zum 1. Mai nicht dem Diktat der Eniente unterwirft. Die sogenannten Sanktionen and die anger ndigten neuen Gewaltmaßnahmen bringen die Bewohner der besetzten Rheinlande in schwere seelssche und materielle Bedrängnis. Aber gerade in den Stunden der höchsten Not hat sich die deutsche Treue zum angestammten Vater⸗ land fiets am standhaftesten gezeigt. Darum haben auch im Rheinland die Maßnahmen der Entente bisher nicht das durch sie erstrebte Ziel erreicht und werden es auch nicht er⸗ reichen. Vielmehr wiederholen sich bei den Bewohnern der Rheinlande immer zahlreicher die Kundgebungen und Beweise der Liebe und Anhänglichkeit zum deutschen Vaterlande. Diese Kund⸗ gebungen bieten der Staatsregierung die Gewähr dafür, daß die Rheinlande alle Prüfungen, die ihnen auferlegt werden, bestehen werden. Hand in Hand mit der Reichsregierung und dem gesamten deutschen Volke wird die Staatsregierung mit allen ihr zur Ver⸗ fügung stehenden Kräften und Mitteln dafür Sorge tragen, daß dem heimgesuchten Gebiet soviel als möglich geholfen, und daß die er⸗ littenen Verluste möglichst ausgeglichen werden.
Im übrigen liegt die Führung der Außenvolitik dem Reiche ob. Als größtes deutsches Land hat aber Preußen die doppelte Pflicht, die Reichsregierung in ihrer schwierigen Lage nach Kräften zu unterstũtzen, um so mehr, als Preußen durch den Versailler Vertrag am schwersten von allen deutschen Ländern betroffen ist. Wenn wir auch dringend wünschen, daß eine Verständigung mit unseren Gegnern erzielt wird, so müssen wir doch auch an dieser Stelle nochmals aus⸗ drücklich und feierlich aussprechen, daß sich die Vereinbarungen, für die die deutsche Unterschrift gefordert wird, im Rahmen der Leistungs⸗ möglichkeit der deutschen Wirtschaft halten müssen.
Die derzeitige außenpolitische Lage vergegenwärtigt uns den ganzen schweren Ernst des Augenblicks. Seit dem 30 jährigen Kriege ist das Schicksal des deutschen Volkes nicht so bedroht gewesen wie jetzt. Es aus dieser furchtbaren Lage zu be⸗ freien, wird nur möglich sein, wenn der Wille des gesamten Volkes sich kraftvoll darauf richtet, sich nicht durch inneren Partei⸗ hader zermürben zu lassen, sondern einmütig zusammen⸗ zustehen mit dem festen Entschluß, den Friedensvertrag zwar nach Möglichkeit zu erfüllen, sich aber als Nation nicht vernichten, nicht versklaven zu Jassen. In diesem Sinne wird das Ministerium, getragen von der heiligen Pflicht, die Volksgemeinschaft nicht im Stiche zu lassen, die Geschäfte nach bestem Wissen und Gewissen fübren und das entwickelte Programm zur Tat machen. (Lebhaftes Bravo, Zischen auf der äußersten Linken, wiederholter Beifall.)
Hierauf wird um 10*/ Uhr die Sitzung vertagt.
Um 2 Uhr Nachmittags wird die Besprechung der Regierungserklärung beginnen.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes zu möglichst baldiger Beschlußfassung zugegangen, durch daz dem am 3. Februar 1921 unterzeichneten deutsch⸗tschech o⸗ slowgkischen Abkommen, betreffend die Ueberleitung der Rechtsyflege im Hultschiner Lande, sowie dem dazu gehörigen Schlußprolokoll vom gleichen Tage zugestimmt und die Reichsregierung ermächtigt wird, die zur Ausführung des Abkommens erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Referendare, Gerichtsassessoren, Richter und Staatsanwälte sowie Rechtsanwälte bei den preußischen Gerichten.
