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Das geschieht unendlich oft. Ich muß es durchaus zurückweisen, daß ein Interesse daran bestehe, totkranke Menschen, wie Sie es anterstellen, ins Gefängnis hineinzubringen. Ich wüßte nicht, wem zuliebe so gehandelt werden sollte.
Im übrigen will ich darauf hinweisen, daß die Grundsätze der Menschlichkeit nach meiner Ueberzeugung in weitestem Umfange in unserer Justiz zur Geltung gebracht werden müssen. (Zurufe bei den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Vereinigten Kom⸗ munisten), unbeschadet allerdings der Autorität und der Strenge des Gesetzes, wo es notwendig ist, das Gesetz wirksam zur Geltung zu bringen. Das ist die große Aufgabe einer Justizpflege und einer neuen Gesetzgebung, diese beiden Gesichtspunkte, die der Majestät des Rechtes und der Rücklicht auf die Menschlichkeit, mit⸗ einender in Zusammenhang und zum Ausgleich zu bringen. Das von mir vorbereitete Gesetz über die Vollstreckung wird sich be⸗ mühen, beiden Gesichtspunkten in vollem Umfange Rechnung zu tragen. (Bravo!)
Auf weitere Bemerkungen des Abg. Dr. Rosenfeld ent— gegnete der Reichsjustizminister Schiffer:
Daß der Herr Abgeordnete Dr. Rosenfeld die Klassenjustiz beim Etat des Reichsministeriums des Innern abbauen will, ist jedenfalls eine merkwürdige Vermischung der Zuständigkeit. Mit Rücksicht darauf, daß mein Etat gar nicht zur Debatte steht, kann ich mich wohl auf die Feststellung beschränken, daß die Annahme des Herrn Dr. Rosenfeld, als ob auf Ergreifung der aus den Kapp⸗Unruhen verfolgten Personen keine Belohnungen ausgesetzt seien, irrtümlich ist. Auf die Ergreifung der größten Anzahl dieser Personen sind Belohnungen in außerordentlicher Höhe ausgesetzt worden. (Zurufe von den Vereinigten Kommunisten. — Herr Abgeordneter Hoffmann, wenn Sie die alten Witze, die nur noch Witze sind — daß sie nicht wahr sind, wissen Sie ja ganz genau
(erneute Zurufe des Abgeordneten Hoffmann Berlin) — Sie Kerden damit noch weniger Effekt machen (Andauernde Zu⸗ rufe des Abgeordneten Hoffmann Berlin) — Sind Sie dabei
gewesen, Herr Hoffmann? Sie müßten Straffreiheit für die Wiederholung solcher törichter Behauptungen erbitten. (Heiterkeit rechts. — Zurufe von den Vereinigten Kommunisten.)
Also ich betone: es sind Belohnungen ausgesetzt worden. Es ist doch nichts als ein dialektisches Kunststück, wenn man sagt, es müßten auf den Kopf des Herrn v. Jagow 500 000 Mark Be⸗ lohnung gesetzt werden. Denn nicht auf den Vermögensstand des Verfolgten kommt es an, sondern auf die Vermögenslage derer, die sich eventuell die Belohnung verdienen wollen.
Im übrigen genügt es, die vollkommen beweislosen Vorwürfe gegen die Unabhängigkeit unserer Richter kurz zurückzuweisen. Es ist auch nicht der Schatten eines Beweises dafür beigebracht worden, daß die Richter abhängig sind von den Wünschen ihrer Vorgesetzten. Wer unsere Justiz nach ihrer ganzen Geschichte wie in ihren einzelnen Persönlichkeiten kennt, weiß, daß dieser Vor⸗ wurf in der Tat objektiv durchaus unrichtig ist. (Bravo! in der Mitte und rechts.)
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Ge⸗ , betreffend die Neuregelung der im § 68 1bs. 1, im §74a Abs. 2 Satz 1 und im 5756 Satz? des Handelsgesetzbuchs, sowie im § 133ab Abs. 1 der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen, nebst Begründung zur Beschluß⸗ fassung zugegangen.
Die im Handelsgesetzbuch und in der Gewerbeordnung bei der Regelung des Dienstverhältnisses der Handlungsgehilfen und der technischen Angestellten vorgesehenen Gehaltsgrenzen stehen, wie in der Begründung ausgeführt wird, mit den gegenwärtigen Gehaltsverhältnissen nicht mehr in Einklang. Dies trifft einmal u für die Vorschriften des 5 68 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs und es 5 133 ab Abs. 1 der Gewerbeordnung, wonach die im 5 67 des Handelsgesetzbuchs und im 5 133aa der Gewerbeordnung ent⸗ haltenen Schutzvorschriften keine Anwendung finden sollen, wenn der Angestellte ein Gehalt von mindestens fünftausend Mark für
das Jahr bezieht. Es gilt ferner für die Gehaltsgrenzen von
fünfzehnhundert Mark und achttausend Mark, die im 5 74 Abs. 2 Satz 1 und im 5 756 Satz? des Handelsgesetzbuchs für die Zu⸗ släfsigkeit des Wettbewerbsverbots und für die Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der sogenannten Korenzentschädigung bestimmt sind. ; ;
Von den Angestelltenverbänden ist der dringende Wunsch ge⸗ äußert worden, diese Gehaltsgrenzen den gegenmãärtig tatsächlich ezahlten Gehältern anzuupassen. Dieser Wunsch, der auch in lrbeitgeberkreisen als begründet anerkannt wird, trägt seine Be⸗ rechtigung ohne weiteres in sich. Die grundsätzlichen Fragen, zu denen die Beschränkung der Vorschriften des 5 67 des Handelsgesetz⸗ buchs und des 5 133 22 der Gewerbeordnung auf Angestellte mit einem bestimmten Höchstgehalt sowie die Vorschriften über das Wettbewerbverbot etwa Anlaß geben, können naturgemäß nur im Zusammenhange mit der Neuordnung des Arbeitsrechts ihre Erledigung finden. Die Neuregelung der Gehaltsgrenzen ist nicht in demselben Maße von dieser Neuordnung abhängig. Sie kann auch nicht mehr zurückgestellt werden, da die Schutzvorschriften in ihrer gegenwärtigen Fassung nur noch einem so kleinen Kreise von Angestellten zugute kommen, daß sie fat als be⸗ deutungslos bezeichnet werden müssen. Daß eine solche Vorweg— name der Gehaltsgrenzenfrage zweckmäßig und erwünscht ist, entspricht der übereinstimmenden Ueberzeugung der beteiligten Kreise. . 1 Bei Prüfung der Frage, in welchem Maße eine Heraufsetzung der Gehaltsgrenzen notwendig ist, um den Schutzvorschriften wieder die Bedeutung zu sichern, die ihnen ursprünglich inne⸗ wohnte, wird es in erster Linie darauf ankommen, in welchem Grade die Gehälter der Angestellten tatsächlich gestiegen sind. Da⸗ neben wird die Veränderung in der allgemeinen. wirtschaftlichen und sozialen Lage der Angestellten zu berücksichtigen sein. Der vorläufige Reichswirtschaftsrat hat durch einen Beschluß des sozialpolitischen Ausschusses vom 17. März 1921 zu dieser An⸗ gelegenheit Stellung genommen. Nach eingehender Prüfung aller in Betracht kommenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen hat er einmütig die Heraufsetzung der Gehaltsgrenzen im 8 68 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs und im 5 183 ab Abs. 4 der Gewerbe⸗ ordnung auf dreißigtausend Mark, im § 74a Abs. 2 Satz ] des Handelsgesetzbuchs auf zwölftausend Mark und im 5 756 Satz 2 daselbst auf vierzigtausend Mark befürwortet. Der Entwurf schließt sich diesem Gutachten an. Er schlägt demgemäß, ohne da⸗ mit einer Neuregelung der Gehaltsgrenzen auf anderen Gebieten, jrrbesondere im Reihte der Angestelltenversicherung und der Arbeitszeit der Angestellten, vorgreifen zu wollen, eine ,. setzung der Gehaltsgrenzen auf die vom Reichswirtschaftsrat als angeniessen bezeichneten Beträge vor,. .
