Aus fuhrnummer des Statistischen
Warenverzeichnisses
Tafeln aus Garnen von Ziegen- und groben Tier⸗ haaren, zum Pressen von Oel oder Fetten, ferner von Steifstoffen und rohen Tilztüchern, endlos gewebt, . 6 Zellstoff⸗, Strohstoff⸗ oder Papier⸗ ereitung ;
,, 1
Aus Unterabschnitt C. (Baumwolle)
Gespinste aus Baumwolle, auch mit anderen pflanzlichen oder mit tierischen Spinnst offen oder Gespinsten, aus⸗
schließlich Seide, gemischt. Vorgespinst (Dochtgarn⸗, wolle, Lunte), ungedreht oder gedreht, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt; auch Dochte, nicht gewebt, nicht geflochten, nicht gewirkt .... (49/3) Garn:
(4400 / eindrähtig, roh, auch zugerichtet (appretiert)
und gedämpft⸗ bis Nr. 11 en g. H über Nr. 1 bis Nr. 1 englisch ... über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch ... über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch ... über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch ... über Nr. 47 glitt... Vigognegarn bis Nr. II englisch .... (441Ja / ih eindrähtig, gebleicht, gefärbt, , — r . r, n über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch ...
über Nr. 22 bis Nr. 32 englis über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch . nn, nn (442a/s) zwei⸗ oder mehrdrähtig, einmal gezwirnt:
(442a / ih roh, auch zugerichtet (appretiert) und
gedämpft: JJ . über Nr. 11 bis Nr. 17 ng ig . , . , über Nr. 22 ,
über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch .. k (44255) gebleicht, gefärbt, bedruckt: , siher Nr. 11 his Nr. 17 englisch. ... über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch. ... über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch .... über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch .... über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch . ... üher Nr. 63 bis Nr. 83 englisch. ... über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch ... über Nr. 102 englisch w zwei oder mehrdrähtig, wiederholt gezwirnt (4653 / 7) Gewebe, nicht unter Nr. 445 fallend: (4535) roh, im Gewichte von: (45 3a / ) 80 Gramm . darüber auf 1 Quadtat⸗ meter:
Bettdecken, auch abgepaßt, gerauht, auch gesäumt oder vertragsmäßig mit angewebten Franseoh—. andere Gewebe als Bettdecken der Nr. 453a und PVlattstichgewebe der Nr. 453b.. .. .. .. 40 Gramm oder darüber, jedoch weniger als 80 Gramm auf 1 Quadratmeter: andere Gewebe als Plattstichgewebe der Nr. 4536 .. weniger als 40 Gramm auf 1 Quadratmeter: andere Gewebe als Plattstichgewebe der Nr. 3b. ;. zugerichtet , gebleicht: andere als Plattstich⸗
V
K //
. ,,
90 9 , , ,
bis 163
d 2
Fischernetze, auch leinene Aus Unterabschnitt D.
(Andere pflanzliche Spinn stoff e.) Andere pflanzliche Spinnstoffe, bearbeitet.
(470a/e) Gehechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht,
gefärbt, nicht unter Nr. 71 fallend:
, Ramie, Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agave⸗
Ananas⸗, Efpartograze, (Spartogras⸗, Alfg⸗, Halfa⸗), Kokosfasern, Pflanzendaunen, Torf⸗, Waldwolle und alle übrigen pflanzlichen Spinnstoffe.
Gespinste.
4724) Leinengarn (Garn aus Flachs oder in ,
auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung bon anderen Spinnstoffen: Flachsgarn, de, n, . . Flachswerggarn, eindrähtig, roh. . ö (473 /4) k (Garn aus Flachs und Flachs werg): eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt . ; zwei⸗ .. mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt
e p .
Espartogras⸗ (Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗), Kokos⸗
Spinnstoffen, eindrähtig, roh : 6e, und Hanfwerggarn, Garn aus Manila⸗, neu⸗ seeländischem Hanf, Agave⸗ Ananas⸗, Espartogras⸗= (Spartogras⸗, Alfa⸗ nn,, oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt.. ö Hanf⸗ und Hanfwerggarn, Garn aus Manila, neu— seeländischem Hanf, Agape⸗, Angnas⸗, Espartograg⸗ (Spartogras,, Alfa⸗, Halfa⸗ Fasern oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, zwei⸗ oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt Kokosgarn aller Art . Ramiegarn, auch gemischt mit Flachs oder Jute, jedoch ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen, ein⸗ oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt ö (45132) Jutegarn ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen:
d e .
eindrähtig roh: bis Nr. 8 englisch;⸗. ... . — : über Nr. 8 englisch; mehrdrähtig, roh. ..... gebleicht, gefärbt, bedruckt ..... k
Waren aus Gespinsten von Spinnstoffen des Unterabschnitts D.
