1921 / 164 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

4481M Wir machen hierdurch bekannt, daß die Generalversammlung am 29. Juli 1921 in Amster dam in den Geschäftsräumen der Bank um 11 uhr Vormittags stattfindet.

Nationale Bank

vopr Belaste Waarden, Amsterdam, Singel 330.

44505 Pensions⸗, Witwen und Waisenkasse für die Beamten der Concordia

Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗

Gesellschaft.

Die Mitglieder unserer Kasse werden zu der am Freitag, den 29. Juli 1921, Vormittags 11 uhr, im Ge⸗ schäftslokale der Concordia, Marta⸗Ablaß⸗ Platz 15 hier stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung hierdurch ein⸗ geladen.

Tagesordnung: 1. Vorlage der Jahresrechnung, des Rechnungsabschlusses und des Bericht über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Pensionskasse im verflossenen Jahre. . 2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung dieser Vorlagen und über die Gntlastung des Vorstands. 3. Antrag des Prokuristen Reuters und Genossen, den S 8 Ziffer 3 der Satzung dahin abzuändern, daß die Dauer der Mitgliedschaft, die zur, freiwilligen Fortsetzung der Mitgliedschaft be⸗ rechtigt, von 20 Jahren auf 10 Jahre herabgesetzt wird. Köln, den 14. Juli 1921. Der Vorstand.

dl 15]

Einladung an alle gemäß 5 13 des Gesellschaftsstatuts stimmherechtigten Personen zu der auf den 2. August, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesellschaft, Dresden, Werderstr. 29, an⸗ beraumten außerordentlichen General⸗ versammlung.

Tagesordnung:

1. Aenderung des Statuts, der Allge⸗ meinen Versicherungsbedingungen, der Versicherungsbedingungen für Weide⸗ versicherung sowie Genehmigung der neuaufgestellten Versicherungsbedin⸗ gungen für die Zuchttierversicherung an Stelle der bisherigen Versicherungs⸗ bedingungen zur Versicherung tragen— der Stuten sowie der Versicherungs⸗ bedingungen für die Versicherung von

Vollblut⸗ Halbblut⸗ und Renn⸗ pferden. Dresden, den 14. Juli 1921.

Der Verwaltungsrat der Vater⸗ ländischen Vieh⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft. Kommerzienrat Paul Pfund, Vorsitzender.

44492 Bekanntmachung.

Semäß 5 36 unserer Satzungen machen wir bekannt, daß von der 41. ordentlichen Mitgliederversammlung unseres Vereins am 11. Juni d. J. zu Mitgliedern des Vermaltungsrats für die Wahlperiode 1921.23 as satzungsmäßig ausgeschiedene Mitglied Geheimer Regierungsrat Regling in Berlin wiedergewählt und an Stelle der ausgeschiedenen beiden Mitglieder, Ge⸗ heimer Regierungsrat Freiherr von Spiegel in Potsdam und Hegemeister Fischer in Nowawes, der Oberforstmeister Schmanck in Berlin und Förster Gotzkowsky in Potsdam neugewählt worden sind.

Berlin, den 6. Juli 1921.

Sauptvporstand des Brandversicherungsvereins Preußischer Forstbeamten. Gernlein.

43751] 2

Die Weinhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist durch Be⸗ schluß der Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 1921 aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich zu melden bezw. ihre Forderungen geltend zu machen.

Weinhandelsgesellschaft m. b. S.

in Liquidation. Die Liquidatoren: Müller. Dr. Gil le. 39401] Bekanntmachung.

Die Habets Licht⸗Gesellschaft mit beschränkter Saftung in Düsseldorf ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Düsseldorf, den 23. Juni 1921.

Die Liquidatorin der Habets Licht⸗ Gesellschast mit beschränkter Haftung in Liquidation: Henriette Kandt.

Bekanntmachung.

Die Werkzeugfabrik Hahnerberg, G. m. b. S. in Elberfeld, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Elberfeld, den 4. Juli 1921.

Der Liquidator der Werkzeugfabrik SHahnerberg, G. m. b. S.: Willi Sasecke.

413750) Bekanntmachung.

Die Lithopone⸗Vertriebsgesellschaft m. b. H. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei uns zu melden. .

Berlin W. 10, Matthäikirchstraße 25., J.

Lithopone⸗Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquid.

43749

41849 U Die Sentralste lle fũr rituelle Kebens⸗ mittel G. m. b. S. ist aufgelöst. Die Gläubiger weiden aufgefordert, ihre Forderungen geltend zu machen.

Blank, Dr. Wolff, Hurwitz,

Liquidatoren. Berlin W. 8, Friedrichstraße 167 / 168.

408861

Die n Fieseler C Schulteis G. m. b. S. Mülheim a. d. Ruhr befindet sich seit dem 4. Juli 1921 in Liquidation. Liquidatęr ist Arthur Fieseler, Mülheim a. d. Ruhr, Friedrich⸗ straße 83. ;

(40529 .

