— —
die Arbeiter auf seinen Posten gestellt haben, bebt seinerseits olle Re rantien auf, die das Bürgertum geschaffen hat. Der Reichs ö. hat die Anträge auf Abschaffung der Ausnah mengerichte abge⸗ lehnt, aber er will eine Statistik der Ausnah richte. Das wird uns gerade helfen! Der Strafvollzug ist e . nach der Re⸗ dolutlon noch nicht gebessert. Unser Kollege Thomas wird im Ge⸗ fängnis mit Wollezupfen beschäftigt. Gemeine Verbrecher werden besser behandelt, als die sogenannten politischen, sie werden sogar ent ⸗ lassen, um pie für die politischen Verbrecher zu gewinnen. i revolutionãre e , muß sich selbst ihr 3. schaffen ( Bei⸗
Abg. Dr. Ro senfeld (1. Soz) verlangt erneut Beschleuni⸗ gung der Vorlage über Zulassung der Frauen als Schöffen und Ge⸗ schworenen und Einsetzung einer besonderen Stelle zur Prüfung von Gnadengesuchen, wie es in einem Antrag der Mehrheitssozialdemo⸗ kraten der Reichstag verlangt, habe. / .
Reichsiustizminister Schiffer: Die „ besondere Stelle ist nicht in das Gesetz hineingekommen. Damit dürfte der Reichstag zum Ausdruck gebracht haben. daß er sich nicht, voll hinter den Antrag stelit. Ueberdies wäre die Bearbeitung dieser Gnaden sachen und die Nachprüfung der Urteile der Sondergerichte nicht von einem Assessor oder einem jungen Richter zu erledigen, es wäre ein ganzer Stab von Beamten nötig, zumal gerade diese Arbeiten besonders sorgsam zu behandeln sind.
Aba. Dr. Ro senfeld (U. Soz) :. Durch diese Haltung des Ministers wird das Vertrauen der. Bevölkerung in die Ausübung der Rechtspflege nicht gestärkt. Wir wünschen. daß diese besondere Stelle nicht wieder den Juristen vorbehalten werde, sondern daß sie besetzt wird von Vertrauensleuten des Volkes. Daß diese Arbeit eine besondere Arbeitslast bedeutet, sollte für den Minister kein Hindernis sein, dem Wunsche des Reichstages zu entsprechen.
Reichsjustizminister. Schiffer verwahrt sich gegen den Vor⸗ wurf, er habe mit Rügsicht auf die Arheitslast die Ausführung eines Beschlusses des Reichstages verhindert. Diese Arbeitslast habe er aber nicht einer einzelnen Stelle übertragen, sondern sie verteilt, und das sei einzig praktisch und möglich.
Abg. Dr. Radbruch (Sog): Unser Antrag sprach aus⸗ drücklich von einer besonderen Stelle, deren Aufgabe es sein solle, alle Urteile der Sondergerichte nachzuprüfen. Ueberdies ersuchte ab⸗ sichtlich unser Antrag nicht die Reichsregierung, sondern den Reichs- kanzler, eine solche Begnadigung in die Wege zu leiten, um dadurch anzudeuten, daß nicht innerhalb der Justizberwaltung eine Ressort⸗ verteilung stattfindet. Die Mehrheit des Hauses hat der Erklärung des Abgeordneten Müller-Franken damals zugestimmt.
Reichsjustizminister Schiffer: Wenn der sozigldemokratische Antrag so gemeint war, so war er verfgssungswidrig. Nach der Ver⸗ fassung ist jeder Minister für sein Ressort zuständig und in ihm selbstandig. Ueberdies sprachen triftige Gründe dagegen, eine be⸗ sondere Stelle zu schaffen. . ⸗
Abg. Müller- Franken bestreitet, daß sein Antrag ver⸗ fassungswidrig : - ; ;
Reichsjustizmminister Schiffer bleibt dabei.
Der Nachtragsetat wird bewilligt und eine Resolution des Ausschuffes angenommen, in der die Reichs⸗ regierung ersucht wird, dem Reichstag eine Statistik über die Zahl der bei den 1 ordentlichen Gerichten anhängigen Pxro⸗ zesse, über die Art ihrer Erledigung und über die Höhe der verfügten Strafen vorzulegen.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzent⸗ wurfs zur Aenderung des Versicherungsge⸗ setzes für 2 stellte (Ausdehnung der Versicherungs⸗ pflicht bis zum Einkommen von 28 909 Mark, Erhöhung der Beitrãge und der Renten, Erfatz der Beitragskosten durch Ver⸗ sicherungsmarken).
Abg. Giebel (Sog): Der Entwurf hat unter den Ange stellten Entsetzen und Entrüstung hervorgerufen. namentlich durch die Höhe der Beiträge gegenüber den knappen Gehältern. Aus Hielen Kreisen der Angestelllen und vielen Gegenden sind mir Zu—⸗ schriften zugekemmen,. wonach die Zahlung dieser Beiträge, die bis zu 25 33 des Gehalts ausmachen können, unmöglich ist. In einem Schreiben aus Nürnberg heißt es: Die Beiträge seien unsinnia— die Angestellten seien doch nicht dazu da, den stagatlichen Anstalten auf die Beine zu helfen, darauf gebe es nur eine Antwort: General⸗ streik der Angestellten! Mit der wirtschaftlichen Lage der Anae⸗ stellten sind diese Beiträge umwereinbar. Dieses aanze Projekt kommt wie ein Blitz aus heiterm Himmel, es ist vorher nicht im geringsten bekannt geworden, auch nicht den Spitzenorganisationen der Angestellten, auch nicht der Presse,
fall bei den Komm.).
