H. An Gebühren werben dom Msender erhoden:
— 6 j n an die Inter⸗ ö ö r ; : ⸗ . . 1 . . Professor Dr. Stein⸗ Vom Auswärtigen Amt ist am ?. laut Meldim ᷣ er Der Postscheckkunde hat der Sammeluüberweisung ein Ver-] vem Bestimmungsort auch die Nummer seines Tontoz K. er Anschrift des 1 Der Oberbaurat, Geheime Baurat Professor Dr. S r 2 w misstß laut Meldung 1. die Zahlkartengebühr ö. zeichnis e , in die sem die einzelnen . auf- Postschegamtz bei dem es geführt wird, anzugeben. 1 die beim n, ,,, * es brecht in Marienburg, die Regierung und Bauräte, Ge⸗ nn,, nn,, , , 1 gende Nate gerichtet 2. die Telegraphengeblihr für, das Zahltarten⸗ und zu⸗ zuführen und für jede Eintragung deine Ersatzüberiweisung zu VIII. Die Vorschriften der Postordnung über sind heimen Bauräte Diestel in Berlin, Steyer in Hannover, des „Wolffschen Telegrap — treffendenfalls für das besondere Benachrichtigungs⸗ ö. en. Der Abschnitt der Ersatzüberweisung dient vorbehattlich die Besellung, Abholung und Auszahlung der Hm ist, Verstorbenen beim Postscheckamt mit Gültig⸗ Kruttge in Arnsberg, Niemann in Cassel, Zenner worden: . är 19821 wird ein Beschluß der . 2 ö IU ne, Tenn bitt len gen än gben Gutschr fem inge Dre pon dem . elegten Ünterschristen (6 6, ill) ver⸗ r unn sund in Cassel, Schneider in Berlin, Durch bi. Note vorn si. Trin utschen Regierung gebracht, 2. für das Ausfertigen des Zahlkarten⸗ und besonderen Be⸗ Die Schlußsumme des vom Postscheckkunden zu unterschreibenden . die en igung postlagernder Postanweisunge r nie rf ᷣ. Tod des Postschecklinden dem in Minden, un, Ca 2 chramke in Breslau, Botschafterkonferenz zur Kenntnis der 56 e en. Fun ** nachrichtigungstelegramms eine Gebühr von je 50 Pf. Verzeichnisses muß mit dem in der Sammelüberweisung ange ⸗ die Auszahlung der Beträge nach Behändigung u zj so * Vesterführung des Kontos können Schwarze in Hi es heim, or. z Hilbeshenn, wonach der Gebrauch von 26 utz g 4. außerdem zütreffendenfalls die Briefgebühr, das Eil⸗ gebenen Vetrag übereinstimmen. anweisungen, : 2 bekannt bird von den zur Weiterführung berech Klemm in Magdeburg, Herzig in „* 9 ts deut sche Heer untersag t sein soll. jederholt zum Augbruck bestellgeld und die Einschreibgebühr für die Beförderung .I. Postscheckkunden, die die Beiträge für die Angestellten⸗ die Nachsendung der Postanweisungen sowie den Erben gra gesetzt werden. Borggreve in Düsseldorf und. Weiß in Po . Die dentsche Regierung muß an ren 5 l m, der Telegramme von der Aufgabepostanstalt zur nächsten versicherung durch Ueberweisung entrichten, haben den Ueber— die Behandlung unbestellbarer Postanweisnngen vieder . Weiterführung de Kontos von den dam * sowie die Reglerungs. und Baurãte Eckardt gebrachten Standpunkt festhalten, daß * 9 —— * 4 Telegraphenanstalt. weisungen bei der Uebersendung an das Postscheckamt besondere stimmungsort e n Ang 6 und besteht auch keine Vollmacht in Schleswig, Mis ling in Königsberg i. Pr., Molz in keine Handhabe bietet, das . i Ter efũührten Materials i s. e 8. Hutschriftzettel beizufügen. Durch das Pridatgewerbe hergestellte gelten sinngemäß für die Zahlungsanweisungen. igten nicht Resten ird es geschlossen. ri 5 K ner in Berlin, Selhorst in Lippstadt, als des in der Anlage zum Teil V Abschnit 9 j . r ee n nn,, . Vorbrucleꝰ in lis it d tlich übereinstin ĩ se j : ist i 686beñ ng des Kontos, so wird es geschlos Trier, Alfred Kerne ‚. Su fs in R yFrejawa ] zu beschränken. Abgesehen davon kann die deutsche Regierung nicht anweisungen und ven Reträgen, Fie' durch Po st⸗ or 9 3 * en am . 6 ., 4 i 12 ö Die Bestellung mit, dem Geldbetrag ist im Drehe z en ihrn räge der nach dem Exlöschen eines Tontos . Bongard in Düsseldorf, Robert Sch ulze in Bonn, Preja un es ztanke, fle Grunde es Deutschland unmöglich ge⸗ rte ,, 2 das zosti e kan hee bemnesen , m nn 6 . s rn, e ne, aer nod an gon, . ö. final ingen n , n,, in Friedeberg N. M. Graef , , . ö me, erden fh feine Truppen mit. Vorrichtungen zu ber en ö. . i ; n . l h solche bis d nkt. ie San we n Eimzdhrrm d z —⸗ . 6 f 8 ⸗ cht r . ruppe ñ z nem r, schriftempfänger unmittelbar benachrichtigt. Der Antrag ist auf . höheren Ver n d nur die Zah n e ,, Aenderung der Postscheckord nung. Friedeberg in Berlin, 5 1 e,, W., lediglich dazu bestimmt sein können, . ge, mn, i . 8 5c. 8 4. . ⸗ der Ueberweisung linls unten durch den Vermerk zu stellen: Der Betrag ist in die sem Falle bei der Postanstalt ber z 3 Hannover, Mergard in Aachen, Richter in Müns n , besonders gefährlichen Kampfmittel Schutz zu g . i n, Po stschecktunde kann bei der Postanstalt, zurch die er Empfänger schriftlich (ielegraphisch) benachrichtigen“. In der ö. auf C seine Postsendungen erhält, beantragen, daß alle für ihn ein- g ; ; ö