Durch Beschluß vom 27. Februar 1920 wird die Schlesische Drahtwaren n. Eisenmöbelfabrit G. m. b. S. auf⸗ gelöst. Ich bin zum Ligůuidator ernannt, und bitte ich Schuldner und Gläu⸗ biger vorstehender Firma, sich an mich zu wenden. .

Breslau J. Margarethenstraße 15.

Oswald Plaetschke.

4053] olinger Wagen und Antomobil⸗ bau m. b. Saftung Solingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich ju melden. Solingen, den 4. Juli 1921. Die Liquidatoren: Becker. Kortylewski.

(432501 . Die Lucullus Sandelsgesellschaft

für Lebens und Genußmittel Ge⸗

sellschaft mit beschränkter Saftung, ist 8

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, 1 zu melden.

Berlin, den 8. Juli 1921. Der Liquidator: K. Schildknecht.

37801]

Die Auflösung unserer Gesellschaft ist beschlossen. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei uns zu melden. „Vaterland G. m. b. S.“ in Liquid.

Berlin 80. 36, Bouchsstraße 50.

Der Liquidator: Heinz Agnes.

44498

Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Basel. 56. Geschäftsbericht. t Gewinn und Verlustrechnung per 31. Dezember 1920.

Ausgaben. Zahlungen für selbst abgeschlossene Versicherungen

unfall, und Hafthflichtversicherung.

Lebensversicherung. .

Einnahmen. t 6 1. Uebertrãge aus dem Vorjahre... 185 744 9971 2. rämien 2. 4 14 1 . 1 14 2. 41 1 1 1 1 1 1 0 1 1 1 9 1 37 288 235 48 3. 6 1 2. 6 * 42 1 9 1 1 1 d 9 9 8 29 131 756 75 4. Zinsen und Mieten. ..... J 8 884 808 95 5. Gewinn aus Kapitalanlagen... 505 775 65 6. Vergütung der Rückversichererr .. . . 1973 43316 7. Sonstige Einnahmen... . 3533456310

Gesamteinnahmen .. 211063 2619

3 12 205 21682 a , 1853 07737 3. Jahlung für in Rückdeckung übernommene Versicherungen 246 843 49 4. Rückkäufe und Prämienrückgewähr für selbst abgeschlossene Ver⸗

WJ . ö 961 762 06 5. Gewinnzahlung an die Versicherten 5 ö. 3072 280 13 6. Rückversicherungsprämien ?. . 3 944 88078 7. Steuern, Verwaltungskosten und Provisionen s.... 7212 628 59 8. Abschreibungen auf Mobilien und Immobilien... 21 71328 J. Abschreibungen auf Wertschriften c 2 . 03 27 10. Prämenreserven und Prämienüberträge in eigener Verwaltung 183 303 06464 11. Gewinnreserve der Versicherten aus den Vorjahren.... 13 715 10802 12. Sonstige Reserpen und Rücklagen... . o 201 12893 13. Sonstige Ausgaben.... kJ 3 924 498 04 14. Ueberschuß der Einnahmen... J 348 77 0

24l O63 57619

(44116 Unfall⸗

Eumrechnungssatz 1

Erste Allgemeine und Echabens . Ver icherungs ˖ Gesellschaj

Rechnungsabschluß.

Kronen S5 4.

I. Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1919

unfall und Saftyflichtversicherung.

I. NUebertrãge aus dem Vorjahre... H. Prãmien . III. Policengebũhren .... IV. Kapitalertrãge V. Kursgewinn aus Kapitalanlagen..

VI. Vergütungen der Rückversicherer.

ergütungen für in J i

T7. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste icherungen 26

V. Rückversicherungsvrämien. VI. Steuern und Verwaltungskosten ˖ II. Abschreibungen VIII. Kursperlust aus Kapitalanlagen. IX. Prämienreserven .. X. Prämienübertrãge. XI. Sonstige Reserven und Rücklagen XII. Sonstige Ausgaben...

9 * ö

Gesamteinnahme .... 3 Gesamtausgabe ....

A) Einnahmen.

9 8 2

n) Ausgaben.

J. Zahlungen für Versicherungslälle der Vorjahre... ;

1 Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftssahrr⸗.....

III. Rückdeckung abe gm nr Versicherungen e

0 9 9 9 2 09 9 9 9 2

. 1 2 8 9 9 * 8. 8

Ueberschuß der Einnahme.. Æ 3 504 752, J Wasserleitungsschadenversicherung.

32 z 38736 15 257 . J 330 73ʒ 2 332 573 1998 5 2067 035

57 321 77

8 9 1 8 . 9 22 , ,

——

9 2 928

Gesamteinnahme.

3 n d vi Ce

t abgeschlossene Ver⸗

5h g

z fo gn

d 2 9 9 9 2 C 0 9 9 9 0 9 9 9 9 9 9 O Oo 9 9 9 9 9 9 9 0 9 9 2 22 2 8231 D S565 —— ——

Gesamtausgabe.

2 —— 8 S

,

6 57 321 179 3 53 816 426. 58

C) Abschluß.

L. Ueberträge aus dem Vorjahre... IHI. Prãmieneinnahme

III.

IV. Verwaltungskosten....

Gesamteinnahme Gesamtausgabe ...

V. Steuern und öffentliche Abgaben ..

A) Einnahmen.

II. Nebenleistungen der Versicherten ....

E) Ansgaben. I. Rückversicherungsprämien .. , II. a) Schäden aus den Voriahren, b) Schäden im Geschäftsjahre rämienüberträge auf das nächste Geschäftsiahr. ... 4 '

C) Abschluß.

Ueberschuß der Einnahme. . Z HS 239, 9) Einbruchdiebstahlversicherung.

Gesamteinnahme ...

. 6 .

Gesamtausgabe ...

..... So4 do 32 k

An den Kapitalreservefonds. ... An die Aktionäre An die Versicherten Tantiemen Vortrag auf neue Rechnung

. .

Verwendung des Ueberschnsses.

Bilanz am 31. Dezember 1929.

k h 800, HJ 120 000, k 4280 0200, 2 *. 35 200, kJ 24 216, 39

Gesamtbetrag . 4K 4512 216, 30

; Aktivg. AA 9 1. Verpflichtungsscheine der Aktionãtte . .... 7 200 9000 2 nnn, , 6 060 000 3. Dypotheken, Gemeinde und Stãdteanleihen .... 1658 325 750 4. Darlehen gegen Hinterlage .. , 1599 500 . w 2971 551 26 6. Vorauszahlungen und Darlehen auf Policen... 11 026 323 92 k , 2 390 000 8. Guthaben bei Banken und in,, , . 5 Sb zz oꝛ 9g. Gestundete Prämien (im folgenden Jahre fällig werdende nn , , ö 5 419 0446 10. Stück⸗ March , K 653 673 80 11. Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten. 429874978 1, Din, Ramme . öͤ63 838 98 13. Inventar und Drucksachen, abgeschrieben . . 14. Vrämienreserhen und übertrãge der Rücwersicherer. 3 202 61183 1 ii 1189 5687 Gesamtbetrag.. 230 763 glo 84 Basstva. 11 Aktienkapital ü , , e 2 0 9 2 248 S 000 000 - 2. Kapitalreservefondsd. .... e 1588 800 - 3. H 1 . Verwaltung: 2 ensversicherung =. 2 1 173 475 30933 P). Unfall⸗ und Haftpflichtversicherungg ...... o38 74318 4. , e für: ens m a , 10 077 76431 Unfall und Haftpflichtversicherungs... , . 483 ö. 5 *in, ür: ebengversicherung;⸗;. ö,, 1853 07 Anfall und Haftipflichtversicherung.. .... 6 r 8. Gewinnreserven der Versicherten ..... 13 715 108 02 7e en,, . 3 923 66039 3. Guthaben anderer Versicherunggunternehmungen. ..... 184 935 8. Gen ige Vassihh e . . 12 223 505 94 10. denn, fc ebensbe erung. 4348 07704 Unfall und Dafipflichtverficherung. w 164 139 25 Gesamtbetrags . Z60 763 910 84

Hans Kauffmann, Liquidator.

// /

J. An die Aktionäre....

II. An die sonstigen Reserven .. III. Tantiemen an Aufsichtsrat.

Sonstige Verwendungen ...

IV. Vortrag auf neue Rechnung.

1 2 * 2 41 d o 9 o

ö Einnahmen. A . . 1. Uebertrãge aus dem Berne,, 1 nz; 1. Uebertrãge aus . . . Prämieneinnahme. Kd . 1 81279559 II. Prämieneinnahme , 9 K . 3. Policegebühren.... . JJ 8 355 716 I7f. Rebenleistungen der Versicherten.. ..... 4 4. Zinseneinnahme .. . . , 45 g50 62 ö 3. Jahlungen der Rückversicherungsgesellschaften... ... 69 258 71 Gesamteinnahme 6. nig innen . 412 89578 E) Ausgaben. Gesamteinnahmen. 3 950 549 48 I. Rũckversicherungsprämieen!.. . . .. . . 1 506 gh . atusgaben s an ahmt ? ö. a ö aus den Vorjahren, b) Schäden im Geschäftsjahre . e. J K 3 Jurůũdwvergůtete Prãmien . . 2027155 . Steuern und öffentliche Abgaben G 3. Prämien an Rückversicherungsgesellschaftens. .... 04 724 72 VI. Sonstige Ausgaben.. .... ö . 8655 Go 1. Verwaltungskosten, Steuern und Provisionen.. ..... 702 32735 . f. 3. Jeherträge auf das nãchfte Jahr...... .... ... 1 209 5343 13 Gesamtausgabe .. · ð bob blipt . Abschreibungen. .. JJ 2742 68 C) Abschluß. 7. Sonstige Ausgahen .. . 415 67451 Gesamteinnahme· , A 6 493 582,30 8. Ueberschuß der Gmnahmeen— . 7 16413696 Gesamtausgabe ...... J S 606 blö 48 . Gesamtausgabe . 3 9õ0 49 48 Ueberschuß der Ausgabe. . 4A 2113 033, 16 usammenstellung des Jahresüberschusses. Ueberschuß der Lebensversicherung ... .... K 4348 077, 4 M. Tata labschlufs, NUeberschuß der Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung. 164 139. 26 . . . J J eberschuß aus den Einnahmen der Unfall⸗ und Haftpflichtversicherungen 3 hh Helm ele n,, , nn d I

IM. Verwendung des Gewinns.

