1921 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

L Verordnung

über Erleichterung des Ver gütun gaver fahrens nach S 4 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919 (RGSGl. S. 2157).

Auf Grund des 3 108 Abs. 2 der Reichs abgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. S. 1993) bestimme ich mit Zustimmung des Reichsrats was folgt:

§1.

In den Fällen des 5 4 des Umsatzsteuergesetzes ist der Unter⸗ nehmer befugt, an Stelle des dort gers elten Vergütungsanspruchs eine Vergütung von O75 vo oder ?7, des vereinnahmten Ver⸗ faufspreises geltend zu machen, je nachdem der von ihm ausgeführte Gegenstand der allgemeinen Umsatzsteuer nach 5 13 oder der Luxus⸗ feuer nach 5 165 des Gesetzes unterlegen hat.

8 2. Der Unternehmer hat spätestens bei Beantragung der Vergütun u erklären, ob er von der Befugnis des 5 1 Gebrauch machen will. Die Erklärung kann nur für alle Vergütungsfälle eines Steuer⸗ abschnitts oder des gemäß 5 17 Nr. 3 Abs. J der Ausführungs⸗ bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes gewählten kürzeren Zeitabschnitts gemeinsam abgegeben werden.

§ 3. (1) Der Antragsteller hat darzutun; 1. daß und wann er die Gegenstände in das Ausland geliefert hat,

2. daß er sie im Inland erworben hat oder, bei Luxusgegenständen, sie gegen Entrichtung der Luxussteuer aus dem Ausland ein⸗ geführt hat, .

3. daß er die Gegenstände, sofern sie lediglich der allgemeinen Umsatzsteuer unterliegen, nicht aus einem Zollausschluß oder einem diesem nach § 11 Nr. 3 der Ausführungsbestimmungen gleichgestellten Gebietsteil oder von einem Unternehmer er⸗ worben hat, der die Gegenstände aus dem Ausland ein— geführt hat,

4. welches Entgelt er bei der Lieferung in das Ausland verein⸗ nabmt hat. Ist das Entgelt in ausländischer Währung ver⸗ einbart, so gilt als vereinnahmtes Entgelt der , , . Für die Umrechnung in Reichsmark f der Kurs des Tages zugrunde zu legen, an dem die Lieferung in die Bücher des An⸗ tragstellers eingetragen worden ist, bei Zielgeschäften unter Abzu von 1 vy für jeden vollen Monat bis zur Fälligkeit; . darf der Gesamtabzug die Höhe des Reichsbankdiskonts am Tage der Buchung nicht übersteigen;

5. sofern eine Vergütung von 7,5 vh. beantragt wird, daß es sich um Luxusgegenstände handelte.

(2 Für die Nachweise zu 1 bis 3 genügt die nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Erklärung des Antragstellers. Zu 4 sind die Höhe des in die Bücher eingestellten Betrags und der Kurs der ausländischen Währung am Tage der Eintragung, bei Ziel⸗ geschäften außerdem der Fälligkeitstag anzugeben. Der Antrag⸗ steller ist berechtigt, den Kurs der Börsen zu Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M. München. Köln, Königsberg i. Pr. oder Breslau zu wählen. Nachträgliche Aenderungen in der Höhe des Entgelts sind bei der Festie ß der Vergütung für den Zeitabschnitt, in den die Aenderungen fallen, unter entsprechender Anwendung des 5 34 des Gesetzes zu berücksichtigen. Für die Berechnung bleiben dabei die Grundsätze im Abs. 1 Nr. 4 maßgebend. Der Antragsteller hat die Aenderungen in seinem Vergütungsantrage besonders hervorzuheben. Aenderungen, die nach Ablauf eines Jahres nach Ausstellung der Faktura eintreten, werden nicht berücksichtigt. Wegen des Nachweises a 5 kann sich der Ausfuhrbhändler auf die Erklärung seines Lieferers berufen, daß seine Lieferung oder eine vorhergehende Lieferung luxus steuerpflichtig gewesen sei. Die Befugnis des Umsatzsteueramts zu waiteren Ermittlungen bleibt vorbehalten.

8 4.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1921 mit der Maßgabe in Kraft, daß die Befugnis des 81 auch für solche Anträge besteht, die sich auf einen mit diesem Tage oder später abschließenden Zeit⸗ abschnitt beziehen. n

Verordnung

zu s 21 Abs. 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Novelle vom 18. Au gust 1920 (Reichs⸗ HFesetzbl. S. 1607) auf Grund der ss 16 und 21 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919 (Reich s-Gesetzbl. S. 2157). 8 1.

(1) Die Lieferung von Originalwerken der Plastik. Malerei und Graphik deutscher lebender Künstler oder deutscher innerhalb der letzten fünf Jahre verstorbener Künstler wird von der Luxussteuer befreit und unterliegt lediglich der allgemeinen Umsatzsteuer, wenn

1. die Lieferung innerhalb einer Ausstellung der nach Abs. Wund 3 anerkannten Ausstellungs unternehmen erfolgt,

2. das Ausstellungsunternehmen das Originalwerk unmittelbar von dem Künstler oder nach seinem Tode von seinem Ehe⸗ gatten, seinen Abkömmlingen oder seinen Eltern erworben hat oder als Vermittler für diese Person auftritt und .

