Riederaufnahnte gugunsten des Verurteilten fin — j . ; z ; ö ; z statt, wenn Tatsachen oder Beweismittel bei 6 rt ö 1 = 9164 1 K wn , . fen. , . notwendig erscheinen lassen, die Sache im orhentlichen verfahren i. R mee, under e besteuert, der sich ohne anden hat, zu zwölf steht; die Voꝛschrift n 3 . a3 wird gestrichen. es Im g 65 erhält A6. 1 folgende Fassung: Geseß, Häsnprüser Die Verschrist des Los der Strafrroxeßo bun ger r er ever g f, Fassung: 2 ʒ. 19 i ale Fassung: 8 * heireffend bie Verlängerung der Gültigkeitsdauer bleibt unberührt.! Ifst der Antrag auf Wiedergufnäahmt begrün! erluste aus einzelnen 2. ö *. schaften — 4 — 16 9 k 2 6 29 Die erstmalige, Veranlagung guf Grund dieseg Gesetzes des Koh len steuer g esetzeg. det. oe itt die Qauptverhandlung vor dem zuftändigen ordentlichen der Gmperh deg Feraußzerten ge ge . . — e. zu, egen ist, ber mehr oder weniger als zwölf Die von dem Steuerpflichtigen in einem Kalender jah erfolgt für das Rechnung schr 4 nach dem steuerbaren Gericht enzuordnen 89 . e . nden . ung ö long. . * * flicht für ein Rechnun ich nach dem — 2 7 — — r * z 3 da ber, Geer ligt . , . 1 ae, m ,. 3 Die Strafvollstreckung erfolgt durch die Antlagebehsrde; die n . . . 42 nicht g. 9 * begründet 6. so . 1e , agung auf Antraa auf die von ihm für baz , 35 r . . . Der n Das folgende r. le n, des e,, Einrichtungen und Strafanstalten stellen' die Der Abzug nach Abs. J findet nur . * obe der 2 , D 2 — 4 — 32 9 ee n henfr . i ger , n 1. er bereits ir dem mit Zustimmung Reichsrats hiermit verkündet wird: . i Her glg ! ; . ; wenn uerpflichtige über ahre alt oder erwerbs⸗ * H. j Die Todesstr — . e, m. e, , ,. de 6 a. verw flicht kerogen at. ie e, n . n 3 . — 1 ö. 2 . 6 ; 4 6st. 6 22 1 . L e n mn der Militärbehör str Die Vollstreckung ommens für das betreffende Re nungtjah 2 ⸗ 3 5 e, n w . w engunterhgli durch gigznen , zn besttziten, und 7 n nach 325 Abf. Z an Stelle des Kalender jahres 59 u m j * * 3 J e, m. ert . ist erft dann zulässig, wenn bie Entschließung des Reichspräsiden⸗ gebracht worden sind; sahr in Ansatz . & findet ent sprechende ung. wenn das steuerbare Einkommen sich hauptsächlich aus 95 tretenden Zeitraum zugrume zu legen are n nen, , , u, 66 r bon dem — keinen Gebrauch ) ne werden im Abf. 2 die Worte der Beiträge unter r geis m: * — 4 — — .. 283 3. chte . 30). Der 5 55 erhãlt folgende Fassung: : Art ilel n, machen zu wollen. r. 3, A und 5“ . durch die Worte; „der im Ab 1 . = un . . . . Dieses Gesetz tritt am 1. April 1921 in Kraft. . 8 21. 14 3 Wer te; s. Die für ein Rechnüngssahr nach g 29 festgestellte Steuer. von beiden Ginkommensarten besteht. ; ; . 8 509. ; ; ; . .