(4883/9) Taschentücher aus Leinengarn, im Stücke als
Meterware oder abgepaßt, ungemustert oder gemustert,
auch mit ungefärbten oder gefärbten baumwollenen
aus 4322 /e
439
440a 440b 4400 4408 4406 440f
440ty
4414 441b 4410 4418 441e 441f
4424 442ũ 4420 4428 4426 442f
4421 4421 442m 442n 4420 442p
4424
442r 442 443
453a 4530
454h 466b 6b .
4578 4b1
4702 4706
4700
dae M ft
473 474
Nha
4750 476
47740 4776
Uns / aso
4812 4816 482
Ausfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses
Fäden in den Kanten oder Borden ohne Rücksicht
auf die Anordnung oder Anzahl dieser Fäden:
roh, gebleicht
488
k ö 5 2
(4592/7) Dichte Gewebe aus Gespinsten von Spinn⸗ stoffen des Unterabschnitts D, auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen tierischen Spinnstoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, ungemustert: (4923) aus Flachs, Flachswerg oder Ramie, auch ge⸗
mischt mit anderen Spinnstoffen des Unterabschnitts D:
Damast
andere
Gaze, Tüll und ähnliche undichte Gewebe....
Wirk, (Trikot-) und Netzstoffe sowie Wirk- (Trikot⸗) und anderweit nicht genannte Netzwaren
Glühstrümpfe, nicht ausgeglüht, aus spinstwaren aller Art.. ...
492 493
1 , 789 228
ute ohne Beimischung von anderen
ö 496a A96b
497
K e 5356
. ö. 498a ö 498b
, . J 500a Wirk⸗ oder Ge⸗ . 500b
. .
Aus Unterabschnitt K.
(Buchbinderz eugsteffe, Pausleinwandz,
wasserdi
chte Gewebe, Gewebe mit auf⸗
e Stoffe.)
,
Linoleum und ähnli
(H08 / ) Fußbodenbelag aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, im Stücke als Meterware oder abgepaßt, auch mit Unterlagen von groben Gespinstwaren oder
in der Masse einfarbig: unbedruckt. . ...... ;
— : bedruckt
in der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegtes (Mosaik⸗, Granit⸗] Linoleum), auch bedruckt
(Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen.) Seiden⸗ und Wollumpen; Tuchleisten ......
anderen Stoffen: oda
0 8b * 509
Aus Unterabschnitt L. ö 3a
Leinen⸗, Baumwollen⸗· usw, Lumpen (Papierlumpen) und alle übrigen zur Papierbereitung dienenden Ab⸗ fälle von g enss eren und dergleichen (alte Netze, altes Tauwerk, alte Stricke, alte Weberlitzen aus
Garn, zur ursprünglichen Bestimmung nicht nöehr verwendbar) Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen, zu anderen Zwecken (Wollstaubdünger, Dungabfallseide usw.) .
543b 5436
2. Das Verbot des § 1 erstreckt sich nicht auf
1. Bänder und bandartige Gewebe bis 20 em (aus Nr. 432, 453 e, 454 b, 455
u einer Breite von A466 ß, 7b, 47e,
4578, 492, 493),
2. Gespinste
und Gespinstwaren in Verbindung mit Metall⸗
fäden (Draht oder Lahn) (aus Nr. 418 - 425, 440 a — 444 b, 4722
bis 482), . ß. , und aus Papiergarn ganz oder teilweise hergestellte
rzeugnisse.
8 3.
Die Wiederausfuhr der im S1 genannten Waren, soweit sie in
einem zollamtlich zugelassenen Veredelungsverkehr aus dem Aus⸗ land eingeführt worden sind, ist 6. Bewilligung gestattet.
Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle aller bigher über Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des fünften Abschnitts des Zolltarifs er⸗
lassenen
ekanntmachungen.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in
Kraft.
Berlin, den 30. April 1921.
Der Reichswirtschaftsminister. J V.; Dr. Hivsch.
Ermächtigung der Zollstellen, die Ausfuhr gewisser Waren ohne Ausfuhr—
bewilligung zuzulassen. II. 3h.
Auf Anordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers er⸗ mächtige ich die Zollstellen, die Ausfuhr der nachstehenden Waren ohne Ausfuhrbewilligung zuzulassen.
Aus dem ersten Abschnitt.
A ar rn , A) Erzeugnisse des Acker⸗, Garten⸗ , und Wiesenbaues. aus 27. Trinkröhrchen aus Stroh. B) Erzeugnisse der Forstwirtschaft.
90 Korkholz (Rinde der Korkeiche), unbearbeitet, auch in lediglich auseinandergeschnittenen Platten oder Stücken; auch Zierkorkholz.
92c Mimosa⸗, Mangrowe⸗, Maletto⸗ und andere Gerb⸗ rinden.
