1921 / 145 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jun 1921 18:00:01 GMT) scan diff

ge , r, wen ess err el eee , ee , , ber, m ,, , n, ,,,, Der Abs. 2 bestimmt, was als Arbeitslohn im Sinne der lastungen durch mr, , , , Ann . . 3 n 3 ,,,, 96. * . ehren tritt uch 53 auch auf beschran?t Sierre re, uud. , gi. d a ,, den preu * , BVorschriften über die vereinfachte Einkommensteuer anzusehen ist. andere die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Umstände nur im die nach 5 30 , f. dle vorläufige Stene kite Sri Enn g, r. V J Ninisterium und die Bildung eines, beson deren Minister lun ür *Rcherzuf Nach dem geltenden Gesetze sind Arbeitslohn nur die im 8 9 Nr. 1 Wege des 5 26 Abs. 4, 5 bei der Veranlagung berückichtigt. Nach vom gefamten Einkommen festgesetzt; zu entrichten ist 9 elt. nt 97 kel 1, 5. Die vorgeschlagene Bestimmuing ist Handel und Gewerbe erfolgte durch Allerhöchsten Erlaß vom J. Alugust bereschneten Bezüge aus Arbeit. Das hat sich als zu eng erwiesen, dem Entwurfe soll zur weiteren Einschränkung der Zahl der Ver⸗ Betrag, um den die Steuerschuld den elnbehallenen Vir ei m der weer Natur. ; ö J IS378. Die Rückübertragung der Arbeitsgebiete Ia bis h an das weil auch Bezüge der im 8 9 Nr. Z und 4 bezeichneten Art Arbeits- anlagungen 2 Antrag die Ermäßigung um 150 Æ auch für Ist mehr gekürzt worden, als die endgültige Srenerf gn ier tit re Rr tie] III. Der Artikel 11 enthält in den Ab. 1.2 Ministerlum für * und Gewerbe ist verwaltungstechnisch un⸗ lohn darstellen können. Daher ist im Art 1 Nr. 2 das Wort mittellose Angehörige, die vom Steuerpflichtigen unterhalten sst der über sie hinausgehende Betrag nach der endgül betrag r Zunzborschriften. Für das Rechnungsjahr 1920 hat noch eine Fedenklich, da sie . zu starke Belastung des Ministerlums nicht zur aftsgese „(Kärbeitslohn)“ im 8 8 Nr. I am Ende geftrichen. Soweit sie sich werden und mit ihm in einer Haushaltung leben, gewährt werden anlagung in bar zu erstatten. gültigen Ver. . . tattgefunden. Das Inkraftreten des Entwurfs soll der F ö. haben wird ̃ sichts behör als Arbeitslohn darstellen, können also außer den im 59 Nr. 1 66 47). Auch deren Vorhandensein wird in dem r,. ver⸗ ; . me. ter der Fingnzen bestimmen. Für die Zwischenzeit (vom ö. 53 erschien es geboten, daß die verkehrspolitischen Juteressen . ĩ auch die im 5 9 Nr. 2 und 4 bezeichneten Bezüge der vereinfachten merkt, und zwar durch das Finanzamt, so daß den Arbeitgebern Beispie le n l ab) müßt, daher an sich noch eine, Veranlagung des P hen jufammengefaßt und einheitlich hon einer Stelle aus wahr⸗ Einkommensteuer unterliegen; ir im 5 9 gf. 3 bezeichneten Mehrarbeit nicht erwächst. z ; A. ist verheiratet und hat i minderjährige Kinder, di kei hiᷣ geit bezogenen Arbeitslohns eintreten. Hierdurch würde für a. weer Je Biese Zentralstelle aber ist das Handelsministerium Vartegelder usw. sind dem geltenden 5 51 entsprechend ausdruck. n den bisher erwähnten Fällen werden stets weniger als eigenes Arbeitseinkommen beziehen. 1 . eine neue Aufgabe entstehen, die mit Rückicht auf en, schon jetzt in großem Umfange berkehrgpolitische lich aufgeführt. Darüber hinaus können aber auch sonstige Be⸗ 19 8 des Arbeitslohns abgezogen. Nur im Falle des 5 46 J. Sein Arbeitslohn aus ständiger H Fan ung hat 40 009 ö aftzlage der Finanzämter vermieden werden muß. Es ist rr, l en wahrnimmt. Dieser Gesichtspunkt . ingbefondere für ge, dis sich als Arbeitslohn darstellen, darunter fallen, weil im Abs. 4 tritt Abzug der dolf . vH. ein. Vielfach ist es üblich betragen. Davon sind 00 M = 780 gg it gekürzt und E torgeschen, daß der in der Zeit vom 1. April 1921 bis zum di Nebertragung der zu Ja big f genannten Gebiete entscheidend das Einkommen aus Arbeit nicht erschöpfend bestimmt ist, dent Arheitnehmer neben dem laufenden Gehalt noch einmalige , ene verwendet. Bei der Nergnlagung wu das ent en des Hesetzs gemäß den Vorschriftzn de zeltenten. Ge- Bei 2 wirb es sich vielfach um Fragen des Gitertarij. ondern nur die Hauptfälle ae werden. Wesentlich für die Bezüge (Gratifikationen, Tantiemen und dergleichen) zu gewähren. Besamteinkommen auf 50 M0 M festgestellt. Daben betrat en e Berüchsicht gun der Novelle vom 24. März 1911 vor- d Beförderungswesens handeln . flehen werkehrs⸗ rage, ob ein Bezug sich als Arbeitslohn dan , ist der Umstand, Auch diese unterliegen der Kürzung. Wenn nun aber dieser die Steuer 10 10 „6 die sich um 4 127 0 auf 9ozh 1 ng einbehaltene Steuerbetrag die auf diese Zeit entfallende ntisch⸗ Gesichtzpunkte im Vorbergrunde, Fir 8 (Gicktr.- bin der ob er der Umsatzsteuer nicht unterliegt. Aus dem Wesen der Steuerbetrag sich wieder um die vorgenannten Beträge ermäßigt ermäßigt. Der Betrag von 9520 stellt seine endgültige n lige Ginkommenstener darstellen soll. Im Erlaßwege ist da⸗ e uach g ne außerdem nn ö. 96 3 ö . J 3 Umsutzsteuer und ihrem Grundprinzip, dem der Ueberwälzung, so würde eine unge rechtfertigte Bevorzugung eines fil err er. Steuerschuld dar, 6. ede die geile enn e nen, daß ceiiergsarfen, dis it ing was, ben, fern eilels , e ene batenm Ita e lets hit e,, , dn, en ke Til gungs betrag ergibt fich, daß der Umsatzstener nir solche Personen un terlle gen nehmers eintreten. Bezieht beispielsweise ei . gerechnet werden, so an endgültiger und vorläufiger Gr nig bezogenen Lohn gekleht sind, oder daß Sten erbeträge, ministerium bereits ht in ausge ehhn tem . ölektrizitütsangelegen⸗ Hinsen, in V0 juhrlichen gleichen Tilgungsbeträgen bon rund 6 , . 