Die Tätigkeit der gußerordentlichen Gerichte endet mit ber 4 4 6 . n, . e tr ; . schuld 2. 2 * 9 . als vor g, Die Anrechnung erfolgt hej einem steuerbaren Einkommen Bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens können in Berlin, den 19. März 1921. Lußerkraftsetzuing die se Verordnung. Schon borher lann ein z ar. s. T öolgende Fassung: — 36 ür das folgende nö ben cht mehr als dodo Mark in Höhe von 10 W ng n= m, ; Der Reichs průfident außerordentliches Gericht durch Anordnung des Reichministers § 15. ö . die Steuerpflicht mit Beginn oder im Laufe eines pom Hundert. ͤ ; * der 14 nn,, . . Ebert der Justiz aufgehoben werden. Ehegatten, welche nach 5 2 Nr. 1 steuerpflichtig sind Rechnun h begründet worden, so ist die vorläufige nicht mehr als 6009 Mark in Höhe von wohnungen, die in den Jahren 1920 his le e s .
Endet die Tatigkeit der außerordentlichen Gerichte allgemein und nicht daumen voneinander getrennt leben, werden zu Steue ö ür dieses Rechnungsjahr nach dem mutmaß— wundert. ; lea Hausich beendet worden sind, sofern Cg Verwen Der Reichs minister der Finanzen. ber für einen befstimmten Beglrz, so ist in ben dor! auhc rg igen sammen zur Cinkęmmensteuer veranlagt, und zwar vom lichen Jahresbefrage des für das n, . steuerbaren nicht mehr als 7000 Mark in Höhe von der Bauten zu Kleinwohnungegwecken für mindestens Dr. Wirth. Sachen das ordentliche Verfahren einzuleiten; das gleiche gilt Heginnt⸗ des y , an, das dem Eintritt der Rinkommens 3 en. Entsteht die Steuerpflicht in ber zundert, . fünfzehn Jahre von der Fertinstellung ab gesichert ist, e,, ,, , , , n, , ,,, , 1 i, ,, * enn, daß bereits eine ießung des Reichspräsidenten üb EYhrs, ; er ungen vorangeht. der vor n euerschuld ni att, es sei denn, = ; ö . Pano . J ö ; * n . , , . 3. . t 5 n . Bezieht die Chefrau Arbeitgeinkommen (8 98.) aus Be⸗ Gefahr für bie Sicherheit des Steugreinganges besteht. nicht mehr als 9000 Mark in Höhe von ; sie eingetreten , der Gebäude , n. nuft 7 * z nn 3. — 64 etre fen g. ärtliche Zuständigkeit gelten bie BVorschriftẽn ber Js 7 f ber schöftigung in einem dem Ehemanns fremden Betriebe, fo t Grhöht sich das steuerbare Cinkommen eines Sleuer= Hundert. ö Die Vorschrift findet keine Unwendung, semeit die uf. wegen Aufhebung der ? ig; err, n, Stra sprozeßordn ung. 6. wird sie mit diesem Einkommen selbständig zur Ginkommen xkfflichtigen für ein ,,, . genüber dem für dag nicht mehr als 10 000 Mark in Höhe von wendungen bereits nach Ma dieses e bei Er⸗ Herstellung, die Einfuhr von Roh⸗ un E Reing!ly , Die Strafvolstreckung geht auf die Strafvollstreckungsbehörde ssteuer deranlagt. . dorausgegangene Rechnungsjahr feng kellten steuerbaren Cin Hundert. ; mittlung deg steuerbaren Cinkoömmens berückstchtigt orden und den Verkehr damit, vom 5. Februar 191 über, in deren Bezirk das außerordentliche Gericht feinen Sitz 5. IQ 5 17 erhält kommen voraussichtlich um mehr als den fünften Teil, min i. mehr als 11009 Merk in Höhe von 3 äußert der nr, . das Gebäude vor (RGBl. S. 167. o, n, 82 Wr 1 feln de gessung n , 3 n n n nnn Hehe l lor Mark in Häöe ben 4 , Vom 22. März 1911
; n 8 22. 17. ꝛ uer neu esetzt werden. . . . . J ung ; . ö
