Landeszentralbehörde und von dem Zwangsverwalter, Liquidator oder
der Aufsichtsperson; die vierte Abschri behörde an das britische Vir, in Ger
Artikel 6.
Ohne Beeinträchtigung der der Königlich Großbritannischen Re. de Eigentümer aus den S8 8 und 13 der Anlage bschnitt IV von Teil X des Friedensvertrags zustehenden Rachke oll die Aushändigung der im s 13 aufgeführten Urkunden, die auf. die unter Artikel 297 a fallenden Güter, Rechte und Interessen 6 , erst ö. 96 Rückerstattung der Güter, Rechte 3 Interessen gefordert werden. Ni iger i ue, ö ichtsdestoweniger i und jede weitere summarische Auskunft dem Eigentümer auf V gen zu Zeit vor oder nach dem Antrag auf Rücke auszuhändigen oder zu übersenden; es ist ihm auch freie in alle obenerwähnten Urkunden zu ge vollständig liquidiert worden ist, sin britischen Staatsangehörigen oder dessen Vertreter auszuhändi ihm oder der von ihm bezeichneten Gefahr sofgrt auf Antrag von der L Reichsministerium zu übersenden. V Artikel 7. Im Verkehr mit den deutschen Behörden gemäß den vorst Artikeln können die britischen ire nir, .
oder sich der Vermittlung des britischen Ausglei ᷣ sonstigen Bevollmächtigten an,, w,, n, ,
t ist von der Landeszentral⸗ in zu übermitteln.
gierung oder der dem
der Schluß⸗
Zwangs verwalters oder fsichtperson
langen zu jeder
statten. Sofern das Eigentum alle Urkunden dem , .
erson auf seine Ko andeszentralbehörde oder dem
ird das briti
amt mit der Vertretung eines britischen 5 gag g uständigen eg en, k. ö. e e n, Be⸗ gen. reigabe an das britische Ausgleichsamt oder einen bevollmächtigten Vertret ig igen · K 9 eter soll der Freigabe an den Eigen
so hat es der z scheinigung vorzulegen.
Artikel 8.
Sofern nicht das Gegenteil von dem Antragsteller ausdrückli erklärt wird, läßt die Unterschrift des . oder seines ö. auftragten uner Urkunden jeder Art, welche die Rückgabe der Güter, Rechte und Interessen an ihn unmittelbar hetreffen, gleichgültig, ob sie vor oder nach der Unterzeichnung dieses Abkommens abgegeben ist, die Rechte auf Entschädigung, welche dem Antragsteller nach den Be⸗ riedensvertrags von Versailles zustehen könnten,
Artikel 9.
Eintragungen in öffentliche Register und Grundbücher, welche nötig sind, um die Wiedererstattung der Güter, Rechte ,, an die beteiligten britischen Staatsangehörigen auszuführen oder wirk⸗ sam zu machen, sind von den deutschen Behörden ohne Verzug und frei von Kosten, entsprechend der örtlichen Gesetzgebung zu bewirken.
Artikel 10.
Anträge britischer Staatsangehöriger auf Entschädigung gemäß Artikel 297 können, ungeachtet ihrer tn fn , Imi Schiedsgerichtshof, durch das britische Büro in Berlin der zuständigen deutschen Behörde übermittelt werden, um eine Regelung der An⸗ sprüche im Wege der Vereinbarung herbeizuführen, und die zuständi Behörde kann dem britischen Bürh die Bedingungen in bezug auf irgendeinen Anspruch vorgeschlagene / ö Wenn es auf Grund der so eingeleiteten Verhandlungen zu einer Regelung kommt, hat die Deutsche Regierung dem britischen zu solcher Regelung zu übermitteln, edsgerichtshofe zur formellen Be⸗
stimmun en des vollständig unberührt.
ür die von ihr egelung über⸗
Büro in Berlin ihre Zustimmu damit sie dem Gemischten S stätigung vorgelegt werden kann.
Arti kzt 11.
Die Britische Regierung ist auf Antrag durch das deutsche Büro in London bereit, Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände, Fa. miliengndenken und Handwerkszeug deutscher Stgatsangehöriger, mit Ausnahme von Gegenständen von besonderem Werte. bis zum Be Lire zuzüglich des Betrags der Lasten für die Er— haltung. und Versicherung seit dem 4. August 1914 bis zum Tage der Freigabe aus der im Friedensbertrage vorgesehenen Haftung frei, zugeben, sofern die zuständige deutsche Behörde bescheinigt, daß das Finkommen des Antragstellers den Gegenwert von 400 Li nach dem geltenden Wechselkurse nicht übersteigt, freizugebenden Figentums soll, falls nichts anderes vereinbart wird. von einem amtlich zugelassenen Schätzer auf, Anordnung des britischen g festgestellt und die Gebühren Schätzung follen von dem Eigentümer der Gengenstände vor deren Freigabeanträge dieser Art müssen binnen sechs Monaten nach der Ratifikation dieses Abkommens gestellt
erden.