Gewinn.. . 1 44 bh

2 L 1

Gesamtbetrag.

LV. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahrs 1919.

A) Attiva.

L Grund tesin , II. Hypotheken... 56 III. Darlehen auf Wertpapiere.. IV. Wertpapiere V. Darlehen auf Policen.

VII. Rückständige Zinsen und Mieten

IX. Barer Kassenstand. ... X. Inventar und Drucksachen ... XIL. Sonstige Aktion....

1

ten,, II. Reservefonds .... III. Prãmienreserven ö IT. Prämtenberträge-

VI. Sonstige Reserven

VIII. Sonstige Passiva .. JX. Gewinn ss

Wien, im Dezember 1920.

ö Erste

Präsident des Verwaltungsrats. Hardegg.

Berlin, im 3 1921.

Stack

VI. Guthaben bei Bankhäusern und. Versicher VIII. Ausstände bei Generalagenten bzw. Agenten

1 8 14 2 9 2 1 1

N. Reserven für schwebende Versicherungofãllẽ ; VII. Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen

2 9 9 9 0 9 0

D 9 9 0 4

o 9 9 0 0

a 0 09 9 0 0

0 9 9 9 9 2

09 9 * E

j Gesamtbetrag. Pb öl M0

llgemeine Unfall und Schadens Vers. Ges. Genera di ertar. Sherhuchhalter Weissenstein. Beck.

Der Hauptbevollmächtigte 6. das Deutsche Reich: ie s.

HBIilanzen

=, eg, . l ;

Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage m Deutschen Reichsanzeiger ind Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 164.

Berlin, Sonnabend, den 16. Juli

1921

Der Inhalt dieser Beilage. in welcher die Bekanntmachungen über 1. Eintragung 2c. von Vatentanwälten, 2 3. Geb ves. 5. Guter.

26. ins‘, 7. Genossenschafts, S. Zeichen-, 98. uz 11. gung c. von Vatentanwälten, 2. Batente. 3. Gebrauchs můster, 4 aus dem Handels; Güter- rechts. 6 Vereins *, S. Zeichen⸗, 9. Musterregister, 10. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Konkurse und 12. die Tarif⸗ und Fahrplanbetanntmachungen er Eisenbahnen enthalten find, erscheint nebst der Warenzeichen beilage in einem besonderen Blatt unter vem Titel j 9

Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral ii Eelbstabboler auch

urch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ taße 32, bezogen werden.

ndelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin und Staatsanzeigers, 8W. 48, Wilhelm⸗

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich -Der Bezugs rpre is beträgt 18 4 f. d. Vierteljahr, Einjelne Nummern kosten 59 Pf. L Anzeigenyreis .d. Jtaum einer 5 gespalt. Einheitszeile 2 46. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag v. SO v9. H. erhoben.

JJ

om „entral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 164A, 1646, 1640 und 1640 ausgegeben.

Wer, Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen fein. M

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zu München für Induftrie, Handel und Gewerbe in Rechtssätzen.

1. Zulässigkeit der Abschreibungen auf das Gesamt⸗ unternehmen einer Handelsgesellschaft bei Berechnung des riegsabgabepflichtigen Mehrgewinns. Für die Berechnun dez fleuerpflichtigen Geschäftsgewinns eines Kriegsgeschäftsjahrs mu zr abgabepflichtige Gesellschaft ihre Bilanzen Jo lange gegen si gelten lassen, als sie deren Unrichtigkeit nicht im einzelnen darlegt und nachweist. Sind in einer Bilanz Anlagegegenstände bis auf 1 aigeschrieben, so ist die Cinsetzung eines ,, gpostens für die Gegenstände in die Passiven nicht zulässig. 566 an den in diesen 3 enthaltenen stillen Reserven können erst nach der im Bege einer , erfolgten Aufdeckung der stillen steserven berücksichtigt werden. Die Steuerbehörde hraucht ein solches Berichtigungsberfahren nicht von Amts wegen einzuleiten, auch wenn sich aus dem Vorbringen der Steuerpflichtigen ergibt, daß sie das Harljegen stiller Reserven behaupten wollen. Verlangt eine Gesellschaft, 1. ihr Geschäftsgewinn für die Kriegsabgabe abweichend von ihren

