kassa
nehmigt (6 14 a2 a. O.) Berlin, den 15. Juli 1921. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherun J. V.: Dr. von Liebig. ö
* durch Entscheidung vom 17. Dezember 1920/23. Mai 1921: en zwischen der Gostenhofer Fam ilien⸗Leichen?
Gesellschaft und dem Verband dfrfent? licher Lebenspersicherungsanstalten in Deutsch⸗ land in Berlin abgeschlossenen Verschmelzungs vertrag ge⸗
Tage verliehen worden ist. Berlin, den 30. Juni 1921. Zugleich im Namen des Ministers deg Innern. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Krohne.
Ministerium des Innern
Preußen. Finanzministerium.
und Baurat, Geheimen Baurat
gierungs⸗ und Baurat Grube ernannt.
Ministerlum für Handel und Gewerbe.
Erlaß, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig— nungsverfahrens beim Bau einer Wasserkraft— anlage an der Stolpe bei Klaushof, Kreis Stolp.
Vom 22. Juni 1921.
Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver— einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. . 13 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 23. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Gesetzlamml. S. 144) sowie des Fesetzes vom 21. Sep— tember 1920 „(Gesetzsamml. S. 437) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau einer Wasserkraftanlage an der Stolpe bei Klaushof, Kreis Stolp, zur Versorgung der Stad? und Landkreise des Regierungsbezirks Köslin mit elektrischem Strom Anwendung findet, nachdem dem Provinzialverband der . e, , . * , er für dieses Unter⸗
nen durch Erlaß des Preußischen Staatsministeri heutigen Tage verliehen worden ist. Kö
Berlin, den 22. Juni 1921.
Der Minister für Handel und Gewerhe. . A.: Kro hne. J
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und J. A.: Articus. nd Forsten.
Der Minister des Innern. J. A.: Mulert.
— —
. Crlaß, ; betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungs verfahrens beim Bau der für die SGlektrizitätsversorgung des Landkreises Flensburg
bestimmten Anlagen. Vom 13. Juni 1921.
Nuf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver— einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Ver— ordnungen vom 27. März 1915 (Desetzsamml. S. 57), vom 25. Septemher 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) sowie des Gesetzes vom 21. September 1920 (Gesetzsamml. S. 437) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau der für die Elektrizitäts versorgung des Landkreises Flensburg bestimmten Anlagen zur Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes ⸗ innerhalb des Landkreises Flensburg Anwendung findet, nachdem . dem Kreise das Enteignungsrecht für den Bau bieser Anlagen durch Erlaß des preußischen Staatsministeriums vom heutigen Tage verliehen worden ist. Berlin, den 13. Juni 1921.
Der Minister für Handel und Gewerbe. ; J. A.: Krohne.
.
Crlaß, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungsverfahrens bei dem Erweiterungsbau des Hüttenwerks in Sieghurg und dem Bau einer An— schluß bahn.
Vom 30. Juni 1921.
Nuf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver— einfachtes Enteignungsversahren vom 11. Sertember 1914 (Geletziemml. S. 159) in der Fastung der Verordnungen vom 2B. Seytember 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 15. Mugust 1918 (Gesetzsamml. S. 144) sowie des Eesetzes vom 21. September 1920 (Gesetzsamml. S. 457) wird bestimmt, daß dieses Ver⸗ fahren bei dem Erweiterungsbau des Hütsenwerks in Siegburg und dem Bau einer Anschlußb ahn Anwendung findet, nachdem den Dentschen Werken — Afkfiengesellschaft — in Berlin das Enteignungsrecht für dieses Unternehmen durch Erlaß des 26 Staatsministeriums vom heutigen Tage verliehen worden ist.
Berlin, den 30. Juni 1921.
Der Minister r 6. und Gewerbe. .I.: Krohne.
—
Erlaß, etreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungs verfahrens beim Bau eines Kühlwasser— stauwerkes in Dieringhausen für das Kreis⸗ elektrizitäts werk Gummersbach.
Vom 30. Juni 1921.
Auf Grund des 3 1 der Verordnung, betreffend ein ver—⸗ einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 in n. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und 15. August 1918 g,, S. 144) sowie des Gesetzes vom 21. Sep⸗ tember 1925 (Gesetzlamml. S. 437) wird bestimmt, daß dieses wee bei dem Bau eines Kühlwasserstan werkes in Diering— haufen für das Kreiselertrizitäts werk Gummersbach Anwendung
Das preußische Staatsministerium hat den Regierungs⸗ Bergius und den Re⸗ in Berlin zu Oberbaurqten
Erlaß,
, 69 vereinfachten Enteignungs⸗ verfahrens bei der Anlegung eines neuen Fried in Kob lenz⸗Lütz el. . 8 nof⸗
Vom V. Juni 1921.
Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver— einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 2. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), 25. September 1915 (Gesetzlamml. S. 141), 10. April 1918 (Gesetzsamml. S. 41) und 15. August 1518 (Gesetzkamml. S. 144), sowie des Gesetzes vom 21. September 1920 (Gesetzsamml. S. 457) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung und des Gesetzes bei der Ausübung des der Stadt . h ,, Tage zur Anlegung eines neuen Friedhofs in Koblenz⸗Lützel verliehenen Enteignungs— rechts Anwendung zu finden ö. a j an m, ,
Berlin, den 27. Juni 1921.
Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. Der Minister des Innern. . Dominieus.
Justizministerium. Verordnung,
betreffend vorläufige Aenderungen von Gerichts— bezirken anläßlich der n, rn des r,, vertrags.
Vom 2. Juli 1921.
Auf Grund des Artikel 1 8 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1919 über Ermächtigung des Justizministers h.. des . ö. , 3 war n g ne, . Besetzugg von andesteilen und der Ausführun edens . . ,. 9. 3 h ö? ö ie im iffer 9 der Verordnung vom 4. Septemb 1919 (Gesetzsamml. S. 145) , mh durch . De ordnungen vom 14. September 1919 (Gesetzsamml. S. 153), 4. März 1929 (Gesetzsamml. S. 62) 25. Mai 1920 Gefetz samml. S. 306) und 3. Dezember 1920 , eg. S. 531)
des Amtsgerichtsbezirks Tirschliegel zum i i Meseritz tritt erst . 1 . 1922 n , ö Berlin, den 2. Juli 1924. Der Justizminister. V.: Mügel.
Ministerinm für Land wirtschaft, Do m än en und Forsten.
Der Landstallmeister Freiherr v. Schorlem er in Dillen⸗ burg ist zum 1. Juli 2 in den Ruhestand getreten. ö Die Verwaltung des Landgestüts Dillenburg ist zum 1. Auqust 1921 dem Gestütdirektor von Reiners dorff in . . ö, den Zum Gestütsdirektor in Labes ist der Direktor des frei— staatlichen Landgestüts Danzig Dr. Ehlert ernannt 3
Ministerium für Volkswohlfahrt.
.
betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig«
nungsverfghrens bei Ausübung des Enteignungs—
rechts durch die Farbenfabriken vormals Friedrich
Bayer und Co. in Lexerkusen bei Köln zur Beschaffung einer neuen Wassergewinnungsanlage.
Vom 30. Juni 1921.
Auf. Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. Seytember 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Nach⸗ träge vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 25. Sertemher 1915. (Gesetzsamml. S. 1417. unh vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 6 sowie des Gesetzes vom 21. September 1920 (Cesetzsamml. S. 437), wird be— stimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des den Tarbenfabriken vormals Friedrich Fayer und Co. in Lever⸗ kusen bei Kösn am Rhein durch Erlaß des Prenßischen Stgats— ministeriums vom heutigen Tage zur Beschaffung einer nenen Wassergewinnungsanlage verliehenen Enteignungsrechts An⸗ wendung zu finden hat. ö
Berlin, den 30. Juni 1921.
Zugleich für die Minister für Handel und Gewerbe, bes Inn und für Lardwirtschaft, Domänen und Forsten. nn Der Minister für Volksmohlfahrt. J. A.: Die trich.
Ministerium für Wissenschaft, i en,, n f
Der bisherige Privatdo,ent in der philosophischen Fat
der Uniyersitãt Berlin, Professer Dr. Hofmeist 4 ., lichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in he , und
er Prärarandenanstaltsvorsteher Meyerholz zum . schulrat in Diepholz ernannt worden. hett n en
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bet anntm achung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be— wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen
III. Serie,
III. Serie Lit. B und
III. Serie Lit. 9 1. und 2. Emission
der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft sind die Nummern gezogen worden, die in ber dem „Reichs⸗ und
Krelslommunalverbande des Kreises
findet, nachbem dem
Staatsanzeiger“ vom 18. Juli 1921 (Nr. 165) beigefügten Bei—
Gummersbach daz Enteignungtrecht für dieses Unternehmen durch Erlaß des Preußiscken Staats ministeriums vom i.
bis zum J. Oktober 1921 hinausgeschobene Zulegung des Restes
Sie werden den Be gusstelrmn en Besitzern zum J. schr ebenen
den : Januar 1 ;
gekündigt, die in den v.
