1921 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

ere een ö err —— we 56 1 5 . F Vertangabe zulässig. X= . W Wertangabe zulassig. X = Nachnahme u e fg. den Zen Snhalt⸗· er en, , na, * Gemacht rag Erklärungen von H. e.

E Eisbestellung zuläsfig. Sp Sperrgut zuläsiz. Bestimmungsland bis zum Set rag Erllãrungen uh 8 * ö M Mitteilungen auf dem Abschnitt. Gewichte gan I Gprache schnitt . Fr. ] Zahl Sprache D dringende Pakete zulässig. von H.] c. HE. Ic. 3a J . ö 1 J 2 2 5 26 . best. e De 2 r , 136) Sid westa rita. 5 kg 8 45 . 1475 1ẽ D., eo. f. 136 M nicht zuläfftg. 8 24 828 . 500 Fr. nur nach Principe, S. Thom s. E, . früh Deutsch⸗Süld⸗ 5 kg 320 bis 3531632 f. , V

Der beizufügen⸗

Pakergebuhr

Satetgeb gbr ö 5 Dem ertfüun 8g en

bis zum

Bestimmungsland

125) St. Thomas und Principe 125) Sarawak! Borneo)

127 Schweden direkt oder ũber Dãnemark 128) Schweia nemst Liechtenstein 129) Senegal nehst Ober Senegal und Zivilbezirk Niger

130) Seychellen⸗

In seln

131) Siam. . 132) Sierra Leone. 133) Spanien Festland u. Republik Andorra Balearen, nur best. Orte Canarische Inseln

134) Straits⸗ Settlements

1 * 22 2 1 . 8 * 5 kg 195 354 1 d. , e. 0. f. W über England bis 10 000 Fr. M nicht zulässig. 137) 96 ö tele M Nr. W unbegrenzt; N bis 3200 M; E nur nach s

alãästina Sp. D.

1385) Tahiti mit Gambier⸗ Archipel, Gesellschafts⸗Markesas⸗. Tuam otu⸗ Tubugi⸗ u. Unter dem Winde⸗Inseln 139) Timor (portugies.)

Postorten mit SBestelldienst, 50 c. d., e. .f

5 kg 160 9 9 ö 13 Nur nach best. Drten. WM his zoo Ir. , 5 . . . 140) 83 . en ren. M außer über dun ren ö 971 taats anz El ger.

10 kg - 70 W unbegrenzt: bis 3200 6, E, Soc. Sp.

10 kg Frej bis Dakar; Weiterbeförderungskosten zahlt

Empfänger. W. nach best. Orten bis 2700 Fr.

W bis zoo Fr. M nicht zulãssig

141) Tonga⸗Inseln 142) Tschechosslowa⸗ kische Republik 143) Türkei ö a) italien. Postanst. Konstantinopel, Adalid, Scala- nora u. Smyrna b) Nach Brousse, Konstantinopel, Smyrna 144) Tunis

142) W unbegrenzt; E, 25 c. D I in keiner Richtung mehr als * . 6.

Ueber Frankreich oder Italien nur nach best. Frar ) ö ch Sp. N bis 450 ..

Orten. E über Frankreich, 50 c. W bis 10 000 Fr. E nur nach Freetown, 50 c.

Der Bezugspreis betragt viertelsahrlich 42 Me ostanstalten nehmen Bestellung an; * Berlin auger den Postanstalten und Seitungs vertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW as, With ermftraße drr. 82. Einzelne Nummern ktosten 1 Ye.

8 2 Mik, einer . n,, . Einheits zeile 3,50 Me

ußzerbem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs.

uschlag von 80 v. 2 erhoben Anzeigen nimmt an.

ie Ges qftsstelle es eichs⸗· und Staatsanzeiger erlin Sw 48, Witheimstrahe Nr. 32.

146 I' aer wach A4ali9 und Scclanonn in yy

144 W bis 400 Er.

W über England bis 1 009 Fr., über Italien ; 145) W unbegrenzt; ., 50 c. Sp.

bis 1000 (nach Laßuan nicht zulässig). NM nicht zulässig.

9 Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits.

(Labuan, Malacca, Pe⸗ nang, Singapore, Weih⸗ nachts ⸗Insel, Prov. We les ley, Cocos⸗Inseln) 1335) Südafrikan. Bund

(Bosutoland,

mit Britisch⸗Betschuana⸗ land Kolonie, Natal mit Amatonga⸗ und Zululand, Dranjefrei⸗ staat, Tran svaat mit Zwaziland, Walfischbai)

1. Die Länge eines Tayworts ist festgesetzt auf 15 Buchstahen bei offener Sprache oder 165 Buchstaben bei verabredeter Sprache oder auf 5 Ziffern. Mindest⸗ betrag für ein gewöhnliches Telegramm 8 „. Durch 5 nicht teilbare Pfennig betrage sind auf solche zu erhöhen. Die Wortgebühren gelten, fur den billigsten ader für den gebräuchlichsten Weg, für andere Wege sind sie bei den Telegraphen⸗ amtern zu erfragen. . .