der Zahlungsanweisung abzuholen Borschriften der ostschackordnung, geändert so Wachsmann in Berlin, Pickel in Koblenz, Erdmann in die Äbficht des Friedensbertrags, den Gebrauch giftiger Gase zu ver Ueberweisung ist die vollständige Anschrift des Empfängers anzu⸗ ö 5 l ö e B
gehenden oder auch einzelne bereits eingegam ene Post⸗ und
; ö = 4 ür di its en Post⸗ Tie in C Stukenbrock in Lehrte, ̃ ie jetzt im deutschen Heere, sondern allgemein ver⸗ ; geben. In Sammelüberweisungen (II) dürfen solche Aufträge eder nder, Postorbnung für etage r e Senn en J . 36 mh . . Ter , , eden in 3 i 5 r . e ee die Notwendigkeit entfallen, seine Zahlungs gnhreisun gen. seinzm Postscheckkontc. Mh ge chrieben merken. ,,, gesehene Zuschlag von 10 3 ist be! Postlagernden nl 8. Inkrafttreten. 26 . n n en ö d Mar Schulze in Goslar sind Truppen mit derartigen Schutzvorrichtungen zu versehen. 1I. Die Postanstalt überweist den Gesamtbekrag der für den . 9 . anweisungen vor Einsendung des Schecks an das oststn 1 S löbcke in Lüneburg und Max 5 1 5 * Ich bitte Sie, diese , der deutschen Regierung zur Postscheckkunden gleichzeitig vorliegenden Post⸗ und hlungs⸗ Die Benachrichtigung geschieht *. durch Aufkleben einer Freimarke auf die Rückseit de . 5 2 in Kraft. Die bis. in den Ruhestand getreten. ö in Breslau ist die Kenntnis der alliierten Mächte zu bringen. anweisungen seinem Postscheckkonto mit Kontokarte. Die Abschnüte d ner ch Tel ge g m m 6 . sis der auf die Zahlungs anweisung zu entrichten. Ist die 1 wordnung tritt am 15, April 921 in. Kraft. * Le Dem Regierungs- und Baurat Büchler in Breslau ist die enn der- Fost⸗- und Zahlungsaniveifungen stellt fie dem Postscheckunden wenn das Konto des Gutschristempfängers bei demselben Postscheck⸗ blieben, so hat die Auszahlungspoflanstalt den Vetrag vom scheckerdnungen für ., 3 . 233 in g. nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt. ⸗ . ; ben be⸗ gebührenfrei zu. amt geführt wird, . ö änger einzuziehen. Lehnt dieser die Zahlung ab, so gilt i Gemberg treten mit diesem Tage ; ; ö. ges Die deutsche und die britische Regierung ha en be⸗ III. Die, durch Postauftrag eingezogenen Beträge werden nach b durch Brief oder durch Telegramm, nahmg der Jahlungsaniveisung als , m. ö den J. April 1921. V. z . Schleusi d ö kanntlich am 31. Dezember 1929 ein Abkommen über die Abzug der Zahlkartengebühr dem Postschecklonto des Auftraggebers wenn das Konto des Gutschriftempfängers bei einem anderen Post⸗ 6, Verliert der Empfänger eine Za lungsanweisun —— Der Reichspostminister. 2 Die Hochbguäm ter in Lippstadt, Schleusin gen un Durchführung des Art. 297 des Friedensvertrags von Versgilles oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn der Auftrag- scheckamt geführt wird. . ; . er es der Bestimmungspostanstalt mitzuteilen. Die 8 Giesbertz Landeshut i. Schl. sind aufgehoben. . ; in dem sich die britische Regierung u. a. bereit er⸗ geber Postaufträge mit anhängender Zahlkarte benutzt. Die Zahl⸗ Der Abschnitt der Ueberweisung wird bei schriftlicher Benach⸗ Sahlung bis auf weiteres aus. Es ist Sache des Empson ö . ee d , ges hlessen, in . . kleine d eutsche Eigentum in ge⸗ arte ist von ihm anszufüllen; als Bekrag ist der einzuziehende Be⸗ richtigung dem JBengchrichtigungsschreiben beigefügt. Bei den Postscheckkunden zu veranlgssen, daß dieser bei dem . *. ga d klärt hat, das sogenannte z . . trag nach Abzug der Zahlkartengebühr einzutragen. telegraphischer Benachrichtigung erhält der Empfän er den Ab⸗ amt die Uebersendung eines Doppels der Zehlungs ann i Bekanntmachung. Die Stellen je eines Katasterkontro lleurs ei den wissem Umfange frei zu ge ö. im Schlußhnprotokoll zu dem äs die übrig anf das, Postfcheck onig eines ritten Khntti ti Ker gen nchen Melle ', r, ure b, Rl bechsst, Rirkteelit. das sfiästellen bes Doppeis wird bon, Em in Döbeln ist die Erlaubnis zum Katasterämtern Osnabrück J und Wattenscheid sind zu Entsprechend einem Vorbehalt im Schlußeprote dig efrn beantragt, so hat der Auftraggeber am Fuße der Vorderseste des bas sein Konto führt, auf dem Abschnith niedergeschriebene Mit. eine Gebühr ven 6h z erhoben. . ant De n hn k befetzen. genannten Abkommen hat die britische Regierung dem „Wolff Postauftrags zu vermerken: teilungen werden in das Benachrichtigungstelegramm auf⸗ nien hi e n , 3. 