apitalbeträze . vom 2 Januar 1922 an
gegen Quittung und , . der Obligationen bei der S
osten Nummern
a) mit den Obligationen M. Reihe VII Nr. 11 bis 20. *
schein; Reihe Vl Nr. 20, ⸗ e) mit den Obligationen M. Serie Lit. C nebst Erneuerungsscheinen für die nä ᷣ , ,, J ie Staatsschulden⸗Tilgungskasse ist ü e, . j 1 a ern h ö nlösung geschieht au ᷓ ͤ ; , ,,. ieh n b ern gönn
Dbiiga tionen auf.
holt ünd mit dem Bemerken aufgerusen, daß mit dem 3m. Dezember des Jahres ihrer Verlosung hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn
letzten öffentlichen
genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Kapitalflucht vom 24. Oftober 1919 (RGBl. S. hien, Nichthankiers haben daher ö. , inanzamt bestätigtes Stückeverzeichnis (5 3 der Ve beizufügen. Berlin, den 4. Juli 1921. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung. Zudfe, umgewandelt worden.
Berlin, den 9. Juli 1921. . Der Polizeipräsident. Abt. W. J. P.: Dr. Hüls berg.
Bekanntmachung.
. vom Handel vom 23. September 1915 (6
abe ich dem Schankwirt
Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 7. Juli 1921. Der Polizeipräsident. Abteilung WM. J. V.: Dr. Hülsberg.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird der Obst⸗ und Gemüsehändlerin Witwe Nik. Wey, Kath geh, Kalft, Köln, Friedrich⸗Wilhelm-⸗Straße l, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich aber mit Ge⸗ müse, Obst⸗ und Südfrüchten, untersagt. — Die durch das Verfahren entstehenden baren Auslagen, insbesondere die Kosten für dig. Veröffentlichung des Handelsuntersagungöbeschlusset, sind von der Witwe Wey zu tragen.
Köln, den 8. Juli 1921.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billste in.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10 April 1872 (GHesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: J. der Erlaß der Preusischen Staatsregierung vom 30. Desember 1920, betreffend die Genehmigung der pon der Generalpersamm, lung des Kur. und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit Instituts am 19. Dezember 1917, 17. Dejem ber 1919. 21. Sep⸗ tember 1920 und J9. Yktober 1520 beschlossenen Abänderungen r reglementarischen Bestimmungen des Instituts, duch die mtsblätter . Fr der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. S. S5, ausgegeben am 29. Januar 1921, b der Regierung in Frankfurt a. D. Nr. 5 S. 42, ausgegeben . am 4. Februar 1921, 3 aus der Regierungsftelle in Schneidemühl Nr. 5 S. h, aut— gegeben am 12. Februar 1921, m der Jeglenmg n Steinin Rr. 4 S. 3. ausgegeben 22. Januar 1921, ; m der Ren ierung in Köslin Nr. 5 S. 32, ausgegeben a 29. Januar 1921, und m der Reglerung in Liegnitz Nr. 4 S. 29, ausgegeben a . 22. Januar 1921; Mar; lꝛl 2. der Erlaß des re g Staats min isteriuns vom]. März . betreffend die Verletzung des Gnlelgnungezechts h, n , . Staat (Wasferbauperwaltung und im 5 er. ebertragung des Bauunternehmens auf das Reich an schen ür, den Ausbau Kanglisserung) des. Oberptsge n in t, Insterburg und Groß Bubginen, durch das Amteblst n Regigrung in Gumblnnen Nr. 21 S. 169, außgegeben zi Mail 1021; ther 8. der Erlaß des Preußischen Staats ministeriums vom? n hei betreffend die Genehmigung der bon dem gn ett en d. Generallandtag der Osspreußischen dandschant , , e ,. un J, 9 . a ef grundsätzen der Ostpreußischen Lan ft, dur n der ö in ge, Nr. 26 S. 22, autgehhen am 18. Juni 1921, eben der meg erf n G mnbinnen Nr. 25 S. 187, ausgeb am 18. Juni 1921, der Heglerus n n Anlenftein Nr. 2 E. Iss, autgegeben an
lage verzeichnet sind.
