1921 / 136 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jun 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Gemeindebezirke Grundbesitz oder eine gewerbliche Be⸗ öffentlichen Aufforderung 4, auch dann, wenn ein Vordrut

8 49. der n Verpflichtungen, die ihm durch die Steuer⸗ J Aenderung außerhalb der ö und des Rechtsmittel ˖ Irhöh

e fr 27. triebsstãtte haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben (1) Auf Grund der dem s t Verfü tehende ĩ ; i ; e nn,, , ui Unt Finanzam zur Verfügung stehenden nicht zugesandt worden ist, soweit das steuerbare Einkommen , Ju sttell ĩ arti * nen n interlagen, insbesondere auf Grund der, früheren Hauptsteuer! dem für die Veranlagung maßgebenden Kalenderjahr n um Zwecke der Aufstellung der, Einlommsnsngch⸗ gesetze auferlegt sind, schuldhaft nicht genü r y, / / / ,, ,, am 8 J ; ingen, Lohnlisten, Gehalts nachm e überstiegen hat. j erkmale, die : us der des 3 210 Abs. 3 A. O. vorliegen, . Ver⸗ 36 ; ; , m Steuerpflichtige. ũ rschriebenen besonderen in, . sind demnächst die das steuerbare Einkommen betreffenden (6) Gibt ein ger sschtiger. der nach Ansicht des Fin ,, oder der Hauptsteuerliste m, =. . die Il f lic is 2 o . . * en n sgag 3 16 err Ab 3 22 12 9 , aufzufũhren. Spalten auszufüllen. Diese Einträge haben zunächst mit schwarzer amts gemäß (2 Abs. I zur Abgabe einer Einkommenst n, KLKndig teuerpflichtigen Personen in Vetracht lomsmen lönnen, einzutragen. . oder des 36 A ö cben sind. nn, . des . aufenden Nummern (Spalte I) sind in Spalte s Tinte . K und sind mit farbiger (nicht roter) Tinte nach erklärung auf Grund der öffentlichen n verpflt emen icht vol en . achrichten einzuziehen und . sammeln. J A. O. geg . / . die in Nr. 1 bezeichneten Personen ö e der Beschlüsse des Ausschusses zu berichtigen, die Steuererklärung innerhalb der nach Abs. g gef h i, *Die mein debe hre 2 ferner die zu Aufstellulng der () Die Beschlüsse des Ausschusses sind in der Hauptsteuerliste 8. . ; einzutragen. Bei jedem Namen ist in den 2) Ist die Hauptsteuerliste abgeschlossen, so dürfen Ande⸗ nicht ab, . hat das Finanzamt dem e n g gen eine 26. l fi mienz nuch we isungen . ö ee , . 24 rund zu vermerken und in die Steuerakten des Steuerpflichtigen einzu= 2 er, . fir ein er, , . die ent , * ann, ich ö. fl n en, f . zu treffen; sie tragen. . e, 6 5 r . , teuerschuld für . folgende mit' den Steuerhflichtig oder mit anderen Aug Y Ergibt sich für einen Steuewflichtigen kein steuerbgres r ft a n mt, 34 65

Spalten 5 bis 7,‘ gesondert nach den aus den Kopf. rungen und neue Einträge nur noch mit roter Tinte vorgenommen malige besondere , . nach Anleitung des

inschriften ersichtlichen Merkmalen! nach dem Stande jur werden, um ohne weiteres ersichtlich zu machen, daß iese Ei tell Die Aufforde t l i Zeit der Perfonenstandsaufnahme (6 17) die Zahl der träge bei der Sauptveranla hier stchli 6 , nn eder en, f, m nnen mz, in Verbindung tret d Ji i ĩ ist dies i ĩ ; . gung nicht berückfichtigt worden sind. bis der Steuerpflichtige die geforderte Steuererklär n, Gbwersonen in Ferdi g treten und sie in geeigneter Weise Einkommen, so ist dies in de t ! ; ö . Daushaltungsan gehör gen 28. Daneben sind . ! den gil er ü die an ee gn. ĩ ö ö i die Einkommensteuer wesentlichen 2 te befragen. sprechend jst . rf en! . 291 e ,,, ö. erfolgt ij. r me n en, em Ee. winnen ehus ihrer Die Landesfinanzämter sind ermächtigt, Abweichungen von Zwangsstrafen de fr ter . 41. schriften (6. B. 5 25 des Gesetzes ein Steuerbekrag nicht in Ansatz II. Nachtzeranlagung. wart 2 ge, Schüler, Studenten ufw. auz. den Bestimmungen der S5 25 bis 27 anzuordnen; sie können ins= 8 33. Die Cinlommensnachweisüngen sind, nach Anleitung des ö ; 5 575. : Die Reihenfolge der Einträge (alphabetische oder Daus i,. ö. . 3. . , in . . ich 5 . ,. , . tige, die nach 8 3 AJ sers 15) und der darin gegebenen Anweisung auszufüllen. alt 66 Kit a n mg, ö f se., . 6 ch . , , ; 61 te . fare G . ö inzelblättern aufgestellt und zu ecken der Veranlagung der nicht auf Gru öffentlichen Aufforderun . ; en. Rasuren sind unzulässig; no ige . ltige . ; Tech g gung f nd der öffentlich ffo g zur Abgabe einer 8 4. hilt en en sind dielmehr stets so auszuführen, daß . abgeänderle nungfjahr, für Ras der . seither ne nicht endgũltig

die Einkommenznachboe fungen für mehrere Jahre ein⸗ Gintrag lesbar bleibt. zur Ginkommenfteuer veranlagt war.