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft Gin na 65st . ⸗ Macht ein Steuerpflichtiger glaubhaft, baß sein Hundert,. . inlowgst hinzugerechneß, als ste den Unterschtz? mwischen 3 ber Verordnung, betreffend die Her— Jugleic ritt le Verorbanneg des iel nrgfst? et, Te fem verde ef e. 9 ter mn gen, e mne. relbe e Geten e, s n : , , dem Richt mehr als 13000 Mark in Höhe von 2 , , enn rr ärhf er; 6 3 in nz a , m die zur Biederherstellung der Iffentlichen Srdnung und Sicher⸗ minderjährigen Kindem zusammen jur Ginkommensteuer 6 daz vorhergehende Rechnungs ahr stgestellten Peuer= iu dern g Mark i z zeigen, dee er, Se mittta 1 fbꝛnggfahigen An kehr damit, vom 5. Februar 1919 (RGGBl. S. 167) wird ver Deit nötigen Maßnahmen anf Grund deg Krtikel 13 Aps. 7 der beranlagt, und war vom Beninne des Rechnung ane, Ten. en Einkommen poraussichtlich um mehr als den fünften nicht mehr als 14000 Mark in Höhe von 10 wendungen zugrunde gelegt worden ist; e ᷣ ; . ᷣ ;
ö vom 30. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. G. 1147 aß dem Gint'its der Vorgugfetzungen folgt, Eis zan. Teil, mindestens aber um fünfkausend Mark, niedriger be= kom Hundert. . ö b) Beträge, die der Dlguerpflichtige gemeinnützigen Ver⸗ ordnet, was folgt: . iter Krafl., Jür bre bisher begsngene fte for n enn ö Wel in 2 Air rechnen wird, so ist der auf den wahrscheinlichen Betrag der Den im Abs. 1 bezeichneten Steuer flichtigen wird der einigungen und Gesellschaften in den Jahren 1920 bis k Artikel 1. ö . ) . Berminderung des steuerbaren Ginkommens entfallende Tell anrechnungs fähige i bar erstattet, sowmeit er den einschließlich 1923 fr et hat, sofern diese Ver⸗ Die Nergrdnung, betreffend dig Herstellung, die Ginfuhr rg . * trag ber Cinkommenffeuer übersteigt oder Ginkommen⸗ kinigungen eder Gesellschaften satzungsge mäß und tal⸗ Roh? und lytern und ben Verkehr damit, vom . Februar 1915 Ueb
leihen die Strafhorschriften des 1èẽ der Vexordn hom zutzsetzungen vorangeht. Bezieht das min der jährige Rind
35. Mai 1820 maßgebend; die zur Zeit der Außerkre Arbeitseinkommen (§ 8, so wird es mit di Ei ; der vorlsufigen uerschuld außer Hebung zu setzen; in e ; l in ig , r T, e ; . n ĩ . diefer Verordnung bei den außerce den chen e. e. selbständia zur , , , . J licher . h ,. . . 6. . ö. , . und Erstattung wird im ö , , . . in g, n, 83 2. . . Rersin, den 29. März 1921. ersetzt durch daz Wort „ Zufammen beramn tau g! inkommen glanbhait gemgcht wirk. ü ö
Hängigen erfahren werden von ihnen erledigt. b) Ferner wirb im bf. 3 das Wort Zusammen rechnung Ak Ee , , . Beschwerdeverfahren entschieden. Ob für eine Vereinigung ober Gesellschaft anzuerkennen 35. Februar 1515 (RGB. z 9 e. 56. un der vorläufigen Steuerschusd na 24. Im § 45a (Artikel 1 des Gesetzes zur an . ist, daß sie die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt, bestimmt gitit᷑er n. n ein h 7 —
Der Reichspräsident. 6. Der 3 M wird gestrichen. Abs. 2, e Mitwirkung der Ausschüsse na lung des Steuerabzugs vom Arbeitslohne vom 21. Juli Pas Landesfinanzamt im Benehmen mit der zuftändigen . 6. Jö ö Ebert. J. Der z 21 erhält folgende Fassung: 5 . der a6 gabgabenorbnung ni e en. gegen die rr S. . erhalten die Abs. 1 und 2 kiel Fassung: Landesbehörde Der Reichsminister der Finanzen muß mit Diese Berorbnung tritt mit dem 1. April 1921 in Kraft. Der Reichsminister der Justiz. 8 21 . dorläufige Festsetzung ist nut die Beschwerde gegeben (565 2a, ustimmung des Reichsrats nähere Bestimmungen über die Berlin, den 2. März 1921
e 1 0 1 2 . . ) 3 9 1 8
Dr. Heinze Die Einkommensteuer beträgt: Bl der Reichgzabgabenordnung). Bei . fen Arbeit d oraussetzung de; Anerkennung erlasfen. Gegen die erlin, den 2 J s
. für die ersten angefangenen oder bollen 24 000 Mark des 14. Im 5 32 werden . ei den ständig , . 1 nnn bexen weren re ( denn sffgseng, , d, e, m, ,,. Gesetz fü ,. Cinkommens 16 vom Hundert, a) . . 1 . Hen, , r, 3 chr. 4 rwerbstätigkeit durch g. e,. . . . ö . 6 ene, ,, mn, m, .
