III. Meldepflichtige Verbraucher des besetzten Gebiets haben
außer den in Ziffer J genannten Meldekarten eine 6. Meldekarte an die Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9. zu senden, auch wenn sie keine Brennstoffe aus dem rheinischen Bezirk verwenden. IT. . Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen oder Sachsen⸗Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Elektrizttäts⸗ Gas⸗ und Wasserwerke an Stelle der in 5 5, J, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe⸗ aufsgͤchtsamt zu senden. Die von dem Sächsischen Landeskohlenamt bzw. von dessen Unterverteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhefte enthalten dementsprechend 6 Meldekarten. Glektrizitäts, Gas und Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Meldekarte.
V. Wegen Bunkerkohlen siehe F .
VI. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder derschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich auch auf die Bezeichnune der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso a etwaige beigefügte Bemerkungen.
VII. Für Gaskoks ist die unter Absatz J, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: „Gaskoksabteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19“, zu senden.
VIII. Für Räckstände und aus diesen gewonnene Brennstoffe sowie daraus und aus Abfällen hergestellte Briketts (Ersatzhriketts) ist die unter Abs. I, Ziffer 3 genannke Karte nicht an die Amtliche Verteilungsstelle, sondern an die Abteilung T des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19, zu senden.
IX. Bezieher von ausländischer, nicht böhmischer Kohle haben den Bedarf, die Zufuhr und den Bestand dieses Brennstoffs nur auf den Meldekarten zu bemerken, die dem Reichs kommissar für die Toblemwwerteilung eingereicht werden, Ueberdies gelten für . die Vorschriften über die Meldung, die von der Abteilung Ginfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2, erlassen sind.
§5 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind:
1. Für Steinkohle) aus Ober⸗ und Nieder⸗ ö . . . Amtliche PVerteilungesstelle für schlesische Steinkohle in
Berlin NW. 52, Alt Moabit 116.
2. Für Ruhrkohle“): Amtliche Verteklungsstelle für Ruhrkohle, Effen, Frau⸗ Bertha⸗KWrupp⸗Straße 4.
3. Für Steinkohle) aus dem Agchener Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).
4. Für die Braunkohle aus dem Gebiet recht s
33 . mit Ausnahme von sächsischer Braun⸗ ohleg): ; Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.
5. Für die mitteldeutsche Braunkohley) (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 genannten:
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße 66.
6. Für Braunkohlez) aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen⸗Altenburg sowie für böh⸗ mische, nach Deutschland (außer Bayern) ein⸗ geführte Kohle und für sächsische K
Kohlenausgleich Dresden, Dresden⸗A. 24, Bismarckplatz 1.
7. Für rheinische Braunkohle ):
Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, 8 Röln, Unter Sachsenhausen 957).
Ja. Für Braunkohlef) aus dem Dillgebiet, dem
Westerwald und dem Freistaat Hefsen: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27129.
8. Für Stein⸗ ) und Braunkohle) aus dem rechtsrheinischen Bayern und für böhm ische nach Bayern eingeführte Kohle“ ch:
Amtliche Verteilungsstelle fär den Kohlenbergbau im rechts⸗ rheinischen Bayern, Munchen, Ludwigstraße 16.
9. Für Steinkohle“) des Deisters und seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Fbben⸗ büren usw.):
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Bruͤhlstraße 1.
106. Für Saarkohle:
Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 2729.
II. Für Gaskoks “**) gilt als Amtliche Verteilungsstelle die Gaskoksabteilung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19.
12. Für die Ersatzbriketts gilt als Amtliche Verteilungsstelle Abteilung V des Reichskom missars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19.
13. Für andere als böhmische Auslandsbrennftoffe stehe 5 5, R.
§5 7. Bun kerkohlen.
1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge⸗ liefert werden. 2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von . oder die Bunkerkohlenverbraucher mit eigenem Kohlen⸗ ager. 3. Die Meldungen find zu erstatten: 1. an den Reichskohlenkommissar in . Ausfertigung, 2. an die Amtliche Verteilungsstelle, s. 5 5. J, Ziff. 3, 3. an die für den Betriebsort zuständige dandesł ohlen⸗ bezw. Kohl enwirtschaftsstelle, s. 5 5h, I, Ziff. 2, 4. ö den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗ ohlen 5. em die Bunkerkohlenstelle.