nummernfolge u. dgl.) bestimmt das Finanzamt. Für die Landes ; j 5 j j Bere nn nl geg. Kebengalters (der Kinder sst hierbei der andes⸗ und Gemeindesteuern benutzt und dementsprechend auf⸗ Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, zur Abgabe einer . 31. Mãrz hes Rechnungsjahrs . in dem die Per⸗ 6 weren e,, mn, , n ner . . e n nnn, , ohen eng Ig Äbs. 2e), so sind sie alljährlich rechtzeitig vor dem 3) Jachberanlagung hat regelmäßig zu erfolgen ai en bernsn , n n, e g, gg e dd fr, . 8 sofern z e gabe einer Frspber von dem , . der Gemeindebehörde zwecks VII. Zuschlag zur Einkommensteuer. a) für Steuerpflichtige, die bei Haupbweranla für ei Zahl derjenigen eg e gen nachzuweisen, die bis zum III. Abgabe der Steuererklärung. in , m. a nm, . Einkommens erhãltnisse de eng auf den neus fien Stand zurüctzugeben. Dt Gemeinde § 48 oder 1 Ilechnun 42 trotz bestehender ee fil ,, nn. das 21. Lebensjahr noch nicht 1. Verpflichtung 1 Abgabe der Steuer⸗ * In der besonderen Aufforderung, der Vordrucke n Förde hat die , e, r en. und ( 9. ein , . trotz bestehender Verpflichtung eine nicht zur Cinkommensteuer veranlggt worden sind, soweit 3. Hie i cht fe ü und Vellsfandigkeit des Personenverzeichnisse . , r, i nuch Kd / e , , nen, , nn, h . = elchem Tage der Steuerpflichtige die euererklä 1 ö . ĩ =. . ö 211 z ; . ö (i) Steuerpflichtige, die in dem für die Peranlggung maß. weichen hat, rs ere l gte tei , ,,, vi. Beranlagung anlachn in n e fte hre a elf, v ie Genf sichti ge, eren Stenger , ür s , , pyaͤtestenz n,, . . 1 . der Gemeindebehärde gebenden Kalenderjahr oder in dem nach sz 29 des Einkommen. . wegen ö Abgabe der Eee ef 8 39 1 ö 3. Der Juschlag ist zu unterlassen oder zurückzunehmen, jahr erst nach dem 31. Dezember dige Rechnungs jahres zum 1. Bezember dem Finamamt einzureichen. äergesete' an dessen Stelle tretenden wirtschgsts ß ät, wee näre e e gn, ene en daß die Abgabe 8 6. 1 ä) wenn Umstände zargetan werden, welch die i n. begründet worden ist 6 28 Abs. 48. Ges). ) Ole Candecknanfcmt 66 e . 3 3 , ne n, 2 . , ,,, 1j 8 0g 28 ,, lan , n re. , ö . wie . ö 6. ö,. ,, . . 1. Verfahren bei der Neu- und Nachveranlagung e Landesfinanzämter können bestimmen: ezogen haben, sind zur Abga e einer e ist der Steuerpflichtige darüber zu belehren, da ei schuldhaftem mittlung . HSesi Hen sowie ö. sch ö „insbesondere wenn der Steuerpflichtige zur 's .

1. daß die Perfonenverzeichnisse statt in Form von sobald eine öffentliche Aufforderung hierzu durch das Finanzamt Ünterlassen der Steuererklärung das Einkommen d amis wegen, die Besitz; Vermögens⸗, Erwerbz⸗ und Ein— äinhaltung ber Frist purch Naturereignisse oder unabwend⸗ . § 66. . 6 . n n,, ö ergangen ist. Der dene lee fn; der Finanzen kaun . andere , geschätzt werden . und daß wegen der . vir [nene berhälin sse seines 6. . der einzelnen Steuer are Zufälle e n war, k 66 Soweit die Voraus setzungen für eine Neu⸗ oder N nlagung

2. daß die Perfonenberzeichnisse derart eingerichtet werden, daß Einkommensgrenze als ina ßgebend erklaͤren. Die Steuererklärung E ang nur der inn 219 Abf. 3 2. O. beschrän ite Rel. ,, 1 amit e . , Kontrolle über renn die Steuererklärung bon, dem Steuerpflichtigen nach gegeben und bekannt sinb ist das Finanzamt zu ihrer urchführung sie für mehrere Jahre benutzbar sind; ist innerhalb der in der öffentlichen Aufforderung bekanntgegebenen mittelzug zulässig ist. Als Anleitung für die besondere Au znhall der Steuererklärungen aus ihen, wie auch eine den veislich spete ten; an dem letzten Tage der ihm gesetzten von Amts wegen veypflichtet.