Nach einer im „Justizministerialblatt“ veröffentlichten Nebersicht ber die Zahl der Studierenden der Rechte und über den Perfonal— estand. der Referendare, Gerichtsassessoren, Richter, Staatsanwälte bend Rechtsanwälte in Preußen in den Jabren 1900 bis 1920 nwurden im Studienjahre vom 1. April 1919 bis 31. März 1920 im Deutschen Reiche 12275 Studierende der Rechte, darunter 3199 Studenten im erssen Semester gezählt laegen 14143 bezw. 2917 im Voriahre 1918/ 1g, götzs bezw. 2165 im letzten Friedensjabre 1913314, 10 285 bezw. 3519 im Jahre 1910/11“ und 11419 insgesamt im Jahre 1905706). Unter den Studierenden der Nechte befanden sich im Studienjahre 1919360 223 Preußen (gegen 8s im Vorjahre, 6004 1. J. I91z / ia, 6287 i. J. 1210/11 und 6900 i. J. 1905106). Referendare waren am 1. August 1920 bei den preußischen Gerichten 43 33 por⸗ handen (gegen 5M zu derselben Zeit des Vorjahres, 6635 am 1. Au4gist 1914, 7657 i. J. 1910 und 5511 i. J. 19055, Gerichts- assssoren am . Januar 1920 3194 (gegen 3611 zur gleichen Zeit des Vorjahres, 3479 am J. Jannar 1914, 2934 im Jahre 1510 und 2225 im Jahre 1905). Im Laufe des Jahres 1920 sraten nach Be—= stehen der grofen juristischen Staatsprüfung 1029 Gerichtsassessoren bini (gegen 681 im Vorjahre, 1197 im Jahre 1913 und 1258 im Jahre 1910). während in Abgang 2144 Gerichtsassessoren famen laegen 1138 bezw. 1197 und gö] in den drei Vergleichssahren)-, von denen 460 (gegen 214 hezw. 357 und 303) Anstelkung im höheren Justiz dien st fanden, 343 (gegen 607 bezw. 615 und 496) durch Ernennung zu Notaren oder Zulassung als Rechtsanwälte und 1341 (gegen 367 bezw. 221 und 152) aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Uebergang zu anderen Verwaltungen oder durch Tod ausschieden. Für die im Jahre 1919 zu Richtern der Staatsanwälten ernannten Gerxichtsassessoren hat die durch schnittliche Wartezeit von dem Tage des richterlichen Dienst= alters bis zur Anstel lung als Richter d Jahre 8 Monate 24 Tage, bis zur Anstelslung als Staatsanwalt 8 Jahre 3 Monate 23 Tage gedauert (gegen 8 Jahre 6 Monate 15 Tage bezw. 7 Jahre 6 Mongte 3 Tage für den Jahrgang 1918. 65 Jahre und Tag bezw. 5. Jahre 11 Monate 10 Tage für den Jahrgang 1913, 5 Jahre und 18 Tage bejw. 5 Jahre und 19 Tage für den Jahr— gang 1919 und 5 Jahre 2 Monate 7 Tage bezw. 4 Jahre 7 Monate 27 Tage für den Jahrgang 1905). An vlan mäßigen Stellen
ir Richter und Stgatsanwälte waren im Jahre 1920 5617 Stellen für er ste An stellung und 1172 Beför⸗ derungsstellen einschließlich der Stellen im Justizministerlum vorhanden (gegen 5768 und 1219 im Vorjahre 1919. 5745 und 1218 im Jahre 1914, 5315 und 1134 im Jahre 1910, 4775 und 952 im Jahre 1905). Bei preußischen Gerichten zugelassene Rechts. anwä,te wurken um die Mitte des Jahres 19206 7136 gezählt (gegen 71871 um Mitte 1919. 745 um Mitte 1914, 6175 um Mitte ö um . e, .
Im Kriege gefallen sind insgesamt 1337 Referendare; die . gen en, ,,, , betrãgt 542. J t )
nter den am l. Augu 20 vorhanden gewesenen Refe befanden sich solche ; h . , . mit einem Dienstalter bis zu 1 Jahre 825, . . . 2 Jahren 259, 2 12 [1 1 21 3 . 132
( ; , 256 . höheren Dienstalter 2837. Von den 1892 Gerichtsassefsoren, die am 1. Oktober
1920 vorhanden waren, hatten zu diefer Zeit eiWn Die nstalter
1 bis zu 7 Jahren 1 ö 3 n n . 4 ö . ‚ 96 . . . w z .
k . ein höheres Dienstalter 71.
ssessoren war das Dienstalter noch nicht le , Am 25. März 1921 betrug die Zahl der Gerichtsassessoren bei Beräck= sichtigung der bis dahin aus ö des Gesetzes über die Alters⸗ grenze vom 15. Dezember 1920 erfolgten Anstellungen 1800, von denen 1453 im Justizdienste beschäftigt, 317 beurlaubt waren.
Nach einer im Justizministerium aufgestellten Berechnung haben von allen in einem Jahre bei den juristischen Fakultäten eingetragenen Vechtsstudierenden preußischer Staatsangehörigkeit im Durchschnitt der Jahre 1901 bis 1910 nach Abzug aller Abgänge — insbesondere durch Uebergang zu anderen Berufen — 76 vH die erste Prüfung bestanden und sind fast ausnahmslos in den Vorbereitungsdienst eingetreten. Geht man hiervon aus, so ist zu erwarten, daß von den 7299 preußischen Rechtsstudierenden des Jahres 1919 / 20 im Laufe der nächsten 3 Jahre 5540 als Referendare in den Vorbereitungdienst eintreten. Weiter ist nach den bisherigen Erfahrungen anzunehmen, daß nach Abzug aller Abgänge von den Referendaren eines Jahrgangs etwa wieder 76 vH Gerichtsassessoren werden. Es muß also damit gerechnet werden, daß von den am 1. August 1920 vorhanden gewesenen 4333 Referendaren im Laufe der nächsten 3 Jahre etwa 3300 Gerichtsassessoren werden. Hierzu treten dann in weiteren 4 Jahren etwa 4200 Gerichtsassessoren aus der Zahl, der Studierenden des Jahres 1919ñ29. Im ganzen wird danach die Justizverwaltung innerhalb der nächsten 7 Jahre mit einem Zugange von 7500 Gerichtsassessoren, also nahezu 1100 im Jahre, zu rechnen haben.
Nr. 81 des Zentralblatis der Bauverwaltung, mit Nachrichten der Reichs⸗ und Staatshehörden, herausgegeben im preußischen Finanzministerium am 16. April 1921, hat folgenden Inhalt: Amtliches; Dienstnachrichten. — Nichtamtliches; Aus den ersten Bauiahren der Würzburger Residenz. — Ausbesserung der Auflagerknotenpunkte der Stadtbahnhrücke üer die Spree bei Bahn⸗ hof Bellevue in Berlin. — Vermischtes: Höchstpreise für Zement. — Bezug von Karten der Landesausnahme. — Zusammenkunft Alter Herren des 90. Semesters der Berliner Bauakademie auf der Wart⸗ burg. = Bau vielgeschossiger Häuser in Spanien. — Maßnahmen der Stadt Augsburg zur Bekämpfung der Wohnungsnot. — Hölzerner Träger. — August Lindemann 4.
