mmunalverband hat der n,, n, , nach einem J des Wiherrufs gewährte Ghleichstellung mit den inländischen Sekanntmachung. stelle kann bei Vorliegen besonderer Umstände diese Fristen bis § 24. Die Kommunalverbände können, vorbehaltlich der 8 dier festgesetzten Vordruck bis zum 1. August 1921 ue g Erzeugnissen wird unter Zustimmung des Reichsrats hiermit Die auf Grund des 8 73a der Relchsgetreideordnung für u einem Monat verlängern. Sie ist zur Abnahme der ihr zur Das Reich ist berechtigt, mit seinen Ansprüchgn aus den im Satze 3, insbesondere anordnen, daß aus dem von orm. sdungen nach Abl, J sowie über die in seinem aufgehoben. bie Ernte 192 erlassene Verorb nung über Schrot erfüʒgung gestellten Umlagemengen binnen zweier Wochen ver⸗ S; 28 und 25 die Ansprliche aufzurechnen, die ben Ländern auf lieferten Mehl nur Backwaren von bestimmter Form . - , ne stehenden Vorräte 7 erstatten. a d, , nn Berlin, den 18. Juni 104. a r . Cee r me me drs, ,. pflichtet. Grund der 2 ten dez Lanbessteuergesetzes vom 30. März setzung, Größe und Gewicht bereitet werden dürfen. Fe . 1. cht r g ich a , , . . R , de, ,, nühlen . . Die Umlage kann durch Lieferung von Brotgetreide (Roggen, 1520 (Meichs-Gesetzb. S. (92) gegen das Reich zustehen. minister für Ernährung und Landwirtschaft kann. Vorschriften *. es eines Landes f. er der 1 *. . 3 e ö e⸗ er Re 7 Innern. Berlin, den 22. Juni 1921. Weizen, Spelz — Dinkel, Fesen — Emer und Einkorn), Gerste Die Länder sind e , mit ihren Ansprüchen aus den die Zusammensetzung des von den Kommunalverbänden 3. iber n stehen, ferner nicht a orräte an Dr. Gradnauer. Preußischer Stagts ko mmissar fur Voll hrung. oder Hafer erfüllt werden; Lieferungen von Hafer werben nur Ss 22 und 25 die Ansprüche aufzurechnen, die den Kommunal- den Brote erlassen. an e J. V.: Dr. Haged orn. zu drei Fünfteln auf die ümlage angerechnet. Nach näherer Be. derbänden an dem Srtrage von Reichssteuern oder Landessteuern 8. 66 mz her J Bekanntmachung ; !
stimmung der Reichsgetreidestelle kann auch Gemenge, das ledigli gegen die Länder zustehen. Zur Durchführung ihrer Aufgaben bei der Verbra gelbstve . ,. 4 ö 9m 8 25 9 die Kommunalverbände , Ausschüsse in here n ; betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern
aus Brotgetreide und Gerste besteht, geliefert werden. § 265. in Reichsm ö. Als Ersatz im Sinne der sz 17, 22, 23 gilt der Betrag, der Verbraucher und die beteiligten Gewerbe vertreten sind mn n dern Den gsbe timmu ngen 8 und Warenzeichen auf der Deutschen Automobil .
8 14. dem Unterschiede zwischen dem Umlagepreise für Wei 3 i ; * ͤ o Unte w zen und dem 36. n tellung Berlin 1921.
de n , . eine kaufmännisch eingerichtete Preise für ausländischen Weizen ö eines Zuschlags von J getre uit fen 6 Ru a ö ; 127 . Der am 12. Februar 1873 in Hahn, Kreis Westerburg, ge—
? Ef stelle . unterha . und durch diese das Getreide von einem Viertel dieses Unterschieds entspricht. Maßgebend für die n Ire pon ihm g Vom 14. Juni 1921. borenen und hier wohnhaften Margarethe Weiden feller
* i rzeugern . echnung 9 den a f bo festzusetzenden . ist der Umlagepreis, der für den *,, den P n m Jah Der durch bas Gesetz vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) habe ich auf Grund der Bestimmungen in 51 der Verordnung des
1 1. e 9. 9. 3 e . gn ern und lanudwirtschaftlichen Kommunalverband oder das Land gilt; kommen hiernach mehrere ö ⸗ s 99 8 Grfind en Si d MWarenzeich Herrn Reichskanzlers vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 503),
, . rn fin e,, n ionen anderer Art an der Auf⸗ Preise in Betracht, so ist der höchste maßgebend. Als Preis für n vorgesehene huß von . e. 3 st ul thun, n, h . betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, in Ver⸗ 64 n . ö ö ausländischen Weizen ist der Preis zugründe zu legen, den die f ü ö tritt ein für die in Verlin in der Zeit vam 23. September bis Hiabung' nit ier er rugehörigen Aug füährungsbestimnniung Ken 23 a un erhände haben den Erzeugern Lieferfristen Reichsgetreidestelle für den Liefermonat nach näherer Bestimmun 6. d 5 2. Oktober 1921 stattfindende Deutsche Automobil⸗Ausstellung. 3. September [55 (Hdls. Min. Bl. S. 246) den Handel mit
unter Berücksichtigung der Fristen des 8 1 zu setzen und alle des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft auf Grun der et 3 49 Abs Berlin, den 14. Juni 1921. Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.
