3z0odsl Berliner Cier Einkaussgenossen⸗ schast E. G. m. b. H.
Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 4. Juni 1921 ist die Genossen⸗ schaft aufgelöst.
Liquidatoren sind die bisherigen Vorstandsmitglieder. Bilanz kann nicht aufgestellt werden, weil keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben zur Deckung der Unkosten waren.
Berlin, den 15. Juni 1921.
Die Liguidatoren: Nagoschiner. Spur.
7 Nie
von Rechtsanwälten.
389000
In die Liste der bei dem Kammergericht zugelassenen Rechtsamwälte ist am 25. Juni 1931 unter eingetragen der Rechtsanwalt Geh. Regierungsrat Robert Sackelöer⸗Köbbinghoff, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Badensche Straße 2.
Berlin, den 25. Juni 1921.
Der Kammergerichtspräsident.
——
Nr. 597
39346 In die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen: Dr. Mar Otto Kroell in Hamburg. BSamburg, den 27. Juni 1921. Das Hanseatische Oberlandesgericht. Klempau, Bürooberinspektor. Das Landgericht. W. Meyer, Bürooberinspektor. Das Amtsgericht. Bz se, Bürooberinspektor.
39002
In die Liste der bei dem Amtsgericht Hannover zugelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen: Rechtsanwalt Prinz⸗ horn. Amtsgericht Sann over, den 28. Juni 1921.
390031 Der Rechtsanwalt Ernst Lenzberg in Hannover ist in die Liste der bei dem hiesigen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte heute eingetragen. Hannsver, den 27. Juni 1921. Der Landgerichtspräsident.
n m ·· . = .
— —
39348 Der Rechtsanwalt Ernst Oberwinter in Solingen ist in die Liste der hei dem hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechts—⸗ anwälte eingetragen. Solingen, den 23. Juni 1921. Das Amtsgericht.
— —
In die Liste der diesseits zugelassenen Rechtsanwälte ist heute eingetragen worden: Rechtsanwalt Engelhorn in Stuttgart.
Den 25. Juni 1921.
Württ. Landgericht Stuttgart.
Der Präsident. Dr. Korn. 39001 ö 1 *
SM 42 4 * er Rechts anw lt 1
— Q 1 Preußler in
Straße 39
X, sR eve zustizra
Berlin-Pankow,
wohnhaft, ist auf
Antrag in den Listen der bei den Land- l ⸗ zue hauptmann 4. D. G. von Velsen, Exzellenz
II in Berlin
gerichten J. 11 und gelassenen Charlottenburg, den 28.
35974 Rechtsanwalt Dr. Walter Thofz ist in
ᷣ der beim gericht
M. Rechts⸗
ͤ
ankfu: n 8. Juni. 1921. Der Oberlandesgerichtspräsident.
8
2116
ngen. 391041
Der durch Zeitablauf aus dem Gruben⸗ vorstand der Gewertschaft Buttlar in Buttlar ausscheidende Generaldirektor
e
96
ge D 4 J.
120
9 rer, , n 35 z Adolph List in Magdeburg ist wieder⸗ 3821
1ck ng. ie Maschinenfab lolberg G. m. b. S. zu Freienwalde a. O. ist durch Gesellschafterbeschluß aufgelöst. Als gerichtlich bestellter Liquidator fordere ich die Gläubiger auf, sich bei derselben zu melden. Freienwalde a. O., den 20. Juni 1921. Fr. Wollenberg, Liquidator.
Betkanttmachnug. zayerijche Torf⸗Syndikat G. : München ist mit Beschluß
der Gesellschafterversammlung vom 6. Juni 1921 in Liguidation getreten. Als alleiniger Liquidator ist
15
A*
n 11 33 drokurist Herr Georg
der bis⸗ Trapp in Gemäß 5 297 des hiermit die Gläubiger Gejellschaft aufgefordert, : Bayerischen
obengenannter
ihre Ausprüche im
Torf⸗Syndikats, Aruu
anzumelden.
München, den 11. Juni 1921. Baherisches Torf⸗Syndikat G. m. b. S5. in Liquidation. Trapp.
uro des lfstr. 265, München,
1 3 1 J
seinen Rommerzienrat Siegmund Julius Tobias
Rechtsanwälte gelöscht worden. arlo Juni 1921. Das Landgericht U in Berlin.
worden.
39310 Homõopathischer Zentralverein Deutschlands. E. V.
Bekanntmachung. das Jahr 1914 anberaumt ge⸗ wesene S2. Geuneralversammlung des Homöopathischen Zentralvereius Deutschlands soll nunmehr am 8. und 9g. August 1921 in Frankfurt a. M. abgehalten werden. Ordnung:
Sonntag, den 7. August 19321, Abends 3 hr, Begrüßung im Baseler Hof.
Montag, den 8. August 1921, Vor⸗ mittags 5 Uhr, wissenschaftliche Sitzung im Baseler Hof.
Dienstag, den 9. August 1921, Vyr— miltags 3 Uhr, Geschäftssitzung im Baseler Hof.
Tagesordnung: 8
Ist ersichtlich aus den den Mitgliedern des Vereins satzungsgemäß rechtzeitig zu⸗ gestellten, Mitteilungen“ des Homöopathi⸗ schen Zentralvereins Deutschlands.