3. 6 ,,. Enn inn wvdel . . ; ö . chen Telegraphenbüro zufol ge nuninehr . daß auch Zahlkarte B Se K . enommen. ꝛ gran che Gahlungs anweisungen übermittelt werden. 4. April 1921. ini ium des Innern. j z . igetreten i . hlt . hA . Konto Nr w An Gebühren werden vom Aussteller durch Abbuchung von trag ist durch den Vermerk „Telegraphisch“ auf der Vorden . Stadtrat. Th. Kunzemann. M inisteri ts, . t Indien dem Abkommen beiget 14. i ü oben: des Schecks links unten zu stellen und bom Antragstelsfet? n Das Preußische Stagtsministerium hat den Regierungsra . und auf dem Abschnitt der Zahlkarte seinen Namen anzugeben. seinem Konto erhoben: . . ; ch sᷣ . 3 n 11m Li, in eL gu in as Pre ilch . ! m Sberre ierungsrat — ; ö 8 2 1V Die durch Nachnahme eingezogenen Beträge werden nach bei schriftlicher. Benachrichtigung 50 Pf. * ; ; reiben. In Sammelsch⸗= 8 dürsen te egraphisch p = von Krogh in Königsberg i. Pr. zu 9 Die auf Grund des deutsch⸗niederländischen Finanz⸗ Abzug der Zahlkartengebühr dem, Pöftschecklonto des bsenders bei telegraphischer Benachrichtigung die Telegraßhen⸗ digende, Aufträge nicht au Cenonimen werden, Für zie ernannt. abkommens bestellte ständige deutsch-niederländische Kom— zee gin, ib ien n, gain, übe e g, wenn ger, bien zer ., 9 ö V, , 3 ö. Preuß en. ö. mission ist am 4. April d. J. im Haag zu ihrer ersten Sitzung der Sendung eine Zahlk ifügt. ist in der Zahl⸗ ertigen de Hö — ; ö. gi gemäß Hun ; . ; . ist ir ; jn pie alsbalbi h⸗ e. . i n , nn,, ,. . VI. Der i ciher hat die Ueberweisung an das Postscheckamt gecheg nns tels dig ,, Uehermittlung beantragt, ph Finanzministeriu m. Der Oberregierungsrat von Krogh ist zum Direktor des zusammengetreten, um einige auf, die alsbaldige Inanspruch⸗ einzutragen. Bei Paketen oder Karten mit Nachnahme hat der Ab- zu senden, bei dem sein Konto geführt wird. der Betrag des Schecks dem Empfänger unberkürzt iet!
ür das Ausferti Telegraphengebühr, eine . der, Zahlkarte zu benutzen. Bei Nachnahmepaketen ist auf dem f efügten Lastschriftzettel durch den Abdruck des Tagesstempels und von 50 8 für das Ausfertigen des Telegtammis' uh
is iesem ie inisterium hat die Regierungs- der Regierung in Allen tein angegliederten Pberversichgrungs amts hahme des Rohstoffäred; ts, bezüglich Fragen zü, besprechen. senden Nachnahmepaketkarten und Nachnahmelarten mit anhaͤngen— XII. Das Postscheckamt vollzieht den der e, n,, an- außer diesem Betrage werden die Tele Freußische Staglsministerium hat die Regierung
an; zertreter des Reglerungsprä i aside r miederländischen Kommission würde z ö m R und zum ständigen Vertreter des Regierungspräsidenten im Zum Präsidenten der deutsch-niederlän m 6 f s das Eilbej ur bi 7 n e Geheimen Bauräte Maag in Bres lau, Hertel Vorsil hie Behörde ernannt worden. K . der Präsident der Nedderland ben Handels— Paket in der Aufschrift unmittelbar unter der Angabe des Nach. endet ihn nach des Abbuchung des Betrags dem Postscheckkunden. falls das Cllbestellgeld für die Bestellang an den Em ina ffesor Dr. Steinbrecht in Marienburg, Hgge⸗ maatschappij de , , nun wt, em hlt. nahmebetrahes zu ver erten: III; Der Postscheckunde kann Line Ueberweisting zurück Konto , Hat dagegen der, Ciihfänger de e, , Leidich in Frankfurt a. O., Rabloff in ! 926i Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, haben die * ah ltari Sch L (Och. Konto Nr nehmen, solange der Betrag auf dem dnn . 2 68 y 3. 2 . ee, des . in R in * Erfurt und. Behrendt r n ern,, ö. ⸗ 9 ; nschaft, Kunst . ffe, znie n n. anstimmum n, eigeben. Das ; r,. H = nicht gutgeschrieben worden ist. Die Rücforderungsgebühr be⸗ im vor ei. ende atze angegebenen Gebühren gekürzt. ö, ; ; ö d Bauräte un ol!ltsbildung. 6 ] sssi lden steht nunmehr der . ,,, ö i Ist di is ̃ i 8 8 lich lungs bis 3h00 M t lind Fie, MRegierungs.;. un g Kreditkapital von 140 Millionen Gulden sieh mehr de . t die Ueberweisung bereits an das Bestimmungs ewöhnliche Zahlungsanweisungen bi B00 AM können eburg, ! ; ; r ö . reditkapi ! 8 , e m, , gan. Bei Briefen usw. mit i n, hat . Absender ,. Nach⸗ ö. . so 2 brieflicher Uebermittlung die in , des ye, , ö. ö. des e nge, iin n bien, n Bueck Din . han l . ö 95 e , , . n men nn,, deutschen Industrie ar ern , e nahmiezahlkarten imit Klebeleiste) oder hellrotbraune achnahme⸗ der Postordnung vorgesehene Gebühr für den einfachen Einschreib⸗ nachgesan werden. ie Zahlungsanweisung wird nag ronewa in üsseldorf, R in Berlin Geh eimer Regierungsrat Heyn ist z ügung. Anträge und Anfragen über die Bedingunger 2 . ö . zu . . unter der . ö. nie r, fel . die in ,, . 3 a , 9 36 ö ö ö. in e , i. Pr, Ifta I, han Kaiser Wilhelm⸗Instituts ö. n , nn. garn ann f ö. * Treuhandyerwaltung für ö. dung, . Angabe des Nachnahmebetrages ist auf diesen Sendungen zu ver— ehe Gebih ür das Telegramm hinzu. Die Gebühren gewöhnlicher Postanweisungen a ostanweisung toelegtan 5t in S ang in Casse ri in isheri entliche Professor P. Bultmann . . , erlin (Mohrenstraß