; Man hatte zunächst die Angestellten selbst und dann auch den Reichswirtschaftsrat, in dem doch sehr viele der Beteiliaten sitzen, hören müssen. Die Arbeit ⸗ geber denken an Gehaltzabbau, obwohl neue Lasten bevorstehen und die jetzigen Gehälter noch lange nicht die Teuerunasverhältnisse aus- gleichen. Die Gehälter sind im günstigsten Falle auf das Sechs⸗ fache, die Teuerunasverhältnisse aber auf das Zwölf⸗ bis Fünfzehn fache gestiegen. Bei den tern über 15 M soll der monat- liche Beitrag fast 100 1 betragen. Die Angestelltenversicherun / wird von der Regierung geradezu als das Dorgdo für die Ange stellten dargestellt, aber die n werden schon jetzt als hoch em elnden Und fellen nun auf das ier fache gesteigert werden. ie Erhöbuna der Versicherungspflicht auf 28 000 M ist durch die Seldentwertung gegenüber der Friedensgrenze von 5000 S nicht genügend begründet; denn aus diesem Gesichtspunkte müßte man bis zu 60 * gehen. Entsprechend einem Beschlusse aus Ange⸗ stelltenkreisen werden wir die Erhöhung der Grenze auf 409 000 beæntragen. Dann könnte der Konstruktionsfehler in den Beitrags- klassen der Vorlage in sozialem Sinne korrigiert werden; denn es abt nicht an, daß die Mehrzahl der Versicherten gerade in der böchsten Gehaltsklasse sich befindet. Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte als Sondereinrichtuna hat sich nach dem bilanz⸗ mäßigen Ergebnis nicht bewährt, denn die Verwaltunaskosten sind za hoch, sie betragen über 13 3 und sind mit daran schuld, daß deute so hohe Beiträge gefordert werden müssen, wie sie die Vor⸗ lage enthält. Die Invalidenversicherung erfordert in allen Landeg⸗ Nersichkerungamstalten zusammen nur 3000 Verwaltunasbeamte, die Aynaestellterwersicherung, die nur den zehnten Teil der Zahl der Ver⸗ sicherten umfaßt, uber 4000 Beamte. Die Beitragskonten erfordern einen vie? zu großen Verwaltungsapparat, und es ist zu begrüßen, Daß dieses System bei dem übrigens die Angestellten gar keine Kontrolle über die Abführung ihrer Beiträge an die Versicherungs. 2Wstalt durch die Arbeitaeber haben, durch die Einführung des Narken sostems ach dem Muster der, Invalidenversicherung ersetzt werden oll. Man hatte dieses kostspielige System von vonmberein vermeiden kẽ nner. Manche Herren möaen ja in ihrem Standes ⸗ ber mstiein dadurch empfindlich berührt werden, daß sie in Zukunft 16 re Versickerungsmarken ebenso kleben müssen wie die Arheiter, der trotzdem derdient das Markensystem den Vorzug. Ein An ge⸗
W er zarersäistaes Gutachten daruber, schon um die /
z bern igen. erur gs techrisch Hegründet ist. Die Angestellten müssen nach rer deriafsanctmäfigen Rechter mehr Ginfluß auf die Durch- e r, ner, Tersecderure, be, der Versichernngsanstalt erhalten. Ist es nberb ene ore dig, die Argestelfermversicherung als Sonder⸗ 1 Iasser? Sie müßte in allseitigem Interesse ersickerun? dersckmolien werben, die Sonber⸗ ie Mittel, zi⸗ besser für die An gestellten ; eracht werden kennter NRerner beantragt, die Vorlage zee, Wehtigteit ter dem jgialbesitischen Ausschuß zu über⸗ rater er, e, Verlage eiae ahalt ben möge, mit bem sich
die Angestellhen abfinden könnten, was bei de Fall sei.
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns:
m Entwurf nicht der Abgeordneter Giebel
hat es so dargestellt, als ob die Interessenten mit dieser Vorlage
überfallen seien. Diese An nahme ist nicht richtig. liegt eine Parallelvorlage dem Reichstaa ebenfalls vor. sich mit diesen Fragen bereits im Februar eingebend beschäftigt. auch die Organisation. Dem Reichswirtschaftsrat die. Vorlage
dersicherun 2 8 Januar un der Herr Giebel nahesteht.
Utenverbände haben
Zur In validen⸗
zu unterbreiten, lag kein Änlaß vor, da es sich nicht um ein grund⸗
legendes sozialpolitisches Gesetz handelt, Notgesetzt.
sondern nur um ein
Vlzepräsident Dr. Bell schläat, da noch fünf Redner qe=
meldet sind, dem Hause vor, sich zu vertage
zeitig darauf aufmerkfam,
n, macht aber gleich-
daß, wenn der Wunsch verwirklicht werden
. Ende nächster Woche in die Ferien zu gehen, die Parteien nne 6 r wie Dauer der Reden sich Beschränkung auf⸗
erlegen müssen.
Nächste Sitzung Freitag, 1 Uhr (Anfragen, kleinere Vor⸗ lagen, Staatsgerichtshof, Reichs notopfer, Nachtragsetats, Fort⸗
setzung der heutigen Beratung). Schluß gegen „7 Uhr.
Statistik und Volkswirtschaft. neber den Zuckerrübenanbau in Deutschland
im Jahre 1921
hat der „Verein der deutschen Zuckerindustrie⸗ zugterfabriken, im Mai d. J. an die Zuckerfab richtet, deren Ergebnis im „Zentralblatt der
schaftskammern“ veröffentlicht wird. Danach stellt sich
Abteilung der Roh⸗ riken eine Umfrage ge⸗
preußischeu Landwirt⸗ der Zucker⸗
rübenanbau in Deutschland 1921 im Vergleich mit dem des Vor⸗
jahres 1920 wie folgt:
In Betrieb Ver⸗ vorauss. e⸗ Rübenanbau mehrung kommende wesene 1921 1920 gegen 1920
k
d 36, Fir e, K 8 8 19140 11892 60,9
, 9 8 17545 12155 44,3 Schlesien..... 42 4 36511 23935 182 Provinz Sic eg .. 79 95 71 82 306 16,
nnover u. es⸗
. w 537 35 767 31 746 12,8 Westfalen u. Hessen⸗
6 : 3 f . 6 4541 3, . Rheinland... 10 10 12365 8 174 51,3 3, 3 3 7 475 4790 56, 1 . . 4 4350 3 376 28,9
ü u
, ,,: , , .
reistaat Hessen . 5 34, . ö 8 9 13 021 11223 16,0 Thüringen... 7 1 5 766 4370 31,9 ö . 26 18625 16987 9,5 ,, . 18 15404 14825 4,0
Insgesamt .. 269 270 335 394 273 8268 22, 48.