. nr die weiteres zngesan der vollen 60o Betriebs“ eingefügt die Worte: der dem Befriebe dienenden . amg ͤ —
wegen Aenderung des Zündwaxren stener⸗ steuerbaren . van n n — . GFebaude nebs i. . ene e, n unß fare en A1. Hinter dem 8 5) wird die folgende Vorschrift als 59a gesetzes vom 10. Sepkem ber 1918. . fin n, m er nn, ,, oder vgllen Moo Mark des . ner . r g. e fei strichen . ire, . chancen! (. ö Vom 2. März 1921. für die r, n= n, . . 6 Mark des th ur ben,, Waren nd Vorräte des Betriebs : Bei Ermittlun ö. Heir ebegewin ne und des Ge. betreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit esteuerbaren Einkommens 30 vom Hundert, . te die Worte: der dem Betriebe dienenden Gebäude ü * M schäfkfsgewinns im Sinng der 5 32. 3 zun. Jrege der oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere. Zustimmung dea Peicherats hiermnt verkündet wind; ien m , , . ar, Gen tien Alle der Ber hh des arbeltelohmns na Menaten , 3 1e Vom WB. März 1921. 1 Artikel 1. . . die ee, , oder gi go Mark des 9 Hinter dem 8 à3 wird die folgende Borschrift als S 332 zu unterbleiben. ö . , 6, 1 33 i 2 Im Anschluß *. die , , . ,. 2 . 1 26. 1 Bes Zündwarensteuergesetzes vorn 10. September 1819 euer baren Einkomme vom Hundert, eingefügt. Der abzuggfreie Betrag erhöht sich für jedes zus zaffuhg der zum land; ster sorstwirtitaftlichtn öder der Vugfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer . ö , , wre r. — .
erhall Felgende Fasfüng. N ür die weiteren angefangenen ober vollen 765 900 Marl des 33a. des jahrige Kind im hen bau tagen 3 teuch im Jnlark. bestintmte Zünbwaren. . steuerbaren Ginkommeng 45 vom Hundert Soweit für eo , des Betriebsbermögens ein An= , 8 17 jabrie⸗ . Gegenstände üher den gemeinen Wert der gege 3 ö, Ceptember 1835 (Rich zt. S. 165. wirh auf Grund des
J ̃ ner in di j für die weiteren angefangenen ober vollen Zh 600 fung ; ; ; Be⸗ ö . hinaus voraugsichtlich aufgewendet werden müssen (Mehr⸗ * 2 * r. 8
nnterlieger ziner in die Reichakafse fsiekenden Nerßrauchs. steuerbaren ,. o en, . an . 3 , n, n, . 3 . Er 1 . 3 . kosten). Die . nd zi Lasten dicser Küsklagen Gesetzzes zur Abänderung der Perorhnung ib auslãndische et
!
