Verkeidigung eingegangen waren, richkeke der Verkeidiger eine Ein gabe an das Justizministerium. In dieser Eingabe wird dargelegt, daß von Jagow sich einer Untersuchungshaft von möglicherweise unabsehbarer Dauer nicht aussetzen wolle, daß er sich aber innerhalb weniger Tage stellen werde, wenn der gegen ihn verhängte Haft- befehl aufgehoben wird. Der Verteidiger von Gordon bittet, zu erwägen, ob es nicht im allseitigen Interesse angezeigt erscheine, den Oberreichsanwalt anzuweisen, keinen Widerspruch gegen die Auf⸗ hebung des Haftbefehls zu erheben, wenn die Verteidigung des Herrn von Jagow wiederholt einen diesbezüglichen Antrag stellt. Ferner wird um eine Unterredung mit dem Reichsjustizminister selbst ge⸗ beten. — Dieser Antrag des Geheimrats von Gordon wurde ab⸗ gelehnt: Auf das Schreiben vom 24, betreffend das Strafverfahren
gegen von Jagow, wird erwidert, daß der Minister sich nicht in der Lage sehe, die erbetene Anweisung an den Oberreichsanwalt ergehen zu lassen. Das Reichsgericht hat durch Beschluß vom
28. August die Amnestie vom 4. August mit Rücksicht auf die
Stellung des Beschuldigten im Kapp⸗Unternehmen für nicht an⸗
wendbar erklärt. Der Beschuldigte ist flüchtig und hält sich ver⸗
borgen. Die Umstände, die zum Erlaß des Haftbefehls geführt haben, bestehen somit fort. Bei dieser Sachlage glaubt der
Minister auch eine mündliche Besprechung als nicht zweck—
entsprechend bezeichnen zu sollen.
Am 21. Dezember 1920 ergehen erneut Eingaben des Ver⸗ teidigers. Und nun kommt der Beschluß des Reichsgerichts vom 26. März 1921. Das ist derjenige Beschluß, der die Aussetzung der Vollstreckung des Haftbefehls gegen Leistung einer Sicherheit anordnet. Dieser Beschluß lautet: Auf die Anträge des Verteidigers des Angeschuldigten von
Jagow vom 9. und 12. November 1920 und 24. und 2. Fe⸗
bruar 1921 wird nach schriftlicher Aeußerung des Oberreichs⸗
anwalts beschlossen:
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen den An—⸗ geschuldigten von Jagow und Aufhebung des Haftbefehls wird abgelehnt. Jedoch ist von Jagow gegen Sicherheitsleistung von
500 000 Æα, zu erlegen in barem Gelde oder mündel mäßigen
Wertpapieren zum Kurswerte, mit der Untersuchungshaft zu ver⸗
schonen.
Gründe: Der Angeschuldigte von Jagow ist nach dem Stande der Vgruntersuchung als Urheber und Führer des hoch⸗ verräterischen, gegen das Reich gerichteten Unternehmens ver⸗ dächtig. Durch Sicherheitsleistung im angebotenen Betrage ist jedoch Fluchtgefahr als ausgeschlossen anzusehen, und es war, da Verdunkelungsgefahr nicht besteht, der 5 117 der Strasprozeß⸗ ordnung anzuwenden. Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: Wo kommt die halbe Million her?) — Es gibt noch andere Leute als Herrn von Jagow, die das Geld hergegeben haben können. Mit dieser Möglichkeit müssen wir doch wohl rechnen. Jedenfalls hatte das Reichsgericht keine Veranlassung, nach dieser Richtung hin Nachforschungen an⸗ zustellen. (Zuruf bei den Vereinigten Kommunisten: Bei anderen lehnen Sie das ab Dieser Beschluß erging gegen den lebhaften Widerspruch des Oberreichsanwalts. Der Oberreichsanwalt sprach sich dahin aus, daß er die Aufhebung des Haftbefehls gegen Sicher⸗ heitsleistung auch nach wie vor für nicht angebracht halte. Trotzdem hat das Reichsgericht diesen Beschluß erlassen. Es hat sich dabei über die Frage der Bedeutung, die es dem Gesundheitszustand des Herrn von Jagow beimißt, nicht geäußert. Der Schluß, daß deshalb dieser Gesundheitszustand gar keine Rolle für das Reichsgericht gespielt habe, ist indes voreilig, und wenn Herr von Jagow in seiner zweiten Erklärung hierauf den Ton legt, um mir einen Irrtum nachzuweisen, so ist das auf seiner Seite irrig. Die Gesichtspunkte, unter denen das Reichsgericht einen Fluchtverdacht nach hinterlegter Kaution für ausgeschlossen gehalten hat, sind in dem Beschluß einfach nicht wiedergegeben, sondern es ist im wesentlichen nur der Wortlaut des Gesetzes wiederholt worden.
Der Herr Abgeordnete Rosenfeld hat nun weiter gefragt, warum nicht Kollusionsgefahr angenommen worden ist. Ich bemerke, daß diejenigen Gründe, die er ins Feld geführt hat, daß sich nämlich die Angeklagten untereinander verständigen können und aus diesem
auf die Eingaben der Verteidigung über den Gesundheitszustand des
schienen war und habe deshalb selbst angenommen, daß sein Aufenk⸗ halt unbekannt sei. Meine Ausführungen von den Nürnbergern, die keinen hängen, den sie nicht haben, bezog sich nicht auf diesen Augen⸗ blick, sondern auf die Zeit, in der der Beschluß des Reichsgerichts erlassen worden ist. (Lachen auf der äußersten Linken) Natürlich! Denn daraus folgt allerdings, wie Sie sehen werden, daß das Reichs⸗ gericht, um den Angeschuldigten überhaupt vor die Schranken zu be⸗= kommen, diesen Beschluß erlassen hat.
Die Hauptsache aber ist folgende. Objektiv stand fest — und darauf allein kommt es an — daß der Angeschuldigte von Jagow sich frei bewegen konnte, nachdem das Gericht die Ausführung des Haft⸗ befehls unter gewissen Bedingungen aufgehoben und der Angeschuldigte von Jagow diese Bedingungen erfüllt hatte. Wäre das in der Oeffent⸗ lichkeit bekannt gewesen, so wären eine Menge an sich durchaus ver⸗ ständlicher Rekriminationen, Vorstellungen, Irrtümer und Angriffe unterblieben.
Nun aber ist damit natürlicherweise, wie ich ohne weiteres an⸗ erkenne, die Angelegenheit nicht erledigt. Es war, wenn dieser Be⸗= schluß ergangen ist, immerhin zu prüfen, ob die Voraussetzungen, unter denen der Beschluß aufgehoben werden konnte, nicht jetzt gegeben seien; und hierauf hat der Herr Abgeordnete Dr. Rosenfeld durchaus mit Recht verwiesen.
Das Gesetz sagt in 5 120 der Strasprozeßordnung:
Der Sicherheitsleistung ungeachtet ist der Angeschuldigte zur Haft zu bringen, wenn er Anstalten zur Flucht trifft, wenn er auf ergangene Ladung ohne genügende Entschuldigung ausbleibt oder wenn neu hervorgetretene Umstände seine Verhaftung erforderlich machen.
Die ersten beiden Voraussetzungen liegen unstreitig nicht vor. Der Angeschuldigte von Jagow hat sich zur Vernehmung gestellt. Er hat nicht nachweisbar Anstalten zur Flucht getroffen, sondern im Gegenteil sich vollkommen frei bewegt.
Dagegen ist allerdings zu prüfen, ob seine Erklärung, daß er jetzt völlig gesund sei — eine Erklärung, die in einem krassen Widerspruch zu seinen früheren Angaben stand — lsehr richtig! bei den Deutschen Demokraten), nicht eine neue Tatsache darstellt, aus der die Ver⸗ haftung ausgesprochen werden konnte. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten. — Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: Na, Sie werden doch nicht?! — Heiterkeit bei den Vereinigten Kommunisten.) Ich habe diese Frage geprüft und bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß in der Tat diese Frage zu bejahen sein wird. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)
Ich habe deshalb an den Herrn Oberreichsanwalt die Weisung gerichtet, eine Entscheidung dieser Frage beim Reichsgericht herbei⸗ zuführen. (Zuruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten: Jetzt? — Sachen auf der äußersten Linken Ich habe diese Weisung, unmittelbar nachdem ich diese Tatsachen erfahren habe, an den Ober- reichs anwalt ergehen lassen, kann aber feststellen, daß in der Zwischenzeit der Oberreichsanwalt selbst in demselben Sinne dieser Frage nähergetreten ist. Der Oberreichs anwalt hat an den Ersten Strafsenat des Reichs⸗ gerichts folgenden Antrag gestellt:
Nach Blatt 1691 hat der Senat entgegen meinem Antrage beschlossen, den Angeschuldigten von Jagow gegen eine Sicherheit von 500 000 M mit der Untersuchungshaft zu verschonen. In dem Beschlusse ist ausgeführt, daß durch die angebotene Sicherheit Fluchtgefahr als ausgeschlossen anzusehen sei.
Ich glaube jedoch annehmen zu dürfen, daß für diesen Beschluß des Senats die Erwägung jedenfalls mitbestimmend gewesen ist, daß der Angeschuldigte von Jagow nach seinen wiederholten, auch belegten Ausführungen krank und die Untersuchungshaft für ihn mit Lebensgefahr verbunden sei.
Hierauf folgen die Hinweise, die ich vorhin bereits zitiert habe,
Herrn von Jagow. Der Antrag fährt fort: Im Widerspruch und im krassen Gegensatz zu diesen Aus⸗ führungen veröffentlicht der Angeschuldigte von Jagow in der „Kreuzzeitung“, daß er seit März 1920 nicht einen Tag krank
lassung des Beschlusses vom 26. März 1921 nicht eniscen waren. (Hört, hört! vechts) Vielmehr beruht dieser Beschlu der Erwägung, daß daburch die Cestellng des Angesgu, . erreicht und damit die Untersuchung gefördert werde. wa Dieser Beschluß bestätigt meine Annahme, daß der stellungsbeschluß des Reichsgerichts in der Tat von dem Verl ziktiere war, f hrenkeine Weihe eine der aus dem Kar. ., angeklagten Persönlichkeiten vor die Schranken des Gerichtz x bringen. Nachdem die Versuche, sich auf andere Weise ! bemächtigen, fehlgeschlagen waren, glaubte das Reichsgericht 1 letzen Weg, sie arr Aburteilung zu bringen, nicht verschliefe? len, gereke um es m ermöglichen, daß vor bem Pei. dieser ganze Fall zur Aburteilung gelangt. (Rufe von der iuhers Linken Wer lacht dah Das Reichsgericht hat damit jchenfalt nächst den Erfolg erzielt, daß Herr von Jagow sich zur Verneh mm gestellt hat. Das Reichsgericht ist der Ansicht, daß Herr von in Konsequenz dieser seiner Haltung sich auch zur Hauptverhanh stllen werde. Cachen und Zurufe links) Das Rꝛeicheherith n an, daß es im andern Fall zur Hauptverhandlung nicht komm kann, und man mag über den Beschluß im übrigen denken, wie nn will, daß er sachlich durchaus exwägenswert ist, daß er durchaus so liche Gesichtspunkte enthält, und daß er vom Standpunkte derjenig die den entscheidenden Wert, wie ich, darauf legen, daß diese Angeln, heit vor dem Reichsgericht zur Aburteilung gelangt — ich glu vom Standpunkte derjenigen wird man für diesen Beschluß Reichsgerichts jedenfalls Verständnis und vor allen Dingen Achtmn haben können. (Große Unruhe und Lachen links.)
Es fragt sich nun, wie das Verfahren weitergeht. Ich nil nach dieser Richtung folgendes sagen: Nachdem der Angeschuldin von Jagow am 3. Mai, wie ich bereits mitgeteilt habe, vernomme worden war, wurde zunächst auf Grund seiner eigenen Angaben nnn eine Anzahl weiterer Zeugen vernommen. Aber schon am 9. M. wurde die Voruntersuchung abgeschlossen, das Aktenmateriel Staatsanwaltschaft übergeben. In den nächsten Wochen kam ni eine große Anzahl von Nachstücken ein von Antworten auf Gh kundigungen und Anfragen, die der Untersuchungsrichter hatte g gehen lassen, die in das große und weitschichtige Material verarbeitz werden mußten. Das geschah bis zum 18. Juni.
An diesem Tage begann die Aufstellung der Anklageschrift. M es sich bei dieser Anklageschrist um Verarbeitung eines Alta— materials von 30 Aktenbänden handelt hört! hört! und Lach links), so werden Sie begreifen, daß es die Bedeutung der An legenheit mit sich brachte (Rufe von den Unabhängigen Sozialdem' kraten und den Vereinigten Kommunisten: Sondergerichteh, nu es in der Tat notwendig war, für die Herstellung dieser Anklage schrift auch bei Einsetzung aller Kräfte die seitdem verflossene, nit erhebliche Zeit zu benutzen. Die Anklageschrift ist im Enbwuj fertig. Ich nehme an, daß sie in s bis 10 Tagen dem Reichtgerich zugehen wird (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: 8 h 10 Jahren), worauf dann die entscheidende Entschließung M Reichsgerichts kommen wird.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß Sie aus meim Darlegung das eine wohl ersehen haben werden, daß jedenfalls M Justizverwaltung alles getan hat, was in ihren Kräften stand, i dem Verfahren gegen Jagow Fortgang zu geben. (Widerspruch in lautes Lachen auf der äußersten Linken) Wenn Sie glauben, dh das nicht der Fall ist, so wäre ich begierig, diejenigen Punkte h zeichnet zu sehen, in denen dies nicht geschehen ist. Daß insbesonden ich in der Zeit meiner Amtsführung das, was der Herr Abgeorhne Dr. Rosenfeld selbst verlangt und was er offenbar nicht emarht hatte, immer getan habe, habe ich Ihnen ja eben nachgewiesen, m ich wüßte wirklich nicht, was ich in der Zeit anders und mehr hätte tun können. (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: Du Prozeß wird im Jahre 2000 beendeth Nunmehr liegt die Angelegenheit in den Händen des Reick gerichts. (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: Da liegt st in guten Händen) — Ja, da liegt sie in guten Händen, das it allerdings meine Ueberzeugung. Und wenn Sie genau so wie Hen von Jagow gegen das Reichsgericht, gegen die Autorität, gegen du Ansehen und gegen die Pflichttreue des Reichsgerichts Sturm laufen
132 Sitzung vom 6. Juli 1921, Vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger!
Präsident Sö be eröffnet die Sitzung erst nach 119 Uhr.
Der Gesetzent wurf über das deutsch⸗bel⸗
ische Abkommen zu Artikel 3 des Friedens⸗ dertrages (Regelung der Sozialversicherung aus An- laß der Abtretung der Kreise Eupen und Malmedy) und me Novelle zum Reichsbeamtengesetz werden nn allen drei Lesungen ohne Debatte angenommen.
Der Gesetzent wurf über Beamtenver⸗ vertretungen wird in der ersten Beratung auf Antrag des Abg. Stein kopf (Soz) ohne weitere Erörterung an den sozalpolitischen Ausschuß überwiesen.
In zweiter und dritter Beratung wird der Gesetz⸗ entdurf angenommen, der die im Handelsgesetzbuch und in der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehalts- grenzen bei den Kündigungs fristen und zem Wettbewerbsverbot entsprechend der Geld entwertung erhöhen will, und zwar im Handelsgesetz⸗ buch in 5 b8 auf 30 000 M, in 5 74a auf 12 000 , in 5 Tõh auf 4 660 MA und in der Gewerbeordnung im 8 1384, h auf 39 060 . Dazu wird ferner auf Antrag des sozialpolitischen Ausschusses eine von dem Berichterstatter bg. Thie l (D. V) befürwortete ntschließung angenommen, die die Er⸗ wartung ausspricht, daß das im Reichsarbeitsministerium vorbereltete Gesetz über die vorläufige Regelung des Wett⸗ hewerbsverbots für die technischen Angestellten so rechtzeitig vorgelegt wird, daß es noch während des nächsten Tagungs⸗ abschnikts des Reichstags verabschiedet werden kann.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzent⸗ wurfes über die anderweite Festsetzung der Leistungen und Beiträge in der Invaliden⸗ verfiche rung. Der Ausschuß hat, an Stelle der neun Lohnklasfen der Regierungsvorlage acht angenommen, die erste bis 1090 , die zweite von 1000 bis 3000, die dritte von 30hh bis 5000, die vierte von 5000 bis 70900 die fünfte von ohh bis 9000, die sechste von 9000 bis 12000, die siebente von 193 000 bis 15 000 und die achte von mehr als 15 009 ¶. Der Grundbetrag der Invalidenrente beträgt für alle, Lohn⸗ fsassen 860 6. Dazu kommt dann ein Steigerungssatz für jede Beitrags woche, der nach den Ausschußbeschlüssen in. der ersten Lohnklasse 10, der zweiten 30, der dritten 50, der vierten 70, der fünften 909 3 beträgt, für die sechste Lohnklasse schlägt der Ausschuß 1620 M, die siebente 1,50 M und die achte 180 vor. Der Anteil der Versicherungsanstalt an der Altersrente soll betragen in der ersten Lohnklasse 300 M, der zweiten 500, der dritten 700, der vierten 900, der fünften 1100, der sechsten 1400, der siebenten 1100 und der achten 2009 „. Bis zum 31. Dezember 1926 sollen als Wochenbeitrag erhoben werden in Lohnklasse 1 3,50 , Lohnklasse 2 450 , Lohn⸗ klasse 3 5,50 M, Lohnklasse 4 6, 50 M, Lohnklasse 5 750 . Lohnklasse 6 3 „, Lohnklasse J 10,50 M und Lohnklasse 8 LE, Als Beitragswochen der Lohnklasse 2 werden ohne das Beiträge entrichtet zu werden brauchen, die vollen ochen angerechnet, in denen der Versicherte 1, in Mobilmachungs⸗ oder Kriegszeiten militärische Dienstleistungen. verrichtet hat, 2. wegen einer Krankheit zeitweise arbeitsunfähig und nach⸗ weislich verhindert gewesen ist, seine Berufstätigkeit fort⸗ zusetzen. ; . ;
Bräsi zbe teilt mit, daß zu diesem Gegenstand bereits 13 ß vorliegen, und bittet die Redner, sich kurz zu
ele z Beltin (Zentr): Es ist bedauerlich, daß in ft
unde diefer Gesetz'ntwurs durchberaten werden muß, s . irn , 9 die Mitglieder des Hauses in die . nicht hmeinfinden. Die soziale Belastun für die ö (* ist für die mittleren und kleinen Saus halte 6 sehr och. ö liegt für uns kein Grund vor, über die Vorsch age. der enn
vorschläge hinauszugehen, und wir werden die weitergehenden An⸗ n,, Behm (D. Nat): Ich bedaure, daß dee Geschäfts⸗ lage des Hauses es nicht erlaubt hat, die y, in die Invalidenversicherung und Krankenversicherung einzubez , Im Namen aller Heimarbeiterinnen spreche ich die Erwartz 1 zus, daß der Reichstag in der nächsten Tagung n, i, . ersten Sitzungen sih mit 6. Frage beschäftigt. Wir 2 oz * politischen Ausschuß sind alle bereit, die Sache vorzuberei . ; haben uns entschlossen, schon acht Tage vor dem Zusammentritt de
hohen Hauses uns als niederes Haus in , i
sein, da die Preise für Getreide, für Eier usw. um das Zehn⸗ bis gran ig fache gestiegen sind, während die Lasten der Sozial⸗ versicherung bloß um das Drei⸗ bis Vierfache steigen. Die Ein⸗ richtung der höheren Lohnklassen mit den wesentlich erhöhten Bei⸗ trägen ist angesichts der Zeitverhältnisse durchaus zu rechtfertigen. Die Versicherung hat enorme Aufwendungen zu machen und braucht dafür erhöhte Mittel. Die niederen Lohnstufen bringen diese Mittel nicht mehr ein. Gehen wir nicht dazu über, die qualifi⸗ zierten Arbeiter mit den höheren Löhnen entsprechend zur Bei⸗ tragszahlung heranzuziehen, dann können die Anstalten überhaupt nicht mehr auf eine gesunde, finanzielle Grundlage kommen. Heute stehen die höheren Lohnklassen günstiger da als die niederen, und dieses Mißverhältnis soll ee, . ausgeglichen werden. Was der Kollege Veltin bezüglich der Dienstboten sagte, stimmt 66. Die Dienstboten werden nicht in den hohen Klassen ver⸗ ichert.
Der Antrag Lang (Baher. Vp.) auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage bezüglich der Lohnklassen wird abge⸗ lehnt. Die Lohnklassen werden nach dem Beschluß des Aus⸗ schusses angenommen.
Abg. Karsten (U. Soz.) befürwortet zu 5 1255 der Reichs⸗ versicherungsordnung den Antrag seiner Partei, den Renten⸗ zuschuß von einem Drittel auf die Hälfte zu erhöhen. Auch für die Unfallbeschädigten sei ebenso wie für die Kriegsbeschädigten jetzt der Begriff der Schwerheschädigten eingeführt. Die ärzt⸗ lichen Gutachten lauten sehr häufig so, daß die Grenze der Er⸗ werbsunfähigkeit von 6623 9. nicht erreicht wird.
Der Antrag wird abgelehnt.
Zu 5§ 12568 befürwortet
Abg. Aufhäuser (U. Soz.) einen Antrag seiner Partei, das Erfordernis der dauernden Invalidität der Witwe bei der Witwenrente zu streichen. Es dürfe kein Unterschied zwischen invaliden und gesunden Witwen gemacht werden. Gerade die Frau, die viele Jahre keine Erwerbstätigkeit ausgeübt habe, be⸗ e e, sehr schwer wieder als Witwe eine Anstellung im Erwerbs⸗ eben.
Abg. Kaiser (Soz.) erklärt, daß seine Partei grundsätzlich auf dem Standpunkt stände, daß möglichst alle Witwen eine Rente bekommen sollen, aber angesichts der Notlage der Versicherungs⸗ träger sei diese Forderung vorläufig nach Vereinbarung im Aus⸗ schuß bis zur Beratung der Novelle zur ö, , . im Herbst zurückgestellt. Deshalb müsse mit solchen Wünschen vorläufig zurückgehalten werden.
Abg. Bartz (Komm.) spricht sich für den Antrag der Un⸗ abhängigen aus; die Arbeiterwitwe dürfe nicht schlechter gestellt werden als die Beamtenwitwe, die immer eine Pension bekomme.
Der Antrag wird abgelehnt.
Zu 5 1285 wird ein Antrag der Unabhängigen Sozialisten, der den bisherigen Reichszuschuß zur Rente streichen und dafür im § 1287 entsprechend höhere Leistungen vorsehen will, nachdem die Abgg. Aufhäuser und Karsten dafür eingetreten sind, abgelehnt.
In 5 1392 wird die Festsetzung der Beiträge nach den Ausschußbeschlijssen angenommen.
Angenommen wird weiterhin ein Antrag Erkelenz (Dem.) und Gen., wonach als Beitragswochen der Lohn⸗ klasse 2 die vollen Wochen angerechnet werden, in denen der Versicherte in Mobilmachungs⸗ oder Kriegszeiten zur Erfül⸗ lung der Wehrpflicht eingezogen gewesen ist oder freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet hat.
Im übrigen bleibt die Vorlage unverändert.
In zweiter und dritter Lesung wird der Gesetz⸗
entwurf über die Gebühren der Rechts⸗ anwälte und Gerichtsvollzieher unverändert an⸗ genommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzent⸗ wurfs über Wochen hilfe und Wochenfürsorge.
Nach den Beschlüssen des sozialpolitischen Ausschusses erhält im Rahmen der Reichsversicherungsordnung die versicherte Frau ärztliche Behandlung, falls solche bei der Entbindung
oder bei Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich wird, einen
einmaligen Beitrag zu den Entbindungskosten von 100 „, ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens 44 M täglich für 19 Wochen, von denen mindestens 6 in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Das Wochengeld für die ersten vier Wochen ist spätestens mit dem Tage der Ent⸗ bindung fällig. Das Stillgeld soll in Höhe des halben Kranken⸗ geldes gegeben werden, jedoch mindestens 11 M täglich, Die⸗ selben Vorschriften sollen auch für Mitglieder einer Ersatz⸗ kasse gelten. ;
Außerdem soll das Gesetz über die Wochenfürsorge vom 22. Mai 1920 dahin geändert werden, daß der Anspruch einer
Frage die Krankenkassen, selbstverstãndlich auch das Finanz- ministerium. Ich habe soeben durch einen Sachverständigen unseres Amtes einmal eine provisorische Berechnung anstellen lassen, welche weiteren Ausgaben uns wohl infolge dieser Anträge entstehen würden. Das Ergebnis dieser Berechnung ist folgendes:
Die Leistungen, die nach dem bisherigen Stande der betreffenden Gesetzgebung und nach den Beschlüssen des Ausschusses aufzubringen sein werden, beziffern sich auf rund Ab Millionen Mark. Wenn der Reichstag aber die Anträge Frau Agnes und Genossen annehmen würde, so ergäbe das einen Mehraufwand von mindestens 1 Milliarde 1851‚, Millionen. (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten) Das ist noch nicht einmal der gesamte Kostenaufwand sondern nur eine vorläufige Berechnung derjenigen Mehrleistungen, die sich ohne weibere Unterlagen veranschlagen lassen. Die tatsächlichen Kosten würden noch größer werden. Nun entfallen diese Kosten, die da aufzubringen sein werden, nicht etwa bloß auf die Reichskasse, sondern ungefähr zur Hälfte auf die Krankenkassen. Diese würden aber unter einer solchen Auflage zusammenbrechen. (Abg. Höllein: Sie sind zusammengebrochen unter den Kriegsanleihen) Sie sind noch nicht zusammengebrochen und arbeiten vorläufig weiter und ich glaube, daß auch Ihre Auftraggeber wünschen, daß den Krankenkassen die Möglichkeit des Weiterarbeitens nach wie vor erhalten bleibt.
Ein weiterer Ausbau der Wochenhilfe, darin gebe ich den beiden Damen, die vorhin geredet haben, recht, ist durchaus wünschens⸗ und auch durchaus erwägenswert, wenngleich wir immerhin hervorheben müssen, daß nicht bloß mit den Mitteln der Gesetzgebung und der Staatshilfe alle die Not gelindert werden kann, die hier zu lindern ist. Es wird auch ein Begenstand steter Sorge der Regierung sein, diesen Ausbau weiter zu betreiben; aber wir müssen das, wie gesagt, mit den in Betracht kommenden Instanzen vorher reiflich überlegen können. Wir können derartige Anträge nicht mit der Plötzlichkeit durchführen, wie es hier gewünscht wird. (Sehr richtig! im Zontrum.)
Abg. Frau Schröder (Soz.): Ueber die Notlage der Wöchnerinnen sind wir wohl alle einig. Die Unabhängigen aber haben wieder dasselbe Verfahren eingeschlagen wie vor einem Jahre. Ihre Vertreter im Ausschuß, ein Arzt und eine Frau, 66 sich ebenso wie im vorigen Jahre mit den Ausschuß⸗
eschlüssen einverstanden erklärt und keine weiteren Anträge ge⸗ ö. wovon sie im Interesse des sofortigen Zustande: mmens es Gesetzes absehen wollten, um nicht das ganze Problem der nn, ,,, aufzurollen. Nun aber nimmt die. Unab⸗ hängige Fraktion ihre früheren Anträge in etwas veränderter Form wieder auf, ohne uns die Möglichkeit zu geben, mit den⸗ jenigen in Verbindung zu treten, die sie zu bezahlen haben. Die , n, . würden unter einer derartigen Belastung zusammen⸗ brechen. rade im Interesse dieser Einrichtungen, die bon Ar⸗ beitern geschaffen sind, treten wir für die Kommissionsbeschlüsse ein. (Beifall.) .
Die Anträge Agnes werden entsprechend einem Antrag der Frau Schröder dem Ausschuß für Sozialpolitik über⸗ wiesen. — Die Vorlage selbst wird nach den Beschlüssen des Ausschusses angenommen.
Es folgt die Abstimmung über den Antrag Adolf Hoff⸗ mann (Komm.) u. Gen. Der Reichstag wolle beschließen, die Behandlung des Falles Jagow durch den Reichsjustiz⸗ minister entspricht nicht der Auffassung des Reichstages.
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Unabhängigen und der Kommunisten abgelehnt. .
Nunmehr folgt die dritte Lesung der Vorlage über die Gewährung von Beihilfen an Renten⸗ empfänger ausder Angestelltenversicherung.
Abg. Thiel (D. Vp): Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Gewährung von Beihilfen , , unsere Bedenken gegen die
eschlü L urück.
elch * r Sinn erklärt, daß seine Partei für das ganze Gesetz stimmen werde, ohne die Verantwortung für alle Einzelheiten zu übernehmen.
Das Gesetz gelangt mit großer Mehrheit zur Annahme.
Der Ausschuß für Bevölkerungspolitik beantragt, die Regierung zu ersuchen, den Gesetzentwurf gegen den Altoholmißbrauch vorzulegen, mit den Ländern in Verbindung zu treten, um dem Ueberhandnehmen von Bars, Dielen, Likörstuben, sog. „Familienrestaurants“ in den oberen Stockwerken schonungslos entgegenzutreten, dem Drängen auf Verlängerung der Polizeistunde nicht nachzugeben und das
hoffe, daß dann der Reichstag in einer seiner ersten Si
i kann. . , . en (n. Soz.): Der Gesetzentwurf sieht . . hebliche Steigerung der Beiträge vor. Wir begrüßen diese . . rungen und stimmen ihnen zu, aber mit dem Vorhehalt 6 . eine Steigerung der Leistungen Hand in Hand geht. . d. . es nicht veranfworten, daß jährlich 8 bis 4 Milliarden ö. an Beiträgen mehr eingenommen werden, ohne daß eine Erh . der Leistungen vorgenommen wird. Wir behalten unz rn . stimmung für die dritte Leung vor, je nachdem unsere rungsanträge erledigt werden. ; .
1. Fk 366 (Dem): Die Bes lüsse des Aug bfr. können unter den heutigen Verhältnissen urchaus e,, werden. Gegenüber den Bedenken des Abgeordneten Veltin
Grunde die Nachprüfung des Richters über ihr Tun erschweren können, in dieser Allgemeinheit nicht ausreichen, um die Haft zu ermöglichen. (Hört, hörtl bei den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Vereinigten Kommunisten) Das Gesetz sagt ausdrücklich: Es müssen Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß der Angeschuldigte Spuren der Tat vernichten oder Zeugen oder Mitschuldige zu einer falschen Aussage oder Zeugen dazu verleiten werde, sich der Zeugnispflicht zu entziehen. Diese Tatsachen sind aktenkundig zu machen. (Hört, hört! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Ver⸗ einigten Kommunisten) Die Akten ergeben irgendwelche Tatsachen dieser Art nicht.
Nachdem der Beschluß ergangen war, wurde er dem Oberreichs⸗ walt am 31. März 1921 zugestellt. Anfang April 1921 erfolgte die Zustellung des Beschlusses an den Verteidiger von Gordon, Mitte April 1921 die Leistung der Sicherheit. Daraufhin wurde der An⸗ geschuldigte von Jagow zu Händen seines Verteidigers vor den Untersuchungsrichter zum 3. Mai 1921 geladen. Die Ladung wurde weiterübermittelt. Der Angeschuldigte von Jagow erschien, ließ sich vernehmen und gab bei der Vernehmung seine Wohnung als in Potsdam, Bayerstraße 7, gelegen an.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle glaube ich, daß ein Mangel im Verfahren vorliegt, und ich sehe diesen Mangel darin, daß von diesem Beschluß und von der Vernehmung des Herrn v. Jagow der Oeffentlichkeit keine Kenntnis gegeben worden ist. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) Wäre das nämlich geschehen, so hätte man vielleicht den Beschluß kritisch betrachten, angreifen können, aber es wäre diese Verwirrung in der öffentlichen Meinung vermieden worden, die dadurch entstand und entstehen mußte, daß man nunmehr Herrn von Jagow offen herumgehen sah und fragte, warum er nicht verhaftet werde, wenn ein Verhaftungsbefehl erlassen sei. Denn in der Tat liegt es so, daß, nachdem Sicherheit gestellt war, nachdem sich Herr von Jagow zur Vernehmung gestellt hatte, nachdem er die Wohnung angegeben hatte, der Haftbefehl nicht vollstreckt werden konnte, daß er also durchaus unter dem Schutze des Gesetzes stand, wenn er sich frei bewegte. Da aber die Oeffentlichkeit das nicht wußte, mußte sie an der freien Bewegung des Herrn von Jagow Anstoß nehmen, und ich selbst stand unter dem falschen Eindrucke, der durch diese Unterlassung hervorgerufen war. Ich selbst habe damals in der Tat nicht gewußt, daß Herr ben Jagow zu seiner Vernehmung er⸗
Ueberwuchern der Alkoholreklame bei den Reichseisenbahnen nicht zuzulassen. .
he e . (Dem): Wir wollen uns gegen die ersten beiden Punkte nicht wenden, lehnen aber den dritten Punkt ab. Bei der Polizeistunde kommen nicht nur Interxessen der Bevölke⸗ rungspolitik, sondern auch der allgemeinen Volkswirtschaft in Be⸗ tracht, und zwar sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeit⸗ nehmer. Je 2 die ordentlichen Restaurants behindert werden, desto mehr blühen die geheimen. Vas die e e gegen die Reklame in den Eisenbahnen tun soll, ist unverständlich.
Die Beratung dieses Gegenstandes wird vertagt.
Das Haus geht über zur dritten Lesung des Nach⸗ tragsetats für 1921.
Reichskanzler und Reichsminister der Finanzen Dr. Wirth: Meine Damen und Herren! Wir werden ja nach den gestrigen An⸗ regungen des Seniorenkonvents Anfang September uns mit den großen steuerlichen Plänen und Vorlagen und mit den allgemeinen Problemen der Reparation hier in diesem hohen Hause zu beschäftigen haben. Es ist aber gewünscht worden, noch vor Antritt der Ferien in einigen Grundzügen, soweit das heute möglich ist, zu den Steuerplänen der Regierung im allgemeinen diese Umrisse zu zeichnen. Ich bin dieser Aufforderung heute morgen in einem Ausschuß des Reichswirtschafts⸗ rats nachgekommen und komme auch hier in diesem Hause der An= regung gerne nach.
Es sind nun gerade zwei Jahre her, daß die Nationalversammlung an die ungeheuer schwere Aufgabe der finanziellen Liquidation des Weltkrieges herangetreten ist. Der Bedarf von Reich, Ländern und Gemeinden wurde damals auf etwa 25 Milliarden Mark geschätzt. Bei dieser Schätzung des Reichsfinanzministeriums aus dem Jahre 1919 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bloß um einen Annäherungswert handeln könne, daß vor allem eine große Unbekannte noch nicht feststehe, nämlich die Summe, die wir jährlich aus dem Friedensvertrag verschulden würden. Das war die eine große Un⸗ bekannte, welche in der Rechnung von 1919 vorhanden war.
Es waren aber noch zwei unbekannte Faktoren in jener Bedarfs schäͤtzung gegeben, deren Vorhandensein wir in den letzten zwei Jahren mit immer größerer Deutlichkeit zu spüren bekommen haben. Der eine Faktor ist die Geldentwertung, der andere Faktor ist der, den man als nachträgliche Kriegsausgabe bezeichnen könnte.
Was den letzteren Faktor betrifft so ist er in all den vielen Milliardenaufwendungen hervorgetreten, die wir in den leßten zwel
gewesen sei.
Hiernach halte ich die früheren Anführungen für unwahr und beantrage nunmehr, den Beschluß aufzuheben, damit ich seine Inhaftnahme veranlassen kann, dem sein Gesundheitszustand nach seiner eigenen Einlassung nicht entgegensteht.
Auf diesen Antrag hat das Reichsgericht am gestrigen Tage folgendermaßen beschlossen:
In der Strafsache gegen den Generallandschaftsdirektor Kapp in Königsberg und Genossen wegen gemeinschaftlichen Hochverrats, hier gegen den Mitangeklagten von Jagow, Regierungs⸗ präsident z. D., in Potsdam, hat das Reichsgericht, Erster Straf⸗ senat, in nichtöffentlicher Sitzung vom 4. Juli 1921 auf den Antrag des Oberreichsanmwalts vom 1. Juli dieses Jahres — den Beschluß vom 25. März 1921, daß der Angeschuldigte von Jagow gegen Sicherheitsleistung von 500 000 1½ mit der Untersuchungs⸗ haft zu verschonen sei, aufzuheben — beschlossen: der Antrag wird abgelehnt.
(Gachen und lebhafte Rufe auf der äußersten Linken: Hört, hörth Die Gründe des Reichsgerichts gehen dahin:
Die Annahme des Beschlusses vom 26. März 1921, daß nach Hinterlegung der angebotenen Sicherheit Fluchtgefahr als aus⸗ geschlossen zu erachten sei, hat sich bisher als richtig erwiesen. Nachdem die beschlußmäßige Sicherheit geleistet und vom Unter⸗ suchungsrichter darüber eine entsprechende Bescheinigung vom 22. April 1921 ausgestellt, sodann diese Bescheinigung und eine Ladung zur Vernehmung auf den 3. Mai 1921 dem Angeschuldigten durch den Verteidiger übermittelt worden war, hat der Verteidiger dem Untersuchungsrichter unter dem 30. April / l. Mai 191 die Anschrift des Angeschuldigten bekanntgegeben, und ist dieser zum Vernehmungstermin in Leipzig vor dem Untersuchungsrichter er⸗ schienen. Zurzeit besteht kein greifbarer Anhalt dafür, daß die Voraussetzungen des 5 120 der Strasprozeßordnung in irgendeiner Richtung als gegeben anzusehen wären. Der Umstand, daß der Angeschuldigte nach einer Erklärung in der „Kreuzzeitung“ seit März 1920 nicht krank gewesen ist, bildet keinen neu hervor⸗ tretenden Umstand im Sinne dieser Gesetzesstelle (lautes Lachen und Rufe von den Vereinigten Kommunisten und den Unab⸗ hängigen Sozialdemokraten: Arbeiter hört! Unabhängige Justizh,
minderbemittelten Wöchnerin auf Beihilfe besteht, wenn das Einkommen 109 009 t nicht übersteigt. .
Der Reichsarbeitsminister soll das Inkrafttreten der Vor⸗
lage bestimmen. ᷣ .
⸗ Jr, ,, Abg. ö Schröder (Soz) erwähnt in ihrem Referat, daß die Vorlage nur ein Notgesetz sei, das ganze Problem der Mutterschaftsfürsorge aber später gelöst werden müsse. =. - ;
Abg. Frau Agnes (1. Soz) befürwortet eine Reihe von Abã Zanträgen ihrer Partei. Danach soll statt der ärzt⸗ Jö en,, , , . 6. acht .