Theater und Mnsik.
m Opernhause wird morgen, Sonnahend, „Rigoletto“ mit Maria Ivogün als Gilda gegeben. In den übrigen Hauptrollen sind die Damen Mancke, von Scheele⸗Müller, Jörn und die Herren Kirchner, Schlusnus, Habich, Schützendorf. Krasa und Lücke be⸗ kee r gen . Leiter ist Otto Urack. Anfang 6 Uhr, ni r.
Im Schauspielhause wird morgen bekannter Besetzung wiederholt. Anfang 7 Uhr,
Auf Grund zahlreicher Wünsche hat sich die Direktion des Deutschen Theaters entschlossen, allen Dauer beziehern des Großen Schauspielhauses für die Spielzeit 92122 eine Sonder⸗ vergünstigung zu gewähren, die darin besteht, daß jeder Dauer⸗ bezieher das Recht auf eine sigbente Dauerbezugs⸗ porstellung im Deutschen Theater bat. Die Preise für diese ö Dauerbezugsvorstellung sind diefelben, wie die einer Finzelvorstellung des Gesamidauerbezugs jür das Große Schauspiel⸗ haus und bedeufen somit eins außergewöhnliche Ermäßigung gegen⸗ über den Kassenpreisen, des Deutschen Theaters. Die Inhaber der bereits gelösten Dauerbezugshefte 1921 / 22 haben das Recht, innerhalb von vier Wochen, von Mittwoch, dem 20. April d. J. an gerechnet, diese siebente Vorstellung an der Dauerbezugskasse des Großen Schau⸗ , gegen Vorzeigung des Dauerbezugsheftes 1921/22 nach⸗ zulösen.
„Der Sturm“ in
Mannigfaltiges.
In der gestrigen Sitz ung der Groß Berliner Stadt⸗ verordneten wurde der neue Stadtkämmerer Or. Karding in der üblichen Weise in sein Amt eingeführt. Erster Gegenstand der Tagesordnung war die Fortsetzung der in voriger Sitzung abgebrochenen Aussprache über den Antrag Ter Stgdtyv. Dr. Schmidt (Sent. und Genossen, betreffend die Aus⸗ wahl der Mitarbeiter des Oberstadtschulrats. Von den Stadtv. Dove. Marten und Gen. (Dem.) wurde beantragt, den ersten Teil des Antrags Schmidt (vgl. Nr. 87 d. Bl.) dahin zu fassen, daß bei der ö der Mitarbeiter des Oberstadtschulrats,ů solche Persönlich— keiten berücksichtig werden sollen, die sich nur von sach— lichen und beruflichen Gesichtspunkten leiten lassen. Nach weiterer längerer Erörterung wurde hei der Abstimmung der Antrag Dove abgelehnt, ebenso der zweite Teil des Antrags Schmidt, welcher ver langte, daß der Stadtschulrat Schritte zur Umgestaltung des Schul⸗ wesens nur mit Genehmigung der Schuldeputation vornehmen dürfe. Auf eine Anfrage der Stadtverordneten von Eynern und Ge⸗— nossen (D. Vp.), ob der Magistrat nur die Arheiter und Angestellten zur Beerdigung der ehemaligen Kaiserin beurlaubt habe, die eine Einladung erhalten hätten, antwortete der Stadtsyndikus Lange, daß ein Unterschied zwischen einer Besichtigung des Leichenbegängnisses und einer Teil⸗ nahme an der Beisetzungsfeierlichkeit habe gemacht werden müssen. Eine weitere Besprechung der Angelegenheit wurde einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Die Versamlung wandte sich sodann einem dringlichen Antrag der Stadtvv. Lüdicke und Ge— nossen (Dnat. Vy,) zu, welcher lautet: „Zu der Beerdigung des QObermaschinisten Sült sind dem Vernehmen nach an 20 000 städtische Arbeiter mit Lohn und Gehalt beurlaubt werden. Hierdurch soll der Stadt eine Aus—⸗ gabe von mehr als einer Million erwachsen sein. Der Magiftrat wird ersucht, Auskunft zu erteilen, ob dies der Wahr— heit entspricht und wie er diese die Steuerzahler belastende Anforde—⸗ rung zu , gedenkt., Der Oherbürgermeister Boeß er— klärte, die ausgefallenen Leistungen seien im wesentlichen durch Mehrarbeit nachgeholt worden. Nach längerer Aussprache, in deren Verlquf der Stadtv. Wermuth (S. P. D.) den Antrag stellte, daß für die Hinterbliebenen Sülts von der Stadt gesorgt werde, mußte die Sitzung, als über diesen Antrag ab— gestimmt werden sollte, wegen Beschlußunfähigkeit abgebrochen weiden.
