1921 / 71 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Mar 1921 18:00:01 GMT) scan diff

6 12 1920. Vereinigte Giahlwarenfabriken

1921.

Geschäfts betrieb: Stahlwarenfabrik. Messerschmiedewaren, Scheren, Tischbestecke, Sensen, Sicheln, Hieb⸗ und Stichwaffen. 9h.

261342. W.

ErnrGee

4 6 1920. lottenburgerstr. 171. Heschäftsbetrieb:

5/3 1921. Herstellung und Vertrieb apparate und Teile derselben, Unterlagsplättchen Rasierblätter, Seifenbehälter, Rasierspiegel.

91.

8/12 1929. Fa. Robert Weber, melskirchen. 5/3 1921. Geschäftsbetrieb: Eisenblechwarensabrif. Waren: Verzinkte, lackierte, emaillierte und verzinnte Blechwaren, Geräte, Geschirre und Maschinen für Haus und Küche, Garten,! Landwirtschaft und Industrie.

Wer⸗ J

8,12 1919. Thürmer K Neumann, Leipzig, Gott⸗ schedstr. 25. 5/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Eisengroßhandlung und Lager von Konstruktionsteilen, Trägern und Blechen. Wa—⸗ ren: Eisenkonstruktionen für Eisenhoch⸗ und Brücken⸗ bau, Fabrik⸗ und Hallenbauten, Brücken, Träger, U—⸗ Eisen, Stabeisen und Bleche.

Adac

414 1919. Reisebüro des Allgemeinen Deutschen

Automobil⸗Club G. m. b. H., Berlin. 5/3 1921. Geschäftsbetrieb: Reisebureau und Vertrieb von Sport⸗ und Reiseartikeln, Spirituosen und Automobil⸗ bedarfsartikeln. Waren: Benzin, Benzol, technische Ole, Karbid, Likör, Kognak, Sett, Schokolade, Keks, Taschen— messer, Bijouterien, Handtaschen, Geldtaschen, Bries⸗— taschen und Aschenbecher, Kühleraufsätze, Feuerlöschappa⸗ rate, Autobrillen, Reiseapotheken, Mützen, Sportanzüge,

Sport⸗ und Reisegeräte, Automobilzubehör, Uhren. Sch. 26075.

. Metos

ö 1920. Fa. Otto Scharlach, Heschäftsbetrieb: Metallwarenfabrit und Export⸗ geschäst. Waren: Lampen und Laternen für alle Be⸗ leuchtungsmittel, Stahlkugeln, Automobile, Fahrräder, Automobil- und Fahrradzubehör, Fahrzeugteile, op— tische und elektrotechnische Apparate, Instrumente und Geräte, Meßinstrumente, Treibriemen, Schläuche, Sig⸗ nalinstrumente und ⸗apparate.

10. R

22145.

1 261348.

Nürnberg. 5/3

261349. A. 14710.

ncih Felke

10, 1921. Anschütz C Co., Neumühlen b. Kiel.

2 Gebr. Richartz C Söhne, G. m. b. S., Ohligs-Solingen. 5.

Waren;

Werkzeuge,

25897.

Mar Winter, Berlin⸗Weißensee, Char von

Rasierapparaten und Teilen derselben. Waren: Rasier⸗ für

261345.

261343.

Nux

St. 10561

957 72 straße 14. 53 1921. Geschäftsbetrieb:

Schlösser.

Metallwarenfabrik.

10. 261346. E.

Drielandl

30 9 1920. Export Engroshaus für Fahrräde und Nähmaschinen J. E E. Stenvers, Gronau i. W 5/5 1921. SGeschäftsbetrieb: Handelshaus. Waren: Sämt liche Werkzeuge für Fahrräder, Fahrradzubehörteile, elek

sonstigen Zubehörteilen, Karbidlampen für alle Zwecke Karbid, Feuerzeuge, Luftpumpen für Fahrräder, Hosen klemmer und Kleidernetze, Vaseline, Schmieröl Olkännchen, Gummilösung, Zündsteine, Emaillack.