berechnet werde, so muß sie berichtigte Bilanzen für die simtlichen bei der Berechnung der Steuer zu berkcksichtigenden Kriegs⸗ und Friedensgeschäftsjahre vorlegen. Eine Abschreibung auf das Ge⸗ santunternehmen ist auch ohne Ausscheidung für die einzelnen Aktiv= werke zulässig, und die Abschreibung, kann, soweit sie überhaupt issig ist, auch teils auf der Aktivseite teils durch die Ein⸗ run eines Bewertungskontos auf der Passivseite vorgenommen rerden. Der von der Steuerrechtsprechung anerkannte Grundsatz, dez die Einzelwerte der einzelnen Bestandteile des Anlage⸗ md Betriebekapitals eines gewerblichen Unternehmens nur Rechnungs⸗ saltoren für die Ermittlung des Wertes des Unternehmen im ganzen hilden und daß daher die Summe jener Einzelwerte nicht ohne weiteres diesen Gesamtwert, darstellt, führt folgerichtig dazu, daß, wenn die hohe Jusammenzählung der Einzelwerte eine den dem Unternehmen alß 9 beizumessenden Wert übersteigende Summe ergibt, weitere Ibschreibungen an der Summe der Einzelwerte bis auf den den wirllihen Wert des Unternehmens im ganzen darstellenden Betrag ele sind. Wollte man hierfür den Weg einer Gesamtab—⸗

schteibung autschließen, so bliebe nur übrig, um dem Gedanken, daß

tz unf den Gesam t wert ankommt, zu seinem Rechte zu verhelfen, nachträglich die ermittelten Einzelwerte, die nur Rechnungsfaktoren nd, weiter um so viel abzuschreiben, daß ihre Summe gleich dem Verte des gewerblichen Unternehmens im ganzen ist. Es wäre das iin offenbar gekünsteltes Verfahren zur Erreichung desselben Zwecks, der sich mit einer Abschreibung auf das Gesamtunternehmen in natur⸗ hemißer und den kaufmännischen Anschauungen entsprechender Weise i. läßt. Es ist auch nicht zu verkennen, daß Werteinbußen vor⸗ blonmen, die sich für die einzelnen Aktivposten kaum begründen lassen, dagegen für das Unternehmen im ganzen augenfällig sind. Gerade hinsichtlich des Einflusses der Notwendigkeit, ein , n, n in dem Kriegs wieder in den Friedensbetrieb, umzustellen, auf den setigen Gesamtwert des Unternehmens wird dies nicht selten der Fall sein, Vorauzsetzung für die Zulässigkeit einer Gesamtabschreibung wie auch Her Einzelabschreibung ist aber immer, daß die Ahschreibung nötig itt, um die Bilanzaktiven auf ihren gesetzlichen Wert zurückzuführen, nit anderen Worten: auch eine Gesamtabschreibung darf. nur erfolgen, kenn sie erforderlich ist, um den aus der Summe der in die Bilanz eingestellten Cinzelwerte sich ergebenden Betrag, sofern er den Wert dez Unternehmens im ganzen übersteigt, 9 den diesen wirklichen Vert des Gesamtunternehmens ausdrückenden Betra herrn fee, gs muß also immer, wenn eine Abschreibung Rare fen werden soll, ßie Summe der Aktiven in der Bilanz den ihnen als Bestandteil Unternehmens zukommenden Wert übersteigen. Verluste an in

der Bilan; überhaupt nicht als Aktiva zu berücksichtigenden Werten kirfen nicht durch Abschreibungen am Gesamtwert des Unternehmens in die Bilanz hereingebracht werden. Direkte Abschreibungen, wie ewertungsfonten, dienen nur zur Berichtigung der Bilanzaktipen

i r ü daher nur auf das in der Bilanz ausgewiesene Ver— mögen beziehen; Veränderungen an außerhalb des Bilanzvermögens

belhandenen Werten können das Bilanzergebnis grundsätzlich a beeinflussen. Weitere Abschreibungen auf Aktipposten, die é auf 1 abgeschrieben find, sind daher nicht zulässig.

Diese Grundfätze ergeb lassig. geben auch den Maßstab für die Zulässig r Abschreibungen auf sogenannte unmaterielle Werte. Im Heschäftgjahr eingetretene Verminderungen dieser Werte, also nebesondere Cinbußen am sogenannten Goodwill, am inneren Wert . Geschaste, dürfen nur infoweit bilanzmäßig in die Erscheinung mien ä der durch die Abschreibung zu berichtigende Wert selbst in ö Aktihen der Bilan; berücksichtigt werden durfte und herüchsichtigt un ist, sei es unmittelbar in Gestalt eines besonderen Aktivpostens . der Kundschaft, Geschäftserwerbskonto u. dgl), sei es mittelbar 6 werterhöhendes Moment bei den einzeln aufgeführten Aktiven, in. 9 diese mit Rückficht auf ihre Zugehörigkeit zu dem werthollen ö. hůft eme höhere Bewertun ahren haben, als sonst geschehen ur Erscheint der unmaterielle Wert aber weder in der einen no n er anderen Form in den Aktiven, stesst er also eine sogenannte D Reserve dar, so kann eine ihn betreffende Wertminderung in der kalen, ine Berückfichtigzung finden, Will. bie Gesellschast Est en, ö, er Bilanzgewinn nicht der wahre kriegs abgabepflichtige Geschãfts⸗ un sei, so stellt sie damit in den hier in Rede stehenden Fällen i. eich die Behauptung auf, daß ihre Bilanzen unrichtig gewesen nicht! indem sie darin die in den stillen Reserven steckenden Werte aus e e gg habe, indem sie alfo außer dem in der Bilanz gewiesenen . noch wart , r, ,. besitze 6. „habe. Auf Grund dieser Behauptung kann, lie, neue, un die Aufdeckung der stillen Reserden berichtigte Bilanzen, bor; und e, deren Zugrundelegung verlangen, wenn sie ihre Richtigleit n die Unrichtigkeit der zuerst aufgestellten Bilanzen na weist. echt einer Aktiengesellschaft auf Bilanzberichtigung zum Zwecke