Dem Zwecke des Gesetzes entspricht es, die neuen Vor⸗ schriften auch auf die vor seinem Inkrafttreten vereinbarten Kün⸗ digungsbedingungen und Wettbewerbverbote für anwendbar zu erklären. Für die Regelung der Uebergangsfragen ist eine ge⸗ trennte Betrachtung der Küdigungsvorschriften und der Vor⸗ schriften über des Waabewerbverbot angezeigt.
14. Die Kündigung. Sofern durch eine Kündigung das Dienstverhältnis bei dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits be⸗ endet war, muß es hierbei naturgemäß sein Bewenden behalten. Ist die Kündigung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erklärt, die nach 6 oder Vertrag maßgebende Kündigungsfrist aber noch nicht abgelaufen, so soll die i unn vom Inkrafttreten des Gesetzes ab nach den neuen Vorschriften beurteilt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als einmonatigen Kündigungsfrist gilt demnach gemäß § 67 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, § 133 aa Abs. 4 der Gewerbeordnung als nichtig, und die mit dieser kür⸗ zeren Frist ausgesprochene Kündigung wird erst zum Schluß des Kalendervierteljahrs wirksam G 66 des r dell ehm uh § 135 a der Gewerbeordnung). Eine Ausnahme ist jedoch dann am Platze, wenn mit einer einmonatigen „oder längeren Frist gekündigt und die Kündigungsfrist vor dem , , des Gesetzes be⸗ reits während eines ganzen Kalendermonats gelaufen ist. In solchen Fällen ist der Schutzzweck im wesentlichen bereits erfüllt. Es ast K daher hier nicht rechtfertigen, das unter dem bisherigen Recht gestaltete Rechtsverhältns nunmehr dem neuen Recht zu unterstellen. Die Rechtswirksamkeit solcher Kündigungen soll mit⸗ hin im Hinblick auf die Aenderung der Gehaltsgrenzen nicht etwa deshalb in Frage gestellt werden, weil die bedungene Kündigungs⸗ frist nicht für beide Teile gleich oder die Kündigung nicht für den Schluß eines Kalendermonats erfolgt ist (6 67 Abs. 1, 2, § 68 Abs. J des Handelsgesetzbuchs, 5 133 aa Abs. 1, 2, 5 133 ab Abs. 1 der Gewerbeordnung).
2. Das Wettbewerbverbot. Was die vor dem In⸗ krasttreten des Gesetzes rechtsgültig vereinbarten Wettbewerb⸗ verbote anlangt, so muß dem Prinzipal jetzt ebenso wie bei der Neuregelung des Rechtsgebiets im ihre 1914 (Artikel 3 Abf. 2 des Gesetzes vom 10. Juni 1914, RGBl. S. 209) die Möglichkeit ewahrt bleiben, ihre Weitergeltung dadurch zu sichern, daß er ich erbietet, den für die Wirksamkeit des Wettbewerbverbots neu aufgestellten Erfordernissen zu entsprechen. Als Mittel hierfür kommt die Erhöhung der dem Handlungsgehilfen e, , ver⸗ , Leistungen sowie die ir, oder Erhöhung der im 5 74 AÄbs. ? des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Entschädi⸗ gung in drehe, Im einzelnen gestaltet sich die Rechtslage nach den Vorschlägen des Entwurfs folgendermaßen: Uebersteigen die vertragsmäßigen Leistungen beim Inkrafttreten dieses Gesetzes den Betrag von , Mark nicht, so ist und bleibt das Wettbewerbverbot nichtig (6 74 a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs). Betragen die Leistungen mehr als fünfzehnhundert, aber nicht mehr als 3 Mark, so bleibt ein mit der Verpflichtung zur Karenzentschädigung verbundenes, also nach 5 14 Abs. 2 des Har e rng, verbindliches Wettbewerbverbot nur dann ver⸗ bindlich, wenn der Prinzipal, falls er nicht etwa eine Erhöhung der Leistungen auf über vierzigtausend Mark vorzieht, sich er⸗ bietet, die Leistungen auf über zwölftausend und entsprechend die Karenzentschädigung auf über sechstausend Mark zu erhöhen. y die vertragsmäßigen Leistungen den Betrag von acht⸗ tausend Mark (6 75 b Satz 2 des Handelsgesetzbuchs), dagegen nicht den Betrag von vierzigtausend Mark, so hängt die Gültigkeit des Wettbewerbverbots nunmehr davon ah, daß der Prinzipal sich er⸗ bietet, entweder die vertragsmäßigen Leistungen auf über vierzig⸗ tausend Mark zu erhöhen und sich damit die n. von der Entschädigungspflicht auch für die Zukunft zu sichern oder die Erhöhung auf über zwölftausend Mark herbeizuführen und dann daneben die im 5 74 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs org m ,, Entschädigung zu zahlen. Ist das Dienstverhältnis bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beendet, die Geltungsdauer des Wettbewerbverbots dagegen noch nicht abgelaufen, so ist für eine Erhöhung der dem Handlungsgehilfen zustehenden vertragsmäßigen Leistungen kein Raum mehr; der Prinzipal sichert sich in —ᷣ‚ Falle die Weitergeltung des Wettbewerbverbots durch das An⸗ erbieten, für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ent⸗ sprechend der Neuregelung der Gehaltsgrenzen die Entschädigung zu erhöhen oder, falls sie nach dem jetzt geltenden Recht nicht vor⸗ geschrieben war (5 75 Satz 2 des a d fer . fortan zu zahlen. Um dem Angestellten möglichst bald Gewißheit über die Weitergeltung des Wettbewerbverbots zu verschaffen, emp⸗ fiehlt es sich, für die Abgabe der dem Prinzipal vorbehaltenen Erklärungen eine Frist zu bestimmen. Als solche erscheint ein Zeitraum von drei Monaten, beginnend mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, angemessen. Zur Herbeiführung klarer Rechtsver⸗ hältnisse sieht der Entwurf ferner die schriftliche Form für die Erklärungen des Prinzipals vor. Nimmt der Angestellte das Er⸗ bieten des Prinzipals nicht an, so bewendet es bei den bisherigen Vorschriften.