2 . '. ö 2 e 4 Jun ggeß e ein n in⸗ Finn , Hbem 31. Mar 19821 bezogenen Lohn . heiten hearbeitet und fũt die stagtliche Aufsicht über das Elektrizitätswesen 2 Millionen Mark vom 1. Januar 1917 ab gedeckt werden muß. ö r e, fiber Se, , nn, ijt also die Selbstãndigleit ,, . . . e mn k: bei . en em n rite Cern . fh , ,, ,, , , ,, w 91 ö a e eh n r m r , zelbständig ist nach anerkannter Rechtsprechung nur, wer für ö ĩ ĩ ; ommen nur auf— A6 festgestellt, von denen unter Be— dl ĩ ĩ . l ĩ in * . 8 . Tight n ,, . 6 1 ö. ö. . . e e, , Abzüge nach 3 Abl. 1 23 . ö a gien, samleinkommen über 24 Gb Enteignungssachen fate gene ,,,, g . nicht befaßt ist, bert c ee berba te mia ihrer Ansicht ist die Deckung für die von Erst. Gerede geteert siertles bern ire rtclohre, berg he? f Dm ede fin eber ,, . 9 l, J, . find Da 3 ' bereits einbehalten find, ift an engl! I Jeit cbensowie die für die Zeit vom Inkrafttreten daher in eigener Sache nicht entscheidet, ein esic tsnunkt. der gegen · den Mitgliedern des Saarbrüger Knappschaftsvereins erworbenen An⸗ I wird für eine Tätigkeit, in der sich der Arbeitnehmer den den Bezüge von 12 000 4A. verücksichtigt worden. Von den und vorläufiger Steuerschuld nichts mehr zu zahlen. . r einbehaltenen Beträge gemäß § 48 Abs. 3 auf die über dem. bisherigen Zustande hesenders beachtlich ist. Bekanntlich wartschalten anf Jnpallden, Witwen, und Waisenhenstoneg durch den . ö J hein . on eiled er lin kerschser zwischen 236 und 2h , go . 64 D sich wurde frũher bemängelt, daß in Enteignungssachen (ö. B. Beschwerden Rückversicherungs verband nicht hinreichend gewährleistet. Die deutsche Gedanken entsprechend bestimmt der Entwurf, daß zum Arbeits⸗ Bei Arbeitslohn über A 000 ; r , n, 3. A. hat außer 18 GM 4 Arheitslohn aus ständiger Beschäftigung M indli ben gegen Dringlich eite beschlüss. oder im Plan eststellungsperfahren) der Regierung will der französtschen Regierung anch den Anschein einer lohn nicht Enigelte für Lieferungen und sonstige Leistungen ge⸗ uri ak 4 ö 1 Stn M wird gach zen gleichen. Grund- und, danchen Sho? n Kachihkeinkammen,. Cg nd hn Rand ers PMeiniffer der Hffentlichen Arbeiten entscheihe., auch Uzznn es sich um ere chtic n nehmen, aug den, an eführten Grünen, die die fran. hören, die der msatzstener unterliegen. Ferner soll ber Reichs= 66 erfghren. 39. . 9 r ,, . für Kinder nur bei Ein⸗ 16550 M 2 X29 2 XI55 1 X iS i t n! wchtz Enteignungen für Zweck der Stüatzeisenbahnverwallung und der ösischt * erung aus der Verschuldung. des Vereins und aus mini ier der . nähere Bestlmmungen über die Voraus⸗ mme. 5 ö. se. 0 i. agen und auch die ö, eh behalten und. vorschriftsmässig verwendet. Das SGesamt, Wasserstrahen verwaltung handelte, die zu seiner Zuftändigkeit gehörten. seiner * 1ugigkeit, vom. Rückversiche rungsberbande berleitet;, in y, . erlassen können, unter denen ein Bezug als Arbeitslohn , , ei . . 241 000 0 . werden einkommen wird, wenn die Werbungskosten gergde 1869 4 dem Reich In diefer Hinsicht sönnen bei der vorgeschlagenen Regelung in Zu das gde dentschen Soziglversicherung im Saarbecken n Horschrift n über die . Emm konte ite uer un tertiegt 23 . in , . über 100 900 4M ganz wegfallen, wird diesen betragen, mit 24 200 M veranlagt, und zwar zu 1959 M. Dabpn en . kunft Bedenken nicht mehr hergeleitet werden. Die Uebertragung der einzugreisen. Veshalb hat sie in ihrer letzten Antwortnote vom ober als sorlstiges einkommen nach allgemeimen Porschriften ver= 1x 5 n in a e,, , . zu wenig ,. Es handelt sind an halt und vorläufiger Steuerschuld aber nur ges u hier in Rede stehenden Zuständigkeiten auf den Handelsminister 14. Februar 1920 der französischen Regierung Mitteilung gemacht, stenert wird. ih , , mar 1 re genen auf die endgültige Ein⸗ 1560 1650 = gl) A zu entrichten. hergang empfiehlt sich westerhin deshalb, weil bei der Begrheilung von Ent⸗ daß fie durch , , g. n, . dem Saarbrücker Knapy⸗ Die Erfahrungen haben gelehrt, daß vielfach zwischen Arbeit⸗ 3 t. Ter nn,, . Zu 5 49. . 45 gilt die Einkommensteuer bei einem ge= J Feich, eignung sachen die Mitwirkung sachverständiger technischer Beamten schafts verein algbald nach dem iederzusammentreten der Voll. en,, r,. r, , e. 3 fad e, . ö . page n n,, J samte l sfeuerbgrsn Gin kommen. bis zu A4 C0 6 als geiz. en gerung L nicht entbehrt werden kann, ,, , . Handelsministerium vertretungen Hilfe 866 wolle. Es ift in Aussicht gestellt worden, zee We zug er rsäaffile, me felt Lire s ohn barffelit, e e g e er , wn, den,, n , ben, ö. Föhr e , er lrheltlehn., vor cr ists maß g (ekürzt Und die. inbehalle e hien wegen der Uebertragung der ü k i . ,,. werden. daß ,, . egierung den Saarbrücker Knappschaftsverein als Prodision, Aufwandsentschädigung oder dergleichen bezeichnet r, ge, melche Rechts foigen dier, i . ist, regelt der Beträge dorschrifts mäßig verwendet find. Den Porteilen, die sh mern, Ol Das unter II 3 bezeichnete tet ist deshalh dem Landwirt, durch ernahme der Tilgungsheträge an den Rückversicherungs= r nm, dn, erg grebe, g eden glg. Ecce 3 . ge, g inbehaltung in Zukunft Fei der allgemeinen Veranlagung aus den Ss 13 bis Ig ergeben u in schaftsministerium übertragen worden, weil es sich bei den nicht auf verband in Höhe von jährlich 2 Millionen Mark für die Dauer der , , , e beer ee des reren, de,, d,, , , , , hi, ,, . , ezeichnung o ie Form inkü ie im ö i ausgeführt ist, ; i i i icht ; z vi z z : ; 336 ! e ie nn, Form der Ei 3 die im öffentlichen oder i. Hrn e o Lies Ziel nicht voll erreicht ist soll di:. zuchwei 3 eren, fan sandegkalturelle Jwerke kberwiegt oder sogar ausschlief lich Sccherthit geben warde, das fie die Gewährleiftung fir olle bi