3. 3 von der Aufstellung eines Perfonenverzeichnisses ab— ö. & , rde, n,. einzureichen oder münd⸗ y ,. k ö 1857. Die besondere Aufforderung it be ge r len ,. ui tic . 2 Frist an das zuftändige Finanzamt abgesandt worden ist. ) Zu. Du fit , ö. esehen wird, sofern die A fna aämtli Steuer⸗ ich zu Protokoll abzugeben O.. na O A. O. zuzustellen. een Ste . er⸗ ; ur rchführung einer Neu⸗ ach veranlagung i 9 . kg ne er fehr . ,,, . 29) ,,. ,, , ist ö . ,. ö ö . . r n der besonderen Aufforderunm nn nicht abgegeben oder brauchbare Angaben nicht gemacht VIII. k i n. ,, , zur , don V. Wohnungslisten sichergestellt ist; enannten jeder verpflichtet, der hierzu vom Finqhzam esonder ur abe der Einkommensteuererklärung innerhalb de t ben. ö . J. ö. ö erklärungen für Rechnungsjahre, für welche er solche zum, Jwecte

4. daß die , ,,. hin des Personenverzeichnisses . ,. wird . . . jedem Steuerpflichtigen rt 6 nach, so ist nach 8 38 Abs. 5 ! verfahren. 176 ir jeden Stznerpyfli . son möglichst ein besonteres aa , . icht gj . ere, ,,, nach 6. ,, ö. d,, . . unmittelbar die Hauptsteuerliste aufzustellen hat. gabe einer Steuererklärung frei. 5 ; n , , ere ö erteilen; er hat zu enthalten: ellung einer Frist von zwei Wochen aufzufordern. er Steuer⸗

(2 Die näheren ö 3. 6 ile des Ab 1]! . E) En Steuerhpslichtiger, der gleichzeitg, Kon mehrehen, IV. Lohnlisten und Gehalts nachweisungen. nijes ange en , . J Akten⸗ bie , eee, e ,. und des Sollbuchs, pflichtige hat dieser. Aufforderung die n. len ist, innerhalb der die Landesfinanzämter. . Finanzämtern zur Ah 6 einer . ferne, § 34. . , , ö . Zu⸗ 24. e s fer me g . ö. den . 3 Frist nan mm, ofen ihm nicht auf Antrag eine

ö Firb, ist nur einem die Erklärung abzugeben verpflichtet; den . k ungsurlunden, Ver Ent en, son⸗ Znfchtag für verspctete Abgabe de; Steuererklärung,. mut. län erling genährt, wär.

M Die Gememndebcharde 9 Ag Mnleltung des Musterg 15 . s ge n, , n . kel mn, g, nan amt (16) Wer Personen Wen Gehalt, Lohn oder sonstiges Entgelt é senerlich erhebliche Mitteilungen un dergleichen, zu sammeln die Grundlagen der Festsetzung und Veranlagung, fowelt sie O Hat der Steuerpflichtige für das Rechnungsjahr, für welches ein Verzeschnis derjenigen natürlichen Personen anzul iche er vie Steuererklärung abgegeben hat im Laufe des für die Veranlagung maßgebenden Kalenderjahtz Dem Aktenheft ist soweit angezeigt, jedenfalls aber dann, dem Steuerpflichtigen nicht schon mitgeteilt sind, eine Neu. oder Nachberanlagung erfolgen soll, eine Steuererklärung . . i. . 9 n ) 9 6 69 . ; , ö . , mm . J rh , . jedes eine i me. wann, wo und wie die Steuer zu ent⸗ hexzits e e, so ist diefe nachträglich zu beanstanden oder das

