden. Aus den gleichen Erwägungen heraus erschienen auch die Vorschriften in

5 742 Abf. 2 und

75b HGB. über die Zulässigkeit der Ver⸗

abredung von Wettbewerbsverboten in, reformbedũrftig. Es

müsse daher gefordert werden, B. und 133 RGO.

von

im 5 74a Abs. 2 HGB. von 1

daß die Ein

K au

ommensgrenze 1. im 5 68 30 000 4KÆz und K auf 12 900 4 ͥ und im

62 DGB. von 8000 4 auf 40000 K erhöht werde. Die a

schuß einstimmig angenommen. Ein weiterer Antra

des Gesamtverbandes becftz

betreffend die E

er Angestellteng

rauf , , Anträge an die Reichsregierung wurden vom Aus⸗

Aufhäuser 2 eine Denkschrift erkschaften (Gedag.), ntwicklung der Sonntagsruhe in Deutschland

seit Erlaß der Reichs verordnung vom 5. Februar 1919, zugrunde

liegt, wurde in den geringer Mehrheit

Ziffern 3 und 4 einstimmig angenommen.

Ziffern 1 und 2 nebst einem Zufaßantrag zu 4 mit gegen die Stimmen der Arbeitgeber in den

Er lautet:

Der sozial⸗

politische Ausschuß des vorl. Reichswirtschaftsrats ersucht die Reslchs. regierung: 1. unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um der Reichs-

über 1919 Geltung zu

zu sichern;

verordnung 5. Februar lands volle Durchführung

in den

die Sonntagsruhe

verschaffen

einzelnen

die

im Handelsgewerbe Ländern und die Wirkung

vom Deutsch⸗ einheitliche der Ver⸗

ordnung vom 5. Februar 1919 auf den §5 10658 der Reichsgewerbe⸗

ordnung auszudehnen; die auf Grund des 36 mit Milch. bei der Neuregelung des 5 1656 zu be⸗

3 105 e ackware,

zulãssigen Aus⸗ leisch und

stimmen,. 1 örtliche Anordnung der zulässigen Ausnahmen einer

Sonntagsar

it in den genannten Lebensmittelgewerben im Einver⸗

nehmen mit den in Betracht kommenden Arbeiinehmergewerkschaften

und Arbeitgeberorganisationen erfolgen muß; 4.

der bevorstehenden

gesetzlichen Neuregelung der Arbeitszeit für Angestellte und Arbeiter

grundfätzlich die vollstaͤndige Sonntagsruhe vorzusehen.“

Zusatz zu 4,

Arbeitnehmern, die ausnahmsweise Sonntagsarbeit verrichten, ist bis dahin ein vollfreier Wochentag zu gewähren.“

Die Arbeitsgruppe des

wasserwirt

schaftlichen

Aus schusses des Reichswirtschaftsra ts, die sich mit der Abwässerfrage beschäftigt, trat am 17. März zu einer Sitzung zusammen, um die allgemeinen Grundlagen für seine Arbeiten fest⸗=

zustellen. Bekanntlich

dingungslos zustimmie, 6

at die Reichsregierun 1913314 einen Abwässergesetzentwurf den

Stellungnahme vorgelegt, der damals nicht zur Durchführung kommen ist, weil von den grö

.

Abänderungen knüpften und

schon

eine

andesregierungen

ößeren Ländern nur Preußen andere ihre Zustimmung an eine Reihe

in den Jahren zur

ö.

Anzahl Glied⸗

staaten ihre Zustimmung versagten unter Geltendmachung verfassungs⸗ rechtlicher Bedenken gegen die Zuständigkeit des Reiches in diesen ragen. Der Ausschuß kam zu der Ansicht. daß eine reichsgesetz liche

egelung der Abwä nn, fassung An 155 Abs. 4. lässig sei. Hierbei sei zwei

bracht, sondern eine allgemein gůltige

notwendig und nach rt. 7 Ziff. 8 und 13) auch durchaus zu⸗ eine Beschränkung beteiligte Staaten, Oberlieger und Unterlieger, nicht ange⸗

der

Regelung,

der neuen Ver⸗

Regelung auf

Be⸗

die alle

teiligten einbezieht, unerläßlich. Ferner sei es nicht angezeigt,

mit der . allgemeinen deutschen

zu warten.

