Die über folgende Firmen verhängte Sperre wurde auf⸗ gehoben Leo Skowronek. Kattowitz, Herm. Wolff, Beuthen. Berlin, den 16. Juni 1921. ; Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. J. A.: Dr. Kauffmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 61 des Reichs-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 8152 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Verordnung über die Errichtung einer Herstellungs: und Ver⸗ triebsgesellschaft in der Seifenindustrle vom 9. Juni 1917 (RGBl. S. 485), vom 3. Juni 1921, unter
Nr. Si563 eine Entscheidung des Reichsgerichts auf Grund des Artikels 13 Abs. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs, vom 10. Mai 1921, und unter
Nr. 8154 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Eisenbahnverkehrsordnung vom 238. Dezember 1908 (RGBl. 1909 S. 3 ff.,, vom 10. Juni 1921.
Berlin W., den 17. Juni 1921.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen. Ministerium des Innern.
Das Preußische Staatsministerium hat die Oberregierungs⸗ und Schulräte Dr. Schapler in Arnsberg und Dr. Körnig in Münster, den Regierungs⸗ und Schulrat Hassenstein in Stralsund und den Landrat Waldhausen in Bischofsburg zu Oberregierungsräten ernannt.
—
Dem Oberregierungsrat Dr. Schapler ist die Stelle des zweiten Dirigenten der Kirchen⸗ und Schulabteilung bei der legierung in Arnsberg, dem Oberregierungsrat Dr. Körnig die Leitung der Abteilung für Kirchen⸗ und Schulwesen bei der Regierung in Münster, dem Oberregierungsrat Hassenstein die Leitung der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen bei der Regierung in Marienwerder und, dem Oberregierungsrat Waldhausen die Leitung der Abteilung für Kirchen⸗ und Schulwesen bei der Regierung in Allenstein übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Der Kreistierarzt a. W. Both, früher in Schrimm, jetzt in Potsdam, ist in die Kreistierarztstelle in Jauer, Bezirk Liegnitz, versetzt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Beim Ministerium für Volkswohlfahrt ist der Regierungs⸗ obersekretär Neumann (Walter) von der Regierung in Potsdam zum Ministerialsekretär ernannt worden.
Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer— und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen, für Haus⸗ halt und Rechnungswesen und für Volkswirtschaft sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volks⸗ wirtschaft hielten heute Sitzungen.
Der großbritannische Botschafter Lord D'Abernon hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Bot⸗ schaftsrat Lord Kilmarnock die Geschäfte der Botschaft.
Der bulgarische Geschäftsträger, Bevollmächtigter Minister Dr. Doskoff, hat Berlin verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt der Legationssekretär Ghéorghiew die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft.
Preußen.
Die deutschen Parteien und Gewerkschaften Ober⸗ schlesiens haben laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ folgendes Telegramm an die Ministerpräsidenten Lloyd George, Briand und Giolitti gerichtet:
In der Nacht zum 3. Mai 1921 ist in Oberschlesien der bis in die geringsten Einzelheiten planmäßig vorbereitete polnische Aufstand ausgebrochen. Heute, sechs Wochen nach dem Beginn des Aufstandes, stellen wir die tatsächliche Lage fest.
In dem Machtbereich des französischen Generals Le Comte Denis
sind mit seiner Zustimmung die wichtigsten Bahnhöfe: Beuthen am 26. Mai, Tarnowitz am 31. Mai und Kattowitz am 4. Juni den Insurgenten ausgeliefert worden. Die Aufständischen benutzen die Eisenbahnlinien zum Transport von Truppen und Kriegsgerät. Der Aufstand richtet sich gegen die Interalliierte Kommission. Trotzdem haben
französische Stellen der Interallierten Kommission durch die Aus— lieferung der genannten Bahnhöfe den Aufstand unterstützt. Die Rebellen führen mit geraubten deutschen Lokomotiven und Eisenbahn⸗ wagen aus den oberschlesischen Gruben geförderte Steinkohle nach Polen. Die Interallijerte Kommission ist verantwortlich für das ihr zu treuen Händen anvertraute Abstimmungsgebiet, sie hat weder gegen den Raub der Verkehrsmittel, noch gegen den unrechtmäßigen Ab— transport von Kohle etwas unternommen. Zeit dem 3. Mai ist das Wirtschaftsleben Ober⸗
3 * 1
Deutschland.
Landwirtschaft notwendigen Zugtiere und Wagen fortgenommen, große Mengen Zuchtvieh abgeschlachtet und dadurch die Ernährung Ober⸗ schlestenz für lange Zelt aufs ärgste geschädigt. Heute, sechs Wochen nach Beginn des Aufstandes organisiert Korfantv elne Riliz. Er läßt zwangswelse Oberschlester, auch deutfchgesinnte, zum Waffendienst ausheben. Die von der Inter⸗ alliierten Kommission eingefetzte Zensurstelle duldet die Veröffent- lichung dieser Anordnung in der polnischen Presse. Zur Finanzierung des Aufstandes haben die Insurgenten eine besondere Steuer aug— geschrieben und die Zahlung der gesetzlichen Steuern an die recht⸗ mäßigen Behörden verboten. Die interglliierte Zensurstelle hat keine Veranlassung gefunden, die Veröffentlichung dieser Anordnungen zu verhindern. ö 2
Es ist nichts davon bekannt, daß die Interalliierte Kom air sr e auch nur in einem einzigen 1 die ihrer a n, syrechenden Verordnungen der Insurgenten öffentlich als für die Be⸗ völkerung unverbindlich bezeichnet hätte. Tausende von gefährdeten Menfchen sind in die Städte geflüchtet. Die Interalliierte Kom⸗ mifsion hat die Sorge für deren Unterhalt, Unterbringung und Ver⸗ pflegung ausschließlich der deutschen Bevölkerung überlassen und fich nicht im geringsten um die Not dieser Unglücklichen ge⸗ füimmert. Taufende von Arbeltern, Angestellten und Beamten sind von ihren Arbeitestätten ausgesperrt und. erwerbslot, in wirtschaftlicher Not. Die Interallllerte Kommission hat sich shrer noch in keiner Weise angenommen. Wegen der Verwundung von drel franzöfischen Soldaten und der Gefangennahme einiger Fran⸗ zosen durch Angehörige des deutschen Selbstschutzes sind bei der deutschen Reichsregierung die nachdrücklichsten Vorstellungen erhoben worden. Hunderte von Deutschen sind in Oberschlesien hingemordet, und noch immer ereignen sich Mordtaten, noch immer laufen täglich Meldungen äber bestialische Mißhandkung bon Deutschen, nur um ihres Deutschtums willen, ein. Taufende von Deutschen schmachten in volnischen Gefangenen⸗ lagern. Zur Sühne der Verbrechen, zur Hilfeleistung für die Gefangenen, zum Schutze der hunderttausenden von bedrohten friedlichen Ober⸗ schlesiern ift noch kein wirksames Mittel angewendet worden. Schon selt Anfang Juni befinden sich die von England, gestellten Truppenverstärkungen in Sberschleflen. Noch immer gebärden sich die RAufständifchen unbeftritten und unangef och ten als * Cen der Lage. Wir geben den leitenden Staatsmännern der für Oberschlesien verantwortlichen Mächte von diesen Zuständen Kenntnis, damit sie die Interalliierte Kommission anweisen, endlich in dem gequälten Oberschlesien Recht und Gesetz wiederherzustellen.
