262009.
1459 1920. Oswin Gabler, Hohen ⸗ᷓ mölsen, Krs. Weißenfels. 15/3 1921.
Geschäftsbetrieb: Heilmittechand⸗ lung. Waren: Ungeziefervertilgungs⸗ mittel für Vieh.
Vor Geb, 9 ch g
8 —
34 262008. 6. 21340. 2.
„Sonneninädel“
910 1920. Erich Günther, Dresden⸗A., Reißiger⸗ straße 31/33. 15j3 1921. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und) hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präpa—⸗ rate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ gungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel, Borsten, Bürstenwaren, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäne, chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Löt⸗ mittel, Dichtungs⸗ und Packungsmaterialien, Wärme⸗ schutz und Isoliermittel, Asbestfabrikate, Farbstoffe, Far⸗ ben, Blattmetalle, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Kleb⸗ stoffe, Wichse, Lederputz- und Lederkonservierungsmittel, Appretur⸗ und Gerbmittel, Bohnermasse, Gummi und Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke, Wachs, Leuchtstoffe, technische Ole und Fette, Schmiermittel, Benzin, Kerzen, Nachtlichte, Dochte, Par⸗
23/12 1920. Georg Cordes, Minden, Karlstr. 25 15/3 1921.
Geschäftsbetrieb: Lack und Farbenfabrik. Waren: Heilmittel gegen Rheumatismus.
fümerien, kosmet ische Mittel, ätherische, Ole, Seifen, ö ö b: ö. und Vertrieb von ö H '. Basch= und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, w ; — schläge, Automobil- und Fahrradzubehör, Farbzusãätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rost⸗ 81 1921. Chemische Fabrik von Mar Jasper Nach⸗ 262026 Sch. 27272 Maschinenteile.
schutmittel, Butz und Pol sermittel (ausgenommen für folger, Vctnau-BHerlin! 15/3 1921. . ; . — — .
Leder), Schleifmittel, Holzkonservierungsmittel. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrit. Baren: 9h 262035.
G6. 21825.
Ischiasnol
2 262010.
* 262017. M. 30098. 20/1 1921. Elise Schulte⸗Uechting, Köln, Am alten ; Ufer 47a. 15/3 1921. ; — st , J Geschäftsbetrieb: Herstelllung und Vertrieb von 36. 5 15 . Ohligs raße 20. 21. 9 eib sch : , Wilhelmstr. 16. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb oon , J Leibwäsche, Korsetts, Bi⸗ Geschäftsbetrieb: Fabrikation sowie Heilmitteln. Waren: Einreibungsmittel zur Behand⸗ ,,,, Stahlwaren und Werkzeugen. Wa lung von Ischias, Rheumatismus und geschwächten 4 Gabeln, Löffel, Rasiermesser, Rasierapparnh Nerven. . 2. 62027. M. 31766. klingen, Scheren, Hand⸗ und Fußpflegeinstm . . . 214 1920. Fa. Dr. Hermann Meißner, Charlotten⸗ rufsmesser für alle Arten des Handwerkz, h 2629011. B. 39515. burg. 153 1921. maschinen und Mefsserschmiedewaren. Geschäftsbetrieb: Fabrik pharmazeutischer, kosme⸗ . tischer und chemisch⸗techuischer Prapn rate Waren: 10. 262036.