En Wissenschaftlichen Theater der Urania wird am Sonntag der Vortrag In den Bergen Tirols“ und am Dienstag der Vortrag Von San Remo nach Florenz“ gehalten werden. Am Montag spricht der Geheime Rat Große über das Thema., Hinter den Kulissen des Fernsprechers', am Mittwoch der Geheime Rat rofessor Dr. Spies über Flüssige Luft? (mit Lichtbildern und perimenten, am Donnerstag der Professor Goerfe über „ie schöne deutsche Stadt? und am Sonnabend der Profeffor Goerke iber Aegypten und den Nil“. Am Freitag wird Dr. Köhler noch einmal einen Vortrag übet „‚Forschungen an Menschenaffen? unter Vor— . . 6 ö. ki ei , e n, . Außerdem findet am Sonnabend im Hörsaal eine Wiederholung des Vortrags, und Vergehen im Weltenraum“ statt. V
Rinne n. 21. April. (W. T. B.) Durch Auf⸗ fahren einer Loom tive auf einen im Bahnhof Wo mir stedt haltenden Per sonenzug wurden zwanzig Reisende
leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage
. leicht verletzt; zwei Wagen des Personenzuges und beide deln wurden beschãdigt. d
Erfurt, 21. April. (W. T. B.) Das Erfurter S gericht verurteilte . den Maurer. Alfred S* e Erfurt, in dessen Schrebergarten eine Kiste mit git bedarf und gefäbrlichen Spreng st of fen gefunden r war, zu 14 Jah ren Ge fängisis. Ferner verurteist. n Schachtarbeiter Paul Elste aus Stockhausen zu 6 Ighren? den Konditor Brund Böttcher aus Nordhausen zu ? 26 ; Zucht hau gg. Beiden wurde der Dr n a mata n sch fa e die Bahnstrecke Wolfram sha u sen —Nordhause nn Last gelegt. ĩ
Frankfurt a. M., 21. April. (W,. T. B.) Wie die p Blãtier zur Zollkontrolle melden, herrscht auf ö . stationen ein wüstes Durcheinander. Die ö seien ohne genaue Dienstanweisung. Infolge der Unkenniniz n Begmten und ihrer unzureichenden Zahl stauten si ö . Hüterzüügse. Es bestehe die Gefahr einer vollständigen R stopfung der Strecken. In der Pfalz sei, bern gesamte Güterverkehr ins Stocken geraten. Auf den z abfertigungsstellen Ludwigs hafen, Speyer und Germ?! heim seien keine deutschen Beamten mehr tätig. Auch an . Zollstationen stellten die deut schen Beamten 3 Mitarbeit ein. Für die Strecke Mannheim — Ludwi ; bafen— Worms sei die Zurückstellung der Güter ange en! Der Personenverkehr wickelte sich bisher ohne Störung ah. nn Griesheim wurde gestern das Passagiergut auf. Waffen und berbote Bücher durchsucht; in Höch st wurde dann die Zollbehandiun ö. genommen.
Du sseldor f, 21. April. (W. T. B) Die An sammln von Güterzügen in folge der Zollmaßnahmenn auf den Zollbahnhöfen des Düsseldorfer Bezirks bereits heute ein bedeutenden Umfang angenommen. Auf den Bahnhöfen De rendor Rath und Gerresheim stehen annähernd 600 bis 70 Vage die die Gleise verstopfen. Infolgedessen ist heute an die (lberfe Eisenbahndirektion von der Düsseldorfer Eisenbahnstelle ein Te gramm abgegangen, in dem die Annahme weiterer 3ol güter verweigert wird. Der Personenperkehr wird weiter mit geringen Verspätungen, aufrechterhalten. Die Berliner Schn züge gehen nach einem Aufenthalt von fünf Minuten weitet.) Züge sind außerordentlich schwach besetzt.
Genf, 21. April. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung Internationalen Kongresses der Transpor arbeiter führte Bevin⸗Fngland den Vorsitz. Der Sonde ausschuß der Eisenbahner erstattete einen Bericht, dem beantragt wird, alle angeschlossenen Unionen über die Möglich der Teilnahme der Gisenbahner bei der Festsetzr der Arbeitsbedingungen und an den Verwaltuh« der Eisenbahnen zu befragen. Der Bericht wurde! genommen. Ein Sonderausschuß der Tranzpe arbeiter brachte vier Entschließ ungen ein, von denen di sich auf die Forderungen der noch nicht organifier Dockarbeiter bezieht; sie wurde mit dem Zusaß angeno daß eine internationale Tagung der Handlanger und Doch einzuberufen ist. Die zweite Entschließung, die die Verteidigun Acht stundentags und die Beibehaltung der gegenwärtig
zahlten Löhne betrifft, wurde angenemmen. Die dritte Entschtiezn äber die Beschäftigung der Hafen- und Dockarbeite
wurde nach kurzer Aussprache an den Generalrat zurücköerwiese Die vierte Entschließung, die die Schaffung eines beso
deren Amtes für a, , ,. verlangt,
ihnen Löhne auszahlen soll, auch wenn sie. eine Arbeit alen ch krank sind, wurde angenommen. Die nächste Sitzung findet Freitag statt. Die
Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 21. April 1921. — Pilotballonaufstieg von 8 a 30 bis 8 a 68.
Relative Wind
Feuchtig⸗ gesqiun keit Catun⸗
unten so Neier
Temperatur O0
Seehöhe Luftdruck
6. oben
Bewölkt. — Sicht: 8 Km.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
—
Theater.
Dpernhaus. (Unter den Linden) Sonnabend: 3). Dun bezugsvorstellung. Rigoletto. Anfang 63 Uhr.
Sonntag: Der Ring des Nibelungen. 3. Tag: Cöttt dämmerung. Anfang 4 Uhr.
Schau pielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 38. Dun , . ung. (Shakespeares Geburtstag) Der Sturm. nm yr. .
2 sl Sonntag: Nachmittags: Kartenreservesatz 1765. Voꝛrstellun den „Volkehund“: Friedrich der Grote. J. Teil: , prinz. Anfang 25 Ühr. — Abends: König Richard der dr Anfang 7 Uhr.