Im Haushalesausschuß des preußischen Land— tags ist, wie W. T. B. berichtet, von dem Ministerium für Handel und Gewerbe gestern über die Explosion auf der Zeche,, Mont Cenis“ folgende Erklärung abgegeben worden:
Die am 20. Juni 1921 auf der Schachtanlage 113 der Zeche „Mont Cenis“ erfolgte Explosion hat die Fettkohlenflöze Guftav, Gretchen und Mathias in der östlichen Bauabteilung auf der 5. Sohle betroffen. In dieser Abteilung waren 20 Kohlenarbeiten (Abbau⸗ stöße), 2 Ortsquerschläge und 1 Abteilungsquerschlag in Betrieb. Sie war in der Unfallschicht mit 124 Mann belegt, von denen 82 auf die Kohlenarbeiten, 13 auf die Querschläge, der Rest auf sonstige Arbeiten entfielen. Die Bewetterung der Abteilung war den Verschriften der Bergbaupolizeiperordnung entsprechend so geregelt, daß jedes Flöz von der 5. Sohle seinen Wetterstrom erhielt und die Wetterströme über die 4. Wettersohle gemeinsam auszogen. Der Gehalt an Grubengas (Methan) betrug nach einer amtlich vorgenommenen Wetterprobe 020 υ0 CHa. Als Lampen wurden fast ausschließlich elektrische Lampen benutzt; der Steiger, die Wettermänner und die mit der Schieß— arbeit beauftragten Arbeiter hatten jedoch Sicherheitslampen lim ganzen fünf Personen). Kohlenstaubentwicklung war vor—⸗ handen. Zur Unschädlichmachung war allgemeine Berieselung in den Strecken an den Gewinnungspunkten und vor der Schießarbeit vor— geschrieben. Die hierzu erforderlichen Berieselungsanlagen und Be⸗ rieselungsschläuche waren vorbanden. Zur Durchführung der Be—= rieselung war in jeder Schicht ein Berieselungsmeister angestellt. Nach Aussage der Mitglieder des Betriebsausschusses ist die Berleselung richtig durchgeführt worden. Schießarbeit fand in ziemlich erheblichem Umfange statt. In den Kohlen⸗ arbeiten wurde nur mit, Sicherheitssprengstoff geschossen. Zu ihrer Vornahme waren zwei Schießmeister vorhanden. In den Querschlägen wurde mit Dynamit geschossen; die Schießarbeit durften hier die Häuer selbst vornehmen. — Durch die Explosion sind zunächst sämtliche Abbaupunkte auf den Flözen Mathias und Gretchen sowie die Orteéquerschläge betroffen worden. Ausläufer der Epplosion sind ferner nach Flöf Gustav und in den Querschlag auf der fünften Sohle gelangt. Außerdem sind die Nach— schwaden der Explosion infolge vorübergehender Störung der Wetterführung durch die Eryplosion in die Nachbarabteilung ge⸗ langt. Durch die Explosion sind im ganzen 82 Mann getötet und 9 Mann verletzt worden. Die mechanischen Wirkungen der Ex= plosien waren sehr stark. Die Ursache der Explosion ist zurzeit noch unaufgeklärt. Eine Schlagwetterentzündung ist aus verschiedenen Gründen unwahrscheinlich. Einmal sind nach der Epplosion Schlag⸗ wetteransammlungen nicht vorhanden gewesen; auch Klüfte, aus denen Schlagwetter xlötzlich nur vorübergehend ausge— treten sein könnten, sind bis jetzt nicht festzustellen. Sodann sind die elektrischen Lampen fast alle in gutem e, . abgeliefert; die 5 Sicherheitslampen haben ebenfalls keine Anhaltspunkte gegeben. Schließlich sind auch Anhaltspunkte für die Schlagwetterentzündung durch einen Schuß nicht vorhanden. Aus diesen Gründen wird die Explosion als eine Kohlenstaubernlosion anzusprechen sein was auch durch die zahlreichen und starken Koksbildungen bekräftsgt wird. Die Ursache für die Kohlenstauberplosion könnte nur ein Schuß gewesen sein. Ort und Art dieses Schusses sind jedoch bis jetzt ih mit Sicherheit aufzuklären.