f lebsst ön l ĩ ̃

JJ , ,,,, , e ge J ] z 3,9 Pflegschast oder Vormundschaft oder, unter lterl er Gewa ihm herrührende Einkommen dieser Personen mitzu eilen (Lohn- S Die Kückseite des Berechnungsbogens ist zur Darstellung worden ist, . k r * e. , de; 5 n . . . n. fl! bald sekoständig zu vergniagen find, von dent Pfleger, Vor= liste) . J . bweichenden Berechnungen uind e gn arte gn, die k. daß eine Schätzung, notwendig geworden ist, . 3 60 e, nde i e Heindl ,. . ö nnüntd ober Träger bez elterlichen Hewmitabsugebehert ist, di & Die gleiche Verhflichtung besteht für die Borstinde zun. nenzteilen, z. B. von Betriebs- oder Geschöstsgewinn, zu be⸗ weil her Steuerpflichtige Verpflichtungen, hie ihm durch Soweit durch die Neu oder Nachheranlagung eine, endgültige en ig ndr. n 4 it n , n, ie. () Wer durch Ahwesenheit oder . berhindert ist, die scher Personen und von Vereinen aller Art sowie für die Vor= ten, Ferner sind einzutragen die Gründe für Abweichungen die Steuergesetze auferlegt sind, än g nir genügt hat, Steuerschuld 8 23 d. Ges) festgeftellt wird, haf der zuständige Aus⸗ ö ; ünf Jahre bis zum 1. Januar Steuererklärung abzugeben, kann dis Erllärung durch Bevollmäch⸗ jtände aller Stellen, Behörden und Anstalten des öffentlichen TZteucrausschusses von der Steuererklärung, Umstände, die bei ne Belehrun sches Rechtsmittel zukässig ist, erforder⸗ ,, , . bem für den inländischen Wohnstz oder Veranlagungsort zuständigen i i . J. S3). Si fitliche Vollmacht ist der tenstes hinsichtlich bes Verusa. oder Penstonzein kommenz ben hben folgenden Veranl nd per fn fg ing Belehrung. welches Nechts mitte! zr, sst, erforker⸗ schuß (5 25 A. S) mstzuwirken. Dies gilt nicht, sofern die Neu— Fir nm bon ber Gemeinde behs ide mitzuteilen. Iden baswischen. tigte abgeben lassen 6 8 A. O). e . e Vollmacht i T hins tufs e mens ihrer laufende ger ranlagung zu berücksichtigen sind, sichenfalls, daß wegen der Höhe der Schätzung nur, Be⸗ oder Nachberanlagung auf Grund des 5 99 A. S. erfolgt. JJ , de i eee le, , eile cheese ee e , n, ge n, nenn ü. ö 20 9 . ; ĩ. si tes gegeben ist, tuhe n= J r Unterhalte⸗ htzmittel und sonstige für die Veranlagung wichtige Vermerke. welcher Frist und bei welcher Behörde die Rechtsmittel ö ; ; an zeigen zu überfenden. es n nn, 66 ö her . h ö ; ] de Ge s ö . r einen Steuerpflichtigen, der nach dem Beginne des keitragen. . serdem sind die im Laufe eines Rechnungsiahrz bekannt⸗ einzulegen sind, () Für jede Gemeinde (Skeuerbezirk, ist soweit erforderlich a dh. i f fr nan ,,,, . aber vor Abgabe einer Steuererllärnng, ver,. nöti 6 . n . a n , nach Abs. 1 und 2 lam tenden Ta , nnd Umstände, die . se . Ver⸗ ein ee, arauf. def dutch die Einlegung von Rechts, J i ,. des Mu 6. 260) für jedes Vierteljahr eine 2 ; ö 2 ; storben ist, ist die Steuererklärung, soweit ein Testamentsvollstrecker ö. sensa ö . 3 . O. ee n, 9. 6 n nn gen i. eu . . ,, , Insbe ondere ist mitteln die Wirksamkeit. der Steuerfestsetzung nicht ge⸗ ,,. iste w 1. . sind alle Fälle der Nen oke Nach⸗ Die Truppentekle und vel niche h tte O oder ein Rachlaßpfleger die Verwaltung des Nachlasses über- erden, soweit es sich nicht um öffentliche Behörden handelt. . 9 en ö ö. en eines Steuerpflichtigen stets ein Ver⸗ hemmt, insbesondere die Erhebung der angeforberlen ö 3 ahn einzu 9 . ei benen. sich. eine neue andgilltige Stener. ; eile und die staatliche bewaffnete Ordnungspolizei nommen hat, von diesen Personen, im übrigen von den Erben 836. Et iber die dem Finanzamt von anderen , ,. Steuer nicht gufgehalten wird. und oder eine Erhöhung der, seitherigen endgültigen Stenseschul? zaben bis zum I. Dezember cines jeden Jahres dem zn kändigen abzugeben. Sind mehrerz, Erben vorhanden, so 9 jeder der () Die im 8 84 erwähnt öffentliche Aufforderung hat de Kerken oder Abteilungen zugegangenen Mitteilungen aufzu⸗ ) Der Steuerbescheid ist dem, Steuerpflichtigen oder, falls ein ergibt. Zunächft sind die Spalten 143 und 14 und nach Abschluß fa Berzeichnifse ihrer Angehörigen nach dem Stande am Eiben zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. s g4 A. S. findet Finanzamt in den für amiliche Bekanntmachungen der unteren men. ( gesetzliche Ver refer bestellt ist, diesem verschloffen zuzustellen; dabei ber Neu. oher Jtach heran lagung die übrigen Spalten auszufüllen; 8 ! Sfköober nach Anleitung des Mu sters *) zu übersenden. Anwendung. k bestintmten Tageszeitungen oder auf sonst ortz , 5 65. sind die er e tn der S5 . A. O. zu beachten. ist . beachten. . ; 8 23 2. Form und Inhalt der Steuererklärung übliche Weise zu er 3 en. . ( h Das Finanzamt hat die eingegangenen Steuererklärungen 3 Sie Tan desfingnzs nter können zukassen, Kaß, der Steuer (2 Die Ginzelergebnisse der Neu. oder Nachberanlagung sind in 1 7 3 . d J . 3 ellen Urt tee bernanzanttsbezirks in mehrere Stenerbeit h Form und Inhalt zu prüfen. hescheld gleichzeilig auch guf bie Veranlagung zu Tandetssteuern er— den Steuerakten der einzelnen Steuerpflichtigen niederzulegen und