fü
abgabe (Zündwarensteuer). 6 ; . ö f ̃ für die weiteren angefangenen oder vollen j oho Mark des 3 iese ande d = ĩ ; an errechnen; stehen zur Hestreitung der Mehrtosten zu = ; 2 . eh rhnet: . . Artikel 2. ; steuerbaren Finkommeng 55 vom Hundert, e, eg, . ,. . ed ** eren a, ,, Regelung diesem Hwecke gel oe Hücklggen nickt zur Verfügung, fo 1, März 1919 (RGBl. S. W) hiermit angeordnet. , ,. Zůndwarensteuergesetzes vom 10. September 18919 . r iz , . fer 60 vom Hundert. ; i , r Abnutzung, Hebersteigt für einen Gegen stand ßes Steuerabzugs vom Arbeitslohne bom 31. Jäli ISz5) wird ge⸗ 3 1 , , , ö 6 — 1. Bis zum 30. i . ist n. au gte if fnehoben. kö 2 1, , er Anschaffungt⸗ ober Herstellungsyreig ben gemeinen Mer, ichen. ̃ Et, enn, n, nnn , n, nge, ; Vertraptere nach Tem Ausland auszuführen rer an (in . beg 8 =* 6 g , , . d, dig Mert. teuer sichtiaen (o ist de ee ich, ,,. diesen Wert an Stelle 26. Im s 46 werden im Abf. J die Worte: „spätestens innerhalb 21 n, n m a , , . Ausland anf sigz Perlen ju er, , ,. 4 e,, . j ed, g kett. 6. Fommas ö a dir Wortz Neuerbaren Ginkommen!!· es, An cha ge . her irn e rr gi . In der nächsten drei Kalenderviertelsahre! gestrichen. . . n fer, r gen m , Als auslanz ig . ö. ö , , ,. ; 32 ort, . ö. gegen fällt und 4“ fort. na dh In z . h, Inte Abs. 1 folgende neue Vorschriften n, . . 1 ö. in f , , n. eine n . LI. Hinter dem 3 53 werden die folgenden Borschriften als ö ie. enn 2 9 . erft 93 * . ang ger . r gige n, . k . Lrtibel 8 . ö 6 ö wie r me, ; F553 a bis Sz t eingestellt: ö eichgzminifter der Finanzen erläßt die zur Durch- e l ane, er , n, er eu niste Cber dic Wetelligung an Dieses Gesetz tritt wit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die nach 85 21 . Letechnek Cin — ö n . . , ö a en ; . 2.6 65 a. GJ J fũhrung dieser rf , erforderlichen ö , , n J . Bersin, den 2. Marz 1921. . z. Der 3 zh erhält falgense Faffung: . ö . uncbesgndere auch die Richtlinien über die emgsize öh 2. Tas Ne chen nnn ler uns, Stelle far aralcnd iche Wert. Der Reichsyraͤsident. gere n zählende Perfon im Sinne der Sz 15.5. 3 39 ; , n , , V, 6 .. der über den gemeinen Wert, hinausgehenden Mehrkosten. rapiere, Potsdamer Sierf. 1222 b, fann Ausnahmen von den Scbert. die nicht se Imi zu veranlagen ist, Der Reichs mini inanzen bestimmt mit Zu⸗
; uwiderhandelt, wird mit einer Geldstrafe bis zu) Fr erläßt ferner Vorschriften über die Nachwersteuerung don Verboten der ziffer T zufafsen. um 20 Mark, wenn das steuerbare Einkommen nicht stimmung des Rei en! eim er welchen Voraussetzungen . . steuerfrei gebliebenen. 6 26 die n. fen 2 3. Al Wertraplere im Sinng dieler norknngg ,, . ls g. e r m n. a U Steuerpflichtige zur Ahgabe einer n,, , e . 6 berwirkt ist. Liegen misbernde Ümstände vor, so ist auf be . n. . ae n e 12 n ch ar ; i . a, za 26 ö n, st, ,, , , re, , , . J . J — 2 * 9 2 . . h . =. 