2. Satzzeichen, Bindestriche und Auslaßzeichen werden im inneren deutschen Berkehr, einzeln angewandt, kostenfrei mithefördert. Im Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mit⸗ telegraphiert und dann auch berechnet. Punkte, Beistriche, Doppelpunkte, Binde⸗ striche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.

3. Für dringend * Telegramme wird die Wortgebühr dreifach be⸗ rechnet. *

9 4. Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird fur das voraus zubezahlende Antwortstelegramm RP die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms, für eine dringende Antwort kED S die Gebühr eines dringenden Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Soll die Gehühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. RP 20 oder RPD 20 =. Im Verkehr mit dem Ausland ist die Zahl der für das Antworts-— telegramm vorausbezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben, z. B. Ep 6 - oder RPD 10 S.

5. Für die Bergleichung eines Telegramms TC mird ein Viertel der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von derselben Wortzahl erhoben.

z Für telegraphische Empfengsanzeig e PC. S ist die Gehuhr' gleich der eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern im inneren deutschen Verkehr und von 5 Wörtern im Verkehr mit dem Ausland für denselben Ort und denselben Weg: für dringende telegraphische Emp⸗— f angsanzeige peo erhöht sich diese Gebühr auf das Dreifache.

Für briefliche Emplangsanzeige PCP ist dis Fos tgsbinhr fer

ernen en shnlichen ein / chen Brie, nach dem Bestimmungsort des rlegrammnis u zahlen.

J. Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des zu sendenden Telegramms FS -— förderungsstrecke entfallende Gebühr zu entrichten: die Nachsendungsgebühren hat der Empfänger zu bezahlen. Telegramme, die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit „Nachgesandt von“ (RKSezpédi de] zu bezeichnen. Der Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpflichtet, wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden können.

x

Europaischer Vorschrifteubereicht

Absenders

nach

gebühr

E nach Orten wit Tel.-⸗Bestelldienst, 50 c.

Ioleqnamme nei. den, 4uslunde.

ist nur die auf die erste Be

Au sßereuropäischer Borschriftenbereich gebühr

145) Ungarn

146) Uruguay.

147) Venezuela

148 Verbündete Ma⸗ layische Staaten

149) Verein. Staaten von Amerika...

150) Zaustbar mit Insel Pemba.

1

Gt. Telegramme.

ö 8 s. Telegramme mit der Bezeichnung telegraphenlagernd? TR oder

postlagernd· GP sind zulässig. Für jedes post⸗ telegraphen⸗ oder bahn⸗

oflagernde Telegramm wird eine Gebühr von 30 Pf. erhoben. jedoch tent für Die mit dem Vermerke „Tages“ (Jour ver-

sehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von

3 Uhr abenös bis 7 Uhr morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur, wenn sie den Vermerk „Nachts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag,

daß ste wirklich dringlicher Natur sind. Telegramme, die von der Bestimmungs. telegraphenanstalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Vermerke PR oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Tele⸗ gramme handelt, mit dem Vermerke GPR zu versehen; für die Einschreibung hat der Absender in inneren Verkehr Deutschlands 59 Pf. zu entrichten. Tele⸗ gramme, die durch die Post nach einem anderen als dem telegraphischen Be⸗ stimmungslande weiterbeföordert werden sollen, werden als gewöhnliche oder als

eingeschriebene freigemachte Briefe zur Post gegeben, je nachdem der Absender dies

durch den gebührenpflichtigen Vermerk „Post“ oder PR verlangt hat. Die bestimmungsmäßigen Postgebühren hat der Absender vorauszubezahlen.

98. Innerhalb Deutschlands kann der Absender die Weiter⸗ beförderumg durch Eilboten Rp ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 8 (M für jedes Telegramm vorausbezahlen. Dieselbe Gebühr hat der Ab- sender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die Eilbestellung des Ant⸗ wortstelegramms vorauszubezahlen RxP —. Wird der Eilbotenlohn sowohl für das Üürsprungstelegramm, als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk XP RxXP = zu lauten. Hat der Absender nichts voraus⸗

bezahlt, jo werden die wirklich erwach senden Auslagen vom Empfänger oder,

falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, nachträglich vom Absender eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme sind mit dem Vermerk „Exyres“ zu versehen. Kennt der Absender die Höhe des Botenlohns und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk px —, wobei die erhobene Gebühr (x) in Franken (zu 12 M) ausgedzückt wird. Ist der Betrag des Botenlohns dem Absender nicht bekannt und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, jo hat er außer einem für den Boten⸗ lohn zu hinterlegen den Betrag entweder für die telegraphilche Meldung des Botenlohns Rr die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern fur denselben Ort und denselben Weg, oder jür die briefliche Meldung XPP die Postgebühr för ernen gerhnlichen, ein /sdehen Brie) nach dem Bestemmaindjsorte des

Wort-

Pi.

Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 4 t.

Außereuropätscher Vorschriftenbereich: e,

t= d de

146) M nicht zulãssig.

. 06 ö —*.

4 '

143) MW nach hest. Srten über England hi z uber Jalsen Kia 1 0 ren an . . las) Auch nac Guam. Hawai, Philippinen, In Rich, Tutuila, den Birginischen e. St. Thomas. St. Jean, St. Eroir] und 1 zone von Panama. Einschreihhakete zultsf gewöhnliche Paletgebühr nebst I M schreibgebühr. A nicht zuläffig. W über England bis 10000 Fr, sther reich bis M0 Fr. M nicht zulässig.

Itayl

Taler amms tu rahklen. Bei Telegrammen nach solchen ändern, welche die Sefhrderungilo

eiCnhertltch sestgesetzt und bekannigegeken gaben, sind die bei diesen Landern ang gebenen Fosten unbedingt nam Absender zu bezahlen. In diesem Fall erhält Telegramm vor der Anschrift den Vermerk XP -.

10. Das zu vervielfältigen de Telegramm TMNx wir), al Anschriften in die Wortzahl einbezogen, als ein einziges Telegramm berechne Neben der Wortgebühr werden im innerderatschen Ter kelir für jede einzelne Verhie fältigung für je 190 Wörter oder einen Teil davgn 2 4 erhoben. Für dunzen

Leber de, uslandener kenr gehen g Jelegraphenunstedten, 4uskn/t.

11. Für jedes Semaphortelegram m ist eine Zuschlaggebühr ho s80 Pf. zu erheben. Die Fun ktele gramme an Sehisse in Ses (Fadi) unt

liegen besonderen Vorschriften. Für diese Telegramme werden außer der gewöhn iche

Telegrammgebühr besondere Gebühren (Cüsten⸗ und Bordgebühren) erhoben. zj Funktelegramme über deutsche Küstenfuntstellen an deutsche Bordfunkstellen erm Radio? im Kopf) beträgt . 2) die Küstengebühr 60 Pf. für das Wort, mindestens 6 M für ein Telegtanm b) die Bordgebihr 1 6 40 Pf. für das Wort, mindestens 14 46 für ein Te gramm. (Ausgenommen lind einige an der Nord⸗ und Ostseeküste ben kehrende Schiffe, deren Heede n gh bei den Telegraphenanstalten; erfragen ist.) . Nahere Auskunft, auch über die Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Fun stellen, erteilen die Telegraphenämter. Umrechnungssatz für fremde Funtgehühte 1Frank 12 6. 12. Die Vermerke 3 —, Ep 6 -, TC =, Tages usw. zählen al 1 Wort und sind vor die Anschrift zu setzen. , 13. Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird nur gegen Zahlung de 50 Pf. erteilt.

14 Für die Mitnahme der Telegramme durch die Telegrgy e e und die Sandbriefrrager wird eine Zuschlaggebuhr von 386 Pf. für sede

Telegramm erhoben.

I5. Nach den mit einem A rerschenen, Ländarn sond Leberseetelegramme— halber Gehthr eiιelcSsen (adsschlis Aicit ofen Spe Mιτισ, Hesorder ung nde den 1dsp Lahilten, Tdegremmen). WMaäher Askaanft en fenlen dis Teleqraphenaasstalten.

Vor. f won

't Außereuropäischer Vorschriftenbereich: th

Deutscdland K) d Nach dem Gebiete der Freien Stadt Danzig, dem Memelgebiet und den an Polen abgetretenen deutschen Landesteilen gilt die innerdeutsche Gebühr. Für Pressetelegramme die Hälfte.

Afrika, Westtüfte: Ganarl che ,,, Senegal, Französisch Sudan, Ober Tolta,

Niger - Gebiet, Mauritanien, Tschad⸗ Gebiet... 2 S PI. und

me,, ,

K ,,

Azoren s) (für XP = v. Abs. IS S6 Pf.)

Belgien (einschl. der Kreise Eupen und Mal⸗

medy) ) sffür TP v. Abs. 12 Sp].