—
— Genfer Roten Kreuzes ist im Auf⸗ standsgebiet ein Austausch deutscher und polnischer Gefangener vorgenommen worden. In Rosenberg sind vor⸗ estern 369 Deutsche eingetroffen, die in den Internierungs⸗ . von Neu Berun und Lublinitz gefangen gehalten worden sind. Die Ausgetauschten sind zum allergrößten Teil körperlich und seellsch in traurigfter Verfassung. Im Kreise Rosenberg ist die Stimmung der deutschen Bevölkerung auch nach der Be— setzung einzelner Orte durch die Truppen der Alliierten sehr erregt. Da 6 erneut polnischer Terrror sehr stark be— merkbar macht, verlassen zahlreiche deutschgesinnte Oberschlesier unter . ihres notwendigsten Hausrats das Gebiet und fliehen westwärts.
Durch Vermittlung des
In einem ausführlichen Bericht aus Hindenburg O. S. über den fortschreitenden Ruin der Provinz unter der Herrschaft der In surgenten, den der „Manchester Guardian“ veröffentlicht, heißt es:
Die Insurgentenregierung hat die Männer überall gegen ihren Willen zum Kampf gezwungen. Sie hat jetzt die Jahresklassen 1396 bis 1906 zum Dienst in der neuen Miliz einberufen. Sie bat Geld auf ungesetzliche Weise erpreßt und Steuern auf Löhne, Handel und Berufe gelegt. Der Unwille über die neuen polnischen Beamten, und sich sehr anmaßend
die meiftens aus Posen stammen ; benehmen, tritt; von Tag zu, Tag deutlicher in die Er⸗ scheinung. Oberschlesien, das bisher reichlich mit unrationierten
Lebensmitteln versorgt war, ist jetzt weit schlimmer daran als Der polnische Aufstand hat die Provinz von ihren Versorgungsmittelpunkten losgelöst. Die neue Verwaltungsmaschine arbeite nicht. Das einzige positive Ergebnis ist die stets wachsende Desorganifation des sozialen and industriellen Leheng. Die Infurgentenregierung leidet an einem verzweifelten Geldmangel und sst nicht in der Lage, die gewöhnlichen Steuern zu erheben. Die 10 prozentige Tohnsteuer ist, ein vollkommener Mißerfols und die wirtschaftliche Abhängigkeit Oberschlesiens bon Deukschland wird schlagend erwiesen. Trotz der Vermehrung der Arbeiter in den Schächten und in den i . haben die Gewinne nicht zugenommen Der Vorrat an Rohstoffen schrumpft immer mehr zusammen. Die oberschlesische Industrie nähert sich gefährlich dem Stillstande. In Miechowitz haben die polnischen Insurgentenführer jede Kontrolle verloren. Der volnische Kom⸗ mandant kann sich auf den Straßen nicht zeigen, ohne sein Leben aufs Spiel zu setzen. Troß aller dieser Anzeichen halt der ‚Manchester Guardian“ es noch für zu früb, von einer Erhebung innerhalb des Aufstandes zu sprechen. Korfantys persönlicher Einfluß sei noch außer⸗ ordentlich groß.
Großbritannien und Irland.
Die britische Reglerung hat dem „Daily Herald“ I folge Krassin, Klischkow und PBirzin als personas grata bei Ausführung des Handelsabkommens mit Sowjetruß⸗ land anerkannt. Die russische Regierung hat ebenso das Personal der amtlichen britischen Mission für Rußland zu—⸗ gelassen, das sich nächste Woche nach Moskau begibt.
— Im Unterhause fand gestern eine Aussprache über die Montag beginnende britische i, , statt. Gegen die Erneuerung des englisch-japanischen Bünd⸗ nisses in der augenblicklichen Form wurden von verschiedenen Seiten Einwände geltend gemacht.
Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ forderte der Generalmajor Sir John Da vison die Einstellung des Wettrüstens und eine neue Erwägung über die gesamte Lage im Fernen Osten durch eine Konferenz, in der nicht nur England und Amerika, sondern auch Japan vertreten sei. Sir Samuel , . erklärte, das englisch‚japanische Bündnis müsse so weit abgeändert werden, daß den gerechten Forderungen Chinas und den Einwänden Amerifas Entgegenkommen gezeigt werden könne. Die englisch⸗ amerikanische Freundschaft 3 die Grundlage der Weltpolitik Großbritanninns sein. Der Arbeiterführer Neil Maclean forderte ebenfalls eine Abänderung des englisch⸗japanischen Vertrags unter besonderer Bezugnahme auf die Stellung Chinas. Er sagte, nicht nur zwischen den Dominions und dem Mutterlande, sondern zwischen allen englisch sprechenden Völkern müsse ein gemeinsames Uebereinkommen bestehen. Der General Townsend erklärte, die Dominions müßten ibre eigene Flotte bauen. Wenn das durch⸗ geführt werde, dann könnte die australische Flotte die Südsee und die chinesischen Gewässer beaufsichtigen, die kanadische Flotte den nördlichen Atlantischen Ozean, die indische Flotte den Indischen Ozean, den Persischen Golf usw. Die britische Flotte werde dann in den Heimatgewässern bereit stehen, um sich nach Schauplätzen zu he⸗ geben, die in der Kriegszeit bedroht seien. Derselbe Grundsatz müsse auch auf die Landstreitkräfte angewendet werden. T. Bennet erklärte, der japanisch⸗englische Vertrag würde in seiner augenblicklichen Fassung nicht erneuert werden. Er müsse umfassender gemacht werden, und
schlesiens gelähmt. Niemals ist die wirtschaftliche Abhängigkeit Oberschlesiens von Deutschland und seine unlösbare Verbindung mit Deutschland zenfälliger bewiesen worden. Für die Gruben und Hütten sehlen die erforderlichen Betriebsmittel, die Reserpeteile, Schmiermittel, Sprengstoffe n. a. Den Hütten fehlen die Rohstoffe. Für die Produktion fehlen die Absatzmärkte und die Aufträge, so daß den Gruben und Hütten völlige Stillegung und mehr als 200 000 Arbeitern Erwerbslosigkeit droht.
Auf das schärfste betroffen ist auch die oberschlesische
Landwirtschaßt. Abgesehen von der Entziehung von Arbeits⸗ kräften haben die Insurgenten rücksichtslos die für den Betrieb der
wenn er durch irgendwelche Mittel zu irgendeiner Garantie im
annehmen wolle, gehört werden. Er, Bennetk, erkläre, er sei sicher, daß die Ansprüche Indiens auf der Konferem hon Vertretern der anderen Telle des hritischen Reiches direkt in Er— wägung gezogen werden würden. Das Parlamentsmitglied Bellairz sagte, dag Bündnis zwischen England und Japan habe der Mililärpvartei und nicht dem liberalen Element geholfen. Die japanische Marine umfasse dieses Jahr 76 000 Nann und sei damit r5ßer als das dentsche Marinepersonal im Jahre 1914, während 3 sein Perfonal um 30 0090 Mann berabgeseßt habe. Unter soͤschen Umständen wärde das englische Volk Einer Allian; mit Japan nicht zustimmen. Es würde jedoch einem Bündnis zustimmen, daz der amerikanischen öffentlichen Meinung gerecht würde und das ge⸗ samte britische Reich und auch Ching befrledige. Das Parlament. mitglled SY Connor gab der Hoffnung Ausdruck, daß in jedwedem Vertrag, der mit Japan erneuert würde, nicht nur die Freiheit und Knabbenglgkelt, sondern auch die Gefühle des chinesischen Volkz vollauf befriedigt werden.
— Gestern ist in Birmingham der Nationale Friedenz⸗
kon greß eröffnet worden.
Wie „Wolffs Telegraphenbttro' berichtet, erklärt. Tre velvan, die führende Klasse Frankreichs bilde den Mittelpunkt des modernen Militärs. Dagegen sei die wirkliche Verkörperung einer reaktionären auswärtigen Politik in Großbritannien zu finden. Großbritannien äbe eine Diklatur äber Tie ganze Welt aus. Wenn es seine Politik ändern wäürde, würde Frankreich ihm sicher dabei folgen. Der Professor an der Untpersstät in Birmingham, Begzley, erklärte die Regelung des Friedens für einen grausamen Scherz. Sie habe in terrstorialer und ethnischer Beziehung Krankheitsherde geschaffen, die jedes harmonische Zusammenarbeiten zwischen . Frankreich und Deutschland unmöglich machen würden. ine vollständige Revision der ganzen Friedensregelung sei notwendig.
— Einer Reutermeldung zufolge haben bewaffnete Sinn— feiner in fünf Vorstädten von London Signalhäuser an⸗ gegriffen und einige davon in Brand gesetzt. Ein Signal⸗ beamter wurde erschossen, ein anderer verwundet. Es wurden
auch Telegraphendrähte durchschnitten.
Frankreich. ;
In der Kammer erklärte der Minlsterpräsident Briand, im Augenblick halte er jede , ,, über die Lage im Nahen Osten für verfehlt. Die n n wolle das Land nicht ate n in eine gefährliche Politik verstricken. Er bitie, die Diskussion aufzuschieben. Der Antrag, den Zeit. punkt der Debatte erst spaͤter zu bestimmen, wurde mit 4] gegen 118 Stimmen angengmmen. Darauf begann die Fammer die Erörterung über den Gesetzentwurf, zur Schaffung eines Amts für die staatlichen Kohlen— grüben des Sgargeblets. Nach diesem Gesetzent⸗ wurf wird dag Bergamt unter die. Kontrolle des zu= ständigen französischen Ministers gestellt. Es hat die Auf⸗ abe, bie Saargruben zu verwalten und direkt aus zubeuten, ann aber auch in Ausnahmefällen einen Teil der Gruhen ver—= pachten. Der Verwaltungsrat des Bergamts besteht aus 16 Mitgliedern; S davon ernennt der Minister, die anderen 8 werden aus der Reihe der nn,, aus der Reihe der ehemaligen Bergwerksdirektoren, aus der Reihe der setzigen ober früheren Grubenarbeiter und aus Vertretern der Handelz⸗ kammer genommen. Der Sitz des Verwaltungsrats ist Paris. Der Verwaltungsrat ernennt jedoch zu seiner Vertretung in Saarbrücken einen Generaldirektor, dem er sämtliche Befugnisse übertragen kann. Nach zehn Jahren wird der Minister, der die Bergwerke verwaltet, eine Aktiengesellschaft gründen, die an Stelle des Bergamts die Kohlengruben verwaltet.
Belgien.