Samiliennachrichten. Verloßt: Frl. Gabrielle von Mechow mit Hrn. Felir Gun kö
irschberg (Hannover). Gest . r. Marie Litten, geb. Lichtheim (Frankfurt 1
Verantmertlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty rol. Charlolten
. le ern,, den Anzeigenteil: Der Vorsteher der heschist echnungsrat Mengering in Berlin
Verlag der Geschäftsstelle Menge ring) in Berlin
Drug der Norddentschen Buchdruckerei und Verletzasußb Berlin. Wilhelmstr. 32. —
Acht Beilagen n Cru
und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Jen ral. Handelbreziler· belt
Srste Beilage
n Deutschen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Rr. 93.
Verlin, Freitag, den 22. April
1921
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutscher Reichstag. 91. Sitzung vom 260. April 1921. Nachtrag. geü Fortsetzung der Aussprache über den Antrag der f Äderhol? Und Genossen (Komm.), betreffend Auf⸗ ung der auf Grund des Artikels 48 der Reichs— afafsung erlassenen Verordnungen vom
m Ihen, und über die Anträge der Abgg. Müller
mien) und Genossen (Soz), hetreffend Aenderung der rurpnung über die Bildung außerordentlicher serichte vom. 29. März 1921 und Außerkrgftsetzung der in Feichspräsidenten für den Bezirk des Wehrkreifes 1 assenen Verordnung vom 23. Juli 1920, hat der Vize⸗ ident des Reichsministeriums und Reichsjustizminifer Heinze folgendes ausgeführt:
Meine Herren! Der Herr Abgeordnete Rosenfeld hat in seiner ke die Einrichtung der Sondergerichte so dargestellt, als entspringe snem Rachebegehren des Bürgertums oder der Reichsjustiz⸗ nilung oder der Regierung gegen die Arbeiterschaft, speziell die mmsstische Arbeiterschaft. (Lebhafte Zustimmung bei den Ver. n) Davon kann gar keine Rede sein! Cebhafte Zustimmung Fit. — Lachen und Zurufe bei den Ver. Kom.)
Die Verordnung ist deswegen vom Reichspräsidenten auf meinen pichleg hin erlassen worden, weil die Reichsjustizverwaltung der zeugung war, daß ohne eine derartige Verordnung der Gerechtig⸗ zt Genüge geschehen würde. (Lachen und lebhafte Zurufe bei den Kom. — Glocke des Präsidenten.)
Der Herr Vorredner hat erzählt: das, was in den sogenannten pondegebieten vorge ommen sei, seien zum großen Teil nur mermären der bürgerlichen Presse, die nicht auf Wahrheit be— J
Ihh will Ihnen, um Sie nur einigermaßen in das Milieu zu ver— n aus dem die Verordnung herausgewachsen ist, nicht etwa mit der herlicchen Presse kommen — denn auf diese bürgerliche Presse hören Ein nicht — sondern mit Ihrer eigenen Presse, mit der „Frei⸗ . Göört! hört! ꝝ rechts) Die „Freiheit“ schreibt am Dienstag, 4. Avril, folgendes: De Arbeiter in Mitteldeutschland folgten deshalb nur zu einem nz geringen Bruchteil der Aufforderung zum Generalstreik, und die wenigen Werke, die in Streik getreten waren, wollten die Abit schoön wieder aufnehmen, als von der Berliner Zentrale die Feisung sam, den Kampf mit allen Mitteln fortzuführen ft! hart! rechts) . md ihn zum bewaffneten Aufstande zu steigern. tt! hört! rechts.) Af Grund von Erkundungen, die wir
dh. nämlich die „Freiheit? — mort und Stelle eingezogen haben, steht fest, daß in Eisseben be Sipo zuerst von den kommunistischen Arbeitern angegriffen unde.
hiaftes Hört! hört! rechts und Zuruf: Rosenfeld weiß das aber äth . bitte sich der Kampf in Eisleben mit der Sipo vielleicht noch mit rechtfertigen lassen, daß die kom munistischen Arbeiter die An⸗ nesenheit bon polizeilicher Macht nicht dulden wollten, so war das, kat nach Eisleben geschah, ohne Sinn und Verstand. hieße ⸗Nnruhe und Zurufe bei den Ver. Kom. und den U. S.. Utet der Führung des angeblichen Hölz und der ihm beigeordneten Hlitischen! und „militärischen! Kommissare begannen die Be— kufneten eine Reihe von Einzelhandlungen, die mit irgendeiner holtischen Aktion nicht mehr in Einklang gebracht werden können. Eie besetztn, auf Lastautos und anderen Fahrzeugen sich vorwärts lewegend, Ortschaften und Städte, in denen sich eine bewaffnete Mcht überhaupt nicht befand, riefen dort die Diktatur des Prole— hiiatz aus, sprengten Banken und Postgebäude itt! hört! rechts)
ind boben, wo sich die Möglichkeit bot, die verfügbaren Gelder ab. En wurde z. B. in Helbra, Hettstedt, Sangerhausen, Ammendorf md anderen Orten verfabren. Teilweise wurden auch Privathäuser, bisenbahnanlagen und Bahnhofegebäude mit Dynamit gesprengt. ät! hört! und Zuruf rechts: Geistige Waffen! — Heiterkeit 1 — Zuruf von den Ver. Kom. nach rechts]: Sie Kappfigur! — fiat bei den Ver. Kom.)
ideste Räuberromantik, gepaart mit Großmannesucht und starken niltntistiscen Einflüssen, die aus der Kriegszeit her noch in kerisen Köpfen sestsitzen, haben sich in Mitteldeutschland aus— lttobt. Ez war eine Aktion über die Köpfe des Proletariats hin— he, die schließlich in ein räuberisches Privatunternehmen gus— aten mußte. n, bent rechts. — Zuruf von den U. Soz.: Lesen Sie vor, was Freiheit zu den Sondergerichten sagt! — Das können Sie nien, (Aha! und Lachen auf der äußersten Linken; — Meine nn ich habe Sie ins Bild setzen und Ihnen das Milieu vor— Ihen wollen, aus dem heraus die Verordnung ergangen ist. Wenn
Freiheit, selbst derartige verbreckerische Zuslände schildert, so ist
btict der Negierung, nicht untätig, zur Seite zu steben, sondern
ö n gerichtliche Verfolgung dieser Verbrechen zu sorgen. (Sehr 1 tehtz) Alles andere wäre Schwäche.