Die Kostenpflicht der Veröffentlichung wird anerkannt.
sonstigen zur Aufbringung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. der Weltmarktpreife für Weizen im Vormonat bekanntgibt. § 6. . . er fies n von Brotgetreide, Gerste oder Hafer Der k. , er, n,,
3 i. 8 26. , wat be, fies ᷣ Die Kommunalverbände können zur Durchführung ihrer Auf— Die Kommunalverbände haben der Reichsgetreidestelle au er Ente 1e Büren vor dem 16 Fuli 1921 nicht abge. 1
aben die in ihrem Bezirke vorhandenen ,,,, Erfordern . zu erteilen und ihren n,, in . werden, wert der im 83 1 henne Art, die Der Polizeipräsident. Kran se.
aschinen. Gergte und Vetrietsmitel. alier ArgUinklhsptch Katze rung und Kieserrng Folgen zu leisten, nnr m Tnkrasttteten dieses Gesetzes abgeschlossen worden lind. Verordnun ,, ist , Betriebsführung §5 27. . / iht. § 49 betreffend Verlängerung der . 47 Abs. 1 detz er Betriebe zu nehmen, aus welchen die Maschinen entnommen Die Kommunalverbände erhalten für i Tätigkeit von d . . - ö etre ffe 5 4. ö , . . P e ö 36 . . . . Reichsgetreidestelle gemäß e n i . gen 6 ö. me so Nit en nne; . r mf , * kel rr sie gs. . ö !. 2 gn 1g ical. Ni t fli nehmigung der obersten Landesbehörden auch außerhalb ihres Be. Reichsministers für Erna i pn, Glinssigtausend — ; est imm ten Frist. zirkes Lagerräume für die Lagerung von Getreide in Anspruch ern, ,,, ö. K . n n. . nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere ö. ö. Juni 36 ch am iches.
nehmen, soweit diese nicht bereits von der Reichsgetreidestelle in ; . herwirkt ist, . J Anspruch genommen worden sind. Für die Inanspruchnahme ist Die obersten Landesbehörden bestimmen, in welchem Umfang ud in ber bie ben ihm nach s Setz z erfo wzertz Austnft ober Auf Grund des 5 47 Abs. 2 des Reichsausgleichsgesetzes Dent sches Mei.
eine angemessene Vergütung zu gewähren. die Gemeinden bei der Aufbringung mitzuwirken haben. Sie Betriebzh i . 5. r , n n ,,,. vom 24. April 1920 (RGBl, S. 597] in der Fassung des Der Reichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; ö hese Gesetzeß vom 30. Dezember 1920 (RGBl. S. 2315) wird im vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft
16. können bestimmen, daß die Erzeuger anstatt den Kommunalver⸗ ändige Angaben macht, nnr fan gg ñ n n,. Anschluß an die Verordnungen vom 31. Dezember 192) und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Aus—
8 ö . z .
Die Erzeuger haben ihr Liefersoll innerhalb der nach 8 14 bänden den Gemeinden und daß diese den Kommunalverbänden 1 Vorschriften im 8 35 Abs. 1. 3 oder an deren Stelle dem Lande haften. Auf die n n Er⸗ tand l. 6. . höhere als die festgesetzten Mahllöhne und son⸗ (RGBl. 1921 S. 32) und vom 22. März 1921 (RGBl. S. 325) schüsse . Verfassung und Geschäftsordnung und für Volks⸗ t, die vereinigten Aus chüße für Volkswirtschaft und
Abs. 2 zu bestimmenden Fristen an die Kommunalverbände käuflich i ; ; ö s 56 z n . ; euger gegenüber den Gemeinden finden die Vorschriften der S§ 17 pflichtet j j z ö j ; ö ,,, n, , nn,, 4 der z 22. 26 25 . i igen i ,. , . ag! Abs. . ) bestimmt: pirtscha . ür irt entsprechende Anwendung, Iz sz bf Sat 2 git fürs die Ce. Betriebe sowie deren hetriehsiester un, Alu sichtapersonen mri denn rechen Teesen, f, b, gintz och ät banßhnest Knud, Mrchnämngwesen wie bie vereinigten Aus- § 17. meinden entsprechend ⸗ insbesondere auf Erfordern Auskunft über Namen haben z. wer den Vorschriften im,. 8 36. zuwider den Eintritt Die im 3 4 Ab, 1 des Reichgausgleichsgesetzes vom 24. April schüsse für Volkswirtschaft, für auswärtige Angele iten und Dis CeFuger Jaftzn ben Kom wunglterbänden für dig recht, —ĩ 29 holt der Selbstversorger zu geben und Aijen n die Räume, die Besichtigiing;, die Cinsicht in die Ge: 1920 (ch. S. F, fü-r bie Geltentmachung der im 3 46 n hech Si ,, zeitige Erfüllung des Liefersolls. Sie haben für nicht rechtzeitig itiakei . j ; N. schäftzauffeichnungen, die Feststellung der, vorhandenen Feyeichna cten Ansprüch festgefetzte Frist endet nicht vor dem Ablauf für Rechtspflege Sitzung. , . Ger lde Krfeg * Tage be Ter gig fe f 36 Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Aufbringung der Umlage 8 87. ate, Hie Hisscleiftung bei dieser Feststellung, die Ent⸗= ezeichneten Ansprüche festg t au J . e deri flun 4 ö ei n . . den Erzeugern und den Kommunalberbänden sowie Die von der Reichsgetreidestelle oder von der Polizeibehttz⸗ 6 bon Proben berweigert oder wer die gema 36 des 31. Dezember 1921. 