Ferner wird bekannt gegeben, daß an Stelle des verstorbenen geschäftsführenden Vorstandsmitglieds Herrn Dr. med. Felix Fischer⸗Leipzig zunächst probisorisch bis zur nächsten Generalversammlung Herr Dr. med. Wapler⸗Leipzig in den Vorstand des Homsöopathischen Zentralvereins in gleicher Eigenschaft eingetreten ist.
Der Vorstand. San. Rat Dr. med. Kröner, Potsdam. San. Rat Dr. med. Lorenz, Stuttgart. Dr. med. Wapler, Leipzig. 39393
Steirische Gußstahlwerke Aktien⸗
gesellschaft, Wien.
Einladung zu der am 15. Juli 1921, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der Desterreichischen Berg- und Hütten⸗ werks Gefellschaft, Wien, J, Schenken⸗ straße 8— 10, stattfindenden 7. ordent— lichen Generalversammlung.
Tagesordnung:
1. Erstattung des Geschäftsberichts und Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 1920.
„Bericht der Revisoren.
Beschlußtassung über
Jahresrechnung.
4. Wahl in den Verwaltungsrat.
5. Wahl in den Revisionsausschuß.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, werden ersucht, ihre Aktien im Sinne des Artikel 2 und 26 der gesellschaftlichen Statuten bis längslens 9. Juli 1921 bei der Allgemeinen Desterreichischen Boden⸗ Eredit⸗Anstalt, Wien 1, Teinfaltstraße d, zu hinterlegen.
Wien, am 27. Juni 1921.
Der Verwaltungsrat.
Artikel 22 der Statuten lautet u. a.: Stimmberechtigt sind in der Generalver⸗ sammlung jene Aktionäre, welche spätestens sechs Tage vor der Generalversammlung die ihr Stimmrecht begründenden Aktien an einer in der Ein berufungskundmachung bezeichneten Erlagstelle deponiert haben. 39105) Bekanntmachung.
8278 * s 2 2
Mans seldsche Kupferschiefer bauende Gewerkschast, Eisleben.
In der Gewerkenversammlung am 28. Mai 1921 sind die, Herren: Geh.
Hv; für Vle ul
die vorgelegte
in Leipzig und Wirkl. Geh. Rat Oberberg
in Berlin⸗Zehlendorf, deren Amtsdauer als Deputierte mit Ende dieses Jahres abläuft, auf zehn Jahre, d. i. bis Ende 1931 zu Deputierten wiedergewählt
In der gleichen Versammlung ist Herr
Kommerzienrat Norbert Lepy in Charlotten⸗
burg auf 10 Jahre, d. i. bis Ende 19560
zum Deputierten neu gewählt worden. Die Deputation.
157897 Bekanntmachung.
Die Firma Safenwagen⸗Gesellschaft m. b. H., Osnabrück, ist am 1. Mai 1921 in Liguidation getreten. Alle Gläubiger, welche Forderungen an die Gesellschaft haben, werden ersucht, dieselben unverzüglich bei dem Liquidator anzumelden.
Den 1. Mai 1921. Safenwagen⸗Gesellschaft m. b. S. i. L.
Der Liguidator:
B. Hammermei ster, Osnabrück,
Klosterstraße 29.
Die Firma Lichtspiel⸗Theater Re⸗ klame⸗Verlag Weiner & Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung zu Berlin ist aufgelöst.
Zum Liquidator ist der Bücherrevisor Bela Weisz zu Berlin⸗Halensee, Karls⸗ ruher Straße 12, bestellt.
Extl. Forderungen sind bei demselben anzumelden.
Lichtspiel⸗ Theater Neklame⸗Verlag Weiner & Co. G. m. b. S. in Liqu. 37502 .
Die Bolten⸗Baeckers Lustspiel⸗ haus G. m. b. H. ist aufgelöft. Die Gläubiger der Gesellschaft werden guf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin, den 1. Juli 1921.
Der Liquidator er Bolten⸗Baeckers Lustspielhaus G. m. b. Heinrich Wallner,
Wilmersorf, Babelsberger Straße 4. 32949 . j
Die Firma Gelsdorf & Co., Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung u Gberswalde, ist aufgelöst.
Personen, welche glauben, noch An⸗ sprüche an die Gesellschaft zu haben, werden aufgefordert, sich umgehend zu melden. ͤ
Frau Klara Gelsdorf,
H.
33994 Wirtschaftsgesellschaft für den Reg.⸗ Bez. Köln m. b. S. in Köln a. Rhein,
Gewerbehaus, doe n f E280.
Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 9. Mai 1921 ist die Ge⸗ sellschaft aufgelöst. .
Zu Liquidatoren . bestellt: Direktor Josef Seul und Rechnungsrat Johann Wexel, beide in Köln.
Die Gläubiger werden hiermit auf gefordert, etwaige Ansprüche sofort geltend zu machen.
Köln, den 16. Juni 1921.
Die Lignidatoren: Seul. Wexel.
39093]
Von der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anftalt Abteilung Dresden in Dresden und der Bank für Thüringen vormals B. M. Strupp Aktiengesellschaft., Mei⸗ ningen, ist der Antrag gestellt worden;
nom. M 2500 600 auf den In⸗
haber lautende alte Aktien und nom. M 5 000 09090 auf den In⸗ haber lautende neue Stammaktien der Porzellanfabrik Kahla in Kahla S. 21., 7500 Stück über je 6 1000, Nr. 1501 - 9000,
zum Handel und zur Notiz an der Börse
zu Dresden zuzulassen.