„lricysan-
4 262018. M. 31626. Geschäftsbetrieb: Elektrotechnisches Geschäft. Wa⸗ en: Elektrische Beleuchtungs,, Heiz-, Koch⸗lppar 41 1921. BVehringwerke A.⸗G., Marburg a. d. ö 3 . . K Ontravermin * K Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: ; 262028. S. 19913. Arzneimittel, Heilsera, Präparate aus Mikroorganismen, 201 1921. Hans Maaß, Hannover, Bahnhofstr. 3. chemische Produkte für medizinische Zwecke, pharmazeu⸗ 1555 1921. —̃ 0 . tische Drogen und Präparate, Tier⸗ und Pflanzenvertil⸗ Geschäftsbetrieb: Herstell d Vertrieb vharma⸗ 8 f ö D ,,, Ellert S Luro industrielle und wissenschaftliche Zwecke, Stärkepräparate. Präparat. 0 ige , en,, , kö — ö. 921. . z iehler⸗ 2. 262012. R. 24422. ö , straße 16 15.6 1921. 5 * 262019. P. 17815. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Sparöfen. Wa⸗ Prosessor Paul's heuzucter
23/9 1920. J. D. Riedel, Aktiengesellschaft, Berlin⸗ w 1513 1921. Geschäftsbetrieb:
mittel für Lebensmittel, Zucker, Sirup, Honig, Zucker- 192
Schädlingsbekämpfung. Waren:
Pflanzenvertilgungsmittel,
3a00i⸗ ; Düngemittel, Mäuse⸗ und Bartpflegeartikeln. Waren: Rückenschützer aus Blech,
2462 36
n,. & zt old. Rattengift. Zelluloid und ähnlichem Material für Kämme. 262020. R. 24319. 262030. A. 14616.
Laclogen
2/7 1920. Chem.⸗pharm. Fabrik Apotheker Fr. Hei⸗ 1673 1921. .
. Heschäftsbetrieb: Fabrik chemisch⸗technischer Pro⸗
ĩ . ! ö 5 ö 6. j Export zahnärztlicher Spezialitäten. Waren: Abzeß⸗ 2. 262016. S. 19799. bu ren,, denen, kur⸗ und Wurzelfüllungs Präparat für zahnärztliche 2. 262021. g. 7551. Dieck J J ⸗ 9 6. . 262031. D. 17703. 1I/61929. „Vittoria“ Chemische Fabrik G. m. b. 5. Def 0 9 Berlin. 15/3 1921. Heschäßftsbetrieb: Chemische Fabrit. Waren: 21½ 1921. Deutsche Formiat⸗Gesellschaft m. b. S., Arzneimittel, diätetische Präparate für Menschen und Hamburg. 153 1931. Tiere, Weine, Biere, Spirituosen, Mineralwässer, Kunst⸗ Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: butter, Speisefette und Ole. Chemische Produkte für industrielle Zwecke
36 262022.
121 1921. Dr. 1921.
Geschäftsbetrieb: Drogenhandlung mit Fabrikation pharmazeutischer Spezialitäten. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Parfüms und kosmetische Mittel.
Carl Soldan, Nürnberg. 153
ratherstr. 41. 15/3 1921.
Schuhwaren.
. ch Ang ezisferrertilgungs
Alleiniger Herstel ler: fa zuin Gabler Hohenmölsen. weierses ö ut zchötteln! ö
8 me, ,
G. 21259. 30.
13/1 1921. Fa. Jacob Dann⸗ hauser, Buchau a. F. (Württbg.). 15/3 1921. Geschäftsbetrieb: Fabrik baum⸗ wollener und wollener Trikotagen. Waren: Trikothemden mit und * ohne Einsatz für Herren und Kna⸗ ben, Damentrikothemden, Mäd⸗⸗— chentrikothemden, Trikothosen für Herren, Damen und Kinder, Tri⸗ kotunterjacken für Herren, Damen und Kinder, Trikothemdhosen für Damen und Kinder, Damenbinden, Fußballjacken, Turnerjacken, Fuß⸗ ballhosen und Turnerhosen.
30 262024.
Santrico
gesetzl. gesch. Mz.
121 1921. haus & Co., Düsseldorf.
Geschäftsbetrieb: Trikotwäsche und Trikotunterzeuge.
34 262025.
15/3 1921.
ämsnonosah-
Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate.
Hühneraugen und Warzenmittel.