(93a /b) Quebracheholz und anderes Gerbholz:
23a in Blöcken. .
33b gemahlen geraspelt oder in anderer Weise zerkleinert.
94 Algarobilla, Bablah, Dividivi sowie sonstige anderweit nicht genannte Gerbstoffe, auch gemahlen; Kino; Eckerdoppern, Knoppern, Valonea, Galläpfel, Myro⸗ balanen, Sumach (S nach; auch gemahlen; Katechu,
braunes und gelbes (Gambir), roh oder gereinigt. 28a Kautschuk, roh oder gereinigt,
38b Guttapercha, roh oder gereinigt.
980 Balata, roh oder gereinigt. ;
988 Kautschuk⸗, Guttapercha⸗ und Balataabfälle; abgenutzte . von Waren aus Kautschuk, Guttapercha und Balata.
98e Oelkautschuk (Faktis) und andere Kautschukersatzstoffe.
OG Tiere und tierische Erzeugnisse.
159 Schwämme (Meerschwämme): roh oder bloß geklopft,
auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen. D) Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nebengewerbe.
aus 174 eingedickte Sulfitlauge als Klebstoff. .
aus 190 Mineralwasser, natürliches und künstliches, ausschließlich der Flaschen und Krüge. FH Erzeugnisse der Nahrungs⸗ und Genuß— mittelgewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen. (220 / h Tabakerzeugnisse.
220a Tabakblätter, bearbeitet (ganz oder teilweise entrippt,
auch mit Tabakbrühe behandelt (gebeizt usw.); Ab⸗
Ausfuhrnummer des Statistischen
Warenverzeichnisses
220b 2208 220 220f 220
3
241
249
254
256
257a 257b aus 258
259 260
aus 296 aus 2982 aus 317
aus 336 aus 337 aus 339
aus 343 aus 345 346
aus 375a 3844
384b 3846
Höbd
hö
569
560
fälle bon bearbeiteten Tabakblättern und Abfälle von Tabakerzeugnissen, auch gemischt mit Abfällen von Rohtabak (Scraps). ; Tabakrippen und ⸗stengel, auch mit Tabakbrühe be⸗ handelt ,
Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen zur Her⸗ stellung von Schnupftabak.
Rauchtabak, geschnittener, Pfeifentabak in Rollen, Platten.
Schnupf⸗, Kautabak in Rollen, Platten, Tabakmehl, staub; Papier aug Stengeln oder Rippen von Tabak— blättern. igarren.
.
Aus dem zweiten Abschnitt. D) Mineralöle und sonstige fossile Rohstoffe.
Erdwachs (Ozokerit), roh, auch umgeschmolzen, Montan⸗ wachsbitumen.
Aus dem dritten Abschnitt. ubereitetes Wachs, feste Fettsäuxen, araffin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte, achs waren, Seifen und andere unter Ver⸗
wendung von Fetten, Oelen oder Wachs hergestellte Waren.
Erdwachs (Ozokerit), gereinigt, und Ceresin (aus Erd⸗ wachs hergestellt, auch mit Paraffin versetzt), in Blöcken, Täfelchen oder Kugeln; Wachsstümpfe von
ereinigtem Erdwachs und von Ceresin. ;
Schmierseife, gemeine weiche (Kali⸗, alen flüssige Wasserglasseife; Oele und flüssige Fette, mit Alkalien zu Waschmitteln zubereitet; Türkischrotöl; flüssiges Kreolin und ähnliche Desinfektions- Reinigungs usw. Mittel in flüssigem Zustande; Gemische von Wasser und Seife zu Zurichte⸗ (Appretur⸗-) oder dergleichen Zwecken; Seifenersatzstoffe; alle diese in Fässern oder anderen größeren Behältnissen.
Feste Seife (mit Ausnahme, der Zahnseife), festes Kreolin und ähnliche Desinfektions- Reinigungs⸗ usw. Mittel in festem Zustande, Fettlaugenmehl, sogenannte Phönixlauge; Seifenersatzstoffe; alle diese, soweit sie nicht unter Nr. 266 fallen.
Waren der in Nr. 254 und 265 genannten Art, zum unmittelbaren Gebrauche geformt (gepreßt oder in Formen gegossen) oder in Büchsen, ., Krügen,
iegeln, Ele n oder dergleichen; flüssige Seife mit Ausnahme der in Nr. 254 , ,. Seifenpulver; feine weiche Seife; Seifenblätter (Papier); mit zer= kleinerter Seife bermengte Mandelkleie; Formerarbeit aus Seife; Seifenersatzstoffe, anderweit nicht genannt.
Glycerin Cel g roh.
Glycerin: gereinigt. .
Paraffinsalbe, Vaselin und Vaselinsalbe (nicht wohl⸗ riechend).
Wagenschmiere.