3. das Originalwerk in einem Verzeichnis aufgeführt ist, das das Ausstellungsunternehmen vor Beginn der Ausstellung dem Finanzamt einreicht. Die Ausstellung eines neuen Verzeich⸗ nisses ist nur nach Ablauf von mindestens vier Wochen nach Eröffnung der Ausstellung zulässig.

(2) Eine Ausstellung im Sinne des Abs. 1 liegt vor, wenn in dazu hergerichteten Räumen Originalwerke nicht nur zum Verkauf, sondern auch zum Kunstgenusse dargeboten werden und die Besichti⸗ gung jedermann in bestimmten Besuchestunden gegen Entrichtung eines Entgelts freisteht. Die folgenden Arten von Ausstellungs⸗ unternehmen sind für die Lieferungen innerhalb der von ihnen ver— anstalteten Ausstellungen unter den gegebenen Voraussetzungen als zur luxussteuerfrejen Lieferung berechtigt anzuerkennen:

1. Künstlerverbͤnde. Vorauasetzung ist, daß die Ausstellungen des Verbandes in erster Linie ir die Werke der Mitglieder bestimmt sind und dem Verband überwiegend Künstler angehören;

2. Vereinigungen (z. B. sog. Kunst⸗ oder Museumevereine) sowie Behörden, die Ausstellungen veranstalten, sofern die Aus⸗ steslungen ausschließlich zur Förderung der Kunst bestimmt sind und ein Erwerbszweck mit ihnen nicht verfolgt wird;

3. Kunsthändler, die in ihren Geschäftsräumen oder in besonders hierzu gemieteten Räumen geordnete Ausstellungen veranstalten.

(3) Für die Anerkennung ist das Landesfinanzamt zuständig. Sie erfolgt auf Widerruf. Das Landesfinanzamt hat die zuständige Landesbebörde vor der Entscheidung zu hören.

S8 2. Die Bestimmungen des § 1 treten am 1. Juli 1921 in Kraft.

II Ver or p nung, betreffend die Umsatzsteuerpflicht (8 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919, RGBl S. 2157) der sogenannten Wein⸗ und Hopfen; kom missio näre in den Wein- und Hopfenbaugebieten

Auf Grund des S 108 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (RGBl. S. 1993) bestimme ich mit Zustimmung des Reichsrats, was folgt:

§ 1.

Die sogenannten Wein⸗ und Hopfenkommissionäre in den Wein⸗ und Hopfengebieten sind befugt, der Berechnung der Umsatzsteuer lediggich die Vermittlungsgebühren zugrunde zu legen, sofern sie auch bei eigentlichen Kommisstonsgeschäften für den gleichen Steuerabschnitt von dem Vorrecht deg 7 des Umsatzsteuergesetzes vom 2.

1518 (RGBl. S. 2167) keinen Gebrauch machen.

unmittelbar

; 2. Diese Verordnung tritt 41 Wirkung vom 1. Januar 1920

in Kraft *

Verordnung,

betreffend Aenderung des 5 42 F VIII der Aus⸗ führungsbestimmungen zum Umsatz steuergesetze vo m A. Dezember 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 2157).

Auf Grund des 45 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) ändere ich mit Zustimmung des Reichsrats den 3 42 VIII der Ausführungs⸗ bestimmungen zu 68. Gesetz in der Fassung der Bekannt⸗ 89 vom 10. März 1921 Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 187) wie folgt:

VIII. Gegenstände der Oberbekleidung aus Leder sind luxussteuer⸗ pflichtig. Ausgenommen sind Uniformen und Ausrüstungs- gegenstände für Deeres angehörige und Beamte, soweit sie sich im Rahmen der einfachsten . Ausführung halten. Ausgenommen sind ferner sonstige Berufsbekleidungsstücke (z. B. Anzüge, Hosen, Joppen, Mäntel, Umhänge) für Land⸗ leute, Bergwerksarbeiter, Kraftwagenführer, Holzknechte, Jäger, Schornsteinfeger usw.

Die Bestimmungen in 42 0 L und II, D I und UH, F VII und 577 III Nr. 1 werden hierdurch nicht berührt.

Berlin, den 30. Juni 1921. Der Reichsminister der Finanzen.

J. B., apf.

Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 5. Juli 1921.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (RGGBl. S. 401) /18. August 1917 (RGBl. S. 823) und der S8 7, 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (RGBl. S. 999) wird verordnet:

Artikel l.

In der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 25. Mai 1921 (RGBl. S. 713) wird im Artikel L unter A. Superphosphate folgende Vorschrift als Abs. 2 eingefügt:

Für die Bestände an Superphosphat mit zitratlöslicher Phos— phorsäure beträgt der Preis für 1 Kilogrammprozent zitratlösliche Phosphorsäure 575 Pfennig. Die Lieferung darf nur in Säcken mit der Bezeichnung der Phosphorsäure als zitratlöslicher Phosphorsäure

erfolgen. Artikel II.

Die Vorschriften der Bekanntmachung zu der Verordnung des Bundesrats über künstliche Düngemittel vom 29. März 1920 (RGBl. S. 386) / 8. Februar 1921 (RGBl. S. 164) werden aufgehoben und durch folgende Vorschriften ersetzt:

81.

Die gewerbsmäßige Herstellung von Mischungen aus Super— phosphat mit schwefelsaurem Ammoniak, salzsaurem Ammoniak, Ammonsulfgtsalpeter und Kali wird mit der Maßgabe gestattet, daß die fertige Mischung mindestens 4 vom Hundert wasserlösliche Phos— phorsäure und höchstens 10 vom Hundert Kali enthält.