Epil
i 1920. Arthur Plöttner, Theissen, Thür. 15.3
Heschäftsbetrieb: Gärtnerei, Samenhandlung und e Ackerbau⸗ ö schafts, Gärtnerei⸗ und Tierzuchterzeugnisse, Tier- und
manol“
24,8 1920. Fa. W. Rosenstein, Stettin. 15/3 1921.
„Wo da *
29,7 1920. Emil Wegner, Düsseldorf-Rath, Ober⸗
HGeschäftsbetrieb: Schuhwarenhandlung.
„Kim elan“
; „KÄ‚leanthis“
162 1921. Josef Martin, München, Plingauser⸗ straße 130. 15/3 1921.
ren: Sparöfen und —herde.
38657.
Irallenlo
straße 4 15/3 1921. Geschäftsbetrieb: An— und Verkauf von Haar- und
Forstwirt⸗
Antipustin
29/11 1920. Automaton⸗Vertriebs⸗Ges., Göppingen (Württ.). 153 1921.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation, sowie Import und
W. 26230. 6. 262032. K. 35991.
Tuerilit
27/10 1929. Bernhard B. Kolski, Berlin, Mohren⸗ straße 15. 15.33 1921.
Waren: Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren:
R. 24913.
Rhein. Tricotagen⸗Gesellschaft Sand⸗ Wäscheversandgeschäst. Waren:
B. 39884.
12/2 1921. Berenhaut C Anker, Berlin. 15/3 1921.
6/8 1920. Max Bulgrin, Barmen, Schafbrücken⸗
l ö.
262033.
17/12 1920. Fa. Breisgau. 15/3 1921. Geschäftsbetrieb:
262034.
9p
26/8 1920. Fa. J. F. Fuchs, schinen fabrik, Cannstatt⸗ Stuttgart.
Berlin. 153 1921.
tallwaren. Waren: Fahrräder und andere Fahrzeuge, ferner aus gewöhnlichem Metall her⸗ gestellte Bestandteile, Ausrüstungs—⸗ gegenstände und Zubehörteile für Fahr—
10. 262037.
2711 1920. Bopwden Bremsen Company Ltd., Nachf. Paul Bedzer, Berlin. 15/3 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Fahrzeugteilen und Me tallwaren. Waren: Bremsen für Fahrräder und andere Fahrzeuge, ferner aus gewöhnlichem Metall her gestellte Bestandteile, Ausrüstungs gegenstände und Zubehörteile für Fahr räder, Motorräder, Automobile und a 10. 262038. 1.12 1920. Boden Bremsen Company Ltd., Nachf. Paul Beller, Berlin. 153 1921.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Fahrzeugteilen und Me—
tallwaren. Waren: Bremsen für Fahrräder und andere Fahrzeuge, ferner aus gewöhnlichem Metall her⸗ gestellte Bestandteile, Ausrüstungs⸗
gegenstände und Zubehörteile für Fahr⸗
11. 262039.
Dresden. 15/3 1921. Geschäftsbetrieb: rile Druckfarben, d. h. solche in fester, flis verform, sowie in Form von Pasten Firnisse, Drucktinkturen.
11. 262040.
Dresden. 1513 1921.
Geschäftsbetrieb:
verform, sowie in Form von Pasten Firnisse, Drucktinkturen. Berlin, den 7. April 1921.
Reichspatentamt. J. V. Wilhelm.
Schutzmittel gegen Überhitzungen bei Maschinen aller Art.
erlag der Erpedition Mengering) in Berlin
Druck von P. Stankiemicg , Buchdruckerei d. n S S. Benin sr II.
Bernburger Straße 14.
27441 1920. Powden Bremsen Company Ltd., Nachf. Paul Becer,
Geschäftsbetrieb: Herstellung und
Vertrieb von Fahrzeugteilen und Me— Bremsen für
räder, Motorräder, Automobile und ander
räder, Motorräder, Automobile und anden
Baeromint
17.1 1921. Farbenfabrilen Otto Var
Farbenfabriken.