ibaten Bienst wr, te oder angeftellte Personen aus dieser wird unterschieden zwischen einem ,,. steuerbaren Ein · Recht auf Veranlagung des Gesamteinkommens gegeben sein. r h ; ; Beschäftianng oder Anste j deut in; all kommen bis zu 24 990 A und über 24 009 „6. Bei ersterem soll . ; ö ö ige mit Pr ß gegeben ist. zum Uebergang des Bergwerlbeigentums an den französischen Staat gichaftignung stellung beatghen. ohne Hebgutung eite bie Steuer nach 318 Aöf. Tals getilgt gelten, wenn der wren Her Falls daß die ach s Ce bs, r ,' 6 laässigen öin, nder Begrün Die Bearbeitung der Angelegenhelten des Wegewesens (1c) nach der bisher geltenden Satzung entstandenen Anwartschaften

Einnahmen, gleichviel, ob fie in Geld oder in Naturalleistungen . en. . e . j ür ichti nd sei men, hestehen. ter obß sie regelmäßig (Gehalt oder eimmalig (Grati⸗ lohn, gemäß den orschriften der o 6ᷣ 4K ordnungsmäßig ge, f . * n m., 3 ele fene gf . ö miert worden. E handelt fich harzptfächlich un wegcbaufißtafifche Wege. dem übernimmt, 36 äkation) gewährt werden, oder ob sie für eine n fg oder fürzt ist und die zekürzten Beträge vorschriftsmäßig verwendet voll berfcksichtigt find liegt insbefondere dann vor, wenn . . . Ministerlum für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu übertragen, Die Garantienhernahmeerklärung des Reichs für den Rück är eine außergewöhnkiche Tätigkeit! (Ueberstunden) bezogen ind, d. h. fer ß 52. Steuermarken geklebt und entwertet oder nehmer nur während . Teiles des Jahres beschäftigt n,. . eines Gesetzes, betr d der- erfchien zweckmäßig, weil dieses Ministerium schon jetzt die domänen⸗ versicherungsberband ist durch das Gesetz hetreffend die Uebernahme werden, sollen als Arbeitslohn gelten und demgemäß der verein⸗ die einbehaltenen den . nach den von dem Reichsminister der a' die Ermäß en é 36 Yi 6163 tig , . sst tt Entwurf eines esetzes, betreffend ander— und' forfffiekalifben Wege verwaltet und ein befonderes Interesse an einer Haftung des Reichs für Lasten des Saarbrücker Knappschafts⸗ fachten Cinlommenstener unkerliegen, sofern sie nicht etwa unter Finanzen erlassenen Bestimmungen anderweit z. B. durch un⸗ ö 6 ö. ö Ichnperiode eint ö. „T nut anteilig fir ie Fegelung der auf Gesetz beruhenden Zu stän dig⸗ n Ausgestaltung und UÜnterhaltung des Wegenetzes hat. Auch ver- vereins zn Sagrhrücken. vom 12 Juni 1929 bereit rechteverbinglich 3 17 fallen. Auch daz, was als Lafer e ne, gezahlt mittelbare Ueberweisung der Finanzlasse i l ioffen sind. Unter ö,, J zeit bes Ministers der öffentlichen Ardeiten, fügt das Landwirtschaftsmintfterium über die geeigneten technischen erfolgt. Die Uebernahme der Tilgungsbeträge durch Preußen steht wird, lit als Arbeitslohn in Sinne bieser Bestimmingen anzu⸗ welchen Voraussetzungen die dorschriftsmäßige Verwendung oder Die ,, daß, abgeschen von Schuldzinser, die a ht Begründung dem preußischen Landtage zu mög- Kräfte noch aus. In den gemeinsamen Verhandlungen zwischen sämtlichen schen, weil Aufwandzentschädigungen zun den Werbungskosten ge. Abführung als bewirkt anzusehen . , ,, , . di Beschlußfassung zugegangen. Er lautet, wie folgt: Iꝗ0 und UUb des Stoatzminifterial. beteiligten Ressorts des; eich und, des Preußischen Staats ist es ge, m, dar, , denen fe, Henner rm 1h U bereits maßnahmen der ge nn nuf e Gang des Verfahrens sicher⸗ Veranlagung zu geben, ist getroffen worden, um den Zweck des Fi baldiger Besc g zugegangen. . gt: Zu. b Des Gef , 9 a, Nach d en ,. s J grundsätzlich als erwünscht bezeichnet 1 daß die Uebernahme der beruͤcksichtigt sind. In e, Fällen kann wie bisher auf gestellt wird, soll f; 38 der Regelung durch den Reichsminister Entwurfs, Vergnlagungen tunlichst einzuschränten, auch wirkgm Einziger Paragraph ech ffes] wird singbesen * i . e. 19 5 , s Verpflichtung zur Zahlung der Tilgungsbeträge, des Saarbrücker Antrag des Finanzänt Beftimmmen, daß ein bestinrmter Teil der ber Finanzen vorbehalten bleiben. In diesem