4. D * ö — Rr . Gesetz . xl teen wernsatunz für dag Rechnungsiahr 1821 und n m, , * n. ö . a er r fr. 1 . weltze bon hleihininfsfer ber Finthen ü er, gin, m , , 1921. , 27 4 3 3 Ee r tts fern e n,, . ie. r el eienr * 6 . ö 8 ö. J ö Artikel Il. . ,, ! Dee Reichsminister der Finanzen. 2 24 3 g n inder abr Kind, bas nicht g, , ö . e, n, ö ,,, . , , dal f ö., 2 er, Der Reichtãmminister der i,. a . . a 3 Dr. Wirth. . Vom 24. März 1921. fer, nn beranlasenhist, meichen ven der Vorsghrist, es inkommensteuer für das laufende e,, jahr ver⸗ 2 uuf ken rice, . t wicmeit im Rechnungsjahr 1921 bis zum Kmp fange des endgültig — 2 ; s j Abs. 1 um je 186 Mart . . 9 sich in dieser cht falsche, Steuermarken dieser Art ver⸗ Stenerbeschesßs fit bas Rechnungsjahr 153290 die Ginkemmien stener . . Der r n n. das folgende Gesetz beschlofsen, das mit . *. . , . ö ee. bin Durch dig Destimmung kännen Mel 663 schafft, wird mit. Gefängnis nicht unter drei Monaten , , ist, die der Steuerpflichtige nach 3 35 Abf. 3 Verordnung 6 Bufirrmung des Reichs rats hiermit verkündet wird; ; ln here if n, e Steen 36. . t. ; rn, ü. 5 e. nie, fl sluna der steuerlichen hestraft; cbenso wird bestraft, wer vorsätzlich 6 Steuer ⸗· dez Gin g, eg etzes oder nach den auf Grund des — äber die Verlängerung der Kündigun gs6b eschrãnkung Artikel 1. e,, . i Einkemmen nur die voran⸗ er e, er . a regelt das bei der warlen als echt ö feilhält oder in Verkehr bringt. f. 7 ö , er e ur 86m. 2 zugunsten Schwerbeschädigter. . ; 93 . 9 -. . ĩ ehen * * * i j . ⸗ z 6 E. 6. run 1 J 881 ĩ 5 9 ö 9 c rn . X. 35 36 , n Xx. Mart 1g Ktiche Cesehsl. ätte, 6 aa der e , 6 führung er Vorschrift des r. 1ę u beobachtende Wer vorsätzlich bereits verwendele Steuer marken als m S. 28) vem Reichsminister der Finanzen 2351 n⸗ Vom 21. Mãrz 1921. . Im F 1I erhält die Rr. 5 folgende Fassung: rechnet ig. wird nur insoweil erhoben, als er us dem Dien Abf. 1, 2 vorgeseh Besti bedürfen gültig wiederverwendet oder in der Absicht, daß sie als gültig ordnungen für das Rechnungsjahr 1920 vorläufig zu entrichten hatte. Auf Grund des 3 2 des Geseßes über die Verlangerung 8. Gewinne cus anzelne'v Veränßerun gege schäften, jchoch Perten Teile des lene Ginkommenagrann. üer eigen ken er dn, m, d,, nn deltinmungen ke ziedetberwẽendet werden sichs berschafft. feilhst der, in Lrtitel in der Sündigungsbeschts n kung . Schwerbeschãdigter vom „ur, sofern der Grwerb des verdu ßeren Gegensfandes Betrags des steuerbaren Ginkommens gedeckt werben?, ⸗ w ,, Err. Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten . : 23 K er Kündigt . R 178 ird mit Zustimmung . , genstan 11. Im 8 . werden bie Worts (e, , h ,, , , ann, Der d 4 erhält folgende Fassung: oder mit Gelbftrafe bis zu zehnfausend Mark bestraft. Ueber die Steuern des Reichs, ber Länder uZnd der Semeinden X. Oktober 1920 (RGGBl. S. 1787) wir ö ing 3 21 . 3 . e, ung erfolgt die Word des 3 ß = § 2 und tz ersetzt durch 8 42. 