merken: Ji. , ': . ar ostellers 39 ebucht. t nachgesandt. Bei der Fertigung werden vom Betrage 16 hmidt in Schleswig ( - 6 d 1 . Gum⸗ ; der lis herige ö. rd e. Prof iar in der theologischen Finanzabkommen G. m. h. H, (Moh ö
werden vom Konto des Ausstellers abg . ü Eugen Körner in Berlin, Rudolph i Gießen ist zum ordentlichen Profesf , g. N J K Telegraphische Ueberweisungen r rtl nen 2 e bif ene i e , ng , gh ‚ ck ö. Köslin, Gölitzer in Allenstein, Guth in Farnltẽt ber Univer itt in Marburg, . zu richten. ; K ö 36 ; ren raphengebühr, Eilbestellgel ), nicht abe ; 3 ; . e, n ] . , iedizini⸗ . ; k Wird die Ueberweisung auf daz Postscheckkonto eines Dritten 88. ,,,, ht oke horchers in Münster i. B., Masur in Liegnitz, der bisherige ordentliche Honorgrprose sor in 16 ö Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird nach einer beantragt 3 hat der b fend auf dem if nl der Zahl ee J, Ueberwejsungen bis 390 „ können auf Antrag des Aus— XI. 1 Vetrag eines Schecks kann dem Empfänet a GSchubart in Berlin und Dr.-Ing. Geßner in schen Fakultät der Unipersität in an, erg , , in Mainz eingegangenen französischen Information die Zoll— feinen Namen anzugeben. 3 stellers einem bei einem anderen Postscheckamt geführten Konto e ere, Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Fin daun d n Oberbauräten ernannt. h dizinalrat Dr. Schreiber sowie die , ,, ö 6 . ¶ ö 5. 2 Ayr i in Rtrast treten. . V Die Vordrucke (in und 19) können auch durch das Privat⸗ telegraphisch K werden. wird durch das Postscheckamt en n , n . , * . ane fd: die Oberbauräte Lange vom Oberpräsidium lichen Professoren in der medizinischen Fakultät der Universität J grenz Rwerbe hergestellt werden; sie misssen in der Größe, Farbe und II. Der Gutschriftempfänger wird dur Nücseite des Schecks ist der Ver nerk „Dur ilboten/ nin
Stärke des Papiers sowie im Aufdruck mit den amtlichen genau bei dem fein Konté geführt wird, von der Gutschrift in der ge— . Will der Scheckaussteller das Eilbestellgeld brarn
ketrtungzamth in Königsberg i. Pr. an die Re in Königsberg i. Pr. Geheimer Medizinalrat Dr. Falken— — übereinstimmen. wöhnlichen Weise (8 1, 1595) benachrichtigt. at er die Worte „Bote bezahlt“ hinzuzufügen. Vom Konth ha
elbt, Lang von, der Regierung in Cassel an die heim, Geheimer Medizinalrat Dr. Puppe, Dr. Scholtz,
2 66 . 3 i. Eine afghanische Sondergesandtschaft unter Führung . . ; 3 . ission i in, G der Ministerial⸗ zehei Medizinalrat Dr. Stenger und Dr. Adloff sind jesandten Mohammed Wali Khan ist gestern im Verlaufe ö n j I Aus tel hischen Ueberweisung kann d zetrag des Schecks das Eil Id abaebu b baukommission in Berlin. Guth von Geheimer edizinalrgt Dr. . ; . des Gesandten Mohammed Wali K , . , , 2 e er wunden nnch hun , ,,, e r erh g, dem sein . ge⸗ er n re ra nffr 56 1 Ion. in Berlin an die Regierung in Potsdam und zu ordentlichen Professoren in der selben Falultẽt. dizinischen einer Neise durch die europäischen Hquptssädte in Herlin in Gutschrift des Betrags den Abschnitt der Zahlkarte. führt wird, Sen Guischriftempfanger schrijtlich oder teiegraphifch Henn heßner von dem Hochbauamt in Potsdam an die der bisherige außerordentliche Profesor in der medizinischen
Heberweisungen ua , . an deren Po stscheck⸗ benachrichtigt (6. 7, V). r onto. ——
i,, . J. . XII. Wohnt der im Scheck bezeichnete Empfänger in
IV. Der Antrag auf telegraphische Ueberweisung ist auf der land, so wird ihm ber Betrag durch Postanweisung oder enn 866. ö. h Usberweisung links unten durch den Vermerk elegraßhiftht' zu gesandt. Ber Postscheckunde ann dem Scheck eine ausgefilte g
1 Die für Postscheckkunden bon anderen Postscheckkunden über- stellen. Soll außerdem der Empfänger vom Postscheckamt, bei anweisüng beifügen und dabei den
. e fai ; ostsche ung den Abschnitt zu Mitteilungen i wiesenen Beträge werden dem Konto des Empfängers gut⸗ dem das Konto des Ausstellers geführt wird, schriftlich oder tele den Empfänger benutzen, soweit diese zugelassen sind. Auf geschrieben.