Die Anbauzahlen für beide Jahre beziehen sich auf alle für uckerfabriken n,, Zuckerrüben ohne Rücksicht auf deren spätere
erwendung. Zu den im Jahre 1920/21 Fabriken sind auch diejenigen gerechnet worden, die Rüben nicht auf Zucker verarbeitet haben; mit denen, die die neue Umfrage ergeben hat, tung und Zuckererzeugung nicht vergleichbar. voraussichtli ; 2.3 stnd zurzeit naturlich noch vollständig unsicher.
in Betrieb . die in letzter Kampagne daher sind diese Zahlen betreffs Rübenverarbei⸗ Die Zahlen für die
ch im Jahre 1921 22 in Betrieb kommenden Fabriken
Arbeits streit igkeiten.
ce — 0 i — — —
Ban kgewerbe entscheidung dahin, daß angestelltenderbandes und eine Zulassung dritter Organisationen zu nicht möglich sei. Infolgedessen wurden de der k und der Ge der Angeste
gegen den Willen des Deutschen Bankbeamtenvereins
Ige meinen Verband der deutschen Bank⸗ en wird dem W. T. B. mitgeteilt: Der Schlich⸗ chuß im Arbeitsministerium fällte m lediglich eine eil⸗
des Bank⸗
den Verhandlungen r Reichsverband werkschaftsbund
Iten von den Verhandlungen aus
geschlossen. Sofern es also zu einer Erneuerung des Reichz—
tarifes kommt, werden lediglich wieder die bisherigen
arifparteien,
Allgemeiner Verband der deutschen Bankangestellten und Deutscher Bankbeamtenverein auf seiten der Angestellten und Reichsverband der. Bankleitungen auf Arbeitgeberseite, als die Träger des Reiche—
tarifes vertreten sein.
Zu der von der englischen Arbeiterpartei ange— nommenen Entschließung über eine Unterstützung der
Bergleute teilt Reuter W. T. B.” zu der Tagung gehaltenen Reden gehe hervp
folge mit, aus den auf or, daß damit eine
finanzielle Unterstütz ung gemeint sei (vgl. Nr. 141 d. Bl.).
— Die Arbeiter der Baumwollsp
innerei in Man
chester beschlossen, wie ebenfalls „Reuter, meldet, einstimmig, die Lohnregelung anzunehmen. Alle Zweige der Spinnerei⸗
branche Nr. 142 d. Bl.)
Aus Bern wird dem W. T. B.“
haben nunmehr der Lohnherabsetzung zugestimmt (vgl. gemeldet: In der Ur⸗
ab stimmung des sozialdemokratischen Bundes über die Frage, ob die jetzige Gewerkschaft beibehalten werden soll
stimmten 3562 Mitglieder mit Ja und 768 . Verbandes an die Gewerkschaft von
Nach einer von Chicago Tribune! aus New Jork, schaften der Heizer und zweier verwa
mit Nein. Der An⸗
J sinternationale os kau wurde mit 3716 gegen 3542 Stimmen abgelehnt.
W. T. B. übermittelten Meldung der haben die Gewerk.
ndter Berufszweige der
Han delsmarine, die sich gegenwärtig im Ausstand befinden, heschlossen. die Arbeit wieder aufjzunehmen. Inzwischeu
solle die Abstimmung vorgenommen werden.
Kunst und Wissenschaft.
Den stärksten Eindruck von den im Juni eröffneten Aus stel lun gen hinterläßt zweifellos die Sammlung von Bildern Van Goch s im Kronprinzenpalais. Obwohl es meisten Werke aus Berliner
rivatbesttz sind, die bekannt und schon auf Aussfessungen ezeigt sind, ö doch wiederum das Gefühl der überragenden u e r H.
atte man
sehen Arbeiten aus allen Schaffengperioden des großen Meisters, ein
Blumenstilleben aus der frühen Zeit, no gehalten, gegenüber ein Feldblumenstrauß 6 in kräftigen Farben und in demselben
anz in dunkeln Tönen seinen mittleren Jahren Naum ein Stilleben
von Callas in der knappen und eindringlichen Technik seiner
n. Jahre. Daneben herrliche Landscha un , gef der g erer e,
atisse. Einen sehr verhei voll , einer Auestellung von Arbeiten ber Brüche. mit Werken aus den verschiedensten Zeiten seh ihm werden neuere SGemälke von Otto Mü
; ig. ften, eine Frau aus Arles eine Reihe interessanter Zeichnungen. Besondern 3 schulden wir Leitung der Galerie für die , . Gemälde von
nfang macht der neu—
oldschmidt und Dr. Wallerstein mit Besonders Heckel ist
r gut vertreten. Neben ILer und Kirchner
*, Auch Gurlitt läßt die Känstler Fesselben Kreises, besonderg ech stein
im Wort kommen.
Neben ihm wirkt eine Land chaft
mit einem blahenden Haum bon, Kirchner . am reizvollsten.
Die am stärksten wirkenden Arbeiten her Ausst tn i , s n, , n n fn
ung im Salon Cassirer on Kokoschka, die
dramatische Tanzhandlung . Joseyhs⸗Legende. mit Lyda Sa
American
u dem
. s * . (
. Je. e, e,
zeigen, welches Temperament schon in der Farbe diesem Kö ö. ist. Von älteren Gemälden finden wir eine n f r. schaft von Monet. ⸗ . Im Kaifer-Frie rich Mu sen m. finden wir in 3 italienischen Abteilung der Gemäldegalerie große Veränderung! 2 besonders den Arbeiten der späͤten Venezianerschule zugute En n Die herrlichen Gemälde Ca nalzgtztos und Guardig une, nun im Seitenlicht des kleinen Kabinetts erst in ihrer er , Farbenschönheit. ö.