— Der volk swirtschaftliche Ausschuß des
Reichstags beschäftigte sich gestern mit dem Antrage
eines unterausschusses, der die grund sä liche e,, der Erwerbslosenfürsorge behandelt. Zur Lösung dieses Problems soll in erster Reihe eine planmäßige Ümschichtung der Bevölkerung beitragen. Das Arbeitslosenproblem ei mit den Fragen der n aufs engste verbunden. Eine
esserung der wirtschaftlichen rhältnisse trage gleichzeitig zur Tinderung der Rot der Arbeitslosen bei und vermindere deren 1 durch zunehmende Beschäftigung. Erwerbslose, die keine Beschäftigung finden können, bedürften einer finanziellen Unter⸗ stützung, die ihnen ein Existenzminimum sichert. Dabei bestel jedoch in erster Linie die , ,. Notwendigkeit, den Beschäf⸗ tigungslosen Arbeit zu beschaffen. Nach Ansicht des Unter⸗ ausschusses machen die nach dem Kriege eingetretenen wirtschaft⸗ lichen und sozialen Verhältnisse eine weitgehende Um⸗ r . der Bevölkerung von der Stadt auf as Land dringend erforderlich. Zur Erleichterung unserer Versorgung mit Nahrungsmitteln, zur Verminderung . Einfuhr sei eine Verbreiterung der kandwäirt⸗ ch aftlichen Grundkage unentbehrlich. Diesen Zwecken diene: 1. eine großzügige Neusiedlung und Anliegerfied lung, 2. die Bereitstellung der dazu erforder⸗ lichen Mittel, 3. eine Abänderung des Reichssiedlun zgesetzes, durch welche die jetzt bestehenden her n f der 1 be⸗ seitigt werden, 4. - die Anlernung städtischer Arbeiter für and⸗ wirffchaft und Gartenbau, die von der produktiven Erwerbzlosen— fürsorge durch Gewährung eines angemessenen Zuschusses für die Dauer der Anlernzeit h h, werden solle, 5. die Schaffung von Kusturgürteln, namentlich um die großen Städte, durch Nutz⸗ n, . von Oedflächen und Ausbau 39 gãrtnerischer Siedlung zwecks Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse, Obst u. a., 6. die k der Meliorationen, elt er n und Besiedlung von Moorländereien unter möglichster Berückfichtigung des Natur⸗ schutzes. Was die Arbeitsbeschaffung betrifft, so kam der Unterausschuß zu dem ö daß eine Förderung , Baugewerbes in Stadt und Land zu erfolgen habe, und zwar 1. durch Baubeihilfe, 2. durch Anregung der privaten Bautätigkeit auf dem Wege steuerlicher Erleichterung und freier Verfügung über Neubauten, 3, durch die Bekämpfung ungesund hoher Preise der Baustoffe, Aufhebung der Verordnung vom 39. Juni 1916, betr. das Verbot der Errichtung von Werken zur Herstellung von Zement, 4. durch schnellere Förderung. des Baues von Kanälen, Talsperren sowie andere Arbeiten, die einer Förde⸗ rung des Verkehrs und der Wirtschaft dienen, eventuell unter Bereitstellung von Mitteln aus der produktiven Crwerbs= losenfürsorge, 5. durch Neubau . Verkehrs⸗ straßen und durch Wiederherstellung der viel ach sehr stark abgenützten Landstraßen und Wege, 6. durch Beschleunigung der Wiederaufforstungsarbeiten; 7. mit den Mitteln der pro⸗ duktiven Erwerbslosenfürsorge soll die allgemeine Ausbesserungs⸗ arbeit an den Wohnhäusern . werden. Schließlich ist der Unterausschuß der Ansicht, daß eine sofortige Inangriffnahme öffentlicher Arbeiten in weitestem Umfange zu ge chehen hahe. Nach Ansicht des Unterausschusses sollen in erster inie die für die öffentlichen Verkehrsbetriebe erforderlichen Erneuerungs⸗ arbeiten ohne jeden Verzug in Auftrag gegeben werden. Die Mittel für weitere 5 Arbeiten seien schleunigst bereit- ustellen. Bei der Vergebung dieser Aufträge. sollen, unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit, die von der größten Arbeits⸗ sosigkeit betroffenen Bezirke in erster Linie berlcksichtigt werden. Den Unternehmern ist die Verpflichtung aufzuerlegen, entsprechend der Größe des jeweiligen Auftrages Arbeitslose einzustellen. So⸗ weit die' vorhandenen Betriebe einzelner Industriezweige nicht ausreichen, 1 Arten der verfügbaren Aufträge allein aus⸗ uführen, soll tunlichst zum Zwecke der Unterbringung der Arbeitslosen ein entsprechender Teil dieser Aufträge an geeignete andere Betriebe vergeben werden. Nötigenfalls sei die Umstellung von Betrieben zur Herstellung dieser Arbeiten sofort zu veran⸗ lassen. Bei allen Arbeitsaufträgen der öffentlichen Verwaltungen des Reiches, der Länder und der Gemeinden, die in der heutigen Notzeit vergeben werden, soll der Unternehmergewinn auf ein den Verhälinissen angemessenes Höchstmaß begrenzt werden. Den Arbeitern sind, um Ärbeitsstreitigkeiten zu vermeiden, die Taxif⸗ löhne sicherzustellen. Weiterhin ersucht der Unterausschuß die Ge⸗ meinden, mit Unterstützung der Länder und der produktiven Er⸗ werbslosenfürsorge des Reiches erhöhte Aufmerksamleit auf die Arbeitsbeschaffung für Erwerbsbeschränkte zu richten. abei sei insbesondere zu prüfen, ob nicht durch Bildung von selbstverwaltenden Arbeitsgenossenschaften die Kriegs⸗ und Zivilanwärter Aufträge für Massenartikel übernehmen können, um sie in Werkstätten⸗ oder Heimarbeit zu erledigen. Weibliche Erwerbslose sollen zur Uebernahme von ,, ,, angeregt werden. Zu ihrer Ausbildung sollen nach Bedarf Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge eingesetzt werden. Bei der Vergebung öffentlicher Aufträge . in angemessener Weise auch die Mittel⸗ und Kleinbetriebe herangezogen werden. Was das Gebiet der Arbeitsvermittlung betrifft, so war der Unterausschuß der Meinung, daß die Zahl, der ausländischen Landarbeiter nach Möglichkeit zu vermindern sei, solange die all gemeine Arbeitslosigkeit herrsche. Bei Erd⸗ Kanal⸗, Eisenbahn⸗, Straßenarbeiten und Meliorationen, deren Kosten ganz oder teil⸗ weise aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, dürfen Arbeits⸗ kräfte in der Regel nur durch Vermittlung der Arbeits nachweise entnommen werden. Langfristig Erwerbslose sollen bei Notstands⸗ arbeiten bevorzugt eingestellt werden, eventuell unter Zahlung eines höheren Förderungssatzes aus der produktiven Erwerbs—⸗ losenfürsorge. Dez weiteren wünschte der Unterausschuß die Ver⸗ besserung von i , , ,,, die Unterbringung erwerbs⸗ loser Arbeiter aus der Stadt in diese Wohnungen zwecks Anlernens für landwirtschaftliche Arbeiten. Die Gewerkschaftsorganisationen sollen zur Vermittlung solcher Arbeitskräfte angeregt werden.