Falle finden also durchzufihren, Verelnfethungen flüd nur möglich, wenn man ssic . ö iht . GSlagteberfrags, betreffend den Uebergang der Wasserftrahzen auf. das ö in Höhe bon jährlich Beune denn bree feezun s ssenürst,, außerdem lack beim Vorliegen die alien gen Vorfchriften über Veranlagung, Steuererklgrung, entschließt, über geringfügige Ungleichheiten in den Steuerbetrigen Die Zustandigkeiten. des Ministers der öffentlichen Arbeiten, die Reich, gehen Verwaltungszuständigkeiten und rr gn ten polizei⸗ , , , , , dem Yorausse gungen! de? s 195 auf Antrag Veranlagung des Ge. Steuerbeschejd sowie über Entrichtung der Steuer gemäß Nr. 25 hinwegzusehen. ri. zrseblicke Vorschrift geordnet sind, geben, insoweit ste nicht licher Art der Landesgentralbehörden im gepwi [ ange, auf das durch den Preußischen Staat vorbehaltlich der weiteren Augesnander—⸗ samteinkommeng eintreten, wobei dann die zuläffigen Abzüge ge⸗ und 21 der Einkommensteuernovelle vom 24. März 19e keine An— Die gleichen Erwägungen treffen bei unständiger Beschäftigung übe ange der Fisenbahnen . . Wasserstraßen auf das Reich über, Für die , ., der ⸗. Preußen ver⸗ fetzung mit dem Reich erfolgt. Der preußische Gesetzentwurf konnte acht werden dürfen. Jedenfalls lann aber den Beteiligten bie wendung. zu. Hier ist das Recht auf Veranlagung gegeben, wenn der Unter= f eich bah den, . 2 über d in Ange . , e en gen ö. . gef verkehrs⸗ bar Abgang der Note vom Tä. Februat I936, deren . keine Entscheidung im fiskalischen Interesse und im Interesse zmner ein- Hat der Steuerpflichtige bei einem gesamten steuerbaren Ein! Pied zwischen dem nach den Frundsätzen des 8 46 Abf. s berechnetzn in Angelegen gien . ö, . . h.. ö ,, . pirtschaftlicher w ener, ch e ., nir ö z 7 , fen, Verzögerung in der Absendung duldete, nicht eingebracht werden, da derlichen Behandlung! aller? Sten crpflichtigen wicht überlaffen loninien bis . 34 gö0 autzer Arbeitslohn noch sonstiges Cin. euerbetrag und dem bei Veräankagung nach allgemeinen Grund ber Wasser aufe fi ö. n ge nich auh 55 eich äber. Es ist, daher . 3 . ö ng . on Cen g ö damals die Landesverfammlung noch nicht wieder zusammengetreten werden. kommen z. B. Einkommen aus Arbeit, das nicht . dar en maßgebenden Steuerbetrag mehr als 1 vH. des Arbeitz⸗ gehen, einschließ . eh n . . . 43 diesen gemein sam . n e mn 3 en , 53 . . e war. Auch schien es notwendig, vor Einbringung des Gesetzentwurfs Die vorftehenden Ausführungen gelten auch für die Kürzung stellt, oder Einkommen aus Grunde. Betriebs- eder, Kapital= ohns oder mehr als 0 M beträgt. Wenn also z. B. einem ver= Vasserlũ fen auf den Minister für Landwirtschaft, Domänen ,, Domanen un . eng e f 6 n i i. die Frage zu klären, wieweit das Reich die bei der Annahme des des Arbeits lohns bei Gesamteinkommen über 24 000 . bermiögen), so wird diefes veranlagt. Abzüge nach 3 13, die zum heirateten Arbeitnehmer, der drei minderjährige Kinder ohne eigen und Forsten, beiten der Reich ö 9a . zugleich ö , en if en 3 ei ö 1 9 ö hn s . Gesetßes für Preußen entstehenden Verpflichtungen mitzutragen habe. Zum Ss 16, 47. Nach z 465 ist bei Bemessung des vom Arbeit. sonstigen Einkommen in wirtschaftlicher Beziehung stehen, werden Arbeitseinkommen hat, vom Arheitslohn aus nichtständiger Be ) in Angelegenheiten 3 et n i. i ,,, er Reich be 9 1 . ung r z ö 19 ö n * einer zu Runmehr hat der Neichsfinanzminister zugesagt, daß das Reich an geber einzubehalten den . än rg nes Arheitzfchnz; bon diesem jonstigen Einkommen abgesetzt, denn unter 3 45 Aöf. ? schäftigung im Betrage don Vo (6 tom Arbeit geker. u. u e ger delten r g . ren . 33 ne iz ,, kůnftigen ö. ' ö. ich h zu 6. mfg! Verfaff 3 8 e f jährlich 1 Million Mark vergüten wird, wenn Preußen die auszugehen, krd zwar ahne Fücsicht darauf, ob der Arbeitslohn Nr. 3 fallen solch? Abzüge nur insowweit, als sie nicht vom sonstigen Ap 140 Ces einbehalten sind, während bei Veranlagung nach i. hasserstraß en 6. 