1921 / 94 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Apr 1921 18:00:01 GMT) scan diff

also das ein ige gesetzliche Währungsgeld, der Frank nur ein g setzlich mlaufg geld im Saarneb et. der Vertrag dem Franken diese ben bevorrechtet wie der Mark, nämlich Geld erbindlichkeiten tilgen zu können, ebne daß Cs des Ginverständaisses zwischen Gläubiger und Schuldner über 1 bedarf. Dies gilt aber F 32 nur insoweit., als der hat, sich bei f

Deutschland dt durchdrungen von der Ueberzeugung, daß es für die Wiederberstellusig des wirtschaftlichen Friedens in der Welt un—⸗— zerstõrten Gebiete wieder nne das nicht gescheken ist, bestebt die Gefahr, das die Gefühle des Hasses unter den Fegeisiaten Völtern nicht ver. schwinden werden. Dent ichland erglärt fich desbalb nochmals auf dag bestimmteste bereit, am Wiederaufbau mil allen rerfsigbaren Mitteln und Kräften mitzuwirken und bei der Durchführung im einzelnen Wunsch der beteiligten berũcksichtigen.

In der am 21. April 1921 unter dem Vorsitz ustizrats Dr. Kempner abgehaltenen Voll Reichskglirats wurde in der Hauy des Deut chen Kalisyndilats G. m. b. H ̃ Erhöhung der Inlandspreise für Kalisal fabrikate erõrtertt 9 Dieser Antrag, welcher eine Preiserhöhung von ooo für Kalirobsalje, von düngesalze mit 49 // Kzo-Gehalt und für alle salze sowie Kalisalzfabrikate von 70 ,½0 der bisheri höchstvreise vorsiebt, 12 Stimmen) angenommen. Kalierzeuger, der werkaangestellten.

ö 1 z Nur ausnahmsweise räumt umgänglich notwendig ist, die im Kriege aufzubauen.

tsache der er vom 6. A l ze und Kal

mit Wirkung vom 21. Apri

lung in rieser mãß dem . 2 Stent das Recht trãgen über Nebenanlagen

ng der Kohlengruben französischen Geldes Gleichstellung mit der Mark genießt der der subjektiv und objektiv genau ichstellung nur für Geldverbindlichteiten, französische Staat beteiligt ist. und obiektiv greift sie nur Platz. so weit es sich um Verbindlichkeiten handelt, die aus der Auabentungœ der Gruben und ihrer Nebengnlagen herrühren. Es muß besonders Bestimm ung eine Ausnahme D desbalb bleiht für alle anderen Beziehungen der allgemeine Grundsatz. des § 32 bestehen, wonach nur der Mark die Eigenschaft als gesetz⸗ licher Währung im Saargebiet zukommt.

Mit diesen vertraglich

Mächte soweit

Für die Art der Durchführung des Wiederaufbaus erlaubt sich die deutsche Regierung unter Aufrechterhaltung ihrer seit 1919 ge— machten Angebote zusammenfassend auf folgende Möglichkeiten hinzu⸗

irgendmöglich zu 3 gen Kalidinge

mit Stimmenmehrheit Dafür, stimmten die Ver schen Kalispndikats. d

aus den Kreisen der Kali verarbeitenden und der Sachverständige für Kalibergbau Vertreter der im K kationsbetriebe beschäftigten Arbeiter und Verbraucher sowie der Arbeitervertreter aus verarbeitenden chemischen Industrie.

ank also nur in einem renzt ist; subjeftiv gilt i denen der

Länder, des Deut des Kalihandels

L

Deutschland könnte den Wiederaufbau bestimmter Städte, TVecken tfammenhängender Teile des Wieder. aufbaugebiets unter Uebernahme sämtlicher Kosten in eigener Regie oder durch Vermittlung eines interngtionalen Siedlungsunternebmens Bei einer derartigen Regelung würden vor allem die Erfahrungen verwertet werden können. welche Deutschland bei den Kriege zerstörten Gebiete Ostpreusens gema ht Deutschland will im Augenblick davon abseben, diesen Vorschlag näher zu erläutern, da sein Grundgedanke bisher Regierungen auf Bedenken gestoßen ist.

Industrie

betont werden, daß die e ö . gegen, stimmten di

oder Dörfer oder bessimnmler n

der landwi übernehmen. festgelegten Grundsätzen setzt sih die Ver= der Regierungekommission vom 16 März in Wederfpruch. erordnung will für eine große Zabl von Geldverbindlichkeiten im Saargebiet an Stelle der gesetzlichen Währung eine andere setzen. und zwar für Verbindlichkeiten zwischen der Regierung und der Be— völkerung. An diesen Verbindlichkeiten ist weder der französische Staat keteiligt, noch stebt die Ausbeutung der Gruben unz ihrer Nebenanlagen in Frage. Deshalb wären hier Zahlungen in Franken nur bei freier Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zulässig. Tatsächlich aber will die Verordnung einen gesetzlichen Zang zur Zahlung in Franken einführen derart, daß di Leistungen der Eisenbabn und Pest nur gegen Entrichtung der Gebühren in sollen. Hierdurch wird also dem Franken die Gigenschaft eines geseßz- lichen Währnngsgeldes beigelegt, und zwar nicht etwa nur neben der Mark, wie es der Vertrag soggr bei dem erwähnten Ausnahmerecht des französijchen Staates borssebt. sondern unter voller Ausschaltung der Mark, des einzigen gesetzlichen Zablungsmittels. Verordnung der

Wiederaufbau der im

bei den alliierten

.

