1921 / 149 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jun 1921 18:00:01 GMT) scan diff

38. 266833.

1921.

Leipzig. 9/6 1921.

kate. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

proklamation

9/6 1921.

Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

Gra vjitä

916 1921.

Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

Bklumenzauhen

266829. J.

Bockbein

. 4 1921. Fa. Julius Jahl, Mannheim. 956

Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabrikate. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak.

9848.

29 4 1921. Stephan Niederehe Sohn G. m. b. S., Marburg a. d. Sahn 9/6 1931

Heschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Rauchtabak und Kautabak. Waren: Rauchtabak, Kautabak, Zigarren, Zigaretten, Schnupftabak.

13,123 1920. S. 916 1921.

Heschäftsbetrieb: handel mit Zigaretten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauchtabak, Kau- und Schnupftabak, Zigarillos, Ziga⸗ rettenpapier.

Zigarrenfabriken und Import⸗

P. 18346.

171 1921. Fa. Carl Phillips Wwe., München. 9.6

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von 25/4 199 ins Tabakfabrikaten. Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate, . S. Kreßler, Leipzig, Goethestr. I. ö jj tt ie , * tte 99 6 ö ( 7 . digaret . ; Bigare , k Geschäftsbetrieb: Vertrieb aller Tabakfabrikate. . Waren: Sämtliche Tabakfabrikate. 38 266834. P. 18384. KJ 38. 266843. R. 24802.

Knospenzauber

3/2 1921. Moritz Prescher Nchfg. A.⸗6., Leutzsch⸗

Heschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri⸗

266835. P. 18553,

21.3 1921. Eduard Palm, Berlin, Lindenstr. 27.

Heschäftsbetrieb: Vertrieb aller Tabakfabrikate.

266836. P. 18554.

AlI.3 1921. Eduard Palm, Berlin, Lindenstr. 27

Heschäftsbetrieb: Vertrieb aller Tabakfabrikate.

26 6837. P. 18555.

38.

21.3 1921. Eduard Palm, Berlin, Lindenstr. 27.

9/6 1921. gasse 1. 9/6 1921. . Heschäfts betrieb Vertrieb aller Tabakfabrikate, sHeschäftsbetrieb: Vertrieb von Zigarren. Waren: Waren: Sämtliche Tabakfabrikate. Zigarren.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Dunck von8 P. Stankiewicz⸗ Buchdruckevei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburger Straße 14.

Schifferstadt (Rheinpfalz). 9.6 1921.

Waren: Rauchtabak und alle sonstigen Tabakfabrikate. 38. 266832. N

38

kKunsipflege

2AlI.3 1921. Eduard Palm, Berlin, Lindenstr. 27.

2173 1921. Eduard Palm, Berlin, Lindenstr. 27. 9/6 1921.

Heschäftsbetrieb: Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

38.

23514 1921. Popower C Co., Berlin. 916 1921. Heschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Zigaretten, sowie sämtlichen Tabatfabrikaten. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

38

8/4 1921. 9/16 1921.

Heschäftsbetrieb: Waren: Alle Tabakfabrikate.

gf. Eenn)9 *

17/12 1920. Nenomee⸗Zigarettenhülsen⸗Fabrik G. m. b. H., Berlin. 9/6 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarettenhülsen, Tabak, Zigarren, Zigaretten, Zigarren- und Zigaretten⸗ spitzen. Waren: Zigaretten hülfen, Zigarettenpapier, Zi⸗ garettenstopfer, Rauchtabak, Zigaretten und Zigarren, w Zigarren⸗ und Zigarettenspitzen, Kau- und Schnupftabak.

Daidmanns sehutz

5/2 1921. Franz Richter, Bonn a. Rh., Rathaus⸗

38. 266830. K. 37233 8 Schirmhaus 28.4 1921. Klein's Tabaksabriken o. 5. G.,

38. 266845.

elko

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrik und Tabakhandlung. 9/6 1921.

10633. ** 266838. P. 18556.

9/6 1921. .

Geschäftsbetrieb: Vertrieb aller Taba kfabrikate. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

38. 266839. P. 18557.