t bind in Höhe des Grundlohnes, aber mindestens ich darauf hin, daß die Ansprüche an, die Invalidenversicherung zr en er, . . der einmalige Beitrag zu den Ent—⸗ en 1c d,, . sind. Es ist ja durchaus ene n , Hr gelen . 150 3a. ber e g nel db g en 96 di eg entstandenen Mehrbelastungen von der k en gegeben werden; ; gel
. ; ö ; . lasse , ,, . Wenn man davon absieht, so tut . Tageshreis . 3 6 ; 5 ö , , . ö Ich kann in dieser Beziehung darauf hinweisen, daß ein Mitglin es in' Rückhsicht auf die Finanzverhältnisse dez Reiches. g mindestens 4 M täglich be z bie C ben me , e, ge, gn, der Unabhängigen Sozialdemokratie, der Abgeordnete Liebknecht, bet woh ärusne! Dedung K'ersolgen, Und so bließ nur die Er- bemittelten Wöchnerinnen ö auf sestgesezt
; 6 . 1 . itt i, ltc Der sozialpolitische Ausschuß des Reichs ⸗ und schließlich soll das Inkrafttreten des Gesetzes sosort für den k 2 in, ö Di ff einstimmig dafür erklärt. An dem Deckungs⸗ 1. Oktober 1921 bestimmt werden. Die Rednerin erklärt, daß diese hat, er behaupte nicht, daß die Richter etwa wissentlich parteiss k ell ih nichts geändert. Ob wir es dabei belessen Anteäne vas mindeste darstellen. wag unter den heutigen Ver. seien, daß sie wissentlich parteiisch Recht sprechen. (Zuruf von be knee den be Ter, werden wir uns srõtzr nin erhalten; hältniffen gefordert werden müsse. Allerdings ko 349 alle; diese J , , . 1 j ß 2 ; 7 a Bor i ay, 4 1 1 3 . in dieset e, eg. ae, Wen auf dem mir . lten, , egen e. . Lohnklassen die Regie rungsvorlage has Gesetz über die 23 . , 3 . . ae. mu die e . 33 n . ö. Wir lehnen. die Deitragserhõhung r. ö e. n nen. beantragen, damit Trauriges, wenn wei eise unseres Vo es der Meinung smm Abg. Bartz (Komm): Wir e , g nhren, auch ie 84 1 das objektiv unsere Recht Rechtsanschauungen ab, die wir den Arbeitern gegenüber nicht verantworten keine Fran mehr ohne Hebammenhilfe zu en h as objektiv unsere Rech sprechung sich mit ihren ; ech San ; 3 , n erKärcbafsern g der Leistungen erzielt ift. 3. ausende von. Kindern gingen zugrümnde, weil n. der k , . z ö id G mtr Man kann doch nicht gleichzeitig iir Stunde jede Hilse fehle. Mutter und Kind müßten, in Deutsche Volkes dahin kommen sollten, auch die subjektive Ehrlichkeit im eine Erhöhung der Leistungen eintreten und für die Ablehnung der fand jeden möglichen Schutz gen e, aber die sozialistische Gesell⸗ Unparteilichkeit der Richter in Zweifel zu ziehen. (Erregte Jurnft Beitragzerhů ibri stelle ich ausdrücklich fest, da tsorbnung werde der jungen Mutter Gelegenheit geben, ihrer
I 9 itragserhöhung. Im übrigen tell . n. chaftsor g — h n nh
äußersten Li i t i ö Beiträge Rattfindet, onder h Stunde mit Ruhe entgegenzusehen und ihrem Kinde die von der äußersten Linken) Ich habe Ihren eigenen Genossen zitiet nicht nur eine Erhöhung e . feln dir, Gn tee e, n, 6 T e erf neben, n und kann Sie nur bitten, Ihrem eigenen Genossen zu folgen, sem ,. i. bee ,. el weer ., G gerungssätze. Warum fle gn grebe n Küche g, e nn enshme der Anschauung zu betätigen. Ich glaube, damit vergeben Sie sich nicht? . ö erhöht, 3 l ⸗ machen? Ich möchte nur mit wenigen Antrag? Abhnes. s darf ung nicht abschrecken, wenn sogar eine und damit nützen Sie doch der All meine sagen hn i nn, daß die Versicherungs iräger während 3 von hundert Millionen sich als notwendig herausstellen
gemeinheit. Ich kann nur sahen, Worten darauf hinweisen, daß Die in n e umme rn ls not z
daß ich unter voller Anerkennung der Autorität des Reichsgericht dez Krieges durch ihre soziale Tätigkeit der deutschen Ang sollte. Das Elend in den Arbeiterfamilien ist ungeheuerlich. im vollen Vertrauen zur bewußt gewollten Unparteilichkeit unseret Richter von mir aug, vom Standpunkt der Justizverwaltung au alles tun werde, um dem Recht nicht nur theoretisch zur Anerkennum zu verhelfen, sondern ihm den wirklichen Erfolg unter Cinsehun aller Machtmittel des Staates zu gewährleisten (Bärm und Pfui auf der äußersten Linken.)
so machen Sie sich desselben Vergehens schuldig, dessen sich him von Jagow schuldig gemacht hat. (Zuruf von den Unabhängige Sozialdemokraten: Unerhört) Das ist in der Tat doch der Fil Sie betonen ja stets, daß Sie zu der Rechtsprechung des Reich gerichts kein Vertrauen haben. (Zurufe von der äußersten Linken, Aber ich bitte Sie, doch auch in diesem Augenblick sich z folgendes zu erinnern. Sie mögen an die von Ihrem Standputh aus vielleicht berechtigten Beschwerden denken, die Sie gegen bi Rechtsprechung, wie sie gehandhabt wird, haben mögen. In einn Hinsicht aber, glaube ich, sollten Sie ihren Beschwerden genf Schranken ziehen, daß Sie nämlich den Willen nach Gerechtiglit und Unparteilichkeit (Zuruf von der äußersten Linken: Gerade di ist es) bei den Richtern und den Gerichten nicht in Jweifel jiehet die
i ie Ver⸗ enn ,. ; zeit viel. pziglen Lasten akgenmmen een, nen d ĩ ichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und ö 39. 4 r Tf er r earn i . u. auf Nr. 2464 der Drucksachen ist in diesem in . . v3 Heilverfahren für die rde, i n. Umfang im Ausschuß des Reichstags nicht zur Beratung gestanden. kranken und Kriegsverletzten. Ich bedauere d , daß Teile dieses Antrags sind zwar in dem sozialen Ausschuß des Reichs ; l en mne, wangen Köllese miner fe ish h kel e; würtschastlratz beralen wotden; cber vie züicberschrilt het diefe er ,, handlungen ist uns erst heute zugegangen. Es ist gänlich unmöglich,
mit den in Betracht kommenden Instanzen diese Anträge jetzt noch
eingetreten. Tie Herren Landivirte können doch wohl zufrieden Mit Ausnahme der duph , hervorgehobenen Reden „Kiter zu beraten und zu behandeln. Gs kommen zmncbesondere in
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
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