1921 / 92 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Apr 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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. ö Der Bezugspreis betragt dierteljãhrlich 86 Ḿ'

Deutschet Reichsanzeiger .

Anzeigenpreis für den Naum ener 5 gespaltenen Etnheits ·

Alle Postanftalten aehmen Beftellung an, für Berlin außer 3 ö i, . 2m 2 Mi. einer 3 gespaltenen Einheits zeile 8.30 Me

den Postanftalten und Zeitungs dertrieben für Selbstabholer auch die Geschaftsstelle Sw as. Wilhelmstrahe Nr. 82.

. Einzelne Nummern kosten 1 Mr.

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ußerdem wird auf ag von S0 v H. erhoben. Anzeigen nimmt an äftsstelle des

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n Anzeigenpreis ein Teuerungs.

eichs⸗ und Staatsanzeiger. erlin SW 48, Wittzeimstrahe Nr. 32. ö

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Poftschecktonto: Berlin 41821. 1 92 1

Nr. 92.

Netctttant tt tente Berlin, Donnerstag, den 21. April, Abends.

. . Ginzeinummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbe

.

einschliezlich des Portos abgegeben.

zahlung vder vorherige Sinsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

. Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

PVerordnung über die Auflösung der Schiffahrisabteilung beim Neichsverkehrsministerium.

CGNerordnung über die Versorgungsregelung.

Mitteilung über die Erhöhung des Preises für die deutsche Ausgabe des Internationalen Signalbuches.

SBerichtigung zur Liste der gesperrten Kohlenhändler.

Prenufzen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Artunde, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Köln.

SBelanntmachung, betreffend eine öffentliche Sitzung des Landes— mwahlausschusses.

Handels verbote.

.

H Amlliches.

H Den ts ches Reich. Auf Vorschlag des Reichsrats hat der Herr Reichspräsident um 14 April 192I den Landgerichtsdirektor, Geheimen Justiz—= nt Hoppe in Hannover zum Präsidenten der Reichsdisziplinar—

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Aaammer in Hannover für

leibeten Staatsamts ernannt.

4 ö. .

P Der Legationsrat von Hahn ist zum Konsul deg Reichs nm. Rotterdam ernannt worden. .

Der Kriegsgerichtsrat Schott ist zum Regierungsrat im LFereiche des Reichsarbeitsministeriumz ernannt worden.

. Der er hel n ,, , n Böhme ist zum Ober⸗ seuerinspeltor beim Reichsfinanzhof ernannt worden.

Schiffahrtsabteilung beim Reichs— verkehrsministerium.

Die Schiffahrisabteilung beim Chef des Feldeisenbahn⸗ wesens später hein Reichsverkehrsministerium ist mit . Närz 1921 aufgelöst worden. 16 ö Befugnisse im Bereich des Verkehrswesens gehen nit Wirkung vom 1. April 1921 auf die Wasserstraßen⸗ uhteilung des Reichsverkehrsministeriums über. . Dem Reichswirtschaftsminister verbleibt die Durchführung der BPekanntmachungen des Bundesrats vom 17. Januar 1918, hetreffend Veräußerung von Binnenschiffen ins Ausland, und tom 20. Januar 1918, betreffend Veräußerung von Altien Rr sonstigen e fene deutscher See⸗ und Binnen⸗ fhiffahrtsgeseisscha ten ins Ausland (RGBl. 1918 S. 40142). H , . erfelgt die Ueberwachung des Grenzwerkehrs muß Grund der Ausführungsbestimmung der Schiffahrts abteilung dem I5. Januar 1950 zur Verordnung des Reichsverkehrs— nhsters vom 7. November 19819 dhl. glg S. is,, auch veterhin im Auftrag und nach Weisung des Reichswirtschafts⸗ miuisteriums. NVerlin, den 1. April 1921. Der Reichs verkehrsminister. ro ener. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Scholz.

Verorhnung über die Versorgungsregelung.

. Vom 16. April 1921.

uf Grund des 8 23 Abs. 2 der Verorbnung über die [ e Preisprüfungsstellen und die Versorgungs⸗ Rüng vom 2. Seßtember 1515 (ziCz3. S. S6?) 4. No— wär 15iö (ih Fs̃i. S. 723) und, der Verorhnung über ö. mehr ghmen zur Sicherung der Volksernährung vom n g l. .