,

Dänemark? (für - XP- v. Abs. I6 A 20 P/.)

,

G

i,,

Franfreich mit Andorra und Monaco sowie! liß r hren, . 210

Gin gn, 5

Griechenlands) ?): Festland und Inseln Pragdw und Euböa und Anstalten in Thrazien 350 Rreta ungd übrige Fiseln Inseln Chios Imbros, Lemnos, Mytilene,

Samos und Tenedos (via Salonik) 5 Verwaltete Gebiete in Kleinasien: Smyrna 6590

Großbritannien? Y) I) 4k). .

k ; K

Italien?) : 9)... ö. 250

JSugoslawien ) 7) *) ĩ.

en,, ;

hö, '

Spitz bergen

Tunis

3 8

Abessinien

. 5— . . 8 606 it en, ,,, ö Luxenburg)?! ? Mal))! . Marokfo: Tanger... J übrige Anstalten.. . 3 06 90 Pf. bis Niederlande!) (6 -XP- . Abf. 24M Pf.)

210

299 790 150

A Liberia

Norwegen! *) Desterreich )!) Polen?) * 6) 5). MJ Portugal ?) (für XP v. Abs. IS. js PI.) Mumnnten ) an; Rußland s): Ganz Huropdiisrh Reiss land ohne die Gouvernements Bessarabien umd Minsk, sedooch einschlis Blick der Stadt Minsst —, Lkraine, Sibirien, Vor di lcckasien, ASerbeid sS‚ Ran und Russische Renrblik des Hernen Ostens (Gorernements Pridmumrs-= Caja, Erimorslraja, Zabaikalskaja). Sch weden?) e) . Schwei!) mit Liechtenstein . Spanien?) :k).

Tsch echo slowareioꝰꝰ . Türkei, europäische s und asiatische )*) *) 6) (via Schweiz, Italien, Eastern /..

lingarn ) *) iz) w . Afrika:

A Aegypten (via Eastern) ) 3) 19A Pf. bis Afrika, Oftküste (via Eastern):

A Mauritius 1) *) 3), Rodriguez (Insel ) 2) 3, Seychellen?) Y), Zanzibar?) 2)... . 654

A Portugiesisch Ostafrika ) 35 A 50 Pf. bis 37

A Tanganjika Gebiet (vormaliges Deutsch⸗

Ostafrika) ) 9): G,, ühricge Anstaltem. Bulcohg 48 M., zonst Afrika., Süd (via Gastern):

A Sũdafrikanischer Bund M2) ): Kapkolonie, Natal, Oranjefreistaat, Transvaal.

A Vormaliges Deutsch Südwestafrita-) *) Afrika, We stküste (via Eastern): ABelgisch Kongo). » 30 A Goldküfte n) 2) 23) 8 A Kamerun englische Zone. französische Zone.

A Madeira ) ;

* * * 3 8 2 * 9 60 2106 350 3

A Sierra Leone i)?) 9).

Amerika: *)

A Argentinische Nepublit A Bolivien)... Brasilien:

A Pernambuco (Recife) ..

2 . 8 *. 8 1 A

* * 2 4 8 1 * 1

Anstalten im Bezirk Acre. Aübrige Anstalten in Brasilien A Chfle.

* * 1 * * 8 8

R à Ecuador ).. A Guatemala) 2) 9.

Mexikos i) 27) 36). A Nicaragua )) 27) 3) 95)

, A Salvador i)7) 2 8).. ,, . Venezuela )*) 2) )...

guelon !) ?) *) *):

I 46 50 Pfü u.

45 M6 Pf. u. A Alaska

2

Ueber die Gebühren nach den nicht aufgeführten Ländern geben die Telegraphenanstalten Auskunft.

) Dringend D nicht zulässig.

*) Neben dem Drahtweg besteht ein Funkweg.

Die Wegangabe und der Vermerk „Funk“ sind gebührenfrei.

Dring ; Offen (Ouvert) nicht zulässig. sind nur auf Gefahr des Absenders anzunehmen. ) Pressetelegramme zugelassen. 3 . ö Die Verwaltung behält sich nicht der Absender durch den gebührenfreien Vermerk „Draht“ (fil) den

Eigenhändig MP nicht zulässig.

A Portugiesisch Westafrika )*) 532 50 Pf. bis 82 537 ½ 50 Pf. u. 4.

9 A Togo 9 2 ö 9

Nord- und Mittelamerika via Anglo, via Commercial oder via Western Union; Süd⸗ amerika im allgemeinen via Madeira.)

ot qs Pf. u? A Anstalten der Amazon Telegraph Company: h Honk sl e g r, fi Zone. , e, e ghrergfch Juörochti aa) d e bon i

Evlumbien, Republik 16 Æ s60 Pu. B; Costa Nica n)) 3) 9...