In der Kam mer teilte der n ,, ben Berscht mit, ben die zum Reichs gericht in Leipzig in dem Ver⸗ fahren wegen der „Graufamkeiten von Grammont“ entsandten Delegierten erstattet haben. Der Bericht kommt nach der „Agence Belge“ zu dem Schluß, daß das Urteil des Reicht⸗= gerichts als eine wahre Rechtsverweigerung erscheine. Der Mintfter erklärte, daß der Minister des Auswärtigen den belgischen Gesandien in Berlin telegraphisch angewiesen habe, unverzüglich gegen den Freispruch zu protestieren, der im Lande allgemeine Empörung hervorrufe, und darauf hinzuweisen, daß die belgische Regierung beabsichtigt, die ihr gus den Artikeln 228 ff. des Vertrages von Versailles, zustehenden Rechte in vollem Umfange aufrechtzuerhalten. Die Regierung wird sich mit den alliierten Regierungen ins Einvernehmen setzen, um diesen Rechten nachdrückliche Wahrung (sanction) zu sichern. Der Minister erklärte indessen, er habe die Gewißheit, dem Gefühle des belgischen Volkes zu entsprechen, wenn er bereits jetzt gegen das Urteil des Reichsgerichts schärfsten Protest erhebe. Der Präsident der Kam mer erklarte darauf, die Kammer sei einmütig in der Geißelung der Leipziger Justizparodie (). (Allseitiger Beifall.)
Schweiz. Die 13. Session des Völkerbundg rates ist gestern vor=
mittag mit einer kurzen öffentlichen Sitzung eröffnet worden. Der Präsident da Cunha J. uber die Mandats⸗ frage.
Der „Schweizerischen Deveschenagentur“ ö die Regelung dieser Angelegenhelt sei in der letzten Sessign des Hates verschoben worden, da die Vercinigten Staaten dem Rate, n einer Note mitteilten, daß die Mandats frage nicht ohne ibre Mit⸗ wirkung gelöst werden könne. Die Vereinigten Staaten seien darau gebeten worden, sich auf der nächsten Session des Rates vertreten zu laffen. Auf diese Einladung sei aber weder eine Antwort , noch sei dem Rate auf irgend eine andere Weise die Ansicht der amerikanischen Regierung in dieser Frage zur Kenntnis gebracht worden Da GCunha' habe die hauptsächlichsten alllierten Staaten gebeten, si einzeln mit den Vereinigten Staaten äber die Mandatsfrage zu der⸗ ständigen. Er hoffe, daß der Rat sein Vorgehen billigen werde
Fisher, England betonte, auf die Schritte der Vereinigten Staaten hin habe der Rat beschlossen, auf die ,, nicht einzugehen. Er sei mit dieser , , einverstanden un hoffe, daß man den Rat noch über die Ansicht der amerilanische Regierung verftändigen werde. Er sei aber ebenso wie da ti der Meinung, daß diese Verschiebung für die Mandatarmãchte ö zuträglichkeiten im a, haben werde. Er sprach den Wunsch . der . möge über die Angelegenheit noch vor der nächsten Vbller⸗ bundsbersammlung verhandeln.
Bei der Behandlung des nächsten Gegenstandes der 5. ordnung, der das Völkerbundsbudget betraf, wurde die öffen liche Sitzung aufgehoben.
Politik, die England
zufolge führte er aut,
Dänemark. Der König und die Königin haben gestern auf . Kriegsschiff mit größerem Gefolge eine mehrwächige Besuch reise nach Island und Grönland angetreten.
Türkei. sshe Dem „Daily Telegraph“ zufolge ist die neue griech ig⸗ Offensioe gegen die Kemalisten um einige Wochen verscho
Stillen Ozean gemacht werden könnte, dann würde damit. eines der größten Probleme des Tages gelöst sein. China müsse in der
worden.
der Frage
Amertka.
Las amerlkanische Kabinett erörterte die Plaͤne zur gelung der interngtionalen Kredite, die von ben Hereinigten Stagten gewährt worden sind. Das Kabinett be— chichtigt., dem Reuterschen Büro nufelge den Kongreß bem—⸗ icht um die Ermächtigung zu ersuchen, die Anleihen an dle uröpässchen Nationen in zin entragende Fertifikate umzuwandeln, ze von ber amerikanischen Geschäftswell aufgenommen werben smten. Dem Vernehmen nach faßt, die Polstik der Präsibenten t, der nichtbezahlten Zinsen die Verteilung ber Zahlungen zer elne Relhe von Jahren ins Auge.
— Nach einem Kabeltelegramm der „Chicago Tribune“ nn Washington hat nach dem gestrigen Scheitern der gemein⸗ sanen Verhandlungen zwischen Senat und Repräsentanten— haus liber den Maßstab der Stärke der Flotte der Flotten⸗ Creta Denby in einem Brief an den Senator Polndexter un Lusbruck trag daß die Regierung eine Stärke von ö ob Mann ür unbedingt erforderlich halte.
Asien.
Nach elner Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat yt. Sunyatsen, ber am 2. Aprll d. J. durch das ,,, m Kanton . Präsidenten von China gewahlt wurde, einen opell an ben Präsidenten Harding um Anerkennung siher Reglerung gerichtet, in dem er erklärt, in China sel jetz le Lage so, daß, wenn Amerika Ching nicht seine hilfrelche hand darbiete, dieses gegen seinen Willen gezwungen werde, ch den Al Forderungen der Entente zu unterwerfen.
Die chinesische Handel glam mer in Schanghai hat h einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ an ns britische Kabinett und an das hrltische Parlament ein Telegramm gerichtet, in dem erklärt wird, eine Erneuerung des Bündnisses zwischen Großbritannien und Japan nirgend einer Form werde die freundschaftlichen Beziehungen sichen China und England in Mitleidenschaft ziehen und ben ritschen Handel in China schädigen. — Dem „Daily Herald“ zufolge wird aus Wladiwostok herlchtet, daß die if en fe, Streitkräfte die Elsen⸗ lahnbrücken zwischen Blagowestschenek und Chabarows zerstört hitten. Jeder Verkehr ruhe. Die Verhandlungen zwischen jen General Semenow und der zeitweiligen Regierung seien söͤgebrochen worden.
arlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes iber Aenderungen der Reichsversicherungs ordnung nebs Begründung zur Beschlußfassung zugegangen.