63 e. ju . el und Gewerbe und Nach Artikel s ; . De nn 2. n. . . erpflichlung auf Zahlung von 15 mal 2 Millionen Mark entsprechend bis zu An gbd n m, ,. 24 000 M Kberfteigt gt a. Einkommen abgäfegt werden koönken. Beträge nach s 26 Abf. . ] Nineinen. Grund ßen, die Steuer hur 2 , , fir Landnittschaft. Dormdnen uns, Farstz t, zfen. Uebertragung. der . eie ee. , . . ; fend n i dem Inhalte des 4 des vgrliegenden Enimnrfs ühernimmtenr fliese J , ; , bee, el e eee ge, ge voll einbehalten, weil dieser Betrag sich mit Ausnahme insoweit abgese rden, als sie ni on bei der Einbehaltun tigt, Veranlagung zu beantragen, da der Unterschiedsbetrag 360 , umd erü cke . 4 . enũgende ndlage anzusehen, um ihn einzubringen. im s 46 Abs. 4 um bestimmte 2. ermäßigt. Ss wird auf des Arbeitslohns berückfichtigt, worden sin?d.. Die . alsb mehr als 21 e. e lehne betrãgt. ö 2 hmdel und, Gewerbe. JJ . c e des Staateminifterlumns erntbt . . . die allgemeine Begkändung unter Rr. 3 verwiesen. Hier ist noch des sonstigen Cinkammens sell nur unterbleiben, wenn gs nicht Bei ständiger und nichtständiger Beschäftigung können endlich M der beigegebenen Begründung wird dazu aus— Ferner ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend , , selgendes nachzutragen: mehr als 300 M beträgt, dieser Bestimmung liegt der Gedanke nach Anträge guf Ve leur, gestellt werden, wenn die Voraut⸗ ihrt: ö Uebeérnahme von Verpflichtungen des Saarbrücker Dte Sttzung des Reparationgausschufses des k. . e . . meren, ann hen . . . a e. Fring ges e en e e a. K besonderer wirtschaft⸗ Im . der öffentlichen i, . . bis 6. Knappschaftsvereins in Saarbrücken gegenüber dem Reichswir a. aft gratz am 22. d. M. wurde , . q ; ; 9 ) r I ung r ältnisse, ahinkeit flichtige⸗ [ RNir; 192 Eif r n 6 * 3 j Ea ; ; w ar, . er i n,. le, . . . rn, . ö r n, , ü en leg. n . a, e ien, Win äöß zahl Ka Cieabghhneeles ci dh ungen e Knappschaftlichen Rückversichernngäretkand i' ghe Ftere des gteichtkanzle Pr Firth iber di race, der bieselbe Person zugleich ständig und nichtständig beschäftigt fein vecke, die Zahl der Veranlagungen tunlichst einzuschränken, im der Kapltalertragfteuer) vorliegen. In den Fällen des s 5 ö. om. 25. ALriIl 1Jo0. betreffend den Staats vertra wischen ö ĩ k kann, wie z. . beer, ge. Kaufmann e en. Handlungs⸗ iderspruch stehen würde ist jedoch zu prüfen, . 6 ide ng * nach d e if * und dem Deutschen . Uebertragun hd . Begründung dem Landt sg fur Heschluß fung fugeg gz, Ber p fr tn ms en, Der . Fe hokanz tei. mie, n, Hegi gehilfe, der in seinen freien Abendstunden anderen Personen regel⸗ Beispiele: 38 5 en ben Staatsbah f das Reich ist die Verwaltun . Staat Danach wird für den Saarbrücker Knappschaftshereln in Saar, seing Rede auf die Schwierigkeiten hin, die sich bei der mäßig die Bücher führt. Der Entwurf stellt deshalb , A. ist verheiratet und J, ige Rinde pie kei 85 6 Im ö dinlnen . , e Tf th her he n n, 1. ri brũcken . rn Staat . k . feder e . gerste nn . , m . er, daß . ob es sich um einen Ärbeitslohn aus ständiger oder nichtstänbiger eigenes f. ,,, 5 verw ice ; auf das Reich üb igen. Ferner ist die Hochbauabteilu ab junächst anf die Dauer von 16 Jahren die Zahlung der jährlichen ganze, hteihs 9 (ar, wir, , . i ! ö genes Arbeitgeinkommen beziehen. T verwiesen. as eich übergegangen,. Hern. in h , . j tri Ten Fnsposchaffuchrn Rückberfichetungsverband in Als schwerste Aufgabe der Reichsfinanzwerwaltung, bezeichnete er die ä en,, er,, nee e e,, e , , , ,,,, , . ß 83 f j ö 98. . . 162 Ur r Arbeitgeber un r Arbeitnehmer für die zn , R ö ; ö i obliegt: Der Saarbrüů 5 afts⸗ etwa durch einen au de atzsteuer, der Besitz in hohem ,,, e , . ine Einkommensteuerschuld gilt als getil Gesamtschuldner haften. Der veränderte rechtliche Charckter der [hen Gem ift zen ph in fern 5. zffentlichen Arbeiten ab Teilzahlungen an den Rückversicherungs verband die Beträge zu leisten, eine Umformung des Reichsnotopfergesetzes oder ein Ausbau der