§ 8. Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtg verbindlicher Namens⸗ unterschrift (Firmenunterschrift des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Jusimeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts, Kreis⸗ oder Bezirks⸗ kohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kohlen⸗ wirtschaftsstelle nach 5 h, JI, 2 beziehen kann. Diese Stellen sind be⸗ rechtigt, für die Meldekartenblocks und Einzelkarten eine Gebühr zu erheben. Für Bezirke gemäß § 5, N, III und TV sind Hefte zu 7 Karten vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Melde⸗ karten (siehe 5, 18 und 3) sind dort erhältlich.
2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Melkenflichtige hat die fsir ihn in Frage kommende Berbrauchergrup pe orderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt⸗ lich zu machen. Falls ein , nach der Art seines ge— werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gebört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ hrauchergrußve angemsesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
— 1
) Auch Briketts, Schlamm kohle und Koks.
ea) Auch Gaekofsgrus, ⸗Lösche und dergleichen Abfallerzeugnisse sowie von Gasanstalten hergestellte Koksgrusbriketts.
*) Auch Briketts, Naßpreßsteine und Grudekoks.
ü Wegen der Meldepflicht in den besetzten Gebieten vergl.
§5 9. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldevflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldefarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
§ 106. Die Lieferer und die Meldung.
1. Die Lieferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlochung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschaftsstelle tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.
2. Jeder Lieferer, dem eine Meldeklarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verjug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu, dem Hauptlieferer gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koksanstalt, Brikettfabrik oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte.
3. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In⸗ halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat:
a) die auf die Karte entfallende Menge,
b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und von jedem 6 Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die ,. Karte ist bis zum 1. Juli 1922 sorgfältig aufzubewahren.
4. Jeder Lieferer (Händler! der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Referer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle ünchen (8 6, 8), andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (5 6, 6) zu senden.
§S1I1. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.
§12. Ausnahmebestim mungen (Aushilfslieferung.
uh Aushilfslieferungen sind nur an meldepflichtige Verbraucher zulässig. . 2. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs⸗ mäßigen Monatsmeldekarke (3 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Ent⸗ cheldung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichs— kommissar ala fg Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt.
Für die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Ges. m. b H. (Kohlenkontor Munnheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der Kohlenausgleich Mannheim. ;
Auf F§ 3a, Ziff. 1, u. 5 10 wird hingewiesen.
3. Aushilfslieferungen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus—⸗ hilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm e. sind, an einen Verbraucher sind nur zulässig, wenn neben
em Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Landeskohlen⸗
bezw. Kohlenwirtschaftsstelle nach 5 5, J,2 vorllegt. Sollen zu solchen Aushilfslieferungen Eisenbahnwagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle (siehe S 6).
4. Ein Hauptlieferer (5 10, 2) darf gusnahmsweise beim Vor⸗ liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 2 zugegangenen Meldekarte ver⸗ zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.) Auf letzteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (6 1, Ziff. L und 2), keine Anwendung. Es genügt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers.
5. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt⸗ findenden Lieferungen ist in Za geregelt.
§ 13. Anfragen und Anträge. 1. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind,
soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die
Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.
2. Besitzwechsel, Firmenänderungen und Erlöschen einer Firma sind dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen.
§5 14. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, Brennstoffe, die fär den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bezogen sind, einschließlich der Bunkerkohlen, ohne Genehmigung des Reichskommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke abzugeben oder zu verwenden.
§S1I5. Nichtmeldepflichtige Betriebe. Verbraucher, die nicht der Meldepflicht unterliegen, sind zum Einreichen von Meldekarten nicht berechtigt. Neue meldepflichtige Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen wirtschaftsstelle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind.
§ 16. Strafen.
1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach 5 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß 5 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns uf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge— hören oder nicht.
5 17. Wirkung unterlassener Meldung.
Gin Meldepflichtiger, der seiner Melhepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollstaͤndige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß 5 16 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.
§ 18. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1921 in Kraft.
Berlin, den 6. Juni 1921.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll durch diese Bestimmung nicht dern ffn werden. r,,
Das im Jahr 1903 in den Niederlanden aus Holz erbanh bisher unter r , Flagge und unter dem Nam? „Luna J“ gefahrene Segelschiff Freya“ von 101,22 Regif Brutto Raumgehalt * durch den Uebergang in d schließliche Eigentum des Kapitäns Wilhelm Johannes Camyn in Loga (Ostfriesland) das Recht zur Führung der deut Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigentime „Leer“ als Heimathafen angegeben hat, ist von dem Genern⸗ konsulat Amsterdam unter dem 23. Mai 1921 ein Flaggen zeugnis erteilt worden.