Andere Schmiermittel, unter Verwendung von ö., oder Oelen hergestellt, flüssig oder fest, auch geformt.
Aus dem vierten Abschnitt.“
3. Chemische Grundstoffe, Säuren, alze und sonstige Verbindungen chemi⸗ scher Grundstoffe, anderweit nicht
genannt. Kupfervitriol . Künstlicher Eisstein (Kryolith). Kunstharze, Cumaronharze (in festem Zustande) B) Farben und Farbwaren.
Kinderfarbkästen. Tinte, flüssig (dagegen nicht Tintenpulver). Wunderkerz en.
O) Firnisse, Lacke, Kitte.
Kunstharz, Cumaronharz, in flüssigem Zustande.
Kautschuk⸗ und Guttaperchakitte.
Asbestanstrichmasse (flüssiger Asbest), auch mit einem Zusatz von Farbe (Asbestfarben); Aspbestkitt.
G. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt.
Lederleim und Knochenleim, fest oder .
. Fichtenholz, Kastanienholzauszug, flüssig oder fest.
Galläpfelauszug,. Sumachauszug, rein, nicht mit anderen Stoffen gemischt, flüssig oder fest; andere Gerbstoff⸗ . (⸗extrakte), anderweit nicht genannt, flüssig oder fest.
Quebrachoholzauszug, flüssig oder fest.
Aus dem sechsten Abschnitt. B. Lederwaren.
antoffel und Hausschuhe aus Leder aller Art, auch aus . Häuten oder aus Häuten von Fischen oder Kriechtieren. Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art sowie gus rohen enthaarten Häuten, auch mit Unter⸗ oder Zwischenlagen aus groben Gespinstwaren oder
Filz. Kleider aus Leder. (6ö0ase) Sattler⸗ und Täschnerwaren sowie andere nicht besonders genannte Waren, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen oder zu den mit Leder ganz oder teilweise überzogenen Papier⸗ und Pappwaren der 2 667 bis 669 gehören: Sattlerwaren: Reisetaschen und Handkoffer aus Leder.
560d Täschnerwaren: Geldtäschchen , ,, Zigarren⸗,
60e
Zigaretten⸗, Brieftaschen, Näh⸗ und ,,. Damen⸗Umhängetaschen aus Leder oder Kunstleder (Nachahmungen). .
Kratzenrücken, bänder; Blätter für ee, , Volant⸗ blätter; Streifen und Blätter für Schützentreiber; Y*itschelhofen (Laufleder. Manchons); Schlag⸗ Näh⸗, e nne Lederschnüre für Spinnerei und
eberei; Bindriemen, Webervögel; alle diese aus Leder, 1ohen Häuten usw.; Pferdegeschirre; Zelte, Aufnahmetücher und andere Waren aus Leder aller
Art, rohen enthaarten oder behaarten Häuten, Per⸗
gament, tierischen Blasen. Goldschlägerhaut oder Häuten von Fischen oder Kriechtieren oder damit ganz oder teilweise überzogen; aus groben Gespinstwaren von pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit der Nummern 484 oder 485, oder damit ganz oder zum größeren Teile überzogen; Stickereien auf Leder; Ledertapeten.
5621 Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder (mit Aus—
nahme der mit Pelzwerk überzogenen oder mit solchem , Handschuhe und der als Sattlerware zu ehandelnden ausgepolsterten Fechthandschuhe): Glacc= handschuhe.
56268 —: Wildleder⸗ und andere Lederhandschuhe.
563
C. Kürschnerwaren. Felle zur Pelzwerkbereitung, halb⸗ oder ganzgar, auch gefärbt.
Ware 564
aus h65h
567
570 571
b7 z
573
574a 574b h74c
575
576
577
578a 576b
ö : 7 se H9ga
b7ꝰb
580
5851
583
84d
8h 5886
689
b93
aus 629
.
undas. Boas (sowelt fie nicht unter Nr. Ih fallen),
lzdecken, Pelzfutter vbesãtze zusammengenähte Pelze zu Pelzfutter; geschnittene Pelzstreifen zu Besätzen und dergleichen.
Pelzwaren, überzogen oder gefüttert; auch ungefütterte dag, wenn sie mit Band, Knöpfen, Borten usw. derfe ben sind; Kissen, gepolsterte oder sonst aus— efüllte (ohne Gestell, mit Pelzwerk überzogen; chuhe (auch mit Sohlen aus Leder und derglelchen), e, Hüte, Mützen, Muffe und Handschuhe aus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen oder gefüttert.
D. Waren aus Därmen.
2 nicht überzogen, nicht gefüttert: Pelze, auch
Darmschnütre und ⸗seile; andere Waren aus Därmen—
mit Ausnahme der Darmsaiten; Stöcke, mit Darm— saiten ganz oder teilweise umflochten.
Aus dem siebenten Abschnitt. A. Waren aus weichem Kautschuk.