2.

Die gewerbsmäßige en , dieser Mischungen ist nur den Personen gestattet, die schon vor dem 1. August 1914 gewerbsmäßig Mischungen aus schwefelsaurem Ammoniak mit Superphosphat oder mit Superphosphat und Kali hergestellt haben.

8 3.

Der Höchstpreis für wasserlösliche Phosphorsäure in diesen Mischungen beträgt 710 , der Höchstpreis für Stickstoff 1565 8 für das Kilogramm. Für das Kilogramm Kali in diesen Mischungen darf außer dem jeweiligen Preise für 20 prozentiges Kalidüngesalz ab Frachtausgangsbahnhof ein Zuschlag von 100 3 berechnet werden.

Außerdem darf ein Mischlohn von 5 4 für 100 kg der Mischung berechnet werden.

Artikel III.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1921 in Kraft. Berlin, den 5. Juli 1921. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Dr. Hoffmann.

Verordnung,

betreffend Abänderung der Verordnung über Maß— nahmen gegen die Kapitalabwanderung in das Saar— beckengebiet vom 22. März 1921 (RGBl. S. 441).

Vom 6. Juli 1921.

Auf Grund des 8 14 des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 24. Dezember 1920 (RGBl. 1921 S. 33) in Verbindung mit dem Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes gegen die Kapitalflucht vom 4. Juli 1921 (RGGBl. S. 808), wird hiermit im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und mit Zustimmung des vom Reichstag gewählten Ausschusses von 10 Mitgliedern folgendes bestimmt:

Artikel JI.

Die Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalabwanderung in das Saarbeckengebiet vom 22. März 1931 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 441) wird wie folgt geändert: J l. Im S5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung sind hinter einem Punkte folgende Zusätze einzufügen: Die Postscheckämter haben den Finanzämtern über mittel⸗ bare und unmittelbare Zahlungen und Ueberweisungen in das Saarbeckengebiet Auskunft zu erteilen. Die Reichs— regierung wird ermächtigt mit Zustimmung des Reichsrats und eines Reichstagsausschusses den Postscheckverkehr, soweit angängig, nach den Vorschriften des 52 der Verordnung einzuschränken; 2. Der § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Sie tritt am 1. Januar 1922 außer Kraft.

Artikel II. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1921 in Kraft. Berlin, den 6. Juli 1921.

Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Wirth.

Druckfehlerberichtig ungen.

1. In dem am 4. Juli 1921 im RGBl. Nr. 67 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 154) als Anlage zu dem Gesetze, betreffend das deutsch⸗britische Abklemmen über die Durchführung des Ab⸗ schnitts IJ im Teil X des Friedensvertrags vom 25. Juni 1921 veröffentlichten deutschen Texte des Abkommens, muß im Artikel 11 Abs. L statt „500 Lire“ und „400 Lire“ „Ho0 Pfund“ und „400 Pfund“ gesetzt werden.

2. Die im RGBl. Nr. 64 S. 760 (Reichsanzeiger Nr. 144) veröffentlichte Verordnung, betreffend Verlängerung der im §z 47 Abs. 1 des Reichsausgleichsgesehes vom 24. April 1920 (RGBl. S. 597) bestimmten Frist, trägt das Datum „21. Juni 1921 *, nicht „21. Juli 1921“.

Prenßen. Finanzministerium.

Die Stelle eines. Regierungs- und Steuerratz bei der Regierung in Münster i. W. ist zu besetzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Im Ministerium für Handel und Gewerbe sind der Ober,

bergrat, Geheimer Bergrat Sattig und der Oberregierungzrat Dr. Frielinghaus zu Ministerialräten ernannt worden.

Ministerium des Innern.

In den unserem Runderlasse vom 15. Juli 1910 beige fügten „Grundzügen für eine vereinfachte Geschäftsordnung der Regierungen“ (Min. Bl. f. d. i. Verw. von 1919 S. 251) war jr gelassen worden, daß einfache Bescheide und Schreiben von den Expedienten beglaubigt abgesandt werden durften. Der Zweck war, auch die mittleren Beamten zu selbständigerer und' ver antwortlicher Mitarbeit heranzuziehen. Von dieser Ermächtigun

Fällen Gebrauch gemacht wo iz

ist bisher in zu wenigen chung und Veschleunigung des Ge

Im Interesse der Vereinfa schäfisganges und zur Hebung des Verantwortlichkeitz gefühlt und der Dienstfreudigkeis der Beamten ermächtigen wir Si hierdurch, geeigneten Büroheamten in möglichst wät— gehendem Umfange die selhständige Bearbeitung unh k laufender Geschäftssachen von niczt grundsätzlicher Bedeutung zu übertragen. Da Ihnen selbstverständlich die Verantwortung für den ordnungsmaͤßigen Geschäftsgang verbleiben muß, sehen wir davon ab, sngz einzelne gehende allgemeine Bestimmungen hierüber heraue,

zugeben, überlassen es vielmehr Ihnen, je, nach der Art der Arbeitsgebiete, Bürobeamte, die sich längere Zeit hervorragend bewährt hahen und gegen deren

Persönlichkeit keine Bedenken bestehen, mit der selbständigen Erledigung und Zeichnung widerruflich zu betrauen. In Betracht kommen grundsätzlich nur planmäßig angestellte Beamte Regierungzobersekretäre). Hierbei kann es sich entwedet um ganze Arbeitsgebiete einfacher Art oder um bestlmmte Ge= schäftssachen aus einzelnen Referaten handeln. Es wird in sedem Falle insbesondere auch zu prüfen sein, inwieweit nach den gesetzlichen Bestimmungen (ᷓ́. B. den Bestimmungen über das Verwaltungsstreitverfahren, über das Verfahren vor dem Oberversicherungs amt und Militärversorgungsgexicht, über die kollegialen Beschlüsse der Abteilungen usw.) überhaupt eine Uebertragung an die Bürobeamten möglich ist.