Vorbehaltlich des Rechtes der britischen Bebörden, im, her lle die Genehmigung zu versggen, und vorbehaltlich raft befindlichen Gesetze sollen deutsche Staats. den dem britischen Ausgkeichsamt, zu übermittelnden itbieten bei der Versteigerung ihres Eigentums in Datum jeder dessen ein solcher Antrag gestellt
Der Wert des
Ausgleichsamts
Freigabe bezahlt werden.
sonderen Einzelfa der zurzeit in K angehörige auf Antrag zum
dem Vereinigten Königreiche zugela Versteigerung von Eigentum, wegen ist, soll dem deutschen Büro mitgeteilt werden.
Artikel 12.
Eigentum. welches gemäß dem ersten Absatz des ird, ist dem Antrggsteller oder stellen, sobald alle von den Kosten und alle anderen auf dem Laften, mögen dieselben auch Schulden im Sinne des Artikels 295 darstellen, beglichen sind.
Artikel 13.
Das britische Ausgleichsamt liefert London Uehersichten über die Ergebnisse d Güter, Rechte und Interessen in dem Verein
Die vorhandenen Geschäftsbücher der im igte liquibierten deutschen Geschäfte, mit Ausnahme derjenigen, die dem Käufer eines Geschäfts übergeben sin Schkusse den deutschen Behörden ausg wird dem früheren deutschen hlung der en
ssen werden.
vorhergehenden Artikels freigegeben w J dem deutschen in London zur Verfügung zu britischen Behörden verauslagten
Eigentume ruhenden
dem deutschen Büro in der Liquidation deutscher igten Königreiche.
Vereinigten Königreiche
d, werden aufbewahrt und zun ehändigt., In der Zwischenzeit ECigentümer Einsicht in die genannten stehenden Kosten gewährt; wenn diese ewahrsam eines Nachfolgers befinden, wird dahin der frühere deutsche Eigentümer Zutritt dazu estimmungen erhält. .
Auzgleichsamt wird auch in Cinzelfällen auf. Antrag Büros in London summarische Aufstellungen über die Versteigerungen ober von Verkäufen auf Grund von sie hesitzt; ebenso summarische Auf⸗ n Custodian registrierte Eigentum.
Artikel 14. Sofern Güter, Rechte und Interessen deutscher Reichsangehöriger
emäß Abschnitt IV von Teil X ulsche Büro in London von dem chszamte benachrichtigt werden, und das Eigentum er verrechnet.
gewirkt werden, de unter den gleichen
Das britische des deutschen Ergebnisse von Ausschreibungen liefern, sofern eg stellungen über das beim britische
oder die Erträge daraus Artikels 296, aus der
freigegeben werd britischen Auszglei oder die Erlöfe werden nicht durch die Ausgleichsäm
Artikel 15.
Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden ch in London qusgetauscht werden. Et es in Kraft. Jeboch werden beide Teile die kommens alsbald nach der, Unterzeichnung Durchführung im Doch wird die im Artikel 11 des Ab= ; deutschen Cigentums aus der Pf haft des Friebensbertrags erst nach der Ratifikation stattfinden. Zu Ürkund dessen haben die von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten das vorliegende Abkommen unter⸗ schrichen und ihre Siegel beigesetzt. Urschrift auggefer
DODejember . a e,,
sollen sobald als mögli am Tage des Austau Bestim nungen des r insoweit zur Anwendung bringen, waltungswege möglich ist. kommens vorgesehene Freigahe
tigt iu London, in Englisch und
hg me r. of Kedleston.
In dope
Protokoll.
Bei der Unterzeichnung des Abkommens, das am heuti zwischen dem Vereinigten 1 eich und Deutschland ati führung des Artikels 297 des 21 von * / ö.
welche Personen und auf welches Eigentum sich das zieht, folgende Erklärung 23 igentum sich da
Abkommens nicht geltend gemacht werden können
lich britischer Gesellscha Britischen Reichs gußerhalb des rn , Kõnigrei daß gleichfalls die timmungen dieses Abkommens nicht macht werden können zugunsten deutscher Staatsangehöriger hinsicht ihres Eigentum, ihrer Rechte und Interessen in irgendeinem des Britischen Reichs 14 des Vereinigten Königsreichs. Jedoch soll sich das Ab
wärtigen Zeitpunkt an gerechnet, erfolgen kann, ebenso auf
Form oder mit solchen Abän arteien vereinbaren mögen.
Protokoll unterschrieben und ihre Siegel beigefügt.
ESEiegel.) gez. Sthamer. (Siegel.) gez. Curzon of Kedleston.
—
Gesetz zur Aenderung des Wehrgesetzes. Vom 18. Juni 1921.
Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird; Das Wehrgesetz vom B. wird wie folgt abgeändert:
Rr ile Zu § 2. Satz 2 erhält folgende Fassung;
Offizierrang stehende Militärbeamte als Höchstzahl. Zu § 18. Nummer 1 erhält folgende Fassung: Die Zugehoͤrigkeit zur Wehrmacht dauert für
der Tag, an
gehöͤrigkeit zur Wehrmacht begründet, auszuhändigen. Zu §z 29. Sz 29 erhält folgende Fassung: Im Rei
Offiziere und der im Offi
offiziere und Mannschaften entlassen werden.
und Mannschaften eingestellt werden. Artikel II. Hinter 8 4 ist als neuer Paragraph einzusetzen: § 41a.
Soldaten, die infolge von Aenderungen in der Glie⸗ derung des Reichsheers auf Grund der Annahme der Lon⸗ doner. Note der Verbandsstaaten vom 5. Mai 1921 ent⸗ behrlich werden, können, auch wenn die Voraussetzungen des 5 21 Nr. 1 und 8 26 nicht vorliegen, vorzeitig aus dem Dienste entlassen werden. Ihre Versorgung wird be⸗ sonders geregelt.
Artike III.
Dieses Gesetz tritt am 15. Juni 1921 in Kraft. Bad Mergentheim, den 18. Juni 1921. Der Reichspräsident. Ebert.
Der Reichswehrminister. Dr. Geßler.
Verordnung
über die Preise für das Umlagegetreide aus der Ernte 1921.
Vom 4. Juli 1921.
Auf Grund des 8 50 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21, Juni 1921 (RGBl. S. 737) wird mit Zustimmung des Reichsrats und des vom Reichstag gewählten Ausschusses von der Reichsregierung verordnet:
§ 1. . das Getreide, das auf lind der nach dem Gesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 RGGl. S. 737) ausgeschriebenen Umlage zu liefern ist, werden den Erzeugern folgende Preise gezahlt:
für die Tonne Roggen . 2100 4A, . Welzen, Spelz (Dinkel, Fesemn), Emer, Einkorn ... . . , . , *. . 1 Hafer * . 1 2 1 a 1 1800 0.
8 3. Die im § 1 genannten Preise gelten für Getreide v i mittlerer Art und (gen, . n . ö Sie . vorbehaltlich anderweiter Regelung nach z 3, die ö. . ö. n bis 3 . . von dem die are mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die K des Einladens daselbst ein. ,
§ 38. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirts a erforderlichen . Er ne, n den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. Berlin, den 4. Juli 1921.
Die Reichsregierung.
¶ . S.) Dr. Wirth.
Bekanntmachung,
betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Fetten und Oelen zur Herstellung von kosmetischen Mitteln usw. vom 1. Mai 1916 (RGGBl. S. 46) 20. Januar 1920 (RGBl. S. 70).
Vom B. Juni 1921.
Tage er bee life.
ersailles abge worden ist, haben die Unterzeichneten, um genau zu , * Abkommen be⸗
tellt:
Es herrscht Einverständnis kel zer, daß die e n,, dieses
* * i tli britischer Staatsangehöriger, die ihren ständigen Wohnsitz, un n eg . die ihren Sitz in irgendeinem Teile des l . tn . Der Reichsminister des Innern.
ile
w ᷣ kommen guf Ersuchen der Königlich Groß⸗ britannischen Regierung, das innerhalb von drei Monaten, vom 8 en⸗ * * 2 164 * * * 1 * * n ten wie auf das Vereini e, . beziehen, sei es in der vorliegenden erungen, wie sie die vertragschließenden
Zu Urkund ö. haben die Unterzeichneten das vorstehende Geschehen in London in zwei Exemplaren am 31. Dezember 1920.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit März 1921 (RGBl. S. 329)
in diese Zahl sind eingeschlossen 40o0 Ofßtziere und im
1. die Soldaten vom Tage des Diensteintritts bis zum Ab⸗
lauf des Entlassungstags. Der Tag des Diensteintritts ist an dem der Freiwillige bei seinem Truppenteil oder Ausbildungstruppenteil eintrifft (Gestellungstag). An diesem Tage ist ihm der Verpflichtungsschein, der die Zu⸗
Im Reichsheer können jährlich vor Ablauf der Dienft⸗ verpflichtung höchstenß 5 vom Hundert der Höchststärke der ; zierrang stehenden Militärbeamten sowie höchstens 5 vom Hundert der Höchststärke der Unter⸗
In der Reichsmarine können jährlich als Ersatz für die vor Ablauf der Dienstverpflichtung ausscheidenden Offiziere und Deckoffiziere höchstens 9 vom Hundert der Höchststärke der Offiziere und. Deckoffiziere sowie als Crsatz für die er, . ausscheidenden Unteroffiziere und Mannschaften
öchstens 5 vom Hundert der Höchststärke der Unteroffiziere
u technischen Zwecken vom 6. 1 ö kee. 23 Januar 1916z (GBI. S.
3 wir
§ 1.
Die Bekanntmachung über das Verbot d pflanzlichen und tierischen Fetten und. Oelen 233 — 3 va kosmetischen Mitteln usw. vom 1. Mai 1916 ö. G i d der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1975 . g
S. 76) wird aufgehoben. 5 2
ö . Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkü
i ndum Berlin, den 25. Juni 1921.
Dr. Gradnauer.
Verordnung,
betreffend Aufhebung der Verordnung üb ĩ
wendung von Sparmetallen für ,,, Zwecke vom 3. Dezember 1918. (Nachrichtenblatt des . amts für wirtschaftliche Demobilmachung, J. Jahrgang Ir. ö
Vom 25. Juni 1921.
Auf Grund der die wirischaftliche Demobilma treffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des 5. 1 treffend Auflöfung des Reichsministeriums für wirt ati Demobilmachung, vom 26. April 1919 (RGBl. S. 438 n - ordnet, was folgt: ö
§1.
Die Verordnung des Reichsamtz für die wirtschaftli machung über die Verwendung von Sparmetallen . en n , Zwecke hom 3. Dezember 1918 (Nachrichtenblatt des Reichsamtz ih ö Demobilmachung, J. Jahrgang Nr. J) wird ö. gehoben. .
8 2. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. Jimi 1921. . Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Hirsch.
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Si 10. Mar 151 gntschieden: r ging n.
Dem Kalibergwerk Rössing-Barnten G. m. b. h in Sarstedt in Hannover wird mit Wirkung vom 1. Fehrutt 1921 eine endgültige Beteiligungsziffer in gi oon 6. 2834 Tausendsteln, unbeschadet der auf Grund des 3 Sl der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelun der Kaliwirtschaft vom 18. Juli, I919 vorzunehmenden Aenderungen, juerkanet. Sie entspricht 1138 vH der durch schnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke. Berlin, den 25. Juni 1921.
(Siegel.)
Die Kaliprüfungs , .
Vorstehende Entscheidung ist. dem Kalihergwerk Rössun Barnten in Sarstedt am 2. Juli 1921 zugestellt ö im
J. A.: Maenicke.
—
Bekanntmachung
der als Volldestillationen anerkannten Destilla tionen gemäß Verordnung über die Regelung der Teer— wirtschaft vom 7. Juni 1920. fünᷣ S. 1156.
Nach Prüfung und auf Vorschlag der in 5 18 der Verordnu
über die Regelung der 3 genannten Verbände ö
nachgenannte Destillation im Sinne der 88 13 und 16 der
Verordnung anerkannt:
B) Volldestillationen, welche sich den Verkaufsbedi k Deutschlands, , , aben:
Einbecker Teerprodukten⸗ und Dachpappenfabrik, Einbeck.
Berlin, den 2. Juli 1921.
Wirtschaftsverband für Rohteer und Teererzeugnisse. Der Vertrauensmann: G. A. Meyer.
Die von heute ab zur Auggabe gelangende Nummer b des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. S181 das 8 betreffend das deutsch⸗britische Ab⸗
kommen über die Durchführung des Abschnitts N von Teil des Friedensvertrags, vom 25. Juni 1921, unter Nr. 8182 das Gesetz zur Aenderung des Wehrgesehes, vom 18. Juni 1921, unter Nr. IM83 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanj⸗ lichen und tierischen Fetten und Oelen zur Herstellung von tog metischen Milteln . vom 1. Hal 1966 (RG BI. S. t 2 Januar 1920 (RGBl. S. 70), vom 25. Juni 1921 un unter Nr. 8184 eine Verordnung, betreffend Aufhebung der Ver⸗ ordnung über die Verwendung von Sparmelallen für elelte, n w. — . . ö i , . des
eichsamts wirtscha e Demobilmachung, J. Jahrgang Nr. ), vom 25. Juni 1921. ö. ( Berlin W., den 5. Juli 1921.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Regierungs⸗ und Gemwerbeschulrat, Geheimen Regierungsrat Brettschneider in Münster i. W. ist dit erbetene Entlassung aus dem Amte mit Versorgungs gebühr nissen erteilt worden.
—
Bei dem Berggewerbegericht in Dorimund der Berz⸗ rat Cabolet in ö. unter Ernennung n fee mer, des Vorsitzenden des Berggewerbegerichts in Dortmund zugleich . ö,, 53 der Kammer Süd⸗ 6 und der Bergrat Brand in Duisburg unter Belassung in de
Nebenamte J . Vorsiz
beg 8 h Verba
als Stellvertreter des Vorsitzenden mit dem
chen Werken, Aktiengesellschaft, in urch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni S. 221) das Recht verliehen, das auf Lageplan Anlage L gelb umränderte Grund⸗ ö ung Siegburg, welches zur Er⸗ des Hüttenwerks in Siegburg und zum Bau einer zu nehmen ist, im Wege der u erwerben, oder, soweit dieses ausreicht,
in, den 30. Juni 1921. Namen des Preußischen Staatsministeriums.
Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 . ,
— Im Rathaus von Dublin wurde gestern die Konferenz wischen den Sinnfeinerführern de Valera und Grif⸗ ith und den vier Unionistenf Nach 3, stůndiger Verhandlung wu vertagt. Der „Star“ will von maßgebender Seite in ahren haben, die Nachrichten aus Dublin gäben Grund zu der Hoffnung, daß nach Beendigung der Dubliner Besprechungen ondon kommen werde, und zwar noch vor dem 13 d. M. Der „Manchester Guardian“ meldet, wenn⸗ ch Sir James Craig nicht an der Konferenz keilnehme, sei doch dafür gesorgt, daß setue und seiner Freunde
chten auf der Konferenz druck gebracht werden
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Durchführung
s und für Volkswirtschaft, die vereini
lin wird hierd rern in Irland eröffnet. e die Konferenz bis
n der Gema
riedensvertra üsse für Volkswirtschaft und Rechts tspflege sowie die vereinigten A für Volkswirts für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und für Reichswehrangelegenheiten und
in Anspruch 5 era na ür Haushalt für innere Verwaltung,
Rechtspflege, en Sitzung.
nungswesen, in Dublin
chen Vereinbarungen find durch
Die deutsch⸗chinesis er beiderseitig
Peking bewirkte gegenseiti erfolgten Rakifizierung am 1. Juli in Kraft gesetzt worden.
Infolge st raphenbüro! omite es vom 3. und ungenau. Bei des Komitees korrekten Wort wiedergegeben ist, im komitee teilt mit:
Im Laufe der gegenwärti lungen zwischen dem Gara die letztere ein . denen das Garantiekomitee nahm, die es an die deutsche Regierung Notwendigkeit, ahlungsplan vom 5. Mai sbestimmun f die Unzuträglichkesten, die sich aus der 13 Inder zur Berechnun Diese beiden
Das neue Kabinett ist gebildet worden und setzt sich, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, folgender⸗ Inneres und bis auf weiteres Aeußeres: Bonomi, Kolonien: Girardini, Justiz: Rodino, inanzen: Soleri, Schatz: Denava, Ber gamasco, Arbeiten: Micheli, Landwirts ndel: Belotti, Arbeit und ost und Telegraphie; Giuffrida, befreite Gebiete: Raineri. Bonomi wird das Ministerium des Auswärtigen bis zum Eintreffen der Antwort des Marquis della Toretta führen, der sich zurzeit im Auslande befin
Belgien.
Der Minister für auswärtige Angelegenheiten Jaspar hat
einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ auf Anfrage eines Abgeordneten in der Kammer nochmals er— chts des Urteils gegen Ramdohr vor dem zig werde die belgische Regierung sich — d rungen ins Benehmen setzen, um eine augreichende Sühne zu erlangen gemäß den Bestimmungen des Friedens vertrags von Versailles.
Griechenland.
qu vom 3. Juli erklärt, daß a en Front Ruhe herrscht. Na then haben die Kemalisten in ugenblick, wo die griechische Division Ismid zu ann, erfolglos versucht, sie daran ämpfe stattgefunden und die g
reis kommunalverband des Kreises Gum— Mitteilung
auf Grund des Gesetzes vom gd (Gesetzsamml. S. Ml) das Recht verliehen, anliegenden Vermessungsregister vom Juni 1921
eichneten und au ni 1921 kenntli
Gemeinde Wiehl, welche in der Gesamt⸗ lage eines Kühlwasserstauwerks in eiseleltrizitãts werk Gummersbach in ju nehmen sind; im Wege der Enteignung zu soweit dieses ausreicht, dauernd
Hhränken
Berlin, den 30. Juni 1921. Namen des Preußischen Staatzministeriums. Der Minister für Handel und Gewerbe.
des en Ministers des Innern.
wird hierdurch maßen zusammen:
zrender Kürzungen war das von „Wolffs Tele⸗ verbreitete Communiqué des Garantie⸗ uli in verschiedenen Punkten irreführend er Wichtigkeit, die dieser Bekanntmachung t, erscheint es notwendig, deshalb ihren Pariser Journal vom 3. Juli folgenden festzustellen. Das Garantie⸗
in Berlin stattflndenden Verhand⸗ und der deutschen Re⸗ e Anzahl Bedenken und
Krieg: Gas parotto, Deffentliche aft: Mauri, Industrie und Fürsorge: Beneduce,
d h des Hefts) Corbino,
ücke in der i ge n, a zur A usen für das Kr
ntiekomitee
ierung gab ö Reihe von
Mitteilungen Stellun
dem Wort Export“, das im gewandt wird, eine machte weiter aufme Wahl der E deutschen Ja Garantie komitee, nachdem es d ihre Bedenken genau zu umschreiben, le und mitgeteilt, daß es sie der Repa werde, der allein eine etwa in Aus und Aenderung zustehe, da die in
von ihr ausge
leich im Namen dus h J. enaue Begri
Reichsgeri
ber bart blen mit den verbündeten
unkte hat das deulsche Reglerung veranlaßt hat, diglich zur Kenntnis genommen rationskommission übermitteln cht genommene Interpretation rage stehenden Bestimmungen
Ministerium des Innern.
Das Preußische Staats mini des Landes verwaltungsge samml. S. 1965) den Reglerun llvertreter des zweiten irkszausschusses ster zum S chufsses in M tigten Re
lungen ergeben. erium hat auf Grund des etzes vom 30. Juli 1883 srat Bahm ann in Berlin iedes der ersten Abtei den Regierungsasse tellvertreter des ersten Mitg ünster und den bei der Regierung in tsanwalt Schöttler zum Stellver⸗ edes des Bezirksausschusses daselbst Sitze des Bezirks ausschusses
Iyhrnft
uni 1874 (Gesetzsamml. ermit das Re Friedhofs in Koblenz⸗ eigentum im Wege der Ent⸗
Ein offizielles Communi der ganzen kleinasiatis einer Havasmeldung aus
in Berlin, angen fejen.
Die deutsche Regierung wiesen, die ihrer Zollpolitik aus die Zollerträgnisse für Unspruch genommen werden. Harantiekomitee das Mittel angegeben, g befürchteten Unzuträgl abei die Inanspruchna ahlungen aufge gierung hat
hat auf die Unzuträglichkeiten hinge⸗ der Tatfache entstehen könnten, daß die Sicherstellung der Zahlungen in ch dieses Punktes ha welches die von der ichkeiten vermieden werden me des Zollertrages für die
eicherweise den Wegfall der Er⸗ ortabga be verlangt. D as Recht vorbehalten, die Er⸗ zu fordern, um die für die wenn die anderen
deutsche Re
6 echische Division bis 30 km nördlich von Im ubrigen sei die Räumung der Stadt ische Regierung wider⸗
tigten Blockade des
ätten blutlge K abe die Kemalisten gezwungen, sich Ismid zurückzuziehen. Zwischenfall ver
Nunster beschä reter des zwei
un die Dauer ihres Hauptamtes am dentschen Reglerun
können, ohne daß d Sicherstellung der Die deulsche hebung der 26prozenti Garantiekomitee hat si hebung dieser Abgabe Devisen zu erlangen, dieser Depisen nicht genügen. ihren Vorschlägen wies die ch, die bestimmt seien, Exportabgabe zu dienen, gen notwendigen Summen zu was im vorausgehenden bezügli, hat das Garan
laufen. Die grie der Nachricht von einer bea
ßische Staatsministerktum hat d arameeres durch die Griechen.
Elbing zum Landrat ernannt. urg übertragen worden.