Kautschuk, aufgelöst, auch mit Beimischung von Harz.
Weichkautschukteig, auch gefärbt oder mit Asbesffasern, Graphit oder anderen Stoffen vermischt; gewalzte Platten daraus; Kautschukabschnitte und -streifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit eingewasztem Draht oder , alle diese nicht vulkanisiert; regenerierter Kautschuk; Guttaperchapapier.
Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, ge— reinigtem, gefärbtem, auch mit Schwefel oder anderen Stoffen gemischtem Kautschuk, nicht vulkanisiert, auch in Abschnitten und Streifen, unbearbeitet.
Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten; ohne Verbin— dung mit Gespinsten, mit Gespinsten umsponnen, umflochten oder übersponnen.
Schläuche: aus Kautschuk für die Bereifung von Kraft— fahrzeugrädern für Personen⸗ und Lastfahrzeuge.
— aus Kautschuk für die Bereifung von anderen Fahrzeugrädern (Fahrrädern usw.).
—: aus Kautschuk zu Stielen für künstliche Blumen; andere aus Kautschuk: aus Kautschuk mit Unterlagen aus pflanzlichen Spinnstoffen; aus pflanzlichen Spinn— stoffen, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden; aus Fautschuk, mit Gespinsten umflochten oder um— svonnen; alle diefe (mit Ausnahme derienigen zu Stielen für künstlich: Blumen) auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.
Treibriemen aus Gespinstwaren, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder mit Unter⸗ oder Zwischenlagen aus. Kautschuk; aus Kautschuk mit Unter oder Zwischenlagen aus Gespinstwaren.
Wagen decken, bearbeitete, aus groben Gespinstwaren. mit. Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden.
Schuhe aus Kautschuk, guch in Verbindung mit Sohlen aus anderen Stoffen (Gummischube).
Reifen aus Kautschuk für Fahrzeugräder.
Schutz⸗(féauf- decken für die zu, Fahrzeugrädern be⸗ stimmten Schläuche, aus Gespinstwaren, mit Kaut— schuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischen—
kagen von Kautschuk verbunden, sauch aus Leder oder
in Verbindung mit unedlen Metallen]; für Räder⸗ schläuche zu Kraftfahrzeugen (Autgmobillaufdecken). w für Räderschläuche zu anderen Fahrieugen. Anderweit nicht genannte Waren aus weichem (auch vulkanisiertem) Kautschuk oder damit ganz oder teil⸗ weise überzogen, soweit sie nicht durch bie Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch lackiert, J, , bedruckt oder mit eingepreßten Mustern versehen; Fußbodendecken aus derartigem Kautschuk, auch mit Unterlagen von Gespinstwaren oder Filz; Kautschukplatten mit ein- oder aufge⸗ walzten Gespinstwaren oder mit, ein- oder aufge⸗ walztem Filz; eiserne Walzen mit Kautschuk über⸗
zogen. Kolben⸗, Stoffbüchsenpackungen und Dichtungsschnüre aus groben Gespinstwaren, Gespinsten oder Filz in Verbindung mit Kautschuk oder mit Stearinsäure, Talk, Talg oder Asbest sowie andere Kolbenpackungen und Dichtungsschnüre von ähnlicher Beschaffenheit, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen. Gespinstwaren, guch Filz, mit Kautschuk getränkt oder überzogen durch Zwischenlagen aus Kautschuk ver⸗ bunden; Gespinstwaren in Verbindung mit Kautschuk⸗ fäden; Gewebe aus Kautschukfäden in Verbindung mit Gespinsten; Kautschukwaren, mit Gespinstwaren oder Filz . oder mit Gespinsten umsponnen: ganz oder teilweise aus Seide oder aus anderen Spinnstoffen. Kautschuldrucktücher für Fabriken und Kratzentücher für Kratzenfabriken.
B. Hartkautschuk und Hartkautschuk⸗ waren.
Hartkautschukteig (nicht vulkanisiert); Hartkautschukteig für zahntechnische Zwecke, mit Farben, Metallpulver oder anderen Stoffen gemengt.
Hartfautschuk (Kautschukhornmasse) in Platten, Stangen, auch zerschnitten, ohne weitere Bearbeitung; Roh⸗ pressungen aus Hartkautschuk, die zwar schon die Gestalt der Ware erkennen lassen, aber noch die Preß⸗ nähte an 6 tragen und deshalb der weiteren Be⸗ arbeitung bedürfen; unbearbeitete Platten aus Hart— kautschuk mit Unterlagen von Gespinstwaren oder
avpier. Röhren aus Hartkautschuk, ohne weitere Bearbeitung. Andere Hartkautschukwaren ae. chirurgischen In⸗ strumenten (391h), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch Nummern fallen. Aus dem achten Abschnitt.