Preußen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die am 1. Januar 1922 zu tilgenden Prioritätz, Obligationen UI. Serie, III. Serie Lit; B und III. Serr Lit. O] und 2. Emission der Bergisch-Märkischen Eifen— bahn⸗Gesellschaft werden .
Montag, den 4. . 1921, Vormittags 10 Uhr in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 92 / d, vorn 1 Trejh in Gegenwart eines Notars öffentlich ausgelost. z
Berlin, den 8. Juni 1921.
I. Hauptverwaltung der Staatsschulden. . er,,
Die am 1. Januar 1922 zu tilgenden Köthen⸗-Fern—⸗ burger Eisenbahnaktien werden am Montag, den 4. Juli 1921, Vormittags 10 Uhr, in unserem Diens⸗ gebãude, 833 9e / gd, vorn 1 Treppe, in Gegenmarß eines Notars öffentlich ausgelost.
Berlin, den 8. Juni 1921.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
M ini steriu m für Handel und Gewerbe,
Der Bergrat Cabolet ist vom Bergrevier Gelsenkirchen an das Bergrevier Süd⸗Bochum versetzt worden.
Zur Ausführung der Ziffer 1 3b der ALuß— führungsanweisung vom 13. Hier!, 1909 zu den Gesetze vom 28. Juli 1999, betreffend die Ab änderung des Allgemeinen Berggesetzes vom A. Jun 1865/1852 und 14. Juli 1965, bestimme ich:
Die Bestimmungen vom 26. Oktober 1910, betreffend die M, erkennung der Bergschulen zur en, , von Zeugnissen über ze technische und g . Befähigung der Aufsichtspersonen (5 af des Allgemeinen 63 etzes vom 24. Juni 1865 in der Fassung de Gesetzes vom 28. Jult 1909, Gesetzsamml. S. 677) werden unter dahin erweitert, daß die Braunkohlenbergbauabteilung (Abteilung If der Staatlichen Vereinigten Maschinenbauschulen in Köln befugt ö fernt für die Stellen von Betziebsführern und Obersteßgen owie für die Stellen von unteren technischen Werksbeamten de Braunkohlentagebaubetriebe, Brikettfabriken und des gesamten Mn schinenbetriebes derartiger Unternehmungen im preußlschen Staah auszustellen.
Berlin, den 4. Juni 1921.
Der Minister für Handel und Gewerbe. .
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 15. Juni 1921, Vormittags 10 ht, findet gemäß 8 35 des Landeswahlgesetzes und 5 79 der Lander wahlordnung im Sitzungssaale des Preußischen Statistischen Landesamts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Fes— stellung von . für die Abgeordneten Beinkämpen des 4. Wahlkreises (Potsdam I) und Kom Ludwig der Landeswahlliste, die ihre Mandate zum Preußische Landtag niedergelegt haben, eine öffentliche Sitzung deß Landeswahlausschusses statt.
Berlin, den 10. Juni 1921.
Der Landeswahlleiter. J Ve dr Hiper.
Bekanntmachung.
Dem Schankwirt Eugen Schmidt in Berlin— Halensee, Kurfürstendamm 122, habe ich die Wieder aufnahme des durch Verfügung vom 8. Oktober 1320. Ant, blatt Stück 41, unterfagten Handels mit Gegenständen de täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Absatz 2 der un gethsh verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Ve fügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 6. Juni 1921.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz hein.
—
Bekanntmachung. .
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun nn delliss , vom Handel vom 25. September 1515 (RGBl. 6 abe ich dem Schankwirt P«a ul Lara in Charlotten, burg, Passauer Straße 25, durch Verfügung vom heutigen due den . mit Gegen st än den des täglichen . darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen andelche untersagt.
Berlin, den 31. Mai 1921. .
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitz hein.
ö Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Reich zrats für inte
Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für hieht⸗ ᷣ
pflege hielten heute eine Sitzung.