Krafterzeugung und

der Abwässerfrage bis zur Kodifizierung eines Wasse echts dringlichsten Wasserwirtschaftsprobleme,

Die beiden Ab⸗

wässerregelung, müßten so schnell wie möglich einer Tösung entgegen⸗

eführt werden. Der Ausschuß

essors

hygienischen Standpunkt ö

besondere Rolle spielte hierbei die

nahm sodann das Referat des Pro⸗ Dr. Spitta vom Reichsgesundheitsamt über die vom en Richtlinien entgegen. rage der Kaliabwässer. Der Aus⸗

Eine

schuß wird unter ,, , Sachverständigen und Anhörung

von Interessenvertretern am

ittwoch, dem 23. d.

M., diese

Frage

besonders behandeln und zwar in Staßfurt, um gleichzeitig an Ort und Stelle die in Betracht kommenden Verhältnisse kennen

zu lernen.

Sandel und Gewerbe.

Nach

der Wochenübersicht der Reichsbank vom

15. März 1921 betrugen (in Klammern 4 und im Vergleich

mit der Vorwoche) die Aktiva:

Metallbestand ?). darunter Gold

Reichs⸗ u. Darlehns⸗ kassenscheine

Noten and. Banken e, rn lh. schatzanweisungen. Lombardforderungen Effekten sonstige Aktiven.

die Passiva: Grundkapital.

Reservefonds. ' (unverändert umlaufende Noten. 67 484 7569

stige tägl. fällige o gin ht i s

sonstige Passiva.

1921 M

*

1100492000

449 000) (4 1091 609 000 4000

22 94 26 000 ald l oo) 1553 gos

gr och

59 398 423 000 al 7ooοοο/ (4 77 975 690) 10 41 000

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180 000 0090 (unverãndert)

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(löl 6 0)

) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an

oder auslandischen Münzen, das Kil

ogramm

338 742 00) Gold in Barren

fein zu 84 4 berechnet.

Kurzfristige Re ichs scha tza n weisun gen. Die Reichebank gibt zurzeit neue Merkblätter über unverzinsliche

Reichsschatzanweisungen heraus, bedingungen die ĩ

in denen außer den üblichen Verkaufs. älligkeitstermine der Stücke für die nächste Zeit

bekanntgegeben werden. Die Vorteile einer Kapitalsanlage in Schatz y sind in der Oeffentlichkeit noch immer nicht hinreichend