der Aufdeckung stiller Reserven findet seine Grenze in den gesetzlichen Bewertungsvorschriften des 3 261 Ziff. JI und 2 des ea d, buchs. Der Berichtigungs antrag kann seinem Begriff nach nicht dahingehen, zwingende Bilanzwvorschriften unbeachtet zu lassen. Die Behauptung, daß stille Reserven vorlägen und deshalb eine Bilanz⸗ berichtigung erforderlich sei, kann aber nicht darauf gestützt werden, daß infolge der erwähnten Vorschrift des Handelsgesetzhuchs eine Unterbewertung von Aktiven stattgefunden habe. Es kann hier dahin⸗ ö bleiben, ob in diesem Falle überhaupt von einer stillen Re⸗ erve gesprochen werden . Das würde voraussetzen, daß die Ver⸗ mögenzgegenstände ohne diese Vorschriften nach anderen k etwa nach dem gemeinen Werte, hätten bewertet werden müssen. Soweit hiernach eine Bilanzberichtigung zulässig ist, kann die Gesell⸗ schaft nicht einerseits dabei stehen bleiben, die in den stillen Reserven verborgenen Werte in ihren Bilanzen überhaupt zu verschweigen, andererseits aber Verluste die sie an eben diesen Werten erlitten hat, in Abzug zu bringen. Diese Grundsätze werden vielfach nicht be⸗ achtet. Das hat dazu geführt, die Berechtigung von Gesamtab— schreibungen herzuleiten ohne Rücksicht auf die Bewertung der ein⸗ zelnen Aktiven oder das Vorhandensein eines die unmat riellen Werte ausweisenden Postens in den Aktiven. (Urteil vom 3. Dezember 1920. IA 21920.)

2. Behandlung des „Delkrederekontos“ bei der Be⸗ rechnung des kriegsabgabepflichtigen Bilanzgewinns. Nach §z 40 Abf. 3 des Handelsgesetzbuchs sind zweifelhafte Forderungen bei der Aufstellung der Bilanz mit ihrem wahrscheinlichen Werte anzu⸗ 6 Dies kann durch unmittelbare Einstellung des n, .

ertes auf der Aktivseite der Bilanz geschehen. Es kann aber auch so verfahren werden, daß die Forderungen auf der Aktivseite der Bilanz mit ihrem vollen Nennwert zum Ansatz gelangen, und daß diesem ö ein die Wertminderung darstellendes Konto auf der Passivfeite der Bilanz gegenübergestellt wird. Wird, letzterer. Weg eingeschlagen, dann dient das Konto auf der Passivseite lediglich der Wertberichtigung; es enthält keine Rückstellung von steuerpflichtigem Gewinn. Bie Entscheidung der Frage, ob ein Konto ein wirkliches Bewertungskonto oder eine echte Referve ist, hängt daher nicht von der Bezeichnung des Kontos, sondern lediglich davon ab, ob die Aktiven in der Bilanz mit einem Werte vorgetragen sind, der der Berichtigung durch Gegenüberstellung eines Paffipkontos auf der Passip⸗ seite der Bilanz bedarf. Nur so weit, als dies der Fall ist, liegt ein Bewertungskonto vor. War in der Bilanz des vorgusgegangenen Geschäftssahrs ein der Wertberichtigung dienendes Delkrederekonto eingestellt, so folgt daraus noch nicht, daß auch das in der neuen Bilanz im gleichen Betrage enthaltene Delkrederekonto der Wertberichtigung dient. Dies ist vielmehr an der Hand der auf der Aktivseite der neuen Bilanz enthaltenen Wertansätze der Forderungen erst noch zu prüfen. Ergibt sich dabei, daß die bisher zweistlhaften Forderungen vollwertig geworden sind oder daß sonst gegen die Ginbringlichkei der auf der Aktivseite der Bilanz mit dem pollen Nennbetrag eingestellten Forderungen kein Bedenken besteht, dann ist für ein Bewertungskonto kein Raum. Durch den Wegfall der Zwelfelhaftigkeit der Forderungen erhöht sich der Wert der Aktiven um den Betrag des bisherigen Delkrederekontos, und es ent— stehen Ueberschüsse, die der Hinzurechnung zum Geschäftsgewinn auch dadurch nicht entzogen werden können, daß sie unter der unzutreffenden Bezeichnung als „Delkrederekonto“ auf der Passivseite der Bilanz zurückgestellt werden. Anders liegt die Sache, wenn das in der Bilanz des vorausgegangenen Geschäftsjahrs enthaltene Delkredere⸗ konto schon damals nicht wirklich der Wertherichtigung diente, sondern eine zu Unrecht als „Delkrederekonto“ bezeichnete echte Reserve war. In diesem Falle ist auf das neue Geschäftsjahr eine schon vor dessen Beginn gebildete und zum Geschäftsgewinn des vorausgegangenen Geschäftssahrs gehörige Reserpe übergegangen, die im neuen Geschãfts⸗ jahr nicht nochmals steuerpflichtig werden kann. Da die Bilanzen die Vermutung der Richtigkeit für sich haben, so hat eine Gesell⸗ schaft ihre Behauptung, daß ihr Delkrederekonto schon von jeher nicht der Wertberichtigung diente, sondern eine echte Reserve war, zu