Dresden, den 350. Juni 1921.
Die Zulassungsstelle der Börse zu Dresden. Oscar Schleich, stellp. Vorsitzender.
39094 Bon der Dresdner Bank, hier, ist der
Antrag gestellt worden,
664600909009 5 9½0ge zum Nenn⸗ wert einzulösende Teilschuldver⸗ schreibungen — nicht rückzahlhar vor dem Jahre 1926 — der Ge⸗ werkschaft Sachsen in Heeßen, Westfalen, ausgegeben unter selbst⸗ schuldnerischer Bürgschaft der Mans⸗ seldschen Kupferschiefer bauenden Ge⸗ werkschaft in Eisleben,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse
zuzulassen.
Berlin, den 29. Juni 1921.
Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz ky.
39095 Von der Deutschen Bank und der Nationalbank für Deutschland Kommandit⸗ gesellschaft auf Aktien, hier, ist der Antrag gestellt worden, 46400000900 neue Aktien der Amme, Giesecke K Konegen, Akiengesellschaft in Braun⸗ schweig, Nr. S001 – 12000 zu je M6 1000 zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 28. Juni 1921. Zulasfungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz ky. Von der Deutschen Bank, hier, ist der Antrag gestellt worden, 6616540090090 neue Aktien der Daimler Motoren Gesellschaft, Stuttgart- Untertürkheim, Nr. 32 001 — 6 000 und 100001 bis 200 000 zu je n 1000 zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 29. Juni 1921. Zulagssungsstelle 39096 an der Börse zu Berlin.
39097
Von“ der Commerz- und Privat⸗Bank Aktiengefellschaft, hier, ist der Antrag ge⸗ stellt worden, ;
1500 0090 neue Aktien der Düsseldorfer Maschinenban⸗ Actiengesellschaft in Düsseldorf⸗ Grafenburg, Rr. 1901 — 3000 zu je , Lob. e
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.
Berlin, den 29. Juni 1921.
Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz kv. Von der Deutschen Bank, hier, ist der Antrag gestellt worden, ⸗
„ 386960000 neue Aktien der Wicking'sche Portland⸗Zement⸗ und Wasserkaltwerke A. G. Münster i. W., Nr. 20001 - 26000 zu je K 1000,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.
Berlin, den 29. Juni 1921.
Zulassungsste le an der Börse zu Berlin. Kopetz y. 39098
Von der Cömmerz- und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft, hier, ist der Antrag ge⸗ stellt worden,
„ 2906909 neue Aktien der Elsãssisch Ba vische Wollfabriken Attiengesellschaft in Forst i. L., Rr. Jodl == 666 zu je M 1000,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.
Berlin, den 29. Zuni 1921.
Zulafsungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetz kv. 39099
37351] Gterbekasse Deutscher Gastwirte V. 4. G. Darmstadt.
Geschäftsjahr 1920.
Versicherungssumme Prämieneinnahme .. Versicherungsverpflich⸗ tungen.. Reingewinn...
Verwendung: Reservefonds gemäß 5 262 Freier Reservefonds ... Gewinnreserven. . Beamtenunterstützungs⸗
fonds w
zusammen wie oben Kapitalerträge.
Verwaltungskosten einschl.
Provisionenn. ... Gesamtaktiva. . 3 050 32935
Der Aufsichtsrat besteht aus fol. genden Herren: Ernst Niemann, Ludwig Uind und Georg Heppenheimer in Darm. stadt, Hermann Schneider in Saarbrücken Alfred Hartleb in Cassel, Anton noh in Karlsruhe, Wilhelm Bräuning in Wiesbaden, Andreas Schmollinger in Landau, Otto Peter in München und Jakob Löffler in Cannstatt.
Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust, rechnung sind von dem beeidigten Bücher, repifor Dr. Wilhelm Siedersleben in Darmstadt geprüft und richtig befunden
worden. Die Direktion. G. Hermann. L. Cappel.
12777 i 115 3882
ö
erneuerung und Umwandlung
Sachsen — und Darlehne in 3, 3
gewährt worden.
Unter Berücksichtigung der Darlehne Ende 1920 auf 321 208 5753 16
in landschaftlichen Zentralvfandbriefen. Provinzial⸗ und 71 582 700 4
Für die verzinslichen Darlehne von
sitzungen, darunter 491 Rittergüter.
von 5h 166 920,37 . 4.
zusammen 740 389. 32 „.
nommen worden.
langt hat.
gefunden.
Kovetzky.
und 160 landschaftlichen Zentralpfandbriefen
Der Besondere Sicherheitsfonds be
Freihändige Uebernahmen von Grun
—
sos Landschaft der Provinz Sachsen.
Nach dem in der heutigen Generalversammlung erstatteten Nechenschaf bericht
über das Geschästsjahr 1920 sind im Taufe desselben, einschließlich der ausgegebenen 1 496 200 .. .