—
Theater und Musik. Im Opernhau se geht morgen, Sonnabend, Richard
als Frau des Pofiphar, Sascha Leontiew als Gast als Jo ö. Zimmerer als Potiphar in Szene. Hervorragend i sind darin ferner die Damen Berghoff, Sydon, Lucia. Heissel, Gagat Bowitz, Schröder und die Herren Hellwig, Molkow von Leon und Ger Im Anschluß hieran wird Richard Strau Tandichtung Till Cue. spiegel! und darauf das Ballett Silhouetten! aufgeführt. schäftigt sind in letzterem auf ,, die Damen Ben / hoff, Bg n, Schröder und die Herren Moltow. Wtorczyk, i Musikalischer Leiter ist Otto Urack. Anfang 74 Uhr. Schauspielhause wird morgen „Das Glück in
m *
Winkel“ in bekannter Besetzung wiederholt. Anfang 7 Uhr.
, . , . 3 J 13 f e n an z dem schätzten ehemaligen Mitglie ernhauses, wird auch in diem! . Leo Vi eh Operette Die Strohwitwe⸗, 6 zwar während der Sommerferien; im Qpern haufe (niht wie im vergangenen Jahre im Schauspielhause) statifinden. Im Neuen Sperettentheater findet gegenwärtig ebenfall unter der Direktion Bergman ein sommerliches Dyerettengaff iyi statt. Gegeben wird seit Anfang des Monats die eee . Girl“ von K. Zorlig, die mit den Damen Pern cherzer, Salfner, Pasch und dangen.
d Klein, d erren Kronert, . cbisẽ nn Ter e ü ,
dorff in den Hauptrollen bereits das erlebt hat. . Die EGröffnungsvorstellung des Gastspiels der Erlbühn am Theater in der , Straße Findet an 1. Juli statt, und zwar wird Glaube und Heimat“ bon an Schönherr aufgeführt werden. Es ist dies das erste Mal, daß diefe Drama in Berlin durch bodenständige Darsteller aufgeführt wid Der Verfasser hat sein Werk persönlich mit den Darstellern di Exlbühne einstudiert. ‚ In der am 30. Juni stattfindenden Erstaufführung des Schwan Meine Iran das Fräulein / im Schillertheater Char lottenburg sind die Hauptrollen mit den Damen: Else Bötlichen Erika Nymgau, Gretl Pirko sowie mit den Herren; Willy Meyer Sanden, Karl Gottfried, Hans Lüpschütz, Kurt Mikussg. Gant 3 Zerlett besetzt. Spielleiter ist Franz Groß, musikalischer Lei Siegfried Schulz. Die Tänze hat Robert Négrel einstudiert. 1 .
Nr. 24 der Veröffentlichungen des Reicht e sundheits amts vom 15. Juni 1921 hat folgenden Inhalt Personalnachrichten — Gang der gemeingefährlichen Krankhesten,. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich. Arzneimittel. = Bier und bien ähnliche Getränke. — Wein. — (Preußen). Führer von Kraft wagen — Tierärztliche Grentuntersuchungsgebühren. — Fleisch beschau. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 31. Mai. — Ver mischtes. (Deutsches Reich). Geschlechtskranke, 1319. — Geschenh liste. — Wochentabelle über die Geburts- und Sterblichkeit berbält nisse in den 49 deutschen Orten mit 190 000 und mehr Einwohnern — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Ct krankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen und außen deutschen Ländern. — Witterung. ö
Aeronautisches Observatoriu m. Lindenberg, Kr. Beeskow. . 23. Juni 1921. — Drachenaufstieg von 54 bis 8 Uhr Vormittag
Relative Wind Seehöhe Luftdruc Temperatur C0 deßs n ö
ö ö oben unten 5 Richtung *
122 753,8 10,8 72 W 7
500 720 6,2 80 WNW 8 1000 678 3,0 90 WNW 9 2000 598 —1.,5 63 NNW 1 2750 44 — 5,1 863 NNW , 3100 520 — 3,5 36 NNW J 3700 4832 — 6,0 35 N WzN 8
Wolkig, a-str., cu, fr. cu. — Sicht: 15 Em.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
Theater.
dpernhaus. (Unter den Linden Sonnabend: 158. Da ezugsvorstellung. Josephs⸗-Legende. — Hierauf: Till Eulen hiegel. (Tondichtung — Silhouetten. Anfang 74 Uhr. ⸗ Sonntag: Lohengrin. Anfang 53 Uhr.
Sch auspielhaus. Am Gendarmenmarkt) Son nab. I63. Dan J bezugsvörstellung. Das Glück im Winkel. Anfang 7 Uhr. .
Sonntag: Nachmittags: 29. Volksvorstellung zu ermäßigles rel ene Gr eh. r liege. zin fene lis bens, Fa, Glück im Winkel. Anfang ? Uhr.
Samiliennachrichten. .
Ve rm hlt: Hr. Oberstleutnant 9 D. Georg Müldner bon Min heim mit Frl. Jutta Bickel sHerlin⸗Dahlem;̃.!— He. Den von Klitzing mit . Karin von Waldomn und Reihen tin Königswalde, N. M.). .
Gestorben: Hr. Professor an der Techn. Hochschule Berlin Geh . Regierungsrat Johannes Obergethmann (Nikolassee). .
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V Weber in Berlin.
a n, den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschẽfte tl ö echnungsrat engering in Berlin. .