Baerocoloł
2451 1921. Farbenfabriken Otto Beet,
Farbenfabrilen, = Druckfarben, d. h. solche in' fester, fliss
( Erpri Spe ꝛialn
Collektorfrem
Wilhelm Thom,
Chemische Fabri. Chemische Produkte für industrielle wett
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Geschäftsbetrieb: Werkzeug- und Nunjg
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Der Reich it . das folgenhe Gesetz beschlossen, das
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nzelnummern oder einzeine eitag
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es Friedensvertrags. 6 auf Grund des 3 25 hebung der Militärgerichtsbarkeit. tannimachung, betreffend den Beitritt der Tschecho⸗Slowakei lr revidierten Berner internationalen Urheberrechtsüberein⸗ nst und zum Zusatzprotokoll zu dieser Uebereinkunft. Fanntmachung, betreffend Aussuhrerleichterungen. kanntmach . fuh 1 Regelung der Einfuhr vom 1. vom 22. März
Herlehrssteuer für Beförderungen im Binnenschiffs verkehr. kanntmachung über Aenderung der Preise für Kleie.
achung. belre fend? Akan derung
osen Wasch⸗ und Reini ordnung, betreffend Aende nom 2. Dezemb ;
. . n irg
ennungen und sonstige Personalveränd
Der Herr Neichspräfident hat Peter Dohmen zum Re—
Die Regierunggärzte a. D. Dr. Brill und Dr. Moest a, Oberstabzarzt a. D. Dr. Brüning und der Medizinal⸗ mann Podzun sind zu Regierungsmedizinalräten im Ge— äaftsbereich dez Reichsarbeitsministeriums ernannt worben.
Der Generalarzt a. D. Dr. Arnold Dahlem und die lier⸗Kraeme ̃ un ĩ . . r und Iran Sonn fn nn finn zu Regierungs die praktischen Aerzte Dr.
mann Warth zu Mebizinalamtmännern im So h ers Neichzarbeitgministeriumg ernannt worden. .
Im Reichsministerium für ieberrusban ist der Land⸗ richtzrat Dr. Fu ch zum Oberregierungsrat ernannt worden.
Dem. der Deuischen Gesandti aft in Sofia überwiesenen gatio nasekretar Steyhany ist r nns des 5 = ies vom 4. Mal i m 6. Feh
. f ietin gen pon Reichsangehzrigen und Schutzgenossen vor⸗
schen zu beurkund
zer Abänzerung des 311 Abf. ber Reich sabg aber
t Igt dert: n g ir eren ' er fl selhente Fasue—
Deutscher
Der Bezugs preis deträgt otertelsaährlich 86
Einzelne Nummern tosten 1 Me
Inhalt ves amtlichen Teiles: Deirttsches Neicht.
x. .
. effet eine Ermãchtigung zur Vornahme von zwwil atten. . ; . . e. Abãnderung des 8 11 Abs. 2 der Reicht abgaben⸗
Dunhffhenng der Artikel 169, 132, 2 md 28 2 des Gesetzes, betreffend Auf⸗
ung zur Aenderung der Belannimachung vom 2 zur Ausführung der Verordnung über die 6. . 1917 in der Fassung
betreffend zeitweise Aus fetung der Erhebung der über die Bildung einer Preisausgleichtzstella für
lIti 6 4 ĩ 3 ee n , ,, ,,
ngen zur Verordnung
er 1908. . er Höchstpreise für Zement. usgabe der Nummer 41
des Neichs
ines Handelgverbots. en . . Amtliches.
Deutsches Reich.
im Reichs wanderungsamt ernannt und bestellt.
—
Aerzte Dr. Karl Nico laier. Dr. Gattfried
Wilhelm Brilma er und
1 — —
1è des Gle⸗ 16 'o in Verbinkb ng mit s 5s bes Göser ss, ruar 1875 die Eymächtigung erteilt worden, in
des Deutschen Gef äftsttägers bürgerlich gültige
63 Gehurten, Heiraten und Sterbefälle von n. ⸗
ö s ] .