vollständig oder hauptsächlich in Anspruch genommen wird. Wann W hat außer 23 C0 Wrbe . ö i *. f ; ö ; s ; . ö j 3 ö R . itsl s st 3 B dereinfa ten Einko teu S . 2 . . j j d ermög in tw diesc Voraussetzungen vorliegen, wird wie bisher durch die Aus sun Yo . dene rn 36 g, we, ,, . eng f K,, e . e ee , meg e e ü, .

. . tigu n änkung de ft des Arbeitnehmers j i führungsbestimmungen geregelt werden. r sr e gc, nnd rf! ilt di dsäßl ö cänküng der Haftung zes Arten bn; PMwalleng verreist. Nach Artikel r, 16 und 171 der Reichs. incRKückdesfung, gen gmmenen Pen siongkassen leistungen durch Kapital nanzm . ; 13m Bei stãndiger n n, ist die Steuer vom Jahresarbeits- auch in . 86 . 9. . dhl Ii e i re ür nien n n, . ga. 6 Fisung sind mit dem 1. April 1921. die dem allgemeinen Verkehr sicherzustellen. pie hon e. k ,,, . 9 3 J 3 dag ge. 6 2 a g, g ge. 300 Æ zu ermäßigen . . arg Fr e. gat e,. . it; . kenn re er bestfssn ober, wichen s sebeh, nen . e lr, R , . 6 j r , me fr f ge . igll enn für die gesamte Dehkung zu geben, verbreiteke fich der Reichs. . .. außer 18. rbeits 7000 Ss Ei 3 Arbeitne von v i ö ird, w des übergegangen; der . i **eöen z 3 . ; 3 ö 9 ö 6. . ; 661 ke Trg nach 3 Jahr um n 4 r . . e, 6 . 6 . ö. ö In . ö . ee. . , i ö e nen , e,, ,. 3561 . Kriegs⸗ Sanitãts oder ahnlichen Diensten ent 4 uber e en lf 3 e,. 3 . J . n, . ; i dies ni fen Fi det weitau [ er öffent⸗ . . ; ] 65 ö 56 ; 6 ö. , 65 In der r rs fig daß der und wenn der Arbeitnehmer dies dige n , nin em Finantzht b . We e fas . r urg . Nach Artikel 45 des Gesetzes über den Friedensschluß zwischen die Zuckersteuer, die Einführung eines Säüßstoffmongpols, die

gen, B Wgserhsn, zug, as esc baümeien, Fearhe ttz Durch zs? Tharkotten burg durch den gi en Staat, nebst Deckung der aus dem Ritim ßatüm erwachfenden