18. Juni 1921, und
M2 mit d
schuldentilgungskasse i ĩ laat . , Taubenstraße Sn 165 Dabei sind
Serie die Zinsshhin b) mit den Hbligationen HI. Serie Lit. B die Zi nt
2 Emissien die Jinsscheine Reihe VI Rrüg 237 scheinreihen n
glich von gu
te
Verzinsung der verlosten
Zugleich werden die bereits früher ausgel Beilage verzeichneten, noch rückständigen e r en
ihre Verzinsung aufgehi
10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich au sp dessenungeachtet e, spätestens binnen . .
ufruf zur Einlösung vorgelegt. sein werden. Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen ohen
Die Einlösung der Obligationen hat nach d der 88 1 bis 3 der Verordnung n n gm, .
zu er⸗ ein vom ordnung)
Das am 28 April 1921 gegen die Schankwirtin Em
geb. Ertel, in Berlin, Andreasstr. 9, ,, andgelsverbot mit allen Gegenständen des täglichen Hedarfz ist im Rechtsmittelwege aufgehoben und in eine Verwarnun⸗
Auf Grund der Bekanntmachung zur . un zuverlassiger J erdinan cenich ir Charlottenburg, Kurfürstenstraße 124, durch Verfügung von heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg— lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen
der Reglerung in Marienwerder Nr. 25 S. 133 ausgegeben m I8. Juni 1821; Crlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. Mai
vel Ir betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die
Gemeinde Neuerburg für den Bau einer Wasserleitung, durch das Amfet aht . er, n, in Trier Nr. 7 S. 139, aus⸗ nam 2. Juli 1921,
pe ne des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Junk Il, betreffend, die Verleihung des Enteignungsrechts an den gand kreis Fleneburg für die Anlagen zur Leitung und Ver—⸗ zilung des elektrischen Stromes innerhalb des Kreises, durch as Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 29 S. 216, ausgegeben am 2. Juli 1921.
b
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 reußischen Gesetzsa mmlung enthält unter
n zr. 18 löß eine Verordnung, hetreffend vorläufige Aende⸗ n von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des
an vertrags, vom 2. Juli 1921, unter
senf iß, einen Erlaß des Minifters für Handel und
. . Vegierungshauptkassen * „betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ 36 9 k far ren, Lan reer g . m beim Bau der für die Elektrizitätsversorgung des . die ö. e e , ,, . te f Flensburg bestimmten Anlagen, vom 13. Juni . 1 erf gr, seffs ü hung ie Auszahlung bon 4 r. 12 153 einen Erlaß der Minister für Handel und K ö. . f, 6 ehe, fir Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des ay el ha . Hir H. 1 . eine wird vom mim, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ r, . auf des 31. De sistent beim Bau einer Wasserkraftanlage an der Stolpe
gimshof, Kreis Stolp, vom 2. Juni 1921, unter
Ir. 12 159 einen Erlaß der Minister für Handel und nete und des Innern, betreffend Anwendung des verein⸗ ien Enteignungsverfahrens bei der Anlegung eines neuen hiho in Koblenz-⸗Lützel, vom VN. Juni 1921, unter
gr. 121609 einen Erlaß des Ministers für Handel und suethe, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs—⸗ „thtenz bei dem Erweiterungsbau des Hüttenwerkes in halurg und dem Bau einer Anschlußbahn, vom 30. Juni . unter . tan 12161 einen Erlaß der Minister für Handel und soäbe und des Innern, betreffend Anwendung des veremn—⸗ fen Enteignungsverfahrens beim Bau eines Kühlwasser⸗ mmerkes in Dieringhausen für das Kreiselektrizitätswerk hmmmersbach, vom 30. Juni 1921, und unter
Rr. 12 162 einen Erlaß der Minister für Volkswohlfahrt, sr handel und Gewerbe, des Innern und für Landwirtschaft, hanänen und Forsten, betreffend Anwendung des verein⸗ shtn Enteignungsverfahrens bei Ausübung des Enteignungs— icht durch die Farbenfabriken vormals Friedrich Bayer m Co. in Leverkusen bei Köln zur Beschaffung einer neuen ssergewinnnungsanlage, vom 30. Juni 1921.
berlin W. 9, den 18. Juli 1921. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 Mn Freußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 12 163 das Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadt⸗ khisez München⸗Gladbach, vom 15. Juli 1921, unter
Nr. 12164 eine Anordnung des Ministers für Volks⸗ ufhlsahrt, betreffend Wohnungsbeschlagnahme bei Werk⸗ nöhnungen, vom 2. Juli 1921, und unter
Nr. 12165 eine Anordnung des Ministers für Volkswohl⸗ schtt, betreffend Verwendung von Hotels, vom 5. Juli 1921.
berlin W. 9. den 18. Juli 1921. Gesetzsammlungs amt. Krüer.
Nichtamtliches.
Dentsches Reich.