6 es e 4 ö. ordnung. Vom 24. März 1921.
Reichsrats hiermit verkündet wird: Einziger Paragraph.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin auer den BVostanstolten und Seitungs vertrieben für Selbstabholer auch die Geschaftsstelle Sw as. Wüilhelmstratßze Nr. 32.
en werden nur gegen Barbezahtung oder vorherige Sinsendung des Betrages
einschließzlich des Portos abgegeben.
g der Eisenbahnyerkehrsorbnemg
. Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
M.
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Anzeigen preis für den Naum eier 5 gespaltenen Einhetts. zeile 2 Mk. einer 3 gespaltenen Einheits zeile 8. 30 Mer Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs · uschlag von S0 v H. ie Geschäftsstelle des Reichs. und Staats anzeiger.
Berlin Sw as, Withelmstratze Nr. 32.
erhoben. — Anzeigen nimmt an;
Perlin, Freitag, den 8. April, Abends.
— ———— — — — ——
Poftschectt onto: Mertin as21. 1921
— * r
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Die Abgrenzung der Bezirke der Tandesfinanzämter und die
Bestimmung über deren Sitz erfolgt durch ein Reichsgesetz, das spätestens am 1. April 1h25 in Kraft zu treten hat. Berlin, den 24. März 1921. Der Reichs prãsident. Ebert. Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Wirth. .
—
8e et
zur Durchführung der Artikel 169, 192, 202 und 238 es Friedensvertra gs.
; Vom 26. März 1921.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung 96 Reichsrats hiermit ere 3 ,
ö 51. .
Die Reichtregierung wird ermächtigt. die Maßnahmen zur Durch—
führung der Aue lleferung oder Rückgabe der in den Artikeln 165. 1533,
202 und 238 des Friedens vertrags Fezeichneten Gegenstände zu treffen. 2
Das Gesetz tritt mit dem . seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. März 1921. w Der Reichs prãsident
Ehert.
Der Reichs kat ; .
—
. n *
w BBeror dn n JJ guf Grund des 5 25 des Gesetzes, betreffend Auf⸗ hebung der Militärgerichtsbarkeit, vom 17. August . 1920 (RGBl. S. 1579).
Vom 30. März 1821.
Auf Grund des 8 25 des Gesetzes, betreffend . der Militargerichtsbarkeit, vom 17. August 1920 (R GBJ. S. 1579) n. ich:
Die dem Reichsmilitärgerichte durch das Gesetz, betreffend die Verbaftung und Aufenthaltebeschränkung auf Grund des Kriegs ustandes und des Belagerungszustandes, vom 4. Dezember 1916 . S. 1325) und durch meine Verordnungen vom 13. Januar 1920 (RGBl. S. 207) und vom 23. Juli 1926 (RGBI. S. 1477) übertragenen Geschäfie werden mit Wirkung vom J. Oktober 1926 pon dem Reichswirtschaftegericht in erweiterten Senaten (5 10 Abf. 1 der Verordnung über das Reichswirtschaftsgericht vom 21. Mai 19260 8. S. 1167) bearbeitet. ;
Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. März 1921. Der Reichsprãsident. Ebert. Der Reichswehrminister. Der Reichsminister des Innern. Dr. Geß ler. Koch.
Bekanntmachung, beireffend den Beitritt der Tschecho⸗Slowakei zur revidierten Berner internationglen Urheberrechts⸗ übereinkunft vom 13. November 1908 und zum Zusatz⸗ protokoll zu dieser Uebereinkunft vom 20. März 1914.
Vom 29. März 1921.
Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Regierung ist die Tschecho⸗Slowakei der am 13. November 1908 in Berlin geschlossenen revidierten Berner Uehereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Rl. 1910 S. 963) und dem Berner Zusatzprotokoll vom 20. März 1914 (RGBl. 1920 S. 137) heigetreten. . ö
Der Beitritt ist am 22. Februar 1921 wirksam geworden.