Oeffentliche Kassen haben spätestens bis zum 19. Januar eines 8 81 9) Is ; h z Steuererll ö ; ohal⸗ 36h eden Jahre Lem für sie zuftändigen Finanzamt nach Anleitung des ö . . teilt, ss ist in der dffentkichen Bekanntmachting die Zahl de ' Wteuererllärungen, welche in formeller Hinsicht wesentliche streckt wird. Asbals. nach Täöschluß jeber Veranlagung oder am Jahres, oder e . r enn Te ichn 6 nue ars hes geiche ae n r. ö. (M) Die Ste er erlärnn gn it unter . eines Vor⸗ Er bir nd der en, des ebe ür Btelterbezmkle amin, inn nicht beachten, z. B. bei denen die vorgeschriebenen . § 59. J Viertel iahrs lusse soweit möglich vor Beginn der Hauptveranlagung

. Pber fich aufhaltenden Personen zu ühersenden, an welche sie während drucks nach Anleitung des u ste rs 8*) au . und von ö ö , . 63 . oder die Unterschrift fehlen oder in denen ver- An Steuerpflichtige, deren steuerbgres Einkommen zwar fest⸗ für das betreffende Rechnungsjahr in der neuesten Hauptsteuerliste aerger, alender ahl, regelmäßig wiederkehrende Bezüge gder r ,, . , , eig nd , w 1. mommengarten n cht aueinandergehalten find, gellen Lgestelll. Benen zer nac escffuß es RMteschufses eine Clntonmmnten, mit pier, intz . germerken,. , , be, nn, , r, ückf gedenwar . Versicherung enthalten, daß die Aan aben nach bestem Wissen und 61) Die Lohnliste ist unter Benutzung eines nn am Erheupt nicht als Steuererklärungen im Sinne des Gesetzes. Der teuer nicht angefezt worden sst, also jnsbesonktgre an, die auf Grund 6) Am, Schlusse eines Vierteljahres ist die Zugangoͤliste in Unterstüzungen mit Rücksicht auf ein? gegenwärtige oder frühere ] 1 h, , hnliste is tzung eines vom Finanz Fuerpflicht hi ̃ . . ii S ö ö. cht. ; atiake Hewissen gemacht find. Wird die Steuererklärung nun ch li ge br ctg nach Anlei . n, nierpflichtize ist auf den Fanges hinzuweifen und zu deffen des g 35 kes Ghist des steuerfrel veranlagten Stenerpflichtigen unter,. Sn 6e 11 abzuschljeßen und der Abschluß pom Finanzamt als richtig Dienstleiftung oder Berufttãtigkeit gezahlt haben. ; 0 71. S 8 die Erklarung zus lie ernden Vordrucks nach Anleitung des Mu st ers 16) au sellung binnen ku n , de, . ) gen unte . der . r dem Finanzamt. abgegeben 5 170 A. O), so ist die Erllärung zufertigen; die Jandesfinanzämter können anordnen, daß stat 69 y nen kurzer Frist aufzufordern. Kommt der Steier⸗ Fleibt die Mitteilung des eren lagunggergebn ifseg, fofern nicht ein 3 ö Ist am Viertelsahresfchluß ing Neu. oder Nach. 8 24. von dem die Erllarung entgeßennehmenden Beamten des Finanz. ler gehn, dernen frieden Kirbeitiehmet ein * ie ieser Aufforderung nicht nach z e, nochmalige hierauf gerichteter Antrag des Steuerpflichtigen dorliegt. beranlagung aus desonderen Gründen noch nicht durchgeführt, so ist nen een g ,,,, , ä , 6 d , zaßen Siß ann 3. Jghur inet sezen Jahres den fer, ihm, Ter. Kruse nelh! iesem n, , ) Die Lohnliste ist eren. nach den Wohnorten der Emp— dis Finanzamt durch Vergleich e ren, g f, Vor adet mit ber Ausfertigung der Steuerbescheide ist die fest⸗ 9) ** , alaffen, baz die gugag— hialtt̃isfe den Steuerpflichtigen gesammelten Rchtichten (Cin gesetzte Jahressteuer im Sollbuch einzutragen. listen zu Zwecken der Veranlagung der Landes, und Gemeinzesteuern

uhegehaltsbezügen au 6. 1 . ie R

al benutzt und dementsprechend aufgestellt werden, sofern dies im Interesse

n zur Erbschafts⸗ men gf 1E. Abschlusßs und Zusammenstellung der Hauptsteuerlisten. er er eftee e n ung! ng,

sagung faständigen Finanzamt ein Verzeichnis der in ihren Die t Did Landesfinanzämter können zulassen ß 3 ansagung zuftändigen Finanz z i 77 finanz dann best d erd kran ginn fror von Dienst⸗ oder HJ

säebender Veutschen einzureichen; das Verzeichnis kann mit der Lohn— erllärnng auch Fragen für die Zwecke der luder gehn rt zuständigen, Finanzamt, zun