B. ö (mit Ausnahme der üte und der Sparteriewaren).
Decken: Fußdecken und Matten, grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt; andere als grobe n , . und Matten sowie andere Decken aller Art, auch mit Unterlagen aus Gespinstwaren oder Filz.
O. Sparterie und Sparteriewaren.
Sparterie und Sparteriewaren (ausgenommen . auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
Aus dem neunten Abschnitt. Besen, Bürsten, Pin sel, Siebwaren.
Siebwaren, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen
unter andere Nummern fallen. Aus dem zehnten Abschnitt. A. Waren aus tierischen Schnitzstoffen.
Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten.
B. Holzwaren. Spielfteine aus Holz zu Gesellschaftsspielen für Kinder.
unter andere
Nusfuhrnummer
des Statistischen Warenverzeichnisses aus 630b Bearbeitete Holzkoffer. Holzkoffer in Verbindung mit anderen Stoffen. aus 6316 Selbstfahrer für Kinder.
aus
aus
aus
aus aus
aus
aus
aus
aus
aus
aus
aus aus aus
631e 633a
635 636
657
638a 638 6386
64 0a?
64 bb
bh 7b 659
662
666
668b
. andere; Holzmosaik. illards, überzogen, und Teile von solchen. C. Korkwaren.
Kork, zu Stückchen oder Mehl zerkleinert. Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel mit Rinde;
Rindenspunde; Steine, Ziegel, Röhren und Röhren—
3 * s. , . 9. ö.
Zugeschnittene atten, Streifen und Würfel ohne
. Korkscheiben. t d
(63 8a / e) Korkwaren, auch aus Kunstkork (mit Aus— nahme der Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen
unter andere Nummern fallen:
Korkpapier.
Korkstopfen.
Andere Korkwaren (mit Ausnahme der Hüte).
EP. Wgren aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als. Holz und Kork oder aus anderweitig nicht genannten Formerstoffen.
Films aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen: be— lichtet (bedruckt Lichtspiel⸗ oder ein em le r hen Rollfilms).
Einlegesohlen.
Aus dem elften Abschnitt. Papier, Pappe und Waren daraus.
Abziehbilder und Bilderpapier für Kinder (nicht für technische Zwecke verwendbar).
Papier und Pappe, mit Gespinstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen, oder mit Unterlagen oder h en von Gespinstwaren aller Art oder von
rrahtgeflecht.
Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne Verbindung mit anderen Stoffen; Bimsstein, Glas⸗, Rost⸗ Sand⸗, Schmirgel⸗ sowie anderes Schleif⸗ und Polierpapier.
Papierwäsche, auch ganz oder teilweise mit Baumwollen⸗ geweben ü erzogen ) der mit Unter⸗ oder Zwischenlagen von Gespinstwarem aller Art.
Attrappen (Scherzartikel), Etuis.
bio/ 27) Waren aus Papier, Pappe, Steinpappe,
Holzmasse, Zellstoff, Vulkanfiber, Steinpappmasse,
oweit sie nicht unter vorstehend aufgeführte
Nummern fallen, auch Hartpapierwaren:
(670a /e) ohne Verbindung mit anderen Stoffen
oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen:
670ase Einlegesohlen. 670g Karnevalsartikel, Masken, Kinderfahnen.
67 0b 6b70e 6708 671
672
705
706
707
708
775
7839 7839 79lb
79242 7934 793
794a 7946 795ha
dbb
Feinbemalte aren; gepreßte oder sonst geformte Gegenstände aus GSleinhappmasse, auch gefärbt, lackiert oder gefirnißt.
, . auch gefärbt, lackiert oder ,.
ampenschirme, Laternen sowie andere feine Waren und . Blumen.
in Verbindung (auch ganz oder teilweise überzogen) mit Gespinsten oder Gespinstwaren aller Art ö sohlen), mit fein geformter Wachsarbeit, mit Hakb⸗ edelsteinen, Perlmutter, Elfenbein, Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Formerstoffen, vergoldeten oder ver⸗ silberten unedlen Metallen (Figuren, Büsten, Jacquard⸗ karten usw.), ausgenommen Kartonnagen, Ankündi— gungstafeln; Stickereien 79 ö oder Pappe.
Zigarrenspitzen und Patronenhülsen.
Aus dem dreizehnten Abschnitt.
Waren aus Steinen oder anderen mine⸗ ralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen. Papier und Pappe aus Asbest, in Bogen, Rollen oder Platten, auch mit Einlagen von Draht oder Draht⸗ geflecht aus unedlen Metallen oder Legierungen un— edler Metalle, ungeformt (unbeschnitten oder nur rechtwinklig a,, ,, geformt, auch durchlocht; . (Fiberzementplatten, Asbestzement⸗ hiefer).