Schon die Begründung zur Reichsversicherungs ordnung weist, nie in der Begründung ausgeführt wird, in ihren einleitenden Worten harauf hin, daß die mit dem Wirtschaftsleben des Volkes eng ver—⸗ pobene sosiale Gesetzgebung, wenn sie nicht die notwendige Fühlung ni den tatsächlichen Verhältnissen verlieren will, ständig dem immer ngen Wechsel dieses Wirtschaftslebens folgen muß. Ließ sich schon danglg voraussetzen, daß das umfangreiche Reformwerk der Reichbbersicherungsordnung selbst nicht für lange Zeit von allerlei Lenderungen frei bleiben könne, so hat sich diese Annahme infolge der injwischen eingetretenen gewaltigen Ereignisse rascher und gründ— licher bewahrheitet, als es damals irgendwie vermutet werden konnte. Schon der langjährige Weltkrieg selbst gab, wie auf anderen Ge⸗ bieten, so auch auf demjenigen der reichsgesetzlichen Versicherung zu kblreichen Gesetzen und Verordnungen Anlaß. Diese waren ihrer Natur nach zum Teil auf die eigentliche Kriegszeit heschränkt, zum Teil werden sie darüber hinaus auf längere Zeit oder für die Dauer noch sortwirken müssen. Durch die Folgen des Krieges, durch den großen politischen Umschwung der Notzembertage 1918 und nicht in letzter Reihe durch das außerordentliche Sinken des Geldwerts hat aber nuch das innere Leben in Deutschland die größten Umwälzungen er— sahten. Diesen auch auf dem Boden der sozialen Versicherung ge—⸗ icht zu werden, ist ein ebenso . wie dringliches Gebot fit die Gesetzgebung. Das große Werk der Neichsversicherungs— oldnung muß daher, so kurze Zeit es erst besteht, von Grund muß nachgeprüft und den neuen Verhältnissen entsprechend umge⸗ siltet werden. Dies jst der Natlonalversammlung bereits in Veimar seitens der Reichsregierung zugefagt worden. Die not—⸗ bendigen Arbeiten dafür werden im Reichsarbeitsministerium vor⸗ bereitet. Es handelt sich hier aber um so umfangreiche Aufgaben, kaß ihre vollkommene und planmäßige Durchführung selbft bei der größten mönlichen Beschleunigung und bei Anspannung aller sriste notgedrungen eine gewisse geraume Zeit in Anspruch nehmen muß. Einzelne Aufgahen sind indessen hier so dringlich, daß sie nicht lig dahin zurückgestellt werden können. Der vorliegende Entwurf unternimmt es daher, diejenigen Aenderungen aus dem gesamten Ge⸗ zete der Reichsbersicherung zufammenzufaffen, welche keinen längeren Ihn vertragen. Anderfeits beschränkt er sich auf diese Aenderungen. hr gewichtige Gründe fprechen dafür, sich hier eine große gnickbaltung aufzuerlegen. Gewiß gehen die Wünsche vieler be⸗ kiligten Kreise schon jetzt weiter, auch find der Reschsregierung bereits ben berufe ner und sachkundiger Seite zahlreiche und umfangreiche Ab— nderung porschsãge zugegangen, die an sich großenteils als sehr ,. beieichnet werden können. Sie sind aber vielfach von ein— , . Art und stehen zudem mit anderen Fragen der Reichs- r benz und oft mit einer ganzen Reihe von solchen in Zu⸗ nnen kang und Wechselwirkung, so daß sie füglich nicht für sich ein geregelt werden können. Dies gilt namentlich da, wo lesen einen der Organisation berührt werden. Denn . das wird eine der vornehmsten Aufgaben des Gesamtumbaues r die ganze Organisation der Reichsversicherung nach, affen be hen hin einheitlich zu prüfen und tunlichst nach einheitlichen , Aizßunkten zu gestasten. Dem jetzt, in Einzelvorschriften vorzu— In, are un lacht em, Im Hinblick auf die wünschenswerte u. ieh fung ist überdies möglichst von der Aufnahme solcher . abgesehen worden, bei denen sich ein starkes Auseinandergehen 9 Heinungen. erwarten läßt. Aus den angeführten Gründen stellt 3 6. die Vorlage bringt, als eine Sammlung von Sonder— J 9 dar, die untereinander meist nicht in näherem Zusammen⸗ . ehen. In seiner Fassung schließt sich der Entwurf an die sohe . Bücher der Reichsversicherungzordnung nach ihrer Reihen⸗ szn heine besonders dringliche Reformfragen hat die Gesetzgebung e eg geregelt. Es gilt dies einmal von der Regelung der 9g 6 über die daz Gefetz vom 26. September 191830 April i hee nm ung getroffen hat, und sodann von der Heraufsetzung en e , lohns und der für die Versicherungspflicht maßgebenden eg r, in der Krankenversicherung (zu vergl. Verordnung vom . 3h 20), endlich von mehreren gesetzlichen Maßnahmen auf 3 ebiete der Unfallversicherung (Verordnung vom 25. Mai la, Un Gesetz pom 11. Aprii 191153. Die Klagen dgrnber,
6 die vielen seit Kriegsbeginn getroffenen Einzel⸗ pee hen die Uebersicht auf dem Gebiete der Arbeiterversicherung den i cer werden sei, sind an sich vollzuf begründet. Wenn le te nn durch die im vorliegenden Entwurfe vereinigten en inzelvorschriften noch vergrößert wird, so kann dies um helnn ö. weniger bedenklich bezeichnet werden, weil ja der er— ihne ahe bevorstehende Gesamtumbau jenes ganze zersplitterte
wieder zu einem einheitlichen und übersichtlichen Ganzen
nian menschu chen soll. Buch der Reichsversicherungs⸗
Für das ord er ste nung bringt der vorliegende Gesetzentwurf nur wenige und
nicht belangrelche Nenderungen, dle Üüberwlegend mit der für das zweite und vierte Buch vorgesehenen Versicherung der Hausgewerbe— treibenden im Zusammenhange stehen.