. Luflösung der

22 n 21

4015 / 18. August 1917 (RGBl.

64 8a) wird verordnet: Artikel l. ö

z Die Vorschriften in den ss 12 bis 16 der Verordn ung über die wüichtung von Preisprüfungesstellen und die Versorgungsregelung ö. Sepiember ot GiGhBl. S. So sa. Robemer isis

JI. 136 in Ter Fassung der Verordnungen vom H. Juni und

ii 1ßis ChGGlI. E. 439, s7z5 treten für Lebens. und Futier.

mit dem 1. Mai 1921 außer Kraft.

die Dauer des von ihm zurzeit be⸗

Mit dem 1. Juni 1921 treten, vorbehaltlich des Abs. 3, alle Angrdnungen außer Kraft, die auf Grund der 85 12 bis 1tz der in Abs. 1 genannten Verordnung für den Verkehr mit Lebeng. und Futtermitteln erlassen worden sind.

. Die Landeszentralbehörden können mit Zustimmung des Reichs— ministers für Ernährung und Landwirtschaft bestimmen, daß An⸗ ordnungen, die vor dem 1. Mai 1921 auf Grund der s§5 12 bis 16 der im Abs. 1 genannten Verordnung erlassen worden find, bis zu Zeitpunkt in Kraft bleiben; aus der Bestimmung muß

einem späteren ersichtlich sein, Faß der Reichsminister für Ernährung und Landwirt Artikel 2.

schaft ihr zugestimmt hat.

Zur Verhinderung eines Notstandes in der Versorgung der Be— dölkerung mit Lebensmitteln können die Landeszentralbehörden mit ,. des Reichzministers für Ernährung und Landwirtschaft für ihr Gebiet oder Teile ihres Gebiets Anordnungen über den Abfat und Verbrauch von Lebensmitteln treffen; aus den Anordnungen muß ersichtlich sein, daß der Reichsminister für Ernährung und Landwirt! schaft zugestimmt hat.

Die Anordnungen sind wieder aufzuheben, wenn der Notstand nicht mehr besteht. Der Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft kann die Aufhebung verlangen. Wer den nach Abs. 1 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu fechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

Artikel z. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1921 in Kraft. Berlin, den 16. April 1921.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Herm esz.

Infolge Erhöhung der Materialpreise und Arbeitslöhne stellt sich der Preis für die im Verlag der Vereinigung wissen⸗ schaftlicher Verleger. Walter de Gruyter u. Co., Berlin, erscheinende deutsche Ausgabe des Internationalen Signalbuches auf 165, A., bei direklem Bezuge durch ö 5. Staatsbehörden sowie durch Wiederverkäufer 269

59 „Ge

Berichtigung.

Im amtlichen Teil der Nr. 83 des „Reichsanzeigers“ vom 11. April 1921 befindet sich in der von mir belanntgegebenen Liste der gesperrten g len gen bf ar die Firma A. . Gaters leben. Diese Firma ist irrtümlich in der Liste auf— geführt; die Sperre ist über sie nicht verhängt worden. Berlin, den 20. April 1921. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. J. A.: Kauffmann.

Preußen.

Der Stadtgemeinde Köln wird hierdurch das Recht verliehen, die zur Anlage von . und Neben⸗ anlagen erforderlichen Grundflächen, die innerhalb des auf dem beiliegenden Plane rot umränderten Geländes liegen, soweit sie ihr noch nicht eigentümlich gehören, im Wege der Ent⸗ eignung nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (G- S. S. 21) zu erwerben.