2 e mn , g. g g wi . den Erzeugern und den Gemeinden odr aus der Anhhen. beguftragten Personen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Benn. * me renn ihm geforder Auskunft nicht erteitt oder Diese Verord tritt mit . 1. Juli 1921 in Kraft Der deutsche Botschafter in Paris hat dem „Wolff⸗ , . h ö 4 gifgalteten Hetngthe Kd binhan bär ung es S 16 ergeben, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde erstattung und der Anzeige don Gesetzwidrigkeiten, berpflichtet, iber fern unrtchtige oder unvollstänbige Angaben macht, iese erordnung tri . . schen Telegraphenbüro“ zufolge am 21. Jun der Botfchaftei— wa, n , , , sie hat in den Fällen in denen der Erzeuger sich auf die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, die durch die Auffht wel der Bor 1 im § 37 zuwider Verschwiegenheit nicht Berlin, den 21. Juni 1921. konferenz nachstehende Note mit Anlage übergeben, die auch bie Hestse bung Kahl ' gien or len dds erde we bed ein fn dir efreiung von der 2 — F 483 0xer van der Pertgflichtung zu ihrzr Kenntnis kommen. Verschwiegen eit zu beobachten in s beobachtet ober der Nitleil!n*! oder Verwertung von Der Reichsminister für Wiederaufbau. ben Regierungen in London und Rom übergeben worhen ist: , har Lieferung G6 19) beruft, en nach 5 4 Abs. 3 zu bildenden er Mitteilung und Verwertung der Geschäfts. oder Beirieh⸗ heschaf oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält, Mü ler ,, ieee m nd g . D. , . ,, . zu hören. Sie bestimmt, wer die Kosten, in den Fällen geheimnisse zu enthalten. ] i w Aan önnen surnhiberhhn dell, die der Reichs= V.: . . . . , . ö. . we. . . obersten Landesbehörden zu erlassenden Bestlmmungen. es 8 21 einschließlich der Kosten der Enteignung, zu tragen hat. . §5 35. munister für Ernährung und Landwirtschaft, eine oberste Ber ölterung gegen Deutsche heal gefunden . . 1 HV. Verbrauchsregelung. v 83 sich er, Inhakher oder eiter eingz kanfmännischen cer Randesbehötbe, eine höhere Verwallungsbeh rde, ein Bekanntmachung ssehende Vericht gibt auf Grund der Fesistellunzen an Hrt und Stelle Die Haftung nach 8 17 enlistzi ‚. § 306. . erer ,,, . e mg h cen Unzuber⸗ Fommunalverband oder eine Gemeinde ,,, zur Aenderung der Bekanntmachung über Zulaufs- eine eingehende Schilderung der Vorgänge. Dargus geht hervor, daß 9 Die Kommunalverbände haben nach näherer Bestimmung der ö , die 36 er⸗ 3 e2l Abf. 3 Satz 2, s885 24, 39, 40 und 5 Ab. 1 erläßt, zenehmigungen im Verkehr mit den befetzlen west- die poknischen Beß öden ber sä ln mt haben, recht eitig in
1. Pweitz der Fonsnunalrertand eins verspätete, Lie serung RNeichsgetreidestelle, erftmals bis um 1. Jul 1 bleser die gaht Lassenen Außführungsbzstimmungfn auferlegt sind, so kann bie n, 6 bh der Vorschtift im S' 43 zuwider Brotgelreide ober lichen Reichsgebieten vom 25. April 1921. (Deutscher entscheidender Weise zum Schutz der Verfolglen einzugreifen,
gunimmt; ez ist zur Angahme verpflichtet weit die der versergungsberechtigten Bevölterung mitzautel ständige Behörds den Betrieb söließen, ü ĩ ᷣ : 6 1 zuteilen. 6. Mehl daraus verfüttert, ; ; obwohl ihnen die Anzeichen des sich vorbereitenden Pogroms nicht hhfrde zulässig, Ueber di B J. wer der De el. in ß 43 zuwider Brotgetreide oder Reichganzelger Nr. 108 vom 4. Mai 192h. unbekannt geblieben sein konnten. Die Ortepoltzei erwies sich als