lohn für den alleinste

8 . Nonaien, 25 Arbeitslohn wie zu 1 vorschriftsmäßi ü ĩ mitteilt; das ist i ĩ ĩ Be⸗ ; = ; ĩ ö ö das Grun r, ,. u , i . 1 teiligten ö um lebimn en hellen den tungen. Deutschland und den alltierten und assoyiierten ächten vom 16. Juli k e. ee n, , n a P 1 w der ten, , und Schuldzinsen, also Netto mit n, Zum 5 5b. Schon nach dem geltenden Steuerabzuge hat sih Dis Staateministetimm bat daher zie Auflösung des Min sterium; 19136 ritt Peut chlanzd, wie dann in r, desründimng gem eett ih, steuer, Vier tener und Mineralmgssersteuer. Die Gn iwürfe find Bei r,, , . Arbeitslohns nach Stunden ist die Beschäfti⸗ von denen „6 Steuern zu e ind. das Bedůrfnis herausgestellt, in R, , Fragen? eine ke fentlichen Arbeiten und weiter beschlossen, von den ihm noch als Gratz für die Zerstßrung der Kohlengruhen in Nordfrankreich eich r fehr ett bench er n tn ind ferner r api , . r , , , . über die un⸗ ö ,, . . , n o . er rige e en ner rechtskräftige . ker e lhnen. Als Beispiel fllichenen Arbeitagebieten zu überweisen: . K i ,, . e en g ü r. Tin , herkehrssteuer, eine Verficherungssteuer, eine Umsatzsteuererhöhung und i igung verfahren. u üge, die zu sonstige men, danebe r an Werbungskoste ann der ü ñ 4 ö gu goͤsch ibesch . ; i , . ; . ö U ; inkommen . ö in wirtschaft 83 . s ö. Schuldzinsen, die jedoch zu dem sonstigen ir, nnr . und bend fn, rt he , e nn e e gn rn, . 1. dem Handelsm in isteriu m schulden. und Jastenfreie Gigentum gn den Kohlengruben m g arbesken, 6 . e eren, . n me n gn, 36. bezieht sich der Abschlag von 150 4 für die im hi eichnẽten in wirtschaftlicher . stehen. In diesem Falle muß er, entstehen, ob das Honorar als Ärbeitslohn anzusehen ist, Daher sst Y) Lie Angelegenheiten des Eisenbahnwesens (Rechte aus dem wie es im Artikel 435 abgegrenzt istz mit dem ausschließlichen Aus⸗ en e en, m , , . ee arne , ng, g Beträge nur insoweit, als sie an dem sonstigen Einkommen nicht wenn er den vollen Absatz der 4009. Y erreichen will, einen im 8 5a k daß in den die vereinfachte Ginkommen feuh⸗ Stagtzertrag vom 29. Aprjt i5sö, Beratung der preußzischen beutzngsrecht an Frankreich ab, Die näheren Hestlmmungen über cfeben. Besprochen wird zurzeit. die Frag. der Erhöhung der gemacht werden können. Der Begriff. der wirtschaftlichen Be⸗ Antrag guf Veranlagung seines Gesamteinkommens gemäß betreffenden Fragen auf Anruf eines der Beteiligten das Fingnzsamt Felchera zm stgsscher, Berkretung ini Landtage uw) einschließ⸗ die Abkretung der Gruben sohzie äber die Meßnghmen, die den * kenfteuer, deren wirtschaflliche Folgen eingehend vorher geprüft feen ist der Sign e ge fegen geläufig 3 10 Abs. 2 des Besitz⸗ 6 tellen. . entscheidet, gegen dessen Bescheid nur die Beschwerbe an dag Lande. lich des Privatßahnwefeng, soweit sie bon Preußen wahrzu, Schutz der, Rechte und Pie Wohlfahrt der Beyölkerung zugleich Cerdan nn fen. Per Relchstanzser . zu ben genannten Steuern teuergese ges, 3 15 Abf. 3 dez Rotopfergesekes u. a). Außerdem .A. hat 6009 6 Arbeitslohn aus ständiger Beschäftigung und 3 mt zulässig sein soll. Eine Verletzung berechtigter Inter nehmen sind. mit der Regierung deg Febiets sicherstellen sollen. sind in ner rurze Angaben über die erwarteten Erträge und den aus assen er⸗ pollen? die in 3 13 Nr. 2 bezeichne len Schusdzinsen nur Els jur 14000 4 sonstiges Einkommen. Da 195 v. H. des Arbeits. der . tritt dadurch nicht ein, ba ez sich nichl um di N az Kleinbahnwesen, 4 hefondren. niage zu Artikel des genannten, Vertrags entbasten, . die sedoch für perlraulich erklart wurden; er Höhe von 150 * abgegolten sein. Des näheren wird auf die Vei⸗ ,,, r hißich ng nach 8 TJ Abs. 2 aber Frage des materiellen Ginkommensteuerrzchts, fondern nur darum g Wabmmehmüun gener preusßischen verkehrgpolitzschen Interessen. Bas Karitel 1 Hieser Anlage, handelt von bet Abtretung and, us. ar . . dem 9. d. Hi., eine umfaffende Dar⸗ spiele zu 85 48 und 5 derwiesen. b d Q e äh. 2 wish Fi R 180 ausmachen, fo ist handelt, ob ein Bezug der vereinfachten Cinkbmmenfteuer unierliett mnabefent erer Berßandlüng ber Tartffragen, Fezüglich der au Feutung der Gruben und Snthält in seinen 58 bis 3 zun achst nahere ch Ii. ,,,, Ist der Steuerpflichtige verheiratet, so tritt regelmäßig eine ihm vom Arheitslohn nichts gekürzt worden. Das sonstige oder zu veranlagen ö. das Reich übergehenden Wasserstraßen, Bestimmungen über den Umfang der Abtretung. Im !. ist. sodann e un l , , , ne. n,. Cen ich el ler engl . weiter? Ermäßigung! un *I M im Jahre, also bei 51 n. y, n,, wird veranlagt, und zwar mit 14 000 6. He u Artikel J. 3. Eg wird vorgeschlagen, den 8 23 Abf. z z d Ängesegenkesten der Sec fen sowie der Häfen, Fähren und folgendes, bestimmt: „Der französische Staat erm irbt as Eigentum 1 . . zugänglich ge , ,, Len e ier hmm, ö w . ei ii Lion . a. ,, . J dei here genden g ,,,, Anfchliehend an die Rede des Reichstanslers beschäftigtz sich der om geltenden e t iese E igung auch dann ein, wenn 'das mnbgesamt nur fach e abzusetzen, rten, die durch den Wegfall der im s 36 Abf. 1, 2 vorgeseh chan d wstraken, . ö ] h) se⸗ ten Leg gegenwärtigen Vertrags Ausschuß mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aende⸗ die Ehefrau selbst Arbeitslohn benieht 6 daher 2 Kürzung ihres el , d , r, mäßlgungen Fei gem fen Ginkommensgrenzen entstehen, a Kraft fahriresen, 'n, ,,. * . h . ce, , acer ele. ,,, . .

eigenen Arbeitslohns die Ermäßigungen ebenfalls berückfichtigt . A. der in den ersten 19 Monaten eines Jahres nichts gleichen, nicht überall erfüllt. Da allen in Frage kommenden Füllen . 36 zuftfahrwesen. w . z ] ; 5 vH des steuerbaren Einkommens b

werden. Im Interesse der Vereinfachung Hen der Entzvurf erg . . . , ,, . Dömer urch eine einhzitliche Faffung überhaupt r. Rechnung; getz ö ii lll tl schaft, 7 at bal . , . ö gilde er Le r nen eines r m ene für die Besteuerung