Die Bürobeamten zeichnen die Entwürfe und Reinschriften in den ihnen zur selbständigen Erledigung überwiesenen 5 „Im Auftrage“.

Wir ermächtigen Sie ferner, die Vertretung der Re— ferenten im Falle ihrer Verhinderung besonders befähigten und durch langsährige Bearbeitung der Sachen diensterfahrenen Bürobeamten zu übertragen. Die aus der Stellung und bisherigen Tätigkeit der Bürobeamten sich ergebenden . werden durch diesen Erlaß in keiner 1 berührt.

Nach Jahresfrist erwarten wir Bericht über die Aut— führung dieses Erlasses, insbesondere auch darüber, wie hie getroffenen Maßnahmen sich bewährt haben.

Berlin, den 30. Juni 1921.

Zugleich im Namen des Finanzministers. Der Minister des Innern. Dominicus.

An die Herren Regierungspräsidenten.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreistierarzt a. W., Veterinärrat Krüger, früher in Kruschwitz (Polen), jetzt in Milkow, Kreis Dt. Krone, ist in die Kreistierarztstelle in Lüchow (Regierungsbezirk Lim urg versetzt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Dr. Bestelmeyer in Frankfurt a. M, ist zin Honorarprofessor in der naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. ernannt worden.

ü

Nichtamtliches.

Dent sches Reich.

Die Reichsbank teilt dem „Wolffschen Telegraphenbim⸗ mit, daß es ihr gelungen sei, durch Vermittelung des Hauset Mendelssohn u. Co., Amsterdam, sich einen Kredit om 150 Millionen Goldmark zu beschaffen, und daß Verhandlungen über weitere Kredite gleicher Art schweben. Die von der r gierung getroffenen Maßnahmen werden durch diese Krdi vperation so ergänzt, daß die Erfüllung der am zl. Au gust fälligen Reparations verpflichtung als gesich ert in zusehen ist. Weitere Reparationszahlungen sind alsdann wahrend des Jahres 1921 in Devisen nicht mehr zu leisten.

Pren den.

Nach Aussagen von Flüchtlingen nimmt der Terroh det polnischen Insfurgen ten in den Kreisen Rybnik und Plej von Tag ju Tag au Umfang zu. In den Srten ziehen in Tage polnische Banden umher, die mit Revolvern bewafsnt find, während sie nachts als Waffe ben Karabiner tragen. „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wird durch die Insurgen en bekannt, daß der vierte Aufstand schon am I7. Jul ; ginnen solle. Ihre Führer fordern die deutsche Cintossg, schaft auf, die Gegend bis zum 15. Juli zu räumen. j diesem Räumungsbefehl nicht nachkomme, werde über ö. Grenze nach Polen verschleypt. Diese Androhung hat en Massenflucht der Deutschen zur Folge. In der dern sn Gegend scheinen die Vorbereitungen der Polen für den viert fire ed vollkommen beendet zu sein.

Wie der „Oberschlesische Kurier meldet, wurhe ! Grabow ta bel Lubom beutfche Arbeiter von Po

überfallen. Die Deutschen setzlen sich zur Wehr, lons aber gegen die große Uebermacht nichts ausrichten.. wurden von den Polen mit einem Maschinengewehr auf 9. Entfernung beschössen. Fünf Deutsche sind tot, n. wurde schwer verwundet; dieser schleppte sich noch bis! die Oder, wo er von ben Polen, die den Blutspuren n

gingen, erschlagen wurde.

of, Kreis Raflbor, fand gestern früh gegen 4 Uhr . Polen mit der deutschen Ortswehr —ͤ denn fünf irn erschossen wurden. Nach Meldungen itt, glůchtlingen ollten die Ortschaften Olsau, Odrau und M lern nacht von den Insurgenten besetzt werden. iim, e ge, Nikolai, Pleß und Czerwionka sind gegen ät inhllnze in Ratibor eingetroffen, die infolge des ö n Terrors flüchten mußten.

Großbritannien und Irland.

Premierminister Lloyd George erklärte in seiner n , ,, Vertrag im Unter⸗ Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, noch, es sei ch kowohl deß ben hen eren sis zac Ihen, as Abkommen völlige Uebereinstimmung mit den ie. „wbundsatzungen gebracht werde und daß, sosern die nunbsatungen und der eitjag miteinander in Konflitt J en, die Pestimmungen der Völkerbundsatzungen maßgebend im slen. Im weiteren Verlauf der Sitzung erklärte Lloyd n wülelnnf eine Anfrage betreff der Zukunft Ober—⸗ er hoffe, daß auf der nächsten Zusammenkunft des eine Lösung gefunden werde. Das Datum

sei noch nicht festgesetzt.

m die Regi In Leipzig

r lritisch

habe es,

hne getan. schung infrage

e uf ch ö würden. Sobald das Haus e winsche, zur Aussprache erhalten.