tschland ist ferner willeng, nnabhängig von der zu J wor- geschlagenen Negelung feinen Entfschluß, alsbald ür den Wiederam fan der zerstörten Teile Nordfrankreichs und Belgiens alle Hilfsmittel bereitzustellen. Deutsche Geyverkschaften haben beschlossen, folgende Leistungen anzubieten: x

1. In den zerstörten Gebieten sofert nach Maßgabe der näheren Wünsche der alliierten Regierungen Aufräumungsarbeiten und Auf⸗ forstungsarbeiten vorzunehmen; Ziegeleien im Ausbaugebiet instand zu setzen oder neue ju errichten, ebenso Kaff, Gips- und Zementwerke daselbst zn erbauen, die erforderlichen Maschinen ; Gewinnung und Verwertung der dort verbandenen Rohmaterialien für Baustoffe Seginnen n können, Fiersiber binaus heimische Bau⸗ stoffe und Baumaterialien aus Deutschland zu liefern:

3. Vorfebrnngen zu treffen, daß die im Aufbaugebiet nicht vor⸗ Maschimen für Baujwecke aus Deuntschland herangeführt werden können, eiwmschließlich der Baustoffe, die für die Einrichtungen erforderlich sind; sofort mit der Anfertigung von Bebelfebauten aller Art. mindeftens aber 25 009 Holzhäunsern (Wobnbäusern) zu beginnen und dieie vor Beginn der kälteren Tahreszeit aufzustellen, um der unge- mein dringenden Wohnungsnot in den zerstörten Gebieten vorerst zu begegnen;

d dazn die Ausstattung, z B. die Möbel, Oefen, Kochherde und Kochgeschtrre, zu siefern;

6. nach den Plänen und unter Kontrolle der französischen Be⸗ hörden Hoch- und Tiefbauten jeder Art auszuführen. in eigener Regie der franz ssiichen oder der deutschen Regierung oder in gemeinwirtschaftlichem Betriebe oder durch vrivate Unternehmer. betriebe oder unter Zulassung aller drei Betriebsformen ausgeführt werden sollen, wird nach den Wünschen der alliierten Regierungen zu bestimmen sein.

Die deutsche Regierung ist willens, auf den Boden dieser Vor Im Einvernehmen mit den deutscken Bauarbeiter⸗ organisationen einschließlich der Orqanisationen der Angestellten und Beamten versichert die deutsche Regierung daß die Mijglieder dieser Organisationen bereit sind, beim Wiederaufbau der zerstörten Gebiete durch Arveitsleistung mitzuwirken

ken bewirkt werden

und Geräte zu liefern, um mit der

. Rea terung skommission vom 16. März bedeutet daher eine Abänderung des V trags von Versailles in einer legender Bedeutun mit allem Nachdruck Ein und derlangt ihre Aufhebung.

Das „Wolffsche Telegraphenbüro Mitteilung:

Aenderung tretenden Mit schluß wegen Kalilohnprütungestelle gefaßten Beschlüssen Verfahren sämtlicher Kalistellen zugestimmt. wegen Abänderung der §§5 22. 76 sührungfvorschriften zum Kaliwirt Erböbung der Zahl Ter stellvertret stelle ferner auf die Befugnis des Deutschen Kalispndikatz Ausjuhr von K

r Frage von grund- Die deutsche Regierung erhebt ines Veit e pruch gegen diese Verordnung

bandenen Geräte und un Entwürfen d

O, 84. 96 und 106 der schaftegesetz gefaßt, die s Beisitzer der K

verbreitet folgende

Die auch in den Preufiscken Landtag gelangten Gerüchte, daß bei der Reicksregierung ein Miimatum eingegangen sei, das die An=

; der Stellung von Anträgen aur Ein und sse innerhalb 24 Stunden verlange, ent. ö J .

und Kalierzeugnissen sowie auf die den Sonderfabriken währenden Beteiligungeziffern und. Ergänzung der Straf Schlußbestimm unge

nabme der Paniser Bescklü bebren jeder Grund

der vorerwähnten

Durchfũhrungvborschristen Bundesrat erlassenen Kaligeseßzeg binsichtlich wurden aufgeboben. ltungskörver der Rall. ten Beschwerden sber wurde Stellung die Frage der Julassung der Anz. Efelsanres Kali seitens chemischer g mit 5 40 der Durch

Ab Schãchten nsn. ädigungen an Arbeiter und An. verbundenen Uebertragungen bon

Ob diese Bauten In der Zeit vom 12. bis

zwischen Vertretern der deutsch gierung Verhandlungen über die Regelung der sich aus von Versailles ergeben zen Options— rechte der beiderseitigen Staatsangehsrigen siatt⸗= ge unden. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind in einem gemeinsamen Protokoll zusammengefaßt worden, das als Grund⸗ lage für die in den nächsten Tagen in Paris beginnenden end— gültigen Verhandlungen

zum 21. April haben in Posen

en und der polnifchen Re— Ausführungsbeslimmungen zu

der Gewäͤbrung von Abzügen (Pressnachlässen Zu Ten von den Einrichtungen im Selbstverwa industrie gemachten Anregungen und vorgebrach die U usführungsbestimmungen zum Umsatzsteue Schließlich wurde noch die F fuhranträge für chemisch reines schw Fabriken im Hinblick auf 8 76 in Verb fübrungevorschriften zum Kaliwirtschaftsgesetz eines Antrags wegen Neuerlasses eines Abteu verbots von und wegen Gewährung von Entsch gestellte bei Stillegungen und damit Beteiligungsziffern wurde vertagt.

Friedens vertrage von

genommen. schläge zu treten.

ienen wird.