Der Reparationsausschuß des Reichswirt— schaftsrats beschäftigte sich in seinen Sitzungen am 28. und 29. d. M. mit der Frage der Ausfuhr als Inder für die variablen Reparationsleistung en, wozu eine Unter— kommission Bericht erstattete. Der Ausschuß trat dem Bericht ein⸗ stimmig bei und beschloß, ihn zu veröffentlichen.
Sodann befaßte sich der Busschuß mit dem Entwurf eines Ge⸗ setzes zur Aenderung des Körperschaftssteuergefetzes. Die Mitglieder gingen bei ihrer Stellungnahme von dem Grundsatz aus, daß es nicht möglich sei, Steuergesetze allein vom sinanzpolitischen oder steuertechnischen Standpunkt aus zu schaffen, sondern vor allem die wirt= schaftliche Wirkung berücksichtigt werden müsse. Demgemäß übte man, obgleich Cinverslaͤndnis darüber herrschtés daß der vom Finanzmini—˖ sterium errechnete Betrag von vier Milliarden Mark erzielt werden müsse, Kritik an dem Entwurf, weil seine Bestimmungen die An⸗ sammlung von Betriebskapital durch Rücklage von Reserven, ferner die Bildung von Schachtelgesellschaften, deren ökonomische Vorzüge von allen Seiten anerkannt wurden, behinderten. Bei der Beratung über 5 12 des neuen Entwurfs, der eine teilweise Anrechnung der erhöhten Körper⸗ schaftssteuer bei der Besteuerung des Dividendenein kommens der Be— zieber vorsieht, wurde die Frage n Besteuerung der Gesellschafte⸗ gewinne bei den Beziehern überhaupf aufgerollt und einstimmig der Grundsatz aufgestellt, daß die Steuer an der Quelle erfaßt werden solle. Zur Begründung wurde ausgeführt, daß alsdann tatsächlich der gesamte Gewinn des Beziehers versteuert werde, da Hinterziehungen kaum möglich seien, daß ferner auch der aus, länd i sche Besitz an deut fchen nternehm ungen auf diese Weise bestenert werben könne, während er bisher unversteuert geblieben sei, daß die Veranlagung zur Steuer sehr einfach sei und daß diese Erhebungsform schließlich eine Senkung der Dipiden denhöhe herbeiführe, die wünschenswert erscheine. Von einem Vertreter der GDemeinden wurde verlangt, daß die Interessen der Gemeinden bei der Durchführung des neuen Hesetzes gewahrt werden. Nach längerer Er= örterung beschlos der Ausschuß ein st im mig, folgendes Gutachten ab= zugeben? 1. Der Ausschuß hält die Mehr be ssteuerung der Töryperschaften in dem geforderten Umfange für ert r glich. 3. Der Ausschuß hält im „nteresse des Bestandeg und der Weiterentwicklung der Körpeischaslen cine Differenzierung der Besteuerung des
ausgeschsttkeken und des nicht ausgeschüfteten Gewinns für wönschens— Die Arbeitslosenstatistik der Gewerksch aßt i ĩ ⸗ n , en, , , Die Arbe ta r Gewerkschaften läßt im andere Arbeiten heranziehen ĩ ̃ . n, . 9 ,, , . n. n,. Gegensatz zum , ,. während des Monats Mai einen . Aufträge erteilen. n, n, w man, ea eigenen Mitteln 36 g8. 9u 6 gelle knllchaften). nur geringen Rückgang der Arbeitslosigkeit erkennen. 9 ; J ; 4 , n ,, e. T sind an Stelle der Worte Von. 772 656 organifierten Arbeitnehmern waren' am 31. Mai , 9 6 n n, mie ng een me. drei ge, , n n, . Fünftel“ zu setzen (Attien beteiligung 215 762, d. . 32 v (im Vormonat zr v6) ohne Arbeit. Hierbon , , stand nn, , n eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen). 5. Der Aus. waren 156 531 Männer und 57 241 Frauen. Auf je 100 Organisierte f . ösen zu wollen. Die Ab-
schuß hält die Be steuerung der Geseilfchaftsgewinne berechnet, ergibt sich als Anteil Arbeitsloser bei Fra me] stim mung des Maschinenbguerverbandes ber 9 ü i ⸗ . Frauen 4,, wie im z . ᷣ ie ausschließlich an der 2 nelle unter Anrechnung des Vormonat. bei Männern 353 (gegen 3 im Aprih. In erster Linie — , ,n, we d. *. , der . ( 4 Stimmen
durch di Körperschaftssteuer erpobenen Bekraggs wurden alfo männlich Arbeitskrättè wi ĩ i its n,. R auf die Ein kom m en ste ur der Gewinnbezieber für er st 6 losigkeitssãtze e, . . . . 8 , , Ve sttende bens wert. In diesem Falle ist im Hinblick auf die dadurch eintre— Arbeiterschaft Deutschlands übertragen werden, da nur ein Teil der⸗ r, . 2 doch er, boffg daß, trotzdem eine für beide tenden Rückwirkungen auf die örtlichen Erträge der Einkommensteuer und selben von der Statistik erfaßt wird und die gemeldeten Zahlen auf an, 5 e, ee, im gefnten werden wärde die Zuweisungen daraus an die Gemeinden darauf zu achten, daß die Vollständigkeit nicht immer Anspruch erheben können. Bei der ge⸗ Die „Chicage Ttibuns Rfäbrt, daß die gestern gemeldete An⸗ Hemeinden, namentlich die kleineren, nicht geschädigt werden. Der samten gewerblichen Arbeitnehmerschaft dürfte sich der Anteil Arbeits. ordnung des a mer sanischen Fisgntzaßngrbeitsamt 8 Regierung wird empfohlen, unter Berücksichtigung ieser Grundfätze lofer wesentlich höher stellen. 