51 1 Pf. u. A Honduras: Republik 2) 3) c).. Brit el ;;, 7 ½ 50 Pf. bis sss

561 M Pf. u. 65 Panama, Republik )*) 3) c) 45 ½ P/. bis 57 ar ggunn;;;,,,, 146 A6 A6 bis

A Vereinigte Staaten von Amerita. Bri · 52 tisch Amerika, St. Pierre und Mi—

A New Jork (Stadt) u. sämtliche Anstalten, bei denen in der?. Spalte des Amtl. Verzeich⸗ nisses der Telegraphenanstalten (, Pari

de New Tork City“) angegeben ist 1950

A Columbia, Britisch: 1. bis 9. Zone

2, 6 50 Pf. bis Jukon: 1. bis 4. Zone 40 , , his sö2 =— Aũbrige Anstalten. . . I9 M 50 Hs. bis læꝰ) Mila, , ,

Nach New York

6

Westindien ) ? ?) A CGuha. 30 0 , wn, A Famaica. * 2 2 2 2 1 2 1 1 14 14 k. JJ / an Domingo: Haiti, Reyubl. 57 Ff. u. S).; A Dominicanische Republik.. Asien (via Castern):

A AMrabien?) )).. . 354 ½ Pf. u.. A Beitisch Indien und Birma, Ceylon ) * A Britisch Nordharneo ꝰ)9) A Se , Macao s37υᷣ - F., übt. Anst. Cilizien Y) 3) J3) .

4959

35 Franz osisch Ind z pf. bis ß] , A Japan *) PK) (Pressetelegrainme 15846 560 Pf. ß! J A Malakka m3) ) . 47 ½0 50 Pf. n. A Mesopotamien) )

A Niederländisch Indien c).. A Palästina i) 3) 3) 3)... u 355 A Persien: Bender⸗Abbas 50 1c( 50 Pf., sonst ) A Persischer Golf: wen, Lingah.

766 Pf. sonst A Philippinen ).. . 46 6 = Pf. bi ö Siam * n)]ꝰ)ꝰ—. 3 Sibirien?) 3) K*) (via Wladiwostok A Syrien i236) 3) 9.

Austr alien:

Auftralisch. Sta atenb unde e) (ia Castern ] A Fidschi⸗Inseln ) 2) 37) K) (via , z. ö; b Yi, ö

Guam (Marianen Insel)i)ꝛ)a c) via Gastern Hawai (Sandwich⸗Inseln 53) (via 6 .

Francisco) Hono uh i, , ,, A Karslinen MM (Via CGaftern): Jap *). A Marshall⸗Inseln )* )*) (ii Hastern ) cn ' Neu Britannien Js) (via Castern i. J A Neu Guinea )))) (ia Gastern) Sli ßo Pf. bis 6 A Neu Irlaud ies (via Gastern): Kawieng A Neu Seeland K) (via Eastern Samon / Inseln i' .) (via San Francisco): ö.

1 1

J 6 1 * ö

*

4350

* . . zndig = cht ) Geheime Sprache nicht zulässig. 9 Ziffernsprache nicht zulässig. ) Die Telemm Die Gebühr beträgt rund die Hälfte der Gebühr für gewöhnliche Telegramme. .

n ö un in nerdeuts chen und im europäischen Verkehr im allgemeinen freie Wahl des zu benutzenden Weg 6 r ) Drahtweg ausdrücklich vorgeschrieben hat. Im Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika und darüber hin Absender entweder die Drahtbeförderung durch die Angabe des Teitwegs (via) oder den Funkweg durch den Vermerk „Funk“ vorschreiben; sieht er davon ab, so behält sich die Verwaltung freie Jie, ; sir Drahttelegramme nach Nordamerika, die auf der curoyäischen Beförderungsstrecke bis London dringend befördert werden sollen, erhalten vor

die bis zum Bestimmungsort gebührenpflichtige Bezeichnung Pf d. h. partial urgenchy; der Wortgebühr sind II 0 zuzuschlagen.

tadt sind dringende Funk⸗Telegramme zu 3

Wortgebühr zugelassen, ebenso nach Argentinien. Bolivien, Brasilien, Chile, Peru und Urügugy. Funk-Pressetelegramme nach den Vereinigten Staaten von Amerika kosten naah Neid Tork 4 4 & ö von 5 ι FI., bis 6 M 50 Ef. das Wort; die Gebühren nach. Mittel- und Hiidamerika sind hei den Telehranhenanstalten zu er /raqen. *

mme rm, mmm, meer eee

, De ici Te, Teen med, rn, Pen chen Signs n eigers Mengerins . Srud der Norddentscen Bukdructerei und Verlesen, Bes S s, bel nr .

Nr. 165. Neichsbantgtrotonto.

Berlin, Montag, den 18. Juli, Abends.

1921

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beitagen werden nur gegen Barbe zahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. Exequaturerteilungen.

nzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 72 und 73 des , ü lat. ; Preusten.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Bochum.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Satzung des Ver⸗ bandes der preußischen Landwirtschafts kammern.

Lufhebung von Handelsverboten. Handels verbote.

Erste Beilage.

Belanntmachung der in der Woche vom 3. bis 9. Juli zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen.

nr xen m ar m mee men e u e e ,.

Amtliches.

Dentsches Reich.

Bei der Reichsbank ist der Direktor bei der Reichsbank⸗ nebenstelle in Zittau Köhler zum 1. 2 d. J. in die Stelle des Zweiten Vorstandsbeamten der Neichsbankstelle in Charlottenburg zunächst interimistisch versetzt worden.

Dem Königlich großbritannischen Generalkonsul in Ham⸗ burg F. A. Sliver, dem peruanischen Konsul in Frank⸗ surk a. M. Rixrath und dem haitianischen Konsul in Hamburg Gerdes ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. ö .

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 72

des Reichs⸗-Gesetz blatts enthält unter

Nr, S208 das Gesez über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn, vom 11. . 1921, unter Nr S209 das Gesetz über Anmeldung des zur Durch⸗ sihrung des Artikels 202 des Friedengvertrags beschlagnahmten Luftfahrzeuggeräts, vom 9. Juli 1921, unter

Nr. 8210 eine Bekanntmachung, betreffend Erfassung des auszuliefernden Luftfahrzeuggeräts, vom 9. Juli 1921, unter

Nr. 8211 eine Verordnung über Beschlagnahme von Luft⸗ sahrzeuggerät, vom 9. Juli 1921 und unter Nr. 8212 eine Bekanntmachung der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer, vom 28. Juni 1921.

Berlin W., den 15. Juli 1921.

Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 73 des Reichs⸗-Gefetzblatts enthält unter

Nr. 8213 das ö., betreffend die Feststellung eines Jachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungs— sahr 1931, vom 11. Juli 1921, und unter

Nr. 8214 Ausführungsbestimmungen zum Pensiong⸗ Taänzungsgesetze vom 21. Dezember 1920 (Reichs⸗-Gesetzbl.

S. 2109), vom 9. Juli 1921. Berlin W. 16, den 16. Juli 1921. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ unmi. S. 221) wird ber Stabtgemeinde Rochum hier⸗= arch das Recht verliehen, zum Bau eines Dienstgebäudes sir die Schutzpolizei die im Grundbuch von Bochum Blatt 715 und Bald 9 Blatt 29 verzeichneten Gru ndst ücke von dlbs0 ha und h, s3s8s1 ba Größe im Wege der Enteignung er werb en. !

Berlin, den 9. Juli 1921.

Im Namen des Preußischen Staats ministeriums. zugleich im Namen des Ministerg der öffentlichen Arbeiten und des Ministers für Landwirtfchaft, Domänen und Forsten.

Der Minister des Innern. . Do mi nicus. V

w

uach Prenzlau, LGRat Dr.

Nimpisch in Breslau; die RA.

and 17

sind; die Regierungsbaumeister Dr.Ing. Teubert Maschinenbauamt in Minden i. Elektrizitätsamt in Cassel, Schup pan beim Wasserbauamt 1

einschtießlich des Portos abgegeben.

M inisterium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat den Geheimen Regierungsrat Dr. Ilgner in Breslau, den Regierungsrat Dr. von Buch ka in Uurich und den Landrats amtsverwalter Milenz in Bergen auf Rügen zu Ländräten ernannt.

Dem Landrat Dr. Ilgner ist das Landratsamt im Kreise Freystadt, dem Landrat Dr. von Buchka das Land⸗ ratsamt in Freiburg a. C. (Kreis Kehdingen) und dem Landrat Milenz das Landratsamt in Bergen (Kreis Rügen) über⸗ tragen worden.

Ju sti zministerium.

Versetzt sind: AGRat w in Schlochau als LGRat erner in Stendal nach Hildes⸗ heim, AgRat Dr. Klamroth in Kupp als LGRat nach Halberstadt, AgRat Fromme in Hammerstein als 8CGRat nach Stendal, die AGRäte Dr. Koch in Baumholder nach Malgarten, Dr. Bücklers in Gelsenkirchen nach Siegburg, Darn städt in 6 nach Merseburg. Die Versetzung des AGRats Hellhoff in Pritzwalk nach Cöpenick (IM Bl. S. 321) ist zurückgenommen.