— ——
gültigen ostpreußisch⸗polnischen Grenze er Hahl f Garnsee Polen zugesprochen ö ie „Wol ar, graphenbüro“ meldet, ist am 6. d. M. zwischen deuts 4 n polnischen Regierungsvertretern eine Vereinbarunf abge ch worden, die die gemeinsame deutsch⸗polnische Benutzun sch Bahnhofs Garnsee sicherstellt. Diese Benutzung been sowohl auf den Personen⸗ wie auch guf den Güterpel Die weiteren Vereinbarungen über die Ab icklung des Verb
Bei der im vorigen Monat erfolgten . . ist
3. Inzwif en f
6 ĩ n sind von der Regierung als Weißbuch be⸗
Aren den beteiligten Verwaltungen unmittelbar bis nigen ge, erfolgenden Uebergabe des Bahnhofs an
am ? betroffen werden.
aierungsanzeiger der südafrikanischen Union
5 . ält folgende, von dem dortigen Finanz⸗
—nehende Bekanntingchung vom X. Aprif. 153i:
zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die
cht beabsichtigt, ihr auf 5 18 des An—
III des Friedens vertrags beruhendes Recht der
e des Eigentums deutscher Stagts⸗
ger in der Union auszuüben, falls Deutschland m ullancberyflichtungen nicht nachkommt.
Preußen.
wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge daß der Kreis Rosenberg von den polnischen um Teil geräumt worden ist. Die Orttschaften Etronskau Costellitz Schönwald, Bischdorf, Oroschau ‚iszowih sind frei von Insurgenten. Bei Zembowitz uutch polnische Angriffe vorgestern Kämpfe hervor— bie auch gestern noch andauerten. Amalienhof, Neu⸗ Lruskau wurden durch polnische Artillerie beschossen. es Ratibor wird Niedane von polnischer Artillerie n. Der Magistrat der Stadt Ratibor sandte an die serte donn n ein Telegramm, worin er fordert, zauernden eschießung Ratibors durch die Geschütze sshen Insurgenten ofort Einhalt geboten werde. her vorgestrigen Sitzung des Zwölfer⸗Ausschusses gigau versprachen der General 63 und der anwesende 6 bei der Interalliierten Kommission vorstellig zn, daß dem rücksichtslosen Treiben der polnischen In nm entschieden entgegengetreten werde. Wie der italienische htrolleir, Major Inorea mitteilt, hat Oberstleutnant der Kommandant der italienischen Truppen Ratibor, irgenten durch Parlamentäre mitgeteilt, daß, falls die zalbor weiterhin von polnischer Artillerie beschossen hie italienische Artillerie die polnischen Stellungen in srken, Lubon, Siryn und anderen Orten vor Ratibor B unter Feuer nehmen werde. Die Insurgenten gaben daz Versprechen, Ratibor nicht mehr mit Artillerie zu
en.
tlich
Braunschweig.
in der gestrigen Sitzung der Landes versammlung abgestimmt werden sollte, daß der Staats haus halts plan nanzausschuß zur Vorberatung überwiesen werden soll, ch wiederum die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Der nt schloß die Sitzung mit der Mitteilung, daß der ausschuß beschlossen fab die Sitzungen auf etwa Bochen zu unterbrechen.
Oesterreich.
e von dem christlichsozialen Reichsparteitag mig angengemmene Entschließung billigt, wie „Wolffs npyhenbuͤro“ mitteilt, die von der bisherigen Regierung tete und von der christlichsozialen Vereinigung im lrate gestützte Aktion der . der öster⸗ hen Staatswirtschaft mit Hilfe des Völker— 3, appelliert an die Parteivertreter im Nationalrat und Ländern alles zu vermeiden, was dieser Aktion hinderlich mnte, und verlangt von den Abgeordneten im Nationalrat,
nur eine Regierung unterstützen, die die gekennzeichnete lonsequent fortsetzt, die aber auch mit starker Hand die un zu führen ig life ist und mit dem wirtschaft⸗ Wiederaufbau zugleich die Gesundung der inneren Ver⸗ E des Staates anstrebt.