Der nlederländische Gesandte Baron Gsvers hat Berlin ätstssen. Während seiner Abwesenheit führt der Minister⸗ r Dr. Ritter von Rappard die Geschäfte der Gesandt⸗
Mn der vorläufigen Antwort, die der Minister des Aeußern dt. Rosen auf die Eröffnungen der französischen Re⸗ kerung über die Lage in Oberschlesien und die daraus mnleitclen französischen Forderungen gab, wurde auch hejnn genommen auf eine Unterredung des Ministers nit dem französischen. Botschafter vom 7. Juli; 1 lieser hatte Dr. Rosen einen Großindustriellen iz dem östlichen Teil Oberschlesiens beigezogen, der lem franösischen Botschafter als Augenzeuge einige sachliche ohen über die wahre Lage im Lande machte. Das aa fh Telegraphenbüro“ gibt aus diesen Mitteilungen, der französischen Regierung sofort zugänglich gemacht Hern die wesentlichsten Punkte wieder. Die Dar⸗ lmg. der oberschlesischen Verhältnisse in dem Schritt der möischen Regierung hat auf diese zweifelsfreien deutschen nnen feinerlei Rücksicht genommen. Wie dieser oberschlesische mnstdle über diese Unlerredung mitteilt, gab er auf die ge des französischen Botschafters, wie die Zustände in Ober⸗ krien augenblicklich seien, folgenden Bericht:
⸗ leußerlich sieht eg besser aus als vor dem Abkommen mit nfnnth wegen der Räumung, weil die großen Straßen von polnischen menten. frei sind und man ungęßindert auf ihnen verkehren J So bin ich vorgestern früh im Automobil von Kattowitz über nan Jach Gieswitz gefahren, um dort den Schnellzug nach Berlin mnehehen, Die Cifenbahn zwischen Kenn , und Gleiwitz . nicht benutzbar, weil die Züge von polnischen Insurgenten in n und geplündert wurden. Die polnischen Insurgenten nach wie vor teils in der Nähe der geräumten Orte, hh dicht bei Kattowitz, teils auch in den Orten verblieben . in die Orte zurückgekehrt, welche sie nach dem Abkommen ge⸗ um bahen sollten. So sind die volnischen Insurgenten, welche aug n litt ichen Stadtteslen von Königshütte abgezogen waren, nach nigen Stunden in diesen Stadtteil wieder zurückgekehrt. Noch am un haben sie sich in Laurahütte durch Verschleppung von mnten unlicbsam bemerkbar gemacht. Die Bebörden der polnischen . enten sind nach wie vor in Funktion geblieben. Sie erheben en; sie heben junge Leute zum Militär aus und ver⸗ ki ner ordentlichen deutschen Behörden, z. B. dem Landrat, den än Teilt der polnischen Infurgenten ist nach Polen ahtrans, ien worden, ah n e . zu werden und nach . Heimat Sberfchlesien alsdann. zurgcktukehren. Sie sollen af gm grmassonen für den geplanten vierten Aufstand dienen. Ein ö. Teil der oberschlesischen polnischen Insurgenten ist in Ober⸗ Gamen hehlieben und hat feine Waffen nicht abgellefert, ondern in ( ar l en abgegeben, von wo aug sie versteckt werden. 'mit sind stellenweise mit. Zink ausgeschlagene und be—
preise um etwa 50 Prozent des jetzigen Brotpreises a
entschlossen, den Brotpreis nicht um bo, sondern um 40 vH
schlagene Kasten damit die darin unter⸗ gebrachten und nachher vergrabenen Waffen durch die Feuch—⸗ tigkeit nicht leiden. Meines Wissens sind die Hallersoldaten, soweit sie nicht aus Oberschlesien stammen, nach Polen zurück— transportiert worden, und ebenso die regulären polnischen Truppen. Sie sind auf der Strecke zwischen Sosnowice und Czenstochau ber— sammelt und in der Lage, von Sosnowiee aus in einer halben Stunde, von Czenstochau aus in wenigen Stunden nach Oberschlesien hinein zukommen. Man hat gesehen, daß viel Artillerie nach Polen zurück⸗ traneportiert worden ist, darunter auch schwere Geschütze von 125 em Kaliber. Vor ungefähr 10 oder 14 Tagen haben zwei Eisenbahnzüge von je etwa ho Achsen. vollständig besetzt mit Hallersoldaten, den Bahnhof Kattowitz in der Richtung nach Westen passiert und sind, wie einwandfrei festgestellt wurde, über Idaweiche in der Richtung nach Gleiwitz weiter gegangen. Da die ganze Organisation der polnischen In— surgenten, also die Behörden usw. noch funktioniert, so ist die Drgani⸗ satlon für einen vierten Aufstand, bereit, und der Aufstand kann jeden Augenblick losbrechen. Soweit mir bekannt, weilt unter dem Schutze des Amnestieerlasses Korfanty noch in Schoppinitz, also im Abstimmungsgehiet.