Garne, Schnüre, Tlränge, Stricke und Seile gus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder mit einer Seele aus unedlem Metalle (mit Aus— nahme der Dichtungsschnüre).
Gewebe aus Asbest (mit Ausnahme der Aspbestkautschuk—⸗ ewebe 708), auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗ n oder mit Kette oder Einschlag von Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle sowie Platten daraus (Asbesttuchplatten).
Klingerit, Kesselbekleidungen, Dichtungsplatten, „ringe und anderweit nicht genannte Waren aus . Asbestpapier oder Asbestgeweben (Asbestkautschuk⸗ gewebe, Handschuhe, Kleider, Masken, Mützen, Schläuche, Schuhe aus Asbestgeweben); alle diese Waren auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen.
Aus dem fünfzehnten Abschnitt. Glas und Glaswaren.
Zähne aus Schmelz, auch aus anderweit nicht genannten . (Kitten oder dergleichen), auch in Ver⸗ indung mit Stiften oder Röhrchen aus Platin; auch Gebisse aus solchen Zähnen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
Aus dem sechzehnten Abschnitt. Edle Metalle und Waren daraus. B. Silber.
Silbergespinst aus Silberdraht, der auf mechanischem Wege mit Gold belegt ist. ch
Aus dem siebzehnten Abschnitt. A. Eisen und Eisenlegierungen.
Heiz- und Kochapparate für flüssige und gasförmige , fteffe mit Ausnahme von Gaskochern und Gat⸗ herden.
Lampen und Brenner für flüssige und gasförmige Brenn— stoffe, elektrische Steh- und Hängelampen aus Eisen Kronleuchter, Wandarme).
Draht, gezogen; Eisendraht, blank; Stangendraht, . tt Kratzendraht, Zug⸗ und Druckfedern⸗ ra
Gisendraht, verzinkt (verzinkter obaler Stahlzaundraht). Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen: roh. —: bearbeitet.
(94/ñ5) Andere Röhren, auch Muffen⸗ und Flanschen⸗ röhren, gewalzt oder gezogen, jedoch mit Ausnahme bon Lokomotivrohren, Siederohren, Gasrohren. roh, mit einer Wandstärke von 2 Millimeter oder darüber.
— : von weniger als 2 Millimeter.
bearbeitet, mik einer Wandstärke von 2 Millimeter oder darüber.
—: von weniger als 2 Millimeter.
Nuts fuhrnummer
des Statistischen Warenverzeichnisses aus 7995 Defen und andere Fisenwaren, bearbeltet, ausgenommen Milchkannen, Haar⸗ und Bartschneidemaschinen, Metallschläuche,
aus 810 aus 81 la aus 81 3a
8136 aus 8130 8138
aus 81 5a
aus 816b
aus 8168
aus S820 aus 825a aus 825 aus 8256 aus 8258
aus 825f aus 828a
aus 828d
830 S35
aus 836d
837
aus 844 aus 849
aus 851 aus S854a S54b
aus 8540
aus 856 aus 857
aus 860 S634
S630
aus 868
aus 869e aus 869d aus 869f
873
876
aus 878a
aus 878b
aus 879
Bürobedarfsgegenstände aus Gisen, 3. B. Akten hefter, Aktenstecher, Fin men Fapseln, espitzen, ⸗schoner, ⸗verlängerer, Büchsen für Schreiß' federn und Bleiminen, Büroklammern, Dofen für Schreibfedern und Bleiminen, Federhalter, Klammern zum Festhalten von Taschen. und Füllsederhaltern,
Papierlocher und. löscher, Pinselbleche und -ringe, Hir Tintenfässer., leere Tuschkästen. Lineale, Büroheftmaschinen für Handbetrieb, Faß hlüsse,
Rasierapparate mit Klingen, Beleuchtungskörver für Gas⸗ und elektrisches Licht, Sturmlaternen, Gruben— lampen.
Sicheln.
daubsägeblätter.
Bohrer, anderweit nicht genannt; Ahlen (mit Aus— nahme der Reibahlen); Bohrknarren, ratschen), Rohrschneider Körner, Reißhaken, Schlageisen.
Zangen (auch Schränkzangen).
Zug, Wiege⸗ und Hackmesser.
Bestel, Stemmeisen, Drehstähle, (æeisen, haken, Spitz⸗ stähle), Einspitze. (Schlagspitzen, Spitzeifen, meißeh, Meißel, Spalteisen, Stichel sowie alles andere Stemm- und Stechzeug; Gratstichel, Hohleisen (Gehr— eisen, Geißfüße) und dergleichen; Hobeleisen.