Vachdem bereits im Sommer v. J. die Ausgleichs ãmter von Frankreich, Belgien und Elsaß⸗Lot ringen sowie das Aus⸗ gleichsamt von Großbritannien 1 am Ausgleichsverfahren teilnehmend Protektorate der Verkehrs der am teiligten Gläubiger und Sch haben sich, wie amtlicherseits du büro“ bekanntgegeben wird, inzwis von Indien und

Die Verständigung über alle hiernach zu klärenden Fragen er. fordert eine gewisse Zeit, andererseits haben die Geschärigten ein großes Interesse an einem schnellen Nufban ibrer Wohnstätten und Anlagen. Die dentsche Regierung erklärt sich des balb bereit. sorort und bis zur Schaffung einer weiteren Regelung denienigen Ge— und sonstigen Anla nen und vertrauens Mit diesen Unternehmern Interessen vertretungen voll. aufste len.

etzteres gleichzeitig für die en britischen Kolonien und Zulafsung eines rein informatori⸗ Ausgleichs verfahren be⸗ uldner zugestimmt haben, „Wolffs Telegraphen⸗ . ch Italien sowie die britischen Dominien Neufundland, Neuseeland damit einverstanden im Auaggleichs verfahren mit u Schriftver lehr

ugelassen wird, als er ledialich der zöhe der in Betracht kommenden Ver diese Stellungnahme der von den deutschen von jeher vertretenen Auffassung entspricht, informatori Ausgleichs verfah mit Staatsangehõ mehr im Wege.

bindlichkeiten abziele Bezahlung, dürfen da mittlung der Ausgleich

Mecklenburg Schwer n. In der gestrigen Sitzung des Landtags gab d Ministerpräsident Stelling zu Beginn der Sitzung eine ab, in deren Verlauf er u. a. folgende

fassung des Mecklenburgischen Freisaateh (Gegen jeden ungesetzlichen Angriff den

2. Demokratisierung der Verwaltung. 3. Ausbau der Selbstverwaltun der Befugnisse der Drosten auf Mindestmaß.

4. Sicherung und Aus Angestellten und Beamten. Sicherung und Ausbau sozialpolit ete der Rechtsentwicklung. Maßnabmen zur Bekäm Bekämpfung der Arbeits losigkeit derung des Sie dlungswesens. chführung der Trenn 9. Duichfũhrung der Einhe

zerstõrten Hänser sehben wollen,

schãdigten, wiederaufgebaut Unternehmer Geschãdigten Bauvrojekte

seistunasfãhbiage 8 Regierungs erklärun Programmpun 1. Sicherun in der der tschen

rechts oder links.

zu benennen. önnen die die Regierun/ Australien,

mit Kostenanschlag

bezeichnen, mit denen sie in Verbindung zu treten wünschen. deutsche Regierung ist bereit, die gesamten Kosten solcher Revarations— bauten, soweit sie in Papiermark gejablt werden können, gegen Gut— schrift auf Reparationäkonto zu übernehmen, während sie die Zabl'ung der in ausländischer Währung entstehenden Ko

it Deutschland der Beteiligten insoweit eststellung der Art und indlichkeiten dient. zuständigen Stellen s icht, steht nunmehr dem schen unmittelbaren Schriftverkehr der am ren beteiligten deutschen Staatsangel en der genannten Länder kein H e auf die endgültige Regelung der Ver⸗ aden Verhandlungen, namentlich über die gegen nach wie vor nur durch die Ver⸗ ; sämter erfolgen.

usgleichz verfahren zwischen D gen deutscher Gläubiger ode siamesischen Schuldner bezw. Glaub auptstelle des Reichsausgleichsamt nfragen müssen an den Güter mit der Anschrift Property in B fertigung, nach ausgleichsamt eingereicht werden.

unmittelbare 8. ; ung der Aemter unter Beschränkumz das im Staatsinteresse notwendige

bau der bestehenden Rechte der Arbeiter, ischer Maßnahmen auch auf

pfung der Wohnungsnot sowie zur durch Schaffung von Arbeit.

sten weiterer Regelung

Falls die alliierten Regierungen wünschen, daß die Mitwirkung der deutschen Regierung am Wiederaufbau in anderer als den vor- stehend vorgeschlagenen Formen erfolgt, so ist die deutsche Rezie bereit, jede von alliierter Seite gegebene Vorschlag eingehend und gewissenbast zu vrüfen und zu er— örtern, um Auch in jeder andern den dortigen Wünschen entsprechenden Form am Wiederaufbau teilzunehmen. die alliierten Regierungen,

Einzelheiten

Anregung und jeden ge⸗

Die deutsche Renierung bittet ung von Kirche und Schule.

die erforderlichen Besprechungen über ; der zu treffenden Regelung möglichst sosort einzuleiten. land und Siam ; uldner an ihre iger ausschließlich durch die Berlin zu .

er für fei e An den Custod:; ; fen tet sein und in dreifache

glischer Sprache, dem Reichs⸗

sind Anfra

Großbritannien und Irland. Erwiderung auf eine Anfrage sagte der General⸗ nwalt für Irland im Ünterhause, es lägen vor, daß zwischen der roten Sowjetregierung und nfeinern in Irland Beziehungen nd ; n gen Tagen hierüber ein Weißbuch veröffent⸗ lichen zu können. 6.

QD schaftsko

Die Reichsregierung hat wegen d nahme deutscher Zollbeamten d Rheinland kommission bei Errichtung der Binnen— zollgrenze laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Stellung eingenommen: eutsche Regierung hat es in der durch die Zeitun öffentlichen. Protessnote ass allen Grundsagen de svrechend bezeichnet, daß die sich das Necht in für bie widerrecht! Deutschland anzufordern. der Reichsre Sinnes sein.