bekannt. Die besonderen Vorzüge Sicherheit der

durch Haftun

Reichs gewährleistet ist; in der Ausschaltung

bestehen: in der größtmöglichen Anlage, 1 rch n

e des Kurs⸗

i Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag,

1921

riäsäskos, die Gefahr, Kursverluste zu * ist ge lich ausge schaltet, da fällige Stücke stets ohne Abzug zum rag eingelöst werden; in der an gemessenen und reich lichen Ver zin sun der gewährte Zinssätz ist je nach der Länge der Laufzeit abgestu und beträgt: 4 vH bei einer 8. von 14-29 Tagen, 46 0G bei einer Laufzeit von 30-90 Tagen, 45ssg vo bei einer Laufzeit von 10 13 Monaten. Bei Abnahme größerer Be⸗ träge sowie an Banken und Sparkassen werden noch nr ns ah bewilligt; in der sofortigen Greifbarkeit der Anlage, Lie angelegten Kapitalien können sofort flüssig gemacht werden. Die Reichsbank kann Schatzanweis ungen jeder⸗ zeit vor Fälligkeit zuräckkaufen, soweit die Laufzeit drei Monate nicht übersteigt. Die Darlehngkassen beleihen Stücke mit einer Laufzeit bis u „ß Monaten bis zu 95 oe, von mehr als 6 bis 12 Monaten bis 2k osg des Nennwerts; in der vollständigen Gebühren- freiheit seitens der Reichsbank, weder bei Ankauf, noch bei Verkauf, hei Beleihung oder Einlösung erwachlen irgendwelche Unkosten wie Provisionen. Courtage, Stempelabgabe uswe, endlich in der unentgeltlichen Aufbewahrung der Stücke, die auf Wunsch des Käufers erfolgt. falls beim An⸗ kauf auf Nummermnoufgabe und gesonderte Verwahrung ver⸗ ichtet wird. Es kann die Vereinbarung getroffen werden, daß die eichsbank bei Fälligkeit obne weiteres den entsprechenden Ersatz⸗ ankauf unter Vergütung der Zinsen vornimmt. verzweigte ilialne , und die Ausgabe von Schatzanweisungen in einen Abschnitten bis he rab zu Nennbeträgen von 5900 4 bieten weiten Bevölkerungskreisen begueme Gelegenheit zur Kapitglsanlage. Zu näheren Auskünften sind sämt⸗ liche Reichsbankstellen bereit. Gedruckte Merkblätter zur Aufklärung können kostenlos von diesen Stellen be gene mg

Der , des deutschen Industrie⸗ und Handelstages hat lant Meldung des W. T. B.“ , , Beschluß gefaßt: Der Hauptausschuß des deutschen In⸗ dustrie⸗ und Handelstages gibt der Empörung über die bon Ten feindlichen Staaten unter dem Namen von Sanktionen beschlossenen Gewaltmaßregeln Ausdruck und fordert die ihm anges . Handelskammern auf, dahin zu wirken, daß Deutschlands Industrie und Handel bis zur Lufhebung der Sanktionen von Einkäufen aus den an ihnen beteiligten Ländern ablehen.

Der Hauptausschuß des Deutschen Indu strie⸗ und Handelstags beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit den vom Feindbund über Deutschland verhängten, Sanktionen“ und faßte folgenden Beschluß; „Der Hauptausschuß des Deutschen Industrie⸗ und Handelstages gibt der Empörung über die von den feindlichen Staaten unter dem Namen von Sanktionen beschlossenen Gewalt⸗ maßregeln Ausdruck und fordert die ihm angeschlossenen Handels⸗ kammern auf, dabin zu wirken, daß Deutschlands Industrie und Handel bis zur Anf bebung der Sankt tonen von 3 m . aus den an ihnen beteiligten Länder ab sehen.“

In der vorgestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der National bank für Deutschland, Kommanditgesellschaft au Aktien, Berlin, wurden laut Meldung des, W. T. B.“ di