liste nach 5 34, 36 verbunden werden. aufgenommen werden, Hemeinde in mehrere Steuerbezirke geteilt, so ist die l 6 2) Die Steuererklärung des Ehemanns muß das Einkommen 6. , br Kapttalertragsteuer usmw) sorgfältig zu prüfen, nament 11. Aufstellung der Sanptsteuerliste. a. , fer mitum , . die Ehegatten nach 8? Nr. 1 getrennt nach, den einzelnen, K aufzustellen. . Hh daraufhin, ob . gar n . . i , , . . 8 52. ö 62 § 25. des Gesetzes eu fn , sind und nicht dauernd voneinander ge. dem , n ,, . . ghörigen. (CChefran, minder ährige. Kinder, liste , die en m . at f ) ber nn, neber das Ergebnis der 5. oder Nachweranlagung ist dem z ö . 2 ] ! . 5 4 J j ; ? ö e trennt leben und, semweit es sich nicht um zirbeitsgeintommen Her Dienstverhältnis gezahlt worden sind, also neben Gehalt, . 3 Gesetzsss, solweit ss sich nicht um Arhestzein omen zunächft . J he . . ,, n , . . ö. . 566 ; inngemäß anzuwenden sind; das Muster ide

Ehefrau aus einem dem Ehemanne fremden Betri .

beitzemt Ehemanne fremden etriebe oder um d ost ; =.

. . , Irn hn , ,, ö . . g , nn,, n,. y . 1 ö zum Steuerbeschs de (uster Ig kann hierbei nter enttspäherrer llitung, fo ist nach geh 6 an. qe ö Richtigkeit der zwingenden Gründen bie Veranlagung ein zelner Steuerpflichtig; aus, Aenderung und Ergänzung als Anhalt dienen. Gegen den Bescheid sen As Anleitung f be. 6. . 4 . S gu ver, dar? leni fen nürens es Kanes den Ginfhätzung stehen, dem Steuerpflichtigen dieselben Rechtsmittel zu wie gegen ; ufforderung zur Rlufflrst 1 ö ö r, ,, r ,,,, . 1 zin . . J Alten ju vermerken Und ngch Ermessen des Finanzamts in rg, 6 & o . J 1

(i) Auf Grund des vor Beginn des Veranlggungsgeschäfts auf⸗ sen . aalen Personenverzeichnisses, der nach Ss 21 bis 24 zugegangenen Shesraz aus eh i n, . 1. ö. un 29 mt r Ruhegehalt, Witwen- und Waisenpension auch Teuerungs- und Mittellungen und der' sonstigen ihm zn Geboe stehenden lünterlagen, triebe handelt. Vie e , e e. eines asche im en stet, Kindertagen, Tantiemen, Wirtschaftsbeihilsen, Gratifitätiohen, aabefondere der Hauptfteuerkisten für frühere Jahre und der Zugangz. pflichtigen Daughaltungs 9 es . ö reel Tiber (igen üinters zn igen, Unterhal isbeiträge, Dienstaufwandsentschädihun, ir Har as? Finanzamt, für jede Göemesnde feines Verrfz und für h seiner, ar,, zählenden . . enz e , . gen6. gen ober. unter sonstiger Benennung gewährte Bezüge und geld jebes Rechnungsjahr eine Hauptsteuerliste nach Anleitung des bkömmlinge, . ö optiv⸗ und Pfleg hel werte Vorteile. deren Abkömmlinge mitumfa sen, soweit es sich nicht um Arbeits⸗ (4 Die Finanzämter können die einzelnen Abschnitte der (1) Das Finanzamt hat auf Grund der abgeschlossenen Zugangẽ⸗

Mu st ers 7*) fpätestens bis zum 1. Januar aufzustellen. Ist eine d itte ĩ irke geteilt, so i “einkommen der Kinder handelt. geg Lohnkiste abtrennen und zu den Steuerakten des Stguerhflichtih! t 3. 2 , e f. . k sh Ueber das Arbe tseinks mmmh ,. san a e . in, alls ich de n fen nehmen. Aus die szm. Grunde (st lan rn n, ien, K der Beanstandung ie, . In He; band rstz terte eimer meins Sterner e ich iir 1! ö . benen . luer 8. iti * ählenden ohnliste nur einseitig & beschreiben; die Rückseite der ein els⸗ . H () Nach Abschluß der Veronkagung sind die Schlußsummen der liste ein Nachtragssollbuch zu fertigen und der Finanzkasse zuzustell gare r ere rr r,, ek d ider gin, i erlegen ber ki ffn ne,, des , ini nr Tre beg ü ler unh, Abschuß sehie e. ö . 5 ene fee in e en der, Hauptsteuerliften in eine Zu⸗ . 1 ö Allen 9 Gn err der . ö , ae f mn e ging f cf l ft 2 . 6b ,, . in, Angaben engt Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Lohnliste ist an ü en fh 8 1 . e renn ö. g er min f gin , . w , n n m, Weise r he r , ̃ö en ui rin r , ,

; . in der Steuererklärung zugrunde liegenden Einzelberechnungen und Ech sse Han den nach s 34 zur Mitteilung Verpflichteten zu be⸗ ne n , nach Bee ger der Vorarbeiten so . ö 69 3 ke 6. e karte f f r fahnen . 6 n beim Vorliegen besonderer Verhältnisse gilt 8 81 Abs. 1