Verlag der Geschäftastelle (Mengering) in Berlin Druck der Norbbeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt ; Berlin, Wilhelmstr. 32. w
Sieben Beilagen einschließslich Börsenkeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 5 A nt
und Erste, gweite und Dritte Zentral. Handelsregister- Bela
z c Vesteuert; soweit diese Vorschriften nichts anderes bestinmen, nden bie allgemeinen Vorschriften des Gesetzes Anwendung,
verett; mwvder angestellte e n aus dieser Beschäftigung oder Anstellung,
Pitwen⸗ und Waisenpensionen und andere Bezüge oder geldwerte U ie. für frühere Dienstleistung oder Berufstätigkeit. Zum
Icheitslohne gehören ni
un Deutschen Reichsa
e , — 5 6 ö Ngichtamtlich ec. fFortsetzung aus dem Hauptblatt)ꝰ Parlamentarische Nachrichten. Der Entwurf eines . über Sie Ein⸗ tommen steuer vom Arbeitslohne ist nebst Begründung dem Reichstage zur Beschlußfassung ine hen. Er hat nachftehenden Wortlaut: ,, ne. ö Artikel l. V Das k vom 29. März 1990 (RGBl. S. 359) und das c ur Aenderung des Einkommensteuergesetzes rom 21. März 1921 (GBl. S. 313 werden, wie folgt, geändert: 1. Die S5 45 bis 52 werden durch folgende Vorfchriften ersetzt: Vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohns. 5 45. Der Arbeitslohn wird in vereinfachter Form nach 85 46 bis
Als Arbeitslohn im Sinne des Abs. 1 gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte, die in öffentlichem oder privatem Dienste beschäftigte
ichviel unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form, be⸗ e Als Arbeitslohn gelten auch Wartegelder, Ruhegehälter,
cht Entgelte für Lieferungen und sonstige gesstungen, die der n n , . 5 des , r,, 8 om en guerre 1915 (RGBl. S. 257) unterliegen. Der Feichsminister der Finanzen kann nähere Bestimmungen über die Poraussetzungen erlassen, unter denen ein Entgelt als Arbeitslohn musehen isssst 8 as - . er Arbeitgeber hat vom Arbeitslohn einen Betrag von zehn om Hundert unter Berücksichtigung der in Abs. 2, 5 voörgesehenen Ermäßigungen für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten. ständiger Beschäftigung oder . , sich der Setrag von zehn vom Hundert (Abs. I) des Arbeitslohns 1. ir den Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haus⸗ tung zählende Chefrau a . der . des Arbeitslohns nach Tagen m je 40 Mark täglich, ; b) im alle der Berechnung des Arbeitslohns nach Wochen um je 40 Mark wöchentlich, im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Mo⸗ naten um je 10,09 Mark monatlich, ö ö z. für jedes zur e,, n des Steuerpflichtigen zählende , . ind im Sinne des §5 17 Abs. 2 a) im 8 e der Berechnung des Arbeitslohns nach Tagen um 6,60 Mark täglich, . . . b) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Wochen um 5,60 Mark wöchentlich, - J ch im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Monaten um 15,00 Mark monatlich. ; Kinder im Alter von mehr als vierzehn Jahren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden n, 3. zur Abgeltung der nach 5 13 ,. üge ö a) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Tagen um 550 Mar täglich,. . b) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Wochen um 5/60 Mark wöchentlich, . c) im Falle der Berechnung des Arbeitslohns nach Monaten n ö zar, nnn. chaftlichem Zusammenhang mit tehen Abzüge in wir ichem Zusammenhang mi anderem Einkommen als Arbeitslohn, . sind sie zunächst von dem anderen Einkommen abzusetzen; nur insoweit diese Abzüge das andere Einkommen übersteigen, sind sie in der . des Abs. 1 einbegriffen. .
Für die nach Abs. 2 Nr. 1, 2 rer n, Beträge ist der Familienstand des Arbeitnehmers am ersten Oktober des voran⸗ a genf Jahres für ein Kalenderjahr . Der Reichs⸗
6 der Finanzen kann einen anderen ih ee,
ezieht ein Steuerpflichtiger aus ständiger Beschäftigung oder Anstellung neben den kaufenden Bezügen sonstige, ins besondere einmalige Einnahmen (Tantiemen, Gratifikationen usw.), ö wird der von diesen Einnahmen einzubehaltende Betrag von zehn vom sundert ohne Berücksichtigung der im Abs. 2 vorgesehenen Be⸗ näge abgezogen. .
Bei ö. ständiger e, , ung oder Anstellung tritt an ktelle der Ermäßigungen nach 7 eine feste Ermäßigung von drei vom Hundert des Arbeitslohns. .
Der einzubehaltende Betrag ist auf zehn Pfennig nach unten bzurunden. 84
Die im 3 46 Abs. 2 Nr. 1 vorgesehene Ermäßigung kann auf tag auch für mittellose Angehörige gewährt werden, die von dem Steuerpflichtigen unterhalten werden und mit ihm in einer danshaltung leben. Ueber den Antrag entscheidet das Finanzamt.
5 48.
Nebersteigt das gesamte steuerbare Einkommen nicht den Be⸗ bug von 34 Ro Mark und besteht es entweder nur aus Arbeits⸗ In oder aus Arbeitslohn und aus sonstigem Einkommen bis zu ) Mark, so J, es einer Veranlagung nicht; die Steuer gilt 1s getilgt, wenn bie nach 46 einbehaltenen Beträge gemäß äs vorschriftsmäßig verwendet oder abgeführt sind.
Uebersteigt das gesamte steuerbare Einkommen nicht den Be⸗ ng von 24 500 Mark und besteht es außer Arbeitslohn aus Rtigem Einkommen über 309 Mack, s9 wird nur das sonstige
kommen veranlagt. Hierbei dürfen Abzüge nach 5 25 Abs. 1, 2 ur noch insofern vorgenommen werden, als sie bei der Ein⸗ debaltung ent, §5 46 nicht gerücht worden sind.