. ᷣ ih m fe der Neichsregierung die Thronhesteigung, des in Cassel, ferner die Regierungs. und Bauräte Fakultät der Universs it n Breslau Geheimer Mehtinalrat e ,, ,, ,
un der Regierung in Stralsund an, die Re⸗ Dr. Lesser ist zum ordentlichen Prafessor in derselben Fakultät,
n Aachen, Trümpert, von der Regierung in der bisherige außerordentliche Prosessor in der philo⸗ mn, das Oberpräsidium (Haupthauberatungtzamt) in sophischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg Geheimer
a . e , e . ; . reusßen. . n . i ẽ in Königsber gi Dr. e zum ordentlichen Professor in * . graphisch benachrichtigt werden (ii), so muß der Vermerk lauten: Vorderselte des Schecks ist links unten der Vermerl J i Pr Kusel ken n nnr inn 6. 296 e , , al. Zacharige ; en trat in der Stabthaushalle in Neisse der auß er⸗ J Das Postscheckamt se zosts d Telegraphisch überweisen, Empfänger schriftlich (telegraphisch anweisung anbei. niederzuschreiben. Vom Konto des cn die Regierung in Sch 9⸗ derselben Fakultät, ö ; ! = z Gestern trat in d tadthaus h m . n . 1 Das Postscheckamt sendet dem Postscheckkunden nach der „Telegraphisch ü len, ) ger ĩ ] 9 ; J She dd ch⸗ gan. der Staatlichen Museen in ö — Stad sammen, um zur Bu tk chr itt d schnit her mne, fatz⸗ 1. In B c ö h ö l Bonn als Vorstand des Ho os am Münzlabinett der Staatlich seen he schlesische Städtetag zusammen, 3u Gutschrift die, Abschnitte der Ueberweisungen und Ersatzüber⸗ benachrichtigen“. In ammelüberweisungen dürfen telegraphis kin, werden der Betrag des Schecks und die Gebühr fit in Oppeln na n. 1 der Kust ö. zlab! ; Vir elter deg Mun ordentliche sch ö. 860 (eee. Zeh rel ö weisungen 5 7, UL und IIh. . ö zu erledigende Aufträge nicht aufgenommen werden. zostanweisung oder den Wertbrief abgebucht. Marcuse vom Polizeibauamt z 6 . 6 Berlin Professor Dr. Regling zum Direkto 5 2 berschlesisch en Frage ö. ung zu ee. . h . . . 3. Auszahlungen. V. Die auf dem Abschnitt der Ueberweisung vom Auftrag⸗ Der Scheckaussteller kann auf dem Scheck durch den vn irg, Pauls dorff vom Polizei uam kabinetts, aner Fin srat Dr. Hüt te— Teilnehmer, auch aus . Gbers⸗ e ö Gr , ; ; n . geber niedergeschriebenen besonderen Mitteilungen werden durch „Gebühr trägt der Empfänger“ bestimmen, daß der Emy Henberg, Maschke vom Hochbauamt in Nauen, der Oberschulrat Geheimer Regierungsrét al hun. Vorsitzende des schlesischen Städtetages, e . . . Allgemeines. das Ueberweisungstelegramm dem Bestimmungspostscheckamt und die Gebühr für die Poslanweisung oder den Wentbrief tragen n vom Polizeibguamt I in Berlin⸗Charlotten⸗ SY zuker in Hannorer zum Direktor des Prxoyvinzialschul⸗ Dr. Wag ner⸗Breslau sowie der Oberyräsident von O erschlesien : § 6. . . . ben diesem in der gewähnlichen Weise (8 1, 1 durch einen Gut. In, diesem Falle wird der Bettag. des Schecks um die gi hype vom Polizeibgugmt J. in Perlin= kollegiums daselbst und ; ⸗ ; Bitta und der als Vertreter des deutschen und preußischen S ., J Uebetweisungen (6 7. I, Ersaßüberppeisungen s 7, Ul, schriftzettel dem Empfänger übermittelt ii). Ist schriftliche oder gekürzt. . ; ; burg, sämtlich an das Polizeipräsidium in Berlin, der Oberschulrat Brodthage in Stettin zum Direktor Städtetages erschienene Oberbürgermeister Zuelch⸗Allenstein Schecken ( 9, 1 und Zahlungs anweisungen (6 9, Ui dürfen nur die telegraphische Benachrichtigung des Empfängers verlangt (iI), so XIII. Der Inhaber eines Schecks, in dem lein Zahl errmann vom Hochbauamt J in Breslau an das des Provinzialschulkollegiums daselbst ernannt worden. hielten Begrüßungsansprachen. Sodann erstattete der Ober⸗ 21 , . ö t n n . J 1 ö.. , an,. ng. ö, . des heckamts, bes AUl daselbst als Vorstand, Heine von der Regie⸗ Der Direktor Dr. Rosenb oom am Gymnasium in Esch⸗ bürgermeister Franke. Neisse unter allgemeinem Beifall ein gt l Der Hostfee e ö l ner iichtet, . 8. ö 4 9 sorg na ö ian ö den vom Auesteller durch Abbuchu a) 3 . ö ö ö. ; 2 (. . e e . * . Minster i. W. an das Hochbauamt II daselbst als weiler ist zum Studiendirektor ernannt worden; ihm ist die einstündiges Referat über Oberschlesien. Von einer Aussprache , , fiche . 99 . e 3 die * ö 6. n . werden vom Aussteller durch A ng onto des Aussteller aht, zur Einlösung vorlege Markgraf vom Hochbauamt in Ratibor an das Leitung des Kaiser-Wilhelm⸗Gymnasiums in Köln übertragen wurde ab gesehen und einstimmig dem Wolffschen Telegraphen⸗ em Verlust oder dem sonstigen Abhandenkommen sowie aus der on seinem Konto erhoben. . oder ö Marty ; = — ᷣ ur zgesehen n. j gie mißbzäuchlichen Benutzung der Vordrucke entstehen, wenn er nicht J. die Telegraphengebühr für das Ueberweisungstelegramm, b) im Scheck einen Empfänger angeben. In dien l n' in Breslau als Vorstand, Bruno Schulze worden. . ; . büro zufolge nachstehende Entschließung n, . 