Bilanz und das Gewinn- und Verlustkonto für das abgelaufene Ge

schäfts lahr vorgelegt. Das Gewinn. und Verlustkonto ergibt ein— schließlich des Vortrags aus dem Vorjahre von 950 254 4A eine Bruttoverdienst von 111 659 187 4, und zwar betrug de Gewinn auf Wechsel und Zinsen einschließlich Coupons und Sorten 66 lo 929 44, Gewinn auf Provisionskonte 44 553 992 K. Die Verwaltungkosten betrugen einschließlich der Vergütung an die versönlich haftenden Gesellschafter 52 218713 4. Steuern 12 155 6890 M6. Abschreibung auf Mobilien 338 477 , Abschreibung auf Bankgebäude 373 535 . Es verbleibt ein verfügbarer Reingewinn von 46572 758 4. Es wurde be⸗ schlossen, der auf den 15. April 1921 einzuberufenden Generalver⸗ sammlung die Verteilung von 10 vH auf 132 900 900 4K bezw. 5 vo auf 18 0000090 44 neue, zur halben Dividende berechtigte Aktien vorzuschlagen, 20 000 000 4 der freien Reserve, 1000000 dem Beamten⸗Pensions⸗ und n , fonds zuzuführen, 3à8 250 Æ für Talonsteuer zurückzuste len, und den nach Abzug der statutenmäßigen Tantiemen des Auf⸗ sichtsrats sowie der Vergütungen an die Direktoren, Prokuristen und Beamten verbleibende Rest von 1799 13 4. auf neue Rechnung vorzutragen. Das Bilanzkonto zum 31. Dezember 1920 stellt sich wie folgt: Aktiva. Kasse, Sorten und Coupons einschl. Guthaben bei Noten⸗ und Abrechnungsbanken 335 340 945 4. Guthaben bei Banken und Bankiers 213 445 gö57 *, Wechsel 603 045 744 4A, Reports und Lombards 373 713 379 . Vorschüsse auf Waren und Waren⸗ verschiffungen 134 007 594 M, Eigene Wertpapiere 39 492 063 M, Konsortialbeteiligungen 38 959 819 S½. Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen 12 153 573 S6, Debitoren in laufen der Rechnung 1 070 324260 Æ, davon 357 594 443 M ungedeckt. Außerdem Bürgschaftsdebitoren 208 937 077? 6. Bankgebäude 15 100 000 S. Sonstige Aktiva 5 916 227 6. Passiva. Aktienkapital 1650 0900 00 ½ο Gesetzlicher Reservefonds 390 000 0909 . Atzepte und Schecks 91 bg 987 4 Außerdem Bürgschaften 208 937 077 4, Kreditoren 2519 113 618 S, Sonstige Passiva 4243 205 . In den Räumen der Commerz. und Privat⸗Bank Aktien- esellschaft wurde, laut Meldung des W. T B.“, heute mit einem gli e t von 3 000 000 4 die Süddeutsche Held ranke Bauaktiengesel lschaft gegründet, welche fi sonders auf dem Baugebiete in Süddeutschland betätigen so Dem Aufsichtsrat gehören an: die Herren Generaldirektor Robert i Bankdirektor Curt Sobernheim, Rechtsanwalt Otto Kahn, ünchen, und Bankdirektor Dr. Franz Breggen in München. Zum Vorstand wurde Herr Regierungsbaumeister Günther Schmick bestellt. Unter der Firma Treuhand⸗Verwaltungs⸗ und Re⸗ visions⸗Aktiengesellschaft wurde laut Meldung des W. T. B. kürzlich eine neue Treu bandgesellschaft gegründet. Dem Vor⸗ stand der Gesellschaft gehören die Derren W Limberg und Regierungs.; rat R. Schöneberg an. Der Aufsichtgrat, in welchem Herr Justizraf Albert Pinner, Berlin, den Versitz führt. besteht weiterbin aus den Herren Dr. jur. Arnold Libbertz, Berlin (Gebrüder Siwon⸗ Vereinigte Textilwerke A-Gä). Benkrirektor Dr. Frig Muier, Berlin (Textilverwaltung Aktiengesellschaft). Dr. jur. ar Retter, Berlin (Natronzellstoff und Papierfabriken A-) und Ricardo S. Sloman, n Das Stammkavital, der Gefenlschaft, die ihren Sitz in Berlin V. 57, Winterfeldstraße 30, hat, beträgt 1 Mislion Nark und ist voll einbezahlt. Der Aufgaben⸗ kreis diefeg neuen Unternehmens umfaßt die Pflege von Revisions⸗ nnd Treuhandgeschãften jeder Art. ; Die Sstbank für Handel und Gewerke in Königsberg in Pr. hat laut. Meldung des W. T B. in Schwiebus eine Depositenkasse eröffnet.

1

Die Generalversammlung der Süddeutschen Boden- credit bank genehmigte die Bilanz und Gewinn ˖ und Vexlust⸗ 8 und erteilte Enklastung. Es gelangten 8 v? zur Verteilung,

ährend der übrige Gewinn wis folgt berwendet wird:. Beitrag zum ensions fonds 365 009 , satzungsmäßige Tantieme 129 813 , winnvortrag auf 1921 574 . 2 zan .

Nach dem Geschäftsbericht ächsischen Tüll⸗ fa pris ider, lier, hem nis - Kappel über das Jahr 1526 herrschte im abgelaufenen Geschäftssahre anfangs lebhafte