Ueberstei as gesamte steuerbare Einkommen den Betrag mn 2 ark, so finden die allgemeinen Vorschriften mit der Nergabe Anwenbung 36 der Steuerpflichtige auf die Steuer- Kk im Sinne der „36 nur den Betrag zu entrichten hat, n den diese Steuerschuld den auf den Arbeitslohn einbehaltenen R vorschriftz mäßig verwendeten Betrag übersteigt. Insoweit dieser 2 er die endgültige Steuerschuld hinausgeht, ist er nach der knrültigen Veranlagung in bar zu erstatten. ö
5 49. esamtes steuerbares Einkommen
Steuerpflichtige, deren e r nnen Veranlagung zur Einkommen⸗
LM Mart nicht sbersteigt, . 3. 3. aps. ö alle des ö a) . näch 3 45 Äübs. 2 Nr. 1. 2, 8 4 zulässigen ng. bei den einbehaltenen Beträgen nicht voll be⸗ rüclsichtigt sind, ; ; d) wenn bei 3 rundelegung der Vorschrift des 5 13 die
1 na 18 ö 1Nr. 2 zulässigen Abzüge den Betrag 5 iz Mark oder die . en nach 8 13 zulässigen züge den Betrag von No Mark übersteigen; 6.
Erste Beilage
Verlin, Freitag, den 24. Juni
2. im Falle des 5 46 5 5, wenn der e , wischen der nach 8 45 Abs. 1, 5 zu berechnenden Steuer und er Steuer, die bei Veranlagung nach allgemeinen Vor⸗ schriften anzusetzen wäre, mehr als 1 vom Hundert des Ar⸗ beitslohns oder mehr als 90 Mark beträgt:
3. 266 die Voraussetzungen des 5 265 Abs. 4 oder des 8 44 orliegen. .
Anträge auf Grund des Abs. 1 sind mit einer Einkommen- steuererklärung zu verbinden und innerhalb der Frist für die Ab⸗ gabe dieser Erklärungen zu stellen; S 68 der Reichsabgabenordnung gilt entsprechend. Auf die veranlagte Einkommensteuer wird der dom Arbeitgeber einbehaltene und vorschriftsmäßig verwendete Betrag angerechnet. Der anrechnungsfähige Betrag wird bar er— stattet, soweit er den Betrag der Einkommensteuer übersteigt oder Einkommensteuer nicht zu entrichten ist. .
. 59. .
Als ständig gilt eine Beschäftigung oder Anstellung dann, wenn das V ge j rp eis br lr er ö hee r, 36 auf die Dauer ab . t ist und die Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers durch das Arbeitsverhältnis vollständig oder haupt⸗ säch! ) in Anspruch genommen wirb.
51.
Der Arbeitnehmer ist perpfli d et, sich vor Beginn eines jeden Kalenderjahres oder vor Beginn eines Dienstverhältnisses von der . seines Wohnorts ein Steuerbuch ausftellen zu assen.
52.
Bei jeder Lohn⸗ oder Gehaltszahlung hat der Arbeitnehmer . Steuerhuch dem ,,,. vorzulegen. . hat in Höhe es einbehaltenen Betrags Steuermarken in das Steuerbuch ein— zukleben und zu entwerten.
Der jweichen e; der Finanzen kann ein vom Abs. 1 ab⸗ weichendes Verfahren anordnen und insbesondere bestimmen, daß die Verwendung von Steuermarken unterbleibt und die Einzahlung des vom Arbeitslohn einbehaltenen Betrags durch den Arbeitgeber unmittelbar bei der Finanzkasse erfolgt.
JF,
S 52a.
Der Arbeitgeber haftet dem Reiche für die Einbehältung und Entrichtung der in den 55 46, 47 bestimmten Beträge neben dem Arbeit nehnier als Gejam ffchuldner.
; , Haftung des Arbeitnehmers beschränkt sich auf die Fälle, in denen
1. der Arbeitnehmer den Arbeitslohn nicht vorschriftsmäßig ge⸗
kürzt erhalten hat;
2. der Arbeitgeber die einbehaltenen Beträge nicht vorschrifts⸗ ß verwendet hat und dem Arbeitnehmer dies bekannt ist oder bekannt sein muß; in diesem Falle erlischt die galt ng
wenn der Arbeitnehmer dem Finanzamt von dieser Kenntn unverzüglich Mitteilung macht. § 52b.
Ob und inwieweit im Einzelfalle die i der 55 45 bis 47 und 50 bis 52 anzuwenden sind, entscheidet auf Anrufen eines der Beteiligten das Finanzamt. Gegen die ß des if nits ist nur die Beschwerde an das Landesfinanzamt ʒulässig.
5 52 e.
Die zur Durchführung der Vorschriften der 85 45 bis 52 b er- forderlichen Anordnungen trifft der Reichsminifter der Finanzen.
2. Im 5 9 Nr. 1 am Ende wird das Wort „(Arbeitslohn)“
fgßͤestrichen. 3. Im 5 26 wird a) der Abs. 3 gestrichen: ; erner wird bv) der bisherige Abs. 5 als dritter Satz dem Abs. 4 angefügt. 4. Im § 44 werden die Eingangsworte „Die von dem Steuer⸗ ichtigen in einem Kalenderjahr entrichtete“ durch die orte „Die von dem Steuerpflichtigen für ein Kalenderjahr u entrichtende“ 9 vm Ss 53 a werden der 88 45 bis 47 oder den auf Grund der s§ 40 2, 52 ge⸗ troffenen Bestimmungen“ durch die Worte „Wer den Vor⸗ schriften der 55 45 bis 47 und 50 bis 523 oder den auf Grund ö 6. 40 a, 53 Abs. 2, 52 0 getroffenen Bestimmungen“ ersetzt.
5.
Artikel ll.
Das Gesetz zur ergänzenden Regelung des Steuerabzugs vom ö . 21. Juli 1920 gen S. 1463) e auf⸗ gehoben.
Artikel III.