Berlin, den 31. März 1921.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: . Stegerwald.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Die vom außerordentlichen 57. Generallandtage der Ost⸗ preußischen Landschaft in der Sitzung vom 21. Januar 1921 vollzogenen Ersatzwahlen, durch welche

a) der bisherige Departementslandschaftsdirektor und bis— herige stellvertretende Generallandschaftsdirektor, Landes⸗ ökonomierat Scheu, Adl. Heydekrug und Endruhnen,

. Generallandschafts direktor,

b) der bisherige 1. Stellvertreter eines Generallandschafts⸗

Fideikommißbesitzer Graf zu Eulenburg—⸗

sen, zum Generallandschaftsrat, . Landes⸗ tellvertreter

rats, a

c) der bisherige 2. Stellvertreter, ökonomierat Rose⸗Lichteinen zum 1. eines Generallandschgftsrats

d) der bisherige 3. Stellvertreter, Rittergutsbesitzer Papen⸗ die ck⸗Elisenhöhe, wohnhaft Waldhaus Chelchen zum 2. Stellvertreter eines Generallandschafts rats,

) der Fideikommißbesitzer von Glasow⸗Partheinen zum 3. Stellvertreter eines Generallandschaftsrats

für die Zeit bis zum 30. Juni 1922 gewählt wurden, sind vom Preußischen Staatsministerium unterm 5. April 1921 bestätigt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Das Preußische Staatsministerium hat die am 1. April d. J. in den Ruhestand getretenen Oberschulräte Geheime Regierungs⸗ räte Schickhelm in Münster i. W. und Kanzow in Cassel

zu Ehrenmitgliedern der Provinzialschulkollegien in Müinsier

und Cassel ernannt.

Die Wahl des Studienrats Dr. Roeder an der städtischen Sophienschule in Hannover zum Studiendirektor der ftädtischen Schillerschule (Lyzeum) in Hannover und

die Wahl des Studiendirektors Dr. Becker an dem Realgymnasium in Katernberg zum Studiendirektor bei dem Realgymnasium in Duisburg ist durch das Preußische Staats— ministerium bestätigt worben.

Der Landeshauptmann von der Wense in Hannover, der Geheime Regierungsrat Professor D. Dr. Schoen in Göttingen, der Geheime Konsistorialrat Professor P. Titius in Göttingen und der Generalsuperintendent D. Schwerdt⸗ mann in Hannover sind zu außerordentlichen Mitgliedern des Landeskonsistoriums in Hannover ernannt worden.

Der bisherige ordentliche fer D. Dr. Hölscher in Gießen ist zum ordentlichen Prosessor in der theologischen Fakultät der Universität in Marburg,

der bisherige Lehrer Langenberg aus Köln, zurzeit Hilfsarbeiter im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, ist zum Kreisschulrat in Wipperfürth, Regierungs⸗ bezirk Köln, und

der Rektor Kirsch aus Berlin-Tempelhof zum Kreisschul⸗ rat in Berlin⸗Tempelhof Schulaufsichts bezirk Zossen ernannt worden.

Bekanntmachung.

Am Montag, den 25. April 1921, Vormittags 10 Uhr, findet gemäß 8 35 des Landeswahlgesetzes und 5 79 ber Landes⸗ wahlordnung im Sitzungssaale des Preußischen Statistischen Landesamts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Fest⸗ stellung des Ersatzmanns für den Abgeordneten Adolf Hoffmann des 3. Wahlkreises (Potsdam I), der sein Mandat zum Preußischen Landtag niedergelegt hat, eine öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses statt.

Berlin, den 20. April 1921.

Der Landeswahlleiter. Dr. Saenger.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlãssiger Personen vom Handel vem 25. September 1915 (RGB.. S. 6653) habe ich dem Musiker Abraham Mandelbaum in Charlottenburg, Passauer Straße 27.28, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 12. April 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz heim. n

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur ernhaltung unzuverlãssiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 we , S. 663) hahe ich dem Speisewirt GustavPohlmann in Berlin, Schwerinstraße 7, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hander mit Geßenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu— verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Berlin, den 12. April 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitzh eim.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläss ersonen vom Handel vom 23. September 1515 106. S. 65 abe ich 1. dem Schankwirt Beschiell e lim, 2. der

Schankwirtin Wanda Gelim in Berlin, Bülow⸗ straße 69. durch Verfügung vom heutigen Tage den Sandel mit Gegen ftän den des täglichen Bee fz wegen Un zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 13. April 1921.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. P.: F roitzheie.

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