,,, ,,, E und fallß ein Steuerbezirk in mehrere Hehe= Haden ür eine Finanzkasse oder Hilfskasse mehrere Nach

eranlagung spätestens mit bzw we,

gin en , . andere zum Verständnls sejner Angaben bienenden Erläute⸗ schein hen. an ggg ; 9 9 j ist J 3 4 16 2 2 I F iz beendigt ist; der Reichsminister der Finanzen kann bezitrke eingetellt ist auch nach der Buchstaben oder Rummernfolge tragssollbücher auf Grund einer Jugangsliste überwiesen, so muß die

olgen. 3) Hie Reihenfolge der Einträge (alphabetische, Haugnummern. nn,, ö e , ö , . . wen, m, , e, ö, bein. gg Min gusthnung ves K üöeeftean gen e denn, fn ie ne ̃ m Hinblick auf die Vorschriften der ö 8 ; ung des La c 6 r immen. ; ; ̃ n i . ö. 9 6. , . . . ö ., nn, ö ee , ,, ö . Feed, ber ener anisheit be; HZusznmeh teln , , , , , ei denen der Antell des Landes und der Gemeinde an der geschuldeten w l ufforderung hin nur lo 1 mehmer t ,,, schtigen in ist am Schlusse vom Finanzamt zu bescheinigen. Die Fingnzkass hat fonders Aufführung der Summen der einzelnen Rächtt üche⸗ , . k'rngh end luck Can er Ruhlerdezele gn Tenn gelansehkee Kalenderlahn zröe nnn; mn mnnzihitzhge leg, ei sn se d'r lbl antes Kun ente ,,, 66l w . Rttelkung! der Tatsachen, auf die sich seine Schätzung gründet, i naus ständiß nderes ergibt. D h ö 2 bereinsti g der Zusgmmenstellung mit den ihr überwiesenen am chlusse der Jugangsliste nachzuweisen. ,, ,,, , n . e ee , e e nn , n, . , , , , e, eee, , eld, , d i Hb pee, Ghewerkettesbende, Hrundbefftzer, Arbeitnehmer, . , die er zur Ermittlung des Einkommens beizu- troffen, P sind Jonstige Ar j eber zur an,, I ee ,. . in n des Sinn be e nd bie a 23 2 n . an,. , ung ist spätestens bis . i ene . ö d. erf 2 = . bringen ver h is ichtet, w esondere J esetzes hz ö ; . , . ö ö 0; . . ertigu Nach · ,,, daß die Hauptsteuer⸗ 3. Aufforderung zur Steuererklärung. hie, . . 9 1 getroffenen 66 ö a n fen, . . e , n. ige. Steuer- . 39. n. . . . t . ken w ,,, . ke wn ,,, die: , . 8er dres Jahre nicht äbersteigen darf, angelegt werden. (4) Als Zeitraum für die Abgabe der Steuererklärungen . . ai ö orgeschrieben [ne ür feine Ger ferm, db, ure d f , h. 6. Junl dem Reichsminister ber Finanzen zin. Das Reichsfinanz⸗ (CI Für die Fälle der Neuveranlagung, bej denen sich eine Ver ; § 26. gemäh' 8 g3 Zlbs. 4 wird die Zeit vom 1; Janzar, bis um ö = ; 3 38 e use für Einsommen, daß nur rc hc ia nen, n * e i ie r en 2 nnn enn. ungen minderung Her endgültigen Steuerschuld ergibt, ist eine Abgang. . ) Dag Finanzamt hat zunächst in den Hauptsteuerlisten die 15. Februar . etzt. Der Reichsminister der Finanzen lann Die Landen tnangbmtter 0. d an,. Lohnlistn men 69 än Stenle ber zfffernmiäßigen Angäbe des Cine , z . * 3 fur ihn . 3 ,, ,. liste nach Must er 21 *) auf ein Vierteljahr für jede Gemeinde n, , m m, it gen , ,. 9. . S* i ö. e n ,, n,, nicht bei dem Finanzamt, sondern bei der He me indebehrde deo Steuer äungzangaken gemacht hat. Von den Angaben in Rechnungshof deg ö en Reichs mit ; , , fie , e ., 6e und 63 Abs. 3 finden sinn⸗ 6 , . 3 Dies Lendecftznzzhnt tönen är Bethe, Känsris de . i , n men mir garen enen, fn, , n, e bes, we örtten kam der Matte. d , , 83 uns von Zinsen für ecftaltete ö für Nachträge offen zu lassen. Die Spalte 1 ist nach Abschluß der don teuerpflichtigen die Frist verlängern. In einzelnen Fällen an, Ungunsten in Fra , . iche eichung minister der Finanzen abweichend festsetzen. . 