— Darlehne in 3, 3 und o/o Pfandbriefen der Landschaft der Provinz
ĩ nfo 19 edit⸗ . 27 196 1165 4
2 oe
Ih O88 do . 4
Ablösungen stellt sich der Betrag der verzinslichen r . d. i. 27 210 900 S6 höher als Ende 1919. . Den Ende 1929 noch berzinslichen Darlehnen von 234 995 725 S Provinzial— pfandbriefen und 86 302 850 S landschaftlichen Zentralpfandbriesen standen buch= mäßige Tilgungéguthaben gegenüber von 33 0s 320. in Provinzial⸗ und 14 720 150 4 es waren mithin noch im Umlauf 201 890400 landschaftliche Zentralpfandbriefe.
321 208 575 6 haften der Landschaft erst⸗
stellige Hypotheken innerhalb der statutarischen Sicherheitsgrenzen auf 3468 Be—
. 24 6 ö . . 6 3 ö . : Im Sicherheitsfonds der Mitglieder hefanden sich Ende 1920, die Wertpapier unter Berechnung des Wertes nach dem letztbekannten Tageskurse, Werte im Betrage
stand am Schlusse des Jahres 1920 aus j , , . Jah aul Werten von zusammen sa 27h, lz s und der Cigentümliche Fonds aus solchen von Der Verwaltungskostenüberschuß des Jahres 1920 im
Betrage von 104 850357 ist als Vortrag auf neue Rechnung für 1921 über
Das Zinsensoll betrug 14 6656 S227 , rückständig ist davon der Betrag von 13 15214 . um dessen Einziehung die Direktion bemüht ist.
Im JZabre 1920 war, zie Landschaft an einer Zwangsversteigerung beteiligt die auf Antrag anderer Gläubiger eingeleitet war. inzwischen ihre Erledigung gefunden, wob
Sämtliche Verlahren haben
ei die Landschaft volle Befriedigung er— dstücken haben im Jahre 1920 nicht statt⸗
An Zwangsverwaltungen war eine gerichtliche anhängig. Halle (Saale), den 28. Juni 1921. Der Ausschußt der Landschaft der Provinz Sachsen. Freiherr von Wilmowski, Vorsitzender.
38651
Aktiva.
z . 921 ö
1
Gefell sch aft Urania.
.
.. , Direction der Digconto«⸗ Gesell⸗ schaft., Laufende Rechnung Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Depotkonto. . Effektenkonto
Effekten konto I ö Grundstückskonto Taubenstraße Gebäudekonto Taubenstraße. Abschreibungen 20,0 ; Maschinen⸗ u. Bühnenanlagekonto Mobilien- und Utensilienkonto .. Instrumen ten k ont Abschreibungen ...... hegten n,, . Bibliothekkont?o .. Dimmel und Erde, Zeitschriftkonto Fernsprechbeitragkonto ü
2
Debet.
270 270 — 5 40540
8h 683 85
IJ
Grundkayitalkonto: a) Aktien zu
Spezialreservefonds Betriebsreservefonds Fonds für technische Hypothekenkonto Kautionskonto. Kreditorenkonto Gutscheinkonto
62 000 — 539 234193
115308 P
264 864 60 1 1
Gewinn für 1921
1800 1057 62883 Gewinn- und Verlustrechnung.
260 , b) Obligationen zu Gesetzlicher Reservefonds
Sondervorstellungskonto - Gewinnvortrag aus 1919520 .
I K 43 223 16 1 Verteilung des Reingewinns: 1 — Tantieme an den Vorstand 1 Vortrag auf neue Rechnung.
Ab
291 750 8 250 300 00 - . 39163 k 33 321 2 2 0383 12 000 — 500 000 — ; 115305 . 95 dz * 16 41450 17270 —
135 ½ .
Vorträge.
*
37 920
1007 6288 Kredit. .
Angestelltenausgabenkonto .. Betriehsausgabenkonto ... Grundstücksausgabenkonto .. Hypothekenzinsenkonto ... Bekanntmachungen konto
Kursdifferenzkonto ...... . Abschreibungenkonto 6 Gewinnvortrag aus 1919120 Reingewinn 192021.
Steuer⸗ und Abgabekonto.. J
s 37 gꝛ0 17 5 35299
3 7 . 247 150 37 603 936 70 34 154 09 22 500 — 54 62685
676180 16 7600 —
908925
43 223 16
Gewinnvortrag
nehmungen
Urania⸗Verein.
*
Berlin, den 28. Mai 1921.
Geschäftsführerin und Liquidatorin.
J. A.: W. Erythropel. ⸗ Pryof. Franz Goerke— . Vorstehende Bilanz sowie dis Gewöinn., und Verlustrechnung habe ich ge Büchern der Gesellschaft Urania“ in Uebereinstimmung gefunden.
G. Krahmann, gerichtlicher Bücherrevisor für das Kammer
D Der Aufsichtsrat.
Der Vorstand.
Allgemeines Eintrittskonto.. ...
k Eintritts-, Ergänzungs⸗ und Nebeneinnahmekonto Konto auswärtiger Vorträge und Vortragsunter⸗
Bankzinsen⸗ und Proxisionenkonto? Pacht⸗ und Mietekonto-.-.. Konto Kinoschulvorträge ..