Die vorgeschlagenen Abänderungen des zweiten Buches der Reichsversicherungs ordnung, das von der Krankenversicherung handelt, betreffen . Landwirtschaft, Dienstboten, unständige Beschäftig umg. Die frühere Gesetzgebung ist an die Krankenversicherung der land und forstwirtschaftlichen Arbeiter nur langsam und mit Vorsicht herangegangen, weil man den hesonderen Verhältnissen dieses Berufgzwelges, ber teilwelse geringen Leistungs⸗ fähigkeit der landwirtschaftlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und den hler und da in Deutschland noch bestehenden patrlarchalischen Verhaltnissen Rechnung tragen zu müssen glaubte. Die Reichs— bersicherungsordnung hat zwar die Krankenversicherung für diesen Bexufszweig allgemein durchgeführt, immerhin aber von den erwähnten Gesichtspunkten aus eine Reihe von Sondervorschriften zugelassen, bei deren Anwendung die Persicherung der landwirtschaftlich Beschäftigten derjenigen der gewerblichen Arbeiter nicht in allen Beziehungen gleich⸗ wertig erscheint. Nach dem wirtschaftlichen und polltischen Um— schwunge, der sich seit dem Kriege in Deutschland vollzogen hat, sind,
wie in der amtlichen Begründung bemerkt wird, solche Aus— nahmevorschriften nicht mehr zeitgemäß. Auch der Aus— schuß der Nationalversammlung für soziale Angelegenheiten hat
bereits in Weimar deren Beseitlgung gefordert. In wichtigen Punkten hat die Gesetzgebung diesen Wunsch berelts erfüllt. 6 schsießt die Verordnung lber Kran kenversicherung vom 3. er,, 1919 weitere Befreiungen von der Versicherung gemäß 8 418 der Reichs— versicherung ordn. ing aus, und das Gesetz über Landkrankenkassen, Kassenangestellte und Ersatzkassen dom 28. Juni 1919 glbt den Mitgliedern der Landkrankenkassen bei den Wahlen zu den. Kassenorganen die gleichen Rechte, wie sie die Mit— glieder der Ortskrankenkassen besitzen. Ver vorliegende Entwurf geht auf dem beschrittenen Wege welter. Bei der Prüfung, welche Sondervorschriften für die Folge wegfallen sollen, wird aller⸗ dings unterschieden werden müssen, ob die betreffenden Vorschriften ich als Ausnahmemaßnahmen juungunsten der land, und forstwirt⸗ schaftlich Beschäftigten darstellen, oder ob sie nur ohne sachliche Be⸗ nachteiligung dieser Gruppen den besonderen Verhältnissen ihres Be—⸗ rufszweigs angemessene Rechnung tragen. Während die Vorschriften der ersteren Art rt wegféllen müssen, können diejenigen der letzteren unbedenklich beibehalten werden, sei eos unverändert, sei es mit n. r,, ,.
Noch nicht Überall in befriedigender Weise durchgeführt war beim Ausbruch des Weltkrieges die durch die Reichsversicherunggordnung geschaffene Krankenversicherung der 9 usgewerbetreibenden. Dit durch die Ereignisse bewirkte geschäftliche Belastung der beteiligten Behörden einerseits, die Sorge um die gefährdete Leistungsfähigkeit des Hausgewerbes anderseits ließen es dem Gesetzgeber ratsam er— scheinen, von dieser Durchführung einstweilen abzufehen und dle ein- schlägigen Vorschriften der Reichsbersicherungsordnung bis zur Wieder- kehr des ,, . außer Kraft zu setzen. Das hierüber erlassene Netgesetz vom 4. . 1914 ließ jedoch in seinem 3 Abs. ? die Weiter⸗ führung der Versicherung im Wege statutarischer Bestimmung zu. Von dieser Befugnis ist in weitgehendem Maße Gebrauch gemacht worden. Man kann sagen, daß mit Ausnghme gewisser Bezirke das Hausgewerhe da, wo es in größerem Umfang ausgeübt wird, einer ? rankenversicherung augenblicklich nicht entbehrt. Dieser Umstand überhebt den Gesetzgeber aber nicht der Notwendigkeit, nunmehr die allseitige Wiederaufnahme jenes Teils der Krankenbersicherung in die Wege zu leiten. Die Aufhebung der gesetzlichen Versicherung war nur eine Notmaßnahme, und es ist selbstherständlich, daß nach dem Wegfall der Gründe für eine solche Ausnahmevorschrift den Hausgewerbetreibenden die ihnen durch die Reichsversicherungs— ordnung gewährleisteten Vorteile einer Fürsorge für den Krankheits- fall nicht länger vorenthalten werden dürfen. Hierbei wird es sich indessen nicht darum handeln, jene durch das Gesetz vom 4. August 1914 nur vorläufig aufgehobenen Vorschriften der Reichsversicherungs⸗ ordnung wieder in Kraft zu setzen. Die Tatsache ist nicht wegzuleugnen, daß jene Vorschriften in den Kreisen der Beteiligten nicht die Auf— nahme gefunden haben, welche der Gesetzgeber seinerzeit erhofft hatte. Die Reichsversicherungsordnung hatte, gegenüber früheren vergeb⸗ lichen Versuchen, für die hausgewerbliche Krankenversicherung einen neuen Weg einzuschlagen unternommen. Die Schwierigkeiten, welche sich daraus ergeben, daß der Auftraggeber oder Arbeitgeber bie Zeit nicht kennt, die der Hausgewerbtreibende auf die gelieferte Arbeit verwendet hat, suchte die Reichsversicherungsordnung dadurch zu beheben, daß sie die geldliche Leistung des Auftraggebers nicht, wie sonst in der Krankenversicherung üblich, nach der Arbeitszeit, sondern nach dem Werte der abgelieferten Arbeit bemaß. Damit wurde auf der einen Seite der Vorteil erzielt, daß jede haus— gewerbliche Tätigkeit restlos erfaßt werden konnte, die Kassen dementsprechend voll zu ihrem Gelde kamen und die Auftrag⸗ geber genau nach Verhaltnis der tatsächlich für sie geleisteten Arbeit belastet wurden. Dem stand aber auf der anderen Seite der Nachteil gegenüber, daß der Hausgewerbetreibende vielfach nicht die vollen Leistungen der ö. erhalten konnte, sondern