Unter Festhaltung an diesem Standpunkt erklärt die deutsche Regierung ausdrücklich, daß die An wendnmn a der Disziplinar⸗ t eamtenrechts win gung solcher Dien stleistungen nickt l Folgt aber ein Zo Beamter hältnisst einem Befeb! zur M im neuen Zollgrenze, so wird ihm hier

der Inanspruch⸗ urch die Interalliierte siamesischen Treuhãnd kok“ geri öglichkeit in

beständen.

é run r Moral wider⸗ e Interalliierte Rbeinlandkommission für lnspruch nimmt. Dienstleistungen deutscher Beamten che Errichtung elner Jollgrenze gegen das Die gesamte Zollbeamtensckaft wird mit gierung in der Beurteilung der Zwangsmaßnahmen eines

parlamentaris ng resses veröffentl es dem „Reuterschen Büro“ einer Besetzung des R

usschuß des Gewerk— ie Erklärung i zufolge heißt, dem Vorschlage uhrgebiets sollte mit allen diplo— en Mitteln entgegen gewirkt werden. Die strittigen n wären einem neulralen Schiedsgericht zu überwelsen.

Faankreich. ; and unter dem Vorsis des Minister⸗ itzung statt, um die Schluß folgerungen chverstänbigen über die etwa nötig Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland dieser Sitzung waren der Marschall Foch, d

Weygand sowie Doumer, Toucheur und

chsregierung hat als Mitglieder in bie Kom— s ur Vereinfachung und Verein Reichs verwaltung den Staatssekretär D Unterstaatsiekretãr a. D. Dr. Busch, Drews und den Staatssekretär a. D

mission z heitlichung der r. Peters, den den Staats minister 1. D. Rüdlin berufen. de utschen Der Reichsminister für Errährun Dr. Hermes traf mit dem bayerif erhofer,

und Landwir andwirtjcha ft denten des hessif rungs amtes Neumann, bem Staatsserre⸗ seines Ministeriums, sowie rien der Landes reg ein, um die groß

Gestern vormittag prãsidenten Briand eine er französischen Sa

unter dem Zwange der Ver⸗ dirkung an der Errichtung einer

danders⸗ aus kein Vorwurf gemacht werden. chen Lander⸗

är Dr. Hu ber ̃ Vertretern von ierungen am 20. April in roßen Werft⸗ und Hafen⸗ ie Anlagen der besichtigen.

und einigen Herren Ernährungs minister Wilhelmshaven anlagen, insbeson dere auch

havener Hochseefische rei zu Dr. Dermes betonte, dem Wolffschen Tele mit aller Kraft für den W vbersprach feinerseits im Ra In einer Rede erklärte er, lebung der ungehenen in den Werte lebhaft

prüfen. Bel Jenerale Bua Zeyd eur zugegen. der Beratung

vom Verkaufswert der h gestrigen Sitzung bet Sen Do um er, es handle sich

genommene Sanltion, zweifellos notwendig würd sehe, daß bie erste einst Sanftion restlog ange für, daß auch Die Kam m Bieheraufbauge Gr ern fand in Paris r (rbeiterverband; einbe Wiederaufbau ; & Abgeorbneten Bas Die Kon erenz beschloß,

Die Regierung kommission des Saar angeordnet, daß vom 1. Mai ab bühren bei Post und Eisenba und die Gehälter und Löhne bei diefe ken bezahlt werden sollen. Wie, W erfährt. hat die Reichsregierung wegen Protestnote an den Völkerbund und a ssion des Saargebiets

Saargebiets hat belanntsich im Saargebiet die Ge⸗ Franken erhoben erwaltungen olffs Telegraphen⸗ Verordnung n die Ne⸗ gerichtet. In

Caen den Vertrag ven Versailles. aargebiet sind durch s 32 der Vertrags festgelegt.

Wilhelms⸗ er. . der 50prozentigen Abgabe benbu ro zufolge, enutschen Waren in der nor nats erklärte der Fincnzminiiter ier um eine gegen Teutschland an= rend ar dere wichtige Sanktionen en. Es sei notwendig, daß man immig von den Alliierten angenomment 3 an Tas sei ein Bemeis die späteren Sanktionen ausge führt würhen.

er hat vorgestern das Budget für dat biet angenommen.

in Franken be

ñ b iederau bau der Zadestar hmen seines Resserts jede mögliche linter⸗ er, daß das Reich an einer Se früberen Marinear lagen ruherten und nichts ,, vůge in den Jadestadten Geistes und deutscher werden, aber

ierungs kommi er Note heißt es: Diese Verordnun Wãahrn nog vera Anlage zu Artikel 46

franzbsischen Geldes

Vor aussetzung, Zargebiet bleibt; jedoch und Schuldner freigestellt der Mark des Franken eine Ginschtãnkung der

in reressiert sei Möglichkeiten ͤ des Virt schafts lebens Die Ereugnssse deutschen der Zerstörung sberliefert könne man nicht abwracken. Ihm, dem führt worden, das durch die wirtschaftlicken V Maßnahmen in der Zeit der Zwangäwirtschaft der! und daß hier schnell umd krafti⸗ g ein weiterer Zweig der anheimfallen soll.

wenbet werbe. In dieser Be⸗

ĩ Technik könnten zwar Umlauf des

den dentschen Heist elbft ister, sei vor Augen erhältnisse und manche

Saargeblet nscht verboten Mark die all

Reicheminist

einige gesetzliche Wäkn h wird eg dem Belieben v sich in gegenseit u bedienen. ertragsfreihe

bie pan ber C. onferenz der befreiten ge rern unter dem Vorst Hürgermeisters von Lens i Altionskomltee von Mitgliedern

markt fast lahmgelegt jei werden müsse, wenn nicht

schaft der Veinichtung

. on Gläubiger iger Nebereinkuntt neben und in dieser Beziehung ift. wirt Die Mark ist

deutschen Volkte⸗

it verboten.