Subvention der Stadi Berlin S 13 00 , der Stadt Charlotten⸗ urg — 1 2 1 1 * 14 2 1 1 1
0h h z Ib hoh l⸗
96885 7075 3000 13 180 86 8205
NM
ö
4 400, — 17400
275902 7 937 292
J. A.: Der Delegierte des Geheimrat Heck: Caspar.
Prof. Dr. Sp iz. prüft und mit den ordnungsmäßig geführten
gericht und die Gerichte des Landgerichtsbezirks Berlin L.
66
SErste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 152. ö . Berlin, Sonnabend, den 2. Juli 1921
Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen über 1. Eintragung ꝛc. von Batentanwälten, 2. Patente, .
z ä . z. Gebrauchsmuster, 4. ans dem Handels- 5. Guter. rechts. 6. Vereins, 7. Gen ossenschafts, S. Zeichen. 9. Musterregister, 19. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Konkur 12. di if⸗ ; r ver Eisenbahnen enthalten sind, erscheint nebst der Warenzeichenbeilage in einem besonderen re. unter dem Titel e die Taris nnd Zahrv laubekauntmachungen
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für daz Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Das JZentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tãglich. Bezugsprei? ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatzanzeigers, 8W. 48, Wilhelm⸗ beträgt 18 f. d. Viertel ja Jm. Einzelne r, , 39 Pf. — k
straße 32, bezogen werden. H gespalt. Einheitszeile 2.6. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag v. 80 v. H. erhoben.
xᷣ···ᷣ
Vom Sentral⸗Handels register für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 152A, 1526, 15206 und 152 ausgegeben. e, PBefriftete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschãftsstelle eingegangen sein. M
Entscheidungen des Reiechsfinanzhofs zu München für
gIndustrie, Handel und Gewerbe in Rechtssätzen.
Bedeutung, wenn es für die Differenz von 300 eine besondere geld⸗ werte Leiftung an die Aktiengesellschaft übernommen hätte. Wenn mit der Vergütung von 30½ die ganze Durchführung des Kapital⸗ erhöhungsgeschäfts abgegolten sein sollte, so können damit nach Lage des entschiedenen Falles nur Aufwendungen vergütet worden sein, die nach der Uebernahme der neuen Aktien durch deren Weiterhegebung entstanden sind. Diese Maßnahmen bilden aber keinen Teil des Kapitalerhöhungsgeschäfts.
U. v. 3. Dezember 1920 IIA
1. Begriff des Bilansgewinns und der Abschreibungen, Fortführung des Betriebs als offene Handelsgesellschaft, so wird die Bedeutung der kaufmännischen Bilanz für vie Stener⸗ Stempelpflicht nach Tarifnummer 1 A c des Reichsstempelgesetzes berechnung. ausgelöst, sei es durch die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, sei
§ 271 des Kriegssteuergesetzes vom 21. es = infolge unterlassener Beurkundung — durch den Eintragungs⸗ Gefetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe vom 26. orte . 28 der Reichsabgabenordnung. f. v. 3. Dezember 1920 N A 297 2.
Bei der auch durch 5 208 der Reichsabgabenordnung anerkannten vermuteten Richtigkeit der von einem Kaufmann aufgestellten Bilanz ist die Steuerbehörde nicht ohne weiteres als befugt zu erachten, diese As unrichtig zu behandeln und eine selbständige Berechnung des Gewinns vorzunehmen, vielmehr liegt ihr, wenn sie von der nach der außeren Form und Anlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs uns dem Gebrauche eines ordentlichen Kaufmanns, entsprechenden Bilanz abweichen will, der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit ob. Diesen RKachweis wird sie regelmäßig nur im Benehmen mit dem Abgabeyflichtigen führen können.
AÄbschreibungen sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen angemessenen Ausgleich der Wertverminderung darstellen. Mit dieser Beschränkung können sie teils auf der Aktivseite, teils durch Ein⸗ stellung eines Bewertungskontos guf der Passivseite vorgenommen werden Vorausfetzung für die Anerkennung als gewinnmindernde Abschreibungen im steuerrechtlichen Sinne ist lediglich, daß sie die in dem betreffenden Geschäftsiahr bereits eingetretene Wertminderung des betreffenden Aktivums nicht überschreiten dürfen.
U. v. 16. Nobem ber 1920. 1. A. 214/20.
Juni 1916 und 5 24 des Juli 1918;
5. Verpflichtung zur Verzollung gestohlener Waren. § 44 Abs. 1 des Vereinszollgesetzes.
Mit Begleitschein J des Hauptzollamts wurde die aus Stück⸗ gütern bestehende Ladung eines einem Schiffer gehörigen und von ihm geführten Schleppkähns auf C. überwiesen. Vor Beginn der Entladung in C. und vor Abnahme des Zollverschlusses wurde in dem Schiff i enn, . a . fi allen 3 , . waren gestohlen. Nach s. es Vereinszollgesetzes über⸗ abolicen Fatiakeit des Geschäftsinhabers, ift daher ni nimmt der Begleitscheinnehmer mit der Unterzeichnung des Begleit⸗ n , Tätigkeit des Geschäftsinhabers, ist daher nicht scheins l schlechthin die Verbindlichkeit, für den Betrag des Eingang artet b. 3. Vezember 1320 II A 23920 zolls zu haften. Ausnahmen für Fälle, in denen die guf dem Be— . J gleitschein abgefertigten Waren aus dem Grunde vom Bestimmungs⸗ ort nicht zur Revision gestellt werden können, weil sie vorher Lon unbekannten Tätern gestohlen sind, sieht das Gesetz nicht vor. Der Schiffer, der nicht nur Waren führer im Sinne der S8 44 bis 46 des Vereinszollgefetzes, sondern vielmehr Begleitscheinnehmer (Be⸗ gleitscheinextrahent war und die vorgeschriebene Annahmeerklärung unterschrieben hatte, ist zur Zahlung des Zolles für die fehlenden Waren verpflichtet.