beweisen. (urteil vom 12. November 1920. LA 19120.)

3. Verpflichtung von Personen und Anstalten, insbe⸗ sondere von Banken, zur Auskunftserteilung. Für alle Per⸗ onen und Anstalten, die über zur Steuerfestsetzung zu ermittelnde 9 Verhältnisse möglicherweise Aufschluß geben können, be⸗ steht bie Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die Finanzbehörden, Eine zeitliche Beschränkung der Auskunftspflicht in der Weise, daß nur über Vorgänge, die nicht vor dem Inkrafttreten der Reichs⸗ abgabenordnung oder vor einem anderen Zeitpunkt if sn haben, Zeugnis abzulegen ist, ist in den gesetzlichen Vorschriften nicht vor⸗ . würde auch mit dem Zwecke des Veranlagungsverfahrens nicht vereinbar sein, da die Steuerbehhrde in der Lage sein muß, über alle Tatsachen, Verhältnisse und. Zustände, die für die Berechnung einer noch zu erhebenden Reichsabgabe von Bedeutung sind, Ermitt⸗ lungen anzustellen und von Auskunftspersonen Aufschlüsse zu ver⸗ langen. Eine Beschränkung der Ermittlungen ergibt sich nur dar⸗ aus, daß Steuern, die wegen Veriährung oder aus einem anderen Grunde nicht mehr festgestellt werden dürfen, auch nicht mehr zum Gegenstande eines Veranlagungsverfahrens gemacht werden dürfen. Auch Banken sind in diesem Umfange zur Aus n, ver⸗ flichtet und zwar ohne Rücksicht auf eine etwg nach früherem Rechte estehende Befugnis zur Verweigerung der Auskunft im Interesse des Bankgeheimnisses oder guf eine zwischen dem Steuerpflichtigen und der Bank über die Geheimhaltung gewisser Tatsachen getroffene Vereinbarung. ;

(Urteil vom 24. November 1920. HI A 1536/20.)

A. umsatzsteuer. Ein Geschäft für Musikinstrumente hat von einem Privatmanne einen Flügel (Klavier) zum Preise von 250 4K gekauft und ist anläßlich dieses Erwerbs zur erhöhten Umsatzstener mit 10 o des Entgelts veranlagt worden. Im Nechtsbeschwerde⸗ verfahren erreichte er Freistellung von der erhöhten Umsatzsteuer da ein Instrument, daz zum Spielen nicht mehr oder nur . nach einer unverhältnismäßig kostspieligen Instandsetzung geeignet ist, nicht mehr als Flügel und daher nicht mehr als luxussteuerpflichtig erachtet werden kann. Daß der Flügel sich in dem angegebenen Zustande be⸗ , wurde schon aus dem ,,, niedrigen Kaufpreise geschlossen. (Urteil vom 28. März 1921.)

5. Umsatzsteuer. Für die Frage, ob der Verkauf alter Billards der erhöhten Umsatzsteuer unterliegt, kommt es darauf an, ob die alten Billards noch in einem Zustande sind, der es ermöglicht, sie selbst wieder gebrauchsfähig herzustellen; nur dann sind sie wirklich noch Billards, d. h. zur Ausühung des Billardspiels geeignete Gegen⸗ stände. Diese Eigenschaft verlieren sie, wenn ihre Wiederherstellung zu gebrauchsfähigen Billards unmöglich oder doch unwirtschaftlich ge⸗ wesen wäre, wenn es vielmehr zweckmäßiger und vorteilhafter ö wäre, sie auseinanderzunehmen und ihre noch brauchbaren Bestand⸗ teile bei der Herstellung anderer, neuer Billards oder bei der Aus— besserung anderer alter, aber noch ausbesserungswürdiger Billards zu verwenden. In diesen Fällen können die Billards nicht mehr als solche angesehen werden, wenn sie auch nicht gerade nur noch Brenn⸗ holzstücke darstellen.

(Urteil vom 24. März 1921. IIA 94,121.)