3. ⸗ U das Postscheckamt von dem Verlust usw. so zeitig benachrichtigt hat, 2. eine Gebühr von 50 3 für das Ausfertigen des Ueber⸗ elten die Vorschriften unter VI bis XI sinngemi. bauamt UHL in Stralsund an das Hochbauamt 1 Der Studienrat Dr. Schiller am Hindenburgrealgym⸗ Tie heute in Neisse bersammelten K der ,. n, daß die eberweisung oder Zahlung an einen Unberechtigten noch weisungstelegramms und eintretendenfalls ebermittlung des Schecbetrags nach dem Auslan ill itz Vorstand, Bernstein vom ochbauamt nasium in Trier ist zum Studiendirektor ernannt worden, ihm Fesontere der oberschlefsscken. Tladte, ern z es nech 1, ö ö verhindert werden kann; auch hat er in solchem Falle die ihm vom 3. bei schriftlicher Benachrichtigung 50 3. e wird dieser stets um die Gebühr gekurzt. thut i. Schl., an bie Regierung in Breslau, ist die Leitung des slaatlichen Realgymnastums in Oberhausen der Vollsahflimmung für völlig gusgeschlossen, daß au 3 . Postscheckamt mitgeteilten Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. 4. bei telegraphischer Benachrichtigung die Telegraphen⸗ a. Entrichtung der Gebühren. zn der Regierung in Hannover öh. ch Guben als Vorftand err n g, . ennzige Stadt Sberschlesiens von Ten h land algetzennt . 3 35 III Die Unterschriften der Personen, die zur usstellung von gebühr und eine Gebühr von 50 3 für das Aus⸗ . ng gerung in ö . d ertrage den. ili 6 asium ist auf Grund genguer Kenntnis von Land und Leuten ihre fesle ö Neberwelsungen und Scherken berechtigt sein sollen, hat der Post⸗ fertigen des Telegramm. 89 16. mants, Krause, hisher in der Hochbauabteilung des Der Studienrat Uernmann am staa ichen ö. . lleberzeugung, daß jeder von Deutschland abgetrennte Teil Ober— ö . scheckkunde dem Postscheckamt — zweifach — durch Unterschriftsblatt Anz al . en du rch Schee 1. Die Gebühren (Postscheckgesetz 8 5 Ziffer 29 und die un siseriums, nach Lüneburg als Vorstand des Hoch⸗ in Köln Mülheim ist zum Studiendirektor ernannt ö ; 7 z . mitzuteilen. Die vom Postschegkunden zur Unterzeichnung von an. g . für Vordrucke werden von; Koönto Ses Jahlungspflichtihnä ött gen vom Hochbauamt in Glatz an die Re⸗ ist die Leitung des staatlichen Gymnasiums in Traben-Trarba kanernber schmwerfter wertschaftlicher, sozialer und kusture er Schädigung, . keen gens gene merkt eren find berech, öchs ines 83 cks ist 20 000 gebucht. Die. mit, Scheck überwie senen. Beträge (66, I, soblen Pegels vom Hochbauamt in Düren 6 übertragen worden. ja Zerrüttung anheimfällt.“ . ; * H ö. , Ja , . . e Len 39 kee ed n g. e , h, e en in lichen Zahlen dig vom , * , . . n in Disseldorf, Za strau von der . Die Versammlung nahm unter Beifall Kenntnis von . es Postscheckkunden das Konto weiterzuführen oder die Löschung de mi i. lint i , ,. t n⸗ esandten Beträge unterliegen ni r Auszahlungsge s ssiöon in Berli n e ü k und das erer n. abzuheben. Der Post⸗ xeihe hat der Aussteller bor der Ausgabe des Schecks die Zahlen, die ; 1 ö g 6 9 n in Berlin nach Nauen als Vorsta
3 5 Ji i Telegramm des dentschen und des preußischen Städte⸗ . ; ! Schecfe * skersfe! 55 z checkgese 5 Ziffer 9). niz, S ch * in 4 einem Teleg scheckkunde kann diese Befugnisse im Unterschriftsblatt beschränken den Betrag des Schecks übersteigen, mit Tinte durchgust reichen. ; F . Scherrer vom Hochbauamt in Hameln nach
5 j j zerblei bers ĩ ei der ansschtleß Ist, dies versehentlich unterblieben, so kann das Postscheckamt die ; „Der Preis für unbrauchbar gewordene Vordrutt Vorstand des Hochbauamts, Böhm vom Hochbau⸗ Bekanntmachung. . 6 unbedingtes Verbleiben Oberschlesiens be yer err , scheck itgeteilten Unterschri J Einlösung des Schecks ablehnen. ,, 8 des 1 igen nach Hufum als Vorstand des Hochbauamtg, Am Dienstag, den 12. April 1921, Vormittags 10 Uhr, ; LV. Die dem Postscheckamt mitgeteilten nierschriften gelten 1s. Ber zlbfchnitt des Echeczz dient vorbehaltlich des 82 15 II. Für Lausschreiben wegen Sendungen des nn ö . . ĩ ,, s lange, bls gegenüber diesem Amt die Zeichnungsbefugnis vom Sah enn mn , , , mh, m den , verkehrs (Zahlkarten, Ueberweisungen, Schecke wird eine 6th n . van der Negierung in Koblenz an . h. findet gemäß s 35 des Landeswahlgesetzes bie nf, ö. . H ,, ,,,, rr 111 Ie e gc dun i . zu Barzahlungen an won fh gn hobgh en der Anstellung umfangreicher R [ian na gdm m g. ent . ö , , . . e , 3 zur * j K 9 ö. ; ; ; ö ö ; ö. . 8 t 3 h 7 955 536 180 S 9a * 5 ö ; D ö. ö. J 22 * . 47 ö ö. 3. ( ö. . . a. an esd ' . . 1 ö. 2 8 j en r ö vide , r i. — , k , sorschungen, die von der Post nicht verschuldet sind, hat de, (ng, Böttcher von der Regierung in Stade stellung bes Ersatzmann s für den ‚bgeordne ten Ueber die in Stuttgart abgehaltene Konferenz de Wie zorbrucke hie ber⸗ . s 5 . 1 g