Mlitasteder für die in Frage kommenden Teyartementa) i f. das sich mit der fran ösischen Negier ug in Verbindung n soll, um allgen eine Grundijn en sür ken Wiehergufbau fest⸗ har im engeren Zusammenarb eiten mit den bereits beslehenden sfationen der. Geschädigten und mit den Arbeiter⸗ den eine praklische Löösung des Wiederaufbauproblems suden. Tas Aktienskomitee wird seine erste Sitzung n. Mat abhalten. Es hat, den Auftrag zur Augarbeitung , Statut und zur Einsetzung emes Büros sowie . drei Monaten einem erneuten Kongreß einen Be⸗ ih iber seine Tätigkeit und seine Er olge zu erstatten. Tie sunseren endete mit der Annahme einer En tschligßung, in t um Ausdruck gelangt., daß die Summe, die Deutschland freich schulde, nngeheuer sei, daß aber der Hauptreichtum utschlands in seiner Arbeit und in seiner Produktion zu ö fei, und daß infolgedessen ein Wiedergufbauprogramm nter Nichtbeteiligung der deutschen Arbeiter kaum denkbar sei.

Ter Ministerpräsident Brianb sandte an den sonmnissar für augwärtige Angelegenheiten Tschitscherin ein segramm mit der Versicherung, daß die französische Re⸗ (mg Lie ihr auferlegten Perpflichtungen hinsichtlich ber Heförke rung der russischen. Soldaten ngch Ru ß⸗ sind voll ersüllt kabe, aber die von Tschitscherin vor—= shiogene Kommission zur Kontrolle der heimkehrenden Ii dalen für zwecklos halte, da kein einziger russischer Soldat nftelmillig zurückgeblieben sei. Den sreimillig zurüchgebliebenen pethe Franfreich voch einmal den Vorschlag machen, sie an

fremösische Küste oder Grenje zu bringen, von mo aus bie Eonsetregiervrg se reach Tyßland zrrückbefördern könne. Sie sinnte einen Handels bampser nach Marseille zum Abholen

feen Rußland.

Tor , Wolfe Telegrapher büro“ rerbreiteten Helsingforser fahhrichten zusos ge waren die militärischen und zivisen leitenden her in ich leiten ber Sowsetregierung zu einer Konserenz ia Moskau zusammengernsen worben, in der die Möglich kit einer Frühjghrgoffensive erörtert wurde. Die 4, z, 9. 10. und JJ. Armee sowie die Trurrenfontingente, die ht Garnisonen dem Ortent zunächst haben, seien zur Teil⸗ nehne an der Offensive ausgewählt worden.

Ttalien.

Der Ministerrat bat ber „Agenzia Stefani“ zufolge die sfkaabe der deutschen evangelischen Kirch en an die ußrünglichen Besihzer beschlossen.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß zur Ausführung ker Festimmungen der Nerträge von Versailles und Saint sermain über die Beschlagnahme der feindlichen Füter und in dustriellen und kommerziellen Unter— tehmungen, die heute in den Besitz beg Staates übergehen rrerken. mit Areral me ker kleinen Besitztümer, die Gegen= sund eines früheren Erlasses waren.

a 4 Eehweiz.

Beisialich er Zonenfrage bei Genf hat ber Bundeg⸗ unt ber fran zöfischen Regterung eine Note söberreicht, in der er auf seinem schon geäußerten Standpunkt beharrt und inrdert, daß die Frage einem Schiedsgericht unterbreitet werde.

T schecho⸗Elowałei.

= Am Aus schuß für auswärtige Angelegenheiten punrde gestern der Staa svertrag zwischen der Tschech o⸗ Slowakei und Dentschland üher die Staatsbüraer⸗ schaff, ver zur Aufklärung der unklaren und striftigen Runkte her rtikel 84 und S5 keg Versailler Nertrogs hient. ver⸗ mdelt. Ter Gesetzentmurf wurde dem Tschechoslowalischen Yresebüro zufolge ohne Debatte genehmigt.

Grieclenland. Tie Fommissien für bie Verlastunesrerißion Fat roch einer Kawazmelbung mit großer Mehrheit das Prinzip bes Frauenstimmrechts angenommen.

ö Turkei.

Der Agence Savas“ zufolge wird aus Angora unter dem H. rril aemeldet:. .

Der Vormarsck der kemalistiscken Tru ven an Mn Front von nschak dauert an. Die Türken mochten neuer⸗· dines 20 griechiscte Giefarcene und erbenteten vier Geschütze sowie ane Meschinepaer ere. Noch einem Telceramm, aus Adana bat CGislicten die Durchfsißrung des französisck-fürkischen Abkommens

begennen. Der Bürgermeisler von Adana ist zurückgetreten.

8 Amerika. , . .

Tas amerikanische Reyräsentantenhaus hat das dere, Fetreffend bie Einschränkung ber Einwanderung, mgzenommen.