wenigstens hinsichtlich der Barbezüge auf einen seiner jeweiligen Arbeitsleistung und dem dafür gezahlten Zuschuß des Auftraggebers entsprechenden Bruchteil beschränkt werden mußte. Noch übler wurde es empfunden, daß in dieser Beziehung die vom K beschäftigten Arbeiter, welche bisher nach der allgemeinen Regel des Gesetzes persichert waren, nach dem Aufbau des Gesetzes dem Hausgewerb⸗ treibenden selbst gleich behandelt werden mußten. Sie fühlten sich also schlechter gestellt als es nach dem alten Krankenversicherungsgesetz der Fall war. Das Gesetz gab hier allerdings Mittel der Ähhilfe in die Hand; es scheint jedoch, dah davon kein genügender Gebrauch gemacht worden ist. Geklagt wurde auch darüber, ö. die ganze Gestaltung des Versicherungsverhältnisses zu verwickelt sei und allen Beteiligten ju viel Mühe verursache. — Um den Plan des vor— liegenden Gesetzentwurfs durchzuführen, bedarf es überall im Reich der örtlichen Regelung, soweit eine solche nicht in der gedachten Art schon besteht. Der Entwurf stellt dabei die Regelung durch Orts—⸗ statut an die Spitze. Daneben gestattet er die Durchführung mittels der Satzung einer Ortskrankenkasse. Nur da, wo auf einem dieser Wege die Durchführung der hausgewerblichen Kranken⸗ versicherung in der vorgesehenen Frist nicht gesichert ist, sollen die Landes perwaltungsbe hörden mit eigener Regelung eingreifen. Alle diese Bestimmungen werden sich zweckmäßig, soweit möglich, an die allge— meinen Vgrschriften der Reiche versicherungsordnung anzulehnen haben; jedoch ist ihnen Freiheit gelassen, sofern nur die hier als zwingend een, Vorschriften beachtet werden. Soweit die Bestimmungen elbst nichts vorschreiben, greifen die allgemeinen Regeln der Reichs— versicherungsordnung ohne weiteres Platz. Ueber die hier gemachten Vorschläge haben eingehende Beratungen mit Vertretern der Beteiligten und mit Sachverständigen auf dem Gebiete des Hausgewerbes siatt— gefunden. Im Verfolg der letzteren haben das Büro für Sozial⸗ politik und die. Auskunftsstelle für Heimarbeitrefgrm in dankenswerter Weise Vorschläge ausgearbeitet, mit denen der Entwurf inhaltlich in den wesentlichsten . übereinstimmt. Im übrigen lehnt sich der Entwurf in der äußeren Form, soweit angängig, an die jetzt aufzu⸗ hebenden Vorschriften der Reichsversicherungs ordnung an, von denen sachlich freilich nur ein verhältnismäßig kleiner Teil übernommen werden konnte. Das Nähere darf bei den einzelnen neuen Paragraphen der Reichsversicherungsordnung erläutert werden.
Auf dem Gebiete der Unfallversicherung, die im dritten Buch der Reichsversicherungsordnung geregelt ist, hat das Gesetz, betreffend Aenderungen in der In ur rf n! bom II. April 1921, eine Reihe wichtiger Aenderungen gebracht. Durch dieses Gesetz ist der größte Teil derjenigen Vorschriften der Unfall versicherung, die sich infolge des Krieges, der Geldentwertung und der neueren Rechtsentwicklung als abänderungsbedürftig erwiesen hatten, neu geregelt worden. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt daher auf dem Gebiete der Unfallversicherung nur noch Vorschläge zu Rechtsänderungen weniger wesentlicher Art.
An dem Aufbau des vierten Buchs der Reichsversicherungs⸗ ordnung, das von der In validen⸗ und Hinterbliebenen ver sicherung handelt, kann im Rahmen dieses Entwurfs, der nur die unbedingt gebotenen Aenderungen des bestehenden Rechts
bringen soll, nichts geanbert werben, lagen der Invallden⸗ und Hinterbliebenen versicherung und ihre Organisation berühren, mußten daher zurückgestellt werden. Auch bie Aenderung der Vorschriften über die Leistungen und der Beitrge in der Inpaliden, und Hinterbllebenenversicherung muß einer be— sonderen Gesetzesborlage vorbehalten bleiben. Vie wirtschaftliche Lage aller Hausgewerbtreibenden läßt ihre algbaldige Einbeziehung in die Invalldenbersicherung als erforderlich erscheinen. Die Dunch— führung dieser Versicherung soll den Versicherungtzanstalten ber, lassen bleiben. Dringend ist die Beseitigung der Vęrschriften ber das Ruhen von Renten der Invaliden und Hinterbliebenen dersicherung neben höheren Renten ddr Unfallversicherung (5 1311 der Reichtpersicherungs ordnung). Es jst darauf hingewiesen worden, daß die Leistungen der Invalldenversicherung im wesentlichen auf eigenen Beiträgen der Versicherten beruhen, daß also eine Beschränkung der Heft p pr der Träger der Inbalidenversicherung in solchen Fällen sich nicht zechtfertigen ließe; die allgemeine Teuerung und Not seien heute auch so groß, daß bei Gewährung der mehrfachen Leistungen a. 16 berge ßen gi, eg. fan 4 Beteiligten nicht die Rede ein könne. Diesen Erwägungen glaubt sich d = schließen zu können. . ,
— Dem Reichstag ist ferner ber Entwurf eines Gesetz es, betreffend das Ab kommen zwischen Her lst, land, Polen und der Freien Stadt Danzig über den ,. Durchgan gener kehr zwischen Ostpreußen und em übrigen Deutschland nebst einem er des Ab⸗ kommens und einer erläuternden Denkschrift zugegangen.
MWohl fahrtspflege.
Der Nationalstiftung für die Hinterblieben der im Kriege Gefallenen ist von ho zern ger Sären m'?! und Landsleuten in St. Louis (Nordamerika) eine Summe von 150 000 S. übermittelt worden, die dem Wunsche der Spender entsprechend für die Tätigkeit der Stiftung auf dem Gebiete e. , , . erholungsbedůrftiger . verwendet
dird.
ragen welche die Grund
Theater unb Mustk.