In Oberschlesien zweifelt niemand daran, daß der vierte polnische Aufstand mit aller Energie und unter Mitwirkung Polens und unter Duldung der französischen Behörden vorbereitet wird und jederzeit ausbrechen kann. In diesem Falle ist die deutsche Bevölkerung der Schreckens herrschaft der polnischen Insurgenten schutzlos preis— gegeben, da ja bis dahin der deutsche Selbstschutz nicht mehr be⸗ stehen wird.
Die durch die Presse gehenden Nachrichten von der Brot⸗ preis erhöh ung haben vielfach lebhafte Beunruhigung aus— gelöst. Jur Aufklärung über Gründe und Fiel der Erhöhung werden daher dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nach⸗ stehende Mitteilungen gemacht:
In dem am 15. August 1921 zu Ende gehenden Mirtschaftssahr ist eine sehr erhebliche Brotverbilligung gegenüber den vor allem durch das teure Auslandsgetreide tatsächlich erwachsenden Einstands⸗ kosten erfolgt. Das Resch hat für diese Zwecke über 10 Milliarden Mark im laufenden Wirtschaftsjahre aufgewendet, die es sich nur durch stärkere Inanspruchnahme der Notenpresse be⸗ schaffen konnte und die letzten Endes durch Steuern wieder abgedeckt werden müssen. ei der ungünstigen Finanzlage ist das Reich auf die Dauer außerstande, eine Verbilligung in diesem Umfange fortzusetzen. Auch in anderen Ländern, in Italien, England und Frankreich bestand während der Kriegszeit und auch in den folgenden Jahren ein politischer Brotpreis, d. h. es hat eine Verbilligung des Brotes unter Zuhilfenahme von Staatsmitteln stattgefunden. In Erkenntnis der Unmöglichkeit, eine solche Wirt⸗ schaftspolitik weiterzuführen, sind diese Länder, trotz weit günstigerer Finanzlage, bereits dazu übergegangen, zum Teil unter Einführung der freien Wirtschaft für Getreide und Brot, die Verbilligung des Brotes durch öffentliche Mittel einzustellen.
Auch Deutschland muß notgedrungen, da es die weitgrößte Be⸗ lastung zu . hat, zu einem Abbau der Getreide⸗ und Brot⸗ verbilligung übergehen. Die Reichsregierung hatte deshalb im Einvernehmen mit dem Reichstag, der ai , der Etats⸗ beratungen mit der Frage befaßt war, eine Erhöhun ere .
Augu Plan hat n.
angefertigt worden,
1921 in Aussicht genommen. Gegenüber diesem der volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags auf Antrag des Reichstagsabgeordneten Wieber eine Resolution gefaßt, die Reichsregierung zu ersuchen, den Brotpreis im neuen Wirtschaftsjahr nicht über 40 99 zu erhöhen. Trotz der grohen Bedenken wegen der finanziellen Auswirkung dieser Resolution hat das Reichskabinett sich zu er⸗ höhen. Bei einer solchen Steigerung des Brotpreises wird das 1960 Grammbrot in den Orten, in denen es bisher 5. 4A ekostet hat, nunmehr einen Preis von etwa 7 „ erreichen. . das bedeutet noch, daß allein für die ersten 74 Mo— nate des kommenden Wirtschaftsjahres, das ist für die Zeit vom 15. August d. J. bis zum Ende des Reichshaushaltsjahrs, dem 31. März, Verbilligungszuschüsse des Reiches in Höhe von IJ bis 4 Milliarden Mark — je nach dem Weltmarktpreis des Getreides und dem Stande der deutschen Währung — zu leisten sein werden, also eine Belastung des Reiches, die neben seinen sonstigen gewaltigen Verpflichtungen außerordentlich drückend ist. Zu der in der Presse geäußerten Befürchtung, daß das rationierte Brot der Bevölkerung in schlechter Beschaffenheit verabfolgt werden wird, liegt kein Anlaß vor, zumal im neuen Wirtschaftsjahr die Brot⸗ streckung fortfällt und das Brot nur aus reinem Brotgetreidemehl er⸗ backen werden muß. Bel einwandfreier Verarbeitung solchen Mehls, die durch Kommunalverbände und Polizeibehörden überwacht werden wird, darf erwartet werden, daß die Bevölkerung auch das rationierte Brot in schmackhafter Zubereitung erhält.
Ungarn.
In Beantwortung elner Interpellation über die tschechisch ungari schen e , nnn in Maxienb ad erklärte de ö Gra a, in der Nationalversamme lung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet:
Ungarn sei bestrebt, ein normales Verhältnis mit⸗ seinen Nachbarn im Interesse der europäischen Kon⸗ folidierung herzustellen. Zu diesem Zwecke seien Fragen des
egenseitigen Wirischaftsperkehrs besprochen und ein kurz
erf un d Handelsübereinkom men über den Austausch tschechischer Kohle gegen ungarisches Mehl vereinbart worden. Ein großes oder längeres Uebereinkommen stehe gegenwärtig nicht in Aussicht. Es sei jedoch nicht unmöglich, daß später eine weitere An⸗ näherung erzielt werde. Die ungarische Regierung habe allerdings betont, aß die ihr durch den Frieden von Trianon auferlegten Lasten das Sac ne, der Verpflichtungen bildeten, die Ungarn annehmen könne. Der Minister sprach schließlich die Hoffnung aus, daß ein freundschaftliches Verhältnis erzielt werde auf Grund der Erkenntnis, daß man aufeinander angewiesen sei. Dies müsse zur Entspannung der gegenwärtigen politischen Atmosphäre führen.
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Lloyd George hatte een mit de Valera und Sir Jam es Craig Unterredungen. de Valera ab eine Erklärung ab, in der er sagte, er habe nur eine orderung aufzustellen, nämlich die Anerkennung des Selbst⸗ bestimmungsrechts der irischen Nation.
— In Erwiderung auf eine Anfrage erklärte der Premier⸗ minister Lloyd George im Unterhause, die Frage der Aufhebung der 3wangsmaßnahmen werde von der nächsten Sitzung des Obersten Rates ausgiebig geprüft werden, bis dahin sei eine Diskussion zwecklos. Auf die weitere an ihn gerichtete Anfrage, ob es zutreffe, daß den Northeliffe⸗ blättern neuerdings die amtlichen Informationen ver⸗ weigert würden, erwiderte Lloyd George dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge: . ö
Am 15. d. M. habe die Times“ einen äußerst gehässigen und beleidigenden Angriff gegen Lord Curzon gerichtet, und jwar im Zusammenhang mit wichtigen und schwier igen Verhandlungen, die er im Namen des Reichs führte. Es liege, ein Versuch vor, gegen einen angesehenen amtlichen Vertreter in einem schwierigen Augen⸗ blick persönliche Vorurteile im Auslande wachzurufen. Unter diesen Umständen sei es erforderlich gewesen, daß die Regierung in ihrer Gesamtheit ihrer Mißbilligung Ausdruck gab. Amtliche Informationen seien der Times“ nach wie vor durch die RNachrichtenagenturen zugänglich, aber die Vergünstigung, ihre Ver⸗ treter zur Einholung von Informationen an amtlichen Stellen zu entsenden, sei ihr in Zukunft versagt. Mit der oppositionellen
Stellung des Blattes habe das nichts zu tun. Aoyd George sagte noch, der Fall sei ohne Beispiel. Kein angesehenes britisches Blatt würde einen solchen Angriff veröffentlicht haben, der unter dem Niveau des englischen Journalismus stehe. Im Ausland stehe die Times noch vielfach als eine Repräsentantin des gebildeten und offiziellen Englands da, in England selbft wisse man, daß sie diele Stellung schon seit langem nicht mehr inne habe. Aber diese Tat sacht werde außerhalb Englands erst allmählich bekannt.
Frankreich.
Ueber die von ,, in Ausführung deg Zahlungsplans geleistẽten Zahlungen wird laut Mel— dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehende Mit⸗ teilung veröffentlicht:
Die deutsche Regierung hat an die Reparationskommission eine
neue Zahlung im Betrage von ungefähr 31 Millionen Goldmark in
europdischen Valuten geleistet. Die Bahlugg wird zur Amortisierun der Reichsschatzwechsel verwendet, die in Ausführung des r ng des Zahlungsplanes ausgehändigt worden sind. Die gegenwärtige . a n der Ausführung des genannten Artikels ist die olgende:
Zahlen in Goldmark:
Tratten auf drei Monate, Ende Mai übergeben: S839 573 000 Barzahlungen zur Vervollständigung der Milliarde 160 427 000 Gesamtsumme: 1 000 00900090
. Deutschland hat bis heute für die Amortisierung der Tratten eine Summe von 114 949 690 Goldmark gezahlt, mit Einschluß der soeben geleisteten Zahlung von 31 Millionen Goldmark, wodurch die Gesamtsumme der Bar e He,, von Monat Mai ab auf 160 427000 Goldmark 4 114 949 690 Goldmark — 275 376 699 Goldmark ge⸗ bracht wird. Die obigen Zahlen bleiben eventuell kleinen Ver— änderungen unterworfen.
Außerdem hat die Kriegslastenkommission soeben die Reparations⸗ kommission davon in Kenntnis gesetzt, daß die deutsche Regierung eine abermalige Zahlung von zirka 41 Millionen Goldmark in ver⸗ schiedenen europäischen Valuten anbietet.