226 d? 3. statistische Erhehungen durchzuführen; dar Reichsminister der des Reichsrats und eines aus 28 Mitgliedern bestehenden Aus , n rede, eme, f, , le, den ge nan lande gahsun n , n, ,, Wer lim Zweu re Falscht ag von. Steutz mr ken J n m went, bie hörn, fan, m, fn, n, mn, gren . it 4e , ü u gun. en en, 1. Jormen e, Herkiscaftei, ze ur Ku gfsthrung erforderlichen Anon . titel v. . Ginziger Paragraph. 2. J 17 werden Die Veranl ö . u gen 2 wer fe den, erg übersteigt, der (iner Steuermarken fälschung dienen können, rtikel IV. — 3 Die um z 18 Abk. 1 des Gese kes äber die Beschäftigung Schwen= 2 . er Nr. 5 hinter dent Neri Ren tenerhöhungen die dem erer, . e. . e e f . men . ESteuerschuld 2. Fir, das einer zur Herstellung , , ,. ö n 1 . 3 59) 8 des Pelß Punt esehet vom 30. April 1920 pesch cer 22. ö . r . zu und S äadigten⸗ ah⸗ * 14 iera zum Ver ahnli ichs⸗ w *,, j ine Rundi 1 * , e , , , ; ,, J . , Teuerungs . ; * J g über la . i ie Worte ö i zr h 2 rxer⸗ ) , 1 463 Nr. ] folgende Fassung: 18. f * n. . r r fil her r, f . : . , Gefaͤngnis in zwei Jahren oder mit Geldstrafe ᷣ e , n pi 5 fi. durch die Worte „den Betrag von 6 zugestimmt hat, wird bis zum 30. April 1921 der 7 ; J ir Erwerb * z en om ö. ( — ; l Mö, . 1 2 ‚ z ! . ; . . VH m, , , ö. ch e, , , n. n n . 6 n ent ichtn ert, wn gell ter 9 bee e e 3 . stehen die mit solchen . 4 rtrre i *. Berlin, den 21. März 1921. e ne, , , n,, , ö . . eigne n gu gien ge m fe, gomẽen cker Heratschesien ertesicüten Kädtuct ciel. gi dis Gntichtung er sidgisshen Stgaerschals des ders; ö . fer. 6 1. 6 ö . ichtigen, die ern 6 urück, der . die vorläufige Steuerschuld Die falschen, wi . . . i der i, 8. ener eine von der J. V.: Dr. Geib. ĩ s , ö ; 6 1466 5 wieder ; ! . n ; ; —— , dem sReichsver oe gun gs gtze vom 6 i. 1920 Meichs sch , . ̃ , Ge. . bie ie rr r fen Sierre . 6 23 werten . ,. sind einzuziehen, auch f. 5 . 1 . der * vom Arbeitslohn 8 I. S. 989), y. eichsgesetz iiber die burch innere e , de, Schlusse des Rechnung jahrs, für . die Einkommen- wenn sie dem Täter nicht gehören; das . gift. in im Rechnungsjahr 1929 untersagt war, wird als endgültige Ein ; S rlaß, . he, ne, , ⸗engch = 6 . * 2 lan. 9 Kalender sah; endet. In biesem rn ,,. ir, zum Tage der Rüͤckerstattung i, n sfrnken Abdrucke und Papier der im 8 53 d ,, ö n, 33 8 . . . betreffend Auflösung des Reichsabwickelungsamts. ü. . J ö alle wird der Veran di pflic , als Jinsen vergütet. ichneten Art. ö als vorläufige Einkommensteuer für di Rechn . J Da ,, , wn me gn m, ö , , Here fen des 8 lot At 2 unm des g lz der 36 k ᷣ Dom Ai, Mär 10m. f rin n, 7 , , Bezüge zu sammen mit gehenden Mirtschaftssahrg zugrunde gelegt, fowest bie Struck. Reichtabgabenorpnung finden enksprechende Amwen zung. Sind en Hinterziehung der Einkemmensteuer chuldete Sin er er . dem Betrage der vorläufigen Ein⸗ Das zufolge Erlaß vom 31. Oktober 1918 (RGI. Wel ee, ,, le de, Hetret ven e , e, d . 1 ö z l ; . ; 0 prstwir ĩ ; . 31 er, . die Nummern 14 und 13 gestrichen. an wa e. 36. r , ; . . mehrere irn ge n n, in einem ö