Großbritannien und Irland.
in in Chequers abgehaltener Ministerrat befaßte sich gefährlichen Lage, die im nahen Osten entstanden fran nahmen u. a. teil Lloyd George, Lord Curzon, Lorington Eyans, Sir Robert Horne, Füsher, i
Dem „Daily Chronicle“ zufolge wird keinerlei Politik mmen werden, die England in eine Art von Land⸗ verwickelt. Der Druck der Ereignisse könne es jedoch
H daß Großbritannien den Griechen Unter⸗
. Reuter“ an maßgebender Stelle erfährt, ist der der Errichtung einer neutralen Zone zwischen Polen eutschen in Oberschlesien als . auf⸗ unden. Obwohl der Bericht Sir Harold Stuarts 1 nicht abgeschlossen ist, sei die engllsche Regierung ; esitze gen igen der Nachrichten, um die Ueberzeugung eue aß die ersten Schritte zum Frieden in . Wiederherstellung der Autorität 9 eralliierten Kommission bestehen müßten. . ö dies an dem Unvermögen , militärischer ö. er FRommission gescheitert, die zu ihrer Verfügun ing up gegen die Insurgenten zu gebrauchen, sobal ihne solches erforderlich machten. Obgleich bie eng⸗ ö. ag ihre Streitkräfte nur in durchaus erforderlichen 6 rauchen wünsche, habe der englische komman⸗ . ̃ freie Hand, und die Autorität der Kom⸗ . in iese eije in zunehmendem Maße gekräftigt, falls weil darauf hin, daß ein engl ilitã ᷓ i uf, hin, glischer Militärzug in s . Gleinitz von Insurgenten aufgehalten wurde ö. alfrhen konnte, nachdem die Erlaubnis Kor⸗ ö. ö war. Die Unerträglichkeit solcher Ver— h 1 Kommission werde allgemein anerkannt, 9 ., daß die Beschränkungen bezüglich des 2 Streitkräfte gegen die Infurgenten in um eine vollkommene Zu⸗
eine ähnliche Stn fg versetzt würden. e
uuf gehoben werden .
nurbet unter den Ali ; ; . iierten in Oberschlesien zu erreichen. nun Sinne abgefaßte Note sei nach Parls und Rom fegt, Khgleich eine Antwort noch nicht eingehen ber ehe lebten Telegramme, baß ble örtlichen Ver= 9 Regierungen dem britif en Standpunkt zu⸗ niich h sei die englische Regierung nach wie vor ten an eine ,, des von größter Bedeutung sei.
iich mt Do kum ente veröffentlicht worden, unter . . Welffs Telegraphenbiro⸗ mitteilt, ein ge⸗ hlt von Me en der russischen Räterepublik und der
and“ befindet. Die Derne te tragen das
Datum des 15. Juni 1920. In dem Vertragsentwurf ist vor⸗ gesehen, daß beide Regierungen die Lieferung von affen, Munition und anderen militärischen Vorräten, die gegen eine der beiden Republiken gerichtet sind, verhindern.
— Im Unterhause fragte gestern der Oberst Wedg⸗ wood, ob irgendwelche Vorbereitungen für eine Konferenz, die über das Schicksal Oberschlesiens. Beschluß fassen soll, gemacht worden seien, und ob britische Truppen gebraucht werden, um die deutschen Insurgenten zurückzutreiben, während französische Truppen ihre frühere Rolle in Oberschlesien unter Kontrolle der polnischen Insurgenten weiterführten. Der Minister . erklärte, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Die britische Regierung sei bereit zu einer baldigen Konferenz. Es seien jedoch noch keinerlei Vorkehrungen dafür getroffen worden, da andere Teilnehmer an der Konferenz dafür noch nicht bereit seien. Britische Truppen in Oberschlesien wirkten mit den übrigen alliierten Truppen bei der Wiederherstellung der Ordnung zusammen. Zwischen den britischen Truppen und dem deutschen Selbstschutz sei es zu keinerlei Konflikten gekommen. Die zur Unterdrückung des polnischen Aufstands durch die alliierten Truppen notwendigen Maßnahmen würden augenblicklich erwogen.
Chamberlain teilte dann mit, daß über die Frage einer englisch-⸗französischen Allianz ohne Beteiligung Amerikas, nicht beraten werde. Wenn ein solcher Fall sich ergeben sollte, würde das Parlament bestimmt gehört werden.
— Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, Lord Churchill in seiner Rede in Manchester noch:
Die Vereinigten Staaten seien die größte Gläubigernation, Deutschland die größte Schuldnernation geworden. Während Deutsch⸗ land, den alliierten Nationen an Reparationen Tausende von Millionen Pfund Sterling schulde, sähen die Gläubigernationen infolge der internationalen Währungen ihren Ausfuhrhandel sehr vermindert. Deutschland, das bereits 350 Millionen Pfund Sterling von seinen Reparationsverpflichtungen abbezahlt habe, und außer Kohle keine bedeutenden Mengen von Rohstoffen ausführen könne, sei fieberhaft tätig, um Waren zur Ausfuhr nach allen Märkten der Welt anzufertigen. Soweit diese Waren für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete in Frankreich verwandt würden, würden sie für den Empfänger durchaus nutzbringend sein, da ein durch den Krieg geschaffenes künstliches Vakunm dadurch gefüllt werde. Eine Einfuhr großer Mengen deutscher Waren nach England würde jedoch zweifellos einen niederdrückenden Sinfluß auf, die englische Industrie ausüben, was den englischen Ausfuhrhandel ernstlich schädigen würde. Dies gelte au von den Vereinigten ztaaten, die durch die Wali gen der anderen Länder sehr be⸗ hindert würden. Churchill erklärte weiter, Deutschland, die größte Schuldnernation, . seine unterernährte Arbeiterschaft, um Kriegs⸗ entschädigungen zu bezahlen, Ueberstunden machen, indem es seine fertigen Waren ausführe. Je länger dieser Prozeß dauere, um so größer würde die industrielle Führerschaft Deutschlands werden auf Kosten der Lebens⸗ und Arbeitsbedingungen der industriellen Be— völkerung Englands. Wenn es Deutschland gelingen sollte, während der nächsten 49 oder 50 Jahre seine Schulden an jedermann abzubezahlen, so würde Deutschland durch diesen Prozeß Herr jedes Marktes in der Welt und die größte Ausfuhrngtion, die man je erlebt habe, geworden sein. Die Vereinigten Staaten würden andererseits, wenn sie alles, was ihnen geschuldet werde, erhielten, dadurch den eigenen Ausfuhrhandel zum größten Teil zerstören. Das amerikanische Volk würde zahlreicher Industrien beraubt und das innere Wirtschaftssystem der Vereinigten Staaten geschädigt werden. Einst werde diese einfache. Tatsache den großen Nationen der Welt zum Bewußtsein kommen und dann würden sie, wenn sie klug seien, versuchen, als Teil der
erklärte
gigantischen re nz die für alle vorteilhaft sei, ihre gegenseitige e
Schuld auf das Maß herabzusetzen, das nicht unvereinbar sel mit ge⸗ sundem Handel, mit normalen Währungen und mit angemessenen Arbeitsbedingungen. Zum Schluß erklärte Churchill, über die gegen⸗ wärtigen Beziehungen der Mächte sprechend, es sei zwecklos, sein Ver⸗ trauen auf einen papiernen Völkerbund zu setzen. Wenn Europa wiederaufgerichtet sei und verhindert werden solle, daß in 20 oder 30 Jahren wieder ein furchtharer Krieg ausbreche, dann gebe es seiner Ansicht nach nur ein Mittel; rf en England, Frankreich und Deutschland müsse wahrer Friede herrschen.
Frankreich.
Die Botschafterkanferenz hat sich in ihrer Mittwoch vormittag abgehaltenen Sitzung mit verschledenen Fragen über die Anwendung der Friedensverträge, insbesondere mit der Frage der Entwaffnung und Auflösung der bayerischen Ein⸗ w . erwe . kun af t
r Besprechung, die vor einigen Tagen im Mini—⸗ . ür die 1 Gebiete zwischen ö und eutschen Sachverständigen über das deutsche Angebot an Frank⸗ reich, als Reparation B 000 Holzhäuser zu liefern, geführt wurde, wurde festgestellt, daß der Preis . diese Häuser be⸗ deutend höher sei, als ; die gleichen von der französischen In⸗ dustrie gelieferten Modelle. Um eine beträchtliche Verminderung des . der verschiedenen Typen zu erreichen, wurden gewisse Aenderungen an den vorgelegten Plänen und Vor⸗ anschlägen von der deutschen Delegation verlangt. Da diese keine endgültige Verpflichtung übernehmen konnte, wurde be— schlossen, eine Kommission von Sachverständigen nach Deutsch hand in Begleitung eines Vertreters des Ministeriums für die befreiten Gebiete zu senden, die die fertiggestellten Konstruktionen an verschiedenen Plätzen wie Stuttgart, Berlin und seiner Umgebung besichtigen und von den Unternehmern gleichzeitig mit den verlangten , einen Preisn achlaß zu erzielen suchen soll, um die Preise mit den französischen in Einklang zu bringen.