U. v. 24. November 1920, TVa A 57/20.
282/12
— — —
S. Umsatzsteuerpflicht des Verkaufs eines Geschäfts im ganzen?
§ 1 des Umsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1918.
Der Verkauf eines Geschäfts im ganzen liegt, in soweit es sich um die Veräußerung der Einrichtungsgegenstände handelt, nicht inner⸗
9. Abzugsfähigkeit von Aufsichtsratsvergütungen bei Fest⸗ stellung des Geschäftsgewinns. §z 16 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916, § 22 Abs. 2 des Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe.
Für die Kriegssteuer nach dem Gesetze vom 21. Juni 1916 ist der Abzug von Aufsichtsratspergütungen stets dann zuzulassen, wenn auf die Vergütungen ein Rechtzanspruch besteht. Der den Abzug einengenden Vorschrift des 8 26 Abf. 2 Satz 2 der Kriegssteueraus⸗ führungsbestimmungen ist, weil mit dem Gesetze selbst nicht vereinbar, die Rechtsgültigkeit zu versager
Für die außerordentliche Kriegsabgabe 1918 sind dagegen nach § 22 Abs. 2 Satz? des Kriegsabgabegesetzes Vergütungen (Tantiemen der Aufsichtsratsmitglieder, die von der Höhe des Reingewinns und von dessen Feststellung durch die Generalpersammlung oder Gesell⸗ schafterversammlung abhängig sind, von dem Geschäftsgewinn nicht abzufetzen. Von der Höhe des Reingewinns und, von dessen Fest⸗ stellung durch die Generalverfammlung ist aber eine Vergütung ab⸗ hängig nicht bloß dann, wenn sie an . Höhe des Reingewinns be⸗ messen ist, sondern auch dann, wenn sie nur beim Vorhandensein eines Reingewinns von bestimmter Höhe zahlbar ist.
I. p. 12. November 1920 JA 236/19, ebenso v. 26. März 1920 1A 2120.
10. Umsatzsteuerpflicht des Verkaufs eines Landguts im ganzen?
§z 1 des Umsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1918.
§ 1 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1318 unterwirft die inner⸗ halb der gewerblichen Tätigkeit liegenden Umsätze eines Unternehmers der Steuer. Auch der Landwirt ist ein solcher Gewerbetreibender, da seine gewerbliche Tätigkeit die Erzeugung und Veräußerung von Bodenfrüchten, von Vieh und dessen Erzeugnissen in regelmäßig wiederkehrender Folge umfaßt. In sie kann man auch die Veräuße⸗ rung abgängiger Inventargegenstände, die mehr oder weniger regel⸗ mäßig wiederkehrt, rechnen. Die Veräußerung des ganzen Guts famt Zubehör und. Vorräten fällt dagegen aus dem Rahmen der ge⸗ werblichen Tätigkeit des Landwirts heraus, sofern es sich nicht um Perfonen handelt, die sich damit beschäftigen, einzelne Güter je auf eine absehbare Zeit zu übernehmen, zu bewirtschaften und schließlich — meift in verbessertem Zustand —
ttem Zu zu veräußern, um mit einem anderen Gute dann das gleiche zu unternehmen.
2. Berechnung der Umsatzsteuer nach dem vereinnahmten zver vereinbarten Entgelt und nicht nach dem Verdienst.. 5 6 des Umsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1918 und § 9 des
Umsatzsteuergeseßes vom 24. Dezember 1919.
Nach Abs. 1 des 6 des Umsatzsteuergesetzes 1918 ist die Steuer nach dem vereinnahmten Entgelt zu berechnen. Dargn kann auch ber Umstand nichts ändern, daß jemand in seinem Gewerhebetrieb infolge der durch die Kriegsberhältnisse hervorgerufenen Zwangs⸗ bewirtschaftung eingeengt, war. Die Berechnung der Umsatzsteuer lediglich nach dem Verdienste (Gewinn) des Unternehmens ist im Gesetze nirgends vorgesehen, . . .
3 9 des Umsatzsleuergesetzes 1919 gibt ebenso wie 8 17 Abs. ? des Umsaͤtzsteuergesetzes 1918 nur die Möglichkeit, an Stelle der ver⸗ einnahm ken Entgelte die vereinbarten Entgelte der Ver⸗ steuerung zugrunde zu legen, sie verändert also ledigli die Grund⸗ lage der Steuerberechnung, indem sie an die Stelle der Besteuerung der erfolgten Zahlungen (der Isteinnahme) die Besteuerung der be⸗ wirkten Lieferungen (der Solleinnahme) setzt. An eine Steuer⸗ ermäßigung ist hierbei nicht gedacht.
k. p. 26. Robember 1930. II A 377s20.
6. Umsatzsteuerpflicht fortgesetzt betätigter Grund stücks⸗ vertäufe, Begriff des steuerpflichtigen Entgelts.
§s§ 1, 5 des Umsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1918.