Feilkloben (Hand- und. Klöbschrauben stellbare She e n fg (mit Ausnahme von geschmiedeten Schraubenschli eln), Gabelschlüssel. Maurerkellen aller Art, Zieheisen, Bohrwinden sowie sonstige nicht besonders genannte Werkzeuge, z. B. Uhrmacherwerk— zeuge, Spannwerkzeuge (mit Ausnahme von Bohr— und Drehhankfutter sowie Spannschlössern), aus— genommen Präzisionswerkzeuge. ;
Anderweit nicht genannte Geräte für den landwirt- schaftlichen Gebrauch, jedoch nur für Handbetrieb „(mit Ausnahme von geschmiedeten Rechen).
Anderweit nicht genannte Geräte für den hauswirt— schaftlichen oder gewerblichen Gebrauch (mit Aus— nahme von Bügeleisen, Riemenverbindern sowie Fleischhackmaschinen).
Isolatorstützen.
Drahtseile.
Stacheldraht, Klammern und Schlaufen aus Draht.
Drahtgeflecht.
Sprungfedern, Drahtkörbe, Stie feleisen, Schnallen (mit Ausnahme von Schmuchschnallen, Heftel.
Hufnagel; Rosettenstifte; Ñagel, anderweit nicht genannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, ausgenommen Polster— nägel und Reißnägel.
Ofenrohre, ö Kasten (außer Geldkasten), Striegel, Rolläden, * ousien, Glocken und Geläute aus Blech; auch Teile davon.
Haus⸗ und Küchengeräte, auch Küchengeschirr (außer grohen Küchenmessern und (Pfannen, Feuergeräten, geschmiedeten Kohlenlöffeln, Hack und Wiegemessern) aus Eisenblech, auch Teile davon: roh, ausgenommen Fleischgabeln. ;
Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit- und Fahrgeschirrteile (auch Kinnkettem).
Möbel (nicht gepolstert, mit Ausnahme derjenigen aus nicht schmiedbarem Kunstguß oder anderem feinen
nf (81) oder aus Kunstschmiedearbeit (837)
(mit Ausnahme von eisernen Bettstellen und Patent- matratzen); Turngeräte.
Alle Waren dieser Position mit Ausnahme von Finger— hüten, Hnaarscheren, Korkziehern, Nußknackern, Löffeln, Handpflegegeräten, Ringen für Schirm— perschlüsse, Zigarrenabschneidern, Beleuchtungskörpern für Gas- und elektrisches Licht, Sturmlaternen, Gruhenlampen. Metallstatifen, Knöpfen (auch aus Blech), außer Schmuck, Schiebladen⸗ und Türknöpfen.
Kunstschmiedearbeiten.
B. Aluminium und Aluminium⸗ legierungen. Aluminiumlot und AluminiLumpulver, Pyroschliff. Blattaluminium (Aluminiumfolie).
CG. Blei und Bleilegierungen.
Bleisprossen und Fensterblei.
Bleiplomben.
Flaschenkapseln aus Blei oder Bleilegierungen, auch mit Zinn plattiert; Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn belegt (plattiert).
Kunstgewerbliche Figuren.
D. Zink und Zinklegierungen.
Blattzink, roh. — : bearbeitet.
E., Zinn und Zinnlegierungen (einschließlich des Britanniametalls).
Tinol, Schnellot, Weichlot.
Zinnwaren; grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze, Eisen, Blei oder Zink. ;
Blattzinn (Staniol, Zinnfolie), auch gefärbt oder mit unechtem Blattgold belegt.
F. Nickel und Nickellegierungen.
Waren aus Nickel, unter 864 bis 867 nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Schmuckgegenständen usw. der Nr. 88a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; . ausgenommen Rasierapparate und Nickel⸗ nöpfe.
G. Kupfer und Kupferlegierungen.
artlot und Hartlotpasten; Schlaglot (Messing.
8 Schabin (unecht). e.
Tizitsteine.
Drahtlitzen und ⸗seile, weder lackiert noch poliert, mit Aluminium überzogen oder vernickelt, gefärbt' oder
J ich . c aus⸗ un ächengeräte a pfer, nicht vernickelt, auch in Verhindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen, auch lackiert, poliert.
Andere als grobe Kupferwaren, vor⸗ und nachstehend nicht gengnnt, ausgenommen Kupferröhren (77e), Möbelbeschläge, eleuchtungskörper, Armaturen, Rasierapparate, Baubeschläge und Fingerhüͤte; Blatt- kupfer sowie leonische Waren daraus.
Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor⸗ und nachste hend nicht genannt, ausgenommen Messing⸗ röhren (5778. Möbelbeschläge. Beleuchtungskörper, Armaturen, Rasierapparate, Baubeschläge, Finger- hüte, Metallstative; Blattmessing und metall aus
aun batg bat M upfere, Tombak⸗ und Messingwaren, ausgenommen Kupferröhren (6776) und r ingröhren (8778), ver⸗ niert, gefärbt, mit Aluminium überzogen oder ver— nickelt, soweit sie nicht zu dem . Schmuckgegenständen usw. der Nr. S874 gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter