Umfangreicher Ausführungen dazu wird es keineswegs be⸗ dürfen; denn der Entwurf hat ja eine sehr lange Ge⸗ schichte. In jahrelangen Erörterungen ist das Für und Wider dieses Entwurfs, seines Grundgedankens und aller zur Lösung der Wohnungsfrage in Betracht kommenden Möglichkeiten beraten worden. Schließlich war das Ergebnis, daß die Ueber⸗ zeugung von der Notwendigkeit eines Gesetzes, wie wir es jetzt vorliegen haben, Gemeingut geworden ist, soweit überhaupt hier von Gemeingut der Neberzeugung gegenüber irgendwelcher Art Steuer gesprochen werden kann. Selbstverständlich wird eine Maßgabe wie die zur Debatte stehende Wohnungsabgabe an sich immer und von jedem als ein schweres Uebel empfunden werden. Auch die Reichsregierung beurteilt sie keineswegs anders. Wir haben hier aber nur die Wahl zwischen mehreren Uebeln, und wir glauben, indem wir diesen Gesetzentwurf dem Reichstag unter⸗ breiten, das kleinere Uebel gewählt zu haben.
Wir glauben sogar, daß wir diesem Gesetz auch noch eine Reihe guter Seiten werden abgewinnen können. Ja, mehr als das. Ich glaube, wir folgen eigentlich nur dem Zwange der Ver⸗ hältnisse, wenn wir die vor dem 1. Juli 1918 fertiggestellten Gebäude und Wohnungen mit einer Abgabe belegen. Das ergibt sich ganz klar m. E. schon aus der Geschichte dieses Gesetzes.
Schon im Dezember 19.19 traf die Reichsregierung mit dem Haushaltsausschuß der Nationalversammlung eine Vereinbarung, die dahin ging, daß 500 Millionen Mark für Wohnungsbau zur Berfügung gestellt werden sollten, so ferm durch eine Ab⸗ gabe vom bebauten Grundbesitz Deckung ge⸗ schaffen würde. Daraufhin machte die damalige Regierung den ersten Entwurf einer Wohnungsabgabe, und zwar mit wesent⸗ lich höheren Sätzen und mit dem Zweck der unmittelbaren Deckung der Baukostenzuschüsse durch die Abgabe. Auch der Reichsrat hat damals den Grundgedanken der Vorlage bereits anerkannt. Er war nur mit dem eingeschlagenen Wege nicht zufrieden, und so kamen damals zwei unterschiedliche Vorlagen, eine des Reichsrats und eine der Reichsregierung, an die Nationalversammlung. Die Nationalversammlung hat dann diese beiden Vorlagen nicht mehr behandelt, wenigstens nicht im Plenum. Es ist, wenn ich mich recht erinnere, nur zu kurzen Debatten in dem Ausschuß über diese Vorlagen gekommen.
Dem Reichsrat wurde dann im Juli 1920 ein dritter Entwurf unterbreitet, der nach erneuten Beratungen mit den Ländern aus⸗ gearbeitet war. Dieser Entwurf ist dann auch im Reichswirt⸗ schaftsrat begutachtet worden.
Seitdem ist ein ganzes Jahr hingegangen. Unausgesetzt ist über diese Materie während dieses Jahres verhandelt worden; innerhalb der Regierung, innerhalb des Reichswirtschaftsrats, im Ausschuß sowohl wie im Plenum, dann wiederum innerhalb des Reichsrats, auch wiederum im Ausschuß und im Plenum, dann im Wohnungsausschuß des Reichstags, dann in einem Unteraus⸗ schuß dieses Ausschusses, dann in Zusammenkünften mit Sachver⸗ ständigen. Kurzum, es gibt sicherlich nur wenige Gesetzesvorlagen, die so eingehend nach allen Seiten durchgeprüft worden sind wie gerade die vorliegende Gesetzesvorlage.
Und nun das Ergebnis aller dieser Beratungen? Als im Frübjahr 1921 die Wohnungsnot auf das höchste gestiegen war, als die wachsende Arbeitslosigkeit uns dazu zwang, die Bautätig⸗ keit zu fördern, und als für diesen Zweck doch keine Mittel zur Verfügung standen, sahen sich damals Reichsrat und Reichstag genötigt, mit Zweidrittelmajorität das bekannte Notgesetz vom 12. Februar 1921 zu erlassen.
Mit diesem Notgesetz, betreffend vorläufige Förderung des Wohnungsbaues, war die Wohnungsabgabe im Prinzip und tatsächlich gegeben. Es blieb uns nur noch eine gewisse Wahl hinsichtlich der Mittel und Wege ihrer Durchführung. Würden wir heute das vorliegende Gesetz nicht beschließen, dann würde eben dieses Notgesetz doch weiter bestehen. Der dem Reichstag jletzt vorliegende Entwurf ist lediglich die Folgerung aus dem Not⸗ gesetz vom 12. Februar, und — ich darf das wohl sagen — er er⸗ scheint uns als eine wesentliche Verbesserung dieses Notgẽesetzes, und gerade darum legen wir Wert auf seine Verabschiedung.
Meine Damen und Herren! Ich darf also aus dem Gesagten schließen, daß schon diese äußeren Gründe für die Berechtigung und Notwendigkeit der geplanten Wohnungsabgabe sprechen. Dazu kommen aber sehr wichtige in were Gründe. Sowohl zur Be⸗ seitigung der Wohnungsnot wie zur Behebung der Bautätigkeit bedürfen wir wenigstens für die absehbaren nächsten Jahre noch sehr großer Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Irgendwelche Steuererleichterungen genügen für sich allein keineswegs, um den rein privaten Wohnungsbau in Gang zu bringen. Noch weniger geht das auf dem Wege der völligen Freigabe des Woh⸗ nungsmarktes. Auf diesem Wege, der ja vielfach vor⸗ geschlagen wird, würden die Mieten stark steigende Tendenz zeigen. Da die Baukosten heute auf das Zehn⸗ bis Zwölffache des Friedensstandes gestiegen sind, würden die Mieten einem Betrage zustreben, der diese Summe angemessen berenten würde. Aller⸗ dings würden bei unserer wirtschaftlichen Gesamtlage wohl wenig Leute in der Lage sein, solch hohe Mieten, wie sie durch eine Steigerung auf das Zehn⸗ bis Zwölffache entstehen würden, zu tragen. Infolgedessen würde auch das nicht eintreten, was die Befürworter der freien Wirtschaft wollen, nämlich, daß die private Bautätigkeit wieder rentabel würde. (Sehr richtig! im Zentrum.) Wir würden also Mietsteigerungen weit über die gestiegenen Selbstkosten des alten Hausbesitzes hinaus haben, damit steigende Grundstückspreise, wachsende Sypothekenverschuldungen, aber keine Neubautätigkeit größeren Stils. (Sehr richtig! im Zentrum.) Das Privatkapital würde, wie jetzt, nur ausnahmsweise bauen können, nämlich dann, wenn es nicht auf Rentabilität sehen müßte. Das Risiko des Bauens von Mietswohnungen würde dadurch nicht beseitigt sein. Mit Rücksicht auf das mögliche spätere Sinken der Rentabilität würden auch die nötigen Hypotheken gar nicht zu er⸗ halten sein. Wir hätten also dann hohe Mieten, aber verhältnis⸗ mäßig wenig Neubauten; die Neubautätigkeit würde sich vornehm⸗ lich dem Bau sogenannter vornehmerer Bauten, die zur Eigen⸗ benutzung dienen würden, zuwenden, — eine Erscheinung, die sozial gewiß wenig wünschenswert wäre. Von den übrigen miß⸗ lichen Folgen der angedeuteten gewaltigen Mietserhöhung für Löhne und Gehälter sowie für unser gesamtes Wirtschaftsleben will ich gar nicht weiter reden. Derartige Folgen einer Freigabe des Wohnungsmarktes und des Baumarktes liegen ja allzusehr zutage.
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Demnach sind die Ueberteuerungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln nicht zu umgehen. Daß diese aber auf die Dauer ohne jedwede Deckung geleistet werden könnten, ist ebenfalls völlig ausgeschlossen.
Nun hat man hin und her überlegt, wie diese Deckung auf einem anderen Wege als dem der vorgeschlagenen Wohnungsabgabe zu gewinnen sei. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß man trotz dieses jahrelangen Suchens nach anderen Wegen keinen gang⸗ baren Weg entdeckt hat. Sie finden alle die Bemühungen, um einen solchen Weg zu finden, genau dargelegt im Bericht des 13. Ausschusses unter Nr. 1930 der Drucksachen. Ich kann mich in diesem Zusammenhang darauf beziehen. Ich will lediglich eins hinzufügen: daß nämlich je de Art der Sozialisierung des Wohnungswesens, sofern man dabei die Kosten der Neubauten aufbringen will — und das muß man doch dabei ins Auge fassen, — selbstredend auch an einer Steigerung der Mieten für diesen Zweck nicht vorbeikommen würde. Kurzum, ohne Steigerung der alten Mieten erweist sich ein Wohnungsneubau als praktisch unmöglich. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.)
Ich halte eine Steigerung der Mieten aber auch aus anderen Gründen für unvermeidlich. Das tägliche Brot und die Woh⸗ nung haben wir aus guten Gründen durch die Zwangswirtschaft künstlich im Preise niedrig gehalten. Wir sind uns auf Grund jahrelanger Erfahrungen darüber klar, daß diese Politik ihre natürlichen Grenzen hat. Mit einer Steigerung des Wertes der alten Wohnungen muß demnach auf die Dauer ohnehin gerechnet werden als einer infolge des gesunkenen Geldwertes unvermeid⸗ lichen Tatsache.
Daß der durch die Geldentwertung entstehende höhere Miets⸗ preis grundsätzlich nur den Hauseigen tümern zuzuführen wäre, hat eigentlich niemand ernstlich zu vertreten gewagt. Im Gegenteil, uns zwingt der Art. 155 der Reichsverfassung, den un⸗ verdienten Mehrwert tunlichst der Allgemeinheit dienstbar zu machen. Meine Damen und Herren! Niemand wird behaupten wollen und können, daß der Teil, den wir durch die vorgeschlagene Wohnungsabgabe den Interessen der Allgemeinheit dienstbar machen wollen, zum Schaden der Hauseigentümer und ihrer be⸗ rechtigten Forderungen zu hoch gegriffen wäre.
Aber auch die Mieter haben angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage keinen Grund zu berechtigten Klagen. So wünschens—⸗ wert es an sich auch wäre, ohne Steigerung der Mieten fertig zu werden, darf man doch nicht übersehen, daß der für Wohnzwecke zu verwendende Prozentsatz des Einkommens heute meist viel geringer ist, als er vor dem Kriege war. (Sehr richtig! im Zentrum und rechts.) Mancher, der früher vielleicht den 5. Teil seines Einkommens für Wohnzwecke verwandte, braucht heute den 12. oder 15. Teil seines Einkommens. (Zurufe: Mehrh Wenn demnach die Vorlage eine Gebäudenutzungsabgabe für Bauzwecke vorsieht von 5 Prozent für die Länder, 5 Prozent für die Gemeinden, also im ganzen 10 Prozent des Nutzungswertes des Jahres 1914, so folgt sie damit nur in ganz bescheidenem Maße der Geldentwertung und dadurch unvermeidlich gewordenen Umwertung aller Werte. Soweit aus diesem Vorgehen Folgen für Löhne und Gehälter unvermeidlich werden, gehört auch dies zur notwendigen Sanierung unseres Wirtschaftslebens.
Die Regierung hat sich nun während der Vorbereitung des Gesetzes unausgesetzt bemüht, die leistungsschwachen Schichten der Bevölkerung von der Abgabepflicht aus⸗ junehmen. Das wäre gesetzestechnisch einfach gewesen, solange die Abgabe beim Nutznießer des betreffenden Gebäudes erhoben worden wäre. So wollte es ja auch die erste Regierungsvorlage. Nachträglich ist auf Wunsch der Länder auch die Erhebung auf dem Wege über die Grundsteuer beim Grundbesitzer vorgesehen worden. Diese Lösung erschwerte die Berücksichtigung der leistungsschwachen Wohnungsinhaber natürlich beträchtlich. Da aber allen beteiligten Faktoren der ernste Wille der Verständigung eigen war, ist schließlich doch ein Weg gefunden worden, um den sozialen Belangen möglichst Rechnung zu tragen. Es soll näm⸗ lich für gewisse Fälle ein Erstattungsanspruch gegeben werden. Als Vorbild hat dabei der 5 44 des Einkommensteuergesetzes ge⸗ dient, welcher eine Berücksichtigung wirtschaftlich schwacher Kreise bei der Kapitalertragssteuer vorsieht. Außerdem soll die Gr⸗ stattung erfolgen, wenn die Erhebung der Abgabe wegen Krank⸗ heit oder Erwerbslosigkeit des Abgabeschuldners eine besondere Härte bedeuten würde. Der entsprechende Antrag der Parteien, wie er dem hohen Hause vorliegt, findet die volle Zustimmung der Reichsregierung.
Ich darf mich dann aus diesem Anlaß auch noch zu einer Reihe anderer Anträge äußern, die vorliegen. Ich komme zu⸗ nächst auf den Antrag unter 1945 Müller (Franken) und Genossen, der eine Abänderung des 5 1 bezweckt. Dem Antrag kann sich die Regierung vollinhaltlich anschließen, weil er durchaus der Tendenz des Gesetzgebers entspricht. Auch wir wollen nicht, daß öffentliche Mittel zur Befriedigung privater Gewinnsucht gebraucht werden.
Hinsichtlich der Anträge Aderhold und Genossen auf 1959 glauben wir, die Fassung der Regierungsvorlage vorziehen zu müssen. Insbesondere ist es uns wichtig festzustellen, daß wir, so sehr wir auch den Grundsatz betonen müssen, daß die öffent⸗ lichen Mittel nicht zu privaten Gewinnzwecken gebraucht werden sollen, doch glauben, hervorheben zu müssen, daß unter allen Umständen das private Eigentum an solchen Bauten nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Selbstverständlich muß in diesen Ausnahmefällen dafür gesorgt werden, daß hierbei private Ge⸗ winnsucht kein Feld findet. Das habe ich ja eben ausgeführt. Und das tut auch unsere Vorlage. Wir können aber nicht so weit gehen in diesem Punkte, wie es der Antrag Aderhold in Ziffer 1 ut.
Die Resolution Dr. Maretzky, Dr. Most auf Drucksache 1976 bittet die Regierung, nicht anzunehmen. Was diese Entschließung wünscht, ist eigentlich bereits durch den Wortlaut der Gesetzes⸗ vorlage vorgesehen. Es heißt ja in der Gesetzesvorlage, daß die Abgabe erhoben werden soll zur Förderung der Wohnungs⸗ beschaffung. Da ist also gar keine Grenze gesetzt. Wo es sich bei Umbauten, Erweiterungsbauten und Notbauten um Wohnungen handelt, die wirklich dauernd Wohnzwecken dienstbar gemacht werden können, geht das bereits auf dem Wege der Vorlage. Würden wir aber so weit, wie es der Wortlaut der Entschließung hier tut, gehen, bestände die Gefahr, daß das Bauprogramm, für das wir jetzt die Mittel aufbringen wollen, auf dem Wege dieser Gesetzgebung gefährdet werden könnte.
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Meine Damen und Herren! Wir halten es . fũr he denlich, die Wirtschaftsgebäude, sei es in der Landwirts haft, sei ez Gewerbe oder im Handel, von der Abgabe vollständig un
schließen, wie es die Anträge auf 1974 und 1980 bezwecken. Aufkommen aus den Steuern würde äußerst gering wer z
oder dass
Wohnräume um so mehr belasten müssen, und das wäre ei denkliche Abänderung unseres Gesetzes, die das Gesetz außerordentlich gefährden würde. Ich möchte bitten, auch a
wir würden, wenn wir nach der Annahme solcher Anh elbe Aufkommen erhalten wollen, natürlich die eigenthh ne bhe⸗ selbs
diesen Anträgen nicht zu bestehen. Die Steuer ist ja verhãltniz mäßig so gering, daß diese Sätze auch für die Virtschaftsgebznde immerhin noch erträglich sind.
handlungen
Ich komme zum Schluß. Nachdem so in langwierigen Vet, zwischen Reichsregierung, Reichswirtschaftsn
Reichsrat und der großen Majorität des Reichstags schlieslih eine Uebereinstimmung hinsichtlich dieser Vorlage erzielt worden ist, bittet die Reichsregierung auch das Plenum des Reichstage
dem Wir
vorliegenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu geben richten diese Bitte recht eindringlich an Sie, damltt di
Finanzierung der Bautätigkeit endgültg gesichert ist, und damit
wir
lich,
auch auf diesem Wege der Arheitslosigkeit, soweit wie mö— steuern. (Beifall.) 6. 6
120. Sitzung vom 22. Juni 1621, Nachmittags 1 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger)
eingebrachte Interpellation des
Auf der Tagesordnung steht als erster Punkt die gestern Zentrums, be⸗
treffend das Grubenunglückauf Mont Cenis bei Herne.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und
Herren! An der Beantwortung der Interpellation wird das preugisch Handelsministerium, dem die Bergwerksinspektion untersteht, natu— gemäß beteiligt werden müssen. Die Untersuchungen des preußischen Ministeriums in der Angelegenheit sind in vollem Gange. Wir
hoff
und
en, daß sie noch in dieser Woche ihren Abschluß finden weiden daß dann die Beantwortung der Interpellation in den ersten
Tagen der nächsten Woche, also am Montag oder Dienstag vor. genommen werden kann.
von ihr das
Die Regierung möchte aber schon diesen Anlaß benutzen, um dieser Stelle aus den hartgeprüften Opfern dieser Katastrophe herzlichstes Beileid auszudrücken, und ist der Ueberzeugung, daß hohe Haus sich dieser Beileidskundgebung anschließen wird. Gu⸗
stimmung.)
Sozialdemokrgtie eine Interpellation in der gleichen Ange eingegangen ist, ferner ein Antrag dieser Partei auf Einsetzung einer 1 , Der Präsident regt, an, alle drei Gegen⸗= an
Präsident Löbe teilt mit, daß auch von der bee nr egenhei
de Anfang nächster Woche gemeinsam zu beraten. Ledebour (U. Soz.) wünscht, daß die ir mne.
ge mm ton sofort eingesetzt werde, das könne ohne Aussprache g=
scheh
Ledebour an, im übrigen möge die ̃ tragen, ‚. zu der ,, durch das preußis auch die Arbeitervertreter
hen. . .
Abg. Hue (Soz) schließt sich dem Wunsche des Ahgeoꝛdneten
; im übri c Reichsregierung dafür Sorge 6. inisterium
erangezogen werden.
Präsident: Das Wort hat der Herr Reichsarbeitsminister.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Ich werde den zuleßzt
ausgesprochenen Wunsch dem preußischen Handelsministerium sofort übermitteln. In erster Linie ist natürlich das preußische Handels⸗
min
isterium für diese Untersuchung zuständig und hat sie auch schon
eingeleitet. Ich werde also Ihren Wunsch sofort übermitteln. (Guru
bei
den Unabhängigen Sozialdemokraten: Drücken Sie ein bißchen
darauf
Der Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungk=
kommission wird nach Drucklegung gegebenenfalls noch heute erledigt werden.
Eine Novelle zur Reichsversicherungz⸗
ordnung wird ohne Aussprache dem 6. (sozialen) Ausschuß
überwiesen. Ein er über die Abwicklung von Kriegsgesellschaften und
.
sationen geht an den volkswirtschaftlichen Ausschu
Ei
Aussprache in allen drei Lesungen verabs
ge
ratung der Postgebühren).
en zu st e
Eine Novelle zum Gesetz, betreffend die n⸗ und Ausfuhr von e n , wird ohne gtedet. Der Entwurf eines ,,,, setzes geht an den 27. Ausschuß (den Ausschuß zur Be⸗ Sodann lg die dritte Lesung des Get, . über die Erhebung einer Abgabe r Förderung des Wohnung baues (Mietz⸗ uergese tz). Eine allgemeine Aussprache findet nicht statt. Das Gesetz wird unverändert nach den Beschlüssen weiter
Lesung angenommen. Die wiederholt eingebrachten ntrge
der
auszunehmen, und der gleichfalls erneut eingebrachte Antrag
Deutschnationalen, die landwirtschaftlichen Grundsti
der Unabhängigen, wonach der Privatbesitz bei den mit oi dieses Gesetzes errichteten Gebäuden überhaupt ausgeschalte werden sollte, wurden abgelehnt.
noch nicht genügend besetzt ist. Es drittelmehrheit erforderlich, weil es sich
ift nämlich eine Iwei⸗
Die Gesamtabstimmung wird 3 vertagt, da das Haut um eine Verfassung⸗⸗
änderung handelt.
den Vol
Volksinitiative es
bere von
unnötig, wenn auch die Ziffer von
Es 6j die zweite Sesung des Gesetzes über sentsche id.
Zu § 27 befürwortet ö
Abg. Br 83 u (Dem ) einen Zusatzantrag, wona .
; er Unterschrift von hunderttausen 8 e gn a . nach ber Vorlage nur die Unters
erforderlich ist. ;
Ministerialdirektor Frhr. v. W el se* erklärt r Antrag . 060 als willkürlich zu
trachten sei.
als
trag nochmals empfohlen hat, wir
Nachdem Abg. Sch midt⸗-Sachsen (Soß) den Aug e m bekämpft und 6 ro da u f seinen ö. die Veratung sunäch
unterbrochen unt, da das Haug in wischen sich ftarl heftllt fn
die
gegen den Reichskanzler vorgenommen, das ge
der
tern anliähli
namentliche Abstimmung über das n, bean⸗
Beamteninßferpellation vn den Deutschnattonalen
tragt worden ist.
der
Mit Ausnghme der durch Sperrdruch hervorgehobenzh sa Derren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben nn
z Mißkrauensvotum wird mit 210 gegen ; . en abgelehnt; 45 Mitglieder (ech! n, arte enthalten sich der Abstimmung. Nach der Ab— dünung. gibt der Abg. Plettner (Komm) die Ec— 4 . rraktion der Vereinigten Kommunistischen Parteien hat
a sißtrauensbotum gestimmt, weil die Reichsregierung den ] i s hluß vem 11. Mai mißachtet und dadurch gegen die be fung . hat, nicht aber, um damit dig demggogische e n en zer utschnationalen (stürmische Heiterkeit zu
cstützen. . uff wird in der Gesamtabstimmung auch das att wegen Erhebung einer Abgabe zur erung des Wohn üngs baue s gegen die n men der Unabhängigen Sozialdemokraten und Kommu—⸗ ii angenommen.
Darauf fährt das Haus in der zweiten Beratung hefetz eit wur feng überden Volksentscheid ; r Antrag Brodauf zu 5 27 wird abgelehnt, umd der Rest des Gesetzes in der zweiten Lesung ohne chere Erörterung unverändert nach den Ausschußvorschlägen wummen. In der sofort anschließenden dritten Be⸗ ang findet eine Einzelerörterung nicht mehr statt; das ch im ganzen gelangt einstimmig bei einer Anwesenheit —'nehr als s. der Mitglieder des Reichstages zur An—
ihme.
gz folgt die zweite Beratung des Gesetzent⸗ surfes ü her Beschränkung des Luftfahr⸗ 19gbau es. . Entwurf wird nach den Vorschlägen des 9. Aus⸗ hies ohne Erörterung in zweiter und sofort auch in dritter ung endgültig mit folgender Entschließung angenommen; E Jeichsregierung zu ersuchen, die Entschädigung möglichst üegt des Vertrages mit dem Unternehmertum unter Zu⸗ sing von Vertretern der Arbeiter und Angestellten festzu⸗
ö Vorlage über den kö des
en jaufsichtspersenals der Keichsfinanz⸗ aoältung hat der Rechtsausschuß unverändert ange⸗ unn und folgende Entschließung vorgeschlagen;: die hßtegierung zu ersuchen, den Waffengebrauch des Militärs ober Beamten baldigst einer zusammenfassenden gesetz lichen lcelung zuzuführen.
De‘ ünabhängigen Sozialdemokraten mn im 8 1 der Vorlage die verschärfende Bestimmung über
Paffengebrauch gegen Flüchtende zu streichen beantragt. Zozialdenotraten beantragen für den Fall der ichnung dieses Antrags, folgenden Zusatz zu machen: Bei annbar geringfügigen Verfehlungen darf von der Waffe szt Gebrauch gemacht werden.
6g. Rist au (1. Soz.) wendet sich n die im 1 enthaltene . h Interesse . Grenzbevblkexung. In den Hrenz⸗ an habe sich der kleine Schmuggel wesentlich verstärkt, die Grenz. wchner feen darauf angewiesen, diesen kleinen Schmuggel vor (n . zu . Tr dre edi. . gg . de, dests mehr nehme auch dieser muggel zu. Die Verschär⸗ ö güne diesen Tell der Bevölkerung und namentlich die Kinder Dysern der neuen Bestimmung machen. ;
bg. Dr. Radbruch 63 befürwortet die Annahme des An⸗ g o des Cventualantragsk, um der Wiederholung so be⸗ genewerler Fälle wie z. B. des Falles Sült vorzubeugen.
Nach Ablehnung beider Anträge wird die Vorlage unver⸗ dert mit der erwähnten , angenommen. Der shtigen Vornahme der dritten Lesung widerspricht
bg. Dr. Ro senfeld (U. Soz ): Nachdem die Mehrheit alle . ae ,, hel . Ers , auf der Flucht ein Ende tachen, nachkem sie so denen, die weißer morben wollen (Große ue echts, freie Hand zu geben Miene gemacht hat, widersprechen ͤ der dritten deen um den Versuch zu machen, ne g e. noch ze Mitglieder der bürgerlichen Parteien für unser Bestreben zu winnen.
Es folgt die zweite Lesung des Gesetzent⸗ irfs über den Staatsgerichtshof. Zu dem⸗ ben liegen sechs Abänderungsanträge vor.
Die Anabhängigen Sozialdemokraten be⸗ ugen hierzu, daß die Mitglieder des Staatsgerichtshofes mn Gerichtshof gewählt werden sollen.
Der Antrag wird abgelehnt.
gi S3 begründet . .
g. Radbruch 6 einen Antrag seiner tei, wonach Stantzgerichtshof zuständig fein soll, zu verhandeln und zu ent⸗ Ken ker Anklagen des Reichstages, die ein Staatsbeamter oder . Nitglied der bewaffneten Macht , ,,,. seiner Amts⸗ din ipflicht die Sicherheit oder die Wohlfahrt des Reiches ge⸗ digt Her schwer gefãhrdet habe. Redner führt aus: Damit, haben de Gerichtsbarkeit des , über die Minister und eichäpräffdenten Hinaus erstrecken wollen auf alle Reichs; und mibchßtden und, Militärs, die in Schicksalsstunden des Reiches n Geschiche tatsächlich, sei es auch ohne staats rechtliche Verxant⸗ zung, jn bestimmen in der Lage sind oder waren. Inebesondere ö sch diese Vorschrift . auf die sogenannten Kriegs Ebizen, die an dem Ausbruch oder der Verlängerung des Krieges ld getragen haben. Der Entwurf ist ursprün lich der Absicht mungen, nur die Kriegsschuldigen einem gerichtlichen Verfahren ntersichen, und wir sind micht gewillt, diesen Gedanken sang und ies zu begraben. Die Kriegsschuld 9 ein irn der un sere msphäne gesährdekt. Der Gmwurf sieht vor eine Mischung bon inn kraff Amiieg und Richtern kraft Wahl. Wir wollen wöe die nit lediglich 3 kraft e. f 2. zum her. don ihnen auch den Reichsrat wählen lassen, und jwan i, die if sind. e wünschen auch, daß 8 Berufs⸗ . dieser ihrer neuen Funktion vereidel werden.0
Det Antag der Sozialdemokraten wird abge⸗ nt und 52 in der Fassung des Ausschusses angenommen.
zu F 3 befürwortet bg Gräf-Thüringen (D. Natz) einen Ankrgg, der besagt, daß intsgerichts hof aus dem Präͤfidenten des Reichsgericht, als biken en und je einem Mitgliede des Kammergerichts, des Preu= n. Wberderwaltun gegerichts, des Bayerischen. obersten Randes. it des ,, berlandesgerichts und je fünf Rechts- m nd figf, orden lichen Rehllehrern niversitäten n. München, Lripzig, Tüblngen unb Jena bestehen soll und der n der Stellvertretung und die Hauer den, Wahl festlegt. * erkrt; Wir wollen mit diesem Antrag verhindern daß ein iber Gerjchtähoff aeschafsen poüld. Wir zwiffen nicht, daß zer 6 eines höchsten h. irgendwie politisch ist. Dag ware n in Krregten Zellen der politischen Mahlen ,, d , . an dererseits nicht auch gleichzeitig die Ri . ; e mm geht auf eine Een nner . des Staats gerichtshofes
i. Rr Rosen fe ld ch. Soz): Die Mehrheit sgziglisten be . Uu F 3, 16 3 1 37 wo es sich um ö. des nt h gegen den Reichsprästdenten, den Reichskanzler und die [. egen che gf e Verletzung der Reichs verfassung oder é g hhegesees gandelt, der Staa sgerichtshef aus dem Präsidenten . ne als Vorsttze nden und iä Beiffhrn. befteben soll, die kde Steller e zur Hälfte vom Reichstag und dam ken werden Bieser Antrag genügt ung nicht. Wir
beantragen, daß die Ernennung nur durch ben Reichstag erfolgt. Außerdem verlangt ein anderer Antrag unserer Partei, daß der Staats⸗ gerichtshof unter aller Oeffentlichkeit tagen soll, und ferner soll der Staatsgerichtshof nicht. wie es in der Vorlage heißt, „im Namen des Reiches entscheiben, sondern im Namen des deutschen Volkes“, genau so wie am Giebel dieses Hauses das Volk als Träger der Souveränität bezeichnet ist, muß das auch der Fall beim Staatsgerichtshof sein.
Der Antrag Gräf sowie die Anträge der Unab⸗ hängigen Sozialdemokraten und der Sozialdemo⸗ kraten werden abgelehnt, 5 3 bleibt unverändert. Weitere Paragraphen werden debattelos angenommen.
Zu 5 16 (Zuständigkeit bei dem Verfahren in verfassungs⸗ rechtlichen Streitigkeiten) bemerkt
Abg. Bazil le (D. Nat); Im württembergischen Landtag hat die demokratische Mehrheit die Geschäftsordnung Und damit auch die Verfassung verletzt. Es handelte sich um die Reihenfolge der Ab⸗ stimmungen. (Der Präsident mach den Redner darauf auf⸗ merksam, daß dies mit der vorliegenden Sache nichts zu tun habe.) Es handelt sich doch um die Frage einer Verfassungsverletzung, und die Sache ist bereits seit einem Jahr beim Staaktsgerichtshof an⸗ hängig. Ich möchte dem Hause anheimgeben, zur dritten Lesung dafür zu sorgen, daß auch im demokratischen Sigat, wenn Demo⸗ , und Sozialdemokratie in Frage kommt, Recht vor Gewalt geht. ⸗
5z 16 wird angenommen, ebenso debattelos eine Reihe weiterer Paragraphen. Zu § 23 a wird ein Antrag Rad⸗ bruch (Soz.) abgelehnt, wonach den Mitgliedern des Ge⸗ richtshofs ein religionsloser Eid abgenommen werden sollte. Angenommen wurde dagegen ein Antrag Hergt (D. Nat.), wo⸗
nach die Mitglieder des Staatsgerichtshofes, soweit sie nicht
Berufsrichter sind, von dem Vorsitzenden bei ihrer ersten Dienstleistung in öffentlicher Sitzung zu vereidigen sind. Auf
die Vereidigung finden die Vorschriften des Gerichtsvvmr⸗
fassungsgesetzes über die Vereidigung der Schöffen ent⸗
sprechende Anwendung.
Zu 5 28, wonach der Staatsgerichtshof „im Namen des Reichs“ entscheidet, bekämpft Abg. Le utheusser die An⸗ träge der Sozialdemokraten und der Unabhängigen Sozialisten, dafür zu sagen „im Namen des Volkes“, unter Hinweis darauf, daß doch das Reich als Repräsentant des Vollswillens anzusehen sei.
Abg. Rosen feld bemerkt dagegen, daß ein scharfer Strich zwischen der Kaiserzeit und der neuen Zeit gezogen werden müsse. Auch in der Verfassung stehe, daß die Staatsgewalt vom Volke ausgeübt werde, nicht vom Reiche.
§ 28 wird unter Ablehnung der Aenderung gegen die drei sozialistischen Parteien in der Kommissionsfassung ange⸗ nommen, desgleichen der Rest des Gesetzes.
ur zweiten Beratung steht der Gesetzentwurf, der bestimmt, daß bei der Berechnung der Of izier⸗ und Beamtenpensionen die während des Krieges zurückgelegte Dienst⸗ zeit, r sie mehr als sechs Monate be⸗ tragen
Abg. Kahmann (Soz) erklärt, daß seine Partei diesen Ent⸗ wurf ablehne, da er ein Vorrecht für gewisse Kreise und damit ein Unrecht für die Allgemeinheit schaffe. Die Beamten ständen, so⸗ wieso viel gänstiger da als die Kriegsteilnehmer aus den Arbeiter⸗ und sonstigen Erwerbskreisen, die vielfach ganz erwerbslos ge⸗ worden seien.
Darauf wird der Gesetzentw urf mit den Stimmen
der bürgerlichen Parteien in zweiter und dritter Lesung an⸗
genomm en. . .
Inzwischen ist der zu Beginn der Sitzung eingebrachte Antrag Agnes und Genossen (U. Soz) im Hause verteilt worden, wonach sofort eine . i on aus Mitgliedern des Reichstages zur Untersuchung des Unglückes auf Zeche Mont Cenis eingesetzt
werden soll. —ᷣ ; . .
Abg. Rosem ann (0. Soz ): Die Mrsache diesss Unglücks muß schnell und restlos aufgeklärt, werden. Wie quf Grube Kon⸗ stantin der Große scheint auch hier eine schwere Unterlassung der Bergbehörden vorzullegen. Deshalb bitten wir Sie, dem Wunsche der Bergarbeiter Rechnung zu tragen und durch einen Ausschuß für die Aufklärung des Unglücks beizutragen.
Abg. Hue (Soz.): Zurzeit ist es unmöglich, üher die einzelnen Ursachen Darlegungen zu machen, es steht noch nicht fest. ob eine Unterlassung oder ob ein elemen kares Ereignis das Unglück ver⸗ schuldek hat. Es ist auch noch nicht einmal erwjesen ob sämtliche Leichen geborgen sind. Fraglich ist es auch, ob die Begntwortung der Interpellation am Dienstag ein vollkommen klares Bild geben wird. Notwendig erscheint uns deshalb die Einsetzung einer Kom miffion, zu der völlig Ünbeteiligte heranzuziehen sind. Unzulässig ist es, daß die Untersuchung nur bon den Berghehörden vorgenommen wird, die einstweilen als Angeklagte zu betrachten sind. Wir wollen den Bergleuten Gewißheit schaffen, daß ihre Interessen voll gewahrt werden. . = . Abg. Gothein (Dem): Wir sind alle äußerst erschüttert durch das Unglück, und wir alle haben das dringende Bedürfnis und den Wunsch, Klarheit zu schaffen, damit derartige Unfälle in Su— kunft nach Möglichkeit vermieden werden. Die Berabehörde als Angeklagte hinzustellen, ist unberechtigt, dem, muß ich entschieden widersprechen, Auch, die Betriebsräte sind iekzt mitbeteiligt. Es ist fehr wohl möglich, daß sowohl die Behörden als auch die Ber kriebsräte durchaus ihre Pflicht getan haben, daß sich das Unglück aber trotzdem ereignet hat. Vielleicht erfahren wir bei Besprechung der Interpellation etwas Näheres. Einen solchen Antrag dom Hause anzunehmen, begegnet schweren Bedenken, zumal. der Antrag nicht auf der Tagesordnung geftanden hat, die Regierung leine Kenntnis dabon hat und nicht dazu Stellung nehmen kann. Deshalb bifte ich, den Antrag bis nach Erledigung der Interpellation zurück= zustellen. Var kommen wir viel eher zur Klarheit. So sehr pir burch das Ünalück erschüttert sind und Klarheit schaffen wollen. können wir den Antrag doch nicht annehmen. Deshalb bitte ich, die Sache zu vertagen, .