über diesen nicht bedeutenden Ausfall an S m in diesen beiden Monaten werden kann, ist beabsichtigt, den notwendigen Ausgleich im Ver⸗ i Enteignungssachen; ö., ö . . ö J , heren fiel ber hinken nnn nun gesgeattetes Binkomme el. ö. i . 5 Rea. ist fallen gelassen worden. Die Erhöhung der Steuer wird durch

teuern hinwegsehen o 660 M sonst ö . 2 . 5 zu sollen. nkommen gehabt. Ihm, sind jeden gibnungswege vorzunchlnen. Die Aenderung zu b ist redakkionellt . chwen ; - : II. 2 ĩ ini i if . französi ĩ . ; ; dem Landwirtschaftsminister ium zwischen der deutschen und der anzösischen Regierun lid einde r del Hef euetung den Wi lden bencinkommeng in den

iges Ei n, ,. . Monat l . N Für jedes minderjährige zur Haushaltung zählende Kind gesamt also 270 M einbehalten worden. Ver lagt . 1 ) V ; ; . ö fran . vis Ifen pe lingt * Ee er fentliche ĩ 6 j . anlagt wird er Zu Artikel 1, 4. Nach dem geltenden bon frwaltung der Angelegenheiten der nicht auf. das Reich üher⸗ Die französische egierung angt, da r säam ; ab Ee eher' Harche einen neuen g 7 eihweife autgeglichen.

ital⸗ g'hbenden Wasserläufe J. Srdnung einschließlich, der DRäfen, auf der deulschen Sonialpersicherung beruhenden Renten 8 aer g den e hrterun z . vin t e en . 383

tritt eine weitere Ermäßigung um 189 Æ im Jahre, also bei m „, von denen an sich 1900 16 Steuern euerp kürzeren Berechnungsperioden um 90, 5, 15, 33 unb 6.60 A sind. An Errnäßigungen ste ĩ na he, dem g flichtigen in einen el i ĩ ü is ei ü j 6 . 2. 5 6 nicht . Kinder, die eigenes Arbeitzein 2X 129042 8 aj 2 ö hh . 2 . frtragstgher, unter den dort bes . ö ö gr ide e g re, ö. er. a , m, , ie ,,, 5. . k wurde eine Arbeitskommission aus 12 Mitgliedern 3 ,, J e l ne ee ,, , e de l.

. solch . ermahzi 9 Id um so daß er äufe ; * erubenden kngppschaftlichen, Invaliden, Witn'en un egen alt sind un . Arbeitseinkommen beziehen. . nur 1000 50 ß 350 M zu zahlen hat. . 9 die Wahrnehmung der preußischen wasserwirtschaftlichen ö Grüßenpersönals die zu errechnenden. Meeren abgz ührt

Nach geltendem Rechte hat der Arbeitgeber den Familienstand Bei nichtstandi af i : ; ger Beschäftigung gelt . x Int ügh ch i . deutsche Regierung legt d f d des Wort⸗ J äftigung gelten für den Fall, daß außer f die si treffen bezänlick der auf dag Flesch übergehenden Wasfer, werden. Die Teutsche Negierung legt da . mi . Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

estzustellen; dabei sind auch innerhalb eines Jahres eintretende Arbeitslohn noch sonftiges Ein i ĩ 4. a. . . n ü Emmen vorhanden ist, bie borstehende rechn raßen sowie di ü t frags lautes, der Stellung und des gusammenhan ö h e. . een , usführungen entsprechend; guch hier sind also D,, . en von 6. , ausländischen ö eich und ö 6 . Bestimmungen deg Friedensverkrags, namentlich mit 524 der Anlage maßzregeln. des Arbeitnehmers für ein Kalenderjahr am 1. Oflober bes se⸗ n on en, die ju dem sonstigen Ginkommen in wirtscheftlicher Be. wird dagegen die . keuer, da hier eine Veranlagun fetch. . JJ * zu Ärtitel zs. den 4 dahin gus, daß nir dig von dem Persenal Dem Reichsgesundheitsamt ist der Aug bruch der Maul- weil vorausgegangenen Kalenderjahr maßgebend sein soll 6 . 3 ben, sonstigen Ginfammen aböuseten., In ltzigeg findet sr n ben guf ihren Latfachtithen werng feigenben sales, P Wegeange legenheiten. erworbenen Alters, und Invalidenrenten, soweit deren Zahlung dem und Klanenféu che vom. Schlachtviehhofe in München am n . ö. rüchsichtigung der Grund sätzt, die nach ken § 13 und 35 kh erhoben. Nach dem jeKigen Wortlaut deg d. . könnte 9. in en ö. entftacchend sind die auf. Gesetz beruhenden Eigentümer der absutretenden Gruben obliegt, von dem franzäsischen 26. Juni gemeldet wörden. 3 , a r . 58 49 . r r nf, die im Jahre 141 von Di kor tet rc e . erinner . Ministers der öffentlichen r n ander weit zu Stage , an mf, nur insoweit an ihn die J ö. nr Ifrpeitaeße ö ar eg ,,, . ten Cintommeng) erreicht werden. ä entrichtet ist, erst im J 2 bnet en. VM a Und zwar den Gesichtspunkten, die fie den Staass, mathematischen RNeserhen abzuführen seien . 1 r J n , , d, ,, ern r l ee ö b J fung, ob : re, Einkommen unter ie, vorgeschlagene neue Fa bezi wohl au ; ebertragun ( a bis faeführten Angelegen⸗ auf Auszahlung säm e mathematischen Reserven des Saarbrücker Havanna, währen Mona uni 3 älle infolge . . . kee ändert unter s bis heute wren, d, ; 1 ene ber woc den d 9 ng ö ? hlngewiesen, le zum

f den Minsster fa del und Gewerbe berücksichtigt die Knappschaftsvereins a berteter wen ,

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