Es sind ernannt zu S GRäten: die LR. Schippers bei dem LG. II in Berlin, Seebohm in Stade, Junius in Halberstadt, Dr. Noth in Stendal; zu AGRäten: AR. Lempke in Cöpenick, Ger Assess. Dr. Fleckner in Hünfeld, LR. Scha cke und AR. Dr. Gerdes in Itzehoe, GerUlssess. Stahlschmidt in Pillkallen, AR. Freytag in Erxleben.

Zu OStMA. sind ernannt: die ESt A. Dr. Scha gen⸗von

Nowgg aus Cassel in Nordhausen, Dr. Stelling aus Hamm in Celle.

St ARat Dr. Speer in Oppeln ist nach Breslau versetzt.

Der Pfarrer Lemke ist zum evangelischen Strafanstalts⸗ pfarrer in Spandau ernannt.

Dem Notar, JNat Dr. Bernhard K aus Wischwill ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt erteilt.

Zu Notaren sind ernannt: AGRat Friedrich Blauel aus ermann Sommer in dem um Bez. des AG. Spandau gehörigen Stadtteil Siemens⸗ e der neuen Stadtgemeinde Berlin, Dr. Ernst Dehne in Freienwalde a. O., Erich Dehne in Spremberg, Christian Beber in Rendsburg.

In der Liste der RA. sind gelöscht: die RA. Brumhard

bei dem AG. und dem LG. in Dortmund, IJRat Türk bei

dem AG. in Mühlhausen i. Th. Mit der Löschung des Rats Türk in der Rechtsanwalts⸗ liste ist auch sein Amt als Notar erloschen.

n die Liste der RA. sind eingetragen: AGRat Blauel aus Nimptsch bei dem AG. und dem LG. in Breslau, die RA. Dr. Ferdinand Becker aus Essen bei dem AG. und dem LSG. in Kleye, Axt, Dr. Cronewitz, Dr. Lübbe, Möhring, Dr. Relling, Dr. Victar, Dr. Schwabe und Mat Warns, bigher bei dem AG. in Wandsbek, guch bei dem LG. in Altona, Oberwin ter aus Essen bei dem AG. in Solingen, die GerAssess. Hanff bei dem LG. Jin Berlin, Prinz horn bei dem IG. und dem 8G. in Hannover, Börnsen bei dem AG. in Uetersen, die früheren Ger Assess. Hubert Keil bei dem AG. und dem LG. in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, Xe . Breuer bei dem AG. und dem LG. in Köln, der Bürgermeister i. R. Ninow bei

dem LG. in Cottbus.

Zu Ger Assess. sind ernannt: die Referendare Dr. Kurt Landsberger im Bez. des KG., Paul Müller im Bez. des OLG. Breslau, Dr. Willi Wertheim im Bez. des OgG. Cassel, Dr. Friedrich Jung, Wilhelm Huh nstok im Bez. des SLG. Celle, Leonhard Staas im Bez. des OTG. Düsse

dorf, Dr. Wilhelm Schultze Rhonhof, Ludwig ten Hompel, Theodor Bergheff. Dr. Fritz von Bülow im Hez. des

OLG. Hamm, Ulrich ö im Bez. des OLG. Kiel,

Peter Nesseler im Bez. bes OSC. Köln, Herbert Anders

im Beg des OLG. Königsberg i. Pr.

GerAssess. Keller ist infolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Regssess. aus dem Justizdienst geschieden. .

Den GerAssess. Reinert, Liebenow, Dr. Konietzko ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Als Regierungs- und Bauräte planmäßig ange 2 eim W., Dr.-Ing. Voigt beim

in Berlin, Rente in Königsberg unter Ernennung zum Vor⸗

stande des Maschinenbauamts daselbst, Felix Bräuler beim

Wasserbauamt in Zehdenick und Wilhelm Meyer in Caßel unter Versetzung nach Hanau und Ernennung zum Vorstand des Elektrizitätsamts daselbst.

Bekanntmachung.

Der Verband der preußischen Landwirtschafts—⸗ kammern hat in der am 24. Juni 1921 zu Hannover abge—⸗ haltenen Sitzung beschlossen, seine Satzung abzuändern. Die beschlossenen Aenderungen habe ich auf Grund des 8 15 der Satzung genehmigt.

Die abgeänderte Satzung wird nachstehend veröffentlicht:

Satzung der Preußischen Hauptlandwirtschafts⸗ kammer.