— Wie die „Agence Havas“ mitteilt, haben sich die Ver⸗ handlungen des belgischen Ministers Jaspar mit Briand und Loucheur auf wirtschaftliche Fragen, namentlich auf Grund der neuen französischen 9 6. bezogen. Jaspar habe , e, Seite der Frage be⸗ sprochen. Es sei ein grundsätzliches Einverständnis er⸗ zielt worden und schon heute würden belgische Sach⸗ verständige in Paris eintreffen, um sich mit französischen k über den neuen Koeffizienten, der zur An⸗ wendung gelangen solle, zu , Was die Priorität der belgischen Forderungen bei der Teilung der deutschen ah nnen betreffe, so seien Gründe dafür vorhanden, daß Jaspar auf den besonderen Vorteilen bestehen bleiben werde, die der Friedens⸗ vertrag Belgien zuerkenne. Diese Frage werde übrigens mit dem belgischen Finanzminister im Beisein von englischen Sach⸗ verständigen besprochen werden.
— Der Kriegsminister Barthou hat,. nunmehr ent—⸗ schieden, . alle Mobilisierten der Jahresklasse 1919 aus dem Rheinlande entlassen werden müssen, die folgende Be⸗ dingungen erfüllen; 1. daß sie schon einmal an einer Operation außerhalb Frankreichs oder im Volksabstimmungggebiet teil⸗ genommen haben, 2. daß ihr Vater oder zwei ihrer Brüder im Kriege gefallen oder an Verletzungen gestorben sind, 8. n alle diejenigen Soldaten in die Heimat entlassen werden, deren Brüder unter Waffen stehen.
— Die Kammer hat gestern die Generaldebatte über das Schiffs bauprogram m begonnen. Nach vielen Verhand⸗
mit Briand die
lungen in der Marlnekom haben die Vereinigten Marine⸗ und Landheerausschüsse dahin 5. t, vom Parlament
Kredite zum Bau von fünf Panzerschiffen, Typ „Normandie“, drei leichten Kreuzern, sechs Torpebojägern, zwölf Torpedo⸗ booten und zwölf Unterseebooten zu verlangen, außerdem einen Kredit für die Umwandlung eines chiffes Berne“ in ein Flugzeug⸗Mutterschiff.
Rußland.
Einer Meldung des „Wolffschen Tel raphenbüros“ zu⸗ folge hat Tschitscherin eine gleichlautende Note an die Ministerien für auswärtige Angelegenheiten Englands Frankreichs und , , e, e, in der er erklärt, daß der Sturz der bolschewistischen Regierung in Wladiwostok unter dem Schutze der Japaner er g fn worden sei. Die Fran⸗ zosen unterstützten die japanischen Pläne und alle Ententemächte trügen die Verantwortung dafür. Großbritannien wird in der Note feindliche Tätigkeit, die nicht in Uebereinstimmung mit dem englisch⸗russischen Vertrage sei, vorgeworfen. Lord Curzon hat durch seinen Sekretär antworten lassen, die Note sei nicht annehmbar, da es weder Brauch noch für gute Beziehungen förderlich sei, daß eine . ohne genügendes Beweis⸗ material vorzubringen, vollkommen grundlose Beschuldigungen gegen eine andere Regierung richte. Die hritische Regierung lehne es deshalb ab, in irgendeinen Schriftwechsel in dieser Sache einzutreten.
Belgien.
Offiziös wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge bekanntgegeben, daß Belgien auf sein Vorzugsrecht auf deutsche Zahlungen nicht verzichten werde. Es müßten kh nür die Kosten der Besetzung, sondern auch sämt⸗ liche Kriegskosten zurückerstattet werden. Eine Frage, die Belgien besonders interessiere, sei die Berechnung der deutschen Kohlenljeferungen, die auf dem Wasserwege erfolgen. Zu diesem Zweck werde demnächst eine Konferenz in 2 zu⸗ sammentreten, die sich auch mit der Frage beschäftigen werde, welche Summen Belgien von den Reparationszahlungen Deutsch⸗ lands zu erhalten habe.
— Auf Grund eines Beschlusses des Ministers der Landes⸗ verteidigung wird ab August eine ständige Besatzungs⸗ armee gebildet.
Tschecho⸗Slowakei.
Zwischen der Tschecho⸗-Slowakei und Rumänien ist ein Abkommen abgeschlossen worden, in dem die beiden Staaten sich gegenseitige Hilfe zusichern für den Fall eines unprovozierten Angriffs durch Ungarn.