6. Kapitalertragsteuer von Erträgen der zu einer Kon⸗ kursmasse gehörenden Kapitalanlagen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Objektsteuer, d. h. es kommt bei ihr lediglich darauf an, welchen Ertrag eine Quelle objektiv liefert, und grundsätzlich nicht auf irgendwelche persönliche oer sonstige besondere Verhältnisse des⸗ jenigen, dem der Ertrag zusteht. Zinsen einer Schuldbuchforderung, die zu einer Konkursmasse gehört, d. i. rechtlich zu einer Vermögens— masse, die im Eigentume des Gemeinschuldners steht, aber seiner Verwaltung und Verfügung gesetzlich zwecks Befriedigung der Kon⸗ kursgläubiger entzogen ist, sind daher nach dem Kapitalertragsteuer—⸗ gesetz, das irgendwelche Ausnahmen zugunsten von Konkursmassen, Konkursgläubigern nicht vorsieht, unter allen Umständen als steuer⸗ bare Erträge aus inländischen Kapitalanlagen zu behandeln. Daß in Höhe des Steuerbetrags für einen privatrechtlichen Zugriff kein Raum verbleibt, die jeweilig Berechtigten in Konkursen also die Konkurs⸗ gläubiger und mittelbar ihre Gemeinschuldner den Nacteil in den Kauf nehmen müssen, daß ihnen jener Betrag entgeht, liegt in der Natur jedes Steuergesetzes und jeder Steuerentrichtung.

(Urteil vom 14. Dezember 1920. 1A 201/20.)

7. Reichsstempelpflicht der Aufsichtsratstantieme. Auf⸗ sichtsratsmitglileder haben neben ihrem Anteil, an der allgemeinen für den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft bestimmten Tantieme, feste Gehälter bezogen. Nach der Tarifnummer 9 des Reichsstempelgesetzes unterliegt der Versteuerung die Gesamtsumme der Vergütungen (Ge⸗ winnanteile, Tantiemen, Gehälter usw.), die den zur Ueberwachung der Geschäftsführung bestellten Personen (Mitglieder des Aufsichtsrgt usw.) seit der letzten Bilanzaufstellung gewährt worden sind. Au die Art und den Umfang der von den Aussichtsratsmitgliedern im Interesse der Gesellschaft entfalteten Tätigkeit kommt es für die Steuerpflicht nicht an. Die Vergütungssteuer ist daher nicht nur von den geldwerten Leistungen zu erheben, welche die Aufsichtsratsmitglieder für ihre überwachende Tätigkeit erhalten, sondern auch von den ihnen für ihre sonstige Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrats gewährten Be⸗ zügen. Wenn aber die Aufsichtsratsmitglieder Vorstandsgeschäfte mit Genehmigung der Gründer der Gesellschaft und. des Vorstands wahr= nehmen und die festen Gehälter ausdrücklich hierfür gezahlt werden und den Aufsichtsratsmitgliedern ein Rechtsanspruch auf die Gehälter ohne Rücksicht auf einen etwaigen Gewinn zusteht, so haben die Aufsichtsratsmitglieder die Gehälter nicht in dieser ihrer Eigenschaft, sondern für eine Tätigkeit gezahlt erhalten, die aus dem Rahmen der Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds auch im weiteren Sinne der Ueber⸗ wachungstätigkeit herausfällt. Die Forderung des Vergütungsstempels aus Tarifnummer g des Reichsstempelgesetzes ist daher nicht gerechtfertigt. Unerheblich ist dabei, daß die Gesellschaft unter Umständen die Ge—⸗ hälter als auf einer ungültigen Vereinbarung beruhend deshalb zurück- fordern kann, weil nach der zwingenden Vorschrift des 5 248 des Handelsgesetzbuches die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes oder dauernd Stellvertreter von Vorstands⸗ mitgliedern sein können.

(Urteil vom 17. Mai 1921. HLA 423/20.)

S8. Verzinsungspflicht der Grunderwerbsteuer. Nach § 30 Abs. 1 des , ist die Steuer interhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Bescheids zu entrichten. Die Steuerstelle kann die Frist verlängern. Nach 8 30 Abs. 2 a. a. O. sind neben der Steuer vom Tage des steuerpflichtigen Rechtsvorgangs an Zinsen in Höhe von 5 vyh zu entrichten, wenn nicht die Steuer innerhalb dreier Monate nach dem steuerpflichtigen Rechtspvorgang gezahlt wird. Aus dem Zusammenhang dieser gesetz= lichen ö mit § 29 a. 4. O., wonach die Steuerstelle die Steuer festsetzt und dem Steuerpflichtigen einen Bescheid erteilt, er⸗ gibt sich, daß die Verzinsungspflicht nur solche Fälle vorgussetzt, in denen die Steuer innerhalb der drei Monate nach Eintritt der Stewer⸗ pflicht festgesetzt und der Steuerbescheid dem Pflichtigen spätesfens zwei Wochen bor Ablauf dieser Frist zugestellt war. Wird der Steuer— bescheid erst nach Ablauf der drei Monate erteilt, so dürfen Zinsen nicht vom Eintritt der Steuerpflicht an gefordert werden.

(Urteil vom 18. Februar 1921. HA 76/21.)