§51.

Die Landwirtschaftskammern für die Provinzen Ostpreußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, Dannover und Westsalen, für die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden und für die Rheinprovinz sowie der Verein für Land⸗ wirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern vereinigen sich zu einer Preußischen Hauptlandwirtschafte kammer.

Wo in dieser Satzung nur von den Landwirtschaftskammern die i. ist, ist darunter auch der im Abs. JL bezeichnete Verein zu ver⸗ ehen.

Neugebildete Tandwirtschaftskammern treten auf ihren Antrag in die Hauptlandwirtschaftskammer ein.

82. Die Hauvptlandwirtschaftskammer bildet eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.

§ 3.

Die Hauptlandwirtschaftskammer hat den Zweck:

1. die gemeinsamen Angelegenheiten der Landwirtschafts kammern zu führen sowie in solchen zu vermitteln und Meinungs— verschiedenheiten zwischen den einzelnen Landwirtschafts kammern auszugleichen;

„die zur Geschäftsführung in solchen Angelegenheiten erforder⸗

lichen Einrichtungen zu treffen; dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Landwirtschaft einschließlich der Forstwirtschaft, der Gärtnerei und der Fischerei zu dienen;

in den ihr durch Gesetz oder Verordnung übertragenen Fällen oder auf sonstiges Ansuchen von Behörden, Körperschaften u. a. Sachverständige und Vertreter zu benennen oder zu bestellen;

zur Erfüllung ihrer wirtschaftlichen und fachlichen Aufgaben nach Bedarf Beratungen mit den Vorständen der preußischen Landwirtschafts kammern und anderen Beauftragten abzuhalten.

Neben der Abteilung für allgemeine landwirtschaftliche Angelegen⸗ heiten wird je eine Fachabteilung für Forstwirtschaft, Gärtnerei und Fischerei gebildet. .

Zu jeder Fachabteilung kann jede Landwirtschaftskammer einen Vertreter entsenden. Die Abteilungen können sich durch Zuwahl ergänzen. Die Zuwahlen bedürfen der Zustimmung der Hauptver⸗ sammlung. .

Für die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten können zu vor—⸗ übergehender oder a Tätigkeit r,. Ausschüsse berufen und Sachverständige zu den Beratungen zugezogen werden.

Ueber die Zuständigkeit und die Geschaäͤftsführung der Abteilungen sowie der Ausschüsse beschließt die Hauptlandwirtschafts kammer.

54.

Die Kosten der, Hauptlandwirtschaftskammer werden, so eit sie nicht durch andere Einnahmen Deckung finden, auf die Landwirtschafts—⸗ kammern umgelegt. Das Verhältnis, nach dem die Landwirtschafts⸗ kammern zur Umlage herangezogen werden, richtet sich nach dem Ge⸗ samtbetrage des Grundsteuerreinertrages, der innerhalb der einzelnen Kammerbezirke auf die nach 5 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Land⸗ wirtschaftskammern vom 30. Juni 1894 (Gesetzsamml. S. 126) und des Abänderungsgesetzes vom 16. Dezember 1920 (Gesetzsamml. S. 41) beitragspflichtigen Besitzungen entfällt. ;

Für die Verteilung sind die festgestellten beitragspflichtigen Be⸗= träge des Grundsteuerreinertrages nach den Hebelisten der Land⸗ wirtschaftskammern für das vorangegangene Rechnungsjahr maßgebend.

Auf den Verein für Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern findet diese Vorschrift sinngemäße Anwendung. Welcher Anteil an den Kosten danach von dem Vereine zu übernehmen ist, bestimmt die Hauptlandwirtschafts kammer.

Sofern es sich um die Kosten solcher Maßnahmen oder Ein⸗ richtungen handelt, die in besonders hervorragendem oder besonders eringem Maße den Bezirken einzelner Landwirtschafts kammern zugute ommen, kann die Hauptlandwirtschastskammer eine Mehr oder Minderbelastung dieser Kammern beschließen.

Die Hauptlandwirtschaftskammer setzt die Höhe der Umlage und deren Verteilung auf die einzelnen Landwirtschafts kammern allsährlich sest. Die Landwirtschaftskammern haben die ausgeschriebenen Bewäge binnen 4 Wochen nach der Aufforderung an die Hauptlandwirtschasfts⸗ kammer abzuführen.

. Organe der Preußischen Hauptlandwirtschafts kammer sind: 1. die Fe en n nm G 6), 2. der Vorstand (6 19), 3. der Präsident (3 8).

§6. Die Hauptversammlung besteht aus den Vorsitzenden der Land⸗ wirtschafts kammern. Bei den k für ö