Erzeuger nachweisen, daß sie das Liefersoll infolge unab— Versorgungsberechtlgt im Sinne diefes Gefetzes ist j egen die Verfügung ist Pe sig. pan. ; Bel — jede Person, ! — e ö wendbarer nn,. die ö Festse , Liefersolls soweit sie . als Selbstyersorger aus einem e e rl hi er. 6 schwerde entscheidet die höhere B. frre endgilltig. Mehl dargus zur Bereitung von Futtezmitteln berwendet, Vom 20. Juni 1921. machtlos. Militär erschien auf dem Schauplatz der Tat erst, nachdem eingetreten . 6 . zeitig erfüllen inen triebe zu versorgen ist. Als Selbstversorger gelten der Unternehmer . 539. g wer der Vorschrift im 8 4 zuwider Brotgetreide. Hafer ö sich der Pogrom mit umfangreichen Plünderungen und bedeutendem , der . ar gf , im Wege der des landwirtschaftli en Betriebs, die ie n. seiner Wirt⸗ Die obersten Landesbehörden oder die von i bestimmten oder den Bestimmungen des Reichsministers für Er⸗ Die Bekanntmachung über Zulaufsgenehmigungen im Sachschaben augenscheinlich nach vorher feftgesetztem Plan pollzogen n sn 8 atsächli 1 . . schaft, Naturalberechtigte, soweit sie als Lohn oder Leib edinge höhe ren Verwaltungsbehörden haben den Geschäftsbetrieb der nährung und Landwirtschgft oder der von ihm bezeich⸗ Verkehr mit den besetzlen westlichen Reichs gebieten vom Een er een r, wahl Her ber , en 1 * 6 e 6. ie Erzeuger nachweisen, aß sie das Liefersoll in⸗ Altenteil, Auszug, Ausgedinge, Leibzucht! Getreide oder . Kommunalverbände zu beaufsichtigen und können die Art der Ver— neten Stelle zuwider Gerste auf Branntwein verarbeitet. 3. April 1521 (Deutscher Reichzanzeiger Rr. I6 vom 4. Mai benetzt e. isch 9. unabwendbarer een die nach ir rt ung des hergestellte Erzeugnisse zu beanspruchen haben, ferner alle im land⸗ hrauchsregelung vorschreiben oder int ür sämtliche oder einzelne gm Falle der Nr. tritt die Verfolgung nur auf Antrag 6 ird, vie folgt ändert . ö ; es. . Liefersolls eingetreten sind, ni önnen. wirtschaftlichen Betriebe ganz ober überwiegend beschäftigten Per ⸗ Tommunalverbände die erfarderlichen Anordnungen erlassen der ( Letrübsinhabers ein. 1921) wird, wie folgt, g ; Die volnische Regierung verurteilte wohl diese unerhörten 8 . sing einheitliche Regelung für das ganze Land treffen. Sie lbrnen * Fchen der Strafe kann in den Fällen der Nr. d. 7. und 5 Buch stabe A. Vorfommnisse. Sie berief sich aber darguf, daß die Freignisse uch Soweit ein Erzeuger nachweist, daß er unter Berücksichtigung rg, sowejt sie mit ihnen im glei aushalt leben und nicht in, über das , beim Erlasse der Anordnungen n Empehung der Vorräte erkannt werden, . . fg wird, wie folgt, gefaßt: . . 9. 66. ,,. k 66 hn 2 — * en,, . 36 . n an and! 3. 3 6 lhn 1 , , , . 3 . ö erg e gere n. ir . Erfordern Aufklärung über he bahn hetieht, ohne unterschietz ob ö 36. Lebende Pflanzen, Erzeugn sse , z Ee, , , , Stellen in Ee Hand durch Betriebsräte eigenmächtig derartige e e, ,,, , ner r Hiitzckluenzun nner, Tienstetntemmkhg eis enn eh derne fene (zg den What e kkleß an- weben und bh ssen ee, üse lr, nch iften der Verordnung über die Verfolgung ven Fer Jergdttnerei srßer sät, sa är sbheltf uz Er. Söntlcsun en herbelgefahrt Porden, ine. Mahnke, de. sich * . . . e. 6 1 . ung 6 * aus der Verpachtung von Kirchen⸗ und S 1 dere 1 . Die Reichsgetreidestelle kann für die Versorgung bestimmt . , . Vorschriften über wirtschaflliche Maß⸗ striuqh ern, Beeren h i fi chern ken se enn 551 psychologss der Grund in der Erregung der deutschen Arbeiterschaft , , w,, mhh, n d,, n,, , , ,, ,, ballen leren nr , de, nee,, ,,, n Mig like n n ,, , , dn, e, ,,, 8 I entspricht. Welcher Betrag als Marktpreis anzusehen ist, auf die hmlage anzurechnen. Die obersten Landesbehörden oder lungen vorschreiben. . Honhnung, betreffend einige die Kriegsverordnungen ergqn ende . Die . 9, 12, 13. 14, 17 und 18 werden gestrichen. . ,. eier ö
wird von der Reichsgetreideftelle bekanntgegeben. Der Reichs die von ihnen bestimmten Stellen können nähere Bestimmungen , . 5 0. über Einziehung und über Veräußerung beschlag⸗ ie foigt, : chritte minister für 2 und dn n f. ,, an Stelle des darüber erlassen, wer als Selbstversorger anzusehen ist. 3 Die Kommunalverbände können den Gemeinden, die nach der J eh 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. 9 255) Ziffer 28 wird, wie Mz. gefaß Weinhandelagesell. des Vorgehens der Betriebsräte vorzubeugen.