3e ea mt en gebältz ts um 13 bo. Bera b zu fetz en, ini mit größter Beschleunigung einen neuen Entwurf auszuarbeiten). Die Statistik der unterstützten Erwerbslosen Keligk von C ie ggä, zu Wider sta nd stößt. Bie Bea niten Der von der Regierung vorgelegte Ent wurFeines Renn ergibt für den Mai einen wesentlichen Rückgang. Die Zahl drohen, in den Aus st and zu treten. wettge et es wurde einem Untergusschuß zur Vorberatung über⸗ der Vollerwerbslosen ging von 394 382 auf 357 8509. d. h. um wiesen. Sodann vertagte sich der Aueschuß, da der Reichskanzler 36 733 oder g, 0 vH ö Auch hier war die Abnahme der Verdi ,, Tag für seine angekündigte Rede noch nicht in männlichen Unterssüͤtzungsempfänger verhältnismäßig stärker als die ö e ö. zllen konnte, zunächst au Dienstag, den 5. Juli, 16 Uhr der unterftützten Frauen. Bie Jahl der ersteren' ging von 31381 Aus schreibung für elektrotechnische Erzeug— orm iitags am J. Mai suf 3 4 am J. unt d. b. um Fi sö' oder e vd nil'l se ine So fia. Wie der. Handelstammer u Berlin. mit, . zurüch die der letzteren von 80 771 auf 75 378, d. h. um 5395 geteilt wird, findet bei der Sofiater Kreisfinanzbebörde die Aus oder 6. vy. ; schreibung eines Auftrags von Elektromotoren, Statistit und Voltswirtschaft. Nach der Statistik der öffentlichen Arbeitsnach— ,, Inst allationg materialien für Be? ; weise hat der Andrang Arbeit suchender im Laufe des nn, , elektrischen Bobrmaschinen, neber den Arßeits markt in Deutschland Berichtsmenats merklich nachgelassen. Die Zahl der elektriscken Glühlampen und ele ktrischen Klingel ö im . 9 1921 , , ,. 4 6 227 9 36 auf 971 7418, d. h. . f 4 86 e z 9 ä , gungen liegen im wird auf Grund der amtlichen statistischen Erhebungen im „Reichs. um oder 60 vH. Die der offenen Stellen zeigte demgegen. Eildienst, Abt. ‚ Ge, Bunsenstraße 2, wochentags von 8— 5 Ühr un re iteblatt⸗ berichtet: ann, en, noch eine Steigerung von 55 637 auf Fh a * b. mes. Sonnabende von .= T llht. aus. ö ⸗ Die Entwicklung der Arbeitsmarktlage im verflossenen Monat oer O 3 Entsprechend stellte sich die Zabl der auf je 100 Mai läßt eine Besserung im „ganzen nicht verkennen. Diese offene Stellen entsallenden Arbeitegesuche auf 75 gegenüber 169 im Besserung bezieht sich nicht mehr so überwiegend wie bisber auf die Vormonat. Die Zahl der besetzten Stellen stieg don 406 420 im Saijonindustrien, auf Landwirtschaft und Baugewerbe; es hat viel, April guf 412354 im. Berichtsmonat. C3 konnten danach alfo A mebr den Auschin, als ob die Beseitigung der Üingemßbest, die vor n nd aller Arkeitgesucke und ia, vH aller Stessenangeböote be— K w . . 54 . , lastete, Benne, . . in . . in . kommende ; Lindenberg. Kr. Beeskow. auch der; Industrie hir Und da wieder in gewissem Umfange erweilerte Perbesserung trat für männliche Anheitskräfte in erheblich stärkerem 29. Juni 1921. — Drachenaufstieg von 6 1 i Beschäftigungsmöchlichkeiten eröffnet ere Wieweit es ö. dabei um Maße in Erscheinung als für weibliche. 96 . ö . ö
eine wirklich nachhaltige Besserung und nicht vielmehr um eine nur Relative Wind orübergehende Erscheinung handel äßt si instwei ᷣ ; Seehö Temperatur O ig⸗ ö.
ö ar ng scheinung handelt, läßt sich einstweilen nicht rb ttt re ts retten. Seehöhe Luftdruck dre [. . Die Krankenkaschenstatistik, die aus ihren monatlich Zu dem Lo hnstreit der Binnenschiffer auf den m mm oben unten P 6a. 13 festgestellten Mitgliederzahlen Rückschlüsse auf die u⸗ bejw. Abnahme we st deut schen Kanälen spygl. Nr. 147 d. Bl.) teist der — . der Gesamtzahl aller Beschäftigten zuläßt, zeigt im Berichtsmonat „Arbeitgeberverband für Binnenschisfahrt und verwandte Gewerbe EC. V.“ 122 751,8 10,6 165 SWzw 9 eine weitere Zunahme der Beschäftigtenzahi. Wenn berichtigend mit, daß ein Ausstand nicht stattgefunden 300 736 8,6 85 W 14 diese Zunahme hinter der des Vormonats zurückbleibt, so ist dies wahr— hat, es haben vielmehr nur Verhandlungen seit einiger Zeit 500 719 7,4 90 W 15 schein ich daraus erklärlich, daß der Vormonat mit dem Oftertermin eine geschwebt, die schließlich zu einer Einigung führten. 1200 669 40 109 Win 16 besondeie . brachte, und daß ferner der Bedarf an Mehr— Vertreter de Wer sftarbeiterallerdeutschen Werft⸗ 1620 825 25 199 We 18 einstellungen in der Landwintschaft jetzt allmählich abebbt. Der Be. (or te forderten W. T. B zufolge in einer in Ham burg abgehaltenen 1950 56902 d, 32 . H stand der Ver sicherungepflichtigen betrug bei den 6629 Krankenkassen, Besprechung, um einer Entlaffung von Arbektern vor“« 2509 563 49 ö Rö, bon denen Meldungen zum 1. Juni erslatte, wurden, 12 68 gh; da zu beugen, die drobe, weil das Reedereiabfindungsgefsetz 2890 534 2.7 233 WMW 18 am 1. Mai die gleichen Kassen nur 12 827 832 Mitglieder zählten, ben Wiederaufbau der deutschen Flotte auf längere Zeit verteile, daß 3050 525 3.5 20 Ww 18 bedeuten, die Zahlen eine Steigerung während des Berichtsmonat das Jeiimaß des Bauprograimins vermindert? werde oder bel den 3660 487 05 26 NWzWl 20
um 124277 Mitglieder oder 1, vH (lim Vormonat 25 vY.
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Werften eine Streckung der Arbeit erfolge; ferner müßten die Werften
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer s gespaltenen Ginheitszeile S 4. Außer- dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.
6. Erwerbs. und Wirtschastsgenossen schaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall und Invaliditäͤts. ꝛc. Versichernmng
3. Ban kausweise
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
a, nt 9 ö ufgebote, Verlust . n. Fundsachen, Zustellungen n. dergl
X Verkäufe. Verpachtungen. Verdingungen 6 6.
erlosung ꝛc. von Wertpapieren.
6. Kommanditge sellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
a, Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrũckungstermin bei der Geschãftsftelle eingegangen sein. MM ; 5 .
9 134488 Papiere vorzulegen, widrigenfalls sie mit besondere neue Zinsscheine oder einen Er. Diese Aend des Famjli . 7 Aufgebote, Ver⸗ Aufgebot von Inhaberaktien. ihren Rechten und Ansprüchen ausge- neugrungsschein auszugeben S3. F. S0 21. a ere , , 1 lust dJ unds ch , . . J . br,, , . 4 Berlin, den 27. Juni 1921. Abkömmlinge des Geg sche seinen 2 ufgebot der angeblich der Papiere erfo wird. tosger in⸗ Mitte. a . e, Un 49 en, verlorenen Aktien der Firma We . ö Das Amtsgericht Plauen, ntegeriht Mr Mitte. Abteilung S3. bicfengen. ren eng,,
i s ; Wehe — 1 richt Langendreer, den 13. Juni 1921. Hübner, Maschinenfabrik und E 16. 21. lz3 19] . ( * 26 ;
Zustellungen n. dergl. in r m n ,. . Srie digung; Die im Reichs gfeiger z0 .
BSI 73] Zwangsyversteigerung nne r ber ie 1600 bent, der lsst
vom 15. September 19260 unter Wp. 377/26 8196
1 Inhaber der oben bezeichneten Aktien wird tsgerichtsrat ĩ gesperrten 6 1000 Deutsche Spar- Zum Zwecke, der Aufhebung der Ge aufgefordert, e ee dem auf . ö 6 fie rb hin . Främiennnleihe Reibe O Gruppe 1760 on) Juni 192 meinschaft, die in Ansehung der in Berlin. 21. November 1821, Bormittags gebot deg Mäntel zu' der Schurbberschrel, Nr; 379 sind ermittelt. . ö 2 2l den Bergmann i , belegenen, im Grundbuche von 11 uhr, vor dem unterzeichneten Ge— ! . enburgischen Werslin, den 28 6. 1831. (Nx. 237 / Bo) Fru r f; ö ,, ee, * am rrlin, Wittenau, Band . 191 richt/ e. 15, Zimmer 45, anbe., Gisenbahn, Prämien, Anleihe bon i871 über Der Paligeipräsident. Abt. IV. SG-D. den Familiennamen . 1
Band 7 Blatt 212 und Ba Blatt 240 raumten Aufgebs in sei 385 an f 8 ö gebotstermin seine Rechte an⸗ 40 Taler beantragt. er Inhaber der (38517 Zahlungssperre. ühren. ies g d ilien-; ö. . nh ng. es ,, zumelden und die Aktien vorzulegen, Urkunde wird au dert, spätestens in Auf Antrag der , Sophi ö . , 66 5. g uf den Namen des Pro—⸗ 1 s deren Kraftloserklärung er⸗ dem auf den ärz 1922, Mittags Heim, geb. Hilbert, in ö und diejeni Abkömmlinge des Ge— ird. petwal⸗ ngeblich
kuristen Otto Buhe in Berlin⸗Wlittenau folgen ĩ ᷣ ᷣ ĩ ᷣ 14 eri — e ᷣ . em unterzeichneten Gericht, Hardheim wird der Reichsschuld 9 ü isherigen N und des Schlossers Paul Buhe in Berlin— e a. S., den 18. März 1921. Zimmer 6 anberaumten Aufgebotstermine . in Berlin bie, o 2 2 welche seinen biöberigen Namen te anzumelden und die Urkunde abhanden gekommenen 5 prozeyntfgen Kriegs⸗ n,, den 14. Juni 1921.
bankow je zur ideellen Hälfte einge⸗ Das Amtzgericht. Abtei 7 sei tragenen Grundstücke besteht, sollen diefe z . 53 * j 5 ; ᷣ
genen. ĩ egen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ anleihen Nr. 5 145 729, 7323 436 bis 457 i y,, . n,, lozetg, nne, k 66 Gericht an d icht 1. Der Erbe des 1920 verstorbenen , , , ü und 9 50 6560 über ie 9 e en, . ,. Ritiergutzheflgers Bang v. . Amtsgericht, Abteilung . Oldenburg. 00 4 berboten. an einen anderen In- aue 6 werden. auf Gutenfürst: Der minderjährige (38176 . pater, als 2. oben genannte Antrag. hat für sich und feine a Das im Grundbuche von Berg Peter Hermann Friedrich H.. Hehdte ie, Zahlungssperre vom II. Mär; stellerin eine Leitung zu bewirken, ins- der Familiennamen glei Vittenau Band 6 Blatt ig in Guten fürst, vertreten durch ene Mutter 1955 über die Schundberschteibungen del besonder, e. Zinsschtine oder finen Gr durfen nr nnn . . i,. ö v. d. Heydte, geb. . ö en , ,. nener 1 , S24. 21. binnen eine raße 75, enthä ohn r, ⸗ oigen Staatsa e von xit. . .,. ö ĩ ĩ eri igel, Hofraum un, Hausgarten fowie 3. die Crben des, 1bzl verstorhenen , e . ämeicht Berlie, Hüte üöbtetlunn ss. bene, e e dhe gl enuumeider Rngerschüppen und befleht aug dem Trenn. Rittergutsbesitzets „ Freiherrn Georg 3 o igen S ö z ; Das Amisgericht stick Kartenblatt 3 Parzelle 136/55 von v. d;. Deydteè grrf Guten fürst: Hermine Nr. il — 2x 10 a 89 qm e. Ez ift in der Grund. Amalie Ro) verw. v. d. Heydte, geb. worde
steuermutterrofse unter Artikel 163 und in Gräf in tenfürst und Hertha Rosa der Gebgutesteuerrolle unter Nr. 162 mit v. d. Heybte, daselbst, net.