— Die Abrüstungskommission des Völkerbundes hat ihre Arbeiten beendet. Vivian erklärte bei dieser Gelegenheit, die Tagung der Kommission sei bereits im vorigen September beschlossen und aus rein sachlichen Gründen einbe— rufen worden und nicht etwa, um mit Amerika in der Ab— rüstungsfrage in Wettbewerb zu treten.
Belgien.
Wie „Libre Belgique“ mitteilt, werden die zur eventuellen Besetzung des Ruhrgebiets einberufenen belgischen Soldaten p zurückbeordert. Die Zurückberufung hat am 15. Juli
egonnen.
Polen. Im „Kurjer Poznanski“ erläßt der Verband ehemaliger polnischer Aufständischer aus Oberschlesien einen Aufruf,
in dem es u. a. heißt: Die Zeit zum Ausruhen ist für uns noch nicht gekommen. Wit
müssen warten, um bereit zu sein, jeden Augenblick unser Leben für
die Ideale einzusetzen, für welche wir gekämpft haben. Wir sind dabel, in allen Ortschaften , . von ehemaligen Aufständischen zu bilden, die von einer starken Organisation umfaßt werden. Jeder Aufständische, der bis jetzt seiner patriotischen Pflicht genügt hatte, ist verpflichtet, der Gruppe beizutreten.
Norwegen.
Das Storthing behandelte gestern die Vorlage des von . ernannten besonderen Ausschusses, betr. die außerordent⸗ liche Vermögenssteuer auf Vermögen von über 200 000 Kronen. Die Mehrzahl des Ausschusses (Linke,
einschließlich , stimmte dem „Wolffschen Tele⸗
raphenbüro“ zufolge dafür, daß diese Steuer nicht der Staatz⸗ asse, sondern einem ö Fonds zugewiesen werden soll, dessen Mittel, auf Beschluß des Storthings, zur Deckung der Kriegsschulden des Staats und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit u. a. zu Anleihen an Gemeinden zwecks Ein⸗ richtung von Notstandsarbeiten verwendet werden sollen. Die Steuern sollen für 10 Jahre festgesetzt werden. Die Minder⸗ heit (Rechte) wünschte, daß die Steuern sr,. zur Deckung der Kriegsschulden verwendet werden. Wie der Storthingpräsident erklärte, wird die Steuer für Vermögen von 500 000 Kronen 1800 Kronen, für Vermögen von 1 Million 6000 Kronen, für Vermögen von 5. Millionen 58 000 Kronen, für Vermögen von 10 Millionen 140 9000 Kronen und für Vermögen von 20 Millionen 350 900 Kronen betragen. Bei der Abstimmung wurde der Vorschlag der Mehrheit mit 53 gegen 38 Stimmen angenommen.
Türkei.
Nach einer Havasmeldung besagen Nachrichten von der Front, daß es vier griechischen Divisionen gelungen sein soll, die Linie . Chehir⸗Nazif Pascha zu besetzen, doch wurde der Vormarsch durch den türkischen Widerstand auf—
ehalten. Mustapha Kemal Pascha und General Fewzi Pascha ir an die Front abgereist.
Amerika.
Nach einer Meldung des Temps“ berichtet die „Associated Preß“ von einer neuen Mitteilung der Vereinigten Staaten an Japan, in der Japan zu einer nochmaligen Prüfung der Frage aufgefordert werde, ob es an der Ab— rüstungs konferenz teilnehmen könne, ohne auf die Auf⸗ stellung eines bestimmten Programms bezüglich der Angelegen—⸗ heiten des Fernen Ostens zu bestehen.
— Der Vorsitzende des Einwanderungsaugschusses des amerikanischen Repräsentantenhauses hat einen . eingebracht, durch den für alle Einwanderer besondere Pässe gefordert werden sollen. Die amerikanischen . im Auslande sollen die Ausstellung eines solchen Passes jedem verweigern, den sie für unwürdig erachten.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Auf fünf Gütern des Kreises Greifswald ist nach einer Meldung des, Wolff schen Telegraphenbüros, seit Freitag ein Lande arbeiter streik im Gange. Die vor der Tür stehende Ernte is
dadurch gefährdet.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gang der gemeingefährlichen Krankheiten.
Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“,
w rg r ef, ng
Pe st.
Mexiko. In der Zeit vom 8 big 14 Mai wurden 11 Er—⸗ krankungen festgestellt, und zwar in Tampico 10 und Panueo (Bez. rn, 1; vom 16. bis 21. Mai 15 Erkrankungen, davon in Tampico 14 und in Pan uco (Bez. Veracruz) 1.