Wenn das gesamte steuerbare Einkommen den Betrag von 24 9000 Mark nich übersteigt, so gilt die Einkommensteuer vom 1 li, die Zeit vom 1. April 1921 bis zum . treten dieses Gesetzes durch den für diese . nach den Vorschriften der 55 45 bis 52 des ,, , etzes vom 29. März 1920 in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 1921 bewirkten . getilgt. enn das gesamte steuerbare Einkommen den Betrag von
24 000 Mark übersteigt, werden auf die endgültige Einkommen⸗ steuer 6 das Rechnungsjahr 1921 die in der Zeit vom 1. April 1921 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Arbeitslohn ein⸗ behaltenen und vors J , verwendeten Beträge angerechnet.
Die Vorschriften des Artikels 1 Nr. 3 und 4 treten mit Wirkung vom 1. April 1920 in 6 im übrigen bestimmt der Reichsminister der Finanzen das In k dieses Gesetzes.
In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Der Arbeitslohn . nach dem geltenden Rechte wie jedes andere Einkommen der Einkommensteuer. Eine Besonderheit . nur darin, daß, um den Steuerpflichtigen im Augenblick des Bestehens seiner , ,,. , . zu erfassen, ein gewisser Betrag des Arbeitslohns vom Arbeitgeber gleich bei der ahn m, einbehalten und später bei der Veranlagung auf die dur an ,. felt e Einkommensteuer angerechnet wird. Der Mangel dieses Systems liegt darin, daß es in jedem Falle eine , , ,. Veranlagung erforderlich macht und daß die Veranlagungsergebnisse bei Einkommen, die dem n . Steuersatze von 10 vo. unterliegen, zum erheblichen Teil für die Steuerpflichtigen wie für die Finanzämter außer Verhältnis u der 9 wendeten Zeit und Ar ö Deshalb hat der
teuerausschuß des Reichstags bei der Beratung der letzten Ein⸗ kommensteuernovelle die Reichsregierung ersucht, die Kürzung des Arbeitslohns so auszugestalten, daß sie die endgültige Einkommen⸗ ö. darstellt und dadurch eine , ,,, Veranlagung mit
achforderung oder Herauszahlung überflüssig wird. r Ent⸗ wurf will nun den Gedanken, die iner n fen, vom Arbeits- lohn in dieser Weise zu vereinfachen, zur Durchführung bringen. Sierbei * er von folgenden Gesichtspunkten aus:
. es stg . um eine vereinfachte Einkommerts- besteuerung des Arbeitslohns handelt, wird von einem besonderen Gesetz abgesehen. Die neuen Vorschriften treten an die Stelle der geltenden Ss 45 bis 52 über den ,
2. Der im vorstehenden Sinne vereinfachten Einkommensteuer können nur solche Personen unterworfen werden, die einem ein= heitlichen Steuersagz unterliegen. Da der Einheitssatz des Tarifs (10 vo.) bis zu Du r rn de r.
teuer⸗
ie Eingangsworte „Wer den Vorschriften
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1921
lung jenseits r Grenze beginnt, können die Vorschriften ü die r, , nur bei Ge r, . 9 . 24 009 4 Anwendung finden. Sei dieser 3 erstreckt ich die vereinfachte Steüerform guf dle hl der Vohn⸗ und Gehaltgempfänger. Hat der Arbeltnehmer bei einem Il hoo nicht übersteigenden Gesamteinkommen außer Arbeitslohn no i inkommen, so muß dieses veranlagt werden; indessen oll die Veranlagung unterbleiben, wenn das — 36 Einkommen 300 M nicht übersteigt.
Bei Gesamteinkommen über 29 kommt eine Verein⸗ e g win Einkommensteuer derart, daß der einbehaltene die endgültige Einkommensteuer darstellt, nicht in Frage, weil eh praktisch nicht durchführbar ist, bei jeber Lohnzahlung den Hunderf⸗ satz, den der Arbeitnehmer nach der Höhe seines Jahresein= kommens zu zahlen hat, einbehalten zu lassen. Hier kann der ein⸗ zubehaltende Betrag wie nach dem geltenden Rechte auch künftig nur eine Abschlagszahlung darstellen. Es ist erwogen worden, einen höheren Hundertsatz als 10 v. H. abziehen zu e, ge. dies ist jedoch nicht an 33 wenn der allseitig erstrebte Zweck, nämlich die tun= lichste Vereinfachung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ee r ämter, erreicht werden soll. Selbstverftändlich kann er. rbeit-⸗ nehmer freiwillig einen höheren Betrag einbehalten lassen, der ihm dann. spãter auf die veranlagte Einkommenstener angerechnet wird. Im übrigen ist zu beachten, daß ein solcher Arbeitnehmer, 6
von der Kürzung des Arbeitslohnes, fortlaufend auch noch vor- l fig. n r 3 . 6 ö
ungen bei Bemessung des einzubehaltenden Betrags (v u 3 gelten auch bei ö über 24 009 . 4
3. Findet eine Veranlagung nach allgemeinen qtzen statt, so dürfen vom Gesamtbetrag der sa, ,. die im 5 13 des Ein komnꝛenste nergese he bezeichneten Beträge (Werbungskosten, Schuldzinsen, Versiche rungsbeiträge u. a. abgezogen werden Ferner ermäßigt sich die vom steuerbaren Einkommen berechnete Ein⸗ kommiensteuer um die ini 8 265 des Einkommenstenergesetzes be= zeichneten Beträge, die sich bei Einkommen bis zu 24 500 K für den Steuer flichtigen und seine zu seiner Haushaltung zählende chefrau au 120. M jährlich und für jedes zu seiner e eee. . lende minderjährige Kind, das nicht, selbständig zur Einkommen“ teuer zu veranlagen ist, auf 180 4M jährlich belaufen. Wenn der vom Arbeitgeber , . Betrag des Arbeitslohns die end⸗ gültige Einkommensteuer darstellen soll, muß er so bemessen werden, daß die genannten Abzüge und Ermäßigungen mit berück—⸗ sichtigt sind. Es dürfen also nicht volle 10 v. H. des Arbeitslohns gekürzt werden; 236 sind vielmehr noch um einen Betrag zu er⸗ mäßigen, der eine Abgeltung für die Ermäßigung der Einkommen. teuer nach 5 B sowie infolge der nach 5 13 r fn e, üge vom