Tech einer amflicken Melhung wurden englische Schutz-; uppen am 25j. März bei Labha an der indischen frenze angegriffen und rerloren 16 Tofe und 2 mndete. Zur Nergelfung wurde die Stadt Makin von egern kestig bombardiert. Nuf eine Rehe von enalischen mrerten und ihre Reagleitmannschaften sind heftige An— fe erzolgt. Die riffschen Truvpen verloren vom 5. bis M Lyril 34 Tote und 75 Verwundete. ; 1

Der Minsster für auemörtige Nnaoelegenbeiten der Feynkkif ves Fernen Ostens Kraanostschekom hat an den nesichen Minister Feg Meußern im Austrage der -National⸗ eren mlung ein Telegramm gelandt mit der Mitteilung von, de Fiszung ber Republik und dem Rugbruck der Hoffnung. nf farwelse Ynerkennung der Republik und auf Anknũpfung n Handelsbeziehnngen. . .

c ee, me, ee ma m . von ĩ ö

DVarlamentarische Machrnichten. j Tem Reich stagg ist ber Entwurf eines Nachtrags 1 Tn re rtr, für das Rechnungssghbr ä ur Beschsußffasfung zugegangen, nach dem dem zm ltzolan für bie assgemeine Reichzverwaltung hinzu keen sollen;, im ordentlichen Haushalt bei den Ein- nuimen ] hn 1 63 835 4M, hei den fortdauernden Aus⸗ len 4502 02 525 M und bei den einmaligen Ausgaben n zw „6, im außerordentlichen Haus halt bel n Sinnahmen und Ausgghen 9 952 76 3535 A6. Der Reichs⸗ ninister der Finamen soll ermächtigt werden, zur Bestreitung maliger außerordeniischer Ausgaben die Summe von lg he ges im Wege der Anleihe flüssig zu machen,

meistery bei den Prerinzial⸗ usw. Behörden: ! der Stellen als Amtsgehilfen in Sruppe . big zu 1 der Stellen als Amteobergebilen in Gruppe 11I einschließlich der Botenmeister, Kastellane usw. . 2 Von der Gesamtzabl der Stellen für Ministerialamtsge hilfen bei den ohersten Reichtbehõrden: ½ der Stellen als Ministerial= amtsgebilfen in Gruppe II, bis zu Ilg der Stellen als Ministerialamtg obergehilfen in Gruppe L einschließlich Dber⸗ botenmeister. Ministerialbausinspeftoren uw. Von der Gesamtzahl der Stellen für Kanzleibeamte bei den Provinzial uw. Be

nachdem von dem gesamlen Anleihebedarf in Höhe von 19632592 563 K durch die Gesetze vom 4. und 6. Juli, vom 30. Oftober, vom 20. Tejember 1920, vom 2. Februar 1921 und durch das Gesetz, betrefsend die Feststellung des Reichs⸗ haushaltsplans sür 1920, hereits Anleiheermächtigungen in Höhe von zusammen 17 982 g59 600 4 erteilt worden sind. Vorbemerkungen zu diesem Nachtrag wird ausgeführt: Zur Erzielung ven Ersparnissen wird ein schleuniger Ab⸗— bau des Verwaltungsapparats angestrebt. soll erreicht werden durch die Berringerung der ge; Beamten stellen und durch die im Besoldungsgesetze vom 39. April 1820 vorgeschriebene nisterialbeamtenstellen in Stellen niedrigerer

22] ah sollen durchweg bei allen Tienst⸗ stellen ie nach Lage der Verhältnisse die planmäßigen Beamtenstellen big auf 75 vo der im Haushalt für 1820 vorgesehenen S herabgesetzt werden in der Weise, daß von den freiwerdenden Stellen bis auf weiteres nur jede zweite wieder besetzt werden darf. hiervon sollen ingbesendere

Stellen als Kanzlei= assistenten in Gruppe 19, bis zu R der Stellen als Kanzlei⸗ sekretäre in Gruppe V, darunter die Stelle des Kanzleiwor⸗ Die Kanzleibeamten, für welche die Anmerkung 1 zu den Kanzlei etretãren ei besonders großen Bebörden können Stellen für Kanzleisefretre als Leiter oder alg Vorsteher von Ab- teilungen nach sachlichkm Bedürfnig in Gruppe Vl geschaffen werden; in Gruppe VII nur die Stelle des Hauptvorstehers ale Kanzleiobersetretär. . 4. Von der Gesamtzabl der Stellen für Kanzleibeamte bei den obersten Neichs behörden: . lanzleisekretäre in Gruppe VI, big zu 169 der Stellen als Ministerialkanzleiobersekretãye in Gruppe VII. Freiwerdende Stellen sind in solche der Gruppe 7 umzuwandeln (. oben), bis ein Stellen verhältnis erreicht ist von ae in Gruppe V, bis zu ? in Gruppe VI, his zu 1 in Grurre VII. 5. Von der Gesamtzabl der Stellen für Registraturbeamte bei den Provinzial⸗ usw. Behörden: 20 der Stellen als Re⸗ istraturassistenten in Gruprpe V, bis ju i, der Stellen als egistratoren in Gruppe LI, in Gruppe VII nur die Stellen der Registraturvorsteber. Bei besonderg großen Behörden auch DOberregistratoren als Leiter oder als Borsteher von Abteilungen in Gruppe VII, in Gruwre VIII nur die Stelle des Ver— stehers der Registratur einer ganzen Behörde. 6. Von der Gesamtzabl der Stellen für Regiftrateren bei den 1g der Stellen in Gruppe VI. Is der Stellen in Frurve XII, Mu der Stellen als Ministerial= registratoren in Grurre VIII. Fis zu *, der Stellen als Ministerialoberregistrate en in Grupre IX. . frei werdenden Stellen des eintacheren Bürodienste⸗ (Sefretãre) in Grurpe VI sind in selche der Grurre (Assistenten) umzuwandeln, bis ein Stellen verbältnig erreicht ist von 26 in Gruppe V, big zu 16 in Grurre VI. 8. Von der Gesamtzabl der Stellen des schwierigeren Bäre⸗ dienstes Obersekretare und aleichartige Beamte) bei den Previn zial⸗ Obersefretäre Gruppe VII, big ju 27, der Stellen als Insrefteren in Stellen als Qherinspefteren in Grupve 1X, soweit sich dies mit dem dienstlichen Ber ũrfais Die Beamten, für welche die Anmerkung 1 jählen zu den ̃