3 Schausptelhaus. m Schauspielhause ging gestern Hermann = manng bekanntes Schauspiel 0, . m . n 6 irsten Male in Stene. Der Erfolg der Aufführung gab fowohl dem Intendanten Jeßner recht, der daß von seinem Vorgaä er ange⸗ nommene Stück nicht aufführen wollte, well es nicht erf, lůünst⸗ lerisches Programm passe, wie dem Verfasser, der von der Bähnen— wirksamkeit seines Stückes überzeugt, auf der Aufführung bestand. Das Glück im Winkel“ geflel als trotz mancher linwahrschein lich= leiten gut gebauteg und klug gestaltetes Theaterstück gestern den um literarische e, g,. und Programme sich wenig kümmernden Theagterbesuchern ebensosehr wie vordem an anderen Bühnen. Daß bestätigt nur eine alte Erfahrung des Theaters. Zu irgendwelchen Rundge bungen gür Jeßner und wiber Sudermann oder umgekehrt kam es nicht. Auch wäre es müßlg, heute über die Sudermann an— zuweisende Stellung in der Bühnenliteratur zu streiten. Die Zeit wird darüber entscheiden, ob seine Werke späteren Geschlechtern noch, etwas bedeuten werden oder nicht. Das Glück im Winkel, ist dem „Johannisfeuer“ desselben Verfassers in mancher insicht ähnlich. In beiden Schauspielen bäst ein zwischen zwei Männern stehendes Weib, dag in eine Lebenssphäͤre hine ingedraͤngt wurde, die seinen erträumten Idealen nicht zu genügen vermag, die Fäden der Handlung in der Hand; in beiden ist der eine Mann an. spruchslos und schlicht, der andere voll Lebenslust, Lebenskraft und Selbstbewußtsein, und in beiden fällt die Fran dem Verhängnis zum Dbfer. Diese unglückliche, mit sich selbst ringende Frau wurde gestern⸗ von Frl. Seryaes mit guter Charakteristik, aber etwas zu viel Empfind⸗ samkeit gegeben. Der leidenschaftliche Gutsherr Frhr. v. Röcnitz einst eine Glanzrolle des die Spielleitung feinsinnig führenden dern Patry, hatte in Rudolf Forster einen Darsteller gefunden, der das Herrenmenschentum dieses Landiunkers allzustark betonte, ohne bei den Stellen, wo auch die Sprache des Herzens erklingen soll, den Ton entsprechend herabzumildern. Ernst Legal schuf in der Rolle des Mannes jener Frau den Typus des in sein Schicksal ergebenen edlen Menschen. Die anderen Mitwirkenden, insbesondere Herr Kökert als Lehrer und Fräulein Reuter als blinde Rektorgtochter, wurden ihren Aufgaben ebenfalls gerecht. Das vollbesetzte Haus folgte den Vorgängen auf der Bühne mit Aufmerksam keit und bereitete der Aufführung eine so freundliche Aufnahme, daß man daraus auf häufigere Wiederholungen des Schauspiels schließen kann.
Im Qpernhause wird morgen, Sonntag, „Der Freischütz“ mit, den Damen Marherr Wagner, ö 1 Meisenberg. Jacobs, Freyer. Guszabricz, und den Herren Hutt, Del gers, Krasa, Ziegler, Stock und Winterstein in den einzelnen Rollen zum ersten Male in der Neueinstudierung wiederholt. Musikalischer Leiter ist Dr. Fritz Stiedry. Anfang 6z Uhr. — Am Montag wird „Margarete“ mit den Damen van Endert, v. Scheele Müller und den Herren Schützendorf, Schlusnug, Krasa und Ros besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist der Kapellmeister Otto Urafk Anfang . ;
Im Schauspielhause wird morgen, Nachmittags 2 als Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen, ö . Abends 7 Uhr „Das Glück im Winkel, letzteres mit den Damen Kleinschmidt, Reuter, Schön, Servaes, Sussin, Uebermuth und den , Förster, Röckert, von Ledebur, Legal besetzt, gegeben. — Am
ontag, Abends 7 Uhr, geht der Marquis von Kesth“ in Szene.
Die Hol Länder- Bühnen eröffnen die nächste Spielzeit mit folgen den Werken: Das Deutsche Theater mit Shakespeares ‚König Richard der Zweite“, die Kammerspiele mit Hebbel Herodes und Mariamne“, das Große Schauspielhaus mit Schilser c ,,.
Die Erstaufführung von Gerhart Hauptmanns Webern“ i Großen Schauspielhaus ist auf Montag, den 26. In 6 7 Uhr, festgesetzt. Der Dichter wird der Aufführung bei⸗
nen.
Die Erxlbühne, die bereits zweimal mit gutem Erfolg i Berliner Theatern Gatspiele gab, eröffnet ihr , Berliner Gastspiel am 1. Jull 1991 im Theater in der Königgrätzer St raße. Die Exltruppe wird diesmal zum ersten Male in Berlin Schauspiele von Karl Schönherr geben, bon dessen Werken eine ganze Reihe aufgeführt werden wird. Im . k 5 sich , ,, 1 als Vertreter der jungtirolisch⸗dramatischen Heimat = wetter und Rudolf Brix. d ö
Handel und Gewerbe. Heute findet kein Börsenverkehr statt.
Erleichterungen der Ein, und Ausfuhr in Deutsch-Oe sterreich. In den letzten Monaten 6 auch
in We lf. Tefelr et durch eine Reihe von Verordnungen mit dem Abbau der Handels beschränkungen begonnen. Neuerdings . wiederum. wie die Oesterreichische Abteilung des Deutsch⸗Oesterreichisch. Ungart⸗ schen Wirtschafts verbandes in Berlin mitteilt, wesentliche Erleichte⸗ tungen zur Durchführung gebracht worden, und jwar werden die 3 tz, ermächtigt, für eine Reihe von Waren, darunter Webwaren,
olz., Glas⸗ und Tonwaren, Eisenwaren, Maschinen, Chemi⸗
alien, Arineiwaren usw. die Einfuhrbewilligung ohne besonderes An suchen zu erteilen. Bisher hatten zwar bereitß die Grenz⸗