; . ; . j . Wein, mit ausländischem We us ; ; . ;. ö Unte ds zwischen dem Umlagepreis und dem Marktpreis für 3 letzten Volkszählung mehr als zehntausend Einwohner hatten, mi wendung. . b. S. ĩ Ebensowenig wie die Behörden an den Entlassungen polnischer mir, n ik . .. ö . . Jeder Kommunalverband . . en g den m . na Getreide oder n nh ö er g gr Arbeiter ern gt waren, haben Landesausweisungen
at der Reichsgetreidestelle b deren Einverständnis die Regelung des Verbrauchs für den He nn infolge polizeilicher Untersuchung vo z nge Die Kemmunalverbände haben die ihnen nach Abs. 1 zu⸗ 1. Juli Ioel zu erklären, ob er r er i Soweit den Hemeindem di rn, 4 . FEröeugnissen seinschließlich gcwgren sine Ziffer 23 wird das Wort Oleomargarin“ gestrichen. i, . ve k n Hege . . H ( ö : an
gießen ben Vet ge an die Reiche tre idestelle abz uff ö,, kt hen gelen eenkrifl, fag dem er ießenden Beträge an die Reichsgetreidestelle abzuführen. etreide oder in Mehl zugewiesen lt ; ; ö n 34. ö i iche Verurteilung ', . . ti ‚ . . ? — Kommunalwverbände, nn e 6 ö Getreide ge- dieses Abschnitts für die Gemeinden entsprechend. , ö 6. n . , . ö ö. I. , 92, Reichsstelle für . e . , 9. nen
it den Kosten des geri ö h j in Posen behaupte agegen sind innerhalb zweier Jahre infolge
. ken nen, ugerichtete , h, ,, , der immer schwieriger sich gestaltenden Lebensbedingungen für die
t erfüllen
en
19. rn während der Dauer der . sowie deren Ange⸗
3 20. wählt haben, haben ihre Berträ i 41 ie lei Driginalsaatgut im Sinne des 8 19 ist nur das Saatgut solcher Reichsgenreih en ihre Verträge mit. Mühlen nach den von der z treitiakei 68664 n Lost. Diese sind zugleich t chsgetreide stellũ aufgestellten Grundsätzen schriftlich abzuschließen Ueber Streitigkeiten, die bei der Verhrauchsregelung en- Lunz frstzustellen und einzuziehen. Schmuckfebern 2, 3 la = e sandsabteikung, Berlin ,
Züchtungen, die unter Bezeichnung des anbauenden Züchters, der und dieser auf Berldugen vorznleg. n ub ( j ö. 1 n 1 ir ,. . ꝛ ; ertrage, d stehen, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgült ; c W. 8, 4156. . ö J , 8. der ,, ; , von ö. Reichs · herige , 3 erh e rte i , ,, . ö! . . ö Die Reichs reale rung bestmn h nit gustimmung des Reichsrats Berlin, den 20. Juni 1921 Ilgerstt. treibenden, Handwerkern und Arbeitern zur Aufgabe ihrer Berufs— , le. . . ch e , n, Vr . 1 abweichen sind nichtig, 7. Schlutßrporschriften. nd eines vom Reichstag gewählten Ausschusses von achtund⸗ erlin, den ö. 6 . . tätigkeit und zur Abwanderung aus den abgetretenen . n,, . 2 aa 96. , n oste . ist .Die Neichsgetreidestelle kann einen Kommunalverband, anstatt * § 42. Lamsg Hi ede bien Preife, die den Erzeugern für das Um— Der Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung. Gebiet gezwungen worden. Die rund ööö obg in Deutschland Le mn 3 . un. un die Vermehrungsstellen in dem ihn mit Getreide oder Mehl zu , zur Deckung seines Be⸗ Ausfuhrverbote, Augsfuhrbeschränkungen und sonstige hn. Hretreide zu zaplen sind.“ Dr. Trendelenburg. lebenden Polen können demgegenüber nach wie vor fast augnahmflos . n e, Sautgut im Sinne dez g 149 sind nur erste, zweite . 3. die von ihm aufzubringende Umlage verweisen. beschränkungen für den Verkehr mit Brotgetreide, Gerste und häser Der Reschsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann unbehelligt ihren Geschäften nachgehen und genießen den vollen Schutz a. 2. Absan . 9 unter Ve eichtung des anbauen d . . Insoweit wird der Kommunalverband von der Haftung nach 523 sowie daraus hergestellten, Erzeugniffen innerhalb, des Resht= lunahmen von diesem Gesetze zulassen. der Verfassung und der Gesetze. —⸗ . J e eg ich dine e n. Piesgn wird, der Reichs getreideftelle den ÜUnterschieb zwischen dem ährung und. Kandhirtschaft angeördnet ober vor Erlah n= Mit Mb 15. Auanft 1521 treten außer Kraft: Dem Gastwirt Karl Bruno Emmrich ju Chemnitz, von Verfaisses garantiert wird, fehlt im abgetretenen . 5 ichsanzeiger zu veröffentlichenden 3 eichnis auf rr. für ätzen geltenden lnnlggepreise seinzs Bezirkes n dem Presse drücklich genehmigt worden sind. ö. . . z Verfüttern von grünem Roggen Stollberger Straße 69. wird hiermit guf Grund der Verordnung Gebiet, wie die Vorgänge in Ostrowo beweisen. Hierbei darf . ei zeiger z ze ich geführ u a fn dem ö. Reichsgetreidestelle Weizen liefert. Zerfällt 46. . 3 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 237), vom 23. H. er . n 1 in, , er an, , . me, 2 von ,, a, , , / 5 . ö zer zirk in mehrere Preisgebiete, so ist der dur ittli Brotgetreide, 1, d t zerkleinert ö ; Verf treide, vom Handel, der Handel m; egenständen des täg en getragenen Verfolgungen sich nicht nur au deu ement de ,, , n, ,, . ent Umlageprejs maßgebend. Abf. n , . 2 sowie ö l . , der , zur St⸗ ö ö ö. . e srefs e e , re . Be . insbesondere die Abgabe von Speisen und er, ne sondern sogar auch auf Evangelische und Juden pol⸗ 8 21 ö schef ß n,, ,, des Abs. 2 und 3 sind selbstwirt⸗ reitung von Futtermitseln verwendet werden, Die feige ene gern nd ö Geträn 3 en 1 . 85 n, ,, nischer Zunge e,, !. . . , mmunalverbände. stelle und die von den obersten Landesbehörden bestimmien , — andischem Mehl der von ihm betriebenen Gastwirtschaft weg n ndem die deutsche Regierung die Vorgänge in owo zur pan dr . ,, . hz ö ue en, i i ö Ftelfn. können für ö und. Mehl, Piz, zur menschlihe ; . r n, e, e r le n dee heing auf einen Derartigen. Gewerbeketriel unter Auferlegung der gend bringt, beehrt sie sich, den Botschafterrat zu ersuchen, die 3 * * , hit , . at , J n ,, e n e n,, f Ernährung nicht geeignet sind, Ausnahmen zulassen. . die ö äber das Verbot des Brennens . Kosten des Verfahrens ö ö untersagt. einer i i reer, ben ichen nes enn, , nr . 1 d ⸗ ug: j ö j ⸗ ; . J ꝛ in Fallen dringenden Bedürfnisses — z ö i üchten vom 26. Sep⸗ itz, den 20. Juni ö otwendigkeit eines vo om m — 8 der d d r h ö n . n g. ken e , , e er o gef e gehen, ill ih . Brotgetreide und Hafer . nicht auf Branntwein ber= , a , ö . . Der Rat der Stadt Chemnitz. nationalen und r f li 66 e . , . i ö. 96 3 ö 6h maglich gurüichtuliefern, Der Reichsminister für Ernshrung und (und, z. die Verordnung über Kleie aus Getreide vom 19. De⸗ Preisamt. Dr. Hüppner, Birgermeister ; a. n ö d . ö 9. . . * n . n.
fiher Inge ht. unde iar nach Wahl der Reichsgetreidestelte in Gertehbeelct, arbesgt, wberden. en ̃ gsson ü d . ; f 9 ; ö ; Mehl. inwie el zember ibis (heichs-Gesez ß. s, 21Ch) in der Fel tierten Minderheltenschutzes in den abgetretenen Gebieten dürfte keine
Für das enteignete Getreide ist ein Uebernahmepreis zu zahlen in wirtschaft kann Ausnahmen zulassen; er bestimmt, ͤ ; in Höhe der Hälfte des Umlagepreises. § 38. Gerste' auf Branntwein verarbeitel werden darf. Er kann eine der Bekanntmachung vom 19. Mai 1930, des Artikels 8 ,,, .