Umwandlung von

Gruppe IV zutrifft, zählen zu

esoldungsgruppen 8 Gruppe V.

echnun ge jahre l

für die noch im Aufbau befind⸗ lichen Behörden und die Stellen für Beamte in leitender Stell ung zugelassen werden; bezüglich ihrer bleibt Vereinbarung mit dem Reichs⸗ minister der Finanzen im Einzelfalle vorbehalten.

ei den Ministerialräten, Ministerialamtmännern, Amtmännern bein Reichsgericht und Reichsfinanzho, Ministerialoberregistratoren, Reichsgerichts oberregistratoren, Reichsfinan zhofsoberregistrakoren und Ministeriallanzleisekretären schreibt daß Gesetz vom 17. Dezember 1920, betreffend Aenderungen des Besoldungsgesetzes vom 30. April 1920, vor, daß ein durch den Haushaltsvlan zu bestimmender Teil der Stellen in solche niedrigerer Besoldungsgruppen umzuwandeln ist. ür Stellen von Ministerialräten: für Stellen von

der Stellen als Ministerial⸗

In Betracht kommen zunächst Stellen der Besoldungegruppen XII und XI, Ministerialamtmännern usw.: Stellen Fer Besoltungegruppen 1X, VII und VII, für Stellen von Ministerialoberregistratoren usw.: Stellen der Besoldunge gruppen VIII, VI und VI, für Stellen von Ministerialfanzleisekreiären; Stellen der Beseldungegruppe JJ.—

Diese Maßnahme soll vem Rechnungejahre 1921 ab einheitlich Um as angestrebte Zel möglichst bald grreichen, obne die im Interesse des Djenstes unbedingt erforderli Erbaltung eines geeigneten Nachwuchses für einer Stamm ausgebildeter Fachleute zu gefährden, wird die Durchführung in der Weise beabsichtigt, daß von ie zwes freiwerdenden Stellen der obeneiwähnten Art die eiste in eine Stelle einer niedrigeren Gruppe umgewandelt und die zweite wieder mit einem gleichen Besoldungegruppe besetzt wird; dies hat sich so lange zu as in den nachstebenden Richtlinien über die Be— sörderungsstellen angegebene Zahlenverhältnis erreicht ist. im allgemeinen so vor sich zuwandelnde Stelle wechselweise durch eine derjenigen der in Betracht kommenden niedrigeren Besoldungsgruppen ersetzt wird, die das vor⸗ erwähnte Zahlenverhältnis noch nicht erreicht hat. Abneichungen von dieser Regelung des Abbaneg der Ministerialbeamtenstellen können sachlichen Bedürfnis mit vorheriger Zu— stimmung des Reichsministers der Finanzen erfolgen.

Neber die in dem neuen Besoldun förderungsstellen sind folgende worden, die bei Aufstellun zugrunde gelegt sind:

Für die Schaffung von Beförderungsstellen im Haushaltsplan ist im allgemeinen das sachliche Bedürfnis nachzuweisen. Grund⸗ ich darf bei Bemessung der Zahl der Beförderungsstellen, soweit ugelassen sind, nicht über J der Gesamt⸗ inausgegangen werden. Jedes Aufrücken höhere Stelle gilt als Beförderung. Voraussetzung für die Beförderung ist dienstliche Bewährung.

Bei Stellen. die für besonders qualifizierte Beamte Eingangsstelle

und zugleich Beförderungsstelle für Beamte einer niedrigeren Sruvr

sind (wie z. B. die Stellen füt Oberheizer in Gruppe 11I und ür DOberdrucker in Gruppe 1V), soll aus Tem Haus halt erfichtlich sein, wiepiel Stellen Eingangg⸗ und wieviel Beförderungsstellen sind. Die dem allgemeinen Grundsatz.

Die Sckaffung von Stellen für Beamte gls Leiter besonders wichtiger Dienststellen oder als Vorsteher von Büroabteilungen und in sonstigen Stellen von besonderer Bedeutung sowie als Leiter be sonders großer und schwieriger Aemter oder besonders großer Dienst. B. die Stellen für Mühlen⸗ und Bachmeister in VU, für Vorsseber der Kauptagenturen der Serwarte in I, für Füroinspektoren, Registratnrrorsteher, Konfusatz. sekretare bei den Auslandsbehörden, Postmeister, Oberin spektoren bei der Seewarte in Grupre Vll, für Magazindirektaren bei der Marine⸗ verwaltung, Reichs verpflegunge amtedirektoren, Neichsbekleizunggamtk· direktoren, Rementeamtgrerwalter in Grupre 1X, für Ministerial. amtmãnner ö Gruppe Xl) kann nur nach rein sachlichen Gesichteé«

unkten erfolgen. ö Im einzelnen ist folgendes Stellenverhältnis in Aussicht

der Gesamtzahl der Stellen für Amtegehilfen (Amts ö technische Gehilfen, Zoll“, Steuer⸗, Gerichtswacht⸗

obersten Reichs be börden:

durchgefübrt werden. einen ausreichenden

Beamten der

wiederholen, bis

wandlung selbst muß cb gehen, daß die um⸗ Gchruprve vit. big iu 16, der vereinbaren läßt. zu Gruppe VII Grupve Vll; die Stellen für Verwaltunge⸗ in Gruppe X rechnen zu 1/9 Stellen in Gruppe IX.