. A und der gätsanleihe von 1899 Lit. F I38178) 6
über 200 4 ist aufgehoben Erledigung: Die im Neichsanzeiger a7828 . Nr. 255 vom 9. 11. 4920 unter Wp. 8 ] 6 ö rlin, den 28. Mai 1921. Vd /20 gesperrten Æ 5000 Julius Berger urch Erlaß des Herrn 3
tsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154. Tiefbau⸗Akti ermitte Wenn 6. Juni 1821 ift die undere g 6 36 run t kt. 279 ho) Sophie Paula Henriette Earn , ,
einem jahrlichen Rutzungswert von 33576 ( Ms 1 und 2 sämtlich vertreten durch — Berlin, derzei ch hung Rechtsanwalt Justizrat Dr. Moeller in (38177 Der 56. präsident. Abt. IS. G. D. (genannt Saße) zu Trem men, Westhavei⸗= 3 Paz im Grundbuche von Berlin. Plauen Die Zahlungssperre über -e beiden 358191 — land, geb. am 5. S ber 1899 zu
Wiltenau 8 2sg ver. . 3. der Kaufmann Karl Otto Kröten Schuldverschreih der bi ichs jedrich Wi ä lkun, Frei e sban en, srmachti Band . Flalt Rr. 213 ver k 63. ,
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keichnete Gruündflück besteht aus der Holzung heerdt in Piauen, Brelte Str. 26, (Kriegs ⸗ Anleihe bom Plane Va. Kartenblatt 3 — haben beantragt, im Wege des Aufge⸗ 2 6h Fos über
35 46 1 straße 30 in Düsseldorf⸗ ist ermächtigt Schulte ⸗Benfmg (genannt Saße) D zisz0 von 14 a 18 4m Fläch bots verfahrens . . ist aufgehoben worden, an. Stelle S seiner Vornamen ö alle er g 42 Gꝛundsteuermutterrolle Artikel zu 1 und 2: die Gläubiger der auf dem in, den 28. Mai 1821. Diedrich , n. Vornamen Friedrich en, den 23 Juni 1821. ertrag 25 / 100 Taler. Rittergute, Gutenfürst. Blatt 210 des Amtsgericht Berlin. Mitte. Abteilung 154. Warner, zu führen. ⸗ Das Amtegericht. „ Das im Brundbuche/ won Berlin. Dresdner zehn hofsgrundbuchs, lt. Ginträge . Düfselder den 1g Jun 192. lss19n) J
Nr. 215 ver. bom 23. April 1793 und 14 Juli i834 138515] gahlungssperre.
Witte, unter Nr. IM und 211 jr. Abt. IIi für Auf Antrag des Faufmanns Artur l38192
straße 5, belegene Grundstück enthält die nriette verehel. Kammerjunker Binkowski in Berlin 9 37, Kastani 6 am 6. Oktober 1 ʒzFabritgebãude, Schmiedewerkstatt, p. d. Heydte, geh. v Rotzau, haftenden Allee al, Erdgeschoß rechts bei Kare Josef Conen, Neußer S Kontorgebäude“ mit Stall, d) Ma⸗ , . im. Betrage von wird, der Reichsschuldenverwgltung in dorf, sst ermächti inen haus, s Abort und hefteht aus dem . aler onventionsgeld oder Berlin, betreffs der angeblich abhanden seinez Vorname osef den Vornamen Rec em T5. Jun 1921 Ttennstück Kärtenbiatt 3 Parzelle 137/60 1359 Taler Es Talerfuße famt d! gekommenen zwei Stich- Syharpräumien. Alfred zu fahren. g Ad icht. nit einer Größe von 36 2 I8 qm. Es . un e und S249. Taler anleihe des Deuts Reichs von je Düsseidorf, den 18. Juni 1921. 2 kin der Gebäudesteuerrolle unker Nr. 15 , Pig. Konhentionsgeld oh M Reihe . Gruhbe 23902235 Bas Amtsgericht. làSloo]
Vittenau Band 8 Bl kichnete, in Berlin“
Das Amtsgeri ; 1. 0 Amtegericht Die Aenderung des Vornamens bes am 14. März 1921 in Wom! geborenen geborene Wilhelm Schmidt in Merßelm Sein ri e 19 in Düssel⸗ ist durch Beschluß unterzeichneten Ge- orden, an Stelle richts vom? n 1921 Ce bmt 2
und in der Grundsteuermutterrolle unter 23 Neugroschen 3 Pfg. Nr. 291 verbalen, an einen anderen In— ö Der Lehrer Bruno Alexander Kog⸗ lrtikel ig mit einem jahrlichen Rutzungs⸗ im ĩ Talerfu f Einbringen mit ihren haber als Pes oben genannten e,. là8l 9a . ö. lom ski in Lagkowitz —— ZƷult i, ben 3I63 ö. berzeichnet. *. i. . e a mn , an 9. steller ei , n. gu bewirken, ingsondere e. rr , re gehe rm Feen Elbing. führt an Stelle des gerungsvermerke d am 1. ruar , ,. l es am neue sscheine i — . in 9. 1 Mai 19221 a) den Familiennamens Res owgki wann 1. nt ,, Hebtuar 19 April 1929 in Falkenstein J. B. statt, sche e chen. berg fing 8. . nge · Bergmann. Johann Sar eme l 3 den namen Noe ler. .
as d inget ö ; ö dein . rag 6 gefundenen Villenbrandes abhanden ge— erlin, den 35. Juni 1931. Fabrikarbeiter Franz Sglesewski, c den Berlin. den 31. Mai 1921.
ö Berlin. Meddin . . 5 r n t, Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 31. ,,,, , * . ö 8 . ls. Betan num chung se Job 46 für krafilos zn er kiten ö lien) fan zh 26 33 Vers flent licht:
n . 38516 den Familiennamen „Pflanzhofer“⸗ . , ; , n , , Es werden der halb vie Gläubiger der mei ant'? . lr J. Drey führen. R . der, n ö Riesenburg. Westyr. icht zes, is, n, d. 6 , wn, d, e 63 wee gr 3. Auf Grund der Verordnung dom 3. No. Ig900 Mc und- Rr. 46 660, 48 601 über gurgefordert, spätestens in dem auf den Ber betreffs d 3 ,,, Ren gff. l. betfesfend e deren, den
angeblich abhanden [38195 Juni 1891
. . iliennamen, ist der verschreibung der 3 , Der ustizminister hat durch Verfügun rn d ) 85 e n V ebur ⸗ ⸗ ; Wu. ff. in Verlust garaten sind. berg 6, Crdgeschsß, Zimmer v6, ane, Ken , . Ar. 2 os vom 258. April 1026 den . Bil hes —— 2 6 6 Ha irg den 28. Juni 1933. rann Au gehotstermin ihre Reichle rad ann einen anderen hann Ratasczak Langendreer, geb. am (Weser) er tigt, den ö — i
; als den oben genannten Antrag. 1. ĩ z * 346 . e Polieibehõrde. geltecd zu machen und die bezeichneten] sfelier eine Leistung ju bemtten, beh. ken d , W , n h, . ¶ W.). 26. 6. 1921.
öbo0 ( der oso Hamburgischen Staats, S. Kprit 9g, Gormitt J 9 ö * . . * * 9 8 11 1 r, k sheibe von 1914 mit Zinsscheinen p. J. 4. vor dem unterzeichneten gaht nr em 5.
Der Justizminister bat durch Verfügung ö
* . *
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