W. 26821

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Kreiseln, Kreiselkompassen und anderen physikalischen und technischen Instrumenten. Waren: Automatische Stenerungen von Fahrzeugen aller Art, besonders Schiffen. .

10. 261350.

Gee, , e,

RR

W. 26762.

3,12 1920. Ward La France Truck Corporation, Elmira, New York; Vertr.: Pat-Anw. Dipl.-Ing. B Wassermann, Berlin SW. 68. 5/3 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Motorfahrzeugen. Waren: Motorwagen.

13.

261351. F. 18817.

Salonmatt

1911 1920. Schweiz, 28/5 1919. Georg Fe Co. F. Roßbach's Rachs., St. Margrethen Schweiz); Vertr.: Pat Anwälte G. Ded reux u. A. Weickmann, München. 7J/3 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Holzbearbeitungspräparaten, Politfur⸗ und Mattpräpa⸗ raten, Lack- und Farbwaren. Waren: Schellackmatt⸗ präparate, Schellackpolituren, Mattlacke, Lack- und Farb⸗ waren.

13 261352.

R. 24758.

Cewerist

8 12 1920. Fa. Carl Wilh. Rütgers, Krs. Solingen. 7/3 1921. GHeschäftsbetrieb: Lackfabrik. Waren: Ol⸗ und Spirituslacke, Polituren, Mattierungen, Bohnermassen und Lackfarben.

Gräfrath,

13. 261353. St. 10594.

Wim an x 21.1 1921. Hermann Stettiner C Co. Fabrik chem.⸗ techn. Produkte, Stuttgart. 7.3 1921. Heschäftsbetrieb: Fabrit chemisch-technischer Pro— dukte. Waren: Klebstoffe, Stärkekleister, Linoleumkitt und Sattlerpech.

2613354. V. 7765.

Iayheck'

M2 1920. Hans Vorbeck, Hannover, Brüderstr. 1.

715 1921. Herstellung chemisch⸗technischer

Geschäftsbetrieb: Artikel. Waren: Leime, Lacke, technische Ole, Farben,

Charles Stephenson, Passau, Bahnhof

Waren:

13656.

trische Taschen⸗ und Fahrradlampen nebst Batterien und

und

burgerdamm 8b. 7

13.

r

Geschäftsbetrie Bohnermasse,

liermittel, Rostschutzm

14.

8/123 1920. Nordhausen (Harz). Geschäftsbetrieb:

Gebr

Le

Geschäftsbetrieb:

1

ö

26,11 1929. Fa.

burg. 7/3 1921. Geschäftsbetrieb:

Ackerleinen, Stricke,

14.

7/3 1921. Geschäftsbetrieb:

Kunstseide. 169.

ιCiF‚

7.3 1921.

1696.

Red

5/3 1921.

Abbeizmittel.

teilung Berlin,

Mm Ziel

2911 1920. Carl Warm, Elbing, Äußerer Marien—

Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Schuhcreme und Seifenpulver.

Bohnerwachs, Lederkonservierungsmittel,

Barenholz, 7.13 1921.

kations und Exportgeschäft. cen: Kammgarn-⸗Strickwollen.

261358.

Parfümerie Raphael

309,3 1929. Vertriebszentrale technischer Neuheiten Farfümerie Raphael, Braunschweig. 7.3 1921.

Waren: Bindfäden, Kordel, Packstricke, Wäscheleinen, Harbenbänder, Scheuertücher, Putz und Wischtücher.

„Shrysanthemum“

11911 1920. Fa. C. U. Springer, Isny (Württbg.).

Waren: Rohe, abgekochte und gefärbte, gezwirnte und geflochtene Zwirne aus echter Seide, Schappseide und

COGNACG

1058 1920. J. Dupont C Co., Cognac; Vertr.: Ur. A. Salomon, Berlin-Steglitz,

HBGeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Spirituosen. Waren: Kognak.

21/9 1920. Hartwig Kantorowicz Berlin Schöneberg. 73 1921.