oheinkommen darstellt und leicht zu berechnen sein muß.) Diese Berücksichtigung kann auf doppelte Weise geschehen. Entweder bleibt ein bestimmter Teil des Arbeitseinkommens vom Abzug frei oder es wird die Steuer, die an sich 10 v. H. des Bruttolbhns beträ n. um einen entsprechenden Betrag verringert. Die erstere Methode wird bei dem , Steuerabzug angewendet. Auf der zweiten beruht der 8 6 des geltenden Gesetzes, nach dem die Einkommen⸗ en. selbst um bestimmte Beträge ermäßigt wird. Der Entwurf
at die zweite Methode übernommen. Es werden also nicht volle 19 v. H. des Arbeitslohns abgezogen. Dieser Betrag ermäßigt iich vielmehr auf das . für den Steuerpflichtigen un seine zur Haushaltung ählende Ehefrau um je 126 K, für jedes zur Haushaltung zählende e, d,. Kind um 180 4. Er er⸗ mäßigt sich ferner um 189 4. ur geltung des Vorteils, daß bei der Veranlagung die im 5 13 bezeichneten Abzüge von den Rohein⸗ lünften gemacht werden dürfen; dabei sollen aber S uldzinsen nur bis zum Betrage von 100 abge lten sein. i . Er⸗ mäßigung ist davon ausgegangen, 6 Gesamtbetrag der nach 64 zulässigen Abzüge im Jahre durchschnittlich 1800 M beträgt. Die vorstehend genannten Beträge von 120 und 180 verstehen sich unter Umrechnung auf das Fahr. Je nach Dauer der 3 zahlungsperiode tritt anteilige Verrechnung ein.
Diese Grundsätze sollen für Steuerpflichtige elten, die in stãndigem Arbeits verhältnis stehen. Bei . Beschãfti⸗ ng, nach gleichen Grundsãtzen zu verfahren, ist nicht angängig. erdient z. B. ein unverheirateter Arbeitnehmer bei vier Arbeit gebern täglich je 12 A, so würde jeder Arbeitgeber als Steuer nur 120 — G40 — O69 — 0,20 M, alle vier Arbeitgeber zusammen also 0,89. A6, einbehalten, während einem Arbeitnehmer, der unter gleichen Voraussetzungen bei einem einzigen Arbeitgeber arbeitet 480 — 0,49 — 0,69 — 3,89 M gekürzt werden. Ez würde 36. eine ungerechtfertigte , . des ersteren ein⸗ treten. Um nun auch in solchen Fällen das e möglichst einfach zu gestalten, sollen für unständig Beschäftigte die 10 v. S. des Arbeitslohns stets um 3 v. H. ermäßigt werden. Damit sind die Vorteile, die sich bei r , aus den S5 13, 26 ergeben, abgegolten. Es sind also stets . des n. lohns einzubehalten.
4. Durch die zu 3 Fargelegte Regelung ist bereits im all- gemeinen Gewähr dafür geleistet, 42 der Steuerpflichtige, der ohne Veranlagung der vereinfachten Einkommensteuner unterlie t, nicht schlechter gestellt ist als der veranlagte. Es sind aber Fãlle denkbar, wo dies Ziel aus besonderen Gründen nicht voll erreicht ist. So z. B. können, wenn der Arbeitnehmer nur während eines Teils des Jahres beschäftigt ist, die 120 und 180 4 nicht voll be= rücksichtigt sein, oder es können die 2 mehr als 1800 M betragen haben. In diesem Falle soll der Arbeitnehmer Veranlagung seines Gesamteinkommens beantragen dürfen und damit erreichen, daß die Beträge nach 5 13 voll abgesetzt werden, oder die Einkommensteuer um die vollen, im S 26 bezeichneten Be⸗ träge ermäßigt wird. Entsprechendes gilt bei nichtftändiger Be⸗ Ker nn Im einzelnen darf auf die Begründung zu 5 49 ver⸗ wiesen werden. ;
5. Um zu überwachen, daß die einbehaltenen Beträge der Reichslasse auch tatsächlich zufließen, . besondere Einrichtungen vorgesehen, und zwar sowohl durch Nachprüfung in den Steuer- listen, als auch im Anschluß an die bewährten Kontrollmaß nahmen der Sozialversicherungen.
S6. Die Anordnungen zur Durchführung der Vorschriften über die vereinfachte Einkommensteuer soll wie beim geltenden Steuer⸗ aug der , der Finanzen treffen. Wie bisher wird neben den Steuermarken auch das Ueberweisungsverfahren wieder uugelassen werden, und zwar in einer für den Arbeitgeber er= schterten Weise. Hierüber haben mit den Arbeitgeber ⸗ und den Arbeitnehmerverbänden Verhandlungen stattgefunden mit dem Er⸗ gebnis, daß auch in technischer Beziehung mit einer möglichst reibungslosen Durchführung von vornherein gerechnet werden kann.
Artikel 1, 1. 2. Wie in der allgemeinen Begründung dargelegt ist, sollen die geltenden s8 45 bis 52 über den Steuer⸗ 36 . a , 6 n neuen Vor⸗
riften unter der Uebe reinfa teue de?
rbeitslohns“ treten. 33
u § 45. Der S 45 enthält zurãchst den Gru anken, der Arbeitslohne in vereinfachter Form nach Ma —— 8
Ss 46 ff. besteuert werden soll. Da er wie jedes andere Ein- ommen der Einkommensteuer unterliegt, finden auf ihn alle all= eineinen Vorschriften Anwendung, sofern nicht in den Ss o ff.
weichendes bestimmt ist. Die wesentlichste Abweichung enthält der 5 48; nach dieser Vorschrift so soweit der Arbeitslohn den Detrog von M 00MM 4 nicht überftelgt, die Stener ala getilot ran.