Berlin, den 29. März 1921. . . Der Reichsminister des Auswärtigen. J. V.: Haniel.
Bekanntm achung, : betreffend Ausfuhrerleich terungen. ö Vom 5. April 1921.
Auf Grund der Verordnung über die Außenhandels kontralle vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2128) wird bestimmt:
51.
Ohne Rücksicht auf bestehende Ausfuhrverbote bedarf einer Aus⸗ fuhrbewilligung nicht: 1. Die Ausfuhr
on gebrauchten Gegenständen bon Wegziehenden, egzugs ausgeführt und zur ferneren eigenen Be⸗
vie zur Aufmachimg- an derer
. rer Gebrauch oder zum Gebrauch 9
2. a) Die Ausfuhr von Gebrauchsgegenstãnden Aller Art, auch von neuen, welche Reisende, Fuhrleute, Schiffer und Schiffsmannschaften, Luftschiffer und Personal der öffentlichen Verkehrganstalten zum per⸗ sönlichen Gebrauch oder zur Ausübung ihres Berufs während der Reise mit sich führen, von gebrauchten auch dann, wenn sie ihnen zu diesem Zweck vorausgeschickt oder nachgesandt werden. =.
b) Die Ausfuhr von lebenden Tieren, die von reisenden Künstlern bei Ausübung ihres Berufs oder zur Schauftellung benutzt werden, unter der Bedingung der Wiedereinfuhr.
3. Die Ausfuhr von gebrauchten Koffern, Reisetaschen und sonstigem Reisegerät, wenn darin Gebrauchsgegenstände von Reisenden in das Inland derbracht worden sind.
. Die Ausfuhr des von Reisenden, Fuhrleuten, Schiffern und Schiffsmannschaften, Luftschiffern und Personal der öffentlichen Ver— kehrsanstalten zum eigenen Verbrauch während der Feife mitgeführten Mundvoꝛratẽ.
5. Die. Ausfuhr von Pferden und anderen Tieren einschließlich der zugehörigen Geschirre und Decken, wenn sie als Reittiere, zur Fortbewegung von Fahrzeugen aller Art oder zum Warentragen dienen und nur aus dieser Veranlassung die Grenze berschrer ten, unter der Bedingung der Wiedereinfuhr, oder wenn sie in daß Aus⸗ land zurückkehren, uachdem sie beim Eingang in der eingegebenen Weife verwendet worden sind; auch von Pferden und anderen Tieren, wenn sie dazu bestimmt sind, Personen, Fahrzeuge oder Waren in das
Inland zu verbringen, unter der Bedingung der Wiedereinfuhr.
, S. Die Ausfuhr von Futter, das zum Unterwegherbrauch zur Ausfuhr gelangender Tiere mitgefichrt wird, in einer der Zahl der Tiere und der boraussichtlichen Neiseda net, jedoch höchsten einen Zei raum von zwei Tagen entsprechenden Menge. (
7. Die Ausfuhr von handelgühlichen mn g e, Ver packungsmitteln und Verschnürungen bon Waren, sofemm bie Waren in ö. 6 . ö. ö 4. . — gare ge
S. Die Ausfuhr von Karten und Ka aus Pgyier yder Pappe. Waren dienen, wenn sie 5. ichzeitig wit
diesen, wann auch getrennt, ausgeführt werden. , 9. Die Ausfuhr von Umschließungen sowie Schutz decken Ind
anderen Vervackungsmitteln, auch Webebäumen, Holz und Paphroffen
und dergseichen, die zum Zweck der Einfuhr von Waren ausgeführt oder, nachdem sie nachweißlich zur Wareneinfuhr gedient haben, in das Ausland wieder zurückgebracht werden, im ersteren Falle unter der Bedingung der Wiedereinfuhr. ;
10. a) Die Ausfuhr von handelsüblichen Mustern und Proben smit Aunahme von Edelmetallen und Waren daraus, Lebenzmitteln Chemikalien und Arzneimitteln), soweit sie nicht nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, unter der Bedingung der Wiederesnfuhr! Diese Bedingung entfällt, wenn die Muster und Proben dazu bestimmt sind, zur Beurteilung ihrer Eigenschaften be oder verarbeitet zu werden, oder wenn die für die Erteilung einer Einfuhrbewilligung zuständige Stelle bon ihr entbindet.