9. Von der Gesamtzahl der Stellen für Regierungzräte (und

chste bende Beamte bei den Previnzial⸗ um. Bebärden;

6 der Stellen als Regierungsräte in Gruppe X. bis zu *.

der Stellen als Regierungeräte in Grurre XI bis zu!

Stellen als Oberregiemnagräte in Gruppe XII Die Stellen für Regierungsräte als Mitglieder bei den

Tunzsätzlich in Grupe TI; aber beim Freiwerden von Stellen und kei Anforderung neuer Stellen ju vrüfen. wieviel Stellen für Regierunger ite in Gruppe X gejchaffen werden können, und ein Stellenver hältnis von e, 2, und I, wie vor anzustreben.

19. Von der Gesamtzabl der Stellen für Exredienten bei den oberften Reiche beb erden: 1M der Stellen als Oberregie rung.

1a als Negierungsinfrettoren in

Amtmãnner bei nachweis barem

esetze vorgesehenen Ge icht! inien aufgestellt g Tes vorliegenden Nachtragshaus halts mit

Reichsmittelbehõr den sind

t besondere Ausnahmen stellenzabl als Höchstgrenze

jekretãre ia Grurre XII. Re .

Gruype III, i alg Regierungaeherinspefteren in Gru

, als Ministerialamtmänner in Grurrve XT und big zu 1 in

Grup ve XI. .

rupre X zu besoldenden Vorsteber

selbstãndiger Ministerialamt mãnner)

¶Ministerialfanzleidirettoren) im Sinne dieser Regelung nicht zu den Epredienten Gruppe X.

11. Von der Gesamtzahl der Stellen für Referenten obersten Reichsbebörden: 1 der Stellen als Regierungsräte in Gruppe Xl, bis zu , der Stellen als Oberregierungsrate in Gruppe XII, bis zu /, der Stellen als Minislerialräte in

. Gruy pe XIII. ö 2.

12. Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Beförderung? grupren ist im allgemeinen nach der Gesamtzahl der Stellen in jedem Ministerium, jeder Reichsmittelbehörde und in jeder mit eigenem Personalhaushalt ausgestatteten Behörde zu be⸗

messen.

15. Hiernach würde sich die für einzelne Besoldungearupren zu= sässige Höchststellenzahl heispielsweise bei einer obersten Reichs behörde, wie folgt, berechnen:

Beförderung erfolgt nach

stellen (wie z. Grur pe ö*

genommen:

Expedienten Registraturbeamte

Referenten

direktor usw.

.LMin. Büro

Gruppe. Zahl der Stellen nach

entwurfe für 1920 Durch Umwandlung im Nachtragehaus⸗ halt 192 ;

s1

31

aut schl. Dirigenten. Rückführung auf 76 vH ergibt...

Diese Zahlen verteilen sich nach dem Ver⸗

Mithin können dauernd vorhanden sein ......

lassung von Deyisenerlösen für Augfuhrwaren seiteng deutscher

7 . ĩ ö . ö ; * . 14 Um dem Recknungtkofe die Mäglickkeit zu geben, die Inne ü

n gesetzlichen 6. i nn , erwaltungkweg angeordnet weiten, aul wer allsãbrlich . Recknungen über die Besoldungetitel eine Be⸗ röchnung nach dem Muster in Ziffer 13 mit dem jährlichen Stellenzu⸗ und »abgang beigegeben wir je Teuerungezuschläge gömäß 6 17 nd in den Cinzelbans halten überall nur mit b0 v an Für die durch die Gesetze vem 11. Tejem ler 1620 un 22. Januar 1921 mit Wirfung wem 1. Ofteber 1970 und J. Januar 192] ab eingetretene Erhöhung ist der Mehrbedarf im Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung ausgebracht

Errorteure im Ausland. traulich erklärt.

Der soisialpolitische Ausschuß Les Reichewirt⸗ schafterats verhandelte in seiner Sitzung am 21. 8d. M. übe der Reichsregierung gerlante Neuregelung der Arbeitszeit für gewerbliche Arheiter, zu, der von Arbeitnebmerseite Anträge auf gemeinsame Behandlun stel te unter Sicherstellunz des Achtstundentages oder mindestens Eingebrecht worden waren. Reichsarbeiteministerium das Arbheitszeitgesetz im Herr Minister tehung nehmen k . Regelung der Arbeitszeit für Arbeiter einschließlich der technijchen ebenso seien Sonderregelungen für das Krankenvflege⸗ mmungen über die

auf weiteres

des Re oldunasgesetzes für Arbeiter und Ange.

der 48⸗Stundenweche Referentenentwurf fertig

er finanzpelitische Aus schuß des Reichs irt. sch 13 rats beschäftigte sich in seiner Sitzung am 32. d. M. mit Beshhafiung von Derisen zür die Einfuhr und für die Rexarationczahlungen unter besonderer Berüdsichtigung der Be⸗

Angestellten und der Werkmeister; die anderen Angestellten, die Ve

rkehrabeamten personal, für Bäcker und Konditoren und Be