Enteignete Vorräte können vom Kommunalverbande zwangs⸗ Die Mi z 6 ü von ihm bezeichnete Stelle mit der Ausühung der ihm nach Enz? der Reichsaetreideordnung für die Ernte 1820 vom . ; — weise ausgedroschen und ahgeholt werden. Der en. das n ,, , r, nr, n, h, szustehenden Befugnisse betrauen. l. (mai, nn giowit ter n, ,,. n. Preußen. derartige Minderheiten polnischer Unduldsamkeit auszuliefern. band kann schon vor der Enteignung Maßnahmen zur Sicher⸗ selbstwirtschaftende Kommunalverband, in dessen Bezirk sie . 8 45 29. August 1920, 27. Januar . . ö d d 6G z Wegen der inzwischen neu eingetretenen Vorkommnisse
Allung des FHetreides treffen; die se Maßnahmen können guch dor ihnen zuweift. Sie haben das? ihnen bon diesen Stellen zuge⸗ Die obersten Landesbehörden erlassen die erforderlichen Aus d Hel tbr. 1920 S. 1019, 1021, ; . Ministerium für Handel un e werbe. ihnliche Art in anderen Orten bes Abtretunge geble le * stud ; Der Dienstbereich des Regierungs⸗ und Gewerbeschulrats, gleiche Vorstellungen in die Wege geleitet.
blauf der Lieferfristen getroffen werden, soweit die Gefahr be⸗ 3 Getreide und die daraus hergestellten ern mfg. u ver⸗ führungsbestimmungen. . ö 1. ö. ,, 14. Aktober 1920 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1177), Geheimen Regierungsrats Prof. Gürschner in Minden i. W. Bericht über die Porgänge in Ostrowo am 2
gründet erscheint, daß der Erzeuger seiner Verpflichtung nicht recht. wahren und pfleglich zu behandel eigert sich eine ehörde verteilung und die Bedarfsregelung in ihrem Bezirl obliegt. In J. die Verordnung über die Bereitung von Kuchen vom um aßt vom J. Jull d. J. ab die ggf Münster Funk 1921. ner
jeitig nachkommt. 82 ,,,, , zu erfüllen, so (gnn die , e ; . . ie erforderlichen Arbeiten auf Kosten nd mit Heittein ber Mühle diesem Falle sind die Kommunnalberbände auf Angrdnung e 11. März 1921 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. 226. i. W. und Minden i. W. 6. Gürs ehäͤlt seinen bis⸗ Die blutigen Vorgänge in Ostrowo vom 2, Juni batten bereitz
Die Kommunalverbände haben ihrem Lande für nicht recht⸗ durch einen Fritten vorneh T 5 ĩ ltungẽ⸗ ĩ ⸗ zeitig geliefertes Getreide Ersatz nach Maßgabe des 8 25 zu leiften. 1. Reichsgetreide ine enn ahl. d , berpflichtet, zur Deckun ,,, . z Mit dem gleichen Zestpunft treten die Bestintmungen außer herigen Amtssitz Minden i. bei. ein Vorspiei. Am V. und 28. Mai erschienen Arbeiterabordnungen bei Die nach Ak. 4 geschuldeten Betrh ge sind binnen gr eier arbeit agskhichsernf, ergütungen für die n ,, . e m rg legein g i n n . BVergi hun . ,,, ,, ,, dem Branereikesitzet Hirsch, und berlzangten⸗ sofortige Cntkhassung der ocher fan r 5 ll; 5 z x 21 ö 23 9 . '. Sher ö 2 z . * , ,, , ,, ,,, Galen. eee e be kon e hien s es hl wil glen Les gn. ä , n, , n, , , , . . 6. 59 a. wn . . Soweit die , keine Löhne oder . . 8 46. Diel Gesetz tritt mi . der Verkündung in Kraft. Der Landrat Dr. Ahrend ts in Belgard ist um Re 3. Juni d. J. waren in Ostrowo seit Mittag Gerüchte derbreitet, deß . . H n treffen die gesetzt hat, können die höheren i n , dies tun. Die obersten ,, bestimmen, wer alt hemmt s Geset tritt it dem Tage der Ver kindum gierunggrat ernannt und der Negierung in Arnsberg überwiesen zie Arbeiterschast der , 2 — ö Die Haftung . Rommunalverbãnde erlischt, soweit sie nach ⸗ und . r,, von Mehl in Bäckereien gelten bf. 4 Serhant, lh He meinde, Als zustäöndige Hehörde unt . bh dd Mergentheim, den 21. Juni 1921. worden. Deutsche n len em, . 9 Gian, . weisen, cr Erzeuger gemäß 5 15 von der daftung oder gemãß i . 