Wie Reuter meldet, wirb de Valera an der am 35. M. in London stattfindenden Besprechung mit Lloyd urge teilnehmen. Nach amtlichen Meldungen sind in der ien Woche bei den Unruhen in Belfast 40 Personen mutet, ig verwundet, 82 Häuser durch Feuer vollständig und um Teil zerstört worden.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputierten amm er Et der Ministerpräsident Briand mit, daß der Geschäfts—⸗ Fier der Vereinigten Stgaten der französischen Regierun nan Vorschlag, des Präsidenten Harding ühbermittelt hebe, der die r uf g fr fi nfz fn . r , . d assoziier ten ächte in ashington bezwecke wen Aufgabe es sein werde, die besten Bedingungen festzu⸗ . ö . . ah . ane i e en Eiillen Ozean zu si und zu gleicher Zei in⸗ hränkung der Rüstungen zu Wasser und zu Lande ö . Briand erklärte laut Bericht des „Wolffschen Tllegraphenbüros“:

Gt . sich zum Dolmetsch der Gefüble der Kammer zu gen, wenn er dem amerikanischen Staatsoberhaupte danke, daß er hien edlen Schritt unternommen und sogleich daran gedacht habe, n nnen n g. in glassn ; des 3 , ö. uf diese Weise gee ; ig zu sagen, h . . . ö , . alf 6 . e sehe darin die eit, an den Vereinbarungen über den kilen Ozean teilzunehmen, die 5 nicht gleichgültig lassen simsen in Anbetracht der großen Interessen, dis es, dort habe. Die anzäösische Regierung sehe darin weiter die Möglichkeit, noch ein⸗ ml ju, beweisen, daß Frankreich aus tiefstem Herzen und mit ö, .

0 ‚.

ne Hintergedanken mit allen Alliierten vorgehen, sie empfinde be⸗ dete Befriedigung darüber, daß die Konferenz unter dem Vyrsitz . land, Diittel suchen, , 11 n n, 3 eig r . 1 1 , . . . dler drückt, wohlverstanden jedoch unter Wahrung aller Vor⸗ engungen für die nationale Sicherheit. Vielleicht werden wir 7 26 26 , 66 J g ch die nz erlauben könnten, das von allen Völkern gewünschte Ziel zu eichen. Briand erklärte, er sei unter diesen Umständen überzeugt, 6e Kammer werde der Regierung darin beistimmen, daß sie dem ken Rufe der amerifanischen Regierung unverzüglich geantwortet be. Die Regierung hoffe mit der Kammer, daß die Konferenz der det den endgültigen Frieden verleihen und dabei Frankreich die Icerheiten gehen werde, auf die es ein Recht habe. (Lebhafter und . Beifall auf allen Bänken.)

In der Nachmittagssitzung der Kammer kam die ober⸗ U Frage und die Besetzung des Ruhrgebiets ut Erörterung.

Der Abgeordnete Andrs Lefsvre führte über die Aufgabe * Fontrollkommission für die Entwaffnung Deutschlands aus, . 6) . ng, 5 a ernffnet gewesen. Die deutsche Regierung habe alles für die Orga⸗ ation der Höferarmee er. 8e . esagt, i⸗ Kommission let babe ihre Rolle erfüllt. Demgegenüber stehe die Tatsache, fa g g n . n nn,. 1 583. eh n . Ups bon ann aufzustellen. e esprechung der misatien des Freikorpz Höfer sagte der Abgeordnete, er zweifle (m nr ien, u. V . ph aber an . ; ann syrach er von der Vo a bst immung ber shlef ien und , er sehe nicht ein, warum man . ju einer Abstimmung geschritten sei. Er befürchte, daß bei U . erde. Er hoffe, daß man der

(rn werde, daß sie ihre hochwichtige Tätigkeit fortsetze zur , ,, aller Alliierten. Ein m wolle leine Handbreit , Gehietes, er glaube jedoch, daß man im Falle einer . eng gen Verfehlung daz Rubrgebiet besetzen . ed r ng sei nicht Annexion, die Okkupation sei , mn mn, Fil, erer en ml. gol ontrolliere e te en, 1 m kontrolliere ve r ,,. einen Krieg zu führen. ee, äußerte schließlich seine Befriedigung darüber, daß der Ei, tetpfs ident Briand den Gedanken einer Sele g , des Ruhr. n nicht vollkommen aufgegeben a ö. . , . Weygand und Genera selen, sei er es auch. Die

nahand erklärte, er vertraue auf .Wenn sie vertrauengvoll Nollet habe greifbare Ergebnisse ernielt, ibre Aufgabe

ch nicht beendet. Die Beziehungen zwischen e

könnten fo lange nicht normal werden, als diese

on dem Revanchegedanken geleitet sei.. Deshalb

jede französische Hegierung dle Notwendigkelt, die

zu halten. Die nr des Ruhrgebiets

schef d für unn zt ig. Er fragte, ob Deutschland das Ruhr— i achten ausbeuten könne, wenn die französischen Truppe c bee wo, sie jetzt selen. Es bänge nur von Deutschland ab, Sanktionen nicht mehr in Geltung bleiben. Bis seht habe

Frankreich

man den Beweis der größten if enn gegeben. Egs handele sich darum, ob Deutschland Wort halten könne. Briand sagte zum Schluß, wenn das deutsche Volk immer ein Element der Beunruhigung in der Welt bleibe, dann habe Frankreich in seiner Stellung, in seinem Willen und in seinem Patrlotismus die Kraft, die eg brauche, Ein Land, das sich in diesen Verhältnissen befinde, könne mit Sicherheit in die Zukunft blicken.