Abe. Hug (Soz):; Wir sollten eine parlamentarische Unter- suchungskommissien einsetzen, und gerade der Abaggrdnete Gothein sollte sich angefichts der wachsenden Erregung der Bergarheiterschaft über die sich häufenden Unfälle nicht sträuben, dem Antrgg, zuzu= stimmen. Der Aknkrag ist etwas Neues, aber nicht eiwas Schlimmes. Hit den Betriebsräten ist auf diesem Gebiete nichts Durchgreifendes zu erreichen, nach der Faffung deg Betriebsrätegesetzes und der Argus fich ergebenden Praxis sind die Betriebsräte nichts als weiße Sglbe, man beachtet sie kaum, man behandelt sie bereits wie unter dem alten Regime. Wir baten alle Veranlassung, in einer, solchen gründ: sichen Unterfuchung nachuweifen, daß man die Oeffentlichkeit seit Jahrzehnten über die Zustände im Berabau irreführn, Es ist die Forderung zu erheben, daß die. Vertreter der Bergbehörde sofort hon der Teilnahme an der Üntersuchung suspendiert werden, sie haben kein Hecht, sich daran zu beteiligen, sie sind die Schuldigen. (Große Unruhe rechts,) Es Handelt fich hier um mehr glg um Parteipolitik. az handelt fich um das Leben Tausender von Arbeitern.
Abg. Dr. Breit scheid (U. Soz.): Wir beantragen nun mehr ausdrücklich die Cinsezung, eines parlamentarischen Unten; suchungsausschusses nach Artikel 34 der. Reichsberfassung. Dazu ist es nicht nötig, wie Herr Gothein meinte, zunächst die Regierung n hören. Gs handelt sich um einen Willensausdruck des Par, faments, den das Parlament beitreten muß, wenn ein Fünftel des Reichstags es verlangt. Das Unglück auf der Zeche, Mont GCenit ist von einer Größe und Schwere, daß in die Verhältnisse so tief wie möglich eingedrungen werden muß, um die wahrhaft Schuldigen
zu ermilteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Ein solcher Ausschuß
at, anderthalbfach anzurechnen ist.
hak das Recht. Zeugen und Sachverständige zu vernehmen, und er wird lange Zeit arbeiten müssen, um so nötiger aber ist es des wegen, einen dahingehenden Beschluß sofort zu fassen, damit die Volksvertretung zeigt, daß sie entschlossen ist., alles zu tun. was zur Aufklärung und zur Sühne erforderlich ist.
. Abg. Imbusch (Zentr.): Ich bin nicht gegen die Einsetzun einer soschen Kommission, die ich für außerordentlich zweckmäßia halte; ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dah die Vorredner übersehen, daß eine Untersuchuna, um Erfolg zu baben, in den ersten Stunden nach geschehenem Unglück erfolgen muß. Eine jetzt eingesetzi⸗ Kommission kann nur noch Zeugen vernehmen, die unten bei den Aufräumungs⸗ und Bergungsarbeiten zugegen waren, etwas weiteres nicht mehr. Es erscheint mir daher e m f. wenn wir für die Zukunft eine Kommission haben, welche sofort untersuchen kann, wenn ein Unglück passiert. Auch ich wünsche eine gründliche Untersuchung; aber diese Kommission, die jetzt beantragt ist, wird nicht bringen, was die Vorredner erwarten. weil sie an und Stelle doch nichts mehr feststellen kann. Wenn Herr Hue meint, die Betriebsräte hätten keine Rechte, sie würden schlecht behandelt, so stimmt das zum Teil; aber dann sind sie selbst daran schuld. (Lebbafter Widerspruch rechts.) e 3 sind 6, h er in 3 also 6 ind, hrauchen sie sich ni hle behandeln zu lassen. Es ist falsch, es 7 darzustellen, als wenn ihre Rechte gar nichts bedeuteten. Man muß doch auch etwas an das Selbstgefühl der Arheiter appellieren, die Arbeiter müssen nicht immer alles von der Behörde, von der Regierung verlangen, sie müssen . selbst ihre Interessen vertreten. r e links. In alter Zeit, als man noch keine Sicherheitsmänner und dergleichen hatte, habe ich versucht, meine Interessen trotz alledem gut zu vertreten, und ich habe die Erfahrung kö daß man auch manches durchsetzen kann, wenn man den, . auftritt. Heute hat doch nun der iter einen ganz anderen Rückhalt. (Unterbrechungen links; Präsident Lhe rügt die Zwischenrufe unter Hinweis darauf, daß hier doch em sehr schweres Unglück in Frage steht) Ich wünschte dringend, daß aus diesem Unglück letzten Endes doch für die Bergleute eine Verbesserung herauskommt, und wenn das geschehen soll, dann sollten wir uns hier nicht herumstreiten und vor allem kejne Wendungen gebrauchen, die eln, sind, Differenzen heraufzubeschwören. Es ist doch besser für die Bergleute, wenn wir in dieser Frage einig zusammengehen. Darum bitte ich, etwas vorsichtiger auch von der ö zu sprechen. (Hurufe links) die Schriften von Imbusch kennt, ist anderer Meinung. Ich nehme die Bergbehörden nicht in Schutz, aber man soll sie nicht verurteilen, ohne sie 7 hören. . Bauer; Ich möchte die Gelegenheit nicht vorüber
gehen 42 ohne im Namen der Reichsregierung den Hinter⸗ bliebenen der Opfer des fürchterlichen Unglück das herzlichste Beileid