261355. W.

3 1921.

261356.

25.10 1920. Fa. Carl Rübsam, Fulda. 73 1921.

b: Chemische Fabrik. Waren Wichse, Lederputz⸗ Lederfette, ittel, zahntechnische Wachse.

26740.

Waren:

R. 24523.

und

Putz- und Po⸗

e ö S6 ;

14 1921 7/3 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vert Mundharmonikas und Ziehharmon!lkas. Vaten harmonikas und Ziehharmonikas.

Johann Schunk, B runndöbt⸗

261359.

Fabrika⸗ Wa⸗

gn forckere beirn ,

Volks focdle

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Vertrieb von

261360.

S IO

Meyer C Bechusen, Magde⸗ Herstellung von Seilerwaren.

Binde⸗ und Strohpressengarne,

261361. S. 19626.

Seidenzwirnerei und Färberei.

261363. D. 17182.

5

ö.

voa s,

Lauenburgerstr. 3.

261362. K. z6726.

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Att. Ges. Ab⸗

Neu⸗

1

Heschäftsbetrieb: Herstellung und Handel kören, Bitters, Punschen und allen anderen Ey! Likör⸗ und Spirituosenessenzen, Weinen, Fi und Limonaden. Waren: Liköre, Bitters, Pin alle anderen Spirituosen, Likör⸗ und Shi essenzen, Weine, Fruchtsäfte und Limonaden.

1696. 261364. D.

26/1 1921. Fa. Julius Dum ce, Königsht 7/3 1921. ö

Geschäftsbetrieb: Likörfabrik, Weingtesst Fruchtsaftpresserei. Waren: Stillweine, Schal Spirituosen und alkoholfreie Getränke.

166. 261366.

. 17/1 1921. Grafschafter Weinkellerei 3. Kommandit⸗Gesellschaft, Köln a. Rh. 7/6

weschäftsbetrieb: Weinkellerei. Waren weine, Schaumweine und Spirituosen.

166. 261367. ö

„Duchess e du Sl

12,8 1920. Heinrich Haupt & Co, ti Mosel. 7/8 1921.

Geschäftsbetrieb: Weine, Spirituosen, tränke und Bier.

Weingroß handlung, f Mineralwasser, alko

Berlin, den 24. März 1921.

Reichs patentamt. J. V. Wilhelm.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

Druck von P. Stankiewicz' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8sW. 11, Bernburger Straße 14.

Nr. 71.

Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Demi Bezugspreis deträgt diertelflährlich 36 Mi Alle Postanstalten aehmen Bestellung an. für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschaftsstelle Si 48. Wihelmstraße Mr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 Mi

Anzeigenpreis för den Raum einer 5 gespaltenen Einheits. zeile ? Mi. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 8. 50 Mr Außerdem wird auf den Anzeigenvreis ein Teuerungs eich g von S0 0 O erhoben Anzeigen aummt an; ie Geschäftsstelle des Reichs ˖

und Staats anzeigers.

Berlin Sw a8. Witheimstraße Nr. 32.

Reichs bantgtrokonto. Betlin, Gomabend, den 26. März, Abends. Poftschectonto: Bertin A162. 1921

einschliehlich des Portos abgegeben.

—— 2

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen re.

Jerordnung des Reichspräsidenten, betreffend die zur Wieder⸗ herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen.

Gesetz über Postgebühren.

Gesetz über den . der Inkraftsezung der vom Welt⸗ postkongieß in Madrid beschlossenen Auslandspostgebühren.

Gesetz zur Aenderung des Posischeckgesetzes vom 26. März 1914.

Gesetz, betreffend Aenderung der Telegraphengebühren.

Verordnung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 2B. Juli 1917.

Verordnung, betreffend Aenderung der Rohrpostordnung für Berlin vom 30. Januar 1909.

Verordnung, betreffend Auslandspostgebühren.

Verordnung wegen der Inkraftsetzung der Verordnung vom II. Februar 1921, betreffend Aenderung der Postordnung.

Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Postscheckgesetzes. rordnung, betreffend Aenderung der Po ckordnung vom

* 6 1914 ft der r dere ü che . und Württemberg.

Verordnung, betreffend Aenderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Einfuhrung von Textilwaren vom 30. September 1919.

Bekanntmachung, betreffend die Erledigung von beim Reichstag eingegangenen Petitionen. ö ö.

Bekanntmachung, betreffend die Barzahlung von Gebühren beim Patentamt.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 29 des Reichs⸗ Gesetz blatts.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalverãnderungen.

Verordnung, betreffend Ueberleitungsvorschriften zum Gesetz über die Aufhebung der Standesdborrechte des Adels und die Aufhebung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920.

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Beschlagnahme von Stamm⸗ und Vorzugsaktien der Schlesischen Aktiengesell= schaft für Bergbau und Zinkhüttenbetrieb in Lipine.

Urkunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Köln.

Mitteilungen über die , . von Diphtherieheilserum, Meningokokken⸗ und Tetanusserum.

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsyerbote.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Im Reichspatentamt sind der Geheime Regierungsrat Kolbe zum Oberregierungsrat und Abteilungsvorsitzenden,

der Regierungsrat Dipl-Ing. Hans Schmidt unter Be⸗ lassung dieser e ,,, zum Mitglied und

das Hilfsmitglied Dr. Ro senbach zum Regierungsrat und Mitglied ernannt.

Der Generalarzt a. D. Ritter ist zum Oberregierungsrat im Bereich des Reichsarbeitsministeriums ernannt worden.

1

Der Regĩerungsassessor Dr. Dehren ist zum Regierungsrat beim K Berlin R. Sch. Abt. ernannt.

Der Obereichungsdirektor, Gewerberat Schaefer in Breslau und der Vorstand des sächsischen Obereichungsamts, Dberregierungsrat Michael sind für die Dauer ron weiteren fünf Jahren zu beigeorbneten Mitgliedern der Reichsanstalt für Maß und Gewicht ernannt worden.

Bei der Reichsbank ist der bisherige Reichsbankdiätar Tappen in Erefelb zum Reichsbankinspektor ernannt worden.

am ·

Dem Regierungsrat im Versorgungswesen Peter sen ist der erbetene ger . aus dem Reichsdienst mit dem gesetz⸗ lichen Ruhegehalt bewilligt worben.

rord nung

enten auf Grund des Ar⸗ 2 der Reichsverfassung, be⸗ r Wiederherstellung der öffent⸗ eit und Ordnung nötigen Maß⸗ nahmen.

Vom 24. März 1921.

Auf Grund des Artikels 43 der Reichsverfassung wird zur , der n Sicherheit und Ordnung in dem Bezirke Groß Hamburg einschließlich der preußischen Teile dieses Bezirkes folgendes verordnet:

. 51.

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Ver—⸗ fassung des Deutschen Reichs werden vorübergehend außer Kraft geegz. Es sind daher Beschränkungen der perfönlichen Freiheit., des Rechtes der freien Meinungsäußerung einschließlich der Presse⸗ freiheit, des Vereins. und. Versammlunggrechts, Beschränkungen des Brief⸗, Post⸗, Telegraphen⸗ und ern, , ee. An⸗ ordnungen von Haussuchungen und don , ,. sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

§ 2.

Der Reichsminister des Innern ernennt einen Regierungs—

kommissar, der ermächtigt ist, die erforderlichen Anordnungen zur

iederher tellung der zen iche Sicherheit und Ordnung in dem Bezirke Groß Hamburg einschließlich der rn hben Teile dieses Bezirkes zu treffen. Der ,, ar untersteht der Dienstaufsicht des Reichsministeriums des Innern und hat dessen Weisungen Folge zu leisten.

Wer den von dem Regierungskommissar erlassenen An⸗ ordnungen zuwiderhandelt oder zu . Zuwiderhandlung auf⸗ fordert der anreizt, wird, safern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Haft oder Geldstrafe is zu 15 000 M bestraft.

§ 3.