Ralio

Vertrieb aller Tabakfabrikate.

P. 18662.

Powergco

266849.

266 841. P. 18644.

Ehn? Un Recht

5. Preßler, Leipzig, Goethestr. 1.

Vertrieb aller Tabakfabrikate—

P. 18668.

Indienschat⸗

266842.

Herstellung

Zigarettenpapier, Zigarettenstopfern,

266844.

GHeschäftsbetrieb: Zigarren und Zigarettenfabrik Waren: Rohtabak, Rauch-, Kau- und Schnupftabak Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Zigarettenpapier.

S. 19610. 38.

12711 1920. F. Syrowatka A.⸗G., Bruchsal i. B.

266846.

S VV

25/2 1921. Fa. Walter Seidel, Bien 1921. özbaden

9

Wweschäftsbetrieb: Handel in Tabakfabri

ren: Zigarren und Zigarillos. aten

217191920. Johannes Schirp G. m. b. S., Aachen. 9/6 1921.

Tabakfabrikate.

1855 1921. 9/6 1921.

Heschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Ziga— retten. ;

Solodoff C Co., Frankfurt a. M.

1921.

Ausnahme von Zigaretten. Waren: Zigarren.

und Vertrieb von 38.

Bünde i. Westf. 9/6 1921.

R. 25060. Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak.

27162.

38. 266849. Sch.

ö. Ing. Grat G00rg r 9 1 3,1 1921. Za. Sint. Schlichting, Hamburg. 96

Geschäftsbetrieb: Vertrieb aller Tabakfabrikate mit

266850. St.

Musenmeister

28/4 1921. Steinmeister & Wellensiek, m. b. S.

10808.

Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von

38. 266851.

T. 11302.

Tino Pattiera

29,11 1929. Tabat⸗ und Zigarettenfabrik „Anita“

Martha Tenenbaum, Dresden⸗A. 9/6 1921.

38. 266848.

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrik. Waren: Sämtliche

38. 266847. S. 20328.

DO Bezug drein Alle Pofstanstalten n ben Postanstalten umb

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilungen. , 3 über vorübergehende Herabsetzung oder Aufhebung von

öllen. 644 über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kohlen⸗ steuergesetzes. k . Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Ein⸗ und

weschäftsUbetrieb: Tabak- und Iigateh— Waren: Roh⸗, Rauch-, Kau⸗ und Schnupstabat, ren, Zigarillos, Zigaretten, Zigaretten papier, 3

und Zigarettenspitzen, Tabakspfeifen, Tabak! Ausfuhr von Kriegsgerät, vom 22. Dezember 1920. (Beutel, Etuis). Verordnung auf Grund des Artikels 45 Abs. 2 der Reichs⸗

verfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffent⸗ 38. 266852. Ill

lichen Sicherheit und ,. Maßnahmen. Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Durchführung des Artitels 253 des Friedes vertrags. . Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Zölle für Gerb⸗ stoffe, Gerbstoffauszüge und Weinhefe. . Verordnung über Au hebung des Verbots des gewerbsmäßigen Handels mit getragenem Militärschuhwerk und den sonstigen gebrauchten Heeresgütern aus Leder. . 8, , . betreffend Genehmigung einer neuen Misch⸗ rern, 3 . . Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 64 des Reichs⸗

esetzblatts. ö. . Grste Beilage. K Nachweisung über , , ,, und verbrauch im 1. bis 2. Viertel des Betriebjahes 1950/21. . . Preußen. V Ernennungen und sonstige , .

1

Erlaß, befreffend die Anwendung des vereinfachten Enteignung s⸗ 3 bei der Erweiterung des Ostfriedhofs der Stadt uben. Bekanntmachung, betreffend Abhaltung eines Lehrgangs zur Ausbildung von Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrerinnen in Spandau 1922. . Aufhebung von Handelsverboten. Handelsverbot. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 40 der Preußischen esetzammlung. . 4 31 .

4/4 1921. Ulema Cigarettenfabrik F. W. K Co., Dresden. 9/6 1931.

Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabritation. Zigarren, Zigaretten, Rauch, Kau⸗, Schnupftaba garettenpapier.

38. 266853. P.

29/12 1920. Peter Wegerhoff, Crefeld, Neue Linnerstr. 41. 9/6 1921. Heschäftsbetrieb: Her⸗ stellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Rohtabak, Zigarren, Ziga⸗ retten, Kau⸗ und Schnupf⸗ tabak, Zigarettenpapier.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bei der Reichsbank. find ernannt: die Reichsbank— inspektoren Lan ge und Schirmacher in Danzig zu Reichs⸗ bankkassieren.

18. gas534. M.

66S

114 1921. Walter & Dietz, Oestringen 9/6 1921.

Geschäftsbetrieb: Zigarren- und Rauchtabt Waren: Zigarren und Rauchtabak.

Dem Königlich bulgarischen Konsul in München Neikoff, dem finnischen Vizekonsul in Kiel Arp und dem brasilianischen Vizekonful in Berlin Birnbaum ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Gesetz

über vorübergehende Herabsetzung oder Aufhebung von Zöllen.

Vom 21. Juni 1921.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

38. 266855. b. h 6

81 . Die Reichsregierung wird ermächtigt, im Falle eines dringenden virtf er r ö für bestimmte Warengrten vorübergehend die Zölle des allgemeinen Tarifs bis auf die am 31. Juli 1914 gültig gewesenen Vertragszölle herabzusetzen oder, sofern die Waren an diesem Tage vertragsmäßig zollfrei waren, ganz aufzuheben.

Horklazsł

20,4 1921. Fa. L. Wolff, Hamburg. 6 HSGeschäftsbetrieb: Zigartenfabrit und Han Rohtabak und Tabakerzeugnissen. Waren:

2. Zigaretten, Zigarillos, Kaus, Rauch-, Roh⸗ und Diesea 93 tritt mit pen Cee der Verkündung in Kraft und

J . am f. Juli Ti auer Kraft 38. 266856. B. Bad Mergentheim, den 21. Juni 1921. 6 Der Reichsprãsident. 6 ͤ ͤ Ebert. E 1 V Der Reichsminister der Finanzen. 27,4 1921. Fa. L. Wolff, Hamburg. Dr. Wirth.

Gesetz K über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kohlensteuergesetzes.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrit und Ha Rohtabak und Tabakerzeugnissen. Varen I gh etten, Zigarillos, Kau‘, Rauch⸗, Roh un tabak.

(S in de iden Beilage. (Schluß r folgenden Vom A. Juni 1921.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

betragt diertelsahrlich 0 Me ebmen estellung am fim Berlin auer fur Selbstabholer auch bie Geschatts ftelle j a8. Wah eluusftrahe dtr. 32. Einzelne Nummern kosten 1 Mt

Nr. 149. VcαemTußa-. verlin, Mitwoch, den ꝛ3.

Der

8 *

gelten 9

Minenwerfer aller

Deutscher Reichsanzeiger Freußischer Staatsanzeiger.

cx e e ti e e 2 e e e e e e 2 e e e e i e ee e e e . er . Anzeigenprels für ben Raum einer h gespaltenen Einheits. 5 *. n

hege wirb auf r* ag von g0 v. H.

einer 3 gespaltenen Einheits zeile 8, 80 Mie en Anzeigenpreis ein Teuerungs-⸗ oben. Anzeigen nimmt an⸗

e Geschäftsstelle eichs⸗ unb Staats ert. rlin Sw as, Witheimfstraße Nr. 32 ai .

umi, Abends. Poftschecttonto: Bertin A824 1921

wm , -

Artikel . ;

Die Gültigkeitsdauer des Kohlenstetzergesetzes vom 8. April 1917 (RGBl. S.

O) wird bis zum 31. März 1922 verlängert. Arti kel M. sz 6 erhält als zweiten Absgtz folgende e, Der Reichsminister der Finanzen ist ermächtigt, mit Zu⸗ stimmung des Reichskohlenrats und des Reichgrats für einzelne Bergbaubezirke und einzelne Brennstoffsorten die Kohlensteuer zu ermäßigen. .