auszusprechen. Es ist die Aufgabe der Regierung festzustellen, ob die Sicherheitsverhältnisse wirklich ausreichend gefestigt sind oder ob, neue Maßregeln zur. Sicherheit der Bergleute notwendig sind. Dieserhalb wird die Regierung sich mit den zuständigen Regierungen, besonders mit der preußischen Regierung, in Verbindung setzen und auch dafür eintreten, daß Arbeitervertreter bei der Prüfung dieser Frage zugezogen werben. Ueber die Frage, wo Schuld und Fehler stegt, im jetzigen Augenblick zu sprechen, wärt verfehlt. (Sehr richtig: rechts und im Zentrum.) ir müssen zunächst einmal Feststellungen darüber abwarten, und dann 5! kann die Regierung Stellung nehmen. Es war bei ber Kürze der Zeit der Reichsregierung auch nicht möglich, zu dem Antrag, elnen parlamentgrischen Untersuchungg⸗ ausschuß einzusetzen, Stellung zu nehmen. Zuruf links: Das sst doch Sache des Reichstages Die ea,. möchte bei der Er⸗ ledlgung diefer Frage doch nicht ganz guggeschaltet werden. Ich möchle also den Vorschlag machen, die Debatte über diesen Antrag abzubrechen und erst morgen fort 3 (Widerspruch bei den Un⸗ abhängigen und Zuruf: Seine 86 äftsordnung bestimmt der Reichs- tagh Sie können doch in Ruhe mich aussprechen lassen. Ich sage alfo, ich würde es im Interesse der Sache für . die Beratung morgen forlzusetzen, damit morgen auch eine Stellung⸗ nahme der Regierung erfolgen kann. Hö
Abg. Braß (Komm.): Auf dieser Seite ist nicht von einer Schuld oder Unschuld gesprochen worden, das blieb einem Vertreter der Bergbauunternehmer, dem sogenannten Arbeitervertreter Imbusch überlaffen. Er hat von vornherein die Kommissign in ein icht zu stellen versucht, . sie nicht imstande sein würde, irgendwie aus dieser Affäre das Richtige herauszuholen. Warum sträuben Sie sich gegen die Untersuchungskommission? Dech nur aus dem Gefühl heraus, weil Sie ganz genau wissen, daß, wenn die Untersuchung objektiv geführt wirh, wie immer in 6. Fällen festgestellt werden wird, daß die Bergbaubehörden und befonders das Bergkapitzazl die Schuldigen sind. (Große Unruhe rechts.) Meine Fraktion ist der Meinung, daß schon heute die Einsetzung des Ausschusses beschlossen werden muß. a . ;
Abg. ö eld 9 V): Wenn eine parlamentarische Untersuchung stattfin soll. so kann das nur hon achmännern
eschehen, und unter gemwissen Umständen ist die Ursache einer ir gn überhaupt nicht mehr festzustellen. Sie (links) kennen die Materie nicht. Daß Betriebsrdte einmal an der Ausübung ihres Amtes gehindert worden sind, mag vorgekommen sein, aber ein großer Teil der Leute in den Betrieb gausschüssen hat freiwillig darauf verzichtet, ihr Recht auszuüben, und in der neuen Berg- arbeilerunion fen Leute in den Betriebsausschüssen, die nicht in die Grube gefahren sind, die sich vielmehr am Tage bin setzen und sich mit allen se e, n. anderen Dingen beschäftigen. Ich habe nichtz gegen den Antrgg Hue, würde es aber für. braktisch halten, den Antrag mit der Besp rechu nn der Interpellation zu verbinden. bg. Pl ettner Komm.: Haugknecht von Stinnes! — Präsident ö beruft den Abg. Pletkner wegen dieses Jurufes zur Ordnung)
Die Abgg. Koch (Dem) und Burlage (Sentr) beantragen die , e, dieser Debatte bis zur Regierungserklärung.
Präsident Löbe bemerkt, daß noch sieben Redner gemeldet Lien, der Bertagungsantrag aber vorgehe. Strittig sei allerdings die Frage, da ein Fünftel der Mitglieder nach der Verfassung die Gin setzunz die ses Untersuchungsausschusses verlangen kann, ob ein Mehr⸗ heltsbeschluß auf Vertagung dies hinausschieben kann. .
Abg. Dittmann (M. Soz.): Der Präsident hat lediglich zu fragen, ob ein inf der Stimmen für die Einsetzung des Unter ⸗ uchungsausschusses sind, es geht nicht an, Laß durch Linen Mehr- heile luß die ö eines solchen Antrags behindert wird.
Präsident Löbe hält dagegen einen Antrag auf Vertagung der Debatte darüber für zulässig. n. ö. .
Abg. Burlage Gentr) nnterstützt die Aufafssung, des Präst= . Es könne über einen Antrag auf Einsetzung eines Unter- suchungsausschusses eine Debatte stattfinden und auf diese eien dann alle geschäftgordnungsmäßigen Vorschriften anwendbar. Es solle j⸗ nur auf morgen oder übermorgen 1. 3 * ö
Abg. Breit scheid (. Soz.): Es ist absolut unerständlich, weshe lte einige Parteien die Vertagung dieser Angelegenheit befür⸗ worten. Nachdem er überhaupt zur Tagesordnung . en worden ist, muß er auch heute erledigt werden. Wider ne Ob Lie Regierung etwas erklärt oder nicht, it vollständig a. ltig. In diesem Falle handelt es sich lediglich um eine Angelegenheit des Parlaments, in die die Regierung nichts reinzureden bat.
Abg. Geyer (Komm.): Es ist nicht möglich, daß die geschäfts= ordnungsmãßige Behandlung einer Angelegenbeit die Reichmwerfass ung einfach sabotiert.
Präsident Lö be: Es handelt sich um eine einfache Rechtefrage. Selbstverständlich ist die Frage er e r. ,. nachdem fie auf Grund der Geschäftsordnung, da ein Widerspru keines Abgeordneten erfolgte, auf die Tagesordnung ges worden ist. . 1 .
Abg. Müller-⸗ Franken R Hier liegt eine Dissonan zwischen Verfassung und Geschäftsordnung vor. Würde der Antrag von einem Jin he der Abgeordneten unterschrieben eingebracht sein, so wäre alles übrige .
Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Bell (8)
und Gothein (Dem), der sich gegen den Vorwurf ber
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