Schweiz.
Die nächste Sitzung des Völkerbundrates wird am 17. Juni in Genf eröffnet werden. Der „Temps“ teilt aus der außerordentlich umfangreichen Tagesordnung folgende Punkte mit: Die deutschen Proteste gegen die AUnwesenheit französischer Truppen und die Anwendung der französischen Militärgesetzgebung im Ruhrgebiet, gegen die Ausweisung von Einwohnern aus dem Ruhrgeblet und gegen die Gehaltszahlung in französischem Gelde für gewisse Beamte. Ueber diese gra soll der 6 Delegierte berichten. Der japanische Delegierte wird über Angelegen⸗
heiten des Freistaats Danzig, dessen Verfassung, den Danziger
Waffenhandel, die Verteidigung des Freistaats usw., berichten. Ferner soll der belgische Delegierte über die Streitigkeiten zwischen Polen und Litauen, das heißt über die Wilnaer Frage, Bericht erstatten. Auf der Tagesordnung steht auch ein Er⸗ suchen der albanischen Regierung um das y,. des Völkerbundes gegen die Besetzung albanischen Gebiets durch Griechenland und Südslawien.
— Der Internationale Kongreß der Völkerbunds⸗ vereinigungen hat gestern seine Tagung beendet. Die Ver⸗ sammlung nahm noch eine Reihe von Entschließungen an, welche sich u. a. mit dem Abrüstungsproblem und der Not⸗ wendigkeit eingehender Propaganda für den Völkerbunds⸗ gedanken befassen. Die nächste Konferenz soll Ostern 1922 in Prag stattfinden.
— Der Nationalrat behandelte am Donnerstag zwei Interpellationen, betreffend den ehemaligen Kaiser Karl. Die eine Interpellation von Grimm verlangt Auskunft über die Umstände, unter denen Karl die e,, verlassen hat, und fragt, ob ihm der Aufenthalt in der Schweiz nicht unter⸗ her. werden sollte. Die Interpellation von Bonns, der die
ufforderung an Karl, die Schweiz im August zu verlassen, als eine Verletzung des Asylrechts betrachtet, ersucht den Bundesrat um Auskunft über die Richtlinien, die er zur Wahrung der schweizerischen Tradition des Asylrechts ein⸗ nehmen will. Der Chef des politischen Departements Bundesrat Motta erklärte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge in Beantwortung der Interpellationen:
Der Bundesrat könne sich über das Verhalten Karls auf Schloß Hing n nicht beklagen. Getzen monarchistische Umtriebe habe nicht eingeschritten werden können, solange die Beweise fehlten. Die Wiedereinreise in die Schweiz sei im Interesse des europäischen Friedens geren worden. Das Ansuchen der ungarischen Re⸗ gierung habe nicht zurückgewiesen werden können. Karl habe keine amtliche Paßstelle passiert, auch selbst erklärt, sich weder eines falschen Passes noch der Hilfe eines Beamten bedient zu haben. Näheres dürfte zur Vermeidun weiterer Verwicklungen nicht bekanntgegeben werden. Karl habe von sich aus mitgeteilt, er werde die ge. im August verlassen. Als ihm ein schweizerischer n,, ,, die Bedingungen für die Abreise bekanntgegeben habe, habe er erklärt, er halte es, nachdem er über die Lage unter⸗ richtet worden sei, für seine Pflicht, dem Bundesrat durch seine An= wesenheit keine Unannehmlichkeiten zu bereiten, und er werde deshalb das Land verlassen.
Der Nationalrat lehnte eine allgemeine Erörterung der Interpellationen mehrheitlich ab.
Griechenland.
Die „Himera“ teilt mit, daß die Verhandlungen Griechenland und Südstawien über eine , w. in der albanischen Frage im Völker! ständigung geführt haben.
ischen Haltung zu einer Ver⸗
Tũrkei.
Nach einer Meldung des a fen Telegraphenbũros⸗“ hat die Pforte gegen die griechische Beschießung des Hafens von Herakleg Protest erhoben, da sie eine Ver= letzung der Neutralität w,, . und der Dardanellen, die vor kurzem von den drei allierten Oberkommissaren in Konstantinopel verkündet worden sei, bedeute.
— Nach Nachrichten aus Ang ora ist die Abordnung der Sowjetregierung dort
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