— 5 * Hö * ih m vor lt weisungen und Schecken verbundenen Laftschriftzettel müssen ent⸗ Vermerk aut Anlage“ niederzuschreiben. , ö
. . J. i zmin ĩ i i r olffs Tele⸗ r n r n ,, . Ostpr. als Vorstand des , Heinrich Hütt mann des ö , ö e nnn n, nb amtlicherseits durch Wolffs Tele⸗ ; Carre, . 2 . . eitun * nt ĩ 2 ö. ge. nni j . f f 3 isch g niedergelegt ; ; ' , J . weder durch Druck, mit der Schreibmaschine usmiw. oder handschrift⸗ J Der Postschecklunde hat dem Sammelscheck ein Verzeichnis er auf dem Konto einen Teil seines . f ben für Abht w lern 8 ron der Regierung in Mere . 9 der sein Mandat um Prenußis n 6. un r e statt. . Durch die Annahme der Steuernovelle wird der Ertrag der . ö lich mit Tinte ausgefüllt werden. Die Unterschrift ist ftets hand⸗ beizufügen, in diesem die einzelnen Aufträge aufzuführen und für sperren zu laffen oder einen angemessenen Betrag im bern h I n Hildesheim, Schäfer vom Hoch auam eine öffentliche Sitzung des Lan eswahla h Cinkonmensleuer ungünftig beeinflußt, einmal dadurch, daß der . ; schriftlich mit Tinte oder mit Tintenftift anzugeben. Der Betrag . Eintragung eine Zahlungsgnweisung pu gert igen. Der Ah hinterlegen. h ga Dlühlhausen . Th. als Vorstand des Hoch. Berlin, den 8. April 1921. Prejentsatz des Taxifo wesentlich herabgesetzt worden ist, dann aber ̃ . fe in der Reichswährung einzutragen. Die Markfumme muß bel Lier, der Ser n am bessun . a m, nen 1. gd 2, 1 d. Scheckbrie sumschlãge. i en. von, der Regierung in Merseburg nach Der Landeswahlleiter. auch dadurch, daß den Geiwerberreihenden uf eine Reihe von Jahren Ueberweisungen, Schecken und Zaählungsanweisungen in irn, ö g,, an . r n, n ußsmme ö öl = ortand, des, Hochbauamis 1, Klein teu her Dr. Saenger. eine starke Abschteihung gestattet ist, Endlich, ist, auch die Vesteue⸗ . und in Buchstaben ausgedrückt sein. Bei Schecken, deren Betrag . ö. Po! ger nf ec ,, . e. en, n, ,, Die Umschläge für die V a en der Briefe der Posst⸗ niamt in Allenstein nach Erfurt als Vorstand es . . — rung der Mindesteinkemmen sortgefaltn. Die ing an ren! ver⸗ 5 im Ausland durch Postanweisutg ausgezahlt werden soll, fan it dem im Sammelscheck angegebenen Betrag ü ereinstimmen. Die Um 6 2 erse here fen re fed nn,, mnts, Jan der vom Hochbauamt in Goldap an die . suchte aus diefen Gründen für die Länder und Gemeinden Einen dieser in der Währung des Bestimmungslandes angegeben werden. V. Der. Scheck ist binnen zehn Tagen nach der Ausstellung kunden an die Posts 8 aner r nt 5 ö etz sie mijsen i) in Stettin, Kaiser von der Regierung in Hannover an höheren Prozentsatz der Einkommensteuer als die bisherigen Zwei⸗ J VöI. Ueber die durch . (d J II) oder bei dem Po scheckamt zur Einlösung vorzulegen. Wird ein Scheck durch das Prin atge lber de ,, wer nh mil den n anamt 1 daselbst als V stand, Erich Schulz von der . drittel vom Reichs zu erlangen. Apßerdem sollten den Gemeinden ĩ Sammelscheck G 9, NI) gegebenen k i n n e egg lens ie rij vorgelegt, so kann das Postscheckamt die h ,,, owie im Vordru ullankommisst 29 ne üs 1 Regierun n Lie n e Bek ö n . . 36 Niemannstraße 36 statt e mee. 15 9 en . 6 i,. . heck em Postscheckt urch Lastschriftzette ge ablehnen. z . ei, ä, Si re. ; Mi ä o Frey hier, 4 in bei en nicht zustande. ĩ . . ,, ame und e. des es be sschec amt vollzieht den dem Sched angsfiggten Last- 6. Aenderungen in den Berhältnissen eines Postscheiklundn . n ö. Ninisterialbaulom niffion in Berlin nach . , 4 . 46 Gäu Ker Bekanntmachung zur ö. 2 , 2. d vo gewähren. In den nächsten . Empfangers ersichtlich find. Jeder Eintragung im Verzeichnis schriftzette! durch den Abzruck des . und sendet ihn J g . orsgnd des Hechauamts, Nicolas vom Hoch—= Fernhaltung unzugerlässiget Personen vom Handel vom 23. Sep- Tagen wird der Reichssinanzminister weitere Verhandlungen hierüber . muß ein ausgefüllter Lastschriftzettel beigefügt sein. Durch das nach der Abbuchung des Betrages dem Posts eckkunden. . 