5 iibrigen läßt sich feststellen, daß bei diesen Kämpfen in der . . Sichsen verwundeten Sipoleuten die Ohren und Nasen ab⸗ ö len und die Augen ausgestochen worden sind. (Hört, hört! wl ht, Es ist absolut feststehend, — (Abg. Höllein: Das . — Glocke des Präsidenten.) ;
en ist das Milieu, aus dem heraus die Regierung handeln 4 Sie werden mir selbst zugeben, daß die Zustände, wie ich sie dert habe, so wie sie die Freiheit“ schildert, keine normalen
f —— ü . a
sind. (3Zustimmung und Heiterkeit rechts) Unser gewöhnliches Ge— richtsverfahren ist mit all seinen Garantien, mit all seinen Umständ⸗ lichkeiten, mit all seiner Schwerfälligkeit auf normale Zustände ein= gestellt. Meine Herren, die Justiz hat die Pflicht, den Dingen gerecht zu werden. (Zuruf von den Ver. Komm.: Reden Sie nicht von Gerechtigkeit! Sie hat die Pflicht, bei normalen Zuständen mit der normalen Gesetzgebung vorzugehen. Es folgt aber ohne weiteres aus der Pflicht, den Dingen gerecht zu werden, daß man in unnormalen Zuständen mit normalen Mitteln nicht arbeiten kann. Unnormale Zustände verlangen Ausnahmemaßregeln, wenn die Justiz nicht Schiffbruch leiden soll. Meine Herren, dafür, daß die Justiz nicht Schiffbruch leidet, ist die Reichsverwaltung verantwortlich. (Zuruf von den Ver. Komm.: Die Reichsverfassung h Ich komme auf die Reichsverfassung! Das wird Ihnen nicht ge⸗ schenkt! (Heiterkeit. )
Meine Herren, wir haben erlebt, was im vorigen Jahre im Ruhrgebiet vorging. Da hat die Justiz nicht schnell genug eingreifen können. Infolgedessen die Verschleppung von Hunderten von Pro— zessen, unmäßige Anfüllung von Gefängnissen und schließlich all die Zustände, unter denen Rheinland-Westfalen aufs äußerste gelitten hat. Wir konnten uns auf derartige Dinge nicht mehr einlassen. (Aha! und Lachen bei den Ver. Komm.) Auf Verschleppung der Justiz können wir uns nicht mehr einlassen! (Zuruf von den Ver— Komm.: Weil es Fleisch von Ihrem Fleisch ist, weil es Beurgeois sind) Hören Sie nur meine Rede an! Ich werde auf alle diese Einwände im Laufe meiner Rede eingehen.
Meine Herren, es war die Pflicht der Justizverwaltung, diesen Ausnahmezuständen mit besonderen Maßregeln zu begegnen. (Sehr wahr! rechts. Denn ich wiederhole: normale Maßregeln sind für normale Zustände geschaffen, und sie wären schlecht, wenn sie auch für unnormale passen. (Sehr gut! rechts) Wie lagen denn die Dinge? Sie wollen jetzt die ordentliche Gerichtsbarkeit haben. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist doch für ganz andere Fälle eingerichtet. Die ordentliche Gerichtsbarkeit muß damit rechnen, daß die Fälle, die sie abzuurteilen hat, lange zurückliegen. Die ordent⸗
liche Gerichtsbarkeit ist gleichmäßig eingerichtet für alle Delikte,
für die kompliziertesten Konkursdelikte, Betrugsdelikte, Patent⸗ verletzungen. Die Dinge, die hier zur Aburteilung kommen, liegen ganz anders. Hier handelt es sich ganz wesentlich um konkrete Handlungen, Handlungen, die zum großen Teil in die Augen fallen, Handlungen, die durch Zeugen unmittelbar festgestellt werden können
und bei denen es darauf ankommt., Verbrecher auf frischer Tat festzu⸗ nehmen und dann den Gerichten vorzuführen, damit ein Urteil
erfolgt. Aus diesen Verhältnissen heraus rechtfertigen sich allein schon die Sondergerichte, die wir hier eingesetzt haben.
Ich sagte schon, es haben sich Hunderte von Prozessen zusammen— gefunden. Die Gerichte sind mit den ordentlichen Maßnahmen nicht imstande, alle diese Hunderte und aber Hunderte von Prozessen in der Zeit abzuurteilen, in der die Justiz funktionieren müßte. wahr! rechts. Denn die Justiz soll gerecht sein (lautes Lachen bei den V. K. P.) sie soll aber auch schnell sein; und nur eine Strafe, die der Handlung auf dem Fuße folgt, hat die Wirkung, die vor weiteren Verbrechen abschreckt. (Lebhafte Zurufe von den V. K. P. — Glocke des Präsidenten.)