Die fortgesetzte Betätigung von Grundstücksverkäufen ist als en , im Sinne des 8 1 des Umsatzsteuergesetzes anzusehen. Die Gewerbsmäßigkeit wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die sseuerpflichtige Ehefrau nicht eabsichtigt hat, zu den von ihrem Manne ererbten Grundstücken weitere hinzu zu erwerben, sondern daß sie sich darauf beschränft hat, die bon ihrem verstorbenen Manne zur Bebauung und gewerblichen Weiterveräußerung angekauften Grund⸗ ffücke nach und nach, zu veräußern. Mit der planmäßigen Fortsetzung und Abwicklung der gewerblichen Tätigkeit ihres RNannes, die noch auf unabsehbare Zeit die, Erzielung Hon EGinnahmen bezweckt, ist den Erfordernsssen, die das Umsatz⸗ steuergese fuͤr den Gewerbetrieb abweichend von anderen ,, und von der Gewerbeordnung aufstellt, genügt, Grundlage der Umfatzste uerberechnung jst nach 8.65 des Umsatzsteuer⸗ gefetzes 1515 das für die einzelnen Grundstücke bezahlte Entgelt. Bas Entgelt braucht nicht in Barzahlungen zu bestehen, sondern kann auch in anderer Weise an, werden, z. Br, wie bet Grund⸗ stücksveräußerungen, durch Ue ernahme hypothekarischer Forderungen, ; 3 . ⸗ . sie es mit Wirkung dem Gläubiger gegenüber (g 416 des Bürger⸗ Bei Feststellung det Vermögens ist der gemeirg, gl seiner lichen GeseKzbuchs, sei es mit der Wirkung, daß der Grwerbfr dem einzelnen Bestandtelte gach zem Stanze bom Zis. Des berg 16 Nertufsz Fecenüter i Befriedigung der Gläubiger einzustehen hat zugrunde zu legen. Auch ist in Uebereinstimmung mit der herrschenden Z 415 Abf. 3 des. Bürgerlichen Gesetzhuchs) Die Annahme, die ziuffsssrng, in Hzechtfprechtunng und Scrsfttäm, ms Anschlüß an 337 Hyothekarische Belaffung bedeute eine Wertminderung des Grund⸗ ker Alsshhrungeheflimmungen zum Hesttzsteergesez:; don dem gs; stäcks und Gegen tan de Grundstücksperkaufs sei nur der von einer meintn Werte (Verkaufs, oder Verkehr zwerth gesagt, daß zer e. Hypsther nicht' erfaßte Wertteilf des Grundstücks, ist unzutreffend. den reiß feslimimt wer, der in gewöhnlich Heschäftsberkehr nach Pie Werkehrgauffasfung ift jedenfalls eine andere; nach ihr wind das . Befthafsehnheir des Gegenftznde ine Rrücksicht auf , vpothckarksch beiaftetẽ᷑ Grundstück um die oben dargelegte Gegen— liche ober lediglich persönliche Verhältn sse. zu erzielen sei. Irrig ist leistung verkauft. aber die Annahme, die aufgestellte Geschäftebilanz eines Einzel⸗ n p. 3. Dezember 1920. IL A 357/20. kaufmanns bilde bis zum Nachweis ihrer Unrichtigkeit die maßgebende Unterlage für die Vermögensbewertung. Eine Ges äftsbilanz, die zufällig auf den gesetzlichen Stichtag aufgestellt ist, kann allething⸗ inen wertvollen Anhaltspunkt für die Schätzung des Vermögens bilden, maßgebend aber ist sie bei Einzelpersonen nur, wenn die darin berücksichtigten Vermögengwerte dem gemeinen Kerte des Vermögens gleichkommen. Das kann zwar zu⸗ treffen im besonderen dann, wenn anzunehmen ist, daß die Praris von der Auffassung beeinflußt ist, der in den Bilanzen ach 8 40 des Handelsgesetzbuchs für Steuerzwecke zu be⸗ rücksichligende Wert ei der gemeine Wert unter der Voraussetzung der Fortführung des Geschäfts. Aber eine Vermutung für e'ing solche Auffaffung, die nur durch bündigen Nachweis der ülnrichtigkeit der Bijan herle entkräffet werden könnte, besteht nicht. Sind sonach. die Bilanzwerte für die Feststellung des Vermö ens nicht unbedingt maßgebend, so kann hierhei auch die Berücksichtigung des Ertrags. werkes der Grundstücke nicht ohne weiteres abgelehnt werden. Wohl geht das Gefetz grundsätzlich von dem gemeinen Werte aug, aber doch nur „foweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt⸗ 8 20 letzter zaalb⸗ satz des Besitzsteuergesetzes), Gerade bezüglich der Grundstücks⸗ bewertung sind aber in 38 30 ff. a. 4s. D. Bestimmungen getroffen, bei denen auf Antrag des Abgabepflichtigen an Stelle des gemeinen Wertes die Gestehungskosten und mnnerhalb derselben unter Umständen der Ertragswert eine Rolle spielen.
n. v. 18. Nobember 1920 M. A 66 /a.