Das Preu Rebehn aus
t in Marienb Landrats am ab der Minister für aus⸗
suf Kemal am A. Juni nachstehende Er⸗
Afghanistan Fiand, die auf der binnen kurzem der ind normal. wer ehungen zu
Einer Reutermeldurg zufol wärtige Angelegenheiten, arkament von Angora
5 Grund des Gesetzes vom 11 wird der Stadt Koblenz hi egung eines neuen
g eine Anzahl satz des Zoll⸗ teils die für die jährlichen
ch des Zollertrags und der tiekomitee die Vor⸗ zur Kenntnis genommen und hat ellen im Hinblick lungen de
nkt. itee die deutsche das ganze Gleichgewicht des tabilität der Mark beruht und wenn vorher durch t ins Glelchgewicht
Finanzquellen na
ertrages und der Unsere Beziehungen zu unseren Alliierten
sind ausgezeichnet., Unsers Grundlage des Vertrag Versammlung erwãgen die der persischen
S Pat die Versammlung die Abm weil sie seinen Der franzö
siehen, das zur Anl Ritzel erforderliche Grund eignung zu erwerben. Berlin, den N. Juni 1921. Im Namen des Preußischen Staats ministeriums. den Minister für Handel und Gewerbe.
Der Minister des Innern. Dominicus.
eziehungen zu Ru
t werden wird, regelmäßiger egierung. Londoner Konferenz betrifft, so achungen, die er in Europa getroffen truktionen und unseren Interessen ischen Regierung, d ein Abkommen mit uns abzuschließen, und die den Kriegszuftand zu beendigen, zum Ausdruck aben wir Vorschlä tionalen Wünschen beruhen. . angen. In der Zwischenzeit ist aber der en, die in Zunguldak stationiert ervorragenden erstãndigung
ortabgabe gesagt worden war, äge der deutschen Regieru egeben, wie es si den normalen 6 Bei dieser Gel ̃ darauf hingewiesen, da stems auf einer gewissen tabilität nur erreicht werden kann, as deutsche Budget ins C ndlich hat das Garantiekomitee im es für notwendig häl ᷣ Zahlen zu überzeugen, die
und Statistik über den über die Steuereinkünfte, mmen werden, ergeben. t der Prüfung der ihr über⸗ en zwischen ihr und erlin fort⸗
Zugleich für ang der Si 6 . heit hat das Garantiekom ö hat, abgelehnt, widersprechen. geẽãußert hat, somit ihren gebracht hat, h auf unseren nati nicht eing eil der franz gen worden. esy lichkeiten haben die Mögli leht ebenfalls seine Truppen von un Anerkennung u und unabhän chluß auslaͤndi
notwendige Neformen d gebracht w die Maßna sich von der e ch aus Rechnungsauspeisen über den Zollertra
Ministerium für Volkswohlfahri.
Ernannt sind: . der ehemalige elsaß⸗lothrin Dr. Krimke aus Kappelsrodeck die Kreiszassistenzärzte Dr. Her Warburg, Dr. oldin und Dr. Tod
ge unter
hmen auzeinandergesetzt, die Eine Antwort
gische Kreisarzt, Medi) Richtig elt der zum Kreisarzt in Werni mann Meyer aus Thilo aus Rehfeld zum
t aus Wetzlar zum Gerichts⸗
Anspruch genoꝛ egenwärtig mi
und die Unterhandlung e werden teils in Paris,
Reparationsjahr betr ehegten Erwartungen si ind, der größte Teil der ch die bereits geleistete Goldmark, die Sachlieferungen und den fionsbill gedeckt sein, so daß die noch von visen zu leistende Summe vermutl
Goldmark nicht uberschreiten wird.
Italien Boden zurück. i Rechte und eine vollständ unserer Grenzen und unter
Nach dieser Erklä lung dem Kabinett
jum Kreisarzt i Kreisarzt in S arzt in Duisburg.
erer nationalen ürkei innerhalb Einmischungen zu
gebenen Noten be chäfti
dem Garanttekomite
as das am 1. Mat 1922 ablaufende so wird unter der Vorauss erfüllen und die deutschen h i , ,n, u lei ahlung einer rtrag der englischen Repara Deutschland in dreihundert Millionen
r Wissenschaft, Kun st Volksbildung.
hat die Wiederwahl des Präsidenten der tober 1221 bis dahin
Ministerium fü sprach die Natio nalversamm⸗
allloses Vertrauen aus.
— Einer Meldung der „Chicago Trihune“ estern offiziell ę e Zone respektieren werden.
Amerika.
einer Reutermeldun in Washing Bündnis sei
etzung, daß die Zahlen richtig Das Preußische Staats ministerium tenden Zahlungen dur s Professors Dr. Liebermann; Atademie der Künste für das Jahr 1. Ot
19 bestätigt.