Alle Zivilverwaltungsbehörden des Reichs, der Länder und der Kommunen . soweit ihr Verwaltungsbereich in den Bezirk fällt, dem Ersuchen des Regierungskommissars im Rahmen ihrer Zuständigkeit Jolg zu leisten.

Bedarf der Regierungskommissar zur Durchführung seiner Aufgaben militärischer Hilfe, so hat er die s beim Reichsministerium des Innern zu beantragen; in Fällen dringender Gefahr kann er das Wehrkreiskommando oder die nächste örtliche n . stelle unmittelbar um Hilfe ersuchen. Die Regelung der Befehls⸗ gewalt innerhalb der Reichswehr wird hierdurch 3 berührt.

§ 4.

Gegen Anordnungen des Regierungskommissars, die im Einzelfall auf Grund der 55 1 oder NHergehen, steht die Beschwerde an den Reichsminister des n offen.

Gegen das Verbot regelmäßig erscheinender Druckschriften ist die Beschwerde an einen Ausschuß zulässig. Die. Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter wählt der Reichsrat aus seiner Mitte. Der Ausschuß entscheidet in der Besetzung von 7 Mit⸗ 1 die nach eigener freier . erkennen. Den

orsitz im Ausschuß führt ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern oder ein von ihm bestimmter Vertreter. Die Be⸗ chwerde ist beim Reichsminister des Innern einzureichen, der sie, . er ihr nicht stattgibt, dem Ausschuß zur Enfer e vorlegt.

§ 5. Auf Beschränkungen ber persönlichen Freiheit t das Ge⸗ setz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Krie Saustandes und des Belagerungszustandes vom 4. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1829) entsprechende An⸗ wendung. An Stelle des Reichsmilitärgerichts tritt der auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom , 1920 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 479 ff.) gebildete Ausschuß. Der Neichsminister des Innern wird ermächtigt, für ausscheidende . Ersatz⸗ männer zu ernennen. Die Vorschriften des 5 4 Abs. 2 Satz 4 und 5 finden entsprechende Anwendung.

6. Diese Verordnung tritt . dem 24. März 1921 in Kraft. Berlin, den 24. März 1921. Der Reichspräsident. Ebert. Der Reichskanzler. Fehrenbach.

c .

Gesetz über Postgeßbühren. Vom 22. März 1921.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

§1 Es beträgt die Gebühr für . 1. die Postkarte a) im Ortsverkehr.. 30 Pfennig

b im Fernverkeht .. 40 , 2. den Brief a) im Ortsverkehr bis 20 Gramm. 4. über 20 ich 250 ö * b) im Fernverkehr

6e bis 20 Gramm. *

über 20

2 100 21 6 w a 100 2 250 *. *.

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ö. z . . ( . Quran m,, ? ö ö 4 ö . 4 . ; ö 3 l . ĩ 283 . 1 , 4 3 k 9 26. 132 5. . w , . , 2 i n, n,, mn 22 8