In Sen at gab der Ministerpräfident Briand gestern zu dem Vorschlag des Präsidenten Harding unter ein⸗ stimmigem Beifall die gleichen Erklärungen wie in der Kammer ab. Der Kredit für Syrien wurde, wie von der Kammer, auch vom Senat angenommen.

Die Verhandlungen zwischen den deutschen und den französischen Vertretern über die Repa⸗ rationgsfrage, die vorgestern wieder aufgenommen sind, sind ien in den Unterkommissionen weitergeführt worden. In

er Hauptsache ist die Frage der Ablösung der Restitution durch Substitution erörtert worden. Heute findet wiederum eine Vollsitzung statt, in der diejenigen Punkte, über die noch keine Einigung besteht, geregelt werden sollen.

Belgien.

In Beantwortung einer Anfrage des sozialistischen Ab⸗ geordneten Pier ard, der die Aufgabe der Zollinie am Rhein und der Ae bung von Dh erf, Ruhrort und Duisburg ge⸗ fordert hatte, erklärte der Minister des Auswärtigen Jaspar in der Kammer, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, er habe über diesen Gegenstand nichts mitzuteilen. Die Sanktionen selen kraft interallierter Entscheidungen getroffen worden. Die Alliierten würden sich dem nächst zusammenfinden, um bestimmte Fragen zu erörtern; die Frage der Rhein⸗ Sanktionen werde dabei ihre ganz besondere Aufmerksamkeit

auf sich ziehen. Schweiz.

Der Völkerbund ist von der britischen und der japanischen Regierung in einer gemeinsamen Erklä— rung vom 7. Juli 1921 davon unterrichtet worden, daß, wenn der n , , Bündnisvertrag über den Juli 1921 hinauß in Kraft bleiben wird, die beiden Regierungen end g lich anerkennen, daß gegebenenfalls dem vom Völker⸗ undpakt vorgesehenen Verfahren der Vorrang gebührt, wenn das im Bündnisvertrag vorgeschriebene Verfahren mit dem

Völkerbundpakt in Widerspruch stehen sollte.

Türkei.

Wie „Wolffs n , rn. meldet, besagen aus Smyrna eingelaufene achrichten, daß die griechischen Truppen die Offensive begonnen haben, indem sie auf vier Stellen der Front vorgegangen sind.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem preußischen Landtag ist der e,, eines Staats vertrags, betreffend den Uebergang der Wasser⸗ straßen von den Ländern auf das Reich, in der vom; Reichstag angenommenen fel mn nebst Begründung zu möglichst baldiger Beschlußfassung zugegangen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die deutschen Sparkassen im Monat Mai 1921.

Nach der neuesten Monatszstatistik der deutschen Sparkassen, die der Generaldirektor der Landesbank der Provinz Westfalen H. Reusch in der Zeitschrift Sparkasse! (Hefte 16035, 1004 und 1007) ver⸗ öffentlicht, hat die Zurückhaltung, die seit dem Ende des ersten Viertel⸗ jahrs die Sparer erfaßt hat, im Mai sich verschärft. Hatte der Monat April noch einen kleinen Einlagezuwachs von 50 Millionen Mark gebracht, so ist im Mai der Abfluß der Spar⸗ guthaben größer gewesen als der Zugang. Um Millionen Mark haben die. Spareinlagen im Monat Mai abgenommen, während im vorigen Jahre das zwelte Vierteljahr einen gewaltigen Zuwachs gebracht hatte. Diese Erscheinung ist deshalb besenders bedauerlich, weil sie zweifellos nicht ihre Ursache in einem Aufschwung von Ge— werbe und Handel hat. Die Sparkassen schreiben, wie Reujch mit⸗ teilt, die Schuld an ihr bauptsächlich den schweren Steuerlasten und der Aufhebung des , ,, , ,. zu. Diese Gründe mögen, obwohl sie schon seit Ende vorigen Jahres gegeben waren, immerhin einen Teil der Abnahmen erklären. Aber der Uebergang aus der geldflüfsigen Zeit der ersten drei Monate ist zu plötzlich und zu all— emein eingetreten, als daß sie allein durchschlagend gewesen sein rn nn. Auch die politischen Verhältnisse, die Uebernahme der ge— wastigen Lasten für den Feindbund müͤssen dazu beigetragen hahen, daß der Umschwung ganz plötzlich um den letzten Vierteljahrzwechsel irn gf es handelt sich um eine Panik, deren Dauer nicht abzu⸗ ehen ist.

In den einzelnen Monaten seit Jahresbeginn betrug im Vergleich mit den Feststellungen für die entsprechende Zeit der beiden Vor⸗ jahre 1930 und 1819 die Zunahme ()) bezw. Ahnahme (=) der Spareinlagen bei den gesamten deutschen Sparkassen:

im 1921 1920 1919

Millionen Mark

Januar 110 1250 ebruar 300 800 H 50 w 400 orn.. 10090 4 700 a w 1100 100 zusammen e , ö.

Auch das Ergebnis des Sparverlehrs in Groß. Berlin im Monat Mai ist sehr ungünstig. Während der Mai des Vorjahrs hier einen Einlage zuwachs von nicht weniger als 55 Millionen Mark gebracht hatte, inußten die Sparkassen für den Mai des laufenden Jahres einen Abfluß in Höhe von 34 Millionen Mark feststellen. Diese rücklãufige Fer bat nahezu alle Sparkassen von Groß Berlin gleichmäßig betroffen; 18 Sparkassen hatten einen Abfluß, 2 Die Be— zirkgsparkassen Berlin. Schöneberg und Cöpenich einen gang geringen Zugang zu verzeichnen. kr.

Arbeitsstreitigkeiten.

Zum Tarifkampf im Bankgewerbe teilt der Deutsche Bankbeamtenverein mit, daß die von ibm beantragten Nachverband. lungen über die Verlängerung der Geltungsdauer des Reichstarits am Freltag, dem IS. d. M., im Reichsarbeltsministerium unter der Leitung von Ministerialdirektor Sitzler siattfinden werden. In diesen Verhandlungen soll der Versuch gemacht werden, einen Ausgleich zwischen den Parteien in bezug auf die verschiedene Stellungnahme zu dem am 24. Juni gefällten Ear lere u zu finden.

Nach einer Meldung von . W. T. B. aus Nordbausen sind dort 220 Tertilarbeiter und arbeiterinnen wegen Lobnstreitigkeiten in den Ausstand getreten.

Aus Kobe meldet, wie dem genannten Büro aus Paris berichtet wird, die Chicago Tribune“ einen Streik von 20080 Werft arbeitern. ie selen am 9. d. M. durch die Stadt gezogen und En, rote Fahnen und Plakate mit der Nieder mit dem

lalidmug * mit sich geführt.

Wohlfahrt n flege.

Vom 17. bis 24. Juli werden in allen Bädern Deutsch⸗ lands Sammlungen für das Oberschlesier⸗Hilfe⸗ werk veranstaltet werden. Fast alle größeren Bäder Deutschlands haben sich bereits in den Dienst der 3 gestellt und beabsichtigen, mit verschiedenen Veranstaltungen die Sammeltätigkeit aufzuneß men, sodaß gehofft werden kann, daß erhebliche Summen zusammenkommen. Kurdirektionen und Badeleitungen, die sich nicht dem Oberschlesier⸗ Hilfswerk angeschloßsen baben, werden gebeten, sich telegraphisch an das w m. Ifswerk, Berlin NRW e 7, Unter den Linden 78, zu wenden.

Kunst und Wissenschaft.

GEGine neuentdeckte deutsche Altsteinzeitsiedlung. Der Besitzer des Heimatmuseums Sangerhausen G. A. Spengler fand vor einiger Zeit, wie die Umschau“ mitteilt, in Sangerhansen einige Feuersteine mil altstein zeitlichem Charakter. Da in der gan 1 Vorkommen ähnlicher Funde nicht zu konstatieren war, ging Spengler der Sache nach, und so puurde schließlich festgestellt, daß die Steine aus einer bei Halle gelegenen Grube stammten. aus der sett über zehn Jahren Schottermaterial entnommen und überall in der Provinz Sachen berwendet worden war. Leider ist der größte Teil der Grube im Laufe der Jahre abgetragen und der für die Urgeschichte Deutsch⸗ lands außerordentlich wichtige Inhalt verloren. Die geologischen Untersuchungen der Fundstelle bei Halle durch Regierungsrat, Professor Dr. Emil Werth ergab, daß die bearbeiteten Feuersteine der vorletzten Eiszeit entstammen und daß wir in dieser Halleschen Fundstelle wohl die interessanteste altsteinzeitliche Siedlung Deutschlands vor uns haben

Literatur.

Die Deutsche Revue, herausgegeben von Richard Fleischer Deutsche Verlags- Anstalt, Leipzig und Stuttgart) bringt in ihrem Juliheft folgende Auffätze: Aus den Erinnerungen des Generalfeld=C marschalls Grafen Walderseg. Kaiser und Kaiserin Friedrich. Mit⸗ geteilt von Heinrich Otto Meisner; Wirkl. Geh. Rat Friedrich ler p. Braun, Präsident des Reichswirtschaftsratz: Wort, und Tat in der Politik; Dr. h. . Freiherr v. Freytag⸗Loringhoven, General der Infanterie g. D.: Das Glück im Kriege; Univer⸗ sitätsprofessor Dr. J. Grober 365 Die KBiffenschast der arzneilosen Krankheitsbehandlung; Professor Dr. Richard Meyer (Braunschweig) Alchemie und Alchemisten; Paul Wentzke: Aus dem Lager der Bestegten. Brief, Fran; v. Roggenbachs aus den Herbsttagen der ersten deutschen Einheits bawegung; Geheimrat Professor Dr. Ludwig Klein (Karlsruhe): Neher die Bedeutung der . für die Volksernährung und die „restlose 8 der Pilz⸗ chätze unserer Heimat; i . Dr. Otto Münch (Darmstadt): Jugoslawien; Briefe von Friebr, Engels an Matter und Geschwister. Mütgeteilt von GuftaJ Mayer (Forffetzung); Professor Dr. Gerhard Budde (Hannover): Das höhere Schulwesen im Lichte der Wandlung des Bildungsideals; Arnold Winkler, Professor der neueren Geschichte an, der Universttät Freiburg in der Schweiz: Desterreich. Ein Ge⸗ heimbericht an die F. F. Regierung über die kritische Sage der Haba⸗ burger Monarchie um die Jahreswende 1866/57 (Fortsetzung).

Dettmar H. Sarnetz ki: Wanderer und Gefährt e. 86 einfach gebunden 4 20. in Halbleinen gebunden K 26 ) erlag von Quelle u. Meyer in Leipzig, 1321. Außergewöhnliche Schickfale werden in diesen Novellen phantastisch, in schöner, voetischer Sprache geschildert. Eine feine, dem Mystischen und Symbelischen zugeneigte Kultur spricht aus dieses Dichters Träumen.

Verkehrs wesen.

Eilbriefsendungen nach dem Ausland müssen völlig freigemacht werden, weil sie sonst in den fremden Ländern auf dem r n,. Wege bestellt werden. Das Publikum tut daher gut, auf die erhöhte Eilbestellgebühr zu achten. betrãgt jetzt im Verkehr mit dem Ausland 2 4 40 4. Der Satz von * 56 3 gilt nur für den Verkehr nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig, dem Memelgebiet, Luxemburg, Oesterreich, Ungarn und Westpolen.

Den Dienststellen, die den Verkehr mit dem Ausland vermitteln, gehen täglich aus allen Gegenden des Reichs zahlreiche, durch Eilboten zu bestellende Briefsendungen nach Spanien zu, obgleich in Spanien kein Eilbestelldienst besteht, die Eilgebühr also zwecklos verrechnet worden ist. . ö

Nach einer Mitteilung der Türkischen Postverwaltung sind Briefsfendungen jeder Art, also auch Drucksachen, nach der asiatischen Turkei fortan nur in türkischer oder franzõsischeꝛ Sprache zulãssig.

Am 14. Juli wird der Flugpostpaketverkebr mit den Niederlanden eröffnet lüber Gebühren und Versendungs⸗ bedingungen Auskunft am Schalter). Zur Annabme von Flugpoft⸗ pa keten * für Groß Berlin die Postãmter Berlin C. 1 (Spandauer Straße), N. 4 (Stettiner Bahnhof, W. 9 (Potsdamer Bahnhof), S6. 35 (Görlitzer Bahnbof. NW. 40 (Lehrter Bahnbof,, TX. 638 (Lindenstr. 30 8W. 77 (Luckenwalder Straße 4-5), Berlin⸗Schöne⸗ berg J und Charlottenburg 2 (Goethestr. ermächtigt. Diese Post⸗ amter nehmen solche . auch außerhalb der Schalterdienststunden gegen Zablung der besonderen Einlieferungsgebühr an. Zweckmäßigste Auflieferung unmittelbar beim Postamt Berlin G. 1 (Spandauer Straße)h. Hier Schlußzeit 9 Uhr Abends vor dem Absendungstage.

Diese

Theater und Musik.

Dentsches Theater (Kammerspiele!).

am Dienstag zum ersten Theaters zur Aufführung gelangte. Zunächst sind es Maulschellen im übertragenen Sinne, die Titelheld in dem Stücke, der darin kurzweg Der“ heißt, vom Schicksal erhielt, als ein treuloser Freund ibn um sein Lebensglück betrog, indem er seine besten Ideen für eigene 3 ausbeutete und obendrein sein eheliches Glück vernichtete. Dieses Schicksal soll nun die psochologische Voraussetzung dafür sein, daß er fich einem Zirkusdirektor verdingt, um sich als Clown im Sinne des Titels des Stückes öffentlich zu produzieren, während er feine zweite Aufgabe darin sieht, eine Kunstreiterin in dem Zirkus, Gonsuella, für die er selbst eine Neigung empfindet, vor der Heirat mit einem Baron Regnard erst zu warnen, dann ihr ein nahes Ende weissagt und diese Vorauasagung selbst ver⸗ wirklicht, indem er sich zum Schluß mit ihr vergiftet. Dies in kurzen Strichen der Inhalt des Stückes, der das Unwahr⸗ scheinliche der Handlung ohne weitereg erkennbar macht. Im übrigen ist für das Stück das Bestreben des Verfasserg, den Dig l og Iber Gebühr, d. h. Aber das durch den Stoff selbst gerechtfertigte Maß aus- zudebnen, kennzeichnend. Die Schauspieler taten ihr ier m um dem Stücke ju einem Erfolge zu verhelfen, doch kam im besonderen die Natur des Clowns bei der Art der durch Geltung. sehr

schwerfälligen der Darstellung Titelrolle

Eugen Klöyfer nicht recht zur u Gine raziöse KRunstreiterin, die auch schicklich zu sterben wußte. var Schlegel. Gine ausgezeichnete Seiftung war ferner Arthur Menzels würdiger Zirkusdirektor, die übrigen Muiwir kenden waren mit anerkennengwertem Erfolge bemüht, ibre Rollen mit Seben . erfüllen; zu erwähnen sind besonders Srnst Gronau als adelsstel Vater der Consuella, Georg Schnell als Jockey. Wilhelm Voelger als jalscher Freund, Dermine Sterler als Löwenbandigerin. Die Spielleitung Jorgte für ein einheitliches Zusammenspiel sowie ür r w, eine . n * k 1 8

auer unsichtbaren Vorgänge im lelbst. des Publiknnis mischte ich derein zelt auch Widerldench. v.

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