Die Wiederwahl des Vorstehers Meisterschule für musikalische Ko mann zum Stellvertreter des Künste für das Jahr v vom Minister fuͤr Wi stätigt worden.
von Angora lärt, daß ihre
i n Te n, ie inter alliier
Streitkrafte
fremden De
lärte der japani edanke, das engli als ein Instrument der Verteidigung
sei unhaltbar.
einer Alademischen Professors Dr. Schu⸗ Präsfidenten der Akademie der Dlktober 1921 bis dahin 192 ist ssenschaft, Kunst und Volksbildung be—
ch Botschafter apanische eil oder auch nur der
Bande der r , zu ö nichts geschehen zu lassen, w und der gute Finvernehmen mit den stören könnte.
Der Londoner Korrespondent des Ne berichte aus Kairo, daß dort neue Bew
wistisches Komplot sch *
mpesttion, Preußen. alliierte Kommission teilt mit,
nsurgenten am 2. und 3. Juli vo
meldet, ist der Eisen⸗ tz und von G o der Verkehr von von Banden an⸗
In Laurahütte, ch neuerdings die In⸗ mten zuschulden
die polnischen J
mäßig zurück apan wünsche die
und des loyalen Zusammenwirkens mit cheeitig ent nellen Bezi
ten Staa
raphenbüro — witz nach Kattowi b unden, ebens Züge wurden eplündert.
olffs Teleg nverkehr von Glei ik wieder unter ch Rybnik. Die t und ausg odullahütte haben si Mißhandlungen von Bea
Betanntmachung. Beutner in Berlin, Eisen⸗ deraufnahme des durch Ver⸗ A. Rr. WMI), Amtsblatt Stück 45, ständen des täglichen Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom; l. S. 603) durch Verfügung vom
Ratibor na
riedenshütte und urgenten schwere kommen lassen.
Dem Geschäftsführer Fri bahnstraße 2, habe ich ; fügung vom 15. Oktober 1920 (R. Handels mit G Bedarfs auf Grund des B. September 1915 heutigen Tage gestattet. den 30. Juni 1921.
Der Polizeiprãsident. Abt
meldet, man ein bolsche⸗
plische Ministerium ger entdeckt.
] 53 . ö
Bayern.
nchen ein laut amtl Kahr eine mehrstündi die bayerischen Ver teressen berührenden Handels minister weyer teilnahm altung der ünchen und eingehender Bera brachte den Wünschen un Verständnis entgegen.
etroffene¶ Reichs verkehrs⸗ er Mitteilung mit dem e eingehende ehrs⸗ und
Der gestern in Mü ster Groener hatte Ministerpräsidenten von Autzsprache über all Wasserst
eilung M. J. V.: Froitzheim.
Statistik und Volksmirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.
meldet. i Ankund e, g re, e mr nn, innereien und
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachu rsonen vom Hande
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ägung vom wegen Unzuverlässigkett in bezug au Berlin, den 28. Juni 1921. Der Polizeipräsident. Abteilung W.
ng zur Fernhalt vom 23. Septem händlerin Ww. Anng Fharlottenburg,
ung unzuverlässiger een abian, geborene e 70, durch Ver⸗
diesen Handelsbetrieb un ter
vas aus Lille rabsetzung aum woll sp in den Ausstand getreten
Die Verlu Lohn während auf 0 Millionen Pfd. das Fünffache dieser S
Kunst nnd Wissenschaft.
hysitalisch⸗natbemati ta deim ie Wi on Laue über elativitätstbegrie. Dimensionsbetrachtungen in ihr anzustellen gen für den dreidimensionalen rotierende Koordinatensysteme in
war die Erhaltung und sverkehrsministeriums erstraßen Gegenstand Der Reichsverkehrsminister Groener d Bedürfnissen Bayerns weitgehendes
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weigstelle des 5 , der Wa
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te der englischen Bergar Daily News“
des Streiks werden von . Sterling und die des englischen Handels auf
J. V.: Froitzheim. umme berechnet.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern onen vom Handel vom
ich dem Geschäftsführer burg, Augsburger Str. S8, Handel mit Gegenständen gen Unzuverlässigkeit in bezug au
Berlin, den 30. Juni 1921. Der Polheipräsident. Abteil
nien und Irland.
und die Königin der ffen und au
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Der König ttag in London eingetro en Königspaar begrüß
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f diesen Handelsbetrieb unter
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— In Erwiderun wurde von Seiten der Re lichung einer Krieges mit
Anfrage im Unterhguse gierung mitgeteilt, daß die
ung W. J. V.: Froitzheim.