Artikel III.

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1921 in Kraft. Berlin, den 27. Juni 1921.

Der Reichspräsident. Der Reich her, 3 er Reichsminister der Finanzen. Dr. Wirth.

Gesetz

. Abänderung des Gesetzes, betreffend die Ein⸗ und Ausfuhr von Kriegsgerät, vom 22. Dezember 1920.

Vom 25. Juni 1921.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlofsen, das mit

Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

An . von Kriegsgerät, vom 22. Dezember 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3 treten die folgenden Vorschriften .

elle des Gesetzes, betreffend die Ein- und Ausfuhr

. 51. . Die Einfuhr von Waffen, Munition und Kriegsgerät jeder Art ist verboten t be e gilt für die Anfertigung und Ausfuhr von Waffen, Munition und Kriegsgerät jeder Art für fremde Länder.

5 2. ; . Als Waffen, Munition und Kriegsgerät im Sinne des Artikels 1 gende Gegenstände:

schütze (Kanonen, Haubitzen und Mörser) jeglicher Art. . nr. . und feststehende Lafetten für Beschütze jeglicher Art. e n, aller Kaliber, umfassend: 2 Pa⸗ , . neben Pulver, Zünder, Granatfüllung und Schlagrohre. Finzelteile von Geschützmunition aller Kaliber. . cn n und Arten, ihre Lafetten nebst Zubehör. .

Minenwerfermunition aller Kaliber und Arten.

Maschinengewehre aller Art mit ihren Fortbewegungs⸗

mitteln sowie militärische Handfeuerwaffen.

. zee 0 Munition für den Gebrauch der unter 7 enannten Waffen.

Franaten aller Art und Typen, militärische Blendfeuer, militärische Leuchtgranaten, Flammenwerfer, militärische Gas⸗ und Rauchapparate.

Tank⸗ und Panzerwagen.

Militärische Traktoren, d. h. alle Arten von Fahrzeugen

und Loren mit Selbstantrieb, die speziell militärischen wecken angepaßt sind, nebst den dazu gehörenden An⸗ i

Militärischen Zwecken dienende schädliche Gase und Schutz⸗

einrichtungen gegen solche.

Militärpulver; Sprengstoffe mit Ausnahme derjenigen für

Bergbau und andere wirtschaftliche Zwecke.

Militärische Scheinwerfer. . Feld ⸗Fun kentelegraphen⸗Anlagen und andere Arten mili⸗

färischer Anlagen für Uebermittlung, Empfang und Auf⸗ fangen von Signalen.

Geschützvisierungseinrichtungen, rn eren mili⸗

tärische Entfernungs⸗ und Schallmeßgeräte.

Militärische Beobachtungswagen, militärische Beobachtungs⸗

leitern und Zubehör dazu.

Militãrische optische Instrumente.

Militärwagen, soweit nicht bereits unter 17 erwähnt.

Militärisches Pferdegeschirr.

Panzerzůge. J , . Backerelen. Feldbãckereien.

Militärische fahrbare Küchen.

Militärische fahrbare Werkstätten.

Lanzen, Bajonette und militärische Säbel. Militärische Ausrüstungsstücke für Soldaten aller Waffen. Für Kriegszwecke besonders eingerichteter Stacheldraht ein⸗

schließlich der dazu gehörenden Stützen und anderer Ver⸗ teidigungsgerãte.

Alle militärischen Werkzeuge zum Gebrauche durch Truppen einschließlich des militärischen Miniergeräts. ö Militärische Pontons und Sondergeräte für militärische Brückentrains.

. Munitionskisten und Packkästen, die besonders für die Be förderung und die Aufbewahrung von Kriegsgerät ein⸗

erichtet sind eschützlafetten und Unterbauten sowie maschinelle Ein richtungen n , elektrisch oder mit Handantrieb) für die Schiffsartillerie.

obliegenden Anmeldepflicht nachkommen, wir

Vom 1. Zul 1921 ab betragt der Bezugspreis fur bas viertetjährlich als Beilage zum Reichs. und Staats anzeiger erscheinende Posth tat; ; 2 jãhrlich 8, 860 Me. drei Mark 60 Pf. und für die Einzetnummer 90 Pf.