Unter den Prozessen, die wir zu gewärtigen hatten, waren zahl— reiche Hochberratsprozesse. Ich weise alle diejenigen, die mit unserem ordentlichen Gerichtsverfahren Bescheid wissen, nur darauf hin, daß es eine Unmöglichkeit war, diese Hochverratsprozesse, die zu Dutzenden und aber Dutzenden anwachsen, alle vor das Reichsgericht zu bringen. Das ist eine vollständige Unmöglichkeit. Das Reichsgericht ist verinöge des Gerichtsverfassungsgesetzes, das vom 1. Oktober 1879 ab in Kraft ist, an und für sich darauf eingerichtet, mit den beiden Senaten, die zu urteilen haben, das Jahr ein bis zwei Hochverrats. prozesse abzuurteilen. Hunderte von Hochverratsprozessen würden das ganze Reichsgericht auseinandergebracht haben. Das kann die Justiz⸗ verwaltung nicht dulden. Die Justizverwaltung muß auch das Reichsgericht auf der Höhe seiner Leistungsfähigkeit halten.
Wir mußten also von der Justiz aus diese Ausnahmezustände meistern. Diese Ausnahmezustände waren dadurch charakterisiert, daß im wesentlichen bestimmte, leicht faßliche Delikte vorgenommen wurden.
Diese bestimmten Delikte mußten, um die Strafe schnell zum Vollzug zu zu führen sind, an das Reichsgericht zu bringen. Gerade für die
bringen, durch ein beschleunigtes Verfahren abgeurteilt werden, und die Notwendigkeit dieses beschleunigten Verfahrens hat die Sondergerichte ohne weiteres zur Folge.
auf meinen Vorschlag hin erlassen hat. Nun wird immer damit operiert, daß diese Verordnung der Verfassung widerspräche. Ich wundere mich, daß Juristen noch eine derartige Auffassung vertreten können.
(Sehr richtig) In der Justiz gibt es sehr viel zweifelhafte Fragen, schnell wie möglich untersucht und abgeurteilt werden.
es gibt aber auch, Gott sei Dank! unzweifelhafte Fragen. Wenn eine Sache unzweifelhaft ist, so ist es die, daß diese Verordnung der Ver⸗ fassung nicht widerspricht.
Es wird auf Art. 48 der Verfassung hingewiesen. den Art. 48 der Verfassung nur einigermaßen begreift, sieht, daß dieser Artikel dem Reichspräsidenten für Ausnahmefälle gewisse Aus— nahmebefugnisse zubilligt, und daß diese Ausnahmebefugnisse darin bestehen können, daß bestimmte Gesetze abgeändert werden. Zu diesen bestimmten Gesetzen, die abgeändert werden können und abgeändert worden sind, gehört das Gerichtsversassungsgesetz und die Strasprozeß⸗ ordnung. (Unruhe und Zuruf von den V. K P.: Wo steht das geschrieben?) — Wenden Sie sich an einen der Juristen Ihrer Partei, die werden Ihnen das sagen. (Heiterkeit, Der Reichspräsident kann auf Grund des Art. 48 — das ist ganz zweifellos — auch Gesetze abändern und kann auch das Gerichteverfassungsgesetz und die Strafprozeß⸗ ordnung abändern. Die Maßnahme verletzt also Art. 48 durch⸗ aus nicht. .
Man beruft sich weiter auf den Art. 105, der Ausnahme⸗ gerichte als unzulässig bezeichnet. Diejenigen, die sich auf den Art. 10 berufen, verkennen den Begriff der Ausnahmegerichte. Ausnahmegerichte sind Gerichte, die auf Grund von Verwaltungs⸗ maßregeln gegen die Gesetze eingesetzt werden und nicht auf dem
8 —̃.
(Sehr
Aus diesen Gründen heraus ist die Ver⸗ ordnung vom 29. März 1921 erfolgt, die der Herr Reichspräsident
Jeder, der
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Gesetz beruhen. In diesem Fall handelt es sich aber um Sonder⸗ gerichte, die auf dem Gesetz beruhen, nämlich auf Art. 43 der Neichsverfassung. Es sind somit keine Ausnahmegerichte, sondern es sind Sondergerichte, und durch diese Sondergerichte werden die einzelnen nicht ihrem gesetzlichen Richter entzogen, sondern durch die Errichtung dieser Sondergerichte werden für den bestimmten Fall besondere gesetzliche Richter eingesetzt. In diesem Fall sind also die Richter des Sondergerichts die gesetz⸗ lichen Richter, die für den bestimmten Fall eingesetzt sind. (Zuruf von den V. K.: Orgeschrichter) Meine Damen und Herren, alles das sind so klare Dinge, daß ich mich wundere, wie Juristen diese Dinge bezweifeln. (Zuruf von den V. K.: Schindluder mit der Reichsverfassung! — Lachen rechts Die Verordnung wird in Einzelheiten angegriffen. Die Verordnung will ein beschleunigtes Verfahren. Sie muß selbstverständlich gewisse Maßnahmen, die die Prozeßordnung vorschreibt und die zu einer Verlängerung des Verfahrens beitragen, außer Kraft setzen. Das ist geradezu die Quintessenz des beschleunigten Verfahrens. Denn wenn man das ganze alte Verfahren in seiner Umständlichkeit beibehält, dann hat man kein beschleunigtes Verfahren. Ein beschleunigtes Verfahren müssen wir haben, um eben diese Hunderte von Proʒessen zu bewältigen. Es handelt sich also darum, gewisse Vorschriften der Prozeßordnung außer Kraft zu setzen. Das ist geschehen und mit gutem Recht.