b) Die Ausfuhr von Mustern und Proben, die unter der Be—⸗
dingung der Wiederausfuhr eingeführt worden sind.
11. Die Ausfuhr von Akten und Manuskripten der Nummer 674 d . Warenverzeichnisses, sosern sie keinen Sammel wert aben. 12. Die Ausfuhr von Särgen und Leichen und bon Urnen mit Asche verbrannter Leichen einschließlich der Kränze und ähnlicher zur Verzierung der Särge, Urnen oder Beförderungsmittel dienender Gegenstãnde. ; . 13. Die Ausfuhr von Gegenständen, die nachweislich zur Aus⸗ stattung oder Ausschmückung von Krie ergräbern bestimmt sind.
14. Die Ausfuhr von ngen eff e, Präparaten, sofern sie von öffentlichen Sammlungen oder öffentlichen Lehr- oder Forschungs= anstalten versandt werden.
15. Die Ausfuhr von getrockneten Pflanzen und Pflanzenteilen zu wissenschaftlichen Zwecken, Jose und in Herbarien von unbedeutender Umfang und Wert, z. B. Schulherbarien.
16. Die Ausfuhr von Druckplatten aus . und unedlen Metallen Klischees, Galvanos), die nachweislich zum Zweck der e ,. (Warenzeichen Eintragung im Auslande ausgeführt werden. —
17. Die Ausfuhr von Waren, die zum Verbrauch oder zur Ver⸗ arbeitung in Betrieben der seewärts gelegenen Zollausschluůsse mit Ausnahme von Helgoland oder für Bewohner dieser Gebiete bessinmt und für diese Zwecke erforderlich sind, unter der Bedingung, daß die Waren oder die aus ihnen hergestellten Erzeugnisse, foweit sie einem Ausfuh rverhot unterliegen, aus diesen Gebieten nicht über die Hoheits⸗ grenze des Deutschen Reichs ebne Zuflimmung der für die Erteilung
einer Ausfuhibewilligung zuständizen Stelle ausgeführt werden.
18. Die Ausfuhr von Gebrauchsgegenständen, Lebens, und Genuß mitteln und sonstigen zum Verkauf bestimmten Gegenstãnden, welche aus Deutschland nach dem Ausland heimfehrende Kriegegefangene zum h ihrer Angebörigen mütführen, ern die Gefangenen das Inland in für die Heimat zusammen⸗ stellten Transporten verlassen und die Menge der mitgenommenen gren die bei den Transporten zugelassene Menge des Reifegepäcks nicht überschreitet. e. ; .
19. Die Ausfuhr von Liebesgabensendungen, die vom deutschen Zentralgugschuß für die Auslandshilfe als folche bezeichnet werden. Die erforderlichen Ueberwachungs maßnahmen sind von den Landes frnanzämtern anzuordnen. 82 3
Die Landesfinanzämter sind ermächtigt, nach Prüfung des zri lichen Bedürfnisses und der ö Zweckmäßigkeit unter n der erforderlichen Neber⸗
*
Seah gaben ordnung vom 13. Dezember 1919 (RGB. ,
die aus 3 des nutzung des herigen Ver
2
egziehenden bestimmt sind, in den Grenzen seiner bis⸗ tnisse.
wachungsmaßnahmen für den Warenverkehr aus d iessei ö gelegenen Grenzbezirk nach , estimmen, inwieweit es einer Ausfuhrbemilligung nicht bedar-