63) Auf Grund der abgeschlossenen und in Spalte 19 auf Veranlagung fortlaufend zu numerieren. . lann die Frist auf Antrag vom Finanzamt verlängert werden. V. Einkommens nachweisungen. . worden sind. 9 a ,,, 96 in X. Uebergangsbestimmungen. neten gsiste hat das Finanzamt für die Fi e 4 fh, Aufstellung der Hauptsteuerliste hat, das Finanzamt (3) Mindestens eine Woche vor Beginn der im Abs. 1 be⸗ 8 39. . ha ; , ur Acußerung über die hegen ,,, 3 ; 8 gen. der Ibgen goliste zu i, en n, g nn 14 das Personenverjelchnis der Gemelndebehörde urkäckzugeben, die es stimmten Frist hat das e,, m, in den für amtliche Bekannt- () Die Landesfinanzämter können mit Zustimmung 1 ; a . Aingahe nr erh bbenen es? Ken! nicht achgelomm 3. Die Verordnung d c 84. ; Die Zustellung eines Auszug aus 1 gfifte schon im Laufe dez guf . der An und Abmeldungen uu dem Laufenden zu . ,. kJ, e, . 8e. ie rung d, , iz, , . er g ne derne, . beseitigen, ö. ist ih err 2 gint iin gon 9 . 253 . ,, . er ee re t . . . n, halten ha ; . . . . teüer dem Personenverzeichnis oder in der an, deen flichtg⸗ Eo S der Schätzung vorzunehmen. lommensteuer pom Ih 1 tralblatt ; einer eines Steuerbe rkeg) ist ein Hag Landetfinanzamt auf Grund des 5 20 Abs. 1 erllärun nach beiliegendem Muster Me zu erlassen. Das Fina rliste or sesbständig steuerp h ern ein Steue ; ö J ; imen * 1deg (Zentralblatt für das Deutsche besonderer Auszug zu fertigen. Nr . da 6 ge n er, statt 6. , amt anl. Nn 34 die öffentliche Aufforderung auch no a enen * ,,,, mushnflelien haben, games ö. gie oder die ,, , n . , se. 3 , n,. die Verorznung des Neichsministers ) Enthã kene e anis⸗ den Steuerabgang eines ö . een, a,,, 2 gt . auf He, . . . 3 I, ,. n., n 3 c) Im Falle der Anordnung näch Abs. 1 können die 36 . können, hat feine Zenn en 6j 9e . 3. rn, dee. . ö a ] * e,, ö ir een, pfl e; der in . 3 *isemen D* , i indebehörde i euerliste auf Grun eichzeitig mit der 5 en Aufforderung so i ti n 53 Hen gen. : ; ür deren Sr e . . a ee ele. ane r, , 8 und die auf den gteuctyfflhn . nach , des Finanzamts , 29 unn, 9. te mnmensnachweisungen in Form von Aist ö. ö des Steuerbetrags ist., insbesondere zu 6 53. en n ha n renn gur e. , i bag! e derlegt hat, so ist . e ffe. 1. k 1 2 , ö . . j p) . ,, weisungen mit, dem pe lh, h es 8 26 . der Cinkommenstenery eu 2 trelen sie mit dem 1. Juli of in Kraft. . je ien . 11 ut ie , nne 6 . r 9 e aufgestellte har e e ff ist dem Finanzamt eine kurze Zusammenstellung . die , beizufügen, auf verzeichnis oder fall 1 gr e ue ui n zustep rerklärung, an n ö C. Neu⸗ und Nachveranlagun Wohnsitzt erãnd neuen e gegen Empfan 6 2 ä 8 ötestenz bis 1. Dezember zu äbersenden. Das Finanzamt hat die durch einen an der Vorderseite des Vorbrucks anzubringenden me lndebehz rde aufgestenlt wird mit der Haupt diese Vergil Vergünstigung Heinen Gebraitch gemacht hat, so Meld ö erung. (h Werden für eine 39. im eines Kier r meh , , ,, , e, e dene be, , nn, . ,, . , meren er, , rn daran, n, ,, ,,,, . t ; uster un ö e Zuse for c ie inko ñ an . sie n . . . J Kassen zu übergeben so m s Grund der ihm zu Gebote stehenden Unterlagen 65 . 1) bes , m ge rb eri gen , Die ö , Jahren (bis zu f, Antrag . ben illtzenicf. nach den gesetzlichen Vorschriften euveranlagung mg ne, geen 3 e fe gr ne. . , 8. nur, ; übereinstimmen; die Uebereinstimmung ist 35 besondere Ausführung

, Ter Aussch . 8 55 der Jahren) benutzt werden können. lclen, inn ie! juß hat ferner bei seiner Beschlußfaff ilt . . t ö ; fung fest⸗ ( Als Neuveranlagung gilt jede A 8 . weit eine Schätzung notwendig geworden ist, weil Rechnungsjahr bereits * . nn, ,,, din 396 eintelnen Auszüge am Schluse der Abgangssste

*

andigkei Richtigkeit sosweit Post oder durch Vermittlung . ,, ö , ö ele fe gn zur Abgabe einer Steuererklärung auf Grund

ersorderlich zu ergänzen. ,, in, . ; 2 J i . en fer ne nicht abaedruct s Die Muster sind hier nicht abgedruckt,. . , . , Die Muster sus e nen. me, k

ag,

*

ir e.

8