Die Verordnung wird, wie ich schon sagte, aus gewissen Gründen angegriffen. Ich will auf die einzelnen Gründe eingehen. Es wird gesagt: während im übrigen die Jugendlichen besonderen Gerichten unterstellt werden, stellt man sie hier unter die Sondergerichte und nimmt ihnen sogar die Garantien der ordentlichen Gerichte. Es ist in der Verordnung ausdrücklich gesagt, daß, wo der einzelne Fall das ordentliche Gericht als geeigneter erscheinen läßt, dieses ordentliche Gericht angegangen werden soll. In den Fällen, wo Jugendliche unter Anklage stehen, ist in den weitaus meisten Fällen das ordent⸗ liche Gericht angerufen worden. Ich habe selbst eine Verfügung dahin erlassen, daß, soweit es bei Jugendlichen überhaupt möglich ist, an die ordentlichen Gerichte gegangen werden soll. Aber das ist nicht durchweg möglich. Denn unter Umständen hängt der Prozeß eines Jugendlichen mit dem eines anderen zusammen, und dann muß er mit dem des anderen zusammen verhandelt werden, wenn die S nicht unnötig verschleypt werden soll. Außerdem kann i eststellen, daß in gewissen Teilen außerordentlich wenig eigentlie Jugend—⸗ liche an den Straftaten beteiligt gewesen sind und daß sämtliche Jugend⸗ liche an die ordentlichen Gerichte verwiesen worden sind. Dann aber,
Sache
meine Herren, einmal Hand auf Herz: die Fälle, wo Jugendliche ab⸗ geurteilt werden, liegen doch zum Teil außerordentlich einfach. Wenn
ein siebzehnjähriger Jugendlicher mit der Waffe in der Hand ergriffen wird und zugibt, daß er die Waffe in der Hand gehabt hat und zugibt, daß er mit der Waffe hat kämpfen wollen, warum soll er nicht in einem schleunigen Verfahren abgeurteilt werden? Damit geschieht dem Jugendlichen auch kein Unrecht. Also so weit es möglich ist, soweit es die einzelnen Fälle erfordern, soll man gewiß den Jugendlichen entgegenkommen, und in der Richtung sind unsere Verfügungen ergangen.
diejenigen Teile des Landes zu beschränken seien, wo der Ausnahme— zustand herrscht, und daß die Bestimmung der Verordnung, die dahin geht, daß Sondergerichte auch da bestellt werden können, wo be⸗ stimmte strafbare Handlungen — Hochverrat, Dynamitverbrechen und dergleichen — begangen worden sind, nicht am Platze seien. Meine Herren, ich bitte, die Verordnung in diesem Punkte nicht zu ändern. Es erscheint als das Natürliche, daß Sondergerichte nur da eingerichtet werden, wo der Ausnahmezustand herrscht. Aber es werden auch zahlreiche Delikte, die im Zusammen— hang mit diesem allgemeinen Aufstand vom März dieses Jahres
begangen worden sind, in Gebieten begangen, wo der Ausnahme—
zustand noch nicht ohne weiteres zu verhängen ist, und es ist doch für den einzelnen Bezirk sicher ein Vorzug, wenn man nur ein Sonder— gericht einrichtet und nicht noch den Ausnahmezustand verhängt.
Es ist unmöglich, die Hochverratsprozesse, die in diesen Bezirken
Hochverratsprozesse — ich weise auf den Freistaat Sachsen hin, wo derartige Prozesse eingeleitet sind — ist es unbedingt nötig, auch die Sondergerichte in den Bezirken aufrecht zu erhalten, die nicht vom Ausnahmezustand betroffen sind.
Es ist ein beschleunigtes Ermittlungsverfahren für alle leichten Fälle gefordert worden. Ich kann Ihnen versichern, daß ich von vornherein darauf hingewiesen habe, die leichtesten Fälle sollten so Aber diese leichten Fälle bedürfen des ordentlichen Verfahrens nicht, gerade für diese Fälle ist das außerordentliche Verfahren vor den Sondergerichten besonders geeignet.
Der Herr Abg. Dr. Rosenfeld hat gefordert, daß dem Ange⸗ klagten in allen Fällen eine Anklageschrift zugestellt werden solle. Es steht durchaus in dem Ermessen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. ob von der Anklageschrift Gebrauch gemacht werden soll, und aus gewissen Bezirken sind mir Nachrichten zugegangen, daß in jedem einzelnen Fall eine Allageschrift zugestellt worden ist. Ich selbst habe Anweisung dahin erlassen, daß soweit wie möglich eine schrift⸗ liche Anklage erhoben werden soll. Aber zur Beschleunigung des Verfahrens trägt es eben bei, daß unter Umständen keine Anklage—⸗ schrift zugestellt wird. Und ich frage Sie: was soll der Angeklagte mit einer Anklageschrift, wenn das Delikt vollkommen klar ist? (Wiederholte Zurufe von den Ver. Komm.) — Wenn Sie glauben, mit derartigen Bemerkungen etwas machen zu können, dann steb⸗ Ihre Sache offenbar schlecht. Kommen Sie mit Gründen! Ich bin bereit, Ihre Gründe zu widerlegen. — (Zurufe und Unruhe bei den Ver Komm.) Ich sage also: in gewissen Fällen trägt die Anklage— schrift nur zur Verschleppung des Verfahrens bei. (Wiederholte Zurufe von den Ver. Komm) — Kommen Sie mir nicht mit der⸗
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