33. Alle zur Leitung der Schiffsartillerie dienenden Apparate einschließlich der Feuerleitungsgeräte, militãrischer Visierungs⸗ einrichtungen und militäri ,

34. Panzerplatten und Geschützschilde.

35. Torpedoz. ö .

36. Hefechtsköpfe und Uebungsköpfe für Torpedos.

37. Torpedopistolen, Zündladungen und Netzscheren.

35. Torpedokreisel. .

39. Torpedorohre und militärische Maschinenanlagen in Ver⸗ bindung der Torpedoanlagen, .

. Alle Instrumente, die zur Leitung der Torpedowaffen dienen, einschließlich militärischer Ziel⸗ und Richtapparate.

41. Unter seeboots⸗Sehrohre. ö.

12. Verankerbare Seeminen, umfassend Gehäuse, Verankerung, Sinkeinrichtung, Sprengladung, Pistole- und Zündladung.

453. Nichtperankerbare Seeminen. ; .

44. Einzelteile von Seeminen aller Art einschließlich der Ab⸗ feuerungseinrichtung. .

t5. Tiefenladungen und Einzelteile dabon. .

145. Einzelteile von festem oder beweglichem Unterwassernetzschutz.

47. Militärische Flackerfeuer, Lichter und Signalapparate aller Art für Marinezwecke.

48. Sprengladungen für Marinezwecke.

19. Torpedo⸗Ausstoßladungen. . K

59. Munition gaufzũge und Ladeeinrichtungen für Marineartillerie.

51. Mechanische und elektrische Abfeuerungseinrichtungen für

Maxineartillerie und Torpedorohre. .

532. Militärische Finxrichtungen zu Unterrichtenwecken, zur Aus⸗ . von Personal im Marine⸗Artillerie⸗ und Torpedo⸗ wesen.

5 3.

Als zmilitärische im Sinne des Artikels 2 sind nur solche Gegenstände anzusehen, die sich infolge ihrer kriegerischen Zweck bestimmung in Art und Form von den zu friedli hen Zwecken be— stimmten Gegenständen gleicher Benennung unterscheiden.

84. . . . Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark bestraft. . ö Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Berlin, den 26. Juni 1921. Der Reichspräsident. Ebert. Der Reichsminister des Auswärtigen. Dr. Rosen.

Gero rdnnng

auf Grund des Artikels 43 Abs. 2 der Reichsver— fassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öf ah, Sicherheit und Ordnung nötigen Maß— nahmen. Vom 21. Juni 1921. §1.

Die 3 vom 24. März 1921 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 253), betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung nötigen Maßnahmen, wird für den Um⸗ fang der Provinz Sachsen mit Ausnahme der Kreise Bitterfeld, ieh (Stadt, Halle (Stadt). Mansfelder Gebirgskreis, Mans felder Seekreis, Merseburg, Querfurt, Saalkreis, Weißen⸗ fels (Land) und Weißenfels (Stadt) hiermit aufgehoben.

2. Diese Verordnung tritt ur Wirkung vom W. Juni 1921 in Kraft. Bad Mergentheim, den 21. Juni 1921. Der Reichspräsident.

Ebert. Der Reichskanzler. Der Reichs minister des Innern. Dr. 3 Dr. .

Verordnung

ur Aenderung der Verordnung zur nn, n, es Artikels 258 des Friedensvertrags vom 6. Apri 1921 RGBl. S. 478).

Vom 20. Juni 1921.

8 1

Die im 5 1 der Verordnung zur Durchführung des Artikels B8 des Friedensvertrags vom 6. April 102 em S. 478) für die Anmeldung der dort , Gegeastände gesetzte Frist wird bis zum 15. August 1921 verlängert.

. Allen Personen, welche innerhalb dieser Frist der ihnen Straffreiheit wegen Versäumung der bisher gesetzten, am 1. Juni 1921 ab⸗ gelaufenen Frist gewährt. Soweit Straffreiheit gewährt wird,

*