3. die Drucksachenkarte 4. die Druck sache über 50 , 1960

10 Pfennig 15 5 30 )

bis 50 Gramm. 100 ö. 6 250 nn. 69 * 2 250 16, 500 r, 1 * 80 2 über 500 Gramm 1 Kilogramm 1 Mk. ö Ansichtskarten, auf deren Vorderseile Grüße oder ähnliche earn ern,, mit höchstens fünf Worten niedergeschrieben ind, werden als „Drucksache“ befördert. bis 250 Gramm. 60 Pfennig ö über 500 Gramm 1 Kilogramm 1 Mk. 4 6. die Warenprobe. bis 269 Gramm. 60 Pfennig über 250 500 . ö 7. die aus zusammengepackten Drucksachen⸗ karten, Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben bestehende Mischsendung bis 250 Gramm. über 250 500 * . über 50) Gramm 1 Kilogramm . 1 Mark * 8. das Päckchen. 1 Kilogramm. 1 50 . Ortsvmerkehr ist der Verkehr innerhalb des Orts- und Land⸗ bestellbezirks des Aufgabe⸗Postorts. Die Grenze des Aufgabe⸗ Postorts deckt sich mit der Gemeindegrenze. . Die Sendungen sind vollständig freizumachen. Ist dies nicht geschehen, so wird für nicht⸗ oder unzureichend freigemachte Post= karten und Briefe das Doppelte des Fehlbetrags, für gebühren⸗ pflichtige Dienstpostkarten und briefe, wenn sie als solche durch eine vom Reichspostminister festzu stellende Bezeichnung erkennbar emacht sind, der einfache Fehlbetrag nebst einem Zuschlag von ö Pfennig nacherhoben. a. Nichtfreigemachte Drucsachen karten, Drucksachen, Geschäfts⸗ papiere, Warenproben und Mischsendungen werden nicht befördert. . unzureichend freigemachte Sendungen dieser Arten wird das oppelte des Fehlbetrags nacherhoben. ; ; Die nachzuerhebenden Beträge werden auf eine durch 10 teil⸗ bare Pfennigsumme nach oben abgerundet. . Nicht⸗ oder unzureichend freigemachte Päckchen werden nicht befördert. 94

Die Paketgebühr wird nach der Entfernung und nach dem Gewicht erhoben. - :

Bei der Entfernung werden zwei Zonen, eine Nahzone bis 715 Kilometer einschließlich und eine Fernzone über 75 Kilometer, unterschieden. Das Postgebiet wird in quadratische Felder von 15 Kilometer Seitenlänge eingeteilt und die Entfernung vom Mittelpunkte des einen Feldes zu dem gleichen Punkte des anderen Feldes gemessen. Beträgt die Entfernung nicht mehr als 75 Kilo— meter, so liegen die Postorte des einen Feldes in der Nahzone der Postorte des anderen Feldes. Ist die Entfernung größer, so liegen sie in der Fernzone.

Beim Gewicht werden vier Stufen von je 5 Kilogramm gebildet. ö J.

Die Paketgebühr beträgt

5. das Geschäftspapier. über 250

360 6. 80 *.

in der Nahzone Fernzone bis 5 Kilogramm einschließlich .. 3 Mart 4 Mark über 5 bis 10 Kilogramm einschließlich . 6 „, 8 * w P P J p. 15 , 20 1. 2 2 18 . 24 . Zeitungspakete bis 5 Kilogramm unterliegen in der Nahzone einer Gebühr von 1 Mark 50 Pfennig. Die näheren Vorschrüten werden durch die Postordnung getroffen. Für Zeitungspakete wird von der Postverwaltung weder im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung noch im Falle einer verzögerten Beförderung oder . Ersatz geleistet. ; ! . Für dringende Pakete wird die dreifache Gebühr, für sperriges Gut ein Zuschlag von 199 vom Hundert der Gebühr erhoben. Sperrige dringende Pakete sind von dem Sperrgutzuschlag befreit. Nicht⸗ oder unzureichend freigemachte Pakete werden nicht befördert. 83

Für Wertsendungen werden erhoben 1. die Gebühr für eine gleichartige eingeschriebene Sendung, 2. eine Versicherungsgebühr, welche beträgt bei Wertbriefen für je 1000 Mark Wertangabe oder einen Teil von d bei Wertpaketen bis 500 Mark einschließlich. . ö. über 500 bis 1000 Mark einschl. 2 9 . „1000 Mark für je 1000 . Mark Wertangabe oder einen Teil davon.. 2 Der Reichspostminister ist ermächtigt, die Versicherungsgebühr a, . ; Nicht oder unzureichend freigemachte Wertsendungen werden nicht befördert. .

Die Gebühr für Postanweisungen beträgt

bis 50 Mark einschl. .

, . * .

250 , 6090 .

ö. , ,, 36.

10900 „1509 , . J ,

Die Postanweisungen sind vollständig freizumachen.

in der

21 14

50 Pfennig 1 Mark 233 *

§85. Die Zeitungsgebühr beträgt für eine Zeitungsnummer im Durchschnitts gewichte