4. Reichsstempelpflicht der von den Erben eines Einzel⸗ . gegründeten offenen Sandelsgesellschaft.
Tarifnummer 1 Ac des Reichsstempelgesetzes vom 26. Juli 1918. Die Erben eines Einzelkaufmanns bilden nicht ohne weiteres eine offene Handelsgefellschaft; sie können den Betrieb uch als Erben⸗ gemeinschaft zur gesamten Hand fortführen. Vereinbaren sie die
g. Bedeutung der Bilanz des Einzelkaufmanns für die Feststellung des Vermögens nach dem gemeinen Wert.
35 18, 29, 30 ff. des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913.
. 6s glei nen. Der Verkauf des Gutes samt seinem Beilasse ist daher regelmäßig umsatzstemerfrei. n. v. 16. Juni 1920 ILA 170/20, zu vgl. oben Ziff. 8.
11. Einfluß der zu Kriegswohlfahrtszwecken während des Geschäftsjahrs veratsgabten Beträge au die Festsetzung des steuerpflichtigen Bilanzgewinns.
S5 24, 32 des Kriegsabgabegesetzes vom 26. Juli 1918.
Der von einer Aktiengesellschaft während des 4. Kriegsgeschäfts⸗ jahrs zu Kriegswohlfahrtszwecken verausgabte Betrag ist dem Geschäfts⸗ gewinne dieses Jahres nicht hinzuzurechnen. Denn nach § 24 des Kriegsabgabegesetzes 1918 ist der Geschäftsgewinn nach den Vor⸗ schriften der 88 16, 18 des Kriegsfteuergesetzes 1916 zu berechnen. Danach ist Geschäftsgewinn der in einem Geschäftsjahr erzielte, nach den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger kaufmãnnischer Ga ung berechnete Bilanzgewinn. Der Bilanz- ist nachträglich auf 30 vereinbart worden, die für die Durchführung gewinn ergiht sich aus der Vergleichung des nach . Handels des ganzen Kapĩtalerhöhungsgeschäfts gewährt worden sind. gesetzhuchs berechneten Vermögens am Ende des Geschäftsiahrs mit
Für die Frage, ob bei der Berechnung der Abgabe nach Tarif- dem Vermögen am Anfang des Gescha ef jabte⸗ Der Betrag, um den nummer 1 A des Reichstempelgesetzes der Kurs von 115 50 oder das Endvermögen größer ist nals das Anfangs vermögen, ist Bilan; der um die Vergütung geminderte Kurs (113 96) zugrunde zu legen win. ö Dieraus solgt, daß Vermögen btrãge. die im Laufe des Ge⸗ ist, ist entscheidend, wer erster Erwerber der neuen Attien ist und zu schäftsjahrs u unmittelbaren oder mittelbaren Zwecken einer Gesell⸗ welchem Betrage die Erwerber die neuen Aktien erworben haben. Als a verausgabn wurden. ohne daß dafür ein Gegenwert eingegangen erste Erwerber kommen nur die Angehörigen des Bankkonsortiums in ht nicht im Bilanzgewinn exscheinen können. Darauf, daß der Frage, da dafür, daß diese nur vorgeschobene Personen anderer ge⸗ Bilanzgewinn ohne diese Zuwendung entsprechend höher gewesen wäre, wesen selen, in dem entschie denen m feine Anhaltspunkte gegeben kommt es nicht n Die Hinzurechnung jum Bilanzgewinn kann auch weren, wlese ersten Grwerber baben nur 1130 für jede Aktie ge= nicht durch die Vorschtiften 3 d 33 des Kriegsabgabegesetzes und währt. Daß diese Preisfestsetzung einer befonderen späteren Preis⸗ 8 80 Ab. 1 der Aus ührungsbestimmmungen dazu gerechtfertigt werden, vereinbarun n, , wurde, hindert nicht ihre Beachtung in da diese Bestimmungen sich nur auf den Fall beziehen, daß Gewinn⸗ steuerlicher Beziehung, denn die Reichsstempelabgabe ist nicht der anteile zu gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiete der Kriegs⸗ artig an die Beurkundung des Kapitakerhöhnngs deschlusses geknüpft, wehlfahrt verwendet werden. und nicht auf den Fall. daß. es sich um daß aus diesem alle Clemente der Steuerberechnung sich ergeben während des Seschãfts ahr o, . und daher als Geschäftsunkosten müßten. Der Umstand, daß das übernehmende Konsortium nur einen anzusehende Zuwendungen handelt.
Preis von 1120ͤ statt 1153/9 zu bezahlen hatte, wäre nur dann von n. v. 13. Juli 1920 LA 167/20.
7. Berechnung des Reichsstempels für die Kapitals⸗ ; erhöhung einer Aktktiengesellschaft.
Tarifnummer 1 As des Reichs stempelgesetzes.
Eine Aktiengesellschaft hatte bie Erhöhung ihres Stammkapitals beschlossen. Die Ausgabe der neuen Aktien follte nach dem General⸗ versam mlungsbeschluß zum Kurse von 11500 erfolgen. Gleichzeitig wurden Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre, die Aktien einem Bankkonsortium gegen eine zu vereinbarende Vergütung mit der , zu überlassen. die Aktien nach Eintragung des Kapitalerhöhungsbe chlusses in das rn . binnen 3 Wochen den Aktionären zum Kurse von
Jö c zum Bezuge anzubieten, Die Vergütung für das Konsortium
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