, , . und escha fta gewinng len in dem Falle des Abf. 1b um 35 Wertpapiere vom . Märg 1517 (RGBbl. S. 250), vom er
—
— chende ; — euer zurückbleibt. Biese Vorschrift findet nur Ämwendung, ichs ab ᷣ :
Dinter dem 8 42 werden die folgenden nenen Vorschriften ö, r. h . , ben . , Einkommen für bag Rechwnungssahr 1520 nichi S. 1870) . a w 6 1 —
Der g öö erhalt folgende Fassung: mehr als 23 9699 Mark beträgt. lÜiebersteig; das steuerbare Ein⸗· 31. Mã 1 gelöst. Das Weitere veranlaßt hs⸗
a)] in Abs. 4 die Nr. 1b folgende Fassunz das Ergeb * 55 . kommen , ö so 6 n e e nt minister der Finanzen. — . 3 36 is di fts; ö : ĩ ; . ö . öè— , s,. ur e rschriften in ( 2
) Tie jchrii cen. den ,, n entsprechenden ¶ Ab . 26. 6 g, , . Liegt 8 z wird mit je einem Bierlel ihres Vetragè .) Abweichend ven der Vorschtift es 3 a2 ; 3 ö n in ie 6 Berlin, den *. März 1921.
, . 2 . re , een . und n. , ,,. nicht ge . 3 5. 9 . 26 15. Maj, 15. 1 und 15. Februar fällig. e rr r , , , 39 . rei . . saufig zu e e ,,,, i u, e . . 96 — ͤ . 19 . erung ö chen. Anlagen, von di Jeit ielte Gi le Chah ! ö . 2 te in das —ͤ r insomejt ehohrn, als s' Jus swanzig hom, Oundert r . . . di, de ia rr . Ie, e el g erte s,eun he . W . 3 ö ern. Werhun in maßgehende Kalenderjahr entfällt. Fällt bie St icht i rundet worden oder meggefgllen so bleibt die endgültige ö ; j . t , erden —⸗ Abzug gebracht und nicht aus 66 gebildeten Rück der ö ischen ie Steuerpflicht in unb vorläufige S' rf für bieses 8 r n Die Vorschrift des 21 des Gesetzez gegen die Sten ; Sekanntm achung d) 9 , i 9 sechsh Mart . fe. . e , . rr , qt ö. i . . 2 ku er. 6. 2 g nrg . im über die Bewirtschaftung und den Höch stpreig von er , f, w. e-. *. , nn. ark 26 é . maßgebenden ne a . weg. so wird dem . 393 pflicht nicht hal, zu wf 12 r. z **. Fin mn Seichtöl, Ro hbenzul, Benzol und Toluol. Y Bernsen mr äll die fin fe genie, Hasfunge. , n, de, , m,, kn , i n ᷣ 20. ,, Dem ä Mam mn,
, 533 j ele . ö ein ; * die i lieh worden ist. ̃ icht erzie . Erh einem. Steuerpflichtigen ein ESteuerbescheid . 3 i , *in e,, Berlin, den 24. März 1921. Auf Grund der die Demobilmachung be⸗ , e e grebe hen if e n ge, w , ,,, Der 3eichprastzent . , ,,,, , gn , , , , , nl , be,. J 4 , : , n n . ESteuerpflichtigen nicht steigt. Dag nach Abzug auf ein Jahreseinkommen nach Eig. fer r mn Zicke huhn ien enen, Kicktel beruht ile eile e n en, r e n. e. Kehr n Der an, ö . Ninenten. 4 foigt: 66. dam e mm
baben. m mn, n. , . . . ö
*
21. amte Cinkommen als Sß 422, a b und o eingestellt. tig haben. Enden 7 363 en 36 so wird Die vorläufige Seuerschuld für ein I un gejhr am
rhältnis umznrechnen, Stenerschuld zu entrichten.
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