8 3 zutwissen eines hy Sti alsund an die Regierung in , tember 1915 den err g h nee untersagt. mit dem Städtetag ihren. Eine, Einigung wurde in der Frage er- . Pridatge werbe hergestellt? Vordrucke müffen mit den amtlichen Der Postschecklunde kann einen von ihm an das Postscheckamt 1. Aenderungen in den rechtlichen Verhältnissen nen n ö om Polijeipräsidium in Berlin nach Potsdam als Harburg, den 5. April 192 zielt, zu welchem Zeitpunkte den Ländern und Gemeinden der Zwei⸗ ] engu übereinstimnien. Der Postschecktunde het die aus efüllten gesaudten Scheck, in dem der Name des Empfängers angegeben scheckkunden, die für sein Konto von Bedeutung sind, m hf dez Hochbauamt Jacoby vom Hochbauamt Berlin— 6, den e n . , n . britteb beira ende Anteil. der elchtelnkommen teuer zusglich R e, ö. iastschriftzettel mit ber Sammelüberweifung oder dem Sammel sst, zurücknehmen, solange die ahlungsanweisung dem Empfänger zuständigen Postscheckamt mitgeteilt und durch ,, 1 nach. lünster —⸗ 38 und Neumann von der Re Die Polizeidirektion. Dr. ö auszuzahlen ift. K scheck an das Postscheckamt zu senden. noch nicht zugestellt ist. Die Rückfor erunge gebühr beträgt 650 3. licher Urkunden nachgewiesen werden. Unterbleibt i un n Breglau nach Gia als Borstand des Hochbauamt cklenb Schwerin. . ö. . Ist die Zahlung sanweisung bereits an die Bestimmungspostan alt teilung, so hat die Postverwaltung den etwa aus der uch igierun g h ß als Vorstand de ; ; Merklenburg⸗ H Ueberweisungen auf s. 5 Postscheckkon to. , n ö 3 . 9k an e, n n . 1j 2 der eingetretenen Aenderungen entstehenden Schaden n fuhr , a n , . h eng ge chen, Bei der gestrigen Wahl eines Ministerpräsidenken . . § 7. . . ardnung vorgesehene Gebühr für den einfa hen Einschreibbrie vertreten. Ann r far erg N. M. und Dresche Hochb ö gel ; . e. i. 46. I. Die Ueberweisungen können auf jeden beliebigen Betrag bei telegraphischer Uebermittlung die in der Postordnung. vor⸗ II. Stirbt ein Postscheckkunde, so kann das Konto 9, eh die Vorstandsstellen bei den Hochbauämtern . Nichtamtliches wurden 66 tn mg n n ,. e ne b be, . innerhalb des verfügbaren Guthabens ausgestellt verden. Stimmt gesehenen Gebühren für das Telegramm hinzu. Die Gebühren biz zu sechs Monaten — vom Tode des Postscheckkun 6h ragen. r Laut Meldung des „ op che ö. gray hh wurde der 1. ( in einer Ueberweisung der Betrag in Ziffern mit dem in Buch⸗ werden vom Konto des Scheckausstẽllers abgebucht. weitergeführt werden. Zur Stellung des Antrags n. cui gierungs⸗ und Bauräten Loewe bei der Regierung kö zes Reich Vorsitzende des letzten Ministe iums Stelling (Soz ) mit . , staben nicht überein, s gilt der geringere Betrag. . M; Schecke mit Indossament werden nicht eingelöst. berechtigt, die sich, durch Vorlegung des Testaments, ö. . h, Nüdiger ei ber Regierung in Caffel, Relleng? Deutsches Neich. 36 Stimmen gewählt. Dr. Reincke⸗Bloch Deutsche Volksp.) . II, Der Abschnitt der Ueberweisung dient vorhehaltlich des VI. It im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Post⸗ lichen rbbescheinigung usw. ausweisen, müssen. 5. der Regierung i Ar . 9 5 ter bei der Di inigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks- erhielt 2, Stimmen. Der Landtag hat sich bis nächsten . 8 2, 17 Satz 2 zu Mitteilungen an den Gutschriftempfänger. austast vom Postscheckamt, durch Jahlungsanwelfung beauftragt, mentsvollstrecker, ein Machlaßpfleger oßer Nachla hren r än Trier ig an Arnsh erg. Tr. . j ,,,, . zesen und für Rechtspflege Dienstag vertagt. ⸗ . III. Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueber⸗ den Betrag an den Empfänger zu zahlen nannt worden, so ist dieser zur Weiterführung des en n ö heim fz . Lucht, bei der Regierung in Breslau, wirtschasft, für Steuer⸗ und Zollwesen un pflege Dien . . weisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. u II. „Hat der im Scheck genannte Empfänger selbst ein Konto tigt. Ein Antrag ist nicht erforderkich, fenn zur Reh n, ung i i eipräsidium in Berlin und Nicolas bei hielten heute eine Sitzung. . . dieser ist an der für die Angabe des Gutschriftempfängers vor⸗ bei demselben oder einem anderen Postscheckamt und soll der Be⸗ eine Person oder mehrere Personen laut Ünterschriftsblatt (ele he Schleswig sind gehohene Regierungs- und . . esehenen Stelle der Vermerk „laut Anlage“ niederzuschreiben. trag diesem Konto utgeschriehen werden, . e geleh g g
so sind im Scheck hinter tigt sind (6 6, 9.
diesen Behörden verliehen.