5 34. k un 9 6 9 ,,,, den Der Reichsprãsident. . * ö a,,, denen gegen die angeblichen Auf⸗ K e ö min iterium faz ss gen eilchaft, Dom anen it , ,, n ne, fr,, d, . , 5 Abs. Hähigen ,,, estimmten Getreides und Mehles zu regeln. genommen werden. das Der Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft. u nd For sten. ; geltungt maßnahmen en * 36 fen e w . 41 ee . r . . §5 23 von de J . muh . ehr rehl abgegeben werden, gls die Win, die oberste gandeshehördz Bezirk, die sich ßer alt Dr. Hermes. Die Forstheflissenen, die in, diesem ,,, , K ich h gr, nicht getroffen. Nach Die Länder haften dem Reiche für die rechtzeitige Lieferun e ee meelteleiüt, den e är, festesetkte Plenge. Hebiet Singt mntzrch Kernaltkngbehrbe fingus zrsnebelsh referendarprüsung abzulegen beabsichtigen haben die vor zie geen, Ress d, ehrl Soß bis tb M* , i i gen h n, ö. e n en a, , ö ö , so hat sie die der e , ,. e . schriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 20. Au gu t , ah (en ö. Ce, egg . s enn , r . on elle mitzuteilen. ĩ i i n . e r kee gin nicht e, heit geliefertes Getreide Ersatz nach Maßgabe It und des daraus hergestellten ir. 9 i, e en ,,, fu letref Bekanntmachung, b. J. einzureichen, die Prüfung wird Mitte Oktober stattfinden. Zuge ur Stadt. Im Siabtinnern tkeiste sich der Trupp 2 hraucher festzusetzen; 3. ig sind Höchstpreise im fend Aufhebung der Bekanntmachung, über dach einem anscheinend vorher ausgearbeiteten Plane. Die n (
s. die Verordnung über die Bereitung von Backware vom
3 r ö ; ö , . d Landwirtschaft. uz f ⸗ ; Die nach Abs. 1 geschuldeten Beträge sind binnen zweier Sinne des Gesetzes, bet n nne mn g usführ . 5. Juni 1912 j ĩ j ĩ Teil mit Knüppeln bewaffnet. ö etre fend Höchstpreise hrung bes Welngesetzes vom 15. Ministerium für Wissenschaft, Kunst Arbeiter waren . . n .
Wochen nach Empfang der Zahlungsaufforderung fällig. Segen ) eine behördli eleitete Mehlvertei ier 83 4 ren ; i nzelnen die Festsetzung kann binnen zweier Wochen . Empfang die Bezirk , . w ,,, 9 . ö. kae e lr, (char. & . 24 vol n ; . Ri scher Ce n ein. Die angetroffenen Personen wurden ohne — 5 2 n, n, , , ,, 6 . werden. ) durch Ausgabe von Brotkarten oder durch Kundenlisten verpflichtet, sie 363 i ,,, Lagerungortt bi Vom 13. Juni 1921. Der Direktor der städtischen höheren Mãädchenschule in ünterschled des Alters und Geschlechts zum Teil in bruta ste Weise . , . ; ur gere me, 9 ,. 6. R , Berbrauchsregelung einzuführen; zum 20. Juli 1921, getrennt nach Arten und Eigentümern, an ju. Die den im Großherzogtum Luxemburg gewonnenen Er⸗ Nakel, Kampmann, ist zum Kreisschulrat in Soest, Regierungs⸗ mißhandelt. Mehrere Geschãfte und ve , . Wer * ,, 6 8 9 gültig. ) den Preis für das von ihnen ,, Mehl ö fest⸗ zeigen. Vorräte, die zu dieser Zeit unterwegs sind, sind von ö. sissn des Weinbaues J t Bekanntmachung des Reichs- bezirk Arnsberg, ernannt worden. wurden vollständig ausgeplündert. Ein starker Trupp ig , , rnährung und Landwirtschaft und der zusetzen, daß nur ihre Kosten gedeckt werden; der Reichs- ken fänger unverzüglich nach em Empfange dem Komm ang g n unter Vorbehalt auch bei dem. Brauereibesttze Htrsch ein, der nebst selnem Ge eichministez der Fingnzen treffen die näheren Hestimmungen. minister für Ernährung und Landwirtschaft kann Grund. verband? anzuzei gel. Hie Vorrän sind nach ö Vorschriften d vom 16. Juni 1912 (RGBl. S. 304 5 X Abs. 3 und 5 1 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. sätze für die Preisbemessung aufstellen. Rfgeichsgetreiheorhnung ir di. Krnte 192d 4baulieern,